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2019/0149

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019

Magistratsvorlage 29.04.2019

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69280 Zeichen

Herausgeber: 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Groß-Gerauer Weg 3 
64295 Darmstadt 
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de

Januar 2019  
 
2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Inhalt 
1. Rahmenbedingungen ......................................................................................................................6 
1.1. Arbeitsmarkt ..............................................................................................................................6 
1.2. Ausbildungsmarkt .....................................................................................................................6 
1.3. Arbeitsmarktnachfrage ............................................................................................................6 
1.4. Kundenstruktur .........................................................................................................................6 
1.4.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ........................................6 
1.4.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) ....................................................................7 
1.5. Ressourcen ...............................................................................................................................7 
1.5.1. Verwaltungsausgaben .....................................................................................................8 
1.5.2. Eingliederungsleistungen (EGL) ....................................................................................8 
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder ...........................................................................8 
2.1. Gesetzlicher Auftrag ................................................................................................................8 
2.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder und lokale Schwerpunktsetzung ..........................9 
2.2.1. Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf .............................................................9 
2.2.2. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit .............................9 
2.2.3. Arbeits- und Fachkräftesicherung ............................................................................... 10 
2.2.4. Förderung von schwerbehinderten Menschen ......................................................... 11 
2.2.5. Rehapro .......................................................................................................................... 12 
2.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren ................................. 13 
2.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt .................................................................. 13 
2.2.8. Kooperationen ............................................................................................................... 14 
2.2.9. Prozessoptimierung und Schnittstellen ...................................................................... 14 
2.2.10. Maßnahme- und Bildungszielplanung.................................................................... 15 
2.2.11. Beteiligung an Bundes-/Länder-/ESF-Programmen ............................................ 15 
2.2.12. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2019 ................................................................. 15 
2.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes .............................................. 16 
2.3.1. Aspekte der Leistungsgewährung .............................................................................. 17 
2.3.2. Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung ..................................................................... 18 
2.3.3. Kundenreaktionsmanagement (KRM) ........................................................................ 18 
2.3.4. Kundenzufriedenheitsindex (KZI) ............................................................................... 18 
2.4. Zielsystem und Zielvereinbarung ........................................................................................ 18 
2.4.1. Zielsystem ...................................................................................................................... 18 
2.4.2. Zielerreichung 2018 ...................................................................................................... 19 
2.4.3. Ziele 2019 ....................................................................................................................... 20 
2.4.4. Qualitätskennzahlen ..................................................................................................... 20

Januar 2019  
 
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
3. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 20 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ......... 20 
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt ......................................... 21 
3.3. Schwerpunktthemen 2019 und Folgejahre ....................................................................... 21 
3.4. Weitere Kommunale Leistungen ......................................................................................... 22 
3.4.1. Bildungs- und Teilhabepaket ....................................................................................... 22 
3.4.2. Kommunale Eingliederungsleistungen ...................................................................... 23 
Glossar.................................................................................................................................................... 24

Januar 2019  
 
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
                                                                                                                      
                       Andreas Hoffmann, Geschäftsführer 
 
Liebe Leserinnen und Leser, 
 
das Jobcenter Darmstadt blickt auf ein historisch gutes und erfolgreiches Jahr 2018 zurück.  
 
Begünstigt durch stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine gute Umsetz ung der lokalen 
Planungen ist es gelungen, die gesetzgeberischen und geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2018 
„durch die Bank“ zu erreichen. Viele Menschen, die unter schlechteren konjunkturellen Bedingungen 
nur geringe Chancen auf eine Integration in de n Arbeitsmarkt hätten, konnten dadurch bei der 
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt oder näher an den 
Arbeitsmarkt herangeführt werden. 
 
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbs tätigkeit und die 
Vermeidung von langjährigem Leistungsbezug bleiben auch im laufenden Jahr die 
gesetzgeberischen Ziele in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.  
 
Die konjunkturellen Aussichten und eine verbesserte Finanzausstattung eröffnen auch im Jahre 2019 
gute Möglichkeiten und Spielräume zur Aktivierung, Förderung und Integration. Den Jobcentern 
stehen bundesweit bis zum Jahre 2022 zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Eingliederung von 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zur Verfügung. Auch das Jobcenter Darmstadt profitiert von 
dieser verbesserten Finanzausstattung. 
 
Politik und die Träger der Grundsicherung setzen einen Schwerpunkt vor allem bei marktfernen 
langzeitarbeitslosen oder langzeitleistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden. Mit den neuen 
Förderinstrumenten „Einglied erung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am 
Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eröffnen sich Teilhabechancen für Menschen, die ohne besondere 
Unterstützung keine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. 
 
Der Ausbau und die Intensivierung von Kooperationen mit städtischen und freien Einrichtungen und 
Institutionen und die geplante Beteiligung an Bundes - und Landesprogrammen (z. B. 
Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“) bieten gute Chancen, 
neue Ansätze zu erproben und für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Darmstadt nutzbar zu 
machen. 
 
Die Abstimmung und Verzahnung der städtischen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie und der 
geschäftspolitischen Ausrichtung des Jobcenters haben  in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
gute und erfolgreiche Tradition. Sie soll auch im Jahre 2019 fortgeführt und intensiviert werden.  
 
Auch durch interne Maßnahmen möchte das Jobcenter  Darmstadt seine Entwicklung zu einer 
modernen und dienstleistungsorientierten Behörde vorantreiben. Die Erarbeitung eines Leitbildes 
zum einheitlichen Verständnis der Aufgabenwahrnehmung und der Zusammenarbeit mit  Kundinnen 
und Kunden gehört ebenso zu den Vorhaben,  wie die Implementierung eines Internen 
Kontrollsystems (IKS), das Risiken in der Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters  Darmstadt 
transparent macht und Anknüpfungspunkte für Qualitätsverbesserungen bietet.

Januar 2019  
 
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Das Jahr 2019 hält viele Herausforderungen bereit, denen sich das Jobcenter Darmstadt gerne und 
in guter Zusammenarbeit mit seinen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern sowie den lokalen 
Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsmarktes stellt. 
 
Mit dem vorliegenden, in der Trägerversammlung abgestimmten Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm legt das Jobcenter Darmstadt seine strategische und operative Ausrichtung 
zur Erreichung der gesetzgeberischen und geschäftspolitischen Ziele für das Jahr 2019 fest.  
 
Die lokalen Akteurinnen und Akteure des Arbeitsmarktes sowie die örtlichen Netzwerkpartner innen 
und Netzwerkpartner  sind dabei gleichermaßen Adressat innen und Adressat en des Arbeitsmarkt - 
und Integrationsprogramms, wie die interessierte Öffentlichkeit und die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Jobcenters selbst. 
 
Ich wünsche Ihnen eine informative und anregende Lektüre. 
 
  
 
Freundlichst           
       
Ihr 
 
Andreas Hoffmann 
Geschäftsführer 
                                                                                         
 
             Darmstadt, im Januar 2019

Januar 2019  
 
6 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
1. Rahmenbedingungen  
1.1. Arbeitsmarkt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte zwischen 2011 und 2017 nach den Städten Frankfurt am 
Main und Offenbach den größten Bevölkerungszuwachs in Hessen (+8,5 %). Am Stichtag 30.06.2018 
lebten 158.542 Menschen in Darmstadt. 
 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwischen März 
2017 und März 2018 um 2,6 % auf 103.293 gestiegen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl 
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 16.344 (+18,8 %) erhöht. Bei den über 50-jährigen 
gab es in den letzten 10 Jahren sogar einen Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
um 59,3 %.  In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 60.564 sozialv ersicherungspflichtig 
Beschäftigte (Stand 30.06.2018). Von ihnen pendeln 29.340 (48,4 %) zur Arbeit in einen anderen 
Kreis (Auspendler). Gleichzeitig pendeln 69.744 Beschäftigte, die in einem anderen Kreis wohnen, 
zur sozialversicherungspflichtigen Beschäf tigung in die Region der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Einpendler). Der Differenz von Aus- und Einpendlern beläuft sich auf +40.404 (Pendlersaldo). 
 
Das Jobcenter Darmstadt hatte im Januar 2019 3.010 arbeitslose Personen im Bestand. Dieser Wert 
ist im Verg leich zum Vorjahresmonat um 660 Arbeitslose gesunken. Damit sank die 
Arbeitslosenquote SGB II im Januar 2019 auf 3,5 %1. 
1.2. Ausbildungsmarkt  
Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen ist mit 1.400 Stellen gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % 
angestiegen. Das Bewerberpotential hat sich auf 1.292 Personen erhöht (+10,9 %).  Aktuell stehen 
52 unversorgten Bewerbern 78 unbesetzte Ausbildungsplätze gegenüber (Stand 30.09.2018).  
1.3. Arbeitsmarktnachfrage  
Die Betriebe und Verwal tungen meldeten im Januar 2019 1.597  neu zu be setzende 
sozialversicherungspflichtige Stellen in der Stadt Darmstadt. Das waren 93 ( -5,5 % ) weniger im 
Vergleich zum Vorjahr . Insgesamt waren im Bezirk der  Agentur für Arbeit Darmstadt 5.842 offene 
sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand2.  
Für die Region Rhein -Main rechnet das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur 2019 mit einem 
Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 1,9 %. Laut dem Konjunkturbericht der 
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar vom Herbst 2018 wollen 20 % der  Unternehmen in Südhessen 
Personal einstellen. 17 % der Unternehmen wollen hingegen Personal abbauen.   
1.4. Kundenstruktur 
1.4.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 
Der Bestand der ELB ist im Vorjahresvergleich 2017 - 2018 gesunken.  Im Oktober 2017 waren 9.815 
Personen registriert; im Oktober 2018 waren es 9.186 (-6,4%). Mit dem Übergang von Menschen mit 
Fluchthintergrund aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für 
Arbeitsuchende (SGB II) war ab Januar 2017 ein  starker Zugang zu verzeichnen. Diese schwächte 
sich mit Jahresbeginn 2018 ab und ein sukzessiver Abbau des ELB-Bestandes setzte ein.  
 
 
                                                           
1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Januar 2019 
2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gemeldete Stellen, Agentur für Arbeit Darmstadt, Januar 2019

Januar 2019  
 
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
 
 
1.4.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) 
Eine ähnliche Entwicklung ist bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften festzustellen. Im 
Oktober 2017 waren 7.189 Bedarfsgemeinschaften registriert; im Oktober 2018 waren es 6.724 (-6,5 
%).  Aktuelle Prognosen gehen von einem weiteren leichten Abbau der ELB und BG`s in diesem Jahr 
aus.3  
 
1.5. Ressourcen 
Die diesjährigen Zuteilungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das 
Jobcenter Darmstadt für Verwaltungsausgaben und Eingliederungsleistungen betragen insgesamt 
22,2 Mio. Euro.  
                                                           
3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Januar 2019 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Merkmalen
600 Pixel
ELB dar. Frauen dar. Ausländer dar. Alleinerz. dar. U25 dar. Ü55​
9.815
4.909 4.837
1.390
2.159
1.122
9.186
4.611 4.587
1.303
1.984
1.124
2017
2018
Strukturmerkmale von Bedarfsgemeinschaften und Personen
600 Pixel
BG`s dar.1 Pers. dar.2 Pers. dar. 3 Pers. dar. 4 Pers. dar. 5 Pers.​
7.189
3.659
1.307
940
689 594
6.724
3.379
1.260
850 645 590
2017
2018

Januar 2019  
 
8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
1.5.1. Verwaltungsausgaben 
Für Verwaltungsaufgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln 11,5 Mio. Euro zur 
Verfügung.  
Neben überwiegend Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus operative Serviceleistungen, 
wie ärztliche und psychologische Begutachtung und Beratung, der Technische Beratungsdienst, das 
Service-Center, Mieten und Sachkosten bestritten. 
1.5.2. Eingliederungsleistungen (EGL) 
Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Darmstadt  10,7 Mio. Euro für zur Verfügung. 
Ausgehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von knapp 300.000 Euro zur 
Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 10,4 Mio. Euro.  
 
Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden unter 
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkei t und den 
geschäftspolitischen Handlungsfeldern.  
 
Auf dieser Basis stellt sich die Eintritts- und Budgetplanung wie folgt dar: 
 
 
 
 
 
Das Jobcenter Darmstadt wird in 2019 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken 
liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der Zusammenarbeit mit dem 
gemeinsamen Arbeitgeberservice, der Jugendberufsagentur und einem aufnahmefähigen 
Arbeitsmarkt. Das neue Teilhabechancengesetz zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur 
Teilhabe am Arbeitsleben wird das Jobcenter Darmstadt nutzen, um auch marktferneren Kundinnen 
und Kunden regionale Beschäftigungschancen zu eröffnen.  
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder   
2.1. Gesetzlicher Auftrag 
Aufgabe und  Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine 
Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§1 Sozialgesetzbuch – 
Zweites Buch - SGB II).

Januar 2019  
 
9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von erw erbsfähigen Leistungsberechtigten und 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren 
Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und 
Kräften bestreiten können.  
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme 
oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie 
ihn nicht auf andere Weise decken können.  
2.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder und lokale Schwerpunktsetzung 
Ausgehend von den geschäftspolitischen Zielen und Handlungsfeldern sowie den 
Kundenanforderungen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ergeben sich nachfolgende 
Schwerpunkte für entsprechende Aktivitäten. Die se konzentrieren sich im Wesentlichen darauf, die 
Kundinnen und Kunden zielgruppenspezifisch stärker hinsichtlich der gegeben en regionalen 
Vermittlungsmöglichkeiten zu beraten und zu unterstützen, die Ermessenspielräume bei den 
vermittlungsunterstützenden Leistungen stärker zu nutzen und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 
bei der Suche nach geeignetem Personal aktiv zu unterstützen. 
Bei den geplanten Maßnahmen wird der Fokus auf die Weiterentwicklung der bewährten Formen der 
Zusammenarbeit mit Bildungsträ gern, Netzwerkpartner innen und Netzwerkpartnern sowie  
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gelegt.  
2.2.1. Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf 
Seit 2009 arbeitet das Jobcenter Darmstadt gemeinsam mit der Agentur für Arbeit (AA) und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam in einer Jugendberufsagentur  (JBA) mit dem Ziel, die 
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zugunsten unterstützungsbedürftiger Jugendlicher unter 
25 Jahren zu verbessern. Die Jugendberufsagentur wird am 12. April 2019 sein 10-jähriges Jubiläum 
feiern. Die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung von 
Stigmatisierung sowie Verbesserung der Angebote und Leistungen im Bereich „Verbesserung des 
Übergangs von der Schule in den Beruf“ für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt.  
Für besonders benachteiligte und schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene plant die 
Jugendberufsagentur ab 2019 ein Projekt nach §16 h SGB II. Dieses Projekt umfasst die 
Erreichbarkeit, Herstellung der Tagesstruktur und Heranführung der jungen Leute an den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wichtiger Faktor ist hierbei die Zusammenarbeit der Rechtskreise 
SGB II, SGB III und SGB VIII sowie die Einbindung der vor Ort ansässigen Netzwerkpartner innen 
und Netzwerkpartner und Fachdienste.  
Eine große Herausforderung bleibt auch für das Jahr 2019 die hohe Anzahl von Kundinnen und 
Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25. Nach Abschluss der InteA (Integration durch 
Anschluss und Abschluss) – Klassen nutzen ein Großteil dieser K undinnen und Kunden die 
Möglichkeit, eine der Klassen zur Berufsvorbereitung zur Berufsausbildung (BZB) zu besuchen.  
Die für diese Kundengruppe ab Sommer 2018 eingekauften Förderinstrumente sind gut angelaufen 
und haben zum Teil bereits Erfolge bei der Einmündung in duale Ausbildung erzielt. 
2.2.2. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit  
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges bleib en 
nach wie vor die wesentlichen Herausforderungen in der Integrationsarbeit. Im Jobcenter Darmstadt 
sind zwei Drittel der ELB im Langzeitleistungsbezug  und fast die Hälfte der Arbeitslosen sind 
langzeitarbeitslos. Die Betroffenen sind beispielsweise aufgrund schwieriger persönlicher Umstände, 
gesundheitlicher Einschränkungen, sprachlicher Defizite, fehlender Bildu ngs- und 
Ausbildungsabschlüsse und fehlender Kinderbetreuung nicht ohne weiteres in Beschäftigung 
vermittelbar. Treten mehrere vermittlungshemmende Merkmale gleichzeitig auf, liegt die Hürde für 
eine Beschäftigungsaufnahme sehr hoch.

Januar 2019  
 
10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Besondere Personengruppen 
Im Jahr 2019 wird das Jobcenter Darmstadt mit folgenden besonderen Personengruppen die 
Aktivierungs- und Integrationsarbeit intensivieren: 
 Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Kindern, insbesondere die hierzu gehörenden Frauen, 
 Migrantinnen und Migranten mit Förderbedarf und 
 eine ausgewählte Gruppe marktnäherer ELB im Langzeitleistungsbezug  (Single-
Bedarfsgemeinschaften) 
Das Ziel bei allen drei Personengruppen ist deren Aktivierung und Verbesserung der 
Beschäftigungsfähigkeit, indem sie entsprechend ihrer individuellen Förderbedarfe in zielgerichtete 
Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen werden. Für jede Personengruppe stehen 
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, die von niedrigschwelligen bis zu 
vermittlungsorientierten Angeboten reichen. Daneben kann der erste Zugang in den Arbeitsmarkt 
auch über eine geringfügige Beschäftigung erfolgen. Bei Fragen hinsichtlich der Klärung der 
Kinderbetreuungssituation und weiter führenden Informationen steht neben der zuständigen 
Integrationsfachkraft auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützend zur 
Seite.  
Neue Förderinstrumente §16e und § 16i SGB II 
Insbesondere bei arbeitslosen Leistungsberechtigten,  die über eine längere Zeit im Leistungsbezug 
sind, funktioniert die unmittelbare Integration in Arbeit trotz aller Aktivierungsanstrengungen mit den 
Regelinstrumenten nur schwer. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches 
Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen 
und sozialen Arbeitsmarkt – zielt darauf ab, langzeitarbeitslosen Leistungsbezieher innen und 
Leistungsbezieher mithilfe öffentlich geförderter Beschäftigung eine neue Perspektive zu eröff nen 
und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Kernelement des Gesetzes 
bilden zwei neue Förderinstrumente:   
 § 16e SGB II – Lohnkostenzuschuss zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen  (mindestens 
zwei Jahren Arbeitslosigkeit) 
 § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss zur Eingliederung sehr 
arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser)  
Das Jobcenter Darmstadt hat frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche  Umsetzung der neuen 
Förderinstrumente gestellt.  
2.2.3. Arbeits- und Fachkräftesicherung 
Die Beschäftigungsperspektiven von Geringqualifizierten und insbesondere von Personen ohne 
Berufsabschluss sind deutlich schlechter als die von qualifizierten Fachkräften. 
Langzeitarbeitslosigkeit und eine fehlende bzw. geringe Qual ifikation stehen im engen 
Zusammenhang.  
Zur Steigerung des Fachkräftepotenzials und zur nachhaltigen Integration der Menschen auf dem 
ersten Arbeitsmarkt s tellt das Jobcenter Darmstadt 1, 092 Mio. Euro zur Förderung der beruflichen 
Weiterbildung in diesem Jahr zur Verfügung.  
Unter Berücksichtigung der Bedarfe des regionalen Arbeitsmarktes und der vorhandenen 
Bewerberstruktur wurde die Bildungszielplanung vereinbart (siehe beigefügte Darstellung).  
Der Eintritt, die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung hängen auch von der 
individuellen Weiterbildungsbereitschaft ab. Damit Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen 
werden können und hohe Abbruchquoten vermieden werden, ist eine sorgfältige Auswahl an 
potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern notwendig. Erfolgsfaktoren sind, eine hohe Qualität 
der Beratung und eine Eignungsabklärung. B ei Weiterbildungsmaßnahmen sind, stärker als in 
anderen Bereichen , das Einverständnis und die  Mitwirkung der potenziellen Teilnehmer innen und 
Teilnehmer zentrale Bedingungen.

Januar 2019  
 
11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
 
2.2.4. Förderung von schwerbehinderten Menschen 
Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in Folge der demografischen Alterung zu. Laut 
den aktuellen Statistiken des statistischen Bundesamtes (Destatis) steigt die Zahl der 
schwerbehinderten Menschen seit Jahren kontinuierlich an. Auch erhöht sich die Zahl erwerbstätiger 
schwerbehinderter Menschen infolge der allgemeinen demografischen Entwicklung. Da der Anteil 
schwerbehinderter Menschen mit dem Lebensalter größer wird, führ t die Alterung der 
Erwerbspersonen auch zugleich zur Steigerung der Zahl schwerbehinderter Erwerbspersonen.  
Zumeist sind im Laufe des Lebens  erworbene Krankheiten die Ursache einer Schwerbehinderung, 
die zu Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Herz-/Kreislaufsystems 
sowie zu Schädigungen der Organe führen. Signifikant ist die stetige Zunahme der Menschen mit 
einer psychischen Erkrankung. 
Im Jobcenter Darmstadt werden derzeit 348 schwerbehinderte Menschen, die älter als 25 Jahre sind, 
betreut. 
Trotz der im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung zu sehenden Zunahme von 
erwerbstätigen Personen mit Schwerbehinderung, stellt sich die Arbeitsmarktsituation von 
schwerbehinderten Kundinnen und Kunden der Jobcenter als besonders schwierig dar. Ihnen gelingt 
es deutlich seltener als nichtbehinderte n Kundinnen und Kunden, eine Beschäftigung am ersten 
Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dies liegt an  den Barrieren  der Arbeitgeber innen und Arbeitgeber 
begründet, die es den Menschen mit Behinderung erschweren, Fuß zu fassen. 
Die im Rahmen der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention angestoßene Debatte um 
gleichberechtigte Teilhabe von (schwer -) behinderten Menschen, führt nur langsam zu einer 
Änderung der festgefahrenen Einstellungen. 
In diesem Zusammenhang bedarf es weiterhin einer intensiven Beratung und Aufklärung der 
Unternehmen, dass Menschen mit Behinderung vielfach besonders motiviert und engagiert sind und 
sich sehr loyal zum Unternehmen verhalten. Gleichzeitig gilt es fe stzustellen, ob die gesetzlich 
vorgeschriebene Beschäftigungsquote erfüllt wird.  Die meisten Personalentscheider innen und 
Personalentscheider reagieren skeptisch, wenn es um die Einstellung  von schwerbehinderten 
Bewerberinnen und Bewerbern  geht. Zurückhalt ung begründet sich in den Fragen, ob die 
notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten und der gegebenenfalls technische und finanzielle 
Aufwand für einen behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz erbracht werden kann. Hier 
herrscht oft eine falsche Vors tellung, da vorhandene Behinderungen oftmals keine Relevanz im 
Hinblick auf Einschränkungen der Arbeits-/ bzw. Leistungsfähigkeit haben.

Januar 2019  
 
12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Besonders im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel gilt es in immer mehr Branchen die 
Rekrutierung von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern in den Fokus zu nehmen. 
Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation stellt sich die Realisierung von Teilhabe am 
Arbeitsleben und die Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen für diese Personengruppe als große 
Herausforderung dar. Ausgehend vom Einzelfall bedarf es der Entwicklung einer individuellen 
Integrationsstrategie und der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen. Der notwendige 
Kenntniserwerb ist zu identifizieren und in geeigneter Art und Weise zu realisier en. Hierbei kommt 
den Kundinnen und Kunden die besonders engmaschige und intensive Betreuung im Rahmen des 
Fallmanagements zu Gute. So konnte die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Bewerbe rinnen 
und Bewerber im Rahmen der zentralen Betreuung über d as ABC Netzwerk seit 2016 von 4, 8% auf 
aktuell 4,3% gesenkt werden. 
Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe wurde im Jobcenter Darmstadt eine spezielle Maßnahme 
entwickelt, die an den besonderen  Belangen der schwerbehinderten Menschen ausgerichtet wurde. 
Ausgehend von einer Potenzialanalyse und Aktivierungsphase mit intensivem Bewerbungscoaching 
und anschließender betrieblicher Erprobung soll die  Kundin und der Kund e in ein dauerhaftes 
Beschäftigungsverhältnis einmünden. Daneben wird im Rahmen der Beratung auch das 
umfangreiche Instrumentarium der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Blick genommen, 
um den Bedarfen an  notwendigen besonderen Hilfe zur Erlangung eines leidensge rechten 
Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen. Die berufliche Eingliederung wird dadurch bestmöglich und 
nachhaltig unterstützt. 
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet darüber hinaus mit vielen am Prozess der beruflichen 
Eingliederung von schwerbehinderten Menschen beteiligten Akteurinnen und Akteur en zusammen 
wie den Integrationsfachdiensten, dem Integrationsamt und dem Landeswohlfahrtsverband. In 
diesem Zusammenhang ist besonders das Hessische Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der 
Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Mens chen (HEPAS) zu erwähnen, dessen vielfältige 
Förderinstrumente zur Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Prozess der beruflichen 
Eingliederung genutzt werden. 
2.2.5. Rehapro 
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit § 11 
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( BMAS) 
den Auftrag erteilt, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund 
hierfür sind die stetig steigenden hohen Zugänge in die Erwerbsminder ungsrente und in die 
Eingliederungs- und Sozialhilfe. 
Rehapro ist das Modellvorhaben , um innovative und vielfältige Maßnahmen, Handlungsansätze, 
Methoden und Organisationsstrukturen zu erproben. Mit einer Förderrichtlinie sollen möglichst große 
Spielräume eröffnet und gleichzeitig die Erk enntnisse als neue gute Ansätze  in Form von 
Handlungsempfehlungen, Rahmenvorgaben oder auch durch mögliche Ände rungen des rechtlichen 
Rahmens verstetigt werden.  
Dabei gilt der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente“. Bei Menschen 
mit komplexen gesundheitlichen, psychischen oder seelischen Unterstützungsbedarfen, chronischen 
Erkrankungen oder einer drohenden Behinderung soll die Erwerbsfähigkeit erhalten oder 
wiederhergestellt, einer drohenden oder bestehenden Erwerbsminderung entgegengewirkt und die 
gesellschaftliche und berufliche Teilhabe verbessert werden.  Insbesondere sollen die 
Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer  mit der individualisierten, neuartigen 
Bedarfsorientierung/Leistungserbringung dazu befähigt werden, sich selbst zu helfen - „Hilfe zur 
Selbsthilfe“. 
Bei der Entwicklung und Umsetzung der innovativen Projektideen müssen sich die Akteur innen und 
Akteure im Bereich des SGB VI und des SGB II, in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, 
entsprechend engagieren und die Zusammenarbeit weiter verbessern. 
Im Rahmen des Bundesprogramms rehapro muss das Modellprojekt so konzipiert sein, dass eine 
Grundlage für die Überprüfbarkeit der Ergebnisse des jeweils gewählten Ansatzes sichergestellt ist. 
Darüber hinaus wird das Bundesprogramm wissenschaftlich untersucht und ausgewertet.  
Das Jobcenter Darmstadt erarbeitet aktuell gemeinsam mit den Kommunalen Jobcentern Kreis Groß-
Gerau und Odenwaldkreis dazu eine Konzeption.

Januar 2019  
 
13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
2.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren 
Auch für 2019 wird die Beratung und Unterstützung von Migrant innen und Migranten, und hierunter 
insbesondere die von geflüchteten Menschen, eine besondere Herausforderung bleiben.  
Um den Integrationsfortschritt möglichst friktionslos zu gestalten, wird der Personenkreis frühzeitig 
beraten – bei Bedarf auch in der Muttersprache - und ein erstes Kompetenzprofiling erstellt. Des 
Weiteren bedarf es zu Beginn des Eingliederungsprozesses einer zügigen 
Sprachkompetenzfeststellung sowie der Klärung beruflicher Vorerfahrungen. In der Regel steht bei 
dem Personenkreis die Förderung eines Integrationskurses im Vordergrund sowie die Unterstützung 
bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.  
Als besonders hilfreich für die Planung des weiteren Integrationsprozesses hat sich das neue 
Testverfahren „MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen“ erwiesen. Der in der Muttersprache 
oder alternativen Sprach en angebotene Test eröffnet die Möglichkeit, vorhandene Fähigkeiten und 
bisher erworbene Arbeitserfahrungen sichtbar zu machen. Dieses Angebot wird in 2019 für 30 Berufe 
zur Verfügung stehen und ermöglicht im Ergebnis eine umfassende Einschätzung zum beruf lichen 
Handlungswissen, die eine gute Ausgangsbasis für die weitere berufliche Integrationsplanung bietet. 
Als weitere Bausteine stehen für die Personengruppe berufsspezifische Sprachkurse sowie 
zahlreiche eigenfinanzierte Maßnahmen des Jobcenters Darmstad t zur Verfügung, um möglichst 
rasch und ohne zeitliche Verzögerung die Integrationsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt zu 
verbessern.  
Organisatorisch wird es im Jobcenter Darmstadt weiterhin ein Team „Zentrale A nlaufstelle für 
Asyl/Flucht (ZAAF)“ geben, in welchem die Beratung und Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen 
durch spezialisierte Fallmanagerinnen und Fallmanager erfolgt. 
Die „Zentrale Anlaufstelle“ arbeitet dabei eng mit der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration 
und Flüchtlinge (BAMF) und regionalen Bildungseinrichtungen zusammen.  Durch die Teilnahme an 
diversen Arbeitskreisen und Netzwerktreffen in Darmstadt ist eine enge Zusammenarbeit mit den 
Institutionen gewährleistet.  
2.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt 
Die zentrale Aufgabe der Beauftragt en für Chancengleichheit am Arb eitsmarkt (B CA) ist es, 
Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten und zu unterstützen. Sie achtet 
darauf, dass bei der Leistungserbringung das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern 
als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Dabei soll im Sinne des Gender Mainstreaming 
jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern 
berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt einen besonderen Schwerpunkt im 
Arbeitsfeld der BCA dar. 
Für das Jobcenter Darmstadt erstellt die BCA  regelmäßig einen Jahresarbeitsplan. Zu ihren 
Aktivitäten gehören die Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltungen und Bildungsbörsen 
für Personen mit Familienpflichten im Mehrgenerationenhaus (MGH) und im 
Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Darmstadt. Informationen zu Qualifizierungs- 
und Weiterbildungsangeboten, die Frühaktivierung von Eltern mit Kindern unter 3 Jahren in 
Verbindung mit der Vorstellung kommunaler Eingliederungsleistungen (z.B. Zugang zu 
Kinderbetreuungsangeboten) werden in unterschiedlichen Formaten der Zielgrupp e nahegebracht 
und zur Verfügung gestellt. Angesprochen werden Erziehende und Alleinerziehende mit und ohne 
Fluchthintergrund. 
Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Kindern werden im Jahr  2019 in Form von speziell auf die 
Familien zugeschnittenen Coaching -Angeboten unterstützt und individuell gefördert. Unter dem 
Gender-Aspekt sollen alle erwerbsfähigen Personen der Bedarfsgemeinschaft in Betracht gezogen 
werden. Aus diesem Blickwinkel heraus wird der Frau und ihrer Berufswegplanung besondere 
Beachtung geschenkt.  
Als flüchtlingsspezifisches Angebot für weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen steht weiterhin die 
Maßnahme „HessIN“ (Perspektiven für weibliche hessische Flüchtlinge und Migrantinnen)  auf dem 
Plan.

Januar 2019  
 
14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Sie gibt den Teilnehmerinnen Orientierung im deutschen Ausbildungs - und Beschäftigungssystem, 
der Identifizierung von Potentialen und deren Stärkung, erarbeitet berufliche Perspektiven, unterstützt 
bei Bewerbungsaktivitäten und bereitet auf die Aufnahme ei ner Beschäftigung oder Ausbildung vor.  
Zudem werden berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt und Unterstützung bei der Organisation 
von Kinderbetreuung gegeben. 
Des Weiteren ist die Netzwerkarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern des Arbeitsmarktes der 
BCA des Jobcenters Darmstadt ein wichtiges Anliegen. 
2.2.8. Kooperationen  
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar miteinander 
verbunden sind und nur zusammen gesichert werden können, sind die unterschiedlichen 
Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt und den kommunalen Trägern der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wichtig und notwendig.  In Form von kommunalen 
Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II stehen zahlreiche Beratungs - und 
Unterstützungsangebote den Leistungsberechtigten zur Verfügung.  
 
Wichtig ist jedoch, dass getroffene  Vereinbarungen mit Kooperationspartner innen und 
Kooperationspartnern auch gelebt werden. Zu diesem Zweck treffen sich die beteiligten Akteurinnen  
und Akteure  unterjährig zu Gesprächen und sitzen in verschiedenen Arbeitskreisen mit an deren 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern gemeinsam an einem Tisch. 
Eine neue Kooperation startet das Jobcenter Darmstadt im Januar 2019 mit dem Staatstheater 
Darmstadt. Mens chen im Leistungsbezug erhalten die Möglichkeit das Theater durch andere 
“Eingänge” kennenzulernen. Vorstellungsbesuche mit einleitenden Workshops vor Ort, durchgeführt 
von einer Mitarbeiterin des Staatstheaters, sollen Zugang zur Teilhabe am kulturellen L eben 
ermöglichen. Zudem werden den  Teilnehmenden Berufe im Theater vorgestellt.  Durch den Kontakt 
mit den unterschiedlichen Berufs - und Lebensrealitäten im Theater sollen neue Perspektiven 
geschaffen und Integrationsfortschritte erzielt werden. 
 
2.2.9.  Prozessoptimierung und Schnittstellen 
Neukundenprozess und Übergabemanagement SGB III – SGB II 
Den aktivierenden Neukundenprozess für jede Kundin und jeden Kunden hat das Jobcenter 
Darmstadt gut gesta ltet und etabliert. Dafür wurden einerseits die Schnittstellen zw ischen 
Eingangsservice, Bereich Existenzsicherung und Fallmanagement gut geregelt und andererseits 
gezielt auf das Aktivierungsangebot von Dritten  mit einer eingekauften Maßnahme gesetzt . Das 
Augenmerk richtet das Jobcenter Darmstadt nun auf das Übergabemanagement SGB III – SGB II. 
Gemeinsames Ziel mit der Agentur für Arbeit Darmstadt ist es, die Übergabeprozesse im Sinne aller 
Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern.  
Kundenkontaktdichte 
Das Jobcenter Darmstadt strebt eine Kundenkontaktdichte von 85 % alle 3 Monate sowie von 95 % 
alle 6 Monate an. Dabei wir d höchster Wert auf qualitativ hochwertige und zielführende Kontakte  
gelegt. Durch frühzeitige Aktivierung der Kundinnen und Kunden und bedarfsgerechten Einsatz des 
Maßnahmeportfolios wird der Integrationsprozess gemeinsam gestaltet.  
Zusammenarbeit im gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) 
Seit 2009 besteht ein gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) zwischen dem Jobcenter Darmstadt 
und der Agentur für Arbeit Darmstadt. So kann sichergestellt werden, dass jede Arbeitgeberin und 
jeder Arbeitgeber zu den Besetzungschancen seines Stellenbedarfs beraten wird, einschließlich der 
Besetzungsalternativen. Sinn volle und passgenaue Vermittlungsvorschläge für unsere Kundinnen 
und Kunden haben eine hohe Priorität. Die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen bilden einen 
wesentlichen Aufgabenschwerpunkt des gAGS.  Die Zusammenarbeit im gAGS wird vor dem 
Hintergrund geänderter Rahmen - und Arbeitsmarktbedingungen gemeinsam mit der Agentur für 
Arbeit neu justiert.

Januar 2019  
 
15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
2.2.10. Maßnahme- und Bildungszielplanung 
Auch in 2019 bedient sich das Jobcenter Darmstadt in der Bera tung der Kundinnen und Kunden der 
verschiedenen Förderinstrumente. Durch den Einsatz der Förderung der beruflichen Weiterbildung 
(FbW), Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG), Maßnahmen bei einem Träger (MAT), dem 
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), E ingliederungszuschüssen (EGZ) un d dem 
Vermittlungsbudget (VB), werden die Kundinnen und Kunden an den Arbeitsmarkt herangeführt und 
bestenfalls integriert. 
Das Jobcenter  Darmstadt kauft zu Beginn des Jahres 2019 bzw. f ortlaufend verschiedene 
Maßnahmen über die Regionalen Einkaufszentren (REZ) ein. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, 
die bei Bildungsträgern durchgeführt werden. Für die Maßnahmeplanung und den Maßnahmeeinkauf 
2019 wird anhand der Kundenstruktur festgelegt, welches Maßnahmeportfolio benötigt wird und den 
geschäftspolitischen Zielen Rechnung trägt. Dieser Prozess wird im Laufe des Jahres immer wieder 
reflektiert und angepasst (Nachsteuerung).  Zusätzlich zum Maßnahmeeinkauf kommen individuelle 
Einzelfallförderungen im Rahmen der Ermessensentscheidung der Fallmanagerin nen und 
Fallmanager zum Tragen. 
Zum Bereich des Sozialen Arbeitsmarktes gehören die Förderinstrumente Arbeitsgelegenheit en 
(AGH) sowie die neuen Instrumente  zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen (§ 16i und § 16e SGB II).  
 
2.2.11. Beteiligung an Bundes-/Länder-/ESF-Programmen 
Neben Arbeitsmarktmaßnahmen , die  aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters  Darmstadt 
finanziert werden, werden weitere Ressourcen genutzt, um die Kundinnen und Kunden näher an den 
Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. zu integrieren: 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (Kofinanzierung Land Hessen/ Wissenschaftsstadt 
Darmstadt)  
Das Jobcenter Darmstadt beteiligt sich mit Kofinanzierungen an dem Ausbildungs - und 
Qualifizierungsbudget der Wissenschaftsstadt Darmstadt, mit Schwerpunkt 
Ausbildungsvorbereitung, im Rahmen der Ausschreibung von Landesmitteln.   
Hervorzuheben sind hierbei: 
1. Berufsausbildung als „Industriemechanikerin und Industriemechaniker “ in einer 
außerbetrieblichen Einrichtung (BaE ) mit intensiver sozialpädagogischer Begleitung, 
theoretischer Unterstützung während der Ausbildung und jährlichem Betriebspraktikum. Das 
Jobcenter Darmstadt fördert die dreieinhalbjährige Ausbildung mit zwei Plätzen im Z eitraum 
01.09.2018 – 28.02.2022.  
2. Aktivierungshilfe-Maßnahme Chance 2.0, mit  Erwerb des Hauptschulabschlusses in 
Kranichstein und Eberstadt. Das Jobcenter Darmstadt fördert zwei einjährige Maßnahmen 
mit jeweils fünf Plätzen im Zeitraum 01.09.2018 – 31.08.2019.  
3. Aktivierungshilfe-Maßnahmen für Jüngere (Qualifizierung und Beschäftigung - Q&B) für die 
Zielgruppe von benachteiligten Jugendlichen und junge Erwachsene im Alter von 15 – 27 
Jahre und mit besonderem Förderbedarf zur beruflichen und  sozialen Entwicklung, 
Menschen mit Behinderung, Geflüchtete. Das Jobcenter Darmstadt  fördert insgesamt drei  
Maßnahmen. Neben der Vermittlung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen erfolgt eine 
berufsfachliche Qualifizierung optional in den Berufsfeldern Metall, Holz, Installationstechnik, 
Hauswirtschaft, Gastronomie, Erziehung und Pflege.  
2.2.12. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2019 
Für das neue Geschäftsjahr hat das Jobcenter Darmstadt wieder einen Aktivitäten - und 
Umsetzungsplan erarbeitet, der die Arbeit, das Handeln und die Ziele der TOP -Themen beschreibt.  
 
Dieser unterstützt die Arbeit mit den Kundinnen und Kunden sowie die Umsetzung unserer 
strategischen Ziele. Die Auswertung und Nachhaltung der Entwicklung erfolgt monatlich.

Januar 2019  
 
16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
 
 
2.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes 
Das Thema Qualität bezieht sich auf das gesamte Leistungsportfolio i m Jobcenter Darmstadt und 
damit auf das gesamte operative Geschäft. Neben den Kernprozessen, zu denen die Bewilligung von 
Geldleistungen, die Aktivierung, die Förderung und die Vermittlung gehören, sind auch Prozesse wie 
der Einkauf von Maßnahmen, Haushalt, Controlling und die Kooperationsbeziehungen mit den 
Trägern Bundesagentur und Kommune Gegenstand der Qualitätssicherung.  
Die Qualität der Leistungserbringung lässt sich an den folgenden Merkmalen festmachen:  
- Rechtmäßigkeit (Einhaltung von Gesetz und Weisungen) 
- Wirksamkeit (die angestrebten Ziele erreichen) 
- Wirtschaftlichkeit (die Ziele mit einem möglichst sparsamen Ressourceneisatz erreichen)  
- Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden  (die Erwartungen der Kundinnen  und Kunden  
berücksichtigen) 
Die Grundlage der Qualitätssicherung bildet das interne Kontrollsystem (IKS). Das IKS wurde 2018 
neu aufgelegt und mit Beginn 2019 im neuen Format umgesetzt. 
In diesem Format werden Risiken identifiziert, die in einem „Risikotool“ dokumentiert werden und eine 
Bewertung finden. Die Risiken werden analysiert und auf Handlungsnotwendigkeiten untersucht. Die 
Risiken mit Handlungsnotwendigkeiten werden bei einer entsprechenden Bewertung Gegenstand 
des internen Kontrollsystems.

Januar 2019  
 
17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Als Orientierung für die neue Vorgehensweise soll das folgende Schaubild dienen: 
 
2.3.1. Aspekte der Leistungsgewährung  
2.3.1.1. Leistungsrechtliche Beratung 
Die Planung der Qualifizierungsreihe zur Leistungsrechtlichen Beratung wurde im Frühjahr 2018 
abgeschlossen und e in Trainertandem, das sich aus  einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter  des 
Jobcenters Darmstadt zusammensetzt, ausgebildet. Die ersten Schulungen der Mitarbeiter schaft 
begannen im Herbst 2018 und werden bis zum 3. Quartal 2019 abgeschlossen sein.  
2.3.1.2. Barcode 
Bisher standen den Jobcentern  zwei Optionen zur Durchführung von Barzahlungen zur Verfügung. 
Dieses waren die Möglichkeit der Ausstellung eines Barschecks und die Auszahlung per Kassenkarte 
am Geldausgabeautomaten.  Die Geldausgabeautomaten sind in der Vergangenheit durch häufige 
Störungen und Ausfallzeiten aufgefallen. Zudem lief der Wartungsvertrag für diese Geräte am 
31.01.2019 aus.  
Daher hat sich die Bundesagentur für Arbeit zu einer neuen Lösung entschlossen. Die neue Lösung 
„BARCODE“ ermöglicht es Leistungsbezieher innen und Leistungsbeziehern bei einer Vielzahl von 
Unternehmen im Einzelhandel, die an das neue Zahlungssystem angeschlossen sind, sich mit einem 
Auszahlschein („Barcode“) den auf dem Auszahlschein benannten Geldbetrag auszahlen zu lassen. 
Die neue Barzahlungslösung ersetzt die Geldausgabeautomaten. 
Das neue Verfahren Barcode ist einfacher und schneller in der Bedienung. Die 
datenschutzrechtlichen Vorgaben werden vollständig eingehalten . Das  neue Verfahren ist 
diskriminierungsfrei. Die Umstellung im Jobcenter Darmstadt erfolgte in der 3. KW 2019. 
2.3.1.3. jobcenter.digital 
Ziel des Projektes „jobcenter.digital“, wie das Projekt GE-ONLINE inzwischen heißt, ist einen Online-
Kanal für alle gemeinsamen Einrichtung zu eröffnen. Kundinnen und Kunden können im Kontext der 
Grundsicherung die häufigsten und wichtigsten Anliegen rund um die Uhr und von überall online 
erledigen. Dadurch werden die Mindestanforderungen an ein zeitgemäßes Online -Angebot 
umgesetzt.  
Hierzu zählen unter anderem die Entwicklung eines Online -Portals, in dem es möglich sein wird den 
Weiterbewilligungsantrag online zu stellen, eine Veränderungsmitteilung online zu übermitteln und 
sich über SGB II -spezifische Inhalte auf einer eigens entwickelten SGB II -Startseite zu informieren. 
Das Online -Angebot wird als Ergänzung – nicht als Ersatz – zu den bestehenden, analogen 
Zugangswegen zu den gemeinsamen Einrichtungen bereitgestellt und ersetzt auch nicht die 
bestehenden online-Auftritte der gemeinsamen Einrichtungen.

Januar 2019  
 
18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Perspektivisch soll mit diesem Projekt der Grundstein für weitere Digitalisierung gelegt werden. Erste 
Funktionalitäten werden ab Anfang 2019 zur Verfügung gestellt.  
2.3.2. Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung 
Die weitere Steigerung der Qualität der Arbeit ist auch im Jahr 2019 ein erklärtes Ziel.  
Ein wesentlicher Qualitätsaspekt stellt hierbei die verlaufsbezogene Kundenbetrachtung (VKB) als 
fachaufsichtliches Instrument dar. Alle Teamleitungen im Bereich Markt & Integration prüfen hierbei 
monatlich bis zu 10 Kundendatensätze hinsichtlich eines zie lführenden Integrationsprozesses und 
erörtern die Fälle im kons truktiven Austausch mit den Integrationsfachkräften . 
Im Fokus steht dabei, ob Kundenbedarfe und Handlungserfordernisse erkannt und darauf aufbauend 
weitere zielgerichtete Maßnahmen mit den Kundinnen und Kunden vereinbart wurden.  
Die VKB rückt den Integrationsprozess stärker in den Mittelpunkt und hebt die Bedeutung einer 
strukturierten und zielgerichteten Beratung sowie den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz von 
Eingliederungsleistungen in den Fokus der Integrationsarbeit.   
Im Rahmen der Auswertung der monatlichen Prüfergebnisse aus dem Jahr 2018 zeigen sich in der 
Umsetzung des Konzepts bereits positive Entwicklungen. Die VKB wird daher auch in 2019 
fortgesetzt. 
2.3.3. Kundenreaktionsmanagement (KRM) 
Das Kundenreaktionsmanagement ist eine eigenständige und neutrale Anlaufstelle für Kund innen 
und Kunden, die sich mit Beschwerden, Kritik, Lob und auch Anregungen an das Jobcenter Darmstadt 
wenden möchten. Als Teil des Qualitätsmanagements gibt das Ku ndenreaktionsmanagement u.a. 
Impulse zur Verbesserung der Dienstleistungserbringung. In der Regel werden die Kundenanliegen 
innerhalb von 14 Kalendertagen abschließend bearbeitet. Vorrangige Aufgabe ist es, die berechtigten 
Anliegen der Kundinnen  und Kunde n ernst zu nehmen und Kundenzufriedenheit dadurch zu 
erzeugen, dass die reklamierten und berechtigten Anforderungen sachlich und lösungsorientiert 
erfüllt werden.  
Ziel ist es, die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden zu steigern. 
2.3.4. Kundenzufriedenheitsindex (KZI) 
Der KZI wird seit 2005 erhoben und erfolgt regelmäßig als standardisierte Kundenbefragung durch 
einen externen Dienstleister  (Telefoninterviews). Zielgruppe der Befragung sind Ku ndinnen und 
Kunden der Jobcenter . Befragungsschwerpunkte sind u.a. Bearbeitungsdauern und Wartezeiten , 
Mitarbeiterfreundlichkeit und Erreichbarkeit. Die Befragungsergebnisse werden zweimal jährlich zur 
Verfügung gestellt. Sie dienen uns zur Bewertung der  Qualität der Dienstleistungen  und geben uns 
Impulse diese weiterhin zu verbessern. 
 
Aktueller Index des Jobcenters Darmstadt: 2,4 (Schulnotensystem). 
2.4. Zielsystem und Zielvereinbarung  
2.4.1. Zielsystem 
Im Rechtskreis SGB II umfasst das Zielsystem drei Steuerungsz iele und zwei Qualitätskennzahlen. 
Mit den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 
Diese werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbezieher innen und 
Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Sie stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern 
wirken wechselseitig aufeinander ein. Auf diese Weise ist die Vermeidung von 
Fehlsteuerungsanreizen bereits im Zielsystem selbst angelegt.

Januar 2019  
 
19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Verringerung der Hilfebedürftigkeit  
Dies ist das übergeordnete gesetzliche Ziel des SGB II und wird mit dem Indikator Su mme der 
Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es keine 
quantifizierten Zielwerte. Die Zielnachhaltung erfolgt in Form eines qualitativen Monitorings. Im 
Rahmen des Monitorings wird ein Prognosewert zur besseren Einsch ätzung der Entwicklung 
herangezogen.  
 
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Auch dieses Ziel ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag des SGB II abgeleitet. Zielindikator ist 
die Integrationsquote (IQ), also der Anteil der in den Arbeits - und Ausbildungs markt integrierten 
erwerbsfähigen ELB an allen ELB. 
 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Dieses Ziel soll der Entstehung verfestigter Strukturen von Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. 
Indikator ist der Bestand an LZB. 
Bei der Ermittlu ng der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen sowie 
regionalen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt.  
 
Neben den drei Steuerungszielen werden als Qualitätskennzahlen der Index aus 
Kundenzufriedenheit (KZI) und der Index aus Prozessqualität (IPQ) nachgehalten.  
  
Die Kennzahlen des Zielsystems werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen flankiert. 
Diese Werte werden weder beplant noch nachgehalten; sie dienen einer ergänzenden Analyse zur 
Ableitung von Steuerungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Ziele. 
 
2.4.2. Zielerreichung 2018   
 
 
Der Prognosewert „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde mit 2.579 Mio. EUR unterschritten, 
demnach wurde weniger Regeleistung ausgezahlt als prognostiziert. Ursächlich ist dies auf den 
rückläufigen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zurückzuführen.  
 
Das Jahresziel „Integrationsquote“ konnte mit 16 % übertroffen werden , das entspricht 354 
Integrationen absolut.  
 
Der Zielwert „Langzeitleistungsbezug vermeiden“ konnte mit einem Jahresdurchschnittswert von 
6.051 LZB  um 168 LZB absolut unterschritten werden 4.  
                                                           
4 Quelle: Controlling Cockpit S2S, Berichtsmonat Dezember 2018

Januar 2019  
 
20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
2.4.3. Ziele 2019 
1. Das Jobcenter Darmstadt will  eine Integrationsquote von 26,4 % im Jahr 2019 erreichen. 
Ausgehend vom prognostizierten Bestand an ELB zum Ende 2019 (im Jahresdurchschnitt) von 
9.261 und einer Integrationsquote von 26,4 % ergibt sich ein Zielwert von ca. 2.447 Integrationen 
absolut. Das anvisierte Ziel in 2019 entspricht damit ca. 150 Integrationen weniger als in 2018. 
 
2. Das Jobcenter Darmstadt will , dass der Bestand an Langzeitleistungsbezieherinnen und 
Langzeitleistungsbeziehern im Jahr 2019 nur um maximal 2,1 % im Jahresdurchschnitt anwächst 
(auf 6.150 LZB). Eine Bestandserhöhung wird insbesondere vor dem Hintergrund des Übergangs 
von geflüchteten Menschen in den Langzeitbezug erwartet. 
2.4.4. Qualitätskennzahlen 
Auch im Jahr 2019  werden die Prozess - und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und „Index 
zur Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.  
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter Darmstadt wird der „Index 
aus Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen 
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“. Die vier 
operativen Mindeststandards (MDS) „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“ , „Erstberatung U25“ 
und „Angebot U25“ sowie der fachliche Qualitätsstandard (QS) „Eingliederungsvereinbarung im 
Bestand“ fließen mit jeweils 20% in den Index ein. 
Die Befragungen der Kundinnen und Kunden werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren 
Ergebnisse über den „Index zur Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf 
die Festlegung eines Zi elwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet. Die Einbindung in den 
Prozess der Zielnachhaltung erfolgt über ein Monitoring. 
3. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ist in 
Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der kommunalen 
Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im Job center explizit 
ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe und der 
Integrations- und Gleichstellungspolitik. Sie basiert auf den vier Prinzipien: Prävention, Inklusion, 
Partizipation und Sozialraumorientierung.  
Handlungsschwerpunkte und Ziele der Ausbildungs– und Arbeitsmarktstrategie 2017 – 2020 sind: 
 Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie  
 Armut bekämpfen – Existenz sichern 
 Zielgruppen passgenau fördern 
 Lokale und regionale Netzwerke stärken 
 Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern 
 
Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine 
passgenaue Förderung von benachteiligten Zielgruppen zur Erhöhung der Chancengleichhe it auf 
dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. 
 Zu diesen Zielgruppen gehören:  
 Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende,  
 Alleinerziehende,  
 Menschen mit Behinderung,  
 Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre,  
 die „stille Reserve“, insbesonder e Frauen, die einen (Wieder –) Einstieg in Erwerbsarbeit 
anstreben sowie Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Januar 2019  
 
21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Zur passgenauen Förderung werden zielgruppenadäquate Angebote vorgehalten, z.B. für den Erhalt, 
bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit, die Bearbeitung der Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf, das Vorantreiben von Inklusion, das Erlangen eines Schulabschlusses und der 
Ausbildungsreife oder für die Verbesserung sprachlicher Kompetenzen.  
Dabei spielt die sozialräumliche Orientierung eine besondere Rolle. Durch flankierende kommunale 
Projekte wie JUSTiQ (JUGEND STÄRKEN im Quartier)  und für 2019 neue IdeA  (Integration in den 
Arbeitsmarkt) –Projekte („Digital dran belieben für meine Zukunft“)  oder auch Schulsozialarbeit und 
mobile Jugendberufshilfe werden die oben genannten Zielgruppen in ihren Sozialräumen erreicht und 
ihre Teilhabechancen vor Ort gestärkt. 
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt 
Die Umsetzung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie wird durch die Koordinationsstelle für 
beschäftigungsfördernde Maßnahmen im Sozialdezernat gesteuert.  
Neben umfangreichen kommunalen Mitteln werden zur Realisierung der obengenannten Ziele ESF –
, Bundes– und Landesmittel akquiriert und eingesetzt oder durch Kofinanzierung Fördermaßnahmen 
in Darmstadt ermöglicht. 
Die Planung von Maßnahmen und Mittelverwendun g in diesem Kontext geschieht in enger 
Abstimmung zwischen Kommune und Jobcenter, auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die 
Kooperation in gemeinsamen oder sich ergänzenden Angeboten wird ein breites Angebot ermöglicht, 
das auf unterschiedliche Lebenslagen und Zielgruppen reagieren kann und eine möglichst lückenlose 
und bedarfsorientierte Förderung gewährleistet. Die Kombination der finanziellen Mittel ermöglicht 
die Realisierung von Förderprogrammen und Angeboten, die sonst nicht möglich wären.  
Schwerpunkt hier bilden die Förderangebote der hess ischen Arbeitsmarktförderung, deren 
Grundprinzip die regionalisierte Arbeitsmarktpolitik unter Einbindung der relevanten Akteurinnen und 
Akteure vor Ort ist. So wird auch die Perspektive von Trägern und Stakeholdern eingebunden, diese 
bringen ihre langjährige Erfahrung mit den Zielgruppen und lokalen Gegebenheiten in 
Entwicklungsprozesse mit ein. Laufende Maßnahmen werden durch Jobcenter und die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt begleitet, evaluiert und ggf. an aktuelle Anforderungen angepasst. 
Ein weiteres Beispiel für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Jobcenter, Jugendamt 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit stellt die Jugendberufsagentur als 
gemeinsame Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von Schule-Beruf dar. 
Die Kooperationspartnerinnen und -partner setzen sich gemeinsame Schwerpunkte mit spezifischen 
inhaltlichen Ausrichtungen, die sich wechselseitig ergänzen. 
Darüber hinaus stehen die Teamleitung U25  mit der Jugendberufshilfe in der Kinder - und 
Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in ständigen regelmäßigen Kontakt für die 
gemeinsame Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife.  
Auch im Kontext der OloV–Strategie (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule 
– Beruf) hat die Kooperation zwischen Jobcenter und Kommune einen besonderen Stellenwert. OloV 
sorgt für Transparenz für alle Handelnden im Übergang Schule –Beruf, spielt eine wichtige Roll e in 
der Vorbereitung auf und der Vermittlung in passende Ausbildungen und bietet die Möglichkeit, 
entsprechend nachzusteuern. 
3.3. Schwerpunktthemen 2019 und Folgejahre 
Trotz positiver Entwicklungen auf dem Ausbildungs – und Arbeitsmarkt werden die 
Herausforderungen in Darmstadt nicht kleiner. Die Bevölkerungszahl wächst, insbesondere bei den 
jungen Menschen ist ein Zuwachs zu vermelden, auch der Anteil der ausländischen Bevölkerung 
steigt kontinuierlich. Durch den Zuzug entstehen aber auch Verdrängungseffekte f ür besonders 
benachteiligte Menschen, für die es noch schwieriger wird, auf dem Ausbildungs – und Arbeitsmarkt 
„konkurrenzfähig“ zu sein.

Januar 2019  
 
22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Ein besonderer Fokus liegt 2019 und in den Folgejahren auf 
 „SoWirt’s“ (Sozialwirtschaft integriert) – Projekt zur E ntwicklung von Menschen mit Flucht – und 
Migrationshintergrund zu Fachkräften für die Bereiche Pflege, Altenpflege und Erziehung  
 Berufsbezogene Sprachförderung/ Alphabetisierung, u.a. in Maßnahmen für Asylbewerberinnen 
und Asylbewerber und Geflüchtete zur Heranführung an den Arbeitsmarkt 
 Digitalisierung der Arbeitswelt, Digitale Inklusion und selbstgesteuertes (digitales) Lernen, u.a. im 
Projekt „Digital dranbleiben für meine Zukunft“, Grundlagenqualifizierung in 
Fachkräftemangelberufen (Logistik/Gastronomie/Pflege) und Entwicklung digitaler Kompetenzen 
 Gendergerechtigkeit, z.B. Berufswegeplanung für junge Frauen und Mütter und u.a. auch 
spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen, bspw. NeW FriDA (Netzwerk Wiedereinstieg 
„Geflüchtete Frauen Respekt und Integration in Darmstadt“, DaBai (Darmstadt-Beratung-Aktion-
Integration im Frauenzentrum), Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) für Geflüchtete 
 Unterstützung im Übergang Schule –Beruf, insbesondere JUSTiQ, aber auch weitere 
Berufsorientierungsmaßnahmen und rechtskreisfreie Beratung im Übergang Schule–Beruf 
 Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung/ außerbetrieblichen 
Ausbildung 
 Integration/ Inklusion, insbesondere von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen  
 Kooperation im Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose 
3.4. Weitere Kommunale Leistungen 
3.4.1. Bildungs- und Teilhabepaket 
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder 
Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben 
grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen5 
 
 
                                                           
5 Quelle: Interne Auswertung

Januar 2019  
 
23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
3.4.2. Kommunale Eingliederungsleistungen 
Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II leisten einen wichtigen Beitrag dazu, 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Chancen zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt wieder oder 
erstmals selbst bestreiten zu können.  
 
Insbesondere die Verknüpfung von ar beitsmarktpolitischen Maßnahmen mit kommunalen 
Eingliederungsleistungen ermöglicht bei Arbeitsuchenden in komplexen Lebenssituationen eine 
ganzheitliche Betreuung und unterstützt die Eingliederung in das Erwerbsleben. Ziel ist, die Chance 
auf gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.  
 
Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Jobcenter Darmstadt für die 
 
 Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen  
 Schuldnerberatung 
 Psychosozialer Betreuung 
 Suchtberatung 
 
werden seit letztem Jahr gemeinsam mit den Kooperationspartner innen und Kooperationspartner n 
inhaltlich überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Januar 2019  
 
24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Glossar 
 
Arbeitslose:  
Arbeitslose sind Personen, die  
  vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,  
 eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der 
Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,  
 sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.  
 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als 
arbeitslos.  
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die Arbeitslosendefinition des 
§ 16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) Anwendung.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):  
Als ELB gelten Personen, die  
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet haben,  
 erwerbsfähig sind  
 hilfebedürftig sind und  
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.  
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande 
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich 
erwerbstätig zu sein.  
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu 
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von 
anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistu ngen, erhält  
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. 
Bedarfsgemeinschaft (BG):  
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG 
hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:  
 weitere ELB,  
 die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten 
erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die im Haushalt 
lebende Partnerin / der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,  
 als Partnerin/Partner des ELB  
 der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin / Ehegatte / Lebenspartnerin / Lebenspartner,  
 eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach 
verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu 
tragen und füreinander einzustehen 
 die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) 
genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensja hr noch nicht vollendet haben, soweit sie die 
Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen 
beschaffen können 
 
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher (LZB) 
Als Langzeitleistungsbeziehende werden – analog zur Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB 
II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten 
mindestens 21 Monate ELB waren.  
 
Integrationsquote (IQ): 
Die Integrationsquote beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum 
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %. 
 
Personen im Kontext von Fluchtmigration: 
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 
seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung 
entspricht nicht notwendigerweise ande ren Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B. juristische

Januar 2019  
 
25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 – Jobcenter Darmstadt 
Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum 
Arbeitsmarkt ausschlaggebend.  "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen 
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22 -26, 
Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser 
Personenkreis ähnliche Problemlagen.  Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs  (§§29ff 
AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne 
nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration “, sondern zu „Personen mit sonstigen 
Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgrün den nach Deutschland 
eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen 
Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigration". 
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete 
Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".

anlage 4

160 Zeichen

Punkt 31: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 20169/0149) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2019/0149

3465 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.04.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0149 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019  
 
Vorlage vom: 29.04.2019 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2019_JC_Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2019: 
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im jährlichen 
Rhythmus. 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt wurde  
unter Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung 
am 20. März 2019 beschlossen. Der Fachbeirat des Jobcenters hat das vorliegende 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm am 2. April 2019 erörtert und zur Kenntnis 
genommen. 
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 2019. 
 
Das Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im 
Jahre 2019 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. Dazu zählen insbesondere Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, 
Praktika, Bewerbungstrainings, Coachings sowie niedrigschwellige Aktivierungsangebote. Die 
Umsetzung des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes bestimmt al s 
neuer Schwerpunkt die Arbeit des Jobcenters. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale auf einander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit. 
 
Darmstadt, den 29. April 2019 
 
Dezernat V    
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

anlage 3

123 Zeichen

Punkt 4: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 
 (V-Nr. 2019/0149) 
 
  Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

3525 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0149 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
176 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019  
 
Vorlage vom: 29.04.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2019_JC_Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.05.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2019:  
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt. 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im jährlichen 
Rhythmus. 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt wurde  
unter Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung 
am 20. März 2019 beschlossen. Der Fachbeirat des Jobcenters hat das vorliegende 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm am 2. April 2019 erörtert und zur Kenntnis 
genommen. 
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 2019. 
 
Das Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im 
Jahre 2019 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten. Dazu zählen insbesondere Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, 
Praktika, Bewerbungstrainings, Coachings sowie niedrigschwellige Aktivierungsangebote. Die 
Umsetzung des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes bestimmt als 
neuer Schwerpunkt die Arbeit des Jobcenters. 
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale auf einander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit. 
 
Darmstadt, den 29. April 2019 
 
Dezernat V    
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 176
TOP 24
TOP 31 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0149
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00