2016/0101
Bebauungsplan N 18.1 - Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Wissens Der Mag schaftsstad gistrat Allg z dt Darmstad B – Ka s gemein zur frühzeiti gem dt Bebauu sinostraße/L e Ziele igen Öffentl mäß § 3 Abs ungspla Liebigstraße und Zw lichkeits- un s. 1 und § 4 n N 18.1 e/Pallaswies wecke de nd Behörde 4 Abs. 1 Bau 1 senstraße – er Planu nbeteiligung uGB 16. – ung g 03.2016 Bebauungsplan N 18.1 2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Inhaltsverzeichnis 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung ...................................................................................... 3 2. Verfahren nach § 13a BauGB .................................................................................................. 3 3. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................... 3 4. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................. 5 4.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ........................... 5 4.2 Flächennutzungsplan ............................................................................................................. 5 4.3 Bestehendes Planungsrecht ................................................................................................. 6 4.4 Landschaftsrahmenplan Südhessen und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................................................................... 7 5. Städtebauliche Analyse ............................................................................................................ 7 5.1 Historische Grundlagen ......................................................................................................... 7 5.2 Gegenwärtiger Bestand ......................................................................................................... 7 5.3 Gutachten................................................................................................................................... 9 6. Städtebauliches Konzept ......................................................................................................... 9 6.1 Nutzungskonzept und Räumliches Konzept .................................................................... 9 6.2 Verkehrliche Erschließung .................................................................................................. 11 6.3 Entwicklungsabschnitte ....................................................................................................... 11 6.4 Technische Infrastruktur ..................................................................................................... 11 6.5 Freiflächenkonzept ................................................................................................................ 11 7. Vorläufige Inhalte der planungsrechtlichen Festsetzungen ......................................... 12 7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ................................................................................. 12 7.2 Bauweise .................................................................................................................................. 12 7.3 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ................................................... 12 7.4 Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen .................................................................... 13 8. Vorläufige Inhalte der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ................................. 13 Bebauungsplan N 18.1 3 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung Das Plangebiet ist geprägt durch die angrenzende gründerzeitliche Blockrandbebauung, die vorrangig der Wohnnutzung dient. Im Plangebiet hat sich die geschlossene Blockrandbebauung aufgelöst und es finden sich neben der Wohnnutzung vereinzelt nicht störende Betriebe. Westlich des Plangebietes grenzt ein Studentenwohnheim (Pallaswiesenstraße 57) mit 152 Zimmern an. Ein Teil des Plangebiets liegt seit vielen Jahren brach. Die Bestandsgebäude sollen weitestgehend erhalten bleiben. Durch die Neubebauung soll die Straßenflucht wiederhergestellt und städtebaulich sinnvoll geschlossen werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die aufgelösten Blockränder zu vervollständigen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die prägende Blockrandbebauung soll planungsrechtlich gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung weiterentwickelt werden. Sowohl die vorgesehene Gebäudehöhe von drei bis vier Geschossen als auch die Dachformen orientieren sich am Bestand, sodass das vorherrschende städtebauliche Erscheinungsbild aufgenommen und fortgeführt wird. 2. Verfahren nach § 13a BauGB Der Bebauungsplan N 18.1 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da die Neuordnung und Nachverdichtung eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB darstellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10.000 m² und erfüllt die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Nach § 13a Abs. 2 BauGB gilt die Ausgleichsfiktion, sodass keine Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB erfolgen müssen. 3. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt am Rand des Johannesviertels im Nord-Westen der Kernstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Gebiet mit der Pallaswiesenstraße im Süden und der Liebigstraße im Osten wird im Westen durch die Bebauung des Studentenwohnheims an der Kasinostraße/B 3 begrenzt. Bebauungsplan N 18.1 4 Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans N 18 Liebigstraße/Kasinostraße aus dem Jahr 1976. Der Bebauungsplan N 18.1 ändert diesen in einem Teilbereich (siehe Abbildung). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10.000 m². Die Flächen im Plangebiet befinden sich bis auf die Flurstücke der öffentlichen Verkehrsflächen, Pallaswiesenstraße und Liebigstraße, im privaten Eigentum. Geltungsbereiche des rechtswirksamen Bebauungsplans N 18 und des neuen Bebauungsplans N 18.1 (ohne Maßstab) Bebauung 4. Pla n 4.1 Reg Der R e Plangeb Raumor Auszug 4.2 Fläc Im Fläc wird di e das Pl a N 18.1 entwick Auszu g gsplan N 18.1 nungsrech gionalplan egionalplan biet das „ V rdnung ang g aus dem chennutzun chennutzung e Fläche al angebiet al s gemäß § kelt. g aus dem tliche Situa Südhessen Südhess e Vorranggebi gepasst und Regionalp ngsplan gsplan der s „Wohnba s Allgemei 8 Abs. 2 Regionalp ation n / Regiona en / Regi o et Siedlun g entspricht lan Südhes Wissenscha auflächen/Be nes Wohn g BauGB a lan Südhes 5 aler Fläche onaler Flä g/ Bestand “ also dem E ssen aftsstadt Da estand“ dar gebiet aus g aus den D ssen ennutzungs chennutzun “ fest. Das Erfordernis d armstadt, re rgestellt. I m gewiesen, d arstellunge splan 2010 ngsplan 2 0 Vorhaben des § 1 Abs echtswirksa m Bebauun g daher ist d n des Flä c (o 010 setzt ist den Zi e s. 4 BauGB (ohne Ma am seit 01. 0 gsplan N 1 der Bebau u chennutzun ohne Maßs für das elen der . aßstab) 04.2006, 8.1 wird ungsplan ngsplans tab) Bebauung 4.3 Bes Der B e zwische fest. Da sowie m eine Min Die bea planung der gew bauliche im Ho f Blockra Auszug (ohne M gsplan N 18.1 stehendes ebauungspla en Kasinos t as Maß der mit einer G ndestgrenze absichtigte P gsrechtlich wünschten en Nutzung fbereich in ndbebauun g aus de m Maßstab) Planungsre an N 18, traße, Pall a baulichen eschossfläc e von drei u Planung ist gesichert. Z Form im R a g nicht real i nerhalb d e ng zulässig m rechtsk r echt der seit 0 aswiesenstr Nutzung wi chenzahl G und eine Hö auf Grundl Zum einen ahmen des isieren. Zum er festges e ist. räftigen B 6 7.09.1976 raße und L rd einerseit GFZ von 1, 3 öchstgrenze lage des re lässt sich s im Bebau m anderen etzten Ba u Bebauungsp rechtskräft iebigstraße ts mit der G 3 festgese t e von vier V chtskräftige die anges t ungsplan N lässt sich ufenster ni c plan N 1 8 ig ist, set z ein Allge m Grundfläche zt. Für die Vollgeschoss en Bebauun trebte Qua r N 18 festge die geplan t cht umset z 8 Liebigst r zt für das meines Wo h enzahl GRZ Geschoss sen festges ngsplans N rtiersentwic esetzten Ma te Nachverd zen, da n raße/Kasin Baufeld hngebiet Z von 0,4 igkeit ist setzt. 18 nicht cklung in aßes der dichtung nur eine nostraße Bebauungsplan N 18.1 7 4.4 Landschaftsrahmenplan Südhessen und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 1992 (fortgeschrieben 2000) fordert für den gesamten Stadtbereich eine Erhöhung des Durchgrünungsgrades. Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 sieht für das Plangebiet eine Verbesserung des Grünbestands auf Bauflächen vor. 5. Städtebauliche Analyse 5.1 Historische Grundlagen Mit der Ernennung zum Großherzogtum durch Napoleon und dem Anschluss der Eisenbahn 1846 sowie mit der einsetzenden Industrialisierung wuchs die Stadt durch den Zuzug von Arbeitskräften, Personal und Beamten. Ende des 19. Jahrhunderts folgte ein steigender Bedarf an Wohnraum und eine rege Bautätigkeit. Das Johannesviertel (Blumenthalviertel), das bis Mitte des 19. Jahrhunderts noch größtenteils unbebaut war, entstand im Nordwesten der Stadt und wurde durch die Berliner Gesellschaft Blumenthal & Cie ab 1872 erschlossen. Die Bautätigkeit wurde Privaten überlassen und Grundstücke an Bauwillige veräußert. Neu für diese Zeit war, dass die Gebäude gekauft wurden, um sie anschließend zu vermieten. Es findet sich typischerweise im ersten Obergeschoss die „Bel étage“, in der die zahlungskräftigen Mieter wohnten. Im Erdgeschoss lebten Handwerker, die Werkstätten im Hinterhof ausbauten. Charakteristisch für das Johannesviertel waren die durchgrünten Straßen mit Vorgärten und Balkonen. „Die Gebäudeentwürfe stammen zwar nur zum geringsten Teil von prominenten Architekten, gleichwohl zeigen die Bauten eine gestalterische Geschlossenheit bei ebenso erstaunlicher Mannigfaltigkeit. Das Formenrepertoire reicht von der vornehmen Zurückhaltung der Architektur des Spätklassizismus am Johannesplatz, die an die klassizistische Architektur Mollers erinnert, bis zum pompösen Gründer zeitstil der Jahrhundertwende […] Neugotik, Neurenaissance, Neubarock sowie eine schüchterne Andeutung von Jugendstil bei Gebäuden um 1900, sind gleichermaßen im Viertel vertreten.“ (Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland - Kulturdenkmäler in Hessen: Wiesbaden 1994) 5.2 Gegenwärtiger Bestand Das Johannesviertel ist bis heute in seiner ursprünglichen Bausubstanz der Jahrhundertwende gut erhalten und ist geprägt von der Blockrandbebauung mit einem hohen Anteil an Wohnraum. Vereinzelt befinden sich gewerbliche Nutzungen in den Mehrgeschosswohnungsbauten. Bebauung Eckgebä Bestand Im Pla n Plangeb straßen fügen s Belastu Möglic h Rahmen gsplan N 18.1 äude Pallasw sgebäude an ngebiet se biets, angre seitigen B e ich in die gr ngen durc h he Belastu n n des Baule wiesenstraße n der Liebigs lbst ist di e enzend an d estandgebä ründerzeitlic h Altlasten ngen werd e eitplanverfa e/Liebigstraße straße (Abbru e Blockran die Pallaswi äude an de che Baustru und Kam en durch d hrens ermit 8 e Brac uch) Stu d dstruktur t iesenstraße er Kasino- u uktur ein. mpfmittel i m die Beteilig u ttelt. chfläche dentenwohnh eilweise a u e, liegen be und Liebig s m Plangebi e ung der T r heim ufgelöst u n reits seit 15 straße sind et sind bis h räger öffen nd Teilfläc h 5 Jahren br erhaltens w her nicht b ntlicher Bel a hen des rach. Die wert und bekannt. ange im Bebauung 5.3 Gut Im weite Auswirk hinsicht dem Art Verkehr bestehe 6. Stä d 6.1 Nut Städteb gsplan N 18.1 tachten eren Verfah kungen au f tlich wild l e tenschutz u r, der dur c ende Verkeh dtebauliche zungskonz bauliches K hren werden f Natur un d ebender Ti e unterliegen. ch die Pla n hrsemission es Konzep zept und R Konzept n Gutachten d Umwelt er- und Pfl a In einem G nung verur s nen untersu pt äumliches 9 n zu den Be geprüft. W anzenarten Gutachten w sacht wird , ucht. Konzept elangen de Weiterhin w untersucht werden sow , als auch s Naturschu ird die br a t, die gem ä wohl die Aus die Belas t utzes und m achliegende äß § 44 B N swirkungen tung durc h (ohne M mögliche e Fläche NatSchG auf den h bereits Maßstab) Bebauung Es ist d zusätzli Verkeh r Außenb Bauges Johanne Bewohn Wohnnu weiteren Mit de r Qualität Firsthöh Straßen Mit de r umgebe Wohnrä fünfgesc sie v e sicherst Den Pl a zweier P die Staf Vogelp gsplan N 18.1 as Bestrebe chen Woh n rsvermeidun bezirken. M setzbuches esviertel in nerstruktur utzung soll ntwickelt we r Sicherun g ten des Q u hen, sowie nzüge soll e r Errichtun g enden Bes t äume im Erd chossige B ervollständig tellen. anungsziele Punkthäuse ffelung der B erspektive en der Stad nraums in ng durch V Mit der N a ein scho Darmstadt und den daher plan erden. g der Blo c uartiers zu v das Aufgre ein städteba g einer S o tandsgebäu dgeschoss Bebauung s gen und en der Wi s er Rechnun Baukörper i e (Planung) dtplanung, W innerstädtis erminderun achverdichtu nender U m ist ein Wo hohen A n ungsrechtlic ckrandbeba verbessern ifen des für aulich attrak ockelzone, ude wird e gegenüber oll sich in d die stadt ssenschafts g getragen in Höhe und 10 Wohnen in schen Qua r ng der Pen d ung wird i mgang mi t hngebiet, d nteil an F ch gesicher auung wird . Die stadt g r das Quart ktives Ersch entspreche eine ange m r der Straße die stadtte i tgestalterisc sstadt Dar m . Die entste d Tiefe eine der Innenst rtieren folg t delbeziehun im Sinne t Grund u das sich vo r amilien k e rt und durch das Ziel gestalterisc ier prägend heinungsbild end der v o messene P r enebene an ilprägende che Weit e mstadt wird ehenden ur e hochwertig tadt zu stär t dem Geb o ngen zwisch der Bode n und Bode n r allem dur c nnzeichnet h behutsam verfolgt, d che Aufnah m den Gauben d schaffen. orhandenen rivatheit g e gehoben w Blockrandb rentwicklun zudem d u banen Inne ge Wohnqu rken. Die Sc ot der allg e hen Innens nschutzklau n begünsti ch seine g e t. Die be s me Nachverd die städteb me von Tr a nmotivs ent n Hochpart e ewährleistet werden. Die bebauung e ng des Q urch die E r enhöfe biete ualität. (ohne M chaffung emeinen tadt und usel des gt. Das emischte stehende dichtung aulichen auf- und tlang der erre der t, indem drei- bis einfügen, Quartiers rrichtung en durch Maßstab) Bebauungsplan N 18.1 11 6.2 Verkehrliche Erschließung Die Kasinostraße und Pallaswiesenstraße binden als Hauptverkehrsstraßen das Gebiet an das städtische und das überörtliche Verkehrsnetz an. Verschiedene ÖPNV-Anbindungen sind fußläufig zu erreichen. Verkehrliche Veränderungen und Eingriffe in die vorhandenen Straßenräume werden mit der Planung nicht notwendig. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Pallaswiesenstraße und die Liebigstraße. In die Tiefe des Plangebiets wird der westliche Bereich über eine Privatstraße erschlossen, die als Stichstraße im Querschnitt eine Breite von 3,5 m nicht überschreiten wird. Die Versorgung wird über die bestehenden Verkehrsflächen gesichert. Der Stellplatzbedarf wird gemäß Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die Errichtung der Tiefgaragen im östlichen und südlichen Bereich gedeckt werden. 6.3 Entwicklungsabschnitte Bauabschnitte werden im Bebauungsplan nicht geregelt. Jedoch wird eine Entwicklung des Plangebiets in drei Bauabschnitten angestrebt. Der erste Bauabschnitt umfasst den südlichen Bereich des Plangebiets an der Pallaswiesenstraße. Errichtet werden die straßenseitige Bebauung an der Pallaswiesenstraße, ein Punkthaus sowie ein Abschnitt der Tiefgarage. Im nächsten Bauabschnitt erfolgt der Bau der straßenseitigen Blockrandbebauung an der Liebigstraße bis zur nördlichen Einmündung der Emilstraße, das zweite Punkthaus und der zweite Abschnitt der Tiefgarage. Im dritten und letzten Bauabschnitt erfolgt die Schließung der Blockrandbebauung entlang der Liebigstraße bis zum Gebäude Liebigstraße 54. 6.4 Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung an der Pallaswiesenstraße und der Liebigstraße erfolgt über bestehende Anschlüsse. Die geplante Privatstraße wird für die Ver- und Entsorgung mit Frischwasser, Elektrizität, Post und Abwasserkanälen versehen. 6.5 Freiflächenkonzept Die Freiflächen im Plangebiet sind private Grünflächen, die den einzelnen Mehrfamilienhäusern zugeordnet werden. Sie sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und erhalten. Öffentliche Freiflächen sind auf Grund der geringen Größe des Geltungsbereichs nicht vorgesehen. Bebauungsplan N 18.1 12 Um den Grünflächenanteil im Plangebiet zu erhöhen, sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Daher sind die Tiefgaragen mit einem vegetationsfähigem Erdsubstrat zu bedecken. 7. Vorläufige Inhalte der planungsrechtlichen Festsetzungen 7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan sieht vor, die Wohnnutzung zu stärken und wird das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet ausweisen. Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden ausgeschlossen. Die von der Baunutzungsverordnung im Allgemeinen Wohngebiet angestrebte Grundflächenzahl von 0,4 wird voraussichtlich auf 0,5 überschritten, um eine höhere Dichte zu erzielen. Die angestrebte Dichte entspricht der städtebaulichen Struktur der näheren Umgebung und ist für das Johannesviertel ortsbildprägend. 7.2 Bauweise Entlang der Pallaswiesenstraße und der Liebigstraße wird die geschlossene Bauweise festgesetzt, um mit der näheren Umgebung ein einheitliches städtebauliches Bild zu schaffen. Dabei sollen die Baufluchten der bestehenden Gebäude aufgenommen werden und durch Baulinien festgesetzt werden. Für die Bebauung im westlichen Bereich des Plangebiets, die über die Privatstraße erschlossen wird, wird die abweichende Bauweise festgesetzt. Die abweichende Bauweise räumt den Bauherren größere Freiheit bei der Entwicklung der Baukörper ein. Somit wird das Wohnraumangebot durch weitere Gebäudetypologien komplettiert. Die Länge der Baukörper wird durch geeignete Festsetzungen begrenzt. Gewünscht ist der Geschosswohnungsbau mit einer Durchmischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen mit Wohnraum für Familien sowie Singlewohnungen. 7.3 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Der Bebauungsplan wird die Möglichkeit vorsehen, Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb der Neubebauung zu errichten. Die Tiefgarage wird über zwei Zufahren von der Pallaswiesenstraße (1. Bauabschnitt) und der Liebigstraße (2. Bauabschnitt) angefahren. Die Überdeckung der Tiefgarage wird mindestens 80 cm betragen um eine intensive Begrünung zu ermöglichen. Bebauungsplan N 18.1 13 7.4 Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen In Bezug auf die hohen Verkehrslärmemissionen der Pallaswiesen- und Kasinostraße werden im Bebauungsplan geeignete Festsetzungen getroffen, um gesunde Wohnverhältnisse zu sichern. 8. Vorläufige Inhalte der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Die Dachformen und Dachneigungen orientieren sich am Bestand. Entlang der Kasinostraße und Liebigstraße sind daher Satteldächer vorgesehen. Die Gebäude werden traufständig zur Straße errichtet. Die Punkthäuser, die über die Stichstraße erschlossen werden, sind mit Flachdächern anzulegen. Um für die umliegende Bebauung weiterhin gesunde und attraktive Wohnverhältnisse zu gewährleisten, wird eine Festsetzung zur Ausgestaltung, Lage und Größe der Staffelgeschosse getroffen werden. Die Flachdächer der Punkthäuser sind sowohl vom Straßenraum der Pallaswiesenstraße als auch der Liebigstraße nicht einsehbar und beeinträchtigen das städtebauliche Erscheinungsbild nicht. Die Dezernentin III: Cornelia Zuschke Stadträtin
2016/0101
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0101
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan N 18.1 - Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße - (Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 16.03.2016
Beschlussvorschlag :
1. Das Bebauungsplanverfahren N 18.1 – Kasinostraße/L iebigstraße/Pallaswiesenstraße – wird
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan N 18.1 -
Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten
Unterlage für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung für die Öffentlichkeit. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
- 2 -
ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan N 18.1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0101 vom 16.03.2016
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.02.2016 dem Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan N 18.1 - Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße – zur teilweisen
Änderung des rechtskr äftigen Bebauungsplans N 18 – Liebigstraße / Kasinostraße –
zugestimmt.
Ziel des Bebauungsplans N 18.1 ist, die städtebauliche Qualität des Quartiers zu verbessern
und brachliegende Flächen neu zu bebauen. Das Bebauungskonzept wird die bestehenden
städtebaulichen Strukturen mit Wohnbebauung ergänzen und an geeigneten Stellen eine
Nachverdichtung für Wohnnutzungen vorsehen.
Zu 1.:
Die Nachverdichtung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1
S. 1 BauGB dar, da die Planung weder UVP-pflichtig ist, noch Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen und die
zulässige überbaubare Fläche gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird. Die
Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind somit erfüllt, so dass das beschleunigte
Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann.
Im beschleunigen Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13
Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 wird vo n der Umweltprüfung, von dem
Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Zu 2. und 3:
Zum Bebauungsplan N 18.1 - Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraß e - wurden die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet (Anlage). Diese Unterlage wird nach
dem Beschluss des Magistrats für das weitere Verfahren verwendet.
Trotz beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wird eine frühzeitige
Öffentlichkeits beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 durchgeführt, in der die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig unterrichtet wird und allgemein
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Dazu erfolgt eine einmonatige
öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu m Bebauungsplan
N 18.1 - Kasinostraße/Liebigstraße/Pallaswiesenstraße - (Anlage) beim Stadtplanungsamt .
Dies wird ortsüblich be kannt gemacht. Zusätzlich wird die Unterlage in das Internet
eingestellt.
Mit der frühzeitigen Beteiligung wird nach dem Magistratsbeschluss begonnen. Parallel dazu
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
beteiligt.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 16.03.2016
III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Kasinostraße
- Liebigstraße 54
- Pallaswiesenstraße 57
- Wiesenstraße
- Emilstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0101
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.03.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00