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1052/2023

Berichtswesen Wohnungslose/Obdachlose Menschen (Anfrage AN/0048/2023 der Fraktionen Bündnis 90/Die GRünen, CDU, SPD, FDP, Die Linke sowie Volt)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5121 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer  12.04.2023 
 1052/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
 
Berichtswesen Wohnungslose/Obdachlose Menschen (Anfrage AN/0048/2023 der 
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, Die Linke sowie Volt) 
Auf die Anfrage, welche Daten, Fakten und Sachlagen in einem solchen Berichtswesen von 
der Verwaltung abbildbar sind, antwortet diese wie folgt: 
 
Die Verwaltung baut derzeit ein umfassendes Controlling- und Berichtswesen für das Thema 
Wohnungslosigkeit auf. Dafür müssen zunächst umfangreiche technische Vorarbeiten durch-
geführt werden, um unter Berücksichtigung der mit der Anfrage formulierten Informationsbe-
darfe diesen weitestgehend gerecht werden zu können.  
  
Bis zur Fertigstellung des Controlling- und Berichtswesens muss sich die Verwaltung deshalb 
auf die Bereitstellung von Auszügen aus den Statistiken der für Köln relevanten Ergebnisse 
beschränken, ergänzt um die aktuellen Zahlen zur Anzahl der OBG- Unterbringungsfälle (ge-
schlechtsspezifische Anzahl der Ein-Personenhaushalte, Anzahl Familien – ohne Geflüchtete 
in Flüchtlingsunterkünften). Die Landesstatistik (Erhebungsstichtag 30.06. eines Jahres) für 
das vorangegangene Jahr wird regelmäßig im Frühjahr des Folgejahres veröffentlicht und die 
Bundesstatistik (Erhebungsstichtag 31.01. eines Jahres) im Herbst. Darauf abstellend kann 
die Verwaltung zweimal im Jahr unter den oben genannten Rahmenbedingungen den politi-
schen Vertretungen Bericht erstatten. Geeignete Zeitpunkte hierfür sind die jeweiligen Sitzun-
gen im späten Frühjahr/Frühsommer und zum Jahresende.  
 
1. Welche Zahlen über die Entwicklung von wohnungslosen und obdachlosen 
Menschen in Köln lassen sich erheben? 
 
Ermittelbar sind bereits jetzt schon die Anzahl, der Familienstand, das Geschlecht und 
Alter in ordnungsbehördlicher und sozialrechtlicher Unterbringung. 
Ähnliche Angaben zu „Couchsurfern“ können, anders als gewünscht, nicht gegeben 
werden, da es sich dabei um Fälle von verdeckter Wohnungslosigkeit handelt. Dieses 
Dunkelfeld lässt sich bislang bundesweit mit all den unternommenen Bestrebungen 
leider immer noch nicht erhellen. 
 
2. Welche Zahlen über die Unterbringung und Art der Unterkünfte können in einem 
Bericht wiedergegeben werden (Übergangswohnungen, Sozialhäuser, Ho-
tels/Beherbergungsbetriebe, Housing First, Notunterkünfte, Erhebung der (ge-
schätzten) Zahl der Menschen, die auf der Straße leben, etc.)? 
 
Es kann in den Berichten angegeben werden, wie viele Personen jeweils in Über-
gangswohnungen, Sozialhäusern, Notunterkünften, Zielgruppenobjekten wie z. B. Fa-
milienunterkünften und in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 
Bei Housing First hingegen handelt es sich nicht um Unterbringungen. Denn hier wer-

2 
 
den Menschen mit Regelwohnraum versorgt, der das Unterbringungserfordernis entfal-
len lässt. Die so versorgten Menschen sind nicht mehr wohnungslos und fallen des-
halb nicht in diese Statistik, sondern wären gesondert zu erfassen. 
 
3. Welche Daten über die Angebote für wohnungslose und obdachlose Menschen 
in Köln lassen sich in einem solchen Bericht darstellen? (Angebote von Stadt 
und Trägern, Angebotsverteilung nach Stadtgebieten, Größe der Angebote, Öff-
nungszeiten, Fokus auf spezifische Gruppen, etc.) 
 
Im Grunde genommen können zu jeder hier formulierten Anfrage Daten geliefert wer-
den. Da sich regelmäßig unterjährig und in vielen Fällen auch mittel- und langfristig 
nicht so viel bei den Angeboten ändert, ist die Bereitstellung einer Übersicht zu den 
bestehenden und kommunal (teil)finanzierten Angeboten der Stadt Köln selbst und der 
Träger einmal jährlich sinnvoll. 
Über unterjährig neu hinzukommende Angebote erfolgt eine Information, so dass dazu 
keine gesonderte Information bei der Berichtslegung erforderlich ist. 
Aus Praktikabilitätsgründen bietet sich der zweite Berichtstermin gegen Ende eines 
Jahres an. Dann besteht ein größerer Überblick darüber, was sich im laufenden Jahr 
verändert hat. 
 
4. Lassen sich Informationen über die Arbeit der Ämter in einem Bericht auch dar-
stellen (Darstellung über Bauprojekte von Unterbringungen für wohnungslose 
und obdachlose Menschen, Kostenentwicklungen, Personalentwicklung inkl. 
Streetwork)? 
 
Hierzu kann berichtet werden. Vor dem Hintergrund des begrenzten Nutzens der Be-
trachtung relativ kurzer Berichtszeiträume ist eine jährliche Berichterstattung ausrei-
chend. 
 
5. In welchem Rahmen lassen sich aktuelle Themen regelmäßig oder einmalig dar-
stellen (wie bspw. Winterhilfe/Hitzeschutz, Daten zum mobilen Medizinischen 
Dienst, Angebote für Menschen mit Tieren, etc.)? 
 
Ein Großteil der angesprochenen Themen wird sich im Kölner Konzept gegen Woh-
nungslosigkeit wiederfinden, das noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.   
Insoweit bleibt zunächst abzuwarten, ob noch Informationsbedarfe verbleiben werden, 
die dann eventuell nochmals gesondert seitens der Verwaltung aufgegriffen werden 
müssten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1052/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.04.2023
Erstellt
27.03.2023 15:25