0333/2022
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024
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Beschlussvorlage Rat
11513 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/50/505
Vorlagen-Nummer
0333/2022
Freigabedatum
15.03.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für
den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der
Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren
Umsetzung.
Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das
Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt
Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.
Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft
und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umla-
gen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzei-
len 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 –
sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des
Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat
Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen.
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022
Wirtschaftsausschuss 24.03.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022
Finanzausschuss 02.05.2022
Rat 05.05.2022
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 204.342 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 172.228 84 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Punkt V.
Finanzierung
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 0 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen 0 €
b) Sachaufwendungen etc. 0 €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
I. Allgemeines
Die Landesarbeitspolitik wird seit vielen Jahren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) unterstützt, so auch in der neuen Förderphase 2021 -2027. In den vergangenen Jahren wurden
mit Hilfe des ESF zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen und von
Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen ebenso wie Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen und
deren Beschäftigten durchgeführt.
Bei der Ausgestaltung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Umsetzung der Landesarbeitspo-
litik in der Region übernimmt die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2004 wichtige Aufga-
ben. Die aktuelle Förderung der Regionalagenturen in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales NRW (MAGS) und die EU endet am 30.06.2022.
Die Förderrichtlinie des Landes für die Förderphase 2021-2027 sieht zum ersten Mal ein vorgeschal-
tetes Interessensbekundungsverfahren vor der eigentlichen Antragstellung vor. Der entsprechende
Aufruf wurde am 13.12.2021 vom MAGS veröffentlicht. Die Verwaltung hat zur Wahrung der Abgabe-
frist 14.01.2022 in Abstimmung mit dem Lenkungskreis der Regionalagentur Region Köln eine ent-
sprechende Interessensbekundung zur Fortsetzung deren Trägerschaft abgegeben. Eine Aufforde-
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rung zur Antragstellung liegt der Verwaltung bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor.
Um eine unterbrechungsfreie Fortsetzung zu gewährleisten, ist aber zur zeitnahen Umsetzung ein
entsprechender Ratsbeschluss unter Beauftragung der Verwaltung notwendig.
II. Die Regionalagentur Region Köln
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalagentur Region Köln als eine von 16 vom Land Nordrhein-
Westfalen geförderten Regionalagenturen umfasst die Städte Leverkusen und Köln, den Rheinisch-
Bergischen Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis. Träger der Regionalagentur
Region Köln ist seit dem 01.08.2004 die Stadt Köln.
Das Team der Regionalagentur Region Köln realisiert seit 2004 Landesarbeitspolitik vor Ort, stärkt
damit die Beschäftigungsfähigkeit und berücksichtigt die lokalen Kompetenzen und Bedarfe.
III. Voraussetzungen / Vorbehalt
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur Regi-
on Köln ergeht unter dem Vorbehalt, dass
1. der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zur Weiterförderung der Regionalagentur
Region Köln erteilt wird und
2. die beteiligten Gebietskörperschaften (Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergi-
scher Kreis und Rhein-Erft-Kreis) eine ausreichende finanzielle Beteiligung und Abordnung
der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Finanzierung und Personalausstat-
tung) schriftlich zusichern.
IV. Personalausstattung
Die Regionalagentur Region Köln verfügt derzeit über 5 Mitarbeitende auf 4,5 Stellen (2,5 gestellte
Stellen und 2,0 städtische Planstellen).
2,5 Mitarbeitende sind aus den beteiligten Kreisen und von der Stadt Leverkusen für die Dauer der
Förderphase zur Stadt Köln abgeordnet. Diese Abordnungen sind zu verlängern. Für die Stadt Köln
besteht nach dem 30.06.2024 keine Übernahmeverpflichtung. Die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind
für den Förderzeitraum für die Tätigkeit in der Regionalagentur Region Köln freizustellen. Der Rhei-
nisch-Bergische Kreis ordnet seit 2019 kein eigenes Personal mehr zur Stadt Köln ab, beteiligt sich
aber weiterhin an der Finanzierung des Eigenanteils.
Funktion Stel-
len-
anteil
Besetzung
durch:
Finanzierung der Personal-
und Sachkosten durch:
Leitung
E13 TVöD VKA
1,0 Oberbergischer
Kreis
80% Landeszuwendung
20% Kooperationspartner
Mitarbeitender
BGr. A12 LBesG NRW
1,0 Rhein-Erft-Kreis 80% Landeszuwendung
20% Kooperationspartner
Mitarbeitende
BGr. A12 LBesG NRW
0,5 Leverkusen 80% Landeszuwendung
20% Stadt Leverkusen
Stellv. Leitung
BGr. A13 gD LBesG NRW
bzw. VGr. EG12 TVöD
1,0 Stadt Köln 80% Landeszuwendung
20% Stadt Köln
Geschäftszimmer
EG 6 TVöD
1,0 Stadt Köln 50% OBK, RBK, REK
10% Stadt Leverkusen
40% Stadt Köln
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V. Finanzierung der Regionalagentur Region Köln
Die Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027 legt Standardeinheitskosten für den in den Regio-
nalagenturen entstehenden Personalaufwand sowie eine Restkostenpauschale für die Sachkosten
fest. Zu diesen als förderfähig anerkannten Kosten wird der Stadt Köln als Trägerin der Regio-
nalagentur Region Köln eine Zuwendung in Höhe von 80 % aus Mitteln des ESF und des Landes
Nordrhein-Westfalen gewährt. Sie leitet davon Anteile an die Kooperationspartner weiter, da diese die
Personalkosten für das zur Stadt Köln abgeordnete Personal tragen.
Es verbleibt ein Eigenanteil bei den beteiligten Städten und Kreisen in Höhe von jeweils 20 % des
förderfähigen Aufwands sowie ein eventuell darüber hinaus gehender Aufwand für Personalkosten,
die nicht von den Standardeinheitskosten abgedeckt werden.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nur Zuwendungen im Falle einer Stellenbesetzung erfolgen.
Sollte eine Stelle nicht besetzt sein, sind die anteiligen Sachkosten als Eigenanteil von den jeweiligen
Kommunen in voller Höhe zu tragen.
Die Personal- und Sachaufwendungen für die nicht geförderte Stelle Geschäftszimmer verbleiben nur
zu 40 % bei der Stadt Köln, zu 50 % beteiligen sich die Kreise, zu 10% die Stadt Leverkusen daran.
Aufgrund der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Umsatzsteuerreform werden die Verträge bezüglich
der Kostenerstattung der Gemeinden mit folgender Umsatzsteuerklausel versehen: „Falls die Ein-
nahmen der Umsatzsteuer unterliegen sollten, wird die gesetzliche Umsatzsteuer dem Vertrags-
partner -ggfls. nachträglich und zuzüglich Zinsen nach § 233 Abgabenordnung- in Rechnung gestellt,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.“
Die auf die Stadt Köln als Träger der Regionalagentur entfallenden Erträge und Aufwände stellen sich
unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen von rund 2,5 % wie folgt dar.
Kostenträger
Regionalagentur Region Köln
7-12/2022 2023 1-6/2024
Ertrag
Landeszuweisung 143.337,60 € 286.675,20 € 143.337,60 €
Kostenerstattung Gemeinden (inkl. An-
teil am Geschäftszimmer)
28.890,72 € 58.609,44 € 29.727,12 €
Summe 172.228,32 € 345.284,64 € 173.064,72 €
Aufwand
Personalkosten städt. MA 74.350,00 € 152.417,50 € 78.113,97 €
Sachkosten (inkl. Geschäftszimmer) 56.992,00 € 113.984,00 € 56.992,00 €
Weiterleitung anteilige Förderpauschale
für Personalkosten an die Kooperati-
onspartner
73.000,00 € 148.920,00 € 75.949,20 €
Summe 204.342,00 € 415.321,50 € 211.055,17 €
Eigenanteil der Stadt Köln 32.112,68 € 70.036,86 € 37.990,45 €
In dem Hpl. 2022 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden
Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und
Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen –
veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushalts-
satzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
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Es handelt sich bei der Regionalagentur Region Köln um die Fortführung einer notwendigen Aufgabe.
VI. Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur
Region Köln
Die fünf beteiligten Gebietskörperschaften haben bereits 2012 mögliche Alternativen für eine Träger-
schaft für die Regionalagentur eingehend geprüft. Aus formalen, strukturellen und finanziellen Grün-
den konnte eine Alternative nicht entwickelt werden, so dass diese sich auf die Weiterführung bei der
Stadt Köln, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, verständigten.
Diese Erwägungen bestehen auch 2022 fort. In Frage käme nur der völlige Verzicht auf die erforderli-
che Geschäftsstelle zur Umsetzung der regionalisierten Landesarbeitspolitik für die gesamte IHK-
Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass in Köln die Nutzung landesgeförderter Programme und Vor-
haben (landes- und EU- geförderte Maßnahmen mit Mitteln aus ESF und EFRE) ab 01.07.2022 nicht
mehr möglich wären. Das Land NRW setzt alle arbeitspolitischen Vorhaben und Maßnahmen aus-
schließlich über die Verwaltungsstruktur der Regionalagenturen um. Der finanzielle Verlust an För-
dergeldern für die gesamte Region ist derzeit perspektivisch noch nicht zu beziffern, bewegt sich aber
mindestens in zweistelligen Millionen Euro Beträgen.
Hinzu käme ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die größte Stadt in NRW gegenüber
dem Land.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0333/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 26.01.2022 19:10