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0333/2022

Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

11513 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 0333/2022 
Freigabedatum 
15.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für 
den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der 
Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren 
Umsetzung.  
Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das 
Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt 
Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen. 
 
Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft 
und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umla-
gen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzei-
len 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – 
sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des 
Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat 
Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  204.342 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 172.228  84 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Punkt V. 
Finanzierung 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   0 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    0 € 
b) Sachaufwendungen etc.    0 € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
I. Allgemeines 
Die Landesarbeitspolitik wird seit vielen Jahren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds 
(ESF) unterstützt, so auch in der neuen Förderphase 2021 -2027. In den vergangenen Jahren wurden 
mit Hilfe des ESF zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen und von 
Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen ebenso wie Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen und 
deren Beschäftigten durchgeführt.  
Bei der Ausgestaltung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Umsetzung der Landesarbeitspo-
litik in der Region übernimmt die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2004 wichtige Aufga-
ben. Die aktuelle Förderung der Regionalagenturen in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales NRW (MAGS) und die EU endet am 30.06.2022.  
Die Förderrichtlinie des Landes für die Förderphase 2021-2027 sieht zum ersten Mal ein vorgeschal-
tetes Interessensbekundungsverfahren vor der eigentlichen Antragstellung vor. Der entsprechende 
Aufruf wurde am 13.12.2021 vom MAGS veröffentlicht. Die Verwaltung hat zur Wahrung der Abgabe-
frist 14.01.2022 in Abstimmung mit dem Lenkungskreis der Regionalagentur Region Köln eine ent-
sprechende Interessensbekundung zur Fortsetzung deren Trägerschaft abgegeben. Eine Aufforde-

3 
rung zur Antragstellung liegt der Verwaltung bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor. 
Um eine unterbrechungsfreie Fortsetzung zu gewährleisten, ist aber zur zeitnahen Umsetzung ein 
entsprechender Ratsbeschluss unter Beauftragung der Verwaltung notwendig. 
 
II. Die Regionalagentur Region Köln 
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalagentur Region Köln als eine von 16 vom Land Nordrhein-
Westfalen geförderten Regionalagenturen umfasst die Städte Leverkusen und Köln, den Rheinisch-
Bergischen Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis. Träger der Regionalagentur 
Region Köln ist seit dem 01.08.2004 die Stadt Köln.  
Das Team der Regionalagentur Region Köln realisiert seit 2004 Landesarbeitspolitik vor Ort, stärkt 
damit die Beschäftigungsfähigkeit und berücksichtigt die lokalen Kompetenzen und Bedarfe. 
 
III. Voraussetzungen / Vorbehalt 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur Regi-
on Köln ergeht unter dem Vorbehalt, dass  
1. der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zur Weiterförderung der Regionalagentur 
Region Köln erteilt wird und  
2. die beteiligten Gebietskörperschaften (Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergi-
scher Kreis und Rhein-Erft-Kreis) eine ausreichende finanzielle Beteiligung und Abordnung 
der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Finanzierung und Personalausstat-
tung) schriftlich zusichern. 
 
IV. Personalausstattung 
Die Regionalagentur Region Köln verfügt derzeit über 5 Mitarbeitende auf 4,5 Stellen (2,5 gestellte 
Stellen und 2,0 städtische Planstellen). 
2,5 Mitarbeitende sind aus den beteiligten Kreisen und von der Stadt Leverkusen für die Dauer der 
Förderphase zur Stadt Köln abgeordnet. Diese Abordnungen sind zu verlängern. Für die Stadt Köln 
besteht nach dem 30.06.2024 keine Übernahmeverpflichtung. Die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind 
für den Förderzeitraum für die Tätigkeit in der Regionalagentur Region Köln freizustellen. Der Rhei-
nisch-Bergische Kreis ordnet seit 2019 kein eigenes Personal mehr zur Stadt Köln ab, beteiligt sich 
aber weiterhin an der Finanzierung des Eigenanteils.  
 
Funktion Stel-
len-
anteil 
Besetzung 
durch: 
Finanzierung der Personal- 
und Sachkosten durch: 
Leitung 
E13 TVöD VKA 
1,0 Oberbergischer 
Kreis 
80% Landeszuwendung 
20% Kooperationspartner 
Mitarbeitender 
BGr. A12 LBesG NRW 
1,0 Rhein-Erft-Kreis 80% Landeszuwendung 
20% Kooperationspartner 
Mitarbeitende 
BGr. A12 LBesG NRW 
0,5 Leverkusen 80% Landeszuwendung 
20% Stadt Leverkusen 
Stellv. Leitung 
BGr. A13 gD LBesG NRW 
bzw. VGr. EG12 TVöD 
1,0 Stadt Köln 80% Landeszuwendung 
20% Stadt Köln 
Geschäftszimmer 
EG 6 TVöD 
1,0 Stadt Köln 50% OBK, RBK, REK 
10% Stadt Leverkusen 
40% Stadt Köln

4 
V. Finanzierung der Regionalagentur Region Köln 
Die Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027 legt Standardeinheitskosten für den in den Regio-
nalagenturen entstehenden Personalaufwand sowie eine Restkostenpauschale für die Sachkosten 
fest. Zu diesen als förderfähig anerkannten Kosten wird der Stadt Köln als Trägerin der Regio-
nalagentur Region Köln eine Zuwendung in Höhe von 80 % aus Mitteln des ESF und des Landes 
Nordrhein-Westfalen gewährt. Sie leitet davon Anteile an die Kooperationspartner weiter, da diese die 
Personalkosten für das zur Stadt Köln abgeordnete Personal tragen. 
Es verbleibt ein Eigenanteil bei den beteiligten Städten und Kreisen in Höhe von jeweils 20 % des 
förderfähigen Aufwands sowie ein eventuell darüber hinaus gehender Aufwand für Personalkosten, 
die nicht von den Standardeinheitskosten abgedeckt werden.  
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nur Zuwendungen im Falle einer Stellenbesetzung erfolgen. 
Sollte eine Stelle nicht besetzt sein, sind die anteiligen Sachkosten als Eigenanteil von den jeweiligen 
Kommunen in voller Höhe zu tragen. 
Die Personal- und Sachaufwendungen für die nicht geförderte Stelle Geschäftszimmer verbleiben nur 
zu 40 % bei der Stadt Köln, zu 50 % beteiligen sich die Kreise, zu 10% die Stadt Leverkusen daran.  
Aufgrund der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Umsatzsteuerreform werden die Verträge bezüglich 
der Kostenerstattung der Gemeinden mit folgender Umsatzsteuerklausel versehen: „Falls die Ein-
nahmen der Umsatzsteuer unterliegen sollten, wird die gesetzliche Umsatzsteuer dem Vertrags-
partner -ggfls. nachträglich und zuzüglich Zinsen nach § 233 Abgabenordnung- in Rechnung gestellt, 
soweit dies gesetzlich zulässig ist.“ 
Die auf die Stadt Köln als Träger der Regionalagentur entfallenden Erträge und Aufwände stellen sich 
unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen von rund 2,5 % wie folgt dar. 
Kostenträger  
Regionalagentur Region Köln 
7-12/2022 2023 1-6/2024 
Ertrag    
Landeszuweisung 143.337,60 € 286.675,20 € 143.337,60 € 
Kostenerstattung Gemeinden (inkl. An-
teil am Geschäftszimmer)  
28.890,72 € 58.609,44 € 29.727,12 € 
Summe 172.228,32 € 345.284,64 € 173.064,72 € 
Aufwand    
Personalkosten städt. MA 74.350,00 € 152.417,50 € 78.113,97 € 
Sachkosten (inkl. Geschäftszimmer) 56.992,00 € 113.984,00 € 56.992,00 € 
Weiterleitung anteilige Förderpauschale 
für Personalkosten an die Kooperati-
onspartner 
73.000,00 € 148.920,00 € 75.949,20 € 
Summe 204.342,00 € 415.321,50 € 211.055,17 € 
    
Eigenanteil der Stadt Köln  32.112,68 € 70.036,86 € 37.990,45 € 
 
In dem Hpl. 2022 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden 
Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – 
veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushalts-
satzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

5 
Es handelt sich bei der Regionalagentur Region Köln um die Fortführung einer notwendigen Aufgabe.  
 
VI. Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur 
Region Köln 
Die fünf beteiligten Gebietskörperschaften haben bereits 2012 mögliche Alternativen für eine Träger-
schaft für die Regionalagentur eingehend geprüft. Aus formalen, strukturellen und finanziellen Grün-
den konnte eine Alternative nicht entwickelt werden, so dass diese sich auf die Weiterführung bei der 
Stadt Köln, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, verständigten.  
Diese Erwägungen bestehen auch 2022 fort. In Frage käme nur der völlige Verzicht auf die erforderli-
che Geschäftsstelle zur Umsetzung der regionalisierten Landesarbeitspolitik für die gesamte IHK- 
Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass in Köln die Nutzung landesgeförderter Programme und Vor-
haben (landes- und EU- geförderte Maßnahmen mit Mitteln aus ESF und EFRE) ab 01.07.2022 nicht 
mehr möglich wären. Das Land NRW setzt alle arbeitspolitischen Vorhaben und Maßnahmen aus-
schließlich über die Verwaltungsstruktur der Regionalagenturen um. Der finanzielle Verlust an För-
dergeldern für die gesamte Region ist derzeit perspektivisch noch nicht zu beziffern, bewegt sich aber 
mindestens in zweistelligen Millionen Euro Beträgen. 
Hinzu käme ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die größte Stadt in NRW gegenüber 
dem Land.

Beratungsverlauf (5)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.03.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0333/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.03.2022
Erstellt
26.01.2022 19:10