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Verkehrssicherheit in der Sielsdorfer Straße
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1172/2025 vom 25.08.2025
Stand: Am 01.09.2025 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 24.08.2025 Verkehrssicherheit in der Sielsdorfer Straße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 01.09.2025 zu setzen: Am 25.07.2025 wurden in der Sielsdorfer Straße in Lindenthal Hinweise des Verkehrsdienstes des Ordnungsamts wegen verkehrswidrigen Parkens verteilt. Begründet wurde dies mit der engen Fahrbahn (§ 12 Abs. 4 StVO). Für den Wiederholungsfall wurde Verwarnungsgeld bzw. eine Anzeige angedroht. Aufgrund des Wegfalls der Parkflächen und der damit entstehenden Möglichkeiten zur „freien Durchfahrt“ für Autofahrer, droht die Straße nun nach Befürchtungen von Anwohnern zur Rennstrecke für den Umgehungsverkehr zu werden . Die sei insbesondere auch mit neuen Gefahren für Kinder verbunden, die bisher weitgehend unbeeinträchtigt vor den Häusern spielen k önnten. Abhilfe für die Anlieger sei nicht in Aussicht gestellt worden . Auf Rückfrage sei darauf hingewiesen worden, dass Einspruch nicht möglich sei. Unter den betroffenen Anliegern herrscht Verärgerung. Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie wird die Verwaltung den Beschluss des Hauptausschusses zur Sperrung von bisher als Parkraum genutzten Flächen vom 11.08.2025 im Stadtbezirk Lindenthal umsetzen? 2. Wie wird die Verwaltung dort verfahren, wo bereits ohne Vorankündigung Parkplätze in großer Zahl gestrichen wurden, wie z. B. in der Sielsdorfer Straße, für die am 25.07.2025 das Parken ohne Ankündigung in der gesamten Straße untersagt wurde? 3. Ist die Verwaltung bereit, das Parkverbot auszusetzen, wenn sich erweist, dass die Anfahrtswege für die Feuerwehr und für Rettungsfahrzeuge sichergestellt sind und kurzfristige Abhilfe für die geschilderten, durch das Parkverbot neu geschaffene n Probleme nicht besteht? gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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