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4099/2021

Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.33

Anlage 9 Beantwortung der mündlichen Anfragen von Frau RM Glashagen Ausschuss Soziales und Senioren 12.05.2022

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Anlage 3 Auszug Kaufvertrag Paragraph 13

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Anlage 6 Auswertung Fußgängerzählung

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Anlage 1 Lageplan 4958-019, 955

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Anlage 10, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 zu 4099_2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Stellungnahme 3091-2021

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Anlage 8 Fragestellungen und Beantwortung der Fragen aus dem Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022

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Anlage 4 Beschlussvorlage_Ausschuss 4378-2011

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Anlage 7 Fotos zum Zustand der Fußgängerpassage zwischen Schildergasse u. Brüderstraße

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Anlage 2 Protokollauszug BV 1 Innenstadt vom 02.09.2021

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Anlage 9 Beantwortung der mündlichen Anfragen von Frau RM Glashagen Ausschuss Soziales und Senioren 12.05.2022

1125 Zeichen

Beantwortung der mündlichen Anfragen von Frau RM Glashagen aus der letzten 
Sitzung des Sozialausschusses vom 12.05.2022 
 
 
Frau RM Glashagen stellt die folgenden mündlichen Anfragen: 
1. Wehmeyerpassage 
Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße 
4099/2021 
Wieso sei die Thematik so dringlich dargestellt worden, obwohl nach Aussage eines AWB 
Mitarbeiters vor Ort die Passage schon vor Weihnachten aufgrund einer Baumaßnahme 
geschlossen worden sei? Wieso sei der Politik nicht mitgeteilt worden, dass die Passage 
zurzeit schon geschlossen gewesen sei? Wie lange werde die Baumaßnahme noch dauern? 
Was bedeute die veränderte bauliche Situation für die Vorlage? 
 
 
Antwort von Stabsstelle Stadtbau im Quartier – SiQ 
 
Die Baumaßnahme ist ohne Relevanz für die Fragestellung einer nächtlichen Schließung der 
Passage. Im Rahmen der Gebäudesanierung wird auch die Passage bis spätestens Ende 
August 2022 wieder hergerichtet. Dieser Zustand soll durch erneutes nächtliches Lagern mit 
den in der Vorlage beschriebenen Verhaltensmustern nach der Sanierung nicht wieder 
zunichte gemacht werden. 
Anlage 9

Anlage 3 Auszug Kaufvertrag Paragraph 13

2282 Zeichen

Anlage 3

Ausfertigung.

URNr. 2193 für 1960

Verhandelt zu Köln, I ; : Ser Geschäfts-
stelle des Notars, am 27. September 1960.

Vor mir,  \oter in Köln,
erschienen

I. einerseits:
Herr I ; \\otariatsgehilfe zu Köln,
handelnd als Vertreter ohne Vertretungsmacht für
die Stadt Köln in Köln, die Genehmigung des Ober-
stadtdirektors ausdrücklich vorbehaltend,

II. andererseits;
EEE, Kaufmann,
zu Düsseldorf, EEE,

beide dem Notar bekannt
und ließen folgenden
Kauflivertrag

als ihre skrklärung beurkunden:

r

Sal
Die Stadt Köln verkauft und überträgt [rei von Hypotheken

und Dienstbarkeiten sowie straßenkostenfrei an Herrn

EEE 3°. {5 Srundouch von xo1n

Band 966 klatt 33256 verzeichneten Grundbesitz der

räumt die Stadt Köln dem Käufer für den westlichen Giebel
gegen das l'lurstück 950, üchildergasse 78-82, Hot,

groß 1,04 ar, ein Fensterrecht ab 1. Übergeschoß ein.
Dieses kecht wird durch kintragung einer ürunddienst-
barkeit im Grundbuch zugunsten des jeweiligen kigen-
tümers der Flurstücke 952 und 953 und zu Lasten des je-
weiligen »igentümers des \lurstücks 950 gesichert,

8:13

/ zie Zlurstücke 955 Brüderstraße, Bauplatz (Kolonnade)
| groß 2,34 ar und 956, Brüderstraße, Bauplatz, groß 0,60 %
! sollen als Kolonnade gestaltet werden.
| Der Käufer verpflichtet sich, diese farzellen als
Kolonnade, die dem Öffentlichen Verkehr gewidmet wird,
zu gestalten und dauernd für deu Öffentlichen Verkear
freizuhalten, sie baulich zu unterhalten, zu beiesiigen,
zu reinigen, instandzuhalten und zu beleuchten.
Die Haftung ist allein Sache des Käufers.
Die Aufstellung von Vitrinen und Schaufenstern auf den
Flurstück 956 ist dem Käufer im ahnen der baupolizei-
lichen Vorschriften unentgeltlich gestattet,
bengemäß bestellt En an den Farzellen
Flur 19 Flurstücke Nummern 955 und 956 zugunsten der
Stadt Köln eine beschränkt persönliche Lieustkaikeit
Tolgenden Inhaltes:
"Der Ligentümer der belasteten Parzellen hat zu
"äulden, daß diese als Kolonnade gestaltet und

ve
»

dauernd für den Öffentlichen Verkehr freizenalte

werden."

$ 14
Der Käufer verpflichtet sich, im falle ganzer oder teil-
weiser Weiterveräuserung des ürundbesitzes mit dem urwer-
ber zu vereinbaren, daß alle durch diesen Vertrag festäe-
legten Verpflichtungen und Verzichtserklärungen gegenüber

(der

Anlage 6 Auswertung Fußgängerzählung

1815 Zeichen

Verkehrszählung Passage an der Nord-Südfahrt und KreuzgasseDonnerstag, 29.10.2020Passage06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße081381722152216251875167Brüderstraße 033715252840452634271913285452Kreuzgasse06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße131122273670611109394706754719Brüderstraße 2212322946687710192536150616861405Donnerstag, 10.12.2020Passage06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße49161010323732233728183118305Brüderstraße 012172737594147425053504214491796Kreuzgasse06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße41631395179941381011091178597621023Brüderstraße 22137515980121149101998976813810042027Samstag, 31.10.2020Passage06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße025112272229423036242715272Brüderstraße 0021219496164536574974737580852Kreuzgasse06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße02813497213313619122518517198631346Brüderstraße 121024476697104152150151131835310712417Samstag, 12.12.2020Passage06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße0131221442824575633534127400Brüderstraße 12219596160658397858666257111111Kreuzgasse06:0007:0008:0009:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:0017:0018:0019:00GesamtSchildergasse  Brüderstraße1061695140141138199173191150129831462Brüderstraße 02341771131271291901771821251017813452807
G:\VI-BLW\SiQ\Projekt Thannhäuser\Verkehrszählung\2021-01-19 Zusammenfassung Verkehrszählung Passage an der Nord-Süd-Fahrt u. Kreuzgasse_Druckversion.xlsx

Anlage 1 Lageplan 4958-019, 955

121 Zeichen

Mittelpunkt: 356120, 5644790
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.11.2021Seite 1 / 1

Anlage 10, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 zu 4099_2021

5192 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de 
Datum: 08.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 02.06.2022  
öffentlich 
6.1 Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße 
4099/2021 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, 
der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion. Betreff "Änderungsantrag zu 
TOP 6.1 - Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und 
Brüderstraße" 
AN/1174/2022 
I. Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag 
Zu Ziffer 1 
Beschluss: 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 
1. Die Passage ist derzeit aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend 
geschlossen. 
Nach Beendigung der Bauarbeiten und damit einhergehender Öffnung der 
Passage soll bis Ende 2022 eine Evaluierung der Situation vor Ort erfolgen, 
die insbesondere die Nutzung der Passage beinhaltet. Die Evaluierung ist den 
Ausschüssen  Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Soziales und 
Seniorinnen und Senioren, Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis zu 
geben. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
Zu Ziffer 2

Beschluss: 
2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zu prüfen und den o.a. Ausschüssen 
bis Ende 2022 darzustellen: 
- wie sich die Situation obdachloser und drogenabhängiger Menschen rund 
um den Neumarkt nach dem Lockdown 2020 aktuell entwickelt hat (In die 
Prüfung ist auch die Wirkung der Öffnung des Drogenkonsumraums am 
Neumarkt einzubeziehen), 
- welche Wirkung die zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen, 
insbesondere die Verstärkung des aufsuchenden Streetworks rund um 
den Neumarkt erzielt hat, 
- wie durch bauliche Umgestaltungsmaßnahmen und/oder eine bessere 
Ausleuchtung die Passage aufgewertet werden kann, insbesondere vor 
dem Hintergrund der Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 
Zu Ziffer 3 
Beschluss: 
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt die Einrichtung einer Notschlafstelle in 
Neumarktnähe zu prüfen und die o.a. Ausschüsse bis Ende 2022 über das 
Ergebnis zu informieren. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 
Gesamtabstimmung über den Änderungsantrag 
1. Die Passage ist derzeit aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend 
geschlossen. 
Nach Beendigung der Bauarbeiten und damit einhergehender Öffnung der 
Passage soll bis Ende 2022 eine Evaluierung der Situation vor Ort erfolgen, 
die insbesondere die Nutzung der Passage beinhaltet. Die Evaluierung ist den 
Ausschüssen  Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Soziales und 
Seniorinnen und Senioren, Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis zu 
geben. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zu prüfen und den o.a. Ausschüssen 
bis Ende 2022 darzustellen: 
- wie sich die Situation obdachloser und drogenabhängiger Menschen rund 
um den Neumarkt nach dem Lockdown 2020 aktuell entwickelt hat (In die 
Prüfung ist auch die Wirkung der Öffnung des Drogenkonsumraums am 
Neumarkt einzubeziehen), 
- welche Wirkung die zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen, 
insbesondere die Verstärkung des aufsuchenden Streetworks rund um 
den Neumarkt erzielt hat, 
- wie durch bauliche Umgestaltungsmaßnahmen und/oder eine bessere 
Ausleuchtung die Passage aufgewertet werden kann, insbesondere vor 
dem Hintergrund der Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz.

3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt die Einrichtung einer Notschlafstelle in 
Neumarktnähe zu prüfen und die o.a. Ausschüsse bis Ende 2022 über das 
Ergebnis zu informieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage 
Beschluss: 
1. Die Passage ist derzeit aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend 
geschlossen. 
Nach Beendigung der Bauarbeiten und damit einhergehender Öffnung der 
Passage soll bis Ende 2022 eine Evaluierung der Situation vor Ort erfolgen, 
die insbesondere die Nutzung der Passage beinhaltet. Die Evaluierung ist den 
Ausschüssen  Allgemeine Verw altung und Rechtsfragen, Soziales und 
Seniorinnen und Senioren, Stadtentw icklung und Verkehr zur Kenntnis zu 
geben. 
2. Die Verw altung w ird beauftragt parallel zu prüfen und den o.a. Ausschüssen 
bis Ende 2022 darzustellen: 
- w ie sich die Situation obdachloser und drogenabhängiger Menschen rund 
um den Neumarkt nach dem Lockdow n 2020 aktuell entw ickelt hat (In die 
Prüfung ist auch die Wirkung der Öffnung des Drogenkonsumraums am 
Neumarkt einzubeziehen), 
- w elche Wirkung die zusätzlichen Hilfen für obdachlose Menschen, 
insbesondere die Verstärkung des aufsuchenden Streetw orks rund um 
den Neumarkt erzielt hat, 
- w ie durch bauliche Umgestaltungsmaßnahmen und/oder eine bessere 
Ausleuchtung die Passage aufgew ertet w erden kann, insbesondere vor 
dem Hintergrund der Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz. 
3. Die Verw altung w ird zudem beauftragt die Einrichtung einer Notschlafstelle in 
Neumarktnähe zu prüfen und die o.a. Ausschüsse bis Ende 2022 über das 
Ergebnis zu informieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

5168 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 4099/2021 
Freigabedatum 
07.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und 
Schildergasse wird die Verwaltung beauftragt, dem Eigentümer des Flurstücks 4958 -019.955 
(sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit zur Schließun g der Ein -/Ausgangsbereiche 
der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss bis 6:00 Uhr am Folgetag und an Sonn -und 
Feiertagen in den Abend-/Nachtsunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen.  
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
02.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
Auf Grundlage des Antrags AN/1673/2021 „Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüder-
straße gem. Antrag Grüne, FDP, Die Partei und der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)“ wurde mehr-
heitlich (mit Stimmen Grüne, eine Stimme CDU und Die Partei) beschlossen: 
 
„Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und 
Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer des Flurstücks 4958 -019.955 
(sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit zur Schließung der Ein -/Ausgangsbereiche 
der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn -und Feiertagen in den Abend -
/Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen (Anlage 1 + 2).  
Der Beschluss soll gem. §38 Abs.13 dem Rat vorgelegt werden. “  
 
Mit Kaufvertrag URNR. 2193 für 1960 wurde u. a. das Flurstück 4958 -019.955 an Herrn Dr. 
Eberhard Thannhäuser verkauft. §13 des Kaufvertrages (Anlage 3) regelt die Nutzung dieses 
Flurstückes als Kolonnade: … „Der  Verkäufer verpflichtet sich, diese Parzellen …“  
Aufgrund der Fehlnutzung der Fußgängerpassage durch Zustände der Belagerung und Vermül-
lung bemüht sich der Eigentümer/Rechtsnachfolger bereits seit Ende der 70er Jahre darum, die 
öffentliche Nutzung in den N achtstunden einzuschränken. Die mit dem Erwerb der Parzellen ein-
hergehende Verpflichtung des Eigentümers zur baulichen Unterhaltung und Sauberhaltung die-
ser öffentlichen Fußgängerpassage konnte bereits damals nur mit sehr hohem Aufwand erfüllt 
werden.  
So wurden seitens des Eigentümers „Grundstücksgemeinschaft Thannhäuser“ mehrfach Versu-
che unternommen, eine solche Nutzungseinschränkung zu erreichen. Diese sind in diversen Pro-
tokollen und Vorlagen dokumentiert, so u. a. in der Beschlussvorlage 4378/2011 (Anlage 4) oder 
der Stellungnahme 3091/2021 (Anlage 5). 
Bereits 2011 erklärt der für die Kontrol le der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gem. der KstO 
zuständige Ordnungsdienst der Stadt Köln, diese öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Pas-
sage nicht herstellen zu können (Anlage). Gleichwohl wird eine nächtliche Sperre der Passage 
von Verwaltung und Politik abgelehnt.  
Die Situation spitzt sich durch eine drastische Zunahme und Intensivierung der Fehlnutzungen 
bis zu den 2020er Jahren in dem Maße zu, dass der Eigentümer erneut bei der Bürgeramtslei-
tung Innenstadt und der für den öffentlichen Raum  des Altstadtkerns zuständigen Stabsstelle 
Stadtbau im Quartier interveniert. 
Tatsächlich gestalten sich die vor Ort vorgefundenen Verhältnisse derart dramatisch, dass in vie-
len Gesprächen mit dem Eigentümervertreter, gewerblichen Anliegern und Fachdiensts tellen 
nach Lösungsansätzen außerhalb einer Sperrung gesucht wurde.  
Vor dem Hintergrund der Schärfe und Intensität der Fehlnutzung muss im Ergebnis festgehalten 
werden, dass die Schaffung eines tragfähigen und akzeptablen Zustandes ohne eine zumindest 
nächtliche Schließung unter den gegebenen Rahmenbedingungen aussichtslos ist.  
Zur weiteren Situationsanalyse wurden durch die Verwaltung im Oktober 2020 und Dezember 
2020 verschiedene Fußgängerzählungen durchgeführt, die allesamt eindeutig belegen, dass der 
regelmäßige Belagerungszustand der Passage zu einem Akzeptanzverlust innerhalb der Bevöl-
kerung geführt hat: Die ca. 50m parallel zu der Passage verlaufende „Kreuzgasse“ wird tatsäch-
lich 3 Mal so intensiv als Fußwegeverbindung zwischen Offenbachplatz/Brüderst raße und Schil-
dergasse genutzt wie die Passage (Anlage 6). Die meisten Menschen meiden zwischenzeitlich 
diesen Angstraum. 
Schlussendlich erscheint die Schließung der Passage außerhalb der Ladenöffnungszeiten alter-
nativlos zu sein, um diese öffentliche Wege verbindung zumindest wieder in den Tagesstunden 
als akzeptierten öffentlichen Raum zurückzugewinnen.  
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Eigentümer des Flurstückes 4958 -019.955 die 
rechtliche Möglichkeit einer Schließung der Ein -/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen 
nach Geschäftsschluss und an Sonn - und Feiertagen in den Abend- und Nachtstunden von 
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen.  
 
Anlagen

3

Anlage 5 Stellungnahme 3091-2021

4061 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer  3091/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021  Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. Antrag Grüne, FDP und Die Partei  Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates, A N/1673/2021 Die Parteien Grüne, FDP und Die PARTEI bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 02.09.2021 zu nehmen:  Die Bezirksvertretung 1 möge beschließen:  Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer des Flurstücks 4958-019-955 -/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen in den  Abend-/Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen.   Stellungnahme der Verwaltung:  Die Verwaltung hat diese Fragestellung in verschiedenen Verfahren bereits mehrfach und umfassend geprüft. Eine rechtliche Möglichkeit zur nächtlichen Sperrung der Passage besteht nicht.  Bei der Wegefläche handelt es sich, auch wenn sie sich in Privatbesitz befindet, um eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche, die im Rahmen des Widmungsinhaltes, hier Gemeindestraße mit der Be-schränkung auf den Fußgängerverkehr, dem Gemeingebrauch ständig und jederzeit zur Verfügung stehen muss.   Dies gilt auch für eine bis auf Widerruf durchzuführende nächtliche Sperrung (inkl. Sonn- und Feierta-gen). Wegen der Einschränkung der Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit wäre ein förmliches Wege-einziehungsverfahren (hier: Teileinziehungsverfahren) gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) durchzuführen. Eine Wegeeinziehung kann in diesem Falle aber nicht erfolgen.  Die Absicht der Wegeeinziehung wurde 1997 schon einmal öffentlich bekannt gemacht, um - wie ge-setzlich vorgeschrieben - Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Aufgrund zahlreicher Einwendun-gen Kölner Bürger*innen, Verkehrszählungen und vertragsrechtlicher Bedenken wurde das Verfahren eingestellt. 1999 hat die Bezirksvertretung 1 die angestrebte Wiederaufnahme und die tatsächliche Durchführung der Einziehung abgelehnt. Seit der Widmung wurden neben dem angestrebten Einzie-hungsverfahren mehrere Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen Schließung der Passage durchgeführt, die aber nicht zum angestrebten Ziel führen konnten.  Das aus städtischem Eigentum stammende Grundstück Schildergasse 72  76 wurde 1960 mit der Verpflichtung verkauft, dass die Fußgängerpassage von dem*der Erwerber*in als Kolonnade zu ge-

2 
 
stalten, dauerhaft für den öffentlichen Verkehr freizuhalten, baulich zu unterhalten, zu befestigen, zu reinigen, instand zu halten und zu beleuchten ist. Das städtische Recht wurde zusätzlich durch Ein-tragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. In dem Kaufvertrag wurde darüber hinaus ver-einbart, dass die Fußgängerpassage gewidmet werden soll.   Die Passage stellt bis heute die einzige und direkte Fußgängerverbindung entlang der Nord-Süd-Fahrt dar und wird von zahlreichen Passanten genutzt. Die Passage liegt im Zentrum des Planungs-gebietes des städtebaulichen Masterplans für die Kölner Innenstadt, der im Sinne der Bürger*innen, Pendler*innen und Tourist*innen die Verbesserung der städtebaulich-funktionalen Qualität insbeson-dere auch in Bezug auf die öffentlichen Straßen und Wegeverbindungen zum Ziel hat. Die Wegever-bindung zwischen Offenbachplatz und Schildergasse ist insofern wichtiger Bestandteil des öffentli-chen Raums und muss erhalten bleiben. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten der Bühnen und der baulichen Umgestaltung der sogenannten Opernterrassen wird die Passage noch eine wesentlich stärkere Bedeutung, gerade in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen erlangen.  Zur Entschärfung der Situation kämen eventuell bauliche Umgestaltungen der Passage und eine bes-sere Ausleuchtung in Betracht. Bei diesbezüglichen Planungsüberlegungen ist die Verwaltung gerne behilflich.

Anlage 8 Fragestellungen und Beantwortung der Fragen aus dem Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022

5887 Zeichen

Anlage 8 
Fragestellungen und Beantwortung der Fragen zur Ratsvorlage 4099/2021 aus dem StEA 
vom 07.04.2022, sowie einer telefonischen Anfrage von RM Frau Glashagen vom 
05.04.2022 
1) Frau Recktenwald bittet um Erläuterung der möglichen Änderung der Rechtslage,
da in älteren Stellungnahmen der Verwaltung die Schließung einer Passage rechtlich
ausgeschlossen wurde.
Antwort:
Die älteren Stellungnahmen bezogen sich jeweils auf Wegeeinziehungsverfahren
nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG). Diese
Wegeeinziehungsverfahren sind, wie beispielsweise in der Vorlage 4378/2011
(Anlage 4 der Beschlussvorlage) oder in der Vorlage/Stellungnahme 3091/2021
(Anlage 5 der Beschlussvorlage) beschrieben, vor hohe rechtliche Hürden gestellt
und führen zu einer finalen Aufgabe des Widmungszwecks.
Das in der aktuellen Beschlussvorlage empfohlene Verfahren stellt im Gegensatz
dazu einen Verkehrsversuch dar. Der Verkehrsversuch ist eine Erprobung mit dem
Ziel, den tatsächlichen Bedarf und die Akzeptanz einer Verkehrsregelung zu
erkunden. Damit ist hier auch die zeitweise Sperrung umfasst. So ist es möglich, die
vollumfängliche Öffnung der Passage wieder herzustellen, wenn dies die
Rahmenbedingungen sinnvoll erscheinen lassen, oder wenn sich herausstellen sollte,
dass die zeitweise Sperrung keine Konflikte reduziert. Die praktische Anwendung
eines Widerrufs ist in der Antwort zu Frage 3 beschrieben.
Der Beschlussvorschlag stellt somit einen (neuen) Lösungsansatz außerhalb eines 
Wegeeinziehungsverfahrens dar. 
2) Herr Zimmermann bittet um weitere Ausführungen „… zur Schließung der Ein-
/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss bis 6:00 Uhr
am Folgetag …“.
Antwort:
Im Inneren der Passage befindet sich der Eingang eines Ladenlokals. Die Schließzeit
ist aktuell 20:00 Uhr. Grundsätzlich ist eine Veränderung der Schließzeit jederzeit
möglich. Da mit der Schließung des Geschäfts die Sozialkontrolle in der Passage
stark nachlässt und erfahrungsgemäß dann das Lagern innerhalb der Passage stark
zunimmt, soll die Schließung der Passage zeitlich möglichst nah an den
Geschäftszeiten liegen.
3) Herr Zimmermann bittet ebenso um weitere Ausführungen zur praktischen
Anwendung eines Widerrufs, wie erfolgt die Umsetzung des Widerrufes, wer muss
zur Wirksamkeit einbezogen werden.
Antwort:
Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Wege zur
Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung
geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen beschränken oder
verbieten und den Verkehr umleiten. Diese Einschränkung ist jederzeit einseitig
widerrufbar.

4) Herr Beierling-Hemoneit bittet um Darstellung zur Entstehung der Passage
Antwort: 
In Anlage 3 der Beschlussvorlage geht aus dem Auszug des Kaufvertrages hervor, 
dass die Flurstücke, in der die Passage geführt wird, in 1960 von der Stadt an eine 
Privatperson/Gesellschaft veräußert wurden. Die im Kaufvertrag aufgeführten 
Auflagen zur Nutzung als dem öffentlichen Verkehr gewidmete Kolonnade beinhalten 
ebenso die Verpflichtungen für die Unterhaltung. Die Übertragung dieser Flurstücke 
ermöglichte so die Überbauung der Wegeverbindung ab dem 1. Obergeschoss bis 
unmittelbar an die Nord-Süd-Fahrt durch den Erwerber. 
Die sich aus der Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche ergebenden Probleme 
werden ausführlich in den Anlagen 4 und 5 beschrieben.  
5) RM Venturini fragt, ob der Drogenkonsumraum am Neumarkt nachts geöffnet werden
soll.
Antwort des Fachamtes:
Es ist geplant, das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum an sieben Tagen von
8 bis 19:30 Uhr zu öffnen.
6) Telefonische Nachfrage von RM Frau Glashagen vom 05.04.2022 wurde vorab per
E-Mail beantwortet:
Sehr geehrte Frau Glashagen, 
Sie haben mich gestern telefonisch gebeten, Ihre Nachfrage zur Vorlage 4099/2021 
Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße möglichst vor der 
Sitzung des StEA am 07.04. zu beantworten, um Beratungsbedarf zu vermeiden. 
Da ich die Beantwortung in der Kürze der Zeit bisher nur innerhalb des Dezernates VI 
abstimmen konnte, sende ich Ihnen die Beantwortung zunächst per E-Mail, bin selbst 
morgen aber zu dem TOP in der Sitzung um allen Teilnehmenden des StEA Rede 
und Antwort zu geben – wenn gewünscht. 
Sie baten mich um Beantwortung folgender Frage: „Wie sollen vor Schließung der 
Passage die Menschen „herausbewegt“ werden und welche Angebote gibt es in der 
Nähe der Passage?“. 
Nach Abstimmung mit dem Eigentümer zum ersten Teil der Frage kann ich folgende 
Antwort geben: 
Unmittelbar vor Schließung der Passage muss der Hausmeister der betreffenden 
Liegenschaft die Passage begehen und die sich noch in der Passage aufhaltenden 
Menschen bitten, die Passage wegen der anstehenden Schließung zu verlassen. 
Dies soll in höflicher, aber bestimmter Form erfolgen. Wird dieser Bitte nicht Folge 
geleistet, ist im Zweifel der Ordnungsdienst zu informieren und zu bitten, die 
Einhaltung der KSO umzusetzen (entsprechend §§ 3, 11 (1) b, c
, d und (2)). 
Erst, wenn die Passage geräumt ist, kann diese für die Nachtstunden geschlossen 
werden. 
Die Stabsstelle Stadtbau im Quartier begleitet diesen Versuch und möchte in der 
ersten Phase diesen Prozess gemeinsam mit 50 unterstützen, um einen 
konstruktiven Umgang mittels einzusetzender Streetworker zu erreichen. Zwischen 
50 und VI/4 - SiQ wurde verabredet, diese Kooperation unmittelbar nach Beschluss 
zu konkretisieren und umzusetzen. Dieses gemeinsame Vorgehen wurde bereits mit

sehr guter Erfahrung zwischen 50, 32 und VI/4 - SiQ für den interimsweise 
umgestalteten Bereich Johannistunnel vereinbart und umgesetzt.  
Zu möglichen Übernachtungsmöglichkeiten können folgende Stellen angeführt 
werden: 
 Notschlafstelle für Frauen SKF 
EU- Migranten müssen ein Übernachtachtungsangebot in der Vorgebirgsstraße 
nutzen, da sie keinen Leistungsanspruch haben.

Anlage 4 Beschlussvorlage_Ausschuss 4378-2011

10920 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4378/2011  
Freigabedatum 04.05.2012 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe: Öffentliche Passage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, sogenannte 
"Wehmeyerpassage" (02-1600-68/11) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für seine Anre-
gung. Aufgrund der Bedeutung der Passage als öffentliche Fläche wird eine Schließung dieser We-
geverbindung abgelehnt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller auf Wunsch bei der Über-
legung behilflich zu sein, wie durch eine bauliche Umgestaltung der Passage die Situation entschärft 
werden kann. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2012 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 25.06.2012

2 
Begründung: 
Der Petent vertritt die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Schildergasse 72 – 76, auf dem sich 
im Erdgeschoss die Fußgängerpassage zur Brüderstraße befindet (ehemalige „Wehmeyerpassage“). 
Der Petent beantragt, diese Passage zumindest nachts – nach dem Schließen der Einzelhandelsge-
schäfte – bis morgens absperren zu dürfen. Er begründet dies mit Problemen durch die sich dort ins-
besondere nachts aufhaltenden Obdachlosen. 
 
Die Verwaltung hat die Beschwerde umfassend geprüft und kommt zu folgenden Ergebnissen: 
I. Mit ordnungsrechtlichen Mitteln lässt sich die Situation nicht lösen. Nach den Erfahrungen der 
Verwaltung nutzen die Obdachlosen die geschützten Bereiche der öffentlichen Flächen sowie 
der privaten Geschäftseingänge gerne als Übernachtungsmöglichkeiten. In der Regel folgen 
sie aber der Aufforderung der Geschäftsinhaber, morgens diese Flächen wieder freizuma-
chen.  
 
Zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Ordnungsdienst der Stadt Köln 
regelmäßig in der Kölner Innenstadt unterwegs. Wenn Verstöße festgestellt werden, werden 
diese unterbunden und gegebenenfalls mit einem Verwarngeld geahndet. Bei konkreten An-
lässen ist der Ordnungsdienst unter der Servicenummer 0221-221-32000 telefonisch erreich-
bar.  
 
Eine ständige Kontrolle bzw. stündliche Begehung der Passage insbesondere in den Abend- 
und Nachtstunden wird wegen der vielfältigen Aufgaben des Ordnungsdienstes in allen Stadt-
bezirken nicht möglich sein. Ohne diese Kontrollformen werden die vom Beschwerdeführer 
geschilderten Probleme aber nicht beseitigt werden können.  
 
Die Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten oder Ahndung von strafbaren Handlungen, 
wie der Petent sie beschreibt (Bedrohung oder Körperverletzung) übersteigt die Kompetenz 
des städtischen Ordnungsdienstes. In solchen Fällen ist gegebenenfalls die Polizei einzu-
schalten.  
II. Eine Sperrung der Passage lehnt die Verwaltung aus folgenden Gründen ab.  
a. Die Passage liegt im Zentrum des Planungsgebietes des städtebaulichen Masterplans für 
die Kölner Innenstadt, der im Sinne der Bürger, Pendler und Touristen die Verbesserung 
der städtebaulich-funktionalen Qualität insbesondere auch in Bezug auf die öffentlichen 
Straßen und Wegeverbindungen zum Ziel hat. Im Rahmen des Leitprojektes Opernquartier 
ist der Bereich Teil der Überlegungen zur Öffnung des Offenbachplatzes. Die Wegever-
bindung zwischen Offenbachplatz und Schildergasse ist insofern wichtiger Bestandteil des 
öffentlichen Raums und sollte aus stadtplanerischen Gesichtspunkten erhalten bleiben.  
b. Die Passagen östlich und westlich der Nord-Süd-Fahrt stellen als Verlängerung der dorti-
gen Gehwege die direkte Verbindung zur Schildergasse her und wurden daher immer in 
geeigneter Weise gesichert. 
c. Verkehrszählungen haben ein deutliches öffentliches Interesse an dieser Wegeverbindung 
ergeben. Bei einer beabsichtigten Schließung wäre mit erheblichem Widerstand aus der 
Bevölkerung zu rechnen. 
III. Die gänzliche Sperrung einer gewidmeten öffentlichen Straße kann nur nach Durchführung ei-
nes förmlichen Wegeeinziehungsverfahrens durchgesetzt werden.  
a. Voraussetzung eines Wegeeinziehungsverfahrens ist, dass die Straße keine Verkehrsbe-
deutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung 
vorliegen (§ 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG)).  
 
Die Passage ist die direkte Fußgängerverbindung entlang der Nord-Süd-Fahrt und wird 
von zahlreichen Passanten genutzt. Verkehrszählungen im Jahr 2006 haben Passanten-
zahlen von über 1500 Passanten pro Tag ergeben (zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr). 
Auch nach aktueller Überprüfung besteht weiterhin ein Verkehrsbedürfnis für diese Wege-
verbindung.

3 
b. Der Wegfall jeglicher Verkehrsbedeutung muss bereits zum Zeitpunkt der Bekanntma-
chung der Absicht der Einziehung vorliegen. Es ist nicht zulässig, ein Verkehrsbedürfnis 
mit Hilfe der Einziehung verkehrlich zu steuern.  
 
IV. Eine Teileinziehung des öffentlichen Weges ist ebenfalls rechtlich nicht zulässig.  
a. Bei der Wegefläche handelt es sich, auch wenn sich diese in Privatbesitz befindet, um ei-
ne gewidmete öffentliche Verkehrsfläche, die im Rahmen des Widmungsinhaltes, hier 
Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr, dem Gemeingebrauch 
zur Verfügung stehen muss.  
b. Voraussetzung für eine Teileinziehung ist gem. § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW 
(StrWG) das Vorliegen von überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Bei dem 
Begriff „Gründe des öffentlichen Wohles“ handelt es sich um einen über die Begriffe „öf-
fentliches Interesse“ oder „öffentlicher Belange“ hinausgehenden Rechtsbegriff. Das heißt, 
dass ein gesteigertes sachlich-objektives öffentliches Interesse an der Teileinziehung be-
stehen muss.  
c. Eine Teil-Schließung der Passage würde in erster Linie im Interesse des Eigentümers lie-
gen. Die von dem Antragsteller genannten Probleme mit Obdachlosen, die sich im Bereich 
der Passage aufhalten, reichen zur Begründung des überwiegenden öffentlichen Wohles 
für die Einziehung nicht aus. Die Durchführung eines straßenrechtlichen Verfahrens mit 
dem Ziel, der Allgemeinheit das Benutzungsrecht für eine bestimmte Wegeverbindung zu 
entziehen, um einen bestimmten Personenkreis auszuschließen, ist nicht das richtige Mit-
tel. 
V. Rechtliche Möglichkeiten durch Aufstellung eines Bebauungsplans 
a. Gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 des Baugesetzbuches haben die Gemeinden Bauleitpläne 
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfor-
derlich ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht unterstreicht in seiner Rechtsprechung, 
dass für die Planungsbefugnis der Gemeinden städtebauliche Gründe erforderlich sind. 
 
Es müssen also hinreichend gewichtige Allgemeinbelange für eine bestimmte Planung und 
die zu ihrer Umsetzung gewählten Festsetzungen sprechen. Die Aufgabe der bestehen-
den Wegeverbindung insbesondere zur Fernhaltung bestimmter unerwünschter Personen-
kreise kann nicht als städtebaulicher Grund für eine Planung herangezogen werden und 
damit als städtebauliche Rechtfertigung gelten.  
 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann somit wegen der fehlenden planungsrechtli-
chen Voraussetzungen nicht als Rechtsgrundlage für die teilweise (zur Nachtzeit) oder 
gänzliche Sperrung der Passage für die Öffentlichkeit in Betracht gezogen werden. 
b. Selbst wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden könnten, müsste das Ziel der 
privaten Nutzung der Passage mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden (Abwä-
gungsvorbehalt des Rates). Im Bebauungsplanverfahren wären neben den Behörden und 
Träger öffentlicher Belange die Öffentlichkeit in einem zweistufigen Verfahren zu beteiligen 
(frühzeitige Bürgerbeteiligung, Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes). Hier wären 
Widerstände gegen die Aufgabe der öffentlichen Wegeverbindung zu erwarten. Die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes wäre nicht zielführend.  
VI. Historie 
a. Das aus städtischem Eigentum stammende Grundstück Schildergasse 72 – 76 wurde 
1960 mit der Verpflichtung verkauft, dass die Fußgängerpassage von dem Erwerber als 
Kolonnade zu gestalten, dauerhaft für den öffentlichen Verkehr freizuhalten, baulich zu un-
terhalten, zu befestigen, zu reinigen, instand zu halten und zu beleuchten ist. Das städti-
sche Recht wurde durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch mit folgendem 
Wortlaut gesichert:

4 
„Der Eigentümer der belasteten Grundstücke hat zu dulden, dass diese als Kolonnade 
gestaltet und dauernd für den öffentlichen Verkehr freigehalten werden.“ 
b. In dem Kaufvertrag wurde darüber hinaus vereinbart, dass die Fußgängerpassage gewid-
met werden soll.  
 
Da die Kolonnade bereits vor Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes gebaut und für 
den öffentlichen Verkehr freigegeben war, musste kein förmliches Widmungsverfahren 
mehr durchgeführt werden. Um eventuelle Zweifel für die Zukunft auszuräumen, wurde der 
Durchgang jedoch mit Ratsbeschluss vom 22.05.1980 nochmals formell als Gemeinde-
straße mit der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet. 
c. Seit der Widmung wurden mehrere Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen 
Schließung der Passage durchgeführt. Schon 1978 wurde ein Antrag zur Anbringung von 
Rolltoren zur nächtlichen Schließung der Fußgängerpassage gestellt, der jedoch wegen 
der vereinbarten öffentlichen Nutzung des Weges abgelehnt wurde. Die im weiteren Ver-
fahren von der Antragstellerin erhobene Klage wurde auf Anraten des Gerichts zurückge-
nommen. 
d. 1986 wurde die Installation einer autom atischen Dreh-/Schiebetüranlage zur Verminde-
rung von Zugluft in der Passage genehmigt. 
e. 1997 beantragte die damalige Mieterin, den öffentlichen Durchgang zur Erweiterung der 
Geschäftsfläche gänzlich einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde bekannt ge-
macht, um im Vorfeld Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Aufgrund der nachfolgen-
den Gründe wurde das Verfahren im gleichen Jahr wieder eingestellt: 
• zahlreiche Einwendungen von Kölner Bürgern  
• Erfordernis eines Wertausgleichs (wegen Löschung des Wegerechtes) 
• Bedeutung der Passage für den öffentlichen Fußgängerverkehr (Zählung) 
f. 1999 Wiederaufnahme des Verfahrens auf Wunsch der Mieterin zur Erweiterung der Ge-
schäftsräume. 26.08.1999: Beschluss der Bezirksvertretung 1 über Ablehnung der Einzie-
hung. 
g. 2006 Erneue Verkehrszählung in der Passage (rund 1500 Passanten am Tag).  
h. 2009 Gestattung im Baugenehmigungsverfahren, die Passage tagsüber in den Geschäfts-
bereich des Kaufhauses einzubeziehen, sofern eine öffentliche Wegeverbindung von min-
destens 4,0 m Breite verbleibt.  
VII. Alternativen 
Es wäre gegebenenfalls zu überlegen, ob durch eine bauliche Umgestaltung der Passage die 
Situation verbessert, beziehungsweise entschärft werden kann. Bei diesbezüglichen Pla-
nungsüberlegungen ist die Verwaltung gerne behilflich. Zu beachten ist dabei die bevorste-
hende Gestaltung des Opern-Umfeldes. 
 
Anlagen

Anlage 7 Fotos zum Zustand der Fußgängerpassage zwischen Schildergasse u. Brüderstraße

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Zustand der Fußgängerpassage zwischen Schildergassse und Brüderstraße - sog. „Wehmeyerpassage“ in 2020

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Zustand der Fußgängerpassage zwischen Schildergassse und Brüderstraße - sog. „Wehmeyerpassage“ in 2020

Anlage 2 Protokollauszug BV 1 Innenstadt vom 02.09.2021

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Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.02.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 7. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 02.09.2021 
öffentlich 
5.2.5 Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. 
Antrag Grüne, FDP, Die Partei 
AN/1673/2021 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, erklärt, dass die vorliegende Stellungnahme 
des Bauverwaltungsamtes der Rechtslage entspreche, die das Bauverwaltungsamt 
seit ca. 20 Jahren erläutere. Der Antrag gehe darauf hinaus, dass die Verwaltung 
Wege suchen soll, die jetzige Rechtssituation zu verändern. Hierzu bedürfe es auch 
eines Antrages an den Rat. Die Stellungnahme bedeute nicht, dass der Antrag unzu-
lässig sei. 
 
Herr Müller, Die Linke, bittet den Antrag zu begründen. 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, berichtet, dass diese Passage ab ca. 22 Uhr als 
öffentlicher Druckraum genutzt werde. Die Zustände der Verwahrlosung, die Vermül-
lung mit Kot und Urin, auch gewalttätige Szenen, seien immer schlimmer geworden. 
Herr Müller, Die Linke, macht darauf aufmerksam, dass in der Diskussion um Unge-
bührlichkeiten und die Frage, wie sich Gesellschaft in der Innenstadt entwickelt, eine 
Ungleichgewichtung vorliege, wie Randgruppen gesehen oder behandelt würden. An 
anderer Stelle würden, wie in der Aktuellen Stunde besprochen, Baken aufgestellt, 
hier sollen nun Obdachlose oder Drücker verdrängt werden. 
 
Herr Leitner, CDU, führt aus, dass er an einem verschobenen Ortstermin nicht teil-
nehmen konnte, aber angeregt hatte SKM und Einrichtungsträger zu beteiligen, um 
abzuklären, wie nochmals Hilfsangebote gemacht werden können. Das Verfahren sei 
nicht gut gewesen. 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, erklärt, dass eine transparente Diskussion statt-
gefunden habe. Der Hauseigentümer werde brutal hängen gelassen. Er erinnert an 
das beschlossene Symposium für obdachlose Menschen. Bei Beschluss dieses An-
trags habe die Verwaltung die Möglichkeit, bei Verbesserung der Situation, die Maß-
nahmen zurückzunehmen. Er bittet um Ergänzung des Antrags, dass dieser an den 
Rat gerichtet sei. 
Anlage 2

Beschluss:  
Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brü-
derstraße und Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer 
des Flurstücks 4958-019.955 (sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit 
zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Ge-
schäftsschluss und an Sonn-und Feiertagen in den Abend-/Nachtsunden von 22:00 
bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. Der Beschluss soll gem. § 38 Abs. 13 
dem Rat vorgelegt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit Stimmen Grüne, eine Stimme CDU und Die Partei gegen die 
Stimmen von SPD, Die Linke und Klimafreunde. 
 
 
5.2.5.1 Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. 
Antrag Grüne, FDP und Die Partei  
  
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1673/2021 
3091/2021 
 
Auf den Beschluss zu TOP 5.2.5 wird verwiesen. 
 
Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

Beratungsverlauf (5)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4099/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.06.2022
Erstellt
22.11.2021 09:58