AN/1110/2026
1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell
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SPD Antrag nach § 3
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An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.06.2026 AN/1110/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2026 zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur kurzfristigen Verbesserung der Trai- nings- und Sportflächeninfrastruktur im Bereich des RheinEnergieSportparks und der an- grenzenden Sportanlagen die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen und die hierfür erfor- derlichen vertraglichen, organisatorischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Soweit einzelne Maßnahmen aufgrund rechtlicher, tatsächlicher oder finanzieller Rahmenbedingungen zeitlich verzögert oder gesondert behandelt werden müssen, bleibt die Umsetzung der übrigen Maßnahmen hiervon unberührt. 1. Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasen an der Eichenkreuzanlage Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergrei- fen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Tennenplatzes an der Eichenkreuzanlage am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz - 2 - umwandeln kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bau- antragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent- wässerung (Drainagen und Rigolen), das bestehenden Flutlicht sowie ggf. die Herstel- lung einer Bewässerung. Voraussetzung dafür ist, dass der Breitensport den umgebauten Kunstrasenplatz kosten- frei nutzen darf in der Zeit, in der die diese nicht vom 1. FC Köln beansprucht wird, d.h. wochentags ab 19.30 Uhr und am Wochenende nach Verfügbarkeit. Die Nutzungszeit- räume für den Breitensport werden vom Sportamt vergeben und sichergestellt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass der 1.FC Köln die Kabineninfrastruktur (Innenausbau und TGA) für den Kunstrasenplatz auf eigene Kosten errichten kann. Diese besteht für den Kunstrasenplatz aus zwei Kabinen, wobei es dem Breitensport er- möglicht wird, eine dieser Kabinen ab 19.30 Uhr mitzunutzen. Über die Vergabe der Nut- zung entscheidet das Sportamt im Einvernehmen mit dem 1. FC Köln. Die Kabinen können entweder in dem bestehenden Staffelgeschoss im Fort Deckstein oder auch in Modulbauweise errichtet werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen und, auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, etwaige (Miet- und/oder Pacht-)Verträge mit dem 1. FC Köln abzuschließen bzw. anzupassen. 2. Erweiterung Sportplatz 2 und Umwandlung Hybridrasen Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Sportplatz 2 in einen vollständig nutzbaren Trainingsplatz (Hybridrasen, kein Kunstrasen) umwandeln kann. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent- wässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nutzung der Flutlicht- anlage keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. solche gelöst werden kön- nen. - 3 - 3. Umwandlung Kampfbahn in Hybridrasen Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den bestehenden Rasensportplatz „Kampfbahn“ zu einem vollständig nutzbaren Trainingsplatz umwandeln und modernisie- ren kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bauantrag- stellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent- wässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nutzung der Flutlicht- anlage keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. solche gelöst werden kön- nen. Eine mietvertraglich erforderliche schriftliche Genehmigung oder Zustimmung durch die Verwaltung wird hiermit erteilt. Weitere Voraussetzungen für diese Modernisierungs- maßnahmen bestehen nicht. Im Rahmen der Nutzung dieses Trainingsplatztes wird der 1. FC Köln auf eigene Kosten die unter 1. genannte Kabineninfrastruktur unter denselben Voraussetzungen um zwei weitere Kabinen erweitern, wobei es dem Breitensport ermöglicht wird, auch eine dieser Kabinen ab 19.30 Uhr mitzunutzen. Über die Vergabe der Nutzung entscheidet das Sportamt im Einvernehmen mit dem 1. FC Köln. Begründung: Angesichts des anhaltenden Mangels an Sportflächen, der hohen Bedeutung des 1. FC Köln für die Sportstadt Köln und der Möglichkeit, kurzfristig wirksame Verbesserungen auf bereits genutzten Sportflächen zu erreichen, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zügigen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Beschluss setzt der Rat ein klares Signal, vorhandene Potenziale pragmatisch zu nutzen und gleichzeitig die Voraus- setzungen für eine langfristig tragfähige Entwicklung des Sportstandorts Köln zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen - 4 - gez. Pascal Pütz SPD – Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1110/2026
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 22.06.2026 09:36