Mandari Insight

AN/1110/2026

1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell

SPD Antrag nach § 3 22.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 3.7

SPD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

SPD Antrag nach § 3

5989 Zeichen

An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.06.2026 
 
AN/1110/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
02.07.2026 zu setzen: 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur kurzfristigen Verbesserung der Trai-
nings- und Sportflächeninfrastruktur im Bereich des RheinEnergieSportparks und der an-
grenzenden Sportanlagen die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen und die hierfür erfor-
derlichen vertraglichen, organisatorischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen 
zu schaffen. Soweit einzelne Maßnahmen aufgrund rechtlicher, tatsächlicher oder finanzieller 
Rahmenbedingungen zeitlich verzögert oder gesondert behandelt werden müssen, bleibt die 
Umsetzung der übrigen Maßnahmen hiervon unberührt. 
 
1. Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasen an der Eichenkreuzanlage 
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergrei-
fen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den 
Tennenplatzes an der Eichenkreuzanlage am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz

- 2 - 
 
umwandeln kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bau-
antragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit 
dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. 
Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent-
wässerung (Drainagen und Rigolen), das bestehenden Flutlicht sowie ggf. die Herstel-
lung einer Bewässerung. 
 
Voraussetzung dafür ist, dass der Breitensport den umgebauten Kunstrasenplatz kosten-
frei nutzen darf in der Zeit, in der die diese nicht vom 1. FC Köln beansprucht wird, d.h. 
wochentags ab 19.30 Uhr und am Wochenende nach Verfügbarkeit. Die Nutzungszeit-
räume für den Breitensport werden vom Sportamt vergeben und sichergestellt. 
 
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen 
zu ergreifen, dass der 1.FC Köln die Kabineninfrastruktur (Innenausbau und TGA) für 
den Kunstrasenplatz auf eigene Kosten errichten kann. 
Diese besteht für den Kunstrasenplatz aus zwei Kabinen, wobei es dem Breitensport er-
möglicht wird, eine dieser Kabinen ab 19.30 Uhr mitzunutzen. Über die Vergabe der Nut-
zung entscheidet das Sportamt im Einvernehmen mit dem 1. FC Köln. 
Die Kabinen können entweder in dem bestehenden Staffelgeschoss im Fort Deckstein 
oder auch in Modulbauweise errichtet werden. 
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen und, 
auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, etwaige (Miet- und/oder 
Pacht-)Verträge mit dem 1. FC Köln abzuschließen bzw. anzupassen. 
 
2. Erweiterung Sportplatz 2 und Umwandlung Hybridrasen 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung 
schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingungen zu 
schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Sportplatz 2 in einen vollständig 
nutzbaren Trainingsplatz (Hybridrasen, kein Kunstrasen) umwandeln kann. 
Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent-
wässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die 
Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nutzung der Flutlicht-
anlage keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. solche gelöst werden kön-
nen.

- 3 - 
 
 
 
 
3. Umwandlung Kampfbahn in Hybridrasen 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung 
schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingungen zu 
schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den bestehenden Rasensportplatz 
„Kampfbahn“ zu einem vollständig nutzbaren Trainingsplatz umwandeln und modernisie-
ren kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bauantrag-
stellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. 
FC Köln abschließen bzw. anzupassen. 
 
Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent-
wässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die 
Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nutzung der Flutlicht-
anlage keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. solche gelöst werden kön-
nen. Eine mietvertraglich erforderliche schriftliche Genehmigung oder Zustimmung durch 
die Verwaltung wird hiermit erteilt. Weitere Voraussetzungen für diese Modernisierungs-
maßnahmen bestehen nicht. 
 
Im Rahmen der Nutzung dieses Trainingsplatztes wird der 1. FC Köln auf eigene Kosten 
die unter 1. genannte Kabineninfrastruktur unter denselben Voraussetzungen um zwei 
weitere Kabinen erweitern, wobei es dem Breitensport ermöglicht wird, auch eine dieser 
Kabinen ab 19.30 Uhr mitzunutzen. Über die Vergabe der Nutzung entscheidet das 
Sportamt im Einvernehmen mit dem 1. FC Köln. 
  
 
Begründung: 
Angesichts des anhaltenden Mangels an Sportflächen, der hohen Bedeutung des 1. FC Köln 
für die Sportstadt Köln und der Möglichkeit, kurzfristig wirksame Verbesserungen auf bereits 
genutzten Sportflächen zu erreichen, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer 
zügigen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Beschluss setzt der Rat 
ein klares Signal, vorhandene Potenziale pragmatisch zu nutzen und gleichzeitig die Voraus-
setzungen für eine langfristig tragfähige Entwicklung des Sportstandorts Köln zu schaffen. 
Mit freundlichen Grüßen

- 4 - 
 
gez. Pascal Pütz 
SPD – Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 3.7 Antrag / Anfrage

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1110/2026
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
22.06.2026
Erstellt
22.06.2026 09:36