2017/0132
Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkindbetreuung (SKB)/ Pakt für den Nachmittag (PfdN)
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Kosten eines Arbeitsplatzes (nach KGSt ‐ Kosten eines Arbeitsplatzes 2016) AG‐Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVöD 8a) 53400 AG‐Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVöD S3) 44000 AG‐Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E3) 41700 Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1584 Rahmenbedingungen Schul‐Tage pro Jahr 195 Schul‐Wochen Pro Jahr 39 Betreuungsstunden pro Ferienbetreuung (je Tag) 8 Betreuungsstunden pro Schultag 5 Betreuungsstunden pro Schultag (PfdN ‐ vorm./nachm.) 2,5 Betreuungsstunden pro Schuljahr 975 Betreuungsstunden pro Schuljahr (PfdN ‐ vorm./nachm.) 487,5 Fachkräfte Anteil Fachkraft an der Betreuungszeit 0,75 Ergänzungskräfte Anteil Ergänzungskraft an der Betreuungszeit 0,25 Hauswirtschaftskräfte Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe (GTS) 7 Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe (nicht GTS) 5 Kinder pro Gruppe (SKB ‐ rechnerisch) 30 Kinder pro Gruppe (PfdN ‐ rechnerisch) 25 20 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe Personen (VZÄ) 2 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe (Anteil je VZÄ) 0,8 Fachkräfteanteil Betreuung (prozentual) 0,75 zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 0,15 zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 0,1 zzgl. Sachkostenanteil 0,08 zzgl. Verwaltungskostenanteil 0,05 Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel FK+EK) insgesamt 25,63 Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel FK+EK) SKB 26,78 Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel FK+EK) PfdN 22,32 Berechnungsgrundlage siehe Magistratsvorlage 2014 / 0202 Anlage 1
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Schulen PfdN/SKB SuS 2016/2017 Betreuungs‐ plätze 2016/2017 SKB/Pakt Versorgungsgrad in % 2016/2017 Anzahl Gruppen Betreuungsstunden pro Ferienwoche für Betreuungs‐ personal Betreuungsstunden Fachkraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Fachkraft pro Ferienwoche Stellenanteil Fachkraft Personalkosten Fachkraft pro Ferienwoche Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Ferienwoche Stellenanteil Ergänzungskraft Personalkosten Ergänzungskraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Ferienwoche Stellenanteil Hauswirtschaftskraft Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Ferienwoche Personalkosten gesamt Gesamtkosten pro Ferienwoche Gesamtkosten pro Platz in der Ferienbetreuung je Woche 1 Andersenschule SKB 175 98 56,0% 3,27 209 156,8 180,32 0,11 6.078,97 € 52,27 57,49 0,04 1.597,04 € 16,33 0,01 429,99 € 8.105,99 € 9.159,77 € 93,47 € 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule SKB 418 139 33,3% 4,63 297 222,4 255,76 0,16 8.622,21 € 74,13 81,55 0,05 2.265,19 € 23,17 0,01 609,88 € 11.497,28 € 12.991,92 € 93,47 € 3 Bessungerschule SKB 412 173 42,0% 5,77 369 276,8 318,32 0,20 10.731,24 € 92,27 101,49 0,06 2.819,26 € 28,83 0,02 759,06 € 14.309,56 € 16.169,80 € 93,47 € 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule SKB 249 77 30,9% 2,57 164 123,2 141,68 0,09 4.776,33 € 41,07 45,17 0,03 1.254,81 € 12,83 0,01 337,85 € 6.369,00 € 7.196,96 € 93,47 € 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule SKB 318 184 57,9% 6,13 393 294,4 338,56 0,21 11.413,58 € 98,13 107,95 0,07 2.998,52 € 30,67 0,02 807,32 € 15.219,42 € 17.197,94 € 93,47 € 6 Erich‐Kästner‐Schule PfdN 579 138 23,8% 4,60 294 220,8 253,92 0,16 8.560,18 € 73,60 80,96 0,05 2.248,89 € 23,00 0,01 605,49 € 11.414,56 € 12.898,46 € 93,47 € 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule PfdN 42 42 100,0% 1,40 90 67,2 77,28 0,05 2.605,27 € 22,40 24,64 0,02 684,44 € 7,00 0,00 184,28 € 3.474,00 € 3.925,62 € 93,47 € 8 Frankensteinschule SKB 302 148 49,0% 4,93 316 236,8 272,32 0,17 9.180,48 € 78,93 86,83 0,05 2.411,85 € 24,67 0,02 649,37 € 12.241,71 € 13.833,13 € 93,47 € 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule SKB 314 90 28,7% 3,00 192 144 165,6 0,10 5.582,73 € 48,00 52,80 0,03 1.466,67 € 15,00 0,01 394,89 € 7.444,28 € 8.412,04 € 93,47 € 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule SKB 220 91 41,4% 3,03 194 145,6 167,44 0,11 5.644,76 € 48,53 53,39 0,03 1.482,96 € 15,17 0,01 399,27 € 7.526,99 € 8.505,50 € 93,47 € 11 Goetheschule SKB 308 90 29,2% 3,00 192 144 165,6 0,10 5.582,73 € 48,00 52,80 0,03 1.466,67 € 15,00 0,01 394,89 € 7.444,28 € 8.412,04 € 93,47 € 12 Heinrich‐Heine‐Schule SKB 182 62 34,1% 2,07 132 99,2 114,08 0,07 3.845,88 € 33,07 36,37 0,02 1.010,37 € 10,33 0,01 272,03 € 5.128,28 € 5.794,96 € 93,47 € 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule PfdN 142 101 71,1% 3,37 215 161,6 185,84 0,12 6.265,06 € 53,87 59,25 0,04 1.645,93 € 16,83 0,01 443,15 € 8.354,14 € 9.440,17 € 93,47 € 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule SKB 194 71 36,6% 2,37 151 113,6 130,64 0,08 4.404,15 € 37,87 41,65 0,03 1.157,04 € 11,83 0,01 311,52 € 5.872,71 € 6.636,16 € 93,47 € 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe PfdN 292 168 57,5% 5,60 358 268,8 309,12 0,20 10.421,09 € 89,60 98,56 0,06 2.737,78 € 28,00 0,02 737,12 € 13.895,99 € 15.702,47 € 93,47 € 16 Mornewegschule SKB 324 97 29,9% 3,23 207 155,2 178,48 0,11 6.016,94 € 51,73 56,91 0,04 1.580,74 € 16,17 0,01 425,60 € 8.023,28 € 9.066,31 € 93,47 € 17 Schillerschule SKB 409 101 24,7% 3,37 215 161,6 185,84 0,12 6.265,06 € 53,87 59,25 0,04 1.645,93 € 16,83 0,01 443,15 € 8.354,14 € 9.440,17 € 93,47 € 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule SKB 262 80 30,5% 2,67 171 128 147,2 0,09 4.962,42 € 42,67 46,93 0,03 1.303,70 € 13,33 0,01 351,01 € 6.617,14 € 7.477,37 € 93,47 € 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule SKB 218 53 24,3% 1,77 113 84,8 97,52 0,06 3.287,61 € 28,27 31,09 0,02 863,70 € 8,83 0,01 232,54 € 4.383,85 € 4.953,75 € 93,47 € 5360 2003 37,4% 66,77 4273 3205 89834,55 2,33 124.246,70 € 1068,27 1175,09 0,74 32.641,48 € 333,83 0,21 8.788,42 € 165.676,59 € 187.214,55 € (Durchschnitt) Diese Summe (Kosten) entstünde(n), wenn 2003 Kinder 1 Woche Ferienbetreuung buchen. Kostenberechnung Ferienbetreuung (Vergrößerte Darstellung siehe Anlage 3.1 - 3.3) Anlage 3 Schulen PfdN/SKB SuS 2016/2017 Betreuungs‐ plätze 2016/2017 SKB/Pakt Versorgungsgrad in % 2016/2017 Anzahl Gruppen Betreuungsstunden pro Ferienwoche für Betreuungs‐ personal Betreuungsstunden Fachkraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Fachkraft pro Ferienwoche 1 Andersenschule SKB 175 98 56,0% 3,27 209 156,8 180,32 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule SKB 418 139 33,3% 4,63 297 222,4 255,76 3 Bessungerschule SKB 412 173 42,0% 5,77 369 276,8 318,32 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule SKB 249 77 30,9% 2,57 164 123,2 141,68 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule SKB 318 184 57,9% 6,13 393 294,4 338,56 6 Erich‐Kästner‐Schule PfdN 579 138 23,8% 4,60 294 220,8 253,92 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule PfdN 42 42 100,0% 1,40 90 67,2 77,28 8 Frankensteinschule SKB 302 148 49,0% 4,93 316 236,8 272,32 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule SKB 314 90 28,7% 3,00 192 144 165,6 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule SKB 220 91 41,4% 3,03 194 145,6 167,44 11 Goetheschule SKB 308 90 29,2% 3,00 192 144 165,6 12 Heinrich‐Heine‐Schule SKB 182 62 34,1% 2,07 132 99,2 114,08 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule PfdN 142 101 71,1% 3,37 215 161,6 185,84 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule SKB 194 71 36,6% 2,37 151 113,6 130,64 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe PfdN 292 168 57,5% 5,60 358 268,8 309,12 16 Mornewegschule SKB 324 97 29,9% 3,23 207 155,2 178,48 17 Schillerschule SKB 409 101 24,7% 3,37 215 161,6 185,84 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule SKB 262 80 30,5% 2,67 171 128 147,2 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule SKB 218 53 24,3% 1,77 113 84,8 97,52 5360 2003 37,4% 66,77 4273 3205 89834,55 (Durchschnitt) Kostenberechnung Ferienbetreuung Anlage 3.1 Schulen 1 Andersenschule 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule 3 Bessungerschule 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule 6 Erich‐Kästner‐Schule 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule 8 Frankensteinschule 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule 11 Goetheschule 12 Heinrich‐Heine‐Schule 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe 16 Mornewegschule 17 Schillerschule 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule Stellenanteil Fachkraft Personalkosten Fachkraft pro Ferienwoche Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Ferienwoche Stellenanteil Ergänzungskraft Personalkosten Ergänzungskraft pro Ferienwoche Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Ferienwoche 0,11 6.078,97 € 52,27 57,49 0,04 1.597,04 € 16,33 0,16 8.622,21 € 74,13 81,55 0,05 2.265,19 € 23,17 0,20 10.731,24 € 92,27 101,49 0,06 2.819,26 € 28,83 0,09 4.776,33 € 41,07 45,17 0,03 1.254,81 € 12,83 0,21 11.413,58 € 98,13 107,95 0,07 2.998,52 € 30,67 0,16 8.560,18 € 73,60 80,96 0,05 2.248,89 € 23,00 0,05 2.605,27 € 22,40 24,64 0,02 684,44 € 7,00 0,17 9.180,48 € 78,93 86,83 0,05 2.411,85 € 24,67 0,10 5.582,73 € 48,00 52,80 0,03 1.466,67 € 15,00 0,11 5.644,76 € 48,53 53,39 0,03 1.482,96 € 15,17 0,10 5.582,73 € 48,00 52,80 0,03 1.466,67 € 15,00 0,07 3.845,88 € 33,07 36,37 0,02 1.010,37 € 10,33 0,12 6.265,06 € 53,87 59,25 0,04 1.645,93 € 16,83 0,08 4.404,15 € 37,87 41,65 0,03 1.157,04 € 11,83 0,20 10.421,09 € 89,60 98,56 0,06 2.737,78 € 28,00 0,11 6.016,94 € 51,73 56,91 0,04 1.580,74 € 16,17 0,12 6.265,06 € 53,87 59,25 0,04 1.645,93 € 16,83 0,09 4.962,42 € 42,67 46,93 0,03 1.303,70 € 13,33 0,06 3.287,61 € 28,27 31,09 0,02 863,70 € 8,83 2,33 124.246,70 € 1068,27 1175,09 0,74 32.641,48 € 333,83 Kostenberechnung Ferienbetreuung Anlage 3.2 Schulen 1 Andersenschule 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule 3 Bessungerschule 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule 6 Erich‐Kästner‐Schule 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule 8 Frankensteinschule 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule 11 Goetheschule 12 Heinrich‐Heine‐Schule 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe 16 Mornewegschule 17 Schillerschule 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule Stellenanteil Hauswirtschaftskraft Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Ferienwoche Personalkosten gesamt Gesamtkosten pro Ferienwoche Gesamtkosten pro Platz in der Ferienbetreuung je Woche 0,01 429,99 € 8.105,99 € 9.159,77 € 93,47 € 0,01 609,88 € 11.497,28 € 12.991,92 € 93,47 € 0,02 759,06 € 14.309,56 € 16.169,80 € 93,47 € 0,01 337,85 € 6.369,00 € 7.196,96 € 93,47 € 0,02 807,32 € 15.219,42 € 17.197,94 € 93,47 € 0,01 605,49 € 11.414,56 € 12.898,46 € 93,47 € 0,00 184,28 € 3.474,00 € 3.925,62 € 93,47 € 0,02 649,37 € 12.241,71 € 13.833,13 € 93,47 € 0,01 394,89 € 7.444,28 € 8.412,04 € 93,47 € 0,01 399,27 € 7.526,99 € 8.505,50 € 93,47 € 0,01 394,89 € 7.444,28 € 8.412,04 € 93,47 € 0,01 272,03 € 5.128,28 € 5.794,96 € 93,47 € 0,01 443,15 € 8.354,14 € 9.440,17 € 93,47 € 0,01 311,52 € 5.872,71 € 6.636,16 € 93,47 € 0,02 737,12 € 13.895,99 € 15.702,47 € 93,47 € 0,01 425,60 € 8.023,28 € 9.066,31 € 93,47 € 0,01 443,15 € 8.354,14 € 9.440,17 € 93,47 € 0,01 351,01 € 6.617,14 € 7.477,37 € 93,47 € 0,01 232,54 € 4.383,85 € 4.953,75 € 93,47 € 0,21 8.788,42 € 165.676,59 € 187.214,55 € Diese Summe (Kosten) entstünde(n), wenn 2003 Kinder 1 Woche Ferienbetreuung buchen. Kostenberechnung Ferienbetreuung Anlage 3.3
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Schulen PfdN/SKB SuS 2016/2017 Betreuungs‐ plätze 2016/2017 Versorgungs‐ grad in % 2016/2017 Anzahl Gruppen Betreuungs‐ stunden pro Schuljahr für Betreuungs‐ personal Betreuungs‐ stunden Fachkraft pro Schuljahr Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr Stellenanteil Fachkraft Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr Stellenanteil Ergänzungs‐ kraft Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr Arbeitszeit Hauswirtschafts‐ kraft pro Schuljahr Stellenanteil Hauswirtschafts‐ kraft Personalkosten Hauswirtschafts‐ kraft pro Schuljahr Personalkosten gesamt Gesamtkosten pro Schuljahr Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr Gesamtkosten pro Betreuungsplatz im Kalendermonat (Betreuungszeit 5 Stunden) 1 Andersenschule SKB 175 98 56,0% 3,27 5096 3822 4395,3 2,77 148.174,89 € 1274 1401,4 0,88 38.927,78 € 891,8 0,56 23.477,31 € 210.579,97 € 237.955,37 € 2.428,12 € 202,34 € 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule SKB 418 139 33,3% 4,63 7228 5421 6234,15 3,94 210.166,42 € 1807 1987,7 1,25 55.213,89 € 1264,9 0,80 33.299,45 € 298.679,76 € 337.508,13 € 2.428,12 € 202,34 € 3 Bessungerschule SKB 412 173 42,0% 5,77 8996 6747 7759,05 4,90 261.574,03 € 2249 2473,9 1,56 68.719,44 € 1124,5 0,71 29.603,31 € 359.896,79 € 406.683,38 € 2.350,77 € 195,90 € 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule SKB 249 77 30,9% 2,57 4004 3003 3453,45 2,18 116.423,13 € 1001 1101,1 0,70 30.586,11 € 700,7 0,44 18.446,46 € 165.455,69 € 186.964,93 € 2.428,12 € 202,34 € 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule SKB 318 184 57,9% 6,13 9568 7176 8252,4 5,21 278.205,91 € 2392 2631,2 1,66 73.088,89 € 1196 0,76 31.485,61 € 382.780,40 € 432.541,86 € 2.350,77 € 195,90 € 6 Erich‐Kästner‐Schule PfdN 579 138 23,8% 5,52 8611 6458,4 7427,16 4,69 250.385,32 € 2152,8 2368,08 1,50 65.780,00 € 1506,96 0,95 39.671,86 € 355.837,18 € 402.096,02 € 2.913,74 € 242,81 € 7 Ernst ‐ Elias‐Niebergall‐Schule PfdN 42 42 100,0% 1,68 2621 1965,6 2260,44 1,43 76.204,23 € 655,2 720,72 0,46 20.020,00 € 458,64 0,29 12.074,05 € 108.298,27 € 122.377,05 € 2.913,74 € 242,81 € 8 Frankensteinschule SKB 302 148 49,0% 4,93 7696 5772 6637,8 4,19 223.774,32 € 1924 2116,4 1,34 58.788,89 € 962 0,61 25.325,38 € 307.888,59 € 347.914,10 € 2.350,77 € 195,90 € 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule SKB 314 90 28,7% 3,00 4680 3510 4036,5 2,55 136.078,98 € 1170 1287 0,81 35.750,00 € 819 0,52 21.560,80 € 193.389,77 € 218.530,44 € 2.428,12 € 202,34 € 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule SKB 220 91 41,4% 3,03 4732 3549 4081,35 2,58 137.590,97 € 1183 1301,3 0,82 36.147,22 € 828,1 0,52 21.800,36 € 195.538,55 € 220.958,56 € 2.428,12 € 202,34 € 11 Goetheschule SKB 308 90 29,2% 3,00 4680 3510 4036,5 2,55 136.078,98 € 1170 1287 0,81 35.750,00 € 585 0,37 15.400,57 € 187.229,55 € 211.569,39 € 2.350,77 € 195,90 € 12 Heinrich‐Heine ‐Schule SKB 182 62 34,1% 2,07 3224 2418 2780,7 1,76 93.743,30 € 806 886,6 0,56 24.627,78 € 564,2 0,36 14.852,99 € 133.224,07 € 150.543,19 € 2.428,12 € 202,34 € 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule PfdN 142 101 71,1% 4,04 6302 4726,8 5435,82 3,43 183.253,02 € 1575,6 1733,16 1,09 48.143,33 € 1102,92 0,70 29.035,20 € 260.431,56 € 294.287,66 € 2.913,74 € 242,81 € 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule SKB 194 71 36,6% 2,37 3692 2769 3184,35 2,01 107.351,19 € 923 1015,3 0,64 28.202,78 € 646,1 0,41 17.009,07 € 152.563,04 € 172.396,24 € 2.428,12 € 202,34 € 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe PfdN 292 168 57,5% 6,72 10483 7862,4 9041,76 5,71 304.816,91 € 2620,8 2882,88 1,82 80.080,00 € 1834,56 1,16 48.296,18 € 433.193,09 € 489.508,19 € 2.913,74 € 242,81 € 16 Mornewegschule SKB 324 97 29,9% 3,23 5044 3783 4350,45 2,75 146.662,90 € 1261 1387,1 0,88 38.530,56 € 630,5 0,40 16.598,39 € 201.791,84 € 228.024,78 € 2.350,77 € 195,90 € 17 Schillerschule SKB 409 101 24,7% 3,37 5252 3939 4529,85 2,86 152.710,85 € 1313 1444,3 0,91 40.119,44 € 919,1 0,58 24.196,00 € 217.026,30 € 245.239,72 € 2.428,12 € 202,34 € 18 Wilhelm‐Busch‐Schule SKB 262 80 30,5% 2,67 4160 3120 3588 2,27 120.959,09 € 1040 1144 0,72 31.777,78 € 520 0,33 13.689,39 € 166.426,26 € 188.061,68 € 2.350,77 € 195,90 € 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule SKB 218 53 24,3% 1,77 2756 2067 2377,05 1,50 80.135,40 € 689 757,9 0,48 21.052,78 € 482,3 0,30 12.696,91 € 113.885,09 € 128.690,15 € 2.428,12 € 202,34 € 5360 2003 37,4% 69,76 108825,60 81619,20 93862,08 59,26 3.164.289,82 € 27206,40 29927,04 18,89 831.306,67 € 17037,28 10,76 448.519,30 € 4.444.115,79 € 5.021.850,84 € Pakt für den Nachmittag Schulkindbetreuung + Ganztag Schulkindbetreuung Diese Summe (Kosten) entstünde(n), wenn 2003 Kinder bis 17 Uhr bleiben würden (Kostenbeitrag der Eltern unberücksichtigt) hier werden 7 Stunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe, anstatt 5 Stunden pro Gruppe gerechnet, dadurch werden die SuS der ganztägigen Angebote mitversorgt. Dies hat keinen Einfluss auf den Kostenbeitrag der Eltern Kostenberechnung von Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag (Vergrößerte Darstellung siehe Anlage 2.1 - 2.3) Anlage 2 Schulen PfdN/SKB SuS 2016/2017 Betreuungs‐ plätze 2016/2017 Versorgungs‐ grad in % 2016/2017 Anzahl Gruppen Betreuungs‐ stunden pro Schuljahr für Betreuungs‐ personal Betreuungs‐ stunden Fachkraft pro Schuljahr Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr Stellenanteil Fachkraft 1 Andersenschule SKB 175 98 56,0% 3,27 5096 3822 4395,3 2,77 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule SKB 418 139 33,3% 4,63 7228 5421 6234,15 3,94 3 Bessungerschule SKB 412 173 42,0% 5,77 8996 6747 7759,05 4,90 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule SKB 249 77 30,9% 2,57 4004 3003 3453,45 2,18 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule SKB 318 184 57,9% 6,13 9568 7176 8252,4 5,21 6 Erich‐Kästner‐Schule PfdN 579 138 23,8% 5,52 8611 6458,4 7427,16 4,69 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule PfdN 42 42 100,0% 1,68 2621 1965,6 2260,44 1,43 8 Frankensteinschule SKB 302 148 49,0% 4,93 7696 5772 6637,8 4,19 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule SKB 314 90 28,7% 3,00 4680 3510 4036,5 2,55 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule SKB 220 91 41,4% 3,03 4732 3549 4081,35 2,58 11 Goetheschule SKB 308 90 29,2% 3,00 4680 3510 4036,5 2,55 12 Heinrich‐Heine‐Schule SKB 182 62 34,1% 2,07 3224 2418 2780,7 1,76 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule PfdN 142 101 71,1% 4,04 6302 4726,8 5435,82 3,43 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule SKB 194 71 36,6% 2,37 3692 2769 3184,35 2,01 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe PfdN 292 168 57,5% 6,72 10483 7862,4 9041,76 5,71 16 Mornewegschule SKB 324 97 29,9% 3,23 5044 3783 4350,45 2,75 17 Schillerschule SKB 409 101 24,7% 3,37 5252 3939 4529,85 2,86 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule SKB 262 80 30,5% 2,67 4160 3120 3588 2,27 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule SKB 218 53 24,3% 1,77 2756 2067 2377,05 1,50 5360 2003 37,4% 69,76 108825,60 81619,20 93862,08 59,26 Pakt für den Nachmittag Schulkindbetreuung + Ganztag Schulkindbetreuung hier werden 7 Stunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe, anstatt 5 Stunden pro Gruppe gerechnet, dadurch werden die SuS der ganztägigen Angebote mitversorgt. Dies hat keinen Einfluss auf den Kostenbeitrag der Eltern Kostenberechnung von Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag Anlage 2.1 Schulen 1 Andersenschule 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule 3 Bessungerschule 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule 6 Erich‐Kästner‐Schule 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule 8 Frankensteinschule 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule 11 Goetheschule 12 Heinrich‐Heine‐Schule 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe 16 Mornewegschule 17 Schillerschule 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule Pakt für den Nachmittag Schulkindbetreuung + Ganztag Schulkindbetreuung Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr Stellenanteil Ergänzungs‐ kraft Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr Arbeitszeit Hauswirtschafts‐ kraft pro Schuljahr Stellenanteil Hauswirtschafts‐ kraft 148.174,89 € 1274 1401,4 0,88 38.927,78 € 891,8 0,56 210.166,42 € 1807 1987,7 1,25 55.213,89 € 1264,9 0,80 261.574,03 € 2249 2473,9 1,56 68.719,44 € 1124,5 0,71 116.423,13 € 1001 1101,1 0,70 30.586,11 € 700,7 0,44 278.205,91 € 2392 2631,2 1,66 73.088,89 € 1196 0,76 250.385,32 € 2152,8 2368,08 1,50 65.780,00 € 1506,96 0,95 76.204,23 € 655,2 720,72 0,46 20.020,00 € 458,64 0,29 223.774,32 € 1924 2116,4 1,34 58.788,89 € 962 0,61 136.078,98 € 1170 1287 0,81 35.750,00 € 819 0,52 137.590,97 € 1183 1301,3 0,82 36.147,22 € 828,1 0,52 136.078,98 € 1170 1287 0,81 35.750,00 € 585 0,37 93.743,30 € 806 886,6 0,56 24.627,78 € 564,2 0,36 183.253,02 € 1575,6 1733,16 1,09 48.143,33 € 1102,92 0,70 107.351,19 € 923 1015,3 0,64 28.202,78 € 646,1 0,41 304.816,91 € 2620,8 2882,88 1,82 80.080,00 € 1834,56 1,16 146.662,90 € 1261 1387,1 0,88 38.530,56 € 630,5 0,40 152.710,85 € 1313 1444,3 0,91 40.119,44 € 919,1 0,58 120.959,09 € 1040 1144 0,72 31.777,78 € 520 0,33 80.135,40 € 689 757,9 0,48 21.052,78 € 482,3 0,30 3.164.289,82 € 27206,40 29927,04 18,89 831.306,67 € 17037,28 10,76 Kostenberechnung von Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag Anlage 2.2 Schulen 1 Andersenschule 2 Astrid‐Lindgren ‐Schule 3 Bessungerschule 4 Christian ‐Morgenstern‐Schule 5 Elly ‐Heuss‐Knapp‐Schule 6 Erich‐Kästner‐Schule 7 Ernst‐Elias ‐Niebergall‐Schule 8 Frankensteinschule 9 Friedrich ‐Ebert‐Schule 10 Georg ‐August‐Zinn‐Schule 11 Goetheschule 12 Heinrich‐Heine‐Schule 13 Heinrich‐Hoffmann ‐Schule 14 Käthe ‐Kollwitz‐Schule 15 Ludwig‐Schwamb‐Schule mit Mühltalschule Grundstufe 16 Mornewegschule 17 Schillerschule 18 Wilhelm ‐Busch‐Schule 19 Wilhelm ‐Hauff‐Schule Pakt für den Nachmittag Schulkindbetreuung + Ganztag Schulkindbetreuung Personalkosten Hauswirtschafts‐ kraft pro Schuljahr Personalkosten gesamt Gesamtkosten pro Schuljahr Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr Gesamtkosten pro Betreuungsplatz im Kalendermonat (Betreuungszeit 5 Stunden) 23.477,31 € 210.579,97 € 237.955,37 € 2.428,12 € 202,34 € 33.299,45 € 298.679,76 € 337.508,13 € 2.428,12 € 202,34 € 29.603,31 € 359.896,79 € 406.683,38 € 2.350,77 € 195,90 € 18.446,46 € 165.455,69 € 186.964,93 € 2.428,12 € 202,34 € 31.485,61 € 382.780,40 € 432.541,86 € 2.350,77 € 195,90 € 39.671,86 € 355.837,18 € 402.096,02 € 2.913,74 € 242,81 € 12.074,05 € 108.298,27 € 122.377,05 € 2.913,74 € 242,81 € 25.325,38 € 307.888,59 € 347.914,10 € 2.350,77 € 195,90 € 21.560,80 € 193.389,77 € 218.530,44 € 2.428,12 € 202,34 € 21.800,36 € 195.538,55 € 220.958,56 € 2.428,12 € 202,34 € 15.400,57 € 187.229,55 € 211.569,39 € 2.350,77 € 195,90 € 14.852,99 € 133.224,07 € 150.543,19 € 2.428,12 € 202,34 € 29.035,20 € 260.431,56 € 294.287,66 € 2.913,74 € 242,81 € 17.009,07 € 152.563,04 € 172.396,24 € 2.428,12 € 202,34 € 48.296,18 € 433.193,09 € 489.508,19 € 2.913,74 € 242,81 € 16.598,39 € 201.791,84 € 228.024,78 € 2.350,77 € 195,90 € 24.196,00 € 217.026,30 € 245.239,72 € 2.428,12 € 202,34 € 13.689,39 € 166.426,26 € 188.061,68 € 2.350,77 € 195,90 € 12.696,91 € 113.885,09 € 128.690,15 € 2.428,12 € 202,34 € 448.519,30 € 4.444.115,79 € 5.021.850,84 € Diese Summe (Kosten) entstünde(n), wenn 2003 Kinder bis 17 Uhr bleiben würden (Kostenbeitrag der Eltern unberücksichtigt) Kostenberechnung von Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag Anlage 2.3
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201 Zeichen
Punkt 14: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkindbetreuung (SKB)/ Pakt für den Nachmittag (PfdN) (V-Nr. 2017/0132) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD und FDP
anlage 5
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.09.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10 10.2
II 40
IV 20 V
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0132
Magistratsbeschluss -Nr.
391
Internetfähig
Produkt-Nr.: 234010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkindbetreuung (SKB)/
Pakt für den Nachmittag (PfdN)
Vorlage vom: 07.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Personalkostenanteil der Betriebskostenzuschüsse in den Projekten SKB/PfdN wird
ab dem 01.02.2018 (2. Schulhalbjahr 2017/2018) jährlich entsprechend des
aktualisierten KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angepasst („Dynamisierung
der Betriebskostenzuschüsse“).
2. Die rechnerische Gruppengröße für den Pakt für den Nachmittag wird zur Aufwertung
der Betreuungssituation ab dem 01.02.2018 (2. Schuljahr 2017/2018) von derzeit 30
auf 25 abgesenkt.
3. Die Kostenbeteiligung der Eltern in den Projekten SKB/PfdN verändert sich zum
01.02.2018. Im Bereich der Schulkindbetreuung wird ein jährlicher
- 3 -
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 360,00 € (Modul 1) bzw. in Höhe von 600,00 €
(Modul 2) geleistet. Das Modul 1 im PfdN (bis 14:30 Uhr) bleibt für Eltern weiter
kostenfrei, die Kosten trägt die Stadt Darmstadt. Die Kosten des Nachmittags im PfdN
werden auf die Eltern umgelegt.
4. Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN werden ab dem 01.02.2018 (2. Schulhalbjahr
2017/2018) insgesamt 6 Ferienwochen im Schuljahr (3 Wochen in den Sommerferien;
je 1 Woche in den Oster-, Herbst-, und Weihnachtsferien) mit einer Ferienbetreuung
abdecken. Für Eltern mit einem Modul 2-Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne
zusätzlichen Kostenbeitrag; Eltern mit einem Modul 1 Vertrag zahlen 43,47 € je
Ferienwoche und Eltern ohne Vertrag 63,47 €. Die genannten Beträge unterliegen
ebenfalls der Dynamisierung.
5. Das kommunale Programm „Familienfreundliche Schule“ für Grundschulen wird ab dem
01.02.2018 (2. Schuljahr 2017/2018) in die Auszahlungssystematik SKB/PfdN
integriert.
6. Im Haushaltsjahr 2018 werden bei der Kostenstelle 040-026-1000, Sachkonto 7128000
unter Kostenträger 2430-12 965.000 € sowie unter Kostenträger 2430-13 1.335.000 €
etatisiert (Schwerpunktoffensive Schulkindbetreuung).
Anlagen: Anlage 1 Berechnungsgrundlage
Anlage 2 Kostenberechnung SKB + PfdN
Anlage 3 Kostenberechnung Ferienbetreuung
Anlage 4 Ausführliche Erklärung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.09.2017:
Ausgangslage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger nach dem Hessischen Schulgesetz für
die Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Ort Schule zuständig.
Im Schuljahr 2016/2017 hatten 2003 Grundschulkinder einen Betreuungsvertrag. Dies
entspricht bei 5.360 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen einem Versorgungsgrad von
37,4 %. Im Rahmen der Schulkindbetreuung und des Pakts für den Nachmittag wurden
Betriebskostenzuschüsse von insgesamt rd. 1,635 Mio. € an die Jugendhilfeträger ausgezahlt.
Die Schulkindbetreuung bzw. den Pakt für den Nachmittag an den jeweiligen Grundschulen
(und in den Grundstufen der Förderschulen) realisieren anerkannte Jugendhilfeträger. Die
Ausgestaltung des Finanzierungsbetrages wurde im „Planungsprozess Waldkolonie“ ermittelt
(siehe Magistratsvorlage 2014/0202). Die beschlossenen Grundzüge der Berechnung und die
grundsätzliche Vorgehensweise sollen nicht angetastet werden. Gleichwohl haben sich im
Zeitverlauf
Rahmenbedingungen verändert
Verfahrensweisen als verbesserungswürdig herausgestellt
allgemeine Ergänzungsbedarfe aufgezeigt.
Die im Rahmen des „Planungsprozesses Waldkolonie“ entwickelten und vom Magistrat im Jahr
2014 beschlossene Finanzierung ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und
offensichtlicher Ergänzungsbedarfe weiter zu entwickeln.
Zu 1.
Die der Ursprungsberechnung aus dem Jahr 2011 zu Grunde liegenden „Kosten eines
Arbeitsplatzes“ (KGSt-Bericht1) wurden seither nicht angepasst. Daher hat das System
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag an der Lohnentwicklung nicht partizipieren
können. Folge war, dass die Jugendhilfeträger für den seit Jahren gleich hohen
Betriebskostenzuschuss immer weniger Personal(-stunden) akquirieren konnten. Mit diesem
Beschluss soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse
jährlich gemäß des genannten KGSt-Berichtes angepasst und die Jugendhilfeträger mit einer
marktüblichen Ressource ausgestattet werden.
Zu 2.
Der Pakt für den Nachmittag erfordert mehr Abstimmungsgespräche und die
Betreuungssituation unterscheidet sich von der Schulkindbetreuung durch die verstärkte
Verzahnung von Vor- und Nachmittag, von Bildung und Betreuung. Daher wird beim Pakt für
den Nachmittag die rechnerische Gruppengröße von 30 auf 25 Kinder verringert, um das
System von der Ressource her mit dem Maß an Flexibilität auszustatten, die es benötigt. Die
Auswirkung der Verringerung der rechnerischen Gruppengröße ist ein besserer
Betreuungsschlüssel (mehr Betreuungsstunden je Kind).
. . .
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die Einrichtung Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement ist ein von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragener Fachverband für
kommunales Management mit Sitz in Köln.
Zu 3.
Im Bereich der Schulkindbetreuung werden analog zum Pakt für den Nachmittag zwei Module
eingeführt: bis 14:30 Uhr (Modul 1) und bis 17 Uhr (Modul 2). Dies hat für die künftig dem
Pakt beitretenden Schulen den Vorteil, dass sie bereits die (Zeit-)Strukturen in Vorbereitung
zum Pakt für den Nachmittag angepasst haben. Die Aufteilung der Kosten zwischen den Eltern
und der Stadt wird neu geregelt. Für die Ferienbetreuung wird – sofern ein
Betreuungsverhältnis bis 17 Uhr besteht – kein Beitrag zusätzlich erhoben (analog zum Hort).
Zu 4.
In der Schulkindbetreuung bzw. im Pakt für den Nachmittag werden jährlich 39 Schulwochen
mit einem Betreuungsangebot abgedeckt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und der Annäherung an die Betreuungssituation in den Ferien im Hort, ist es zwingend
notwendig zusätzliche Wochen im Jahr innerhalb der Schulkindbetreuung und des Paktes für
den Nachmittag mit Ferienbetreuung abzudecken.
Zu 5.
Das kommunale Programm „Familienfreundliche Schule“ für Grundschulen wird zur
administrativen Entlastung für Stadt und Jugendhilfeträger und aufgrund der Berücksichtigung
der tatsächlichen Verhältnisse in die Zuschusssystematik der Schulkindbetreuung bzw. des
Paktes für den Nachmittag integriert.
Darmstadt, 18.09.2017
40 II kr
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
22333 Zeichen
Schulamt
Planungsreferat
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Zur ausführlichen Erklärung:
1) Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse
Der mit Magistratsvorlage (Vorlage-Nr. 2014/0202) beschlossene Berechnungsmodus basiert auf dem
Personalkostenanteil aus den „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement). Die „Kosten eines Arbeitsplatzes“ werden durch die KGSt jährlich ermittelt, der
Personalkostenanteil der Zuschussberechnung wurde bisher jedoch nicht angepasst. Die seitherige Ent-
wicklung der Personalkosten ist in folgender Gegenüberstellung ersichtlich:
Jahr 2011 Jahr 2016
Fachkraft 45.200 € (TVöD S6) 53.400 € (TVöD S8a)1
Ergänzungskraft (TVöD S2) 37.100 € 44.000 €
Hauswirtschaft (TVöD E3) 32.800 € 41.700 €
Aufgrund der derzeitigen Beschlusslage gibt es weiter die rechnerische Gruppengröße von 30 Kindern.2 Die
Jugendhilfeträger waren und sind im Zeitverlauf wegen der ausgebliebenen Anpassungen zunehmend ge-
zwungen den Stundenumfang der Fachkraft/Ergänzungskraft vom Zeitkontingent her, wegen der gleich-
bleibenden (Finanz-)Ressource, herabzusetzen.
Die ursprünglich angedachte und gewollte Annäherung an die Betreuungsstandards des Hortes hat sich in
das Gegenteil verkehrt: Während das Betreuungspersonal im Hortbereich an Tarifsteigerungen partizipiert
hat und der Betreuungsschlüssel gehalten werden und sogar durch den Magistratsbeschluss „Qualitäts-
standards in der Kinderbetreuung“ über die gesetzlichen Anforderungen (HessKiföG) hinaus verbessert
werden konnte, verlief die Entwicklung im Bereich der Schulkindbetreuung in entgegengesetzter Richtung
dahingehend, dass mit den an die Jugendhilfeträger ausgezahlten Zuschussbeträgen aufgrund der tarifli-
chen Lohnsteigerungen immer weniger Fachkraftstunden finanziert werden können.
Um einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Bereich der Betreuung von (Grund-)Schulkindern entgegen zu
wirken, ist eine Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse unerlässlich.
2) Verringerung der rechnerischen Gruppengröße im PfdN von 30 auf 25 SuS
Die Zahlen „30“ und „25“ beziehen sich auf eine rechnerische Gruppengröße. Es handelt sich hierbei nicht
um „feste“ Gruppen. Eine Absenkung der rechnerischen Gruppengröße von 30 auf 25 hat hier, anders als
in Bereichen der Kinderbetreuung, gerade nicht den Effekt, dass es weniger Gruppen und damit weniger
1 Entspricht der Eingruppierung TVöD S6. Diese Eingruppierung gibt es nicht mehr.
2 Weitere geltende Rechengrößen: Betreuung 5 Stunden täglich, 39 Sc hulwochen: 1.957,46 € (derzeitige Jahreskosten in der Schulkindbe-
treuung). Daraus resultiert ein städtischer Zuschuss in Höhe von 651,83 € pro Platz je Schuljahr. 1.957,46€ / 12 Monate = 163,12 € mtl.
Davon 1/3 (54,32€) getragen von der Stadt und 2/3 (108,80€) von den Eltern. 12 Monate je 54,32€ = 651,83€ = Betriebskostenzusch uss je
Schuljahr und Platz in der Schulkindbetreuung. Siehe Magistratsvorlage 2014/0202.
Anlage 4
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Plätze geben könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Absenkung der rechnerischen Gruppengröße hätte
eine Aufstockung der Betreuungsstunden zur Folge.
Im Pakt für den Nachmittag stünden – nach Beschluss dieser Magistratsvorlage – der Heinrich-Hoffmann-
Schule (als Beispiel für den „Pakt für den Nachmittag“) 9,1 Betreuungsstunden (je Gruppe) zur Verfügung,
um die tägliche Betreuungszeit von 5 Stunden abzudecken.3 Der Schillerschule (als Beispiel für die „Schul-
kindbetreuung“) bleiben im Rahmen der Schulkindbetreuung zur Abdeckung der täglichen Betreuungszeit
(5 Stunden) ebenfalls 9,1 Betreuungsstunden (je Gruppe). Allerdings wäre bei der Schillerschule der Bezug
eine rechnerische Gruppengröße von 30 Kindern, an der Heinrich-Hoffmann-Schule von 25 Kindern.
Berücksichtigt man bei der Heinrich-Hoffmann-Schule noch die Landesressource, so stehen für die Abde-
ckung der täglichen Betreuungszeit von 5 Stunden insgesamt (rechnerisch) 11,23 Betreuerstunden zur
Verfügung.4 Hier wird der Mehrwert des PfdN, wie er in Darmstadt gehandhabt wird, deutlich: kleinere
Gruppengröße (rechnerisch), besserer Fachkraftschlüssel, mehr Personalstunden in der täglichen Betreu-
ungszeit (im Vergleich zur SKB).
3) Höhe der Betriebskostenzuschüsse bzw. der Kostenbeiträge
Die Anlage zur Magistratsvorlage 2014/0202 sieht vor, dass 1/3 der Kosten von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt getragen werden und 2/3 der Kosten im Rahmen der Elternbeiträge erhoben werden. Diese Re-
gelung wird mit dieser Vorlage geändert. Die Haushaltslage der Stadt Darmstadt zwingt im Bereich der
freiwilligen Leistungen die verstärkte Inanspruchnahme der Nutzer der Leistungen. Ab 01.02.2018 erhalten
die Jugendhilfeträger für die Schulkindbetreuung Modul 1 den Betrag von 30 € monatlich als Fixbetrag (im
Jahr 360 €); für das Modul 2 werden von Schulträgerseite aus 50 € monatlich (im Jahr 600 € als Fixbetrag)
ausgezahlt. Die hinsichtlich der Kosten entstehenden Restbeträge sind von den Jugendhilfeträgern im
Rahmen der Kostenbeiträge von den Eltern zu erheben. Das Modul 1 im Pakt für den Nachmittag bleibt für
die Eltern weiter kostenfrei; die Kosten des Nachmittags im Pakt für den Nachmittag werden auf die Eltern
umgelegt.
Die Berechnung des Betriebskostenzuschusses wie beschrieben und mit den gleichen Berechnungsgrund-
lagen durchgeführt, ergibt für die Schulkindbetreuung Jahreskosten in Höhe von 2.350,77 € und für den
PfdN aufgrund der Absenkung der rechnerischen Gruppengröße von 30 auf 25 Jahreskosten in Höhe von
2.914,74 €.
Von den Platzjahreskosten der Schulkindbetreuung würden 2/3 auf die Eltern umgelegt (Ausnahme: Modul
1 des Paktes für den Nachmittag). Beim Pakt für den Nachmittag ergibt sich ein anderer Sachverhalt. Die
3 7.168,98 Betreuungsstunden / 39 Schulwochen / 5 Tage / 4,04 Gruppen = 9,1 Stunden.
4 (1.705,86 Stunden Landesressource + 7.168,98 Betreuungsstunden) / 39 Schulwochen / 5 Tage / 4,04 Gruppen = 11,23 Stunden.
Anlage 4
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Jahreskosten in Höhe von 2.913,74 € entsprächen monatlichen Kosten in Höhe von 242,81 €. Teilt man
diesen Betrag auf in 2,5 Stunden am Vormittag und 2,5 Stunden am Nachmittag auf, ergeben sich folgen-
de Beträge
Jahreskosten Betreuungsplatz PfdN
(2,5 Stunden - täglich – vorm. bis 14:30 Uhr)
1.619,29 € (Höhe des Betriebskostenzuschusses)
monatlich 134,94 €
Jahreskosten Betreuungsplatz PfdN
(2,5 Stunden - täglich - nachm. bis 17 Uhr)
1.294,44 €
monatlich 107,87 € (Kostenbeitrag Eltern)
Die für den Vormittag anfallenden Kosten sind höher als die Kosten für den Nachmittag. Der Grund dafür
ist, dass die Kosten der Hauswirtschaftskräfte (Essensausgabe) im Vormittag anfallen. Die Kosten wurden
entsprechend dort ein- und im Nachmittag herausgerechnet. Dies gilt sowohl für den Pakt für den Nach-
mittag als auch für die Schulkindbetreuung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat politisch entschieden, dass der Pakt für den Nachmittag (schuli-
sches Angebot) für die Eltern bis 14:30 Uhr kostenfrei ist. Sie folgt dabei der Hessischen Verfassung und
dem Grundsatz, dass Bildung an öffentlichen Schulen unentgeltlich ist (Vgl. Verfassung des Landes Hes-
sen, 1.12.1946, Art. 59). Somit können lediglich die oben genannten 107,87 € hinsichtlich eines Kosten-
beitrages der Kindeseltern in Betracht gezogen werden. Dieser Betrag wird ab dem 01.02.2018 von den
Eltern getragen. Insgesamt stellt diese Verfahrensweise einen Anreiz für Eltern, Schulen und Jugendhilfe-
träger dar, den PfdN gegenüber der SKB zu präferieren. Dies nicht nur aufgrund der finanziellen Bedin-
gungen, sondern auch wegen des attraktiveren Betreuungsschlüssels (siehe 2). Dies unterstreicht den poli-
tischen Willen der Stadt Darmstadt und die strategische Sicht des Fachamtes den PfdN zu unterstützen
und weiter auszubauen. Zudem folgt diese Vorgehensweise der politischen Zielsetzung zur Schaffung von
mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit und sorgt dafür, dass die Darmstädter Grundschulen
sich zu „Gebundenen, rhythmisierten Ganztagsgrundschulen bis 14:30 Uhr“ entwickeln.
Bei Beschlussfassung
Aktualisierung der Rahmenbedingungen PfdN und SKB
Veränderung der rechnerischen Gruppengröße im PfdN auf 25
Höhe der Betriebskostenzuschüsse
und auf Basis
einer gleichbleibenden Anzahl der Betreuungsverträge (2.003)
dass 50% der Kinder in SKB/PfdN das Modul 1 anwählen
Anlage 4
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entsteht im kommenden Schuljahr 2017/2018 für die Betriebskostenzuschüsse im Bereich SKB/PfdN ein
Mittelbedarf von rund 2,035 Mio. € (für das Schuljahr 2016/2017 stehen 1,635 Mio. € zur Verfügung). Auf-
grund des weiteren Platzausbaus wird im Haushaltsjahr 2018 von einem Mittelbedarf in Höhe von rund 2,3
Mio. € ausgegangen. 5
Künftig kann im PfdN und in der SKB zwischen zwei Modulen gewählt werden. Einmal ein Modul bis 14:30
Uhr, im PfdN wie bekannt ohne Kostenbeitrag, in der SKB mit Kostenbeitrag der Eltern. Auch hier wurde
der Kostenbeitrag für die jeweiligen Module ausgerechnet unter Berücksichtigung der im Vormittag geson-
dert anfallenden Kosten (Kosten der Hauswirtschaftskraft).6
Jahreskosten Betreuungsplatz SKB
(2,5 Stunden - täglich – bis 14:30 Uhr)
1.272,07 €
monatlich 106,01 € 30,00 €
(Schulträger)
76,01 €
(Kostenbeitrag Eltern)
Jahreskosten Betreuungsplatz SKB
(2,5 Stunden - täglich – 14:30 bis
17:00 Uhr)
1.078,70 €
monatlich 89,89 € 50,00 €
(Schulträger)
49,89 €
(Kostenbeitrag Eltern)
Wie aus den Tabellen ersichtlich, bedeutet dies, dass Eltern, deren Kind im PfdN ist, bis 14:30 Uhr keinen
Kostenbeitrag entrichten müssen. Bleibt das Kind bis 17 Uhr im PfdN, ist ein Kostenbeitrag von 107,87 €
monatlich zu entrichten. Für die SKB bedeutet dies einen monatlichen Kostenbeitrag von 76,01 € für das
Modul 1 bis 14:30 Uhr, für das Modul 2 bis 17 Uhr einen monatlichen Kostenbeitrag von 145,90 €.
Derzeit gibt es seitens der Jugendhilfeträger verschiedene zeitliche Module mit unterschiedlichen Ausge-
staltungen. Daher wird das Schuljahr 2017/2018 diesbezüglich eine Art „Übergangsjahr“. Die Jugendhilfe-
träger sind angehalten ihre Module hinsichtlich deren Ausgestaltung zu überprüfen. Im Endeffekt ist zu
beachten, dass der Umfang der Betreuungsstunden, welcher über den Betriebskostenzuschuss finanziert
wird, dem Umfang der geleisteten Betreuungsstunden entspricht, um die Verwendungsnachweise ord-
nungsgemäß prüfen zu können.
Die (schul-)jährlichen Betriebskostenzuschüsse je Betreuungsplatz und Modul werden seitens des Schul-
trägers im Bereich als Fixbetrag gewährt und sich ab 01.02.2018 wie folgt darstellen:
5
Siehe die Ausführungen am Ende der Begründung.
6 Jahreskosten SKB wie bereits erwähnt: 2.350,77 € (195,90 € monatlich).
Anlage 4
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SKB (Modul 1)
bis 14:30 Uhr
SKB (Modul 2)
bis 17 Uhr
PfdN (Modul 1)
bis 14:30 Uhr
PfdN (Modul 2)
bis 17 Uhr
Betriebskosten-
zuschuss
(jährlich)
Kosten je Platz
1.272,07 €
abzüglich
Kostenbeitrag Eltern
912,07 €
demnach:
360,00 €
Kosten je Platz
2.350,77 €
abzüglich
Kostenbeitrag Eltern
1.750,77 €
demnach:
600,00 €
Kosten je Platz
(kein Kostenbeitrag)
1.619,29 €
Kosten je Platz
2.913,74 €
abzüglich
Kostenbeitrag Eltern
1.294,45 €
demnach:
1.619,29 €
Die in der Tabelle aufgeführten Betriebskostenzuschüsse werden ab dem 01.02.2018 (2. Schulhalbjahr)
entsprechend der Vertragszahlen an die Jugendhilfeträger ausgezahlt. Für das 1. Schulhalbjahr des Schul-
jahres 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.01.2018) gelten die seitherigen Betriebskostenzuschüsse weiter.
Die genannten Fixbeträge werden nach 3 Jahren (zum Schuljahr 2020/2021) seitens des Fachamtes über-
prüft.
4) Neuregelung zur Ferienbetreuung (Abdeckung der Ferienzeit mit einem Betreuungsangebot)
Die eingangs beschriebene Erhöhung der Personalkosten wirkt sich natürlich auch auf die Kostenberech-
nung der Ferienbetreuung aus. Die Gesamtkosten je Ferien-Betreuungsplatz pro Woche wurde in der Anla-
ge der Magistratsvorlage 2014/0202 (Magistratsbeschluss-Nr. 333) in Höhe von 79,21 € ermittelt. Seither
werden davon ein Drittel (26,38 €) von der Stadt getragen und zwei Drittel (52,83 €) von den Eltern.
Durch die Anpassung der Personalkosten betragen die Gesamtkosten pro Ferien-Betreuungsplatz pro Wo-
che in Höhe von 93,47 € (siehe beiliegende Excel-Tabelle). Im Schuljahr 2015/2016 wurden von der Stadt
insgesamt Zuschüsse für 1.184 Ferienwochen ausgezahlt. Von den angefallenen 93.784,64 € wurden ins-
gesamt 31.766,72 € von der Stadt getragen und 62.017,92 € von den Eltern.7 Durch die angepassten Per-
sonalkosten entsteht rechnerisch zum Vergleich ein Kostenvolumen von 110.668,48 €.
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf empfiehlt das Fachamt die Schulkindbetreuung
und den Pakt für den Nachmittag, die derzeit 39 Schulwochen abdecken, für die Betreuungsverhältnisse,
die vertraglich bis 17 Uhr (Modul 2) ausgestaltet sind, verbindlich auf einen Teil der Ferien (6 von 12 Wo-
chen) ohne zusätzlichen Kostenbeitrag (für die Kinder, die einen Vertrag bis 17:00 Uhr haben, unerheblich
ob SKB oder PfdN), auszuweiten.8 Die Ausweitung der Ferienbetreuung auf die Hälfte der Ferien, bedeutet,
dass in Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien je 1 Woche und in den Sommerferien 3 Wochen Ferienange-
7 Sofern sie nicht seitens des Jugendamtes von der Z ahlung des Kostenbeitrags befreit wurden (Freistellungen).
8 Ähnlich handhabt dies der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Im PfdN sind 5 Wochen Ferienbetreuung enthalten, ohne dass dies zusätzl ich
auf den Monatsbeitrag geschlagen wird.
Anlage 4
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bote seitens der Jugendhilfeträger verpflichtend angeboten werden. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig
und nicht mit weiteren Kosten für die Eltern, die einen Kostenbeitrag für einen Betreuungsplatz bis 17 Uhr
leisten, verbunden (Kosten, wie eingangs erwähnt, 93,47 € je Kind und Ferienwoche). Für Betreuungsver-
hältnisse bis 14:30 Uhr (Modul 1) wird die Stadt Darmstadt 50 € als Fixbetrag (pro Kind und Ferienwoche)
den Jugendhilfeträgern zur Verfügung stellen. Der Restbetrag von 43,47 € stellt den an die Jugendhilfeträ-
ger zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern dar. Künftig, also ab 01.02.2018, soll es – sofern es der Ju-
gendhilfeträger, der die Ferienbetreuung durchführt, für pädagogisch sinnvoll und organisatorisch machbar
hält – möglich sein, dass Schülerinnen und Schüler der Schule, die keinen Betreuungsvertrag haben, an
der Ferienbetreuung teilnehmen. Hier beträgt der Zuschuss als Fixbetrag 30 € (pro Kind und Ferienwoche).
Der Restbetrag von 63,47 € stellt hier den an die Jugendhilfeträger zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern
dar. Dies soll den Jugendhilfeträgern mehr Spielraum hinsichtlich der Mindestteilnehmerzahlen eröffnen.
Eine vorgegebene Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht. Die genannten Kostenbeiträge unterliegen der Dy-
namisierung; die Fixbeträge werden nach 3 Jahren (zum Schuljahr 2020/2021) seitens des Fachamtes
überprüft.
Während der Hort auch in den Ferien geöffnet ist und in der Regel Schließzeiten von 3 Wochen im Jahr hat,
sind in der SKB/PfdN die Ferien bisher nicht automatisch mit abgedeckt. Das bedeutet derzeit, dass Eltern
9 Wochen Ferienbetreuung zukaufen (52,83 € je Woche) müssten, um eine ähnliche Abdeckung der Ferien-
zeit wie im Hort zu erreichen. Beim Hort ist diese Abdeckung der Ferienzeit im monatlichen Kostenbeitrag
der Eltern bereits mit enthalten. Das ist eine objektive Ungleichbehandlung.
Die ausgeweitete Abdeckung der Ferienzeit mit Betreuung ist zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sinnvoll und zur Annäherung an die Feriensituation im Hort zwingend notwendig.
Die pauschale Umlegung erwarteter Kosten der Ferienbetreuung im Rahmen von SKB und PfdN auf den
Monatsbeitrag der regulären Betreuung ist an dieser Stelle untunlich. Zum einen sind bei den Kosten für
die Ferienbetreuung und bei den Kosten der regulären Betreuung verschiedene Berechnungsgrundlagen
berücksichtigt9 und zum anderen sind hier die vermutlich entstehenden Kosten aufgrund fehlender Erfah-
rungswerte nicht seriös prognostizierbar. Sollte die Ferienbetreuung ohne zusätzliche bzw. reduzierte Kos-
tenbeiträge seitens der Eltern in Anspruch genommen werden können, so ist mit einem Anstieg der Inan-
spruchnahme zu rechnen. Allerdings ist nicht vorhersehbar wie stark dieser Anstieg sein wird. Im Gegen-
satz zu der regulären Betreuung, die auf dem Abschluss eines Betreuungsvertrages begründet ist und
dadurch eine konkrete Anzahl von Verträgen benannt werden kann, ist die Inanspruchnahme der Ferienbe-
treuung seitens der Eltern von vielerlei Faktoren abhängig und schwankend.
9 2,5 Betreuungsstunden bis 14:30 Uhr bzw. 5 Betreuungsstunden bis 17 Uhr in Schulwochen. 8 Betreuungsstunden täglich in den Fer ien-
wochen.
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Von einer geringeren Inanspruchnahme als im Schuljahr 2015/2016 ist nicht auszugehen. Wie bereits be-
schrieben, wurden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.184 Ferienwochen seitens der Jugendhilfeträger
über die Stadt abgerechnet. Das entstandene Kostenvolumen betrug 93.784,64 €.10 Nach der Anpassung
der Arbeitsplatzkosten würde sich dieser Betrag auf 110.668,48 € erhöhen. Nehmen alle Kinder mit einem
Betreuungsvertrag 6 Wochen Ferienbetreuung in Anspruch, entstehen nach Dynamisierung und bei gleich-
bleibender Vertragszahl Kosten in Höhe von 1.123.322,46 €.11 Davon ist aufgrund der seitherigen Erfah-
rung jedoch nicht auszugehen. Zur Kostenkontrolle wird das Budget für die Ferienbetreuung auf 150.000 €
für ein Schuljahr gedeckelt. Dies entspricht hinsichtlich des Abrufes einem Volumen von 1.600 Ferienwo-
chen. Wird dieses Budget überschritten, kann im Rahmen des Risikozuschlages nachgesteuert werden.
Auch hier muss eine Trennung der Schulhalbjahre bezüglich der Vorgehensweise/Abrechnung vorgenom-
men werden. Im 1. Schulhalbjahr 2017/2018 gilt das seitherige Prozedere weiter: je Kind und Ferienwoche
erhält der Jugendhilfeträger einen Zuschuss in Höhe von 26,38 €; der Betrag von 52,83 € ist von den Eltern
anzufordern. Ab dem 2. Schulhalbjahr 2017/2018 erhalten die Jugendhilfeträger 93,47 € je Kind und Feri-
enwoche von der Stadt (Vorlage einer Teilnehmerliste oder im Kitaplaner2 (Tolina); ab 2018/2019 Eingabe
nur noch Kitaplaner2) unter Berücksichtigung der oben genannten Kostenbeiträge der Eltern. Die Kosten-
beiträge werden jährlich angepasst.
Zuschuss zur Ferienbetreuung
seitens der Stadt Darmstadt
– je Ferienwoche
Kostenbeitrag der Eltern
– je Ferienwoche
Betreuungsvertrag Modul 2 93,47 € -/-
Betreuungsvertrag Modul 1 (Fixbetrag) 50,00 € 43,47 €
Ohne Betreuungsvertrag (Fixbetrag) 30,00 € 63,47 €
5) Neuregelung des kommunalen Programms „Familienfreundliche Schule“
Seither erhalten Grundschulen, die am Ganztagsprogramm teilnehmen, zur Abwicklung des Mittagsessens
über Hauswirtschaftskräfte im Rahmen des kommunalen Programms „Familienfreundliche Schule“ pau-
schal 10.000,00 € je Schuljahr. Hierzu ist der Schulträger im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes
Hessen verpflichtet. Derzeit sind von den 19 Grundschulen sowie Förderschulen mit Grundstufe in der
SKB/im PfdN 13 Schulen ganztägig arbeitende Schulen.
Die Pauschalzuweisung ohne Berücksichtigung der teilnehmenden Kinder, soll nun in die differenzierte
Auszahlungssystematik von SKB/PfdN integriert werden. Als zweckdienlicher Faktor der Auszahlungssys-
tematik ist die Berücksichtigung der Hauswirtschaftskraft (Ausgabe Mittagsessen) zu betrachten. Berech-
nungsgrundlage seither sind 5 Stunden Hauswirtschaftskraft je rechnerischer Gruppe und (Schul-)Woche.
10 79,21€ * 1.184 Ferienwochen = 93.784,64€
11
2003 Betreuungskinder * 6 Wochen * 93,47 € = 1.123.322,46 €; als Ma ximalbetrag und auch nur unter der Annahme, dass alle Kinder
Modul 2-Veträge hätten.
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Schulamt
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Die bisherigen Auszahlungen werden in die Auszahlungssystematik der SKB/des PfdN mit 7 anstatt 5
Stunden wöchentlich (je rechnerischer Gruppe) für die Hauswirtschaft angepasst.12 Die Höhe der finanziel-
len Ressource bleibt in etwa gleich groß,13 allerdings mit den Vorteilen der differenzierteren Verteilung.
Weitere Vorteile für die Stadt Darmstadt und die Jugendhilfeträger sind Bürokratieabbau und Verzicht auf
zusätzliche Verträge für die „Familienfreundlichen Schule“, da dieses Programm nun ein Vertragsbestand-
teil von Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag wird. Die geschilderte Verfahrensweise wird ab dem
01.02.2018 (2. Schulhalbjahr) angewandt. Für das 1. Schulhalbjahr 2017/2018 gelten die seitherigen Re-
gelungen.
Ergänzend: Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2018
Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich, in der Prognose davon ausgehend, dass sich die jeweilige
Anzahl der Betreuungsverträge im Bereich der SKB auf 1.650 und im Bereich PfdN auf 650 steigern, fol-
gende Beträge benötigt:
169.394,08 € (1/6 von 1.016.364,50 € für 01/2018)
922.269,25 € (2. Schulhalbjahr 2017/2018, also 02/2018 – 07/2018)
768.557,71 € (5/6 von 922.269,25 € für 08/2018 – 12/2018)
150.000,00 € Bezuschussung Ferienbetreuung
185.929,00 € Weiterer Platzausbau SKB/PfdN (angenommen: 50 Plätze SKB und 100
Plätze PfdN, je 50% Modul 1 bzw. Modul 2)
103.849,96 € Risikozuschlag (Tarifsteigerungen; falls mehr Plätze ausgebaut werden;
falls mehr als 50% der SuS bis 17 Uhr bleiben (Modul 2); falls mehr
Ferienbetreuung nachgefragt wird)
2.300.000,00 € Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2018
12 Den in dieser Magistratsvorlage genannten Beträgen bezüglich des Paktes für den Nachmittag liegen diese 7 Hauswirtschaftskraftstunden
bereits zu Grunde.
13 1.328 Betreuungsverträge der Schulen, die ganztägig arbeiten * 77,28€ = 102.627,84€.
Anlage 4
anlage 6
266 Zeichen
Punkt 5: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkindbetreuung (SKB)/ Pakt für den Nachmittag (PfdN) (V-Nr. 2017/0132) Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2017/0132
7426 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.09.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0132
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 234010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkindbetreuung (SKB)/
Pakt für den Nachmittag (PfdN)
Vorlage vom: 07.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Personalkostenanteil der Betriebskostenzuschüsse in den Projekten SKB/PfdN wird
ab dem 01.02.2018 (2. Schulhalbjahr 2017/2018) jährlich entsprechend des aktual i-
sierten KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angepasst („Dynamisierung der
Betriebskostenzuschüsse“).
2. Die rechnerische Gruppengröße für den Pakt für den Nachmittag wird zur Aufwertung
der Betreuungssituation ab dem 01.02.2018 (2. Schuljahr 2017/2018) von derzeit 30
auf 25 abgesenkt.
3. Die Kostenbeteiligung der Eltern in den Projekten SKB/PfdN verändert sich zum
01.02.2018. Im Bereich der Schulkindbetreuung wird ein jährlicher Betriebskostenz u-
schuss in Höhe von 360,00 € (Modul 1) bzw. in Höhe von 600,00 € (Modul 2) geleistet.
- 2 -
Das Modul 1 im PfdN (bis 14:30 Uhr) bleibt für Eltern weiter kostenfrei, die Kosten trägt
die Stadt Darmstadt. Die Kosten des Nachmittags im PfdN werden auf die Eltern umg e-
legt.
4. Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN werden ab dem 01.02.2018 (2. Schulhalbjahr
2017/2018) insgesamt 6 Ferienwochen im Schuljahr (3 Wochen in den Sommerferien;
je 1 Woche in den Oster-, Herbst-, und Weihnachtsferien) mit einer Ferienbetreuung ab-
decken. Für Eltern mit einem Modul 2-Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne zusätzlichen
Kostenbeitrag; Eltern mit einem Modul 1 Vertrag zahlen 43,47 € je Ferienwoche und El-
tern ohne Vertrag 63,47 €. Die genannten Beträge unterliegen ebenfalls der Dynamisi e-
rung.
5. Das kommunale Programm „Familienfreundliche Schule“ für Grundschulen wird ab dem
01.02.2018 (2. Schuljahr 2017/2018) in die Auszahlungssystematik SKB/PfdN inte-
griert.
6. Im Haushaltsjahr 2018 werden bei der Kostenstelle 040-026-1000, Sachkonto 7128000
unter Kostenträger 2430-12 965.000 € sowie unter Kostenträger 2430-13 1.335.000 €
etatisiert (Schwerpunktoffensive Schulkindbetreuung).
Anlagen: Anlage 1 Berechnungsgrundlage
Anlage 2 Kostenberechnung SKB + PfdN
Anlage 3 Kostenberechnung Ferienbetreuung
Anlage 4 Ausführliche Erklärung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 18 .09.2017:
Ausgangslage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger nach dem Hessischen Schulgesetz für
die Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Ort Schule zuständig.
Im Schuljahr 2016/2017 hatten 2003 Grundschulkinder einen Betreuungsvertrag. Dies en t-
spricht bei 5.360 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen einem Versorgungsgrad von
37,4 %. Im Rahmen der Schulkindbetreuung und des Pakts für den Nachmittag wurden Be-
triebskostenzuschüsse von insgesamt rd. 1,635 Mio. € an die Jugendhilfeträger ausgezahlt.
Die Schulkindbetreuung bzw. den Pakt für den Nachmittag an den jeweiligen Grundschulen
(und in den Grundstufen der Förderschulen) realisieren anerkannte Jugendhilfeträger. Die Au s-
gestaltung des Finanzierungsbetrages wurde im „Planungsprozess Waldkolonie“ ermittelt (si e-
he Magistratsvorlage 2014/0202). Die beschlossenen Grundzüge der Berechnung und die
grundsätzliche Vorgehensweise sollen nicht angetastet werden. Gleichwohl haben sich im Zei t-
verlauf
Rahmenbedingungen verändert
Verfahrensweisen als verbesserungswürdig herausgestellt
allgemeine Ergänzungsbedarfe aufgezeigt.
Die im Rahmen des „Planungsprozesses Waldkolonie“ entwickelten und vom Magistrat im Jahr
2014 beschlossene Finanzierung ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und offensich t-
licher Ergänzungsbedarfe weiter zu entwickeln.
Zu 1.
Die der Ursprungsberechnung aus dem Jahr 2011 zu Grunde liegenden „Kosten eines Arbeit s-
platzes“ (KGSt-Bericht1) wurden seither nicht angepasst. Daher hat das System Schulkindbe-
treuung/Pakt für den Nachmittag an der Lohnentwicklung nicht partizipieren können. Folge
war, dass die Jugendhilfeträger für den seit Jahren gleich hohen Betriebskostenzuschuss im-
mer weniger Personal(-stunden) akquirieren konnten. Mit diesem Beschluss soll sichergestellt
werden, dass die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse jährlich gemäß des genannten
KGSt-Berichtes angepasst und die Jugendhilfeträger mit einer marktüblichen Ressource ausge-
stattet werden.
Zu 2.
Der Pakt für den Nachmittag erfordert mehr Abstimmungsgespräche und die Betreuungssitu a-
tion unterscheidet sich von der Schulkindbetreuung durch die verstärkte Verzahnung von Vor -
und Nachmittag, von Bildung und Betreuung. Daher wird beim Pakt für den Nachmittag die
rechnerische Gruppengröße von 30 auf 25 Kinder verringert, um das System von der Re s-
source her mit dem Maß an Flexibilität auszustatten, die es benötigt. Die Auswirkung der Ver-
ringerung der rechnerischen Gruppengröße ist ein besserer Betreuungsschlüssel (mehr B e-
treuungsstunden je Kind).
. . .
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die Einrichtung Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement ist ein von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragener Fachverband für kommuna-
les Management mit Sitz in Köln.
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Zu 3.
Im Bereich der Schulkindbetreuung werden analog zum Pakt für den Nachmittag zwei Module
eingeführt: bis 14:30 Uhr (Modul 1) und bis 17 Uhr (Modul 2). Dies hat für die künftig dem
Pakt beitretenden Schulen den Vorteil, dass sie bereits die (Zeit-)Strukturen in Vorbereitung
zum Pakt für den Nachmittag angepasst haben. Die Aufteilung der Kosten zwischen den Eltern
und der Stadt wird neu geregelt. Für die Ferienbetreuung wird – sofern ein Betreuungsverhält-
nis bis 17 Uhr besteht – kein Beitrag zusätzlich erhoben (analog zum Hort).
Zu 4.
In der Schulkindbetreuung bzw. im Pakt für den Nachmittag werden jährlich 39 Schulwochen
mit einem Betreuungsangebot abgedeckt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und der Annäherung an die Betreuungssituation in den Ferien im Hort, ist es zwingend not-
wendig zusätzliche Wochen im Jahr innerhalb der Schulkindbetreuung und des Paktes für den
Nachmittag mit Ferienbetreuung abzudecken.
Zu 5.
Das kommunale Programm „Familienfreundliche Schule“ für Grundschulen wird zur adminis t-
rativen Entlastung für Stadt und Jugendhilfeträger und aufgrund der Berücksichtigung der tat-
sächlichen Verhältnisse in die Zuschusssystematik der Schulkindbetreuung bzw. des Paktes für
den Nachmittag integriert.
Darmstadt, 18.09.2017
40 II kr
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0132
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00