Ermächtigungsübertragungen von 2023 nach 2024 im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 22 KomHVO NRW sowie Anpassung der Haushaltsbewirtschaftungsregeln
Beschlussvorlage 20/3968/XVII/2024 vom 22.02.2024
Stand: Am 05.03.2024 im Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
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Ermächtigungsübertragungen von 2023 nach 2024
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