V/0820/2013
Weseler Straße einschl. Stichstraße/Stadtbereichszentrum Mecklenbeck
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WeselerStr_Anlage2
30 Zeichen
Vorlage: V/0820/ 2013 Anlage 2
WeselerStr_LP_Anlage1_1
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Vorlage: V/0820/ 2013 Anlage 1
Beschlussvorlage
3682 Zeichen
V/0820/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Weseler Straße einschl. Stichstraße/Stadtbereichszentrum Mecklenbeck (Bebauungsplan Nr. 342
- 2. Änderung)
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Büro nts aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 14415 Blatt 1(2) vom 07.10.2013) und der
baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die gesamten Baukosten in Höhe von ca. 240.000,00 € für den Ausbau der Stichstraße und der
Weseler Straße trägt nach dem städtebaulichen Vertrag vom 07.04.2011 der Vorhaben - und Er-
schließungsträger Johannes Beese, Grund und Wert GmbH & Co. KG.
Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
- Grundlage ist der am 02.03.2007 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 342 / 2.
Änderung des Vorhaben - und Erschließungsplanes Mecklenbeck - zwischen Weseler
Straße und Haltepunkt Mecklenbeck / westlich der verlegten Heroldstraße - und der
abgeschlossene Durchführungsvertrag vom 07.04.2011.
Vorlagen-Nr.:
V/0820/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
22.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0820/2013
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
- Die Erschließung des neuen Stadtbereichszentrums erfolgt von der Weseler Straße
über eine vorhandene öffentliche Zufahrtsstraße und eine weitere private Z ufahrt, die
als Hauptanlieferung für das Stadtbereichszentrum dient.
Die Hauptzufahrt wird mittels einer Lichtsignalanlage auf der Weseler Straße geregelt.
Weiterhin wird durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche eine zusätzliche
Linksabbiegerspur und ein neuer 2,00 m breiter Gehweg angelegt. Zur besseren Fü h-
rung des Fußgängerverkehrs und zum schnelleren Abfluss des Verkehrs wird der
Überweg in der Weseler Straße auf die östliche Seite der Zufahrtsstraße verlegt. Der
Radfahrer verbleibt in der Fahr bahn und wird signalgeregelt über die Weseler Straße
geführt. Durch den Umbau in der Weseler Straße wird der Knote npunkt barrierefrei
ausgebaut. Die Ampelanlage wird mit Blindensignalgebern ausgestattet und die Qu e-
rungen werden nach dem aktuellen Stand der Stadt Münster als getrennte Querungen,
Bordsteinabsenkungen auf 3 cm, ausgebaut.
Die private Zufahrt, die direkt an die Weseler Straße grenzt, kann nur über Rechtsei n-
biegen aus Mecklenbeck kommend und Rechtsausfahren Richtung Stadt genutzt we r-
den. Für die Herstellung der LKW –Zufahrt müssen zusätzlich die Nebenanlagen im
südlichen Bereich der Weseler Straße umgebaut werden. In diesem Zusammenhang
weise ich darauf hin, dass nach den mir vorliegenden Unterlagen die auf der Privatfl ä-
che im Bebauungsplan festgesetzte Durchfahrtshöhe von 4,50 m – 5,00 m nicht einge-
halten werden kann.
3. Ausschreibung und Bau:
- Der Vorhabenträger plant den Baubeginn für Ende 2013.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
- Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
- Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. liegenschaftliche Regelungen :
- Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen hat der Vorhabenträger durchzufü h-
ren. Für die öffentliche Verkehrsfläche ist der Grunderwerb mit dem Investor geregelt.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster überno m-
men.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Heroldstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0820/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37