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V/0820/2013

Weseler Straße einschl. Stichstraße/Stadtbereichszentrum Mecklenbeck

Vorlagen 22.10.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2013, TOP 5.11

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Vorlage: V/0820/ 2013
Anlage 2

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Vorlage: V/0820/ 2013
Anlage 1

Beschlussvorlage

3682 Zeichen

V/0820/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weseler Straße  einschl. Stichstraße/Stadtbereichszentrum Mecklenbeck (Bebauungsplan Nr. 342 
- 2. Änderung) 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Büro nts aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 14415 Blatt 1(2) vom 07.10.2013) und der 
baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die gesamten Baukosten in Höhe von ca. 240.000,00 € für den Ausbau der Stichstraße und der 
Weseler Straße trägt nach dem städtebaulichen Vertrag vom 07.04.2011 der Vorhaben - und Er-
schließungsträger Johannes Beese, Grund und Wert GmbH & Co. KG.  
 
Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
- Grundlage ist der am 02.03.2007 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 342 / 2. 
Änderung des Vorhaben - und Erschließungsplanes Mecklenbeck - zwischen Weseler 
Straße und Haltepunkt Mecklenbeck / westlich der verlegten Heroldstraße  - und der 
abgeschlossene  Durchführungsvertrag vom 07.04.2011.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0820/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0820/2013 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
-  Die Erschließung des neuen Stadtbereichszentrums erfolgt  von der Weseler Straße 
über eine vorhandene öffentliche Zufahrtsstraße und eine weitere private Z ufahrt, die 
als Hauptanlieferung für das Stadtbereichszentrum dient.  
Die Hauptzufahrt wird mittels einer Lichtsignalanlage auf der Weseler Straße geregelt.  
Weiterhin wird durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche eine zusätzliche 
Linksabbiegerspur und ein neuer 2,00 m breiter Gehweg angelegt. Zur besseren Fü h-
rung des Fußgängerverkehrs und zum schnelleren Abfluss des Verkehrs wird der 
Überweg in der Weseler Straße auf die östliche Seite der Zufahrtsstraße verlegt. Der 
Radfahrer verbleibt in der Fahr bahn und wird signalgeregelt über die Weseler Straße 
geführt. Durch den Umbau in der Weseler Straße wird der Knote npunkt barrierefrei 
ausgebaut. Die Ampelanlage wird mit Blindensignalgebern ausgestattet und die Qu e-
rungen werden nach dem aktuellen Stand der Stadt Münster als getrennte Querungen, 
Bordsteinabsenkungen auf 3 cm, ausgebaut. 
Die private Zufahrt, die direkt an die Weseler Straße grenzt, kann nur über Rechtsei n-
biegen aus Mecklenbeck kommend und Rechtsausfahren Richtung Stadt genutzt we r-
den. Für die  Herstellung der LKW –Zufahrt müssen zusätzlich die Nebenanlagen im 
südlichen Bereich der Weseler Straße umgebaut werden. In diesem Zusammenhang 
weise ich darauf hin, dass nach den mir vorliegenden Unterlagen die auf der Privatfl ä-
che im Bebauungsplan festgesetzte Durchfahrtshöhe von 4,50 m – 5,00 m nicht einge-
halten werden kann. 
   
3. Ausschreibung und Bau: 
 
-  Der Vorhabenträger plant den Baubeginn für Ende 2013.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
      -  Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
-  Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. liegenschaftliche Regelungen : 
 
- Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen hat der Vorhabenträger durchzufü h-
ren. Für die öffentliche Verkehrsfläche ist der Grunderwerb mit dem Investor geregelt. 
  
 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster überno m-
men. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Heroldstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0820/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37