V/0040/2023
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2023 Teil 1
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Beschlussvorlage
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V/0040/2023 V/0040/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2023 Teil 1 Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.03.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2023 die: a. Umwandlung eines Tennenspielfeldes auf der städtischen Sportanlage Sportpark Sentruper Höhe in einen Kunstrasenplatz. b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe. c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen Zeitmesssystems auf der Sport- anlage Sentruper Höhe. d. Neuanlage der Heckenpflanzung an der Sportanlage Im Draum/SC Sprakel. e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg. f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtun- gen für diverse kommunale Sportanlagen. 2. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2023 ein Budget für diverse Kleinreparaturen im Umfang von 75.000 € vorzuhalten. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bericht über den gesamtjährlichen Maßnahmenkatalog für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. Sportamt 02.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Peters Telefon: 492-5210 PetersR@stadt-muenster.de - 2 - V/0040/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Punkten 1 - 2 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023 1.792.000 Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 13 Aufwendung für Sach - und Dienstleistungen 2023 75.000 Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 bei der Pro- duktgruppe 0801 veranschlagt. Begründung: Ausgangslage: Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU -Fraktion und der FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt entwi- ckeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“. Mit diesem Antrag war das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der münsterischen Sport- vereine und Interessenvertreter*innen des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen der Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen zu beteiligen. Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlich en Beschl ussvorlage V/1064/2007 - „Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung, hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich nach Vorliegen der nötigen Unterlagen zu Beginn des Haushalts - bzw. Bewirtschaftungsjahres vor- legt. Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden Sportför- derrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über die von Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu - und Ausbau so- wie Sanierung städtischer und vereinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster. - 3 - V/0040/2023 Mit dieser Vorlage soll ein erster Teil des Maßnahmenpakets für 2023 beschlossen werden. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung a. Umwandlung eines Tennenspielfeldes auf der städtischen Sportanlage Sportpark Sentruper Hö- he in einen Kunstrasenplatz An der öffentliche Sportanlage Sentruper Höhe soll der vorhandene Tennenplatz (Platz 3) zu ei- nem strapazierfähigen Kunstrasenplatz umgebaut werden, der neben Fußball auch für andere Sportarten Trainingsmöglichkeiten bietet. Der Platz erhält ausschließlich eine Linierung für die Sportart Fußball. Der neue Kunstrasenplatz verschafft dem Sportamt erstmalig mehr Möglichkeiten bei der Verga- be von Belegungszeiten. Bei zukünftigen Sperrungen von Spor tanlagen, z. B. bei Baumaßnah- men, ist das Sportamt nun in de r Lage, dem betroffenen Verein einen gleichwertigen Ausweich- platz anzubieten. Das Sportamt muss in diesem Fall nicht mit der Bitte an die Vereine herantre- ten, den betreffenden Verein aufzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten für die Umwandlung des Platzes liegen bei 882.000 € brutto. b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe Die vor ca.30 Jahren errichtete Bouleanlage an der Sentruper Höhe soll altersbeding t auf einer Fläche von ca. 925 m² saniert werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 52.000 € brutto. c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen Zeitmesssystems auf der Sportan- lage Sentruper Höhe Die Nutzschicht des Kunststoffbelags der vorhandenen 400 m-Laufbahn muss aufgrund des Al- ters der Laufbahn (Baujahr 2006) saniert werden. Im Bereich der Innenlaufbahn müssen Schä- den durch Absackungen repariert werden. Für die vorgenannten Arbeiten liegen die voraussichtlichen Kosten bei ca. 309.000 € brutto. Für den erstmaligen Einbau eines digitalen Zeitmesssystems im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich 27.000 € benötigt. d. Neuanlage der Heckenpflanzung an der Sportanlage Im Draum/SC Sprakel Die vorhandene, fast 40 Jahre alte und bis zu 5 m hohe Hecke muss altersbedingt auf einer Län- ge von ca. 160 m zwischen der Sportanlage und der angrenzenden Reihenhausbebauung durch eine neue Hecke ersetzt werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 67.000 € brutto. e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg Der 16 Jahre alte Kunstrasenbelag soll nach einjähriger Sperrung durch einen neuen Kunstra- senbelag ersetzt werden. Im Zuge der Arbeiten müssen auch die vorhandenen Leitungen für Flutlicht, Beregnung und Blitzschutz erneuert werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 410.000 € brutto. - 4 - V/0040/2023 f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen für diverse kommunale Sportanlagen Die Stadt Münster unterhält 30 Bezirkssportanlagen. 9 die ser Außensportanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Nachhaltigkeit und Umwelt gepflegt, die restlichen sind vertraglich an städtische Vereine überlassen (sog. Überlassungsverträge). Als Eigentümerin der Sportanlagen hat die Stadt Sorge zu tragen, e ine voll funktionsfähige Sportanlage zu betreiben oder aber in das Vertragsverhältnis zu übergeben. Sicherheitsrelevante Geräte und Betriebsausstattungen müssen ggf. jedoch auch außerhalb der regelmäßigen Sanierungsmaßnahmen neu beschafft werden. Daher sol len zukünftig Geräte, die zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportanlagen beitragen, bspw. zur Kunstrasenpflege, durch dieses Budget in Höhe von 45.000 € gedeckt werden. Ansatz 2023 € verfügbare Mittel € 1.950.000 1 a. SpA Sentruper Höhe (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 882.000 1.068.000 1 b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe 52.000 1.016.000 1 c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen Zeitmesssystems auf der Sportanlage Sentruper Höhe 336.000 680.000 1 d. Neuanlage Heckenpflanzung an der Sportanlage im Draum/SC Sprakel 67.000 613.000 1 e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg 410.000 203.000 1 f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstat- tung mit Betriebsvorrichtungen für diverse kommunale Sportanlagen 45.000 158.000 Zu Punkt 2. der Sachentscheidung Kleine Reparaturmaßnahmen an Sportanlagen beinhalten alle Art von Schäden, die vorwiegend kurz- fristig für die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs notwendig sind. Es handelt sich um Reparaturmaßnahmen u. a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Beregnungs- anlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen sowie weitere Sportanlagen, wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Ansatz 2023 € verfügbare Mittel € 462.000 Budget für diverse Kleinstreparaturen 75.000 387.000 Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge einer wei- teren Vorlage zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2023 fixiert. Um nunmehr die erforderlichen Vor- arbeiten in ausreichendem Detaillierungsgrad zu entwickeln, sollen die o. g. neuen Maßnahmen los- gelöst von der Gesamtjahresplanung vorab starten können. Durch diese Handlungsweise werden die notwendigen Sperrzeiten der kommunalen Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die Aus- wirkungen auf den Trainings - und Meisterschaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Vereine erhalten Planungssicherheit, denn die Bespielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu erweiternden Sportflächen zu Beginn der Saison wird sichergestellt. - 5 - V/0040/2023 Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver- eine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. diesem zugeleitet, um die Interessenvertre- tung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0040/2023 Kurzüberblick Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können, werden in dieser Vorlage die neuen Maßnahmen des Jahres 2023 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le- bens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (3)
- Sentruper Höhe 52
- Arnheimweg 410
- Im Draum
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Details
- Aktenzeichen
- V/0040/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 09:44