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V/0040/2023

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2023 Teil 1

Vorlagen 17.01.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 08.03.2023, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10394 Zeichen

V/0040/2023 
V/0040/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2023 Teil 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   08.03.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2023 die: 
 
a. Umwandlung eines Tennenspielfeldes auf der städtischen Sportanlage Sportpark Sentruper 
Höhe in einen Kunstrasenplatz. 
b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe. 
c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen Zeitmesssystems auf der Sport-
anlage Sentruper Höhe. 
d. Neuanlage der Heckenpflanzung an der Sportanlage Im Draum/SC Sprakel. 
e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg. 
f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtun-
gen für diverse kommunale Sportanlagen. 
  
2. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2023 ein Budget für diverse Kleinreparaturen im 
Umfang von 75.000 € vorzuhalten. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bericht über den gesamtjährlichen 
Maßnahmenkatalog für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
Sportamt 
 
02.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Peters 
Telefon: 492-5210 
PetersR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0040/2023 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die in den Punkten 1 - 2 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
 
 
  
Investitionsmaß-
nahme 
0400 Baukosten städt. Sportanlagen    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023 1.792.000  
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
 
 
  
Zeile 13 Aufwendung für Sach - und 
Dienstleistungen 
2023 75.000  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 bei der Pro-
duktgruppe 0801 veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU -Fraktion und der 
FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt entwi-
ckeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“. 
 
Mit diesem Antrag war das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der münsterischen Sport-
vereine und Interessenvertreter*innen des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen der 
Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen 
zu beteiligen. 
 
Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlich en Beschl ussvorlage V/1064/2007 - 
„Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung, 
hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die 
Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich 
nach Vorliegen der nötigen Unterlagen zu Beginn des Haushalts - bzw. Bewirtschaftungsjahres vor-
legt. 
Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden Sportför-
derrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über die von 
Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu - und Ausbau so-
wie Sanierung städtischer und vereinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen politischen 
Gremien der Stadt Münster.

- 3 - 
V/0040/2023 
 
Mit dieser Vorlage soll ein erster Teil des Maßnahmenpakets für 2023 beschlossen werden. 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
a. Umwandlung eines Tennenspielfeldes auf der städtischen Sportanlage Sportpark Sentruper Hö-
he in einen Kunstrasenplatz  
 
An der öffentliche Sportanlage Sentruper Höhe soll der vorhandene Tennenplatz (Platz 3) zu ei-
nem strapazierfähigen Kunstrasenplatz umgebaut werden, der neben Fußball auch für andere 
Sportarten Trainingsmöglichkeiten bietet. Der Platz erhält ausschließlich eine Linierung für die 
Sportart Fußball. 
  
Der neue Kunstrasenplatz verschafft dem Sportamt erstmalig mehr Möglichkeiten bei der Verga-
be von Belegungszeiten. Bei zukünftigen Sperrungen von Spor tanlagen, z. B. bei Baumaßnah-
men, ist das Sportamt nun in de r Lage, dem betroffenen Verein einen gleichwertigen Ausweich-
platz anzubieten. Das Sportamt muss in diesem Fall nicht mit der Bitte an die Vereine herantre-
ten, den betreffenden Verein aufzunehmen.  
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Umwandlung des Platzes liegen bei 882.000 € brutto. 
 
b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe 
 
Die vor ca.30 Jahren errichtete Bouleanlage an der Sentruper Höhe soll altersbeding t auf einer 
Fläche von ca. 925 m² saniert werden.  
 
Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 52.000 € brutto. 
 
c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen Zeitmesssystems auf der Sportan-
lage Sentruper Höhe 
 
Die Nutzschicht des Kunststoffbelags der vorhandenen 400  m-Laufbahn muss aufgrund des Al-
ters der Laufbahn (Baujahr 2006) saniert werden. Im Bereich der Innenlaufbahn müssen Schä-
den durch Absackungen repariert werden. 
 
Für die vorgenannten Arbeiten liegen die voraussichtlichen Kosten bei ca. 309.000 € brutto. 
 
Für den erstmaligen Einbau eines digitalen Zeitmesssystems im Rahmen der Sanierungsarbeiten 
werden voraussichtlich 27.000 € benötigt. 
 
d. Neuanlage der Heckenpflanzung an der Sportanlage Im Draum/SC Sprakel  
 
Die vorhandene, fast 40 Jahre alte und bis zu 5 m hohe Hecke muss altersbedingt auf einer Län-
ge von ca. 160 m zwischen der Sportanlage und der angrenzenden Reihenhausbebauung durch 
eine neue Hecke ersetzt werden.  
 
Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 67.000 € brutto. 
 
e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg 
 
Der 16 Jahre alte Kunstrasenbelag soll nach einjähriger Sperrung durch einen neuen Kunstra-
senbelag ersetzt werden. Im Zuge der Arbeiten müssen auch die vorhandenen Leitungen für 
Flutlicht, Beregnung und Blitzschutz erneuert werden. 
 
Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 410.000 € brutto.

- 4 - 
V/0040/2023 
f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen 
für diverse kommunale Sportanlagen 
 
Die Stadt Münster unterhält 30 Bezirkssportanlagen. 9 die ser Außensportanlagen werden durch 
das Amt für Grünflächen, Nachhaltigkeit und Umwelt gepflegt, die restlichen sind vertraglich an 
städtische Vereine überlassen (sog. Überlassungsverträge). Als Eigentümerin der Sportanlagen 
hat die Stadt Sorge zu tragen, e ine voll funktionsfähige Sportanlage zu betreiben oder aber in 
das Vertragsverhältnis zu übergeben. Sicherheitsrelevante Geräte und Betriebsausstattungen 
müssen ggf. jedoch auch außerhalb der regelmäßigen Sanierungsmaßnahmen neu beschafft 
werden. Daher sol len zukünftig Geräte, die zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der 
Sportanlagen beitragen, bspw. zur Kunstrasenpflege, durch dieses Budget in Höhe von 45.000 € 
gedeckt werden.  
 
 
 
Ansatz 
2023 
€ 
verfügbare 
Mittel 
€ 
 
1.950.000  
1 a. SpA Sentruper Höhe (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 882.000   1.068.000 
1 b. Sanierung der Bouleanlage an der Sportanlage Sentruper Höhe 52.000 1.016.000 
1 c. Sanierung der 400 m-Laufbahn sowie Einbau eines digitalen  
Zeitmesssystems auf der Sportanlage Sentruper Höhe 336.000 680.000 
1 d. Neuanlage Heckenpflanzung an der Sportanlage im Draum/SC 
Sprakel 67.000 613.000 
1 e. Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage Arnheimweg 410.000 203.000 
1 f. Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 45.000 € für die Ausstat-
tung mit Betriebsvorrichtungen für diverse kommunale Sportanlagen 45.000 158.000 
 
Zu Punkt 2. der Sachentscheidung 
 
Kleine Reparaturmaßnahmen an Sportanlagen beinhalten alle Art von Schäden, die vorwiegend kurz-
fristig für die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs notwendig sind. Es handelt sich um 
Reparaturmaßnahmen u. a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Beregnungs-
anlagen. 
Im Stadtgebiet Münster sind ca.  75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen sowie weitere 
Sportanlagen, wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden.  
 
 
Ansatz 
2023 
€ 
verfügbare 
Mittel 
€ 
 
462.000  
Budget für diverse Kleinstreparaturen  75.000 387.000  
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung 
 
Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge einer wei-
teren Vorlage zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2023 fixiert. Um nunmehr die erforderlichen Vor-
arbeiten in ausreichendem Detaillierungsgrad zu entwickeln, sollen die o. g. neuen Maßnahmen los-
gelöst von der Gesamtjahresplanung vorab starten können. Durch diese Handlungsweise werden die 
notwendigen Sperrzeiten der kommunalen Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die Aus-
wirkungen auf den Trainings - und Meisterschaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Vereine 
erhalten Planungssicherheit, denn die Bespielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu erweiternden 
Sportflächen zu Beginn der Saison wird sichergestellt.

- 5 - 
V/0040/2023 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung 
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser 
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. diesem zugeleitet, um die Interessenvertre-
tung der Sportvereine sicherzustellen.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

1058 Zeichen

Anlage A zur V/0040/2023 
Kurzüberblick 
Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können, werden in dieser Vorlage 
die neuen Maßnahmen des Jahres 2023 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der 
Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln 
Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le-
bens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (7)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2023 Sportausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sentruper Höhe 52
  • Arnheimweg 410
  • Im Draum

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Details

Aktenzeichen
V/0040/2023
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2023
Erstellt
17.01.2023 09:44