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2020/0339

Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine sozial geförderte Wohnung

Magistratsvorlage 03.11.2020

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8992 Zeichen

Registrier- und Vergaberichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 
 
 
1 
 
 
 
Die Registrierung von Wohnungssuchenden und Angebote zur Vermittlung in sozial ge-
förderte Wohnungen, die über das Amt für Wohnungswesen zu belegen sind, erfolgt 
grundsätzlich nach den nachstehenden Richtlinien. 
Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Wohnungsvermittlung einer sozial geförderten 
Wohnung besteht nicht, da es hierzu keine gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt. 
 
 
I.  Registrierungsvoraussetzungen 
 
Voraussetzung für die Registrierung als wohnungssuchender Haushalt ist, dass die je-
weiligen gesetzlichen Bestimmungen sowohl für  Einkommen gemäß § 5 Hessisch es 
Wohnraumfördergesetz (HWoFG) als auch die sonstigen Zugangsvoraussetzungen ge-
mäß § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz  (HWoBindG) in Verbindung  mit § 17 
HWoFG erfüllt sind. 
Die Registrierung wirkt für die Dauer eines Jahres bis zum letzten Tag des Monats, in 
dem die Registrierung erfolgte. Sie wird auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn 
die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. 
 
II. Dringlichkeitseinstufung 
 
Die Bewerbenden werden entsprechend ihrer derzeitigen Wohn- und Lebensverhältnisse 
in Dringlichkeitsstufen eingestuft. Die Auswahl zur Vermittlung erfolgt in der Reihenfolge 
der Dringlichkeitsstufen. Die höchste Dringlic hkeitsstufe ist die Stufe 1. Ein Auf - und 
Abrücken in eine höhere oder niedrigere Stufe ist bei einer Änderung der Gegebenheiten 
jederzeit möglich. 
 
1 a      In Dringlichkeitsstufe 1 werden eingestuft: 
 
- Bewerbende, die zur Räumung der bisherigen in Darmstadt befindlichen Woh-
nung rechtskräftig gerichtlich verpflichtet sind, 
 
- Bewerbende, die in Darmstadt leben, über keinen eigenen Wohnraum verfügen 
und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch die Obdachlosenbehörde der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt untergebracht worden sind, 
 
- Bewerbende, die im Frauenhaus Darmstadt Unterkunft gefunden haben, oder 
nachweislich in Darmstadt wohnhaft waren und aufgrund von Gewalterfahrung, 
außerhalb in einem Frauenhaus Unterkunft gefunden haben, 
 
- Bewerbende, die in Darmstadt leben, über keinen eigenen Wohnraum verfügen 
und bei Verwandten oder Bekannten vorrübergehend untergekommen sind,

Registrier- und Vergaberichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 
 
 
2 
 
 
- Bewerbende, die aus stationären oder teilstationären Maßnahmen oder Einrich-
tungen in Darmstadt entlassen werden und über keinen eigenen Wohnraum ver-
fügen bzw. nachweislich nicht mehr in ihre in Darmstadt befindliche Wohnung 
zurückkehren können, 
 
- Bewerbende, die nach einer Trennung oder Scheidung die bisherige gemein-
same Wohnung in Darmstadt verlassen müssen, 
 
- Bewerbende, deren Wohnraum in Darmstadt folgende Gesamtwohnfläche nicht 
überschreiten 
 
 eine Person bis zu 9 m² 
 
 zwei Personen bis zu 18 m² 
 
 drei Personen bis zu 27 m² 
 
 vier Personen bis zu 36 m² 
 
 fünf Personen bis zu 45 m² 
 
 mit drei oder mehr Personen, die nur über einen Raum verfügen. 
 
- Bewerbende, die getrennt voneinander wohnen (eine/r der Bewerbenden muss 
bereits in Darmstadt wohnhaft sein) und einen gemeinsamen Haushalt in Darm-
stadt begründen wollen,                                     
 
- Bewerbende, die gemeinsam ohne eigene Wohnung eine andere Wohnung in 
Darmstadt bewohnen, z.B. bei Eltern, in Wohngemeinschaften oder zur Unter-
miete, 
 
- Geflüchtete mit Zuweisung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, für die eine 
Unterbringungsverpflichtung besteht, 
 
- Bewerbende, die eine Wohnung in Darmstadt bewohnen, die nach Feststellung 
der Bauaufsichtsbehörde oder des Gesundheitsamtes unbewohnbar bzw. bau-
fällig und/oder gesundheitsgefährdend eingestuft wurde, 
 
- Bewerbende, die in einer zu großen sozial geförderten Wohnung in Darmstadt 
leben und in eine kleinere Wohnung umziehen möchten, damit der Wohnraum 
entsprechend anderen registrierten Bewerbenden zur Verfügung gestellt wer-
den kann, werden vorrangig und ohne Berücksichtigung der Registrierdauer 
versorgt (Wohnungstausch).

Registrier- und Vergaberichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 
 
 
3 
 
 
1 b     In Dringlichkeitsstufe 2 werden eingestuft: 
 
- Bewerbende, denen Wohnungsverlust in Darmstadt durch form- und fristge-
rechte Kündigung droht, 
 
- Bewerbenden, die ihre Wohnung in Darmstadt nachweislich aufgrund schwer-
wiegender Erkrankung aufgeben müssen, 
 
- Bewerbende, die in Darmstadt wohnen und wegen zu hohen Mietkosten regis-
triert wurden. Zu hohe Mietkosten liegen dann vor, wenn die Grundmiete ein-
schließlich der Betriebskosten die jeweils gültigen Grenzen der Kosten der Un-
terkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetz-
buch Zwölftes Buch (SGB XII) überschreiten, 
 
- Bewerbende, die nicht in Darmstadt wohnen, aber einen Arbeitsvertrag mit ei-
nem Arbeitsplatz in Darmstadt bzw. einen dauerhaften Einsatzort in Darmstadt 
nachweisen können. Die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und derzeitigem 
Wohnort muss mindestens 50 km betragen. 
 
- Bewerbende, die nicht in Darmstadt wohnen, aber auf Grund familiärer Bindun-
gen nach Darmstadt ziehen wollen. Nachweislich müssen Eltern, Kinder oder 
Geschwister in Darmstadt wohnhaft und pflegebedürftig sein. 
 
- Bewerbende, die in Darmstadt wohnhaft sind und über ungenügenden Wohn-
raum verfügen. Dies sind 
 
 bei 1 Person weniger als 30 m² Wohnfläche, 
 
 bei 2 Personen weniger als 45 m² Wohnfläche, 
 
 bei 3 Personen weniger als 55 m² Wohnfläche, 
 
 bei 4 Personen weniger als 65 m² Wohnfläche, 
 
 Für jede weitere Person sind 5 m² hinzuzurechnen, 
 
  Auf die Zimmeranzahl bezogen gilt dies auch für Familien, wenn zwei Zimmer  
weniger als für die Familiengröße angemessen vorhanden sind, 
 
- Bewerbende, die aktuell in einer sozial geförderten Wohnung in Darmstadt le-
ben und aufgrund der Familiengröße für eine größere Wohnung berechtigt sind.

Registrier- und Vergaberichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 
 
 
4 
 
 
 
1 c   In Dringlichkeitsstufe 3 werden eingestuft: 
 
Bewerbende, die nicht in die Stufen 1 oder 2 eingestuft werden können. 
 
III. Vermittlung 
 
1. Grundsätzliche Regelungen 
 
Die Wohnungsvermittlungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übt gemäß der 
„Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem 
Wohnungsbedarf“ vom 21.10.1994, zuletzt geändert am 25.11.2017 das Benen-
nungsrecht gegenüber den Vermietenden einer Wohnung aus, indem sie geeignete Be-
werbende vorschlägt. 
 
2. Auswahl 
 
Die Wohnungsvermittlungsstelle benennt registrierte Bewerbende aus den Dringlich-
keitsstufen 1 und 2. Maßgeblich ist hierbei die soziale Lage unter Würdigung der War-
tezeit. Sollten keine Bewerbenden der Stufen 1 und 2 vorhanden sein, können Bewer-
bende der Stufe 3 berücksichtigt werden. Auch hier sind die soziale Lage und die War-
tezeit maßgeblich. 
 
3. Wohnungswünsche 
 
Wohnungsangebote der Wohnungsvermittlungsstelle sind für Bewerbende grundsätz-
lich zumutbar und daher anzunehmen. Sie erhalten diese Angebote auf der Grundlage 
der Angaben in ihrer Wohnungsbewerbung. 
Alle Bewerbende können konkrete Vorgaben zur gewünschten Wohnung äußern, müs-
sen durch angegebene Wünsche und Einschränkungen der Suchkriterien aber gegebe-
nenfalls länger auf ein Wohnungsangebot warten. 
 
4. Folgen von Verzicht und Nichtreaktion auf Angebote 
 
Bewerbende, die auf ein Angebot nicht reagieren, werden in der Vermittlung für ein 
halbes Jahr gesperrt. Dies erfolgt insbesondere auch, 
 
 wenn ein Wohnungsangebot mit der Begründung, die angebotene Wohnung 
sei zu klein, abgelehnt wird, diese aber von der Zimmerzahl oder der Wohn-
fläche aufgrund der Anlage 1 des Erlasses über die Ausstellung von Beschei-
nigungen über die Wohnberechtigung nach der § 5 HWoBindG in Verbin-
dung mit § 17 HWoFG, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 
vom 04.08.2014 Nr. 608, angemessen ist,

Registrier- und Vergaberichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 
 
 
5 
 
 
 wenn ein Wohnungsangebot für Alt- oder Neubauten abgelehnt wird, dass 
den Suchkriterien der Wohnungsbewerbung entspricht, 
 
5. Verlängerung/Einstellung 
 
Die Wohnberechtigung und somit Registrierung als Bewerbendenhaushalt ist für die 
Dauer eines Jahres gültig. Die Wohnungsvermittlungsstelle schreibt alle registrierten 
Haushalte vor Ablauf dieser Zeit an und weist auf die notwendige Verlängerung hin. 
Nach Prüfung der abgegebenen Unterlagen, kann die Registrierung für ein weiteres 
Jahr verlängert werden. Sollte keine Reaktion des Bewerbenden auf das Anschreiben 
erfolgen, wird der Vorgang als erledigt angesehen. Die Registrierung ist damit zum ur-
sprünglichen Ablaufdatum beendet. 
 
Der Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Amt für Wohnungswesen 
Frankfurter Straße 71 
64293 Darmstadt 
 
Stand: 03.11.2020

2020/0339

2284 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0339 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:   
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto:  
 
Betreff: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine sozial 
geförderte Wohnung  
 
Vorlage vom: 03.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die neuen Registrier - und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für eine sozial geförderte Wohnung zur Kenntnis und beschließt deren 
Verfahrensanwendung durch das Amt für Wohnungswesen nach der Beschlussfassung.  
 
2. Der Magistrat legt die Richtlinien der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme 
vor. 
 
 
Anlagen: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.2020 
 
Das zuständige Hessische Ministerium hat festgelegt, dass sozial geförderte Wohnungen nicht 
mehr direkt mit einer einzelnen Zielgruppe belegt werden müssen (Alleinerziehende, junge 
Ehepaare, kinderreiche Familien, Sanierungsbetroffene, Schwangere und Studierende) es sei 
denn, es wurden besondere bauliche Maßnahmen zur Versorgung bestimmter Zielgruppen 
(ältere Menschen und Schwerbehinderte) vorgenommen. 
 
Die durch den Magistrat in der Sitzung vom 24.11.1997 beschlossenen Registrier- und 
Vergaberichtlinien sind daher entsprechend anzupassen und verlieren ihre Gültigkeit durch die 
Zustimmung des Magistrats zur Neufassung der Richtlinie gemäß der beigefügten Anlage. 
  
Darmstadt, 03.11.2020 
-64-AG 
  
 
Dezernat V 
  
 
 
  
 
Barbara Akdeniz     
Stadträtin

anlage 2

2329 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.11.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 64 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0339 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
330 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:  
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:  
 
Betreff: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine sozial 
geförderte Wohnung 
 
Vorlage vom: 03.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt die neuen Registrier - und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für eine sozial geförderte Wohnung zur Kenntnis und beschließt deren 
Verfahrensanwendung durch das Amt für Wohnungswesen nach der Beschlussfassung.  
 
2. Der Magistrat legt die Richtlinien der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme 
vor. 
 
 
Anlagen: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.2020  
 
Das zuständige Hessische Ministerium hat festgelegt, dass sozial geförderte Wohnungen nicht 
mehr direkt mit einer einzelnen Zielgruppe belegt werden müssen (Alleinerziehende, junge 
Ehepaare, kinderreiche Familien, Sanierungsbetroffene, Schwangere und Studierende) es sei 
denn, es wurden besondere bauliche Maßnahmen zur Versorgung bestimmter Zielgruppen 
(ältere Menschen und Schwerbehinderte) vorgenommen. 
 
Die durch den Magistrat in der Sitzung vom 24.11.1997 beschlossenen Registrier- und 
Vergaberichtlinien sind daher entsprechend anzupassen und verlieren ihre Gültigkeit durch die 
Zustimmung des Magistrats zur Neufassung der Richtlinie gemäß der beigefügten Anlage. 
  
Darmstadt, 03.11.2020 
-64-AG 
  
 
Dezernat V 
  
 
 
  
 
Barbara Akdeniz     
Stadträtin

anlage 4

230 Zeichen

Punkt 34: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 (V-Nr. 2020/0339) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

201 Zeichen

Punkt 13: Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine 
sozial geförderte Wohnung 
 (V-Nr. 2020/0339) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 34
TOP 330
TOP 13
TOP 50

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0339
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00