V/1075/2008
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster - Südost, Ortsteil Gremmendorf
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Vorlage Nr. 1075-08-Anlage 1.rtf
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/1075/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ord nungsbehördlichen Verordnung vom 14.03.2008 über das Offenhalten der Verkaufsste llen im Stadtbezirk Münster - Mitte, - Innenstadtbereich „Altstadt/Bahnhofsviertel“- für die Jahre 2008 bis 2010 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie gen, dürfen anlässlich des Frühjahrs- sends 2009 am Sonntag, dem 15.03.2009, jeweils in d er Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 wird hinsichtlich des Termins für den Frühjahrssend 2009 aufgehoben. § 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Vorlage Nr. 1075-08-Anlage 3.rtf
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Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/1075/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 04.10.2009 und 29.11.2009 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie gen, dürfen am Sonntag, dem 04.10.2009 und am Sonntag, dem 29.11.2009, jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöff- net sein. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/1075/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster - Südost, Ortsteil Gremmendorf Beratungsfolge 20.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.01.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen wer- den beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 14.03.2008 wurden im Stadtbezirk Münster – Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel, für die Verkaufsstellen die Verkaufszeiten in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr jeweils am Frühjahrssendsonntag und am Herbstsendsonntag freigegeben. Die Freigabe gilt für die Jahre 2008 bis 2010. Der Frühjahrssend findet im Jahr 2009 im Rahmen eines Pilotprojek- tes auf Antrag des Schaustellerverbandes Münsterland e.V. in der Zeit vom 14.03. bis 22.03.2009 (9 Tage) statt. Der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e. V. hat deshalb zusammen mit den Kaufleuten der Innenstadt entschieden, dass anläs slich dieser Veranstaltung die Verkaufsstel- len im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel, am 15.03.2009 öffnen werden. Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 ist entsprechend anzupassen. Vorlagen-Nr.: V/1075/2008 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 05.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1075/2008 Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: • Antrag des Gewerbevereins Gremmendorf – Angelmodde e. V. vom 25.08.2008 und er- gänzendem Telefonat vom 11.09.2008 auf Freigabe der Verkaufszeiten am 03.05.2009 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster–Südost, Ortsteil Gremmendorf, • Antrag des Einzelhandelsverbands Westfalen-Münsterland e. V. vom 24.11.2008 auf Frei- gabe der Verkaufszeiten am 04.10.2009 und am 29.11.2009 (1. Advent) jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster–Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel. Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei- le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Für den Stadtbezirk Münster-Südost ist für das Kalenderjahr 2009 bisher kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, diesen Sonntag freizugeben. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel, sind für das Kalenderjahr 2009 be- reits zwei verkaufsoffene Sonntage (Frühjahrssend-Sonntag 15.03.2009 und Herbstsend-Sonntag 25.10.2009) genehmigt worden. Es sind deshalb zwei Sonntage verbraucht und das zulässige Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Der für diesen Stadtbezirk am 04.10.2009 beantragte ver- kaufsoffene Sonntag fällt zusammen mit dem bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 19.07.2004 genehmigten Termin im Gewerbegebiet „Haus Uhlenkotten“. Der Antragsteller wurde mit Schreiben vom 02.12.2008 über die Überschneidung informiert. Er hat keine Einwände geäu- ßert. Rechtlich bestehen aus Sicht des Ordnungsamtes keine Bedenken zu diesem Termin. Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über- schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen werden ausdrücklich die Sonntagsöffnungen nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Geschäftszentrum“ und als „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“ ausgewiesen sind. Für den Ortsteil Gremmendorf erklärt der Antragsteller, dass sich die Sonder- öffnung - wie in den Vorjahren - nur auf den Bereich der Ladenzeile am Albersloher Weg, zwischen Gremmendorfer Weg und Paul-Engelhard-Weg, beschränkt. Auf die Möglichkeit, die Sonderöff- nung auch auf den Bereich, der im Einzelhandelskonzept als „Typ D: Geschäfte der Grundversor- gung“ ausgewiesen ist, zu erweitern, wird verzichtet. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Obwohl die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. nicht mehr vorge- schrieben ist, sind diese entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Ver- fahren über die vorliegenden Anträge informiert worden. - 3 - V/1075/2008 Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei- gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 03.05.2009, 04.10.2009 und 29.11.2009 liegen vor. Ebenso gibt es keine Bedenken, die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 entspre- chend an den 15.03.2009 anzupassen. Dem Rat wird deshalb empfohlen, die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Verordnungen zu beschließen. I. V. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 1075-08-Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/1075/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 03.05.2009 im Stadtbezirk Münster – Südost, Ortsteil Gremmendorf Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Südost, Ortsteil Gremmendorf, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der r äumlichen Entwicklung“ ausge- wiesenen Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“ liegen, dürfen am Sonntag, dem 03.05.2009, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr zu der Veranstal- tung „6. Gremmendorfer Straßenfest“ geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Haus Uhlenkotten
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1075/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37