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Förderung von Lastenfahrrädern

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2850/2020 vom 01.12.2020

Stand: Am 16.03.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 26.10.2020 2850/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 02.02.2021 Förderung von Lastenfahrrädern hier: mündl. Anfrage von Herr Detjen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.05.2020, TOP 8.2 Frage: „Herr Detjen befürworte die Förderung von Lastenfahrrädern durch die Stadt Köln. Er habe im Kölner Stadtgebiet jedoch noch keine Fahrräder gesehen, bei denen ersichtlich gewesen sei, dass sie von der Stadt Köln gesponsert wurden. Um die städtische Fördermittelvergabe nachvollziehen zu können, bittet er um Auskunft.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich aus verwaltungstechnischen Gründen gegen eine Kennzeichnung der geför- derten Lastenräder bspw. durch das Aufbringen eines Aufklebers entschieden. Der Nachweis der Nutzung erfolgt durch die Antragstellenden unaufgefordert für eine Dauer von drei Jahren durch jähr- liche Vorlage des Gesamt-Kilometerstandes des Fahrradcomputers oder eines Fahrtenbuches sowie eines Sachberichtes. Anhand der Fahrleistung erfolgt durch die Stadtverwaltung eine anonymisierte Auswertung mit Blick auf mögliche durch das Förderprogramm erzielte Verlagerungseffekte. Weiter- hin ist die Verwaltung bestrebt über Externe eine neutrale, wissenschaftliche Auswertung zu erhalten. Hier arbeitet die Verwaltung mit verschiedenen Universitäten zusammen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2021

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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