2021/0190
Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße - Baumfällungen
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Quelle: Foto Firma Opitz in B_I Medien, Großbäume erfolgreich verpflanzen, https://bi-medien.de/fachzeitschriften/galabau/baumpflege/grossbaeume- erfolgreich-verpflanzen ; Zugriff 09.06.2021, Uhrzeit 09:15 Uhr
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Punkt 7: Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße - Baumfällungen (V-Nr. 2021/0190) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.07.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0190
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-130-1000 Investitionsnummer: 15066-6168
Kostenträger: 5440-11 Sachkonto: 095-2010
Betreff: Umgestaltung der Nieder -Ramstädter Straße - Baumfällungen
Vorlage vom: 06.07.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von Baum Nr. 1, 53, 54, 55 und 56 entlang der Nieder -
Ramstädter Straße zu.
2. Der Magistrat stimmt der optionalen Fällung von Baum Nr. 2 zu, falls dieser nicht durch
Anpassung der Versickerungsmulden erhalten werden kann.
3. Für die gesamte Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitung für die
Straßenbäume durchgeführt.
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Anlagen: Anlage_1_Ausschnitt_Lageplan_3
Anlage_2_Ausschnitt_Lageplan_4
Anlage_3_Ausschnitt_Leitungslageplan_3
Anlage_4_Beispielbild
Anlage_5_BV_Nieder -
Ramstädter_Straße_Darmstadt_Großbaumverpflanzung_20201210
Anlage_6_BV_Nieder -Ramstädter_Straße_Darmstadt_Gutachten_20210119
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.07.2021
Einleitung
Im Zuge der Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße zwischen Böllenfalltorweg und
Lichtwiesenweg sind mehrere Einzelbäume durch die geplante Baumaßnahme betroffen und
müssen versetzt oder gefällt werden. Neben diesen Einzelbäumen ist im Bereich der Viktoria-
Melita-Anlage der bestehende Waldrand durch die geplante Versickerungsmulde betroffen.
In der Magistratsvorlage (Vorlage-Nr.2020/0111) für die Umgestaltung der Nieder-Ramstädter
Straße aus dem Jahr 2019 wurde für die fraglichen Bäume die Prüfung der Verpflanzbarkeit
und Erhaltungsfähigkeit vorgeschrieben. Diese Bewertung ist mittlerweile durch ein
Sachverständigenbüro durchgeführt worden. Die beiden Gutachten sind der Magistratsvorlage
als Anlage 5 und 6 beigefügt. Insgesamt sind 5 Platanen mit Sicherheit nicht mit der
Baumaßnahme vereinbar und müssen versetzt oder gefällt werden. Diese Bäume besitzen, die
in den Lageplänen (Anlage 1 und 2), eingetragenen Nummern: 1, 53, 54, 55 und 56.
Für die Bäume Nr.2, 51, 57 und Nr. 63 wurde sowohl die Verpflanzbarkeit geprüft, als auch die
Erhaltungsfähigkeit der Bäume im Rahmen der Baumaßnahme. Diese Bäume sollen im
Rahmen der Maßnahme erhalten bleiben. Dazu werden im Vorfeld der Maßnahme
Wurzelsuchgrabungen durchgeführt und nach Möglichkeit Wurzelbrücken gebaut. Diese sind
bereits in der Planung berücksichtigt. Für Baum Nr.2 wird geprüft, ob je nach Wurzellage, die
Versickerungsmulde an die Gegebenheiten des Baumes angepasst werden kann. Sollte ein
Erhalt des Baumes Nr. 2 trotz Anpassung der Versickerungsmulde nicht möglich sein, wird
dieser ebenfalls gefällt.
Ökologische Baubegleitung
Aus Baumschutzgründen wird für die gesamte Baumaßnahme eine weisungsbefugte
ökologische Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen für alle von dem Bauvorhaben
betroffenen Bäume beauftragt. Dies betrifft alle erforderlichen Baumsicherungsmaßnahmen
und die Festlegung von technischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Baumerhaltes in enger
Abstimmung mit dem Grünflächenamt.
Bewertung der Verpflanzbarkeit und Baumumfeld
Die in den Gutachten auf Verpflanzbarkeit geprüften Bäume besitzen alle einen Stammumfang
von über 100 cm und ein zum Teil einseitig baulich verändertes Baumumfeld (Fahrbahn,
Plattenbelag, Versorgungsleitungen, Schächte). Eine Baumverpflanzung mittels
Standardmethode ist nur bis zu einem Stammumfang von maximal 100 cm mö glich. Das
Standardverfahren für die Baumverpflanzung mittels einer Rundspatenmaschine ist für die
untersuchten Bäume nicht durchführbar.
Hintergrund hierfür ist, dass bei einer Verpflanzung der Wurzelballen mindestens das 10 -fache
des Stammdurchmessers des zu verpflanzenden Baumes betragen sollte. Für die untersuchten
Bäume bedeutet dies, dass der Durchmesser bzw. die Kantenlänge des Wurzelballens ca. 3,50
m bis 4,50 m betragen sollte. Neben den Stammdurchmessern lässt auch die Höhe der Bäume
und der Kronendurchmesser eine Verpflanzung mit Standardverfahren nicht zu.
Eine Verpflanzung der Bäume wäre einzig mit einer technischen Sonderlösung möglich.
Bei dieser technischen Sonderlösung werden die Wurzelballen mit einer Stützkonstruktion aus
dem Boden gelöst und an einen neuen Standort gehoben. Hierzu wird der Wurzelballen
ganzflächig mit Dielen unterbaut, so dass Erde und Wurzelwerk beim Anheben während des
Transportes geschützt sind. Der Baum wird mittels eines Krans mitsamt der Stützkonstruktion
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auf einen Tieflader verladen. Bei dieser Sonderlösung ist in der Regel nur ein aufrechter
Transport des Baumes möglich. Da im gesamten Baufeld der Baumaßnahme keine Standorte
für eine Wiederanpflanzung in Frage kommen, müssten die Bäume abtransportiert werden. Der
aufrechte Transport der Bäume wird durch Ausleger für Lichtsignalanlagen,
Oberleitungsabspannungen, Lichtmasten, angrenzende Bäume, Brücken usw. für Probleme
beim Transport der Bäume führen, oder diesen unmöglich machen. In Anlage 4 sind die
Stützkonstruktion und das Anheben in einem Beispielbild dargestellt.
Im Bereich der Bäume Nr.53, 54, 55, 56 (Gutachten vom 10.12.2020) und Baum Nr. 57
(Gutachten vom 19.01.2021) befinden sich viele verschiedene Leitungen im Untergrund. Diese
Leitungen befinden sich teilweise im Bereich des Wurzelballens, welcher für eine Verpflanzung
nötig wäre. Für eine Verpflanzung müssten diese Leitungen verlegt werden, darunter befinden
sich Strom- und Telekommunikationsleitungen unterhalb des Gehweges sowie ein
Schmutzwasserkanal in der angrenzenden Fahrbahn. Im Bereich des Baumes Nr.63, liegt
neben den oben genannten Leitungen noch eine Gasleitung MG 150 St. Diese Gasleitung
müsste ebenfalls umgelegt werden. In Anlage 3 ist ein Ausschnitt aus dem Leitungslageplan im
Bereich der Bäume Nr.53 bis 57 enthalten.
Die Kosten für eine Großbaumverpflanzung sind durch den enormen Aufwand sehr hoch. Sie
setzen sich unter anderem aus den Kosten zur Vorbereitung der Verpflanzung, der eigentlichen
Großbaumverpflanzung und Vorbereitung eines neuen Standortes und Pflege für mindestens
die nächsten 3 Jahre zusammen. Im vorliegenden Fall kommen noch die Kosten für die
Arbeiten im Gehweg- und Fahrbahnbereich, sowie die Kosten für die erforderlichen
Leitungsverlegungen hinzu.
Ergebnis
Für die Bäume Nr.1, 2 und 51 ist eine Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht
empfohlen. Die Bäume Nr.53 bis 57 sowie der nördliche Baum Nr.63 stehen in einer
zusammenhängenden Baumreihe und sind als geschlossene Einheit anzusehen. Bei einer
Verpflanzung wird die Beibehaltung des zusammenhängenden Charakters an einem neuen
Standort empfohlen, um die gestalterische und ökologische Funktion zu erhalten. Bei einer
Verpflanzung an einzelne Standorte ist der ökologische Aspekt der Bäume mittelfristig als
vernachlässigbar anzusehen.
Früher standen entlang des Sportgeländes des SV98 große Pappeln, hierdurch sind die Bäume
Nr.53 bis 57 und Nr.63 aufgrund von Schattendruck schief gewachsen und neigen sich alle
deutlich zur Nieder-Ramstädter Straße hin.
Im gesamten Baufeld der Baumaßnahme finden sich keine Standorte, die für eine
Wiederanpflanzung in Frage kommen. Das heißt, die Bäume müssten alle per Sattelzug
abtransportiert werden. Die daraus entstehenden Probleme wurden bereits im vorherigen
Abschnitt benannt.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Randbedingungen wird eine Verpflanzung der
Bäume Nr.1, 2, 51, 53, 54, 55, 56, 57 und Nr.63 nicht empfohlen. Die Gesamtkosten einer
Großbaumverpflanzung übersteigen die Kosten für eine Kompensation durch Neupflanzungen
um ein Vielfaches. Es wird empfohlen die Bäume Nr.1, 53, 54, 55, 56 im Vorfeld der
Maßnahme „Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße“ zu fällen. Sollte ein Erhalt des
Baumes Nr. 2 trotz Anpassung der Versickerungsmulde nicht möglich sein, wird dieser
ebenfalls gefällt.
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Die übrigen untersuchten Bäume Nr.51, 57 und 63 können mit geeigneten technischen
Maßnahmen erhalten werden.
Im Zuge der Baumaßnahme sind auf der östlichen Seite im Bereich Lichtwiesenweg bis Merck -
Stadion am Böllenfalltor Neupflanzungen von Großsträuchern vorgesehen. Hier werden
zwischen Gehweg und Radweg Feldahorn, Blutpflaume und Kornelkirsche angepflanzt. Eine
Neupflanzung von Bäumen ist aufgrund der beengten Verhältnisse und den vielen
Leitungstrassen im Erdreich nicht möglich.
Die Kosten für die Fällungen werden über das Projekt „Umgestaltung der Nieder-Ramstädter
Straße“ finanziert und stehen auf der Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer15066-
6168 zur Verfügung.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
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Beratungsverlauf (2)
Orte (5)
- Klappacher Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Böllenfalltorweg
- Lichtwiesenweg
- Viktoria-Melita-Anlage
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0190
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.07.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00