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2021/0190

Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße - Baumfällungen

Magistratsvorlage 06.07.2021

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Quelle: Foto Firma Opitz in B_I Medien, Großbäume erfolgreich verpflanzen, https://bi-medien.de/fachzeitschriften/galabau/baumpflege/grossbaeume-
erfolgreich-verpflanzen ; Zugriff 09.06.2021, Uhrzeit 09:15 Uhr

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Punkt 7: Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße - Baumfällungen 
 (V-Nr. 2021/0190) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

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57 56 55 54 53

2021/0190

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.07.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0190 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-130-1000 Investitionsnummer:  15066-6168 
Kostenträger:  5440-11 Sachkonto: 095-2010 
 
Betreff: Umgestaltung der Nieder -Ramstädter Straße - Baumfällungen  
 
Vorlage vom: 06.07.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von Baum Nr. 1, 53, 54, 55 und 56 entlang der Nieder -
Ramstädter Straße zu.  
2. Der Magistrat stimmt der optionalen Fällung von Baum Nr. 2 zu, falls dieser nicht durch 
Anpassung der Versickerungsmulden erhalten werden kann.  
3. Für die gesamte Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitung für die 
Straßenbäume durchgeführt.

- 2 - 
Anlagen: Anlage_1_Ausschnitt_Lageplan_3  
Anlage_2_Ausschnitt_Lageplan_4  
Anlage_3_Ausschnitt_Leitungslageplan_3  
Anlage_4_Beispielbild  
Anlage_5_BV_Nieder -
Ramstädter_Straße_Darmstadt_Großbaumverpflanzung_20201210  
Anlage_6_BV_Nieder -Ramstädter_Straße_Darmstadt_Gutachten_20210119  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.07.2021  
 
Einleitung 
 
Im Zuge der Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße zwischen Böllenfalltorweg und 
Lichtwiesenweg sind mehrere Einzelbäume durch die geplante Baumaßnahme betroffen und 
müssen versetzt oder gefällt werden. Neben diesen Einzelbäumen ist im Bereich der Viktoria-
Melita-Anlage der bestehende Waldrand durch die geplante Versickerungsmulde betroffen. 
In der Magistratsvorlage (Vorlage-Nr.2020/0111) für die Umgestaltung der Nieder-Ramstädter 
Straße aus dem Jahr 2019 wurde für die fraglichen Bäume die Prüfung der Verpflanzbarkeit  
und Erhaltungsfähigkeit vorgeschrieben. Diese Bewertung ist mittlerweile durch ein 
Sachverständigenbüro durchgeführt worden. Die beiden Gutachten sind der Magistratsvorlage 
als Anlage 5 und 6 beigefügt. Insgesamt sind 5 Platanen mit Sicherheit nicht mit der 
Baumaßnahme vereinbar und müssen versetzt oder gefällt werden. Diese Bäume besitzen, die 
in den Lageplänen (Anlage 1 und 2), eingetragenen Nummern: 1, 53, 54, 55 und 56.  
Für die Bäume Nr.2, 51, 57 und Nr. 63 wurde sowohl die Verpflanzbarkeit geprüft, als auch die 
Erhaltungsfähigkeit der Bäume im Rahmen der Baumaßnahme. Diese Bäume sollen im 
Rahmen der Maßnahme erhalten bleiben. Dazu werden im Vorfeld der Maßnahme 
Wurzelsuchgrabungen durchgeführt und nach Möglichkeit Wurzelbrücken gebaut. Diese sind 
bereits in der Planung berücksichtigt. Für Baum Nr.2 wird geprüft, ob je nach Wurzellage, die 
Versickerungsmulde an die Gegebenheiten des Baumes angepasst werden kann. Sollte ein 
Erhalt des Baumes Nr. 2 trotz Anpassung der Versickerungsmulde nicht möglich sein, wird 
dieser ebenfalls gefällt. 
 
Ökologische Baubegleitung 
 
Aus Baumschutzgründen wird für die gesamte Baumaßnahme eine weisungsbefugte 
ökologische Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen für alle von dem Bauvorhaben 
betroffenen Bäume beauftragt. Dies betrifft alle erforderlichen Baumsicherungsmaßnahmen 
und die Festlegung von technischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Baumerhaltes in enger 
Abstimmung mit dem Grünflächenamt. 
 
Bewertung der Verpflanzbarkeit und Baumumfeld 
 
Die in den Gutachten auf Verpflanzbarkeit geprüften Bäume besitzen alle einen Stammumfang 
von über 100 cm und ein zum Teil einseitig baulich verändertes Baumumfeld (Fahrbahn, 
Plattenbelag, Versorgungsleitungen, Schächte). Eine Baumverpflanzung mittels 
Standardmethode ist nur bis zu einem Stammumfang von maximal 100 cm mö glich. Das 
Standardverfahren für die Baumverpflanzung mittels einer Rundspatenmaschine ist für die 
untersuchten Bäume nicht durchführbar. 
Hintergrund hierfür ist, dass bei einer Verpflanzung der Wurzelballen mindestens das 10 -fache 
des Stammdurchmessers des zu verpflanzenden Baumes betragen sollte. Für die untersuchten 
Bäume bedeutet dies, dass der Durchmesser bzw. die Kantenlänge des Wurzelballens ca. 3,50 
m bis 4,50 m betragen sollte. Neben den Stammdurchmessern lässt auch die Höhe der Bäume 
und der Kronendurchmesser eine Verpflanzung mit Standardverfahren nicht zu. 
 
Eine Verpflanzung der Bäume wäre einzig mit einer technischen Sonderlösung möglich.  
Bei dieser technischen Sonderlösung werden die Wurzelballen mit einer Stützkonstruktion aus 
dem Boden gelöst und an einen neuen Standort gehoben. Hierzu wird der Wurzelballen 
ganzflächig mit Dielen unterbaut, so dass Erde und Wurzelwerk beim Anheben während des 
Transportes geschützt sind. Der Baum wird mittels eines Krans mitsamt der Stützkonstruktion

- 4 - 
auf einen Tieflader verladen. Bei dieser Sonderlösung ist in der Regel nur ein aufrechter 
Transport des Baumes möglich. Da im gesamten Baufeld der Baumaßnahme keine Standorte 
für eine Wiederanpflanzung in Frage kommen, müssten die Bäume abtransportiert werden. Der 
aufrechte Transport der Bäume wird durch Ausleger für Lichtsignalanlagen, 
Oberleitungsabspannungen, Lichtmasten, angrenzende Bäume, Brücken usw. für Probleme 
beim Transport der Bäume führen, oder diesen unmöglich machen. In Anlage 4 sind die 
Stützkonstruktion und das Anheben in einem Beispielbild dargestellt. 
 
Im Bereich der Bäume Nr.53, 54, 55, 56 (Gutachten vom 10.12.2020) und Baum Nr. 57  
(Gutachten vom 19.01.2021) befinden sich viele verschiedene Leitungen im Untergrund. Diese 
Leitungen befinden sich teilweise im Bereich des Wurzelballens, welcher für eine Verpflanzung 
nötig wäre. Für eine Verpflanzung müssten diese Leitungen verlegt werden, darunter befinden 
sich Strom- und Telekommunikationsleitungen unterhalb des Gehweges sowie ein 
Schmutzwasserkanal in der angrenzenden Fahrbahn. Im Bereich des Baumes Nr.63, liegt 
neben den oben genannten Leitungen noch eine Gasleitung MG 150 St. Diese Gasleitung 
müsste ebenfalls umgelegt werden. In Anlage 3 ist ein Ausschnitt aus dem Leitungslageplan im 
Bereich der Bäume Nr.53 bis 57 enthalten. 
 
Die Kosten für eine Großbaumverpflanzung sind durch den enormen Aufwand sehr hoch. Sie 
setzen sich unter anderem aus den Kosten zur Vorbereitung der Verpflanzung, der eigentlichen 
Großbaumverpflanzung und Vorbereitung eines neuen Standortes und Pflege für mindestens 
die nächsten 3 Jahre zusammen. Im vorliegenden Fall kommen noch die Kosten für die 
Arbeiten im Gehweg- und Fahrbahnbereich, sowie die Kosten für die erforderlichen 
Leitungsverlegungen hinzu. 
 
Ergebnis 
 
Für die Bäume Nr.1, 2 und 51 ist eine Verpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht 
empfohlen. Die Bäume Nr.53 bis 57 sowie der nördliche Baum Nr.63 stehen in einer 
zusammenhängenden Baumreihe und sind als geschlossene Einheit anzusehen. Bei einer 
Verpflanzung wird die Beibehaltung des zusammenhängenden Charakters an einem neuen 
Standort empfohlen, um die gestalterische und ökologische Funktion zu erhalten. Bei einer 
Verpflanzung an einzelne Standorte ist der ökologische Aspekt der Bäume mittelfristig als 
vernachlässigbar anzusehen. 
Früher standen entlang des Sportgeländes des SV98 große Pappeln, hierdurch sind die Bäume 
Nr.53 bis 57 und Nr.63 aufgrund von Schattendruck schief gewachsen und neigen sich alle 
deutlich zur Nieder-Ramstädter Straße hin. 
Im gesamten Baufeld der Baumaßnahme finden sich keine Standorte, die für eine 
Wiederanpflanzung in Frage kommen. Das heißt, die Bäume müssten alle per Sattelzug 
abtransportiert werden. Die daraus entstehenden Probleme wurden bereits im vorherigen 
Abschnitt benannt. 
 
Vor dem Hintergrund der oben genannten Randbedingungen wird eine Verpflanzung der 
Bäume Nr.1, 2, 51, 53, 54, 55, 56, 57 und Nr.63 nicht empfohlen. Die Gesamtkosten einer 
Großbaumverpflanzung übersteigen die Kosten für eine Kompensation durch Neupflanzungen 
um ein Vielfaches. Es wird empfohlen die Bäume Nr.1, 53, 54, 55, 56 im Vorfeld der 
Maßnahme „Umgestaltung der Nieder-Ramstädter Straße“ zu fällen. Sollte ein Erhalt des 
Baumes Nr. 2 trotz Anpassung der Versickerungsmulde nicht möglich sein, wird dieser 
ebenfalls gefällt.

- 5 - 
Die übrigen untersuchten Bäume Nr.51, 57 und 63 können mit geeigneten technischen 
Maßnahmen erhalten werden.  
 
Im Zuge der Baumaßnahme sind auf der östlichen Seite im Bereich Lichtwiesenweg bis Merck -
Stadion am Böllenfalltor Neupflanzungen von Großsträuchern vorgesehen. Hier werden 
zwischen Gehweg und Radweg Feldahorn, Blutpflaume und Kornelkirsche angepflanzt. Eine 
Neupflanzung von Bäumen ist aufgrund der beengten Verhältnisse und den vielen 
Leitungstrassen im Erdreich nicht möglich. 
 
Die Kosten für die Fällungen werden über das Projekt „Umgestaltung der Nieder-Ramstädter 
Straße“ finanziert und stehen auf der Kostenstelle 066-130-1000, Investitionsnummer15066-
6168 zur Verfügung. 
 
 
Dezernat III         
 
 
 
Michael Kolmer        
Stadtrat

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Beratungsverlauf (2)

TOP 7
TOP 241

Orte (5)

  • Klappacher Straße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Böllenfalltorweg
  • Lichtwiesenweg
  • Viktoria-Melita-Anlage

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0190
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.07.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00