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3413/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl" 19/22

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 2.3

Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz-Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl 98_22

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz-Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl 98_22

1864 Zeichen

Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, 
sehr geehrte Mitglieder der Nippeser Bezirksvertretung, 
  
als xxx und als xxx der GGS Halfengasse in Alt-Niehl vertreten wir die Interessen unserer Schülerinnen 
und Schüler. 
  
Im Austausch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Spielmöglichkeiten in ihrem Stadtteil 
wurde uns erneut bewusst, dass in Alt-Niehl eine Fläche fehlt, auf der Kinder Ballsportarten spielen 
können. Insbesondere Basketball, das von vielen unserer Kinder auch durch unsere Kooperation mit 
dem Basketballverein Nord-West gerne gespielt wird, kann in Alt- Niehl eigentlich nur auf unserem 
Schulgrundstück gespielt werden. Dieses ist jedoch am Abend und am Wochenende abgeschlossen. 
Zudem wird uns unser Schulhof mit Beginn der Schulsanierung nicht mehr zur Verfügung stehen. 
  
Nach einer Analyse der örtlichen Begebenheiten beantragen wir daher, auf dem Spielplatz an der 
KVB Haltestelle „Niehl“ eine asphaltierte Spielfläche von etwa 10x15m zu schaffen, eine einfach 
Markierung mit Seiten- und Mittellinie aufzubringen sowie Basketballkörbe an zwei Seiten 
aufzustellen. Zurzeit ist dort eine Wiesenfläche. Auf dieser Fläche könnten dann diverse 
Ballsportspiele (Basketball, Völkerball, etc.) gespielt werden. Als Schule könnten wir diese Fläche in 
der Zeit der Auslagerung ebenfalls am Vormittag als Spielfläche nutzen.  
  
Zur Ergänzung:  
Spielfeldgrößen von Völkerballfeldern sind z.B. 9mx14m, von Volleyballfeldern 16mx18m (Halle). 
In der Anlage haben wir einen Kartenausschnitt angehängt, der den Standort des Spielplatzes zeigt. 
Eine Asphaltierung stellt zwar eine Versiegelung des Bodens dar, wäre aber an dortiger Stelle 
gleichzeitig ein großer Gewinn für die Kinder (und Jugendlichen) von Alt-Niehl. 
  
Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags und freuen uns auf Ihre Rückmeldung. 
  
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4656 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3413/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl" 19/22  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beschließt die Umgestaltung des 
Spielplatzes Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl durch Errichtung eines multifunktionalen Sportfeldes  
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei einer Bürgereingabe wurde um Prüfung gebeten, ob die Errichtung eines multifunktionellen Sportfel-
des auf dem Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl möglich ist: 
 
Im Austausch von Vertretern und Schülern der GGS Halfengasse zu Spielmöglichkeiten in ihrem Stadt-
teil wurde erneut bewusst, dass in Alt-Niehl eine Fläche fehlt, auf der Kinder Ballsportarten spielen kön-
nen. Insbesondere Basketball, das von vielen Kindern auch durch die Kooperation mit dem Basketball-
verein Nord-West gerne gespielt wird, kann in Alt- Niehl nur auf einem Schulgrundstück gespielt werden. 
Dieses ist jedoch am Abend und am Wochenende geschlossen. Zudem steht der Schulhof mit Beginn 
der Schulsanierung nicht mehr zur Verfügung. 
 
Nach einer Analyse der örtlichen Begebenheiten wurde bei der Eingabe beantragt, auf dem Spielplatz 
Pastor-Wolff-Straße eine asphaltierte Spielfläche von etwa 10x15m zu schaffen, Markierungen mit Sei-
ten- und Mittellinie aufzubringen sowie Basketballkörbe an zwei Seiten aufzustellen. Zurzeit ist dort eine 
Wiesenfläche. Auf dieser Fläche könnten dann diverse Ballsportspiele (Basketball, Völkerball, etc.) ge-
spielt werden. Die Schule könnte diese Fläche in der Zeit der Auslagerung ebenfalls am Vormittag als 
Spielfläche nutzen.

3 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Die Jugendverwaltung hat die Voraussetzungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es 
räumlich möglich ist auf dem o.g. Spielplatz ein Basketballfeld von 10 x 20 m mit 2 Basketballständern 
und den erforderlichen Markierungen herzurichten. Hierzu sind aber weitere Untersuchungen erforder-
lich, ein Bodengutachten, ein Lärmgutachten und evtl. eine Anfrage auf Kampfmittel sind bei den Pla-
nungen einzuholen. 
  
Sollten diese Untersuchungen den Bau zulassen, könnte ein Spielfeld mit multifunktionalem Boden aus-
gestattet werden. Eventuell kann gleichzeitig der Trampelpfad zu den Schrebergärten neu ausgebaut 
werden. 
  
Die Planung dieser Umgestaltung ist abhängig von der aktuellen Prioritätenliste in die sie eingefügt wer-
den muss. Die Abarbeitung der Prioritätenliste ist dann abhängig von den aktuellen personellen Res-
sourcen. 
 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 60.000,00 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfi-
nanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), bei Fi-
nanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 
6.000 Euro p. a sind anteilig im Haushaltsplan 2022, Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), 
Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Ab 2023 ff. sind die hierfür erforderlichen Mittel im 
Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse von Dez. IV (Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport) innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, zu finanzieren. Die 
Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3413/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.11.2022
Erstellt
14.10.2022 12:27