3413/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl" 19/22
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Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz-Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl 98_22
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Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Mitglieder der Nippeser Bezirksvertretung, als xxx und als xxx der GGS Halfengasse in Alt-Niehl vertreten wir die Interessen unserer Schülerinnen und Schüler. Im Austausch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Spielmöglichkeiten in ihrem Stadtteil wurde uns erneut bewusst, dass in Alt-Niehl eine Fläche fehlt, auf der Kinder Ballsportarten spielen können. Insbesondere Basketball, das von vielen unserer Kinder auch durch unsere Kooperation mit dem Basketballverein Nord-West gerne gespielt wird, kann in Alt- Niehl eigentlich nur auf unserem Schulgrundstück gespielt werden. Dieses ist jedoch am Abend und am Wochenende abgeschlossen. Zudem wird uns unser Schulhof mit Beginn der Schulsanierung nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach einer Analyse der örtlichen Begebenheiten beantragen wir daher, auf dem Spielplatz an der KVB Haltestelle „Niehl“ eine asphaltierte Spielfläche von etwa 10x15m zu schaffen, eine einfach Markierung mit Seiten- und Mittellinie aufzubringen sowie Basketballkörbe an zwei Seiten aufzustellen. Zurzeit ist dort eine Wiesenfläche. Auf dieser Fläche könnten dann diverse Ballsportspiele (Basketball, Völkerball, etc.) gespielt werden. Als Schule könnten wir diese Fläche in der Zeit der Auslagerung ebenfalls am Vormittag als Spielfläche nutzen. Zur Ergänzung: Spielfeldgrößen von Völkerballfeldern sind z.B. 9mx14m, von Volleyballfeldern 16mx18m (Halle). In der Anlage haben wir einen Kartenausschnitt angehängt, der den Standort des Spielplatzes zeigt. Eine Asphaltierung stellt zwar eine Versiegelung des Bodens dar, wäre aber an dortiger Stelle gleichzeitig ein großer Gewinn für die Kinder (und Jugendlichen) von Alt-Niehl. Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags und freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3413/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl" 19/22 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beschließt die Umgestaltung des Spielplatzes Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl durch Errichtung eines multifunktionalen Sportfeldes Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei einer Bürgereingabe wurde um Prüfung gebeten, ob die Errichtung eines multifunktionellen Sportfel- des auf dem Spielplatz Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl möglich ist: Im Austausch von Vertretern und Schülern der GGS Halfengasse zu Spielmöglichkeiten in ihrem Stadt- teil wurde erneut bewusst, dass in Alt-Niehl eine Fläche fehlt, auf der Kinder Ballsportarten spielen kön- nen. Insbesondere Basketball, das von vielen Kindern auch durch die Kooperation mit dem Basketball- verein Nord-West gerne gespielt wird, kann in Alt- Niehl nur auf einem Schulgrundstück gespielt werden. Dieses ist jedoch am Abend und am Wochenende geschlossen. Zudem steht der Schulhof mit Beginn der Schulsanierung nicht mehr zur Verfügung. Nach einer Analyse der örtlichen Begebenheiten wurde bei der Eingabe beantragt, auf dem Spielplatz Pastor-Wolff-Straße eine asphaltierte Spielfläche von etwa 10x15m zu schaffen, Markierungen mit Sei- ten- und Mittellinie aufzubringen sowie Basketballkörbe an zwei Seiten aufzustellen. Zurzeit ist dort eine Wiesenfläche. Auf dieser Fläche könnten dann diverse Ballsportspiele (Basketball, Völkerball, etc.) ge- spielt werden. Die Schule könnte diese Fläche in der Zeit der Auslagerung ebenfalls am Vormittag als Spielfläche nutzen. 3 Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Jugendverwaltung hat die Voraussetzungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es räumlich möglich ist auf dem o.g. Spielplatz ein Basketballfeld von 10 x 20 m mit 2 Basketballständern und den erforderlichen Markierungen herzurichten. Hierzu sind aber weitere Untersuchungen erforder- lich, ein Bodengutachten, ein Lärmgutachten und evtl. eine Anfrage auf Kampfmittel sind bei den Pla- nungen einzuholen. Sollten diese Untersuchungen den Bau zulassen, könnte ein Spielfeld mit multifunktionalem Boden aus- gestattet werden. Eventuell kann gleichzeitig der Trampelpfad zu den Schrebergärten neu ausgebaut werden. Die Planung dieser Umgestaltung ist abhängig von der aktuellen Prioritätenliste in die sie eingefügt wer- den muss. Die Abarbeitung der Prioritätenliste ist dann abhängig von den aktuellen personellen Res- sourcen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 60.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfi- nanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), bei Fi- nanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 6.000 Euro p. a sind anteilig im Haushaltsplan 2022, Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Ab 2023 ff. sind die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse von Dez. IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, zu finanzieren. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3413/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 14.10.2022 12:27