0313/2022
Förderprogramm "Dritte Orte" - 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff
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Anlage 1 neu_Förderungen 2022-2 aus Förderprogramm Dritte Orte
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0313/2022 - Anlage 1 2. Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Kölner Initiativenhaus für Menschenrechte und Demokratie e.V. Gürzenichstr. 21 a-c 50667 Köln Innenstadt 25.000 € Der Verein ist noch institutionell im Aufbau und beabsichtigt die Themenfelder Demokratie und Menschenrechte auch in Kooperation z.B. mit den Kölner Bürgerzentren auf vielfältige Weise zu bearbeiten (Workshops mit Schulklassen etc., Vorträge, Hilfestellung zu direkter politischer Beteiligung, Diskussionen zu Themen wie Wertewandel, Demokratiemüdigkeit etc.). 2 Rubicon e.V. Rubensstr. 8-10, 50676 Köln Innenstadt 14.000 € Rubicon e.V. ist bereits seit vielen Jahren für LSBTIQ- Communitys aktiv. In Kooperation mit dem inklusiven Café „Inside“ soll mitten in der Stadt ein „Dritter Ort“ für LSBTIQ-Communitys geschaffen werden, wo Begegnung, Austausch und Vernetzung stattfindet. Alt und Jung, Regenbogenfamilien, queere Geflüchtete etc. können sich in einem geschützten nicht kommerzialisierten Ort mitten in der Stadt treffen. Angeboten werden u.a.: ein Sprachtandem-Treff, Lesungen, Musikveranstaltungen. Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart 1 0313/2022 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 4 3 Aktion Nachbarschaft Verein für Gemeinwesenarbeit Ossendorfer Weg 1 50827 Köln Bickendorf 30.000 € Familientreff als offener Treff mit vielfältigen Angeboten im Sinne eines Stadtteilcafés - Mittagstisch, Ausgabe der Kölner Tafel e.V., Vermietung für Feste, Vorträge, Aktionen für Kinder und Erwachsene, internationales Nachbarschaftsfrühstück etc. Stadtbezirk 5 4 Momo - mobiler Begegnungsort für Kölner Veedel KLuG - Köln leben & gestalten e.V. Liebigstr. 201 257 50825 50739 Köln Bilder- stöckchen 44.500 € Momo ist ein erweitertes Lastenrad - mobil, multifunktional, niederschwellig und partizipativ, mit dem Ziel einer nicht-kommerziellen Begegnungsmöglichkeit im öffentlichen Raum. Begleitet durch eine umfangreiche Kommunikationsstrategie und Netzwerkarbeit werden zahlreiche Veranstaltungen (u. a. Workshops, Spiele, Impulsvorträge, Podiumsdiskussionen etc.) durchgeführt. Gestartet wird in den Stadtteilen Bilderstöckchen, Ehrenfeld und Nippes. 5 SKM e.V. Große Telegraphenstr. 31 50676 Köln Standort: Franz-Clouth-Str. 5 50733 Köln Nippes 46.000 € Aufbau eines öffentlichen inklusiven Begegnungs- Cafe´s "DE FLO" mit nachhaltigen, partizipativen und niederschwelligen Bildungs, Beratungs- und Freizeitangeboten für Menschen aus allen Altersgruppen. Der Seminarraum soll zusätzlich als Gruppen- und Veranstaltungsraum vermietet werden. 2 0313/2022 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 9 6 FEE - Fördern & Erfolge Ernten e.V. Piccoloministr. 435, 51067 Köln Holweide 50.000 € FEE e.V. setzt sich ehrenamtlich für die Förderung von Mädchen und Frauen insbesondere mit Migrations- und Fluchtgeschichten ein. Es wird eine Begegnungsstätte geschaffen, die durch regelmäßige Bildungsarbeit die Geschlechtergerechtigkeit sowie den Gedanken der Demokratiebildung fördert. Hierzu zählen u. a. die Förderung von Integration, Partizipation und Kommunikation von Mädchen und Frauen mit und ohne Fluchterfahrung. Damit sollen der Lebensraum und der Aktionsradius von Mädchen und Frauen erweitert werden. Im Rahmen von Veranstaltungen werden Bildungsangebote durchgeführt, aber auch FIlmvorführungen, moderierte Diskussionen, Workshops und vieles mehr. 0 € 25.000 € 184.500 € Höhe der 1. Fördergenehmigung 209.500 € 800.000 € 262.620 € Höhe der 2. Fördergenehmigung Max. Förderbudget 2022 Verbleibende Fördermittel 2022 327.880 € 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 0313/2022 Freigabedatum 07.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der bei- liegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt: Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2022: Projekt – und Baukostenzuschüsse bis zu maximal 25.000 Euro Förderzeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024: Institutionelle Förderungen bis zu jährlich maximal 184.500 Euro In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teiler- gebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderpro- gramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzungen 2023ff. Mit Beschluss 4350/2021 vom 10.02.2022, „Förderprogramm „Dritte Orte“ - 1. Genehmigung für die Förderphase 2022ff“ wurden Mittel in Höhe von 327.880 Euro bewilligt. Mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden weitere Mittel in Höhe von 209.500 Euro verwendet. Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 262.620 Euro sind entsprechend der Antragslage Förderungen kleinerer Initiativen vorgesehen, die bis zur maximalen Höhe der Fördermittel von 800.000 Euro zur Entscheidung vorgelegt werden. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 209.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 184.500 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ be- schlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern u. –zentren, in der Teilplan- zeile 15- Transferaufwendungen jeweils 450.000 Euro für „Betriebskostenzuschüsse für Dritte Orte, mit Berücksichtigung der Mittelfortschreibung in den Jahren 2022 bis 2025“ über den vorhandenen Ansatz zugesetzt. Damit stehen in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt jährlich 800.000 Euro für das Förderprogramm „Dritte Orte“ zur Verfügung. Unter Punkt 5 des Haushaltsbegleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: „Das Förderprogramm „Dritte Orte“ soll vollumfänglich weiterentwickelt werden. Mehrjährige Betriebs- kostenzuschüsse sollen möglich sein, jedoch keine Dauer- bzw. Vollfinanzierungen. Kleinteilige För- derungen sollen mehr in den Fokus gerückt werden.“ Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren 3 und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Mitei- nander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen (Bürgerbegegnungsstättenplus). Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine; die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden. Zuwendungsempfän- ger*innen können auch Träger*innen überörtlich wirksamer Begegnungsräume sein. Im Rahmen ei- ner Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage ge- kommen sind, mit einer einmaligen Förderung unterstützt werden. Gemäß Förderprogramm ist die maximale Förderhöhe für Projektförderungen auf 25.000 Euro und für institutionelle Förderungen auf 50.000 Euro beschränkt. Für die Förderphase 2022ff stehen jährlich insgesamt 800.000 Euro als Förderbudget, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung in den Jahren 2023ff, zur Verfügung. Mit Beschluss des Fachausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021) vom 10.02.2022 wurden Förderungen in Höhe von 327.880 Euro bewilligt. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Finanzpläne für das Jahr 2022 wur- den die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die 2. Fördergenehmigung der Förderphase 2022ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff eine Projektförderung für 2022 in Höhe von 25.000 Euro und fünf institutionelle Förderungen für die Laufzeit 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt 184.500 Euro zur Förderung vorgeschlagen. Insgesamt beinhaltet die 2. Förder- genehmigung damit 209.500 Euro. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen sowohl für die erste als auch für die zweite För- dergenehmigung wurde seitens der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Dies gilt sowohl für kleinere, aber auch für größere Vereine, die vor dem Hintergrund der coronabedingten finanziellen Einbußen mit dem Förderprogramm in die Lage versetzt werden, eine sinnvolle Maßnahme zu reali- sieren und diese perspektivisch nach Abschluss der Förderung vollständig aus Eigenmitteln zu finan- zieren. Die institutionellen Förderungen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023ff. gebunden. Dieser Zeitraum bietet den Institutionen einerseits die notwendige Planungssicherheit und gleichzeitig die Möglichkeit, die Wirkung des Ange- botes nachzuweisen. Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel wie folgt: Förderart Laufzeit Bewilligte Mittel Prozent- anteil Projektförderungen 01.01. – 31.12.2022 42.500 € 5,31 % Institutionelle Förderungen (Betriebskostenzuschuss) 01.01.2022 – 31.12.2024 494.880 € 61,86 % Die verbleibenden Mittel in Höhe von 262.620 Euro (32,83 %) bleiben - entsprechend der Antragslage - ausschließlich Förderungen kleinerer Initiativen vorbehalten. Ziel ist es, die Fördermittel von 800.000 Euro maximal auszuschöpfen. Mit dieser Zielsetzung wird die Verwaltung das Förderprogramm Dritte Orte nochmals aktiv bewerben und auf die Fördermöglichkeiten, insbesondere für kleinere Initiativen, aufmerksam machen. 4 Finanzierung In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teiler- gebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderpro- gramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzungen 2023ff. Mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden anteilig Mittel in Höhe von 209.500 Euro verwendet. Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesund- heit und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – 2. Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“
Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit
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Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung Dringlichkeitsbegründung Die 2. Fördergenehmigung beinhaltet alle bisher vorliegenden Anträge, die in der 1. Fördergenehmigung wegen der fehlenden Vollständigkeit der Unterlagen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Da eine abschließende Prüfung der vorliegenden Anträge und Finanzpläne für das Jahr 2022 der einzelnen zu fördernden Vereine erst aktuell möglich war, konnten diese erst jetzt in die Vorlage eingebunden werden. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um den Vereinen die Planungssicherheit für die Umsetzung der Maßnahmen geben zu können.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0313/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 26.01.2022 12:06