Mandari Insight

0313/2022

Förderprogramm "Dritte Orte" - 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff

Beschlussvorlage Ausschuss 07.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.03.2022, TOP 4.5

Anlage 1 neu_Förderungen 2022-2 aus Förderprogramm Dritte Orte

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1 neu_Förderungen 2022-2 aus Förderprogramm Dritte Orte

4502 Zeichen

0313/2022 - Anlage 1
2. Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle Förderung
Stadtbezirk 1
1
Kölner Initiativenhaus für 
Menschenrechte und 
Demokratie e.V.                    
Gürzenichstr. 21 a-c                 
50667 Köln 
Innenstadt 25.000 €
Der Verein ist noch institutionell im Aufbau und 
beabsichtigt die Themenfelder Demokratie und 
Menschenrechte auch in Kooperation z.B. mit den 
Kölner Bürgerzentren auf vielfältige Weise zu 
bearbeiten (Workshops mit Schulklassen etc., 
Vorträge, Hilfestellung zu direkter politischer 
Beteiligung, Diskussionen zu Themen wie 
Wertewandel, Demokratiemüdigkeit etc.). 
2
Rubicon e.V.                            
Rubensstr. 8-10,                            
50676 Köln
Innenstadt 14.000 €
Rubicon e.V. ist bereits seit vielen Jahren für LSBTIQ-
Communitys aktiv. In Kooperation mit dem inklusiven 
Café „Inside“ soll mitten in der Stadt ein „Dritter Ort“ für 
LSBTIQ-Communitys geschaffen werden, wo 
Begegnung, Austausch und Vernetzung stattfindet. Alt 
und Jung, Regenbogenfamilien, queere Geflüchtete 
etc. können sich in einem geschützten nicht 
kommerzialisierten Ort mitten in der Stadt treffen. 
Angeboten werden u.a.: ein Sprachtandem-Treff, 
Lesungen, Musikveranstaltungen.
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
1

0313/2022 - Anlage 1
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle Förderung
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
Stadtbezirk 4
3
Aktion Nachbarschaft                     
Verein für 
Gemeinwesenarbeit 
Ossendorfer Weg 1                                
50827 Köln                
Bickendorf 30.000 €
Familientreff als offener Treff mit vielfältigen 
Angeboten im Sinne eines Stadtteilcafés - Mittagstisch, 
Ausgabe der Kölner Tafel e.V., Vermietung für Feste, 
Vorträge, Aktionen für Kinder und Erwachsene, 
internationales Nachbarschaftsfrühstück etc. 
Stadtbezirk 5
4
Momo - mobiler 
Begegnungsort für 
Kölner Veedel                                                     
KLuG - Köln leben & 
gestalten e.V.                                         
Liebigstr. 201 257                           
50825 50739 Köln
Bilder- 
stöckchen 44.500 €
Momo ist ein erweitertes Lastenrad - mobil, 
multifunktional, niederschwellig und partizipativ, mit 
dem Ziel einer nicht-kommerziellen 
Begegnungsmöglichkeit im öffentlichen Raum. 
Begleitet durch eine umfangreiche 
Kommunikationsstrategie und Netzwerkarbeit werden 
zahlreiche Veranstaltungen (u. a. Workshops, Spiele, 
Impulsvorträge, Podiumsdiskussionen etc.) 
durchgeführt. Gestartet wird in den Stadtteilen 
Bilderstöckchen, Ehrenfeld und Nippes. 
5
SKM e.V.                                             
Große Telegraphenstr. 31  
50676 Köln                                          
Standort:                                       
Franz-Clouth-Str. 5 
50733 Köln                        
Nippes 46.000 €
Aufbau eines öffentlichen inklusiven Begegnungs-
Cafe´s "DE FLO" mit nachhaltigen, partizipativen und 
niederschwelligen Bildungs, Beratungs- und 
Freizeitangeboten für Menschen aus allen 
Altersgruppen. Der Seminarraum soll zusätzlich als 
Gruppen- und Veranstaltungsraum vermietet werden. 
2

0313/2022 - Anlage 1
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle Förderung
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
Stadtbezirk 9
6
FEE - Fördern & Erfolge 
Ernten e.V.         
Piccoloministr. 435,    
51067 Köln
Holweide 50.000 €
FEE e.V. setzt sich ehrenamtlich für die Förderung von 
Mädchen und Frauen insbesondere mit Migrations- 
und Fluchtgeschichten ein. Es wird eine 
Begegnungsstätte geschaffen, die durch regelmäßige 
Bildungsarbeit die Geschlechtergerechtigkeit sowie 
den Gedanken der Demokratiebildung fördert. Hierzu 
zählen u. a. die Förderung von Integration, 
Partizipation und Kommunikation von Mädchen und 
Frauen mit und ohne Fluchterfahrung. Damit sollen der 
Lebensraum und der Aktionsradius von Mädchen und 
Frauen erweitert werden.  Im Rahmen von 
Veranstaltungen werden Bildungsangebote 
durchgeführt, aber auch FIlmvorführungen, moderierte 
Diskussionen, Workshops und vieles mehr.
0 € 25.000 € 184.500 €
Höhe der 1. Fördergenehmigung
209.500 €
800.000 €
262.620 €
Höhe der 2. Fördergenehmigung
Max. Förderbudget 2022
Verbleibende Fördermittel 2022
327.880 €
3

Beschlussvorlage Ausschuss

8499 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 0313/2022 
Freigabedatum 07.03.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Dritte Orte" - 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der bei-
liegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt:  
Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2022:  
Projekt – und Baukostenzuschüsse bis zu maximal 25.000 Euro  
Förderzeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024:  
Institutionelle Förderungen bis zu jährlich maximal  184.500 Euro 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teiler-
gebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderpro-
gramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzungen 2023ff. 
Mit Beschluss 4350/2021 vom 10.02.2022, „Förderprogramm „Dritte Orte“ - 1. Genehmigung für die 
Förderphase 2022ff“ wurden Mittel in Höhe von 327.880 Euro bewilligt. 
Mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden weitere Mittel in Höhe von 209.500 Euro 
verwendet.  
Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 262.620 Euro sind entsprechend der Antragslage 
Förderungen kleinerer Initiativen vorgesehen, die bis zur maximalen Höhe der Fördermittel von 
800.000 Euro zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  209.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    184.500   € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ be-
schlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021).  
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungsnachweis im 
Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern u. –zentren, in der Teilplan-
zeile 15- Transferaufwendungen jeweils 450.000 Euro für „Betriebskostenzuschüsse für Dritte Orte, 
mit Berücksichtigung der Mittelfortschreibung in den Jahren 2022 bis 2025“ über den vorhandenen 
Ansatz zugesetzt. Damit stehen in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt jährlich 800.000 Euro für das 
Förderprogramm „Dritte Orte“ zur Verfügung.  
 
Unter Punkt 5 des Haushaltsbegleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie 
folgt konkretisiert: 
 
„Das Förderprogramm „Dritte Orte“ soll vollumfänglich weiterentwickelt werden. Mehrjährige Betriebs-
kostenzuschüsse sollen möglich sein, jedoch keine Dauer- bzw. Vollfinanzierungen. Kleinteilige För-
derungen sollen mehr in den Fokus gerückt werden.“   
 
Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren

3 
und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Mitei-
nander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen 
Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen (Bürgerbegegnungsstättenplus). 
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine; die Anerkennung als gemeinnützige 
Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden. Zuwendungsempfän-
ger*innen können auch Träger*innen überörtlich wirksamer Begegnungsräume sein. Im Rahmen ei-
ner Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage ge-
kommen sind, mit einer einmaligen Förderung unterstützt werden. Gemäß Förderprogramm ist die 
maximale Förderhöhe für Projektförderungen auf 25.000 Euro und für institutionelle Förderungen auf 
50.000 Euro beschränkt. 
Für die Förderphase 2022ff stehen jährlich insgesamt 800.000 Euro als Förderbudget, vorbehaltlich 
der Genehmigung der Haushaltssatzung in den Jahren 2023ff, zur Verfügung.  
 
Mit Beschluss des Fachausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021) vom 
10.02.2022 wurden Förderungen in Höhe von 327.880 Euro bewilligt.  
 
Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Finanzpläne für das Jahr 2022 wur-
den die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die 2. Fördergenehmigung der Förderphase 2022ff. 
berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis werden mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff eine Projektförderung für 
2022 in Höhe von 25.000 Euro und fünf institutionelle Förderungen für die Laufzeit 2022 bis 2024 in 
Höhe von insgesamt 184.500 Euro zur Förderung vorgeschlagen. Insgesamt beinhaltet die 2. Förder-
genehmigung damit 209.500 Euro.  
 
Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen sowohl für die erste als auch für die zweite För-
dergenehmigung wurde seitens der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen 
in die vorhandene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Dies gilt sowohl für 
kleinere, aber auch für größere Vereine, die vor dem Hintergrund der coronabedingten finanziellen 
Einbußen mit dem Förderprogramm in die Lage versetzt werden, eine sinnvolle Maßnahme zu reali-
sieren und diese perspektivisch nach Abschluss der Förderung vollständig aus Eigenmitteln zu finan-
zieren. 
 
Die institutionellen Förderungen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren unter dem Vorbehalt des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023ff. gebunden. Dieser Zeitraum bietet den Institutionen 
einerseits die notwendige Planungssicherheit und gleichzeitig die Möglichkeit, die Wirkung des Ange-
botes nachzuweisen.  
 
Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel wie folgt: 
 
 
Förderart 
 
 
Laufzeit 
 
Bewilligte Mittel 
 
Prozent-
anteil 
 
Projektförderungen 
 
 
01.01. – 31.12.2022 
 
42.500 € 
 
5,31 % 
 
Institutionelle Förderungen 
(Betriebskostenzuschuss) 
 
 
01.01.2022 – 31.12.2024 
 
494.880 € 
 
61,86 % 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 262.620 Euro (32,83 %) bleiben - entsprechend der Antragslage 
- ausschließlich Förderungen kleinerer Initiativen vorbehalten. Ziel ist es, die Fördermittel von 800.000 
Euro maximal auszuschöpfen. Mit dieser Zielsetzung wird die Verwaltung das Förderprogramm Dritte 
Orte nochmals aktiv bewerben und auf die Fördermöglichkeiten, insbesondere für kleinere Initiativen, 
aufmerksam machen.

4 
 
 
 
Finanzierung 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teiler-
gebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderpro-
gramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzungen 2023ff. 
Mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden anteilig Mittel in Höhe von 209.500 Euro 
verwendet.  
 
Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesund-
heit und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann 
jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – 2. Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“

Anlage 0 - Begründung Dringlichkeit

604 Zeichen

Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die 2. Fördergenehmigung beinhaltet alle bisher vorliegenden Anträge, die in der  
1. Fördergenehmigung wegen der fehlenden Vollständigkeit der Unterlagen noch nicht 
berücksichtigt werden konnten. Da eine abschließende Prüfung der vorliegenden Anträge 
und Finanzpläne für das Jahr 2022 der einzelnen zu fördernden Vereine erst aktuell möglich 
war, konnten diese erst jetzt in die Vorlage eingebunden werden. 
Die Beschlussfassung ist erforderlich, um den Vereinen die Planungssicherheit für die 
Umsetzung der Maßnahmen geben zu können.

Beratungsverlauf (5)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0313/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.03.2022
Erstellt
26.01.2022 12:06