V/0194/2025
119. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Geänderter Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0194/2025 V/0194/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 119. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Schloss im Bereich Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630: Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring Geänderter Beschluss zur Aufstellung [Kindergarten auf dem Gelände des ehemaligen "Zölibads"] Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Schloss im Bereich Annette -Allee / Kardinal -von- Galen-Ring zu ändern (119. Änderung des FNP). 2. Der vom Rat der Stadt Münster am 18.05.2022 gefasste Beschluss zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans Nr. 630: Annette -Allee / Kardinal -von-Galen-Ring wird auf- grund des Verfahrenswechsels von einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hin zu einem Vollverfahren (Regelverfahren) folgendermaßen geändert: Für den Bereich am westlichen Ende der Annette -Allee, zwischen der Annette-Allee und dem Kardinal-von-Galen-Ring, ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Vollverfahren (Regelverfahren) aufzustel- len (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630). Das Plangebiet erstreckt sich über einen Teil des Flurstücks 241 in der Flur 206 der Gemarkung Münster. Stadtplanungsamt 15.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Völlmecke Herr Husmann Telefon: 492-6154 492-6194 Voellmecke@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0194/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit dem Bistum Münster als Vorhabenträger einen Durch- führungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Vorhabenträger regelt. Begründung: Das Bistum Münster beabsichtigt, auf seiner Fläche an der Annette -Allee 43 einen Kindergarten mit Außengelände zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Dabei soll der Kindergarten vier Gruppen umfassen und in ein-bis zweigeschossiger Bauweise entstehen. Der Anlass für diese Planung begründet sich in der konstant hohen bzw. steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im Innenstadtbereich. Eine intensive Flächensuche durch eine ämterüber- greifende Arbeitsgruppe hat das Grundstück des ehemaligen bischöflichen Schwimmbads („Zölibad“) für den Bezirk Mitte als geeigneten Standort identifiziert. Weiter soll im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans das Bestandsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden. Die Erschließung soll über die vorhandene Zufahrt zur Annette-Allee erfolgen. Zusätzlich gibt es eine fußläufige Anbindung an den öffentlichen Stellplatz am Kardinal-von-Galen-Ring. Am 18.05.2022 hatte der Rat bereits die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Teil des Geländes des ehemaligen „Zölibads“ als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB beschlossen (siehe V/0231/2022). Die Änderung der Verfahrensart hin zu einem Vollverfahren im Sinne des Regelverfahrens ist not- wendig, da der Planbereich im Außenbereich liegt und nicht über die Regelungen des § 13a darstell- bar ist. Bei einem Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB hätte der zu Grunde liegende FNP nachträg- lich im Wege der Berichtigung angepasst werden können. Im Vollverfahren ist jetzt auch ein Parallel- verfahren zur Änderung des FNP erforderlich (Beschlussvorschlag 1). Die Ziele der Planung sowie der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans haben sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss aus 2022 nicht verändert. Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans sind identisch. Sie können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Weiteres Verfahren: Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind im Anschluss an die vorliegen- den Beschlüsse für das dritte Quartal des Jahres 2025 vorgesehen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0194/2025 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne (Flächen- nutzungsplan bzw. vorhabenbezogener Bebauungsplan) für einen Teil des Geländes des ehema- ligen „Zölibads“ am westlichen Ende der Annette-Allee. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung mit Außengelände. Des Weiteren soll das Be- standsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der FNP-Änderung und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen durch die vorliegenden Beschlüsse keine Kosten. Mit dem Vorha- benträger Bistum Münster wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Vorhabenträger regelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als wachsender Stadt eine konstant hohe bzw. steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerade auch im Innenstadtbereich besteht. Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Versiegelung und Bebauung von Flächen einhergehen wird, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.
Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0194/2025 Geltungsbereich / Maßstab 1 : 5.000119. Änderung des Flächennutzungsplans /Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630:Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Annette-Allee 43
- Kardinal-von-Galen-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0194/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 10:55