Mandari Insight

V/0194/2025

119. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Geänderter Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 09.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 67.1.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4745 Zeichen

V/0194/2025 
V/0194/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 119. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im 
Stadtteil Schloss im Bereich Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630: Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring 
Geänderter Beschluss zur Aufstellung 
[Kindergarten auf dem Gelände des ehemaligen "Zölibads"] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Schloss im Bereich Annette -Allee / Kardinal -von-
Galen-Ring zu ändern (119. Änderung des FNP).  
 
2.  Der vom Rat der Stadt Münster am 18.05.2022 gefasste Beschluss zur Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans Nr.  630: Annette -Allee / Kardinal -von-Galen-Ring wird auf-
grund des Verfahrenswechsels von einem beschleunigten Verfahren gemäß §  13a BauGB hin 
zu einem Vollverfahren (Regelverfahren) folgendermaßen geändert:  
 
Für den Bereich am westlichen Ende der Annette -Allee, zwischen der Annette-Allee und dem 
Kardinal-von-Galen-Ring, ist gemäß §  2 Abs. 1 i. V. m. §  12 und §  30 Abs. 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Vollverfahren (Regelverfahren) aufzustel-
len (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630).  
 
Das Plangebiet erstreckt sich über einen Teil des Flurstücks 241 in der Flur 206 der Gemarkung 
Münster. 
Stadtplanungsamt 
 
15.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Völlmecke 
Herr Husmann 
Telefon: 492-6154 
492-6194 
Voellmecke@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0194/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit dem Bistum Münster als Vorhabenträger einen Durch-
führungsvertrag gemäß §  12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens 
durch den Vorhabenträger regelt.  
 
 
Begründung: 
 
Das Bistum Münster beabsichtigt, auf seiner Fläche an der Annette -Allee 43 einen Kindergarten mit 
Außengelände zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Dabei soll der Kindergarten vier Gruppen 
umfassen und in ein-bis zweigeschossiger Bauweise entstehen.  
Der Anlass für diese Planung begründet sich in der konstant hohen bzw. steigenden Nachfrage nach 
Kinderbetreuungsplätzen im Innenstadtbereich. Eine intensive Flächensuche durch eine ämterüber-
greifende Arbeitsgruppe hat das Grundstück des ehemaligen bischöflichen Schwimmbads („Zölibad“) 
für den Bezirk Mitte als geeigneten Standort identifiziert.  
Weiter soll im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans das Bestandsgebäude Annette-Allee 43 
planungsrechtlich gesichert werden.  
Die Erschließung soll über die vorhandene Zufahrt zur Annette-Allee erfolgen. Zusätzlich gibt es eine 
fußläufige Anbindung an den öffentlichen Stellplatz am Kardinal-von-Galen-Ring.  
 
Am 18.05.2022 hatte der Rat bereits die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für 
einen Teil des Geländes des ehemaligen „Zölibads“ als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a 
BauGB beschlossen (siehe V/0231/2022).  
Die Änderung der Verfahrensart hin zu einem Vollverfahren im Sinne des Regelverfahrens ist not-
wendig, da der Planbereich im Außenbereich liegt und nicht über die Regelungen des § 13a darstell-
bar ist.  
Bei einem Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB hätte der zu Grunde liegende FNP nachträg-
lich im Wege der Berichtigung angepasst werden können. Im Vollverfahren ist jetzt auch ein Parallel-
verfahren zur Änderung des FNP erforderlich (Beschlussvorschlag 1).  
 
Die Ziele der Planung sowie der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans haben 
sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss aus 2022 nicht verändert.  
 
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans sind identisch. Sie können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.  
 
Weiteres Verfahren:  
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind im Anschluss an die vorliegen-
den Beschlüsse für das dritte Quartal des Jahres 2025 vorgesehen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

2020 Zeichen

Anlage A zur V/0194/2025 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne (Flächen-
nutzungsplan bzw. vorhabenbezogener Bebauungsplan) für einen Teil des Geländes des ehema-
ligen „Zölibads“ am westlichen Ende der Annette-Allee.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errich-
tung einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung mit Außengelände. Des Weiteren soll das Be-
standsgebäude Annette-Allee 43 planungsrechtlich gesichert werden.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der 
abschließende Beschluss der FNP-Änderung und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan.  
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen durch die vorliegenden Beschlüsse keine Kosten. Mit dem Vorha-
benträger Bistum Münster wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, der die Übernahme der 
Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Vorhabenträger regelt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als 
wachsender Stadt eine konstant hohe bzw. steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen 
gerade auch im Innenstadtbereich besteht.  
 
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Versiegelung und 
Bebauung von Flächen einhergehen wird, welche sich auf das lokale Klima auswirken kann.  
 
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren 
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

Anlage-1-Geltungsbereich

191 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0194/2025
Geltungsbereich / Maßstab 1 : 5.000119. Änderung des Flächennutzungsplans /Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630:Annette-Allee / Kardinal-von-Galen-Ring

Beratungsverlauf (5)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Annette-Allee 43
  • Kardinal-von-Galen-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0194/2025
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2025
Erstellt
07.04.2025 10:55