2023/0143
Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit Ausgabeküche
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267 Zeichen
Punkt 14: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit Ausgabeküche (V-Nr. 2023/0143) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
230 Zeichen
Punkt 3: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit Ausgabeküche (V-Nr. 2023/0143) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
2238 Zeichen
Dachgeschoss 1_100, Konzept Mensa V130.01.2023| Darmstadt Sanierung Herderschule PC37,56 qm Boden:Decke: AB.3.01 LinoleumAkustiklochdecke D-04Abh. H:3,38mRH: 3,00m Bibliothek37,56 qm Boden:Decke: AB.3.02 LinoleumAkustikdeckeAbh. H:3,38mRH: 3,00m Treppenhaus25,50 qm Boden:Decke: AB.3.10 LinoleumFreispanndecke D-05Abh. H:RH: 2,50m Halle85,34qm Boden:Decke: AB.3.09 LinoleumAkustiklochdecke D-04Abh. H:3,38mRH: 3,00 RWA, 1,20/1,20m Aa >1qm Stuhllager53,80 qm Boden:Decke: AB.3.03 --Abh. H:-RH: Technik66,62 qm Boden:Decke: AB.3.04 --Abh. H:-RH: Technik66,62 qm Boden:Decke: AB.3.07 --Abh. H:-RH: Bücherwagen 48 x 120, h 125cm Eckstütze 10/20 Mittelstütze 127/8Rähm 16/28 Sparren 10/26 Stütze 8/12 Stütze 8/12 Stütze 8/12 HEB 200 Stütze12/12 Stütze 8/12 Stütze 8/12 Stb-Balken 28/28 Randbalken 12/28 6,208,0711,0635 10,53253,492510,8235 6,238,0711,0539 Balken 12/28 13 Stg. 16,5/30 12 Stg. 16,5/30 4,605125 2,50 8,536 OKFF +13,51OKRD +13,33 siehe auchA W+W A DE03.22 RS mit FSA RS mit FSA T 03.01 T 03.02 T 03.03 T 03.04 T 03.05 T 03.06 Treppenhaus25,50 qm Boden:Decke: AB.3.08 LinoleumFreispanndecke D-05Abh. H:RH: 2,50m RWA, 1,20/1,20m Aa >1qm IW-01Doppelständerwerk2x 12,5mm GKFI,DFH2IR50mm CW-Profil40mm Mineralwolle150-180mm Hohlraum40mm Mineralwolle50mm CW-Profil2x 12,5mm GKFI,DFH2IR 2,54 F 30F 30 F 30 F 30 F 30F 30 F 30 F 30 225156,735 871,133,00 861,133,00 Vorsatzschale mit Metall-UK, direkt befestigtsenkrecht CD Profil 60/27 + DirektabhängerBeplankung 2 x GK 12,5mmUD Profil als oberes und unteres Abschlussprofil Vorsatzschale mit Metall-UK, direkt befestigtsenkrecht CD Profil 60/27 + DirektabhängerBeplankung 2 x GK 12,5mmUD Profil als oberes und unteres Abschlussprofil P P GKP P GK 241,69525302515 P 1,103,0010 15 1,133,001,10 GK P 13 Stg. 16,5/30 12 Stg. 16,5/30 siehe auchA W+W A DE03.09 BD-E 300/150 S-BD Ø=12cm 1,635 285 24 1,86 24 DD RWA, 0,60/0,52m Bücherregal 42,5 x 100, h 125cm Bücherregal 42,5 x 100, h 125cm Mehrzweckraum MENSA125,28 qm Boden:Decke: AB.3.06 LinoleumDeckensegelAbh. H:3,38mRH: 3,00m 1,20 90 2,20 70 1,40 70 1,40 70 1,40 70 1,40 70 1,20 GN 1/1GN 1/1 GN 1/1 GN 1/1 1,704,80 60 Plätze Mittagsbetreuung 14,60 658,2022 ca. 60 Sitzplätze Essensausgabe Aufzug HAUPTGEBÄUDE Konzept Mensa
anlage 4
238 Zeichen
Punkt 5: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit Ausgabeküche (V-Nr. 2023/0143) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Schule der Stadtverord - netenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 7
160 Zeichen
Punkt 21: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit Ausgabeküche (V-Nr. 2023/0143) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
39 Zeichen
Hauptgebäude Neben gebäude HERDERSCHULE
2023/0143
10117 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement Darmstadt
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0143
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 221010
Kostenstelle: 040-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2210-11 Sachkonto:
Betreff: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit
Ausgabeküche
Vorlage vom: 21.04.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Mehrzweckraum im Dachgeschoss der Herderschule wird zum Schuljahr 2023/24 baulich
und funktional für die Nutzung als Speiseraum mit mobiler Ausgabeküche ertüchtigt.
2. Der EB Immobilienmanagement beauftragt auf der Grundlage der durchgeführten Sanierung
des Hauptgebäudes (2019) umgehend das Architekturbüro Wächter und Wächter mit den
Planungsleistungen zur Ertüchtigung des Mehrzweckraumes.
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Investitionsprogramm des Ganztagsausbaus
für Grundschulkinder.
Anlagen: Planausschnitt DG Hauptgebäude Herderschule
Luftbild GIS
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2023
Die Herderschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sprachheilförderung mit Abtei lung
Hören“. Als „Angebots-und Durchgangsschule“ ist es ihr Ziel, die Schüler*innen so zu fördern,
dass sie so bald wie möglich an die zuständige Regelschule wechseln können. Aufgrund dieses
Konzeptes gab es bisher kein schulisches Betreuungsangebot vor Ort, die Schüler*innnen der
Herderschule werden aktuell an den zuständigen Regelschulen betreut, mit dem Ziel die soziale
Integration zu fördern und einen möglichen Wechsel zu erleichtern. Aufgrund der flächendeckend
zunehmenden Entwicklung der zuständigen Grundschulen in Richtung Ganztag und der damit
einhergehenden Rhythmisierung des Schultages in Lern- und Unterrichtszeiten, Mittagessen, Be-
wegung und Entspannung kann dieses pädagogische Konzept der Schule zukünftig nicht fortg e-
führt werden und erfordert ein Betreuungs- und Mittagessensangebot vor Ort.
Die Schule hat zwei Vorklassen, sowie eine 2-zügige Grundstufe (Klassen 1 - 4) und eine 1-
zügige Mittel- und Hauptstufe (Klassen 5 - 9) mit aktuell ca.170 Schüler*innen. Neben dem
Stadtgebiet versorgt die Herderschule im Rahmen der vorhandenen Kapazität (1 Zug) in der
Hauptstufe (7 - 9) auch Schüler*innen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Landkreisen
Groß-Gerau, Kelsterbach und dem Odenwaldkreis. Eine zuvor bestehende Kooperationsverei n-
barung unter den genannten Schulträgern wurde vor einigen Jahren aufgrund der Entwicklung
eigener Schulträgerangebote und inklusiver Beschulung von deren Seite aufgekündigt.
Das Land Hessen setzt mit dem Pakt für den Nachmittag (PfdN) seit dem Schuljahr 2015/
2016 in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulträger ein gemeinsames Bildungs- und Be-
treuungsangebot an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen (in öffentlicher Träge r-
schaft) um. Der Pakt für den Nachmittag ist somit ein bedeutender Bestandteil des Lande s-
programms für ganztägig arbeitende Schulen. Weiterhin stellt er für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Schulträger ein bedeutendes Instrument zur Verwirklichung des Rechtsan-
spruchs auf Betreuung für Grundschulkinder dar. Teilnehmende Grundschulen und Grundstu-
fen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr bzw.
17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und
Betreuungsangebot. Eltern können zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzere n
bis 14:30 (Modul 1) und einem längeren bis 17:00 Uhr (Modul 2). Grundsätzlich ist der „Pakt
für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann aber verbin d-
lich. Im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen gelten für den Pakt für
den Nachmittag die Qualitätskriterien des Profils 2.
Die Herderschule hat sich durch Beschluss entschieden, die Zeit von 07:30 Uhr bis 14:30 (Mo-
dul 1) in gebundener Form zu gestalten, d. h. bis 14:30 Uhr bleiben alle Schülerinnen und
Schüler an der Schule. Diese Vorgehensweise ermöglicht Schule und Jugendhilfeträger eine
echte Rhythmisierung von Unterricht und Betreuungsangeboten. Optional von den Eltern a n-
wählbar ist das Modul 2 bis 17 Uhr (kostenbeitragspflichtig für die Eltern). Die beschriebene
Gebundenheit im Primarbereich soll nicht nur eine bessere Rhythmisierung, sondern auch die
Verzahnung mit therapeutischen Angeboten sicherstellen.
Infrastruktur PfdN - Mittagessensversorgung
Das Bildungs- und Betreuungsangebot Pakt für den Nachmittag findet in den Räumlichkeiten
der Schule statt. Im Rahmen des Angebots ist eine ausgewogene und warme Mittagsversor-
gung zu gewährleisten. Die hierfür benötigte Infrastruktur und der erforderliche Raum/Fläche
wird vom Schulträger zur Verfügung gestellt. . . .
- 4 -
Das Hauptgebäude der Herderschule wurde grundsaniert und im Oktober 2020 neu bezogen
Die Schule besteht aus zwei Gebäudekomplexen, dem Hauptgebäude und einem Erweiterung s-
bau aus den 90er Jahren. Weiterhin gibt es ein Vorklassenhaus in der gegenüber liegenden
Bessunger Straße 80. Das Hauptgebäude besteht aus 3 Vollgeschoßen und einem neu erricht e-
ten Dachgeschoss. Hier sind die Unterrichts- und Ganztagsbereiche der Grund-, Mittel- und
Hauptstufe in jahrgangsgemischten Clustern untergebracht. Die Fläche integriert die Bereiche
Unterricht, Differenzierung, Ganztag und Inklusion. Pädagogisch nutzbare großzügige E r-
schließungsflächen, Sanitärbereiche und Nebenflächen für Garderobe und Ranzen ergänzen
das Angebot und bilden räumliche Einheiten. Die Lerncluster verstehen sich im Sinne der Pä-
dagogik als identitätsstiftenden Ort, der die Selbstverantwortung, den Gemeinsinn und die s o-
zialen Kompetenzen der Kinder innerhalb des Clusters fördert. Im Dachgeschoss des Haup tge-
bäudes befinden sich Sonderräume, wie PC-Raum, Bibliothek sowie ein Mehrzweckraum von
ca. 125 qm. Der Erweiterungsbau ergänzt das Unterrichts- und Ganztagsangebot um eine
Psychomotorikhalle, eine Lehrküche mit vorgeschaltetem Aufenthaltsbereich, zwei Ku nst- und
Werkräumen, sowie Therapie- und Verwaltungsbereiche.
Zur Gewährleistung des Betreuungsangebotes inkl. eines warmen Mittagessens ist es erfor-
derlich, den bestehenden Mehrzweckraum im Dachgeschoss des Haupthauses in einen Speis e-
raum mit integrierter Ausgabeküche zu ertüchtigen. Hierfür sind sowohl funktionale Änderun-
gen im schulischen Kontext als auch Planungen und bauliche Umsetzungen im Bereich Hoc h-
bau, HLS und Elektro erforderlich. Die bestehende Lehrküche im Erweiterungsbau wird um
einen professionellen Spülbereich ergänzt, ein erforderlicher Fettabscheider wird im Außenb e-
reich des Erweiterungsbaus installiert. Die Mittagsverpflegung selbst wird durch den Eigenb e-
trieb für kommunale Dienstleistungen (EAD) gewährleistet und angeliefert. Der Jugendhi lfeträ-
ger ist für die Organisation der Mittagsversorgung und Ausgabe des Mittagessens für die
Grundstufe und die Sekundarstufe zuständig. Die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen s o-
dann aufgrund der zukünftig vorhandenen Ausstattung eine ordnungsgemäße Erfüllung des
Betreuungsauftrages.
Finanzierung
Aufgrund der Dringlichkeit und erforderlichen Umsetzung des Betreuungsangebots zum Schu l-
jahr 2023/24 erfolgt eine Vorfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 100.000 Euro über den
Wirtschaftsplan IDA.
Die nach weiteren haustechnischen Untersuchungen in KW 19/2023 belegten und erforderl i-
chen zusätzlichen Mittel für die Maßnahme werden über das Investitionsprogramm Ganzta g-
sausbau des Bundes finanziert.1 Mit diesem weiteren Förderprogramm stellt der Bund den
Ländern bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung, um die Gan z-
tagsbildung und –betreuung für Grundschulkinder auszubauen. Die hierzu erforderliche Verwa l-
tungsvereinbarung wurde vom Bund am 17. Mai 2023 unterschrieben. Zuvor hatten alle 16
Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die Kontingentverteilung zum B a-
sisprogramm zur Förderrichtlinie für Hessen beziffert nach dem Königsteiner Schlüssel insg e-
samt 5.764.952,00 € für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Bund 4.747.606,00 €, Land
1.017.345,00 €). Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie und der damit verbundenen
möglichen Antragstellung ist im Juni/Juli 2023 zu rechnen.
Abruftermine für die Mittel sind zweimal jährlich, zum 31.03. bzw. 30.09.2023. Frühester
Abruftermin ist demnach am 30.09.2023 über die WI-Bank.
1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/investitionsprogramm-ganztagsausbau-startet-
225520
- 5 -
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Recht s-
anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im
Ganztagsförderungsgesetz geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch
für Kinder ab der Klassenstufe eins. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr
2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bi l-
dung und Betreuung haben.
Die Folge- und Betriebskosten sind im Haushaltsjahr 2023 und in den Haushaltsanmeldungen
der folgenden Jahre berücksichtigt und etatisiert.
Darmstadt, 21.04.2023, 40_Zi/SEP
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 3
10123 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Eigenbetrieb
Immobilienmanageme nt
Darmstadt
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 65
V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0143
Magistratsbeschluss -Nr.
288
Internetfähig
Produkt-Nr.: 221010
Kostenstelle: 040-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2210-11 Sachkonto:
Betreff: Herderschule - Ertüchtigung Mehrzweckraum Dachgeschoss zum Speiseraum mit
Ausgabeküche
Vorlage vom: 21.04.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Mehrzweckraum im Dachgeschoss der Herderschule wird zum Schuljahr 2023/24 baulich
und funktional für die Nutzung als Speiseraum mit mobiler Ausgabeküche ertüchtigt.
2. Der EB Immobilienmanagement beauftragt auf der Grundlage der durchgeführten Sanierung
des Hauptgebäudes (2019) umgehend das Architekturbüro Wächter und Wächter mit den
Planungsleistungen zur Ertüchtigung des Mehrzweckraumes.
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Investitionsprogramm des Ganztagsausbaus
für Grundschulkinder.
- 3 -
Anlagen: Planausschnitt DG Hauptgebäude Herderschule
Luftbild GIS
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.06.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2023
Die Herderschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sprachheilförderung mit Abtei lung
Hören“. Als „Angebots-und Durchgangsschule“ ist es ihr Ziel, die Schüler*innen so zu fördern,
dass sie so bald wie möglich an die zuständige Regelschule wechseln können. Aufgrund dieses
Konzeptes gab es bisher kein schulisches Betreuungsangebot vor Ort, die Schüler*innnen der
Herderschule werden aktuell an den zuständigen Regelschulen betreut, mit dem Ziel die soziale
Integration zu fördern und einen möglichen Wechsel zu erleichtern. Aufgrund der flächendeckend
zunehmenden Entwicklung der zuständigen Grundschulen in Richtung Ganztag und der damit
einhergehenden Rhythmisierung des Schultages in Lern- und Unterrichtszeiten, Mittagessen,
Bewegung und Entspannung kann dieses pädagogische Konzept der Schule zukünftig nicht
fortgeführt werden und erfordert ein Betreuungs- und Mittagessensangebot vor Ort.
Die Schule hat zwei Vorklassen, sowie eine 2-zügige Grundstufe (Klassen 1 - 4) und eine 1-
zügige Mittel- und Hauptstufe (Klassen 5 - 9) mit aktuell ca.170 Schüler*innen. Neben dem
Stadtgebiet versorgt die Herderschule im Rahmen der vorhandenen Kapazität (1 Zug) in der
Hauptstufe (7 - 9) auch Schüler*innen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Landkreisen
Groß-Gerau, Kelsterbach und dem Odenwaldkreis. Eine zuvor bestehende
Kooperationsvereinbarung unter den genannten Schulträgern wurde vor einigen Jahren
aufgrund der Entwicklung eigener Schulträgerangebote und inklusiver Beschulung von deren
Seite aufgekündigt.
Das Land Hessen setzt mit dem Pakt für den Nachmittag (PfdN) seit dem Schuljahr 2015/
2016 in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulträger ein gemeinsames Bildungs- und
Betreuungsangebot an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen (in öffentlicher
Trägerschaft) um. Der Pakt für den Nachmittag ist somit ein bedeutender Bestandteil des
Landesprogramms für ganztägig arbeitende Schulen. Weiterhin stellt er für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger ein bedeutendes Instrument zur Verwirklichung
des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Grundschulkinder dar. Teilnehmende Grundschulen
und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis
14:30 Uhr bzw. 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges
Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen zwei zeitlichen Modulen wä hlen,
einem kürzeren bis 14:30 (Modul 1) und einem längeren bis 17:00 Uhr (Modul 2).
Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des
Kindes dann aber verbindlich. Im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender
Schulen gelten für den Pakt für den Nachmittag die Qualitätskriterien des Profils 2.
Die Herderschule hat sich durch Beschluss entschieden, die Zeit von 07:30 Uhr bis 14:30
(Modul 1) in gebundener Form zu gestalten, d. h. bis 14:30 Uhr bleiben alle Schülerinnen und
Schüler an der Schule. Diese Vorgehensweise ermöglicht Schule und Jugendhilfeträger eine
echte Rhythmisierung von Unterricht und Betreuungsangeboten. Optional von den Eltern
anwählbar ist das Modul 2 bis 17 Uhr (kostenbeitragspflichtig für die Eltern). Die beschriebene
Gebundenheit im Primarbereich soll nicht nur eine bessere Rhythmisierung, sondern auch die
Verzahnung mit therapeutischen Angeboten sicherstellen.
Infrastruktur PfdN - Mittagessensversorgung
Das Bildungs- und Betreuungsangebot Pakt für den Nachmittag findet in den Räumlichkeiten
der Schule statt. Im Rahmen des Angebots ist eine ausgewogene und warme
Mittagsversorgung zu gewährleisten. Die hierfür benötigte Infrastruktur und der erforderliche
- 5 -
Raum/Fläche wird vom Schulträger zur Verfügung gestellt.
. . .
Das Hauptgebäude der Herderschule wurde grundsaniert und im Oktober 2020 neu bezogen
Die Schule besteht aus zwei Gebäudekomplexen, dem Hauptgebäude und einem
Erweiterungsbau aus den 90er Jahren. Weiterhin gibt es ein Vorklassenhaus in der gegenüber
liegenden Bessunger Straße 80. Das Hauptgebäude besteht aus 3 Vollgeschoßen und einem
neu errichteten Dachgeschoss. Hier sind die Unterrichts- und Ganztagsbereiche der Grund-,
Mittel- und Hauptstufe in jahrgangsgemischten Clustern untergebracht. Die Fläche integriert
die Bereiche Unterricht, Differenzierung, Ganztag und Inklusion. Pädagogisch nutzbare
großzügige Erschließungsflächen, Sanitärbereiche und Nebenflächen für Garderobe und
Ranzen ergänzen das Angebot und bilden räumliche Einheiten. Die Lerncluster verstehen sich
im Sinne der Pädagogik als identitätsstiftenden Ort, der die Selbstverantwortung, den
Gemeinsinn und die sozialen Kompetenzen der Kinder innerhalb des Clusters fördert. Im
Dachgeschoss des Hauptgebäudes befinden sich Sonderräume, wie PC-Raum, Bibliothek sowie
ein Mehrzweckraum von ca. 125 qm. Der Erweiterungsbau ergänzt das Unterrichts - und
Ganztagsangebot um eine Psychomotorikhalle, eine Lehrküche mit vorgeschaltetem
Aufenthaltsbereich, zwei Kunst- und Werkräumen, sowie Therapie- und Verwaltungsbereiche.
Zur Gewährleistung des Betreuungsangebotes inkl. eines warmen Mittagessens ist es
erforderlich, den bestehenden Mehrzweckraum im Dachgeschoss des Haupthauses in einen
Speiseraum mit integrierter Ausgabeküche zu ertüchtigen. Hierfür sind sowohl funktionale
Änderungen im schulischen Kontext als auch Planungen und bauliche Umsetzungen im Bereich
Hochbau, HLS und Elektro erforderlich. Die bestehende Lehrküche im Erweiterungsbau wird
um einen professionellen Spülbereich ergänzt, ein erforderlicher Fettabscheider wird im
Außenbereich des Erweiterungsbaus installiert. Die Mittagsverpflegung selbst wird durch den
Eigenbetrieb für kommunale Dienstleistungen (EAD) gewährleistet und angeliefert. Der
Jugendhilfeträger ist für die Organisation der Mittagsversorgung und Ausgabe des
Mittagessens für die Grundstufe und die Sekundarstufe zuständig. Die räumlichen
Gegebenheiten ermöglichen sodann aufgrund der zukünftig vorhandenen Ausstattung eine
ordnungsgemäße Erfüllung des Betreuungsauftrages.
Finanzierung
Aufgrund der Dringlichkeit und erforderlichen Umsetzung des Betreuungsangebots zum
Schuljahr 2023/24 erfolgt eine Vorfinanzierung der Maßnahme in Höhe von 100.000 Euro
über den Wirtschaftsplan IDA.
Die nach weiteren haustechnischen Untersuchungen in KW 19/2023 belegten und
erforderlichen zusätzlichen Mittel für die Maßnahme werden über das Investitionsprogramm
Ganztagsausbau des Bundes finanziert.1 Mit diesem weiteren Förderprogramm stellt der Bund
den Ländern bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung, um die
Ganztagsbildung und –betreuung für Grundschulkinder auszubauen. Die hierzu erforderliche
Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund am 17. Mai 2023 unterschrieben. Zuvor hatten alle
16 Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die Kontingentverteilung zum
Basisprogramm zur Förderrichtlinie für Hessen beziffert nach dem Königsteiner Schlüssel
insgesamt 5.764.952,00 € für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Bund 4.747.606,00 €, Land
1.017.345,00 €). Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie und der damit verbundenen
möglichen Antragstellung ist im Juni/Juli 2023 zu rechnen.
1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/investitionsprogramm-ganztagsausbau-startet-
225520
Abruftermine für die Mittel sind zweimal jährlich, zum 31.03. bzw. 30.09.2023. Frühester
Abruftermin ist demnach am 30.09.2023 über die WI-Bank.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem
Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der
2021 im Ganztagsförderungsgesetz geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der
Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe eins. Danach geht es schrittweise weiter, bis im
Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf
ganztägige Bildung und Betreuung haben.
Die Folge- und Betriebskosten sind im Haushaltsjahr 2023 und in den Haushaltsanmeldungen
der folgenden Jahre berücksichtigt und etatisiert.
Darmstadt, 21.04.2023, 40_Zi/SEP
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Bessunger Straße 80
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0143
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00