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V/0997/2008/1

Fortschreibung Masterplan Verkehrsunfallprävention und Aufstellung eines Verkerhssicherheitsprogrammes Münster 2009-2013

Vorlagen 08.05.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.05.2009, TOP 9

Anlage 8_V997_2008_1.Erg_110508

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Ansehen

Hauptvorlage V/0997/2008 Anlage 1- 4

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Anlage 7_V997_2008_1.Erg_110509

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Ansehen

Hauptvorlage V/0997/2008 Anlage 5

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 6_V997_2008_1.Erg_110509

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Ansehen

Hauptvorlage V/0997/2008

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Ansehen

Anlage 8_V997_2008_1.Erg_110508

14700 Zeichen

1 
                      Anlage 8  
     zur Vorlage V/0997/2008/1.Erg 
 
0. Vorbemerkungen 
 
Die Ratsfraktion der Grünen/GAL  hat vier Ratsanträ ge (058/2008 – 061/2008 / Anhang 1-4) 
gestellt, die vom Rat am 10.12.2008 bei Einbringung  der Ratsvorlage V/0997/2008 zur 
weiteren Beratung und Behandlung mit der Ratsvorlage verwiesen wurde. 
 
Da alle eingehenden Anträge und Anregungen vom Haup tausschuss /Rat (nicht vom 
Planungsausschuss) abschließend gewertet und beschi eden werden, wurde verwaltungs- 
intern vereinbart, dass in einer Ergänzungsvorlage die Verwaltung alle Anregungen und 
Anträge zusammenstellt und dazu eine Stellungnahme abgibt. 
 
 
1. Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die vier beiliegenden Ratsanträge wurden gestellt, noch bevor die Ratsvorlage V/0997/2008 
veröffentlicht und damit den Antragstellern bekannt  war. Von daher ergeben sich zahlreiche 
inhaltliche Parallelen zwischen den Antragsinhalten  und der Vorlage. Das erklärt und 
begründet, dass nachfolgend zum Teil auf Aussagen, Begründungen und Zielsetzungen im 
Masterplan 2008 (Anlage 1 der Vorlage), auf Maßnahm eempfehlungen im 
Verkehrssicherheitsprogramm 2009-2013 (Anlage 2 der  Vorlage) und auf vorhandene 
Beschlussempfehlungen der Vorlage V/0997/2008) verw iesen werden kann. In diesen Fällen 
bedarf es somit keiner ergänzenden Beschlussfassung. 
 
 
1.1  Ratsantrag A-R/0058/2008  (Anhang 1)                                                       
      „Leben retten – Geschwindigkeitsniveau senken“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Im sogenannten ‘Vorbehaltsnetz’ wird im gesamten  bebauten Stadtgebiet eine 
Höchstgeschwindigkeit von 50km/h festgesetzt. Ausna hmen wie an der Weseler Straße oder am 
Ring werden umgehend aufgehoben. 
 
2. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit d en Stadtwerken (ÖPNV-Abstimmung) ein 
Umsetzungskonzept für eine flächendeckende T30-Regel ung im gesamten untergeordneten 
Straßennetz. Neben Prognosen für die Verkehrssicherh eit sollen hierzu auch Aussagen über zu 
erwartende Lärmreduktionen und CO2-Einsparungen getroffen werden.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu Antragspunkt 1: 
 
Die anerkannten Richtlinien/Empfehlungen der Forsch ungsgesellschaft für das Straßen – 
und Verkehrswesen (FGSV) die Straßenverkehrsordnung  und das Planungsrecht sehen vor, 
dass Straßen innerorts - insbesondere für vierstrei fige, anbaufreie Stadtstraßen - auch für 
Entwurfsgeschwindigkeiten von > 50 km/h ausgelegt, gebaut und betrieben werden. In 
diesen Fällen werden schon in der Planung die Anfor derungen der Verkehrstechnik, der 
Verkehrssicherheit, eines sicheren Betriebs (Lichts ignalsteuerung) und des 
Immissionsschutzes (z.B. Lärmschutz und ) auf die h öhere Ausbaugeschwindigkeiten 
berücksichtigt. 
 
Die Verkehrsentwicklung, die städtebauliche Entwick lung im Umfeld, im nach 
Inbetriebnahme der Straßen und ggf. auch das Verkeh rsverhalten der Verkehrsverhalten der

2 
Straßennutzer kann sich allerdings in Teilen des Ve rkehrsnetzes so ungünstig hinsichtlich 
der Verkehrssicherheit und ggf. auch beim Immission sschutz entwickeln, dass gemäß StVO 
und den Anforderungen des gesetzlichen Umweltschutz es die Notwendigkeit ergibt, die 
ausgewiesenen zulässigen Geschwindigkeiten zu reduzieren. 
 
Die Gesamtprüfung und Abwägung, Entscheidungen tref fen die zuständigen 
Straßenverkehrsbehörden im Benehmen mit dem zuständ igen Baulastträger und den 
Immissionsschutzbehörden nach Recht und Gesetz. Die  Festlegung der zulässigen 
Geschwindigkeiten ist gebunden an die rechtlichen V orgaben der STVO (Regelschwindigkeit 
innerorts: 50 km/h und außerorts: 100 km/h), Abweichungen sind im Einzelfall zu begründen. 
 
Straßen (Knotenpunkte), die als Unfallhäufungsstell en oder Risikobereiche 
(überdurchschnittliche hohe Unfallschwere) werden j ährlich von der Unfallkommission 
überprüft, Verkehrssicherheitsmaßnahmen geprüft und  geeignete 
Verbesserungsmaßnahmen beschlossen. Dabei sind alle  Unfallursachen zu analysieren, 
bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallv ermeidung und Risikominderung zu 
prüfen und im Rahmen der Umsetzbarkeit und Finanzierung zu entscheiden. 
 
Das Geschwindigkeitsniveau zu senken, ist als geeig nete Unfall-
Präventivvermeidungsmaßnahme anerkannt. Entscheiden d ist dabei das tatsächliche 
gefahrene Geschwindigkeitsniveau , auch die Gleichm äßigkeit des Verkehrsflusses, 
die Harmonisierung der gefahrenen Einzelgeschwindig keiten im Verhältnis zu derr 
baulichen Ausbauqualität (Sichtbeziehungen, Fahrbah nqualität u.a.) und einheitliche, 
verständliche Verkehrsregelungen und sicherheitsorientierte Verkehrssteuerung).  
 
Damit soll erklärt werden, dass allein die Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit 
nicht zu einem gefahrlosen Geschwindigkeitsniveau führt .  
 
Nur das im Verkehrssicherheitsprogramm insgesamt ausgewiesene Gesamt-Handlungs- 
paket aus baulichen und verkehrsregelnden Verbesserungsmaßnahmen zur Entschärfung 
der Risikobereiche, eine ergänzende ausreichende Verkehrsüberwachung und Ahndung und 
Aufklärung / Information der Verkehrsteilnahmer möglichst in Sicherheitskampagnen wird in 
der Fachwelt als erfolgreich und wirksam eingeschätzt.  
 
Eine Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit in identifizierten Risikobereichen  – wie 
auch das GDV-Gutachten es so spezifisch empfiehlt - kann dazu gehören, sie genügt nicht, 
um das tatsächliche gefahrene Geschwindigkeitsniveau wirksam abzusenken.  
 
Eine generelle Absenkung der zulässigen Geschwindigkeiten innerorts auf einheitlich 
auf 50 km/h  - unbeachtet der Ausbauqualität - kann kontraproduktiv sein und wird 
nicht empfohlen. Insbesondere auf vierstreifigen, anbaufreien, vor allem bei kreuzungs- 
freien Stadtstraßen wird die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern gering sein, mit 50 km/h 
zu fahren, so dass neue Gefahren aus den unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten  der 
Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind. 
 
Im übrigen zeigt das GDV-Gutachten, dass es Strecken mit niedrigen und hohen zulässigen 
Geschwindigkeiten gibt, die gleichermaßen sicher oder auch unsicher einzustufen sind. 
 
Von daher empfiehlt die Verwaltung im Masterplan 2008, 
 
-    keine generelle Absenkung  der zul. Geschwindigkeiten vorzunehmen 
 
-  in identifizierten Riskobereichen  die Absenkung auch der zulässigen Geschwindigkeit zu 
prüfen und von der Unfallkommission nach anerkannten Kriterien der Unfallforschung auf 
Basis der Vorgaben der StVO entscheiden. 
 
-   die geänderte Geschwindigkeitsregelung immer im Zusammenhang mit der   
     Verkehrssteuerung und ggf. zusammen mit weiteren Verbesserungsmaßnahmen im   
     Paket mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit  den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln.

3 
Zu Antragspunkt 2: 
 
Die Verwaltung sieht keinen Bedarf im gesamten untergeordneten Staßennetz in 
Münster eine flächendeckende Tempo-30-Regelung zu untersuchen .  
 
Die Stadt Münster hat bereits eine flächendeckende 
Ausweisung von Tempo-30- Zonen in 
allen nach StVO möglichen Wohnbereichen im Stadtgebiet  unter Berücksichtigung des mit 
den Stadtwerken abgestimmten und in der Hauptsatz festgelegten erweiterten Vorbehalts- 
netzes vorgenommen.  
 
Die StVO erlaubt keine T-30- Ausweisung außerhalb von Wohngebieten (z.B. in 
Gewerbegebieten oder Außenbereichen). 
 
 
 
1.2  Ratsantrag A-R/0059/2008  (Anhang 2)                                                       
       „Unfälle vermeiden – Geschwindigkeitsbegrenzungen nachhaltig durchsetzen“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Um an Unfallhäufigkeitsstellen und –linien eine nachhaltige Verkehrssicherheit zu erreichen,  
 
1. werden neben den mobilen Geschwindigkeitsüberwac hungen durch die Polizei entlang der 
Unfallhäufigkeitsstellen und –linien ortsfeste Anla gen errichtet; das bisherige ‘Tabu’ von 
Starenkästen wird aufgehoben. Damit soll sichergest ellt werden, dass an den entsprechenden 
Stellen Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht nur gele gentlich – wenn gerade kontrolliert wird – 
eingehalten werden.  
 
2. entwickelt die Verwaltung einen entsprechenden S tandortplan, der mit Polizei, Fachausschuss 
und den Bezirksvertretungen abgestimmt wird.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung ist mit der Polizei der Meinung, das s aufgrund der flächenhaft im 
Verkehrsnetz identifizierten Risikobereiche (UHS/UH L) und festzustellenden 
Geschwindigkeitsübertretungen ortsfeste 
 Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 
(Starenkästen) nicht ausreichen, nicht effizient si nd, weil die Wirkung sich ur auf den 
Nahbereich der Überwachung erstreckt und betrieblic h zu kostenaufwändig sind. 
Kostenkalkulationen zeigen nachweislich, dass eine mobile Anlage im Vergleich zu 
notwendig werdenden 8 festen Anlagen etwa dreimal k ostengünstiger und effizienter sind als 
die vorgeschlagenen ortfesten Anlagen (siehe Anhang   2.2 / Stellungnahme 
Straßenverkehrsbehörde). 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher die Beschaffung eine r 2.mobilen Überwachungsanlage für 
die Straßenverkehrsbehörde . 
 
Die Festlegung der Überwachungsstandorte ist eine E ntscheidung der Polizei und 
Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen . Sie werden nur in identifizierten 
Risikobereichen vorgenommen, die den Gremien und auch der Öffentlichkeit bekannt.

4 
1.3  Ratsantrag A-R/0060/2008  (Anhang 3)           
        „ Radfahrer schützen durch innovative Planungen“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Durch den gestiegenen Radverkehrsanteil am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen entspricht die 
Radverkehrsinfrastruktur nicht mehr den Anforderungen an den heutigen Radverkehr. Die alleinige 
Überwachung von Verkehrsregeln zur Verkehrssicherung ist daher nicht zielführend. Daher startet die 
Verwaltung einen offenen Diskussionsprozess mit dem Ziel, neue und innovative Wege beim Bau und 
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zu erreichen. Hierzu soll auch ein entsprechendes 
Expertenhearing durchgeführt werden, um auch externen Sachverstand einzubeziehen. Neben der 
Verkehrssicherung hiermit auch ein Beitrag zur Radverkehrsförderung erreicht werden.“ 
 
                                         
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Zielsetzung des Antrages ist sachgerecht und an erkannt. Mehr Sicherheit für Radfahrer 
ist unbedingt erforderlich, das gilt für bauliche, verkehrsregelnde (Ampelsteuerung) 
Maßnahmen. Sie stellen einen weiteren wichtigen Bei trag zur Radverkehrsförderung in 
Münster dar. 
 
Die Verwaltung hat das Anliegen der notwendigen Qua litäts- und Sicherheitskontrolle des 
gesamten Radverkehrsnetzes - Strecken und Knoten un d Lichtsignalsteuerung - sowohl als 
Leitziel im Masterplan und als einen der Schwerpunk te unter Titel „ Revision des 
Radverkehrsnetzes“  im Verkehrssicherheitsprogramm 2009-2013 formuliert.   
 
Seit 2007 sind bereits ca 80km überprüft, seit 2008  werden die erforderlichen 
Verbesserungsmaßnahmen suksessive umgesetzt, so das s hierfür in 2008/2009 ca. 
500.000€ zusätzlich investiert werden konnten. Das Programm wird bis 2013 fortgeführt, so 
dass dann das gesamte Radverkehrsnetz überprüft und  die notwendigen 
Verbesserungsmaßnahmen identifiziert und weitgehend  auch umgesetzt werden können – 
vorbehaltlich der weiteren Mittelbereitstellung in den nächsten Jahren. 
 
Münster ist bei der Radverkehrsplanung anerkannterm aßen bundesweit konzeptionell und 
fachplanerisch führend, die Fachplaner sind bundesw eit nachgefragte Experten für 
Fachseminare und Veranstaltungen, Zahlreiche Besuch ergruppen besuchen jedes Jahr 
Münster um sich das Radförderkonzept und auch den E rfolg der umgesetzten Maßnahmen 
vor Ort anzusehen und mit den Münsteraner Experten zu diskutieren. Im Bereich der 
Radverkehrssignalisierung hat Münster zusammen mit externen Fachplanern in 2006/2007 
eine bundesweit anerkannten, neuen, innovativen Pla nerleitfaden 
 entwickelt, der Grundlage 
der Planungen und Arbeiten der Raverkehrsnetz-Revis ion und der anstehenden 
Modernisierung der Verkehrssteuerung in Münster – n unmehr auch mit Gelblichtkammern 
bei Radsignalen - ist. 
 
Einer Anhörung und Diskussion mit externen Experten  zur Radverkehrsplanung 
 bedarf es 
nicht.  
 
Die schlechte Verkehrsmoral und Normenakzeptanz, de r leichtfertige Umgang mit der 
eigenen Verkehrssicherheit (mangelndes Gefahrenbewu sstsein) hat die Verwaltung auf 
Vorschlag des Planerbüros P3 zu der Empfehlung in d er Vorlage V/0997/2008 gebracht, in 
der zweiten Stufe der Neuaufstellung des Verkehrsen twicklungsplanes Münster (VEP MS 
2025) eine extern moderierte „ Leitbild-Diskussion Verkehr / Verkehrssicherheit  mit 
Politik, Verbänden, Bürgern in 2010 zu führen, um u .a. mehr Akzeptanz für das 
Verkehrssicherheitskonzept zu erreichen. 
 
Die Verwaltung ist mit dem Deutschen Verkehrssicher heitsrat (DVR) und den Deutschen 
Städtetag, den Städten, Freiburg, Berlin u.a. im Ge spräch , in 2010 eine bundesweit

5 
organisierte Radverkehrssicherheits-Konferenz  (ggf. in Münster) zu organisieren, um 
einen Erfahrungsaustausch bei der Radverkehrssicher heitsarbeit – vor allem auch im 
Bereich der Sicherheitstrategien und bei Sicherheitskampagnen anzubieten. 
 
Im Rahmen der Förderung des Nationalen Radverkehrs verhandeln Berlin, Freiburg, Münster 
beim BMVBS um Bundesfördermittel für die Entwicklun g von bundesweit einsetzbare 
Radverkehr-Sicherheitskampagnen  für  2009 oder 2010 zu acquirieren. 
 
 
 
1.4  Ratsantrag A-R/0061/2008  (Anhang 4)           
„Bürgerinnen und Bürger melden Gefahrenstellen“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung richtet eine Webseite ein, über die die Bürgerinnen und Bürger der Stadt 
sowie auswärtige Gäste Gefahrenstellen im Verkehrsnetz ‘melden’ können sowie 
allgemeine ‘Verbesserungsvorschläge’ machen können. Entsprechende Auswertungen 
und Zusammenfassungen werden dem ASSWV regelmäßig zur Kenntnis gegeben.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung unterstützt den Antrag und hält es w ie die Antragsteller für wichtig, die 
Bürger/ -innen aktiv bei der Verbesserung der Verke hrssicherheit im Stadtgebiet 
einzubinden . 
 
Die Umsetzung der Idee ist bereits eingebunden in d ie geplante Sicherheitskampagne der 
Stadt für 2009. Das Presseamt hat mit dem Planungsa mt einen ersten Entwurf eines 
Fragebogens für die Webseite entwickelt, die den Bü rgerinnen die Mitteilung der 
Gefahrenstellen und eigene Verbesserungsmaßnahmen erleichtern soll.   
 
Nach entsprechender Einrichtung der beantragten Koo rdinierungsstelle bei Amt32 wird die 
Maßnahme zeitnah umgesetzt. 
 
Siehe neuer Beschlusspunkt 2.1 dieser Ergänzungsvorlage

6 
           Anhang 1

7 
           Anhang 2

8 
           Anhang 3

9 
                                         Anhang 4

Hauptvorlage V/0997/2008 Anlage 1- 4

172090 Zeichen

... 
                     Anlage 1   
zur Vorlage 997/2008 
 
 
 
Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadt Münster – Ordnungsamt 
Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Masterplan  
 
„Verkehrsunfallprävention“ 
 
 
Münster 2008  
 
 
 
 
(03.12.2008)

- 2 - 
... 
 
 
 
                     
 
Inhalt    Seite 
 
0.  Vorbemerkungen           3 
 
1. Anlass und Zielsetzung            3 
 
2. Grundlagen            5 
 
3. Das Unfalllagebild Münster 2004 -2007        7 
 
4. Ordnungspartnerschaft und Projektorganisation     17 
 
5. Das Verkehrssicherheitskonzept Münster      22 
 
6.  Schwerpunkte des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013   23 
 
7.  Ausblick            29 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion: 
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung (Federführend) 
Dr. Ing. Friedrich-Wilhelm Oellers 
 
Ordnungsamt 
Tiefbauamt 
 
Polizeipräsident Münster / Verkehrsdirektion

- 3 - 
... 
 
 
0. Vorbemerkungen 
 
Der Rat der Stadt Münster  hat am 24.10.2007 beschlossen (Vorlage 739/2007- Z iffer 3), 
nach Abschluss  des GDV-Verkehrsunfallgutachtens de n vorläufigen Masterplan Ver- 
kehrsunfallprävention Münster (2007) mit einem Leit bild  für die Verkehrssicherheitsarbeit 
und einem Verkehrssicherheitsprogramm  fortzuschreiben. 
 
Der „ Masterplan Verkehrsunfallprävention  2008 “ der Stadt Münster umfasst die Aktivitä- 
ten der Stadt, der Polizei und die Arbeit und Aktio nen der Mitglieder der Ordnungspartner- 
schaft „Verkehrsunfallprävention“. Hier werden die Rahmenbedingungen, die strategi- 
schen Ansätze / Ziele, die Organisation der Zusamme narbeit in der Ordnungspartner- 
schaft „Verkehrsunfallprävention“ beschrieben.  
 
Der Masterplan beschreibt das Verkehrssicherheitskonzept und Leitlinien / Empfeh-
lungen  für die Planung, insbesondere für die Entschärfung  der Unfallhäufungs- 
stellen/-linien. Sie sind Richtschnur und Orientierungshilfe für alle Ordnungspartner und für 
die Strategie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster. 
 
 
1.  Anlass und Zielsetzung  
 
Die sich seit 2001 kontinuierlich verschlechternde Verkehrssicherheitslage in Münster - 
insbesondere bei den Verkehrsunfällen mit Personenschäden - war in 2007 Anlass für Po- 
lizei und Stadt, sich grundsätzlich mit den Hintergründen, Ursachen und Begleitumständen 
der Unfallbilanz im Stadtgebiet von Münster zu befassen. 
 
Im Juni 2007 haben die Stadt Münster, die Polizei und 24 weitere Partner aus Gesellschaft 
und Verwaltungen die „ Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention “ in Münster 
gegründet. Es ist das erklärte Ziel, gemeinsame Str ategien, ein Verkehrssicherheitspro- 
gramm mit konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Verb esserung der Verkehrssicherheit 
im Stadtgebiet zu entwickeln und dadurch die Zahl d er Unfälle mit Verletzten um jährlich 
10 % zu verringern. 
 
Um eine grundlegende Unfallanalyse und erste Empfeh lungen für Verbesserungsmaß- 
nahmen zu erhalten, konnte die Unfallforschung des Gesamtverbandes der Versicherer 
(GDV) gewonnen werden, ein gesamtstädtisches Verkehrsunfall-Gutachten  an das 
Planerbüro Südstadt zu vergeben. Ausgewertet wurden  über 27.000 Unfälle in Münster 
der Jahre 2004-2006. Ergänzend wurden über mehrere Tage das Verkehrsverhalten von 
Autofahrern und Radfahrern an mehreren typischen Un fallhäufungsstellen beobachtet und 
das Geschwindigkeitsverhalten von über 220.000 Kfz gemessen. Das Gutachten wurde im 
August 2008 vorgelegt und im September der Öffentli chkeit durch die Gutachter vorge- 
stellt. Es bildet zusammen mit den Analysen und Erk enntnissen der Verwaltung und der 
Polizei eine wichtige Grundlage für die anstehenden  Bemühungen für eine nachhaltige 
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster. 
 
Das GDV-Gutachten wurde im August 2008 abgeschlossen (Anlage 2 - Kurzfassung). Seit 
September 2008 steht es auf den Internetseiten der Stadt Münster zum Download für Je- 
dermann zur Kenntnisnahme zur Verfügung: 
www.sicher-durch-muenster.de  
 
Die Fachverwaltung hat das Gutachten - zu dem auch Maßnahmenempfehlungen der Gut- 
achter zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen u nd -linien (UHS/UHL) gehören - aus- 
gewertet.

- 4 - 
... 
Die unfallfreie Teilnahme am öffentlichen Straßenve rkehr ist von erheblicher Bedeutung 
für die Lebens- und Wohnqualität einer Stadt. Verkehrsunfälle verursachen darüber hinaus 
neben dem menschlichen Leid für die Betroffenen ein en erheblichen volkswirtschaftlichen 
Schaden, der allein in Münster im Jahr 2006 bei über 21 Mio. € anzusetzen ist.  
Die Verkehrsunfallstatistik der Polizei weist für M ünster für die vergangenen Jahre eine 
vergleichsweise schlechte Unfallbilanz auf. Nirgend wo in Nordrhein-Westfalen werden – 
bezogen auf die Einwohnerzahl – mehr Menschen im St raßenverkehr verletzt als in Müns- 
ter. So bildete Münster mit 576 ( 2006 ) bzw. 585  ( 2005 ) Verunglückten pro 100 000 Ein- 
wohner in den beiden letzten Jahren das Schlusslich t in der nordrhein-westfälischen Ver- 
kehrsunfallstatistik. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Radverkehrsunfälle, die 
40% der Verletzten stellen. „Fahrradstädte“ weisen häufig diese Unfallproblematik auf, so 
auch die Stadt Freiburg, die in Baden-Württemberg e benfalls „Schlusslicht“ in der Landes-
Verkehrsunfallbilanz geworden ist. 
 
Diese alarmierende Bilanz setzte sich auch in 2007 fort. Erste sichtbare Erfolge weisen 
aufgrund der großen Aktivitäten seitens der Polizei , der Stadt und der Partner der Ord- 
nungspartnerschaft – vergleiche Verkehrssicherheits programm (Anlage 1 – Kapitel 2) die 
Unfallzahlen im ersten Halbjahr 2008 auf. 
 
Es gibt in zivilisierten Gesellschaften kein andere s System, bei dem in aller Öffentlichkeit 
Menschen in großer Zahl zu Schaden oder gar zu Tode  kommen, als den Straßenverkehr. 
Die Gesellschaft darf dies nicht dulden. Sind Poliz ei, Verkehrsplanung, Straßenverkehrs- 
behörde und der  Straßenbaulastträger schon von Amts wegen der Sicherstellung der Ver- 
kehrssicherheit verpflichtet, ist auf Grund des ern sten Befundes die gesamte Zivilgesell- 
schaft inklusive der politischen Entscheidungsgremi en in Münster aufgerufen, an der Ver- 
besserung der Verkehrssicherheit mitzuwirken.  
 
Von daher ist es erforderlich die Verkehrssicherhei tsarbeit organisatorisch und inhaltlich 
auf eine breite, alle maßgebenden Handlungsfelder u mfassende Basis zu stellen. Nach- 
dem die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävent ion gegründet wurde und sie ihre 
Arbeit erfolgreich aufgenommen hat, ist es nun mögl ich, auf der Grundlage der umfassen- 
den Ergebnisse des GDV-Verkehrsunfallgutachtens und  seiner richtungsweisenden Emp- 
fehlungen den Masterplan 2007 fortzuschreiben und e rgänzend das geplante Maßnah- 
menprogramm in einem „Verkehrssicherheitsprogramm“ weiter zu entwickeln. Die als er- 
forderlich angesehenen Maßnahmen sind so umfangreic h und vielschichtig, dass dieses 
Programm eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren haben wird. 
 
Zielsetzung  ist nach den Gründungsvereinbarungen der Ordnerpartnerschaft, die Zahl der 
Unfälle mit Verunglückten jährlich um durchschnittl ich 10% zu verringern. Das ist ein ehr- 
geiziges und nicht leicht zu erreichendes Ziel, das  nur erfolgreich sein kann, wenn die Mit- 
glieder der Ordnungspartnerschaft, Politik, Polizei  und Verwaltung alle Kräften bündeln 
und allen Bürgern und Bürgerinnen große Überzeugung skraft und ernsthaftes Bemühen 
für diese gesellschaftliche Aufgabe vermitteln kann.  
 
Es muss eine grundlegende Änderung des Verkehrsverhaltens  bei allen Verkehrsteil- 
nehmern – ob Münsteraner oder Auswärtige – erreicht  werden, die heute vielfach ein zu 
geringes Gefahrenbewusstsein und eine zu große Sorg losigkeit im Verkehrsgeschehen 
zeigen. Von daher gilt es einerseits, die Verkehrsi nfrastruktur baulich–betrieblich sicherer 
zu gestalten, unfallanfällige Strecken und Knotenpu nkte, Einfahrten zu entschärfen. Ande- 
rerseits kann die Verkehrsunfallbilanz nur dann nac hhaltig besser werden, wenn die Ver- 
kehrsteilnehmer deutlich mehr Rücksicht und Aufmerk samkeit im Verkehr zeigen. Die gel- 
tenden Verkehrsregeln müssen wieder zu verlässlichen Verhaltensweisen werden.

- 5 - 
... 
2.  Grundlagen 
 
Die Lebensqualität  in einer Stadt wird maßgeblich durch die Gewährleistung einer hohen 
Verkehrssicherheit mitbestimmt. Hierbei kommt es au f eine gute Abstimmung und das Zu- 
sammenspiel aller Akteure und Maßnahmen an. 
 
Die Verkehrssicherheit bzw. das Unfallgeschehen wird – grundsätzlich betrachtet - geprägt 
vom Regelkreis  Mensch - Verkehrsablauf – Fahrzeug -  Verkehrsinfr astruktur -  Tageszeit 
(Lichtverhältnisse) und Witterung (Bild 1).  
 
 
 
Bild 1:  Regelkreis der wechselseitigen Einflussfaktoren der Verkehrssicherheit  
            ( Quelle:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Dr. Oellers) 
 
Im Mittelpunkt steht der Mensch  – als aktiver oder passiver Verkehrsteilnehmer -  mit sei- 
nen individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen, persönl ichen Einstellungen (Aufmerksamkeit, 
Rücksichtnahme, Normenakzeptanz) und Verhaltensweis en (Fahrverhalten, Beachtung 
der Verkehrsregeln …).  Wichtig ist dabei, wie das genutzte Fahrzeug  (Rad, Kfz) einge- 
setzt wird. Ist es im verkehrssicheren Zustand, ist  die Fahrgeschwindigkeit angemessen, 
wird vorausschauend im Verkehr gefahren…  
 
Der Einfluss der Qualität der Verkehrsinfrastruktur  auf die Verkehrssicherheit wird be- 
stimmt  durch seine Ausgestaltung und Zustandsquali tät (baulich/betrieblich und lokal/im 
Streckenverlauf) und durch die installierten Verkeh rsregelungen/Verkehrssteuerung. Sie 
muss für die einzelnen Verkehrsteilnehmer gut erken nbar, begreifbar und eindeutig sein, 
so dass dies ein sicheres Fahrverhalten erleichtert und ermöglicht.

- 6 - 
... 
Grundsätzlich gilt es, im Straßenverkehr die Einheit von Planung, Bau und Betrieb  (Ver- 
kehrsregelung, Signalsteuerung) und einen baulich g uten Erhaltungszustand der Ver- 
kehrswege zu wahren, durch kontinuierliches Control ling zu überprüfen und bei Bedarf  
zeitgerecht nachzubessern. 
 
Die Verkehrsteilnehmer  sind überfordert, wenn die Straßencharakteristik u nd Verkehrs- 
regelung uneinheitlich, überreglementiert oder soga r widersprüchlich ausgebildet sind. 
Derartig ungünstige Verkehrssituationen entwickeln sich im Verkehrsraum einer Stadt 
meist unauffällig und unbeabsichtigt, z.B. wenn die  Verkehrsinfrastruktur im Laufe der Zeit 
mehrfach und nach verschiedenen Planungszielen umgebaut wird. 
 
Bei der Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur und  bei den getroffenen Verkehrsregelun- 
gen  (z.B. Geschwindigkeitsregelung, Lichtsignalsteuerun g) sollte für die Verkehrsteilneh- 
mer eine möglichst hohe Fehlertoleranz eingeplant werden, so dass Fahrfehler und Fehl- 
einschätzungen nur geringe Sicherheits-Konsequenzen verursachen. 
 
Ein weiterer maßgeblicher Einflussfaktor beim Zusta ndekommen von Verkehrsunfällen 
sind die verkehrlichen Begleitumstände, z.B. die wechselnde Verkehrsdichte bis hin 
zum Stau, kaum wahrnehmbare dynamische Änderungen der Signalschaltungen.  
 
Auch die Tageszeit (Lichtverhältnisse) und Witterungsbedingungen  - Wind, Fahrbahn- 
glätte infolge Regen, Schnee, Eis, Sichtverhältniss e - können Unfälle begünstigen, auch 
wenn hierbei dem verunfallten Verkehrsteilnehmer ju ristisch gesprochen ein „nicht ange- 
passtes Fahrverhalten“ als Mitschuld angekreidet wird. 
 
Letztlich ist festzustellen, dass Unfälle von den V erkehrsteilnehmern „verursacht“ werden. 
Daher gilt es, allen Bürgern bewusst zu machen, das s das eigene Fahrverhalten eine gro- 
ße Rolle spielt, insbesondere das leichtfertige oder in Kauf genommene Fehlverhalten.  
 
Die passive  Sicherheit  (beim PKW-Kauf) und aktive Sicherheit  bei der Ausgestaltung 
der Verkehrsinfrastruktur und der eingesetzten Verk ehrsregelung/Verkehrssteuerung gilt 
es wirksam und dauerhaft zu verbessern.  
 
Das Unfallgutachten macht deutlich, dass die Beseitigung der identifizierten Unfallhäu- 
fungsstellen hohe Priorität  haben muss und diese Unfallhäufungsstellen zeitnah  ent- 
schärft oder sogar gänzlich abgebaut werden sollten.  
 
Da aber nur etwa 30% der Unfälle mit Personenschäde n in Häufungsstellen bzw. 
-strecken aufgetreten sind, dieselben Unfallursache n und Begleitumstände aber auch an 
vielen anderen Stellen im Straßennetz zu Unfällen f ühren, besteht eine gleichrangige, 
dringliche Aufgabe der Unfallprävention über Sicherheitskampagnen, Aufklärung und 
Verkehrserziehung  in mehrjährigen Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit  den Verkehrsteil- 
nehmern ein deutlich höheres Gefahrenbewusstsein  zu vermitteln und zu mehr Eigen- 
bzw. Mitverantwortung auch im Verkehr zu bewegen.  
 
Hier gilt es zu überlegen, mit den Partnern der OPS  und aktiv und direkt auch mit den 
Bürgern  im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklu ngsplanes in 2009 ein 
Leitbild Verkehrssicherheit  zu entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gr uppen mit 
getragen und mit vielen Akteuren gemeinsam umgesetzt werden kann.

- 7 - 
... 
3.  Das Unfalllagebild Münster 2004 - 2007 
 
Die Unfalllage in Münster kann nur als sehr schlech t bezeichnet werden. In den letzten 
fünf Jahren wurden beim Polizeipräsidium Münster je weils zwischen 8600 – 9200 Ver- 
kehrsunfälle pro Jahr registriert; dabei waren jewe ils zwischen 1500 – 1600 Verletzte zu 
beklagen. Insbesondere der Anteil der Leichtverletz ten ist in Münster im interkommunalen 
Vergleich gravierend hoch.  Ein großer Anteil aller verletzten Verkehrsteilnehmer lässt sich 
dem Bereich der Radfahrer (mit einem hohen Verursac heranteil) und Fußgänger zuord- 
nen. Unter Berücksichtigung dieser Verunglücktenzah len belegt die Stadt Münster im lan- 
desweiten Vergleich der Polizeibehörden den letzten Platz.  
 
Das Lagebild ist seit jeher Ausgangspunkt und Objek t weiterer Untersuchungen zur Ver- 
besserung der Verkehrssicherheit gewesen. Instituti onalisierte Gremien wie die behörden- 
übergreifende Unfallkommission  oder die ämterübergreifende Arbeitsgruppe für Ver- 
kehrsfragen der Stadtverwaltung untersuchen regelmäßig das Verk ehrsunfallgeschehen 
und legen im Einklang mit einschlägigen Erlassen Unfallhäufungsstellen fest. 
 
Aus den Ergebnissen werden konkrete Maßnahmen zur V erbesserung der Verkehrssi- 
cherheit abgeleitet und den zuständigen Stellen zur Umsetzung vorgeschlagen bzw. durch 
die Unfallkommission festgelegt. Die Unfalluntersuchungen  werden auf der Grundlage 
der Unfallbilanz eines Jahres bzw. einer Dreijahres bilanz und einheitlicher ministerieller 
Vorgaben vor allem anlass- und ortsbezogen durchgeführt.  
 
Bisher  konnten offenkundig diese Analysen nicht su bstantiell zu einer Verbesserung der 
Unfallbilanz beitragen. Hier mangelte es in der Ver gangenheit vor allem an personellen 
Ressourcen für eine systematische und detaillierte örtliche Unfallanalyse und an finanziel- 
len Mitteln, erkannte Verbesserungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen.  
 
Die Verkehrsplanung hat ergänzend zum GDV-Gutachten  sämtliche Unfälle mit Radfah- 
rerbeteiligung des Jahres 2006 analysiert. Aufschlu ssreich war dabei die Auswertung der 
Unfallberichte. Auffallend ist die Vielzahl der Unf älle, bei denen Kraftfahrer beim Ein- und 
Abbiegen den Vorrang von Radfahrern missachtet habe n. Aber auch Unfälle durch Benut- 
zung von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung und Auffahren auf stehende oder gepark- 
te Fahrzeuge sind überproportional festzustellen. K onkrete Handlungsempfehlungen sind 
daraus abgeleitet worden und führen zu der Empfehlu ng, das gesamte Radverkehrsnetz 
einer systematischen „ Radverkehrswege-Revision “ zu unterziehen (siehe Verkehrssi- 
cherheitsprogramm – Kapitel 2, 3). 
 
Ausführliche Informationen zur Unfalllage 2004 – 20 06 enthält das GDV-Gutachten , das 
nachfolgend in den Hauptaussagen auszugsweise - in Schrägschrift gekennzeichnet  – 
wiedergegeben ist. Es kann vollständig auf den Inte rnetseiten der Stadt Münster  
www.sicher-durch-muenster.de  nachgelesen werden.  
 
Das Lagebild hat sich in der Zeit in 2007  im Vergleich zum selben Zeitraum des Jahres 
2006 weiterhin verschlechtert. Danach ist die Zahl der Verunglückten nochmals um 
16,28 % gestiegen (Verkehrsbericht Polizei - Anlage  3). In 2008 werden - aufgrund der 
erheblichen Anstrengungen der Ordnungspartnerschaft , insbesondere der Polizei - erste 
strukturelle Verbesserungen erkennbar. Gleichzeitig  wird deutlich, dass noch über Jahre 
weitere, erhebliche Anstrengungen auf allen Gebiete n der Verkehrssicherheitsarbeit in 
Münster erforderlich werden.

- 8 - 
... 
3.1  Statistische Auswertungen des Unfalllagebildes Münster 2004 -2006   
        (Auszug GDV-Gutachten – Kapitel 4 ) 
 
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden in Münster 27.74 1 Unfälle polizeilich erfasst. 23 Per- 
sonen wurden getötet, 797 schwer und 3.839 leicht v erletzt. Unter Ansatz pauschaler Un- 
fallkostensätze 
1 entstanden in den drei Jahren Unfallkosten in Höhe  von rund 281 Mio. 
Euro. 52% davon entfallen auf Unfälle mit Personens chaden, obwohl diese nur 14% der 
Gesamtunfälle ausmachen. 
 
Unfälle 2004-2006 2004 2005 2006 Summe WU in €/U UK in € 
Anzahl Unfälle 9.238 9.342 9.161 27.741   --- 281.287.500 
Kat 1, U mit Getöteten 11 7 5 23 145.000 3.335.000 
Kat 2, U mit Schwerverletzten 247 215 281 743 145.000 107 .735.000 
Kat 3, U mit Leichtverletzten 1.049 1.102 1.005 3.156 11 .000 34.716.000 
Kat 4, schwerw. U mit Sachschaden 266 255 234 755 11.500 8.682.500 
Kat 5, sonstiger Unfall mit Sachschaden 6.126 6.061 5. 993 18.180 5.500 99.990.000 
Kat 6, übrige Unfälle unter Alkoholeinwirkung 72 52 39 163 5.500 896.500 
Kat 7, sonstiger Unfall mit Unfallflucht 1.464 1.649 1 .602 4.715 5.500 25.932.500 
ohne Kategorie 3 1 1 5   ---   --- 
Anzahl Verletzter 1.555 1.585 1.519 4.659 
Anzahl Getöteter (GT) 11 7 5 23 
Anzahl Schwerverletzter (SV) 266 233 298 797 
Anzahl Leichtverletzter (LV) 1.278 1.345 1.216 3.839  

	

	 
	

	

			
 
 
Bei den Innerorts-Unfällen ergeben sich nachfolgende Anteile bei den verletzten Personen  
bezogen auf die Art der Verkehrsbeteiligung: 
• 77% der unfallbeteiligten Radfahrer wurden verletz t (5 GT, 312 SV, 1.515 LV) 
• 83% der unfallbeteiligten Fußgänger wurden verletz t (7 GT, 117 SV, 277 LV) 
• 13% der sonstigen Verkehrsteilnehmer wurden verlet zt (2 GT, 245 SV, 1.692 LV) 
 
 
3.2   Sonderauswertung: Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung 
         (Auszug GDV-Gutachten – Kapitel 4.7 ) 
 
Im Zeitraum 2004 bis 2006 wurden in Münster 2.541 R adverkehrsunfälle polizeilich er- 
fasst. Daran waren 2.897 Radfahrer und 136 Fußgänge r beteiligt. Bei 12% der Radver- 
kehrsunfälle (302 Unfälle) waren ausschließlich Radfahrer beteiligt.  
Insgesamt wurden bei Radverkehrsunfällen 6 Personen  getötet, 341 schwer und 1.582 
leicht verletzt.  
Als Hauptverursacher wurden zu 51% motorisierte Fah rzeuge (davon 86% Pkw und 9% 
Lkw) und zu 46% Radfahrer genannt, Fußgänger waren bei 3% der Radverkehrunfälle 
Hauptverursacher. 
Die Betrachtung der absoluten Zahlen zeigt die hohe n Anteile der Fußgänger und Radfah- 
rer an den bei Innerorts-Unfällen verletzten Personen: 
                                                      


- 9 - 
... 
• 86% der Getöteten,  
• 63% der Schwerverletzten und 
• 51% der Leichtverletzten  
waren Fußgänger oder Radfahrer. 
 
Obwohl der Radverkehr in Münster einen Verkehrsanteil von 35% aufweist, sind Radfahrer 
lediglich an 9% aller Unfälle beteiligt. Allerdings  liegt der Anteil der Unfälle mit Radver- 
kehrsbeteiligung bei den Unfällen mit schwerem und leichtem Personenschaden bei 47% 
bzw. 48%, der Anteil bei Unfällen mit Getöteten beträgt 25%.  
 
Radverkehrsunfälle (ohne Fußgängerbeteiligung) gesc hehen mit insgesamt 60% überwie- 
gend beim Abbiegen, Kreuzen und Einbiegen (Typen 2 und 3). Beim Einbiegen und Kreu- 
zen (Typ 3) sind 44% der Radverkehrsunfälle mit sch werem Personenschaden und 42% 
der Unfälle mit leichtem Personenschaden zu verzeichnen. Beim Abbiegen entstehen 19% 
der Unfälle mit schwerem und 23% der Unfälle mit leichtem Personenschaden 
 
Hauptunfallursachen bei Radverkehrsunfällen 
            
Hauptunfallursache bei den von Kraftfahrern verursa chten Radverkehrsunfällen  ist die 
Nichtbeachtung der Vorfahrt (34%), Fehler beim Abbi egen (28%) und beim Einfahren in 
den fließenden Verkehr (10%). 
Hauptunfallursache bei den von Radfahrern verursachten Radverkehrsunfällen 
 sind neben 
Fahrfehlern (19%) die Nichtbeachtung der Vorfahrt ( 18%), ungenügender Abstand (15%) 
und Alkoholeinfluss (12%). 
85-mal führte ein Rotlichtverstoß der Radfahrer zu Unfällen 
, bei denen eine Person getö- 
tet, 22 schwer und 49 leicht verletzt wurden. Bei 4 3 durch Rotlichtverstoß der Kraftfahrer 
verursachten Radverkehrsunfällen wurden 11 Personen schwer und 32 leicht verletzt. 
 
 
Anzahl Anteil 
Sicherheitsabstand Parken/ Gehweg 160 18% 
Abbiegen 128 15% 
Einbiegen 109 12% 
RF in falscher Richtung 76 9% 
RF unter Alkohol 47 5% 
Rotlichtverstoß 40 5% 
Grundstücksausfahrten 34 4% 
Sicherheitsabstand Fahrbahn 28 3% 
Auffahren 27 3% 
Zweirichtungsradweg 23 3% 
RF ohne Licht 11 1% 
Einbauten Hindernis 10 1% 
Nutzung FGÜ 8 1% 
nicht zugeordnet 178 20%  
	

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- 10 - 
... 
Bei einer detaillierten Auswertung der Radverkehrsu nfälle des Jahres 2006 durch die 
Stadt Münster  konnten 701 von insgesamt 879 Radverkehrsunfällen bestimmten Unfall- 
hergängen zugeordnet werden (GDV-Tabelle 11). Darau s ergab sich, dass ein unzurei- 
chender Sicherheitsabstand zu 18% der Radverkehrsun fälle führte. 15% der Radver- 
kehrsunfälle geschahen beim Abbiegen und 12% beim E inbiegen. Bei 9% der Radver- 
kehrsunfälle fuhren die Radfahrer in falscher Richtung.  
 
Über die letzten 10 Jahre haben die Radverkehrsunfä lle in Münster erheblich zugenom- 
men. Von 1996 bis 2001 ist nur eine geringe Zunahme  der Unfälle zu verzeichnen, seit 
2002 hat die Anzahl der Radverkehrsunfälle jedoch s tark zugenommen. Während der An- 
teil der durch die Radfahrer verschuldeten Unfälle gegenüber 2002 um 13% angestiegen 
ist, hat der Anteil der durch andere Verkehrsteilne hmer verursachten Radverkehrsunfälle 
um 37% zugenommen. 
563 
589 609 616 628 
606 
666 
767 
735 
848 843 
310 310 
332 321 
358 
332 
373 
467 463 
532 
511 
253 273 275 295 
270 274 293 300 
272 
316 332 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 
U(RF) 
anderer Verursacher 
Verursacher RF 


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- 11 - 
... 
3.3  Räumliche Schwerpunkte des Unfallgeschehens 
        (Auszug GDV-Gutachten – Kapitel 4.5 ) 

Schwerpunkte bei den Unfällen mit Personenschaden  bilden mit insgesamt 46% die Ab- 
biege- und Einbiegen/Kreuzen-Unfälle, also typische Knotenpunktunfälle .  
Zusätzlich entfallen 25% der Unfälle mit Personensc haden auf Unfälle im Längsverkehr , 
die als Auffahrunfälle ebenfalls zu einem großen Teil den Knotenpunkten zuzuordnen sind. 
Der Schwerpunkt des Unfallgeschehens bei Unfällen ohne Fußgänger- und Radver- 
kehrsbeteiligung  liegt mit 71% (17.666 U) bei den Unfällen mit leic htem Sachschaden 
(Kategorie 5). Bei den Unfalltypen dominieren Unfälle im Längsverkehr (Typ 6, 27%, 6.768 
U) und sonst. Unfälle (Typ 7, 41%, 10.062 U). 
Bei den Unfällen mit schwerem Personenschaden  dominieren die Fahrunfälle (Typ 1, 
27%, 83 U) und Einbiegen/Kreuzen-Unfälle (Typ 3, 22 %, 66 U). Die Fahrunfälle mit 
schwerem Personenschaden ereignen sich überwiegend außerorts, bzw. auf Straßen mit 
Außerortscharakter und verteilen sich über das gesa mte Stadtgebiet. 54% dieser Unfälle 
werden unangepasster Geschwindigkeit (Ursache 13) z ugeordnet, 19% sind alkoholbe- 
dingt (Ursache 01).  
Die Unfälle mit Leichtverletzten  geschehen überwiegend im Längsverkehr (Typ 6, 45%,  
649 U). 
 
 
Unfälle an Kreuzungen und Einmündungen 
(Auszug GDV-Gutachten – Kapitel 4.8 ) 
 
Personenschäden entstehen insbesondere bei den typi schen Kreuzungsunfällen. Daher 
wurde eine genauere Betrachtung des innerörtlichen Unfallgeschehens (ohne Kategorie 5-
Unfälle, Unfälle mit leichtem Sachschaden)   mit folgendem Ergebnis durchgeführt: 
• Insgesamt 36% aller Unfälle geschehen an Kreuzungen und Einmündungen. 
• 71% der Unfälle an Kreuzungen geschehen an signalisierten Kreuzungen 
• 25% aller Unfälle mit Personenschaden ereignen sich Kreuzungen, davon 74% an 
signalisierten Kreuzungen.  
 
Von 296 Lichtsignalanlagen werden in Münster 179 An lagen (ca. 60%) nachts abgeschal- 
tet. Bei 8% der Innerorts-Unfälle (ohne Kategorie 5 ) an Lichtsignalanlagen waren die An- 
lagen außer Betrieb. Die Betrachtung der Unfallfolg en an Lichtsignalanlagen ergibt, dass 
bei eingeschalteter LSA 16% der Verletzten schwer v erletzt werden. Bei ausgeschalteter 
LSA steigt der Anteil der schweren Personenschäden auf 27% an. Diese Zunahme ent- 
spricht den Erfahrungen in anderen Städten, die im Rahmen einer aktuellen GDV-Studie 
untersucht wurden. 


- 12 - 
... 
                        
V Anteil GT+SV Anteil LV Anteil 
an LSA 1.377 100% 238 17% 1.139 83% 
LSA an 1.259 100% 206 16% 1.053 84% 
LSA aus 118 100% 32 27% 86 73% 
Innerortsunfälle an Lichtsignalanlagen (ohne Kat 5) 2004 bis 2006 
	

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Die Auswertung der Abbiege- und Einbiegen/Kreuzen-U nfälle an Lichtsignalanlagen zeigt, 
dass hier vor allem die Unfalltypen 21 (Unfall mit Gegenverkehr), 22 und 24 (Unfall beim 
Links- bzw. Rechtsabbiegen mit Fußgängern/Radfahrern) sowie 30 und 32 (Nichtbeachten 
des Vorrangs von Links bzw. von Rechts) und 34 (Nic htbeachten des Vorrangs von Rad- 
verkehr auf Radwegen) dominieren. 
 
Ermittlung der unfallauffälligen Bereiche   
(Auszug GDV-Gutachten - Kapitel 5) 
 
Grundlage der Untersuchung bildet die gesamtstädtis che netzbezogene Analyse der Un- 
falltypensteckkarten sowie der Unfalldatenlisten de r Polizei nach den Kriterien des Merk- 
blatts für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen (FGSV, 2001, Teil 1 und 2). 
Die Auswertung ergab 
• 59 Unfallhäufungsstellen aus der 3-Jahreskarte 2004-2006, 
• 4 Unfallhäufungsstellen aus der 1-Jahreskarte 2006 und 
• 22 Unfallhäufungslinien aus der 3-Jahreskarte 2004-2006. 
Rund ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden geschehen im Bereich der Unfallhäu- 
fungsstellen und Unfallhäufungslinien. 
Fast alle Unfallhäufungsstellen sind Kreuzungen ode r Einmündungen, 86% davon lichtsig- 
nalgeregelt. 
 
Unfallstruktur an den Unfallhäufungsstellen/-linien 
An den ermittelten Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien entstehen: 
• 34% aller Unfälle mit Personenschaden 
• 36% der verunglückten Radfahrer 
• 37% der verunglückten Fußgänger 
• 35% der Getöteten  
• 32% der Schwerverletzten 
• 33% der Leichtverletzten 
• 51% der Abbiegeunfälle (Typ 2) mit Personenschaden 
• 41% der Überschreitenunfälle (Typ 4) mit Personenschaden 
• 34% der Unfälle im Längsverkehr (Typ 6) mit Personenschaden

- 13 - 
... 
Die häufigsten Unfallursachen an Unfallhäufungsstellen: 
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Bei den 3-Jahres-Unfallhäufungsstellen 
 (UHS) fallen vor allem folgende fünf Knotenpunkte 
durch hohe Unfallkosten aus Unfällen mit Personenschaden auf: 
• Westfalenstraße / Meesenstiege / Merkureck  (geplant: Bearbeitung 2009)  
• Orléans-Ring / Coesfelder Kreuz (Hinweis: bereits 2008 entschärft)  
• York-Ring / Grevener Straße / Friesenring  (Hinweis: Planung 2008 aufgenommen) 
• Mauritztor / Eisenbahnstraße / Fürstenbergstraße 
• Servatiiplatz  (Hinweis: entschärft durch Umbau 2008) 
Weitere UHS siehe GDV-Gutachten Tabelle 17 / Seite 36 und nachfolgender Planaus- 
schnitt. 
 
Bei den Unfallhäufungslinien 
 (UHL) sind besonders folgende Straßenabschnitte au fgefal- 
len: 
• Hammer Straße  
• Westfalenstraße (geplant: Bearbeitung 2009, Absenkung Vzul =50/60 km/h)) 
• Straßenzug Münzstraße bis Mauritzstraße 
Weitere UHL siehe GDV-Gutachten Tabelle 15 / Seite 35 und nachfolgender Planaus- 
schnitt. 
 
Netzanalyse 
 
Ergänzend zu der Analyse der einzelnen Unfallhäufun gsstellen und –linien wurde eine 
Sicherheitsanalyse des gesamten Verkehrsstraßennetzes  nach den ESN 2 durchgeführt.  
Ziel dieser Untersuchung war es, zusätzliche Hinwei se zu bekommen, auf welchen Netz- 
abschnitten Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallges chehens aus volkswirtschaftlicher 
Sicht besonders effektiv sind. Auf Basis der vorhan denen Verkehrsbelastung wurde für 
jeden Netzabschnitt eine Grundunfallkostendichte (g UKD) für Unfälle mit Personenscha- 
den (Kategorie 1 bis 3) und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (Kategorie 4) mit 
einer Grundunfallkostenrate von 29 €/(1.000 Kfz * k m) für innerörtliche und

- 14 - 
... 
28 €/(1.000 Kfz * km) für außerörtliche Abschnitte berechnet. Die Differenz zwischen der 
tatsächlich vorhandenen Unfallkostendichte (UKD) un d der Grundunfallkostendichte ist 
das vorhandene Sicherheitspotenzial (SiPo = UKD – gUKD). Je höher das Sicherheitspo- 
tenzial , umso stärker weicht das vorhandene von dem zu erw artenden Unfallgeschehen 
ab und umso effektiver wirken sich hier Maßnahmen aus. 
Insgesamt wurden 200 Straßen mit 370 Abschnitten be trachtet. Dabei ergaben sich hohe 
Sicherheitspotenziale insbesondere für die Strecken , die auch als Unfallhäufungslinie i- 
dentifiziert wurden und für Strecken mit dicht beie inander liegenden Unfallhäufungsstellen 
(vgl. GDV-Abbildung 16): 
• Westfalenstraße - Hammer Straße, 
• Geiststraße - Weseler Straße – Am Stadtgraben - Hindenburgplatz,  
• Orleans-Ring – York-Ring - Friesen-Ring,  
• Kaiser-Wilhelm-Ring,  
• Hansa-Ring – Hafenstraße, 
• Hüfferstraße, 
• Bahnhofstraße – Eisenbahnstraße – Fürstenbergstraße - Gartenstraße 
• Münzstraße – Bergstraße – A.d.Apostelkirche – Vossgasse – Bült – Mauritzstraße, 
• Mauritztor – Warendorfer Straße, 
• Friedrich-Ebert-Straße – Inselbogen, 
• Wolbecker Straße, 
• Albersloher Weg, 
• Marktallee und 
• Am Burloh – Bröderichweg. 
                                                                                                                                                                                
	

	
		

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- 16 - 
... 
3.4  Unfalllagebild 2007 
 
Nachfolgend werden einige Kennzahlen der Unfallstat istik des Jahres 2007 im Vergleich 
zu 2006 aus dem Verkehrsbericht der Polizei wiederg egeben. Danach haben sich die Ge- 
samtunfallzahlen in 2007 gegenüber 2006 um 335 Unfä lle (+ 3,6%) auf 9.531 nochmals 
erhöht. Bei den Verletzten bzw. Getöteten stieg die Zahl um 22 auf 1.270 Personen, wobei 
die Zahl der Schwerverletzten erfreulicherweise um 34 (- 11,1 %) gesunken ist (Bild 2). 
 
 
                           
  
 
   Bild 2: Verkehrsunfallentwicklung 2003-2007 – Zahl der verunglückten Personen  
              (Quelle: Verkehrsbericht Polizei) 
 
 
Das Gesamt-Lagebild  zeigt sich für 2007 wie folgt: 
 
Unfälle 2007 in Münster    
      
    alle Unfälle Unfälle mit Radfahrerbeteiligung  
    absolut  % absolut % 
Unfälle gesamt   9.531    736  7,7%  
Unfälle ohne Personenschaden   8.204  86,1%      
Unfälle mit Personenschaden   1.327  13,9%      
Verletzte   1.543    638  41,3%  
Getötete   2   1  50,0%  
      
 
Im Radverkehr ereigneten sich in 2007  736 Unfälle  (ohne Kategorie 5) mit 846 beteilig- 
ten Radfahrer. Das sind 16 Unfälle mehr als in 2006 , wobei die Zahl der beteiligten Rad- 
fahrer nahezu gleich blieb. Insgesamt wurden 638 Ra dfahrer verletzt (15 weniger als in 
2006), einer wurde getötet. Die Radfahrer haben 46%  der Unfälle (340 Unfälle) selbst ver- 
schuldet, bei 68 Unfällen waren sie an der Verursachung mit beteiligt. 
 
In 2007 haben sich 195 Verkehrsunfälle mit Beteilig ung von Fußgängern  ereignet, 38 Un- 
fälle mehr als in 2006 (+24%). Dabei wurden 169 Fuß gänger verletzt, einer getötet. Das 
sind 30 Verletzte mehr als in 2006 (+21,6%).

- 17 - 
... 
Die Zahl der Unfälle mit Kinder-Beteiligung  ist nahezu konstant geblieben: 132 Kinder 
wurden in 2007 verletzt (2006: 125). Seit 1999 wurd e kein Kind mehr im Straßenverkehr 
getötet. 30 Kinder verunglückten auf dem Schulweg, davon 22 mit dem Fahrrad. 
 
In 2007 waren an 446 Verkehrsunfällen Senioren  (ab 65 Jahren) beteiligt, von denen 177 
verletzt, einer getötet wurde. Die Zahl der Verletz ten stieg gegenüber 2006 um 21 Perso- 
nen (+13,5%). Die Zahl der getöteten Senioren sank von 2 auf 1 Person. 
 
Insgesamt ist die Unfallentwicklung 2004 – 2007 äuß erst unbefriedigend und macht 
deutlich, dass die Aufstellung eines Masterplanes V erkehrsunfallprävention und 
eines Verkehrssicherheitsprogrammes für die Stadtge sellschaft eine besonders 
dringliche und notwendige Aufgabe ist. 
 
Die Unfallentwicklung war Anlass, dass der Rat am 24.10.2007 einstimmig den Grundsatz- 
beschluss fasste, einen Masterplan 2007 aufzustelle n und ein Verkehrsicherheits-
Gutachten durch den GDV zu initiieren. 
 
 
4.  Ordnungspartnerschaft und Projektorganisation 
 
 
 
Die Ursachen  für das Unfallgeschehen in Münster sind vielfältig  und nicht klar einzugren- 
zen. Die klassischen behördlichen Instrumentarien d er Unfallverhütung (z.B. Unfallkom- 
mission, Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, Verkehrs schauen, Einzelauswertungen) rei- 
chen offensichtlich nicht mehr aus, um den speziell en Problemstellungen der Unfallprä- 
vention im Münsteraner Stadtverkehr gerecht zu werden.  
 
Die Aktivitäten von Polizei und Verwaltung  waren bis 2007 eher anlassbezogen und 
konnten offenkundig nicht substanziell zu einer Ver besserung der Unfallbilanz beitragen. 
Bei ähnlich komplexen Herausforderungen hat es sich nach den bisherigen Erfahrungen in 
Münster und auch landesweit bewährt, eine sog. Ordn ungspartnerschaft zu gründen, die 
Lösungsstrategien strukturiert und Prozesse effizient steuert.  
 
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis und auf der G rundlage des Beschlusses des 
Hauptausschusses vom 21.2.2007 sind das Polizeipräs idium und die Stadt Münster über- 
ein gekommen, eine langfristig angelegte Ordnungspa rtnerschaft  „Verkehrsunfallpräventi- 
on“ ins Leben zu rufen, die  das vorhandene Engagement bündelt, fördert und brei t in die 
Stadtbevölkerung trägt. Zu beteiligen waren alle In stitutionen, deren Aufgabe und Ziel zu- 
mindest auch in der Verkehrsunfallprävention liegt.  Diese breite Beteiligung bietet die 
Chance, auch externen Sachverstand und bürgerschaftliches Engagement einzubeziehen. 
 
Nach umfangreichen Vorbereitungen fand am 19.4.2007  die Auftaktveranstaltung zur 
Gründung der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallp rävention“  unter Beteiligung 
von 30 münsterschen Institutionen statt. In dieser Veranstaltung wurden Projektstruktur 
und Projektorganisation (Bild 2) einvernehmlich fes tgelegt. Formal abgeschlossen wurde 
der Gründungsprozess am 20.6.2007 mit der Unterzeichnung der Gründungsurkunde (An- 
hang 1) durch 26 Ordnungspartner.

- 18 - 
... 
                              
Projektorganisation 
	


 
 
 
 
 
	
 



 

		
 


 
 
 
 
 

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                   Bild 2:   Projektstruktur und Organisation Ordnungspartnerschaft Münster 
 
Zu den Gründungspartnern  gehören:  
 
Polizeipräsidium Münster 
Stadt Münster  
Deutsche Hochschule der Polizei 
Stadtwerke Münster 
LVM Versicherungen 
Westfälische Provinzial Versicherung AG 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen  
Amtsgericht Münster 
Industrie- und Handelskammer 
Handwerkskammer Münster 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
DEKRA Automobil GmbH 
TÜV Nord Mobilität GmbH 
Verkehrswacht Münster e.V. 
ADFC Münster / Münsterland e.V. 
VCD Verkehrsclub Deutschland, KV Münster 
Automobilclub Münster e.V. im ADAC 
Fahrlehrerverband Westfalen e.V. 
Bund Deutscher Berufs- Kraftfahrer e.V. 
PräventionsTisch Münster 
Münstersche Zeitung 
 
Die Ordnungspartnerschaft hat sich unter anderem da s ehrgeizige Ziel gesetzt, die 
Unfälle mit Personenschäden ab 2008 bis zum Ende de s Jahres 2010 jährlich  um 
durchschnittlich 10 % zu reduzieren  (siehe Präambel der Gründungsurkunde).

- 19 - 
... 
Handlungsfelder der Ordnungspartnerschaft 
 
Als klassische vier Handlungsfelder der Verkehrssicherheitsarbeit sind in der Verkehrswis- 
senschaft die sog. „Three E`s + P “, das heißt  die drei großen E = Engineering, Educati- 
on und Enforcement  und das P = Public Relations  anerkannt.   
 
Jeder Ordnungspartner ist in einem oder mehreren di eser Handlungsfelder verortet. Orga- 
nisatorisch werden die Handlungsfelder von entsprec henden Arbeitskreisen betreut. In die 
Arbeitskreise werden die Ergebnisse der Unfallanaly se und die daraus abgeleiteten Emp- 
fehlungen eingespeist, so dass jeder Ordnungspartne r seine Aktivitäten zielgerichtet und 
koordiniert entfalten kann. Der operativen Arbeit i n den Handlungsfeldern und in den Ar- 
beitskreisen kommt damit maßgebliche Bedeutung für den Erfolg der Ordnungspartner- 
schaft „Verkehrsunfallprävention“ zu. 
 
4.1 Überwachung / Ahndung – Arbeitskreis 1 der OPS 
 
 
Grundsätzlich wird der Bereich der Verkehrsüberwach ung durch Polizei und Ordnungsbe- 
hörden in der Verkehrswissenschaft allgemein als de fizitär angesehen. Aktuelle wissen- 
schaftliche Studien belegen jedoch, dass ein verstärkter Überwachungs- und Kontrolldruck 
in Kombination mit entsprechenden Aufklärungsmaßnah men zu einem erstrebten Ver- 
kehrsverhalten führt. Neben der verhaltensbeeinflus senden Aufklärung und Gestaltung 
des Verkehrsraums hat insbesondere die Polizei die Chance, mit der konsequenten Ver- 
kehrsüberwachung und Ahndung von unfallursächlichem  Fehlverhalten einen Beitrag zur 
deutlichen Senkung der Verkehrsunfälle zu leisten. 
 
Abgeleitet aus der allgemeinen Erkenntnis, dass ein  verstärkter Überwachungs- und Kon- 
trolldruck zu einem erstrebten Verkehrsverhalten fü hrt, ergibt sich als unspezifisches 
Handlungsthema - auch schon vor dem Vorliegen der E rgebnisse der Verkehrsunfallunter- 
suchung - das konsequente Einschreiten bei Verkehrs verstößen, insbesondere bei Ge- 
schwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol- und Drogenmissbrauch.  
 
In dem diesem Handlungsfeld zugeordneten Arbeitskre is 1 werden hoheitliche Überwa- 
chungsmaßnahmen im Bereich des ruhenden und fließen den Verkehrs und  nachfolgen- 
de,  repressive Maßnahmen durch die zuständigen Ver folgungsbehörden ursachenorien- 
tiert vorbereitet und koordiniert. Aufgrund der str eng hoheitlich geprägten Inhalte dieses 
Handlungsfeldes kommen hier von vornherein nur weni ge Akteure in Betracht: Staatsan- 
waltschaft Münster, Amtsgericht Münster, Polizei und Stadt Münster.  
 
Die Geschäftsführung 
 dieses Arbeitskreises liegt beim Polizeipräsidium Münster . 
 
 
4.2  Bau- und Verkehrstechnik – Arbeitskreis 2 der OPS 
 
 
Der Bau- und Verkehrstechnik kommt eine maßgebliche  Bedeutung für die nachhaltige 
bauliche und technische Verbesserung von Verkehrsab läufen und damit der Reduzierung 
von Verkehrsunfällen zu. Dies gilt für Verbesserung en im Bestand, die aufgrund des Un- 
fallgeschehens notwendig werden, wie auch für die D urchführung eines effizienten Si- 
cherheitsaudits für Straßen.  Planungs- und Tiefbau amt haben diesbezüglich in 2007 be- 
reits ein Sicherheitsaudit für die Planung von Verk ehrsanlagen eingeführt. Dazu wurden in 
2007/2008 fünf Sachbearbeiter/-Innen geschult und z ertifiziert. Jährlich werden im Rah- 
men der verfügbaren Planungskapazität ca. 6 Verkehr sprojekte auditiert, mit den Städten

- 20 - 
... 
Hamm und  Herne findet ein regelmäßiger Erfahrungsa ustausch und eine wechselseitige 
Auditierung der Projekte statt.  
 
Der  Arbeitskreis 2 greift die Empfehlungen der Unf allanalyse  zu baulich-technischen Ver- 
besserungen der Verkehrssicherheit auf und setzt di ese im Sinne der Ziffer 7 des MOU     
(Anlage 10) um. Die nachhaltige  Reduzierung des Ve rkehrsunfallgeschehens ist damit 
maßgeblich durch die Aktivitäten des Arbeitskreises  bestimmt.  Dieses Handlungsfeld  er- 
fordert erhebliche personelle Aktivitäten und Finan zmittel zur Umsetzung der für erforder- 
lich erachteten Verbesserungsmaßnahmen. 
 
Neben den gesetzlich zuständigen Aufgabenträgern La ndesbetrieb Straßenbau NRW, 
Stadt Münster (Ordnungsamt, Planungsamt, Tiefbauamt ) und Polizeipräsidium Münster 
sind folgende Institutionen  Mitglieder des Arbeitskreises: 
 
ADFC Münster / Münsterland e.V. 
Automobilclub Münster e.V. im ADAC 
Fahrlehrer-Verband Westfalen e.V. 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
LVM Versicherungen 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen      
 
Die Geschäftsführung des Arbeitskreises liegt  bei der Stadt Münster / Stadtplanungsamt. 
 
4.3  Verkehrserziehung, Verkehrssicherheitsberatung  – Arbeitskreis 3 der OPS 
 
 
Dieses Handlungsfeld kann nur als äußerst weit besc hrieben werden. Alle personen- oder 
gruppenspezifischen Maßnahmen, die zur Minimierung von Verkehrsunfällen mit Verletz- 
ten beitragen können, sind hier zu verorten, soweit  sie nicht in anderen Handlungsfeldern 
angesiedelt sind. In diesem Handlungsfeld kann maßg eblich zu der notwendigen Ände- 
rung des Problem- und Sicherheitsbewusstseins der B evölkerung hin zu mehr gegenseiti- 
ger Rücksichtnahme und Beachtung der Verkehrsregeln beigetragen werden. 
 
Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung s ind so alt und facettenreich wie der 
Straßenverkehr selbst. Nicht das Herausarbeiten von  Handlungsthemen, sondern die ur- 
sachen- und zielgruppenzentrierte Schwerpunktbildun g unter den vielen bekannten Hand- 
lungsansätzen stellt die eigentliche Herausforderun g dieses Handlungsfeldes dar. Um 
möglichst spezifische Lösungen zu finden, sollen au ch hier die Ergebnisse der Unfallaus- 
wertungen maßgeblich die Aktivitäten des Arbeitskreises bestimmen. 
 
Der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatu ng kommt im Rahmen der Unfall- 
prävention eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Die V ermittlung der Bedeutung von ge- 
genseitiger Rücksichtnahme, Einhaltung der Verkehrs regeln und Sicherheitsaspekten für 
unterschiedliche Zielgruppen  gestaltet sich regelm äßig schwierig und aufwendig. Die Si- 
cherstellung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen der V erkehrserziehung ist dabei wesent- 
licher Erfolgsfaktor, durch einmalige oder kurzfris tige Maßnahmen ist dieser nicht zu errei- 
chen. Das vorhandene breite Engagement auf diesem H andlungsfeld und dessen Bünde- 
lung im Arbeitskreis 3 ist daher Chance und Herausf orderung zugleich. Für eine gemein- 
same Arbeit in diesem Handlungsfeld haben neben Pol izei und Stadt die meisten Instituti- 
onen votiert: 
 
ADFC Münster / Münsterland e.V. 
Automobilclub Münster e.V. im ADAC

- 21 - 
... 
DEKRA Automobil GmbH 
Bund Deutscher Berufskraftfahrer e.V. 
Fahrlehrer-Verband Westfalen e.V. 
LVM Versicherungen 
PräventionsTisch Münster 
TÜV Nord Mobilität GmbH 
Westfälische Provinzial Versicherung AG 
Amtsgericht Münster 
Handwerkskammer Münster 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
Die Geschäftsführung liegt bei der Stadt Münster / Ordnungsamt. 
 
 
4.4  Öffentlichkeitsarbeit – Arbeitskreis 4 der OPS
 
 
In der heutigen Mediengesellschaft ist der notwendi ge Bewusstseinswandel hin zu mehr 
Umsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr ohne e ine entsprechende informatori- 
sche Öffentlichkeitsarbeit nicht zu erreichen. Hier zu zählt auch ein professioneller Inter- 
netauftritt. Der Öffentlichkeitsarbeit kommt u.a. d ie Funktion zu, die Arbeit in den Hand- 
lungsfeldern über Kampagnen zu begleiten und die Wa hrnehmung der Ordnungspartner- 
schaft in der Öffentlichkeit sicherzustellen. 
 
Zielorientierte Handlungsthemen leiten sich direkt aus den Ergebnissen der Unfallanalysen 
und indirekt aus den Aktivitäten der übrigen Arbeit skreise ab. Diese liegen jedoch zurzeit 
nur für den Bereich der Hammer Straße vor. Daher li egt aktuell der Handlungsschwer- 
punkt des Arbeitskreises „Öffentlichkeitsarbeit“ da rin, die Ordnungspartnerschaft „Ver- 
kehrsunfallprävention“ in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und ihre dauerhafte Wahr- 
nehmung zu sichern. 
 
Die im Arbeitskreis 4 gebündelte Öffentlichkeitsarb eit besitzt für die Ordnungspartner- 
schaft „Verkehrsunfallprävention“ und damit für das Ziel der Reduzierung der Verkehrsun- 
fälle mit Verletzten in Münster eine enorme Bedeutu ng. Nur mit Intensität und Kreativität 
kann das Thema der Verkehrssicherheit in die Stadtg esellschaft getragen und dort dauer- 
haft verankert werden. Dafür müssen auch Fachleute, wie z.B. 
 Werbeagenturen und elekt- 
ronische Medien, eingebunden werden. Die Öffentlich keitsarbeit ist dabei kein reiner 
Selbstzweck, sondern hat im Verhältnis zu den übrig en Handlungsfeldern dienende Funk- 
tion. An diesem Arbeitskreis beteiligen sich neben Polizei und Stadt:  
 
ADFC Münster / Münsterland e.V. 
Münstersche Zeitung 
PräventionsTisch Münster 
Westfälische Nachrichten 
Westfälische Provinzial Versicherung AG 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
Die Geschäftsführung liegt beim Polizeipräsidium Münster 
. 
 
Die Aktivitäten der OPS und der vier Arbeitskreise sind im vorgelegten Verkehrssicher- 
heitsprogramm 2009-2013  in Kapitel 2 für 2008 und für die Folgejahre in Kapitel 3 aufge- 
zeigt.

- 22 - 
... 
5.  Das Verkehrssicherheitskonzept Münster 
 
Grundlage für die Verkehrssicherheitsarbeit in Münster bildet das Verkehrssicherheits- 
konzept Münster. Dieses baut auf drei Säulen auf: 
 
I.  Masterplan  als Rahmenplan und Leitbild für die Verkehrssicherheitsarbeit 
     mit der Organisation in einer „Ordnungspartner schaft Verkehrsunfallprävention“ 
 
II.  Verkehrssicherheitsprogramm  - angelegt für (vorerst) fünf Jahre 2009-2013 -            
 und einem konkreten Maßnahmenprogramm für die vier  Handlungsfelder des 
Masterplanes 
 
III.  Verkehrsberichte und Fortschrittsberichte  als Controlling der Unfallentwick- 
lung, der Wirkungsanalyse der umgesetzten Maßnahmen  und Aktionen sowie zur 
Projekt-Steuerung  
 
                  
 
 
                          Bild 3:    Drei Säulen des Verkehrssicherheitskonzept Münster 
           (
Quelle:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Dr. Oellers) 
 
 
 
Der Masterplan (I) bildet als Rahmenplan 
 die erste konzeptionelle Säule und organi- 
satorische Basis für die Verkehrssicherheitsarbeit in Münster 
 
Er stützt sich auf die vier Handlungsfelder  der Ordnungspartnerschaft (OPS) und stellt 
das Hauptziel der OPS 
 in den Mittelpunkt aller Aktivitäten: 
 
„Senkung der Zahl der Unfälle mit Verunglückten um jährlich durchschnittlich 10%“

- 23 - 
... 
Das Verkehrssicherheitsprogramm (II)  als zweite Säule konkretisiert die Handlungsfel- 
der, benennt die Projekte und Aktivitäten der OPS, der Stadt und Polizei ab 2009 ff - so- 
weit bereits bekannt -, setzt die Prioritäten und z eigt die notwendigen personellen und fi- 
nanziellen Ressourcen auf. 
 
Die dritte Säule bilden das Berichtswesen  und die Controlling-Instrumente  (III)  zur Wir- 
kungsanalyse (Evaluierung) der durchgeführten Maßna hmen und Aktivitäten. Jährlich wird 
den Fachausschüssen über die Unfallentwicklung in Münster (Jahres-Verkehrsberichte der 
Polizei) und über die durchgeführten Maßnahmen und Aktionen sowie den gewonnenen 
Erfahrungen (Fortschrittsberichte) berichtet. Dann ist festzustellen, ob das Jahresziel er- 
reicht werden konnte und zu entscheiden, inwieweit ggf. Ergänzungen, Nachbesserungen 
in den Arbeitsprogrammen für erforderlich angesehen werden. 
 
 
 
6.  Schwerpunkte des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013   
 
Das Verkehrssicherheitsprogramm 2009 - 2013 (Anlage 2) zeigt die bisherigen Aktivitä- 
ten der Verkehrssicherheitsarbeit in den vier Handl ungsfeldern der OPS in 2008 auf.           
Das vorgelegte Programm setzt für die nächsten fünf Jahre zwei Schwerpunkte: 
 
I   Maßnahmen zur Entschärfung der identifizierten Unfallhäufungsstellen/-strecken  
    und eine umfassende Radwege-Revision (Kapitel 3.2) 
 
II  Entwicklung von Verkehrssicherheitskampagnen und eine verstärkte Öffentlichkeits- 
    arbeit (Kapitel 3.1, 3.3, 3.4) 
 
Die Gutachter weisen der Entschärfung der 85 identi fizierten Unfallhäufungsstellen/ 
-strecken höchste Priorität zu. Hier entstehen ca. 30% aller Unfälle mit Personenschaden. 
Diese sollen nach den Zielen der OPS nach Möglichke it jährlich um durchschnittlich 10% 
gesenkt werden.  
 
Für alle vier Handlungsfelder werden im Verkehrssicherheitsprogramm 2009 – 2013 
konkrete Projektempfehlungen ausgewiesen. 
 
 
6.1 Projekt-Schwerpunkte I 
 
Im Handlungsfeld 2  „Bau und Verkehrstechnik “ sind im Verkehrssicherheitsprogramm 
2009 – 2013 (Anlage 1 - Kapitel 3)  acht Arbeitsfelder konkretisiert. Die beiden wichti gsten 
Arbeitsfelder sind die 
  
(1) Fortführung der Revision der Radverkehrsanlagen  
 
 Das Münsteraner Radverkehrsnetz bedarf dringend einer Modernisierung.  
 Dazu wurde ein breit angelegtes Prüfschema entwicke lt und in 2007/2008 erfolg- 
reich in der Innenstadt angewendet (vergleiche Verk ehrssicherheitsprogramm Kapi- 
tel 2.2). Es überprüft vornehmlich die Sicherheit i n Einfahrten, Einmündungen und 
Knotenpunkten, einschließlich der Verbesserung der Radverkehrs-Signalisierung. 
 
Diese Arbeiten sollen für das gesamte Radverkehrsne tz in den nächsten fünf Jah- 
ren fortgesetzt werden. Das ist eine in Deutschland  erstmalige und umfassendste 
Aufgabe und Arbeit zur Qualitätskontrolle und Qualitätsverbesserung.

- 24 - 
... 
(2) Aufstellung und Umsetzung eines Arbeits- und Ze itplanes zur Entschärfung 
der Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien  
 
 Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien lie gen fast ausschließlich an Kno- 
tenpunkten mit Lichtsignalsteuerung. Eine Änderung der Signalisierung selbst oder 
eine bauliche Veränderung hebt den Bestandschutz de r Anlage auf. Deshalb kön- 
nen signaltechnische und bauliche Maßnahmen nur gem einsam durchgeführt wer- 
den. Demzufolge wird die Umsetzung der Empfehlungen  aus dem GDV-Gutachten 
in die bereits laufenden bzw. geplanten Arbeiten zu r Erneuerung der Hard- und 
Software der LSA-Infrastruktur (HFA-Vorlage 549/2003) eingebettet. 
 
Weiter sind die Lichtsignalanlagen in Netzsteuerung en und Grüne Wellen einge- 
bunden. Eine Änderung an einer einzelnen LSA aus Ve rkehrssicherheitsgründen 
mit Grünzeitanpassungen, weil z.B. ein Verkehrsstro m getrennt signalisiert oder die 
Abläufe sich verändern, bedingt in der Regel auch A npassungen und Änderungen 
an den Nachbaranlagen, damit weiter einen Verkehrsf luss im Netz und in Grünen 
Wellen gewährleistet wird.  
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, die im GDV-Gutachten (vgl. Seite 28 Tab. 17) nach 
den Unfallkosten sortierten Unfallhäufungsstellen ( UHS) und Unfallhäufungslinien 
(UHL) nicht als Einzelmaßnahmen, sondern integriert  im Rahmen der laufenden 
grundsätzlichen  Erneuerung des LSA Steuerungssystems  zu realisieren.  
 
Dazu weist das Verkehrssicherheitsprogramm einen Arbeits- und Zeitplan  aus, 
der im Zeitraum von 2009 bis 2013 die Entschärfung aller identifizierten 
UHS/UHL  vorsieht.  
 
Diese Arbeiten sollen - wenn zeitliche Konkurrenz zu anderen Verkehrsprojek- 
ten entstehen - Vorrang vor anderen Planungs- und Bauprojekten erhalten. 
 
Für beide Arbeitsfelder wurden folgende zwei 
 Leitlinien und Empfehlungen  entwi- 
ckelt, die zukünftig für die Verkehrsplanung und Ve rkehrssteuerung zugrunde ge- 
legt werden: 
 
 
 
A) Leitlinien zur Verbesserung der Lichtsignalsteue rung im Radverkehr 
 
Die Stadt Münster hat im Rahmen des Nationalen Radv erkehrsplanes (NRVP) in 
2007 ein vom BMVBS gefördertes  Gutachten  zur Optimierung der Lichtsignalsteue- 
rung für den Radverkehr initiiert und inhaltlich maßgebend mitgestaltet.

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... 
 
 
                  Broschüre „Signale für den Radver kehr“ 
                  
 www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/Signale_Rad verkehr.pdf  
 
 
Auf dieser Basis empfiehlt die Verwaltung folgende „ Leitlinien zur Verbesserung 
der Lichtsignalsteuerung im Radverkehr“ für die anstehende Modernisierung der 
Lichtsignalsteuerung in Münster und der Radwege-Revision zugrunde zu legen: 
 
• Mit dem Ziel, eine selbsterklärende, klare und attr aktive Radverkehrssignalisierung zu 
erhalten, soll das historisch gewachsene Spektrum d er Regelungen bewusst begrenzt 
werden, um durch die konsequente Anwendung von eini gen bewährten Lösungen eine 
bessere Begreifbarkeit und Akzeptanz zu erhalten. 
 
• Die drei „Säulen“ Signalisierung, Markierung und Ra dverkehrsführung sollen in sich 
stimmig sein, um den Anspruch „Einheit von Bau und Betrieb“ zu erfüllen.  
 
• Unter diesem Aspekt wurde der Haltline als Merkmal für den Radfahrer nach welchen 
Signal er sich richten soll eine große Bedeutung be igemessen. Die Lage der Haltline in 
Verbindung mit dem Signal soll konsequent überprüft und eindeutig umgesetzt werden.  
 
• Es wurde als Aufgabe der Planer/Betreiber gesehen, die Regelungen so eindeutig zu 
realisieren, dass Fehlinterpretationen von Radfahre rn möglichst ausgeschlossen wer- 
den. 
 
• Die Lösungen sollen einheitlich in einem Streckenzu g (später Stadtgebiet) eingesetzt 
werden.  
 
• Die gewählten Regelungen müssen unter dem Aspekt de r Rechtssicherheit die Definiti- 
onen von § 37 StVO (und den aktuellen Richtlinien u nd Empfehlungen) erfüllen, damit 
die Polizei Verstöße (Rotlichtfahrten) auch ahnden kann und Bußgelder auch bei einer 
anschließenden rechtlichen Überprüfung möglichst Bestand haben.

- 26 - 
... 
• Bei einer Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr s ollen Kombistreuscheiben (mit ei- 
nem Rad- und Fußgängersymbol) grundsätzlich eingese tzt werden. Vor dem Übergang 
auf die Fahrbahn soll eine Haltlinie angebracht werden. 
 
• Bei historisch entstandenen „Mischausbauten“, die nicht umgebaut/ummarkiert werden 
können, sollen diese unklaren Bestandsausbauten mit  gesonderten Radsignalen „ge- 
heilt“ werden, damit Radfahrer eindeutig erkennen, welches Signal für sie gilt. 
 
• Mit einer Überarbeitung wird vergleichbar zum Kfz-V erkehr grundsätzlich auch „Gelb- 
licht“ an Radsignalen als Übergangssignal eingesetzt.  
 
• Es werden neben den „normalen“ Radsignalen (Durchmesser 200 mm) zukünftig auch 
die aus den Niederlanden und dem Umland bekannten „ kleinen“ Radsignale zum indi- 
rekten Abbiegen eingesetzt, um Missverständnisse au szuschließen und eine bessere 
Sicht auf den Signalgeber zu erhalten. 
 
• Es soll versucht werden, zukünftig möglicht auf Sch ilder „Radfahrer frei“ an den Signa- 
len zu verzichten, da diese Schilder zum Teil von d en Radfahrern falsch verstanden 
werden. Ein „freies“ Rechtsabbiegen für Radfahrer m it einen entsprechenden Ausbau 
soll dadurch aber nicht eingeschränkt werden.  
 
 
 
B)   Empfehlungen / „Leitlinien“ zur Neufestlegung der zulässigen Ge- 
schwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz in Münster 
 
Die GDV-Gutachter haben aufgezeigt, dass ein enger Zusammenhang zwischen 
den ausgewiesenen zulässigen Geschwindigkeiten und der Unfallbilanz besteht und 
empfohlen, auf unfallauffälligen Strecken und Knoten die zulässige Geschwindigkeit 
hier auf 50 km/h zu begrenzen. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin die Ausweisung der zul ässigen Geschwindigkeiten im 
Stadtnetz erfasst und mit den von dem Gutachter aus gewiesenen Unfallhäufungs- 
stellen und Unfallstrecken verglichen. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass die zuläs- 
sigen Geschwindigkeiten zum Teil im Streckenverlauf  mehrfach wechseln und so 
für den Kfz-Verkehr keine klare Verkehrsregelung be steht (siehe Anhang Verkehrs- 
sicherheitsprogramm). 
 
Im Benehmen mit der Polizei werden folgende Leitziele als Prüf- und Entschei- 
dungshilfen  zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten  im Verkehrs- 
straßennetz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit  unter Würdigung auch der 
anderen Netzansprüche empfohlen: 
 
1.  Je höher die Fahrgeschwindigkeit desto höher di e Kollissionsgeschwindigkeit 
und die Unfallschwere, so dass die zulässigen Gesch windigkeit aus Gründen 
der Unfallprävention  nicht höher als notwendig festgelegt werden sollte.  
 
2. Unfallauffällige Streckenabschnitte und Knoten w erden mit der innerörtlichen 
Regelgeschwindigkeit Vzul >= 50 km/h beschildert. 
 
3.  Auf eine Nachtabschaltung wird auf vierstreifig en Straßen verzichtet. Das gilt 
auch für alle übrigen unfallauffälligen Knoten und Streckenanschnitte.

- 27 - 
... 
4. Aus Gründen einer einheitlichen Streckencharakte ristik, der besseren Begreif- 
barkeit und Akzeptanz  ist die zulässige Geschwindigkeit auch auf längeren  
Streckenabschnitten einheitlich und nicht höher als notwendig zu regeln. 
 
5.  Die Lärm- und Luftschadstoffemissionen 
 steigen mit der Höhe der gefahrenen 
Geschwindigkeiten. Aus Gründen des Umweltschutzes u nd der Stadtumfeld- 
qualität sollten auf Straßen mit unverträglicher Im missionsbelastung  die zuläs- 
sigen Geschwindigkeiten auf das notwendige Maß begrenzt werden. 
 
6. Angebaute Straßen mit Wohn-, Aufenthalts- und Er schließungsfunktion (An- 
fahrten), zahlreichen Bushaltestellen und damit häu figen Querungsstellen soll- 
ten aus städtebaulichen Gründen
 ebenfalls nur mit der Regelgeschwindigkeit 
Vzul= 50 km/h ausgewiesen werden. Dies gilt im Rege lfall für alle zweistreifi- 
gen Straßen innerorts. 
 
 
Im Ergebnis ist eine Gesamtabwägung aller verkehrli chen (verkehrsrechtlichen), 
städtebaulichen und umweltrelevanten (umweltrechtli chen) Aspekte  erforderlich, 
wenn die zulässigen Geschwindigkeiten im Hauptverke hrsstraßennetz festgelegt 
werden. 
 
In jedem Einzelfall bleibt sicherzustellen, dass di e gesamtstädtisch definierten Stra- 
ßenetzfunktionen des VEP- und FNP-Netzes angemessen  berücksichtigt werden 
und in der notwendigen Mindestqualität erhalten bleiben.  
 
Das Abwägungsspektrum ist nachfolgend dargestellt  
          
 
 
Bild 11:  Kriterien zur Festlegung der zulässigen G eschwindigkeiten im  Ver- 
kehrsstraßennetz 
 
                             ( 
Quelle:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Dr. Oellers)

- 28 - 
... 
Auf der Grundlage der o.g. Leitlinien wurde in der Lenkungsgruppe der Ordnungs- 
partnerschaft ein Stufenplan zur sukzessiven Anpassung der zulässigen  Ge- 
schwindigkeiten  ab 2009 ff für alle Hauptachsen der Lichtsignalste uerung entwi- 
ckelt (Verkehrssicherheitsprogramm Kapitel 3.2.4).   
 
Die Änderungen der zulässigen Geschwindigkeiten und die noch zu entwickelnden 
Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle n und -linien sollten dann 
nach Möglichkeit zeitgleich mit der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung im 
Zeitraum 2009-2013 erfolgen.  
 
Nur für die Achse Hammer Straße/Westfalenstraße sie ht der empfohlene Zeitplan 
wegen der im GDV-Gutachten ausgewiesenen besonderen  Unfalllage vor, dass 
bereits in 2009 
 die zulässigen Geschwindigkeiten im vierstreifigen  Bereich zwi- 
schen Siemensstraße und Hohe Geest auf Vzul= 60 km/ h und im zweistreifigen 
Bereich zwischen Hohe Geest und Merkureck auf vzul=  50 km/h abgesenkt wer- 
den. 
 
 
6.2 Projekt-Schwerpunkte II 
 
Der zweite Schwerpunkt  des Verkehrssicherheitsprogramms 
 liegt in der Intensivierung der 
drei wichtigen Handlungsfelder  der Ordnungspartnerschaft 
 
-    Überwachung/Ahndung (AK1) ,   
 
-    Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung (AK3)  und   
 
-    Öffentlichkeitsarbeit  (AK4). 
 
Hier ist zu beachten, dass 70% der Unfälle mit Pers onenschaden außerhalb der Unfall- 
häufungsstellen (UHS) liegen : Sie weisen meist dieselben Unfallursachen wie die  UHS, 
nur sind diese Unfälle räumlich weiter verteilt, so  dass sie in der Unfallstatistik weniger 
auffallen. Um auch hier Verbesserungen zu erreichen , müssen den Verkerhsteilnehmern 
das Bewußtsein für häufig unfallauslösendes Fehlver halten und für unterschätzte Risiken 
über Informationen und Sicherheitskampagnen vermittelt werden. 
 
Daher sollte diesen Projekten und Aktionen in den k ommenden Jahren eine gleich hohe 
Priorität zur Verbesserung der Unfallbilanz zugemessen werden. 
 
Im Handlungsfeld 3 „Verkehrserziehung und Verkehrss icherheitsberatung“ wird in 2009 
ein erfahrenes Marketingbüro eine grundlegende Kommunikationskampagne  erarbeiten, 
die in den kommenden Jahren Basis für Aufklärungs- und Werbekampagnen und Ver- 
kehrssicherheitsaktionen in Münster werden soll.  
 
Grundsätzlich geht es u.a. darum, allen Verkehrstei lnehmern in Münster, insbeson- 
dere der Risikogruppe Radfahrer ein größeres Gefahr enbewusstsein, ein deutlich 
besseres Verkehrsverhalten und mehr Normenakzeptanz zu vermitteln. 
 
Folgende Aktionen und zum Teil wiederkehrende Projekte sind u. a. geplant: 
 
•  Ein ggf. jährlicher Verkehrssicherheitstag 2009 f f an einem öffentlichkeitswirksa- 
men Standort

- 29 - 
 
• Veröffentlichungen in Münsteraner Printmedien zu d en weiteren Schwerpunkt- 
themen Geschwindigkeit / Vorfahrt–Vorrang–Rotlicht / Unfallfolgen / sichere Ver- 
kehrsanlagen 
 
•  Verkehrssicherheitsspots im Rundfunk zu den Schwe rpunktthemen Aufmerk- 
samkeit im Straßenverkehr / Miteinander im Straßenv erkehr / Einhaltung der 
Verkehrsregeln / Alkohol  
 
•  Unterstützung der Ordnungspartner bei eigenen Prä ventionsmaßnahmen (kon- 
kret z. B.: ADFC-Kampagne „Rücksicht“ und der alljä hrlichen Fahrradlichtaktion 
im Herbst) 
 
•  Entwicklung weiterer Maßnahmen, Kampagnen zur Ver kehrserziehung (z.B. Me- 
dienkampagnen zum besseren Verständnis über die Gef ahren zum Fehlverhal- 
ten im Verkehr) 
 
•  Entwicklung eines „Leitbildes Verkehrssicherheit“  in der Ordnungspartnerschaft 
mit der Bürgern im Rahmen der Neuaufstellung des Ve rkehrsentwicklungsplanes 
Münster (VEP 2025) 
 
•  Pflege und Ausbau des Internetauftritts www.sicher-durch-muenster.de  zur In- 
formation über Aktionen und Unterstützung der Ordnungspartner   
•  Erstellen einer Broschüre zum Verkehrssicherheits programm 2008 – 2013   
•  Auswertung der Bürgerumfrage 2008 und Ableitung v on Bürgererwartungen, Ak- 
tionen, Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
 
 
 
7.  Ausblick 
 
Die Unfalllage in Münster ist so gravierend ungünst ig, dass über mindestens fünf Jahre 
eine kontinuierliche und verstärkte Sicherheitsarbe it bei der Verwaltung, der Polizei und 
bei den Partnern der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ erforderlich wird. 
 
Erfolgreich können diese Bemühungen nur sein, wenn alle Partner der Ordnungs- 
partnerschaft und der Politik ein nachhaltiges und verstärktes Engagement bei der 
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms zeigen u nd der Bürgerschaft der 
Ernst der Verkehrssicherheitslage wirklich bewusst wird und sie ein grundlegend 
verändertes Gefahrenbewusstsein und mehr Mitverantwortung entwickelt. 
 
Über den Stand der  Umsetzung des Masterplans „Verkehrsunfallprävention“ wird  jährlich 
berichtet. Diese Sachstands- und Fortschrittsberich te dokumentieren und erläutern die 
operative Arbeit auf den jeweiligen Handlungsfelder n und zeigen die Entwicklung und den 
Fortschritt auf.  
 
Hierdurch wird allen Beteiligten ein Überblick über  durchgeführte und beabsichtigte Maß- 
nahmen gegeben und gleichzeitig aufgezeigt, in welc hem Umfang Beschlüsse der politi- 
schen Gremien zur Umsetzung der Handlungsempfehlung en der Ordnungspartnerschaft 
erforderlich werden.

... 
         Anlage 2    
 Vorlage 997/2008   
 
 
Verkehrssicherheitsprogramm  
Münster 2009 – 2013 
 
 
 
 
          Quelle:     Amt für Stadtentwicklung, Sta dtplanung und Verkehrsplanung 
 
 
 
 Stand: 04.12.2008

- 2 - 
... 
 
Gliederung :  
  
 
Seite 
 
1.  Anlass und Zielsetzung   3 
2.  Bilanz der Verkehrssicherheitsarbeit 2008   5 
3.  Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogrammes 200 9 – 2013 26 
4.  Zeitplan, Prioritäten und Kosten 35 
5.     Wirkungsanalysen und Fortschreibung  37 
 
 
 
 
Anhang: 
 
1 GDV-Plan Gesamtstadt mit Unfallhäufungsstellen un d Unfalllinien 2004 -2006 
 
2 Plan Hauptverkehrsstraßennetz Münster mit Ausweis ung der zulässigen                     
Geschwindigkeiten (Stand: Sept. 2008) 
 
3 Stufenplan  zur Änderung der zulässigen Geschwind igkeiten in 2009, 2010 
 
4 Arbeits- / Zeitplan 2009-2013  der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung und              
die geplante achsenweise Bearbeitung der UHS/UHL i 
 
5 Zeitplan Verkehrssteuerung 2009-2010  
mit Modernisierung der Lichtsignaltechnik, 
Entschärfung der Unfallhäufungsstelen 
und zum Teil Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion: 
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung (Federführend) 
Dr. Ing. Friedrich-Wilhelm Oellers 
 
Ordnungsamt 
Tiefbauamt 
 
Polizeipräsident Münster / Verkehrsdirektion

- 3 - 
... 
0. Vorbemerkungen: 
 
Das  hier vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm 2009-2013  ist Bestandteil des „Mas- 
terplanes Verkehrsunfallprävention 2008“. Das Progr amm erläutert die umgesetzten Pro- 
jekte und Aktionen in den vier Handlungsfeldern der  Ordnungspartnerschaft des Jahres 
2008 und benennt die geplanten Projekte – soweit be reits bekannt – für die nächsten fünf 
Jahre. Ein Schwerpunkt des Programms ist der Arbeit s- und Zeitplan zur Bearbeitung und 
Entschärfung der unfallauffälligen Knoten und Strec ken im Verkehrsnetz in Münster. Dar- 
über hinaus zeigt das Programm den erwarteten Kostenrahmen und das geplante Control- 
lingverfahren auf.  
 
Das Programm ist  offen und dynamisch angelegt, so dass neue Entwicklungen und Erfah- 
rungen bei den jährlichen Beratungen der Fortschrittsberichte Eingang finden können. 
Mit den Partnern der Ordnungspartnerschaft, den Bür gern und der Politik soll ein kontinu- 
ierlicher Dialog stattfinden, um einen möglichst br eiten Konsens in der Bürgerschaft und 
Politik zu erreichen. 
 
 
1.  Anlass und Zielsetzung  
 
Die sich seit 2001 kontinuierlich verschlechternde Sicherheitslage insbesondere bei den 
Verkehrsunfällen mit Personenschäden war in 2007 An lass für Polizei und Stadt, sich 
grundsätzlich mit den Hintergründen, Ursachen und B egleitumständen der Unfallbilanz im 
Stadtgebiet von Münster zu befassen. 
 
Im Juni 2007 haben die Stadt Münster, die Polizei und 24 weitere Partner aus Gesellschaft 
und Verwaltungen die „Ordnungspartnerschaft Verkehr sunfallprävention“ in Münster ge- 
gründet. Es ist das erklärte Ziel, gemeinsame Strat egien, ein Verkehrssicherheitspro- 
gramm mit konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Verb esserung der Verkehrssicherheit 
im Stadtgebiet zu entwickeln und dadurch die Zahl d er Unfälle mit Verletzten um durch- 
schnittlich jährlich 10 % zu verringern. 
 
Um eine grundlegende Unfallanalyse und erste Empfeh lungen für Verbesserungsmaß- 
nahmen zu erhalten, konnte die Unfallforschung des Gesamtverbandes der Versicherer 
(GdV) gewonnen werden, ein gesamtstädtisches Unfallgutachten  zu vergeben. Ausge- 
wertet wurden über 27.000 Unfälle in Münster der Ja hre 2004-2006. Ergänzend  wurden 
über mehrere Tage das Verkehrsverhalten von Autofah rern und Radfahrern an mehreren 
typischen Unfallhäufungsstellen beobachtet und das Geschwindigkeitsverhalten von über 
220.000 Kfz gemessen. 
 
Das Gutachten wurde im August 2008 vorgelegt und im  September der Öffentlichkeit 
durch die Gutachter vorgestellt. Es konnten 63 Unfa llhäufungsstellen und 22 unfallauffälli- 
ge Straßenabschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz im  Stadtgebiet von Münster auf Basis 
der Unfalllage 2004-2006 identifiziert werden (Bild  2 – Anhang). Hier ereigneten sich 34% 
aller Unfälle mit Personenschaden, 36% der an Unfäl len beteiligten Fußgänger und Rad- 
fahrer verunglückten hier. Die wesentlichen Ergebni sse und Empfehlungen der Gutachter 
für die 85 unfallauffälligen Bereiche sind als Kurz fassung beifügt (Anhang 1). Die Langfas- 
sung ist im Internet abrufbar. 
 
 
Das Unfallgutachten macht deutlich, dass der von de r Stadt in der Ordnungspartnerschaft 
eingeschlagene Weg, die Verkehrssicherheitsarbeit in vier Handlungsfeldern  zu konzent- 
rieren inhaltlich und verfahrensmäßig zielführend und notwendig ist:

- 4 - 
... 
 I     Überwachung / Ahndung 
 II    Bau- und Verkehrstechnik 
 III Verkehrserziehung und Verkehrsicherheitsberatu ng 
 IV Öffentlichkeitsarbeit 
 
Daher hat die Lenkungsgruppe der Ordnungspartnersch aft diese Gliederung auch für das 
hier vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm gewählt . Für diese vier Handlungsfelder 
wird nachfolgend ein Überblick über die bereits in 2007-2008 durchgeführten bzw. einge- 
leiteten Maßnahmen und Empfehlungen für die nächste n Jahre, schwerpunktmäßig für 
2009 gegeben. In der Kürze der Zeit seit Vorliegen des Gutachtens kann das vorlegte 
Verkehrssicherheitsprogramm noch nicht umfassend se in, insbesondere die Handlungs- 
felder III und IV müssen u. a. mit externer Hilfe noch inhaltlich ausgefüllt werden. 
 
In 2009/2010  ist daher das Verkehrssicherheitsprogramm mit der Politik, den Partnern der 
OPS und den Bürgern für die Zeit ab 2010 weiter zu konkretisieren, soweit erforderlich zu 
ergänzen.   
Grundsätzlich ist vorgesehen, die sicherheitsbezoge nen Projekte Jahr für Jahr 
 unter Aus- 
wertung der Unfall-Jahresberichte der Polizei und d urch Fortschrittsberichte, Erfahrungen 
bei der Umsetzung weiter zu entwickeln und ggf. Nachbesserungen aufzuzeigen. 
 
Das Verkehrssicherheitsprogramm  ist analog zur mittelfristigen städtischen Haushal ts- 
planung (I-Plan) auf fünf Jahre (2009-2013) ausgele gt mit dem Ziel, die Zahl der Perso- 
nenunfälle um durchschnittlich jährlich 10% zu redu zieren. Der Zeitraum ist notwendig, 
weil der ermittelte Umfang der Verbesserungsmaßnahm en personell, finanziell und in der 
baulichen Umsetzung auch mit verstärktem Personal- und Finanzaufwand nicht wesentlich 
beschleunigt werden kann. Dabei ist auch zu beachten, dass durch die notwendigen bauli- 
chen und signaltechnischen Maßnahmen in den nächste n Jahren das Hauptverkehrsstra- 
ßennetz durch weitere Baustellen funktionsfähig erhalten werden muss.  
 
Wesentliche Voraussetzungen zur erfolgreichen Umset zung des Verkehrssicherheitspro-
grammes sind: 
 
-  Die Umsetzung der Projekte des Programms haben V orrang vor anderen Verkehrs-
Projekten, straffe Projektsteuerung nach klaren, frühzeitig vereinbarten Zielen 
 
- Bereitstellung der notwendigen Personalressourcen  und zeitgerechte Bewilligung der 
jährlich erforderlichen Finanzmittel 
 
- Weitere Aktivierung der Mitwirkung und Zusammenar beit in der Ordnungspartner- 
schaft Verkehrsunfallprävention 
 
- Politik und Bürgerschaft unterstützen engagiert d as Verkehrssicherheitsprogramm  
 als Ganzes. 
 
 
2.  Bilanz der Verkehrssicherheitsarbeit 2008 
 
Seit Bekanntwerden der völlig unbefriedigenden Unfa lllage in Münster und Gründung der 
Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention im J uni 2007 haben Polizei und Verwal- 
tung ihre Aktivitäten zur Analyse der Unfalllage, E rmittlung der Schwerpunkte des Hand- 
lungsbedarfs im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten massiv verstärkt.

- 5 - 
... 
Parallel zur umfangreichen Betreuung des GDV-Unfall gutachtens haben die Lenkungs- 
gruppe und die Arbeitskreise  zu den vier Handlungs feldern mehrfach getagt, ihre Aktivitä- 
ten abgestimmt, konkrete Aktionen und Planungen zur  Verbesserung der Verkehrssicher- 
heit aufgenommen und die Umsetzung soweit möglich f orciert. Gemäß Haushaltsansatz  
wurden bzw. werden die Projekte in 2008 realisiert.  
 
Nachfolgend werden die bisherigen Aktivitäten auf den vier Handlungsfeldern und der Ver- 
waltung/Polizei in 2008 einschließlich der Arbeitsg ruppe für Verkehrsfragen und der Un- 
fallkommission aufgezeigt. 
 
 
2.1  Handlungsfeld 1:   „Überwachung und Ahndung“  
 
Grundsätzliches 
 
Das Handlungsfeld „Überwachung und Ahndung“ muss ne ben den Bereichen „Verkehrs- 
erziehung und -sicherheitsberatung“, „Bau und Verke hrstechnik“ sowie „Öffentlichkeitsar- 
beit“ einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Unfallzahlen mit Verletzten  im Stra- 
ßenverkehr leisten.  
 
Die Einhaltung der sich aus der Straßenverkehrsordn ung ergebenden Regelungen zu den 
baulich geschaffenen verkehrlichen Ausbauzuständen leistet einen erheblichen Beitrag für 
sichere Verkehrsabläufe. Hinsichtlich der Überwachung  des fließenden Verkehrs gibt es 
eine gesetzliche Aufgabenteilung, bei der eine orig inäre Zuständigkeit der Polizei  für die 
Überwachung des fließenden Straßenverkehrs besteht. Die Polizei hat für ihre Aktivitäten 
ein „Strategisches Fachkonzept der Polizei zur Verkehrsunfallbekämpfung“ in Sept.  2007 
aufgestellt, das die Zielsetzung und die Handlungsf elder zur Überwachung und Ahndung 
aufzeigt und Grundlage der Verkehrsüberwachungsakti onen in 2008 bildet. (Download im 
Internet). 
 
                   
                
  
     
 
Die Stadt Münster als kreisfreie Stadt ist aufgrund  gesetzlicher Vorgaben des Ordnungs- 
behördengesetzes NRW parallel lediglich für die Ver kehrsüberwachung hinsichtlich der 
Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße und die Über wachung des ruhenden Verkehrs 
zuständig.

- 6 - 
... 
Rückblick auf die Aktivitäten in 2008 
  
Verkehrsanlagen sollten eindeutig und selbsterkläre nd sein und dem aktuellen Stand der 
Technik entsprechen (sogenannte Einheit von Bau und  Betrieb). Die Verkehrsanlagen in 
Münster sind über einen längeren Zeitraum entstande n und somit quasi in die Jahre ge- 
kommen. Zudem haben sich die Bauformen mit den Jahr en verändert, so dass heute ne- 
beneinander unterschiedliche Ausbaustandards bestehen. Aufgabe des Arbeitsfeldes Bau- 
und Verkehrstechnik ist es deshalb, die vorhandenen  Verkehrsanlagen einer Revision zu 
unterziehen und auf wenige Bauformen reduziert zu vereinheitlichen. 
 
Um die Ziele der Ordnungspartnerschaft erreichen zu  können, wurde vereinbart, unter 
dem Motto „Sicher durch Münster“ Schwerpunktaktione n in den so genannten Risikobe- 
reichen des Straßenverkehrsraumes durchzuführen. Im  Jahr 2008 wurden durch die im 
Handlungsfeld vertretenen Ordnungspartner bisher fünf Aktionen  durchgeführt, eine 
sechste folgte ab dem 03.11.2008  („Sehen und gesehen werden!“), eine siebte ab dem 
08.12.2008 („Weihnachten soll diesmal besser werden“).  
 
Jede Aktion wurde von einer Auftaktveranstaltung ei ngeleitet. Diese Auftaktveranstaltun- 
gen lenkten, von einer offensiven Pressearbeit begl eitet, eine erhöhte Aufmerksamkeit der 
Bevölkerung auf die Kontrollen. Die Wahrnehmung ein er hohen Kontrolldichte bei der 
Zielgruppe wurde dadurch gewährleistet. Ein Beispiel für die Auftaktveranstaltungen ist der 
Verkehrssicherheitstag am 28.08.2008 im Bereich der  Ludgeristraße. Gemeinsam mit vie- 
len Partnern der Ordnungspartnerschaft, sowohl aus dem Bereich der öffentlichen Verwal- 
tung als auch privater Organisationen, konnte ein i nsgesamt erfolgreicher Tag mit hohem 
Medieninteresse gestaltet werden. Die Auftaktverans taltungen sollen im Hinblick auf die 
Zielrichtung sowohl präventiv auf die Gefahren des Straßenverkehrs als auch auf die be- 
vorstehenden, repressiven Kontrollschwerpunkte aufmerksam machen. 
 
Die Gesamtheit der Maßnahmen in Zusammenhang mit ei ner diese überspannenden kon- 
zeptionellen Strategie soll kurz- wie mittelfristig , durch regelmäßige Kontrollen und eine 
zeitnahe Anpassung an das jeweilige Verkehrsunfallg eschehen auch langfristig eine Ver- 
ringerung der Verkehrsunfallzahlen bewirken. 
 
Die bisher durchgeführten Kontrollaktionen zeigen folgende Ergebnisse: 
 
•  „Wir sind wieder da“ vom 21.01. bis 03.02.2008  
 
Insgesamt wurden bei den Kontrollen 4.413 Verkehrst eilnehmer ermahnt, davon 
401 mittels Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 1.987 durch Verwarngelder. Hinzu 
kamen 2.025 Maßnahmen des Ordnungsamtes der Stadt M ünster wegen Ge- 
schwindigkeitsverstößen.

- 7 - 
... 
                       
  
 
•   „Null Toleranz für Risiko“ vom 25.02. bis 07.03.2008                     
 
Hierbei fielen insgesamt 4.107 Verkehrsteilnehmer d urch Fehlverhalten auf. Ein 
Verwarnungsgeld erhielten 1.818 Verkehrsteilnehmer,  507 eine Ordnungswidrigkei- 
ten- und 41 eine Strafanzeige. Durch das Ordnungsam t wurden 1.741 Geschwin- 
digkeitsverstöße verfolgt. 
                       
  
                               
 
   
   
• „Sicher durch Münster -
 wir machen mit“  vom 14.04. bis 25.04.2008                                                                                   
 
4.109 Verkehrsteilnehmer verhielten sich nicht rege lkonform. Davon wurden 2.432 
Verwarnungen ausgesprochen, 622 mal wurde eine Ordn ungswidrigkeiten-, 6 mal 
eine Strafanzeige gefertigt. Durch das Ordnungsamt wurden 1.049 Geschwindig- 
keitsverstöße verfolgt.

- 8 - 
... 
•   „Der Sommer ist da – wir auch“ vom 26.05. bis 13.06.2008 
 
Während dieser Aktion mussten sich 5.397 Verkehrste ilnehmer für ihr Verhalten 
verantworten. Davon bekamen 2.525 ein Verwarngeld a ngeboten, 633 erhielten ei- 
ne Ordnungswidrigkeiten-, 7 eine Strafanzeige. Seit ens der Stadt Münster wurden 
2.232 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Geschwindigkeitsbereich gestellt. 
 
 
•  „Sicher in die 2. Jahreshälfte“ vom 01.09. bis 14.09.2008 
 
Die Kontrollen während dieser Zeitspanne erbrachten  eine Gesamtzahl von 4.382 
registrierten Verstößen, davon 1.663 im Bereich ein es Verwarnungsgeldes, 360 im 
Bereich eines Bußgeldes und 7 im Straftatenbereich.  2.352 mal fielen Verkehrsteil- 
nehmer bei Kontrollen des Ordnungsamtes auf, weil s ie sich nicht an die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit gehalten hatten. 
 
 
2.2 Handlungsfeld 2 :   „Bau- und Verkehrstechnik“ 
 
 
Grundsätzliches 
 
 Auf Basis der Ergebnisse der GDV-Unfallanalysen 20 04-2006, der Empfehlungen 
der Gutachter zu den ausgewiesenen 85 Unfallhäufung sstellen und –linien, der Er- 
gebnisse der Beratungen der städtischen Unfallkommi ssion und der umfassenden 
Auswertung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtpla nung und Verkehrsplanung 
der Radverkehrsunfälle im Jahr 2007 hat die Verkehr splanung in Abstimmung mit 
den anderen Fachämtern und der Polizei nachfolgende  Untersuchungen und Ver- 
besserungsvorschläge entwickelt.  
 
 
 Rückblick auf die Aktivitäten in 2008 
 
• Analyse der Radverkehrsunfälle 2006  
 
Radfahrer sind zwar nur an 9% der Unfälle beteiligt , stellen aber 42% der Ver- 
letzten. Deshalb wurden bereits im Jahr 2007 seiten s der Verkehrsplanung mit 
erheblichem Aufwand die Unfallberichte der 843 Unfä lle (8 Ordner) mit Radfah- 
rerbeteiligung analysiert. 
 
•     Radfahrer sind an 9 % der Unfälle beteiligt 
• 42 % der Verletzten sind Radfahrer 
• 2/3 der Rad-Unfälle an Verkehrsstraßen 
• 2/3 der Unfallverursacher mit Kennzeichen MS 
• 36 % mit der Unfallursache Einbiegen, Abbiegen, Zu fahrten 
 
Dabei konnten wertvolle Hinweise auf systematische und örtliche Defizite bei 
den Radverkehrsanlagen ausgemacht werden. Daraus er gab sich bereits früh- 
zeitig ein systematischer Ansatz zur Überprüfung de r baulichen und verkehrsre- 
gelnden Schwachstellen (Revision) der Radverkehrsan lagen sowie zur Betrach- 
tung einzelner unfallauffälliger Bereiche. Zudem ko nnten Fehlverhaltensmuster 
identifiziert werden, die Ansätze für die weitere A ufklärungs- und Kampagnear- 
beit in den Handlungsfeldern 3 und 4 bieten.

- 9 - 
... 
• Revision der Radverkehrsanlagen („Qualitätsoffensive“)  
 
Mit einem Anteil von 36% stellen Unfälle beim Einbi egen, Abbiegen und an Zu- 
fahrten die größte Unfallursache bei den Radverkehr sunfällen dar. Eine örtliche 
Begutachtung unfallauffälliger Straßenabschnitte ma chte deutlich, dass die bau- 
liche Ausbildung der Radverkehrsanlagen an vielen Z ufahrten und Einmündun- 
gen nicht dem Stand der Technik entsprechen.  
 
Durch eine systematische Sicherheitsüberprüfung / „Revision“ der Radverkehrs- 
anlagen werden Mängel und Sichtbehinderungen erfass t, die den Vorrang des 
Radverkehrs an diesen Stellen nicht deutlich erkenn en lassen. Die so erfassten 
Mängel werden 3 Prioritätsstufen zugeordnet.  
 
Die Maßnahmen der Prioritätsstufe 1 werden in 2008 weitgehend umgesetzt, die 
der Prioritätsstufen 2 und 3 ab 2009 ff, möglicherw eise im Rahmen von Unter- 
haltungsmaßnahmen.    
                                 
 
 
  Bild  2:  Verdeutlichung der Einfahrten durch Rot pflaster und Markierung 
 
 
 
Im Jahr 2007 wurde die Revision der Radverkehrsanla gen auf folgenden Stra- 
ßen durchgeführt: Hammer Straße, Westfalenstraße, W eseler Straße, Geist- 
straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wolbecker Straße, W arendorfer Straße, Bohl- 
weg, Hoher Heckenweg, Wilhelmstraße, Einsteinstraße , Von-Esmarch-Straße, 
Steinfurter Straße und Grevener Straße.

- 10 - 
... 
 
 
           Bild 3: Markierung und Roteinfärbung der Radfurten in Einmündungen 
 
 
 
Die Maßnahmen der Priorität 1 wurden in 2008 umgesetzt. 
 
      
 
      
      
       
 
               Auszug Niederschrift APRO vom 03.05.2008

- 11 - 
... 
• Markierung von Furten im Zuge von Radwegen, die für beide Richtungen 
frei gegeben sind  
 
Furten von Radwegen bzw. kombinierten Geh- und Radw egen bedürfen einer 
besonderen Kennzeichnung um ein- und abbiegende Kra ftfahrer darauf hinzu- 
weisen, dass sie mit vorfahrtberechtigten Radfahrer n aus beiden Richtungen 
rechnen müssen. Andererseits kann dadurch den Radfa hrern zusätzlich verdeut- 
licht werden, welche Radwege in beiden Richtungen f rei gegeben sind und wel- 
che nicht.  
 Die Furten werden jeweils für beide Richtungen mit  Fahrradsymbolen und einem 
Doppelpfeil gekennzeichnet. Innerhalb bebauter Bere iche werden diese Furten 
zusätzlich rot eingefärbt, weil hier mit besonders vielen Radfahrern zu rechnen 
ist. Die Markierungsarbeiten an den so identifizier ten ca. 130 Furten werden in 
2008 ausgeführt.    
 
 
 
          
Bild 4:  Überprüfung der Radwegefurten im Rahmen der Radwegerevision

- 12 - 
... 
 
               
  
 
Bild  5:  Roteinfärbung und Richtungspfeile in Furten mit Freigabe des 
             Radverkehrs in beiden Fahrtrichtungen 
 
 
• Sicherung von unfallauffälligen Bereichen  
 
Unfallauffällige Bereiche, die im Rahmen der Analys e der Radverkehrsunfälle 
2006 oder der 3-Jahres-Auswertung identifiziert wur den, oder tagesaktuell er- 
kennbar wurden, wurden möglichst umgehend im Rahmen  der zur Verfügung 
stehenden Personalkapazitäten bearbeitet. Festgelegte Maßnahmen werden mit 
erster Priorität umgesetzt. 
 
 
• Kennzeichnung von Pfosten im Zuge von Radwegen 
 
 Vielfach wurden in der Vergangenheit im Zuge von R adwegen Pfosten installiert, 
mit denen ein widerrechtliches Befahren mit Kraftfa hrzeugen bzw. Parken ver- 
hindert werden soll. Diese Pfosten sind bei Dunkelh eit, oder von Radfahrern im 
Pulk oft nicht, oder erst zu spät auszumachen und s tellen ein erhebliches Ver- 
letzungsrisiko dar. Derartige Pfosten sollten mögli chst entfernt werden. Sind sie 
unverzichtbar, so soll durch eine entsprechende Markierung rechtzeitig auf diese 
Hindernisse hingewiesen werden. In einem ersten Pak et wurden derartige Stel- 
len im Bereich der Promenade bearbeitet und entspre chende Maßnahmen um- 
gesetzt.

- 13 - 
... 
               
     
  
               
Bild 6: Kennzeichnung von Pfosten im Zuge von Radwe gen 
 
 
• Baumaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit  
 
Im Jahr 2008 wurden im Bereich der Innenstadt vier wichtige Maßnahmen zur 
Verbesserung der Radverkehrssicherheit  mit einem anteiligen Kostenvolu- 
men von 1.15 Mio € umgesetzt.  
 
An erster Stelle ist hier der Ludgeriplatz  zu nennen. Nach einem intensiven 
Diskussionsprozess über 2 Jahre - auch mit anerkann ten externen Radpla- 
nungsexperten - erfolgte im Sommer 2008 die baulich e Umsetzung. Dabei    
wurden die Ein- und Ausfahrtbereiche enger gefasst und an den Einfahrten          
eine STOP-Regelung eingeführt. Damit wird die gesam te Verkehrsabwicklung 
im Kreisverkehr übersichtlicher und langsamer. 
 
Der Bürgerschaft ist allerdings noch stärker bewuss t zu machen und zu vermit- 
teln, dass die vorgenommen Einschränkungen (z.B. ST OP-Schilder) notwendig 
geworden sind, weil vor allem die einfahrenden Radf ahrer häufig in die „toten 
Winkel“ der ausfahrenden LKW  und Busse hineinfahre n und sich erheblich 
selbst gefährden.

- 14 - 
... 
 
 
   Bild 7: Verkehrssichere Gestaltung der Einfahrt Hammer Straße / Ludgeriplatz 
 
 
 
 
    Bild 8:  Beidseitige Radfahrstreifen mit Rotmarkierung in der Hafenstraße 
 
Direkt im Anschluss an den Ludgeriplatz wurden durc h Umprofilierung des vor- 
handenen Straßenquerschnitts in der Hafenstraße  beidseitig 2,00 m breite Rad- 
fahrstreifen angelegt. Damit besteht auf dieser stark befahrenen Straße erstmals 
eine sichere Radverkehrsmöglichkeit.

- 15 - 
... 
Mit der dritten großen Baumaßnahme in der Bahnhofstraße einschließlich 
Knoten Servatiiplatz  wurde ebenso erstmals eine sichere Volleinbindung der 
Bahnhofstraße in das Radverkehrsnetz hergestellt. 
 
Darüber hinaus sind in 2008 im Stadtgebiet weitere Verbesserungen im Radver- 
kehrsnetz z.B. in Mecklenbeck, auf der Weseler Stra ße und auf der Wolbecker 
Straße umgesetzt worden. Im Zuge der Ostmarkstraße befindet sich eine weite- 
re Verbesserungsmaßnahme im Bau. 
 
• Überprüfung der Unfallhäufungsstellen im Zuge der Weseler Straße und 
des Albersloher Weges 
 
Der Hauptausschuss hat in 2003 (Vorlage 549/2003) d en Grundsatzbeschluss 
zur Erneuerung des Lichtsignalsteuerungssystems der  Stadt Münster beschlos- 
sen. Die Modellachse Albersloher Weg  wurde vor dem GDV-Gutachten geplant 
und seit 2005 sukzessive umgesetzt.  
 
Die zweite Achse Weseler Straße/Steinfurter Straße  wurde gleichzeitig mit der 
Erstellung des GDV-Gutachtens in 2008 geplant. Durc h eine frühzeitige Rück- 
kopplung und einen intensiven Austausch zwischen de r Verwaltung, der Polizei, 
dem GDV und den beauftragen externen Ingenieurbüros  ist es gelungen, in der 
Achse Weseler Straße/Steinfurter Straße weitestgehe nd alle Vorschläge des 
GDV zur Verbesserung der Unfallsituation schon bei der Planung zu berücksich- 
tigen. 
 
Diese Achse mit 35 LSA in der Baulast der Stadt Mün ster soll mit ersten LSA 
von Ende 2008 bis voraussichtlich Mitte 2009 umgeba ut werden. An 17 vom 
GDV als Unfallhäufungsstellen ausgewiesenen LSA wer den damit die GDV-
Empfehlungen weitestgehend umgesetzt. 
 
• Beseitigung des Unfallschwerpunktes Coesfelder Kreuz 
 
 
Parallel zu dem GDV-Gutachten hat die Verwaltung er ste Empfehlungen zur 
Beseitigung des Unfallschwerpunktes Coesfelder Kreuz/Orleansring aufgegriffen 
und mit der Unterstützung durch eine externes Ingen ieurbüro bauliche und sig- 
naltechnische Verbesserungsmaßnahmen erarbeiten lassen.  
 
Linksabbieger aus Richtung Coesfelder Kreuz nach No rden werden jetzt ge- 
trennt ohne Konflikte zum Gegenverkehr und Radfahre rn sowie Fußgängern 
signalisiert. Zur Verbesserung der Verkehrsicherhei t für Radfahrer, die Richtung 
Einsteinstraße fahren und denen rechtsabbiegende Kr aftfahrzeuge die Vorfahrt 
gewähren müssen, ist die Radfurt rot eingefärbt worden.  
 
Weiterhin wird der rechtsabbiegende Kraftfahrzeugve rkehr mit einem gelben 
Schutzblinker auf den bevorrechtigten Radfahrer- un d Fußgängerverkehr hin- 
gewiesen.  Diese Maßnahmen sind seit Frühjahr 2008 in Betrieb und haben ers- 
te Erfolge gezeigt.

- 16 - 
... 
    
  
 
Bild  9: Entschärfung der Unfallhäufungsstelle Coes felder Kreuz  (April 2008) 
 
 
• Radfahrer/Fußgängerquerung Neutor 
 
Die LSA im Bereich des Neutors sind in die vorgenan nte Achse Weseler Stra- 
ße/Steinfurter Straße eingebunden. In Bereich Neuto r besteht keine direkte 
Querung im Zuge des historischen Promenadenverlaufe s. Die Radfahrerque- 
rung des Neutors ist im Bestand in Richtung Münzstr aße verschoben und Fuß- 
gänger können den Straßenzug nur mit größeren Umweg en an der LSA Münz- 
straße queren.  
 
Verkehrsgefährdungen konnten hier immer wieder beob achtet werden, wenn 
Fußgänger (Schüler von oder zu den Haltestellen, Jo gger, Mitarbeiter der be- 
nachbarten Militäreinrichtungen) im Zuge der versch wenkten Radquerung die 
Straße querten.  
 
Hier wurde von der Verwaltung eine Planung entwicke lt, die eine sichere Que- 
rung für Fußgänger und Radfahrer im Zuge des histor ischen Promenadenver- 
laufes ermöglicht. Vorbehaltlich der Zustimmung des  Planungsausschusses zu 
der Maßnahme soll diese Planung im Rahmen der Achse  B in den Sommerfe- 
rien 2009 realisiert werden. Kosten ca. 235.000 €.

- 17 - 
... 
 
 
 
Bild  10:  Planung einer sicheren neuen lichtsignal geregelten Querungsstelle am 
„Neutor“ für Fußgänger und Radfahrer 
 
 
• Nachtabschaltungen von LSA werden schrittweise aufgehoben 
 
Ca. 30 % der Unfälle in Münster ereignen sich in de r Dunkelheit. In dieser Zeit 
wird aufgrund geringer Verkehrsdichte deutlich schn eller als zugelassen gefah- 
ren, so dass Nachtunfälle bei hohen Geschwindigkeit en besonders unfallschwer 
sind. 
 
In jüngster Vergangenheit kam es bei Dunkelheit an mehreren Knotenpunkten, 
an denen die Lichtsignalanlagen über Nacht ausgesch altet sind, zu schweren 
Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Da in den Ver kehrsunfallberichten der 
Polizei unterschiedliche Unfallursachen ausgewiesen  sind, ist nicht immer zu 
erwarten, dass alle diese Verkehrsunfälle bei einge schalteter Lichtsignalanlage 
hätten vermieden werden können. Dennoch kann vermutet werden, dass mit der 
Aufgabe der Nachtabschaltung insbesondere bei große n oder unübersichtlichen 
Knotenpunkten eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.  
 
Im Schlussbericht des GDV wird empfohlen, eine Nach tabschaltung von Licht- 
signalanlagen nur in Ausnahmefällen und auch nur na ch eingehender Überprü- 
fung der Verkehrssicherheit in Erwägung zu ziehen. Nach den Verwaltungsvor- 
schriften zum § 37 StVO sollten Lichtzeichenanlagen  in der Regel auch nachts 
in Betrieb gehalten werden.  
 
Die Verwaltung und die Polizei sehen deshalb unter Berücksichtigung der gege- 
benen Unfalllage, der Empfehlungen des GDV und der gegebenen Rechtslage

- 18 - 
... 
nachts vor allem an Knotenpunkten mit mehreren Fahr spuren für eine Fahrtrich- 
tung und dem damit verbundenen größeren Knotenpunkt squerschnitt ein mögli- 
ches Gefährdungspotential für die Verkehrsteilnehmer.   
 
Die Unfallkommission hat deshalb im September 2008 empfohlen, an 23 LSA 
des Albersloher Weges  die Nachtabschaltung kurzfristig aufzugeben.  
 
Weiterhin hat die Unfallkommission zusammen mit der  Polizei  einstimmig den 
Grundsatzbeschluss gefasst, die Nachtabschaltung an  den Lichtsignalanlagen 
mit mehr als einer Fahrspur für eine Fahrtrichtung und an Unfallhäufungsstellen  
so schnell als ablauftechnisch möglich aufzugeben. Dabei wird der Betriebszu- 
stand „Schlafend“ auf Fußgängerschutzanlagen als Be triebszeit gewertet. Die 
Aufgabe der Nachtabschaltung wurde bis zum 01.12.2008 umgesetzt. 
 
Darüber hinaus werden die Verwaltung und die Polizei die Nachtabschaltung bei 
positiver Einschätzung und bei positiven Erfahrunge n in 2009 an weiteren Licht- 
signalanlagen im Stadtgebiet aufheben. 
 
 
• Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen und Unfallkommission 
 
 Vom GDV wurden die Unfälle im Jahr 2004 bis 2006 b ei der Erstellung des 
GDV- Gutachtens berücksichtigt.  
 Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen  sowie die Unfallkommission  beschäf- 
tigt sich in regelmäßigen Abständen und auch anlass bezogen mit aktuellen Un- 
fallauffälligkeiten.  
 Die Unfallkommission hat nach NRW-Erlass vier Unfallhäufungsstellen             
(1-Jahres-Auswertung) aufgrund der Unfalllage 2007  identifiziert und erste 
Maßnahmen festgelegt: 
       03/03  Einsteinstraße / Orleans-Ring / Rishon-le-Zi on-Ring  
                                           (siehe GDV-UHS 7 – bearbeitet 2008) 
 
 09/03 Ludgeriplatz  (umgebaut Sommer 2008) 
 01/07 Windthorststraße / Promenade  (siehe GDV-UHS  43) 
 02/07 Marktallee / Hohe Geest / Am Klosterwald 
 In diesem Rahmen entwickelte Maßnahmen werden zusä tzlich zu den GDV- 
Maßnahmen-Empfehlungen entwickelt und umgesetzt. 
  
 
• Einführung eines Sicherheitsaudits bei Planungen und Bauentwürfen 
 
Im Jahr 2007 und 2008 sind im Tiefbauamt und im Amt  für Stadtentwicklung 
Stadtplanung Verkehrsplanung 6 Mitarbeiter/-innen e xtern gesondert geschult 
und als anerkannte Sicherheitsauditoren zertifiziert worden.  
 
Größere Planungen und besonders sicherheitsrelevant e Baumaßnahmen wer- 
den vor der Realisierung durch diese Mitarbeiter ei nem Sicherheitsaudit unter- 
zogen, um eventuelle Sicherheitsmängel möglichst fr ühzeitig aufzudecken. In 
2007 wurden pilothaft sechs Projekte auditiert, in 2008 sind ca. 10 Projekte vor- 
gesehen.

- 19 - 
... 
• Beitrag geplanter Verkehrsinvestitionen des I-Plans 2009- 2012 zur Ver- 
besserung der Verkehrssicherheit 
 
 Die Bauverwaltung hat aus dem Entwurf des Investit ionsplanes der Stadt für die 
Jahre 2009-2012 eine erste Abschätzung vorgenommen,  welchen Beitrag die 
geplanten Verkehrsprojekte zusätzlich  zur Verbesserung der Verkehrssicher- 
heitslage in Münster in den nächsten fünf Jahre erw arten lassen. Dabei wurde 
als Grundansatz 10% der Investitionskosten  als zusätzlicher Sicherheitsbeitrag 
zugrunde gelegt. Denn moderne Verkehrsprojekte leis ten alle aufgrund des 
Stands der Planungs- und Bautechnik einen spürbaren  Beitrag zur Verbesse- 
rung der Verkehrssicherheit. 
 
Im Ergebnis zeigt sich, dass ein Anteil von ca. 5,4  Mio. Euro  - bei Realisierung 
aller geplanten Projekte im I-Planzeitraum - als zu sätzlicher Beitrag zur Verbes- 
serung der Verkehrssicherheit in Münster gewertet werden kann.  
 
Einen besonders wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
leistet dabei die anstehende Modernisierung des Ver kehrssteuerungssystems 
mit ca. 1,6 Mio Euro, wie auch im GDV-Gutachten festgehalten ist. 
 
 
• Überprüfung der zulässigen Geschwindigkeiten im Verkehrsstraßennetz 
  
 Die Gutachter haben aufgezeigt, dass ein enger Zus ammenhang zwischen den 
ausgewiesenen zulässigen Geschwindigkeiten und der Unfallbilanz besteht und 
empfehlen, auf unfallauffälligen Strecken und Knote n die zulässige Geschwin- 
digkeit auf 50 km/h zu begrenzen. 
 
 Die Verwaltung hat daraufhin die Ausweisung der zu lässigen Geschwindigkei- 
ten im Stadtnetz erfasst und mit den von dem Gutach ter ausgewiesenen Unfall- 
häufungsstellen und Unfallstrecken verglichen. Dabe i wurde u. a. festgestellt, 
dass die zulässigen Geschwindigkeiten zum Teil im S treckenverlauf mehrfach 
wechseln und so für den Kfz-Verkehr keine klare Verkehrsregelung besteht. 
 
 Im Rahmen der zurzeit laufenden Luftreinhalteplanu ng und Erfassung des Um- 
gebungslärm an Verkehrsstraßen wurde festgestellt, dass eine starke Korrelati- 
on des Handlungsbedarfs an mehreren Strecken mit hö herer Unfallgefährdung 
und  der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung besteht.    
 Dabei stellt die von den Gutachtern empfohlene Neu festlegung der zulässigen 
Geschwindigkeit (Vzul) einen von drei wichtigen Bau steinen für mehr Verkehrs- 
sicherheit dar.  
 
Hierzu hat die Verwaltung nachfolgende „ Leitlinien und Empfehlungen zur 
Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten im V erkehrsstraßennetz  
(VEP-Netz)“ entwickelt (vergleiche Masterplan 2008 – Kapitel 6.1). Diese  be- 
rücksichtigen bei der Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten im Netz 
 
-  die einheitliche Streckencharakteristik und zu erhaltende Netzfunktion  
-  städtebauliche Anforderungen (z.B. Erschließung, Querungssituation) 
-  Umweltaspekte (Lärmminderungsplanung, Luftreinhalteplanung) 
 
Die Leitlinien empfehlen, klar erkennbare Entscheid ungsgrundsätze zugrunde 
zu legen, die auch der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Straßencharakteristik 
(z.B. vierstreifiger Querschnitt) nachvollziehen kann .

- 20 - 
... 
Von daher wurden folgende Grundsätze unter Beachtun g der Vorgaben der 
StVO entwickelt: 
 
- Umgehungsstraßen gemäß Ausbaugeschwindigkeit :   
 Vzul = 70 km/h (bzw. 100 Km/h)  
 
- Vierstreifige Radialstraßen ohne bzw. mit geringer Erschließungsfunktion:         
 Vzul = 60 km/h   
 
 
- Vierstreifige Verkehrsstraßen mit Erschließungsfunktion und  Wohnbe- 
   bauung:        Vzul = 50 km/h 
 soweit sie besonders unfallauffällig 
sind 
 
- Zweistreifige Verkehrsstreifen (außerhalb Tempo-30-Zonen) 
                                                      möglichst durchgehend: Vzul = 50 km/h 
  soweit StVO nichts anderes verlangt 
 
 
2.3 Handlungsfeld 3:  
       „Verkehrserziehung und Verkehrsicherheitsberatung“ 
 
Neben den wichtigen Bereichen des Enforcement  (AK 1: Überwachung und Ahndung) 
und des Engineering  (AK2: verkehrstechnische Planung und Umsetzung) le isten Maß- 
nahmen aus dem Handlungsfeld des AK 3 im Bereich Education (Bildung und Erziehung 
zur Verhaltensänderung) einen wesentlichen Beitrag hinsichtlich der geplanten Reduzie- 
rung der Unfallzahlen im Straßenverkehr. 
 
Strategische Zielsetzung  
 
Der AK 3 benennt Handlungsfelder und führt Maßnahme n durch, die geeignet sind, das 
Hauptziel “Senkung der Verkehrsunfälle in Münster um je 10% /  anno in den nächsten 5 
Jahren”  maßgeblich und messbar zu unterstützen.  
 
Er arbeitet dabei mit Partnern und Institutionen zu sammen, die geeignet und in der Lage 
sind,
  durch ihre Stärken eine wirksame Verbesserung der Situation herbeizuführen. Dabei 
sieht er seinen Hauptwirkungsbereich zunächst in der Hauptunfallursache (HUU) „Ein- und 
Abbiegeunfälle“.  
 
Die Erkenntnisse des GDV-Gutachtens geben zusätzlic he und erfreuliche Impulse und 
Anregungen für die Arbeit des AK 3, machen aber kei ne grundsätzliche oder bedeutsame 
Richtungsänderung notwendig, denn die Ergebnisse st ützen im Wesentlichen die bisheri- 
ge Strategie und die identifizierten Handlungsfelder. 
 
 
Zentrale Aussagen aus dem GDV-Gutachten :  
 
Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung s ind facettenreich und bilden ein 
breit angelegtes Handlungsfeld. Alle personen- oder  gruppenspezifischen Maßnahmen, 
die zur Minimierung von Verkehrsunfällen mit Verlet zten beitragen können, sind hier anzu- 
siedeln. Der Vermittlung der Bedeutung von gegensei tiger Rücksichtnahme, Einhaltung 
von Verkehrsregeln und Sicherheitsaspekten für die unterschiedlichen Zielgruppen kommt 
im Rahmen der Unfallprävention eine erhebliche Bedeutung zu.  
Diese Erkenntnis wird auch im Schlussbericht des GD V zur Verbesserung der Verkehrssi- 
cherheit in Münster (S. 66,72) hervorgehoben und en tsprechend wird die Entwicklung und

- 21 - 
... 
Durchführung gezielter Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung des Verhaltens 
der Verkehrsteilnehmer untereinander angeregt.  
Konkrete Vorschläge (siehe Gutachten S. 72) :  
 
• Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verbessern, insbe sondere beim Abbiegen 
• Generell das Verständnis füreinander und miteinand er im Verkehr, insbesondere unter   
Berücksichtigung der hohen Bedeutung des Radverkehrs für die Stadt Münster, fördern  
• Auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesonder e Höchstgeschwindigkeit, Mindest- 
abstand, Rotsignale und Benutzung der richtigen Fahrbahnseite, hinwirken  
• Maßnahmen zum Thema Vermeidung von Alkohol am Steu er, auch bei Radfahrern, auf 
den Weg bringen  
 
 
Identifizierte Handlungsfelder  
 
Gezielte und nutzerorientierte  Information und Aufklärung über 
 
• Verkehrsführung (Vorrang, Kreisverkehr, Radweg, .. .) 
 
• Verkehrsregelung (Ampelschaltung) 
• Regeltreue (Verhalten der Verkehrsteilnehmer, exte rne etc.), Information, Schaf- 
fung von Bewusstsein, Verhaltensänderung     
• Verkehrstüchtigkeit (Kinder, Erwachsene, Ältere, . ..) 
• Sichtbehinderung (Hindernisse, toter Winkel, ...) 
• Wahrnehmung “Gesehen werden” (Licht, Reflektoren, Farben, Klingel)  
• Sicherheit der Fahrzeuge und der Verkehrsteilnehme r (LKW, Rad, ...) 
• Verhalten der Verkehrsteilnehmer (Verständnis für den jeweils anderen) 
• Struktur der Verkehrsteilnehmer (Beachtung der Bes onderheiten in Münster, wie z. 
B. Uni-Stadt Münster, ältere Verkehrsteilnehmer, Kinder,...), Zielgruppendefinition  
 
Aktivitäten in 2008:  
 
Im Haushalt 2008 sind Finanzmittel in Höhe von 150. 000 € u. a. für Maßnahmen der Ver- 
kehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung bere itgestellt. Derselbe Betrag ist auch 
für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehen. 
 
 
Durchgeführte Projekte in 2008 
 
• Verkehrssicherheitstag am 09.05.2008 (Zielgruppe a lle Verkehrsteilnehmer) 
- Schwerpunkt Einbiegen und Abbiegen (Blickkontakt, Rücksichtnahme, …)

- 22 - 
... 
       
        
  
 
 
• Verkehrssicherheitstag am 28.08.2008 (Zielgruppe J unge Erwachsene und 
          Senioren) 
 
 
• Mai – Dezember 2008 Schaltung von 218 Verkehrssich erheitsspots auf Radio An- 
tenne Münster mit den Schwerpunkten Alkohol, Geschwindigkeit und Abbiegen.  
 
• 10 ganzseitige Veröffentlichungen in Münsteraner P rintmedien (MZ, Hallo Münster, 
Kaufen und Sparen, WN, Ultimo) zu den Schwerpunktth emen : Vorstellung der 
Ordnungspartnerschaft, Abbiegeunfälle, Alkohol und Unfallflucht, Geschwindigkeit 
 
 
Sonderaktionen einzelner Ordnungspartner , wie z.B.  
 
 
• stadtteilorientierter Präventionstag in Kinderhaus  am 29.08.2008                              
durch PräventionsTisch Münster  
 
• Safety Check (Zielgruppe Fahranfänger)                                                                                 
durch DEKRA 
 
 
• Präventionstag im Schulzentrum Hiltrup am 28.11.20 08  
 durch PräventionsTisch Münster   
 
 
• Flyer „Rücksicht kommt an“ (sachgerechte Hinweise zum Gefahrenbewusstsein und 
zur Normeinhaltung für alle Verkehrsteilnehmer) 
 durch ADFC

- 23 - 
... 
                                  
  
 
 
• Fahrradlichtaktion Münster 2008 an 15 Schulen in M ünster 
 des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung   
 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurde auch in 2008 un ter Mitwirkung der Polizei 
und örtlicher Fahrradgeschäfte an insgesamt 15 weit erführenden Schulen die Licht- 
aktion unter dem Motto „ Nur Armleuchter fahren ohne Licht “ durchgeführt. Dabei 
kontrolliert die Polizei die Schüler, die mit dem R ad zur Schule kommen im Umfeld 
der Schulen. Die Fahrradgeschäfte führen an den Rädern der Schüler einen kosten- 
losen Sicherheitscheck durch. Gleichzeitig wird das  Thema „Sehen und gesehen 
werden “ im Unterricht behandelt und in einer Schule durch die Black-Box der AGFS 
unterstützt. 
 
 
    
 
                           Lichtaktion 2008

- 24 - 
... 
• Schulanfangsaktion „ Münster sieht gelb " wirbt für sichere Schulwege 
 durch Verkehrswacht und  Radio AM 
 
„Kein Kind soll im Straßenverkehr zu Schaden kommen.  Das ist auch in diesem 
Jahr Ziel der Aktion "Münster sieht gelb" von Radio  Antenne Münster. Und diese 
setzt auf Signalwirkung: 2500  knallgelbe Kappen wu rden vor Schulbeginn an die   
I-Männchen verteilt. Sie sollen ein deutliches Zeic hen für Auto- und Fahrradfahrer 
sein, den Fuß von Gas oder Pedale zu nehmen.“ 
 
  (MZ / Radio AM – Meldung / Pressefoto 08.08.2008) 
 
             
 
 
   Start der Schulanfangsaktion „Münster sieht  gelb“ 2008  
 
• Wanderausstellung der Polizei  „Sehen und Denken“ 
 
• Fahrradlichtaktion der Polizei  „ Ganz Hiltrup fährt mit Licht“ 
 
 
2.2 Handlungsfeld 4:  „Öffentlichkeitsarbeit / Bürg erinformation“ 
 
Der notwendige Bewusstseinswandel mit dem Ziel eine r Verhaltensänderung hin zu mehr 
Umsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist oh ne eine entsprechende, auf Dialog 
aufbauende informatorische Öffentlichkeitsarbeit ni cht zu erreichen. Dieser Kommunikati- 
onsarbeit kommt konkret die Funktion zu, die Arbeit  der drei weiteren Handlungsfelder „Ü- 
berwachung und Ahndung“, „Bau- und Verkehrstechnik“ sowie „Verkehrserziehung / Ver- 
kehrssicherheitsberatung“ über Medienarbeit und ggf . auch mit Kampagnen zu begleiten 
und die einheitliche und auf Wiedererkennung aufbau ende Wahrnehmung der Ordnungs- 
partnerschaft in der Öffentlichkeit wirksam sicherz ustellen. Neben den Hauptzielgruppen 
„Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger“ werden weiter e Differenzierungen erfolgen. Vor 
allem „Junge Fahrer und Senioren“ sollen durch ziel gruppenspezifische Botschaften, die 
eine persönliche Betroffenheit erzeugen, angesprochen werden.  
 
Nur mit Intensität und Kreativität, um die Wahrnehm ungsschwelle jedes Einzelnen zu ü- 
berwinden, kann das Thema der Verkehrssicherheit da uerhaft in der Stadtgesellschaft 
verankert werden. Im Schlussbericht des GDV zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in 
Münster  werden denn auch gezielte Kommunikationsma ßnahmen empfohlen (Gutachten 
S. 66, 72).

- 25 - 
... 
Dafür müssen gegebenenfalls auch externe Fachleute, wie z. B. Werbe- und Eventagentu- 
ren eingebunden werden. Die Öffentlichkeitsarbeit i st dabei kein reiner Selbstzweck, son- 
dern hat im Verhältnis zu den übrigen Handlungsfeld ern eine unterstützende Funktion. Sie 
richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer und muss sich an moderne Formen und Ansprüche 
der Kommunikation orientieren. 
 
Im Haushaltsplan 2008 sind für die Öffentlichkeitsa rbeit erstmalig Haushaltsmittel in Höhe 
von 150.000 € bereitgestellt. Derselbe Betrag ist a uch für das Haushaltsjahr 2009 vorge- 
sehen. 
 
In diesem Handlungsfeld kooperieren die Pressedienststellen der Stadt und der Polizei. Es 
zeigt sich, dass hier eine ergänzende leistungsfähi ge externe fachliche Unterstützung 
durch freie Journalisten und Medienagenturen notwendig ist und verstärkt werden muss. 
 
 
Durchgeführte / laufende Projekte in 2008 
 
• Erstellung eines Grundkonzeptes für Öffentlichkeit sarbeit 
 
• Erstellung eines einheitlichen „Corporate Design“ 
 
• Logo- Bus der Stadtwerke 
 
• Logo-Aufkleber auf Polizei- und städtischen Dienst fahrzeugen 
                         
       
 
 
 
• Beauftragung einer freien Journalistin für die Pre ssearbeit der Ordnungspartner- 
schaft 
 
• Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts ( 
www.sicher-durch-muenster.de  ) 
der Ordnungspartnerschaft  „Verkehrsunfallprävention“ 
 
• Erstellung einer digitalen Präsentation der Ordnun gspartnerschaft „Verkehrsun- 
fallprävention“ 
 
• Vergabe eines Planerauftrages zur Erstellung einer  bürgerfreundlichen Broschü- 
re zum Masterplan Verkehrsunfallprävention und zum geplanten Verkehrssi- 
cherheitsprogramm 2009-2013

- 26 - 
... 
• Vorbereitung einer Kommunikationskampagne für 2009  ff. durch einen externen 
Anbieter 
 
• Bürgerumfrage 2008 zur Einschätzung des persönlich en Sicherheitsempfindens 
der Bürger und erwarteter Handlungsbedarf zur Verbe sserung der Verkehrssi- 
cherheit in Münster  
 
 
3.  Geplante Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogr ammes 
 2009 -  2013 
 
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Aktionen, Proje kte der Ordnungspartnerschaft 
(OPS) in 2007/2008 und den Empfehlungen des GDV-Gut achtens hat die Lenkungsgrup- 
pe der Ordnungspartnerschaft ein Maßnahmenprogramm  für die vier Handlungsfelder der 
Ordnungspartnerschaft mit Projekt-Vorschlägen für 2 009 und zum Teil bereits für die Fol- 
gejahre 2010 ff entwickelt.  
 
Für die Bereiche der Verkehrsplanung, der Verkehrss teuerung und insbesondere für bau- 
lichen Maßnahmen zur Entschärfung der unfallauffäll igen Knotenpunkte und Strecken 
(UHS/UHL), aber auch bei der Verkehrserziehung und Öffentlichkeitsarbeit muss das Ver- 
kehrssicherheitsprogramm der Stadt über mehrere Jah re (mindestens 5 Jahre) ausgelegt 
werden.  
 
Das vorgelegte Maßnahmenprogramm  umfasst zwei Hauptschwerpunkte: 
 
 
I   Maßnahmen zur Entschärfung der identifizierten Unfallhäufungsstellen/-strecken 
     und eine umfassende Revision der Radverkehrsanlagen (Kapitel 3.2) 
 
II  Entwicklung von Verkehrssicherheitskampagnen und eine verstärkte Öffentlich- 
    keitsarbeit (Kapitel 3.1, 3.3, 3.4) 
 
Die Gutachter weisen der Entschärfung der 85 identi fizierten Unfallhäufungsstellen/ 
-strecken höchste Priorität zu. Hier entstehen ca. 30% aller Unfälle mit Personenschaden. 
Diese sollen nach den Zielen der OPS nach Möglichke it jährlich um durchschnittlich 10% 
gesenkt werden. Die gewaltigen Anstrengungen der OP S in 2008 zeigen, dass es außer- 
ordentlich schwer sein wird, dies zu erreichen.  
 
Erfolgreich werden diese Bemühungen nur sein, wenn alle Partner der OPS und der Politik 
ein nachhaltiges und verstärktes Engagement bei der  Umsetzung des Verkehrssicher- 
heitsprogramms zeigen, der Bürgerschaft der Ernst d er Verkehrssicherheitslage wirklich 
bewusst wird und sie ein grundlegend verändertes Ge fahrenbewusstsein und mehr Mit- 
verantwortung entwickelt. 
 
Der zweite Schwerpunkt  des Maßnahmenprogramms liegt in der Intensivierung der Hand- 
lungsfelder Aufklärung, Verkehrserziehung und  Öffentlichkeitsarbeit . Hier ist zu be- 
achten, dass 70% der Unfälle mit Personenschaden au ßerhalb der Unfallhäufungsstellen 
liegen und meist dieselben Unfallursachen aufweisen  wie in den UHS nur räumlich weiter 
verteilt.  
 
Daher sollte diesen Projekten und Aktionen eine gle ich hohe Priorität zur Verbesse- 
rung der Unfallbilanz in den kommenden Jahren zugemessen werden.

- 27 - 
... 
3.1 Projektempfehlungen zum Handlungsfeld 1 
 „Überwachung und Ahndung“ 
 
 
3.1.1  Planungen des Polizeipräsidium Münster 2009 ff 
 
 Die Polizei kann auch die zukünftige Verkehrsüberw achung im Rahmen ihrer der- 
zeitigen personellen und organisatorischen Rahmenbe dingungen umsetzen. Mit 
der Gründung einer neuen Direktion Verkehr im Jahr 2007 ist innerhalb des Poli- 
zeipräsidiums Münster bereits eine Stärkung der Unf allpräventions- und Verkehrs- 
sicherheitsarbeit erfolgt.  
  
 Für das Jahr 2009 sind erneut  Schwerpunktaktionen  mit konzentrierten Verkehrs- 
kontrollen vorgesehen. Die Aktionen werden mit den betroffenen Ordnungspart- 
nern engmaschig abgestimmt. In Ergänzung zu den stä dtebaulichen, verkehrser- 
zieherischen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen  soll dadurch ein wirksa- 
mer Effekt zur Verbesserung der Verkehrsunfalllage geleistet werden.   
 
 
3.1.2  Auswirkungen für die Stadt Münster in 2009 f f 
 
 Für die Stadt Münster ergeben sich aus dem Gutacht en Handlungsbedarfe zur 
gezielten Begleitung der Schwerpunktaktionen „kommu nale Parkraumüberwa- 
chung“ und „Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung“. 
  
 So muss in 2009 eine zusätzliche mobile Überwachungsanlage  beschafft wer- 
den.   
 
Die Überwachung muss neben einer allgemeinen Intens ivierung auch in den be- 
sonders sicherheitsrelevanten Zeiten (Abend- und Na chtstunden sowie an Wo- 
chenenden) erfolgen. Mit der derzeitigen technischen, personellen und organisato- 
rischen Ausstattung ist dies nicht mehr leistbar. T echnische Details der zu be- 
schaffenden Überwachungsanlage müssen in den kommen den Monaten noch ab- 
gestimmt werden, so dass zunächst nur die gesichert en Aussagen zu den finan- 
ziellen und personellen Auswirkungen getroffen werden.  
 
Die finanziellen Auswirkungen werden in die jährlic hen Haushaltsberatungen ein- 
gebracht. 
 
 Über den Fortbestand der zusätzlichen Anlage zur G eschwindigkeitsüberwachung 
wird rechtzeitig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verkehrsfallunfallzah- 
len entschieden. Die Entscheidung ist daher integra ler Bestandteil des Verkehrssi- 
cherheitsprogramms und dessen Fortschreibung. 
 
 
3.2 Projektempfehlungen zum Handlungsfeld 2 
 „Bau und Verkehrstechnik“ 
 
3.2.1 Fortführung der Revision der Radverkehrsanlag en in 2009-2013  
 
Die Revision der Radverkehrsanlagen (Qualitätscontr olling) wird in 2009 auf den 
Straßen des II. Tangentenrings, dem Kappenberger Da mm, dem Albersloher Weg, 
dem Gremmendorfer Weg und dem Schifffahrter Damm fortgesetzt.

- 28 - 
... 
 
In 2010 und den Folgejahren werden dann die verblei benden Radverkehrsanlagen 
einer Revision unterzogen, bis schließlich alle Rad verkehrsanlagen in Münster 
(Netz von ca. 300 km Länge) auf einen einheitlichen , verkehrssicheren Stand ge- 
bracht sind. 
 
 
3.2.2 Stufe 2 der Aufhebung der Nachtabschaltung de r Lichtsignalanlagen 
 
 Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Polizei i n 2009 prüfen und bei positiver 
Einschätzung / Erfahrungen aus 2008 die Nachtabscha ltung an weiteren Lichtsig- 
nalanlagen im Stadtgebiet aufheben. 
 
 
3.2.3 Umsetzung des Stufenplans  zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindig- 
keiten im Verkehrsstraßennetz in Münster 
 
Zur Entschärfung der von den Gutachtern identifizie rten 63 Unfallhäufungsstellen 
(UHS) und 22 Unfallhäufungslinien (UHL), die jährli ch ggf. durch aktuelle Unfallent- 
wicklungen durch die Unfallkommission ergänzt werde n müssen, hat die Verwal- 
tung einen Arbeits- / Zeitplan  2009 - 2013  aufgestellt  
 
Abweichend von den Gutachter –Empfehlungen schlägt die Verwaltung vor, die Un- 
fall -häufungsstellen nicht einzeln (nach Höhe der Unfallkostenrate) sondern stre- 
ckenbezogen zu bearbeiten.  Da die meisten Unfallhäufungsstellen in stark bela ste- 
ten, lichtsignalgeregelten Knotenpunkten liegen, ba ut der Arbeitsplan auf dem Zeit- 
plan der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung auf (Anhang 4). 
 
Wichtig ist, dass mit der Verbesserung der Signalsteuerung auch zeitgleich 
 die bau- 
lichen, verkehrsregelnden Verbesserungsmaßnahmen zu r Entschärfung der 
UHS/UHL und die Änderung der zulässigen Geschwindig keiten (Vzul) umgesetzt 
werden. 
 
Dabei stellt die von den Gutachtern empfohlene Neuf estlegung der zulässigen Ge- 
schwindigkeit  (Vzul) nur einen  von drei Bausteinen für mehr Verkehrssicherheit dar.  
 
Hierzu hat die Verwaltung „ Empfehlungen zur Neufestlegung der zulässigen 
Geschwindigkeiten im Verkehrsstraßennetz  (VEP-Netz)“ entwickelt (Masterplan 
- Kapitel 6). 
 
Die Leitlinien empfehlen klar erkennbare Entscheidungsgrundsätze zugrunde zu le- 
gen, die auch der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Straßencharakteristik (z.B. vier- 
streifiger Querschnitt) nachvollziehen kann.  
 
 
Von daher werden folgende Grundsätze  unter Beachtung der Vorgaben der StVO 
zugrunde gelegt (Normenklarheit der Regelungen): 
 
- Umgehungsstraßen gemäß Ausbaugeschwindigkeit : Vzul = 70 km/h (bzw. 100 Km/h)  
 
- Vierstreifige Radialstraßen ohne bzw. mit geringer Erschließungsfunktion:         
                     Vzul = 60 km/h

- 29 - 
... 
- Vierstreifige Verkehrsstraßen mit Erschließungsfunktion und  dichter Wohnbebauung:        
:                            Vzul = 50 km/h 
            soweit besonders unfallauffällig 
 
 
- Zweistreifige Verkehrsstreifen (außerhalb Tempo-30-Zonen) : 
                                                                                  möglichst durchgehend Vzul = 50 km/h                                                            
               soweit StVO nichts anderes verlangt 
 
Es wird empfohlen, bei der Umsetzung ab 2009 stufenweise vorzugehen: 
 
Für den Einstieg in 2009/2010  wird empfohlen, aus Gründen der einheitlichen Stre cken- 
charakteristik und der angestrebten größtmöglichen Akzeptanz bei den Verkehrsteilneh- 
mern, auf den vierstreifigen Abschnitten des 2. Tan gentenringes 
 (Kolde-Ring bis Garten- 
straße) und auf dem unfallauffälligen vierstreifige m Teilabschnitt der Hammer Straße  zwi- 
schen Siemensstraße und Hohe Geest die zulässige Ge schwindigkeit einheitlich auf 60 
km/h  festzulegen. Von dieser grundsätzlichen und für de n Verkehrsteilnehmer schlüssigen 
Regel soll nur aus besonders begründeten Anforderungen abgewichen werden. 
 
Eine solche Abweichung wird wegen der besonderen Un falllage auf dem Albersloher Weg 
im Bereich Gremmendorf  und im Bereich des Niedersachsenringes  (von Gartenstraße bis 
Ostmarkstraße heute bereits 50 km/h) empfohlen. Hie r soll aus Gründen der Verkehrssi- 
cherheit auf  Vzul = 50 km/h abgesenkt bzw. diese beibehalten werden. 
 
Mit der Neuplanung der Signalisierung auf der Wesel er Straße 
 (Achse B) sind in 2008 in 
Abstimmung mit dem GDV 17 Unfallhäufungsstellen bea rbeitet worden. Zum Teil sind 
bauliche Verbesserungsmaßnahmen (Kosten ca. 400.000  €) für 2009 eingeplant. Im vier- 
streifigen Teilabschnitt der Weseler Straße zwische n B51 und Kolde-Ring (heute 70 km/h) 
sind die Unfälle mit Personenschaden im 1. Halbjahr  2008 im Vergleich zu 2007 deutlich 
gesunken (siehe Tabellen): Es wird erwartet, dass s ie durch die Entschärfung der o. g. 17 
UHS weiter zurückgehen. 
       
  
 
Daher empfiehlt die Verwaltung, hier die Unfallentw icklung auf der Weseler Straße des 
Jahres 2008 insgesamt weiter zu verfolgen und dann in 2009 eine Entscheidung über die 
zukünftige zulässige Geschwindigkeit zu treffen. 
 
Es ist zu beachten, dass bei Änderungen der zul. Hö chstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 
60 bzw. 50 km/h auch die LSA - Steuerung (Gelbzeite n und Grüne Wellen) geändert wer- 
den muss. Bestehende LSA-Anlagen verlieren den „Bestandsschutz“, so dass eine vorge- 
zogene reine Änderung Beschilderung oder eine „einf ache Anpassung der Grünen Welle 
nicht sinnvoll ist. Durch die Einheit von Beschilde rung und LSA-Regelung mit den „Grünen

- 30 - 
... 
Wellen“ wird auch eine verbesserte Akzeptanz der zu l. Höchstgeschwindigkeit bei den 
Verkehrsteilnehmern erwartet.  
 
Geplant ist, in einem Zuge mit der Modernisierung d er Verkehrssteuerung und dem Ziel, 
mehr Sicherheit auch durch geänderte Ampelschaltung en zu erreichen, die idenitifizierten 
UHS/UHL weitmöglich zu entschärfen (soweit erforder lich auch mit baulichen Maßnah- 
men) und dabei auch die zulässigen Geschwindigkeite n (wie nachfolgend aufgeführt) zu 
ändern und zu vereinheitlichen. 
 
Für die Änderungen der zulässigen Geschwindigkeiten  empfiehlt die Verwaltung fol- 
genden Zeitplan / Stufenplan: 
 
• Stufe 1 mit Umsetzung in 2009 :  
 
  -- Albersloher Weg 
 in Gremmendorf                           
     wegen der Unfalllage                                  Änderung Vzul = 50 km/h    (heute 70 km/h) 
 
  -- Hammer Straße  (vierstreifig ) südlich Siemensstraße bis Vennheideweg / Hohe Geest                     
     (1. Stufe ohne Erneuerung  Signaltechnik)       Änderung Vzul = 60 km/h     (heute 70 km/h) 
 
  -- Westfalenstraße  (zweistreifig ) zwischen Hohe Geest und Merkureck  
      wegen der Unfalllage                                Änderung Vzul = 50 km/h     (heute 70 km/h) 
 
  -- Weseler Straße  (vierstreifiger Bereich zwischen B51 und Kolde-Ring                          
 heute Vzul = 70 km/h)           
                                                                           Vzul in 2009 überprüfen  
        auf Basis der Unfallentwicklung 2007-2008 
 
 
 --  Auf der 2. West- und 2. Nordtangente  (Kolde-Ring bis Gartenstraße) wird unter Be- 
      rücksichtigung der neuen Anforderungen zur Entschärfung der UHS die zulässige Ge- 
      schwindigkeit reduziert.  
                                                              Durchgehend vereinheitlicht auf Vzul = 60 km/h  
                                                                            schrittweise Umsetzung in 2009/2010 
 
 
      Der Niedersachsenring (zwischen Gartenstraße und Ostmarkstraße) wird wegen der 
     vor Jahren bereits kritischen Unfalllage weiterhin mit 50 km/h ausgewiesen.  
      Die neue Signalisierung (Grüne Welle) wird in 2009/2010 darauf ausgelegt. 
 
 --  ab 2009 ff schrittweise Neufestlegung Vzul = 50 km/h auf zweistreifigen Straßen .  
    Zielsetzung ist die derzeitig häufig wechselnden zul. Geschwindigkeiten auf  
    Vzul = 50 km/h zu vereinheitlichen (StVO konform)  
 
 
• Stufe 2 mit Umsetzung in 2010  
 
--  Umsetzung der Prüfergebnisse Weseler Straße 
 zwischen Autobahnzubringer (B51) und  
     Kolde-Ring 
 
Im Ergebnis zeigen sich für 2009–2013 folgende Planungsleistungen  und folgender zu- 
sätzlicher Finanzbedarf  zur externen Bearbeitung der Software der Lichtsignalsteuerung, 
die gleichzeitig auch die Verbesserungsmaßnahmen zur Entschärfung der unfallauffälligen 
Bereiche (UHS/UHL) und die Änderungen der zulässige n Geschwindigkeiten (siehe oben) 
berücksichtigen werden.

- 31 - 
... 
In der Summe werden damit 155 Lichtsignalanlagen un d 77 UHS (von 274 Lichtsignalan- 
lagen im Stadtgebiet von Münster) erneuert und an d ie Empfehlungen der neuen Richtli- 
nien und die GDV-Vorschläge zur Unfallminimierung angepasst.  
 
  zu erbringende Planungsleistungen [Amt 61]: Umsetzu ngsleistungen [Amt 66]: 
2008   35 LSA, davon 17 Unfallhäufungsstellen 2009   35 L SA   
2009   34 LSA, davon 15 Unfallhäufungsstellen 2010   34 L SA   
2010   32 LSA, davon 14 Unfallhäufungsstellen 2011   32 L SA   
2011   32 LSA, davon 14 Unfallhäufungsstellen 2012   32 L SA   
2012   22 LSA, davon 17 Unfallhäufungsstellen 2013   22 L SA   
  
  155  LSA,  
              davon 77 Unfallhäufungsstellen      : 155 LSA   
     
Schätzung der Planungskosten  [ ∅  = 7.500 € je LSA]        
2008 35 LSA  vollständig finanziert       
2009 34 LSA = 255.000 € HH-Ansatz =  70.000 €   Zus atzbedarf =  185.000 € 
2010 32 LSA = 240.000 € HH-Ansatz =  70.000 €   Zus atzbedarf =  170.000 € 
2011 32 LSA = 240.000 € HH-Ansatz =  70.000 €   Zus atzbedarf =  170.000 € 
2012 22 LSA = 165.000 € HH-Ansatz =  70.000 €   Zus atzbedarf =    95.000 €  
                            Gesamtkosten:  900.000 € :Zusatzkosten:   620.000 € 
 
         Jahres-Planungsleistungen und zusätzlicher Finanzbedarf 2009 - 2012 
         ( Quelle:  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und  Verkehrsplanung,  Nov. 2008) 
 
 
Die Umstellung dieser 155 Lichtsignalanlagen von 20 09 bis 2013 ist ein ambitioniertes 
Arbeitsprogramm, das eine Umsetzung zwei Jahre früh er als bisher geplant zum Ziel hat. 
Dies bedingt eine zeitgerechte  Planung, parlamentarische Beschlüsse und Mittelbereitstel- 
lung. 
 
Aus Personalkapazitätsgründen ist eine Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeiten im 
Bereich von Lichtsignalanlagen nur nach Prioritäten  im Rahmen der vorgenannten Netz- 
steuerungsbereiche und nicht im großen Umfang zeitnah möglich . 
 
Der o. g. Zeitplan setzt voraus, dass dafür in den Ämtern 61, 66 und 32 die notwendigen 
Planungskapazitäten frühzeitig schon in 2009 bereit gestellt werden können und der Bear- 
beitung dieser Projekte Vorrang gegeben wird.

- 32 - 
... 
 
 
 
Bild 12 :  Planübersicht Zeit- /Arbeitsplan 2009-2013   
 zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen/-linien  
 in Verbindung mit der Modernisierung des Verkehrss teuerungssystems 
 und ggf. Änderungen der zulässigen Geschwindigkeit en  
 
 (
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung)

- 33 - 
... 
3.2.4 Weitere Analyse und Sicherung von unfallauffä lligen Bereichen 
 
Sonstige unfallauffällige Bereiche, die entweder au s der Arbeit der Unfallkommis- 
sion  Jahr für Jahr hervorgehen oder tagesaktuell erkenn bar werden, sollen mög- 
lichst umgehend im Rahmen der zur Verfügung stehend en Personalkapazitäten be- 
arbeitet werden. Festgelegte Maßnahmen werden mit erster Priorität umgesetzt. 
 
 
3.2.5 Weitere Kennzeichnung von  Pfosten im Zuge von Radwegen  
           (vergleiche Kap. 2.2) 
 
Die Entfernung bzw. Kennzeichnung von Pfosten im Zu ge von Radwegen soll ent- 
sprechend der unter 1.4 beschriebenen Vorgehensweis e als Daueraufgabe fortge- 
setzt werden. 
 
 
3.2.6 Weiterer Einsatz von Sicherheitsaudits in der  Planung 
 (vergleiche Kapitel 2.2) 
 
Das Instrument des „Sicherheitsaudits“ wird von der  Verwaltung zur sicherheits- 
technischen Optimierung von ausgewählten Verkehrspr ojekten auch zukünftig im 
Rahmen der verfügbaren Planungskapazität (ca. 10 Projekte pro Jahr) angewendet.  
   
Grundsätzlich wird durch das bewährte Verfahren der  Ämterabstimmung (als Stan- 
dard-Planungscontrolling) für alle Planungsprojekte  das notwendige Maß an Ver- 
kehrssicherheit erreicht. „Sicherheitaudits“ ergänzen dieses normale Planungscont- 
rolling bei komplexen Planungen und für Unfallhäufu ngsstellen. 
 
 
3.2.7 Berücksichtigung der Verkehrssicherheit in de r Bauleitplanung und bei der 
Baugenehmigung 
 
Die Gewährleistung und Sicherung der notwendigen Si chtbeziehungen für alle Ver- 
kehrsteilnehmer untereinander ist eine der wesentli chen Grundlagen der Unfallver- 
meidung. Darüber hinaus werden weitere Grundanforde rungen (Querungshilfen 
u.a.) in der Bauleitplanung  systematisch überprüft. Ein besonderes weiteres      
Augenmerk wird regelmäßig darauf gelegt, dass die S ichtdreiecke an Einmündun- 
gen und Kreuzungen auch innerhalb des Erschließungs straßensystems frei gehal- 
ten werden. 
 
Dies gilt auch für die Baugenehmigung  insbesondere bei den Grundstücks- und 
Garagenausfahrten, die direkt an einen öffentlichen  Gehweg anschließen, weil Kin- 
der bis 10 Jahre mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. 
 
 
3.2.8 Modellvorhaben „shared space“ 
 
Das Prinzip shared space, bei dem der gesamte Verke hrsraum in eine Mischver- 
kehrsfläche umgestaltet wird und sämtliche Verkehrs zeichen entfallen, ist nicht ge- 
eignet zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungslinien.

- 34 - 
... 
Dennoch ist dieses EU-Modellprojekt ggf. auch in Mü nster ein interessanter Ansatz 
zur Gestaltung von Verkehrsflächen mit Aufenthaltsc harakter und einer Gleichbe- 
rechtigung aller Verkehrsteilnehmer und –arten.  
 
Zunächst sollten die Ergebnisse der EU-Modellvorhaben zu shared space abgewar- 
tet werden. Dann bleibt es nach 
 Entschärfung der Unfallhäufungsstellen zu ent- 
scheiden, die Planung ggf. auch für ein solches Pro jekt in Münster aufzunehmen.  
 
 
3.3. Projektempfehlungen zum Handlungsfeld 3 
 „ Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatun g“ 
 
Die für 2009 und für die nächsten Jahre vorgeschlag enen Maßnahmen bauen auf den An- 
regungen des Gutachtens auf und dienen damit gesich ert der ursachenspezifischen Ver- 
meidung von Verkehrsunfällen.  
 
Der für 2009 zur Verfügung stehende Finanzrahmen ka nn für die nachfolgend geplanten 
Maßnahmen als ausreichend angesehen werden. 
 
•  Ein Verkehrssicherheitstag 2009 an einem öffentli chkeitswirksamen Standort 
 
• Veröffentlichungen in Münsteraner Printmedien zu d en weiteren Schwerpunkt- 
themen Geschwindigkeit / Vorfahrt–Vorrang–Rotlicht / Unfallfolgen / sichere Ver- 
kehrsanlagen 
 
•  Verkehrssicherheitsspots im Rundfunk zu den Schwe rpunktthemen Aufmerk- 
samkeit im Straßenverkehr / Miteinander im Straßenv erkehr / Einhaltung der 
Verkehrsregeln / Alkohol  
 
•  Unterstützung der Ordnungspartner bei eigenen Prä ventionsmaßnahmen (kon- 
kret z. B.: ADFC-Kampagne „Rücksicht“ und der alljä hrlichen Fahrradlichtaktion 
im Herbst) 
 
•  Entwicklung weiterer Maßnahmen, Kampagnen zur Ver kehrserziehung (z.B. Me- 
dienkampagnen zum besseren Verständnis über die Gef ahren zum Fehlverhal- 
ten im Verkehr) 
 
•  Entwicklung eines „Leitbildes Verkehrssicherheit“  in der Ordnungspartnerschaft 
mit der Bürgern im Rahmen der Neuaufstellung des Ve rkehrsentwicklungsplanes 
Münster (VEP 2025) 
 
•  Pflege und Ausbau des Internetauftritts „Sicher-d urch-Muenster.de“ zur Informa- 
tion über Aktionen und Unterstützung der Ordnungspartner 
 
•  Unterstützung der Kampagne „Go ahead“ durch PräventionsTisch Münster  
 
•  Es wird angestrebt, mit Unterstützung des Landes NRW (AGFS) und des Bun- 
desverkehrsministeriums, des Deutschen Verkehrssich erheitsrates (DVR) im 
Rahmen der Förderung des Nationalen Radverkehrsplanes einen bundesweiten  
Verkehrssicherheitskongress Radverkehr  im Herbst 2009 durchzuführen, um 
u.a. spezielle Handlungsfelder zur Förderung der Si cherheit im Radverkehr zu 
identifizieren und ggf. gemeinsame Aktionen der Fah rradstädte NRW / BRD zu 
entwickeln. Münster wird sich um die Ausrichtung de r Konferenz bewerben.    
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der B MVBS haben eine grund- 
sätzliche Unterstützung in Aussicht gestellt.

- 35 - 
... 
3.4 Projektempfehlungen zum Handlungsfeld 4 
 „Öffentlichkeitsarbeit“ 
 
Im Handlungsfeld „Öffentlichkeitsarbeit“ sind die entsprechenden Finanzmittel für die jähr- 
lichen Aktionen zu kalkulieren und im Rahmen der Ha ushaltsberatungen festzulegen.  Der 
Finanzansatz von 150.000 € für 2009 wird als angemessen und ausreichend angesehen. 
 
Für 2009 sind bisher folgende Projekte und Aktivitäten geplant: 
 
 
• Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts ( www.sicher-durch-muenster.de  )  
der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ 
 
• Erstellen einer Broschüre zum Verkehrssicherheitsp rogramm 2008-2013 
 
• Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationskamp agne zur Erhöhung 
der  Verkehrssicherheit mit externer fachlicher Begleitung 
 
•   Bewerbung um den NRW-Preis „Innere Sicherheit“ 
 
• Auswertung der Bürgerumfrage 2008 und Ableitung vo n Bürgererwartungen, 
Aktionen, Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
 
 
 
4.  Zeitplan, Prioritäten und Kosten  
 
Mit dem hier vorgelegten Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 – 2013  werden 
die mit Stand vom November 2008 im GDV-Gutachten au fgezeigten und von der Verwal- 
tung und der Polizei ergänzend vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekte in zwei Hand- 
lungs-Schwerpunkte  zusammengefasst und zur parlamentarischen Entschei dung vorge- 
legt: 
 
I) Entschärfung / Beseitigung von unfallauffälligen  Knotenpunkten und Strecken 
und sukzessiv zügige Fortführung der Radwege-Revision                                       
(Handlungsfeld 2 - vergleiche Kap. 3.2.2) 
 
II) Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Durch führung von Sicherheitskampag- 
nen zur Unfallprävention, Aufklärung und Verkehrserziehung (Handlungsfelder 
1, 3, 4 - vergleiche Kap. 3.1, 3.3, 3.4) 
 
Der hier vorgelegte Arbeits- und Zeitplan (vergleic he Kapitel 3.2) zur Umsetzung des Ver- 
kehrssicherheitsprogrammes setzt eine zeitlich befristete Aufstockung der Personalkapazi- 
tät der Ämter 32, 61, 66 frühzeitig in 2009 voraus. 
 
Auch mit einer Aufstockung der Planungs- und Baukap azität in den Ämtern 32, 61, 66 ist 
eine Priorisierung der Bearbeitung der Maßnahmen erforderlich, um in der Laufzeit des 
Verkehrssicherheitsprogrammes 2009-2013 eine zielge richtete Entschärfung der Unfall- 
häufungsstellen und wirkungsvolle Sicherheitskampagnen ab 2009 ff zu erreichen.

- 36 - 
... 
4.1 Priorisierung der Maßnahmen zur Beseitigung der  Unfallhäufungs- 
stellen und Unfalllinien 2009 - 2013 
 
Die Gutachter haben die von ihnen identifizierten 63  Unfallhäufungsstellen  nach der Hö- 
he der Unfallkosten 2004-2006 priorisiert (Gutachte n S. 27-28) und in einer ersten Rang- 
folge sortiert.  
 
Für die 22  unfallauffälligen Streckenabschnitte  (Unfalllinien) und für  200 Straßen mit 
370 Abschnitten wurde das „Sicherheitspotenzial“ ermittelt, das sich aus dem Vergleich  
mittlerer Unfallgrundkosten im Vergleich zu den ein zelstreckenspezifischen Unfallkosten 
berechnen lässt (Gutachten S. 32-39). Auf diese Wei se wurden auch die Unfalllinien prio- 
risiert. 
 
Die Verwaltung empfiehlt – abweichend von den Empfe hlungen der Gutachter – die un- 
fallauffälligen Knoten und Strecken streckenweise  in Verbindung mit der vom Rat vorge- 
nommenen Priorisierung des Verkehrssteuerungsprogramms  in den nächsten fünf 
Jahre abzuarbeiten, weil nur so am wirksamsten die Verkehrssicherheit im Netz verbes- 
sert werden kann . 
 
Eine weitere Beschleunigung dieses Programms ist ni cht möglich, weil die Funktionsfähig- 
keit des Hauptverkehrsstraßennetzes auch aus Sicher heitsgründen erhalten bleiben muss 
und nur begrenzt noch weitere Baustellen verträgt.  
 
Die Modernisierung der Lichtsignalplanung auf  zwei  Hauptachsen mit der gleichzeitigen 
Entschärfung von ca. 15 Unfallhäufungsstellen pro J ahr ist  anspruchsvoll und nicht weiter 
zu beschleunigen, da die Zahl der Baustellen in der  Stadt kaum noch erweiterbar ist und 
Planungskapazität auch für  aktuelle Unfallentwicklungen bereit gehalten werden muss. 
 
Der Vorschlag der zeitlichen Bearbeitung berücksich tigt auch die aktuellen Empfehlungen 
und Maßnahmen-Vorschläge des geplanten Luftreinhaltepla nes Münster  für die We- 
seler Straße und die 2. Westtangente. Zur Entlastun g des durch NO2- Immissionen hoch 
belasteten Abschnitts der Weseler Straße im Bereich  zwischen Koldering und Moltkestra- 
ße wird es erforderlich, einen möglichst großen Tei l des Kfz-Durchgangsverkehrs von der 
1. Westtangente (Stadtgraben–Hindenburgplatz) mit H ilfe einer dynamischen Verkehrs- 
steuerung auf die 2. Westtangente abzuleiten. Hierz u wird Prof. Brilon/Ruhruniversitäten 
im Rahmen eines laufenden Forschungsprogramms der B ASt  Steuerungsempfehlungen 
für die Weseler Straße/Koldering entwickeln; Ergebn isse sollen Ende 2009/Anfang 2010 
vorliegen. 
 
Die Prioritätenliste (Kapitel 3.2) muss jährlich oder kurzzeitig auch bei besonderer aktuel- 
ler Unfallentwicklung ggf. ergänzt und aktualisiert  werden. Die städtische Unfallkommis- 
sion  wird zeitnah entscheiden, inwieweit die Verwaltung  / Polizei derartige Projekte vor- 
rangig bearbeiten muss. Der Planungsausschuss und d ie betroffenen Bezirksvertretungen 
werden darüber informiert. 
 
Alle sonstigen Anträge auf Planung  und Umsetzung  von weiteren Maßnahmen zur 
Verbesserung der Verkehrssicherheit, die nicht als Unfallhäufungsstellen identifiziert sind, 
können in den nächsten Jahren nur nachrangig im Rah men der verfügbaren Personalka- 
pazität der Verwaltung bearbeitet werden.  
 
Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss nach Vorb ereitung im APRO einmal jährlich  
im Rahmen der geplanten „Fortschrittsberichte“ und „Jahres-Unfallberichte“ der Polizei 
eine Antragsliste zur Priorisierung der Bearbeitung der eingegangenen Anträge außer- 
halb der Unfallhäufungsstellen durch die Verwaltung vor:

- 37 - 
... 
Dies erfolgt erstmalig im Frühjahr 2010, da die Per sonalkapazität für 2009 durch die be- 
reits in diesem Programm benannten Projekte des Jah res 2009 (Kapitel 3) keine Bearbei- 
tungsspielräume für weitere Planungen in 2009 erlaubt.  
 
 
4.2 Kosten und Finanzierung 
 
Für eine zeitgerechte Umsetzung des hier vorgelegten Verkehrssicherheitsprogrammes ist 
eine zeitlich befristete Aufstockung der Personalka pazität in den  Ämtern 32, 61, 66 erfor- 
derlich (siehe Ratsvorlage 997 / 2008). 
 
Für die beschleunigte 
 Umsetzung des Modernisierungsprogrammes der Lichts ignalsteue- 
rung werden in den nächsten vier Jahren ca. 620.000  € zusätzliche Planungsmittel für ex- 
terne Ingenieuraufträge kalkuliert (vergleiche Kapi tel 3.2). Damit soll u.a. erreicht werden, 
die Umsetzung des Programmes um 2 Jahre zu beschleu nigen und nach Möglichkeit in 
2013 abzuschließen. 
 
Noch nicht kalkulierbar sind die ab 2010 ff zusätzl ich erforderlichen Finanzmittel zur Ent- 
schärfung bzw. Beseitigung der Unfallhäufungsstellen . Für die Achse Weseler Straße sind 
Kosten in Höhe von ca. 400.000 € ermittelt worden u nd für den Haushalt 2009 angemel- 
det. 
 
Hinzu kommen jährlich noch Finanzmittel für die 
 notwendige Verbesserung des Radwege- 
netzes („Radnetzrevision“). Die Kosten lagen in 2008 bei 250.000€ für die „Revi sion“ von 
ca. 50 km Radverkehrsnetz. 
 
Bisher stehen im I-Plan 2009-2012  400.000 € jährli ch für Maßnahmen zur Verbesserung 
der Verkehrssicherheit im Rahmen der Straßenunterha ltung und 100.000 € für Investiti- 
onsmaßnahmen zur Verfügung. Die Verwaltung wird den  aktuellen Finanzbedarf jeweils 
zu den Haushaltsberatungen ab 2010 ff anmelden. 
 
Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, städtische Ein nahmen aus der Verkehrsahndung 
und aus der Verkehrsüberwachung für die Verkehrsunf allprävention gezielt einzusetzen 
und die mögliche Landesförderung nach dem Entflecht ungsgesetz (früher GVFG) voll 
auszuschöpfen. 
 
 
 
5.  Wirkungsanalysen und Fortschreibung  
 
5.1  Jahresberichte 
 
Zur Erfolgskontrolle  (Evaluierung) der durchgeführten Maßnahmen und zur Beobachtung 
(Monitoring) der Unfallentwicklung in Münster wird die Verwaltung mit Unterstützung durch 
die Verkehrsdirektion der Polizei jährlich im 2. Qu artal eines Jahres 
 nach Auswertung der 
Unfallbilanz des Vorjahres dem Planungsausschuss na ch Vorbereitung im APRO zwei 
Berichte vorlegen: 
 
-   die Jahres-Unfallberichte  der Polizei und 
 
-  einen „ Fortschrittsbericht “ mit Benennung der umgesetzten bzw. geplanten Maßn ah- 
men und Aktivitäten des Vorjahres

- 38 - 
... 
5.2  Zwischenbilanz in 2011 mit Wirkungsanalysen (2008-2010) 
 
Die Verwaltung wird  in 2011 eine Zwischenbilanz  zu den Wirkungen der Verkehrssi- 
cherheitsmaßnahmen der Jahre 2008-2010 vorlegen, um  die Zielerreichung des Pro- 
grammes zu überprüfen, ggf. eine Nachbesserung bzw.  Ergänzungen zu diskutieren und 
zu entscheiden.  
 
Mit externer gutachterlicher Unterstützung  wird die Unfallentwicklung 2008 -2010 be- 
wertet. Im Vergleich zum Unfalllagebild 2004-2006 wird die Entschärfung der aufgezeigten 
Unfallhäufungsstellen aus dem GDV-Gutachten analysi ert und die Verbesserung des Si- 
cherheitspotentials auf den ersten Hauptachsen der Modernisierung der Lichtsignalsteue- 
rung untersucht.  
 
Es ist zu prüfen, inwieweit auch die Wirksamkeit von Sicherheitskampagnen und In- 
formationsveranstaltungen  beurteilt werden kann, um auch hier ggf. nachzubessern.  
 
Hier könnten z.B.  weitere Indikatoren und Kenngröß en zur Sicherheitslage ausgewertet 
werden, wie  die Änderung des Verkehrsfehlverhalten s, wie die Häufigkeit von Geschwin- 
digkeitsüberschreitungen, Unfälle durch Rotlichtver stöße, Fahren ohne Licht ….. aus den 
Statistiken der jährlichen Überwachungsmaßnahmen un d den Jahres-Auswertungen der 
Hauptunfallursachen. 
 
Es bleibt zu entscheiden, inwieweit eine Aktualisie rung der jährlichen Arbeitsprogramme 
vorgenommen werden sollte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anhang: 
 
1 GDV-Plan Gesamtstadt mit Unfallhäufungsstellen un d Unfalllinien 2004 -2006 
 
2  Plan Hauptverkehrsstraßennetz Münster mit Auswei sung der zulässigen                     
Geschwindigkeiten (Stand: Sept. 2008) 
 
3  Stufenplan  zur Änderung der zulässigen Geschwin digkeiten in 2009, 2010 
 
4  Arbeits- / Zeitplan 2009-2013 
 der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung und              
die geplante achsenweise Bearbeitung der UHS/UHL i 
 
5  Zeitplan Verkehrssteuerung 2009-2010 
 
mit Modernisierung der Lichtsignaltechnik, 
Entschärfung der Unfallhäufungsstelen 
und zum Teil Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten

- 39 - 
... 
Anhang 1: 
 
Plan Gesamtstadt mit Unfallhäufungsstellen und Unfalllinien 2004 -2006 




- 40 - 
... 
Anhang 2: 
 
Plan Hauptverkehrsstraßennetz Münster mit Ausweisung der zulässigen Geschwindigkei- 
ten (Stand: Sept. 2008) 
 
 
 
      ( Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Stand: September 2008)

- 41 - 
... 
Anhang 3:     
Stufenplan  zur Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten in 2009, 2010 
 
 
 
      (
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Stand: Dezember 2008)

- 42 - 
... 
Anhang 4:   Arbeits- / Zeitplan  der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung und die            
geplante achsenweise Bearbeitung der UHS/UHL in 2009 – 2013 
  
Bei der anstehenden Überarbeitung / Modernisierung der Lichtsignalsteuerung werden die 
Empfehlungen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen und –linien und zur Änderung 
der zulässigen Geschwindigkeiten gemäß Leitlinien des Masterplanes und des Ver- 
kerhssicherheitsprogrammes (Kapitel 3.3) berücksichtigt. 
 
A  Modellachse Albersloher Weg [Netzsteuerungsbereich A]  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.     
         
A 51 3290 Albersloher Weg / Hafenstraße 
ist  schon     
ummarkiert  
A 
26 8050 Albersloher Weg / Ratio 
ist schon      
umgebaut  
A 27 8060 Albersloher Weg / An den Loddenbüschen beobachten  
      
   Änderung Vzul  in 2009   
A  8070 Albersloher Weg / Münnichweg 2009 2009 
A 72 8080 Albersloher Weg / Erbdrostenweg 2009 2009 
A 28 8090 Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg 2009 2009 
A  8100 Albersloher Weg / York-Kaserne 2009 2009 
A 6 8110 Albersloher Weg / Paul-Engelhardt-Weg 2009 2009 
A  8120 Albersloher Weg / Heidestraße 2009 2009 
A  8130 Albersloher Weg / Angelsachsenweg 2009 2009 
       
B  Steinfurter Straße / Weseler Straße [Netzsteuerungsbereich B]  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
 B2  1010 Steinfurter Straße / B 54 / Abzweig Nienberge 2008 2009/10 
  1020 Steinfurter Straße / Wilkinghege 2008 2009/10 
  1025 Steinfurter Straße / Austermannstraße 2008 2009/10 
  1030 Steinfurter Straße / Eissporthalle 2008 2009/10 
  1040 Steinfurter Straße / Leonardo-Campus 2008 2009/10 
 8 1050 Steinfurter Straße / York-Ring / Orleans-Rin g 2008 2009/10 
  1051 York-Ring / Koburger Weg 2008 2009/10 
  1060 Steinfurter Straße / Kapuziner Straße 2008 2009/10 
  1061 Steinfurter Straße / Catharina-Müller-Straße 2008 2009/10 
 10 1070 Steinfurter Straße / Grevener Straße 2008 2009/10 
      
 B1 82 1080 Steinfurter Straße / Neutor 2008 2009 
  1081 Wilhelmstraße / Grevener Straße 2008 2009 
  1090 Neutor  / Münzstraße 2008 2009 
 36 1100 Hindenburgplatz / Überwasserstraße 2008 2009 
  1110 Hindenburgplatz / Frauenstraße 2008 2009 
 37 1120 Landgericht 2008 2009 
  1121 Universitätsstraße / Krummer Timpen 2008 2009 
 84 1123 Hüfferstraße / Badestraße 2008 2009 
  1130 Am Stadtgraben / Georgskommende 2008 2009

- 43 - 
... 
 46 1140 Aegidiitor 2008 2009 
 48 1150 Weseler Straße / Bismarckallee 2008 2009 
 49 1160 Weseler Straße / Moltkestraße 2008 2009 
 47 1161 Moltkestraße / Marks-Haindorf-Stiege 2008 2009 
 9 1170 Weseler Straße / Geiststraße 2008 2009 
 62 1190 Weseler Straße / Koldering 2008 2009 
  1195 Weseler Straße / Sperlichstraße 2008 2009 
 80 1200 Weseler Straße / Sentmaringer Weg 2008 2009 
 23 1210 Weseler Straße / Inselbogen 2008 2009 
  1220 Weseler Straße / Buckstraße 2008 2009 
  1230 Weseler Straße / P + R-Platz 2008 2009 
 3 1240 Weseler Straße / BAB-Zubringer 2008 2009 
 83 1250 Weseler Straße / Boeselager Straße 2008 2009 
      
B2  2010 Grevener Straße / Melchersstraße 2008 2009/10 
 52 2020 Grevener Straße / York-Ring 2008 2009/10 
  2021 Friesenring / Kinderhauser Straße  2008 2009/10 
       
D  II. Nord- und Westtangente [Netzsteuerungsbereich D und E ]  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.     
 D1   3120 Friesenring / Jahnstraße 2009/10 2009/10 
D1  53 3130 Cheruskerring / Wienburgstraße 2009/10 2009/10 
D1   3140 Cheruskerring / Langemarckstraße 2009/10 2009/10 
D1  12 3150 Cheruskerring / Kanalstraße 2009/10 2009/10 
D1  11 3160 Niedersachsenring / Gartenstraße 2009/10 2009/10 
D1  15 3170 Niedersachsenring / Piusallee 2009/10 2009/10 
D1   3171 Niedersachsenring / Schleswiger Straße 2009/10 2009/10 
D1  17 3180 Niedersachsenring / Ostmarkstraße 2009/10 2009/10 
D1   3181 Ostmarkstraße / Dieckstraße 2009/10 2009/10 
D1   3183 Niedersachsenring / Schleusenweg 2009/10 2009/10 
D1   5010 Gartenstraße / Hoher Heckenweg 2009/10 2009/10 
       2009/10 2009/10 
  E 2 3020 Kolde-Ring / Mecklenbecker Straße 2009/10 2009/10 
  3021 Kardinal-von-Galen-Ring / Sentruper Höhe 2009/10 2009/10 
  3023 Kolde-Ring / Sperlichstraße 2009/10 2009/10 
  3030 Kardinal-von-Galen-Ring / Sentruper Straße 2009/10 2009/10 
  3040 Kardinal-von-Galen-Ring / Nils-Stensen-Straße  2009/10 2009/10 
 61 3050 Rishon-le-Zion-Ring / Hüfferstraße 2009/10 2009/10 
  3060 Rishon-le-Zion-Ring / Sertürner Straße 2009/10 2009/10 
 7 3070 Orléans-Ring / Einsteinstraße 2009/10 2009/10 
   auch UHS 2007 vor Umbau 2008  verbessert 2008   
 5 3080 Orléans-Ring / Wilhelmstraße 2009/10 2009/10 
  16130  Coesfelder Kreuz 2009/10 2009/10 
         
     zusätzlich im Netzsteuerungsbereich  D2:   
 D2   6160 Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 2009 2009 
 66 6161 Schifffahrter Damm / Ostmarkstraße 2009 2009 
  6170 Warendorfer Straße / Danziger Freiheit 2009 2009

- 44 - 
... 
D3   II. Osttangente [Netzsteuerungsbereich D3 ]   
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
 18 3210 Kaiser-Wilhelm-Ring / Warendorfer Straße 2009/10 2010/2011  
  3220 Hohenzollernring / Mauritzsteinpfad 2009/10 2010/2011 
  3221 Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege 2009/10 2010/2011 
 21 3230 Hohenzollernring / Sternstraße 2009/10 2010/2011 
  3240 Hohenzollernring / Sophienstraße 2009/10 2010/2011 
  6120 Warendorfer Straße / Friedensstraße 2009/10 2010/2011 
  6130 Warendorfer Straße / Oststraße 2009/10 2010/2011 
  6150 Warendorfer Straße / Dechaneistraße 2009/10 2010/2011 
       
C  Bahnhofsbereich und I. Nordtangente [Netzsteuerungsbereich C]  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
   4010 Hafenstraße / Von-Steuben-Straße 2010 2011 
  106 4011 Hafenstraße /  Bahnhofstraße 2010 2011 
  44 4020 Berliner Platz / Herwarthstraße 2010 2011 
   4030 Bahnhofstraße / Windthorststraße 2010 2011 
   4040 Bahnhofstraße / Urbanstraße 2010 2011 
  42 4050 Servatiiplatz 2010 2011 
   4051 Eisenbahnstraße / Erlöserkirche 2010 2011 
   4052 Friedrichstraße / Erlöserkirche 2010 2011 
  64 4060 Landeshaus 2010 2011 
  65 4061 Warendorfer Straße / Friedrichstraße 2010 2011 
  39/40 4070 Hörster Tor / Promenade 2010 2011 
   4080 Von-Vincke-Straße / Urbanstraße 2010 2011 
   4090 Von-Vincke-Straße / Windthorststraße 2010 2011 
   4100 Engelstraße / Herwarthststraße 2010 2011 
   4110 Schorlemer Straße / Engelenschanze 2010 2011 
   4120 Hafenstraße / Engelstraße 2010 2011 
   6020 Münzstraße / Hollenbeckerstraße 2010 2011 
  101 6030 Buddenturm / Kreuztor 2010 2011 
  101 6040 Bergstraße / Tibusstraße 2010 2011 
  38/101  6050 Theater 2010 2011 
  101 6060 Hörsterstraße / Bült 2010 2011 
  101 6070 Mauritzstraße / Asche 2010 2011 
         
     zusätzlich im Netzsteuerungsbereich C:   
  68/107  9010 Wolbecker Straße / Bremer Platz 2010 2011 
   9011 Bremer Straße / Schillerstraße 2010 2011 
       
F  Hammer Straße [Netzsteuerungsbereich  F1, F2 ]   
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
 F2  1191  Geiststraße / Dondersring 2011 2012 
   1192  Geiststraße / Turmstraße 2011 2012 
  85 7030  Hammer Straße / Goebenstraße 2011 2012

- 45 - 
... 
  85 7040  Hammer Straße / Turmstraße 2011 2012 
  85 7050  Hammer Straße / Kurzestraße 2011 2012 
  86 7080  Hammer Straße / Geiststraße 2011 2012 
   7090  Hammer Straße / Fehrbellinweg 2011 2012 
  86 7100  Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße 2011 2012 
  86 7110  Hammer Straße / Metzer Straße 2011 2012 
  86 7120  Hammer Straße / Münstermannweg 2011 2012 
  86 7130  Hammer Straße / Umgehungsstraße 2011 2012 
  86 7140  Hammer Straße / Düesbergweg 2011 2012 
 87 7150  Hammer Straße / Siemensstraße 2011 2012 
      
F1    *Änderung Vzul =60 km/h in 2009    
   7170  Hammer Straße / Alte Reitbahn 2009*/2011 2009*/2012 
   7180  Hammer Straße / Baumarktzufahrt 2009*/2011 2009*/2012 
      
   
Zweistreiger Bereich 
**Änderung Vzul =50 km/h   
  87 7190  Hammer Straße / Hohe Geest 2009**/2011 2009**/2012  
      
  4 7200  Hammer Straße / Meesenstiege 2011 2012 
   7201  Hohe Geest / Merkur Eck 2011 2012 
      
 F2  11020  Friedrich-Ebert-Platz 2011 2012 
   11040  Friedrich-Ebert-Straße / Augustastraße 2011 2012 
  88 11070  Friedrich-Ebert-Straße / Herdingstraße 2011 2012 
   11080  Friedrich-Ebert-Straße / Dahlweg 2011 2012 
       
I  Weseler Straße in Mecklenbeck [Netzsteuerungsbereich I]  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
   1252  Weseler Straße / Kerkheideweg 2011 2012 
   1260  Weseler Straße / Mersmannsstiege 2011 2012 
   1261  Weseler Straße / Zufahrt GAD 2011 2012 
   1262  Mersmannsstiege / Daimlerweg 2011 2012 
   1270  Weseler Straße / Dingbängerweg 2011 2012 
   1273  Weseler Straße / Meyerbeerstraße 2011 2012 
   1274  Weseler Straße / Hellweg-Baumarkt 2011 2012 
   1280  Weseler Straße / Heroldstraße 2011 2012 
   1290  Weseler Straße / Untiedtheide 2011 2012 
   1300  Weseler Straße / An der Hansalinie 2011 2012 
       
H  Grevener Straße [Netzsteuerungsbereich H]    
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
   2030  Grevener Straße / Dorpatweg 2012 2013 
  34 2040  Grevener Straße / Messkamp 2012 2013 
   2041  Grevener Straße / Von-Einem-Straße 2012 2013 
  97 2050  Grevener Straße / Dreizehnerstraße 2012 2013

- 46 - 
... 
   2070  Grevener Straße / Westhoffstraße 2012 2013 
  76 2080  Grevener Straße / Am Burloh 2012 2013 
  96 2081  Kanalstraße / Bröderichweg 2012 2013 
  96 2082  Bröderichweg / Regina-Protmann-Straße 2012 2013 
   2090  Grevener Straße / Janningsweg 2012 2013 
  95 2100  Grevener Straße / Kristiansandstraße 2012 2013 
   12100  Westhoffstraße / Rektoratsweg 2012 2013 
       
   Einzel-LSA  außerhalb der Netzsteuerungsbereiche  
  UHS/   LSA- Knotenpunktsname Planung Realisierung  
  UHL-Nr.    Nr.    
  14 5030  Hoher Heckenweg / Piusallee 2012 2013 
  24 13060  Kappenberger Damm / Geringhoffstraße 2012 2013 
  29 21030  Amelsbürener Straße  / Meesenstiege 2012 2013 
  69 27010  
Warendorfer Straße / Handorfer Straße   
[Landesbetrieb]  
noch abzustim- 
men  
  70 27140  
Warendorfer Straße / Pleistermühlenweg   
[Landesbetrieb]  
noch abzustim- 
men  
  73 8061  An den Loddenbüschen / Höltenweg 2012 2013 
  90 8062  Trauttmannsdorffstraße / Siemensstraße 2012 2013 
  92 21010  Westfalenstraße / Marktallee 2012 2013 
  92 21100  Westfalenstraße / Friedhofstraße 2012 2013 
  94 12080  Westhoffstraße / Am Burloh 2012 2013 
  94 12090  Am Burloh / Rektoratsweg 2012 2013 
  98 24010  Pienersallee  / Tilbecker Straße  2012 2013 
  99 24130  Roxeler Straße  / Schelmenstiege  2012 2013 
       
  UHS Unfallhäufungsstellen  - UHS ohne LSA  2011/2012 2012/2013  
        
     1-Jahres-Unfallhäufungsstellen   
  75   Mariendorfer Straße/Dyckburgstraße 2011/2012  2012/2013 
      
     3-Jahres-Unfallhäufungsstellen   
  1   Umgehungstsraße/Wolbecker Straße  2008 prov. LSA   
  13   Roxeler Str./Von-Esmarch-Str./Busso-Peus-Str. 2011/2012  2012/2013 
  20   Hohenzollernring/Oststraße 2011/2012  2012/2013 
  22   Horstmarer Landweg/Corrensstraße 2011/2012  2012/2013 
  32   Wilkinghege/Idenbrockweg/Gasselstiege 2011/2012  2012/2013 
  43   Windthorststraße/Promenade 2011/2012  2012/2013 
   auch UHS 2007 2011/2012  2012/2013 
  74   Trauttmannsdordstraße/Hammer Straße 2011/2012  2012/2013 
      Ludgeriplatz Umbau 2008  
   auch UHS 2007

- 47 - 
... 
  UHL Unfallhäufungslinien- UHL ohne LSA     
         
     3-Jahres-Unfallhäufungsstellen    
  89   
Bismarkallee;  Kardinal-von-Galen-Ring bis Wese- 
ler Straße 
2011/2012  2012/2013 
  93   Marktallee; Westfalenstraße bis Hülshoffstraße 2011/2012  2012/2013 
  100   
Am Steintor/Münsterstraße; Petersdamm bis Am 
Borggarten 
2011/2012  2012/2013 
  102   
Johannisstraße/Rothenburg; Bispinghof bis Michae- 
lisplatz 
2011/2012  2012/2013 
  103   
Warendorfer Straße; Gereonstraße bis Eisenbahn- 
straße 
2011/2012  2012/2013 
  104   Aegidiistraße; Am Stadgraben bis Rothenburg 2011/2012  2012/2013 
 
 
            (
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, November 2008)

- 48 - 
 
Anhang 5: 
 
Zeitplan Verkehrssteuerung 2009-2010   
mit Modernisierung der Lichtsignaltechnik, 
Entschärfung der Unfallhäufungsstelen 
und zum Teil Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten 
 
 
      ( Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Stand: Dezember 2008)

... 
 
 
        Anlage 3  
zur Vorlage 997/2008 
  
 
 
 
 
 
Verkehrssicherheitsprogramm 2009 – 2013 – Personalbedarf 
 
Nach der Projektkonferenz „Unfallprävention“ am 09.09.2008 haben das Ordnungsamt, das 
Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung und das Tiefbauamt zu ihrem jeweili- 
gen Handlungsfeldern Maßnahmenpakete entwickelt und zu einem Verkehrssicherheitspro- 
gramm 2009 – 2013 gebündelt. 
 
Der Umfang und die Intensität des Programms lassen es nicht zu, es mit den vorhandenen 
Ressourcen (wie beim Masterplan zur Verkehrsunfallprävention) umzusetzen. 
 
Dazu wird nachfolgend Stellung genommen. 
 
 
1. Organisatorische Strukturen und Prozesse 
 
Die beteiligten Ämter arbeiten seit 2007 vernetzt im Projekt „Verkehrsunfallpräven- 
tion“ in ihrem jeweiligen Handlungsfeld. Das ist sehr erfolgreich und es gibt keinen 
Anlass, dies organisatorisch oder prozessual zu ändern (z.B. durch eine verstärkte 
Zentralisation). 
 
 
2. Personalbedarf 
 
 
2.1 Überwachung/ Ahndung (Handlungsfeld 1) – Ordnungsamt 
 
Im Handlungsfeld 1 sollen zur Umsetzung der politischen Vorgaben und der Emp- 
fehlung des GDV-Gutachtens die Geschwindigkeitskontrollen durch eine Verdop- 
pelung der Kapazitäten intensiviert werden. 
 
Es soll eine neue Überwachungseinheit aufgestellt werden. Erforderlich sind: 
 
1,0 Position Technik/ Fahrer G06 „Bußgeldangel.“ (32 .21) 
0,5 Position Technik/Datenerfassung G06 „Bußgeldange l.“ (32.21) 
2,0 Positionen SB Owi-Verfahren G08 „Bußgeldangel.“ (32 .21) 
 
Dies entspricht dem Ausstattungsstandard einer solchen Einheit und einer zusätz- 
lichen Präsenz im Verkehrsraum von 136 Std./Monat. 
 
Es wird erwartet, dass so rd. 10.000 weitere Verstöße geahndet werden müssen.

- 2 - 
 
... 
 
2.2 Bau- und Verkehrstechnik (Handlungsfeld 2) – Amt für Stadtentwicklung, 
Stadt- und Verkehrsplanung und Tiefbauamt 
 
Die Bemessungsgrößen für Bau- und Verkehrstechnik ergeben sich aus dem 
GDV-Gutachten in den „Kategorien“ 
 
- Unfallhäufigkeitsstellen 
- Unfallauffällige Verkehrsstraßen und Verkehrssteu erung 
- Radverkehrunfälle 
- Auswirkungen der verstärkten Überwachungsarbeit v on Polizei und 
Ordnungsamt im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 
- Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung und das Tiefbauamt 
haben in diesen Bereichen der Verkehrsunfallprävention, vor allem seit dem Jahr 
2007 mit dem Bekanntwerden der schlechten Verkehrssicherheitslage, umfangrei- 
che Erkenntnisse zum Arbeitsauwand gewonnen. 
 
• Mit der Unfallauswertung und der Behebung von Unfa llhäufigkeitsstellen 
(Coesfelder Kreuz, Albersloher Weg, etc) waren bis zu 5 Sachbearbeiter/- 
innen gleichzeitig gebunden. 
 
• 20 von insgesamt ca. 83 Unfallhäufigkeitsstellen k onnten so analysiert und 
Verbesserungsmaßnahmen (planerisch/ baulich/ verkehrsregelnd/ signal- 
technisch) entwickelt werden. Mehr als 60 Maßnahmen müssen noch ab- 
gewickelt werden. 
 
• Die Radverkehrsunfälle wurden mit 1 Vollzeitkraft ganzjährig ausgewertet. 
Dazu wurde ein eigenes Radwegeprogramm entwickelt und beispielsweise 
an der Hammer Str. geplant und mit dem Ordnungsamt und dem Tiefbau- 
amt umgesetzt. 
 
• Im Rahmen der Radwegerevision wurden 45 Km (von 29 3 Km) Radwege- 
netz überprüft, Verbesserungen geplant und ebenfalls mit dem Ordnungs- 
amt und dem Tiefbauamt im Jahr 2007 umgesetzt. 
 
• Das Programm konnte aufgrund des zusätzlichen Aufw andes im Jahr 2008 
nicht fortgeführt werden. 
 
• Da sich das GDV-Gutachten auf die Unfalllage 2004 – 2006 bezieht, sind 
in den jetzigen Überlegungen die Jahre 2007 – 2008 generell einzubezie- 
hen. 
 
 
2.2.1 Mehrbedarf 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung und das Tiefbauamt 
haben die offenen Projekte/ Maßnahmen in das Verkehrssicherheitsprogramm 
übernommen und mit einem 5-jährigen Arbeits- und Zeitplan versehen. Das 5-
Jahres-Programm des Ordnungsamtes, des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt- 
und Verkehrsplanung und des Tiefbauamtes berücksichtigt die „Machbarkeit“ im 
Stadtgebiet. Eine kürzere zeitliche Planung würde zu unerträglichen Verkehrsbe- 
einträchtigungen im gesamten Stadtgebiet führen.

- 3 - 
 
... 
Das Programm kann innerhalb dieses Zeitraums nur abgewickelt werden, wenn es 
zu einer personellen Verstärkung von zumindest je 2,00 Stellen kommt.  
 
 
2.2.2 Auswirkungen auf die planmäßige Arbeit 
 
Die planmäßigen Arbeitsprogramme sowie die einzelnen Aufträge aus Bürger- 
schaft und politischen Gremien binden das vorhandene Personal in beiden Ämtern 
vollständig. Die Aufstellung unter Punkt 2.2 zeigt, dass damit die begonnen Maß- 
nahmen zur Verkehrsunfallprävention nicht fortgeführt werden konnten. 
Die Verstärkung um 4,0 Positionen ist zwingend. Diese zusätzlichen Kapazitäten 
müssen konsequent in der Unfallprävention eingesetzt werden, weil ansonsten 
das zeitliche Ziel von 5 Jahren nicht eingehalten werden kann. 
 
Durch das besondere Engagement im Bereich der Verkehrsunfallprävention wer- 
den sich bei „sonstigen wünschenswerten planbaren“ Projekten Verzögerungen 
nicht vermeiden lassen. 
 
Der Bereich der Verkehrssteuerung (Fachstelle 61.43 des Amtes Stadtentwick- 
lung, Stadt- und Verkehrsplanung) wird versuchen, den zusätzlichen Aufwand 
durch das Verkehrssicherheitsprogramm, mit den vorhandenen Ressourcen zu 
bewältigen. 
 
 
2.3 Öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung (Handlungsfeld 4) – Ordnungs- 
amt ( Koordination und Kommunikation) 
 
Das Ordnungsamt hat die Geschäftsführung für die Ordnungspartnerschaft über- 
nommen. Bei der Größenordnung des Gesamtvorhabens und der Anzahl der Ord- 
nungspartner ist hier ein(e) Ansprechpartner/-in zu „installieren“. 
 
Hier werden die administrativen Aufgaben gebündelt, die reibungslose Kommuni- 
kation unter den Ordnungspartnern und die Außendarstellung der Ordnungspart- 
nerschaft gesichert. 
 
Auch im Ordnungsamt können dafür keine vorhandenen/ freien Stellen in An- 
spruch genommen werden, so dass es hier zu einem zusätzlichen Einsatz von 
 
1,0 Position Koordinierung und Kommunikation G09/10 (A0 9/A10) Amt 32 
 
kommen muss. 
 
 
3. Aufwendungen / Erträge 
 
 Die Personalaufwendungen sind in Ziffer III der Vo rlage dargestellt. Sie bilden den 
Schwerpunkt der laufenden Aufwendungen für das Verk ehrssicherheitsprogramm 
2009 bis 2013. Dazu gehören auch die notwendigen Üb erwachungsmaßnahmen. 
Die nach Verstärkung des „Handlungsfeldes Überwachu ng und Ahndung“ insge- 
samt erzielten Erträge werden äquivalent für die Ve rbesserung der Verkehrsunfall- 
prävention verwandt. Die Ertragsdifferenz der Verke hrsüberwachung fließt damit 
vollständig in die Verkehrssicherheit und finanzier t im Wesentlichen den zusätzli- 
chen Personalaufwand.

- 4 - 
 
 
 
4. Befristung und personelle Umsetzung 
 
Die zuvor genannten Positionen werden für 5 Jahre besetzt. 
 
Das Ordnungsamt, das Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung und 
das Tiefbauamt  betrauen mit den Aufgaben erfahrene Sachbearbeiter/- innen und 
Führungskräfte. Nur durch diese Lösung in der Linie ist sichergestellt, dass dieses 
anspruchsvolle Programm ab 2009 quantitativ und qualitativ umgesetzt werden 
kann. 
Die so frei gewordenen Stellen werden befristet nach besetzt.

Verbesserung der Verkehrssicherheit 
in Münster 
 
Kurzfassung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: 
 
Gesamtverband der  
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
Kurzfassung 
 
Köln, 25.08.2008  Planerbüro Südstadt / P3 Agentur 
Vorwort 
 
Die Lebensqualität einer Stadt – so zeigen Umfragen  auch in Münster – wird insbesondere auch durch 
die Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit b estimmt. Nach Bekanntwerden der über mehrere 
Jahre schlechten Unfalllage in der Stadt Münster wa r es daher eine Aufgabe höchster Priorität, den 
Zusammenhängen und Hintergründen dieser Entwicklung  nachzugehen.  
Die Stadt Münster, die Polizei und 24 weitere Partn er aus Gesellschaft und Verwaltung gründeten dazu 
im Juni 2007 die „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunf allprävention“ mit dem Ziel, gemeinsam Strategien, 
ein Programm und konkrete Maßnahmen zur Verbesserun g der Verkehrssicherheit in der Stadt zu 
entwickeln, um die Zahl der Unfälle mit Verletzten in Münster jährlich um 10% zu senken. Die 
Unfallforschung der Versicherer (UDV) erklärte sich  bereit, durch eine umfassende Unfallanalyse die 
dafür erforderliche Basis zu schaffen. 
Aufbauend auf den Unfall- und Verkehrs-Datengrundla gen der Jahre 2004 - 2006, den breit angelegten 
Erfahrungen der Polizei und der Unfallkommission de r Stadt hat das Planerbüro Südstadt im Auftrag der 
UDV das vorliegende Gutachten mit differenzierten U nfallanalysen und Empfehlungen erarbeitet. Der 
Schwerpunkt dieser Grundlagenuntersuchung liegt in der ingenieurmäßigen Auswertung und Bewertung 
der unfallauffälligen Strecken und Knotenpunkte im Verkehrsstraßennetz der Stadt, ergänzt um 
Verhaltensbeobachtungen.  
63 Unfallhäufungsstellen und 22 unfallauffällige St raßenabschnitte (Unfallhäufungslinien) wurden im 
Stadtgebiet identifiziert. Hier ereigneten sich 34%  aller Unfälle mit Personenschaden und 36% der an 
Unfällen beteiligten Fußgänger und Radfahrer verung lückten hier. Die Beseitigung dieser 
Problembereiche muss daher einer der Schwerpunkte d er zukünftigen Verkehrssicherheitsarbeit in 
Münster sein. 
Ein besonderes Augenmerk muss auch dem Schutz der s chwächeren und am meisten gefährdeten 
Verkehrsteilnehmer, den Fußgängern und Radfahrern z ukommen. Obwohl diese nur an ca. 10% aller 
Unfälle (ca. 1.000 Unfälle / Jahr) beteiligt sind, stellen sie ca. 60% der Verletzten und Getöteten. 
Dabei wird es nicht nur um bauliche und verkehrsreg elnde Verbesserungen gehen. Notwendig sind 
auch die Entwicklung von Verkehrssicherheitsstrateg ien sowie von Maßnahmen zur Aufklärungs- und 
Öffentlichkeitsarbeit, um eine neue Qualität der Pa rtnerschaft im Verkehr und damit ein verändertes 
Verkehrsverhalten zu erreichen. 
Auf Grundlage dieses Gutachtens können nun der vom Rat der Stadt Münster beschlossene 
„Masterplan Verkehrsunfallprävention Münster“ fortg eschrieben sowie ein breit angelegtes 
Verkehrssicherheitsprogramm für Münster aufgestellt  werden, das jährlich durch Unfallberichte der 
Polizei und Fortschrittsberichte der Fachverwaltung  aktualisiert werden soll.  
 
 
 
 
Dr. Berthold Tillmann Hubert Wimber Siegfried Brock mann 
Oberbürgermeister Polizeipräsident Abteilungsleiter  
Stadt Münster Münster Unfallforschung der Versicher er

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
Kurzfassung   
Planerbüro Südstadt / P3 Agentur Köln, 25.08.2008 S eite I 
1  KURZFASSUNG 
Die Verkehrsunfallstatistik des Innenministeriums i n Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt auf, dass die 
Stadt Münster über Jahre die in NRW schlechteste Ve rkehrsunfallbilanz bei Unfällen mit 
Personenschaden aufweist. Während landesweit die Un fälle mit Personenschaden rückläufig sind, 
verzeichnet Münster in den letzten Jahren einen Ans tieg. Dabei sind vor allem Radfahrer betroffen. Die  
Zunahme der Unfälle ist auch das Ergebnis der steti gen Zunahme sowohl des Kraftfahrzeugverkehrs 
als auch des Anteils des Radverkehrs in Münster. Da durch hat sich das mögliche Konfliktpotenzial 
zwischen den Verkehrsteilnehmergruppen zwangsläufig  erhöht. Die Verkehrsanlagen sind inzwischen in 
Grenzbereiche für die Verkehrssicherheit gestoßen u nd reichen im derzeitigen Zustand an vielen 
Stellen und Strecken nicht mehr aus, um sichere Ver kehrsabläufe zu gewährleisten. Insbesondere 
werden die Dimensionierung der Radverkehrsanlagen u nd die Radverkehrsführung in Knotenpunkten 
dem hohen Anteil des Radverkehrs in Münster nicht m ehr gerecht. 
1.1  Unfallhäufungsstellen und -linien 
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden in Münster 27.74 1 Unfälle polizeilich erfasst, davon 2.541 mit 
Radverkehrsbeteiligung. Insgesamt wurden 23 Persone n getötet, 797 schwer und 3.839 leicht verletzt. 
Bei Radverkehrsunfällen wurden 6 Personen getötet, 341 schwer und 1.582 leicht verletzt.  
Auch wenn sich das Unfallgeschehen in Münster auf d as gesamte Stadtgebiet verteilt, lassen sich durch 
die Auswertung der Unfalltypensteckkarten auch punk tuelle und linienhafte Unfallhäufungen feststellen:  
•  59 Unfallhäufungsstellen aus der 3-Jahreskarte 2004 -2006, 
•  4 Unfallhäufungsstellen aus der 1-Jahreskarte 2006 und 
•  22 Unfallhäufungslinien aus der 3-Jahreskarte 2004- 2006. 
Rund ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden geschehen im Bereich der Unfallhäufungsstellen und 
Unfallhäufungslinien. 86% der Unfallhäufungsstellen  sind lichtsignalgeregelte Kreuzungen oder 
Einmündungen.  
Folgende Unfallhäufungslinien fallen durch hohe Unf allkosten aus Unfällen mit Personenschaden auf: 
•  Hammer Straße 
•  Westfalenstraße 
•  Straßenzug Münzstraße bis Mauritzstraße 
Bei den 3-Jahres-Unfallhäufungsstellen fallen vor a llem die Kreuzungen  
•  Westfalenstraße / Meesenstiege / Merkureck 
•  Orléans-Ring / Coesfelder Kreuz / Einsteinstraße 
•  York-Ring / Grevener Straße / Friesenring

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
Kurzfassung 
 
Seite II Köln, 25.08.2008 Planerbüro Südstadt / P3 Agentur 
durch hohe Unfallkosten aus Unfällen mit Personensc haden auf. 
Schwerpunkte bei allen Unfällen mit Personenschaden  bilden mit insgesamt 46% die Abbiege- und 
Einbiegen/Kreuzen-Unfälle, also typische Knotenpunk tunfälle. 31% aller Innerorts-Unfälle mit 
Personenschaden ereignen sich an Lichtsignalanlagen . 
1.2  Radverkehrsunfälle 
In den letzten 10 Jahren hat die Anzahl der Radverk ehrsunfälle in Münster erheblich zugenommen. 
Insbesondere ist seit 2002 ein deutlicher Anstieg d er durch andere Verkehrsteilnehmer verursachten 
Radverkehrsunfälle zu verzeichnen.  
Im Zeitraum 2004 bis 2006 wurden in Münster 2.541 R adverkehrsunfälle polizeilich erfasst, davon 1.859 
mit Personenschaden, das sind 47% aller Unfälle mit  Personenschaden. Insgesamt wurden 51% der 
Radverkehrsunfälle durch motorisierte Fahrzeuge ver ursacht, 46% durch Radfahrer und 3% durch 
Fußgänger. An 12% der Radverkehrsunfälle (302 Unfäl le) waren ausschließlich Radfahrer beteiligt. 
Hauptunfallursachen bei den 1.286 durch Kraftfahrer  verursachten Radverkehrsunfällen sind die 
Nichtbeachtung der Vorfahrt (34%), Fehler beim Abbi egen (28%) und beim Einfahren in den fließenden 
Verkehr (10%). Hauptunfallursache bei den 1.164 von  Radfahrern verursachten Unfällen sind neben 
Fahrfehlern (19%) die Nichtbeachtung der Vorfahrt ( 18%), ungenügender Abstand (15%) und 
Alkoholeinfluss (12%). 
 
1.3 
 Verhaltensbeobachtung 
Schwerpunkt des Gutachtens ist die Analyse des Unfa llgeschehens. Verkehrspsychologische 
Betrachtungen waren nicht Bestandteil der Bearbeitu ng. Daher sind auch keine detaillierten Aussagen 
zum allgemeinen Verkehrsverhalten und zur generelle n Akzeptanz von Verkehrsregeln möglich.  
In Ergänzung zu den unfallbezogenen Analysen wurden  aber stichprobenhafte 
Verhaltensbeobachtungen durchgeführt. Ziel der Beob achtungen war es, Hinweise dafür zu finden, ob 
in Münster ein typisches Fehlverhalten der Verkehrs teilnehmer zum Unfallgeschehen beiträgt.  
Die Verhaltensbeobachtungen belegen unter anderem, dass insbesondere uneinheitliche oder schwer 
einsehbare Regelungen zu einer schlechten Akzeptanz  beitragen können. 
Rotlichtverstöße 
Die stichprobenhafte Beobachtung ergab, dass sich d ie Mehrzahl der Fußgänger und Radfahrer an das 
Rotlichtsignal halten. Bei Hochrechnung des relativ en Anteils der Rotlichtverstöße durch Radfahrer (7% ) 
auf die absolute Anzahl der Querungen an allen Sign alanlagen in Münster kann allerdings von etwa 
10.000 bis 13.000 Rotlichtverstößen täglich ausgega ngen werden.

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
Kurzfassung   
Planerbüro Südstadt / P3 Agentur Köln, 25.08.2008 S eite III 
Verhalten beim Abbiegen 
Die stichprobenhafte Beobachtung des Abbiegeverhalt ens der Kraftfahrer weist auf einen hohen Grad 
an Unaufmerksamkeit beim Abbiegen hin. Ein Drittel der Kraftfahrer vergewissern sich nicht oder nicht 
ausreichend, ob Radverkehr queren will. Selbst wenn  Radfahrer sich auf oder direkt an der Furt 
befinden, werden sie von 15% der Kraftfahrer nicht beachtet. Zudem wurde eine große Anzahl 
Kraftfahrer beobachtet, die beim Rechtsabbiegen den  Radfahrern keinen Vorrang gewährt. 
Nutzung der falschen Fahrbahnseite 
Die stichprobenhafte Beobachtung ergab, dass durchs chnittlich ca. 4% der Radfahrer auf der falschen 
Seite fahren. Dies führt nicht nur an Einmündungen und Zufahrten zu kritischen Situationen sondern 
auch zu Unfällen zwischen Radfahrern selbst. Ein be sonders hohes Risiko besteht zudem beim 
Befahren von signalisierten Furten entgegen der erl aubten Richtung. Etwa ein Viertel der Radfahrer 
nutzen die Furten in falscher Richtung. 
 
1.4 
 Geschwindigkeitsmessungen 
Bei 5.994 Auffahr- und Spurwechselunfällen (Unfallt yp 6, Längsverkehr) wurden in den Jahren 2004 bis 
2006 zwei Personen getötet, 53 schwer und 846 leich t verletzt. Die hohe Anzahl dieser Unfälle kann ein  
Hinweis darauf sein, dass die gefahrenen Geschwindi gkeiten unverträglich mit der straßenräumlichen 
Gestaltung oder dem Verkehrsaufkommen sind. Die dur chgeführten Geschwindigkeitsmessungen 
weisen eine deutliche Häufigkeit von Überschreitung en auf. Insbesondere nachts halten sich nur ein 
Drittel der Kraftfahrer an die zulässige Höchstgesc hwindigkeit. Jeder dritte Kraftfahrer fährt nachts 10 
bis 20 km/h zu schnell und jeder sechste bis zehnte  sogar um bis zu 30 km/h.  
 
1.5 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
Ziel der nächsten Jahre muss sein, Verbesserungen i n der Verkehrssicherheit herbeizuführen, um die 
Anzahl der Unfälle mit Personenschaden um jährlich mindestens 10% zu reduzieren.  
Um möglichst schnell auf das Unfallgeschehen einzuw irken, sollte mit den Maßnahmen begonnen 
werden, die eine kurze Anlaufzeit haben. Dazu wird generell empfohlen: 
•  Sofortiger Beginn der Umsetzung von Maßnahmen an de n Unfallhäufungsstellen (UHS) und 
Unfallhäufungslinien (UHL), die durch eine hohe Anz ahl von Unfällen mit Personenschaden bzw. 
durch hohe Unfallkosten aus Unfällen mit Personensc haden auffallen. 
•  Realisierung weiterer, evtl. auch provisorischer, s chnell umsetzbarer Maßnahmen an anderen UHS 
und UHL. 
Im Einzelnen sollten zudem folgende Maßnahmen umges etzt werden:

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster 
Kurzfassung 
 
Seite IV Köln, 25.08.2008 Planerbüro Südstadt / P3 Agentur 
•  Modifizierung der Lichtsignalsteuerungen zur besond eren Berücksichtigung der Sicherheitsbelange 
von Fußgängern und Radfahrern je nach Standort durc h zusätzliche Phasen, Veränderung der 
Phasen, Blockschaltungen, Gelbblinker etc.  
•  Intensivierung der Überwachung zur Einhaltung der V erkehrsregeln, insbesondere der 
Überwachung von Rotlichtverstößen durch alle Verkeh rsteilnehmer und das Befahren von 
signalisierten Furten durch Radfahrer in falscher R ichtung. 
•  Verdeutlichung der Radverkehrsführung über Grundstü ckszufahrten und Einmündungen. Durch 
Markierung (Furt, Piktogramme, evt. Roteinfärbung e tc.) und eine durchgängige, einheitliche 
Oberflächengestaltung des Radwegs wird dessen Erken nbarkeit verbessert. An Einmündungen von 
untergeordneten Straßen (Tempo 30-Zonen, Verkehrsbe ruhigte Bereiche etc.) trägt eine Anhebung 
des Radwegs auf Gehwegniveau (Rampen oder Rampenste ine) zur Reduzierung der 
Geschwindigkeit bei der Radwegüberfahrt bei und ver bessert so die Sicherheit für den Radverkehr. 
•  Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung durc h stationäre Anlagen im Bereich von UHS 
und UHL sowie ergänzende, stadtweite mobile Kontrol len. 
Weitere Maßnahmen haben eine längere Vorlaufzeit. A uch für diese Maßnahmen sollte jedoch sofort 
mit der Ausarbeitung von Konzepten und Planungen be gonnen werden. 
•  Schaffung sicherer Querungsmöglichkeiten von Fußgän gern und Radfahrern über 
Hauptverkehrsstraßen. 
•  Gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung d es Verhaltens der Verkehrsteilnehmer 
untereinander 
•  Überprüfung der Möglichkeit, das Konfliktpotenzial zwischen Kraftfahrzeugen und 
Fußgängern/Radfahrern durch verkehrslenkende bzw. v erkehrsverlagernde Maßnahmen oder die 
Einrichtung von Fahrradstraßen auf unfallauffällige n, innerstädtischen Straßenabschnitten zu 
reduzieren. 
•  Veränderung von Straßenquerschnitten zur adäquaten Berücksichtigung der Sicherheitsbelange 
des Radverkehrs insbesondere bei Strecken mit hohem  Radverkehrsanteil. Hierzu zählt neben der 
breiteren Dimensionierung von Radwegen insbesondere  auch die Anlage von markierten 
Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn. 
Es wird empfohlen, diese Maßnahmen als Grundlage fü r den „Masterplan für mehr Verkehrssicherheit 
in Münster“ und als Basis für ein zeitlich gestaffe ltes Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zu nutzen .

Anlage 7_V997_2008_1.Erg_110509

8373 Zeichen

1 
           Anlage 7 
        zur Vorlage V/0997/2008/1.Erg. 
 
 
Anregungen parlamentarischer Gremien und eine Bürgeranregung 
zur Änderung der  zulässigen Geschwindigkeiten im Verkehrsnetz 
mit Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
In Anhang 1  sind die bisher eingegangen parlamentarischen Anregungen / Anträge und eine 
Bürgeranregung nach §27 GO NW zur Änderung der  zulässigen Geschwindigkeiten  im 
Verkehrsnetz tabellarisch aufgeführt. 
 
Im Anhang 2  erläutert die Verwaltung die Rechtslage  zur Änderung der zulässigen 
Geschwindigkeiten (innerorts bzw außerorts) und stellt die Entscheidungszuständigkeiten 
dar. Entsprechend der beantragten Beschlusslage in Ziffer 6 der Vorlage V/0997/2008/1. 
Erg. werden die parlamentarischen Gremien über die Prüfergebnisse und geplanten 
Änderungen vorab informiert.

2 
           Anhang 1 
 
 
I. Offene Anträge/Anregungen  auf Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
auf Straßen in Münster innerhalb geschlossener  Ortschaften  (Stand 07.05.09) 
 
Antragsteller  Datum  Ordnungsnummer 
 Antragsinhalt 
BV Münster-
Hiltrup  
19.12.2008 
 A-H/0003/2009  Tempo 30 Marktallee  
 
§ 24 GO NRW  
Herr Berg 
 
17.01.2008 
 15/2008  Tempo 50 Albersloher Weg  
Ratsfraktion der 
Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL  
24.11.2008 
 A-R/0058/2008  - Im Vorbehaltsnetz wird im 
gesamten bebauten Stadtgebiet 
eine Höchstgeschwindigkeit von 
50 km/h festgesetzt. Aufhebung 
von Ausnahmen wie Weseler 
Straße Ring. 
- Erarbeitung eines Umsetzungs- 
konzeptes (mit ÖPNV-
Abstimmung) für eine flächen- 
deckende Tempo-30-Regelung im 
gesamten untergeordneten 
Straßennetz. 
Stellungnahme 
des VCD-
Kreisverbands 
Münster zu 
Vorlage 
V/0997/2008  
 
14.01.2008 
 / - Konsequente Senkung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit. 
- Tempo 50 auf dem zweiten 
Tangentenring. 
Senkung auf Tempo 30 aus 
Verkehrssicherheitsgründen, wo 
wegen der Verkehrsdichte und z.B. 
der Vielzahl der unterschiedlichen 
Vorgänge wie Ein- und Ausparken 
und Querungen eine höhere 
Geschwindigkeit keinesfalls 
angemessen ist. Z.B. der nördliche 
Teil der Hammerstraße und 
Straßen innerhalb des 
Promenadenrings. 
Anregungen aus 
der 
Bürgeranhörung 
 
13.01.2009   - Allgemeine deutliche Senkung der 
Geschwindigkeit.  
- Eine Geschwindigkeits -
beschränkung auf 60 km/h bedeute 
eine Fahrgeschwindigkeit von 
mindestens 70 km/h. Daraus gehe 
eine Signalwirkung für noch höhere 
Geschwindigkeiten hervor. 
- Tempo 50 auch auf dem 
Friesenring. Auch dort bestehe 
dichte Wohnbebauung.

3 
 
AC Münster im ADAC  
 
- Tempobegrenzungen sollen 
möglichst durch Zusatzschilder 
begründet und zeitlich, 
räumlich, möglichst variabel 
steuerbar auf den jeweiligen 
Fall beschränkt sein 
- Anhebung der zul. 
Höchstgeschwindigkeit auf der 
Umgehungsstraße auf 100 
km/h zwischen Albersloher 
Weg und Autobahn. 
- Vereinheitlichung (auch 
Reduzierung) der zul. 
Höchstgeschwindigkeit auf 
den Ringen im Zusammenhang 
mit einer tatsächlichen 
„Grünen Welle“. 
 
 
 
 
 
II. Offene Anträge/Anregungen  auf Änderung der  zulässigen Höchstgeschwindigkeit  
     auf Straßen in Münster außerhalb geschlossener  Ortschaften  (Stand 07.05.09) 
 
 
Antragsteller  Datum  Ordnungsnummer  Antragsinhalt  
BV Münster-
Südost  
 
Rat  
Verweis an 
Hauptausschuss 
 
17.02.2009  
 
 
25.03.2009 
 
A-S/0001/2009  
 
 
ABV/001/2009  
Tempo 50 Angelmodder Weg  
(zwischen Gremmendorf und 
Wersebrücke)  
BV Münster-
Hiltrup  
 
19.12.2008 
 A-H/0004/2009  Tempo 50 Hansestraße  
(zwischen Westfalenstraße und Am 
Oedingteich) 
 
BV Münster-
Hiltrup  
 
09.02.2009 
 A-H/0005/2009  Tempo 50 Osttor  
(zwischen Albersloher Weg und 
Rubensstraße)

4 
           Anhang 2 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
zu den offenen Anträgen/Anregungen  
auf Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Vzul) im Verkehrsenetz 
innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 
 
 
Die Verwaltung wird die im Zusammenhang mit dem Ver kehrssicherheitsprogramm 
eingegangenen Anträge und Anregungen der parlamenta rischen Gremien und Bürger/innen 
(siehe Übersicht/Anhang) entsprechend des Ratsbesch lusses zur Vorlage V/0997/2008 mit 
den darin vorgesehenen Prioritäten und Maßgaben bea rbeiten. Grundlage für die 
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms sind die  Erkenntnisse aus dem Gutachten 
des GDV und aus der jeweils aktualisierten Unfalllage. 
 
Rechtsgrundlagen 
Bei der Prüfung der Anträge und bei internen behörd lichen Planungen muss nach den 
bundesgesetzlichen Vorgaben (Straßenverkehrsgesetz / Straßenverkehrsordnung) 
unterschieden werden zwischen Straßen außerhalb ges chlossener Ortschaften 
(Außerortsstraßen) und Straßen innerhalb geschlosse ner Ortschaften (Innerortsstraßen). 
Abweichungen von den Regelgeschwindigkeiten (100 km /h außerorts und 50 km/h innerorts) 
bedürfen einer besonderen Prüfung. Die Kriterien di eser Prüfung sind bundesweit einheitlich 
in der Straßenverkehrsordnung und in den Verwaltung svorschriften festgelegt. Die 
Prüfungen und Entscheidungen  treffen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden, 
erforderlichenfalls nach Vorberatung in der örtlich en Unfallkommission. Die 
Straßenverkehrsbehörde Münster ist in ihren Entscheidungen nicht frei, sondern unterliegt im 
Einzelfall den Weisungen der höheren Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung Münster).  
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften 
Das Verkehrssicherheitsprogramm setzt einen Schwerp unkt auf die Beseitigung von 
Unfallrisiken an den 85 identifizierten Risikoberei chen (Unfallhäufungsstellen und -linien). 
Diese sind im GDV-Gutachten für die Jahre 2004-2006  ermittelt worden. Sie werden jährlich 
aufgrund aktueller Unfallentwicklungen/-auswertunge n überprüft, ggf auch ergänzt und bei 
neuen Erkenntnissen in der Unfallkommission beraten . Die Mehrzahl der identifizierten 
Risikobereiche liegt innerhalb geschlossener Ortschaften (vgl.  Masterplan S.15 / Bild 2).   
 
Die Ratsvorlage hat im Arbeits- und Zeitplan zum Verkehrssicherheitsprogramm  (Kapitel 
3.2.3 / Bild 12) die Prioritäten der Bearbeitung fe stgelegt. Danach wird die Verwaltung und 
Polizei ihre begrenzten Personalkapazitäten und ber eitgestellten Finanzmittel einsetzen. 
Zusätzliche Anträge werden auf Dringlichkeit und Ef fizienz überprüft und nach Möglichkeit im 
Rahmen der verfügbaren Ressourcen flexibel integriert. 
 
Die Bearbeitung der Anträge auf Änderung der zuläss igen Geschwindigkeit innerorts (siehe 
Übersicht/Anhang 1) wird die Verwaltung wegen der b esonderen Komplexität selbst 
vornehmen und bei Bedarf ein Votum der Unfallkommis sion einholen. Über die 
Prüfergebnisse werden die Antragsteller, die betroffenen parlamentarischen Gremien und die 
Öffentlichkeit zeitnah informiert. 
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften 
Im Zusammenhang mit der Vorlage V/0997/2008 sind au ch Anträge/Anregungen aus den 
parlamentarischen Gremien und von Bürgern/innen zur  Überprüfung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeiten auf Streckenabschnitten auß erhalb geschlossener Ortschaften 
gestellt worden.

5 
Auch wenn die bisher zur Überprüfung benannten Stra ßenabschnitte (siehe 
Übersicht/Anlage) bis 2006 vorwiegend keine Unfallh äufungsstellen und -linien darstellen, 
wird die Verwaltung und Polizei auch hier die Unfal llage und -entwicklung in 2007-2008 
überprüfen. Grundsätzlich wird auch hier ein Sicher heitspotenzial gesehen, das bei 
entsprechender Gefahrenlage im Rahmen der rechtlich en und personellen/finanziellen 
Möglichkeiten sukzessive verbessert werden soll.  
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung und Polizei in de r Ratsvorlage die Notwendigkeit 
aufgezeigt, aus Sicherheitsgründen auf den Außerort sstraßen eine Harmonisierung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unter Berücksich tigung der Vorgaben der 
Straßenverkehrsordnung vorzunehmen. Die Verwaltung hat die Fachhochschule für 
öffentliche Verwaltung NRW gewinnen können, die seh r arbeitsintensive Überprüfung der 
Höchstgeschwindigkeiten an Außerortsstraßen im Stad tgebiet Münster systematisch zu 
übernehmen. Die Seminarstudien der Studierenden beginnen im September 2009. Mit ersten 
Ergebnissen ist im Januar 2010 zu rechnen.  
 
Die eingegangenen Anträge und Anregungen der parlam entarischen Gremien und 
Bürger/innen können daher in diese Prüfung integrie rt werden. Über die Prüfergebnisse 
werden die Antragsteller, die betroffenen parlament arischen Gremien und die Öffentlichkeit 
zeitnah informiert.

Hauptvorlage V/0997/2008 Anlage 5

37881 Zeichen

Polizeipräsidium 
Münster 
 
 
 
 
 
 
  Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in 
der Stadt Münster sowie auf den Autobahnen 
des Regierungsbezirkes Münster im Jahre 2007

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Erläuterungen zu den Verkehr sunfallgruppen/ -kategorien 
 
2 Stadt Münster in Zahlen 
 
3 Die Autobahn im Zuständigkeitsbereich des PP Münster in Zahlen 
 
4 Verkehrsunfallentwicklung im St adtgebiet Münster im Jahr 2007 
 
4.1 Gesamtunfallentwicklung 
 
4.2 Verkehrsunfälle mit getöteten und verletzten Personen 2003 bis 2007 
 
4.3 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern 2003 bis 2007 
 
4.4 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern 2003 bis 2007 
 
4.5 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern 2003 bis 2007 
 
4.6 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen 2003 bis 2007 
 
4.7 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Senioren 2003 bis 2007 
 
4.8 Hauptunfallursachen  
 
4.9 Risikobereiche 
 
4.10 Unfallbrennpunkttage und -stunden 
 
4.11 Zusammenfassende Bewertung 
 
5 Verkehrsunfallentwicklung auf den Autobahnen im Bereich des PP Münster 
 
5.1 Gesamtunfallentwicklung 
 
5.2 Verkehrsunfälle mit getöteten und verletzten  Personen 2003 bis 2007 
 
5.3 Benutzung von Sicherungseinrichtungen 
 
5.4 Hauptunfallursachen 
 
5.5 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lkw 
 
5.6 Andere Ursachen, Unfa lltypen und sonstige Umstände 
 
5.7 Präventionsaktionen 
 
5.8 Zusammenfassende Bewertung 
 
 
Die Verkehrsunfallzahlen basieren auf den Daten der VUD mit Stand Januar 2008.

3 
 
1 Erläuterungen zu den Verkehrsunfallgruppen/ -kategorien 
 
 
Die polizeispezifische Verkehrsunfallstatistik umfasst alle der Po lizei bekannt gewor-
denen Verkehrsunfälle (VU). Gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Bekämpfung 
der Hauptunfallursachen, Maßnahmen bei s peziellen Schwerpunkteinsätzen oder 
Verkehrskontrollen sowie Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Verkehrssi-
cherheitsberatung (Verkehrsaufklärung/-erziehung) stehen, registriert.  
 
 
Durch die Änderung des Stra ßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (01.01.1995) wird 
nicht mehr nach der Sachschadens höhe, sondern insbesondere nach der Vorwerf-
barkeit des Verkehrsverstoßes und der ( Nicht-)Fahrbereitschaft der unfallbeteiligten 
Kraftfahrzeuge differenziert. Darüber hinaus wird nach Verkehrsunfällen der Gruppen 
P (= mit Personenschaden) und S (= nur Sachschaden) unterschieden. 
 
 
Diese Neueinteilung der Unfallgruppen (P und S) hatte auch eine weitere Untertei-
lung der Verkehrsunfälle in Kategorien zur Folge: 
 
 
 
Unfallkategorien Unfallfolgen / -ursachen 
Kategorie 1  Unfall mit Getöteten 
Kategorie 2 Unfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3 Unfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4 Unfall mit schwerwiegendem Sachschaden 
Ordnungswidrigkeit für die ein Bußgeld vorgesehen 
ist oder Straftatbestand (Verstoß nach StGB/StVG) 
und wenn gleichzeitig mindestens ein Kraftfahrzeug 
aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit 
ist 
Kategorie 5 Sachschadensunfall ohne Alkohol und ohne Ver-
kehrsunfallflucht 
- Verwarngeldverfahren, unabhängig von der Fahrbe-
reitschaft beteiligter Kraftfahrzeuge 
- mit Straftatbestand, aber ohne Alkohol und ohne 
Verkehrsunfallflucht und alle beteiligten Kraftfahrzeu-
ge waren fahrbereit 
- mit bußgeldbewehrter Ordnungswidrigkeit und alle 
beteiligten Kraftfahrzeuge waren fahrbereit. 
Kategorie 6 Sachschadensunfall unter Alkoholeinwirkung 
alle beteiligten Kr aftfahrzeuge waren noch fahrbereit, 
sonst Kategorie 4 
Kategorie 7 Sachschadensunfall mit Verkehrsunfallflucht 
alle beteiligten Kr aftfahrzeuge waren noch fahrbereit, 
sonst Kategorie 4

4 
 
2 Stadt Münster in Zahlen 
 
 
Einwohner  
(Stand 31.12.2006) 
Fahrzeuge 
(Stand 31.12.2006)* 
Straßennetz/km 
(Stand 31.12.2005) 
unter 6 J. 14.151 Pkw 156.732 Bundes- 
straßen 
54,2 
06 - 09 J. 9.874 Anhänger 13.887 Land- 
straßen 
96,6 
10 - 15 J. 14.745 Lkw 15.251 Kreis- 
straßen 
136,3 
16 - 17 J. 5.290 Kräder 10.141 Gemeinde- 
straßen 
913,9 
18 - 24 J. 34.513 Zugmasch. 2.255 gesamt 1.201,0 
25 - 59 J. 141.015 Omnibusse 304 Bordsteinrad-
wege 
293 
60 - 64J. 12.144 sonst. zul.-
pfl. Fhzg. 
1.342 Fahrradstra-
ßen 
8 
über 65 J. 48.291   Radfahren auf 
der 
Busspur 
3 
      
 
Gesamt 280.023 gesamt 185.721   
 
  
Fahrräder: 
*Angaben 
des Kraft-
fahrt-
bundesamtes
 
ca. 
500.000

5 
 
3 Die Autobahnen im Zuständigkeitsbe reich des PP Münster in Zahlen 
 
 
Autobahn von  -  bis Strecken - km Gesamt - km 
A 1 AS Osnabrück-Hafen  bis  Hamm-
Bockum 
km 225,206 – 
304,940 
79,734 
A 2 AS OB-Königshardt  bis  CAS-
Henrichenburg 
km 438,078 – 
469,919 
31,841 
A 30 AS Rheine-Nord  bis  Hasbergen-
Gaste 
km 28,444 – 
66,915  
38,471 
A 31 AK Bottrop  bis  AS Ochtrup-Nord km 0,000 – 
81,090 
81,090 
A 42 AS GE-Heßler  bis  AS Castrop-
Rauxel 
km 34,186 – 
55,071 
20,885 
A 43 AS Herne-Eickel  bis  AK Münster-
Süd 
km 29,692 – 
92,433 
62,741 
A 52 B 224  ( km 2,995 )  bis  AK Marl-
Nord 
km 2,995 – 
23,142 
20,147 
B 51 AK Münster-Süd  bis  Hammer 
Str. 
km 0,000 – 4,835 4,835 
B 219 Übergang B 51 / B 219  bis  „Spin-
ne“ ( km 1,200 ) 
km 000 – 1,200 1,200 
B 224 Gladbeck, Steinstraße  bis  A 52 km 1,454 – 2,995 1,541 
B 474 n AS Dülmen-Nord  bis  L 551 km 0,000 – 0,866 0,866 
L 511 Westerholter Straße (K 46) bis 
Halterner Straße (L551) 
km 4,661 – 9,650 4,989 
L 608 Altendorfer Straße (L601) bis 
Dorstener Straße (B225) 
km 0,000 – 1,362 1,362 
L 612 AK Marl-Nord  bis  Recklinghäuser 
Straße ( L 551 ) 
km 23,142 – 
26,576 
3,434 
  je Fahrtrichtung: 
Gesamtstrecke : 
353,136 
706,272

6 
 
4 Verkehrsunfallentwicklung im Stadtgebiet Münster im Jahr 2007 
 
 
4.1 Gesamtunfallentw icklung 
 
 
Gegenüber der Verkehrsunfallentwicklung im Jahre 2006 ist bei der Gesamtzahl der 
Verkehrsunfälle im Jahr e 2007 eine Steiger ung der Un fälle um 335 auf 9. 531 Ver-
kehrsunfälle zu verzeichnen (+ 3,64%). 
 
 
Verkehrsunfallentwicklung im Stadtgebiet Münster
- Gesamtunfälle - 
8.841
9.189
9.346
9.196
9.531
2003 2004 2005 2006 2007

7 
 
4.2 Verkehrsunfälle mit getöteten und verletzten Personen 2003 bis 2007 
 
 
Die Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind im Jahre 2007 im Vergleich zum Vor-
jahr um 7 Fälle (+ 0,53%) auf 1.327 Unfälle angestiegen.  
 
 
Verkehrsunfälle mit Personenschaden 
im Stadtgebiet Münster
1.298
1.239
1.331 1.320 1.327
2003 2004 2005 2006 2007
 
 
 
Dabei wurden 1.545 Personen verletzt/getötet (273 schwer- und 1.270 leichtverletzte 
und zwei getötete Personen).  
Während im ersten Halbjahr 2 007 im Ver gleich zum  1. Halbjahr des Vorjahres der 
Anteil der Verletzten um 103 Verletzte (+ 15,06%) stieg, konnte am Ende des zwei-
ten Halbjahres ein Rückgang von 128 Verletzten/Getöteten erreicht werden. 
Im Jahr 2006 waren es in der Summe 1. 570 Personen, d.h. im Jahr 2007 wurden 25 
Personen weniger verletzt/getötet (- 1,59%). 
 
 
Zwei Mens chen, ein 25-jähr iger Radfahrer und ein 83-j ähriger Fußgänger wurden  
2007 bei Verkehrsunfällen getötet, drei  Personen weniger als im  Vorjahr. 
Bereits seit 1999 ist k ein Kind m ehr auf  den Straßen im Stadt gebiet Münster ums  
Leben gekommen. 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Personen 
im Stadtgebiet Münster
1.281 1.350 1.258 1.270
299 263 229 307 273
91 1 752
1.310
1.618          
2003
1.555          
2004
1.586          
2005
1.570          
2006
1.545          
2007
leicht Verletzte schwer Verletzte Getötete

8 
 
Verunglückte nach Beteiligung und Alter: 
 
Alter 
Verletzte/Getötete 
unter 
6 J. 
6 - 
14 J. 
15 - 
17 J. 
18 - 
24 J. 
25 - 
64 J. 
65 J. 
u.älter 
Gesamt 
Fußgänger 4 
 
      5  
31 
 
     26 
4 
 
      9 
19 
 
     22 
49 
 
     77 
29 
 
     30 
136*+1 
 
169*+1 
Radfahrer 2 
 
      3 
58 
 
     59 
49 
 
     28 
124 
 
    134 
343 
 
    330 
69 
 
     81 
645*+2 
 
 635+1 
Mot. Zweirad-
fahrer 
  8 
 
     14 
31 
 
     35 
87 
 
     95 
5 
 
      2 
131 
 
    146 
Pkw- 
Fahrer 
   89 
 
     67 
305 
 
    281 
39 
 
     37 
433 
 
    385 
KOM- 
Fahrer 
    1 
 
      2 
 1 
 
      2 
Lkw/Zm/ 
Sattel-u.ä.F. 
   2 
 
      1 
7 
 
      8 
1 
 
10 
 
      9 
So.Fahrzeug- 
führer. 
    4 
 
      2 
1 
 
      2 
5 
 
      4 
Mitfahrer 11 
 
     12 
19 
 
     27 
9 
 
      10 
47 
 
     35 
93 
 
     81 
13 
 
     26 
192 
 
    191 
And.Verkehrsteil-
nehmer 
   
 
      1 
 
 
      1 
1 
 
 
 
1 
 
      2 
Gesamt 
Verletzte 
17 
 
     20 
108 
 
    112 
70 
 
     62 
312 
 
    295 
890 
 
    875 
156 
 
    177 
1.553*+3 
 
1.543*+2
Die kleingedruckten, roten Zahlen sind aus dem Jahre 2006, die blauen aus 2007.  
*Im Jahr 2007 fehlten bei zwei Unfallbeteiligten die Altersangaben/2006 bei drei UB. 
 
 
 
 
Bei der Zuordnung der Verletztenzahlen zu  den einzelnen Verkehrsteilnehmergrup-
pen wird erkennbar, dass – wie bereits in den Jahren zuvor – besonders häufig Rad-
fahrer und Pkw-Fahrer bei Verkehrsunfällen verletzt wurden. Die Anzahl der verletz-
ten Radfahrer hat um 15 abgenommen (- 2,29%). 
Bei den verletzten Pkw-Fahrern ist ebenfalls ein Rückgang von 66 (- 11,00%) zu ver-
zeichnen. 
 
Die Anzahl der verletzten Fußgänger hat zugenommen. Wurden im Vorjahr noch 138 
Verletzte registriert, so stieg die Zahl im Berichtsjahr auf 169 (+ 22,46%).

9 
 
In Bezug auf die Anz ahl der Ve rkehrsunfälle unter Beteilig ung von Radfahrern und 
Fußgängern wird deutlic h, dass diese als s o genannte „ungeschützte Verkehrsteil-
nehmer“ einem hohen Verletzungsrisiko unterliegen. 
 
So wurde bei 76,54% aller Verkehrsunfälle mit Radfahrern der Radfahrer verletzt, bei 
den Fußgängern sogar bei 82,13% der Unfälle 
 
 
 
 
4.3 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern 
 
 
Im Jahre 2007 haben sich 736 meldepflichti ge Verkehrsunfälle (ohne Kat. 5) mit 843 
beteiligten Radfahrern ereignet. Gegenüber  dem Vorjahr bedeutet dies eine Steige-
rung um 16 Verkehrsunfälle, wobei die Anzahl der beteiligten Radfahrer nahezu kon-
stant blieb (- 3). 
 
Von den bei diesen Unfällen ver unglückten 639 Radfahrern wurde eine Person getö-
tet, 109 (17,05%) schwer und 529 (82,78%) leicht verletzt. 
 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Radfahrer 
im Stadtgebiet Münster
635
738 720 736
604 582
659 653 638
3 4 201
657
2003 2004 2005 2006 2007
Verkehrsunfälle Verletzte Getötete
 
 
 
Von den 736 Verkehrsunfälle n haben 340 Radfahrer (46,19%) den Unfall s elbst ver-
ursacht. Bei weiteren 68 Unfällen waren die Radfahrer an der Verursachung beteiligt. 
 
Bei den von Radfahrern gesetzten Unfallursachen ergibt sich folgende Rangfolge: 
 
Alkoholeinfluss 
Benutzung der falschen Fahrbahn 
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 
Nichtbeachten der Vorfahrt/Vorrang 
Nichtbeachten der Lichtsignalanlage

10 
 
4.4 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern 
 
 
Im Jahre 2007 haben sich 195 Verkehrsunf älle mit Beteiligung von Fußgängern er-
eignet. Dabei sind 169 Fußgänger verletzt (40 schwer und 129 leicht Verlet zte) und 
eine Person getötet wor den. Von den 195 Unfällen haben 68 Fußgänger (34,87%) 
den Verkehrsunfall selbst verursacht. Bei weiteren 10 Unfällen waren die Fußgänger  
an der Verursachung beteiligt. 
 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Fußgänger 
im Stadtgebiet Münster
146
180
157
195
156
121
147 139
169
33 32 1
185
2003 2004 2005 2006 2007
Verkehrsunfälle Verletzte Getötete
 
 
 
Die von Fußgängern gesetzten Ursachen waren: 
 
das Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 
die Missachtung von Lichtzeichenanlagen 
das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen 
 
 
 
4.5 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kinder (unter 15 Jahre) 
 
Im Jahr 2007 ist erneut ei n Rüc kgang der VU unter Bete iligung von Kin dern um 5 
Unfälle zu verzeichnen. Dagegen ist di e Anzahl der  verunglüc kten Kinder um 7 
(+ 5,6%) auf 132 Verletzte gestiegen.   
26 Kinder wurden sc hwer, 106 Ki nder leic ht verletzt. Erfr eulicherweise wurde seit  
1999 im Stadtgebiet Münster kein Kind mehr im Straßenverkehr getötet.

11 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Kinder 
im Stadtgebiet Münster
86
111 106 101
150 133 131 125 132
00 000
103
2003 2004 2005 2006 2007
Verkehrsunfälle Verletzte Getötete
 
 
 
Von den 132 verletzten Kinder n befanden sich 30  Kinder auf dem Schulweg, wovon  
wiederum 22 an einem Verkehrsunfall mit ihrem Fahrrad beteiligt waren. Die anderen 
acht Kinder sind zu Fuß verunglückt. 
 
 
 
 
4.6 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen (18 – 24 Jahre) 
 
Im Jahr 2007 waren an 661 Verkehrsunfä llen Heranwachsende beteiligt, von dene n 
45 schwer und 250 leicht verletzt wurden. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anz ahl der 
Unfälle nahezu konst ant geblieben (+ 2 VU).  Auffällig ist, dass 407 Verkehrsunfälle   
(38,42%) von den jungen Erwac hsenen selbst verursacht wurden und bei weiteren 
40 Unfällen waren sie an der Verursachung zumindest beteiligt. 
 
Anzahl der verletzten und getöteten 
jungen Erwachsenen im Stadtgebiet Münster
657 697 659 661
330 282 326 318 295
22 010
682
2003 2004 2005 2006 2007
Verkehrsunfälle Verletzte Getötete
 
 
 
Das „begleitete Fahren“ mit 17 Jahren hat sich in Müns ter positiv dargestellt.  
809 Genehmigungen wurden im Jahr 2007 in Münster erteilt. Von dies en Fahrer-
laubnisinhabern hat ni emand einen Verkehr sunfall ver ursacht, der von der Poliz ei 
aufgenommen wurde.

12 
 
4.7 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Senioren (ab 65 Jahre) 
 
 
Im Jahr 2007 waren an 446 Verkehrsunfällen Sen ioren beteiligt, von denen e in  
Senior getötet, 50 schwer und 127 leicht verletzt wurden. 
Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steiger ung der Unfälle um 4,21% und der Zahl 
der Verunglückten um 12,02%. 
 
45,76% der Verunglückten waren mit dem Fahrrad, 16,38% als Fußgänger im Stadt-
gebiet an einem Verkehrsunfall beteiligt. 
 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Senioren 
im Stadtgebiet Münster
392 394 428 446
141 149 140 156 177
34 4 21
339
2003 2004 2005 2006 2007
Verkehrsunfälle Verletzte Getötete

13 
 
4.8 Hauptunfallursachen 
 
Hauptunfallursachen (nachfolgend „HUU“ genannt) werden nur für die Verkehrsunfäl-
le mit Personenschäden (Getötete und Verletzte) und schweren Sachschäde n 
(einschl. der Mitursachen „Alkohol“ und/oder „Flucht“) statistisch erfasst und ausge-
wertet. Im Jahre 2007 war en dies 3.409 VU. Gegenüber dem Jahr 2006 ist somit ei-
ne Zunahme um 191 Fälle (5,9 %) festzustellen.  
 
Von de n 3 .409 VU m ussten 1.898 VU den  HUU z ugeordnet werden. Die s ist ein  
Rückgang um 16 VU (- 0,8 %). 
 
Nach wie v or ist „Falsches Abbiegen/Wenden” die häufigste HUU mit 694 VU. Hier 
ist ein leichter Anstieg von 9 Fällen (+ 1,3 %) zu verzeichnen. 
 
Die HUU „Abstand“ rangiert mit 487 Fällen auf Platz 2. Die Anzahl ist gegenüber dem 
Jahr 2006 um 40 Fälle (- 7,6 %) gesunken. 
 
Danach folgt die HUU  „Nichtbeachten der Vo rfahrt/des Vorrangs”, bei der ebenfalls 
ein Rückgang um 16 VU (- 3,9 %) auf 390 Fälle zu verzeichnen ist. 
 
Seit dem Jahr 2004 werden die HUU „Alkohol“ und „Drogen“ differenziert dargestellt. 
Die HUU „Alkohol“ mit 171 Fällen (+ 30 = + 21,3 %) und „Drogen“ mit 11 Fällen (+ 7 
= + 175 %) sind deutlich angestiegen und liegen in der Betrachtung auf Platz 4. 
 
Die HUU „Geschwindigkeit“ mit 122 VU (- 29 = - 19,2 %) folgt auf Platz 5. 
 
Die HUU „Falsches Verhal ten gegenüber Fußgäng ern“ ist gegenüber dem Vorjahr 
(62 VU) im Jahr 2007 ebenfalls deutlich um 43,5 % auf 89 Unfälle angestiegen. Auch 
wenn diese Unfallursache lediglich eine n Anteil von 4,68 % an den HUU ausmacht,  
sind die feststellbaren Unfallfolgen gravierend. 
 
HUU 2006 und 2007 
im Stadtgebiet Münster
141
4
151
527
62
406
685
62
63
171
11
122
487
63
390
694
89
52
Alko
ho
l
Drogen
Ges
ch
windigke
it
Abs
tan
d
Übe
rholen
Vorfahrt/Vorrang
Abb
iege
n
Fa
l. Verh. gg
ü. FG
Fa
l. Ve
rh. v. FG
2006 2007

14 
 
4.9 Risikobereiche 
 
 
Münster hat bezüglich verkehrsunfallrelevanter Örtlichkeiten grundsätzlich ein flä-
chendeckendes Problem. Dennoch lassen si ch anhand der Unfalltypensteckkarte 
Knoten und Strecken als Bereiche ausmachen, in denen die Wahrscheinlichkeit hoch 
ist, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden. 
Zu diesen Risikobereichen mit Angaben zu den häufigsten Unfallursachen zählen: 
 
HUU Geschwindigkeit/Abstand 
 
Hammer Str. 
Westfalenstr. 
Steinfurter Str. 
Grevener Str. 
Wolbecker Str. 
Albersloher Weg 
Weseler Str. 
Warendorfer Str. 
Orleans-Ring, Yorkring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Rishon-Le-Zion-Ring 
 
HUU Vorfahrt, Vorrang 
 
 Kaiser-Wilhelm-Ring, Richtung Warendorfer Str. 
 Warendorfer Str./Hohenzollernring 
 Einsteinstr./Orleans-Ring 
 Yorkring/Steinfurter Str. 
 Ludgeriplatz 
 
HUU Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren 
 
 Ludgeriplatz 
 Einsteinstr./Orleans- Ring/Rishon-Le-Zion-Ring 
 Horstmarer Landweg/Corrensstr. 
 Dyckburgstr./Mariendorfer Str. 
 Wolbecker Str., von der Umgehungsstr. bis zum Servatiiplatz 
 Grevener Str./Friesenring 
 Warendorfer Str./Brüderstr:, Maurit zstr. zw. Bült und Neubrückenstr. 
 Marktallee 
 Westfalenstr., zw. Hallenbad und Meesenstiege 
 
Anlässlich der Sondereinsätze seit dem letzten Quartal 2007 werden diese Risikobe-
reiche schwerpunktmäßig überwacht. 
 
So ist es gelungen, die Anzahl der Verletzten in den Risikobereichen im 4. Quartal im 
Vergleich zum Vorjahr um 48 Verletzte (- 24,12%) zu reduz ieren. Auch die Anzahl 
der Verkehrsunfälle konnte in diesem Zeitraum um 163 Unfälle (- 17,81%) gesenkt 
werden.

15 
 
4.10 Unfallbrennpunkttage und -stunden 
 
 
Unfallverteilung nach Wochentagen
im Stadtgebiet Münster
555 525 525 514 550
425
315
Montag
Dienstag
Mit
twoch
Donner
stag
Freitag
Samstag
Sonnt
ag
 
 
 
Unfallverteilung nach Stunden 
im Stadtgebiet Münster
43
25
30
20
29
32
74
177
165
182
213
225
217
210
213
251
248
247
254
204
128
92
70
54
00 - 01 Uhr
02 - 03 Uhr
04 - 05 Uhr
06 - 07 Uhr
08 - 09 Uhr
10 - 11 Uhr
12 - 13 Uhr
14 - 15 Uhr
16 - 17 Uhr
18 - 19 Uhr
20 - 21 Uhr
22 - 23 Uhr
 
 
 
 
 
4.11 Zusammenfassende Bewertung 
 
 
Es sind zwei Verkehrstote zu beklagen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl um  
drei getötete Personen (- 60,0 %) gesunken.  
 
Die Zahl der Verunglückten lag im Jahr 2007 in Münster bei 1.545 Verletzte/Getötete, 
das waren 25 Verletzte/Getötete weniger al s im Vorjahr (- 1,59 %), die Entwicklung  
im Land NW beträgt + 3,74 %. 
Auffällig ist, dass die Anzahl d er Verunglückten im ersten Halbjah r des Jahres 2007, 
bezogen auf das Vorjahr, noch eine Steigerung von über 15 % aufwies. Dieser nega-
tive Trend hielt bis einschli eßlich August 2007 an. Er st mit dem Umsetzen des stra-
tegischen Fachkonzeptes im letzten Q uartal 2007 konnte die Trendwende geschafft 
werden, so dass die Verunglücktenzahl sank.

16 
 
Verunglückte 2006 und 2007 
im Stadtgebiet Münster
114
92 94 91
167
126
90
131
167
176 176
146
111
99
132
141
157
147
119
136
106
134 136
127
80
100
120
140
160
180
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
2006 2007
 
 
 
In Münster ist das Risiko, Opfer eines Ve rkehrsunfalls mit Personenschaden zu wer-
den, dennoch entschieden zu hoch. Es bleibt daher ein Hauptanliegen der Polizei, in 
den kommenden Monaten weiter ihren Beitrag zu leisten, diese Zahlen nachhaltig zu 
verbessern. 
 
Die Analyse der HUU bringt wenig neue Erkenntnisse. Die HUU „Abbiegen/Wenden“ 
steht weiterhin an erster Stel le, gefolgt von den HUU „Abstand“ und „Vor-
fahrt/Vorrang“. Die HUU „Geschwindigkeit“ steht an Position 5. Die Anz ahl sank um 
29 Fälle von 151 auf 122. 
 
Da die HUU „Nichtangepasste Geschwindigkeit“ jedoch häufig mitursächlich bei den 
Ursachen „Abbiegen/Wenden“, „Vorfahrt/Vorrang“ und „Abstand“ ist, kommt ihr bei 
der Bekämpfung der VU eine besondere Bedeutung zu. 
 
Die Anzahl der VU mit der HUU “Alkohol” ist von 141 auf 171 deutlich gestiegen. Auf-
fällig und wohl e ine Münsteraner Besond erheit dürfte auch der hohe Anteil alko holi-
sierter Radfahrer (64 VU) sein. Die Kontrollen in Bezug auf die Bekämpfung der Ver-
kehrsunfälle unter Einwirk ung alkoholischer Getränke mu ss deshalb bei Ra dfahrern 
intensiviert werden.  
 
Im Jahr 2007 konnte durch die Poliz ei bei 351 Fahrz eugführern das Fahren unter 
Alkoholeinfluss und bei 21 das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt werden. 
Bedingt durch den Anstieg der VU mit der HUU „Drogen“ werden die Kontrollen auch 
in diesem Bereich verstärkt.

17 
 
 
Insgesamt wird die Polizei weiterhin ve rstärkt gegen erkanntes Fehlverhalten im 
Straßenverkehr repressiv tätig werden, um eine Verhaltensänderung zu regelgerech-
tem Verhalten zu erreichen. Von der Polizeiinspektion und den Polizeisonderdiensten 
werden seit dem letzten Quartal 2007 r egelmäßig gezielte Schwerpunktaktionen im 
Rahmen des strategischen Fachkonzeptes durchgeführt. 
Hierbei wurden rund 23.000 Maßnahmen veranlasst, darunter 1.200 Elternbriefe. 
 
Bei der Bekämpfung der HUU wird die Po lizei Münster auch im laufenden Jahr 2008 
einen besonderen Schwerpunkt bei den Ursachen „Geschwindigkeit”, „Vor-
fahrt/Vorrang“, „Nichtbeachten des Rotlichts von LSA“, „Abbiegen/Wenden“, „Falsche 
Fahrbahn(Seiten-)benutzung“ und „Alkohol” bzw. „Drogen“ setzen. 
 
So sollen die Verkehrssic herheit erhöht und die Verkehr sunfallzahlen im Jahr 2008 
gesenkt werden. 
 
 
Die Reduzierung der VU unter Beteiligung von Radfahrern ist nur ein Teilbereich des 
strategischen Fachkonzeptes zur Verkehrsunfallbekämpfung. 
Für die Monate Februar/März, April, Mai/Juni, August, September, Oktober, Novem-
ber/Dezember sind weitere Schwerpunktaktionen vorgeplant. 
 
 
Bei den Verkehrsunfällen im Stadtgebiet Münster wurden insgesamt 1.545 Personen 
verletzt. Die Radfahrer haben mit 41,35 % wiederum einen auffallend hohen Anteil 
an den Gesamtverletzten. 
 
Nach wie vor bleibt es Ziel der Polizei, die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteili-
gung von Radfahrern zu reduzieren, insbes ondere durch Kontrollen im Hinblick auf 
Alkoholeinfluss, Benutzung der falsc hen Fahrbahn, Nichtbeachten der LSA, Vor-
fahrt/Vorrang und Ausrüstungsvorschriften. 
 
Es wird bei den Verkehrs überwachungsmaßnahmen jedoch auch berücksichtigt, 
dass bei 53,81 % der Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung die Unfälle von ande-
ren Verkehrsteilnehmern verursacht wur den bzw. der Radfahrer  eine nachgeordnete 
Ursache gesetzt hat. In der Vielzahl komm en Kraftfahrzeugführer in Betracht, die  
z. B. die Vorfahrt/den Vorrang eines Radfahrers nicht beachtet haben. 
 
 
Hinsichtlich der Reduzierung der schweren Folgen bei Ve rkehrsunfällen wird die Po-
lizei auch in Zukunft verstärkt Kontroll en unter dem Motto: „ NRW mit Gurt“ gegen 
nicht angeschnallte Verkehrsteilnehmer durchführen. 
 
 
Im Jahre 2007 ist eine Stagnation der ver unglückten Beifahrer von 191 (Vorjahr 192) 
festzustellen.

18 
 
Die Reduzierung der VU unter Beteiligung von Kindern war und ist Ziel der Polizei 
Münster. Hierzu führt die Polizei – ins besondere an Schulen und Kindergärten – ge-
zielte Überwachungsmaßnahmen im Hinbli ck auf Geschwindigkeit, Rückhalteeinrich-
tungen von Kindern und Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern durch. Die Anzahl 
der Verkehrsunfälle mit Kindern ist im J ahr 2007 von 106 auf 101  VU gesunken. Die 
Anzahl der verletzten Kind er stieg leider von 125 auf  132. Erfreulich ist, dass nun-
mehr im 9. Jahr in Folge kein Kind auf den Straßen Münsters getötet wurde. 
 
Die Polizei wird dem besonder en Schutzbedürfnis der Kinder im Rahmen der Ver-
kehrserziehungs-/-aufklärungsarbeit entsp rechend Rechnung tragen.  Eine ganz be-
sondere Verantwortung bei der Verkehrserziehung muss den El-
tern/Erziehungsberechtigten zugewiesen we rden. Sie sind verpflichtet, das Ver-
kehrsverhalten ihrer Kinder zu beobacht en, negative Verhaltensweisen anzuspre-
chen und grundlegende Verkehrsabläufe zu tr ainieren, denn nur sie sind mit den 
Kindern täglich zusammen. Die Eltern/Erz iehungsberechtigten sind deshalb eine be-
sondere Zielgruppe für die polizeiliche Verkehr ssicherheitsberatung. Sie werden bei 
den polizeilichen Übungen zum richtigen Verhal ten im Straßenverkehr mit ihren Kin-
dern einbezogen. 
 
Durch die Verkehrssicherheitsberater wird im Jahr 2008 im Rahmen der Verkehrser-
ziehung in den Kindergärten das selbst verf asste Stück „Der kleine Esel Emilio“ auf-
geführt. Im Rahmen dieser Verkehrssicherheitstage soll nach und nach jeder Kinder-
garten in Münster erreicht werden. Them atisiert wird das Üb erqueren der Fahrbahn 
an Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberw egen. In einem anschließenden Stuhl-
kreis und bei einem Praxisteil in den Nachmittagsstunden wird mit den Vorschulkin-
dern und deren Eltern ein Fu ßgängertraining im Umfeld der Kindergärten durchge-
führt. Abschließend werden in einer Elte rnveranstaltung die entwicklungsbedingten 
Besonderheiten der Kinder diskutiert. 
Im Jahr 2007 wurden an insgesamt 31 Verk ehrssicherheitstagen 2.445 Kinder er-
reicht. 
 
Weitere Aktionen finden im Elementarbereich mit dem Schwerpunkt Tempo 30 und 
Kind als Mitfahrer statt. 
 
 
Im Jahre 2007 verunglückten 178 Senioren bei  446 Verkehrsunfällen. Ein Senior 
wurde getötet, 177 Senioren verletzt, dav on 127 Senioren leicht  und 50 Senioren 
schwer. 
 
Durch die Verkehrssicherheitsberater wu rden und werden Seminare für Senioren 
angeboten. Diese Seminare enthalten auch einen Praxisteil und werden auf Grund 
der Nachfrage im Jahr 2008 weiter durchgef ührt. Weiterhin wird ein neues Multiplika-
torenkonzept aufgebaut. 
 
Zusätzlich werden durch die Verkehrssicherhei tsberater Trainings für Menschen mit 
Behinderungen, als Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Benutzer angeboten.

19 
 
5 Verkehrsunfallentwicklung auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbe- 
reich des PP Münster 
 
 
5.1 Gesamtunfallentw icklung 
 
 
Im Berichtsjahr 2007 ereigneten sich  4.337 Verkehrsunfälle der Kat. 1 – 7. 
Dies sind 298 VU ( 7,38 % ) mehr als im Vorjahreszeitraum ( 4.039 ). 
 
 
Verkehrsunfallentwicklung - Gesamtunfälle -
im Zuständigkeitsbereich AP Münster
4.196
4.723 4.675
4.039
4.337
2003 2004 2005 2006 2007
 
 
 
 
 
5.2 Verkehrsunfälle mit getöteten und verletzten Personen 2003 bis 2007 
 
 
Die Verkehrsunfälle mit Personenschäden stiegen im Vergleich zum Vorjahr von  
411 auf 430 VU an. Die 19 VU bewirken einen Anstieg von 4,62 %. 
 
Verkehrsunfälle mit Personenschaden
im Zuständigkeitsbereich AP Münster 
580 498 439 411 430
2003 2004 2005 2006 2007

20 
 
Im Jahr 2007 wurden bei diesen Verkehrsunf ällen 679 Personen verletzt oder getö-
tet. 
Im Jahr 2006 wurden 625 Personen verletzt oder getötet. Die Verunglücktenzahlen  
stiegen gegenüber 2006 um 8,64 %. 
 
Mit 7 Verk ehrsunfällen der Ka t. 1 ereigneten sic h 9 VU ( 54,25 % ) we niger als im  
Jahr 2006. Hier mussten noch 16 VU verzeichnet werden. 
 
Die Zahl der getöteten Verkehrs teilnehmer sank von 19 Personen im Jahr 2006 auf 
acht Personen im Jahr 2007. Dies macht eine Senkung von 57,89 % aus. 
 
Es verunglückten drei Kradfahrer, zwei Kinder, zwei Mitfahrer, und ein Fußgänger. 
 
 
Anzahl der verletzten und getöteten Personen 
im Zuständigkeitsbereich der AP Münster
578 537 463 512
197 183 147 143 159
28 14 16 19 8
707
932             
2003
775             
2004
700             
2005
625             
2006
679             
2007
leicht Verletzte schwer Verletzte Getötete
 
 
 
 
 
5.3 Benutzung von Sicherungseinrichtungen 
 
 
Die Benutzung des Sicherheitsgurtes lässt immer noch zu wünschen übrig. 
Bei 60 von 464 Verk ehrsunfällen mit Personenschaden ist zu vermuten, dass die  
Sicherungseinrichtungen nicht benutzt wurden. 
Bei 21 Verkehrsunfällen der Kat. 1 – 3 wa ren die verletzten Personen nac hweislich 
nicht angeschnallt.  
Bei diesen Unfällen wurden vier Personen getötet, 15 Personen schwer- und 19 Per-
sonen leicht verletzt. 
 
Allein die Anzahl der Maßnahmen in Hö he von 11.649 wegen n icht angelegtem Si-
cherheitsgurt ist erschreckend.

21 
 
5.4 Hauptunfallursachen 
 
 
HUU Alkohol / Geschwindigkeit / Abstand / Überholen / Vorfahrt 
 
Die Anzahl der alkoholbedingten Verkehr sunfälle stieg von 61 im Jahr 2006 auf  
72 Verkehrsunfälle im Jahr 2007.  
Hierbei wurde eine Person getötet, 10 Personen schwer- und 18 Personen leicht ver-
letzt. 
Einen erhöhten Anteil am Unfallgeschehen haben die Nachtstunden zum Samstag 
von 0 – 7 Uhr ( 20 VU ) und zum Sonntag von 0 – 6 Uhr ( 8 VU ). 
 
 
Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss 
im Zuständigkeitsbereich AP Münster
61
92
62 61
72
2003 2004 2005 2006 2007
 
 
 
49 VU ereigneten s ich verte ilt auf die Z eit zwischen 18:00 Uhr und 06: 00 Uhr. 
Während der Tageszeit ereigneten sich zw ischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr 23 Ver-
kehrsunfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss standen. 
Die Verkehrsunfälle verteilen sich auf alle BAB im AP-Bereich. 
 
 
Bei den HUU Geschwindigkeit, Abstand, Überholen und Vo rfahrt war ebenfalls ein 
Anstieg  der Verkehrsunfälle im Jahr 2007 zu verzeichnen. 
Im Jahr 2006 ereigneten sich 2.059 Verkehrsunfälle mit den Ursachen Geschwindig-
keit, Abstand, Überholen und Vorfahrt. 
 
In der Gesamtzahl stiegen die Verkehrsunf älle im Ber eich der Hauptunfallursachen 
im Jahr 2007 um 30,50 % auf insgesamt 2.687 VU an. 
Der Anteil der VU mit den HUU Geschwind igkeit, Abstand, Überh olen und Vorfahrt 
liegt somit bei 61,96 % des Gesamtunfallaufkommens.  
 
Die Verkehrsunfälle mit der Ursache Übermüdung/Sekundenschlaf sind im Jahr 2007 
auf 68 VU angestiegen. Im Jahr 2006 waren es noch 63. Von den 68 VU im Jahr 
2007 wurden 30 VU durch Fahrer von Lastkraftwagen verursacht.

22 
 
5.5 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lkw 
 
 
Im Jahr 2007 waren 1.745 Lkw an Verkehrsunfällen beteiligt.  
 
 
Verkehrsunfälle mit Lkw als Verursacher 
im Zuständigkeitsbereich AP Münster
1.106
1.336 1.222 1.228 1.291
2003 2004 2005 2006 2007
 
 
Als Verursacher wurden 1.291 Lkw festgestellt.  
Hierbei ereigneten sich 86 VU mit Personenschaden.  
 
Kategorie 1: 
Bei einem VU wurde eine Person getötet und eine Person leicht verletzt  
 
Kategorie 2: 
Bei 29 Unfällen wurden 36 Personen schwer- und 9 Personen leicht verletzt  
 
Kategorie 3: 
Bei 58 Unfällen wurden 79 Personen leicht verletzt. 
 
Kategorie 1 – 3: 
Insgesamt wurde eine Person getötet, sowie 36 schwer- und 89 leicht verletzt. 
 
 
Auf den Autobahnen wurden im Jahr 2007 vo m Verkehrsdienst an 199 Tagen insge-
samt 2.019 Lkw überprüft. 
An 1.393 Schwerlastfahrzeugen wurden Mängel festgestellt. 
27 Lkw wurde die Weiterfahrt untersagt. 
Durch die Verkehrssicherheitsberater und den VD der AP wurden bei 22 Firmen Be-
ratungen durchgeführt, an denen ca. 500 Fahrzeugführer teilnahmen.

23 
 
5.6 Andere Ursachen, Unfalltypen und sonstige Umstände 
 
 
31 Prozent   (1.360)  aller Verkehrsunfälle ereigneten sich auf nasser bzw.  
glatter Fahrbahn 
30 Prozent   (1.291)  aller Verkehrsunfälle wurden durch Lkw verursacht 
40 Prozent   (1.745)  aller Verkehrsunfälle ereigneten sich mit Beteiligung  
von Lkw  
13 Prozent      (575)  aller Verkehrsunfälle ereignet en sich im Baustellenbereich 
13 Prozent      (550)  aller Verkehrsunfälle erei gneten sich beim Fahrstreifen-
    w e c h s e l  
13 Prozent      (554)  aller Verkehrsunfälle wurden als VU-Flucht aufgenommen 
10 Prozent      (430)  aller Verkehrsunfälle ereigneten sich mit Personen- 
    schaden 
  2 Prozent        (72)  aller Verkehrsunfälle ereignet en sich unter Einfluss von  
    Alkohol bzw. BTM 
  5 Prozent      (222)  aller Verkehrsunfälle ereigneten sich auf Parkplätzen, 
    darunter gab es 44 VU mit Flucht 
 
 
Witterung und Straßenverhältnisse 
 
Im Jahr 2007 ereigneten sich 81 VU bei Fahrbahnglätte.  
Am 08.02.07 ereigneten sich allein 42 VU innerhalb von 4 Stunden. 
Bei allen 81 Verkehrsunfällen wurden in sgesamt drei Personen schwer und 13 Per-
sonen leicht verletzt.  
Mit 23 Verkehrsunfällen ereigneten sich die meisten VU auf der BAB 31. Ein weiterer 
Unfallschwerpunkt wurde nicht erkannt, da di e Verkehrsunfälle sich auf das gesamte 
Autobahnnetz der AP Münster verteilten.  
 
 
Stau-Unfälle 
 
Die Zahlen der Verkehrsunf älle an Stauenden stiegen im  Jahr 2007 um 62,84 % auf 
insgesamt 298 VU an. Im Jahr 2006 waren es 183 Verkehrsunfälle. 
Auffällig hierbei ist die Konzentration in und an den Baustellen. 
 
Bei diesen VU wurden 16 Personen schwer- und 61 Personen leicht verletzt. 
 
 
Größere Unfalllagen 
 
Massenunfälle im eigentlichen Sinn gab es nicht. 
 
Am 16.03.07 ereignete sich auf der BAB 31, Fahrtricht ung Oberhausen, ein VU mit 
18 beteiligten Fahrzeugen. 
 
Am 19.10.07 ereignete sich auf der BAB 1, Fahrtrichtung Bremen, ein VU mit  
17 beteiligten Fahrzeugen. 
 
Am 26.09.07 ereignete sich auf der BAB  1, Fahrtrichtung Dortmund, ein VU mit  
11 beteiligten Fahrzeugen.

24 
 
Kradunfälle 
 
Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Münster ereigneten sich  
im vergangenen Jahr  61 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kradfahrern.  
 
Hiervon wurden 40 VU durch Kradfahrer verursacht.  
 
Von den Kradfahrern wurden drei getötet, 17 schwer und 8 leicht verletzt.  
Die Anzahl der verletzten oder getöteten verunglückten Kr adfahrer erhöhte sich ge-
genüber dem Vorjahr auf 28 Personen. 
 
 
 
5.7 Präventionsaktionen 
 
Auch wenn es hier um die Verkehrssicherheit geht, ist im Rahmen integrierter Ver-
kehrssicherheitsarbeit die Bekämpfung autobahns pezifischer Kriminal ität auch eine 
Aufgabe der Autobahnpolizei.  
Von dem siebenköpfigen Einsatztrupp der Autobahnpolizei wurden im Jahr 2007 
festgestellt: 
 
83 Verstöße gegen das BTMG 
24 Verkehrsvergehen 
30 Blutproben 
20 ausländerrechtliche Verstöße 
7 Eigentumsdelikte 
6 Urkundenfälschungen 
6 Verstöße gegen das WaffG 
2 Gewaltdelikte 
16 vorläufige Festnahmen 
Sicherstellung von mehreren Kilogramm BTM

25 
 
5.8 Zusammenfassende Bewertung 
 
Noch immer geschieht unfassbares men schliches Leid auf unseren Autobahnen, 
noch immer werden zu viele Menschen verletzt oder sogar getötet. 
 
Trotz erhöhter sichtbarer polizeilicher Präsenz auf den Autobahnen, einer gesteiger-
ten Kontrolldichte, Durchführ ung spezieller Projekte, des Angebotes von Fernfahrer-
stammtischen, der Beteiligung an Verkehrsa ktionstagen sowie einer intensiven Öf-
fentlichkeitsarbeit konnten di e deutlichen Erfolge in der  Verkehrsunfallbekämpfung 
der Jahre 2003 bis 2006 nicht erzielt werden. 
Die Zahl aller Verkehrsunfälle stieg um 298 VU auf 4.337 VU. Der Anstieg beträgt 
somit 7,38 %. 
 
Zum ersten Mal seit 2001 sind die VU mi t Personenschaden wieder im Verhältnis 
zum Vorjahr gestiegen. 
 
Im Jahr 2001 wurden noch 641 VU mit verletzten oder getöteten Personen registriert. 
Mit 430 VU im Jahr 2007 musste ein Ansti eg um 19 VU zum Vorjahr verzeichnet 
werden. Die Verkehrsunfälle mit Pe rsonenschäden stiegen um 4,62 %  gegenüber 
2006. 
Bei diesen VU im Jahr 2007 wurden 679 Personen verl etzt oder getötet. Im Jahr 
2006 waren es 625 Personen. Die Zahl der Verunglückten stieg somit um 8,64 %. 
 
 
So ereigneten sich im Jahr 2007 insgesamt 2.687 VU, die auf die HUU Geschwindig-
keit, Abstand, Überholen und Vorfahrt zurü ckzuführen sind. Dies entspricht einer 
Steigerung gegenüber 2006 von 23,37 %. 
 
 
Die HUU „Alkohol“ ist ebenfalls angestiegen. Im Jahr 2006 wurden 61 Fahrzeugfüh-
rer bei Verkehrsunfällen festgestellt, die unter dem Einfluss von Alkohol standen. Im 
Jahr 2007 erhöhte sich diese Zahl um 11 VU auf insgesamt 72 Verkehrsunfälle.  
 
 
Die Benutzung von Sicherungs einrichtungen im Fahrzeug lässt immer noch zu wün-
schen übrig. Bei den 430 VU mit Personens chaden wurden im Jahr 2007 bei 60 Ver-
kehrsunfällen die Sicherheitsgurte nachw eislich nicht benutzt. Hierbei wurden 38 
Personen verletzt oder getötet.  
Seit Öffnung der Grenzen im Jahr 1990 und der damit einhergehenden ständigen 
Zunahme des Schwerlastverkehrs ist bei de n Verkehrsunfällen unter Beteiligung von 
Lastkraftwagen ein überhöhter Anteil zu verzei chnen. Im Jahr 2007 betrug der Anteil 
am Gesamtunfallaufkommen 40,24 %. 
Der Anteil der Lkw am Fahrzeugaufkomm en auf den Autobahnen beträgt durch-
schnittlich nur 21 %. 
 
 
Die Zahl der beteiligten Lkw an einem VU  erhöhte sich im Jahr 2007 im Vergleich 
zum Vorjahr von 1.635 auf 1.745 Lkw.  
Die Anzahl der Lkw als Unfallverursac her stieg im Jahr 2007 gegenüber 2006 um 
109 VU auf insgesamt 1.291 VU. 
Die Unfälle verteilen sich auf Grund der Verkehrsbelastung anteilig auf alle Autobah-
nen.

26 
 
Die Zahl der Kleintransporter als Unfallbet eiligte hat im Jahr 2007 ebenfalls - und 
zwar erheblich - zugenommen. Gegenüber 2006 st ieg die Zahl der beteiligten Klein-
transporter von 201 auf 287 Verkehrsunfälle an. Die Steigerung beträgt in diesem 
Bereich 42,79 %. 
 
 
Die VU am Stauende stiegen im  Jahr 2007 ebenfalls erheblic h. Im Jahr 2006 ereig-
neten sich 183 VU. Im J ahr 2007 mussten 298 VU am  Stauende aufgenommen wer-
den. Dies bedeutet einen Ansti eg um 62,84 %. Durch Verkehrstechnik ( mobile 
Stauwarnanlagen ) sowie erhöhte Polizeipräs enz soll hier im Jahr 2008 dem massi-
ven Anstieg entgegengewir kt werden. Diese Verkehrsunfä lle verteilen sich auf alle 
Stauarten.  Der Verkehr staut e sich auf Grund von Unfälle n, Tagesbaustellen, Groß-
baustellen oder großem Verkehrsaufkommen.  Eine auffällige Konzentration ist an 
und in den Baustellen zu verzeichnen. 
 
 
Im Jahr 2007 wurden auf den Autobahnen 11 Unfallhäuf ungsstellen (UHS) festge-
stellt. Unter Beteiligung der Dezernate 53 der Bezirksregierungen Arnsberg und 
Münster, der Landesbetriebe Straßenbau Hamm und Bochum, der Autobahnmeiste-
reien und der Autoba hnpolizei Münster wurden diese ausgewertet, analysiert und 
Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation erarbeitet. 
Bei 9 UHS liegt die Unfallursache in der unangepassten Geschwindigkeit der Fahr-
zeuge bei Nässe begründet. Trotz Geschwi ndigkeitsbeschränkungen und Hinweis-
schildern kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen an bes timmten Netzknoten 
oder auf bestimmten Streckenabschnitten. 
Durch die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen aus der Unfallkommission 
können diese Unfallhäufungsstellen entschärft werden. 
Alle Unfallhäufungsste llen der Jahre 2005 und 2006 wu rden inzwischen verändert 
und zeigen keine Auffälligkeiten mehr.

27 
 
Raum für eigen Notizen:

28

Beschlussvorlage

22359 Zeichen

V/0997/2008/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Masterplanes Verkehrsunfallprävention 2008 und  
Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009-2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.05.2009 Rat Entscheidung
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Verkehrsunfallgutachten (Kurzfassung) der Unfallforschung des Gesamt-
verbandes der Versicherer (GDV) (Anlage 4), den Verkehrsbericht mit dem Unfalllagebild der 
Polizei für 2007 (Anlage 5) zur Kenntnis und stimmt der vorgelegten Fortschreibung des 
Masterplanes Verkehrsunfallprävention Münster 2008 (Anlage 1) und den Empfehlungen des 
Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013 (Anlage 2) zu. 
 
2. Der Rat nimmt die zur Ratsvorlage V/0997/2008 eingegangenen Anregungen der Bür-
ger/-innen, Verbände (Anlage 6), die parlamentarischen Anträge (Anlage 7,8) – soweit 
sie nicht bereits in den nachfolgenden Änderungen der Beschlussvorschläge in dieser 
Ergänzungsvorlage aufgegriffen sind – mit den entsprechenden Stellungnahmen der 
Verwaltung zur Kenntnis und fasst  nachfolgende ergänzende Beschlüsse: 
 
2.1 Der Ratsantrag A-R/0061/2008 „Bürgerinnen und Bürger melden Gefahrenstellen“ (An-
lage 8_Anhang) wird aufgegriffen. Die Verwaltung wird im Rahmen der geplanten Si-
cherheitskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit in 2009 frühstmöglich eine ergänzende 
Webseite einrichten, über die Bürgerinnen und Bürger und Auswärtige Gefahrenstel-
len im Verkehrsnetz der Stadt melden und eigene Verbesserungsvorschläge einbrin-
gen können. 
 
2.2 Die Ratsanträge 0058/2008, 0059/2008, 0060/2008 (Anlage 8) werden nicht gesondert 
aufgegriffen.  
 
2.3 Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse, des Jahres-
Unfallberichtes 2008 der Polizei eine Aktualisierung des Masterplanes 2008 und des 
Verkehrssicherheitsprogrammes 2009-2013 vornehmen und in einer bürgerfreundli-
chen Kurzfassung veröffentlichen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0997/2008/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Oellers 
Ruf: 
492 61 50 
E-Mail: 
Oellers@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0997/2008/1 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft, 
die Politik und interessierte Bürger/-Innen zeitnah zu einer öffentlichen Informationsveran-
staltung und informellen Bürgeranhörung einladen wird.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrssicherheitsprogramm 2009 - mit besonderer 
Priorität zu bearbeiten. Die Prioritäten der Planung zur Entschärfung der Unfallhäufungsstel-
len und deren baulichen Umsetzung in Verbindung mit der achsenweisen Modernisierung 
der Lichtsignalsteuerung sind für 2009 - 2010 im Verkehrssicherheitsprogramm (Anlage 2)  
festgelegt. 
 
5. Zuständig für die Festlegung der planerischen Prioritäten und Entscheidungen über die Auf-
nahme neuer Maßnahmeempfehlungen ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung, Verkehrsplanung und Wohnen (ASSVW) nach Vorberatung im Ausschuss für Perso-
nal, Recht und Ordnung (APRO). Die Durchführung der Maßnahmen und ihre Detailpla-
nung entscheiden bei bezirklicher Zuständigkeit die Bezirksvertretungen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ASSVW und die Bezirksvertretungen  1x/Jahr 
über die Bearbeitung von Anträgen und über die Priorität zusätzlicher Projektplanungen im 
Rahmen der verfügbaren Planungskapazität und verfügbarer Finanzmittel entscheidet. 
 
 
6.  Der Rat stimmt dem Arbeits- / Zeitplan zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen /-linien 
und dem Stufenkonzept 2009/2010 zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkei-
ten im Verkehrsstraßennetz in Münster zu. 
Der Rat geht davon aus, dass die Festlegung von zulässigen Höchstgeschwindigkei-
ten angesichts der vielschichtigen Problementwicklung im Bereich der Unfallpräventi-
on sachgerecht zum Bereich der „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört. Dabei 
ist es jedoch unabdingbar, dass als Grundlage für alle Maßnahmen zur Reduzierung 
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für auffällige Strecken der nachvollziehbare 
Beweis geführt wird, dass eine tatsächlich überhöhte Geschwindigkeit dort vornehm-
lich unfallursächlich ist. Vor einer Umsetzung ist den zuständigen Gremien ein plau-
sibler Bericht dazu vorzulegen. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Polizei jährlich dem ASSVW und dem 
APRO über die Unfallentwicklung in Münster (Verkehrsberichte der Polizei) und über die 
umgesetzten Maßnahmen (Fortschrittsberichte der Verwaltung ab 2010) zu informieren und 
über geplante zusätzliche Projekte, Aktionen des Jahres zu berichten.  
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2011 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Ver- 
kehrssicherheitsprogrammes 2009-2013 vorzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt,  
im 2. Halbjahr 2010 ein externes Gutachten zur Wirkungsanalyse (Evaluation) der umgesetz-
ten Maßnahmen und zur Unfall(kosten)-entwicklung der Jahre 2008-2010 durchführen zu 
lassen. An der Evaluation sind die Bezirksvertretungen zu beteiligen.
 
 
Das Verkehrssicherheitsprogramm wird in 2011 bei Bedarf aktualisiert. 
 
9.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
ein zusätzlicher Finanzbedarf für (Sach- und Personalkosten) ab 2009 ff entsteht.  
 
Die zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes notwendigen zusätzlichen Perso-
nalkapazitäten (3,5 Personalstellen für eine zusätzliche Überwachungseinheit, 2 Stellen für 
Planung, 1 Stelle für  Projektkoordination / Kommunikation und 2 Stellen für die Bauvorberei-
tung, -durchführung) werden zeitlich befristet für die Laufzeit des Verkehrssi-
cherheitsprogrammes 2009-2013 bereitgestellt (Anlage 3).

- 3 - 
V/0997/2008/1 
Des Weiteren werden für 2009 ff. zusätzlich zum Entwurf des eingebrachten Haushaltspla-
nes 2009 einmalig 72.000 € im investiven Bere ich zur Beschaffung eines 2. mobilen Ge-
schwindigkeitsüberwachungssystems sowie erhöhte Aufwendungen für externe Planungs-
kosten bei der Signalsteuerung sowie zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten bereitge-
stellt.  
 
Den jährlichen Finanzbedarf ab 2009 ff zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
wird die Verwaltung unter Beachtung der angespannten Haushaltssituation in Verände-
rungsblättern gesondert aufbereiten und zu den Haushaltsberatungen anmelden.   
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zusätzliche Erträge an straßenverkehrsrechtlichen 
Bußgeldern anfallen werden.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Folgekosten gemäß nachfolgender Ersteinschätzung ent-
stehen. Die tatsächlichen Jahreskosten ab 2009 ff werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 
aktuell aufbereitet und entschieden. 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendungen 2009 ff. 213.890 bis 2013 
 13 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2009 
2010 ff. 
4.000 
8.000 
Unterhaltungskos-
ten und sonstige 
Sach- und Dienst-
leistungen; Produk-
tiv 01.06.2009 
 14 
Bilanzielle Abschreibungen 2009 
2010 ff. 
3.600 
7.200 
Abschreibung 
Überwachungs- 
einheit; Produktiv 
01.06.2009 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2009 
2010 ff. 
25.000 
50.000 
Porto, Büromaterial 
Zwischensumme Produktgruppe 02.03 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
246.490 
279.090 
279.090 
279.090 
279.090 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  1.362.850  
      
Produktgruppe 
 
12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendungen 2009 ff 133.420 bis 2013 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen – Anteil für 
Ordnungspartnerschaft / Be-
seitigung von Unfallschwer-
punkten 
2009 
2010 
2011 
2012 
575.000 
400.000 
400.000 
400.000 
 
Zwischensumme Produktgruppe 12.01 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
708.420 
533.420 
533.420 
533.420 
133.420 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  2.442.100

- 4 - 
V/0997/2008/1 
      
Produktgruppe 
 
12.02 Verkehrsplanung 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendu ngen 2009 ff. 133.420 bis 2013 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2009 
2010 
2011 
2012 
185.000 
170.000 
170.000 
95.000 
hier Erhöhung
 
der bisher ge-
planten Ansät-
ze  
Zwischensumme Produktgruppe 12.02 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
318.420 
303.420 
303.420 
228.420 
133.420 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  1.284.100  
 
 
    
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
07 Sonstige ordentliche Erträge 2009 
2010 ff 
135.250 
270.500 
Verwarnungs- und 
Bußgelder, produk-
tiv 01.06.2009 
Insgesamt (2009 – 2013):  1.217.250  
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche An-
gelegenheiten 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagever-
mögen 
Investitions-
maßnahme 
0010 Beschaffungen Straßenver-
kehrsrecht 
2009 72.000  Beschaffung 
eines 2. 
Geschwindigkeits-
überwachungs-
systems 
 
Insgesamt: 72.000  
   
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201     
Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4148 Ordnungspartnerschaft / Besei-
tigung von Unfallschwerpunkten
2009 
2010 
2011 
2012 
100.000 
100.000 
100.000 
100.000 
 
Insgesamt 2009 - 2012: 400.000

- 5 - 
V/0997/2008/1 
 
Begründung: 
 
Die Ergänzungsvorlage V/V0997/2008/1.Erg. enthält  
 
- die Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung am 13.01.2009 mit einer Stellungnahme  
  der Verwaltung (Anlage 6) 
 
- eine synoptische Zusammenstellung der eingegangenen Bürgeranträge und  Anregungen    
  parlamentarischer Gremien (BVs) zur Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten in Münster   
  mit einer Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 7) 
 
- die Ratsanträge 0058- 0061/2008 der Ratsfraktion der Grünen/GAL vom 24.11.2009 
  mit einer Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 8) 
 
- die übernommenen Änderungsanträge der BV-West vom 13.02.2009 zu Beschlusspunkt 5,9  
  der Ratsvorlage V/0997/2008 
 
- den übernommenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Beschlusspunkt 6 ,                            
  erstmalig eingebracht in der BV-Nord am 28.04.2009 und gleichlautend gestellt und  
  beschlossen auch in den nachfolgenden  Ausschüssen AKJF, AUB, APRO und ASSVW 
 
Entsprechend der Zuständigkeitsordnung wurde zur Vereinfachung der Behandlung der zum Teil 
sich widersprechenden Anregungen / Anträge verwaltungsintern frühzeitig festgelegt und den be-
ratenden Gremien mitgeteilt, dass alle eingehenden parlamentarischen Anträge und Anregungen
 
zur Vorlage V/0997/2008 gesammelt dem Hauptausschuss / Rat  in einer Ergänzungs-Vorlage mit 
ergänzenden Beschlussempfehlungen und Begründungen seitens der Verwaltung zur Entschei-
dung vorgelegt wird. 
 
Nachfolgend werden die ergänzenden und geänderten Beschlussempfehlungen und die geänder-
ten Texte der Begründungen dargelegt und in Fettschrift kenntlich gemacht. 
 
 
Zu 2. 
 
Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei gemäß Beschlusspunkt  2 (alte Nr. in der Vor-
lage V/0997/2008) am 13.01.2009 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, zu der 
auch die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft eingeladen wurden. Die Ergebnisnieder-
schrift (Anlage 6) gibt die vorgetragenen Wortbeiträge/Anregungen in Kurzform wieder. Im 
Anhang 1,2  zur Niederschrift sind die nachträglich dazu eingegangen Stellungnahmen des 
VCD-Kreisverbandes Münster und des AC Münster im ADAC beigefügt.  
 
Die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung  (Anhang 3) zu den Bürger- und Verbände - 
Anregungen zeigt auf, inwieweit die vorgebrachten Anregungen aus der Sicht der Fachver-
waltung bei der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Berücksichtigung finden. 
 
Die Niederschrift zur Bürgerinformation wurde dem Planungsausschuss zur ursprünglich 
geplanten Sitzung am 05.03.2009 übersandt, eine Beschlussfassung zu den Anregungen 
erfolgte nicht. 
 
Während der Beratungszeit  der Vorlage V/0997/2008 sind mehrere Anregungen/Anträge zur 
Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten im Verkehrsnetz eingegangen, die in der               
Anlage 7 und 8 zusammengestellt sind. Die Verwaltung zeigt in den ergänzenden Stellung-
nahmen auf, wie die Rechtlage ist und die Entscheidungszuständigkeiten geregelt sind und 
wie sie die Anträge bearbeiten wird. Sie wird von sich aus auch ältere Anträge nochmals 
bewerten, um eine einheitliche Beurteilung und Entscheidungen in dieser Frage zu gewähr-
leisten.

- 6 - 
V/0997/2008/1 
Mit den Mitgliedern der Ordnungspartnerschaft (OPS) wird die Umsetzung des Verkehrssi-
cherheitsprogrammes und ggf. dazu abgeleitete Projektvorschläge in den vier  Arbeitskrei-
sen der OPS kontinuierlich beraten, ggf. ergänzende Vorschläge zum jeweiligen Jahres-
Arbeitsprogramm abgesprochen. Die nächsten Sitzungen der AK finden im Mai/Juni 2009 
statt. 
 
 
Zu 2.1: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Ratsantrag A-R/0061/2008 (Anlage 8) aufzugreifen und nach 
Bereitstellung der beantragten Koordinierungsstelle bei Amt 32 zeitnah umzusetzen.                   
Inhaltlich wird die Einrichtung einer ergänzenden Webseite in das geplante Programm der 
Imagekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit 2009 integriert. Das zuständige Presseamt hat 
dazu mit der Verkehrsplanung bereits einen Entwurf eines standardisierten Fragebogens 
für die Webseite entwickelt, der die Mitteilung von Gefahrenstellen und eigene Verbesse-
rungsvorschläge durch die Bürger/-innen und der Verwaltung die Prüfung erleichtert.  
 
 
Zu 2.2: 
 
Die Ratsfraktion der Grünen/GAL hat im November 2008 vier Ratsanträge zur Verkehrssi-
cherheit (Anlage 8) eingebracht. Der Rat hat bei der Einbringung der Ratsvorlage am 
10.12.2009 entschieden, dass diese zusammen mit der Ratsvorlage beraten werden.  
 
Da die Anträge nach Redaktionsschluss der Ratsvorlage V/0997/2008 eingegangen sind, 
konnte die Verwaltung auf sie inhaltlich nicht bereits in der Ratsvorlage Bezug nehmen. Die 
Antragsteller konnten dementsprechend umgekehrt auch nicht wissen, welche Themen be-
reits durch die Ratsvorlage V/0997/2008 aufgriffen und mit Verbesserungsvorschlägen be-
reits behandelt werden. 
 
Die meisten Punkte sind inhaltlich bereits in der Ratsvorlage bzw. in der Ergänzungsvorlage 
und im Verkehrssicherheitsprogramm 2009-2013 behandelt. Dies gilt zum Beispiel hinsicht-
lich der Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten, zur Einrichtung zusätzlicher orts-
fester Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, der Verbesserung der Radverkehrsinfra-
struktur durch innovative Maßnahmen. 
 
Abweichende Zielvorstellungen werden im Antrag A-R/0058/2008 zur Neufestlegung der 
zulässigen Geschwindigkeiten im Verkehrsnetz der Stadt Münster, zu den Tempo-30-Zonen 
und im Antrag A-R/0059/2008 zur Beschaffung ortsfester Geschwindigkeitsüberwachungs-
anlagen vorgetragen. 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den vier Anträgen ist in der Anlage 8  formuliert. Aus 
der Sicht der Verwaltung besteht keine Notwendigkeit, die Anträge 0058 – 0060/2008 geson-
dert aufzugreifen, da sie durch das Verkehrssicherheitsprogramm 2009-2013 inhaltlich, 
teilweise in anderer Form aufgegriffen sind und zum Teil durch abweichende Beschluss-
empfehlungen abgedeckt sind. 
 
 
Zu 2.3 
 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse, des Jahresunfallberichts 2008 
der Polizei, die den Gremien bei der Beratung durch die Verwaltungsvorträge zur Kenntnis 
gegeben wurden, eine Aktualisierung des Masterplanes 2008 und des Verkehrssi-
cherheitsprogrammes 2009-2013 vornehmen und in einer bürgerfreundlichen Kurzfassung 
als gesonderte Broschüre veröffentlichen. 
 
Die Haushaltsmittel hierzu sind im Haushalt 2009 bereitgestellt.

- 7 - 
V/0997/2008/1 
 
 
Zu 5.: 
 
Es wird empfohlen, dem ASSVW die Zuständigkeit für Projekte des Verkehrssicherheitspro-
gramms von gesamtstädtischer Bedeutung zu übertragen: Er trifft die Entscheidungen nach Vorbe-
ratung im APRO möglichst frühzeitig im Jahr und gebündelt, um eine zügige Umsetzung der Maß-
nahmen zu ermöglichen. 
 
Der ASSVW legt nach Vorberatung in den betroffenen Bezirksvertretungen  1x / Jahr die Prio-
ritäten der Bearbeitung von Anträgen über neue Projekte mit Sicherheitsrelevanz unter Berücksich-
tigung der vorhandenen Personalkapazität fest. Damit soll sichergestellt werden, dass Projekte des 
Verkehrssicherheitsprogrammes mit Priorität bearbeitet werden können. Die Entschärfung von 
Unfallhäufungsstellen soll Vorrang vor Projekten in unfallunauffälligen Bereichen haben.  
 
Dazu sammelt die Verwaltung alle nicht eilbedürftige Anträge und legt sie jeweils im 2. Quartal - 
zusammen mit den Jahresberichten zur Unfallentwicklung – dem ASSVW zur Entscheidung über 
die Bearbeitungs-Priorität vor (siehe auch Ziffer 7). 
 
Die BV-West hat beantragt, zusätzlich im Beschlusspunkt 5 aufzunehmen:      
 
„Die Durchführung der Maßnahmen und ihre Detailplanung entscheiden bei bezirklicher 
Zuständigkeit die Bezirksvertretungen“.  
 
Die Verwaltung wird entsprechend der Zuständigkeitsordnung und gesetzlichen Grundla-
gen (z.B. StVO…) die notwendigen Entscheidungen herbeiführen. 
 
Der Antrag auf „Beteiligung der BVs bei der geplanten Evaluation“
 im Jahre 2011 gehört zu 
Beschlusspunkt 8 und ist dort aufgenommen. 
 
 
Zu 6. : 
 
Der Beschlusspunkt 6 beschließt den Arbeits- und Zeitplan für 2009-2013 zur Entschärfung 
der 85 bereits identifizierten Risikobereichen aus dem GDV-Gutachten.  
 
Zur Entschärfung der von den Gutachtern identifizierten 63 Unfallhäufungsstellen (UHS) und 22 
Unfallhäufungslinien (UHL), die jährlich ggf. durch aktuelle Unfallentwicklungen durch die Unfall-
kommission ergänzt werden müssen, hat die Verwaltung einen Arbeits-/Zeitplan 2009 - 2013 auf-
gestellt  
 
Abweichend von den Gutachterempfehlungen schlägt die Verwaltung vor, die Unfall-
häufungsstellen nicht einzeln (nach Höhe der Unfallkostenrate) sondern streckenbezogen zu bear-
beiten. Da die meisten Unfallhäufungsstellen in stark belasteten, lichtsignalgeregelten Knotenpunk-
ten liegen, baut der Arbeitsplan auf dem Zeitplan der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung auf 
(Anlage 2 – Anhang 4). Dieser berücksichtigt u. a., dass nach dem Luftqualitätsplan ein mög-
lichst großer Teil des heutigen Durchgangsverkehrs auf der Achse Stadtgraben – Hindenburgplatz 
zukünftig über die 2. Westtangente abgeleitet werden soll. Dies soll zukünftig die Lichtsignalsteue-
rung am Knoten Kodering/Weseler Straße unterstützen. 
 
Wichtig ist, dass zusammen mit den baulichen, verkehrsregelnden Verbesserungsmaßnahmen zur 
Entschärfung der UHS / UHL und den ggf. notwendigen Änderungen der zulässigen Höchstge-
schwindigkeiten (Vzul) zeitgleich auch die Signalsteuerung angepasst wird. Die Einheit von Bau 
und Betrieb muss für die Verkehrssicherheit bei gleichzeitig optimiertem Verkehrsfluss gewahrt 
werden.
 
Dabei stellt die von den Gutachtern empfohlene Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeit  
(Vzul) nur einen von mehreren Bausteinen für mehr Verkehrssicherheit dar.

- 8 - 
V/0997/2008/1 
 
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion  stellt klar, dass die Zuständigkeit  bei Änderung zu-
lässiger Geschwindigkeiten im Straßennetz nach Bundesrecht (Straßenverkehrsgesetz 
/Straßenverkehrsordnung) eine hoheitliche Aufgabe ist, die durch die zuständige Straßen-
verkehrsbehörde, ggf. unter Beteiligung der örtlichen Unfallkommission herbeigeführt wird 
(vergleiche Erläuterungen in der Anlage 7). 
 
Die Information der parlamentarischen Gremien  über die Gründe und Inhalte der Entschei-
dungen bei geplanten Änderungen der zulässigen Geschwindigkeit im Verkehrsnetz der 
Stadt Münster wird die Verwaltung zeitgerecht wahrnehmen. Dabei werden die geschwin-
digkeitsrelevanten Unfallursachen und die weiteren Entscheidungsgründe gemäß StVO 
aufgezeigt. 
 
Entsprechend dem geänderten Beschlussvorschlag 5 wird folgende Vorgehensweise ver-
einbart:  
 
-   Die zuständige Behörden überprüfen mit der Polizei systematisch - entsprechend den 
Ergebnissen/Empfehlungen des GDV-Gutachtens und auf Basis der jeweils aktuellen Un-
falllage -  bei unfallauffälligen Knoten und Strecken (Risikobereiche), ob gemäß den Vor-
gaben der StVO eine Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit  zusammen mit an-
deren Maßnahmen zur Entschärfung der Risikobereiche erforderlich wird. Soweit not-
wendig wird hierzu auch eine Entscheidung in der Unfallkommission herbeigeführt.  
 
- Über die Ergebnisse der Prüfungen und den Entscheidungsgrundlagen - z.B. zur          
Geschwindigkeitsrelevanz bei den Unfällen - werden die betroffenen / zuständigen par-
lamentarischen Gremien und die Öffentlichkeit vorab informiert. 
 
-   ab 2009 ff wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Gefahrenlage auf allen 
zweistreifigen Außerortsstraßen im Stadtgebiet überprüft und unter Berücksichtigung 
der Vorgaben der StVO eine schrittweise Harmonisierung der zulässigen Geschwindig- 
keiten vorgenommen.     
 
 
 
Zu 8:: 
 
Die BV-West beantragt eine Beteiligung der Bezirksvertretungen bei der geplanten Evalua-
tion der durchgeführten Maßnahmen im Jahre 2011. Die entsprechende Beteiligung wird die 
Verwaltung sicherstellen. 
 
 
gez. Schultheiß             gez. Dr. Heinrichs 
 
 
Anlagen: 
 
1. Masterplan Verkehrsunfallprävention Münster 2008 
2. Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 – 2013 mit 4 Anhängen 
3. Bericht über ergänzenden Personalbedarf 2009 -2013 
4. GDV-Gutachten (Kurzfassung) „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ 
5. Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in Münster 2007 (Polizei) Niederschrift zur Bürger-
informationsveranstaltung vom 13.01.2009 mit Anregungen der Bürger, zweier Verbände 
und Stellungnahme der Verwaltung 
7. Anregungen parlamentarischer Gremien und eine Bürgeranregung zur Änderung der  
zulässigen Geschwindigkeiten im Verkehrsnetz mit Stellungnahme der Verwaltung 
8.  Ratsanträge 0058 - 0061/2008 der Ratsfraktion der Grünen/GAL vom 24.11.2008 mit                   
Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 6_V997_2008_1.Erg_110509

26166 Zeichen

1
           Anlage 6 
        zur Vorlage V/0997/2008/1.Erg. 
 
 
Niederschrift  
zur Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.01.2009 mit 
Anregungen der Bürger und zweier Verbände  
und Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei am 13.01.2009 im Rathaus eine 
Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Verkehrssicherheitskonzept 
durchgeführt. Dazu sind auch die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft und der 
parlamentarischen Gremien eingeladen worden.  
 
Die Ergebnisniederschrift gibt die vorgetragenen Anregungen aus der Veranstaltung in 
Kurzform wieder.  Sie sind Anhang 1  dokumentiert, ergänzt um zwei nachträglich 
eingereichte Stellungnahme des VCD-Kreisv erbandes Münster und des AC Münster im 
ADAC. Diese Niederschrift wurde vereinbarungsgemäß den Mitgliedern des 
Planungsausschuss im Februar 2009 z.K. gegeben, eine Beschlussfassung dazu erfolgte 
nicht. 
 
In Anhang 2  hat die Verwaltung fachbezogene Einschätzungen und Empfehlungen 
vorgenommen, inwieweit die vorgetragenen Anregungen bei der Umsetzung des 
Verkehrssicherheitsprogrammes 2009-2013 einbezogen werden können. 
 
Mit den Mitgliedern der Ordnungspartnerschaft  (OPS) wird die Umsetzung des 
Verkehrssicherheitsprogrammes und ggf. dazu abgeleitete Projektvorschläge in den vier  
Arbeitskreisen der OPS kontinuierlich beraten, ggf. ergänzende Vorschläge zum jeweiligen 
Jahres-Arbeitsprogramm abgesprochen. Die nä chsten Sitzungen der AK finden im Mai/Juni 
statt.

2
32.23.0001 13.01.2009 
 32 81 
 
 
 
OPS- und Bürgerinformation am 13.01.2009 zum 
 
 
Verkehrsicherheitskonzept Münster 
 
 
 
Ort:     Rathaus, Rüstkammer 
 
Beginn:    18.00 Uhr 
 
Ende:     ca. 20.00 Uhr 
 
Redner / Vortragende: Polizeipräsidium Münster,  
Polizeidirektor Udo Weiss, 
 
    Stadt Münster – Ordnungsamt,  
Ltd. Städt. Direktor Martin Schulze-Werner 
 
    Stadt Münster – Stadtplanungsamt,  
Dr. Friedrich-Wilhelm Oellers 
 
 
 
 
 
 
Tagesordnung: 
 
   1.  Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Schulze-Werner 
2.  Vortrag Verkehrssicherheit in Münster / Risiken und 
Nebenwirkungen  durch Herrn Weiss 
3.  Vorstellung des Verkehrssicherheitskonzeptes Münster durch 
Herrn Dr. Oellers 
4.  Diskussion / Fragen / Statements

3
Ergebnisniederschrift zu TOP 4: 
 
Nach dem Vortrag durch Herrn Weiss und der Vorstellung des Verkehrssicherheitskonzeptes 
Münster durch Herrn Dr. Oellers erfolgten folgende Fragen, Anregungen und Statements aus 
dem Plenum: 
 
 
 
Lfd.Nr. 
 
 
Name,  
Vorname 
 
 
Institution  
 
 
Anregung, Fragen, Statements 
 
1 
 
Post,  
Elmar 
 
 
./. 
 
• Die Geschwindigkeit sollte allgemein 
deutlich gesenkt werden.  
• Wichtig sei die deutliche Markierung von 
Furten. 
• Fahrbahnquerschnitte sollten zugunsten 
der Radfahrer angepasst werden. 
• Auch in Tempo-30-Zonen sollte in der 
Fahrbahn ausreichender Platz für die 
Radfahrer angeboten werden.  
• Im Rahmen von Kampagnen sollten 
insbesondere auch die erwachsenen 
Radfahrer im mittleren Alter 
angesprochen werden (Regeltreue).    
 
 
2 
 
Kress,  
Eberhard 
 
 
./. 
 
• Auf dem Albersloher Weg habe sich die 
Signalschaltung / Grüne Welle nicht 
verbessert. 
• Gelungen sei aber der neue vierspurige 
Ausbau bis zur Umgehungsstraße. 
• Wichtig sei es, weniger rote Ampeln zu 
gewährleisten. Eine Verstetigung des 
Verkehrs gewährleistet weniger Frust und 
mehr Sicherheit. 
• In den Nachtstunden sollten die 
Lichtsignalanlagen in den 
Nebenrichtungen auf 
Anforderungsbetrieb gestellt werden, um 
Rotzeiten in den Hauptrichtungen zu 
verkürzen. 
 
 
3 
 
Berding,  
Georg 
 
 
 
 
 
CDU-Ratsherr, 
aber privates 
Statement 
 
• Der Verkehrsfluss auf dem Albersloher 
Weg sei deutlich besser geworden (z. B. 
Grüne Welle, weniger Halte, …).  
• Besteht ein Zusammenhang  zwischen 
Fahrgeschwindigkeit und 
spurwechselbedingter 
Verkehrgefährdung? 
• Durch die nächtliche Inbetriebnahme von 
Lichtsignalanlagen könnten vermehrt 
Rotlichtverstöße eintreten.

4
 
Lfd.Nr. 
 
Name,  
Vorname 
 
Institution  
 
Anregung, Fragen, Statements 
 
4 
 
Tornau, Ralf 
 
 
 
 
 
Westfälische 
Provinzial  
Versicherung 
Aktiengesellschaft 
• Die Kommunikationsarbeit innerhalb der 
Ordnungspartnerschaft sollte verbessert 
werden.  
• 2/3 aller Unfälle ereignen sich außerhalb 
der Unfallhäufungsstellen. Eine 
Bewusstseins-/ 
Wahrnehmungsveränderung lasse sich 
erst nach 7-8 Ansprachen erreichen, 
daher sei kontinuierliche 
Kommunikationsarbeit wichtig. 
• Es wurden Informationen zum 
Aufgabenbereich des vorgesehenen 
neuen Mitarbeiters (Kommunikation / 
Koordination) im Ordnungsamt erfragt.  
• Wichtig sei die Einbeziehung der 
Ordnungspartner in die zukünftige 
Kommunikationsarbeit und bei den 
geplanten Sicherheitskampagnen. 
• Wie kann innerhalb der 
Ordnungspartnerschaft eine bessere 
Koordination / Kommunikation erreicht 
werden? 
• Einbeziehung der Ordnungspartner in die 
durch die P 3 Agentur vorgesehene 
Kommunikationsarbeit sei wichtig. 
• Wie bekannt ist die Ordnungspartner 
schaft aktuell in der Öffentlichkeit? 
 
5 
 
Wietholt,  
Gertrud 
 
 
 
 
 
Geschäftsführende 
Vorsitzende  
Kinderneurologie-
Hilfe Münster e.V 
 
Präventionstisch 
Münster 
• Kommunikation sei wichtig, um 
Doppelungen im Arbeitskreis 3 zu 
vermeiden. 
• Die Arbeit des und im Arbeitskreis 4 sollte 
optimiert werden. 
 
6 
 
Heskamp,  
Florian 
 
ADFC Münster 
• Enttäuschung über 
Verwaltungsvorschläge mit einer höheren 
zulässigen Geschwindigkeiten als 50 
km/h auf innerstädtischen Straßen. 
• Häufig haben Radfahrer (RF) an 
Lichtsignalanlagen zu häufig „Rot“. 
Signalschaltungen für RF verbessern. 
 
7 
 
Bleckmann, 
Klaus 
 
CDU, Mitglied der  
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte 
• Die Verkehrsdisziplin sei wichtig, um die 
notwendige Verkehrssicherheit zu 
gewährleisten. (Straßen-)Verkehr sei im 
Übrigen  ein wesentlicher Faktor für 
Fortschritt. 
 
8 
 
 
Wiemers, 
Wolfgeng 
 
 
 
VCD- 
Kreisverband 
Münster 
 
• Siehe Schreiben des VCD vom  
14.01.2009 (Anhang 1)

5
 
Lfd.Nr. 
 
Name,  
Vorname 
 
Institution  
 
Anregung, Fragen, Statements 
 
9 
 
Frisch, 
Hermann 
 
 
 
Verkehrsreferent im 
AC Münster im 
ADAC / 
Fahrlehrerverband 
 
• Siehe Pressemitteilung des AC Münster 
im ADAC (Anhang 2) 
 
10 
 
 
 
Blotenberg, 
Horst 
 
./. 
 
• Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 
60 km/h bedeute eine 
Fahrgeschwindigkeit von mindestens 70 
km/h. Daraus gehe eine Signalwirkung für 
noch höhere Geschwindigkeiten hervor. 
• Auch die Lärm- und Abgasreduzierung sei 
wichtig. 
• Auch auf dem Friesenring bestehe dichte 
Wohnbebauung. Dort müsse auch 50 
km/h gelten.

6
Anhang 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme des VCD-Kreisverbands Münster zu Vorlage V/0997/2008 
 
 
Der VCD begrüßt die Vorlage und die vorgeschlagenen Maßnahmen als Schritte in 
die richtige Richtung auf dem Weg zu mehr Sicherheit für die Menschen auf 
Münsters Straßen. 
 
Der VCD begrüßt insbesondere  
1. die Vorschläge zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten  
sowie die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. k+s 1.10.2008), in der 
die Konsequenzen hoher und unangepasster Geschwindigkeiten verdeutlicht 
werden. Im Einzelnen sind die Vorschläge allerdings noch inkonsequent, der 
VCD erwartet von den politischen Gremien eine konsequentere Umsetzung 
(s.u.). 
2. die bisher schon realisie rten und noch geplanten konkreten Verbesserungen 
für Radfahrer und Fußgänger.  
3. die verstärkte Verkehrsaufklärung und die verstärkten Kontrollen mit 
Ahndung schwerer Verstöße, Er sieht allerdings Probleme in der z.T. 
unangemessenen Reglementierung vor allem von Radfahrern (s.u.). 
4. die Bereitschaft zum Dialog mit den Bürgern als „ständiger Bestandteil der 
Kommunikation“ (S.6). Nur ein von der großen Mehrheit der BürgerInnen 
getragenes Programm kann auf Dauer den gewünschten Erfolg haben. 
 
Der VCD bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an 
insbesondere   in den Bereichen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und 
Verkehrserziehung. Er wird dazu z.B. die schon seit mehreren Jahren in 
Zusammenarbeit mit dem Schulamt angebotene Hilfe zur Mobilitätserziehung in den 
Grundschulen (Mobilitätsfibel) weiterführen und wenn möglich ausweiten. 
 
Das VCD-Konzept für mehr Verkehrssicherheit heißt „Vision Zero – Null 
Verkehrstote“. Darin haben Sicherheit und Gesundheit der Menschen höchste 
Priorität, alles andere muss sich dem unterordnen. 
  
 
Zumsandestr. 15      48145 Münster
  Fon: 0251 / 13 60 22
Fax: 0251 / 13 60 24
E-Mail: vcd@muenster.org
Ordnungspartnerschaft 
Verkehrsunfallprävention 
 
 
 
Herrn Dr. Oellers 
oellers@stadt-muenster.de 
Wolfgang Wiemers
14.1.2008
wolfgang@wiemers1.de

7
Unter diesem Gesichtspunkt ist uns das Programm für Münster noch nicht 
weitgehend und nicht konsequent genug. 
So steht bei der Abwägung der Ziele weiterhin die Leistungsfähigkeit des 
Verkehrsstraßennetzes für den Kfz-Verkehr, und damit für das bei weitem 
unfallträchtigste Verkehrsmittel, im Vordergrund. Betrachtet man allerdings den 
tatsächlichen Modal-Split und bezieht Gesichtspunkte des Klimaschutzes, der 
Ressourcenschonung und der zukunftsfähigen Stadtentwicklung („Stadt der kurzen 
Wege“) mit ein, dann müsste bei zukünftigen Investitionen die Leistungsfähigkeit 
des  Verkehrsnetzes für den Umweltverbund im Vordergrund stehen. Das beträfe 
z.B. durchgehende und zügige Radverbindungen mit Vorrang gegenüber dem MIV, 
eine erhebliche Ausweitung des ÖPNV und insbesondere des SPNV (vgl. Anregung 
des VCD vom 28.11.2008) als am wenigsten unfallträchtige Verkehrsmittel. 
Es sollte auch durch Öffentlichkeitsarbeit deutlich gemacht werden, dass höhere 
Spitzengeschwindigkeiten keineswegs eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit 
ergeben, so erreicht nach der letzten Haushaltsbefragung von Nov. 2007 das Kfz im 
Stadtverkehr nur die doppelte Geschwindigkeit (32,7 kmh) im Vergleich zum Fahrrad 
(16.3 kmh).  
 
Der VCD schlägt daher zusätzlich vor: 
1. Konsequentere Senkung der Höchstge schwindigkeiten. Der Masterplan nennt 
auf S. 20 eindeutige Kriterien. Diese passen, wie auch in der öffentlichen 
Veranstaltung am 13.1.09 von Teilnehmern moniert, nicht zu den Planungen, 
wie sie im Plan S. 48 dargestellt werden. Hier wird bei der Festlegung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten keineswegs das Prinzip der 
Nachvollziehbarkeit (S.8) durchgehalten. Insbesondere müsste danach der 
gesamte  2. Tangentenring mit T 50 eingestuft werden. Das zusätzliche 
Kriterium „soweit besonders unfallhäufig“ ist für die Autofahrer grundsätzlich 
nicht erkennbar. Gleiches gilt z.B. für den gesamten Verlauf der Weseler Str.. 
Es sollte auch überprüft werden, inwiefern die Absenkung der 
Höchstgeschwindigkeit z.B. von 70 auf 50 kmh kostspielige Umbauten an 
Knotenpunkten überflüssig macht. 
2. Eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 aus 
Verkehrssicherheitsgründen sollte vorgesehen werden an Straßenabschnitten, 
wo wegen der Verkehrsdichte und z.B. der Vielzahl der unterschiedlichen 
Vorgänge wie Ein- und Ausparken und Querungen eine höhere 
Geschwindigkeit keinesfalls angemessen ist, wie der Sprecher der Fahrlehrer 
am 13.1. treffend ausführte. Ausser für den nördlichen Teil der Hammerstraße 
gilt dies z.B. für die Straßen innerhalb des Promenadenrings, die seinerzeit 
auf Drängen der Bezirksregierung aus der Tempo-30-Zone ausgenommen 
wurden. 
3. Durch verstärkten Ausbau des Um weltverbundes (Radfahrer, Fußgänger und 
ÖPNV) werden zugleich vorhandene Kfz-Straßen entlastet und auch der MIV 
beschleunigt, trotz geringerer Höchstgeschwindigkeiten. 
4. Weiterentwicklung von Sonderregelunge n für Radfahrer. Verkehrsverstöße 
von Radfahrern ergeben sich häufig, das weist auch die GDV-Studie nach, 
aus unzureichenden und uneinsichtigen Regelungen. Radfahrer empfinden 
viele Regelungen, die ihnen z.B. unsinnige Umwege oder Halte abverlangen, 
als unzumutbar und keinesweg ihrer Sicherheit dienlich.  Die Befahrung eines 
wenig genutzten Gehweges in Gegenrichtung auf einer verkehrsreichen 
Straße erscheint oft als sicherer als die zweimalige Querung des 
Autoverkehrs.

8
5. „ Shared space“ an Stellen, wo viel Verkehr zusammen kommt.  
Überregulierungen führen nicht zu mehr Sicherheit. Nicht zufällig 
experimentieren daher Städte inzwischen mit gemischten Verkehren, bei 
denen Schilder komplett abgebaut werden und nur noch die Prinzipien des §1 
StVO beziehungsweise  der Rücksicht auf den schwächeren 
Verkehrsteilnehmer gelten. Auch für Münster sollten solche Möglichkeiten, 
außer wie bisher schon in verkehrsberuhigten Zonen und Tempo-30-Zonen,  
verstärkt ins Aufge gefasst werden. Wichtig ist es dabei, allen 
Verkehrsteilnehmern das Prinzip zu verdeutlichen. Beispiel Ludgeriplatz: 
Autofahrer sollten rechtzeitig durch Schilder mit dem Hinweis: „Radfahrer 
benutzen Fahrbahn“ auf die Notwendigkeit besonderer Sorgfalt hingewiesen 
werden. So erzeugt man Akzeptanz, wo heute Zweifel, Angst und Kritik 
vorherrschen, weil weder Auto- noch Radfahrer das Prinzip verstehen. 
6. Konsequente Beteiligung der BürgerI nnen bzw. Betroffenen (z.B. Schulen) bei 
der Erarbeitung von Lösungen. Hier ist die Ordnungspartnerschaft wirklich als 
Partnerschaft zu begreifen, d.h. die beteiligten Gruppen aus der Bürgerschaft 
müssen in regelmäßigen Konsultationen und Arbeitsgruppen an der 
Erarbeitung von Lösungen beteiligt werden. 
 
 
 
Gez.: Wolfgang Wiemers, 1. Vors.

9
 
 
 
 
 
 
 
Anhang 2 
                  
               
 
         Pressemitteilung des AC Münster im ADAC zum vorgelegten 
         Masterplan der „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ 
         anlässlich der Infoveranstaltung am 13.1.2009 
 
         Der AC Münster im ADAC fordert: 
 
1) Konzentration der personellen und finanziellen Ressourcen auf die unfall-trächtigen 
Stellen, um das angestrebte Ziel, die Unfallzahlen jährlich um 10% zu senken, 
schnell und effizient zu erreichen. 
(Punkt 3 des Beschlussvorschlages) 
 
2) Partnerschaftliche Diskussion und kontinuierliche Abstimmung im Rahmen  
     der Ordnungspartnerschaft.  
     Vorhandenes Potenzial an Fachwissen und Engagement der Ordnungs- 
     partner nutzen. Mit z.B. TÜV, DEKRA, den Unfallforschern, dem ADAC und  
     dem Fahrlehrerverband stehen Fachleute zur Verfügung, um schnell und   
     effektiv Unfallstelle zu analysieren und Verbesserungen herbeizuführen. 
     Hier bietet sich z.B. die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen oder die Unfall-   
     kommission an, die regelmäßig tagt und sich das vorhandene Wissen und  
     Engagement zu nutzen machen sollte. 
 
3) OB Dr. Tillmann hat im Radiointerview am 30.12. angekündigt, dass keine
 
      zusätzlichen Kontrollen durchgeführt werden sollen, sondern Aufklärung 
     und Appell an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund stehen 
     sollen. Dem schließen wir uns vollinhaltlich an.       
     (Beschlussvorlage/Begründung Seite 5 oben) 
      Insofern gehen wir davon aus, dass die Anlage 3 zur Vorlage, in der die 
      neue „Überwachungseinheit“ kalkuliert wird, hinfällig ist und die Vorgabe, 
      pro Jahr rd. 10.000 weitere Verstöße ahnden zu müssen, sich ebenfalls  
      erübrigt. 
Verschärfte Kontrollen wirken sich meist nur kurzfristig aus und ändern dauerhaft 
nichts an der Einstellung und am Verhalten der Autofahrer.

10
            Der AC Münster im ADAC fordert die Verantwortlichen auf, sich künftig bei der   
Verkehrsüberwachung auf ausgewiesene Unfallschwerpunkte und besondere  
Gefahrenstellen zu konzentrieren und angemessene Toleranzen zu   
           gewähren.    
           Unnötige oder übertriebene Tempolimits müssen vermieden werden.  
Entscheidungen über die Wahl der Maßnahmen und der Messorte sollen immer  nur 
nach einer gründlichen Gefahren- und Unfallanalyse getroffen werden. 
Einsatz personeller Ressourcen, um verkehrspädagogisch zu intervenieren und  
Einfluss  auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer – so wie es das Gutachten der 
Versicherer fordert -, zu nehmen und nicht in der Manier eines Oberlehrers nur zu 
strafen  
           So viel Reglementierung wie nötig, so wenig wie möglich! 
              
4) Wir begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Aktivierung und Zusammen- 
      arbeit in der OP Verkehrsunfallprävention und hoffen auf eine noch bessere
 
      und aktuellere Kommunikation seitens der Verwaltung. 
 
5) Keine übereilten Reaktionen, sondern schnelle Analyse und Abstimmung  
     der Unfallursachen.  
            Tempobegrenzungen sollen möglichst durch Zusatzschilder begründet sowie   
           zeitlich, räumlich und möglichst variabel steuerbar auf den jeweiligen Fall              
           beschränkt sein:             
             
            Ursache und Wirkung sollten genau analysiert werden 
      So z.B. ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Albersloher Weg 
      nach sachlicher Analyse der tödlichen Unfälle unnötig, da 1 Unfall in einem 
      Bereich passiert ist, bei dem bereits 50 km/h gelten und der verunglückte 
      Fußgänger wohl erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte. 
      Beim zweiten tödlichen Unfall war ebenfalls Alkohol im Spiel und der  
      zwischenzeitlich eingeführte Nachtbetrieb der Ampel dürfte zukünftig  
      als Sicherheitsmaßnahme ausreichen. 
      Der dritte tödliche Unfall ist leider auf Unvernunft und grobe Fahrlässigkeit 
      der Verunglückten zurückzuführen, wobei nicht ausgeschlossen werden  
      kann, dass auch bei 50 km/h dieser Unfall mit seinen Folgen unvermeidbar  
      gewesen wäre. Hinzu kommt, dass dank der lobenswerten schnellen und 
      durch den ACM initiierten Reaktion der Verwaltung ein Zaun gesetzt wurde,  
     der ein gefährliches Queren an dieser Stelle verhindert. 
 
      Im Gegenzug ist daher auch zu prüfen, z.B. die Geschwindigkeit auf der  
      Umgehungsstrasse noch bedarfsgerecht ist. Messungen der Polizei ergaben 
      eine hohe Nichtakzeptanz der vorgegebenen 70 km/h, obschon das  
      Gutachten keinerlei Unfälle ausweist. Daher ist es auch durchaus auch 
      sinnvoll gelegentlich eine  bestehende Regelung in Frage zu stellen. 
      Der AC Münster  empfiehlt  daher die Anhebung der zulässigen Höchst-  
      Geschwindigkeit auf 100 km/h ab dem Albersloher Weg in Richtung 
      Autobahn und  in der Gegenrichtung.  
     (Beschlussvorlage/Begründung Seite 8) 
 
6) Sehr zu begrüßen ist die Einstellung der Verwaltung, dass die Vereinheit-lichung der 
Geschwindigkeiten auf den Ringen nur einhergehen kann
 mit der 
dementsprechenden Koordination der Ampelschaltung, so dass eine 
      vernünftige und tatsächliche „Grüne Welle“ sicherlich zur Verhinderung  
      von vielen Auffahrunfällen beitragen wird. Unter dieser Prämisse haben wir 
      kein Problem damit, die Geschwindigkeiten auf ein vernünftiges Maß zu  
      reduzieren.

11
           Temposteuerung ist besser als Tempolimit! 
          Funktionierende grüne Wellen mit intelligenter Steuerung sind das Gebot der   
          Stunde. 
Der AC Münster im ADAC fordert Straßen, die in ihrer Nutzungsfunktion gerecht 
ausgebaut sind. Der Wohlstand unserer Gesellschaft ist unter anderem auch 
abhängig von der Leistungsfähigkeit unseres Straßensystems. 
 
     Sicherheit schaffen durch bauliche Gestaltung.  
     Z. B. durch bauliche Gestaltung von Tempo-30-Zonen.    
     Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen raus aus den Tempo-30-Zonen
. 
     Einheitliche Rechts-vor-links-Regelungen 
          Verkehrspsychologen haben festgestellt, dass ein Zuviel an Information den   
          Verkehrsteilnehmer überfordert und schnelle Informationsfolgen zwar mit 
          dem Auge wahrgenommen, nicht oder aber nur zu langsam vom Gehirn   
          verarbeitet werden. 
          Die alleinige Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 
               - grundsätzlich Rechts-vor-links-Regelung 
               - keine benutzungspflichtigen Radwege 
               - keine Mittelmarkierung oder Fahrstreifenbegrenzungen 
               - keine Lichtsignalanlagen 
         reicht nach Ansicht des AC Münster im ADAC nicht aus. 
Der  Automobil-Club fordert die Kommune auf, die vorhandenen Tempo- 30-Zonen 
auf StVO-Konformität zu überprüfen und die Zonen gegebenenfalls nachzubessern.   
Eine nicht akzeptierte Tempo-30-Zone, die den schwächeren Verkehrsteilnehmern 
falsche Sicherheit vermittelt, ist abzulehnen. Ebenso ist die Ahndung von auch nur 
geringsten Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 1 km/h mit 15 Euro) in zudem 
vorfahrtberechtigten Strassen dem Bürger unter dem Sicherheitsaspekt nur schwer zu 
vermitteln. 
 
7) Wir begrüßen ausdrücklich, dass nicht nur die Gutachter, sondern auch 
     Bündnis90/Die Grünen mit ihrem Ratsantrag Nr. 2 für das Aufstellen von  
     sogenannten Starenkästen an unfallträchtigen Stellen sind, um einen 
     schnellen Erfolg der Reduzierung von Unfällen zu verwirklichen. 
     Ebenso verhält es sich mit dem Antrag Nr. 4 zur besseren Kommunikation 
     mit den Bürgern per Internet. Hierzu haben bereits vor Monaten Gespräche  
     zwischen dem Fahrlehrerverband und dem AC Münster stattgefunden mit 
     dem Ergebnis, dass eine eigene Webseite eingerichtet wird und über die  
     örtliche Presse in einer festen Rubrik regelmäßig Hinweise und  
     Informationen zum verkehrsgerechten Verhalten an konkreten Beispielfällen  
     gegeben werden sollen.

12
           Anhang 3 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anregungen 13.01.2009 
    
lfd 
Nr. 
Antragsteller / 
Datum Inhalt (kurz) Stellungnahme Verwaltung 
    
1 
Niederschrift  
Bürgerinfo 
13.01.2009   
 verschiedene 
Wortmeldungen 
- Geschwindigkeiten auf 
HVS weitgehend auf 50 
km/h absenken 
 
siehe Begründungen im 
Masterplan Kap. 6.1 S.26ff und 
Verkehrssicherheitsprogramm 
(VSP)  in Kap. 3.2.3 
 
 
 
- Verbesserung der 
Kommunikation, auch in der 
Ordnungspartnerschaft 
 
 
Anregung wird aufgegriffen 
 
 
 
 
- Verbesserung der 
Radverkehrssignalisierung 
 
Vereinheitlichung und 
Verbesserung der 
Radverkehrssignaliserung wird 
Bestandteil des 
Verkehrssicherheitsprogramms, 
siehe auch Masterplan  S.25ff 
 
 
 
- Signalisierung nachts auf 
Anforderungsbetrieb für 
Nebenrichtungen stellen 
 
wird so gehandhabt, soweit 
technisch möglich                             
(bei alten Anlagen nicht möglich) 
 
    
2 
VCD13.01.2009      
(Anhang 1  
der NS  zur         
Bürgerinfo 13.01.09 
)   
 
 
- bietet Zusammenarbeit in 
der OPS an 
 
VCD wird gebeten, 
Projektvorschläge zu machen 
 
 
 
- Zielkonzept OPS sollte um 
"Vision Zero" (Null 
Verkehrstote) erweitert 
werden 
im Rahmen OPS zu diskutieren

13
 
 
- Sicherheit vor 
Leistungsfähigkeit setzen 
 
bei Unfallhäufungsstellen wird dies 
weitestgehend berücksichtigt. Es 
darf dadurch aber nicht verstärkt 
zu anderen Unfallgefahren 
kommen 
 
 
 
- Leistungsfähigkeit des 
Netzes des 
Umweltverbundes in den 
Vordergrund stellen 
Die Diskussion sollte im Rahmen 
der laufenden Neuaufstellung des 
VEP MS 2025 geführt werden 
 
 
- Konsequente weitere 
Absenkung Vzul ,               
z.B. auf 50 km/h auf dem 2. 
Tangentenring und auf der 
Weseler Straße 
 
siehe Stufenkonzept und 
Begründungen im Masterplan Kap. 
6.1 S.26ff und 
Verkehrssicherheitsprogramm 
Kap. 3.2.3 
 
 
 
- Absenkung Vzul auf 30 
km/h z:B. innerhalb des 
Promenadenrings 
 
die STVO regelt verbindlich 
mögliche Abweichungen von der 
Innerortsgeschwindigkeit Vzul= 50 
km/h. Im Einzelfall ist Unfallbilanz 
hinsichtlich Reduzierung auf 
30km/h zu prüfen 
 
 
 
- Verstärkte Ausbau des 
Umweltverbundes um Kfz-
Verkehr zu verringern 
 
Die Diskussion sollte im Rahmen 
der laufenden Neuaufstellung des 
VEP MS 2025 geführt werden 
 
 
 
- Weiterentwicklung der 
Sonderregelungen für 
Radverkehr 
zu diskutieren im AK2 der OPS 
 
 
"Shared space" anwenden 
 
in MS aufgrund Unfalllage und 
anderer Prioritäten derzeit nicht 
vordringlich, siehe Begründung im 
VSP Kap. 3.2.8 
 
 
 
Konsequente 
Bürgerbeteiligung auch in 
der OPS 
 
Bürgerbeteiligung ist wichtig und 
wird ernst genommen:  in 
2007/2008 wurden über 100 
Veranstaltungen durchgeführt

14
3 
AC Münster im 
ADAC  
(Anhang 2 zur NS  
Bürgerinfo 
13.01.2009) 
  
 
 
1. Priorität bei der 
Unfallbekämfung auf 
Entschärfung der 
unfallträchtigen Stellen 
unterstützt Beschlusspunkt 3 
Ratsvorlage V997/2008 
 
 
2. Mehr partnerschaftliche 
Diskussion und 
kontinuierliche Abstimmung 
in der OPS 
Information und Diskussion sollen 
in der OPS verstärkt werden. 
 
 
3. keinen zusätzlichen 
Kontrollen… 
 
Die Unfallbilanz  2008 in MS und 
die Erfahrungen zeigen , dass 
Verkehrskontrollen weiterhin 
notwendig unverzichtbar sind.  
 
 
 
4. noch bessere und 
aktuelelre Kommunikation in 
der OPS 
 
Vorschlag wird unterstützt, setzt 
aber auch stärkeres Engagement 
aller Partner auch des AC 
Münster voraus 
 
 
 
5. Tempobegrenzungen nach 
genauen Unfallanalysen 
 
Es liegen umfassende 
geschwindigkeitsmessungen 
(zum GDV-Gutachten) und 
mehrjährige Unfallanalysen vor, 
die Geschwindigkeits- 
reduzierungen erforderlich 
machen  Die Unfallanalysen 
werden für die Jahre 2007, 2008 
aktualisiert. 
 
 
 
6. 
Geschwindigkeitsänderungen 
müssen einhergehen mit 
Anpassungen der 
Signalschaltungen 
Verwaltungsvorschlag wird 
hiermit ausdrücklich unterstützt 
 
 
Temposteuerung ist besser 
als Tempolimit 
Die Modernisierung des 
Verkehrssteuerungssystems ist 
wesentlicher Bestandteil des 
Verkehrssicherheitsprogramms 
(siehe Kapitel 3.2 und Anhang 4)

15
 
 
Sicherheit schaffen durch 
bauliche Gestaltung, z.B. in 
Tempo-30-Zonen, 
Überprüfung der StVO-
Konformität 
 
Dieses Konzept wird in MS 
konsequent angewendet : die 
Erkennbarkeit von T-30-Zonen 
wird durch bauliche und maßvolle 
verkehrsregelnde Maßnahmen 
verdeutlicht.  
 
 
 
 
T-30- Zonen in MS sind die 
sichersten Stadtbereiche, akuter 
Handlungsbedarf wird hier nicht 
vordringlich gesehen. 
 
 
Aufstellung von Starenkästen 
an unfallträchtigen stellen 
 
mobile Geschwindigkeitsanlagen 
sind wegen der Vielzahl der 
Stellen mit Geschwindigkeitsüber-  
schreitungen das flexiblere und  
effizientere Überwachungsmittel 
 
 
Bessere Kommunikation mit 
den Bürgern (siehe GAL-
Antrag Nr. 61) 
 
Vorschlag wird aufgegriffen im 
Rahmen der geplanten 
Sicherheitskampagnen 2009ff

Hauptvorlage V/0997/2008

31613 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Ordnungsamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0997/2008  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Masterplanes Verkehrsunfallprävention 2008 und 
Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009-2013 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2008 Rat Einbringung 
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.01.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
20.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.01.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
  mit Behinderungen Vorberatung 
10.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.02.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Verkehrsunfallgutachten (Kurzfassung) der Unfallforschung des Gesamt-
verbandes der Versicherer (GDV) (Anlage 4), den Verkehrsbericht mit dem Unfalllagebild der 
Polizei für 2007 (Anlage 5)zur Kenntnis und stimmt der vorgelegten Fortschreibung des Mas-
terplanes Verkehrsunfallprävention Münster 2008 (Anlage 1) und den Empfehlungen des 
Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013 (Anlage 2) zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft, 
die Politik und interessierte Bürger/-Innen zeitnah zu einer öffentlichen Informationsveran-
staltung und informellen Bürgeranhörung einladen wird.  
 
Herr Dr. Oellers 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 61 50 und 492 32 00 
E-Mail: 
 
 
Oellers@stadt-muenster.de 
SchuWe@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.12.2008 
V/0997/2008

- 2 - 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrssicherheitsprogramm 2009 - mit besonderer 
Priorität zu bearbeiten. Die Prioritäten der Planung zur Entschärfung der Unfallhäufungsstel-
len und deren baulichen Umsetzung in Verbindung mit der achsenweisen Modernisierung 
der Lichtsignalsteuerung sind für 2009 - 2010 im Verkehrssicherheitsprogramm (Anlage 2)  
festgelegt. 
 
4. Zuständig für die Festlegung der planerischen Prioritäten und Entscheidungen über die Auf-
nahme neuer Maßnahmeempfehlungen ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung, Verkehrsplanung und Wohnen (ASSVW) nach Vorberatung im Ausschuss für Perso-
nal, Recht und Ordnung (APRO).  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ASSVW 1x/Jahr über die Bearbeitung von Anträ-
gen und über die Priorität zusätzlicher Projektplanungen im Rahmen der verfügbaren Pla-
nungskapazität und verfügbarer Finanzmittel entscheidet. 
 
5. Der Rat stimmt dem Arbeits- / Zeitplan zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen /-linien 
und dem Stufenkonzept 2009/2010 zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten im 
Verkehrsstraßennetz in Münster zu. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Polizei jährlich dem ASSVW und dem 
APRO über die Unfallentwicklung in Münster (Verkehrsberichte der Polizei) und über die 
umgesetzten Maßnahmen (Fortschrittsberichte der Verwaltung ab 2010) zu informieren und 
über geplante zusätzliche Projekte, Aktionen des Jahres zu berichten.  
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2011 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Ver-
kehrssicherheitsprogrammes 2009-2013 vorzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt,  
im 2. Halbjahr 2010 ein externes Gutachten zur Wirkungsanalyse (Evaluation) der umgesetz-
ten Maßnahmen und zur Unfall(kosten)-entwicklung der Jahre 2008-2010 durchführen zu 
lassen. 
 
Das Verkehrssicherheitsprogramm wird in 2011 bei Bedarf aktualisiert. 
 
8.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
ein zusätzlicher Finanzbedarf für (Sach- und Personalkosten ab 2009 ff entsteht.  
 
Die zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes notwendigen zusätzlichen Perso-
nalkapazitäten (3,5 Personalstellen für eine zusätzliche Überwachungseinheit, 2 Stellen für 
Planung, 1 Stelle für  Projektkoordination / Kommunikation und 2 Stellen für die Bauvorberei-
tung, -durchführung) werden zeitlich befristet für die Laufzeit des Verkehrssi-
cherheitsprogrammes 2009-2013 bereitgestellt (Anlage 3).  
 
Desweiteren werden für 2009 ff. zusätzlich zum Entwurf des eingebrachten Haushaltsplanes 
2009 einmalig 72.000 € im investiven Bereich zur Beschaffung eines 2. mobilen Geschwin-
digkeitsüberwachungssystems sowie erhöhte Aufwendungen für externe Planungskosten bei 
der Signalsteuerung sowie zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten bereitgestellt.  
 
Den jährlichen Finanzbedarf ab 2009 ff zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
wird die Verwaltung unter Beachtung der angespannten Haushaltssituation in Verände-
rungsblättern gesondert aufbereiten und zu den Haushaltsberatungen anmelden.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zusätzliche Erträge an straßenverkehrsrechtlichen 
Bußgeldern anfallen werden.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Folgekosten gemäß nachfolgender Ersteinschätzung ent-
stehen. Die tatsächlichen Jahreskosten ab 2009 ff werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 
aktuell aufbereitet und entschieden. 
 
V/0997/2008

- 3 - 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 jahr 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendungen 2009 ff. 213.890 bis 2013 
 13 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2009 
2010 ff. 
4.000 
8.000 
Unterhaltungskos-
ten und sonstige 
Sach- und Dienst-
leistungen; Produk-
tiv 01.06.2009 
 14 
Bilanzielle Abschreibungen 2009 
2010 ff. 
3.600 
7.200 
Abschreibung 
Überwachungs- 
einheit; Produktiv 
01.06.2009 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2009 
2010 ff. 
25.000 
50.000 
Porto, Büromaterial 
Zwischensumme Produktgruppe 02.03 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
246.490 
279.090 
279.090 
279.090 
279.090 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  1.362.850  
      
Produktgruppe 
 
12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendungen 2009 ff 133.420 bis 2013 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen – Anteil für 
Ordnungspartnerschaft / Be-
seitigung von Unfallschwer-
punkten 
2009 
2010 
2011 
2012 
575.000 
400.000 
400.000 
400.000 
 
Zwischensumme Produktgruppe 12.01 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
708.420 
533.420 
533.420 
533.420 
133.420 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  2.442.100  
      
Produktgruppe 
 
12.02 Verkehrsplanung 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 11 Personalaufwendu ngen 2009 ff. 133.420 bis 2013 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2009 
2010 
2011 
2012 
185.000 
170.000 
170.000 
95.000 
hier Erhöhung
 
der bisher ge-
planten Ansät-
ze  
Zwischensumme Produktgruppe 12.02 2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
318.420 
303.420 
303.420 
228.420 
133.420 
 
Insgesamt (2009 – 2013):  1.284.100  
 
 
    
V/0997/2008

- 4 - 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 jahr 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
07 Sonstige ordentliche Erträge 2009 
2010 ff 
135.250 
270.500 
Verwarnungs- und 
Bußgelder, produk-
tiv 01.06.2009 
 Insgesamt (2009 – 2013): 1.217.250  
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 jahr 
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Produktgruppe 02.03 Straßenverkehrsrechtliche An-
gelegenheiten 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagever-
mögen 
Investitions-
maßnahme 
0010 Beschaffungen Straßenver-
kehrsrecht 
2009 72.000  Beschaffung 
eines 2. 
Geschwindig-
keitsüberwa-
chungs sys-
tems 
 
Insgesamt: 72.000  
   
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201     
Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme Ordnungspartnerschaft / Besei-
tigung von Unfallschwerpunkten
2009 
2010 
2011 
2012 
100.000 
100.000 
100.000 
100.000 
 
4148 
 Insgesamt 2009 - 2012: 400.000 
 
 
 
Begründung: 
 
0. Vorbemerkungen 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 24.10.2007 beschlossen (Vorlage 739/2007- Ziffer 3), nach Ab-
schluss  des GDV-Verkehrsunfallgutachtens den vorläufigen Masterplan Verkehrsunfallprävention 
Münster (2007) mit einem Leitbild für die Verkehrssicherheitsarbeit und einem Verkehrssicher-
heitsprogramm fortzuschreiben. 
 
Das GDV-Gutachten wurde im August 2008 abgeschlossen, am 04. September 2008 den Vertre-
tern der parlamentarischen Gremien und der Öffent lichkeit durch die Gutachter vorgestellt und 
diskutiert. Die Parteien im Rat, die Bezirksvertretungen und die Mutglieder der Ordnungspartner-
schaft haben das Gutachten (Langfassung als Broschüre) im September erhalten. Das Gutachten 
steht desweiteren seit September 2008 auf den Internetseiten der Stadt Münster zum Download 
für Jedermann zur Kenntnisnahme zur Verfügung:  
 www.sicher-durch-muenster.de
 
 
V/0997/2008

- 5 - 
Der vorgelegte Masterplan Münster 2008 und das zugehörige Verkehrssicherheitsprogramm 2009-
2013 ist mit der Polizei abgestimmt.  
 
Das vorgelegte Gesamtpaket - Masterplan Münster 2008 und das zugehörige Verkehrssicher-
heitsprogramm - berücksichtigt gleichermaßen die verkehrlichen Anforderungen nach deutlich ver-
besserter Verkehrssicherheit – ohne die Qualität des Straßenverkehrssystems infrage zu stellen -, 
die verkehrlichen Anforderungen des für 2009 geplanten Luftreinhalteplanes Münster, die Ziele des 
Klimaschutzes und die zu berücksichtigenden städtebaulichen Qualitäten in angebauten Verkehrs-
straßen.  
 
Die Verwaltung legt somit einen zwischen den Belangen Sicherheit – Mobilität – Umweltschutz 
aus- und abgewogenen Vorschlag für ein gesamtstädtisches Verkehrssicherheitskonzept vor. 
 
Der Masterplan will Bürgerschaft und Politik von der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Ver-
kehrssicherheitskonzepts als Ganzes überzeugen und für eine aktive Mitwirkung gewinnen. Eine 
spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster kann dauerhaft nur erreicht werden 
kann, wenn eine breite Mehrheit der Stadtgesellschaft das Verkehrssicherheitsprogramm als Gan-
zes unterstützen. 
 
 
Zu 1. : 
 
Die Fachverwaltung hat das Gutachten - zu dem auch Maßnahmeempfehlungen der Gutachter zur 
Entschärfung der Unfallhäufungsstellen und –linien in einem Anlagenband (ca. 250 Seiten) gehö-
ren – ausgewertet und legt hiermit den parlamentarischen Gremien, den Mitgliedern der Ord-
nungspartnerschaft und der Öffentlichkeit folgende Unterlagen mit dieser Vorlage zur Beratung 
und Entscheidung vor: 
 
(1) Entwurf des „Masterplanes Verkehrsunfallprävention Münster 2008“ mit Entwurf eines „Leit-
bildes zur Verkehrssicherheitsarbeit in Münster“ (Anlage 1) 
 
(2) Entwurf des Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013 (Anlage 2) 
 
(3) Zusätzlicher Personalbedarf zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 
2009 - 2013 (Anlage 3) 
 
(4) GDV-Gutachten (Kurzfassung) „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ (Anlage 4 ) 
 
(5) Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in Münster 2007 (Polizei)  (Anlage 5 ) 
 
Das GDV-Gutachten (Anlage 4) bietet eine gute Grundlage zur Einschätzung der Unfalllage in 
Münster 2004 - 2006 und liefert erste Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in 
Münster. Einen Überblick zur Unfallentwicklung in 2007 gibt der Jahresunfallbericht der Polizei 
(Anlage 5). Dieser bestätigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Gutachter-Empfehlungen.  
Die wichtigsten Aussagen zum Unfalllagebild 2004 – 2007  sind im Masterplan (Anlage 1) zu-
sammengestellt. 
 
Die Empfehlungen der Gutachter  zur Entschärfung der unfallauffälligen Knoten und Strecken in 
Münster sind vorwiegend verkehrlicher Art. Sie bieten eine gute fachliche Grundlage zur planeri-
schen Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen (bau licher, verkehrstechnischer Art),  für Maß-
nahmen, Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unfallprävention und zur Festlegung der Priorität 
bei der Umsetzung.  
 
Sie bedürfen allerdings einer ergänzenden gesamtstädtischen Bewertung
, da die Leistungsfähig-
keit und Funktionsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes erheblich betroffen sein kann. Die 
Gesamtabwägung und die zu treffenden Entscheidungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen 
müssen ergänzend zu den Belangen der Verkehrssicherheit auch nachfolgende gesamtstädtische  
Ziele berücksichtigen:  
V/0997/2008

- 6 - 
-  der Stadtentwicklungsplanung (z.B. Flächennutzungsplan 2004),  
- der Verkehrsentwicklungsplanung (in Arbeit: VEP MS 2025) und  
- des Umweltschutzes (in Arbeit: Lärmaktionsplanung und Luftreinhalteplanung). 
 
Es muss auch zukünftig ein funktionsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz mit ausreichenden Grund-
leistungsfähigkeiten erhalten bleiben, damit Kf z-Verkehre aus städtebaulich und umweltsensitiven 
Straßen und Wohngebieten auch weiterhin durch Verkehrs-Lenkungsmaßnahmen verlagert und 
gebündelt geführt werden können. 
 
Der Entwurf des Masterplanes Verkehrsunfallprävention Münster  2007 (Vorlage  739/2007) 
und die Leitziele für die Verkehrssicherheitsarbeit in Münster wurden aktualisiert  und um ein Ver-
kehrssicherheitsprogramm mit Handlungsfelder und Projekten für die Jahre 2009 - 2013 ergänzt 
(siehe Pkt 2). 
 
Es wird empfohlen, in 2010 in der zweiten Stufe der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungs- 
planes (VEP MS 2025) z.B. in einem moderierten Workshop
 zusammen mit den Bürgern, den 
Partnern der Ordnungspartnerschaft und Vertretern der Politik ein „ Leitbild Verkehrssicherheit“  
für Münster zu entwickeln, um eine breitere Akzeptanz in der Öffentlichkeit für weniger populäre 
Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit zu schaffen. 
 
 
Zu 2. : 
 
Die Verwaltung hat mit der Polizei nach Vorliegen des GDV-Gutachtens im August 2008 das vor-
gelegte Gesamtpaket - Masterplan als Rahmenplan und Verkehrssicherheitsprogramm als umfas-
sendes Maßnahmeprogramm – kurzzeitig entwickelt. Die Bausteine bauen auf den Empfehlungen 
der Gutachter und den Erfahrungen und bisherigen Beiträgen der Verwaltung, Polizei und der Mit-
glieder der Ordnungspartnerschaft auf, setzen neue Akzente, konzentrieren die Aktivitäten auf 
zwei Handlungsschwerpunkte „Entschärfung der Unfallhäufungsstellen“ und Verstärkung der Öf-
fentlichkeitsarbeit durch professionelle Sicherheitskampagnen. 
 
Es ist geplant, den Mitgliedern der Ordnungspartnerschaft (OPS), der Politik und interessierte Bür-
ger/-Innen am 13. Januar 2009 das Gesamtpaket in einer öffentlichen Informationsveranstal-
tung zu erläutern und zur Diskussion zu stellen. Die Stellungnahmen werden gesammelt und dem 
Planungsausschuss im weiteren Beratungsgang zur Kenntnis zu geben. 
 
Der Dialog mit der OPS, mit den Bürgern wird in den nächsten Jahren ständiger Bestandteil der 
Kommunikation und Erfolgskontrolle sein. Einfließen wird dabei auch das Ergebnis der Bürger-
umfrage 2008, dass Mitte 2009 vorliegen wird. 
 
 
Zu 3. : 
 
Die Verwaltung hat gemäß Ratsbeschluss vom 24.10.2007 ergänzend zum  Masterplan erstmalig 
einen Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 - 2013  entwickelt (Anlage 2). Der Zeitraum 
ergibt sich aus dem kalkulierten (Mindest-)Zeitbedarf zur Bearbeitung der von den Gutachtern i-
dentifizierten Unfallhäufungsstellen (Knotenpunkte) und –linien (Strecken) der Jahre 2004-2007. 
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die jährlichen Unfallauswertungen der Polizei ggf. noch 
weitere Unfallhäufungsstellen aufzeigen, die dann noch zusätzlich zu bearbeiten sind. 
 
Das vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 - 2013 (Anlage 2) beschreibt Anlass, 
Zielsetzung und die allgemeinen Grundlagen einer Verkehrssicherheitsarbeit. Inhaltlich werden die 
umfangreichen Arbeiten/Aktionen der Ordnungspartnerschaft - vornehmlich der Polizei und der 
Verwaltung dokumentiert, die in den vier Handlungsfeldern der OPS Überwachung, Planung/ Bau 
und Verkehrstechnik, Verkehrserziehung/Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit in 2008
 bereits mit 
großem Engagement geleistet wurden (Kapitel 2). 
V/0997/2008

- 7 - 
Es zeigt für 2009 und Folgejahre  - soweit derzeit schon möglich - die geplanten Aktivitäten und 
Projekte auf, legt vor allem einen straffen Arbeits- und Zeitplan zur Entschärfung der identifizier-
ten Unfallhäufungsstellen im Zeitraum 2009 - 2013 fest (Kapitel 3). Es werden die erwarteten Kos-
ten aufgezeigt und Vorschläge zur Priorisierung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte 
gemacht. Zur Erfolgskontrolle sind Jahresunfallberichte und jährliche Fortschrittsberichte geplant. 
Im Jahre 2011 soll als Zwischenbilanz ein Zwi schenbericht mit einer externen Evaluierung der 
durchgeführten Maßnahmen vorgelegt werden. 
 
Die zeitgerechte Bearbeitung setzt voraus, dass den Projekten des vorgelegten Verkehrssi-
cherheitsprogrammes eine besondere Priorität vor anderen Planungs- und Bauarbeiten einge-
räumt werden. Das wird zum Teil dazu führen, dass noch nicht bisher beschlossene Projek-
te(wünsche) nur begrenzt zusätzlich oder erst zeitlich später bearbeitet werden können. Insbeson-
dere neue Anträge für kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen müssen in 2009 / 2010 ggf. zeit-
lich zurückgestellt werden, um bereits identifizierte Unfallhäufungsstellen zügig abarbeiten zu kön-
nen (siehe hierzu Beschlusspunkt 4).  
 
Wesentliche Voraussetzungen zur erfolgreichen Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
sind : 
 
-  Die Umsetzung der Projekte des Programmes haben Vorrang vor anderen Verkehrs-
Projekten, straffe Projektsteuerung nach klaren frühzeitig vereinbarten Zielvereinbarungen 
 
- Weitere Aktivierung der Mitwirkung und Zusammenarbeit in der Ordnungspartnerschaft Ver-
kehrsunfallprävention 
 
- Politik und Bürgerschaft unterstützen engagiert das Verkehrssicherheitsprogramm  
 
- Zeitgerechte Bereitstellung der notwendigen Personal- und Finanzressourcen 
 
 
Zu 4.: 
 
Es wird empfohlen, dem ASSVW die Zuständigkeit für Projekte des Verkehrssicherheits- pro-
gramms von gesamtstädtischer Bedeutung zu übertragen: Er trifft die Entscheidungen nach Vorbe-
ratung im APRO möglichst frühzeitig im Jahr und gebündelt, um eine zügige Umsetzung der Maß-
nahmen zu ermöglichen. 
 
Der ASSVW legt 1x / Jahr die Prioritäten der Bearbeitung von Anträgen
 über neue Projekte mit 
Sicherheitsrelevanz unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazität fest. Damit soll 
sichergestellt werden, dass Projekte des Verkehrssicherheitsprogrammes mit Priorität bearbeitet 
werden können. Die Entschärfung von Unfallhäufungsstellen soll Vorrang vor Projekten in unfall- 
unauffälligen Bereichen haben. Dazu sammelt die Verwaltung alle nicht eilbedürftige Anträge und 
legt sie jeweils im 2. Quartal - zusammen mit den Jahresberichten zur Unfallentwicklung – dem 
ASSVW zur Entscheidung über die Bearbeitungs-Priorität vor (siehe auch Ziffer 7). 
 
 
 
 
Zu 5. : 
 
Zur Entschärfung der von den Gutachtern identifizierten 63 Unfallhäufungsstellen (UHS) und 22 
Unfallhäufungslinien (UHL), die jährlich ggf. durch aktuelle Unfallentwicklungen durch die Unfall-
kommission ergänzt werden müssen, hat die Verwaltung einen Arbeits- / Zeitplan  2009 - 2013  
aufgestellt  
 
Abweichend von den Gutachter –Empfehlungen schlägt die Verwaltung vor, die Unfall -
häufungsstellen nicht einzeln (nach Höhe der Unfallkostenrate) sondern streckenbezogen zu bear-
beiten. Da die meisten Unfallhäufungsstellen in stark belasteten, lichtsignalgeregelten Knotenpunk-
ten liegen, baut der Arbeitsplan auf dem Zeitplan der Modernisierung der Lichtsignalsteuerung auf 
V/0997/2008

- 8 - 
(Anlage 2 – Anhang 4). Dieser berücksichtigt u. a., dass nach dem geplanten Luftreinhalteplan ein 
möglichst großer Teil des heutigen Durchgangsverkehrs auf der Achse Stadtgraben – Hinden-
burgplatz zukünftig über die 2. Westtangente abgeleitet werden soll. Dies soll zukünftig die Licht-
signalsteuerung am Knoten Kodering/Weseler Straße unterstützen. 
 
Wichtig ist, dass mit der Verbesserung der Signalsteuerung auch zeitgleich die baulichen, ver-
kehrsregelnden Verbesserungsmaßnahmen zur Entschärfung der UHS / UHL und die Änderung 
der zulässigen Geschwindigkeiten (Vzul) umgesetzt werden. 
 
Dabei stellt die von den Gutachtern empfohlene Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeit  
(Vzul) nur einen von drei Bausteinen für mehr Verkehrssicherheit dar.  
 
Hierzu hat die Verwaltung „Empfehlungen zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkei-
ten im Verkehrsstraßennetz (VEP-Netz)“ entwickelt (Masterplan: Anlage 1 - Kapitel 6). 
 
Diese  berücksichtigen bei der Neufestlegung der zulässigen Geschwindigkeiten im Netz 
-  die einheitliche Streckencharakteristik und die zu erhaltende Netzfunktion  
-  städtebauliche Anforderungen (z.B. Erschließung, Querungssituation)) 
-  Umweltaspekte (Lärmminderungsplanung, Luftreinhalteplanung) 
 
 
Die Leitlinien empfehlen klar erkennbare Entscheidungsgrundsätze zugrunde zu legen, die auch 
der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Straßencharakteristik (z.B. vierstreifiger Querschnitt) nach-
vollziehen kann.  
 
Von daher werden folgende Grundsätze unter Beachtung der Vorgaben der StVO zugrunde ge-
legt: 
 
- Umgehungsstraßen gemäß Ausbaugeschwindigkeit :         Vzul = 70 km/h (bzw. 100 Km/h)  
 
- Vierstreifige Radialstraßen ohne bzw. mit geringer Erschließungsfunktion:         
                     Vzul = 60 km/h   
                      
- Vierstreifige Verkehrsstraßen mit
 Erschließungsfunktion und dichter Wohnbebauung:        :        
                     Vzul = 50 km/h 
             soweit besonders unfallauffällig 
 
- Zweistreifige Verkehrsstreifen (außerhalb Tempo-30-Zonen) : 
                                                                                        möglichst durchgehend Vzul = 50 km/h                         
                                                                              soweit StVO nichts anderes verlangt 
 
Es wird empfohlen, bei der Umsetzung stufenweise vorzugehen: 
 
Für den Einstieg in 2009 / 2010 wird empfohlen, aus Gründen der einheitlichen Streckencharakte-
ristik und der angestrebten größtmöglichen Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern, auf den vier-
streifigen Abschnitten des 2. Tangentenringes  (Kolde-Ring bis Gartenstraße) und auf dem unfall-
auffälligen vierstreifigem Teilabschnitt der Hammer Straße zwischen Siemensstraße und Vennhei-
deweg / Hohe Geest die zulässige Geschwindigkeit einheitlich auf 60 km/h  festzulegen (Normen-
klarheit der Regelungen).  
 
Von dieser grundsätzlichen und für den Verkehrsteilnehmer schlüssigen Regel soll nur aus beson-
ders begründeten Anforderungen abgewichen werden. 
 
Eine solche Abweichung wird wegen der besonderen Unfalllage auf dem Albersloher Weg im Be-
reich Gremmendorf und im Bereich des Niedersachsenringes  (heute bereits 50 km/h) empfohlen. 
Hier soll aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Vzul = 50 km/h abgesenkt bzw. diese beibehal-
ten werden. Die Umsetzung kann nur in Verbindung mit und nach Änderung der Signalisierung 
erfolgen. Die notwendigen Änderungen sollen in 2009 unter Berücksichtigung der UHS geplant 
und in 2009 / 2010 frühstmöglich umgesetzt werden. 
 
V/0997/2008

- 9 - 
Mit der Neuplanung der Signalisierung auf der Weseler Straße (Achse B) sind in 2008 in Abstim-
mung mit dem GDV 17 Unfallhäufungsstellen bearbeitet worden. Zum Teil sind bauliche Verbesse-
rungsmaßnahmen (Kosten ca. 400.000 €) für 2009 eingeplant. Im vierstreifigen Teilabschnitt der 
Weseler Straße zwischen B51 und Kolde-Ring (heute 70 km/h) sind die Unfälle mit Personenscha-
den im 1. Halbjahr 2008 im Vergleich zu 2007 deutlich gesunken: Es wird erwartet, dass sie durch 
die Entschärfung der o. g. 17 UHS weiter zurückgehen. 
 
Daher empfiehlt die Verwaltung, hier die Unfallentwicklung auf der Weseler Straße des Jahres 
2008 insgesamt weiter zu verfolgen und dann in 2009 eine Entscheidung über die zukünftige zu-
lässige Geschwindigkeit zu treffen. 
 
Für die Änderungen der zulässigen Geschwindigkeiten empfiehlt die Verwaltung folgenden Stu-
fenplan: 
 
• Stufe 1 mit Umsetzung in 2009:  
 
  -- Albersloher Weg
 in Gremmendorf                           
     wegen der besonderen Unfalllage                        Änderung Vzul = 50 km/h    (heute 70 km/h) 
 
  -- Hammer Straße (vierstreifig) südlich Siemensstraße bis Vennheideweg / Hohe Geest                     
     (vorerst ohne neue Technik)                                Änderung Vzul = 60 km/h     (heute 70 km/h) 
 
  -- Westfalenstraße (zweistreifig) zwischen Hohe Geest und Merkureck  
      wegen der Unfalllage in den UHS                      Änderung Vzul = 50 km/h     (heute 70 km/h) 
 
  -- Weseler Straße (vierstreifiger Bereich zwischen B51 und Kolde-Ring  - heute Vzul = 70 km/h)  
                                                      Vzul in 2009 überprüfen auf Basis der Unfallentwicklung 2008.  
 
  -- Auf der 2. West- und 2. Nordtangente (Kolde-Ring bis Gartenstraße) wird unter Berücksichti -  
     gung der neuen Anforderungen zur Entschärfung der UHS auch die zulässige Geschwindig-  
     keit reduziert:  
                                                                        Durchgehend vereinheitlicht auf Vzul = 60 km/h
.                   
         Schrittweise Umsetzung in 2009 / 2010. 
 
      Der Niedersachsenring (zwischen Gartenstraße und Ostmarkstraße) wird wegen der vor    
     Jahren bereits kritischen Unfalllage weiterhin mit 50 km/h ausgewiesen. Die neue Signalisie -        
      rung (Grüne Welle) wird in 2009/2010 weiterhin darauf ausgelegt. 
 
--  ab 2009/2010 ff schrittweise Neufestlegung Vzul = 50 km/h auf zweistreifigen Straßen.       
     Zielsetzung ist die derzeitig häufig wechselnden zul. Geschwindigkeiten auf Vzul = 50 km/h           
     zu vereinheitlichen (StVO konform)  
 
 
 
• Stufe 2 mit Umsetzung in 2010 
 
--  Umsetzung der Prüfergebnisse Weseler Straße
 zwischen Autobahnzubringer und Kolde-Ring 
 
--  Fortsetzung der Harmonisierung der zulässigen Geschwindigkeiten auf zweistreifigen Stadt- 
     straßen in 2010 ff (siehe Beginn in Stufe 1) 
 
 
Zu 6. : 
 
Das jährliche Arbeitsprogramm ist dynamisch angelegt und sieht vor, dass auf aktuelle Unfall-
entwicklungen und neuen Erkenntnissen flexibel und zeitnah reagiert werden kann. 
 
V/0997/2008

- 10 - 
Von daher ist geplant, dass einmal jährlich - im 2. Quartal wenn die Unfallberichte der Polizei vor-
liegen - die Verwaltung zusammen mit der Polizei dem ASSVW nach Vorberatung im APRO über 
die Unfallentwicklung des Vorjahres (Verkehrsberichte der Polizei) und der daraus sich ergeben-
den Konsequenzen und über die Umsetzung der Maßnahmen des Vorjahres (Fortschrittsberichte) 
berichtet. Dann werden auch die geplanten Projekte, Aktionen des laufenden Jahres vorgestellt. 
 
Zeitgleich entscheidet der ASSVW nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen unter Berücksich-
tigung der Personal- und Finanzressourcen über die Priorität der Bearbeitung zusätzlicher Projekte 
und eingegangener Anträge.  Beantragte Maßnahmen in nicht - unfallauffälligen  Bereichen des 
GDV-Gutachtens müssen ggf. zurückgestellt werden.  
 
 
Zu 7. : 
 
Das vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 - 2013  ist als Paket mittelfristig 
angelegt und sollte kontinuierlich abgearbeitet werden, ohne es jährlich in Frage zu stellen oder 
umzustellen. Dies gilt vornehmlich für die Abarbeitung / Entschärfung der Unfallhäufungsstellen 
und –linien. 
 
Kleinere Anpassungen und Ergänzungen aus aktuellem Anlass und Notwendigkeit (neue Unfall-
entwicklung) werden jährlich im ASSVW unter Berücksichtigung der Personalkapazität und verfüg-
baren Finanzrahmen des aktuellen Jahres-Haushaltsplanes beschlossen. 
 
Zur Halbzeit des vorgelegten Verkehrssicherheitsprogrammes in 2011 legt die Verwaltung einen 
Zwischenbericht vor mit einer Erfolgskontrolle (Evaluation) durch einen externen Gutachter, der die 
Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen der Jahre 2008 - 2010 auf die Unfall(kosten)-
entwicklung bewertet. Im Ergebnis kann dies bei Bedarf zu einer Revision / Ergänzung des vorge-
legten Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013 führen. 
 
 
Zu 8. : 
 
Zur zeitgerechten und möglichst zügigen Umsetzung des geplanten Verkehrssicherheitsprogramm 
Münster 2009 – 2013 und des darin vorgeschlagenen Arbeits- und Zeitplanes ist es erforderlich, 
die Personalkapazität der Verwaltung
 wie folgt für den Zeitraum des Programmes zeitlich befristet  
aufzustocken : 
 
Amt 32 : Einrichtung einer zusätzlichen Überwachungseinheit mit 3.5 Stellen und                                              
    1 Stelle für Projektkoordination / Kommunikation 
 
Amt 61 : Für Planungsarbeiten zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen und für die  
  
 
              Durchführung der Radwege-Revision insgesamt 2 Stellen.  
Amt 66:  Für die Umsetzung (Bauvorbereitung, -durchführung  und Verkehrstechnik) 2 Stellen. 
 
Die zusätzlichen Personalkosten in 2009 - 2013 sind unter Ziffer III  dargestellt. Die Überschüsse, 
die die Verkehrsüberwachung mit der v.g. Verstärkung insgesamt (voraussichtlich) erzielt, decken 
den zusätzlichen Personalaufwand von 480.730 € weitestgehend. 
 
Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum zusätzliche externe Planungskosten
 in Höhe von ca. 
620.000 €, davon 185.000 € zusätzlich in 2009 für die signaltechnischen Planungen der 2. West- 
und 2. Nordtangente und für die vorgezogene Signalplanung (Stufe 1) an der Hammer Straße / 
Westfalen Straße (infolge Änderung der zulässigen Geschwindigkeiten) erforderlich. 
 
Zur Beschaffung eines 2. mobilen Geschwindigkeitsüberwachungssystems
 werden einmalig 
72.000 € zusätzlich zum Entwurf des Haushaltsplanes 2009 beantragt. Ein 2. mobiles Überwa-
chungssystem ist erforderlich, weil das Geschwindigkeitsfehlverhalten nach dem GDV-Gutachten 
in großen Teilen des Hauptverkehrsstraßennetzes sehr gravierend ist und dadurch häufig und vor 
V/0997/2008

- 11 - 
V/0997/2008 
allem schwere Unfallgefahren ausgehen. Dies verlangt ein flexibel einsetzbares zusätzliches Ü-
berwachungssystem. 
 
Die zusätzlich erforderlichen Baukosten
 sind derzeit noch nicht kalkulierbar, Die erwarteten Kosten 
für Verkehrssicherheitsprojekte für 2009 sind bereits zum I-Plan-Entwurf 2009 angemeldet.  Ab 
2010 ff wird die Verwaltung die für die Verbesserung der Verkehrssicherheit kalkulierten Baukos-
ten jährlich gesondert zum Haushaltsplan anmelden. Es wird damit gerechnet, dass der bisherige 
Ansatz von 500.000 € für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes, insbesondere zur 
Entschärfung der Unfallhäufungsstellen ab 2010 ff deutlich erhöht werden muss. 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Schultheiß             gez. Dr. Heinrichs 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Masterplan Verkehrsunfallprävention Münster 2008 
 
2. Verkehrssicherheitsprogramm Münster 2009 – 2013 mit 4 Anhängen 
        
3. Bericht über ergänzenden Personalbedarf 2009 -2013 
 
4. GDV-Gutachten (Kurzfassung) „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ 
 
5. Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in Münster 2007 (Polizei)

Beratungsverlauf (2)

13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0997/2008/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37