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2223/2021

Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/ 2022

Mitteilung Ausschuss 10.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.10.2021

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3700 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  10.06.2021 
 2223/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
 
Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/ 2022 
Laut Ratsbeschluss vom 30.06.2009 können Kinder, die erstmalig eingeschult werden und die im 
Besitz eines Köln-Passes sind, einen einmaligen Zuschuss von bis zu maximal 100 € für die An-
schaffung von Schulmaterial erhalten. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Im Schul-
jahr 2020/2021 wurde für 1.684 ersteingeschulte Kinder ein Gesamtbetrag von 167.333 € aufge-
wendet. 
 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin vom 25.03.2020 können freiwillige, zusätzli-
che Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erbracht werden. Da für die Gewährung der 
Einschulungshilfe keine rechtliche Verpflichtung besteht, muss die Gewährung der Mittel entweder 
der akuten Krisenbewältigung dienen oder der Sicherung bestehender Strukturen. Gerade in der 
jetzigen Krisenzeit sind viele Eltern von Kurzarbeit oder sogar Arbeitsplatzverlust betroffen. Zusätz-
lich haben sie durch die Schließung oder die eingeschränkte Betreuung von Kitas- und überwiegen-
des „homeschooling“ der Schulen (auch für evtl. Geschwisterkinder) Zusatzkosten zu tragen, z.B. 
durch erhöhten Energieverbrauch durch den überwiegenden Aufenthalt im häuslichen Umfeld. Die-
se Zusatzkosten können aus dem vorhandenen Einkommen oder den Regelleistungen nicht kom-
pensiert werden. Die anspruchsberechtigten Familien verfügen in der Regel auch nicht über Rück-
lagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Gerade für Familien mit mehreren Kindern bedeutet die 
aktuelle Krisensituation eine hohe finanzielle Belastung. Die Gewährung der Einschulungshilfe dient 
insofern der akuten Krisenbewältigung bzw. der Milderung von Begleiterscheinungen der Pande-
miebekämpfung, da sie einkommensschwache und besonders stark von der Krise betroffene Fami-
lien und deren Kinder unterstützt und die schwierige Situation etwas mildert. 
Für das Schuljahr 2021/2022 wird daher, wie in den Vorjahren, die Einschulungshilfe für ersteinge-
schulte Kinder i.H.v. von maximal 100 € gewährt.  
Alle Familien, die im Besitz eines Köln-Passes sind und Kinder im Einschulungsalter haben, wurden 
im Juni per Serienbrief angeschrieben und über die Möglichkeit der Beantragung und das Verfahren 
informiert. Zudem wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.  
Die entsprechenden Informationen und der Antragsvordruck wurden auch auf der Startseite im In-
ternetauftritt der Stadt Köln platziert. Auch in tIPS, der Informationsplattform für Schulen, wurden die 
Informationen veröffentlicht. Wie in den Vorjahren wurden die Schulen außerdem gebeten, die In-
formationen an die Schulneulinge, bzw. deren Eltern weiter zu geben. 
 
Die Eltern können die Anträge bis zum 31. Oktober 2021 schriftlich beim  
 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren  
504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass

2 
 
Wiener Platz 2a,  
51065 Köln   
 
stellen. 
 
Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein:  
Ranzen, Turnbeutel, Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, 
Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstifte, Schere, Klebestift, Knete, Deckfarbkasten, Pinsel, 
Zeichenblock, Schnellhefter, diverse Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für 
Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal. 
 
Als Zuschuss bewilligt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren den verausgabten Betrag, maximal 
jedoch 100 Euro.  
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2223/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2021
Erstellt
08.06.2021 14:37