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Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/ 2022

Mitteilung Ausschuss 2223/2021 vom 10.06.2021

Stand: Am 04.10.2021 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 10.06.2021 2223/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/ 2022 Laut Ratsbeschluss vom 30.06.2009 können Kinder, die erstmalig eingeschult werden und die im Besitz eines Köln-Passes sind, einen einmaligen Zuschuss von bis zu maximal 100 € für die An- schaffung von Schulmaterial erhalten. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Im Schul- jahr 2020/2021 wurde für 1.684 ersteingeschulte Kinder ein Gesamtbetrag von 167.333 € aufge- wendet. Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin vom 25.03.2020 können freiwillige, zusätzli- che Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erbracht werden. Da für die Gewährung der Einschulungshilfe keine rechtliche Verpflichtung besteht, muss die Gewährung der Mittel entweder der akuten Krisenbewältigung dienen oder der Sicherung bestehender Strukturen. Gerade in der jetzigen Krisenzeit sind viele Eltern von Kurzarbeit oder sogar Arbeitsplatzverlust betroffen. Zusätz- lich haben sie durch die Schließung oder die eingeschränkte Betreuung von Kitas- und überwiegen- des „homeschooling“ der Schulen (auch für evtl. Geschwisterkinder) Zusatzkosten zu tragen, z.B. durch erhöhten Energieverbrauch durch den überwiegenden Aufenthalt im häuslichen Umfeld. Die- se Zusatzkosten können aus dem vorhandenen Einkommen oder den Regelleistungen nicht kom- pensiert werden. Die anspruchsberechtigten Familien verfügen in der Regel auch nicht über Rück- lagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Gerade für Familien mit mehreren Kindern bedeutet die aktuelle Krisensituation eine hohe finanzielle Belastung. Die Gewährung der Einschulungshilfe dient insofern der akuten Krisenbewältigung bzw. der Milderung von Begleiterscheinungen der Pande- miebekämpfung, da sie einkommensschwache und besonders stark von der Krise betroffene Fami- lien und deren Kinder unterstützt und die schwierige Situation etwas mildert. Für das Schuljahr 2021/2022 wird daher, wie in den Vorjahren, die Einschulungshilfe für ersteinge- schulte Kinder i.H.v. von maximal 100 € gewährt. Alle Familien, die im Besitz eines Köln-Passes sind und Kinder im Einschulungsalter haben, wurden im Juni per Serienbrief angeschrieben und über die Möglichkeit der Beantragung und das Verfahren informiert. Zudem wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen und der Antragsvordruck wurden auch auf der Startseite im In- ternetauftritt der Stadt Köln platziert. Auch in tIPS, der Informationsplattform für Schulen, wurden die Informationen veröffentlicht. Wie in den Vorjahren wurden die Schulen außerdem gebeten, die In- formationen an die Schulneulinge, bzw. deren Eltern weiter zu geben. Die Eltern können die Anträge bis zum 31. Oktober 2021 schriftlich beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass 2 Wiener Platz 2a, 51065 Köln stellen. Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turnbeutel, Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstifte, Schere, Klebestift, Knete, Deckfarbkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, diverse Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal. Als Zuschuss bewilligt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren den verausgabten Betrag, maximal jedoch 100 Euro. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 07.09.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 04.10.2021 zuletzt

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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