Betrifft: Bebauungsplan Nr. 19 (Aufhebung) Gebiet: Kinderspielplatz Hermannstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage 10/0455 vom 26.10.2010
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10/0455
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