Ermächtigung zur Stundung von Beträgen über 50.000 p.a. Erlass von Geldforderungen über 5.000 € (Stundungszinsen, Säumniszuschläge) und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Beschlussvorlage 141/2020 vom 27.03.2020
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141/2020
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