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1041/2026

Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line" - Aufgabenstellung

Mitteilung Ausschuss 29.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 12.9

Mitteilung Ausschuss

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Anlage1_Qualifizierungsverfahren_Aufgabenstellung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4765 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 29.04.2026 
 1041/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld  
 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung "Oskar-Jäger-
Straße südlich Low Line" - Aufgabenstellung 
Bebauungsplanverfahren 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 beschlossen (Vorlagen Nr. 1466/2025), nach § 2 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§ 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der angrenzenden Gewerbebe-
bauung (Oskar-Jäger-Straße 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Widdersdorfer Straße 217, 215, 
205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der gewerblich genutzten 
Grundstücken (Oskar-Jäger-Straße 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Straße 90a) und öst-
lich der Stolberger Straße sowie der brachliegenden Grundstücken (Stolberger Straße 90e) – 
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld – aufzustellen 
mit dem Ziel, ein Urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte sowie öffent-
lichen Grün- und Spielflächen festzusetzen.   
 
Das circa 4,0 ha große Bebauungsplangebiet liegt in den Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld und 
Köln-Lindenthal, Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld.  
 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird ein zweiphasiges städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In einer ersten Phase 
werden sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Anzahl der Pla-
nungsteams nach einer Zwischenpräsentation mit Jurysitzung auf rund drei bis vier Teams re-
duziert.  
 
Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwick-
lung und regionale Zusammenarbeit und den Bezirksbürgermeistern der Stadtbezirke Ehren-
feld und Lindenthal zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entspre-
chender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen inkl. eines Mitglieds des Rahmenpla-
nungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte Personen 
können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen.

2 
 
Die der Mitteilung als Anlage beigefügte Aufgabenstellung zum städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahren wurde von der Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. 
KG, ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate 
Management GmbH & Co. KG im Unternehmensverbund Zech Group in Zusammenarbeit mit 
dem wettbewerbsbetreuenden Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH sowie in 
Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des Dezernates Pla-
nen und Bauen der Stadt Köln erstellt. Die Aufgabenstellung wurde auf Grundlage der bereits 
im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Leitplanken im Qualifizierungsverfahren, der Eingaben 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 
4 Absatz 1 BauGB sowie gutachterlichen Untersuchungen erarbeitet.  
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB geforderte 6-gruppige Kindertageseinrichtung wurde mit 
Blick auf die anvisierte Ausbauplanung des Vorhabens seitens der Fachdienststelle zurückge-
zogen. Eine Verpflichtung der Planbegünstigten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplatz-
kapazitäten besteht folglich nicht. Entsprechend findet die ursprünglich geplante Kindertages-
einrichtung keine Berücksichtigung in der vorliegenden Aufgabenstellung. Die weiteren Ver-
pflichtungen des Kooperativen Baulandmodells 2017 plus bleiben von der vorgenannten An-
passung unberührt und spiegeln sich in der Aufgabenstellung wider. 
 
Einige Verfahrensdetails können erst im Anschluss an die vorliegende Mitteilung veröffentlicht 
und den am städtebaulichen Wettbewerb Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Es ist ge-
plant, das Qualifizierungsverfahren im Mai 2026 zu starten und voraussichtlich im Oktober 
2026 abzuschließen. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens wird eine frühzeitige Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden.  
 
Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird die weitere Grundlage für das nachgelagerte 
Bebauungsplanverfahren bilden. 
 
 
Gez. Greitemann 
 
 
Anlage  
Aufgabenstellung städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage1_Qualifizierungsverfahren_Aufgabenstellung

109433 Zeichen

Städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren mit 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Oskar-Jäger-Straße südlich Low 
Line 
Aufgabenstellung

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
2 
 
Impressum 
Stand: 17.04.2026 
 
AUFTRAGGEBERIN 
 
DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG  
Fliederweg 2 
40789 Monheim am Rhein 
 
Ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate 
Management GmbH & Co. KG 
www.wohnkompanie.de 
www.die-wohnliebe.de 
 
In Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des 
Dezernates Planen und Bauen der Stadt Köln 
 
 
Projektmitarbeit 
Julia Klehr 
Janine Dörre 
Lukas Wirtz 
Dirk Essling und Hannah Hartmann 
 
VERFAHRENSMANAGEMENT: 
 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH  
Friedrich-Ebert-Straße 8 
40210 Düsseldorf 
E-Mail:  mail@isr-planung.de 
Homepage: www.isr-planung.de 
Projektbearbeitung: 
Christina Schlottbom, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin AKNW 
Charlotte Mäurer, M. Sc. Raumplanung 
Anke Theis, Stadtplanerin AKNW

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
3 
 
Inhalt 
 
Vorwort ...................................................................................................................................................................................................... 5 
Anlass und Ziel .............................................................................................................................................................................. 5 
 
Teil A – DAS VERFAHREN ........................................................................................................................................................... 8 
Allgemeine Verfahrensbedingungen .......................................................................................................................... 8 
Verfahrensart und Verfahrensablauf ............................................................................................................................ 8 
Verfahrensbeteiligte .................................................................................................................................................................. 9 
Vergütung ........................................................................................................................................................................................ 10 
Plangrundlagen........................................................................................................................................................................... 10 
Abgabeleistungen .................................................................................................................................................................... 12 
Rückfragen | Kick-off ............................................................................................................................................................... 14 
Digitale Abgabe........................................................................................................................................................................... 14 
Analoge Abgabe ......................................................................................................................................................................... 15 
Zulassung der Arbeiten I Voraussetzungen ......................................................................................................... 15 
Beurteilungskriterien............................................................................................................................................................... 16 
Weitere Beauftragung ........................................................................................................................................................... 16 
Urheberrechte I Nutzung .................................................................................................................................................... 16 
Bekanntmachung und Ausstellung ............................................................................................................................ 17 
Prüfung............................................................................................................................................................................................... 17 
Termine .............................................................................................................................................................................................. 18 
 
Teil B- DIE GRUNDLAGEN ....................................................................................................................................................... 20 
Lage im Stadtgebiet ............................................................................................................................................................... 20 
Beschreibung des Plangebietes ................................................................................................................................... 22 
Planungsrecht .............................................................................................................................................................................. 24 
Entwicklungsziele ..................................................................................................................................................................... 27 
Örtliche Verhältnisse ...............................................................................................................................................................35 
Umweltbelange ......................................................................................................................................................................... 39 
 
Teil C – DIE AUFGABE ..................................................................................................................................................................43 
Städtebauliche Ziele ...............................................................................................................................................................43 
Nutzungen und Nutzungsmischung......................................................................................................................... 44 
Serielles und modulares Bauen ................................................................................................................................... 45 
Ressourcenschonende Stadtentwicklung ........................................................................................................... 46 
Verkehr / Mobilität / Infrastruktur ............................................................................................................................... 47

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
4 
 
Grün- und Freiräume ............................................................................................................................................................. 49 
Entwässerung ............................................................................................................................................................................... 52 
Schallschutz ...................................................................................................................................................................................53 
Wirtschaftlichkeit ...................................................................................................................................................................... 54 
Kernpunkte – Aufgabe ......................................................................................................................................................... 55 
 
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................................... 57

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
5 
 
Vorwort 
Anlass und Ziel 
Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 
1 2 5  G m b H  &  C o .  K G (im Weiteren: Investorin), ein Joint Venture der Die Wohnkompanie 
NRW GmbH und der Art-Invest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines 
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden 
Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und 
Köln-Braunsfeld eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals 
durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten, 
öffentliche Freiräume und soziale Infrastruktur miteinander verknüpft. 
Der Geltun gsbereich umfasst zum Großteil Flächen, welche sich im Eigentum der 
Investorin befinden. Ergänzend beinhaltet der Geltungsbereich städtische Flächen sowie 
weitere Fremdgrundstücke. Ziel ist die Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Konzepts für diesen Stadtbaustein.  
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln 
verfolgt die Planung die Schaffung eines urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, 
angemessenen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von 
dringend benötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau. Es sollen erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und 
Urbanität der Nutzungen im Stadtteil  Büros, Dienst leistungen und nicht wesentlich 
störendes Gewerbe vorgesehen werden.  
Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen 
vorgesehen. Da ein Abschnitt der geplanten „Low Line“ nördlich im Plangebiet verlaufen 
soll, ist diese mit einzubinden.  
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den 
angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln 
ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung 
aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. 
Die Fläche an der Oskar -Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits 
initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der  direkten Nachbarschaft und 
näheren Umgebung. 
Die städtebauliche Neuordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, den bisherigen 
Gewerbestandort in ein vielfältiges, durchmischtes Quartier mit hoher Lebens - und 
Arbeitsqualität zu wandeln. Besonderer Wert wird a uf eine urbane, kompakte Bebauung 
mit attraktiven grünen Freiräumen gelegt, die den zukünftigen Bewohner *innen und 
Nutzer*innen gleichermaßen zugutekommt. 
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der 
Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass 
die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 
Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde 
am 3. Juli 2025 vom Rat der Stadt Köln gefasst.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
6 
 
Rahmenbedingungen der Wohnraumentwicklung im Kontext „Köln Baut Bezahlbar“ 
Die Stadt Köln befindet sich zurzeit gemeinsam mit den Verbänden der Kölner 
Wohnungswirtschaft im strukturierten Dialog-  und Entwicklungsprozess „Köln Baut 
Bezahlbar“, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen zur Schaffung von zusätzlichem und 
insbesondere bezahlbarem Wohnraum weiter zu verbessern. In diesem Prozess werden 
strategische und operative Maßnahmen erarbeitet, die künftige Wohnungsbauvorhaben 
organisatorisch, wirtschaftlich und verfahrensseitig entlasten sollen. 
Entlastungen und Optimierungen, die sich aus den anstehenden Entscheidungen 
innerhalb des Prozesses „Köln Baut Bezahlbar“ ergeben, finden – soweit für das im Rahmen 
dieses Verfahrens behandelte Vorhaben einschlägig – Anwendung im weiteren Verlauf der 
Projektentwicklung. Sie werden konsequent zugunsten einer beschleunigten, 
wirtschaftlichen und qualitätsvollen Re alisierung dieses spezifischen Vorhabens 
berücksichtigt.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
7 
 
  
A 
DAS VERFAHREN

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
8 
 
Teil A – DAS VERFAHREN 
Allgemeine Verfahrensbedingungen 
Die Auftraggeberin, die Planungsteams, die Jury sowie alle weiteren Beteiligten erkennen 
den Inhalt dieser Aufgabenstellung als verbindlich an. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. 
Das Verfahren wird als städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt.  Zur 
Teilnahme werden sieben Büros eingeladen. 
Verfahrensart und Verfahrensablauf 
Das Verfahren wird als zweiphasiges Verfahren durchgeführt. In einer ersten Phase werden 
sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der 
Planungsteams nach einer Zwischenpräsentation mit Jurysitzung auf rund drei bis vier 
Teams reduzieren.  
Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens wird eine frühzeitige Öffentlich -
keitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Das Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. 
Vorbesprechung 
Zu Beginn wird eine digitale Vorbesprechung der Jury durchgeführt. Im Rahmen der 
Sitzung werden die Inhalte der Aufgabenstellung sowie die geforderten Leistungen des 
Verfahrens diskutiert und bei Bedarf geschärft.  
Rückfragenkolloquium  
Im Anschluss an die Juryvorbesprechung findet das Rückfragenkolloquium mit den 
teilnehmenden Büros statt. Im Kolloquium werden die zuvor schriftlich eingegangenen 
sowie ergänzende mündliche Rückfragen beantwortet. Das Protokoll der Veranstaltung 
wird Bestandteil der Au fgabenstellung und wird allen Teams sowie den weiteren 
Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt.  
Eine gemeinsame Begehung der Fläche wird im Rahmen des Kolloquiums angeboten.  
Zwischenpräsentation 
In der „Mitte“ der Entwurfsphase findet eine Zwischenpräsentation vor Ort statt. Hier 
präsentieren die teilnehmenden Teams der Jury ihre Konzepte und erhalten Feedback. Pro 
Büro sind ca. 15 Minuten Präsentationszeit sowie 10 Minuten für Rückfragen vorgeseh en. 
Nach der Präsentation findet eine Zwischensitzung der Jury statt. In dieser werden 
Anregungen und Empfehlungen zu den ersten Konzeptideen gesammelt und 
anschließend an die ausgewählten T eams für die nächste Bearbeitungsphase zur 
Verfügung gestellt. 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet im Anschluss eine informelle 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Abendveranstaltung statt, in welcher die 3 – 4 
Entwürfe vorgestellt werden. Die Vorstellung der Entwürfe findet als Ausstellung an 
Stellwänden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams 
ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
9 
 
Jurysitzung  
Vor der Entscheidungsfindung präsentieren die Teams der 2. Phase wiederum ihre finalen 
Entwürfe (ca. 15 Minuten Präsentationszeit sowie 10 Minuten für Rückfragen) der Jury.  
Anschließend entscheidet das Gremium, welcher Entwurf der Auftraggeberin als 
Grundlage für die weiteren Planungsschritte empfohlen wird. 
Ausstellung: 
Nach Abschluss des Verfahrens werden die eingereichten Arbeiten digital ausgestellt. 
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Veranstaltungen ggf. als digitale Video-Konferenz 
durchzuführen. 
Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
n a c h  §  3  ( 1 )  B a u G B  v o r g e s e h e n  w e r d e n .  G e p l a n t  i s t ,  d i e s e  i n  F o r m  e i n e r  
Abendveranstaltung durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die 
Jury als Grundlage für das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt , soll im 
Rahmen dieser Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und Anregungen eingeholt 
werden.  
Verfahrensbeteiligte 
Auftraggeberin 
 
 
DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG  
Fliederweg 2 
40789 Monheim am Rhein 
 
Ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate 
Management GmbH & Co. KG 
 
In Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des 
Dezernates Planen und Bauen der Stadt Köln 
 
Management 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH 
Friedrich-Ebert-Straße 8 
40210 Düsseldorf  
Telefon: 0211 936545 210 
E-Mail: wettbewerbe@isr-planung.de 
Instagram: isr_stadtundraum 
www.isr-planung.de

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
10 
 
Planungsteams 
Jury 
Beratung  
Vorprüfung 
Vergütung 
Plangrundlagen 
Alle Teilnehmenden erhalten für die Bear beitung der Aufgabe die vorliegenden 
Informationen sowie folgende Dateien 
• Plangrundlage des Plangebietes, PDF und dwg 
• Luftbilder 
• Zielbild für die Kölner Weststadt 
• Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt 
inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 
• Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln (Fassung: 2017 plus) 
• Köln-Katalog 
• Klimaschutzleitlinien Köln 
• Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden 
• Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden 
• Kölner Perspektiven 2030+  
• Höhenentwicklungskonzept  
• Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft 
• Entwicklungsplanung Weststadt - Low Line. Eine lineare Grünverbindung für die 
Kölner Weststadt 
• Leitfaden Fassadenbegrünung 
• Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“ 
• Wassersensibel Planen und Bauen – Leitfaden zur Starkregenvorsorge für 
Hauseigentümer*innen, Bauwillige und Architekt*innen in Köln 
• Leitfaden für die Dimensionierung von öffentlichen Entwässerungsanlage n und 
zum Starkregennachweis 
• MURIEL – Multifunktionale Retentionsflächen 
• Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln 
• Raumbuch Mobilstation 
• Qualitätsanforderungen – Öffentliche Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
• Orientierende Erstbewertung des Untergrunds gemäß LAGA und BBodSchV 
• Stellungnahme zum Altlastenverdacht und Bewertung der möglichen 
Gefährdungspotentiale 
• Verkehrliche Untersuchung im Rahmen des Qualifizierungsverfahren 
• Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr 
• Schalltechnische Voruntersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Oskar-Jäger-
Straße südlich Low Line“ der Stadt Köln 
• Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker -Areal, 
Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc. 
• Baumkataster – Überblick erhaltenswerter Baumbestand

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
11 
 
• Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 2017+"  
• Formular Verfassererklärung 
• Formblatt Flächenberechnung  
Die bereitgestellten Informationen und Projektunterlagen wurden durch die 
Auftraggeberin sowie durch ISR Innovative Stadt - und Raumplanung GmbH sorgfältig 
recherchiert und geprüft. Es wird jedoch keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür 
übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung 
gestellt worden sind. Die Planungsteams stellen die Auftraggeberin von den Rechten 
Dritter an den eingereichten Unterlagen bzw. Leistungsbestandteilen frei.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
12 
 
Abgabeleistungen 
Jedes Team darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von 
Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte 
Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten 
Einzelfällen zum Ausschluss führen. 
Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen verlangt: 
 
ZWISCHENPRÄSENTATION 
Max. 1 Präsentationsplan 
DIN A0 Querformat mit folgenden Darstellungen  
(Anordnung frei, Abgabe als Papierausdruck, gerollt) 
 
- Erste Leitidee (zur Orientierung) 
 
- Schwarzplan  
zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem 
angrenzenden Stadtbereich 
 
- Lageplan im Maßstab 1:500  
mit Aussagen zu Umrissen der Baukörper inkl. Darstellung der Dachform und 
Geschosszahlen, Markierung der Haupteingänge, Führung von Straßen und 
Wegen, Gestaltung der Freianlagen inkl. Low Line und Vernetzung in die 
Nachbarschaft, Kennzeichnung neuer und alter Baumstandorte, Grenzen des 
Plangebiets. Der Lageplan ist genordet aufzutragen. 
 
- Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung von 
Nutzungskonzept, Freiflächenkonzept inkl. Low Line und Vernetzung in die 
Nachbarschaft, Verkehrskonzept 
 
- Einfaches Arbeitsmodell, M 1:500 
auf Einsatzplatte 
 
- Flächenberechnung  
als xls und pdf Datei 
 
+ Präsentation zur Vorstellung des Entwurfes  
als pptx und pdf Datei

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
13 
 
FINALE ABGABE 
Max. 3 Präsentationspläne 
DIN A0 Querformat mit folgenden Darstellungen  
(Anordnung frei, Abgabe als Papierausdruck, gerollt) 
- Leitidee 
 
- Schwarzplan 
zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem 
angrenzenden Stadtbereich 
 
- Nutzungsplan mit Verortungen der unterschiedlichen Nutzungen z.B. 
Explosionsgrafik (Wohnen, Gewerbe, Sonstiges)  
 
- Städtebaulicher Lageplan M 1:500  
mit Aussagen zu Umrissen der Baukörper inkl. Darstellung der Dachform und 
Geschosszahlen, Markierung der Haupteingänge, Führung von Straßen und 
Wegen, Gestaltung der Freianlagen inkl. Low Line und Vernetzung in die 
Nachbarschaft, Kennzeichnung neuer und alter Baumstandorte, Grenzen des 
Plangebiets. Der Lageplan ist genordet aufzutragen. 
 
- Grundriss Erdgeschoss im Zusammenhang mit der Umgebung als Lageplan im 
M 1:500  
Darstellung von Ein- und Ausgängen der unterschiedlichen Nutzungen, Zufahrten 
PKW/ Fahrrad/ Anlieferung, optional oberirdischen Stellplätzen und Zonierung 
der Freiräume, inklusive Darstellung relevanter Geländehöhen und der baulichen 
Umgebung.  
 
- Grundriss Tiefgarage / Untergeschosse im M 1:500 
mit Angabe der Anzahl der PKW- und Fahrradstellplätze 
 
- zwei Geländeschnitte M 1:500  
mit Anschluss an die Umgebung mit Höhenangaben (1x Längs-, 1x Querrichtung)  
 
- Weitere Darstellungen  
(Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung von Nutzungskonzept, 
Freiflächenkonzept inkl. Low Line und Vernetzung in die Nachbarschaft, 
Verkehrskonzept 
 
- 2 Perspektiven 
Davon 1 Isometrie zum Einfügen in die städtebauliche Struktur als 
Vogelflugperspektive (skizzenhaft/als Piktogramm ausreichend) 
 
- Erläuterungsbericht  
Orientiert an den Beurteilungskriterien (max. 2 Seiten DIN A4) 
 
- Einfaches Volumenmodell, M 1:500 
auf Einsatzplatte

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
14 
 
- Flächenberechnung / Berechnung GFZ und GRZ / Köln-Katalog / 
Perspektiven 2030+ / Kooperatives Baulandmodell Köln 2017+ 
gemäß Formblatt mit Farbcode  
Darstellung auf Vorprüfplänen mit entsprechendem Farbcode 
 
+ Präsentation zur Vorstellung des Entwurfes  
als pptx und pdf Datei  
 
- Verfasser*innenerklärung 
Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Erklärung ist 
vollständig unter Angabe der bevollmächtigten Vertreter*innen auszufüllen.  
Die Verfasser *innenerklärung ist von den Verfassenden zu unterzeichnen, bei 
Partnerschaften oder Arbeitsgemeinschaften zumindest durch die*den 
bevollmächtigte*n Vertreter*in. Durch die Unterschrift wird zugleich die Anerkennung 
des Inhalts dieser Aufgabenstellung abgegeben. 
- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 
 
- Vorprüfunterlagen  
- Ein Plansatz Vorprüfpläne in Originalgröße auf DIN A4 gefaltet mit prüfbarer Angabe 
der jeweiligen Raumgrößen und –nutzungen  
- Zwei Verkleinerungen der Präsentationspläne auf DIN A3 
- Erläuterungstext (max. 2 Seiten DIN A4) 
Rückfragen | Kick-off 
Rückfragen können bis zu dem in der Terminübersicht genannten Datum schriftlich per 
Mail eingereicht werden an die Adresse wettbewerbe@isr-planung.de 
Die Rückfragen werden im Rahmen des Termins beantwortet. Sie werden Bestandteil der 
Aufgabenstellung. 
Digitale Abgabe 
Abzugeben sind 
• Präsentationspläne und Vorprüfpläne als pdf -Dateien in hoher druckfähiger 
Auflösung (min. 300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi) 
• Erläuterungsbericht als pdf- und docx-Datei 
• Flächenberechnungsbogen als pdf und xlsx 
• alle Zeichnungen als dwg /dxf – Datei für die Vorprüfung  
• Alle auf den Plänen abgebildeten Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektive) als 
Einzeldateien im Dateiformat jpg, tiff oder pdf 
 
Die Abgabe aller digitalen Unterlagen muss zwingend bis spätestens 16:00 Uhr des in 
der Terminübersicht genannten Abgabedatums erfolgen. Die Unterlagen sind per 
Downloadlink an wettbewerbe@isr-planung.de zu senden.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
15 
 
Analoge Abgabe 
Als Abgabetermin gilt da s in der Terminübersicht genannte Datum. Bei persönlicher 
Ablieferung beim betreuenden Büro spätestens bis 16:00 Uhr des genannten Tages. 
Abzuliefern ist die Entwurfsarbeit mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei: 
 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH 
Kennwort: „Oskar-Jäger-Straße“ 
Friedrich-Ebert-Straße 8 
40210 Düsseldorf  
 
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt bei Einlieferung bei der Post, Bahn oder einem anderen 
Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig 
von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim betreuenden Büro die auf der Empfangsbestätigung 
vermerkte Zeitangabe.  
Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der 
Einlieferungsbeleg maßgebend.  
Das Original des Einlieferungsbeleges bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren 
und auf Anforderung vorzulegen.  
Kann ein Verfassender, dessen Arbeit p rämiert worden ist, diesen Nachweis nicht 
erbringen, so wird er von der Prämierung im Nachhinein ausgeschlossen. 
Zulassung der Arbeiten I Voraussetzungen 
Zugelassen werden alle Arbeiten, die 
- den formalen Bedingungen entsprechen. 
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen. 
- termingerecht eingegangen sind. 
- die inhaltlichen Vorgaben der Aufgabenstellung erfüllen. 
 
Über die Zulassung entscheidet die Jury. Die Entscheidungen, insbesondere über den 
Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren. 
Entwurfsbeiträge mit Minderleistungen können von der Jury zugelassen werden, wenn 
eine Beurteilung möglich ist. Mehrleistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. 
Planoriginale dürfen nur eingereicht werden, wenn die Teilnehmenden sich Kopien  als 
Versicherung gegen Verlust angefertigt haben.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
16 
 
Beurteilungskriterien 
Die zugelassenen Arbeiten werden anhand der hier formulierten Ziele beurteilt. 
Die Jury behält sich vor, für die Bewertung der Arbeiten die Kriterien zu differenzieren unter 
Umständen zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen. 
Folgende Beurteilungskriterien sind von Bedeutung: 
• Städtebauliche Qualität 
• Freiraumplanerische Qualität (Schlüsselfunktion: Low Line) 
• Nachhaltigkeit 
• Funktionalität 
• Standardisierung 
• Wirtschaftlichkeit 
• Flächeneffizienz und Vermarktbarkeit 
• Mobilitätskonzept für Tiefgarage und Außenraum 
 
Weitere Beauftragung 
 
Urheberrechte I Nutzung

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
17 
 
Bekanntmachung und Ausstellung 
Die Auftraggeberin wird das Ergebnis des Verfahrens unter dem Vorbehalt der Prüfung der 
Teilnahmeberechtigung den Teilnehmenden durch Übersendung des Protokolls der 
Sitzung der Jury unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt 
machen.  
 
Prüfung 
Die Teilnehmenden können Verstöße gegen das in der Aufgabenstellung festgelegte 
Verfahren oder die Jury gegenüber der Auftraggeberin rügen.  
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Auftraggeberin 
eingehen. Beginnt die Ausstellung der Entwurfsarbeiten erst nach dem Zugang des 
Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
18 
 
T ermine 
Versand der Aufgabenstellung   KW 21 (Mo. 18.05.26 – Fr. 22.05.26) 
Rückfragenfrist Schriftliche Rückfragen  KW 23 (Mo. 01.06.26 – Fr. 05.06.26) 
Digitale Vorbesprechung der Jury    KW 24 (Mo. 08.06.26 – Fr. 12.06.26) 
Rückfragenkolloquium mit Jury und Teams  KW 24 (Mo. 08.06.26 – Fr. 12.06.26) 
Zwischenpräsentation    KW 28 (Di. 07.07.26) 
(Die analogen Daten werden zu dem Termin mitgebracht, die digitalen Daten sind einen 
Tag vorher bis 10:00 Uhr ISR per Download zur Verfügung zu stellen) 
Sitzung der Jury      KW 28 (Di, 07.07.26) 
Abgabetermin      KW 37 (Mo. 07.09.26 – Fr. 11.09.26) 
Abgabe Modell     KW 39 (Mo. 21.09.26 – Fr. 25.09.26) 
Sitzung der Jury      KW 42 (Di 13.10.26) 
Ausstellung der Arbeiten    im Anschluss

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
19 
 
  
B 
DIE GRUNDLAGEN

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
20 
 
Teil B- DIE GRUNDLAGEN 
Lage im Stadtgebiet 
Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im 
Kölner Westen. Es liegt in der Kölner Weststadt, einem Begriff aus dem Zielbildprozess zur 
Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld aus dem Jahr 
2021. Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. 
Große vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen 
Nutzungen zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. 
Wichtige Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das nordwestlich des Plangebietes 
gelegene „Max-Becker-Areal“, das „Ehrenveedel“ auf der Flä che des ehemaligen 
Güterbahnhofs nördlich der Bahntrasse oder das westlich gelegene Neubauprojekt „Cosy“ 
befinden sich in der Nachbarschaft. 
 
 
Abb. 1: Verortung des Plangebiets in der Weststadt | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH 
Die Umgebung des  Plangebietes ist durch eine starke Heterogenität  geprägt. Während 
das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche 
Nutzungen geprägt sind, befinden sich ergänz end gastronomische, kulturelle und 
gewerbliche Nutzungen i n Erdgeschosszonen der Oskar-Jäger-Straße. Süd-östlich der 
Oskar-Jäger-Straße und der Ölstraße besteht eine Wohnbebauung, die sich in Richtung

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
21 
 
Osten erstreckt. Auf der Seite der Oskar-Jäger Straße , befindet sich zudem die geplante 
Wohnbebauung „Wohnen westlich Ölstraße“. 
Eine zukünftige Planung sieht den Verlauf der „Low Line “ im nördlichen Teil  des 
Plangebietes vor. Das Projekt „Low Line“ umfasst eine lineare Grünverbindung für den Fuß- 
und Radverkehr entlang der alten Güterbahntrasse vom Bahnhof Ehrenfeld im Osten bis  
zum P1-Park am westlichen Rand der Weststadt. 
 
Die folgende Abbildung zeigt die in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets 
bestehenden Planungen sowie einen Abschnitt der „Low Line“.  
 
 
Abb. 2: Umgebung des Plangebiets | Luftbild: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH 
Umgrenzung Plangebiet 
Low Line 
Entwicklungsflächen 
Grünflächen 
Gewerbeflächen 
Industrieflächen 
Gemischte Baufläche 
Wohnflächen 
Sonderflächen

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
22 
 
Beschreibung des Plangebietes 
Das Plangebiet umfasst die im Eige ntum der Investorin befindlichen Flurstücke 661, 794, 
795, 1145, 1501, 1559, 2417/204, 1277, 1278, 1279, 1280 und 1752 , sowie die städtischen 
Flurstücke 1131, 1443, tlw. 1676, tlw. 2877/202 und 4002/202. Die Flurstücke 1146, 1558, 1147, 
1557, 1148 und 1556 befinden sich im Fremdeigentum. 
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von rund 4,2 Hektar, wovon sich etwa 3,5 
Hektar im Eigentum der Investorin befinden. 
 
Abb. 3: Plangebietsgrenze | Quelle: Stadt Köln 
Das Plangebiet ist aktuell mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden 
unterschiedlicher Baujahre bebaut. Die baujahrestypische Bausubstanz weist einen sehr 
niedrigen energetischen Standard auf  und ist aufgrund ihrer Funktionalität sowie der 
eingeschränkten Ausnutzbarkeit der Fläche insgesamt als nicht erhaltenswerter Bestand 
einzustufen. Die Freiflächen werden überwiegend als Parkplätze genutzt, weshalb das 
Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist.  
Bestandteil des Plangebietes ist zudem der angrenzende  Teil der Oskar -Jäger-Straße, 
welcher die zentrale Anbindung der vorhandenen Strukturen übernimmt. Darüber hinaus 
ist das Gebiet von Süden her über eine Abzweigung der Stolberger Straße angebunden.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
23 
 
 
Abb. 4: Plangebiet | Luftbild: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH 
 
Die Stadtteile Köln Ehrenfeld und Köln Braunsfeld 
Der Stadtteil Ehrenfeld hat sich seit den 1970er Jahren in Wirtschafts- und Sozialstruktur 
stark gewandelt. Der ursprünglich klassische Arbeiterstadtteil war zeitweise von Leerstand 
und Verfall betroffen und entwickelte sich ab den 1990er Jahren durch vergleichsweise 
niedrige Mieten zu einem attraktiven Standort für Studierende und Kreative. Diese nutzten 
leerstehende Industriebauten als Ateliers, Projektflächen, Theater und Clubs und prägten 
damit entscheidend die kulturelle Identität des Stadtteils. 
Im Anschluss entstand eine vielfältige Gastronomie - und Kulturszene, und es siedelten 
sich neue, kreative Unternehmen an, was den Ruf Ehrenfelds als lebendiger, urbaner 
Stadtteil weiter stärkte.
  
In den v ergangenen Jahren wurden im Rahmen neuer städtischer Entwicklungen 
zusätzliche Wohnquartiere realisiert, die sich in das heterogene Stadtgefüge einfügen. 
Durch diese dynamischen Veränderungen hat sich Ehrenfeld zu einem der gefragtesten 
Wohn- und Arbeitsstandorte Kölns entwickelt. 
Der Stadtteil Braunsfeld war ein ursprünglich landwirtschaftlich geprägtes Gebiet und 
entwickelte sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend zu einem Wohnstandort. Der 
Name „Braunsfeld“ geht auf Ferdinand Braun zurück, der dort 1862 eine Ziegelei errichtete 
und Wohnhäuser für Arbeiter bauen ließ. Im Zuge der Stadterweiterung wurde Braunsfeld 
im Jahr 1888 nach Köln eingemeindet. 
Heute ist der Stadtteil vor allem als attraktives Wohngebiet bekannt und zeichnet sich 
durch eine Mischung aus historischer und moderner Bebauung aus, insbesondere entlang 
der Aachener Straße. Die Nähe zum Kölner Stadtwald sowie die gute verkehrliche 
Anbindung an übergeordnete Verkehrsachsen machen Braunsfeld zu einem gefragten 
Wohnstandort. Ergänzend bie tet der Stadtteil eine gewachsene Infrastruktur mit 
Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten. Insgesamt bleibt Braunsfeld jedoch ein 
vergleichsweise ruhiger und grüner Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung sowie 
kleineren gewerblichen Strukturen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
24 
 
Planungsrecht 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im derzeitigen Regionalplan  der Bezirksregierung Köln (Teilabschnitt 
Region Köln)  als Allgemeiner  Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Westlich verlaufen 
Schienenwege des überregionalen und regionalen Verkehrs, die sowohl Bestandsstrecken 
als auch Bedarfsplanmaßnahmen umfassen. Westlich dieser Schienenwege schließt ein 
Bereich für gewerblich und industrielle Nutzungen an. Südöstlich liegt der Melaten -
Friedhof, der im Regionalplan als Waldbereich und regionaler Grünzug festgelegt ist.  
 
Abb. 5: Ausschnitt Regionalplan Köln | Quelle: Stadt Köln

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
25 
 
Flächennutzungsplan 
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als 
Gewerbefläche dargestellt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung  von 
nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts -, Büro - und 
Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. 
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ vom 18.10.2023 wurde die 
Fläche westlich des Plangebiets als Grünfläche ausgewiesen.  
 
Abb. 6: Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ Köln | Quelle: Stadt Köln 
 
Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Allerdings gilt 
das Entwicklungsziel EZ 6 Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes 
oder zur Verbesserung des Klimas.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
26 
 
Planungsrechtliche Situation / Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 02.01.1985 recht skräftigen Bebauungsplans 
Nr. 63459/04 mit dem Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld" sowie 
teilweise im nördlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 63459/02 „Widdersdorfer Straße in 
Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 05.06.2024.  
 
Abb. 7: Bebauungsplan Nr. 63459/04 (02.01.1985) | Quelle: Stadt Köln 
Der Bebauungsplan „Stolberger Straße“  setzt im  nordöstlichen Bereich (Zone 1) ein 
G e w e r b e g e b i e t  ( G E )  m i t  e i n e r  G R Z  0 , 8  u n d  e i n e r  G F Z  v o n  2 , 0  sowie die Zahl der 
Vollgeschosse bis VI und eine geschlossene Bauweis e fest. Ergänzend wird ein zu 
erhaltener Baumbestand festgesetzt. Südlich entlang de s Gürtelbahnzubringers ist eine 
Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Gürtelbahn ist als 
Fläche für Bahnanlagen festgesetzt . Westlich des Plangebiets knickt der 
Gürtelbahnzubringer nach Süden ab und  teilt damit den B ebauungsplan in einen 
westlichen und östlichen Bereich. 
In Zone 2 (südöstlicher Bereich) wird ebenfalls ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ 0,8 
und einer GFZ von 2,2 sowie die Zahl der Vollgeschosse von IV - X und eine geschlossene 
Bauweise festgesetzt. In diesem Bereich sowie entlang der Stolberger Straße sind 
erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt.  
Der westliche Teil des Bebauungsplans setzt in Zone 3 ein weiteres Gewerbegebiet sowie 
Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete fest. Die städtebaulichen Kennzahlen des 
Gewerbegebietes (GE) sind GRZ 0,8 , GFZ von 2,0 ,  m a x .  I V  G e s c h o s s e  s o w i e  e i n e  
geschlossene Bauweise. Zur Abgrenzung zwischen dem Gewerbegebiet und den Misch- 
und Wohngebieten ist eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 
festgesetzt. 
In den verschiedenen Mischgebietsflächen (MI) sind GFZ von 1,0 – 1,2 festgesetzt. In allen 
Mischgebietsflächen ist eine geschlossene Bauweise mit II bis IV Vollgeschosse n 
festgesetzt. Entlang der Erschließungsflächen und innerhalb der verschiedenen Baufelder 
im westlichen Teil des B ebauungsplans Nr. 63459/04 sind erhaltenswerte und 
anzupflanzende Bäume festgesetzt.  
Die beiden Allgemeinen Wohngebiets-Baufelder setzen eine GFZ von 1,0 sowie die Zahl 
der Vollgeschosse bis III und eine geschlossene Bauweise fest.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
27 
 
Inmitten der Misch- und Wohngebiete befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die als 
Spielplatz festgesetzt ist. 
Um schädliche Auswirkungen ausgehend von ne u ansiedelnden Gewerbebetrieben zu 
vermeiden, werden ebenfalls Festsetzungen gem. § 31 Abs. 1 BauGB getroffen. 
Im Frühjahr 2021 wurde der Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend die Änderu ng des Bebauungsplanes 
Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 
1. Änderung“ unter der Vorlagen -Nr. 3225/2020 gefasst. Unter der Vorlagen -Nummer 
0858/2023 wurden 2023 die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsp lan-Entwurfs 
beschlossen. 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 verfolgt das Ziel der 
Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur 
Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung 
nördlich der Alsdorfer Straße, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
U m s e t z u n g  d e r  i n  d e r  R a h m e n p l a n u n g  ( s .  P u n k t  4 . 6.4) vorgesehenen Fuß - und 
Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK -Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich 
der Gleisharf e sowie die planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von 
einem Teilbereich des Gewerbegebietes. 
Die Flurstücke 1145, 1146, 1147 und 1148 befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans Nr. 63459/02 unter dem Arbeitstitel "Widde rsdorfer Straße in Köln -
Ehrenfeld. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans besteht seit dem 05.06.2024  
Rechtskraft. Hier wurden auf Grundlage des Zielbilds „Kölner Weststadt“ folgende Ziele 
verfolgt: die Umwandlung eines Industriegebiet es (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die 
Grundstücke Widdersdorfer Straße 199  - 205 und 207  - 211, da die industrielle Nutzung 
nicht mehr vorhanden ist sowie die Neugliederung der Betriebsarten nach dem 
Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer pl anerischen Konfliktsituation mit 
der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße. Der Änderungsbereich 
umfasst das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 
63459/02. 
 
Abb. 8: Bebauungsplan Nr. 63459/02 (Rechtskräftig seit dem 05.06.2024) | Quelle: Stadt Köln 
Um die gemäß dem Zielbild „Kölner Weststadt“ vorgesehene Durchwegung für den Fuß- 
und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zu ermöglichen, wird ein Geh- und Radfahrrecht in 
einer durchgängigen Breite von 6,0 m gemäß Pla neintrag zugunsten der Allgemeinheit  
festgesetzt. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs , der im neu aufzustellenden 
Bebauungsplan enthalten ist, wird entlang der Oskar -Jäger-Straße in Ost -West-Richtung

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
28 
 
ein Geh -, Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der An lieger und der Ver - und 
Entsorgungsträger sowie teilweise eine offene Bauweise festgesetzt. 
Ergänzend zu den rechtskräftigen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne liegt 
für das Plangebiet ebenfalls ein städtebauliches Konzept im Zusammenhang mit de r 
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in 
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung aus dem Jahr 2024 vor, welches ergänzend eine 
bedeutsame Fuß- und Radwegeverbindung aufzeigt. Vorgabenbeschluss des Jahres 2025 
vor. 
 
Abb. 9: Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/-
Ehrenfeld, 1. Änderung | Quelle: Stadt Köln

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
29 
 
Entwicklungsziele  
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ist der Kompass für die zukunftsgerichtete, 
strategische und nachhaltige Stadtentwicklung in Köln. Im Jahr 2021 von Rat der Stadt Köln 
beschlossen, verfolgt sie das Ziel, Köln als lebenswerte Metropole zu stär ken, zu 
entwickeln und aktiv zu gestalten. Die Stadtstrategie ist multithematisch aufgebaut und 
zeigt anhand von fünf Leitsätzen mit insgesamt 27 Zielen, wie Köln sich in den kommenden 
Jahren entwickeln soll. Neben der sogenannten 360 -Grad-Perspektive mit ihrem 
Zielgerüst, formuliert die stadträumliche Perspektive anhand von fünf Zielkarten zu den 
Themen Wohnen, Wirtschaft, Soziale, Kultur und Bildung, Mobilität sowie Grün und Klima 
räumliche Strategien und Maßnahmen. 
Die Leitsätze der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ lauten: 
• Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. 
• Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für 
vielfältige Arbeitswelten. 
• Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. 
• Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole. 
• Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde 
Lebensverhältnisse. 
 
Für das Plangebiet an der Oskar -Jäger-Straße bedeutet dies, dass mit der angestrebten 
städtebaulichen Neuordnung ein Beitrag zur Entwicklung eines urbanen, durchmischten 
und kompakt strukturierten Quartiers im Kölner Westen geleistet wird. Die geplante 
Verbindung von Wohnen, Arbeiten, sozialen Infrastrukturen und öffentlichem Freiraum 
greift die Prinzipien der kurzen Wege und einer hohen Aufenthaltsqualität auf. 
Im Sinne der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ werden Flächenpotenziale 
effizient genutzt, neue Mobilitätsangebote integriert und der Umweltverbund gestärkt. 
Gleichzeitig wird durch die Bereitstellung von Wohnr aum für unterschiedliche Bedarfe – 
einschließlich öffentlich geförderten Wohn angeboten – ein Beitrag für das 
Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geleistet. Die Umsetzung des 
Projekts trägt zur klimagerechten Entwicklung der Weststadt bei un d unterstützt die 
städtebauliche Zielsetzung der Stadt Köln als lebenswerte Metropole. 
 
Köln-Katalog 
Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog – Typologien für kompakte, nachhaltige 
und lebenswerte Quartiere als Konzept beschlossen. Abgeleitet aus der Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln -Katalog die Leitsätze und 
Ziele der Kölner Perspektiven 2030+. Insbesondere Leitsatz 1: „Köln sorgt für kompakte und 
lebenswerte Quartiere“, Ziel 1.2 „Köln geht mit der knappen Ressource Fläche sorgfältig 
um“ und die Zielkarte Wohnen werden im Köln-Katalog behandelt. Ziel des Köln-Katalogs 
ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu 
gestalten. Der Köln -Katalog zeigt, wie kompakte und somit fl ächensparende Quartiere 
zukünftig aussehen können. Dabei spielen das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend 
Grünflächen sowie wohnortnahe soziale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder 
Gastronomie, eine wichtige Rolle.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
30 
 
Als städtebauliches Entwicklungsk onzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr . 11 BauGB wird der  
Köln-K a t a l o g  a u f  E b e n e  d e r  B e b a u u n g s p l ä n e  m i t  a n d e r e n  B e l a n g e n  g e m ä ß  §  1  A b s .  7  
BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vorgaben und Hinweise des Köln -
Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet 
der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. 
Der Köln-Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
als „Soll-Werte“ für neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen 
sind und als „Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren. 
Für den Bereich des Plangebietes und für Quartiersentwicklungen im Allgemeinen werden 
im Köln-Katalog folgende Planungsvorgaben getroffen: 
• Quartiersdichte (Verhältnis gebaute Geschossfläche zur Quartiersfläche)  von > 1,2 
entspricht ca. einer GFZ von > 2,0 
• Berücksichtigung der Strategien für eine qualitätvolle Dichte z.B. vertikal e und 
horizontale Dichte, Grüne Vielfalt, Nutzungsvielfalt 
• Blöcke ausdifferenzieren, Baufelder durchmischen, Kontraste suchen, Raumfolgen 
setzen  
Die konkrete Zieldichte wird unter Berücksichtigung des Köln -Katalogs im mittels des 
Formblatts (s. Anlagen) ermittelt. 
 
Kooperatives Baulandmodell Köln 2017 plus 
Das Kooperative Baulandmodell, welches in seiner Fassung vom 10.05.2017 durch den Rat 
der Stadt Köln beschlossen wurde, bündelt die Anforderungen, die an neue Baugebiete 
für den Wohnungsbau gestellt werden. Für das Vorhaben gilt das Kooperative 
Baulandmodell 2017 plus. 
Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen gemäß §  20 BauNVO wird mit einer 
Normwohnungsgröße von 90 m²/WE (Wohneinheit) die theoretische Anzahl der 
zukünftigen Wohnungen berechnet. Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt 
von 2,3 Einwohnern (EW) bewohnt werden, gibt Aufschluss über die Anzahl der neuen 
Einwohner im Quartier. 
Folgende Verpflichtungen ergeben sich aus dem Kooperativen Baulandmodell Köln für 
das Vorhaben: 
- Mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich g eförderter 
Wohnungsbau zu errichten. Für die Planung der Verteilung und Lage im Quartier sowie 
der Wohnungen sind die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW zu beachten.  
- Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen berechnet sich aus der Anzahl der erwarteten 
Einwohnerzahl für das Vorhaben und beträgt 10 m² pro Einwohner*in. Bei der Planung 
der öffentlichen Grünflächen sind die Vorgaben der Stadt Köln zu beachten. 
- Der Bedarf an öffentlichen Spielflächen berechnet sich aus der Anzahl der erwarteten 
Einwohnerzahl für das V orhaben und beträgt 2 m² pro Einwohner*in. Bei der Planung 
der öffentlichen Spielflächen sind die Vorgaben der Stadt Köln zu beachten. 
Zur Ermittlung der Flächen ist die Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem 
Baulandmodell 2017+“ als A nlage beigefügt , welche von den teilnehmenden Teams 
ausgefüllt werden muss und ist im Rahmen der Vorprüfung bzw. in den Vorgaben

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
31 
 
zwingend abzugeben ist. Im Zuge der Vorprüfung werden die Arbeiten auf Einhaltung der 
Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell Köln überprüft. 
 
Klimaschutzleitlinien 
A m  1 7 .  M ä r z  2 0 2 2  h a t  d e r  R a t  d i e  s o  g e n a n n t e n  K l i m a s c h u t z l e i t l i n i e n  ( L e i t l i n i e n  z u m  
Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln – 4286/2021) 
beschlossen. 
Ziel der Klimaschutzleitlinien  ist eine frühzeitige Berücksichtigung von 
Klimaschutzkriterien in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben. In Verfahren 
der Baugenehmigun g nach  §§ 30, 34 und 35  BauGB haben die 
Klimaschutzleitlinien empfehlenden Charakter und sensibilisieren die jeweils 
Verantwortlichen für die Klimaschutzrelevanz ihrer Entscheidungen und Planungen. Die 
Kernanforderung ist ein hoher baulicher Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden in 
Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung mit lokal verfügbaren 
regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Sie finden in allen 
neuen Bebauungsplanverfahren Anwendung, in denen die förmliche n Beteiligungen 
nach § 4 Absatz 2  BauGB zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch nicht eingeleitet 
worden sind. 
Die verbindlichen Anforderungen der Klimaschutzleitlinien umfassen insbesondere die 
E i n h a l t u n g  d e s  S t a n d a r d s  K f W  4 0  E E  b z w .  E H  4 0  m i t  m i n d e s t e n s  55 % erneuerbaren 
Energien. 
 
Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Zielbild für die Kölner 
Weststadt 
Die Fläche des Plangebietes liegt innerhalb des 420 ha großen Gebietes der 
Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld, deren Fortschreibung am 6. Februar 
2020 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Der Überarbeitung wurde ein 
Zielbildprozess vorgeschaltet. Das Produkt aus diesem Prozess heißt „Ein Zielbild für die 
Kölner Weststadt“. Es wurde vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2021 beschlossen. Das Zielbild 
selbst ist Teil des laufenden Verfahrens „Entwicklungsplanung Weststadt“. Die 
Entwicklungsplanung wird die in die Jahre gekommene Rahmenplanung in Zukunft 
ersetzen.  
Das Zielbild verortet d as Plangebiet an der Oskar -Jäger-Straße im sogenannten 
Melatenquartier, südlich des Gaswerkquartiers (vgl. Zielbild Weststadt). Im Fokus liegt hier 
die Transformation von Gewerbestandorten in urbane Gebiete unter Berücksichtigung 
eines ausgeglichenen Verhältnisses von bezahlbarem Wohnen und nicht s törendem 
Gewerbe inkl. Nahversorgung. Zusätzlich soll Raum für Kleingewerbe und Nahversorgung 
i.V.m. neuen Wohnflächen (z.B. Kleingewerbe, Schuster, Klempner, Copy -Shop, 
Radwerkstätten etc.) geschaffen sowie die Kreativwirtschaft im Quartier weiterentwicke lt 
und (Club-)Kultur gesichert und gestärkt werden. Auch ein bedarfsgerechter Ausbau der 
Jugend- und Bildungsinfrastruktur i.V.m. neuen Wohnflächen ist vorgesehen.  
Des Weiteren ist ein Ziel die Verbesserung des Mikroklimas und der Resilienz gegenüber 
Hitze und Starkregen durch klimagerechte Gebäude- /Freiraumgestaltung auf 
Gewerbeflächen (z.B. Entsiegelung, Fassaden - und intensive Dachbegrünung,

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
32 
 
Verschattung, Albedo, Verdunstung, Versickerung, Regenwasserrückhaltung etc.). 
Integriert in das Zielbild für die Kölner Weststadt ist zudem die Low Line, welche nördlich 
entlang des Plangebietes verläuft. Ergänzend sieht eine Zielsetzung die Schaffung von 
ausreichenden wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen im Zuge der 
Gebietsentwicklung (grüne Rückzugsorte z.B. poc ket parks, Dachgärten etc.) sowie die 
Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr vor. 
 
Für das Plangebiet werden  zusammenfassend folgende Aussagen zu raumrelevanten 
Zielsetzungen getroffen: 
 
• Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes 
Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. 
Nahversorgung) 
• Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für Kleingewerbe, 
Dienstleistungen, Forschung und Handel 
• Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend - und Bildungsinfrastruktur i.V.m. neuen 
Wohnflächen 
• Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der 
Gebietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten, Spielplätze) 
• Schaffung einer neuen linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr (Low 
Line) 
• Sicherung und Stärkung der (Club-)Kultur 
• Bereitstellung nicht kommerzieller (Frei)räume, in denen kreative Konzepte erprobt 
und gelebt werden können

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Abb. 10: Verortung des Plangebiets im Zielbild für die Kölner Weststadt | Quelle: MUST; bearbeitet ISR GmbH 
 
Entwicklungsplanung Weststadt  
Die Stadt Köln verfolgt mit der Entwicklungsplanung Weststadt als Fortschreibung der 
Rahmensplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld  ein umfassendes 
Stadtentwicklungsprojekt. Dieses Area l erstreckt sich über die linksrheinischen 
Stadtbezirke Lindenthal und Ehrenfeld. 
Das rund 500 ha große Gebiet wird von den leistungsfähigen  Hauptverkehrsachsen 
Militärringstraße, Aachener Straße, Melatengürtel und der Venloer Straße eingegrenzt. 
Derzeit ist das Gebiet noch überwiegend von gewerblichen Nutzungen geprägt, befindet 
sich jedoch im Wandel hin zu einem vielfältigen urbanen Raum. Hier entstehen derzeit 
neue Strukturen: vom traditionellen Gewerbe und Logistikstandorten über eine lebendige 
Clubkultur bis hin zu modernen Büro- und Wohnquartieren – all das eingebettet in ein sich 
dynamisch veränderndes Umfeld.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
34 
 
Ziel der Entwicklungsplanung ist es, diesen Strukturwandel aktiv zu begleiten und 
zukunftsorientiert zu gestalten. Dabei greifen drei zentrale Elemente ineinander: eine 
durchdachte räumliche Entwicklungsstrategie  inkl. Aussagen zu Klimaschutz - und 
Klimaanpassungsmaßnahmen, ein modernes Mobilitäts - und Verkehrskonzept sowie ein 
partizipativer Bürger*innendialog, der die Bevölkerung in den Planungsprozess einbindet. 
Die Entwicklungsplanung Weststadt wird aktuell erarbeitet und ihr Beschluss für 2027 
erwartet. Für das Plangebiet wurden mit Zwischenbeschluss des Rates der Stadt Köln aus 
dem Jahr 2025 bereits raumrelevante Aussagen zur sogenannten „Low Line“ getroffen. 
Die Low Line ist ein zentrales Vorhaben der Entwicklungsplanung und bildet das Rückgrat 
der Kölner Weststadt . Es handelt sich um eine klimaangepasste lineare 
Freiraumverbindung in Ost -West-Richtung, die in Zukunft Aufenthaltsräume schafft und 
dabei die Stadtteile Müngersdorf und Ehrenfeld verbindet. Sie stärkt die Nahmobilität, 
bietet Raum für Freizeit, Erholung und Kreativität und trägt als Grün - und Freifläche zum 
Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei.  Gleichzeitig schafft sie eine attraktive Adresse 
für angrenzende Unternehmen. Der zentrale Bereich der Low Line befindet sich im Bereich 
des Plangebiets. 
 
Höhenentwicklungskonzept 
Mit der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.02.2025 wurde das 
„Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns“ beschlossen (siehe Anlage). Die 
darin formulierten Grundsätze und Ziele sind bei der städtebaulichen Entwicklung Kölns 
zu berücksichtigen. 
Die Entwicklungsfläche Weststadt wird im Norden durch den Bereich  „Stadtachse und 
Zukunftsraum Venloer Straße“  und im Süden durch den Bereich „Stadtachse und 
Zukunftsraum Aachener Straße “ begrenzt. Mit den Stadtachsen definieren die „Kölner 
Perspektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsräume zur „Sicherung und Weiterentwicklung 
gesamtstädtischer und lokaler Nutzungen “ sowie zur „Aufwertung stadträumlicher und 
städtebaulicher Qualitäten“. In Verbindung mit den Standortqualitäten der angrenzenden 
Stadtteilzentren und der leistungsfähigen Anbindung an das städtische ÖPNV -Netz 
ergeben sich Bereiche, die grundsätzlich für eine Höhenentwicklung geeignet sind. 
Insbesondere zur Betonung von Quartierseingängen können maßvolle Hochpunkte im 
Bereich von Stadtachsen als städtebauliche Elemente in Betracht gezogen werden.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Örtliche Verhältnisse 
Erschließung 
Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen - und Wegenetz der Stadt Köln 
angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute für den  motorisierten Individualverkehr 
(MIV) von der Oskar-Jäger-Straße im Osten und der Stolberger Straße im Südwesten zu den 
vorhandenen Grundstückszufahrten. Auf der Oskar-Jäger-Straße befinden sich beidseitig 
öffentliche Parkplätze in Längsaufstellung. 
Über den Gürtel (Innere Kanalstraße/ Äußere Kanalstraße) ist das Plangebiet gut mit der 
Anschlussstelle Köln-Ehrenfeld und der A57 verbunden, die von Köln, über Krefeld nach 
Nimwegen führt. Die westlich des Plangebiets verlaufende Militärringstraße bindet das 
Gebiet über die Anschlussstelle Köln-West an die A1 und A4 an. Die Autobahn A1 verbindet 
Euskirchen und Dortmund und die Autobahn A4 Aachen und Olpe.  
Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die nördlich gelegene Haltestelle Oskar -Jäger-
Straße (Buslinien 143 und 141) und der Haltestelle Stolberger Straße (Buslinie 140) südlich 
des Plangebiet es erschlossen.  Des Weiteren befindet sich fußläufig in ca. 600 m 
Entfernung die Haltestelle Weinsbergstraße/ Gürtel (Straßenbahn 13).  
 
Abb. 11: Erschließung | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH 
F ü r  d e n F a hr r a d v e r k e hr  i s t  i m B e r e i c h d e r  O s k a r-Jäger-Straße auf der östlichen Seite in 
Richtung Norden ein Radweg ausgewiesen. Auf der Westseite der Oskar-Jäger-Straße ist 
im Bestand kein ausgewiesener, durchgängiger Radweg zwischen Widdersdorfer und 
Stolberger Straße vorhanden. Geplant, und damit für das Verfahren relevant, ist, dass der

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
36 
 
Radverkehr zukünftig auf 2m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt wird. 
Darüber hinaus ist der Standort in das städtische Radverkehrsnetz eingebunden, welches 
kontinuierlich ausgebaut und optimiert wird. Die Stadt Köln a rbeitet zudem am Aufbau 
eines RadPendlerRouten-Netzes. Die nächstgelegene RadPendlerRoute Köln - Pulheim 
soll ca. 700 Meter nördlich entlang der Achse Vogelsanger Straße entwickelt werden. 
 
Freiraum 
Die Weststadt weist insgesamt einen geringen Anteil an Gr ünflächen auf und ist stark 
versiegelt. In Folge dessen kommt es insbesondere an heißen Sommertagen zu einer 
ausgeprägten Hitzebelastung. In der Planungshinweiskarte „Klima -Hitze“ für zukünftige 
Wärmebelastung ist der östliche Teil des Plangebiets bis zur Höhe der Stolberger Straße 
als „wichtiger klimatischer Sanierungsraum “ dargestellt, der westliche Teil ist als 
„klimatischer Sanierungsraum “ ausgewiesen. Laut der vom Amt für Umwelt - und 
Verbraucherschutz der Stadt Köln erstellten Hinweiskarte zum Flächennutzungsplan zählt 
nahezu das gesamte bebaute Gebiet der Weststadt zu den hitzebelasteten Bereichen. 
Darüber hinaus besteht ein deutlicher Mangel an Straßenbegleitgrün. Die vorhandenen 
Straßenbäume sind aufgrund der hohen Versiegelung sowie der überwiegend gewerblich 
geprägten Nutzungen besonders herausfordernden Standortbedingungen ausgesetzt. 
Hierzu zählen unter anderem Luftschadstoffe, Schadstoffeinträge, Bodenverdichtung, 
parkende Fahrzeuge sowie Hitze- und Trockenstress. 
V o r  d i e s e m  H i n t e r g r u n d  k o m m t  d em Freiraum im Rahmen der städtebaulichen 
Entwicklung eine zentrale Rolle zu: Er soll als verbindendes Element zwischen Menschen, 
Klima und Stadt wirksam werden und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. 
Maßnahmen zur Begrünung, Hitzeminimierung, Durchlüftung sowie Entsiegelung sind bei 
der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs ausdrücklich zu berücksichtigen. 
 
Baumbestand 
Das Areal blickt auf eine jahrzehntelange ehemalige Industrie - und Gewerbenutzung 
zurück. U m s o  m e h r  b i e t e t  s i c h  d i e  C h a n c e ,  den Er halt vorhandener vitaler Bäume im 
Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zu prüfen und als wesentlichen Baustein für 
Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und Vernetzung im Quartier gezielt 
weiterzuentwickeln. 
Die Baumkartierung hat einen erhaltenswerten Bes tand von 82 Bäumen identifiziert. Die 
Gehölze sind im Bestandsplan „grün“ dargestellt. Diese Bäume sind zu erhalten. Zudem ist 
der Bestand durch zusätzliche Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und 
zu erhöhen. Bei der Planung großkroniger Bäume sind entsprechend großzügige Wurzel- 
und Kronentraufbereiche sowie geeignete, durchwurzelbare Standorträume einzuplanen. 
Dabei sind auch ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, einschließlich Tiefgaragen, 
zu berücksichtigen. 
Der Bestandsplan in Originalgröße ist den Planunterlagen zu entnehmen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Abb. 12: Baumbestand | Quelle: Seppeler 
 
Low Line  
In der Kölner Weststadt soll  mit de r sog enannten Low Line ein innovatives 
Stadtentwicklungsprojekt entstehen, das eine neue – autofreie - durchgängige 
Grünverbindung für den Fuß - und Radverkehr schaffen soll. Entlang einer ehemaligen 
Güterbahntrasse ist geplant, einen linearen Park anzulegen, der mehrere Stadtteile 
aufwertet und neue Aufenthalts- und Bewegungsräume bietet. Inspiriert vom berühmten 
Vorbild der „High Line“ in New York, wird eine nicht mehr genutzte städtische Infrastruktur 
zu einem vielfältig nutzbaren Freiraum umgestaltet – mit ökologischen, sozialen und 
stadtgestalterischen Mehrwerten. Die Low Line soll gleichzeitig zur Adressbildung für  
angrenzende Nutzungen dienen. 
Das Projekt greift dabei eine zentrale Herausforderung in der Weststadt auf: Die Stadtteile 
waren lange gewerblich-industriell geprägt, viele Flächen sind brachgefallen oder schwer 
zugänglich sowie hochversiegelt . Die alte Bahntrasse durchschneidet die 
unterschiedlichen Quartiere und wirkt wie eine Barriere. Die geplante Umnutzung  als 
lineare Grünverbindung verspricht nicht nur eine Verbesserung der Durchlässigkeit, 
sondern auch einen Zugewinn an dringend benötigten Grün- und Freiflächen sowie die 
Förderung einer umweltfreundlicheren Verkehrsverlagerung. Perspektivisch soll eine 
durchgehende, ruhige Verbindung für Rad - und Fußverkehr entstehen – vom dichten 
Stadtgefüge bis hin zum Stadtwald und dem Äußeren Grüngürtel. 
 
Gleispark  
Der Fokusraum Gleispark aus dem Zielbild für die  Kölner Weststadt umfasst eine 
Bahnbrache im Bereich des Glei sdreiecks, westlich des Maarwegs und nördlich der 
Stolberger Straße. Er verläuft entlang der Low Line bis zum Bauwagenplatz  „Osterinsel“, 
der nördlich der Alsdorfer Straße liegt und im Westen an das Plangebiet grenzt. 
Die Entwicklungsfläche bietet die Chance, die bisher ungenutzte Bahnbrache zu einer 
öffentlichen Grünfläche mit Aufenthalts- und Spielfunktionen zu gestalten und gleichzeitig 
die angrenzenden Quartiere über attraktive, begrünte Wegeverbindungen für Fuß - und 
Radverkehr miteinander zu verknüpfen. Der Gleispark selbst (Beschlussvorlage 3506/2025 
– hier Hybridpark genannt) inkl. Low Line  soll damit einen wichtigen Beitrag zur 
Reduzierung des bestehenden Gründefizits und somit zur Klimawandelanpassung in der 
Kölner Weststadt leisten.

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Abb. 13: Freiraumstrukturen | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH 
 
Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine als Boden - oder Baudenkmäler 
geschützten Industrieanlagen. Nördlich des Gebiets weisen einige Gebäude und 
Industrieanlagen, wie beispielsweise das ehemalige Glaswerk an der Widders dorfer 
Straße, auf das industriegeschichtliche Erbe der Kölner Weststadt hin. Das historische Erbe 
in der Umgebung dient heute als Standort für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft und soll 
für die Bevölkerung erhalten, zugänglich und nutzbar gemacht werden. 
 
Abb. 14: Übersichtskarte Denkmäler | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Umweltbelange 
Klima 
Als Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 hat der Rat 
d e r  S t a d t  K ö l n  a m  1 7 .03.2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -
städtischer Neubauvorhaben in Köln “ beschlossen. Ziel ist es, durch ambitionierte 
energetische Standards und gezielte Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einen 
wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln zu leisten.  Das 
Qualifizierungsverfahren dient insbesondere dazu, die klimaschutzrelevanten Aspekte zur 
Optimierung der Energieversorgung bereits in einem sehr frühen Stadium mitzudenken 
und zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus sind die Anforderungen des Bundes -Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) 
v o m  2 0 . 1 2 . 2 0 2 3  ( B G B l .  I  N r .  3 9 3 ) ,  i n  K r a f t  s e i t  d e m  0 1 . 0 7 . 2 0 2 4 ,  i n  d e r  j e w e i l s  g e l t e n d e n  
Fassung zu berücksichtigen, wonach den Folgen des Klimawandels vorsorgend zu 
begegnen und die Widerstands fähigkeit gegenüber Hitze, Starkregen und weiteren 
klimabedingten Belastungen zu stärken ist. Im Rahmen des Planverfahrens sind daher 
insbesondere die Belange des Hitzeschutzes, der Verschattung, der Begrünung, einer 
nachhaltigen Bewässerungskonzeption sow ie der Starkregenvorsorge im Sinne eines 
Schwammstadtkonzepts in die Planung zu integrieren. 
Für das Planverfahren gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen 
(Informationsseite der Stadt Köln „Klimaschutzleitlinien – Umsetzung nicht -städtischer 
Neubauvorhaben in Köln“, insbesondere die FAQs, in der jeweils gültigen Fassung). 
Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden 
Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt und gesichert.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Boden 
Der gesamte Geltungsbereich liegt im Bereich einer ehemaligen Industrie-
/Gewerbefläche (ASR -Flächen). Gemäß einem Auszug aus dem Altlastenkataster der 
Stadt Köln liegt im westlichen Teil des Plangebiets der Altstandort Nr. 401357, der hier 
nachrichtlich geführ t wird und keine Verdachtsfläche gemäß § 2 BBodSchG darstellt . 
Darüber hinaus befindet sich im Plangebiet die stoffliche Bodenveränderung Nr. 40102, die 
als Altlast geführt wird. Im östlichen Bereich des Plangebiets besteht zudem mit der Fläche 
Nr. 401541 eine Verdachtsfläche, für die im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung 
ergänzende Untersuchungen durchzuführen sind.  Die Lage und Abgrenzung der 
entsprechenden Flächen sind der folgenden Abbildung zu entnehmen. 
 
Abb. 15: Altlastverdachtsflächen | Quelle: Stadt Köln; bearbeitet ISR GmbH 
Zur Konkretisierung dieses Hinweises wurden orientierende Bodenuntersuchungen im 
Plangebiet durchgeführt (u. a. Rammkernsondierungen und Probenahmen in 
Teilbereichen) und eine Ersteinschätzung zur Durchführbarkeit de r beabsichtigten 
Umnutzung als Wohnquartier im Hinblick auf mögliche Altlasten erstellt  
Im Ergebnis wurden in mehreren Teilbereichen erhöhte Stoffgehalte innerhalb der 
Auffüllungen festgestellt. Nach gutachterlicher Einschätzung ist unter Anw endung 
geeigneter Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen eine schadlose Wohnnutzung sowie 
ein uneingeschränkter Aufenthalt auf Grün- , Spiel - und Freiflächen möglich; 
Nutzungseinschränkungen sind bei Umsetzung der Maßnahmen nicht erforderlich.  
Als geeignete Maßnahmen kommen, abhängig von Lage und geplanter Nutzung, 
insbesondere der vollständige Bodenaustausch belasteter Auffüllungen oder eine 
Sicherung durch Abtrag der oberflächennahen Auffüllungen und den Aufbau einer 
technischen Trenn- bzw. Sperrebene mit darüberliegendem Auftrag sauberer Substrate in 
Betracht. In Bereichen mit Baumpflanzungen ist ein Bodenaustausch zwingend 
erforderlich.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die vorhandenen Auffüllungen aus 
umwelthygienischen Gründen nicht für eine Flächenversickerung genutzt werden dürfen; 
die unterlagernden Kies -Sand-Schichten sind hingegen ausreichend durchlässig. Eine 
Versickerung von Niederschlagswasser ist daher ausschließlich über technische 
Versickerungssysteme mit direktem Anschluss an di e tieferen, sickerfähigen 
Bodenschichten (z. B. Rigolen) oder einen (partiellen) Bodenaustausch (z.B. Versickerung 
über Mulden oder Flächenversickerung) möglich. Entsprechende Versickerungsanlagen 
sind im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen und im Zuge der 
Erarbeitung einer übergeordneten Entwässerungsstrategie konzeptionell zu integrieren.  
Ein kleiner westlicher Teil der angefragten Fläche liegt zudem im Bereich der Altlast bzw. 
altlastverdächtigen Fläche Nr. 40102 (stoffliche Bodenveränderung). Eine Beeinträchtigung 
der geplanten Nutzung ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen. Für das 
Plangebiet liegen zudem Erkenntnisse über eine Grundwasserbelastung (Schadstofffahne) 
durch KW/BTEX vor (Nr. 27_19 -0011, „Öllinse Braunsfeld “, m i t  B e z u g  a u f  d i e  s t o ffl i c h e  
Bodenveränderung Nr. 40102). Diese ist bei einer geplanten Nutzung des Grundwassers zu 
berücksichtigen. 
Weitergehende Angaben sind der „Orientierenden Erstbewertung des Untergrunds 
gemäß LAGA und BBodSchV“ (Althoff & Lang, 2018) sowie der darauf aufbauenden 
Stellungnahme (Althoff & Lang, 2026) zu entnehmen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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C 
DIE AUFGABE

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
43 
 
Teil C – DIE AUFGABE  
Städtebauliche Ziele  
Das Plangebiet umfasst ca. 45.000 m 2 und befindet sich in einem Bereich, für den das 
Zielbild für die Kölner Weststadt u.a. die „Transformation von Gewerbestandorten in urbane 
Mischquartiere“ vorsieht. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines urbanen, 
durchmischten Quartiers  mit hoher Leben s- und Arbeitsqualität und einer der 
innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte. Die Vorgaben des Köln -
Katalogs sind dabei zu berücksichtigen. 
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung ist die planungsrechtliche Sicherung als Urbanes 
Gebiet (MU) herzustellen. Unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells Köln 2017+ 
sind Anteile an freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorzusehen, die 
einen Beitrag zur Entlastung des stark angespannten Kölner Wohnungsmarkts leiste n. 
Darüber hinaus sind  eine funktional verträgliche Anordnung der Nutzungen sowie eine 
klare städtebauliche Identität und Wiedererkennbarkeit als Bestandteil  der Kölner 
Weststadt herauszuarbeiten.  
Ein zentrales Element der Quartiersentwicklung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung 
und planerische Konkretisierung der „Low Line “ als stadtteilübergreifende Verbindung. 
Hierdurch ist die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten Grundstücks zu erhöhen 
sowie die Anbindung, Belebung und städtebauliche Aufwertung  des Quartiers zu 
unterstützen. Eine ökologische Verbesserung des Quartiers ist durch eine deutliche 
Entsiegelung gegenüber dem Bestand zu erreichen. 
Eine Mindestanzahl von 450 Wohneinheiten dient als Orientierungswert . Die 
teilnehmenden Teams sollen prüfe n, ob eine höhere Anzahl städtebaulich sinnvoll 
realisierbar ist, und hierauf aufbauend ein Gesamtkonzept entwickeln, das 
Flächenausnutzung, Kubatur der Typologien und städtebauliche Qualität berücksichtigt. . 
Im Hinblick auf die Anwendung des beschleunigt en Bebauungsplanverfahrens gemäß § 
13a BauGB ist die maßgebliche zulässige Grundfläche auf maximal 20.000 m² zu 
begrenzen. Die teilnehmenden Teams haben dies in ihrer Konzeption nachvollziehbar zu 
berücksichtigen. Im Sinne der Orientierungswerte eines Urbanen Gebiets  (MU) ist eine 
bauliche Ausnutzung mit einer GRZ von bis zu 0,8 und einer GFZ von bis zu 3,0 als Zielgröße 
anzustreben. Zugleich soll hierdurch die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum 
unterstützt werden. 
Es sind ausschließlich mehrgeschossige Gebäudetypologien im Geschosswohnungsbau 
vorzusehen; Hochpunkte oder Hochhäuser über 22 m Gebäudehöhe sind nicht gewünscht. 
Bei der Festlegung der Geschossigkeit sind neben der städtebaulichen Einfügung und den 
Anforderungen an gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse auch die funktionalen und 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen des öffentlich 
geförderten und des freifinanzierten Wohnungsbaus zu berücksichtigen.  
Die bestehenden Gebäude unterliegen keinem Denkmalschutz. D a derzeit noch keine 
abschließende Untersuchung zu möglichen Schadstoffen im Bestand vorliegt, kann der 
Erhalt einzelner Gebäude nicht zugesichert werden. Für den städtebaulichen Entwurf ist 
daher grundsätzlich von einer Neubauplanung auszugehen. Sollten V arianten entwickelt 
werden, die einzelne Bestandsgebäude einbeziehen, müssen diese sowohl geeignete

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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bauliche Strukturen voraussetzen als auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit und die 
angestrebte städtebauliche Dichte nicht beeinträchtigen. 
Der Bedarf an öffentlichen Grün-  und Spielflächen ist gemäß dem Kooperativen 
Baulandmodell Köln 2017+ in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten zu ermitteln 
und im Entwurf nachvollziehbar nachzuweisen. Beispiel: Bei 500 Wohneinheiten ergibt sich 
ein Bedarf von 11.500 m² öffentlicher Grünfläche und 2.300 m² öffentlicher Spielplatzfläche 
(siehe Anlage: Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 
2017+“). 
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind durch geeignete städtebauliche Setzung 
sicherzustellen; insbesondere sind Besonnung, Belüftung sowie die grundsätzliche 
Einhaltung erforderlicher Abstände für Bestand und Neubau im Entwurf nachvollziehbar 
darzustellen.  
Aus den städtebaulichen Zielen leiten sich Anforderungen an Nutzungsverteilung, 
Nutzungsmischung, Freiraumanteile  sowie an die verträgliche Einordnung in die 
Umgebung ab. 
Nutzungen und Nutzungsmischung 
Auf Grundlage der städtebaulichen Ziele ist ein  Nutzungsanteil von ca. 70 % Wohnen  
( b e z o g e n  a u f  d i e  B G F )  s o w i e  c a .  30 % ergänzende Nutzungen (u. a. nicht wesentlich 
störendes Gewerbe,  verträgliches Handwerk und  Gastronomie) vorzusehen. Die 
Nutzungen sind so anzuordnen und auszugestalten, dass sie zur Belebung des Quartiers 
beitragen und zugleich verträglich gegenüber der Nachbarschaft und angrenzenden 
Bestandsnutzungen sind; Nutzungskonflikte sind insbesondere im  Hinblick auf 
Immissionen, Anlieferung/Andienung sowie Hol- und Bringverkehre  zu vermeiden. 
Ergänzend sind qualitätsvolle, attraktive und begrünte Freiräume mit Aufenthaltsqualität 
vorzusehen. 
Wohnen 
Das Wohnungsangebot soll vielfältig, qualitätsvoll und a uf verschiedene 
Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein. Durch attraktive Wohntypologien und eine hohe 
Varianz der Wohnungsgrößen sind bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, die 
verschiedenen Lebenslagen gerecht werden – von Kindern und jungen Erwachsenen über 
Studierende, Familien, Alleinstehende und Paare bis hin zu älteren Menschen.  
Es sind  30 % der Geschossfläche der Wohnnutzung für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau vorzusehen.  Die geförderten Wohnungen müssen der  geltenden 
Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) 
entsprechen. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen: M indestens 
ein Drittel der Grundstücksfläche (Fördergrundstück) ist als Grünfläche zu gestalten, davon 
ist mindestens die H älfte als Begegnungsort nutzbar  auszugestalten. Zudem sind die 
Baukörper grundsätzlich so zu platzieren, dass die Hauseingänge eine eindeutige 
Orientierung zum öffentlichen Raum aufweisen und auffindbar sind.  
Ergänzend sind alternative Wohnformen mitzudenken, u. a. genossenschaftliches Wohnen, 
Baugruppen/-gemeinschaften, gemeinschaftliche bzw. gemeinwohlorientierte 
Wohnmodelle sowie Mehrgenerationenwohnen. 
Darüber hinaus sollen die teilnehmenden Teams im Sinne einer integrierten 
Quartiersentwicklung auch Optionen der pflegerischen und unterstützenden Versorgung

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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als mögliche, standortverträgliche Bausteine mitbetrachten. Dazu zählen, je nach Eignung 
im städtebaulichen Konzept, Angebote für Senior*innen sowie Menschen mit 
Behinderungen, Servicewohnen bzw. serviceorientierte Wohnangebote sowie ambulante 
Wohnformen (z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften/Pflege -
Wohngemeinschaften). Ebenso können teilstationäre Unterstützungsangebote wie 
Tagespflege und ggf. Nachtpflege sowie ergänzend Kurzzeitpflege als sinn volle 
Versorgungsbausteine mitgedacht werden. Grundsätzlich wird auch die Kombination 
verschiedener Versorgungsangebote innerhalb eines Standorts (z. B. Pflege, 
Servicewohnen, Kurzzeitpflege) als integrierter Ansatz begrüßt. 
Gemäß den Förderrichtlinien ist zu prüfen, inwiefern soziale und innovative Wohnformen 
(z. B. für Menschen mit Migrationshintergrund) sowie altersgerechtes Wohnen in das 
Konzept integriert werden können . Auch Gruppenwohnungen können baulich und 
programmatisch berücksichtigt werden. Aufgrund der Nähe zur Universität zu Köln sind 
zudem Potenziale für studentische Wohnformen gemäß Nummer 5 der Förderrichtlinie zu 
prüfen. 
Dabei ist zu beachten, dass Wohnformen , die unterstützungswürdig sind, innerhalb der 
sozial geförderten Einheiten umgesetzt werden. Eine Durchmischung verschiedener 
Wohnformen sowie von öffentlich gefördertem  und freifinanzierte m Wohnungsbau 
innerhalb einzelner Gebäude ist nicht gewünscht. Es s ind kleinteilige,  realteilbare 
Parzellierungen von 5.000 bis 7.000 m
2 BGF vorzusehen.  
Arbeiten  
Der Gewerbeanteil soll Flächen für emissionsarme bzw. gering lärmemittierende 
Nutzungen, kreative Angebote sowie Dienstleistungs- und Büroflächen umfassen. Die se 
sind an maximal zwei kompakten Standorten zu bündeln und entlang der Oskar -Jäger-
Straße und/oder der Stolberger Straße anzuordnen, sodass sie eine wirksame 
Schallschutzfunktion gegenüber den angrenzenden Wohnbereichen übernehmen. 
Die geplanten Nichtwohn gebäude sind in ihrer Grundstruktur, Geschosshöhe und 
Erschließung so zu konzipieren, dass eine flexible Nutzung sowie langfristig auch eine 
spätere Umnutzung ermöglicht wird, um auf veränderte Nachfragen reagieren zu können  
Serielles und modulares Bauen  
Die Auftraggeberin strebt an, die Gebäude aus Effizienzgründen in modularer bzw. 
standardisierter Bauweise herstellen zu lassen. Hierfür ist eine kompakte, klare und 
funktionale Grundrissorganisation vorzusehen, die diese Bauweise unterstützt und 
zugleich eine hohe architektonische Qualität ermöglicht. 
Die städtebauliche Aufgabe besteht darin, die Vorgaben und Grenzen der Bebauung so 
festzulegen, dass ausreichende Flexibilität für die Umsetzung serieller bzw. modularer 
Bauweisen gewährleistet wird. Hierzu zählen rechteckige, funktional gut nutzbare 
Baufelder ohne spitze oder stumpfe Winkel sowie Baugrenzen, die einen effizienten 
Wohnungsbau und ggf. Gewerbenutzungen ermöglichen. Vor- und Rücksprünge in der 
Fassade sind zu vermeiden. Tiefgaragen sind realteilbar und baulich voneinander getrennt 
vorzusehen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
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Ressourcenschonende Stadtentwicklung  
Die Entwicklung des Quartiers erfolgt im Sinne der Innenentwicklung und unter 
Anwendung des § 13a BauGB. Die Flächeninanspruchnahme ist dabei auf eine Grundfläche 
von maximal 20.000 m² begrenzt , um eine flächensparende Nachverdichtung innerhalb 
des Siedlungsbestandes zu ermöglichen und zusätzliche Versiegelung auf das 
notwendige Maß zu beschränken. Ziel ist die Ausbildung einer kompakten 
Siedlungsstruktur, die kurze Weg e begünstigt, Ressourcen schont und eine effiziente 
Nutzung von Boden und Infrastruktur unterstützt. 
Die städtebaulichen Konzepte sollen eine autofreie bzw. weitgehend autoarme Gestaltung 
des Quartiers  vorsehen. Die quartiersprägende Low Line ist als Element zur Förderung 
nachhaltiger, nicht -motorisierter Mobilität zu entwickeln und stärkt insbesondere die 
Belange von Zufußgehenden und Radfahrenden.  
Klima, Energie und ökologische Qualitäten 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit verbundenen Folgen sind 
Vorschläge für Maßnahmen zu erbringen, die einen klimawirksamen und 
energiesparenden Städtebau  ermöglichen. Verpflichtend mindestens einzuhalten  sind 
hierbei die Klimaschutzleitlinie n  d e r  S t a d t  K ö l n für nicht -städtische Neubauvorhaben. 
Daraus leitet sich insbesondere ab, den Energiebedarf konsequent zu mindern , unter 
anderem durch eine Gebäudehülle mit einem Dämmstandard über den gesetzlichen 
Mindestanforderungen (einzuhalten ist mindestens EH 40 mit 55 % erneuerbaren Energien, 
wie im Programm KfW 40 EE definiert) sowie durch passive Maßnahmen zur Reduzierung 
des Wärme- und Kältebedarfs, den verbleibenden Energiebedarf effizient bereitzustellen 
und konsequent auf die Nutzung erneuerbarer Energien zu decken. 
Gemäß den städtischen Klimasimulationen ist das Plangebiet hinsichtlich der 
Hitzebelastung überwiegend als sehr hoch belastet eingestuft. Ziel ist daher die 
Verbesserung des Mikroklimas und die Schaffung einer hohen Aufenthaltsquali tät. Bei 
allen Pflanzmaßnahmen ist auf eine hohe ökologische Qualität sowie die Förderung der 
Biodiversität zu achten. Die Baukörper sind in Dimension und Proportion so auszubilden, 
dass ein angemessener Windkomfort sowie eine effektive Durchlüftung des Qu artiers 
gewährleistet werden. Die Setzung der Gebäude soll Frischluftschneisen freihalten und 
zugleich geschützte Freibereiche schaffen, die vor Verkehrs - und Gewerbelärm 
abgeschirmt sind.  
Ergänzend zu diesen mikroklimatischen Anforderungen  sind eine sola renergetisch 
optimierte Ausrichtung der Gebäude und Grundrisse sowie eine kompakte Bauweise 
anzustreben. Auf den Dachflächen ist grundsätzlich eine Kombination aus Photovoltaik und 
Dachbegrünung vorzusehen, ggf. in Verbindung mit einem Retentionsdach. An geeigneten 
Stellen sind außerdem bodengebundene Fassadenbegrünungen zu berücksichtigen. 
Passive Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung sind aktiven 
Kühlmaßnahmen vorzuziehen. Wünschenswert ist zudem die Integration von Wasser -
Elementen im Sinne des Stadtblau-Konzepts (Anlage Hitzeaktionsplan).  
Das Energiekonzept für das Quartier orientiert sich am übergeordneten Ziel, den Primär - 
und Endenergiebedarf insgesamt so niedrig wie möglich zu halten; Photovoltaik ist – wo 
möglich und sinnvoll – auf Dach- und Fassadenflächen vorzusehen.  Aspekte des 
klimaangepassten Umgangs mit Wasser, der Reduzierung von Versiegelung sowie 
Prinzipien der Schwammstadt sind integraler Bestandteil der Entwurfskonzepte und 
werden in weiteren Kapiteln der Auslobung vertieft.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
47 
 
Verkehr / Mobilität / Infrastruktur  
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt vorrangig über die Oskar -Jäger-
Straße. Der über die Stolberger Straße abgewickelte Anteil des Plangebietsverkehrs ist 
möglichst gering zu halten und auf maximal 5 0  %  z u  b e g r e nz e n, sodass ein geringerer 
Anteil des Kfz-Verkehrs über die Stolberger Straße abgewickelt werden soll. Aufgrund ihrer 
vergleichsweise geringen Fahrbahnbreite und ihrer Bedeutung als wichtige Verbindung für 
den Fuß- und Radverkehr ist sie von zusätzlichem Verkehr möglichst freizuhalten. Dies ist 
bei der Anordnung von Stellplatz -, Anliefer- und Tiefgaragenzufahrten entsprechend zu 
berücksichtigen. 
Bei de r Ausgestaltung der inneren Erschließung ist besonderes Augenmerk auf die 
Vereinbarkeit von Fu nktionalität und hohen Freiraumqualitäten zu legen, sodass ein 
stimmiges Gesamtbild aus Mobilität, Aufenthaltsqualität und städtebaulicher Struktur 
entsteht. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist innerhalb des Quartiers auf das 
notwendige Maß zu begrenzen; eine Durchfahrbarkeit des Quartiers für den MIV ist nicht 
vorzusehen. Ziel ist eine möglichst autoarme innere Erschließung.  
Für die Verkehrswege innerhalb des neuen Areals sind die Vorgaben der einschlägigen 
Richtlinien maßgeblich. Die Verkehrsflächen sind so zu dimensionieren, dass eine sichere 
und intuitive Führung aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet wird. Zugleich ist eine 
feinmaschige, barrierearme Durchwegung für den Fuß - und Radverkehr vorzusehen. Die 
Low Line ist dabei an mehreren geeigneten Stellen über Nord-Süd-Verbindungen mit den 
Quartiersinnenbereichen sowie den Zugängen an der Oskar -Jäger-Straße und der 
Stolberger Straße zu verknüpfen. 
Die Low Line ist als zentrale Verbindung für den Fuß - und Radverkehr qualitätsvoll 
auszubilden. Ein- und Ausfahrten sowie Lade- und Lieferzonen sind daher so anzuordnen 
und auszubilden, dass die Kontinuität, Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Low Line 
nicht beeinträchtigt werden.  
Bei der geplanten Bebauung des Gebietes sind die notwendigen Anfor derungen an die 
Befahrbarkeit für Sonderfahrzeuge, insbesondere Feuerwehr - und Müllfahrzeuge 
sicherzustellen. Dies umfasst die Dimensionierung von Fahrbahnen, Kurvenradien und 
Wendemöglichkeiten. Ebenso sind die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Anlagen 
der Energieversorgung sicherzustellen. Der Lieferverkehr ist möglichst über randlich 
angeordnete Lade- und Lieferzonen zu organisieren; eine gebäudebezogene innere Kfz-
Anlieferung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Erforderliche Wende-  und 
Aufstellmöglichkeiten sind in die Planung zu integrieren.  
Feuerwehraufstellflächen sind möglichst auf den privaten Grundstücksflächen und nicht 
im öffentlichen Straßenraum vorzusehen; ausgenommen hiervon ist die Grenzbebauung 
an öffentlichen Straßen. Zufahrten für den zweiten Rettungsweg dürfen keine 
Mehrfacherschließung verursachen. Zudem dürfen diese Flächen weder Maßnahmen der 
Verkehrsberuhigung, den ruhenden Verke hr noch die allgemeine Nutzung öffentlic her 
Straßen beeinträchtigen.  Weiterführende Informationen sind der Musterrichtlinie über 
Flächen für die Feuerwehr (siehe Anlagen) zu entnehmen.  
Bei der Neuplanung von Trafostationen ist ein Mindestabstand von 3-4 m zu dauerhaften 
genutzten Aufenthaltsflä chen einzuhalten. Trafostationen sind auf den privaten 
Grundstücksflächen einzuplanen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
48 
 
Ruhender Verkehr 
Die Planung des ruhenden Verkehrs hat sich vorrangig an den Bedarfen der vorgesehenen 
Nutzungen zu orientieren. Die notwendigen Stellplätze für Kfz s ind gemäß der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln (2022)  zu bemesse n. Nach Möglichkeit sollen sowohl 
öffentliche als auch private Stellplätze gemeinschaftlich in Tiefgaragen (z. B. 
Quartiersgarage mit ergänzenden Mobilitätsangeboten)  unter den geplanten Gebäu den 
untergebracht werden. Dadurch können oberirdische Flächen weitgehend freigehalten 
und für grün-blaue Strukturen, Vegetationsflächen und hochwertige Aufenthaltsräume  
genutzt werden.  
Tiefgaragen sind so auszulegen, dass sie den jeweiligen Nutzungen bedarfsgerecht 
zugeordnet werden können. Tiefgaragen- und Stellplatzzufahrten sind entsprechend der 
übergeordneten Erschließungslogik möglichst am Rand des Plangebiets anzuordnen. Im 
Bereich der Oskar -Jäger-Straße sind sie so zu positionieren , dass Konflik te mit 
bestehenden Grundstückszufahrten, der Ölstraße sowie den angrenzenden Fuß - und 
Radwegebeziehungen minimiert werden. Zudem dürfen die Zufahrten nicht unmittelbar 
neben der Low Line liegen.  
Ergänzend ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen bereitzustellen. Auch 
hierfür sind die Vorgaben der Kölner Stellplatzsatzung  heranzuziehen. Neben 
unterirdischen Anlagen können auch oberirdische Sammelanlagen für private Fahrräder 
vorgesehen werden, sofern sie gut auffindbar sind und an verkehrlich sin nvollen, leicht 
zugänglichen Standorten liegen. Dadurch wird eine klare Orientierung ermöglicht und die 
Nutzung des Umweltverbunds gestärkt. 
Darüber hinaus sollten Mobilstationen gemäß Raumbuch (siehe Anlagen: Raumbuch 
Mobilstationen) auf öffentlichen Fläc hen eingeplant werden. Dadurch wird die Shared 
Mobility im Viertel sichergestellt und es stehen geeignete Flächen zur Verfügung, auf 
denen Leih-E-Scooter oder Leih-Räder ordnungsgemäß abgestellt werden können.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
49 
 
Grün- und Freiräume 
Die folgenden Ziele bezü glich Grün - und Freiflächen sind für die Wettbewerbsaufgabe 
grundlegend und für die zukünftige Gestaltung von großer Bedeutung. Ein besonderes 
Schlüsselelement soll hierbei die Low Line als lineare Fuß - und Radwegeverbindung 
übernehmen. 
Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur Prägung 
des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen, ist maßgeblich. Dabei soll die „Low 
Line“ als innovativer Freiraum mit Angeboten für Erholung, Sport, Kultur und kreativer 
Nutzung ein solidarisches Zusammenleben fördern sowie als verbindendes Element 
integriert werden. Für die Einbindung des neuen Stadtquartiers in die Umgebung ist es 
darüber hinaus sinnvoll, die vorhandenen Erschließungswege, das Radverkehrsnetz sowie 
die auch neu entstehenden Grünstrukturen, insbesondere den westlich angrenzenden 
Gleispark (vgl. Kapitel B - Freiraum, Gleispark)  aufzugreifen und in die Planung 
einzubeziehen. So entsteht eine enge Verknüpfung mit den angrenzenden Freiräumen, die 
die Aufenthaltsqualität und Identität des Quartiers stärkt. 
Ziel ist der möglichst umfassende Erhalt der vorhandenen Baum - und Gehölzstrukturen. 
Im Sinne einer klimaangepassten Quartiersentwicklung ist eine hohe Durchgrünung des 
Gebietes anzustreben.  
Ergänzend sind Konzepte zur Begrünung der Gebäude zu entwickeln. Dabei können 
Dachgärten, intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen vorgesehen werden, 
um zusätzliche Grünflächen zu schaffen, die zur Verbesser ung des Stadtklimas und zur 
Freiraumqualität im Quartier beitragen. 
Low Line 
Die Low Line übernimmt die Funktion eines verbindenden Elements , und bietet zugleich 
Bereiche zum Verweilen sowie zur kreativen Nutzung. Sie trägt zur Klimaanpassung und 
Adressbildung im Quartier bei. Sie ist als durchgängige autofreie Wegeverbindung im 
nördlichen Randbereich des Plangebiets südlich der Flurstücke 1556 bis 1559 anzuordnen. 
Die räumliche Verortung der Low Line ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen: 
 
Abb. 16: Schematische Abbildung der Flächenverteilung der Low Line| Quelle: Stadt Köln; Stadtplanungsamt 
(2026)

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
50 
 
Die Wegeverbindung innerhalb der Low Line ist als wassergebundener Geh- und Radweg 
herzustellen. Dabei ist eine durchgängige Mindestbreite von 4,0 m  für den beidseitigen 
Fuß- und Radverkehr sicherzustellen. 
Die Low Line ist als Bestandteil einer zusammenhängenden öffentlichen Grünfläche zu 
p l a n e n ,  s o d a s s  s i e  a u f  d e n  g e m ä ß  d em Kooperativen Baulandmodell 2017+ (KoopBLM) 
herzustellenden Bedarf an öffentlichen Grünflächen angerechnet werden kann. Die 
Gesamtfläche der öffentlichen Grünflächen (einschließlich der Low Line) ist in der Höhe des 
nach KoopBLM ermittelten Grünflächenbedarfs nachzuweisen (siehe Anlagen: Tabelle: 
Bedarfe nach Kooperativem Baulandmodell 2017+). 
Die im Zusammenhang mit der Low Line herzustellende öffentliche Grünfläche ist mit einer 
Idealbreite von 20 m zu planen und zu gestalten. Um eine rein linienförmige Ausprägung 
zu vermeiden, soll die Breite konzeptabhängig variieren (Aufweitungen und Verjüngungen, 
abschnittsweise geringer oder mehr als 20 m) und an geeigneten Stellen als grüne 
Verzahnung in das Wohnbauvorhaben hineinreichen ,  s o d a s s  d i e  L o w  L i n e  e i n  
verbindendes Element zwischen den großflächigen Aufweitungen der Grünfläche bildet . 
Die öffentliche Grünfläche ist parkähnlich zu gestalten und soll zum Aufenthalt und zur 
Erholung der Öffentlichkeit dienen. Dabei soll sie auch Raum für Sport, Kultur und kreative 
Nutzung bereitstellen und ein solidarisches Zusammenleben fördern. 
Die nördlich an die Low Line angrenzenden Flurstücke 1556, 1557, 1558 und 1145 begrenzen 
die Grünfläche und sind teilweise als optionale Erweiterungsflächen in der Planung mit 
vorzusehen (siehe Abbildung : grau - und grüngestreifte Flächen ). Für die optionale 
Erweiterung der Low Line sind die Flurstücke 1556 bis 1559 durchgängig als asphaltierter 
Abschnitt parallel zur südlich angrenzenden wassergebundenen Wegefläche abzubilden. 
Flächen auf Fremdgrundstücken sind dabei nicht gemäß Kooperativem Baulandmodell 
anzurechnen und lediglich gestalterisch mitzudenken; für die Anrechnung nach dem 
Kooperativen Baulandmodell ist ausschließlich das Flurstück 1559 zu berücksichtigen. Die 
Flurstücke 1145 bis 1148 dienen der Erschließung der nördlichen Anlieger und bleiben wie 
im Bestand erhalten. 
Aus planerischer Sicht ist eine Aufweitung der Grünfläche und/oder Spielflächen nach 
Westen auf dem Flurstück 1752 in Betracht zu ziehen. Dies kann zur Identitätsbildung der 
Low Line beitragen und perspektivisch eine Erweiterung des Grünkorrid o r s  ü b e r  d i e  
angrenzende Grünfläche des Bebauungsplans „Stolberger Straße“ ermöglichen. Darüber 
hinaus ist die Verknüpfung der Low Line mit den nördlichen Nord –Süd-
Wegeverbindungen sowie den südlichen Ost –West-Verbindungen entlang der Oskar -
Jäger-Straße pl anerisch zu berücksichtigen (siehe Abb. 9: Bebauungsplanänderung 
Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld | Quelle: Stadt Köln S27). 
Öffentliche Grün- und Spielflächen 
Im Rahmen der weiteren städtebaulichen Planung ist ein angemessenes Angebot an 
Sport- und Bewegungsflächen vorzusehen. Dabei soll die Durchwegung des 
Entwicklungsgebiets durch das im Entwicklungskonzept der „Weststadt“ verankerte 
„Cluster Bewegung “ berücksichtigt werden. Die neuen Flächen sollen mit den 
bestehenden Planungen verknüpft und in die Weiterentwicklung der Weststadt integriert 
werden. 
Für die Low Line und die angrenzenden öffentlichen Räume sind multifunktionale, inklusiv 
gestaltete Angebote für unterschiedliche Altersgruppen einzuplanen, wie Fitness - und 
Bewegungsstationen oder Spiel- und Sportflächen. Dieser Bedarf soll planerisch geprüft

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
51 
 
und in das Konzept der Low Line und der angrenzenden Freiräume integriert werden, um 
eine vielfältige Nutzung und hohe Aufenthaltsqualität zu gewährleisten.  
Es sind folgende Flächen für öffentliche Spielplätze und öffentliche Grünflächen 
vorzusehen ( siehe Anlage: Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem 
Baulandmodell 2017+“ 
• 2 m2 öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie 10 m2 öffentliche Grünfläche pro 
Einwohner. 
• Bedarf an öffentlicher Spielfläche: Anzahl WE x 2,3 Einwohner/WE x 2 m 2 
Spielfläche/Einwohner 
• Bedarf an öffentlicher Grünfläche: Anzahl WE x 2,3 Einwohner/WE x 10 m 2 
Grünfläche/Einwohner 
Öffentliche Spielflächen sind für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Allgemeine 
Sportflächen sind zusätzliche Angebote.  
Für einen öffentlichen Spielplatz ist eine  Mindestgröße von 500 m² und ein funktionale r 
Grundstückszuschnitt nachzuweisen. Die ö ffentlichen Spielplätze sind möglichst in der 
öffentlichen Grünfläche an der Low Line anzuordnen und so zu platzieren, dass eine soziale 
Kontrolle gewährleistet ist (insbesondere durch gute Einsehbarkeit aus dem öffentlichen 
Raum sowie aus angrenzenden Nutzungen). Die  Spielplatzflächen sind nicht zu 
unterbauen. Zudem dürfen auf  diesen Flächen keine Retentionsflächen für 
Starkregenereignisse vorgesehen werden. Sie stehen ferner nicht für 
Feuerwehrüberfahrten, Stellflächen oder Ausgleichspflanzungen zur Verfügung.  
Die öffentliche Grünfläche bzw. Low Line darf ebenfalls nicht unterbaut werden und ist 
barrierefrei zu gestalten.  
Private Spielflächen 
Für Kleinkinder sind zusätzliche Spielflächen im Geschosswohnungsbau vorzusehen, die 
eine Mindestgröße von 45 m² aufweisen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 
Wohneinheiten erhöht sich die Fläche um jeweils 5 m². Die Spielflächen sind so 
anzuordnen, dass sie in Sicht - und Rufweite der Wohnungen liegen und von Bereichen, 
von denen Gefahren ausgehen, abgegrenzt sind.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
52 
 
Entwässerung 
Im Rahmen der städtebaulichen Konzepte ist eine Entwässerungsstrategie darzustellen. 
Diese ist nicht als konkrete Planung zu verstehen, sondern soll plakativ aufzeigen, welcher 
Flächenbedarf für eine wassersensible Regenwasserbewirtschaftung und Retention 
voraussichtlich erforderlich ist und wie dieser städtebaulich integriert und räumlich gelöst 
werden kann. Die dargestellten Ansätze dienen der konzeptionellen Veranschaulichung 
und stehen unter dem Vorbehalt nachgelagerter Fachgutachten und Planungen. 
Die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Bodenbeschaffenheit und 
Versickerungsfähigkeit sind Teil B, Kapitel „Boden“, zu entnehmen ; der Altlaststandort 
sowie stoffliche Bodenveränderungen im westlichen Berei ch des Plangebiets sind dabei 
zu berücksichtigen. 
Das Konzept soll eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Sinne des 
Schwammstadtprinzips ermöglichen, bei der Niederschlagswasser soweit möglich vor Ort 
zurückgehalten, gespeichert und dem Wasserkreislauf vor Ort wieder zurückgeführt und 
verzögert abgeleitet wird. Zudem soll das Konzept „Wasser muss zum Baum“ mitgedacht 
werden unter Berücksichtigung der in Teil B Kapitel „Boden“ beschriebenen 
Bodenverhältnisse. Eine Ableitung in den öffentlichen Kanal ist nur in Ausnahmefällen 
zugelassen. Es sind Retentions- und Verdunstungsflächen, die städtebaulich integriert und 
bei entsprechender Überdeckung ggf. auch über Tiefgaragen angeordnet werden können, 
anzubieten.   
Im Grundkonzept zur Entwässerung ist zudem zwischen öffentlichen und privaten Flächen 
zu unterscheiden. Das anfallende Schmutzwasser ist der öffentlichen Kanalisation 
zuzuführen. Die Entwässerung öffentlicher Flächen (z. B. Low Line, öffentliche Grünflächen, 
ggf. weitere Verkehrsflächen) ist auf ö ffentlichen Flächen zu lösen. Die Entwässerung 
privater Flächen erfolgt auf den jeweiligen privaten Baugrundstücken. 
Starkregen 
Zur Starkregenvorsorge ist die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln heranzuziehen 
(Kartendienst und weiterführende Informatione n unter http:/ /www.steb -
koeln.de/starkregen). Die Konzepte sollen einen wassersensiblen und 
starkregenangepassten Umgang  mit Niederschlagswasser sicherstellen und 
nachvollziehbar darstellen, wie Niederschlagswasser unter Starkregenbedingungen 
kontrolliert zurückgehalten und schadlos abgeleitet werden kann, sodass Gebäude und 
benachbarte Grundstücke nicht überflutet werden. Insbesondere sind konzeptionell zu 
berücksichtigen: 
• Gelände- und Oberflächenneigungen zur Ableitung vom Gebäude weg, 
• Führung von Oberflächenabfluss in geeignete Grün- und Retentionsflächen, 
• Notwasserwege / Notüberläufe sowie bauliche Schutzmaßnahmen für besonders 
gefährdete Bereiche, 
• Platzierung von Tiefgarageneinfahrten und Hauseingängen ohne Risiko eines 
direkten Zuflusses. 
Weiterführende Hinweise 
Empfehlungen und Arbeitshilfen zur wassersensiblen Planung sind den in Teil A 
aufgeführten Anlagen zu entnehmen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
53 
 
Schallschutz  
Das Plangebiet ist unterschiedlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Die höchsten 
Verkehrslärmimmissionen aus Straße und Schiene sind im Osten des Plangebiets im 
Nahbereich der Oskar-Jäger-Straße zu erwarten. Zudem gibt es Immissionen die aus dem 
Schienenverkehrslärm von Westen auf das Plangebiet einwirken. Mit zunehmendem 
Abstand zur Oskar-Jäger-Straße nimmt diese Belastung innerhalb des Plangebiets ab. Die 
höchsten Gewerbelärmimmissionen treten demgegenüber im westlichen Teilbereich auf.  
Für die städtebauliche Konzeption und die Überführung in einen Bebauungsplan sind 
daher Schallschutz und ein vorausschauender Umgang mit Lärm bereits in der frühen 
Planungsphase zu mitzudenken. Im städtebaulichen Entwurf sind hierzu eine lärmrobuste 
Nutzungsverteilung, die Stellung und Ausbildung der Baukörper sowie die Ausbildung 
geschützter Innenbereiche entsprechend zu berücksichtigen. Ergänzend können bauliche, 
freiraumplanerische und technische Maßnahmen vorgesehen werden. 
Die Gebäude-  und Freiraumstruktur ist so zu entwickeln, dass innerhalb des Quartiers 
möglichst ruhige Bereiche entstehen und grundsätzlich schallgeschützte 
Wohnungsgrundrisse ermöglicht werden. Aufenthaltsräume sollten dabei vorzugsweise 
zu den lärmabgewandten Bereichen orientiert werden können. Für stärker belastete 
Fassaden sind geeignete Lösungen vorzusehen, beispielsweise durch 
Grundrissorganisation, geschützte Freibereiche oder ergänzende bauliche Maßnahmen. 
Weitergehende Anforderungen sowie Hinweise zu möglichen Maßnahmen sind der 
schalltechnischen Voruntersuchung zu entnehmen.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
54 
 
Wirtschaftlichkeit  
Die Entwicklung des Quartiers ist auf eine funktionale, wirtschaftliche und zugleich 
nachhaltige Lösung auszurichten. Die Entwürfe sind so zu konzipieren, dass sie 
wirtschaftlich realisierbar sind und eine kostensensible Umsetzung bei hohem 
Qualitätsanspruch ermöglichen. Hierzu sind kostenbewusste Konstruktione n, Materialien 
und Bauverfahren vorzusehen; erwünscht sind effiziente Bau- und Betriebskonzepte, sowie 
Ansätze der Kreislaufwirtschaft. Potenziale seriellen bzw. modularen Bauens sind 
aufzuzeigen, um einzelne Bauabschnitte schnell, flexibel und kostengünstig realisieren zu 
können. 
Für die Umsetzung sind sinnvolle, eigenständige Bauabschnitte zu bilden, die eine 
stufenweise Entwicklung in unterschiedlicher Bauherrenschaft ermöglichen und eine 
Realteilbarkeit einzelner Grundstücke und Bauflächen zu lassen. Es sind mindestens fünf 
etwa gleich große Bauabschnitte vorzuschlagen und städtebaulich zu begründen. Für die 
Umsetzung der Grünfläche ist ebenfalls eine abschnittsweise Realisierung mitzudenken. 
Jeder Bauabschnitt soll eine eigenständige Adresse besitzen und  über eine eigene 
Tiefgarage verfügen.  Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und organisatorischen 
Umsetzbarkeit sind die Wohnbauflächen in eigenständig realisierbare Pakete zu 
strukturieren. Je Paket sind 80–100 Wohneinheiten anzustreben;
 Abweichungen sind 
möglich, sofern die Eigenständigkeit und die Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar begründet 
sind. Die Paketierung ist so zu wählen, dass eine abschnittsweise Entwicklung ohne 
wechselseitige Abhängigkeiten möglich ist. 
Die Ausnutzung des Grundstücks stel lt neben den übrigen Kriterien ein gleichwertiges 
Planungsziel dar. Bezüglich Altlasten und Versickerung von Niederschlagswasser sind 
effiziente Lösungen zu entwickeln, die gestalterische Anforderungen und wirtschaftliche 
Aspekte gleichermaßen berücksichtigen; hierzu sind die Ergebnisse des Bodengutachtens 
und der Altlastenstellungnahme einzubeziehen.  
Insgesamt ist nachvollziehbar darzulegen, wie die Balance zwischen hoher 
städtebaulicher Qualität, nachhaltiger Ressourcennutzung und wirtschaftlicher 
Tragfähigkeit erreicht wird.

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
55 
 
Kernpunkte – Aufgabe 
Teil C- Die Aufgabe  
1. Städtebauliche Ziele • Entwicklung eines urbanen Mischquartiers  
• Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
• deutliche Entsiegelung und ökologische Verbesserung des 
Quartiers 
• Gebäudehöhe max. 22 m 
• möglichst weitgehende Ausnutzung mit GRZ bis zu 0,8 und 
GFZ bis zu 3,0  
 
2. Nutzungen und 
Nutzungsmischung 
• ca. 70 % Wohnen / ca. 30 % ergänzende Nutzungen 
(bezogen auf die BGF) 
• 30 % der Geschossfläche Wohnen öffentlich gefördert 
• bedarfsgerechte, vielfältige Wohnungsangebote 
• alternative und unterstützende Wohnformen mitdenken 
(Förderrichtlinien beachten) 
• max. 2 kompakte & realteilbare gewerbliche Bausteine an 
Oskar-Jäger-Straße und / oder Stolberger Straße 
• Gewerbe mit emissionsarmen bzw. lärmemissionsarmen 
Nutzungen  
• Anordnung mit Schallschutzfunktion gegenüber den 
Wohnbereichen 
 
3. Serielles und modulares 
Bauen 
• kompakte, klare und funktionale Grundrisse 
• gut nutzbare Baufelder 
• möglichst wenig Vor- und Rücksprünge 
• realteilbare, getrennte Tiefgaragen 
 
4. Ressourcenschonende 
Stadtentwicklung 
• unter Anwendung § 13a BauGB  maßgebliche zulässige 
Grundfläche max. 20.000 m² 
• klimaangepasster und energiesparender Städtebau 
• Einhaltung der städtischen Klimaschutzleitlinien 
• Verbesserung von Mikroklima und Aufenthaltsqualität 
• Maßnahmen gegen Hitze, Förderung der Durchlüftung 
• PV, Dachbegrünung, Retentionsdächer und 
Fassadenbegrünung mitdenken 
 
5. Verkehr / Mobilität / 
Infrastruktur 
• Haupterschließung über die Oskar-Jäger-Straße; 
Abwicklung des Kfz-Verkehrs über die Stolberger Straße 
möglichst gering, maximal jedoch 50 % 
• weitgehend autoarme innere Erschließung 
• Low Line als zentrale Fuß- und Radverbindung freihalten 
und qualitätvoll anbinden 
• Feinmaschige, barrierearme Durchwegung für den Fuß- 
und Radverkehr 
• Anforderungen an Feuerwehr, Ver- und Entsorgung und 
Energieversorgung berücksichtigen 
• Planung von Mobilstationen im öffentlichen Raum 
 
6. Grün- und Freiräume • hohe Durchgrünung und möglichst weitgehender Erhalt 
des Baumbestands 
• öffentliche Grün- und Spielflächen gemäß Kooperativem 
Baulandmodell nachweisen 
• zusätzliche private Spielflächen für Kleinkinder gemäß 
BauO NRW

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
56 
 
Low Line: 
• Bestandteil einer zusammenhängenden öffentlichen 
Grünfläche 
• autofreie Fuß- und Radverbindung 
• wassergebundener Weg mit mind. 4,0 m Breite 
• Angebot für Aufenthalt, Bewegung, Sport, Kultur und 
kreative Nutzung 
• Lage gemäß Vorgabeplan 
 
7. Entwässerung • dezentrale Regenwasserbewirtschaftung nach dem 
Schwammstadtprinzip (unter Berücksichtigung der 
Bodenverhältnisse) 
• Retentions-, Verdunstungs- und ggf. Stadtblau-Elemente 
integrieren 
• wassersensible und starkregenangepasste Planung 
darstellen 
 
8. Schallschutz • Schallschutz frühzeitig in den Städtebau integrieren 
• lärmmindernde Gebäudestellung und Nutzungsverteilung 
vorsehen 
• bauliche, freiraumplanerische und technische Maßnahmen 
berücksichtigen 
 
9. Wirtschaftlichkeit • mind. 5 eigenständige Bauabschnitte vorsehen 
• abschnittsweise Realisierung der Grünfläche mitdenken 
• wirtschaftlich und nachhaltig realisierbares Konzept 
entwickeln 
• Wohnbauflächen in eigenständig realisierbare Pakete 
gliedern 
• effiziente Lösungen für Altlasten und 
Regenwassermanagement entwickeln

Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 
57 
 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abb. 1: Verortung des Plangebiets in der Weststadt  ........................................................................................ 20 
Abb. 3: Plangebietsgrenze  ...................................................................................................................................................... 22 
Abb. 4: Plangebiet  .......................................................................................................................................................................... 23 
Abb. 6: Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ Köln  ................................. 25 
Abb. 7: Bebauungsplan Nr. 63459/04 (02.01.1985)  ............................................................................................ 26 
Abb. 8: Bebauungsplan Nr. 63459/02 (Rechtskräftig seit dem 05.06.2024)  ................................... 27 
Abb. 9: Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04 .................................................................................... 28 
Abb. 10: Verortung des Plangebiets im Zielbild für die Kölner Weststadt ........................................ 33 
Abb. 11: Erschließung ....................................................................................................................................................................35 
Abb. 12: Baumbestand ................................................................................................................................................................. 37 
Abb. 13: Freiraumstrukturen ................................................................................................................................................... 38 
Abb. 14: Übersichtskarte Denkmäler  ............................................................................................................................. 38 
Abb. 15: Altlastverdachtsflächen  ....................................................................................................................................... 40 
Abb. 16: Verortung Low Line „Stolberger Straße“ ................................................................................................. 49

Beratungsverlauf (4)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1041/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.04.2026
Erstellt
13.04.2026 14:41