1041/2026
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line" - Aufgabenstellung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 29.04.2026 1041/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung "Oskar-Jäger- Straße südlich Low Line" - Aufgabenstellung Bebauungsplanverfahren Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 beschlossen (Vorlagen Nr. 1466/2025), nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der angrenzenden Gewerbebe- bauung (Oskar-Jäger-Straße 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Widdersdorfer Straße 217, 215, 205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Straße 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Straße 90a) und öst- lich der Stolberger Straße sowie der brachliegenden Grundstücken (Stolberger Straße 90e) – Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte sowie öffent- lichen Grün- und Spielflächen festzusetzen. Das circa 4,0 ha große Bebauungsplangebiet liegt in den Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld und Köln-Lindenthal, Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird ein zweiphasiges städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In einer ersten Phase werden sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Anzahl der Pla- nungsteams nach einer Zwischenpräsentation mit Jurysitzung auf rund drei bis vier Teams re- duziert. Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwick- lung und regionale Zusammenarbeit und den Bezirksbürgermeistern der Stadtbezirke Ehren- feld und Lindenthal zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Be- rücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entspre- chender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen inkl. eines Mitglieds des Rahmenpla- nungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte Personen können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen. 2 Die der Mitteilung als Anlage beigefügte Aufgabenstellung zum städtebaulichen Qualifizie- rungsverfahren wurde von der Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG im Unternehmensverbund Zech Group in Zusammenarbeit mit dem wettbewerbsbetreuenden Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH sowie in Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des Dezernates Pla- nen und Bauen der Stadt Köln erstellt. Die Aufgabenstellung wurde auf Grundlage der bereits im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Leitplanken im Qualifizierungsverfahren, der Eingaben der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie gutachterlichen Untersuchungen erarbeitet. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB geforderte 6-gruppige Kindertageseinrichtung wurde mit Blick auf die anvisierte Ausbauplanung des Vorhabens seitens der Fachdienststelle zurückge- zogen. Eine Verpflichtung der Planbegünstigten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplatz- kapazitäten besteht folglich nicht. Entsprechend findet die ursprünglich geplante Kindertages- einrichtung keine Berücksichtigung in der vorliegenden Aufgabenstellung. Die weiteren Ver- pflichtungen des Kooperativen Baulandmodells 2017 plus bleiben von der vorgenannten An- passung unberührt und spiegeln sich in der Aufgabenstellung wider. Einige Verfahrensdetails können erst im Anschluss an die vorliegende Mitteilung veröffentlicht und den am städtebaulichen Wettbewerb Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Es ist ge- plant, das Qualifizierungsverfahren im Mai 2026 zu starten und voraussichtlich im Oktober 2026 abzuschließen. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens wird eine frühzeitige Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird die weitere Grundlage für das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren bilden. Gez. Greitemann Anlage Aufgabenstellung städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage1_Qualifizierungsverfahren_Aufgabenstellung
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Städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line Aufgabenstellung Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 2 Impressum Stand: 17.04.2026 AUFTRAGGEBERIN DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG Fliederweg 2 40789 Monheim am Rhein Ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG www.wohnkompanie.de www.die-wohnliebe.de In Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des Dezernates Planen und Bauen der Stadt Köln Projektmitarbeit Julia Klehr Janine Dörre Lukas Wirtz Dirk Essling und Hannah Hartmann VERFAHRENSMANAGEMENT: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Friedrich-Ebert-Straße 8 40210 Düsseldorf E-Mail: mail@isr-planung.de Homepage: www.isr-planung.de Projektbearbeitung: Christina Schlottbom, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin AKNW Charlotte Mäurer, M. Sc. Raumplanung Anke Theis, Stadtplanerin AKNW Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 3 Inhalt Vorwort ...................................................................................................................................................................................................... 5 Anlass und Ziel .............................................................................................................................................................................. 5 Teil A – DAS VERFAHREN ........................................................................................................................................................... 8 Allgemeine Verfahrensbedingungen .......................................................................................................................... 8 Verfahrensart und Verfahrensablauf ............................................................................................................................ 8 Verfahrensbeteiligte .................................................................................................................................................................. 9 Vergütung ........................................................................................................................................................................................ 10 Plangrundlagen........................................................................................................................................................................... 10 Abgabeleistungen .................................................................................................................................................................... 12 Rückfragen | Kick-off ............................................................................................................................................................... 14 Digitale Abgabe........................................................................................................................................................................... 14 Analoge Abgabe ......................................................................................................................................................................... 15 Zulassung der Arbeiten I Voraussetzungen ......................................................................................................... 15 Beurteilungskriterien............................................................................................................................................................... 16 Weitere Beauftragung ........................................................................................................................................................... 16 Urheberrechte I Nutzung .................................................................................................................................................... 16 Bekanntmachung und Ausstellung ............................................................................................................................ 17 Prüfung............................................................................................................................................................................................... 17 Termine .............................................................................................................................................................................................. 18 Teil B- DIE GRUNDLAGEN ....................................................................................................................................................... 20 Lage im Stadtgebiet ............................................................................................................................................................... 20 Beschreibung des Plangebietes ................................................................................................................................... 22 Planungsrecht .............................................................................................................................................................................. 24 Entwicklungsziele ..................................................................................................................................................................... 27 Örtliche Verhältnisse ...............................................................................................................................................................35 Umweltbelange ......................................................................................................................................................................... 39 Teil C – DIE AUFGABE ..................................................................................................................................................................43 Städtebauliche Ziele ...............................................................................................................................................................43 Nutzungen und Nutzungsmischung......................................................................................................................... 44 Serielles und modulares Bauen ................................................................................................................................... 45 Ressourcenschonende Stadtentwicklung ........................................................................................................... 46 Verkehr / Mobilität / Infrastruktur ............................................................................................................................... 47 Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 4 Grün- und Freiräume ............................................................................................................................................................. 49 Entwässerung ............................................................................................................................................................................... 52 Schallschutz ...................................................................................................................................................................................53 Wirtschaftlichkeit ...................................................................................................................................................................... 54 Kernpunkte – Aufgabe ......................................................................................................................................................... 55 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................................... 57 Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 5 Vorwort Anlass und Ziel Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 1 2 5 G m b H & C o . K G (im Weiteren: Investorin), ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der Art-Invest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten, öffentliche Freiräume und soziale Infrastruktur miteinander verknüpft. Der Geltun gsbereich umfasst zum Großteil Flächen, welche sich im Eigentum der Investorin befinden. Ergänzend beinhaltet der Geltungsbereich städtische Flächen sowie weitere Fremdgrundstücke. Ziel ist die Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts für diesen Stadtbaustein. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt die Planung die Schaffung eines urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, angemessenen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Es sollen erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienst leistungen und nicht wesentlich störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen vorgesehen. Da ein Abschnitt der geplanten „Low Line“ nördlich im Plangebiet verlaufen soll, ist diese mit einzubinden. Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar -Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Die städtebauliche Neuordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, den bisherigen Gewerbestandort in ein vielfältiges, durchmischtes Quartier mit hoher Lebens - und Arbeitsqualität zu wandeln. Besonderer Wert wird a uf eine urbane, kompakte Bebauung mit attraktiven grünen Freiräumen gelegt, die den zukünftigen Bewohner *innen und Nutzer*innen gleichermaßen zugutekommt. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde am 3. Juli 2025 vom Rat der Stadt Köln gefasst. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 6 Rahmenbedingungen der Wohnraumentwicklung im Kontext „Köln Baut Bezahlbar“ Die Stadt Köln befindet sich zurzeit gemeinsam mit den Verbänden der Kölner Wohnungswirtschaft im strukturierten Dialog- und Entwicklungsprozess „Köln Baut Bezahlbar“, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen zur Schaffung von zusätzlichem und insbesondere bezahlbarem Wohnraum weiter zu verbessern. In diesem Prozess werden strategische und operative Maßnahmen erarbeitet, die künftige Wohnungsbauvorhaben organisatorisch, wirtschaftlich und verfahrensseitig entlasten sollen. Entlastungen und Optimierungen, die sich aus den anstehenden Entscheidungen innerhalb des Prozesses „Köln Baut Bezahlbar“ ergeben, finden – soweit für das im Rahmen dieses Verfahrens behandelte Vorhaben einschlägig – Anwendung im weiteren Verlauf der Projektentwicklung. Sie werden konsequent zugunsten einer beschleunigten, wirtschaftlichen und qualitätsvollen Re alisierung dieses spezifischen Vorhabens berücksichtigt. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 7 A DAS VERFAHREN Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 8 Teil A – DAS VERFAHREN Allgemeine Verfahrensbedingungen Die Auftraggeberin, die Planungsteams, die Jury sowie alle weiteren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Aufgabenstellung als verbindlich an. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Verfahren wird als städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme werden sieben Büros eingeladen. Verfahrensart und Verfahrensablauf Das Verfahren wird als zweiphasiges Verfahren durchgeführt. In einer ersten Phase werden sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungsteams nach einer Zwischenpräsentation mit Jurysitzung auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens wird eine frühzeitige Öffentlich - keitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. Vorbesprechung Zu Beginn wird eine digitale Vorbesprechung der Jury durchgeführt. Im Rahmen der Sitzung werden die Inhalte der Aufgabenstellung sowie die geforderten Leistungen des Verfahrens diskutiert und bei Bedarf geschärft. Rückfragenkolloquium Im Anschluss an die Juryvorbesprechung findet das Rückfragenkolloquium mit den teilnehmenden Büros statt. Im Kolloquium werden die zuvor schriftlich eingegangenen sowie ergänzende mündliche Rückfragen beantwortet. Das Protokoll der Veranstaltung wird Bestandteil der Au fgabenstellung und wird allen Teams sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt. Eine gemeinsame Begehung der Fläche wird im Rahmen des Kolloquiums angeboten. Zwischenpräsentation In der „Mitte“ der Entwurfsphase findet eine Zwischenpräsentation vor Ort statt. Hier präsentieren die teilnehmenden Teams der Jury ihre Konzepte und erhalten Feedback. Pro Büro sind ca. 15 Minuten Präsentationszeit sowie 10 Minuten für Rückfragen vorgeseh en. Nach der Präsentation findet eine Zwischensitzung der Jury statt. In dieser werden Anregungen und Empfehlungen zu den ersten Konzeptideen gesammelt und anschließend an die ausgewählten T eams für die nächste Bearbeitungsphase zur Verfügung gestellt. Öffentlichkeitsbeteiligung Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet im Anschluss eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Abendveranstaltung statt, in welcher die 3 – 4 Entwürfe vorgestellt werden. Die Vorstellung der Entwürfe findet als Ausstellung an Stellwänden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 9 Jurysitzung Vor der Entscheidungsfindung präsentieren die Teams der 2. Phase wiederum ihre finalen Entwürfe (ca. 15 Minuten Präsentationszeit sowie 10 Minuten für Rückfragen) der Jury. Anschließend entscheidet das Gremium, welcher Entwurf der Auftraggeberin als Grundlage für die weiteren Planungsschritte empfohlen wird. Ausstellung: Nach Abschluss des Verfahrens werden die eingereichten Arbeiten digital ausgestellt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Veranstaltungen ggf. als digitale Video-Konferenz durchzuführen. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung n a c h § 3 ( 1 ) B a u G B v o r g e s e h e n w e r d e n . G e p l a n t i s t , d i e s e i n F o r m e i n e r Abendveranstaltung durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die Jury als Grundlage für das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt , soll im Rahmen dieser Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und Anregungen eingeholt werden. Verfahrensbeteiligte Auftraggeberin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG Fliederweg 2 40789 Monheim am Rhein Ein Unternehmen der DIE WOHNKOMPANIE NRW GmbH und Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG In Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und der Wohnungsbauleitstelle des Dezernates Planen und Bauen der Stadt Köln Management ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Friedrich-Ebert-Straße 8 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 936545 210 E-Mail: wettbewerbe@isr-planung.de Instagram: isr_stadtundraum www.isr-planung.de Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 10 Planungsteams Jury Beratung Vorprüfung Vergütung Plangrundlagen Alle Teilnehmenden erhalten für die Bear beitung der Aufgabe die vorliegenden Informationen sowie folgende Dateien • Plangrundlage des Plangebietes, PDF und dwg • Luftbilder • Zielbild für die Kölner Weststadt • Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal • Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln (Fassung: 2017 plus) • Köln-Katalog • Klimaschutzleitlinien Köln • Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden • Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden • Kölner Perspektiven 2030+ • Höhenentwicklungskonzept • Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft • Entwicklungsplanung Weststadt - Low Line. Eine lineare Grünverbindung für die Kölner Weststadt • Leitfaden Fassadenbegrünung • Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“ • Wassersensibel Planen und Bauen – Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer*innen, Bauwillige und Architekt*innen in Köln • Leitfaden für die Dimensionierung von öffentlichen Entwässerungsanlage n und zum Starkregennachweis • MURIEL – Multifunktionale Retentionsflächen • Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln • Raumbuch Mobilstation • Qualitätsanforderungen – Öffentliche Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen • Orientierende Erstbewertung des Untergrunds gemäß LAGA und BBodSchV • Stellungnahme zum Altlastenverdacht und Bewertung der möglichen Gefährdungspotentiale • Verkehrliche Untersuchung im Rahmen des Qualifizierungsverfahren • Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr • Schalltechnische Voruntersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Oskar-Jäger- Straße südlich Low Line“ der Stadt Köln • Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker -Areal, Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc. • Baumkataster – Überblick erhaltenswerter Baumbestand Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 11 • Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 2017+" • Formular Verfassererklärung • Formblatt Flächenberechnung Die bereitgestellten Informationen und Projektunterlagen wurden durch die Auftraggeberin sowie durch ISR Innovative Stadt - und Raumplanung GmbH sorgfältig recherchiert und geprüft. Es wird jedoch keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Die Planungsteams stellen die Auftraggeberin von den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen bzw. Leistungsbestandteilen frei. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 12 Abgabeleistungen Jedes Team darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss führen. Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen verlangt: ZWISCHENPRÄSENTATION Max. 1 Präsentationsplan DIN A0 Querformat mit folgenden Darstellungen (Anordnung frei, Abgabe als Papierausdruck, gerollt) - Erste Leitidee (zur Orientierung) - Schwarzplan zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem angrenzenden Stadtbereich - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu Umrissen der Baukörper inkl. Darstellung der Dachform und Geschosszahlen, Markierung der Haupteingänge, Führung von Straßen und Wegen, Gestaltung der Freianlagen inkl. Low Line und Vernetzung in die Nachbarschaft, Kennzeichnung neuer und alter Baumstandorte, Grenzen des Plangebiets. Der Lageplan ist genordet aufzutragen. - Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung von Nutzungskonzept, Freiflächenkonzept inkl. Low Line und Vernetzung in die Nachbarschaft, Verkehrskonzept - Einfaches Arbeitsmodell, M 1:500 auf Einsatzplatte - Flächenberechnung als xls und pdf Datei + Präsentation zur Vorstellung des Entwurfes als pptx und pdf Datei Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 13 FINALE ABGABE Max. 3 Präsentationspläne DIN A0 Querformat mit folgenden Darstellungen (Anordnung frei, Abgabe als Papierausdruck, gerollt) - Leitidee - Schwarzplan zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem angrenzenden Stadtbereich - Nutzungsplan mit Verortungen der unterschiedlichen Nutzungen z.B. Explosionsgrafik (Wohnen, Gewerbe, Sonstiges) - Städtebaulicher Lageplan M 1:500 mit Aussagen zu Umrissen der Baukörper inkl. Darstellung der Dachform und Geschosszahlen, Markierung der Haupteingänge, Führung von Straßen und Wegen, Gestaltung der Freianlagen inkl. Low Line und Vernetzung in die Nachbarschaft, Kennzeichnung neuer und alter Baumstandorte, Grenzen des Plangebiets. Der Lageplan ist genordet aufzutragen. - Grundriss Erdgeschoss im Zusammenhang mit der Umgebung als Lageplan im M 1:500 Darstellung von Ein- und Ausgängen der unterschiedlichen Nutzungen, Zufahrten PKW/ Fahrrad/ Anlieferung, optional oberirdischen Stellplätzen und Zonierung der Freiräume, inklusive Darstellung relevanter Geländehöhen und der baulichen Umgebung. - Grundriss Tiefgarage / Untergeschosse im M 1:500 mit Angabe der Anzahl der PKW- und Fahrradstellplätze - zwei Geländeschnitte M 1:500 mit Anschluss an die Umgebung mit Höhenangaben (1x Längs-, 1x Querrichtung) - Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung von Nutzungskonzept, Freiflächenkonzept inkl. Low Line und Vernetzung in die Nachbarschaft, Verkehrskonzept - 2 Perspektiven Davon 1 Isometrie zum Einfügen in die städtebauliche Struktur als Vogelflugperspektive (skizzenhaft/als Piktogramm ausreichend) - Erläuterungsbericht Orientiert an den Beurteilungskriterien (max. 2 Seiten DIN A4) - Einfaches Volumenmodell, M 1:500 auf Einsatzplatte Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 14 - Flächenberechnung / Berechnung GFZ und GRZ / Köln-Katalog / Perspektiven 2030+ / Kooperatives Baulandmodell Köln 2017+ gemäß Formblatt mit Farbcode Darstellung auf Vorprüfplänen mit entsprechendem Farbcode + Präsentation zur Vorstellung des Entwurfes als pptx und pdf Datei - Verfasser*innenerklärung Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Erklärung ist vollständig unter Angabe der bevollmächtigten Vertreter*innen auszufüllen. Die Verfasser *innenerklärung ist von den Verfassenden zu unterzeichnen, bei Partnerschaften oder Arbeitsgemeinschaften zumindest durch die*den bevollmächtigte*n Vertreter*in. Durch die Unterschrift wird zugleich die Anerkennung des Inhalts dieser Aufgabenstellung abgegeben. - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen - Vorprüfunterlagen - Ein Plansatz Vorprüfpläne in Originalgröße auf DIN A4 gefaltet mit prüfbarer Angabe der jeweiligen Raumgrößen und –nutzungen - Zwei Verkleinerungen der Präsentationspläne auf DIN A3 - Erläuterungstext (max. 2 Seiten DIN A4) Rückfragen | Kick-off Rückfragen können bis zu dem in der Terminübersicht genannten Datum schriftlich per Mail eingereicht werden an die Adresse wettbewerbe@isr-planung.de Die Rückfragen werden im Rahmen des Termins beantwortet. Sie werden Bestandteil der Aufgabenstellung. Digitale Abgabe Abzugeben sind • Präsentationspläne und Vorprüfpläne als pdf -Dateien in hoher druckfähiger Auflösung (min. 300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi) • Erläuterungsbericht als pdf- und docx-Datei • Flächenberechnungsbogen als pdf und xlsx • alle Zeichnungen als dwg /dxf – Datei für die Vorprüfung • Alle auf den Plänen abgebildeten Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektive) als Einzeldateien im Dateiformat jpg, tiff oder pdf Die Abgabe aller digitalen Unterlagen muss zwingend bis spätestens 16:00 Uhr des in der Terminübersicht genannten Abgabedatums erfolgen. Die Unterlagen sind per Downloadlink an wettbewerbe@isr-planung.de zu senden. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 15 Analoge Abgabe Als Abgabetermin gilt da s in der Terminübersicht genannte Datum. Bei persönlicher Ablieferung beim betreuenden Büro spätestens bis 16:00 Uhr des genannten Tages. Abzuliefern ist die Entwurfsarbeit mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Kennwort: „Oskar-Jäger-Straße“ Friedrich-Ebert-Straße 8 40210 Düsseldorf Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt bei Einlieferung bei der Post, Bahn oder einem anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim betreuenden Büro die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsbeleg maßgebend. Das Original des Einlieferungsbeleges bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Kann ein Verfassender, dessen Arbeit p rämiert worden ist, diesen Nachweis nicht erbringen, so wird er von der Prämierung im Nachhinein ausgeschlossen. Zulassung der Arbeiten I Voraussetzungen Zugelassen werden alle Arbeiten, die - den formalen Bedingungen entsprechen. - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen. - termingerecht eingegangen sind. - die inhaltlichen Vorgaben der Aufgabenstellung erfüllen. Über die Zulassung entscheidet die Jury. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren. Entwurfsbeiträge mit Minderleistungen können von der Jury zugelassen werden, wenn eine Beurteilung möglich ist. Mehrleistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Planoriginale dürfen nur eingereicht werden, wenn die Teilnehmenden sich Kopien als Versicherung gegen Verlust angefertigt haben. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 16 Beurteilungskriterien Die zugelassenen Arbeiten werden anhand der hier formulierten Ziele beurteilt. Die Jury behält sich vor, für die Bewertung der Arbeiten die Kriterien zu differenzieren unter Umständen zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen. Folgende Beurteilungskriterien sind von Bedeutung: • Städtebauliche Qualität • Freiraumplanerische Qualität (Schlüsselfunktion: Low Line) • Nachhaltigkeit • Funktionalität • Standardisierung • Wirtschaftlichkeit • Flächeneffizienz und Vermarktbarkeit • Mobilitätskonzept für Tiefgarage und Außenraum Weitere Beauftragung Urheberrechte I Nutzung Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 17 Bekanntmachung und Ausstellung Die Auftraggeberin wird das Ergebnis des Verfahrens unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmenden durch Übersendung des Protokolls der Sitzung der Jury unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Prüfung Die Teilnehmenden können Verstöße gegen das in der Aufgabenstellung festgelegte Verfahren oder die Jury gegenüber der Auftraggeberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Auftraggeberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Entwurfsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 18 T ermine Versand der Aufgabenstellung KW 21 (Mo. 18.05.26 – Fr. 22.05.26) Rückfragenfrist Schriftliche Rückfragen KW 23 (Mo. 01.06.26 – Fr. 05.06.26) Digitale Vorbesprechung der Jury KW 24 (Mo. 08.06.26 – Fr. 12.06.26) Rückfragenkolloquium mit Jury und Teams KW 24 (Mo. 08.06.26 – Fr. 12.06.26) Zwischenpräsentation KW 28 (Di. 07.07.26) (Die analogen Daten werden zu dem Termin mitgebracht, die digitalen Daten sind einen Tag vorher bis 10:00 Uhr ISR per Download zur Verfügung zu stellen) Sitzung der Jury KW 28 (Di, 07.07.26) Abgabetermin KW 37 (Mo. 07.09.26 – Fr. 11.09.26) Abgabe Modell KW 39 (Mo. 21.09.26 – Fr. 25.09.26) Sitzung der Jury KW 42 (Di 13.10.26) Ausstellung der Arbeiten im Anschluss Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 19 B DIE GRUNDLAGEN Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 20 Teil B- DIE GRUNDLAGEN Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Kölner Westen. Es liegt in der Kölner Weststadt, einem Begriff aus dem Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld aus dem Jahr 2021. Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das nordwestlich des Plangebietes gelegene „Max-Becker-Areal“, das „Ehrenveedel“ auf der Flä che des ehemaligen Güterbahnhofs nördlich der Bahntrasse oder das westlich gelegene Neubauprojekt „Cosy“ befinden sich in der Nachbarschaft. Abb. 1: Verortung des Plangebiets in der Weststadt | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine starke Heterogenität geprägt. Während das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, befinden sich ergänz end gastronomische, kulturelle und gewerbliche Nutzungen i n Erdgeschosszonen der Oskar-Jäger-Straße. Süd-östlich der Oskar-Jäger-Straße und der Ölstraße besteht eine Wohnbebauung, die sich in Richtung Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 21 Osten erstreckt. Auf der Seite der Oskar-Jäger Straße , befindet sich zudem die geplante Wohnbebauung „Wohnen westlich Ölstraße“. Eine zukünftige Planung sieht den Verlauf der „Low Line “ im nördlichen Teil des Plangebietes vor. Das Projekt „Low Line“ umfasst eine lineare Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der alten Güterbahntrasse vom Bahnhof Ehrenfeld im Osten bis zum P1-Park am westlichen Rand der Weststadt. Die folgende Abbildung zeigt die in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets bestehenden Planungen sowie einen Abschnitt der „Low Line“. Abb. 2: Umgebung des Plangebiets | Luftbild: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH Umgrenzung Plangebiet Low Line Entwicklungsflächen Grünflächen Gewerbeflächen Industrieflächen Gemischte Baufläche Wohnflächen Sonderflächen Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 22 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst die im Eige ntum der Investorin befindlichen Flurstücke 661, 794, 795, 1145, 1501, 1559, 2417/204, 1277, 1278, 1279, 1280 und 1752 , sowie die städtischen Flurstücke 1131, 1443, tlw. 1676, tlw. 2877/202 und 4002/202. Die Flurstücke 1146, 1558, 1147, 1557, 1148 und 1556 befinden sich im Fremdeigentum. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von rund 4,2 Hektar, wovon sich etwa 3,5 Hektar im Eigentum der Investorin befinden. Abb. 3: Plangebietsgrenze | Quelle: Stadt Köln Das Plangebiet ist aktuell mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden unterschiedlicher Baujahre bebaut. Die baujahrestypische Bausubstanz weist einen sehr niedrigen energetischen Standard auf und ist aufgrund ihrer Funktionalität sowie der eingeschränkten Ausnutzbarkeit der Fläche insgesamt als nicht erhaltenswerter Bestand einzustufen. Die Freiflächen werden überwiegend als Parkplätze genutzt, weshalb das Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist. Bestandteil des Plangebietes ist zudem der angrenzende Teil der Oskar -Jäger-Straße, welcher die zentrale Anbindung der vorhandenen Strukturen übernimmt. Darüber hinaus ist das Gebiet von Süden her über eine Abzweigung der Stolberger Straße angebunden. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 23 Abb. 4: Plangebiet | Luftbild: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH Die Stadtteile Köln Ehrenfeld und Köln Braunsfeld Der Stadtteil Ehrenfeld hat sich seit den 1970er Jahren in Wirtschafts- und Sozialstruktur stark gewandelt. Der ursprünglich klassische Arbeiterstadtteil war zeitweise von Leerstand und Verfall betroffen und entwickelte sich ab den 1990er Jahren durch vergleichsweise niedrige Mieten zu einem attraktiven Standort für Studierende und Kreative. Diese nutzten leerstehende Industriebauten als Ateliers, Projektflächen, Theater und Clubs und prägten damit entscheidend die kulturelle Identität des Stadtteils. Im Anschluss entstand eine vielfältige Gastronomie - und Kulturszene, und es siedelten sich neue, kreative Unternehmen an, was den Ruf Ehrenfelds als lebendiger, urbaner Stadtteil weiter stärkte. In den v ergangenen Jahren wurden im Rahmen neuer städtischer Entwicklungen zusätzliche Wohnquartiere realisiert, die sich in das heterogene Stadtgefüge einfügen. Durch diese dynamischen Veränderungen hat sich Ehrenfeld zu einem der gefragtesten Wohn- und Arbeitsstandorte Kölns entwickelt. Der Stadtteil Braunsfeld war ein ursprünglich landwirtschaftlich geprägtes Gebiet und entwickelte sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend zu einem Wohnstandort. Der Name „Braunsfeld“ geht auf Ferdinand Braun zurück, der dort 1862 eine Ziegelei errichtete und Wohnhäuser für Arbeiter bauen ließ. Im Zuge der Stadterweiterung wurde Braunsfeld im Jahr 1888 nach Köln eingemeindet. Heute ist der Stadtteil vor allem als attraktives Wohngebiet bekannt und zeichnet sich durch eine Mischung aus historischer und moderner Bebauung aus, insbesondere entlang der Aachener Straße. Die Nähe zum Kölner Stadtwald sowie die gute verkehrliche Anbindung an übergeordnete Verkehrsachsen machen Braunsfeld zu einem gefragten Wohnstandort. Ergänzend bie tet der Stadtteil eine gewachsene Infrastruktur mit Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten. Insgesamt bleibt Braunsfeld jedoch ein vergleichsweise ruhiger und grüner Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung sowie kleineren gewerblichen Strukturen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 24 Planungsrecht Regionalplan Das Plangebiet ist im derzeitigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln (Teilabschnitt Region Köln) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Westlich verlaufen Schienenwege des überregionalen und regionalen Verkehrs, die sowohl Bestandsstrecken als auch Bedarfsplanmaßnahmen umfassen. Westlich dieser Schienenwege schließt ein Bereich für gewerblich und industrielle Nutzungen an. Südöstlich liegt der Melaten - Friedhof, der im Regionalplan als Waldbereich und regionaler Grünzug festgelegt ist. Abb. 5: Ausschnitt Regionalplan Köln | Quelle: Stadt Köln Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 25 Flächennutzungsplan Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts -, Büro - und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ vom 18.10.2023 wurde die Fläche westlich des Plangebiets als Grünfläche ausgewiesen. Abb. 6: Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ Köln | Quelle: Stadt Köln Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Allerdings gilt das Entwicklungsziel EZ 6 Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 26 Planungsrechtliche Situation / Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 02.01.1985 recht skräftigen Bebauungsplans Nr. 63459/04 mit dem Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld" sowie teilweise im nördlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 63459/02 „Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 05.06.2024. Abb. 7: Bebauungsplan Nr. 63459/04 (02.01.1985) | Quelle: Stadt Köln Der Bebauungsplan „Stolberger Straße“ setzt im nordöstlichen Bereich (Zone 1) ein G e w e r b e g e b i e t ( G E ) m i t e i n e r G R Z 0 , 8 u n d e i n e r G F Z v o n 2 , 0 sowie die Zahl der Vollgeschosse bis VI und eine geschlossene Bauweis e fest. Ergänzend wird ein zu erhaltener Baumbestand festgesetzt. Südlich entlang de s Gürtelbahnzubringers ist eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Gürtelbahn ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt . Westlich des Plangebiets knickt der Gürtelbahnzubringer nach Süden ab und teilt damit den B ebauungsplan in einen westlichen und östlichen Bereich. In Zone 2 (südöstlicher Bereich) wird ebenfalls ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ 0,8 und einer GFZ von 2,2 sowie die Zahl der Vollgeschosse von IV - X und eine geschlossene Bauweise festgesetzt. In diesem Bereich sowie entlang der Stolberger Straße sind erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt. Der westliche Teil des Bebauungsplans setzt in Zone 3 ein weiteres Gewerbegebiet sowie Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete fest. Die städtebaulichen Kennzahlen des Gewerbegebietes (GE) sind GRZ 0,8 , GFZ von 2,0 , m a x . I V G e s c h o s s e s o w i e e i n e geschlossene Bauweise. Zur Abgrenzung zwischen dem Gewerbegebiet und den Misch- und Wohngebieten ist eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. In den verschiedenen Mischgebietsflächen (MI) sind GFZ von 1,0 – 1,2 festgesetzt. In allen Mischgebietsflächen ist eine geschlossene Bauweise mit II bis IV Vollgeschosse n festgesetzt. Entlang der Erschließungsflächen und innerhalb der verschiedenen Baufelder im westlichen Teil des B ebauungsplans Nr. 63459/04 sind erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt. Die beiden Allgemeinen Wohngebiets-Baufelder setzen eine GFZ von 1,0 sowie die Zahl der Vollgeschosse bis III und eine geschlossene Bauweise fest. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 27 Inmitten der Misch- und Wohngebiete befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die als Spielplatz festgesetzt ist. Um schädliche Auswirkungen ausgehend von ne u ansiedelnden Gewerbebetrieben zu vermeiden, werden ebenfalls Festsetzungen gem. § 31 Abs. 1 BauGB getroffen. Im Frühjahr 2021 wurde der Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend die Änderu ng des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung“ unter der Vorlagen -Nr. 3225/2020 gefasst. Unter der Vorlagen -Nummer 0858/2023 wurden 2023 die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsp lan-Entwurfs beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 verfolgt das Ziel der Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur U m s e t z u n g d e r i n d e r R a h m e n p l a n u n g ( s . P u n k t 4 . 6.4) vorgesehenen Fuß - und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK -Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharf e sowie die planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von einem Teilbereich des Gewerbegebietes. Die Flurstücke 1145, 1146, 1147 und 1148 befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 63459/02 unter dem Arbeitstitel "Widde rsdorfer Straße in Köln - Ehrenfeld. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans besteht seit dem 05.06.2024 Rechtskraft. Hier wurden auf Grundlage des Zielbilds „Kölner Weststadt“ folgende Ziele verfolgt: die Umwandlung eines Industriegebiet es (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 - 205 und 207 - 211, da die industrielle Nutzung nicht mehr vorhanden ist sowie die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer pl anerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 63459/02. Abb. 8: Bebauungsplan Nr. 63459/02 (Rechtskräftig seit dem 05.06.2024) | Quelle: Stadt Köln Um die gemäß dem Zielbild „Kölner Weststadt“ vorgesehene Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zu ermöglichen, wird ein Geh- und Radfahrrecht in einer durchgängigen Breite von 6,0 m gemäß Pla neintrag zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs , der im neu aufzustellenden Bebauungsplan enthalten ist, wird entlang der Oskar -Jäger-Straße in Ost -West-Richtung Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 28 ein Geh -, Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der An lieger und der Ver - und Entsorgungsträger sowie teilweise eine offene Bauweise festgesetzt. Ergänzend zu den rechtskräftigen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne liegt für das Plangebiet ebenfalls ein städtebauliches Konzept im Zusammenhang mit de r Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung aus dem Jahr 2024 vor, welches ergänzend eine bedeutsame Fuß- und Radwegeverbindung aufzeigt. Vorgabenbeschluss des Jahres 2025 vor. Abb. 9: Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/- Ehrenfeld, 1. Änderung | Quelle: Stadt Köln Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 29 Entwicklungsziele Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ist der Kompass für die zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung in Köln. Im Jahr 2021 von Rat der Stadt Köln beschlossen, verfolgt sie das Ziel, Köln als lebenswerte Metropole zu stär ken, zu entwickeln und aktiv zu gestalten. Die Stadtstrategie ist multithematisch aufgebaut und zeigt anhand von fünf Leitsätzen mit insgesamt 27 Zielen, wie Köln sich in den kommenden Jahren entwickeln soll. Neben der sogenannten 360 -Grad-Perspektive mit ihrem Zielgerüst, formuliert die stadträumliche Perspektive anhand von fünf Zielkarten zu den Themen Wohnen, Wirtschaft, Soziale, Kultur und Bildung, Mobilität sowie Grün und Klima räumliche Strategien und Maßnahmen. Die Leitsätze der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ lauten: • Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. • Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten. • Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. • Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole. • Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensverhältnisse. Für das Plangebiet an der Oskar -Jäger-Straße bedeutet dies, dass mit der angestrebten städtebaulichen Neuordnung ein Beitrag zur Entwicklung eines urbanen, durchmischten und kompakt strukturierten Quartiers im Kölner Westen geleistet wird. Die geplante Verbindung von Wohnen, Arbeiten, sozialen Infrastrukturen und öffentlichem Freiraum greift die Prinzipien der kurzen Wege und einer hohen Aufenthaltsqualität auf. Im Sinne der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ werden Flächenpotenziale effizient genutzt, neue Mobilitätsangebote integriert und der Umweltverbund gestärkt. Gleichzeitig wird durch die Bereitstellung von Wohnr aum für unterschiedliche Bedarfe – einschließlich öffentlich geförderten Wohn angeboten – ein Beitrag für das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geleistet. Die Umsetzung des Projekts trägt zur klimagerechten Entwicklung der Weststadt bei un d unterstützt die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Köln als lebenswerte Metropole. Köln-Katalog Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog – Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere als Konzept beschlossen. Abgeleitet aus der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln -Katalog die Leitsätze und Ziele der Kölner Perspektiven 2030+. Insbesondere Leitsatz 1: „Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere“, Ziel 1.2 „Köln geht mit der knappen Ressource Fläche sorgfältig um“ und die Zielkarte Wohnen werden im Köln-Katalog behandelt. Ziel des Köln-Katalogs ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Der Köln -Katalog zeigt, wie kompakte und somit fl ächensparende Quartiere zukünftig aussehen können. Dabei spielen das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend Grünflächen sowie wohnortnahe soziale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder Gastronomie, eine wichtige Rolle. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 30 Als städtebauliches Entwicklungsk onzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr . 11 BauGB wird der Köln-K a t a l o g a u f E b e n e d e r B e b a u u n g s p l ä n e m i t a n d e r e n B e l a n g e n g e m ä ß § 1 A b s . 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vorgaben und Hinweise des Köln - Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ als „Soll-Werte“ für neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als „Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren. Für den Bereich des Plangebietes und für Quartiersentwicklungen im Allgemeinen werden im Köln-Katalog folgende Planungsvorgaben getroffen: • Quartiersdichte (Verhältnis gebaute Geschossfläche zur Quartiersfläche) von > 1,2 entspricht ca. einer GFZ von > 2,0 • Berücksichtigung der Strategien für eine qualitätvolle Dichte z.B. vertikal e und horizontale Dichte, Grüne Vielfalt, Nutzungsvielfalt • Blöcke ausdifferenzieren, Baufelder durchmischen, Kontraste suchen, Raumfolgen setzen Die konkrete Zieldichte wird unter Berücksichtigung des Köln -Katalogs im mittels des Formblatts (s. Anlagen) ermittelt. Kooperatives Baulandmodell Köln 2017 plus Das Kooperative Baulandmodell, welches in seiner Fassung vom 10.05.2017 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, bündelt die Anforderungen, die an neue Baugebiete für den Wohnungsbau gestellt werden. Für das Vorhaben gilt das Kooperative Baulandmodell 2017 plus. Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen gemäß § 20 BauNVO wird mit einer Normwohnungsgröße von 90 m²/WE (Wohneinheit) die theoretische Anzahl der zukünftigen Wohnungen berechnet. Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt von 2,3 Einwohnern (EW) bewohnt werden, gibt Aufschluss über die Anzahl der neuen Einwohner im Quartier. Folgende Verpflichtungen ergeben sich aus dem Kooperativen Baulandmodell Köln für das Vorhaben: - Mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich g eförderter Wohnungsbau zu errichten. Für die Planung der Verteilung und Lage im Quartier sowie der Wohnungen sind die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW zu beachten. - Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen berechnet sich aus der Anzahl der erwarteten Einwohnerzahl für das Vorhaben und beträgt 10 m² pro Einwohner*in. Bei der Planung der öffentlichen Grünflächen sind die Vorgaben der Stadt Köln zu beachten. - Der Bedarf an öffentlichen Spielflächen berechnet sich aus der Anzahl der erwarteten Einwohnerzahl für das V orhaben und beträgt 2 m² pro Einwohner*in. Bei der Planung der öffentlichen Spielflächen sind die Vorgaben der Stadt Köln zu beachten. Zur Ermittlung der Flächen ist die Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 2017+“ als A nlage beigefügt , welche von den teilnehmenden Teams ausgefüllt werden muss und ist im Rahmen der Vorprüfung bzw. in den Vorgaben Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 31 zwingend abzugeben ist. Im Zuge der Vorprüfung werden die Arbeiten auf Einhaltung der Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell Köln überprüft. Klimaschutzleitlinien A m 1 7 . M ä r z 2 0 2 2 h a t d e r R a t d i e s o g e n a n n t e n K l i m a s c h u t z l e i t l i n i e n ( L e i t l i n i e n z u m Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln – 4286/2021) beschlossen. Ziel der Klimaschutzleitlinien ist eine frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutzkriterien in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben. In Verfahren der Baugenehmigun g nach §§ 30, 34 und 35 BauGB haben die Klimaschutzleitlinien empfehlenden Charakter und sensibilisieren die jeweils Verantwortlichen für die Klimaschutzrelevanz ihrer Entscheidungen und Planungen. Die Kernanforderung ist ein hoher baulicher Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Sie finden in allen neuen Bebauungsplanverfahren Anwendung, in denen die förmliche n Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 BauGB zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch nicht eingeleitet worden sind. Die verbindlichen Anforderungen der Klimaschutzleitlinien umfassen insbesondere die E i n h a l t u n g d e s S t a n d a r d s K f W 4 0 E E b z w . E H 4 0 m i t m i n d e s t e n s 55 % erneuerbaren Energien. Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Zielbild für die Kölner Weststadt Die Fläche des Plangebietes liegt innerhalb des 420 ha großen Gebietes der Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld, deren Fortschreibung am 6. Februar 2020 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Der Überarbeitung wurde ein Zielbildprozess vorgeschaltet. Das Produkt aus diesem Prozess heißt „Ein Zielbild für die Kölner Weststadt“. Es wurde vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2021 beschlossen. Das Zielbild selbst ist Teil des laufenden Verfahrens „Entwicklungsplanung Weststadt“. Die Entwicklungsplanung wird die in die Jahre gekommene Rahmenplanung in Zukunft ersetzen. Das Zielbild verortet d as Plangebiet an der Oskar -Jäger-Straße im sogenannten Melatenquartier, südlich des Gaswerkquartiers (vgl. Zielbild Weststadt). Im Fokus liegt hier die Transformation von Gewerbestandorten in urbane Gebiete unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Verhältnisses von bezahlbarem Wohnen und nicht s törendem Gewerbe inkl. Nahversorgung. Zusätzlich soll Raum für Kleingewerbe und Nahversorgung i.V.m. neuen Wohnflächen (z.B. Kleingewerbe, Schuster, Klempner, Copy -Shop, Radwerkstätten etc.) geschaffen sowie die Kreativwirtschaft im Quartier weiterentwicke lt und (Club-)Kultur gesichert und gestärkt werden. Auch ein bedarfsgerechter Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur i.V.m. neuen Wohnflächen ist vorgesehen. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbesserung des Mikroklimas und der Resilienz gegenüber Hitze und Starkregen durch klimagerechte Gebäude- /Freiraumgestaltung auf Gewerbeflächen (z.B. Entsiegelung, Fassaden - und intensive Dachbegrünung, Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 32 Verschattung, Albedo, Verdunstung, Versickerung, Regenwasserrückhaltung etc.). Integriert in das Zielbild für die Kölner Weststadt ist zudem die Low Line, welche nördlich entlang des Plangebietes verläuft. Ergänzend sieht eine Zielsetzung die Schaffung von ausreichenden wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen im Zuge der Gebietsentwicklung (grüne Rückzugsorte z.B. poc ket parks, Dachgärten etc.) sowie die Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr vor. Für das Plangebiet werden zusammenfassend folgende Aussagen zu raumrelevanten Zielsetzungen getroffen: • Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung) • Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel • Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend - und Bildungsinfrastruktur i.V.m. neuen Wohnflächen • Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der Gebietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten, Spielplätze) • Schaffung einer neuen linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr (Low Line) • Sicherung und Stärkung der (Club-)Kultur • Bereitstellung nicht kommerzieller (Frei)räume, in denen kreative Konzepte erprobt und gelebt werden können Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 33 Abb. 10: Verortung des Plangebiets im Zielbild für die Kölner Weststadt | Quelle: MUST; bearbeitet ISR GmbH Entwicklungsplanung Weststadt Die Stadt Köln verfolgt mit der Entwicklungsplanung Weststadt als Fortschreibung der Rahmensplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld ein umfassendes Stadtentwicklungsprojekt. Dieses Area l erstreckt sich über die linksrheinischen Stadtbezirke Lindenthal und Ehrenfeld. Das rund 500 ha große Gebiet wird von den leistungsfähigen Hauptverkehrsachsen Militärringstraße, Aachener Straße, Melatengürtel und der Venloer Straße eingegrenzt. Derzeit ist das Gebiet noch überwiegend von gewerblichen Nutzungen geprägt, befindet sich jedoch im Wandel hin zu einem vielfältigen urbanen Raum. Hier entstehen derzeit neue Strukturen: vom traditionellen Gewerbe und Logistikstandorten über eine lebendige Clubkultur bis hin zu modernen Büro- und Wohnquartieren – all das eingebettet in ein sich dynamisch veränderndes Umfeld. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 34 Ziel der Entwicklungsplanung ist es, diesen Strukturwandel aktiv zu begleiten und zukunftsorientiert zu gestalten. Dabei greifen drei zentrale Elemente ineinander: eine durchdachte räumliche Entwicklungsstrategie inkl. Aussagen zu Klimaschutz - und Klimaanpassungsmaßnahmen, ein modernes Mobilitäts - und Verkehrskonzept sowie ein partizipativer Bürger*innendialog, der die Bevölkerung in den Planungsprozess einbindet. Die Entwicklungsplanung Weststadt wird aktuell erarbeitet und ihr Beschluss für 2027 erwartet. Für das Plangebiet wurden mit Zwischenbeschluss des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2025 bereits raumrelevante Aussagen zur sogenannten „Low Line“ getroffen. Die Low Line ist ein zentrales Vorhaben der Entwicklungsplanung und bildet das Rückgrat der Kölner Weststadt . Es handelt sich um eine klimaangepasste lineare Freiraumverbindung in Ost -West-Richtung, die in Zukunft Aufenthaltsräume schafft und dabei die Stadtteile Müngersdorf und Ehrenfeld verbindet. Sie stärkt die Nahmobilität, bietet Raum für Freizeit, Erholung und Kreativität und trägt als Grün - und Freifläche zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei. Gleichzeitig schafft sie eine attraktive Adresse für angrenzende Unternehmen. Der zentrale Bereich der Low Line befindet sich im Bereich des Plangebiets. Höhenentwicklungskonzept Mit der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.02.2025 wurde das „Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns“ beschlossen (siehe Anlage). Die darin formulierten Grundsätze und Ziele sind bei der städtebaulichen Entwicklung Kölns zu berücksichtigen. Die Entwicklungsfläche Weststadt wird im Norden durch den Bereich „Stadtachse und Zukunftsraum Venloer Straße“ und im Süden durch den Bereich „Stadtachse und Zukunftsraum Aachener Straße “ begrenzt. Mit den Stadtachsen definieren die „Kölner Perspektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsräume zur „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzungen “ sowie zur „Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“. In Verbindung mit den Standortqualitäten der angrenzenden Stadtteilzentren und der leistungsfähigen Anbindung an das städtische ÖPNV -Netz ergeben sich Bereiche, die grundsätzlich für eine Höhenentwicklung geeignet sind. Insbesondere zur Betonung von Quartierseingängen können maßvolle Hochpunkte im Bereich von Stadtachsen als städtebauliche Elemente in Betracht gezogen werden. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 35 Örtliche Verhältnisse Erschließung Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen - und Wegenetz der Stadt Köln angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) von der Oskar-Jäger-Straße im Osten und der Stolberger Straße im Südwesten zu den vorhandenen Grundstückszufahrten. Auf der Oskar-Jäger-Straße befinden sich beidseitig öffentliche Parkplätze in Längsaufstellung. Über den Gürtel (Innere Kanalstraße/ Äußere Kanalstraße) ist das Plangebiet gut mit der Anschlussstelle Köln-Ehrenfeld und der A57 verbunden, die von Köln, über Krefeld nach Nimwegen führt. Die westlich des Plangebiets verlaufende Militärringstraße bindet das Gebiet über die Anschlussstelle Köln-West an die A1 und A4 an. Die Autobahn A1 verbindet Euskirchen und Dortmund und die Autobahn A4 Aachen und Olpe. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die nördlich gelegene Haltestelle Oskar -Jäger- Straße (Buslinien 143 und 141) und der Haltestelle Stolberger Straße (Buslinie 140) südlich des Plangebiet es erschlossen. Des Weiteren befindet sich fußläufig in ca. 600 m Entfernung die Haltestelle Weinsbergstraße/ Gürtel (Straßenbahn 13). Abb. 11: Erschließung | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH F ü r d e n F a hr r a d v e r k e hr i s t i m B e r e i c h d e r O s k a r-Jäger-Straße auf der östlichen Seite in Richtung Norden ein Radweg ausgewiesen. Auf der Westseite der Oskar-Jäger-Straße ist im Bestand kein ausgewiesener, durchgängiger Radweg zwischen Widdersdorfer und Stolberger Straße vorhanden. Geplant, und damit für das Verfahren relevant, ist, dass der Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 36 Radverkehr zukünftig auf 2m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt wird. Darüber hinaus ist der Standort in das städtische Radverkehrsnetz eingebunden, welches kontinuierlich ausgebaut und optimiert wird. Die Stadt Köln a rbeitet zudem am Aufbau eines RadPendlerRouten-Netzes. Die nächstgelegene RadPendlerRoute Köln - Pulheim soll ca. 700 Meter nördlich entlang der Achse Vogelsanger Straße entwickelt werden. Freiraum Die Weststadt weist insgesamt einen geringen Anteil an Gr ünflächen auf und ist stark versiegelt. In Folge dessen kommt es insbesondere an heißen Sommertagen zu einer ausgeprägten Hitzebelastung. In der Planungshinweiskarte „Klima -Hitze“ für zukünftige Wärmebelastung ist der östliche Teil des Plangebiets bis zur Höhe der Stolberger Straße als „wichtiger klimatischer Sanierungsraum “ dargestellt, der westliche Teil ist als „klimatischer Sanierungsraum “ ausgewiesen. Laut der vom Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz der Stadt Köln erstellten Hinweiskarte zum Flächennutzungsplan zählt nahezu das gesamte bebaute Gebiet der Weststadt zu den hitzebelasteten Bereichen. Darüber hinaus besteht ein deutlicher Mangel an Straßenbegleitgrün. Die vorhandenen Straßenbäume sind aufgrund der hohen Versiegelung sowie der überwiegend gewerblich geprägten Nutzungen besonders herausfordernden Standortbedingungen ausgesetzt. Hierzu zählen unter anderem Luftschadstoffe, Schadstoffeinträge, Bodenverdichtung, parkende Fahrzeuge sowie Hitze- und Trockenstress. V o r d i e s e m H i n t e r g r u n d k o m m t d em Freiraum im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung eine zentrale Rolle zu: Er soll als verbindendes Element zwischen Menschen, Klima und Stadt wirksam werden und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Maßnahmen zur Begrünung, Hitzeminimierung, Durchlüftung sowie Entsiegelung sind bei der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs ausdrücklich zu berücksichtigen. Baumbestand Das Areal blickt auf eine jahrzehntelange ehemalige Industrie - und Gewerbenutzung zurück. U m s o m e h r b i e t e t s i c h d i e C h a n c e , den Er halt vorhandener vitaler Bäume im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zu prüfen und als wesentlichen Baustein für Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und Vernetzung im Quartier gezielt weiterzuentwickeln. Die Baumkartierung hat einen erhaltenswerten Bes tand von 82 Bäumen identifiziert. Die Gehölze sind im Bestandsplan „grün“ dargestellt. Diese Bäume sind zu erhalten. Zudem ist der Bestand durch zusätzliche Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und zu erhöhen. Bei der Planung großkroniger Bäume sind entsprechend großzügige Wurzel- und Kronentraufbereiche sowie geeignete, durchwurzelbare Standorträume einzuplanen. Dabei sind auch ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, einschließlich Tiefgaragen, zu berücksichtigen. Der Bestandsplan in Originalgröße ist den Planunterlagen zu entnehmen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 37 Abb. 12: Baumbestand | Quelle: Seppeler Low Line In der Kölner Weststadt soll mit de r sog enannten Low Line ein innovatives Stadtentwicklungsprojekt entstehen, das eine neue – autofreie - durchgängige Grünverbindung für den Fuß - und Radverkehr schaffen soll. Entlang einer ehemaligen Güterbahntrasse ist geplant, einen linearen Park anzulegen, der mehrere Stadtteile aufwertet und neue Aufenthalts- und Bewegungsräume bietet. Inspiriert vom berühmten Vorbild der „High Line“ in New York, wird eine nicht mehr genutzte städtische Infrastruktur zu einem vielfältig nutzbaren Freiraum umgestaltet – mit ökologischen, sozialen und stadtgestalterischen Mehrwerten. Die Low Line soll gleichzeitig zur Adressbildung für angrenzende Nutzungen dienen. Das Projekt greift dabei eine zentrale Herausforderung in der Weststadt auf: Die Stadtteile waren lange gewerblich-industriell geprägt, viele Flächen sind brachgefallen oder schwer zugänglich sowie hochversiegelt . Die alte Bahntrasse durchschneidet die unterschiedlichen Quartiere und wirkt wie eine Barriere. Die geplante Umnutzung als lineare Grünverbindung verspricht nicht nur eine Verbesserung der Durchlässigkeit, sondern auch einen Zugewinn an dringend benötigten Grün- und Freiflächen sowie die Förderung einer umweltfreundlicheren Verkehrsverlagerung. Perspektivisch soll eine durchgehende, ruhige Verbindung für Rad - und Fußverkehr entstehen – vom dichten Stadtgefüge bis hin zum Stadtwald und dem Äußeren Grüngürtel. Gleispark Der Fokusraum Gleispark aus dem Zielbild für die Kölner Weststadt umfasst eine Bahnbrache im Bereich des Glei sdreiecks, westlich des Maarwegs und nördlich der Stolberger Straße. Er verläuft entlang der Low Line bis zum Bauwagenplatz „Osterinsel“, der nördlich der Alsdorfer Straße liegt und im Westen an das Plangebiet grenzt. Die Entwicklungsfläche bietet die Chance, die bisher ungenutzte Bahnbrache zu einer öffentlichen Grünfläche mit Aufenthalts- und Spielfunktionen zu gestalten und gleichzeitig die angrenzenden Quartiere über attraktive, begrünte Wegeverbindungen für Fuß - und Radverkehr miteinander zu verknüpfen. Der Gleispark selbst (Beschlussvorlage 3506/2025 – hier Hybridpark genannt) inkl. Low Line soll damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des bestehenden Gründefizits und somit zur Klimawandelanpassung in der Kölner Weststadt leisten. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 38 Abb. 13: Freiraumstrukturen | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH Denkmalschutz Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine als Boden - oder Baudenkmäler geschützten Industrieanlagen. Nördlich des Gebiets weisen einige Gebäude und Industrieanlagen, wie beispielsweise das ehemalige Glaswerk an der Widders dorfer Straße, auf das industriegeschichtliche Erbe der Kölner Weststadt hin. Das historische Erbe in der Umgebung dient heute als Standort für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft und soll für die Bevölkerung erhalten, zugänglich und nutzbar gemacht werden. Abb. 14: Übersichtskarte Denkmäler | Quelle: Geoportal NRW; bearbeitet ISR GmbH Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 39 Umweltbelange Klima Als Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 hat der Rat d e r S t a d t K ö l n a m 1 7 .03.2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht - städtischer Neubauvorhaben in Köln “ beschlossen. Ziel ist es, durch ambitionierte energetische Standards und gezielte Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln zu leisten. Das Qualifizierungsverfahren dient insbesondere dazu, die klimaschutzrelevanten Aspekte zur Optimierung der Energieversorgung bereits in einem sehr frühen Stadium mitzudenken und zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Anforderungen des Bundes -Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) v o m 2 0 . 1 2 . 2 0 2 3 ( B G B l . I N r . 3 9 3 ) , i n K r a f t s e i t d e m 0 1 . 0 7 . 2 0 2 4 , i n d e r j e w e i l s g e l t e n d e n Fassung zu berücksichtigen, wonach den Folgen des Klimawandels vorsorgend zu begegnen und die Widerstands fähigkeit gegenüber Hitze, Starkregen und weiteren klimabedingten Belastungen zu stärken ist. Im Rahmen des Planverfahrens sind daher insbesondere die Belange des Hitzeschutzes, der Verschattung, der Begrünung, einer nachhaltigen Bewässerungskonzeption sow ie der Starkregenvorsorge im Sinne eines Schwammstadtkonzepts in die Planung zu integrieren. Für das Planverfahren gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen (Informationsseite der Stadt Köln „Klimaschutzleitlinien – Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln“, insbesondere die FAQs, in der jeweils gültigen Fassung). Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt und gesichert. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 40 Boden Der gesamte Geltungsbereich liegt im Bereich einer ehemaligen Industrie- /Gewerbefläche (ASR -Flächen). Gemäß einem Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegt im westlichen Teil des Plangebiets der Altstandort Nr. 401357, der hier nachrichtlich geführ t wird und keine Verdachtsfläche gemäß § 2 BBodSchG darstellt . Darüber hinaus befindet sich im Plangebiet die stoffliche Bodenveränderung Nr. 40102, die als Altlast geführt wird. Im östlichen Bereich des Plangebiets besteht zudem mit der Fläche Nr. 401541 eine Verdachtsfläche, für die im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung ergänzende Untersuchungen durchzuführen sind. Die Lage und Abgrenzung der entsprechenden Flächen sind der folgenden Abbildung zu entnehmen. Abb. 15: Altlastverdachtsflächen | Quelle: Stadt Köln; bearbeitet ISR GmbH Zur Konkretisierung dieses Hinweises wurden orientierende Bodenuntersuchungen im Plangebiet durchgeführt (u. a. Rammkernsondierungen und Probenahmen in Teilbereichen) und eine Ersteinschätzung zur Durchführbarkeit de r beabsichtigten Umnutzung als Wohnquartier im Hinblick auf mögliche Altlasten erstellt Im Ergebnis wurden in mehreren Teilbereichen erhöhte Stoffgehalte innerhalb der Auffüllungen festgestellt. Nach gutachterlicher Einschätzung ist unter Anw endung geeigneter Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen eine schadlose Wohnnutzung sowie ein uneingeschränkter Aufenthalt auf Grün- , Spiel - und Freiflächen möglich; Nutzungseinschränkungen sind bei Umsetzung der Maßnahmen nicht erforderlich. Als geeignete Maßnahmen kommen, abhängig von Lage und geplanter Nutzung, insbesondere der vollständige Bodenaustausch belasteter Auffüllungen oder eine Sicherung durch Abtrag der oberflächennahen Auffüllungen und den Aufbau einer technischen Trenn- bzw. Sperrebene mit darüberliegendem Auftrag sauberer Substrate in Betracht. In Bereichen mit Baumpflanzungen ist ein Bodenaustausch zwingend erforderlich. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 41 Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die vorhandenen Auffüllungen aus umwelthygienischen Gründen nicht für eine Flächenversickerung genutzt werden dürfen; die unterlagernden Kies -Sand-Schichten sind hingegen ausreichend durchlässig. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist daher ausschließlich über technische Versickerungssysteme mit direktem Anschluss an di e tieferen, sickerfähigen Bodenschichten (z. B. Rigolen) oder einen (partiellen) Bodenaustausch (z.B. Versickerung über Mulden oder Flächenversickerung) möglich. Entsprechende Versickerungsanlagen sind im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen und im Zuge der Erarbeitung einer übergeordneten Entwässerungsstrategie konzeptionell zu integrieren. Ein kleiner westlicher Teil der angefragten Fläche liegt zudem im Bereich der Altlast bzw. altlastverdächtigen Fläche Nr. 40102 (stoffliche Bodenveränderung). Eine Beeinträchtigung der geplanten Nutzung ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen. Für das Plangebiet liegen zudem Erkenntnisse über eine Grundwasserbelastung (Schadstofffahne) durch KW/BTEX vor (Nr. 27_19 -0011, „Öllinse Braunsfeld “, m i t B e z u g a u f d i e s t o ffl i c h e Bodenveränderung Nr. 40102). Diese ist bei einer geplanten Nutzung des Grundwassers zu berücksichtigen. Weitergehende Angaben sind der „Orientierenden Erstbewertung des Untergrunds gemäß LAGA und BBodSchV“ (Althoff & Lang, 2018) sowie der darauf aufbauenden Stellungnahme (Althoff & Lang, 2026) zu entnehmen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 42 C DIE AUFGABE Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 43 Teil C – DIE AUFGABE Städtebauliche Ziele Das Plangebiet umfasst ca. 45.000 m 2 und befindet sich in einem Bereich, für den das Zielbild für die Kölner Weststadt u.a. die „Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere“ vorsieht. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines urbanen, durchmischten Quartiers mit hoher Leben s- und Arbeitsqualität und einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte. Die Vorgaben des Köln - Katalogs sind dabei zu berücksichtigen. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung ist die planungsrechtliche Sicherung als Urbanes Gebiet (MU) herzustellen. Unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells Köln 2017+ sind Anteile an freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorzusehen, die einen Beitrag zur Entlastung des stark angespannten Kölner Wohnungsmarkts leiste n. Darüber hinaus sind eine funktional verträgliche Anordnung der Nutzungen sowie eine klare städtebauliche Identität und Wiedererkennbarkeit als Bestandteil der Kölner Weststadt herauszuarbeiten. Ein zentrales Element der Quartiersentwicklung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung und planerische Konkretisierung der „Low Line “ als stadtteilübergreifende Verbindung. Hierdurch ist die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten Grundstücks zu erhöhen sowie die Anbindung, Belebung und städtebauliche Aufwertung des Quartiers zu unterstützen. Eine ökologische Verbesserung des Quartiers ist durch eine deutliche Entsiegelung gegenüber dem Bestand zu erreichen. Eine Mindestanzahl von 450 Wohneinheiten dient als Orientierungswert . Die teilnehmenden Teams sollen prüfe n, ob eine höhere Anzahl städtebaulich sinnvoll realisierbar ist, und hierauf aufbauend ein Gesamtkonzept entwickeln, das Flächenausnutzung, Kubatur der Typologien und städtebauliche Qualität berücksichtigt. . Im Hinblick auf die Anwendung des beschleunigt en Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a BauGB ist die maßgebliche zulässige Grundfläche auf maximal 20.000 m² zu begrenzen. Die teilnehmenden Teams haben dies in ihrer Konzeption nachvollziehbar zu berücksichtigen. Im Sinne der Orientierungswerte eines Urbanen Gebiets (MU) ist eine bauliche Ausnutzung mit einer GRZ von bis zu 0,8 und einer GFZ von bis zu 3,0 als Zielgröße anzustreben. Zugleich soll hierdurch die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden. Es sind ausschließlich mehrgeschossige Gebäudetypologien im Geschosswohnungsbau vorzusehen; Hochpunkte oder Hochhäuser über 22 m Gebäudehöhe sind nicht gewünscht. Bei der Festlegung der Geschossigkeit sind neben der städtebaulichen Einfügung und den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch die funktionalen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen des öffentlich geförderten und des freifinanzierten Wohnungsbaus zu berücksichtigen. Die bestehenden Gebäude unterliegen keinem Denkmalschutz. D a derzeit noch keine abschließende Untersuchung zu möglichen Schadstoffen im Bestand vorliegt, kann der Erhalt einzelner Gebäude nicht zugesichert werden. Für den städtebaulichen Entwurf ist daher grundsätzlich von einer Neubauplanung auszugehen. Sollten V arianten entwickelt werden, die einzelne Bestandsgebäude einbeziehen, müssen diese sowohl geeignete Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 44 bauliche Strukturen voraussetzen als auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit und die angestrebte städtebauliche Dichte nicht beeinträchtigen. Der Bedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen ist gemäß dem Kooperativen Baulandmodell Köln 2017+ in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten zu ermitteln und im Entwurf nachvollziehbar nachzuweisen. Beispiel: Bei 500 Wohneinheiten ergibt sich ein Bedarf von 11.500 m² öffentlicher Grünfläche und 2.300 m² öffentlicher Spielplatzfläche (siehe Anlage: Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 2017+“). Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind durch geeignete städtebauliche Setzung sicherzustellen; insbesondere sind Besonnung, Belüftung sowie die grundsätzliche Einhaltung erforderlicher Abstände für Bestand und Neubau im Entwurf nachvollziehbar darzustellen. Aus den städtebaulichen Zielen leiten sich Anforderungen an Nutzungsverteilung, Nutzungsmischung, Freiraumanteile sowie an die verträgliche Einordnung in die Umgebung ab. Nutzungen und Nutzungsmischung Auf Grundlage der städtebaulichen Ziele ist ein Nutzungsanteil von ca. 70 % Wohnen ( b e z o g e n a u f d i e B G F ) s o w i e c a . 30 % ergänzende Nutzungen (u. a. nicht wesentlich störendes Gewerbe, verträgliches Handwerk und Gastronomie) vorzusehen. Die Nutzungen sind so anzuordnen und auszugestalten, dass sie zur Belebung des Quartiers beitragen und zugleich verträglich gegenüber der Nachbarschaft und angrenzenden Bestandsnutzungen sind; Nutzungskonflikte sind insbesondere im Hinblick auf Immissionen, Anlieferung/Andienung sowie Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Ergänzend sind qualitätsvolle, attraktive und begrünte Freiräume mit Aufenthaltsqualität vorzusehen. Wohnen Das Wohnungsangebot soll vielfältig, qualitätsvoll und a uf verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein. Durch attraktive Wohntypologien und eine hohe Varianz der Wohnungsgrößen sind bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, die verschiedenen Lebenslagen gerecht werden – von Kindern und jungen Erwachsenen über Studierende, Familien, Alleinstehende und Paare bis hin zu älteren Menschen. Es sind 30 % der Geschossfläche der Wohnnutzung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die geförderten Wohnungen müssen der geltenden Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) entsprechen. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen: M indestens ein Drittel der Grundstücksfläche (Fördergrundstück) ist als Grünfläche zu gestalten, davon ist mindestens die H älfte als Begegnungsort nutzbar auszugestalten. Zudem sind die Baukörper grundsätzlich so zu platzieren, dass die Hauseingänge eine eindeutige Orientierung zum öffentlichen Raum aufweisen und auffindbar sind. Ergänzend sind alternative Wohnformen mitzudenken, u. a. genossenschaftliches Wohnen, Baugruppen/-gemeinschaften, gemeinschaftliche bzw. gemeinwohlorientierte Wohnmodelle sowie Mehrgenerationenwohnen. Darüber hinaus sollen die teilnehmenden Teams im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung auch Optionen der pflegerischen und unterstützenden Versorgung Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 45 als mögliche, standortverträgliche Bausteine mitbetrachten. Dazu zählen, je nach Eignung im städtebaulichen Konzept, Angebote für Senior*innen sowie Menschen mit Behinderungen, Servicewohnen bzw. serviceorientierte Wohnangebote sowie ambulante Wohnformen (z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften/Pflege - Wohngemeinschaften). Ebenso können teilstationäre Unterstützungsangebote wie Tagespflege und ggf. Nachtpflege sowie ergänzend Kurzzeitpflege als sinn volle Versorgungsbausteine mitgedacht werden. Grundsätzlich wird auch die Kombination verschiedener Versorgungsangebote innerhalb eines Standorts (z. B. Pflege, Servicewohnen, Kurzzeitpflege) als integrierter Ansatz begrüßt. Gemäß den Förderrichtlinien ist zu prüfen, inwiefern soziale und innovative Wohnformen (z. B. für Menschen mit Migrationshintergrund) sowie altersgerechtes Wohnen in das Konzept integriert werden können . Auch Gruppenwohnungen können baulich und programmatisch berücksichtigt werden. Aufgrund der Nähe zur Universität zu Köln sind zudem Potenziale für studentische Wohnformen gemäß Nummer 5 der Förderrichtlinie zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass Wohnformen , die unterstützungswürdig sind, innerhalb der sozial geförderten Einheiten umgesetzt werden. Eine Durchmischung verschiedener Wohnformen sowie von öffentlich gefördertem und freifinanzierte m Wohnungsbau innerhalb einzelner Gebäude ist nicht gewünscht. Es s ind kleinteilige, realteilbare Parzellierungen von 5.000 bis 7.000 m 2 BGF vorzusehen. Arbeiten Der Gewerbeanteil soll Flächen für emissionsarme bzw. gering lärmemittierende Nutzungen, kreative Angebote sowie Dienstleistungs- und Büroflächen umfassen. Die se sind an maximal zwei kompakten Standorten zu bündeln und entlang der Oskar -Jäger- Straße und/oder der Stolberger Straße anzuordnen, sodass sie eine wirksame Schallschutzfunktion gegenüber den angrenzenden Wohnbereichen übernehmen. Die geplanten Nichtwohn gebäude sind in ihrer Grundstruktur, Geschosshöhe und Erschließung so zu konzipieren, dass eine flexible Nutzung sowie langfristig auch eine spätere Umnutzung ermöglicht wird, um auf veränderte Nachfragen reagieren zu können Serielles und modulares Bauen Die Auftraggeberin strebt an, die Gebäude aus Effizienzgründen in modularer bzw. standardisierter Bauweise herstellen zu lassen. Hierfür ist eine kompakte, klare und funktionale Grundrissorganisation vorzusehen, die diese Bauweise unterstützt und zugleich eine hohe architektonische Qualität ermöglicht. Die städtebauliche Aufgabe besteht darin, die Vorgaben und Grenzen der Bebauung so festzulegen, dass ausreichende Flexibilität für die Umsetzung serieller bzw. modularer Bauweisen gewährleistet wird. Hierzu zählen rechteckige, funktional gut nutzbare Baufelder ohne spitze oder stumpfe Winkel sowie Baugrenzen, die einen effizienten Wohnungsbau und ggf. Gewerbenutzungen ermöglichen. Vor- und Rücksprünge in der Fassade sind zu vermeiden. Tiefgaragen sind realteilbar und baulich voneinander getrennt vorzusehen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 46 Ressourcenschonende Stadtentwicklung Die Entwicklung des Quartiers erfolgt im Sinne der Innenentwicklung und unter Anwendung des § 13a BauGB. Die Flächeninanspruchnahme ist dabei auf eine Grundfläche von maximal 20.000 m² begrenzt , um eine flächensparende Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbestandes zu ermöglichen und zusätzliche Versiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken. Ziel ist die Ausbildung einer kompakten Siedlungsstruktur, die kurze Weg e begünstigt, Ressourcen schont und eine effiziente Nutzung von Boden und Infrastruktur unterstützt. Die städtebaulichen Konzepte sollen eine autofreie bzw. weitgehend autoarme Gestaltung des Quartiers vorsehen. Die quartiersprägende Low Line ist als Element zur Förderung nachhaltiger, nicht -motorisierter Mobilität zu entwickeln und stärkt insbesondere die Belange von Zufußgehenden und Radfahrenden. Klima, Energie und ökologische Qualitäten Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit verbundenen Folgen sind Vorschläge für Maßnahmen zu erbringen, die einen klimawirksamen und energiesparenden Städtebau ermöglichen. Verpflichtend mindestens einzuhalten sind hierbei die Klimaschutzleitlinie n d e r S t a d t K ö l n für nicht -städtische Neubauvorhaben. Daraus leitet sich insbesondere ab, den Energiebedarf konsequent zu mindern , unter anderem durch eine Gebäudehülle mit einem Dämmstandard über den gesetzlichen Mindestanforderungen (einzuhalten ist mindestens EH 40 mit 55 % erneuerbaren Energien, wie im Programm KfW 40 EE definiert) sowie durch passive Maßnahmen zur Reduzierung des Wärme- und Kältebedarfs, den verbleibenden Energiebedarf effizient bereitzustellen und konsequent auf die Nutzung erneuerbarer Energien zu decken. Gemäß den städtischen Klimasimulationen ist das Plangebiet hinsichtlich der Hitzebelastung überwiegend als sehr hoch belastet eingestuft. Ziel ist daher die Verbesserung des Mikroklimas und die Schaffung einer hohen Aufenthaltsquali tät. Bei allen Pflanzmaßnahmen ist auf eine hohe ökologische Qualität sowie die Förderung der Biodiversität zu achten. Die Baukörper sind in Dimension und Proportion so auszubilden, dass ein angemessener Windkomfort sowie eine effektive Durchlüftung des Qu artiers gewährleistet werden. Die Setzung der Gebäude soll Frischluftschneisen freihalten und zugleich geschützte Freibereiche schaffen, die vor Verkehrs - und Gewerbelärm abgeschirmt sind. Ergänzend zu diesen mikroklimatischen Anforderungen sind eine sola renergetisch optimierte Ausrichtung der Gebäude und Grundrisse sowie eine kompakte Bauweise anzustreben. Auf den Dachflächen ist grundsätzlich eine Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung vorzusehen, ggf. in Verbindung mit einem Retentionsdach. An geeigneten Stellen sind außerdem bodengebundene Fassadenbegrünungen zu berücksichtigen. Passive Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung sind aktiven Kühlmaßnahmen vorzuziehen. Wünschenswert ist zudem die Integration von Wasser - Elementen im Sinne des Stadtblau-Konzepts (Anlage Hitzeaktionsplan). Das Energiekonzept für das Quartier orientiert sich am übergeordneten Ziel, den Primär - und Endenergiebedarf insgesamt so niedrig wie möglich zu halten; Photovoltaik ist – wo möglich und sinnvoll – auf Dach- und Fassadenflächen vorzusehen. Aspekte des klimaangepassten Umgangs mit Wasser, der Reduzierung von Versiegelung sowie Prinzipien der Schwammstadt sind integraler Bestandteil der Entwurfskonzepte und werden in weiteren Kapiteln der Auslobung vertieft. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 47 Verkehr / Mobilität / Infrastruktur Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt vorrangig über die Oskar -Jäger- Straße. Der über die Stolberger Straße abgewickelte Anteil des Plangebietsverkehrs ist möglichst gering zu halten und auf maximal 5 0 % z u b e g r e nz e n, sodass ein geringerer Anteil des Kfz-Verkehrs über die Stolberger Straße abgewickelt werden soll. Aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Fahrbahnbreite und ihrer Bedeutung als wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr ist sie von zusätzlichem Verkehr möglichst freizuhalten. Dies ist bei der Anordnung von Stellplatz -, Anliefer- und Tiefgaragenzufahrten entsprechend zu berücksichtigen. Bei de r Ausgestaltung der inneren Erschließung ist besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Fu nktionalität und hohen Freiraumqualitäten zu legen, sodass ein stimmiges Gesamtbild aus Mobilität, Aufenthaltsqualität und städtebaulicher Struktur entsteht. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist innerhalb des Quartiers auf das notwendige Maß zu begrenzen; eine Durchfahrbarkeit des Quartiers für den MIV ist nicht vorzusehen. Ziel ist eine möglichst autoarme innere Erschließung. Für die Verkehrswege innerhalb des neuen Areals sind die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien maßgeblich. Die Verkehrsflächen sind so zu dimensionieren, dass eine sichere und intuitive Führung aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet wird. Zugleich ist eine feinmaschige, barrierearme Durchwegung für den Fuß - und Radverkehr vorzusehen. Die Low Line ist dabei an mehreren geeigneten Stellen über Nord-Süd-Verbindungen mit den Quartiersinnenbereichen sowie den Zugängen an der Oskar -Jäger-Straße und der Stolberger Straße zu verknüpfen. Die Low Line ist als zentrale Verbindung für den Fuß - und Radverkehr qualitätsvoll auszubilden. Ein- und Ausfahrten sowie Lade- und Lieferzonen sind daher so anzuordnen und auszubilden, dass die Kontinuität, Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Low Line nicht beeinträchtigt werden. Bei der geplanten Bebauung des Gebietes sind die notwendigen Anfor derungen an die Befahrbarkeit für Sonderfahrzeuge, insbesondere Feuerwehr - und Müllfahrzeuge sicherzustellen. Dies umfasst die Dimensionierung von Fahrbahnen, Kurvenradien und Wendemöglichkeiten. Ebenso sind die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Anlagen der Energieversorgung sicherzustellen. Der Lieferverkehr ist möglichst über randlich angeordnete Lade- und Lieferzonen zu organisieren; eine gebäudebezogene innere Kfz- Anlieferung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Erforderliche Wende- und Aufstellmöglichkeiten sind in die Planung zu integrieren. Feuerwehraufstellflächen sind möglichst auf den privaten Grundstücksflächen und nicht im öffentlichen Straßenraum vorzusehen; ausgenommen hiervon ist die Grenzbebauung an öffentlichen Straßen. Zufahrten für den zweiten Rettungsweg dürfen keine Mehrfacherschließung verursachen. Zudem dürfen diese Flächen weder Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, den ruhenden Verke hr noch die allgemeine Nutzung öffentlic her Straßen beeinträchtigen. Weiterführende Informationen sind der Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr (siehe Anlagen) zu entnehmen. Bei der Neuplanung von Trafostationen ist ein Mindestabstand von 3-4 m zu dauerhaften genutzten Aufenthaltsflä chen einzuhalten. Trafostationen sind auf den privaten Grundstücksflächen einzuplanen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 48 Ruhender Verkehr Die Planung des ruhenden Verkehrs hat sich vorrangig an den Bedarfen der vorgesehenen Nutzungen zu orientieren. Die notwendigen Stellplätze für Kfz s ind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Köln (2022) zu bemesse n. Nach Möglichkeit sollen sowohl öffentliche als auch private Stellplätze gemeinschaftlich in Tiefgaragen (z. B. Quartiersgarage mit ergänzenden Mobilitätsangeboten) unter den geplanten Gebäu den untergebracht werden. Dadurch können oberirdische Flächen weitgehend freigehalten und für grün-blaue Strukturen, Vegetationsflächen und hochwertige Aufenthaltsräume genutzt werden. Tiefgaragen sind so auszulegen, dass sie den jeweiligen Nutzungen bedarfsgerecht zugeordnet werden können. Tiefgaragen- und Stellplatzzufahrten sind entsprechend der übergeordneten Erschließungslogik möglichst am Rand des Plangebiets anzuordnen. Im Bereich der Oskar -Jäger-Straße sind sie so zu positionieren , dass Konflik te mit bestehenden Grundstückszufahrten, der Ölstraße sowie den angrenzenden Fuß - und Radwegebeziehungen minimiert werden. Zudem dürfen die Zufahrten nicht unmittelbar neben der Low Line liegen. Ergänzend ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen bereitzustellen. Auch hierfür sind die Vorgaben der Kölner Stellplatzsatzung heranzuziehen. Neben unterirdischen Anlagen können auch oberirdische Sammelanlagen für private Fahrräder vorgesehen werden, sofern sie gut auffindbar sind und an verkehrlich sin nvollen, leicht zugänglichen Standorten liegen. Dadurch wird eine klare Orientierung ermöglicht und die Nutzung des Umweltverbunds gestärkt. Darüber hinaus sollten Mobilstationen gemäß Raumbuch (siehe Anlagen: Raumbuch Mobilstationen) auf öffentlichen Fläc hen eingeplant werden. Dadurch wird die Shared Mobility im Viertel sichergestellt und es stehen geeignete Flächen zur Verfügung, auf denen Leih-E-Scooter oder Leih-Räder ordnungsgemäß abgestellt werden können. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 49 Grün- und Freiräume Die folgenden Ziele bezü glich Grün - und Freiflächen sind für die Wettbewerbsaufgabe grundlegend und für die zukünftige Gestaltung von großer Bedeutung. Ein besonderes Schlüsselelement soll hierbei die Low Line als lineare Fuß - und Radwegeverbindung übernehmen. Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur Prägung des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen, ist maßgeblich. Dabei soll die „Low Line“ als innovativer Freiraum mit Angeboten für Erholung, Sport, Kultur und kreativer Nutzung ein solidarisches Zusammenleben fördern sowie als verbindendes Element integriert werden. Für die Einbindung des neuen Stadtquartiers in die Umgebung ist es darüber hinaus sinnvoll, die vorhandenen Erschließungswege, das Radverkehrsnetz sowie die auch neu entstehenden Grünstrukturen, insbesondere den westlich angrenzenden Gleispark (vgl. Kapitel B - Freiraum, Gleispark) aufzugreifen und in die Planung einzubeziehen. So entsteht eine enge Verknüpfung mit den angrenzenden Freiräumen, die die Aufenthaltsqualität und Identität des Quartiers stärkt. Ziel ist der möglichst umfassende Erhalt der vorhandenen Baum - und Gehölzstrukturen. Im Sinne einer klimaangepassten Quartiersentwicklung ist eine hohe Durchgrünung des Gebietes anzustreben. Ergänzend sind Konzepte zur Begrünung der Gebäude zu entwickeln. Dabei können Dachgärten, intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen vorgesehen werden, um zusätzliche Grünflächen zu schaffen, die zur Verbesser ung des Stadtklimas und zur Freiraumqualität im Quartier beitragen. Low Line Die Low Line übernimmt die Funktion eines verbindenden Elements , und bietet zugleich Bereiche zum Verweilen sowie zur kreativen Nutzung. Sie trägt zur Klimaanpassung und Adressbildung im Quartier bei. Sie ist als durchgängige autofreie Wegeverbindung im nördlichen Randbereich des Plangebiets südlich der Flurstücke 1556 bis 1559 anzuordnen. Die räumliche Verortung der Low Line ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen: Abb. 16: Schematische Abbildung der Flächenverteilung der Low Line| Quelle: Stadt Köln; Stadtplanungsamt (2026) Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 50 Die Wegeverbindung innerhalb der Low Line ist als wassergebundener Geh- und Radweg herzustellen. Dabei ist eine durchgängige Mindestbreite von 4,0 m für den beidseitigen Fuß- und Radverkehr sicherzustellen. Die Low Line ist als Bestandteil einer zusammenhängenden öffentlichen Grünfläche zu p l a n e n , s o d a s s s i e a u f d e n g e m ä ß d em Kooperativen Baulandmodell 2017+ (KoopBLM) herzustellenden Bedarf an öffentlichen Grünflächen angerechnet werden kann. Die Gesamtfläche der öffentlichen Grünflächen (einschließlich der Low Line) ist in der Höhe des nach KoopBLM ermittelten Grünflächenbedarfs nachzuweisen (siehe Anlagen: Tabelle: Bedarfe nach Kooperativem Baulandmodell 2017+). Die im Zusammenhang mit der Low Line herzustellende öffentliche Grünfläche ist mit einer Idealbreite von 20 m zu planen und zu gestalten. Um eine rein linienförmige Ausprägung zu vermeiden, soll die Breite konzeptabhängig variieren (Aufweitungen und Verjüngungen, abschnittsweise geringer oder mehr als 20 m) und an geeigneten Stellen als grüne Verzahnung in das Wohnbauvorhaben hineinreichen , s o d a s s d i e L o w L i n e e i n verbindendes Element zwischen den großflächigen Aufweitungen der Grünfläche bildet . Die öffentliche Grünfläche ist parkähnlich zu gestalten und soll zum Aufenthalt und zur Erholung der Öffentlichkeit dienen. Dabei soll sie auch Raum für Sport, Kultur und kreative Nutzung bereitstellen und ein solidarisches Zusammenleben fördern. Die nördlich an die Low Line angrenzenden Flurstücke 1556, 1557, 1558 und 1145 begrenzen die Grünfläche und sind teilweise als optionale Erweiterungsflächen in der Planung mit vorzusehen (siehe Abbildung : grau - und grüngestreifte Flächen ). Für die optionale Erweiterung der Low Line sind die Flurstücke 1556 bis 1559 durchgängig als asphaltierter Abschnitt parallel zur südlich angrenzenden wassergebundenen Wegefläche abzubilden. Flächen auf Fremdgrundstücken sind dabei nicht gemäß Kooperativem Baulandmodell anzurechnen und lediglich gestalterisch mitzudenken; für die Anrechnung nach dem Kooperativen Baulandmodell ist ausschließlich das Flurstück 1559 zu berücksichtigen. Die Flurstücke 1145 bis 1148 dienen der Erschließung der nördlichen Anlieger und bleiben wie im Bestand erhalten. Aus planerischer Sicht ist eine Aufweitung der Grünfläche und/oder Spielflächen nach Westen auf dem Flurstück 1752 in Betracht zu ziehen. Dies kann zur Identitätsbildung der Low Line beitragen und perspektivisch eine Erweiterung des Grünkorrid o r s ü b e r d i e angrenzende Grünfläche des Bebauungsplans „Stolberger Straße“ ermöglichen. Darüber hinaus ist die Verknüpfung der Low Line mit den nördlichen Nord –Süd- Wegeverbindungen sowie den südlichen Ost –West-Verbindungen entlang der Oskar - Jäger-Straße pl anerisch zu berücksichtigen (siehe Abb. 9: Bebauungsplanänderung Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld | Quelle: Stadt Köln S27). Öffentliche Grün- und Spielflächen Im Rahmen der weiteren städtebaulichen Planung ist ein angemessenes Angebot an Sport- und Bewegungsflächen vorzusehen. Dabei soll die Durchwegung des Entwicklungsgebiets durch das im Entwicklungskonzept der „Weststadt“ verankerte „Cluster Bewegung “ berücksichtigt werden. Die neuen Flächen sollen mit den bestehenden Planungen verknüpft und in die Weiterentwicklung der Weststadt integriert werden. Für die Low Line und die angrenzenden öffentlichen Räume sind multifunktionale, inklusiv gestaltete Angebote für unterschiedliche Altersgruppen einzuplanen, wie Fitness - und Bewegungsstationen oder Spiel- und Sportflächen. Dieser Bedarf soll planerisch geprüft Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 51 und in das Konzept der Low Line und der angrenzenden Freiräume integriert werden, um eine vielfältige Nutzung und hohe Aufenthaltsqualität zu gewährleisten. Es sind folgende Flächen für öffentliche Spielplätze und öffentliche Grünflächen vorzusehen ( siehe Anlage: Berechnungstabelle „Forderung gemäß kooperativem Baulandmodell 2017+“ • 2 m2 öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie 10 m2 öffentliche Grünfläche pro Einwohner. • Bedarf an öffentlicher Spielfläche: Anzahl WE x 2,3 Einwohner/WE x 2 m 2 Spielfläche/Einwohner • Bedarf an öffentlicher Grünfläche: Anzahl WE x 2,3 Einwohner/WE x 10 m 2 Grünfläche/Einwohner Öffentliche Spielflächen sind für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Allgemeine Sportflächen sind zusätzliche Angebote. Für einen öffentlichen Spielplatz ist eine Mindestgröße von 500 m² und ein funktionale r Grundstückszuschnitt nachzuweisen. Die ö ffentlichen Spielplätze sind möglichst in der öffentlichen Grünfläche an der Low Line anzuordnen und so zu platzieren, dass eine soziale Kontrolle gewährleistet ist (insbesondere durch gute Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum sowie aus angrenzenden Nutzungen). Die Spielplatzflächen sind nicht zu unterbauen. Zudem dürfen auf diesen Flächen keine Retentionsflächen für Starkregenereignisse vorgesehen werden. Sie stehen ferner nicht für Feuerwehrüberfahrten, Stellflächen oder Ausgleichspflanzungen zur Verfügung. Die öffentliche Grünfläche bzw. Low Line darf ebenfalls nicht unterbaut werden und ist barrierefrei zu gestalten. Private Spielflächen Für Kleinkinder sind zusätzliche Spielflächen im Geschosswohnungsbau vorzusehen, die eine Mindestgröße von 45 m² aufweisen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten erhöht sich die Fläche um jeweils 5 m². Die Spielflächen sind so anzuordnen, dass sie in Sicht - und Rufweite der Wohnungen liegen und von Bereichen, von denen Gefahren ausgehen, abgegrenzt sind. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 52 Entwässerung Im Rahmen der städtebaulichen Konzepte ist eine Entwässerungsstrategie darzustellen. Diese ist nicht als konkrete Planung zu verstehen, sondern soll plakativ aufzeigen, welcher Flächenbedarf für eine wassersensible Regenwasserbewirtschaftung und Retention voraussichtlich erforderlich ist und wie dieser städtebaulich integriert und räumlich gelöst werden kann. Die dargestellten Ansätze dienen der konzeptionellen Veranschaulichung und stehen unter dem Vorbehalt nachgelagerter Fachgutachten und Planungen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Bodenbeschaffenheit und Versickerungsfähigkeit sind Teil B, Kapitel „Boden“, zu entnehmen ; der Altlaststandort sowie stoffliche Bodenveränderungen im westlichen Berei ch des Plangebiets sind dabei zu berücksichtigen. Das Konzept soll eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Sinne des Schwammstadtprinzips ermöglichen, bei der Niederschlagswasser soweit möglich vor Ort zurückgehalten, gespeichert und dem Wasserkreislauf vor Ort wieder zurückgeführt und verzögert abgeleitet wird. Zudem soll das Konzept „Wasser muss zum Baum“ mitgedacht werden unter Berücksichtigung der in Teil B Kapitel „Boden“ beschriebenen Bodenverhältnisse. Eine Ableitung in den öffentlichen Kanal ist nur in Ausnahmefällen zugelassen. Es sind Retentions- und Verdunstungsflächen, die städtebaulich integriert und bei entsprechender Überdeckung ggf. auch über Tiefgaragen angeordnet werden können, anzubieten. Im Grundkonzept zur Entwässerung ist zudem zwischen öffentlichen und privaten Flächen zu unterscheiden. Das anfallende Schmutzwasser ist der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Die Entwässerung öffentlicher Flächen (z. B. Low Line, öffentliche Grünflächen, ggf. weitere Verkehrsflächen) ist auf ö ffentlichen Flächen zu lösen. Die Entwässerung privater Flächen erfolgt auf den jeweiligen privaten Baugrundstücken. Starkregen Zur Starkregenvorsorge ist die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln heranzuziehen (Kartendienst und weiterführende Informatione n unter http:/ /www.steb - koeln.de/starkregen). Die Konzepte sollen einen wassersensiblen und starkregenangepassten Umgang mit Niederschlagswasser sicherstellen und nachvollziehbar darstellen, wie Niederschlagswasser unter Starkregenbedingungen kontrolliert zurückgehalten und schadlos abgeleitet werden kann, sodass Gebäude und benachbarte Grundstücke nicht überflutet werden. Insbesondere sind konzeptionell zu berücksichtigen: • Gelände- und Oberflächenneigungen zur Ableitung vom Gebäude weg, • Führung von Oberflächenabfluss in geeignete Grün- und Retentionsflächen, • Notwasserwege / Notüberläufe sowie bauliche Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bereiche, • Platzierung von Tiefgarageneinfahrten und Hauseingängen ohne Risiko eines direkten Zuflusses. Weiterführende Hinweise Empfehlungen und Arbeitshilfen zur wassersensiblen Planung sind den in Teil A aufgeführten Anlagen zu entnehmen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 53 Schallschutz Das Plangebiet ist unterschiedlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Die höchsten Verkehrslärmimmissionen aus Straße und Schiene sind im Osten des Plangebiets im Nahbereich der Oskar-Jäger-Straße zu erwarten. Zudem gibt es Immissionen die aus dem Schienenverkehrslärm von Westen auf das Plangebiet einwirken. Mit zunehmendem Abstand zur Oskar-Jäger-Straße nimmt diese Belastung innerhalb des Plangebiets ab. Die höchsten Gewerbelärmimmissionen treten demgegenüber im westlichen Teilbereich auf. Für die städtebauliche Konzeption und die Überführung in einen Bebauungsplan sind daher Schallschutz und ein vorausschauender Umgang mit Lärm bereits in der frühen Planungsphase zu mitzudenken. Im städtebaulichen Entwurf sind hierzu eine lärmrobuste Nutzungsverteilung, die Stellung und Ausbildung der Baukörper sowie die Ausbildung geschützter Innenbereiche entsprechend zu berücksichtigen. Ergänzend können bauliche, freiraumplanerische und technische Maßnahmen vorgesehen werden. Die Gebäude- und Freiraumstruktur ist so zu entwickeln, dass innerhalb des Quartiers möglichst ruhige Bereiche entstehen und grundsätzlich schallgeschützte Wohnungsgrundrisse ermöglicht werden. Aufenthaltsräume sollten dabei vorzugsweise zu den lärmabgewandten Bereichen orientiert werden können. Für stärker belastete Fassaden sind geeignete Lösungen vorzusehen, beispielsweise durch Grundrissorganisation, geschützte Freibereiche oder ergänzende bauliche Maßnahmen. Weitergehende Anforderungen sowie Hinweise zu möglichen Maßnahmen sind der schalltechnischen Voruntersuchung zu entnehmen. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 54 Wirtschaftlichkeit Die Entwicklung des Quartiers ist auf eine funktionale, wirtschaftliche und zugleich nachhaltige Lösung auszurichten. Die Entwürfe sind so zu konzipieren, dass sie wirtschaftlich realisierbar sind und eine kostensensible Umsetzung bei hohem Qualitätsanspruch ermöglichen. Hierzu sind kostenbewusste Konstruktione n, Materialien und Bauverfahren vorzusehen; erwünscht sind effiziente Bau- und Betriebskonzepte, sowie Ansätze der Kreislaufwirtschaft. Potenziale seriellen bzw. modularen Bauens sind aufzuzeigen, um einzelne Bauabschnitte schnell, flexibel und kostengünstig realisieren zu können. Für die Umsetzung sind sinnvolle, eigenständige Bauabschnitte zu bilden, die eine stufenweise Entwicklung in unterschiedlicher Bauherrenschaft ermöglichen und eine Realteilbarkeit einzelner Grundstücke und Bauflächen zu lassen. Es sind mindestens fünf etwa gleich große Bauabschnitte vorzuschlagen und städtebaulich zu begründen. Für die Umsetzung der Grünfläche ist ebenfalls eine abschnittsweise Realisierung mitzudenken. Jeder Bauabschnitt soll eine eigenständige Adresse besitzen und über eine eigene Tiefgarage verfügen. Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und organisatorischen Umsetzbarkeit sind die Wohnbauflächen in eigenständig realisierbare Pakete zu strukturieren. Je Paket sind 80–100 Wohneinheiten anzustreben; Abweichungen sind möglich, sofern die Eigenständigkeit und die Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar begründet sind. Die Paketierung ist so zu wählen, dass eine abschnittsweise Entwicklung ohne wechselseitige Abhängigkeiten möglich ist. Die Ausnutzung des Grundstücks stel lt neben den übrigen Kriterien ein gleichwertiges Planungsziel dar. Bezüglich Altlasten und Versickerung von Niederschlagswasser sind effiziente Lösungen zu entwickeln, die gestalterische Anforderungen und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigen; hierzu sind die Ergebnisse des Bodengutachtens und der Altlastenstellungnahme einzubeziehen. Insgesamt ist nachvollziehbar darzulegen, wie die Balance zwischen hoher städtebaulicher Qualität, nachhaltiger Ressourcennutzung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit erreicht wird. Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 55 Kernpunkte – Aufgabe Teil C- Die Aufgabe 1. Städtebauliche Ziele • Entwicklung eines urbanen Mischquartiers • Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse • deutliche Entsiegelung und ökologische Verbesserung des Quartiers • Gebäudehöhe max. 22 m • möglichst weitgehende Ausnutzung mit GRZ bis zu 0,8 und GFZ bis zu 3,0 2. Nutzungen und Nutzungsmischung • ca. 70 % Wohnen / ca. 30 % ergänzende Nutzungen (bezogen auf die BGF) • 30 % der Geschossfläche Wohnen öffentlich gefördert • bedarfsgerechte, vielfältige Wohnungsangebote • alternative und unterstützende Wohnformen mitdenken (Förderrichtlinien beachten) • max. 2 kompakte & realteilbare gewerbliche Bausteine an Oskar-Jäger-Straße und / oder Stolberger Straße • Gewerbe mit emissionsarmen bzw. lärmemissionsarmen Nutzungen • Anordnung mit Schallschutzfunktion gegenüber den Wohnbereichen 3. Serielles und modulares Bauen • kompakte, klare und funktionale Grundrisse • gut nutzbare Baufelder • möglichst wenig Vor- und Rücksprünge • realteilbare, getrennte Tiefgaragen 4. Ressourcenschonende Stadtentwicklung • unter Anwendung § 13a BauGB maßgebliche zulässige Grundfläche max. 20.000 m² • klimaangepasster und energiesparender Städtebau • Einhaltung der städtischen Klimaschutzleitlinien • Verbesserung von Mikroklima und Aufenthaltsqualität • Maßnahmen gegen Hitze, Förderung der Durchlüftung • PV, Dachbegrünung, Retentionsdächer und Fassadenbegrünung mitdenken 5. Verkehr / Mobilität / Infrastruktur • Haupterschließung über die Oskar-Jäger-Straße; Abwicklung des Kfz-Verkehrs über die Stolberger Straße möglichst gering, maximal jedoch 50 % • weitgehend autoarme innere Erschließung • Low Line als zentrale Fuß- und Radverbindung freihalten und qualitätvoll anbinden • Feinmaschige, barrierearme Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr • Anforderungen an Feuerwehr, Ver- und Entsorgung und Energieversorgung berücksichtigen • Planung von Mobilstationen im öffentlichen Raum 6. Grün- und Freiräume • hohe Durchgrünung und möglichst weitgehender Erhalt des Baumbestands • öffentliche Grün- und Spielflächen gemäß Kooperativem Baulandmodell nachweisen • zusätzliche private Spielflächen für Kleinkinder gemäß BauO NRW Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 56 Low Line: • Bestandteil einer zusammenhängenden öffentlichen Grünfläche • autofreie Fuß- und Radverbindung • wassergebundener Weg mit mind. 4,0 m Breite • Angebot für Aufenthalt, Bewegung, Sport, Kultur und kreative Nutzung • Lage gemäß Vorgabeplan 7. Entwässerung • dezentrale Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadtprinzip (unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse) • Retentions-, Verdunstungs- und ggf. Stadtblau-Elemente integrieren • wassersensible und starkregenangepasste Planung darstellen 8. Schallschutz • Schallschutz frühzeitig in den Städtebau integrieren • lärmmindernde Gebäudestellung und Nutzungsverteilung vorsehen • bauliche, freiraumplanerische und technische Maßnahmen berücksichtigen 9. Wirtschaftlichkeit • mind. 5 eigenständige Bauabschnitte vorsehen • abschnittsweise Realisierung der Grünfläche mitdenken • wirtschaftlich und nachhaltig realisierbares Konzept entwickeln • Wohnbauflächen in eigenständig realisierbare Pakete gliedern • effiziente Lösungen für Altlasten und Regenwassermanagement entwickeln Qualifizierungsverfahren – Oskar-Jäger-Straße in Köln 57 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Verortung des Plangebiets in der Weststadt ........................................................................................ 20 Abb. 3: Plangebietsgrenze ...................................................................................................................................................... 22 Abb. 4: Plangebiet .......................................................................................................................................................................... 23 Abb. 6: Ausschnitt Flächennutzungsplanänderung „Alsdorfer Straße“ Köln ................................. 25 Abb. 7: Bebauungsplan Nr. 63459/04 (02.01.1985) ............................................................................................ 26 Abb. 8: Bebauungsplan Nr. 63459/02 (Rechtskräftig seit dem 05.06.2024) ................................... 27 Abb. 9: Bebauungsplanänderung Nummer 63459/04 .................................................................................... 28 Abb. 10: Verortung des Plangebiets im Zielbild für die Kölner Weststadt ........................................ 33 Abb. 11: Erschließung ....................................................................................................................................................................35 Abb. 12: Baumbestand ................................................................................................................................................................. 37 Abb. 13: Freiraumstrukturen ................................................................................................................................................... 38 Abb. 14: Übersichtskarte Denkmäler ............................................................................................................................. 38 Abb. 15: Altlastverdachtsflächen ....................................................................................................................................... 40 Abb. 16: Verortung Low Line „Stolberger Straße“ ................................................................................................. 49
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1041/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.04.2026
- Erstellt
- 13.04.2026 14:41