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Verkehrsgefährdende Werbeanlage auf der Siegburger Straße

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1973/2016 vom 24.11.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Anhang zum Antrag

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  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1973/2016 Stand: 17.01.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Verkehrsgefährdende Werbeanlage auf der Siegburger Straße, Antrag Grüne Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Werbeanlage an der Einfahrt zur Deutzer Werft auf der Siegbur- ger Straße in Deutz (siehe Fotos) hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit zu überprüfen und gegebenen- falls die Versetzung an einen geeigneteren Standort zu veranlassen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Benutzungspflicht für den Radweg an dieser Stelle aufgehoben werden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Die Radwegbenutzungspflicht kann aufgrund des hohen Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere des hohen Lastkraftwagenverkehrs nicht aufgehoben werden. Sachstand 2017: Eine Gesamtbreite von 1,60m des Fuß-/Radweg ist durch den Pfosten der Werbeanlage nicht gege- ben. Derzeit wird eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht geprüft.

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