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2704/2025

KölnTourismus GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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WG_ KölnTourismus GmbH_ Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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Beschlussvorlage Rat

9812 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2704/2025 
Freigabedatum 
 19.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnTourismus GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines 
Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fa-
kultativen Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Herrn Stefan Hoff 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be-
stellter Arbeitnehmervertreter bzw. eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin, 
der/die als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitnehmerin im Unternehmen oder in der Einrich-
tung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Ein-
richtung, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei-
nem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. 
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fa-
kultativen Aufsichtsräten - GO NRW 
 
Frau Tanja Fortnagel-Münig 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen 
Rat 20.11.2025

2 
 
und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be-
stellter Arbeitnehmervertreter bzw. eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin, 
der/die als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitnehmerin im Unternehmen oder in der Einrich-
tung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Ein-
richtung, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei-
nem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnTourismus GmbH. Die Gesellschaft ver-
fügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil-
lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge-
sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri-
vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit-
bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese-
hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt 
durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit-
nehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal 
beherrschten Gesellschaften um.  
 
In § 10 des Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammensetzung des 
Aufsichtsrates wie folgt geregelt: 
 
(1) „Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: 
 
a) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von 
ihr bzw. ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde 
b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder 
c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO 
NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft ge-
mäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertre-
ter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt 
wird. 
 
(2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich des Arbeitnehmerver-
treters unterliegen dessen Weisungen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht 
entgegenstehen.“  
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig-
ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der 
KölnTourismus GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Ar-
beitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen 
Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu 
entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen enthalten. Der Rat hat 
das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der 
Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftig-
ten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge 
durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen vor-
gesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
 
Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH hat mit Schreiben vom 15.10.2025 das 
Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmer-
vertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH mit-
geteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO 
NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der 
Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsrä-
ten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Herr Stefan Hoff 
 
Frau Tanja Fortnagel-Münig

4 
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertre-
terin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter 
vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Ar-
beitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 
GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnTouris-
mus GmbH beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der 
Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die 
Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglie-
der durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach 
Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung ei-
nes Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin 
bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) 
kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat be-
stellter Arbeitnehmervertreter oder eine Arbeitnehmervertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in 
im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der 
Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im fa-
kultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds-
ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung 
der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung 
festgelegt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig be-
schlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei 
Entsendung anzuweisen,  
 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter*innen der Stadt Köln durch den Rat am 
20.11.2025 ist erforderlich, um die Konstituierung der Aufsichtsgremien einschließlich der Ar-
beitnehmervertreter*innen rechtzeitig zu ermöglichen. Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe 
hat sich die Einbringung der Vorlage verzögert. 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters bzw. der Arbeitnehmervertrete-
rin (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der KölnTourismus GmbH vom 15.10.2025)

WG_ KölnTourismus GmbH_ Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

2182 Zeichen

Von: Bell, Gabriele
An: Schmerz, Oliver
Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Datum: Mittwoch, 1. Oktober 2025 12:09:53
 
 
Von: Beteiligungsmanagement 
Gesendet: Mittwoch, 1. Oktober 2025 12:08
An: Bussenius, Annette <annette.bussenius@stadt-koeln.de>
Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat
 
 
 
Von: KölnTourismus - ANV_Wahl2025 <anv_ar_wahl2025@koelntourismus.de> 
Gesendet: Dienstag, 23. September 2025 15:08
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>
Cc: Amann, Jürgen <Juergen.Amann@koelntourismus.de>; Wilhelm, Eva
<Eva.Wilhelm@koelntourismus.de>; Kleine Klausing, Stephanie
<Stephanie.KleineKlausing@koelntourismus.de>; Neumann, Claudia
<Claudia.Neumann@koelntourismus.de>; KölnTourismus - Betriebsrat
<Betriebsrat@koelntourismus.de>; Bussenius, Annette <annette.bussenius@stadt-koeln.de>;
Beteiligungsmanagement <Beteiligungsmanagement@STADT-KOELN.DE>
Betreff:  KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Damen und Herren,
 
am  22.09.2025 haben die Beschäftigten der KölnTourismus GmbH gemäß der Wahlverordnung
für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten
(AvArWahlVO vom 17.02.2015) eine Vorschlagliste gewählt. Hiermit möchten wir Sie das über
Ergebnis der Auszählung gem. §18 AvArWahlVO informieren.
 
1. Herr Stefan Hoff - 55 Stimmen
 
2. Frau Tanja Fortnagel-Münig - 6 Stimmen
 
Bitte bestätigen Sie uns kurz den Erhalt dieser Vorschlagliste und leiten Sie die nächsten Schritte
für die Benennung des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH ein.
 
Für etwaige Rückfragen steht ihnen der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH
selbstverständlich zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH
 
Matthias Giesler (Vorsitzender) / Johanna Kessel (stellv. Vorsitzende) / Jana Culemann
 
 
Adresse des Wahlvorstandes
Betriebswahlvorstand 2025
Matthias Giesler (Vorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2704/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2025
Erstellt
29.08.2025 14:20