Beschluss über die finanziellen Auswirkungen einer Vereinbarung zur Projekt- und Kostenregelung zwischen dem Kreis Viersen und der Regiobahn GmbH im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung (KrO) NRW
Dringlichkeitsbeschluss 35/2021 vom 24.02.2021
Stand: Am 24.02.2021 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Beschluss über die finanziellen Auswirkungen einer Vereinbarung zur Projekt- und Kostenregelung zwischen dem Kreis Viersen und der Regiobahn GmbH im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung (KrO) NRW)
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