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2014/0286

Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 350.000,00 €

Magistratsvorlage 22.07.2014

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2014/0286

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2014/0286

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.07.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung: Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0286 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto:  4206010, 4206020, 7710000 
 
Betreff: Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 
350.000,00 € 
 
Vorlage vom: 22.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 
350.000,00 € wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2014 
 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C für 
den Umbau des Kontenpunktes Heidelberger Landstraße/Reuterallee zur 
Kreisverkehrsanlage ein Darlehen in Höhe von 350.000,00 € bewilligt. 
 
Das Darlehen wird am 1. Oktober dieses Jahres ausgezahlt, ohne dass es eines besonderen 
Mittelabrufes bedarf. 
 
Vom Tag der Auszahlung an ist das Darlehen mit 1,8 % p.a. zu verzinsen. Der Zinssatz wird 
bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen sind in zwei Raten am 15.06. und 
15.12. eines jeden Jahres zu entrichten. Die erste Zinszahlung ist am 15.12.2014 fällig. 
 
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung (1. Tilgungsrate 15.06.2015). 
 
Sollte die geförderte Maßnahme nicht wie geplant durchgeführt werden, kann beim 
Hessischen Ministerium der Finanzen eine Zweckänderung für das Darlehen beantragt 
werden. 
 
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem 
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der 
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat 
übertragen. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen. 
 
 
 
Darmstadt, 22.07.2014 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

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Orte (2)

  • Heidelberger Landstraße
  • Reuterallee

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00