2014/0286
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von 350.000,00 €
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2014/0286
2672 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.07.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0286
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 4206010, 4206020, 7710000
Betreff: Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von
350.000,00 €
Vorlage vom: 22.07.2014
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C in Höhe von
350.000,00 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2014
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C für
den Umbau des Kontenpunktes Heidelberger Landstraße/Reuterallee zur
Kreisverkehrsanlage ein Darlehen in Höhe von 350.000,00 € bewilligt.
Das Darlehen wird am 1. Oktober dieses Jahres ausgezahlt, ohne dass es eines besonderen
Mittelabrufes bedarf.
Vom Tag der Auszahlung an ist das Darlehen mit 1,8 % p.a. zu verzinsen. Der Zinssatz wird
bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen sind in zwei Raten am 15.06. und
15.12. eines jeden Jahres zu entrichten. Die erste Zinszahlung ist am 15.12.2014 fällig.
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung (1. Tilgungsrate 15.06.2015).
Sollte die geförderte Maßnahme nicht wie geplant durchgeführt werden, kann beim
Hessischen Ministerium der Finanzen eine Zweckänderung für das Darlehen beantragt
werden.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat
übertragen.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 22.07.2014
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Heidelberger Landstraße
- Reuterallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0286
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00