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Nachfrage zur Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 27. Bericht zur Situation Geflüchteter aus einer früheren Sitzung

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0022/2021 vom 07.01.2021

Stand: Am 12.01.2021 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Nachfrage zur Beantwortung zum 27. Bericht zur Situation Geflüchteter 2499-2020

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    Liste KVMO im Integrationsrat der Stadt Köln 5. Januar 2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 12.01.2021 Nachfrage zur Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 27. Bericht zur Situation Geflüchteter aus einer früheren Sitzung (Vorlage Nr.: 2499/2020) Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, Zur o.g. Beantwortung einer Anfrage von Herrn Litvinov aus der Sitzung des Integrationsrates am 18.08.2020 bitte ich um die Beantwortung folgenden Nachfragen: Zu 1a): Wäre es möglich, die in der Beantwortung genann ten Gründen (z.B. Integrationsbem ü- hungen oder Rückkehrverhinderung) weiterhin als Duldungsgründe zu klassifizieren und damit diese aus der Rubrik „Sonstige Gründe“ rauszunehmen? Zu 2: Ja, der Sachbericht wurde in der Sitzung des Integrationsrates am 18.08 .2020 diskutiert. Aber die Frage 2 der Anfrage vom 19.08.2020 bezieht sich auf die Verwendung der Mittel zum 31.03.2020. Deswegen bitte ich die Verwaltung noch mal zu beantworten, ob die Prüfung und ggf. Anpassung des Auszahlungsschlüssels bereits verfolgt e und – wenn Ja – wann ist es, mit der Auskunft darüber zu rechnen. Zu 4a: Wann ist es mit der Planung bzw. mit dem Start des Neubaus der in der Mitteilung ge- nannten Objekte zu rechnen? Zu 7a): Die Verwaltung antwortet, dass „Eine Statistik über die Gebührenzahler…“ nicht vor- liegt. Ist es nicht der Pflicht bei den Zahlungen als „Verwendungszweck“ die Angabe wie z.B. “Gebühr für Unterkunft auf solche Straße“ zu nennen? Darüber hinaus erscheint die Anzahl der von Verwaltung angegebenen Personenkonten („ ca. 3.000“) – also ca. 3.000 untergebrachten Familien – bei der gesamten Anzahl der untergebrachten Personen (6.732 am 31.07.2020) als merkwürdig und braucht offensichtlich weitere Erklärung. Mit freundlichen Grüßen Carine Weber, Liste KVMO im Integrationsrat der Stadt Köln

Beratungsverlauf

  1. 12.01.2021

    Integrationsrat

    TOP 8.2, Entscheidung.

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