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1320/2024

Beantwortung schriftlicher Anfragen der Fraktion DIE FRAKTION (AN/0040/2023 u. AN/1999/2023) betreffend "Sponsoringverträge Stadt Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 10.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2068 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 03.06.2024 
 1320/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Beantwortung schriftlicher Anfragen der Fraktion DIE FRAKTION (AN/0040/2023 u. 
AN/1999/2023)  
betreffend "Sponsoringverträge Stadt Köln" 
Mit den Anfragen AN/0040/2023 und AN/1999/2023 wurde im ASW um Auskunft über 
alle Sponsoringverträge der Stadt aus den Jahren 2021 und 2022 inkl. Namen der 
Sponsoren sowie Gegenstand, Art (Geld-, Sach-, Dienst- oder sonstige, z.B. immateri-
elle Leistungen) und finanzielle Höhe (bzw. Gegenwert) des Sponsorings gebeten.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß der Allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich 
der Stadtverwaltung Köln (Sponsoringrichtlinie) wird beginnend ab 2024 jährlich ein 
Bericht über die abgeschlossenen Sponsoringverträge den Fachausschüssen AVR 
und Rechnungsprüfung vorgelegt. Ein solcher Bericht wird auch dem Fachausschuss 
ASW im nächsten Sitzungslauf vorgelegt. Die Sponsoringvereinbarungen unterliegen 
der dezentralen Zuständigkeit der Dezernate und Ämter. Eine Abfrage im Bereich der 
Ämter im Aufgabenbereich des Schulausschusses hat für die Jahre seit 2021 folgen-
des Ergebnis erbracht: 
 
1. Amt für Weiterbildung  
Keine Sponsoringverträge 
 
2. Amt für Schulentwicklung  
Zu 259 der insgesamt 263 Schulen in städtischer Trägerschaft liegen Informati-
onen vor. Die verbleibenden vier Schulen wurden kontaktiert, so dass eine kon-
krete Rückmeldung ggf. nachgereicht wird. Aus den aktuell vorliegenden Infor-
mationen gibt es lediglich an einer Schule einen Sponsoringvertrag. Danach 
verpflichtet sich der „Sponsor“, der Schule kostenlos einen Defibrillator zur Ver-
fügung zu stellen. Als Gegenleistung erteilt die Schule die Genehmigung zur 
Anbringung einer Infotafel, deren Präsentationsfläche durch den Sponsor ver-
marktet wird. Weitere Sponsoringverträge gibt es nach derzeitigem Kenntnis-
stand im Schulbereich nicht.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1320/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.06.2024
Erstellt
17.04.2024 10:43