Beantwortung schriftlicher Anfragen der Fraktion DIE FRAKTION (AN/0040/2023 u. AN/1999/2023) betreffend "Sponsoringverträge Stadt Köln"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1320/2024 vom 03.06.2024
Stand: Am 10.06.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 03.06.2024 1320/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Beantwortung schriftlicher Anfragen der Fraktion DIE FRAKTION (AN/0040/2023 u. AN/1999/2023) betreffend "Sponsoringverträge Stadt Köln" Mit den Anfragen AN/0040/2023 und AN/1999/2023 wurde im ASW um Auskunft über alle Sponsoringverträge der Stadt aus den Jahren 2021 und 2022 inkl. Namen der Sponsoren sowie Gegenstand, Art (Geld-, Sach-, Dienst- oder sonstige, z.B. immateri- elle Leistungen) und finanzielle Höhe (bzw. Gegenwert) des Sponsorings gebeten. Antwort der Verwaltung: Gemäß der Allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung Köln (Sponsoringrichtlinie) wird beginnend ab 2024 jährlich ein Bericht über die abgeschlossenen Sponsoringverträge den Fachausschüssen AVR und Rechnungsprüfung vorgelegt. Ein solcher Bericht wird auch dem Fachausschuss ASW im nächsten Sitzungslauf vorgelegt. Die Sponsoringvereinbarungen unterliegen der dezentralen Zuständigkeit der Dezernate und Ämter. Eine Abfrage im Bereich der Ämter im Aufgabenbereich des Schulausschusses hat für die Jahre seit 2021 folgen- des Ergebnis erbracht: 1. Amt für Weiterbildung Keine Sponsoringverträge 2. Amt für Schulentwicklung Zu 259 der insgesamt 263 Schulen in städtischer Trägerschaft liegen Informati- onen vor. Die verbleibenden vier Schulen wurden kontaktiert, so dass eine kon- krete Rückmeldung ggf. nachgereicht wird. Aus den aktuell vorliegenden Infor- mationen gibt es lediglich an einer Schule einen Sponsoringvertrag. Danach verpflichtet sich der „Sponsor“, der Schule kostenlos einen Defibrillator zur Ver- fügung zu stellen. Als Gegenleistung erteilt die Schule die Genehmigung zur Anbringung einer Infotafel, deren Präsentationsfläche durch den Sponsor ver- marktet wird. Weitere Sponsoringverträge gibt es nach derzeitigem Kenntnis- stand im Schulbereich nicht. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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10.06.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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