Mandari Insight

BAU/011/2025

Neubau Technisches Verwaltungsgebäude (TVG), Genehmigungsplanung, Steuerungs- und Gutachterleistungen - Beschluss -

Beschlussvorlage 01.09.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2025, TOP 23

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10128 Zeichen

BAU/011/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Neubau Technisches Verwaltungsgebäude (TVG), Genehmigungsplanung, 
Steuerungs- und Gutachterleistungen 
Fachbereich: 
23 - Amt für Gebäudemanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 23.09.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 29.09.2025 Vorberatung 
Rat 09.10.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat beschließt die Finanzierung von Steuerungs- und Gutachterleistungen 
inklusive der Genehmigungsplanung des Projektes „Neubau Technisches 
Verwaltungsgebäude” (TVG) mit Kosten in Höhe von 5.759.564 EUR. Die Deckung 
erfolgt über das Budget des Dezernats 02 haushaltsneutral. 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beauftragt die Verwaltung sowie in 
der Folge das städtische Tochterunternehmen Immobilien Projektmanagement 
Düsseldorf GmbH (IPM), in der Funktion der Bauherrin, die Genehmigungsplanung 
für den Neubau an der Moskauer Straße 23 in Düsseldorf-Oberbilk abzuschließen, um 
einen genehmigungsfähigen Bauantrag stellen zu können. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
Beschlusslage 
Beschluss - Drucksache Ö 23/ 35/2016 des Rates der Stadt vom 07.07.2016 
Bedarfsbeschluss - Drucksache Ö 23/ 45/2017 des Rates der Stadt vom 10.10.2017 
Änderungsantrag – Drucksache RAT/180/2019 des Rates der Stadt vom 28.11.2019 
2. Bedarfsbeschluss – Drucksache Ö BAU/003/2019/1 des Rates der Stadt vom 
06.02.2020 
Ergänzungsantrag – Drucksache RAT/050/2020 des Rates der Stadt vom 04.02.2020 
Änderungsbeschluss – Drucksache Ö BAU/006/2021 des HFA vom 08.03.2021

Seite 2 
Auslobungsbeschluss – Drucksache Ö BAU/014/2021 des Rates der Stadt vom 
18.11.2021 
Präambel 
Die LHD beschäftigt in der Stadtverwaltung über 13.000 Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter. Sie ist damit eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. Gegenwärtig 
ist ein Großteil der technischen Verwaltung der Landeshauptstadt am Standort 
„Auf‘m Hennekamp / Brinckmannstraße“ im Stadtteil Düsseldorf-Bilk untergebracht. 
Die fünf dort genutzten Einzelgebäude (TVG I-V) entsprechen nicht mehr den 
heutigen Anforderungen an eine moderne und flexible Arbeitsweise und weisen 
zudem erheblichen Sanierungsbedarf auf. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat 
am 06.02.2020 beschlossen, am Standort Moskauer Straße 23 ein neues 
Verwaltungsgebäude nach zukunftsorientierten Standards zu errichten. Damit sollen 
Synergien, bessere Verwaltungsabläufe, ein optimierter Bürgerservice und zeitgleich 
moderne sowie attraktive Arbeitsplätze in einem insgesamt nachhaltigen, gemäß der 
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)-Platin zertifizierten, Neubau 
ermöglicht werden. Damit einher geht die Chance, am neuen Standort Einrichtungen 
der Verwaltungen zusammenzufassen und den Bürgerinnen und Bürgern einen 
zentralen Anlaufpunkt für Serviceleistungen zu bieten. Ein Gebäude, in dem rund 24 
% aller Beschäftigten der LHD arbeiten werden, wird über viele Jahre die 
Unternehmenskultur prägen. 
Bedarfslage 
Die LHD plant, für rund 3.000 Mitarbeitende der Verwaltung neue, repräsentative 
Arbeitsflächen in einem technisch, energetisch und ökologisch anspruchsvollen 
Hochhaus zu schaffen. 
Um die Zeit zwischen Entwurfsabgabe und Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 
projektdienlich zu nutzen, wurde die IPM durch die Stadt mit der Erstellung der 
Genehmigungsplanung beauftragt. 
Zusätzlich wurde die IPM aufgefordert, die Planung und Ausschreibung für ein 
Fassadenmuster zu erstellen, einen Objektfilm zu erstellen sowie die Steuerungs- 
und Gutachterleistungen für das durch die geplante Maßnahme erforderliche 
Bauleitplanverfahren zu übernehmen. Dies umfasst auch eine externe 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projektes.  
Aufgrund der komplexen Planung sowie der notwendigen Abstimmung und Prüfung 
der Unterlagen für den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss, musste der 
ursprüngliche Zeitplan letztendlich angepasst werden. 
Die zeitliche Verschiebung löst zusätzliche Kosten in Höhe von 491.832 EUR brutto 
für Personalkosten der IPM sowie Kosten für die Projektsteuerung, das 
Projektkommunikationssystem sowie Zwischenleistungen des Generalplaners aus. 
Ausgangssituation 
 Wettbewerb: 
Mit dem 2. Bedarfsbeschluss des Rates vom 06.02.2020 (Drucksache Ö 
BAU/003/2019/1) wurde die IPM beauftragt, die Planungen für den Neubau 
des TVGs einzuleiten. In enger Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern 
wurden daraufhin die Auslobungsunterlagen für einen 
Generalplanungswettbewerb erstellt, dessen Durchführung der Rat der LHD 
am 18.11.2021 (Drucksache Ö BAU/014/2021) beschloss. Der Wettbewerb 
wurde als zweiphasiger, nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb 
mit einem vorgeschalteten offenen Teilnahmewettbewerb gemäß 
Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. 
Im Herbst 2022 ging die österreichische ARGE TVG, bestehend aus 
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Hertl.Architekten ZT GmbH und FCP

Seite 3 
Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH, als Siegerin des Wettbewerbes hervor. Im 
anschließenden Verhandlungsverfahren, an dem die Verfasser der vier besten 
Beiträge teilnahmen, konnte sich die ARGE TVG ebenfalls durchsetzen. Am 
30.01.2023 wurde der Generalplanervertrag zwischen der IPM und der ARGE 
TVG geschlossen. 
 
 Vorentwurfsplanung mit Nutzerabstimmungen: 
Ab Februar 2023 begann die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase LPh 2), die 
auf dem Wettbewerbsentwurf sowie auf den Empfehlungen des Preisgerichtes 
und der Sachverständigen basierte. Ein aktualisiertes Raum- und 
Funktionsprogramm der LHD, das im Vergleich zum Wettbewerb weitere 
Bedarfe für öffentliche und halböffentliche Zonen berücksichtigte, diente 
ebenfalls als Grundlage. Im Zuge der Vorentwurfsplanung fanden drei 
Nutzerrunden mit verschiedenen Nutzergruppen der Verwaltung statt, in 
denen die Anforderungen der Fachbereiche im Gebäude - unter Einbindung 
des Gesamtpersonalrates und der technischen Arbeitssicherheit - durch die 
IPM, das Amt für Gebäudemanagement und das Hauptamt (Amt für Personal, 
Organisation und IT) im Detail abgestimmt wurden. Der Vorentwurf wurde am 
11.12.2023 an die LHD übergeben. Nach anschließender Prüfung erfolgte eine 
Freigabe durch die LHD. 
 
 Entwurfsplanung mit Nutzerabstimmungen: 
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase LPh 3), die ab Februar 2024 begann, 
basierte auf der Vorentwurfsplanung sowie dem Prüfbericht der LHD zur 
Leistungsphase 2. Auch in dieser Phase wurden weitere Nutzerabstimmungen 
durchgeführt, um letzte Anforderungsdetails zu klären. Die Planung wurde am 
10.12.2024 fertiggestellt und der LHD zur Prüfung und Freigabe übergeben. 
Eine Freigabe erfolgte am 11.03.2025. Die Entwurfsplanung wurde der Kleinen 
Kommission Neubau TVG vorgestellt. 
 
 Genehmigungsplanung 
Die Genehmigungsplanung befindet sich derzeit in der Erstellung. Die 
Einreichung des Bauantrags soll kurz nach dem Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschluss erfolgen. Parallel wurde die Entwurfsplanung für ein 
Fassadenmuster erstellt sowie zugehörige Ausschreibungsunterlagen 
vorbereitet. Über die Planung und Erstellung eines Fassadenmusters ist die 
Kleine Kommission informiert worden, seitens der Kleinen Kommission wurde 
der Mehrwert und die Notwendigkeit eines Fassadenmusters positiv bestätigt. 
Zudem wurde ein Objektfilm erstellt. 
 
Geplante Maßnahme: 
Der Neubau des TVG entsteht im zentral gelegenen Büro- und Wohnquartier des 
Internationalen Handelszentrums (IHZ) in Düsseldorf-Oberbilk. Der Standort ist 
hervorragend an den ÖPNV angebunden, mit fußläufig erreichbarem Hauptbahnhof 
sowie U-Bahn- und Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe. Auf dem Grundstück 
entsteht ein Hochhaus mit rund 107.000 m² Bruttogrundfläche und 110 Metern 
Höhe. Der markante Baukörper besteht aus vier versetzten Quadern auf einem 
viergeschossigen, öffentlich zugänglichen Sockel mit begrünten Innenhöfen und 
einem Hauptzugang über den IHZ-Park. 
Das Gebäude dient als modernes Dienstleistungszentrum für die Stadtverwaltung mit 
offenen Servicebereichen, einem Bewerbendenzentrum, Konferenzräumen, einem 
Restaurant für Mitarbeitende, flexiblen Büroetagen und Rückzugsräumen sowie 
Wintergärten. Im obersten Bereich befinden sich ein Bistro, ein Work-Life-Balance-
Bereich und Technikflächen. Zwei Tiefgeschosse unter dem IHZ-Park bieten 420 
Pkw- und 620 Fahrradstellplätze. Für Radfahrende stehen Rampen, ein Aufzug, 
Spinde, Duschen und eine Fahrradwerkstatt zur Verfügung.

Seite 4 
Der TVG-Neubau erfüllt höchste Anforderungen an Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit 
(gemäß DGNB-Platin). Zur Energieversorgung werden u. a. Geothermie, gereinigtes 
Grundwasser und Fassaden- sowie Dach-Photovoltaik genutzt. Die Materialwahl folgt 
dem Cradle-to-Cradle-Prinzip. Eine extensive Fassaden- und Dachbegrünung sowie 
klimaangepasste Bauweisen verbessern das Mikroklima und unterstützen die 
Artenvielfalt. 
Der Eingriff in den Park, unter anderem durch die Erstellung der Tiefgarage, wurde 
mit allen Urheberrechtsinhabern abgestimmt. Auf eine Grundstücksteilung wird aus 
funktionalen Gründen verzichtet. 
Kosten 
 
Durch diesen Beschluss wird die Mittelbereitstellung für die nachfolgenden Kosten 
beschlossen: 
 Kosten Genehmigungsplanung inklusive Objektfilm und Planung des 
Fassadenmusters:  
4.703.966 EUR brutto 
 
 Kosten für die Steuerungs- und Gutachterleistungen, unter anderem des 
Bauleitplanverfahrens sowie externe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:  
563.766 EUR brutto 
 
 Zusatzkosten durch die Anpassung des Zeitplans im Hinblick auf den 
Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses: 
491.832 EUR brutto 
 
Somit ergibt sich ein Gesamtbedarf von 5.759.564 EUR brutto. 
Finanzierung 
Nach positiver Beschlussfassung werden im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 
5.759.564 EUR benötigt, die über das Budget des Dezernates 02 gedeckt werden 
können. Der weitere Bedarf für die Folgejahre ergibt sich aus diesem Beschluss nicht, 
sondern wird mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss beschlossen. 
Konto des Amtes für Gebäudemanagement (7.90000512 78510000) 
Anlagen: 
keine

Beratungsverlauf (3)

23.09.2025 Bauausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2025 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BAU/011/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
01.09.2025
Erstellt
06.08.2025 08:43