2015/0581
Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
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Auf dem Weg
zur inklusiven
Stadt
Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderung
1. Einführung
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden
3. Handlungsfelder
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
3.2 Handlungsfeld: Frauen
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
3.4 Handlungsfeld: Bauen
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
3.6 Handlungsfeld Wohnen
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
4. Ausblick
Anlagen
1. Einführung
Seite 3
1. Einführung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und viele Akteure und Akteurinnen setzen sich
bereits seit vielen Jahren engagiert für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung ein.
Alle tragen dazu bei, dass sich unsere Stadt nach und nach zu einer barrierefreien und
inklusiven Stadt entwickelt. Mit Blick auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen haben viele gemeinsam in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
damit begonnen, ihre Arbeit und ihre Angebote weiterzuentwickeln und inklusiv
auszurichten.
In Darmstadt leben insgesamt ca. 12 000 Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Wobei hier zu bedenken ist, dass gerade Menschen mit einer psychischen
Beeinträchtigung keinen Schwerbehindertenausweis beantragen und damit statistisch
nicht erfasst sind.
Menschen mit Behinderungen sind keineswegs eine homogene Gruppe.
Unterschiedliche Beeinträchtigungen, unterschiedliche Lebensverläufe und -
bedingungen erfordern völlig unterschiedliche Unterstützungen, um eine Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Um inklusive Strukturen aufbauen zu können, orientiert sich der Aktionsplan an den
drei Prämissen Darmstädter Sozialpolitik: Prävention, Partizipation und
Sozialraumorientierung. Durch diese Leitlinie können die Anforderungen an eine
solidarische und emanzipatorische Sozialpolitik beteiligungsorientiert in den Stadtteilen
gesteuert werden.
Im Juli 2009 haben der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die
Stadtverordnetenversammlung die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung in allen Bereichen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Beschluss
bestärkt.
Damit stellt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihrer Verantwortung für die
kontinuierliche und prozessuale Entwicklung Darmstadts zu einer inklusiven Stadt.
Dabei werden folgende Leitlinien beachtet:
•Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet sein politisches Handeln
konsequent am Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen aus.
•Darmstadt verfolgt kommunal eine Politik für und mit Menschen mit
Beeinträchtigungen im Sinne der Einbindung, der Befähigung, der
selbstbestimmten Teilhabe und der Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz.
1. Einführung
Seite 4
Auf der Basis dieser Leitlinien arbeitet seit vielen Jahren in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
Die Projektgruppe tagt drei bis vier Mal im Jahr.
Die Projektgruppe wird im Sozialdezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
koordiniert. In der Projektgruppe arbeiten regelmäßig Interessenvertretungen von
Menschen mit Behinderung, Verbänden, verschiedenen Einrichtungen der
Behindertenhilfe, Vertreterinnen und Vertretern des Inklusiven Martinsviertels,
interessierte Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Relevante Maßnahmen der bisherigen Arbeit sind z. B. die Vernetzungs- und
Projektarbeit zu zahlreichen Themenstellungen, die Initiierung und Umsetzung des
Projektes „Inklusives Martinsviertel“ und die Bestellung der Behindertenbeauftragung
für barrierefreies Bauen und Mobilität und vieles mehr.
Die durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtete Stelle zur Koordinierung der
Inklusionsprojekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird auch
weiter den Prozess koordinieren und sich der Fragen und Anregungen der Darmstädter
Bürgerinnen und Bürger annehmen.
Aus der Projektgruppe ‚Stärkung der Teilhabe’ hat sich eine Arbeitsgruppe zur
Erstellung eines Aktionsplans gegründet, welche die Grundsätze des Aktionsplans
erarbeitet hat. Es wurden neun Handlungsfelder und die Arbeitsweise der jeweiligen
Arbeitsgruppen festgelegt
.
Unabhängig von der Vorlage dieses Aktionsplans ist die UN-
Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern zu
berücksichtigen, und zwar insbesondere bei der Erarbeitung von Grundsatzplanungen
sowie bei der Entwicklung neuer Projekte, Angebote und Standards.
Der kommunale Aktionsplan ist der Handlungsplan der Kommune. Er enthält die
Beschreibung des Ist-Standes und der Ziele, die durch den Plan bearbeitet werden
sollen. Diese werden im Aktionsplan beschrieben und festgelegt.
Darüber hinaus regelt er die verantwortliche Ausführung, den zeitlichen Rahmen, die
Evaluation und die Fortschreibung dieser Maßnahmen. Die mit dem ersten Aktionsplan
aufgestellten Maßnahmen sind kein abschließender Katalog, sondern werden
kontinuierlich ergänzt.
Der kommunale Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde mit
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern erarbeitet und wird
entsprechend fortgeschrieben.
In der Folge sind bei den erarbeiteten Maßnahmen Verantwortlichkeiten der Kommune
zugeschrieben.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt jedoch grundsätzlich in Zusammenarbeit mit
den Kooperationspartnern und –partnerinnen (Träger, Vereine, Verbände und
Initiativen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt).
1. Einführung
Seite 5
Im Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden dazu folgende Handlungsfelder benannt und
konkretisiert:
•Handlungsfeld: Bewusstsein und Beteiligung
•Handlungsfeld: Frauen
•Handlungsfeld: Erziehung, Bildung und lebenslanges Lernen
•Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
•Handlungsfeld: Kommunikation
•Handlungsfeld: Wohnen
•Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
•Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
•Handlungsfeld: Kultur, Sport und Freizeit
Die Arbeitsweise erfolgte in allen Handlungsfeldern gleich, nach der Erörterung der UN-
BRK, die in jedem Handlungsfeld vorweggestellt ist, wurde dargestellt, diskutiert und
prozesshaft festgehalten:
•Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt
und
•Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt
Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der viele Schritte erfordert und in dem
Lösungen nach und nach entwickelt werden. In diesem Sinne sollen in diesem
Aktionsplan erste Maßnahmen beschrieben werden, die innerhalb einer bestimmten
Zeit umgesetzt werden sollen.
Zum einen ist damit eine Verbindlichkeit verbunden, zum anderen wird der Aktionsplan
weiterhin als eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung weiterer Ziele,
Maßnahmen und Aktivitäten verstanden und demnach kontinuierlich ergänzt.
Zu den jeweiligen Handlungsfeldern wurden neun Arbeitsgruppen gegründet.
In der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde
über den Diskussionsstand der Arbeitsgruppen informiert und alle, die Interesse hatten,
konnten mitarbeiten.
Über das Selbsthilfebüro des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wurden die Protokolle
der jeweiligen Sitzungen und die prozesshafte Fortschreibung des jeweiligen
Handlungsfelds schriftlich zugänglich gemacht.
Nicht jeder und jedem ist es möglich, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen.
So konnte eine Beteiligung auch durch Einzelgespräche sichergestellt werden.
Exemplarisch wurden die Schülerinnen und Schüler der SchülerInnenvertretung der
Ernst-Elias-Niebergallschule über den Aktionsplan informiert und konnten ihre
Ansichten einbringen.
1. Einführung
Seite 6
Beim Inklusiven Martinsviertel wurde in den verschiedenen Arbeitsgruppen und
Veranstaltungen für den Aktionsplan geworben und viele haben sich an Sitzungen oder
durch Einzelgespräche beteiligt.
Im Rahmen des Fachtages zum Thema „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderung“
sowie beim Darmstädter Festival „Alles inklusive?!“ wurde der Aktionsplan thematisiert.
Bürgerinnen und Bürger konnten sich in Kleingruppen oder beim World-Café in der
Centralstation in Darmstadts Mitte beteiligen. Ergebnisse fließen in den Aktionsplan ein.
In den Sitzungen der Projektgruppe zur ‚Stärkung der Teilhabe‘ wurde über den
Aktionsplan immer wieder berichtet. Ein Zwischenbericht wurde von den Beteiligten
erstellt und im Rahmen einer Arbeitssitzung, zu der alle Interessierten eingeladen
waren, vorgestellt.
Zu der Sitzung der Vorstellung des Zwischenberichts wurde von Seiten der
Studierenden der Evangelischen Hochschule eine Handlungsempfehlung zur Beteiligung
eingebracht.
Die Arbeitsergebnisse wurden zudem der Arbeitsgruppe zum Aktionsplan zur
Verfügung gestellt. Damit konnte sichergestellt werden, dass möglichst viele sich an
diesem Prozess beteiligen können.
Mitgearbeitet haben:
Bauverein AG, BeWo Darmstadt e.V., Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.,
Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., Caritasverband Darmstadt e.V.,
Centralstation GmbH, Club der Behinderten und ihrer Freunde in Darmstadt und
Umgebung e.V. (CBF e.V.), Deutscher Frauenring Darmstadt e.V., Evangelische
Hochschule Darmstadt, Studiengang Inclusive Education/ Integrative Heilpädagogik mit
Studierenden, Fachkonferenz Altenhilfe, Emilia Seniorenresidenz GmbH, Freie
Comeniusschule, Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Handwerkskammer Frankfurt-Rhein
Main, Klinikum Darmstadt GmbH - Pflegedienstleitung, Landeswohlfahrtsverband –
Integrationsamt, Ludwig Schwamb Schule, Mühltalschule, Nieder Ramstädter Diakonie -
MitarbeiterInnen, Pro Familia e.V., Schwerbehindertenbeauftragte der Fa. Merck KGaA, ,
SchülerInnenvertretung der Ernst-Elias-Niebergallschule, Schwerhörigenbund
Darmstadt e.V., Stadtelternbeirat, Teilnehmende beim Kulturfestival „Alles Inklusive?!“,
ZwischenRäume Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Amt für Soziales und Prävention, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Amt für
Wohnungswesen, Bauaufsichtsamt, Bürgerbeauftragte, Denkmalschutzbehörde,
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - Wohnheimrat,
Werkstattrat, Eigenbetrieb Immobilienmanagement , Frauenbeauftragte, Mitarbeitende,
Frauenbeauftragte, Grünflächenamt, Jobcenter - Geschäftsführung und
Schwerbehindertenbeauftragte, Jugendamt - Städtischer Sozialdienst, Abt.
Eingliederungshilfe, Abt. Kinderbetreuung, Familienzentrum, Kulturamt,
Pflegestützpunkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Schulamt,
Schwerbehindertenbeauftragte der Stadtverwaltung, Sportamt, Stadtplanungsamt,
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Stadtbibliothek, Volkshochschule.
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden
Seite 7
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden
„Alles für alle“, „alle dabei“, „Vielfalt“, „alles inklusive“, „Teilhabe“ sind einige der
Antworten, die zum Begriff Inklusion während des Darmstädter Festivals „Alles
Inklusive?!“ im Mai 2015 gesammelt wurden.
In Artikel 3 der UN- Behindertenrechtskonvention wird der Grundsatz „volle und
wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“
beschrieben.
Die Forderung nach Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner
Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen
Umfang teilzuhaben.
Anhand des Schaubilds wird Exklusion, Separation, Integration und Inklusion
abgebildet.
( Quelle: inklusion.wikipedia.org )
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden
Seite 8
Im Bildungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg wurde in der Arbeitsgruppe ‚Inklusiver Sozialraum und lebenslanges Lernen’
folgende Definition von Inklusion erarbeitet:
Inklusion ist wenn jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und
gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von
Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer
Herkunft, Geschlecht, Alter, Weltanschauung und sexueller Ausrichtung.
Das Wort Inklusion kommt aus dem lateinischen und heißt so viel wie „einschließen“ im
positiven Sinne von „einbeziehen“: Alle Menschen gehören dazu, jeder kann mitmachen.
Inklusion ist ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt, nicht nur für Menschen mit
Beeinträchtigungen.
Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand
gedrängt werden darf.
1
Inklusion ist eine Haltung.
Zu den Grundideen einer inklusiven Haltung gehört es, die Herausforderungen des
Miteinanders menschenwürdig anzunehmen.
Diese Haltung beinhaltet einen wertschätzenden Umgang im Miteinander.
Diese Haltung ermöglicht allen Menschen am Leben teilzuhaben und Barrieren für eine
Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen. Dabei erkennt Inklusion jede Person in
ihrer Einmaligkeit an, mit ihren Kompetenzen, Bedürfnissen und Stärken und
Schwächen.
Inklusion umfasst mehr als dabei sein. Inklusion ist „ Ausdruck einer Philosophie der
Gleichwertigkeit jedes Menschen, der Anerkennung von Verschiedenheit, der Solidarität
der Gemeinschaft und der Vielfalt von Lebensformen“.
2
Inklusion findet auf der Basis der Anerkennung unserer gesetzlich verbrieften
Grundrechte statt.
Inklusion ist ein Prozess.
Dieser Prozess kann überall und jederzeit beginnen, hört aber nicht auf. Es gibt
unterschiedliche Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen und verschiedene
Ebenen, auf denen jede und jeder Einzelne selbst wirken kann.
Die Anerkennung, Wertschätzung und Nutzung der vorhandenen Formen von Vielfalt in
einer Gesellschaft trägt dazu bei, die Lebensqualität aller Menschen zu erhöhen und ist
ein Gewinn für eine Gesellschaft.
1 vgl. www. Institut für Menschenrechte.de online-Handbuch
2 Seifert,M. Inklusion ist mehr als Wohnen in der Gemeinde. In: Dederich, M., Greving, H., Rödler, P. ( Hrsg.)
Inklusion statt Integration. Heilpädagogik als Kulturtechnik, Psychosozialer Verlag, Gießen, 2006, S.100
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden
Seite 9
Inklusion bedeutet damit auch die Auseinandersetzung auf allen Ebenen, damit
Barrieren abgebaut werden, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern 3.
In allen Prozessen, die bisher in Darmstadt gestartet und durchgeführt wurden, in den
Kleinen wie den Großen, wurde deutlich, dass Inklusion Zeit bedarf. Von daher werden
die Schritte systematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt wie im Aktionsplan
beschrieben umgesetzt.
Um Inklusion zu erreichen, müssen Exklusionsstrukturen erkannt, analysiert und
abgebaut werden.
3 Vgl. Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion. Ein Praxishandbuch.
Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft (hrsg.). S. 18-20 u. 25-26.
3. Handlungsfelder
Seite 10
3. Handlungsfelder
Im Folgenden werden die neun Handlungsfelder vorgestellt.
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnah-
men zu ergreifen, um
a.
in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das
Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer
Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b. Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behin-
derungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen
Lebensbereichen zu bekämpfen;
c. das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behin-
derungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a. die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur
Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i. die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behin-
derungen zu erhöhen,
ii. eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein
größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii. die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Men-
schen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum
Arbeitsmarkt zu fördern;
b. die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Men-
schen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen
Kindern von früher Kindheit an;
c. die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer
dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d. die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für
Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 11
Einführung:
Es geht in diesem Handlungsfeld um Bewusstsein und um Beteiligung.
Bewusstsein
Nach wie vor gibt es Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen. Menschen
ohne Behinderungen haben noch oft Berührungsängste und sind in verschiedener
Hinsicht unsicher im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht Behinderung nicht als negative oder
defizitäre Abweichung von der Norm. Beeinträchtigungen sind vielmehr ein Teil
menschlicher Vielfalt.
Im genannten Artikel 8 wird die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und
ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein gefordert.
Daraus ergibt sich beispielsweise die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Akteure und
Akteurinnen aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Thema Behinderung zu sensibilisieren.
Es gilt ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Behinderung ein Resultat des
Wechselverhältnisses zwischen individueller Beeinträchtigung und der Umwelt ist.
Die Belange von Menschen mit Behinderung sind bei allen städtischen Vorhaben zu
beachten. Neben der direkten Beteiligung der Menschen mit Behinderung ist die
Einbeziehung der externen Behindertenbeauftragung für Bauen und Mobilität von
Bedeutung. Diese soll nach Möglichkeit in allen relevanten Themenbereichen um
Stellungnahmen gebeten werden, um deren Erfahrungsschatz, der sich auch wiederum
aus einem Netzwerk von Behindertenverbänden und dem Kontakt mit der Bevölkerung
sowie Fachwissen speist, in die Projekte und Maßnahmen einfließen zu lassen. Darüber
hinaus sind formale Beteiligungsformate der externen Behindertenbeauftragung bei
baulichen Maßnahmen davon unberührt.
Verwaltungsexterne Kooperations- und Beteiligungsmodelle zur Umsetzung von
Projekten und Maßnahmen werden von der Koordination für Inklusionsprojekte nach
Bedarf in Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten gesteuert und geleitet.
Es gilt Menschen mit Beeinträchtigungen so zu stärken, so dass sie am gesellschaftlichen
Leben uneingeschränkt teilhaben können. Menschen mit Behinderung sollen darin
gestärkt werden, eigene Rechte und Pflichten zu verstehen.
Das Bewusstsein für die Ideen, Fähigkeiten und Beiträge von Menschen mit Behinderung
soll geschärft werden.
Beteiligung
Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird als gemeinsames Projekt
der Bürgerinnen und Bürger, der Politik und der Verwaltung verstanden.
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 12
Für die Bürgerschaft ist die Beteiligung ein wichtiges Mittel, um – in Ergänzung bereits
vorhandener Möglichkeiten – aktiv partizipativ an Vorhaben des Gemeinwesens direkt
teilzuhaben und an deren Gestaltung verantwortungsvoll mitzuwirken.
Für die Politik ist Bürgerbeteiligung ein wichtiges Instrument zur stärkeren Einbindung
der Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem vielfältigeren Entscheidungsprozess
und zur Stärkung der demokratischen Grundstruktur.
Für die Verwaltung ist Bürgerbeteiligung ein Grundsatz, um transparent und effizient zu
einer optimalen Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
4
Die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt in Zusammenarbeit mit politischen
Vertreterinnen und Vertretern, Trägern der Behindertenhilfe, der Selbsthilfe,
Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Um in Darmstadt dauerhaft die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auszubauen
und zu sichern, wurde in der Arbeitsgruppe die Aufwertung der Projektgruppe zur
Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung empfohlen, mit dem Ziel, dass von
dort aus die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans begleitet, kontrolliert und
weiterentwickelt werden sollen.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
arbeiten mit:
BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., CBF e.V.,
Evangelische Hochschule Darmstadt - Studiengang Inclusive Education / Integrative
Heilpädagogik, Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Nieder-Ramstädter Diakonie,
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bürgerbeauftragte, Eigenbetrieb Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen, Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2009 mit einem Magistratsbeschluss die
Erklärung von Barcelona unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, die Belange von
Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Die Initiative dazu kam aus
dem Bündnis für Menschen mit Behinderung in Stadt und Landkreis.
In der Folge wurde die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung eingerichtet, die seither regelmäßig tagt.
Unter der Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollen geeignete Maßnahmen
entwickelt werden, um Darmstadt inklusiv zu gestalten.
4 Präambel : „Damit alle mitmachen können“ – Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 13
An nachfolgenden Beispielen wird deutlich, wie es gelingen kann, Inklusion in die Mitte
der Gesellschaft zu holen und damit Begegnung, Beteiligung und Sensibilisierung zu
erreichen.
Das Projekt „Inklusives Martinsviertel“ wurde in enger Zusammenarbeit zwischen
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Hochschule Darmstadt, der Software-AG
Stiftung und der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt. Weitere Mitglieder waren
BeWo Darmstadt e.V., CBF e.V., Demenz Forum Darmstadt e.V., Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen und ZwischenRäume Darmstadt.
Das Projekt „ Inklusives Martinsviertel“ hat zum Ziel Inklusion in allen Lebensbereichen
wie Bildung, Wohnen, Arbeit, Freizeitgestaltung und Mobilität etc. im Stadtteil
Martinsviertel der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. Mit dem Begriff Inklusion
wird ein Perspektivwechsel im Zusammenleben beschrieben. Wurde bisher
vorausgesetzt, dass sich die Menschen den vorhandenen Strukturen anpassen, so wird
im Inklusiven Martinsviertel und im Aktionsplan festgelegt, dass sich die Strukturen
verändern müssen, um gleichberechtigte Teilhabe für alle zu garantieren.
Die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erfahrungen sollen auf das gesamte
Stadtgebiet übertragen werden, um gelebte Inklusion nach und nach in allen Stadtteilen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen.
Das Inklusive Martinsviertel hat über zahlreiche Veranstaltungen, wie z. B. Lesungen,
inklusive Freizeitveranstaltungen oder inklusiven Ferienspielen dazu beigetragen, das
Thema Inklusion in die Öffentlichkeit zu holen und damit zu sensibilisieren und
Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen.
Die Veranstaltungen, bei denen Menschen mit und ohne Behinderungen ihre Ideen
gemeinsam umgesetzt haben, wurden barrierefrei durchgeführt. Dabei wurden von
Veranstaltung zu Veranstaltung neue Erfahrungen gemacht, mit größter Achtsamkeit
wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderung aufgegriffen.
Die Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit,
war unter Leitung von Professor Dr. Manfred Gerspach, ab 2012 mit der
Wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beauftragt, die im Mai 2014 mit der Vorlage
eines Abschlussberichts endete.
Aus dem Bericht gehen verschiedene Empfehlungen hervor wie zum Beispiel die
Errichtung eines Übersetzungsbüros in Leichte Sprache oder den Ausbau von
Praktikaplätzen für Menschen mit Behinderung.
5 Die Empfehlungen werden im
Aktionsplan aufgegriffen.
In der weiteren Arbeit des Projekts „ Inklusives Martinsviertel“ konnten neue Partner
und Partnerinnen gewonnen werden. In Kooperation zwischen Stadt und der
Evangelischen Hochschule, der evangelischen Martin Luther Gemeinde, dem
Caritasverband Darmstadt e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird die
Weiterarbeit konzeptionell neu ausgerichtet.
5 vgl. Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts „Inklusives Martinsviertel“ , Prof.
Dr. Manfred Gerspach, Ulrike Schaab, Hochschule Darmstadt, S. 32
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 14
In der Wissenschaftsstadt hat sich durch das bürgerschaftliche Engagement im
Inklusiven Martinsviertel bereits eine Sensibilisierung für die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung entwickelt (siehe Broschüre Inklusives Martinsviertel). Diese
Sensibilität gilt es fortzusetzen und auszubauen.
Das Festival Alles Inklusive?! fand in der Zeit vom 5. bis 17. Mai 2015 statt.
Mehr als 2500 Besucherinnen und Besucher haben an Veranstaltungen des Festivals
teilgenommen. 30 Veranstaltungen fanden an 12 Tagen an 16 verschiedenen Orten in
der Stadt statt.
Das Festival wurde initiiert von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Centralstation
GmbH, der Evangelischen Hochschule Darmstadt und dem Staatstheater Darmstadt.
In verschiedensten Veranstaltungen konnten sich viele Menschen mit und ohne
Behinderung begegnen. Sie waren entweder selbst Akteur und Akteurin oder
Zuschauerin und Zuschauer.
Vielfalt war auch bei den unterschiedlichen Formaten erlebbar, ob bei Theater, Musik,
Kunstausstellung, Diskussionen oder bei den Moderationen. Hilfepunkte, organisiert
vom Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, der Stiftung
Nieder-Ramstädter Diakonie, boten Auskunft und Unterstützung auf allen
Veranstaltungen des Festivals an.
Die Veranstaltungen wurden zudem barrierefrei angeboten, die Programmzeitschrift
war in vielen Teilen in Leichter Sprache geschrieben, es standen FM-Anlagen zur
Verfügung und Gebärdendolmetscherinnen haben die Veranstaltungen übersetzt.
Dieses Festival hat zu Sensibilisierung und Beteiligung in besonderem Maße beigetragen
In den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung ist der Passus „Damit alle mitmachen können“
verankert - inklusive Beteiligung wird als Grundsatz benannt.
Um das zu realisieren, müssen angemessene Voraussetzungen geschaffen werden, die
allen reelle Beteiligungschancen garantieren und das vorhandene Beteiligungspotential
ausschöpfen. Dabei sind adäquate Information und Beteiligungsformate von Bedeutung.
Um Informationen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, wird bei
Veröffentlichungen eine einfache Sprache verwendet, die durch den Einsatz von Bildern
ergänzt wird.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Der Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt jeweils am 5. Mai begangen
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan: Jährlich
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv barrierefreie
Öffentlichkeitsarbeit zu Bewusstseinsbildung unter Einbeziehung der
Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Umsetzung von digitalen
Informationen aus dem Rathaus in Leichter Sprache und mit Videofilmen
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 15
Verantwortlich: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung und Amt für Interne Dienste,
IT-Abteilung
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Fortführung des Projekts „ Inklusives Martinsvierte l“
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte in Kooperation mit allen
Projektbeteiligten
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Fortbildungsangebote für alle Bürger und Bürgerinne n, auch für
Kommunalpolitikerinnen und -politiker zum Thema Het erogenität und
Diversity und Moderation in Leichter Sprache
Verantwortlich: Volkshochschule
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Fortbildungsangebote in der Verwaltung der Wissensc haftsstadt Darmstadt
zur Verbesserung des Umgangs zwischen Bürgerinnen u nd Bürgern mit
Behinderung und der Verwaltung
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan: Bis Ende 2017
In den weiteren Handlungsfeldern werden zudem Maßnahmen beschrieben, die zur
Sensibilisierung beitragen zum Beispiel
Handlungsfeld Arbeit
•Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen in Bezug auf Einstellung von
Menschen mit Behinderung und beruflicher Integration
Verantwortlich: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Zeitplan: Ab 2016 und fortlaufend
Förderung der Selbsthilfe
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt Initiativen von Menschen mit
und ohne Behinderung zur inklusiven Bewusstseinsbildung
Verantwortlich : Sozialdezernat
Zeitplan : Fortlaufend
•Unterstützung bei der Aktivierung der Selbsthilfe f ür Menschen mit
Lernschwierigkeiten
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen und
Sozialdezernat in Kooperation mit dem Selbsthilfebüro des Paritätischen
Zeitplan: Bis Ende 2017
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 16
•Fortbildungsangebote zur politischen Bildung mit de m Ziel, die Inhalte der
UN-Behindertenrechtskonvention zu vermitteln und da durch zur
Umsetzung und Verantwortungsübernahme verschiedener Gruppen und
Personen beizutragen
Verantwortlich: Volkshochschule
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Sicherstellung der Zugänglichkeit zum Internet in W ohnheimen und
Werkstätten
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan: Bis Ende 2017
Beteiligung
•Stärkung der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung mit dem Ziel, die Umsetzung des Aktionsplanes in
Unterarbeitsgruppen zu den verschiedenen Handlungsfeldern zu begleiten,
weiterzuentwickeln und zu evaluieren sowie die Vernetzung der Akteure
und Akteurinnen sicher zu stellen. Die bestehenden Unterarbeitsgruppen zu
den verschiedenen Handlungsfeldern tagen einmal jährlich, um den Stand der
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu verfolgen und gegebenenfalls
nachzusteuern. Hierfür erhalten sie einen Monat vor der Sitzung einen
Sachstandsbericht der zuständigen städtischen Stelle. Sollte sich die erwartete
Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Projektgruppe und über die Fortführung
der Unterarbeitsgruppen als unzureichend erweisen, kann ggf. eine Kommission
nach §72 HGO zum Thema Inklusion eingesetzt werden.
Verantwortlich: Sozialdezernat, Koordination für inklusive Projekte
Zeitplan: kontinuierlich
•Im Rahmen der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in d er Wissenschaftsstadt
Darmstadt werden kontinuierliche Überprüfungen vorg enommen, ob die
Gruppe der Menschen mit Behinderung tatsächlich in die
Beteiligungsprozesse eingebunden sind. Ggfs. Werden Formate überprüft
und angepasst.
Verantwortlich: Bürgerbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Zeitplan: kontinuierlich
Nachfolgendes Schaubild zeigt die Struktur der künftigen Arbeit in der Projektgruppe
und die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplanes. Dabei wird empfohlen,
kommunalpolitische Gremien einzubeziehen und über den Verlauf der Umsetzung des
Aktionsplanes direkt zu informieren und in regelmäßigen Austausch zu treten.
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung
Seite 17
Projektgruppe zur Stärkung der
Teilhabe
für Menschen mit Behinderung
Mit relevanten
Ämtern der
Verwaltung
Externer Begleitprozess/Evaluation mit Beteiligung der
Akteure durch eine unabhängige Stelle
Bauen und Mobilität
Bildung/Lebenslanges
Lernen
Kommunikation
Bewusstsein und Beteiligung
Arbeit und Beschäftigung Gesundheit und Pflege
Kultur/Freizeit/Sport
Frauen
Wohnen
4 x im Jahr/ einmal jährlich mit den
Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Vorsitz
Sozialdezernat
Einmal im Jahr
Jede/Jeder
kann
teilnehmen
Externe
Behinderten-
beauftragung
3.2 Handlungsfeld: Frauen
Seite 18
3.2 Handlungsfeld: Frauen
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 6 – Frauen mit Behinderung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen
mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht
Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten
voll und gleichberechtigt genießen können.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen
Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu
garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und
Grundfreiheiten ausüben und genießen können.
Einführung:
Mit Artikel 6 fordert die UN Behindertenrechtskonvention den Schutz vor
Mehrfachdiskriminierung, den sozialen Schutz und die größtmögliche Unterstützung für
Frauen mit Behinderung.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde an diesem Thema bereits gearbeitet.
Insbesondere am Fachtag „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderung“ wurde hierzu
diskutiert und es wurden Forderungen für den Aktionsplan formuliert.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Frauen arbeiten mit:
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V., Werkstattrat der Beschäftigten des Eigenbetriebs
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Frauenbeauftragte des
Eigenbetriebs der Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen,
Frauenbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Pro Familia Darmstadt und die
Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeitet für eine tatsächliche
Gleichstellung von Frauen und Männern. Gender Mainstreaming – also die konsequente
Hinterfragung aller Maßnahmen auf deren Auswirkungen auf Frauen und Männer –
findet hierbei Berücksichtigung.
Das Frauenbüro arbeitet als Interessenvertretung innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung und hat den gesetzlichen Auftrag, sich dafür einzusetzen und darüber
zu wachen, dass in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche
Gleichstellungsgebot für Frauen und Männer erfüllt wird.
Die Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, bestehende Strukturen zu hinterfragen und
an Veränderungen mitzuwirken, sich für neue Themen und Ideen einzusetzen und so die
3.2 Handlungsfeld: Frauen
Seite 19
Chancen und Lebensperspektiven von Frauen zu verbessern. Dies gilt für Frauen in allen
Lebenslagen.
Das Frauenbüro nimmt dabei geschlechtsspezifische Analysen vor, benennt
geschlechtsspezifische Diskriminierung und initiiert Maßnahmen zur Frauenförderung.
Mehrfachdiskriminierung, z. B. Frausein und Behinderung ggfs. mit
Migrationserfahrung, ist eine extreme Form der Ausgrenzung, von der Frauen
besonders betroffen sind.
Insofern hat das Frauenbüro den dezidierten Auftrag, Teilhabegerechtigkeit zu erhöhen
und entsprechende Maßnahmen dafür zu ergreifen, dies in allen gesellschaftspolitischen
Bereichen wie in der Erwerbsarbeit, der Familie, in der Mädchenarbeit, in Kultur, Sport,
Freizeit usw.
Das Frauenbüro arbeitet im Netzwerk Gewaltschutz und sensibilisiert dabei auch für die
Situation von Frauen mit Behinderungen.
So sind Frauen und Mädchen mit Behinderung häufiger von sexualisierter, körperlicher
und psychischer Gewalt betroffen als nicht behinderte Frauen und Mädchen.
6
Alle Veranstaltungen des Frauenbüros beachten barrierefreie Zugänge zu den jeweiligen
Fachtagen, Festen oder Vorträgen, bei Bedarf wird beispielsweise das Dolmetschen in
Gebärdensprache oder Assistenz angeboten.
Informationsmaterialien zum Beispiel zum Hilfetelefon werden auch in leichter Sprache
zur Verfügung gestellt.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Etablierung einer Frauenbeauftragten für Beschäftig te (Menschen mit
Beeinträchtigung) im Eigenbetrieb Darmstädter Werks tätten und
Wohneinrichtungen
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan : Innerhalb der nächsten 2 Jahre
•Fortführung der Sensibilisierungsarbeit durch Weite rbildungsangebote und
Fachtage
Verantwortlich: Alle, insbesondere die Frauenbeauftragte
Zeitplan: Jedes zweite Jahr ein Fachtag
•Umsetzung der Musterdienstvereinbarung zum Umgang m it
Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuel ler Gewalt gegen
Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstation ären Einrichtungen
der Behindertenhilfe
6 Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und
Behinderungen in Deutschland" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, 2012
3.2 Handlungsfeld: Frauen
Seite 20
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan: Ab sofort
•Durchführung eines Inklusiven Wendokurses für Mädch en
Verantwortlich: Frauenbüro in Kooperation mit Frauen Offensiv e.V.
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Bereitstellung von ausreichend zeitlichen Ressource n für Einzelberatungen
für Frauen mit Lernschwierigkeiten und ihre Unterst ützer und
Unterstützerinnen insbesondere bei der Beratung bei Schwangerschaft,
Familienplanung und Schwangerschaftskonflikt
Verantwortlich: Frauenbüro in Kooperation mit Pro Familia e.V. und
Fachberatungsstelle des Frauenhauses Darmstadt
Zeitplan: Bis Ende 2017
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 21
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung –
lebenslanges Lernen
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 7 – Kinder mit Behinderung
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten,
dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.
(2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben,
ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen
Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter
und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße
Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.
Artikel 23 – Achtung der Wohnung und der Familie
(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der
Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und
Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage
des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen
und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;
das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste
Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang
zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und
Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser
Rechte zur Verfügung gestellt werden;
Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre
Fruchtbarkeit behalten.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit
Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und
Vermögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das
innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes
ausschlaggebend. Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 22
angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung.
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in
Bezug auf das Familienleben haben. Zur Verwirklichung dieser Rechte und mit dem Ziel,
das Verbergen, das Aussetzen, die Vernachlässigung und die Absonderung von Kindern
mit Behinderungen zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern mit
Behinderungen und ihren Familien frühzeitig umfassende Informationen, Dienste und
Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern
von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich
nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren
bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. In keinem Fall darf
das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider
Elternteile von den Eltern getrennt werden.
(5) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Fällen, in denen die nächsten
Familienangehörigen nicht in der Lage sind, für ein Kind mit Behinderungen zu sorgen,
alle Anstrengungen zu unternehmen, um andere Formen der Betreuung innerhalb der
weiteren Familie und, falls dies nicht möglich ist, innerhalb der Gemeinschaft in einem
familienähnlichen Umfeld zu gewährleisten.
Artikel 24 – Bildung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf
Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der
Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives
Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die
menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das
Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den
Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre
Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung
bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu
befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht
aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen
Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen
werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in
der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht
an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 23
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die
notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame individuell
angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche
schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische
Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte
Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem
Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und
alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von
Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere
Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der
sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere
Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den
Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem
Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung
gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten
geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit
Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur
Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen
des Bildungswesens.
Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die
Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der
Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit Anderen Zugang zu allgemeiner
Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen
haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit
Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 24
Einführung:
Unter lebenslangem Lernen wird das Konzept verstanden, das Menschen befähigt,
während ihrer gesamten Lebensspanne zu lernen. Lebenslanges Lernen ist in den
Kategorien formales, non-formales und informelles Lernen vorhanden.
Formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der in einem organisierten und
strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Kontext (Schule, Hochschule, etc.)
stattfindet. In der Regel führt dies zum Erwerb einer Qualifikation in Form eines
Zeugnisses oder Befähigungsnachweises. Zum formalen Lernen gehören Systeme der
allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung.
Nichtformales oder auch non-formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im
Rahmen planvoller Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeit) stattfindet und bei
dem das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird (zum Beispiel im Rahmen
eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Es kann Programme zur Vermittlung von im Beruf
benötigten Fähigkeiten, für die Alphabetisierung von Erwachsenen und die
Grundbildung nach Schulabbrüchen umfassen.
Obwohl (nach Schätzungen) etwa 70 Prozent der Lernprozesse Erwachsener außerhalb
von Bildungsinstitutionen stattfinden, hat das „informelle Lernen“ in Deutschland lange
Zeit nicht die gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, wie dies
in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Informelles Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im Alltag – am Arbeitsplatz, im
Familienkreis oder in der Freizeit – stattfindet und in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder
Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Es ist aus Sicht des Lernenden
möglicherweise nicht beabsichtigt.
7
In der Arbeitsgruppe „Inklusive Sozialräume und lebenslanges Lernen“ des
Bildungsbeirates der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg wurde Inklusion wie folgt definiert:
„Inklusion ist, wenn jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und
gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von
Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer
Herkunft, Geschlecht, Alter, Weltanschauung und sexueller Ausrichtung.“
Ziel inklusiven Lernens ist, an allen Orten, an denen Bildung stattfindet, inklusive
Strukturen zu entwickeln und zu stärken, bei der Erziehung im Elternhaus, in
Kindertagestätten, in der Schule, in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in
der Erwachsenenbildung usw.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt besuchen Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen vorrangig dieselben Schulen, nachdem sie zuvor gemeinsam in
denselben, inklusiv arbeitenden Kindertagesstätten betreut wurden.
7 Vgl. http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/caritas/lebenslanges_lernen/273137
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 25
Inklusiven Unterricht zu gestalten und zu entwickeln, ist Aufgabe des Hessischen
Kultusministeriums und damit liegt die Aufgabe in der Umsetzung beim staatlichen
Schulamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das staatliche
Schulamt bezeichnet sich als regionale Qualitätsagentur, die die Qualität von Schule und
Unterricht in der Region und die Funktionsfähigkeit der Schule sichert.
Das städtische Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt erbringt u.a. Leistungen in
Bezug auf Lernmittel und der barrierefreien Zugänglichkeit von Schulgebäuden.
Das Kultusministerium beschreibt Inklusion als „Entwicklungsaufgabe, die in die
ständige Qualitätsentwicklung jeder Schule eingebettet ist.“
8
In der Arbeitsgruppe zum Aktionsplan hat das staatliche Schulamt nicht mitgearbeitet,
da vornehmlich ein Plan der Kommune erarbeitet wurde.
Die Schulen Mühltalschule, Ludwig Schwamb Schule und die Freie Comenius Schule
brachten die Qualitätsentwicklung am Beispiel ihrer Schulen in den Erarbeitungsprozess
ein.
Unter einer „ inklusiven Schule“ versteht die Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld
Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen eine Schule, die für alle Kinder und
Jugendlichen offen ist. Die Schule übernimmt dabei die Verantwortung für alle Kinder
und Jugendlichen, damit diese in vollem Umfang an allen Gemeinschaftsaktivitäten
teilnehmen können. Die Kinder und Jugendlichen erhalten dazu die notwendige
individuelle Unterstützung. Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule in
heterogenen Lerngruppen. Der Unterricht findet nicht lernzielgleich, sondern
binnendifferenziert statt. Die Kinder und Jugendlichen spielen, lernen und arbeiten
dabei am gemeinsamen Gegenstand.
Die Maßnahmen zum Bereich Schule im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
begreifen sich als Übergangsschritte eines Veränderungsprozesses.
Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule, mit den entsprechenden personellen und
räumlichen Rahmenbedingungen und Ressourcen im Sinne der obengenannten
Definition in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, werden Zwischenschritte nötig sein.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Erziehung und Bildung –
lebenslanges Lernen arbeiten mit:
Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., BeWo Darmstadt e.V., CBF e.V, Freie
Comenius Schule, Ludwig Schwamb Schule, Mühltalschule, Nieder-Ramstädter Diakonie,
Schülerinnen und Schüler der SchülerInnenvertretung der Ernst Elias Niebergallschule,
Stadtelternbeirat
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Städtisches Schulamt, Volkshochschule, Jugendamt -
Städtischer Sozialdienst, Fachdienst Eingliederungshilfe, Abteilung Kinderbetreuung,
8 Vgl. Homepage des Kultusministeriums Hessen
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 26
Kinder- und Jugendförderung, Jugendbildungsreferentin, Familienzentrum und
Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Inklusion in Kindertagesstätten
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es 126 Kindertagesstätten überwiegend für
Kinder von 1 bis 12 Jahren mit insgesamt ca. 7.600 Plätzen in Krippe, Kindergarten und
Hort, davon sind 27 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.
Darüber hinaus arbeiten ca. 150 Tagespflegepersonen in der Betreuung von
mehrheitlich unter Dreijährigen.
Insgesamt sind 51 Einrichtungen barrierefrei, von den städtischen Einrichtungen sind
11 Einrichtungen barrierefrei.
Im Einzelnen sind dies: Arheilgen: 3, Bessungen: 8, Eberstadt: 8, Kranichstein: 5, Mitte:
5, Nord: 12, Ost: 3, West: 7, Wixhausen: 7.
In der Rahmenvereinbarung zu den Integrationsplätzen ist vereinbart, dass
grundsätzlich jedem Kind mit Integrationsbedarf 15 Stunden die Woche in den Kitas und
13 Stunden in der U3 Betreuung als Integrationshilfe gewährt werden. Insgesamt
beziehen ca. 220 Kinder Integrationsmaßnahmen. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt
gibt es keine „Förder-Kindertagesstätten“.
Die Lebenshilfe Darmstadt hält in einer mehrzügigen Kindertagesstätte sechs
integrative Gruppen vor.
Dort werden jeweils 5 Kinder mit Beeinträchtigung und 10 Kinder ohne
Beeinträchtigung pro Gruppe betreut.
Weiterhin gibt es die integrative Kindertagesstätte St. Elisabeth, die wiederum 2
Gruppen mit je 5 Kindern mit Behinderung betreut.
Die Einzelfallhilfe in den Kindertagesstätten selbst wird durch die Qualitätsentwicklung
Integration „QUINT“ begleitet.
Die Handreichungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die in diesem Projekt entwickelt
und in die Praxis transportiert werden, verfolgen das Ziel, die gemeinsame Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung systematisch und
kontinuierlich zu verbessern.
Städtischer Sozialdienst
Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit kognitiven
Einschränkungen. Durch geeignete Unterstützungsangebote im Rahmen der Begleiteten
Elternschaft ermöglicht die Stadt Darmstadt auch Eltern mit kognitiven
Einschränkungen, als Familie gemeinsam mit ihren Kindern zu leben. Die Unterstützung
kann auch im Rahmen einer Eltern-Kind-Einrichtung erbracht werden. In der Region
gibt es aktuell keine entsprechend Einrichtung – hier ist perspektivisch zu prüfen und
ggfs. zu planen. In Fällen, in denen eine Trennung von Eltern und Kindern im Interesse
des Kindeswohls notwendig ist, wird über regelmäßige Begleitete Umgänge
sichergestellt, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern erhalten bleibt. In allen
Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend.
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 27
Fachdienst Eingliederungshilfe
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es seit 01.11.2011 den Fachdienst
Eingliederungshilfe beim Jugendamt. Er ist zuständig für alle Darmstädter Kinder und
Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Mit dem Fachdienst
wurde eine Qualitätsentwicklung vor allem in den Bereichen Integration in
Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für alle ambulanten Hilfen verfolgt.
Die Beurteilung der verschiedenen Bedarfe erfolgt immer unter dem Aspekt der
Teilhabechancen. Die Betreuung von behinderten Kindern in Tageseinrichtungen von
Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung gehört zu den wesentlichen
Aufgaben. Der Fachdienst Eingliederungshilfe beurteilt die einzelnen Bedarfe in
Kooperation mit den jeweiligen Tageseinrichtungen und der Erziehungsberechtigten auf
der Grundlage medizinischer Gutachten.
Eine Unterstützung für unter Dreijährige, deren Betreuungssituation bis zur
Verwirklichung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz für den Bereich der
Eingliederungshilfe nicht geregelt war, fand durch den Fachdienst Eingliederungshilfe
dennoch statt. Bereits 2010 wurden in Einzelfällen Unterstützungsmöglichkeiten für
Eltern gesucht und gefunden, um ihre angehenden Kindergartenkinder sowohl in
Krippen als auch Zuhause zu unterstützen.
Seit vielen Jahren werden im Bereich der Eingliederungshilfe Schulunterstützungen
angeboten und Freizeitangebote gefördert
. Aufgrund der Inklusionsbestrebungen
werden inzwischen vermehrt auch Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in
Regelschulen gefördert. Die ausschließlich körperlich behinderten Kinder oder
Jugendliche besuchen nicht mehr die Schule für motorische Entwicklung
(Körperbehindertenschule in Langen), sondern finden sich in allen Darmstädter
Schulbereichen wieder. Dank den Möglichkeiten des SGB XII und SGB IX können auch
schwer pflegeintensive Aufgaben im Regelschulbereich in Kooperation mit anderen
Leistungsträgern abgedeckt werden.
Während die Betreuung und Förderung behinderter oder von einer Behinderung
bedrohter Kinder bis zu ihrer Einschulung geregelt wird, ist der nachschulische Bereich
noch ohne bindende Regelung. Hier ist zurzeit lediglich im Einzelfall eine Unterstützung
möglich. Der Ausbau schulischer Nachmittagsangebote könnte diese Individualhilfe
ablösen.
Insgesamt hat sich der Fachdienst Eingliederungshilfe zu einer Anlaufstelle für Fragen
der Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert.
Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit seinen Bereichen
Erziehungsberatung und Familienbildung arbeitet grundlegend mit einer inklusiven
Haltung und richtet sein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Alter,
Geschlecht, Religion, psychischer wie körperlicher Gesundheit, sozialer Lage,
Weltanschauung, Kultur und Nationalität.
Die Einrichtung begleitet Familien (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und
Senioren) bei alltäglichen und besonderen Themen in Form von Beratungen,
Kursangeboten und Gesprächskreisen und fördert damit lebenslanges Lernen. Bei
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 28
einzelnen Angeboten werden unterschiedliche Altersstufen im Besonderen
angesprochen.
Das Familienzentrum verfügt neben den Räumen der Erziehungsberatung in Darmstadt-
Arheilgen und der Hauptstelle der Familienbildung im Stadthaus III, Frankfurter Straße
über Außenstellen in Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein und Wixhausen. Die
Einrichtungen in der Frankfurter Straße, in Eberstadt, in Kranichstein und in Wixhausen
sind weitgehend barrierefrei.
Im Bereich Familienbildung entstehen den Teilnehmenden Kosten in Form von
Kursgebühren, die aber bei Besitz einer Teilhabecard ermäßigt werden können. In 2014
verfügten 60 Kursteilnehmende über einen Schwerbehindertenausweis.
Einzelne Angebote sind in der Familienbildung explizit als inklusive Angebote
ausgeschrieben, wie z.B.:
- Eltern-Kind-Gruppe für Eltern mit entwicklungsverzögerten, behinderten und nicht
behinderten Kindern (in Kooperation mit der Frühberatungsstelle des Caritasverbandes
e.V.)
- Kreatives Inklusions-Urlaubsangebot für erwachsene Menschen (in Kooperation mit
der Kurt-Jahn Anlage, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen)
-Inklusiver Kochtreff (in Kooperation mit der Kurt-Jahn Anlage, Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen)
Dem Familienzentrum ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen zugeordnet. Dem
Arbeitsbereich unterstehen zertifizierte Familienhebammen und Familien-,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -krankenpfleger, die im Rahmen der
Frühen Hilfen Familien mit Kindern mit Behinderung begleiten.
Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Um Inklusion in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sichtbar zu machen und
zu verankern, sind seit 2014 alle Angebote in der Ferien- und Freizeitbroschüre „Da
mach ich mit“ mit einem Piktogramm versehen, das die unterschiedlichen
Zugangsmöglichkeiten (Barrierefreiheit) veranschaulicht. Hierdurch wurde deutlich,
dass 80% der Angebote zumindest teilweise barrierefrei sind.
Ebenfalls im Jahr 2014 gab es erstmals speziell ausgewiesene inklusive Ferienspiele in
Darmstadt. Die Baas-Halle, das Max-Rieger-Heim und das Jugendhaus Hütte* führten in
Kooperation mit der Nieder-Ramstädter Diakonie, den Darmstädter Werkstätten und
der Wohneinrichtung Kurt-Jahn-Anlage im Martinsviertel inklusive Ferienspiele rund
ums Mittelalter durch.
Das 2013 neu eröffnete städtische Jugendhaus im Akazienweg wurde barrierefrei
gebaut. Ebenso werden alle weiteren Neubauten und Renovierungen unter dem
Inklusionsgedanken geplant und umgesetzt.
Das Jugendzentrum „Go-In“ in Darmstadt-Eberstadt wurde im Zuge der
Renovierungsmaßnahmen des „Hauses der Vielfalt“ ebenfalls barrierefrei gestaltet. Ein
Fahrstuhl und ein rollstuhlgerechter Zugang wurden eingebaut, die den Besuch des
Jugendzentrums im Souterrain des Gebäudes ermöglichen.
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 29
Schließlich gibt es vielfältige Kooperationen von Kinder- und Jugendeinrichtungen im
Bereich Inklusion, z.B. mit Schulen und anderen Einrichtungen.
In dem am 25.02.2015 im Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Rahmenkonzept zur
Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde Inklusion als
verbindlicher pädagogischer Standard festgelegt. Der Grundgedanke der Inklusion ist
zukünftig in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit zu berücksichtigen, so
dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das städtische Schulamt erbringt Leistungen zur Förderung der inklusiven Beschulung
gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach dem hessischen Schulgesetz. Dazu zählen
Finanzierung von Lernhilfsmitteln (außer bauliche) und die Übernahme der Kosten für
die Schülerbeförderung.
Ergeben sich aufgrund inklusiver Beschulung besondere bauliche Anforderungen,
werden hierfür in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement Darmstadt/IDA
Lösungen erarbeitet.
Bei allen Sanierungen von Schulgebäuden wird auf die Schaffung weitgehender
Barrierefreiheit großen Wert gelegt. Bei Neubauten ist dies Standard. Eine Übersicht der
behindertengerechten Einrichtungen an Darmstädter Schulen ist beigefügt. (Anlage 3)
Amt für Soziales und Prävention
Erwachsene Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen sollen
Bildungsmaßnahmen unterschiedlicher Trägerschaften mit unmittelbar
arbeitsbezogenen Inhalten, wie auch in hohem Maße persönlichkeitsförderliche
Bildungsmaßnahmen angeboten bekommen. Dadurch sollen auch die
Teilhabemöglichkeiten der erwachsenen Menschen mit Behinderung am Leben in der
Gesellschaft verbessert werden.
11 000 Menschen sind in der Wissenschaftsstadt Darmstadt funktionale
Analphabeten/Analphabetinnen. Funktionaler Analphabetismus bedeutet die
Unterschreitung der gesellschaftlichen Mindestanforderungen für die Beherrschung der
Schriftsprache.
Die Hälfte der betroffenen Menschen steht in Arbeit. Aus diesem Anlass wurde 2011 das
„Bündnis für Grundbildung“ zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und
Unternehmerverbänden Südhessen gegründet. Es hat das Ziel, die Lebensverhältnisse
im Sinne von Teilhabegerechtigkeit durch Lesen, Schreiben und Rechnen zu verbessern.
Die Stadt Darmstadt hat das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft beauftragt, an fünf
Standorten Angebote der „Lese-, Schreib- und Rechenwerkstatt“ zu realisieren, das von
unterschiedlichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird.
Volkshochschule Darmstadt
Die Volkshochschule versteht sich als Erwachsenenbildungseinrichtung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und ist Teil des Eigenbetriebes „Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt“.
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 30
Die Volkshochschule Darmstadt ist offen für alle Erwachsenen und Jugendlichen
unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Bildungsvoraussetzungen, ihrer sozialen Lage,
Weltanschauung und Nationalität. Sie legt Wert auf spezielle Angebote für verschiedene
gesellschaftliche Zielgruppen. Dabei orientiert sich die Volkshochschule Darmstadt an
den beruflichen, sozialen und persönlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und
berücksichtigt deren vielfältige Begabungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Lebenserfahrungen, um lebensbegleitendes Lernen für alle zu ermöglichen.
Die Volkshochschule Darmstadt kooperiert mit anderen Einrichtungen und
Organisationen. Sie koordinieren das Angebot regelmäßig mit der Arbeit weiterer
Darmstädter Kulturinstitute und mit dem städtischen Familienzentrum, Bereich
Familienbildung.
Das Angebot der Volkshochschule Darmstadt wendet sich an Lerngewohnte und an
Lernungewohnte und unterstützt die individuelle Auswahl der Lernangebote durch
fachliche und organisatorische Beratung. Aufbauend auf inhaltlichen und methodischen
Bildungskonzepten präsentiert die Volkshochschule Darmstadt ein Angebot, das
Bewährtes und Innovatives miteinander verbindet. Zusätzlich zu den Fachkenntnissen
erwerben die Teilnehmenden an der Volkshochschule Darmstadt Kompetenzen, die
ihnen eine Orientierung in einer immer komplexer werdenden Lebens- und Arbeitswelt
ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören die Fähigkeit zur Gestaltung des
persönlichen Lebensentwurfs und zu selbstbestimmtem Handeln und der Erwerb von
Konfliktlösungsstrategien für den privaten und beruflichen Bereich. Die Interessen von
Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren und
Menschen mit Migrationshintergrund werden durch besondere Zielgruppenprogramme
angesprochen.
Die politische Bildung sieht ihre Aufgabe darin, zum Verständnis historischer und auch
aktueller politischer Zusammenhänge beizutragen und eine eigene Meinungsbildung zu
ermöglichen. Neben der Beschäftigung mit Fragen internationaler Politik wird in
regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen die Geschichte der Stadt Darmstadt
vorgestellt und im Zusammenhang mit der Erörterung aktueller Entwicklungen auch zu
kommunalpolitischer Beteiligung angeregt.
Mit Angeboten zur Alphabetisierung, zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, zum
Erlernen der Gebärdensprache, der Erwachsenenbildung in der Justizvollzugsanstalt
Darmstadt-Eberstadt und einer Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung erreicht
die Volkshochschule Darmstadt auch Bildungsbenachteiligte. Die Angebote der
Volkshochschule Darmstadt werden alle mit dem Hinweis der Zugänglichkeit für
Rollstuhlfahrende, sofern Barrierefreiheit gegeben ist, versehen.
Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können bei den Entgelten einen Nachlass von bis
zu 50% erhalten. Die jeweiligen Angebote können Online, per Fax und mit Postkarte
gebucht werden. Aber auch mit persönlicher Beratung kann eine Anmeldung direkt in
der Volkshochschule Darmstadt erfolgen.
Schon jetzt wird auf besondere persönliche Bedürfnisse eingegangen und soweit
möglich berücksichtigt.
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 31
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Begleitete Elternschaft – Vereinbarung zum Thema „E lternschaft inklusiv
gestalten“, die Menschen mit Beeinträchtigung beim Thema Elternschaft
unterstützen
Verantwortlich: Jugendamt, Städtischer Sozialdienst
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Begleitete Elternschaft – Aufbau von Angeboten zum begleiteten Umgang für
Eltern mit kognitiven Einschränkungen
Verantwortlich : Jugendamt, Städtischer Sozialdienst
Zeitplan : Bis Ende 2016
•Alle Angebote in den Kindertagesstätten werden weit erhin inklusiv
gestaltet.
Verantwortlich: Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung
Zeitplan: Ab sofort
•Einrichtung eines Runden Tisches „Inklusion in Schu len“
Dieser Runde Tisch soll halbjährlich einberufen werden. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt – hier Schulamt – lädt hierzu im Einvernehmen mit dem staatlichen Schulamt
ein. Eingeladen werden die Schulen, Elternvertretungen, Stadtelternbeirat,
StadtschülerInnenrat, Wohlfahrtsverbände und die interessierte Öffentlichkeit. Von
Seiten der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeiten das Jugendamt, das
Schulamt und das Amt für Soziales und Prävention mit.
Die inhaltliche Gestaltung des Runden Tisches obliegt einer Vorbereitungsgruppe.
Verantwortlich: organisatorisch: Städtisches Schulamt
Inhaltlich : Staatliches Schulamt
Zeitplan: laufend
•Schulen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule werd en sächlich und
baulich durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gest ärkt, insbesondere
Kooperationsmodelle werden sächlich und baulich sei tens des Schulamtes
und durch die Einzelfallhilfe seitens des Jugendamt es vor dem
Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention auf ihrem Weg
unterstützt
Verantwortlich : Schulamt und Jugendamt
Zeitplan: Ab sofort
•„Leuchtturmprojekt“ in der Lincoln-Siedlung, es sol l eine inklusive
gebundene Ganztagsgrundschule in der Wissenschaftss tadt Darmstadt
errichtet werden (Konversionsgelände Lincoln-Siedlu ng).
Verantwortlich : Schulamt und Immobilienmanagement
Zeitplan: geplanter Baubeginn Ende 2016
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 32
•Einrichtung einer Erstberatung für Kinder und Jugen dliche mit
Beeinträchtigungen (Erstellung eines Wegweisers)
Verantwortlich: Jugendamt - Fachdienst Eingliederungshilfe
Zeitplan: Bis 2017
•Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Behinde rungen zur
Integration in die Regelgrundschule und weiterführe nden Schulen
Verantwortlich: Jugendamt - Fachdienst Eingliederungshilfe, Schulamt in Kooperation
mit dem Staatlichen Schulamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg,
Beratungs- und Förderzentrum Nord an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule und
Beratungs- und Förderzentrum Süd an der Herderschule.
Zeitplan: Ab sofort, fortlaufend
•Bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen für inklu siven Unterricht
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement und Schulamt
Zeitplan: Ab sofort, fortlaufend
•Bestandsaufnahme im Rahmen des Schulentwicklungspla nes zur
Barrierefreiheit von Schulen in der Wissenschaftsst adt Darmstadt.
Dies umfasst beispielsweise Angaben darüber, welche Schulen bereits barrierefrei
umgebaut sind und welche Schulen noch barrierefrei umgebaut werden (siehe
Schulentwicklungsplan 2011-2016, S. 293)
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Zeitplan: Fortlaufend
•Außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche werden inklusiv
gestaltet
Verantwortlich: Jugendamt - Kinder- und Jugendförderung in Kooperation mit den
Trägern der Jugendhilfe
Zeitplan: Ab sofort
•Förderung des Angebotes von inklusiven Ferienfreize iten
Verantwortlich: Jugendamt - Kinder und Jugendförderung in Kooperation mit Trägern
der Jugendhilfe
Zeitplan: Ab sofort
•Inklusive Jugendbildungsangebote gestalten
Verantwortlich: Jugendamt – Jugendbildungswerk in Kooperation mit Trägern der
Jugendhilfe
Zeitplan: Ab sofort
•Inklusion als Baustein der Ausbildung zur Jugendlei tercard (Juleica).
Verantwortlich: Jugendamt - Jugendbildungswerk
Zeitplan: Ab sofort
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen
Seite 33
•Sichtbare inklusive Grundhaltung bei Werbeträgern ( wie Programm,
Internetauftritt, Flyern und anderem) des Familienz entrums Darmstadt
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Angebot einer inklusiven Eltern-Kind Gruppe mit dem Schwerpunkt
Rhythmus und Musik
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Angebot eines Elternabends zum Thema „Geschwisterki nder“ mit und ohne
Behinderung.
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Zugänge in Regeleinrichtungen, wie z. B. Volkshochs chule vereinfachen -
Sensibilisierung durch aktive Einladung aller Bürge rinnen und Bürger
Verantwortlich : Volkshochschule
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Die Kursangebote der Volkshochschule Darmstadt werd en inklusiv
ausgebaut
Beispiele:
- Computerkurse auch für „Langsamlernende“,
- Leichte Sprache als Moderationssprache,
- Politische Bildung zur UN-Behindertenrechtskonvention
- Landeskundliche Kurse mit kleiner Einführung in die Fremdsprache
Verantwortlich : Volkshochschule
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Fortbildungsangebot für die Lehrenden der Volkshoch schule Darmstadt in
Kooperation mit dem CBF e.V. zum Thema Heterogenitä t und Diversity
Verantwortlich: Volkshochschule in Kooperation mit dem CBF Darmstadt e.V.
Zeitplan: Bis Ende 2016
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 34
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 9 – Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle
Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete
Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten
Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation,
einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu
anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und
ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten
.Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen
und –barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im
Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und
Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer
Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und
Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden,
auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der
Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der
Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderungen anzubieten;
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen,
Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form
anzubringen;
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen
zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -
dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und
anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher
Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium
zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand
erreicht wird.
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 35
Einführung:
Barrieren sind im öffentlichen Raum der Stadt Darmstadt nach wie vor vorhanden, ob
im Kino, auf dem Sportplatz, in der Schule, auf der Straße, im Rathaus und vielen
anderen Orten. Ziel ist es in der Stadt Darmstadt Barrieren kontinuierlich abzubauen.
Durch die Nennung der DIN 18040-1 und -2 sowie der DIN 18024-1 (zukünftig 18040-3)
in den Technischen Baubestimmungen des Landes Hessens, sind diese Normen im
vorgegebenen Umfang einzuhalten. Sie beschreiben technische Mindest-Standards für
die Barrierefreiheit von öffentlich zugängigen Gebäuden, Wohngebäuden und des
öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes.
Dabei spielt Mobilität eine ebenso große Rolle. In Darmstadt schaffen Straßenbahnen
und Busse attraktive Verbindungen im ÖPNV. Der Ausbau der barrierefreien
Haltestellen geht stetig voran.
Die Erschließung großer Plätze oder die Verständlichkeit der Fahrpläne des ÖPNV
zeigen auf, dass es noch Aufgaben gibt.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Bauen arbeiten mit:
BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V. , CBF e.V.,
Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Nieder-Ramstädter Diakonie,
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bauaufsichtsamt, Denkmalschutzbehörde, Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt IDA, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie die Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Stadtplanungsamt
Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den
räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Sie hat die Aufgabe, den Bedarf an
Flächen und Einrichtungen für Wohnen, Arbeiten und Erholung zu ermitteln, darauf
lenkend zu reagieren und zur Konfliktminderung ordnend einzugreifen. In diesem Sinne
erarbeitet sie Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch, § 1 (6) Punkt 3, die
„sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse
von Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche
Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von
Sport, Freizeit und Erholung zu berücksichtigen.“ Das Prinzip der Inklusion ist somit
bereits im Baugesetzbuch verankert.
Die Gestaltung einer barrierefreien Stadt ist ein wichtiger Aspekt der Stadtplanung. Eine
wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt ist die
umfassende und rechtzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den
entscheidenden Planungsprozessen.
Es werden die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit angewendet und je nach
Projekt die externe Behindertenbeauftragung in die Planung eingebunden. Dies ist vor
allem dann notwendig, wenn Fördermittel beantragt werden.
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 36
Die Einbindung und Beteiligung der externen Behindertenbeauftragung, von
verschiedenen Interessensgruppen und der
Öffentlichkeit erfolgt auf ganz unterschiedliche Art und Weise.
Eine Bürgerbeteiligung kann von reinen Informationsveranstaltungen bis hin zu
Workshops oder Planungswerkstätten gehen. Innerhalb der Bauleitplanung gibt es über
die Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit für die Bevölkerung, Anregungen zu den
offengelegten Planungen einzubringen.
Im Rahmen der Projekte und Verfahren werden zu den Planungen auch öffentliche
Veranstaltungen durchgeführt. Diese Veranstaltungen finden in der Regel in öffentlichen
Gebäuden statt, die barrierefrei zugänglich sind. Ziel ist, alle
Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich in
barrierefreien Räumen durchzuführen.
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt IDA
Bei Schulbausanierungen und bei anderen städtischen Bauten, Gebäudesanierungen
oder Umbauten im Bestand werden die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt.
Neubauten werden immer barrierefrei durchgeführt.
Im Bereich Schule konnte bereits ein Großteil der Schulen mit barrierefreien Zugängen,
Aufzuganlagen und Behindertentoiletten ausgestattet werden.
Auch wird es optische Orientierungshilfe durch den Einsatz von Farben gegeben.
Bei zukünftigen Neubauten und Gebäudesanierungen werden unter Einbezug der
Beratung eines externen Behindertenbeauftragten für den Bereich Bauen die Belange
der Barrierefreiheit abgestimmt.
Bauaufsichtsamt
Die Bauaufsicht ist eine Aufgabe des Landes Hessen, die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Erfüllung auf Weisung übertragen ist.
Bei der Prüfung von Bauanträgen wird die Übereinstimmung eines Bauvorhabens mit
den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.
Nach den Verfahrensregelungen der hessischen Bauordnung (HBO) ist im vereinfachten
Genehmigungsverfahren das Bauordnungsrecht und damit auch die barrierefreie
Zugänglichkeit (DIN 18040, Barrierefreies Bauen) von Gebäuden nicht Prüfungsumfang.
Bei öffentlich zugänglichen Bauten handelt es sich zumeist um sog.
Sonderbauten die im (normalen) Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
In der Arbeit des Amtes werden grundsätzlich die Belange der Barrierefreiheit bei
Planungen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie bei der Wartung und
Instandhaltung der verkehrstechnischen Ausstattung im öffentlichen Straßenraum
berücksichtigt.
Die Planung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen in der Stadt Darmstadt basiert auf
den bestehenden gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen technischen Regelwerken und
dem Leitfaden Unbehinderte Mobilität der Hessischen Straßenbauverwaltung. In Fällen,
in denen diese technischen Vorgaben nicht ohne maßgebende Modifikationen umgesetzt
werden können, wird die externe Behindertenbeauftragung in die Planung einbezogen.
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 37
Gegenstand der Planung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind neben der Gestaltung
der Oberflächen und der Leitsysteme auch die Gestaltung und Anordnung der
verkehrstechnischen Ausstattung (z.B. Ampelanlagen und Verkehrszeichen).
Darüber hinaus werden die Aspekte der Barrierefreiheit auch bei der Wartung und
Instandhaltung der verkehrstechnischen Ausstattung berücksichtigt. Steht für eine
Ampelanlage im Stadtgebiet ein Erneuerungsaustausch mit Erneuerung der
Steuerungssoftware an, werden die akustischen und taktilen Signale (Freigabe und
Orientierung) mit umgebungsgeräuschabhängiger Lautstärkeanpassung nachgerüstet.
Für die Anforderung der Freigabe kommen Taster mit einer Symbolik zum Einsatz.
Diese Symbolik beschreibt taktil die im Laufe des Überweges anzutreffende Örtlichkeit
(z.B. Anzahl Fahrstreifen, Gleisbereiche, Radwege, …).
Die Einbindung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen in gesamtstädtische Konzepte
und Rahmenplanungen zur Förderung von Stadtteilen und Sanierungsgebieten erfolgt
stets in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Denkmalschutzbehörde.
Die dabei entwickelten Maßnahmen zielen darauf ab, benachteiligte Gruppen zu
unterstützen und vorhandene Barrieren abzubauen. Zu den Maßnahmen gehören u.a.
- die Ertüchtigung von Ampelanlagen mit akustischen und taktilen Signalgebern sowie
taktilen Tastern für die Anforderung
- die Anordnung von Leitsystemen und Bodenindikatoren im Bereich von
Knotenpunkten und Überquerungsstellen
- die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse (z.B. Raumbedarf) von
mobilitätsbehinderten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern
- die Bemessung von öffentlichen Stellplätzen für eine Rollstuhlnutzung
- die Markierung vertikaler Einbauten und Hindernisse.
Im Bereich Verkehr werden bezuschusste Baumaßnahmen mit der externen
Behindertenbeauftragung für bauliche Belange und Mobilität abgestimmt und von
ihm/ihr mit abgezeichnet.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt organisiert Schulungen zum Thema
“Barrierefreies Bauen“ im öffentlichen Straßenraum.
Denkmalschutzbehörde
Die Denkmalschutzbehörde arbeitet nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz
(HDSchG).
Die Erhaltung von Kulturdenkmalen ist eine wichtige gesellschaftliche und öffentliche
Aufgabe, die darauf abzielt, Denkmale als primäre Quellen geschichtlicher und
unwiederholbarer kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer
Leistungen einer Gesellschaft zu bewahren und den nachfolgenden Generationen zur
eigenen Reflexion dieser Leistungen und der daraus erwachsenen Erkenntnisse zu
überliefern. Denkmale sind identitätsstiftend, sie befördern die regionale Bindung der
Menschen und tragen nicht unwesentlich zur unmittelbaren Lebensqualität von Städten,
Ortschaften und Regionen bei. Dazu wirken das Land, die Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und
Besitzer von Kulturdenkmälern zusammen (§ 1 Abs. 2 HDSchG).
Die Umsetzung des „Rechtes aller Menschen, am kulturellen Leben der Gemeinschaft
teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt
teilzuhaben“ haben die Vereinten Nationen bereits 1948 als individuelles Recht
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 38
formuliert. Die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt
die Denkmalpflege ausdrücklich.
Ein Kulturdenkmal kann zudem nur durch eine sinnvolle Nutzung erhalten und mit
seinem Zeugniswert den nachkommenden Generationen überliefert werden. Es müssen
folglich Lösungen gefunden werden, die sowohl den sich wandelnden
Nutzungsansprüchen als auch der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber
nachkommenden Generationen möglichst gerecht werden.
Im Stadtgebiet Darmstadt gibt es ca. 2.450 Kulturdenkmäler, viele in Privatbesitz, zum
Teil im Eigentum des Landes Hessen aber auch einige im Eigentum der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Unter Denkmalschutz stehen neben Gebäuden und Gebäudeanlagen auch Straßen-,
Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und
Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen
Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Eine grundsätzlich wohlwollende und sorgfältige Prüfung der Belange von Menschen
mit Behinderungen erfolgt durch die Denkmalschutzbehörde regelmäßig.
Kommunikation ist dabei eine wesentliche Grundlage, um Denkmalpflege umsetzen zu
können. In einem Abwägungsprozess mit allen Beteiligten gelingt es erfahrungsgemäß
in jedem Einzelfall, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind somit keine Gegensätze.
Grünflächenamt
Das Grünflächenamt hat bereits 2012 Darmstadts ersten sog. "Integrativen Spielplatz"
am Freizeitzentrum Steinbrücker Teich/Oberwaldhaus geplant und gebaut.
Das Grünflächenamt entwickelte in Zusammenarbeit mit der externen
Behindertenbeauftragung ein Konzept zur Umsetzung von mehr Spielmöglichkeiten für
Kinder mit Behinderungen. Das gesamte Konzept wurde unter dem Aspekt der
Tauglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Handicaps überprüft.
Das Grünflächenamt entwickelte einen Freiraum und Spielort, der in vielfältiger Weise
auf die Bedürfnisse von Kindern mit Handicap eingeht.
Zum Einen mit eigens für sie konzipierten Einbauten (z.B. Behindertenschaukel zum
Liegend-Schaukeln, Behinderten-Rutsche), zum Anderen mit kleinen, weniger
aufwendigen Planungsdetails, die dennoch den behinderten Kindern die Nutzung des
Spielplatzes deutlich erleichtern (Platz für Rollis neben Sitzbänken, kleine Wege durch
den Sand zu den Spielgeräten ...).
Darüber hinaus gibt es Spielgeräte, die einzelne Sinne besonders ansprechen, diese sind
besonders für Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung (z.B. Klangscheibe als
Attraktion für stark Sehbehinderte) attraktiv.
Die Erfahrungen und Kompetenzen, welche das Grünflächenamt durch die Planung des
Spielplatzes am Steinbrücker Teich gewonnen hat sind eingeflossen in die "Checkliste
behindertengerechter Ausbau" die das Grünflächenamt entwickelt hat.
„Barrierefrei ist ein öffentlicher Raum dann, wenn er
1. ohne besondere Erschwernis,
2. in allgemein üblicher Weise und
3. ohne fremde Hilfe
für alle Menschen (also auch für behinderte Menschen) zugänglich und nutzbar ist.“
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 39
Zitat aus dem Behindertengleichstellungsgesetz
Um sich diesem Ziel anzunähern verpflichtet sich das Grünflächenamt, bei jeder
zukünftigen Freiraumplanung und jeder grundhaften Erneuerung von Freiräumen,
insbesondere Spielplätzen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Belange von
Menschen mit Behinderungen zu diskutieren, zu prüfen und in einem Protokoll, welches
i.d.R. dem Entwurf zugeordnet wird, zu dokumentieren.
Grundlage des Protokolls ist die "Checkliste behindertengerechter Ausbau", die aus den
Erfahrungen mit der Berücksichtigung von Behindertenbelangen in den
Planungsprozessen des Grünflächenamtes entstanden ist (siehe Anhang).
ÖPNV-Koordination
Die ÖPNV-Koordination der Wissenschaftsstadt Darmstadt benennt „die vollständige
Barrierefreiheit zum 01.01.2022" als eine politische Zielbestimmung, die in der Novelle
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01.01.2013 festgeschrieben wurde.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gewillt diese Zielvorgabe zu erreichen. Aus
diesem Grund wird dies auch in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ab 2017 für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg festgelegt.
Von insgesamt 162 Straßenbahnhaltestellen der HEAG mobilo in Stadt und Landkreis
sind bereits 109 barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einem Anteil von 67%
barrierefreien Straßenbahnhaltestellen.
Von insgesamt 273 Bushaltestellen im Stadtgebiet Darmstadt sind 122 bereits
barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einem Anteil von 45 % barrierefreien
Bushaltestellen.
Neben den öffentlichen Toiletten verfügt die Darmstädter Innenstadt über insgesamt 8
„nette Toiletten". Die teilnehmenden Gastronomiebetriebe stellen den Besucherinnen
und Besuchern der Innenstadt ihre Toiletten kostenlos zur Verfügung. Zwei der
insgesamt acht „netten Toiletten“ in der Darmstädter Innenstadt sind bereits
barrierefrei (Ratskeller und Café Extrablatt) und auch so im Einkaufs- und
Servicestadtplan gekennzeichnet.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Um die Maßnahmen für Bauen und Mobilität in der Wis senschaftsstadt
Darmstadt auch unter dem Gesichtspunkt der Barriere freiheit zu
begleiten, soll es auch weiterhin eine externe Beau ftragung für
barrierefreies Bauen und Mobilität geben
Die Aufgaben und Rechte der externen Behindertenbeauftragung werden in einem neu
zu gestaltenden Vertrag geregelt. Dadurch soll Transparenz und Klarheit über die
Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Abstimmungs- sowie Kooperationsstrukturen
zwischen externer Behindertenbeauftragung und städtischen Verwaltungsstellen die
Zusammenarbeit prägen.
Verantwortlich : Baudezernat
Zeitplan: Fortlaufend
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 40
•Teilnahme am Hessischen Staatspreis für universelle s Design mit
städtischen Projekten
Verantwortlich : Sozialdezernat
Zeitplan: Fortlaufend
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich für d en Access-City-Award
Die Europäische Kommission fordert Städte mit über 50 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern in allen Mitgliedstaaten dazu auf, Aktivitäten und Strategien vorzustellen,
die ihre Städte barrierefrei und lebenswerter für alle machen. EU-Städte erhalten so die
Möglichkeit, ihre Projekte und Pläne für Barrierefreiheit vorzustellen und
weiterzuempfehlen.
Verantwortlich : Baudezernat
Zeitplan: zu gegebener Zeit
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird das Thema Mob ilität zusätzlich in
Verbindung mit der Themenstellung zur Bewerbung zur Modellregion zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Auf trag des
Hessischen Sozialministeriums bearbeiten
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan: Nach Entscheidung zur Bewerbung Modellregion
•Erarbeitung eines Konzeptes/Masterplanes zur Umsetz ung der
Barrierefreiheit in Darmstadt
Verantwortlich: Sozialdezernat, Baudezernat, Eigenbetrieb Immobilienmanagement
und alle Ämter
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Barrierefreier Brandschutz bei Baumaßnahmen und Era rbeitung von
Handlungsempfehlungen dazu
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement in Kooperation mit der externen
Behindertenbeauftragung
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Beauftragung für die Entwicklung eines Handlungslei tfadens für ein
flexibles Orientierungssystem (z. B. Blindenleitsys tem, farbliche und
symbolische Ergänzungen) in Stadthäusern und städti schen Gebäuden.
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Ausbau von barrierefreien Toiletten im Rahmen des P rojektes „nette
Toilette“
Verantwortlich: Citymarketing Darmstadt
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Prüfung und Dokumentation der Belange von Menschen mit Behinderung
bei Freiraumplanungen
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität
Seite 41
Verantwortlich: Grünflächenamt
Zeitplan: bis Ende 2017
•Erstellung eines Verzeichnisses aller barrierefreie n Veranstaltungsorte
Verantwortlich: Darmstadt Marketing GmbH und Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Reduzierung von Barrieren auf den Internetseiten de s Stadtplanungsamtes
Verantwortlich: Stadtplanungsamt in Kooperation mit dem Amt für Interne Dienste, IT-
Abteilung
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Öffentliche Veranstaltungen sollen barrierefrei zug änglich sein
Die Barrierefreiheit eines Veranstaltungsortes soll künftig bereits auf der Einladung zu
öffentlichen Veranstaltungen dokumentiert sein. Ebenso soll die Einladung bei
öffentlichen Veranstaltungen verständlich/barrierefrei verfasst sein.
Verantwortlich : alle Ämter
Zeitplan: Fortlaufend
•Im Zuge von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen Ausstattu ng von Gehwegen
mit Bodenindikatoren und Begleitstreifen
Verantwortlich: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Zeitplan: Fortlaufend
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erneuert im Rahmen von
Erneuerungsaustauschen Ampelanlagen mit akustischen und taktilen
Signalgebern sowie taktilen Tastern
Verantwortlich: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Zeitplan: Fortlaufend
•Die Ämter der Stadt Darmstadt werden perspektivisch alle barrierefrei
zugänglich gemacht.
Verantwortlich : Magistrat
Zeitplan : fortlaufend
•Unterstützung der Internetplattform mobilemenschen.de, um barrierefreie
Orte in Darmstadt schneller zu finden.
Verantwortlich: Sozialdezernat - Sozialplanung
Zeitplan: Fortlaufend
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Seite 42
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 9 – Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle
Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete
Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten
Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation,
einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu
anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und
ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen
und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im
Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und
Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer
Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und
Diensten, die der Öffentlichkeit offen stehen oder für sie bereitgestellt werden,
auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der
Öffentlichkeit offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der
Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderungen anzubieten;
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen,
Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form
anzubringen;
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen
zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und –
dolmetscherinnen und Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher zur Verfügung
zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der
Öffentlichkeit offen stehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher
Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Seite 43
zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand
erreicht wird.
Einführung:
Menschen mit Behinderung sind nicht alle Informationen in den Medien wie z. B. im
Internet oder Printmedien barrierefrei zugänglich.
können bisher nicht immer alle Medien, Informationen in Form des Internets, der
Printmedien und anderem nutzen.
Die Forderung der UN- Behindertenrechtskonvention nach einer barrierefreien
Kommunikation richtet sich vor allem an Behörden und soziale Einrichtungen, aber
auch an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Dienstleister und kulturelle Einrichtungen
.
Die Verordnung zur Ausführung des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes
(HessBGGAV) vom 29. Oktober 2010 beschreibt bereits im ersten Teil der Verordnung
die Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubblinde
Menschen im Verwaltungsverfahren. Für die Umsetzung der Verordnung trägt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt auch in Zukunft Sorge.
Die Kommunikationsangebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden im Folgenden
betrachtet und im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Wissenschaftsstadt Darmstadt
bearbeitet.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Kommunikation arbeiten mit:
Darmstadt Marketing GmbH, Nieder-Ramstädter Diakonie, Schwerhörigenbund
Darmstadt e.V. (teilweise)
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Interne Dienst - IT-Abteilung, Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen,
Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für Menschen mit Hörschädigungen eine mobile
Induktionsanlage erstanden, welche bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt wird.
Die induktive Höranlage (FM-Anlage) ermöglicht Hörgeräteträgerinnen und
Hörgeräteträgern Veranstaltungen störungsfrei zu folgen. Die mobile Anlage ist mit der
Anlage im Magistratsaal Graz koppelbar und kann dort eingesetzt werden.
In Darmstadt selbst arbeiten drei Gebärdensprachdolmetscherinnen, welche regelmäßig
für verschiedene Veranstaltungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebucht werden
.
Bei amtlichen Handlungen und Verwaltungsverfahren stellt die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei Bedarf DolmetscherInnendienste in Gebärdensprache zur Verfügung.
Durch die geringe Zahl der zur Verfügung stehenden Dolmetscherinnen gestaltet sich
die Terminierung oft schwierig.
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Seite 44
Durch Kooperation insbesondere mit dem Gehörlosenverein Darmstadt e.V. werden
verschiedene Kommunikationsformen erprobt, zum Beispiel der Einsatz von
Schriftdolmetschern und Schriftdolmetscherinnen.
Die Volkshochschule Darmstadt bietet regelhaft einen Grundkurs zum Erlernen der
Gebärdensprache an.
Der Internetauftritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeitet mit dem
Contentmanagement System Typo3, durch die Template-Programmierung sind alle
Webseiten mit einem Screenreader lesbar und durch TAB Navigation nutzbar. Links,
Texte und Bildunterschriften können vorgelesen werden. Einfache
Schriftvergrößerungen sind durchgängig verfügbar. Damit sind die Internetseiten für
Menschen mit einer Sehbehinderung zugänglich.
Informationsmaterialien der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen bisher selten in
barrierefreier Form oder in Leichter Sprache vor.
Das Frauenbüro oder der Pflegestützpunkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bieten
verschiedene Informationen in Leichter Sprache an.
Zu Veranstaltungen zur Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger und zum
Bürgerhaushalt wurde bereits in Leichter Sprache eingeladen.
Leichte Sprache ist eine Form der schriftlichen wie mündlichen Kommunikation, die
gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten vor allem für Menschen mit
Lernschwierigkeiten entwickelt wurde.
Sie erleichtert aber allen Menschen das Verstehen von Informationen, Formularen,
Verträgen und anderen Texten.
Der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen baut derzeit mit
Unterstützung der Koordination für Inklusionsprojekte ein Übersetzungsbüro für
Leichte Sprache auf.
Im Fortbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird eine Einführung in Leichte Sprache angeboten, um Informationen über
Leichte Sprache weiterzugeben.
Neuauflagen von Broschüren der Darmstadt Marketing GmbH werden seit Dezember
2013 in mind. Schriftgröße PT 12 gedruckt, um eine gute Lesbarkeit zu ermöglichen.
Auch wird auf den entsprechenden Kontrast von Schrift und Bildern sowie serifenloser
Schrift geachtet. Dies wurde nach der Empfehlung des Deutscher Blinden- und
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) nach DIN 32975 erarbeitet.
Alle angebotenen Stadtrundgänge können individuell gestaltet und dementsprechend
angepasst werden. Alle öffentlichen Rundgänge der Darmstadt Marketing GmbH können
nach Bedarf stufenlos geführt werden.
Es stehen 'personal guide' Geräte für Gruppen zur Verfügung, die ein optimales
Hörerlebnis bei Führungen und Stadtrundfahrten ermöglichen. Der Vortrag oder die
Erzählung des Gästeführers/der Gästeführerin wird individuell auf jeden
Empfänger/jede Empfängerin übertragen und jeder Nutzer und jede Nutzerin kann die
Lautstärke individuell einstellen. Die Geräte sind mit Vorreservierung nutzbar.
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Seite 45
Gästeführerinnen und Gästeführer sind für den Umgang mit Gästen mit
Beeinträchtigungen sensibilisiert.
Audioguides: Die drei Hörtouren für die Straßenbahn bieten über Handy oder
Smartphone Hörbeiträge zu Sehenswürdigkeiten, Geschichte u.ä. an. Das ermöglicht
Personen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, trotzdem individuelle Stadtführungen bzw.
Rundfahrten mit einem größeren Radius zu machen.
Alle Feste und Veranstaltungen der Darmstadt Marketing GmbH werden so barrierefrei
wie möglich gestaltet. Dazu gehören
- Programmheft in ausreichend großer Schrift etc. (siehe Punkt Broschüren)
- Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen auf dem Veranstaltungsgelände
- Ausschildern von barrierefreien Toiletten auf dem Veranstaltungsgelände
- Hinweis an beteiligte Künstlerinnen und Künstler und Gastronomen und
Gastronominnen etc. die Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten (bspw.
Kabelbrücken,- matten, gut leserliche Speisekarten, etc.)
Der Stadtpläne der Darmstädter Innenstadt, der Stadtteile Arheilgen, Kranichstein,
Wixhausen sowie Eberstadt zeigen, wo u.a. barrierefreie Toiletten, aber auch z.B.
Apotheken, barrierefreie Querungsstellen, Ampelanlagen, Induktionsanlagen, Anzahl
und Ort von Behindertenparkplätzen, steile Ansteige, Treppen, Eingänge öffentlicher
Einrichtungen sowie ÖPNV-Haltestellen sind.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Einführung von barrierefreien Schriften des Corpora te Identity der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Verantwortlich : Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Zeitplan : Bis 2017
•Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Hier ist unter anderem die farbliche und graphische Gestaltung, die Einbindung von
Gebärdenvideos und Sprachausgabe, das Angebot von Leichter Sprache unter
Verwendung von Piktogrammen zu überprüfen
Verantwortlich : Amt für Interne Dienste - IT-Abteilung und Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Zeitplan : Bis 2017
•Vermehrter Einbau und Einsatz von Induktionsanlagen
Eine Induktionsanlage ist eine drahtlose Signalübertragungsanlage für Menschen mit
Hörschädigungen. Die mobile Anlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll möglichst
bei allen öffentlichen Veranstaltungen zum Einsatz kommen und schwerhörigen
Menschen angeboten werden. Hierzu erfolgen Schulungen von Mitarbeitenden.
Verantwortlich : Eigenbetrieb Immobilienmanagement und Koordination für
Inklusionsprojekte
Zeitplan : Ab sofort
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation
Seite 46
•Unterstützung des Aufbaus des Übersetzungsbüros für Leichte Sprache
Verantwortlich : Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan : Ab sofort
•Einführung eines regelhaften Fortbildungsangebotes für barrierefreies
Bauen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verw altung zur
Sensibilisierung und Selbsterfahrung
Verantwortlich: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Zeitplan: Fortlaufend
•Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarb eiter der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sensibilisierung i m Umgang mit
Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen
Verantwortlich : Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan : Ab 2016
•In Gebäuden und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, werden
nach und nach Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und
verständlicher Form angebracht. Beschilderungs- und Leitsysteme werden
mit farblichen und symbolischen Ergänzungen entwickelt.
Verantwortlich : Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Zeitplan : fortlaufend
3.6 Handlungsfeld Wohnen
Seite 47
3.6 Handlungsfeld Wohnen
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller
Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in
der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um
Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle
Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern,
indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren
Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht
verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen
Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen
gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen
Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung
in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der
Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen
mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und
ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Einführung:
„Gutes Wohnen“ ist ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnung muss in eine
intakte Nachbarschaft eingebettet sein. Ihr Umfeld muss aber auch die Bedürfnisse des
Alltags befriedigen und Orte zum Ausruhen oder gemeinsame Familienerlebnisse
anbieten.
Grundsätzlich soll festgehalten werden:
In Darmstadt soll jede Darmstädterin und jeder Darmstädter so selbstständig und
selbstbestimmt leben und wohnen können wie möglich, gleich welcher
Unterstützungsbedarf benötigt wird.
Menschen mit Behinderungen können ihren Aufenthaltsort frei wählen und selbst
entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen.
Das bedeutet, dass Menschen nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu
leben. Tatsächliche Wahlfreiheit ist nur gegeben durch eine Vielfalt an Wohnformen.
Dafür bedarf es der Schaffung von geeignetem Wohnraum. Dies ist gerade bei der
Bebauung der Konversionsflächen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu
berücksichtigen.
3.6 Handlungsfeld Wohnen
Seite 48
Die Wohnhäuser und Wohnungen in Darmstadt sollen barrierefrei sein, das bedeutet
barrierefreie Zugänge, breite Bewegungsflächen und die Berücksichtigung des Zwei-
Sinne-Prinzips, beispielweise bei Gegensprechanlagen und bei Rauchmeldern.
Dies bedeutet auch, dass mobilitätseingeschränkte Menschen auch Menschen ohne eine
Beeinträchtigung besuchen können müssen.
Ziel ist es, eine ausreichende Infrastruktur zu schaffen. Infrastruktur im Wohnumfeld
meint eine nahe Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr,
Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche und therapeutische Versorgung und unterstützende
Hilfen und Dienste. Dafür ist die Einbindung inklusiver Strukturen in alle
kommunalpolitischen Handlungsfelder notwendig.
Beispielhaft führt die Unterarbeitsgruppe aber auch auf, dass in einem Wohnhaus
Wirtschaftsräume, Briefkästen oder Mülltonnen barrierefrei zugänglich sein müssen.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Wohnen arbeiten mit:
Bauverein AG, BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbindertenbund Darmstadt,
Caritasverband Darmstadt, CBF Darmstadt e.V., Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD),
drei ehrenamtliche Mitarbeiter des Inklusiven Martinsviertels
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Amt für
Wohnungswesen, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und ihre Wohneinrichtungen,
Koordination für Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Amt für Wohnungswesen
In Darmstadt gibt es ca. 80.000 Wohnungen, davon sind 5.500 öffentlich gefördert
(Sozialwohnungen).
Die Wohnungsvermittlungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die
Sozialwohnungen vermittelt (Vorschläge von Wohnungsbewerber/innen an
Wohnungsunternehmen) achtet strikt darauf, dass bei der Vermittlung der
rollstuhlgerechten bzw. behindertengerechten Wohnungen nur Bewerbungen aus der
Zielgruppe versorgt werden.
Mit Stand Juni 2012 stehen 57 Wohnungen zur Verfügung, die behindertengerecht
ausgestattet sind. Auf der Warteliste für öffentlich geförderte Wohnungen stehen ca.
2200 Haushalte, davon beanspruchen mindestens 27 Haushalte barrierefreien
Wohnraum. Die barrierefreien Anpassungen von selbstgenutztem Wohneigentum an
veränderte Lebensumstände kann zudem durch das Förderprogramm des Landes
Hessens gefördert werden.
Bei der Erschließung neuer Wohngebiete und bei allen Neubauten werden
Baugesellschaften auf die Notwendigkeit von barrierefreiem Wohnraum hingewiesen
und im gesetzlichen Rahmen verpflichtet. Beim Neubau öffentlich geförderter
Wohnungen ist eine verbindliche Anzahl von barrierefreien Wohnungen
vorgeschrieben.
Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bereich Lincoln ist die Schaffung von
Wohnraum für inklusives Wohnen definiert und wird entsprechend umgesetzt.
3.6 Handlungsfeld Wohnen
Seite 49
Es wurde 2010 eine barrierefreie Übergangswohnung für Menschen mit Behinderung
geschaffen und von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mitfinanziert, die über den
Verein BeWo Darmstadt e.V. in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen belegt
wird. Bislang wurde dieses Angebot von drei Personen genutzt.
Amt für Soziales und Prävention
Die Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen - angesiedelt beim Amt für
Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt - berät kostenlos. Sie ist ein
besonderes Angebot der Servicestelle Soziales und Beratung. Sie hat das Ziel, Menschen
einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Im stationären Wohnbereich in der Kurt-Jahn-Anlage werden 63 Menschen mit
Behinderungen in 10 Wohngemeinschaften in der Friedberger Straße unterstützt. Im
Betreuten Wohnen werden 25 Personen in ihren eigenen
Wohnungen/Wohngemeinschaften im Stadtgebiet ambulant begleitet. Dabei sind die
unterschiedlichen Wohnformen abhängig vom Wunsch und Unterstützungsbedarf der
einzelnen Person.
Grundsätzlich gilt nach dem Sozialgesetzbuch das Prinzip ambulant vor stationär. Damit
soll ein selbstbestimmtes Wohnen gewährleistet werden. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt unterstützt die persönliche Wahlfreiheit in den verschiedensten
Wohnformen.
Betreutes Wohnen wird von zahlreichen Trägern in Darmstadt angeboten, damit gelingt
ein inklusives Wohnkonzept dezentral in eigenem Wohnraum im Stadtgebiet bei
gleichzeitig passgenauer Betreuung.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Ausbau des barrierefreien Wohnraums in der Wissensc haftsstadt Darmstadt
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft,
insbesondere der Bauverein AG im Rahmen sozialen Wohnungsbaus
Zeitplan: Fortlaufend
•Bedarfserfassung für barrierefreien Wohnraum in Zus ammenarbeit mit der
Selbsthilfe
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit dem Baudezernat im
Rahmen des Masterplanes 2030 – SP: Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Zeitplan: Bis Ende 2017
3.6 Handlungsfeld Wohnen
Seite 50
•Weiterführung der differenzierten Bedarfserfassung bei der Liste der
Wohnungssuchenden mit den Kriterien rollstuhlgerecht und barrierefreier
Zugang im geförderten Wohnungsbau
Abstimmung der Kategorien
barrierefreien/barrierearmen/rollstuhlgerechten/behindertengerechten/
seniorengerechten usw. Wohnens im Sinne einheitlicher Definitionsentwürfe für
Darmstadt
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen, Bauverein AG in Kooperation mit der
Selbsthilfe
Zeitplan: fortlaufend
Unterstützung von selbstbestimmtem Wohnen
•Aufbau einer trägerunabhängigen Beratungsstelle zur Unterstützung des
selbstbestimmten Lebens und Wohnens
Verantwortlich: Amt für Soziales und Prävention
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Förderung und Unterstützung von Konzepten des selbstbestimmten Wohnens
im Sinne von „ambulant vor stationär“ in städtebaulichen und
wohnungspolitischen Entwicklungen
Verantwortlich : Sozialdezernat, Baudezernat
Zeitplan : fortlaufend
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Seite 51
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 25 – Gesundheit
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von
Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu
gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen
Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.
Insbesondere
a) stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder
erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität
und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich
sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der
Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen
Gesundheitswesens;
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit
Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit
angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen,
durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst
gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich
an, auch in ländlichen Gebieten;
d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die
Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität
wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien
Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen
und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung
das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen schärfen;
e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche
Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu
fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von
Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten
aufgrund von Behinderung.
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Seite 52
Artikel 26 - Habilitation und Rehabilitation
(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich
durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit
Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende
körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in
alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu
erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die
Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme,
insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der
Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme
a) im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung
der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen;
b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten
sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen
so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.
(2) Die Vertragsstaaten fördern die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für
Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und
Rehabilitationsdiensten.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung
unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen
bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation.
Einführung:
Die Informationen über gesundheitliche Versorgungssysteme und der entsprechende
Zugang müssen allen Menschen offen stehen.
Die Kommunikation zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe als betreuende
Stellen und Einrichtungen im Gesundheitssystem (Krankenhäuser, niedergelassene
Ärzte/Ärztinnen usw.) muss zur optimalen Betreuung der Patienten und Patientinnen
mit Behinderung intensiviert werden.
Die Kommunikationsmöglichkeit von gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen sollte
ebenfalls optimiert werden.
Es muss ausreichend Information darüber geben, dass Menschen mit Behinderung bei
einer stationären Aufnahme in eine Klinik einen Anspruch auf begleitende
Assistentinnen oder Assistenten haben.
Neben den stationären Angeboten bieten ambulante Pflegedienste die Möglichkeit, ein
Leben zu Hause trotz Unterstützungsbedarf möglichst lange zu gewährleisten. Doch
Gebärdensprachesprechende Pflegende gibt es derzeit in Darmstadt keine.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Gesundheit und Pflege arbeiten
mit:
CBF e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., Gehörlosenbund Darmstadt
e.V., Emilia Seniorenresidenz GmbH, Fachkonferenz Altenhilfe, Nieder-Ramstädter
Diakonie, Klinikum Darmstadt GmbH - Pflegedienstleitung, Pflegestützpunkt Darmstadt,
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Seite 53
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe,
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Koordination für
Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Pflegestützpunkt Darmstadt
Im Pflegestützpunkt werden pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und
Menschen, die von Behinderung und Pflegenotwendigkeit bedroht sind, umfassend
informiert und beraten.
Der Pflegestützpunkt ist oft die erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Pflege
und Versorgung. Die Mitarbeiterinnen
des Pflegestützpunkts informieren unabhängig
und trägerneutral zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und
Hilfsangeboten. Sie koordinieren und vernetzen pflegerische und soziale Hilfen und
Unterstützungsangebote, arbeiten mit Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe und
des Gesundheitssystems zusammen. Sie führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch. Die
Beratung ist kostenfrei. Sie stellen Informationen und Broschüren, die es in diversen
Fremdsprachen oder in einfacher Sprache gibt, zur Verfügung.
Der Pflegestützpunkt Darmstadt wird in gemeinsamer Trägerschaft der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
vertreten durch die HEAG BKK betrieben.
Klinikum Darmstadt GmbH
Im Jahr 2014 arbeiteten bei den Städtischen Kliniken 106 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (6,5%) mit einer Schwerbehinderung.
Im Haus gibt es eine Schwerbehindertenbeauftragte. Zudem gibt es ein betriebliches
Eingliederungsmanagement und Angebote zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Als Krankenhaus der Maximalversorgung sind die Gebäude entsprechend räumlich
eingerichtet, d.h. überwiegend barrierefrei mit behindertengerechten Toiletten (je nach
Gebäude). Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten etc. für Patientinnen und Patienten
stehen selbstverständlich zur Verfügung.
Das Klinikum verfügt über die Einrichtung eines Krankenhaussozialdienstes inkl.
Entlassungsmanagement.
Für gehörlose und der deutschen Sprache nicht mächtige Patientinnen und Patienten
bietet das Klinikum Darmstadt bildgestützte Kommunikationshilfen an.
Angehörige bzw. Begleitpersonen können bei Bedarf mit im Patientenzimmer
übernachten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass das Klinikum Darmstadt ein
Krankenhaus der Maximalversorgung ist und die Aufnahme von Begleitpersonen immer
auch abhängig ist von der aktuellen Belegung.
Amt für Soziales und Prävention
Servicestelle Soziales und Beratung (SuB)
Die Servicestelle bietet Beratung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
an. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit der SuB stehen hilfe- und ratsuchende ältere
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Seite 54
Menschen. Auch jüngere Menschen mit Behinderungen finden hier Beratung oder sie
werden auf die verantwortlichen Stellen hingewiesen. Fragen von Angehörigen
und/oder dem sozialen Umfeld werden bei der SuB beantwortet. Zielsetzung ist
insbesondere eine individuelle Informations- und Vermittlungsleistung im Hinblick auf
Selbstständigkeit.
Die SuB informiert über und vermittelt gesundheitsrelevante, altenhilfespezifische,
soziale, psychosoziale Dienste, Einrichtungen und Hilfen. Dies geschieht
trägerübergreifend bzw. trägerneutral. Bei der Abklärung, welche Leistungen notwendig
sind und wie sie am besten arrangiert werden können, erfolgt eine Abstimmung mit den
Hilfesuchenden und ihren Netzwerken.
Allgemeine Beratungsziele sind:
-Vermittlung von Leistungsanbietern bei Unterstützungsbedarf
-Vermittlung von Fachkräften zur Beratung bei Wohnraumanpassung
-Information zu ambulanter, teilstationärer und stationärer Unterbringung
-Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen des SGB
XII
-Vermittlung bezahlbarer haushaltsnaher Dienstleistungen
-Weiterführende Vermittlung an Beratungsstellen, wie Pflegestützpunkt, Demenzforum
Darmstadt, sozialpsychiatrischer Dienst u.a.
Altenhilfeplanung
Im Rahmen der Altenhilfeplanung werden die Belange älterer Menschen im Rahmen
verschiedener Beteiligungsprozesse in die weitere Ausgestaltung der Angebote für
Ältere eingebracht. Die Anforderungen älterer Menschen mit Behinderungen spielen
dabei eine wesentliche Rolle, insbesondere unter Betrachtung der Infrastruktur in den
jeweiligen Sozialräumen.
Leistungen zur Existenzsicherung und Teilhabeleistungen/Eingliederungshilfen für
Menschen mit Behinderung
Zum Aufgabenbereich im Amt für Soziales und Prävention gehören u. a. auch die
Finanzierung von Leistungen der Eingliederungshilfe, sowie die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Als Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 ff SGB XII werden in Deutschland
Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen bezeichnet. Sie
umfassen neben den Leistungen zur Teilhabe nach § 55 SGB IX, die Hilfe zu einer
angemessenen Schulbildung, zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf,
zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit einschließlich des Besuches
einer Hochschule.
Leistungsberechtigt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen
bestreiten können und das 65. Lebensjahr, beziehungsweise die Altersgrenze vollendet
haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Der Anspruch auf Grundsicherung besteht vorrangig vor dem Anspruch auf Hilfe
zum Lebensunterhalt, es gibt kein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen.
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege
Seite 55
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Der Eigenbetrieb bietet Menschen mit Lernschwierigkeiten im Rahmen ihrer
Gesundheitssorge bedarfsgerecht in den Bereichen Gesundheit und Pflege
Unterstützung.
Dazu gehört:
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Unterstützung beim Umgang mit Medikamenten
- Unterstützung in der Körperpflege
- Unterstützung in der Behandlungspflege
Unter Beachtung des Datenschutzes gibt es dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen
Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches Wohnen.
Eine gesamtgesellschaftliche Zunahme von Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher
und demenzieller Erkrankungen ist zu verzeichnen.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Initiierung einer Arbeitsgruppe zum Thema Verbesserung der Betreuung von
Patientinnen und Patienten mit Behinderungen, z.B. Assistenz in der Klinik,
Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Inklusion
und Diversity
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte in Kooperation mit der
Pflegedirektion des Klinikums Darmstadt
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Weitere Informationen des Pflegestützpunkts auch in leichter Sprache
Verantwortlich: Pflegestützpunkt
Zeitplan: Fortlaufend
•Angebot einer „Wickeltoilette“ auch für Erwachsene in Darmstadt
Verantwortlich: Amt für Soziales und Prävention, Koordination für Inklusionsprojekte
in Kooperation mit dem CBF Darmstadt e.V.
Zeitplan: Bis Ende 2017
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 56
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen
auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch
Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit
Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder
angenommen wird.
Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit,
einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung
erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften,
um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-,
Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen
Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige
Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für
gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz
vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und
Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und
beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und
Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen
Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim
Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg
zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von
Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch
geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive
Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit
Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch
Menschen mit Behinderungen zu fördern;
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 57
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den
beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in
Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit
anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
Einführung:
Die UN Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung das
gleichberechtigte diskriminierungsfreie Recht auf Arbeit, die auf einem offenen
inklusiven Arbeitsmarkt frei ausgewählt werden kann.
Die vorrangige Aufgabe ist es, Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderung auf dem
ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Mit dem Aktionsplan sollen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen verbessert und
geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt selbst
verdienen können.
Um an Arbeitsstellen zu gelangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich diesbezüglich
beraten zu lassen. Ziel der verschiedenen Beratungs- und Vermittlungsangebote ist der
Abbau von Sonderdiensten und die Qualifizierung von Regelangeboten (z.B. Agentur für
Arbeit, Jobcenter).
Es bedarf eines differenzierten und niederschwelligen Angebots für alle Menschen mit
Behinderung, den chronisch Kranken, den psychisch Kranken, den Körperbehinderten,
den Menschen mit Lernschwierigkeiten, den blinden, den hörgeschädigten und
gehörlosen Menschen.
Der Übergang von der Schule in den Beruf muss verstärkt gefördert werden, um
Schülerinnen und Schülern umfassend zu informieren und über die vielen
Fördermöglichkeiten zu beraten.
Ein weiterer Aspekt ist Diversity Management, das in vielen Darmstädter Unternehmen
und in der Verwaltung ausgebaut werden kann. Diversity Management bedeutet, dass
die Ressourcen der Belegschaft und die Verschiedenartigkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter als Chance begriffen werden.
Das persönliche Budget soll mehr genutzt werden, um Menschen, die bisher in
Werkstätten für Menschen mit Behinderung gearbeitet haben, Möglichkeiten der
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzubieten.
Arbeitsplätze sollen so gestaltet werden, dass für alle Menschen mit Behinderung eine
uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird.
Dies beinhaltet auch die Umgestaltung und die Anpassung von Arbeitsplätzen. Innerhalb
der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und bei den
Darmstädter Unternehmen soll die positive Haltung fortgeführt und ausgebaut werden.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung arbeiten
mit:
Agentur für Arbeit, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, Blinden- und
Sehbehindertenbund Darmstadt e.V. , Caritasverband Darmstadt e.V. ,
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Landeswohlfahrtsverband –
Integrationsamt, Schwerbehindertenbeauftragte der Firma Merck KGaA
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 58
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Amt für
Wirtschaft und Stadtentwicklung, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen, Jobcenter Darmstadt – Schwerbehindertenbeauftragter,
Schwerbehindertenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt, Zentrale
Steuerungsunterstützung der Stadtverwaltung Darmstadt, Koordination für
Inklusionsprojekte.
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt:
Jobcenter Darmstadt
Es ist festzustellen, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen infolge der
demografischen Entwicklung ansteigt. Darüber hinaus wird mit Erhöhung des
Renteneintrittsalters die Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung in den
kommenden Jahren vermutlich weiter zunehmen.
Schwerbehinderte sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von mind. 50
aufweisen, davon sind überwiegend Ältere betroffen. Funktionseinschränkungen der
Wirbelsäule, des Herz-Kreislaufsystems, Schädigungen der Organe sowie weitere im
Lebenslauf erworbene Krankheiten sind die am häufigsten auftretenden Ursache einer
dauerhaften Behinderung. Zudem ist eine ständig steigende Anzahl an psychischen
Erkrankungen festzustellen.
Unter den schwerbehinderten Arbeitslosen befinden sich anteilig mehr Fachkräfte als
bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen.
Im Jobcenter Darmstadt sind derzeit (Stand: Sept. 2015) 357 (129 weiblich/228
männlich) schwerbehinderte Menschen gemeldet. Nach Altersgruppen ist folgende
Aufteilung festzustellen: bis unter 25 Jahre: 31, 25 bis 49 Jahre: 163, 50 Jahre und älter:
163 Personen.
Der überwiegende Anteil der schwerbehinderten Menschen befindet sich in den
integrationsfernen Profillagen wie z.B. Unterstützungs- und Stabilisierungsprofil (ca.
174), ca. 70 in den mittleren Profillagen. In den integrationsnahen Profillagen sind keine
Kunden des Jobcenters zugeordnet. Gleichwohl sind ca. 50 schwerbehinderte Menschen
in Arbeit integriert, jedoch nach wie vor hilfebedürftig und erhalten aufgrund geringen
Einkommens weiterhin Leistungen aus dem SGB II.
Nach einer vorliegenden Auswertung aus dem Monat Dezember 2014 sind in Bezug auf
die Integrationen bei schwerbehinderten Menschen für das Jobcenter Darmstadt, im
Vergleich zu ähnlich strukturierten Jobcentern überdurchschnittlich gute Werte
festzustellen.
Insgesamt sind derzeit ca. 4 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
schwerbehindert. Die Integrationsquote bei den schwerbehinderten Menschen lag in
2014 bei 16,2 % und somit über dem Durchschnittswert von 9,7 % bei vergleichbaren
Jobcentern.
Die Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten 50plus-Kundinnen und Kunden ist
besonders schwierig.
Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es seltener als nicht Schwerbehinderten, eine
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 59
Die festgefahrenen Einstellungen in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsmarkt
ändern sich, wenn auch nur langsam.
Die Barrieren in den Köpfen von Arbeitgebern und Unternehmerinnen und
Unternehmern erschweren es den Menschen mit Behinderung oftmals Fuß zu fassen.
Hier bedarf es einerseits der Aufklärung der Unternehmen, dass Menschen mit
Beeinträchtigung vielfach besonders motiviert und engagiert sind. Gleichzeitig gilt es
festzustellen, ob die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote erfüllt ist.
Die meisten Führungskräfte reagieren skeptisch, wenn es um die Einstellung von
schwerbehinderten Menschen geht. Die Zurückhaltung begründet sich in den Fragen, ob
die notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten und der gegebenenfalls technische
und finanzielle Aufwand für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erbracht werden
kann. Hier herrscht oft eine falsche Vorstellung, da oftmals Behinderungen keine
einschränkende Relevanz im Hinblick auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit darstellt.
Der Anteil der schwerbehinderten Menschen bzw. mit schwerbehinderten Menschen
gleichgestellte an allen Beschäftigten im Jobcenter liegt zum Stichtag 2015 mit
insgesamt 16 Personen bei 7,7 %. Der Frauenanteil liegt bei 57,1 %. Teilzeit üben
derzeit 5 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus.
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Aus dem Bereich der Statistik stehen die Berichte des Hessischen Statistischen
Landesamts zu schwerbehinderten Menschen in Hessen zur Verfügung. Diese finden
auch Eingang in den jährlichen Datenreport der Stadt. Auf der Landesebene liegen dabei
vergleichsweise genaue Zahlen zur Art der Behinderung und zu weiteren Parametern
wie zum Beispiel der Staatsangehörigkeit vor. Dies gilt für die Ebene der einzelnen
Gebietskörperschaften nicht in gleicher Weise. Hier wird nur nach Geschlecht, Alter und
Behinderungsgrad aufgeschlüsselt.
Demnach ist der Anteil von Menschen mit schwerer Behinderung (Grad der
Behinderung ab 50%) an der Gesamtbevölkerung in Darmstadt mit 8,6% (absolut
12.711 Personen, Stand 31.12.13) gegenüber den anderen kreisfreien Städten in Hessen
(z.B. Frankfurt 10,0%), dem Regierungsbezirk Darmstadt (9,6%) und dem Land (10,1%)
leicht unterdurchschnittlich.
Überdurchschnittlich ist in Bezug auf die Stadt Darmstadt mit einem Anteil von 26,7%
an allen schwerbehinderten Menschen der Prozentsatz der Menschen mit einem
Behinderungsgrad von 100% (Land Hessen 22,4%).
Der Anteil der Frauen ist mit 52,3% ebenfalls höher als der Landesdurchschnitt (48,3%).
Dies ist allerdings typisch für die kreisfreien Städte und damit ein „Großstadtthema“.
Der Anteil der Menschen im Erwerbstätigenalter (18 bis 65 Jahre) an allen Menschen
mit schwerer Behinderung in Darmstadt beträgt 42,2%.
Damit erschöpfen sich die statistisch validen Angaben in Bezug auf das Stadtgebiet.
Insbesondere stehen der Stadtstatistik bedauerlicher Weise keine Daten zum Anteil der
Menschen mit Behinderung in den Betrieben zur Verfügung. Dies fügt sich allerdings in
die im allgemeinen vergleichsweise dünne Datenlage in der deutschen
Wirtschaftsstatistik ein, die von der Arbeitsgemeinschaft der Städtestatistiker
regelmäßig gegenüber dem Bund kritisiert wird.
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 60
Die Wirtschaftsstruktur in Darmstadt ist gekennzeichnet, durch einen hohen Anteil von
wissens- bzw. technologieintensiven Unternehmen, einen hohen Forschungs- und
Entwicklungsanteil, einen hohen Anteil von Headquarter-/Verwaltungsfunktionen
sowie durch eine extrem ausgeprägten Besatz an wissenschaftlichen und universitären
Einrichtungen. Der Anteil der Akademiker/innen an allen Beschäftigten ist gemeinsam
mit Erlangen an der Bundesspitze.
Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Situation von Menschen mit
körperlichen Einschränkungen am Arbeitsmarkt in der Grundtendenz günstiger ist als
im Landes- oder Bundesdurchschnitt (was nicht bedeutet, dass hier kein
Handlungsbedarf herrscht; die Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für
Arbeit weist nach, dass der Anteil der hochqualifizierten Arbeitslosen mit Behinderung
höher ist als im Durchschnitt der Hochqualifizierten).
Als argumentativer Hebel, um die Thematik besser zu positionieren, kommt
insbesondere die Diskussion um die Mobilisierung von Fachkräftepotenzialen für die
Wirtschaft in Frage.
Die Integration von Menschen mit Behinderung kann hier ungefähr verglichen werden
mit den Ansätzen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf die
Fachkräftediskussion. Gleichzeitig kann abgeleitet werden, dass sämtliche Maßnahmen
zur Umsetzung inklusiver Bildung von der Kleinkindbetreuung bis hin zur
Weiterbildung in Darmstadt eine Funktion zur Stärkung der Arbeitsmarktpräsenz von
Menschen mit Behinderung erfüllen.
Im Gegensatz dazu muss davon ausgegangen werden, dass die Situation von Menschen
mit Lernschwierigkeiten am Arbeitsmarkt im Verhältnis schwieriger ist, da Tätigkeiten
mit einfacheren Qualifikationsanforderungen entsprechend weniger nachgefragt
werden.
Unbedingt hervorzuheben ist hier die Rolle des Eigenbetriebs Darmstädter Werkstätten
und Wohneinrichtungen und vergleichbarer lokaler/regionaler Akteure, deren
Aktivitäten aufgrund der spezifischen Arbeitsmarktbedingungen noch unverzichtbar
sind. Der Eigenbetrieb und das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung haben jüngst
bei der Erarbeitung eines Konzepts für deren Öffentlichkeitsdarstellung bestens
zusammengearbeitet.
Wichtig einzuschätzen ist vor diesem Hintergrund auch die Öffentlichkeitswirksamkeit
und damit Akzeptanzschaffung von Leuchtturmbetrieben mit Integrationskonzept und
großer Sichtbarkeit wie in der Centralstation GmbH und am Hofgut Oberfeld in die
Stadtgesellschaft hinein. Eine Vorbildrolle als Arbeitgeber sollte sich die
Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund auch selbst zuweisen. Deshalb hat der
Magistrat explizit in jedem Dezernat Stellen für Integrierte Beschäftigung eingerichtet,
die von Menschen mit Behinderung besetzt werden sollen.
Ähnliches kann auch für andere öffentliche „Leuchtturminstitutionen“, wie die drei
Hochschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, namentlich die Hochschule Darmstadt,
die Evangelische Hochschule Darmstadt und die Technische Universität Darmstadt,
abgeleitet werden.
Für den weit überragenden Teil der Unternehmen und Institutionen in Darmstadt ist
dagegen davon auszugehen, dass sie im Bereich der gesetzlichen Anforderungen an
Barrierefreiheit etc. arbeiten (oder dabei sind, diese zu erreichen), jedoch in der
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 61
Integration von Menschen mit Behinderung nicht darüber hinaus gehen. Ähnlich wie bei
anderen personalorientierten Teilthemen des Arbeitslebens (bspw. Vereinbarkeit von
Kindern und Beruf, Pflege von Familienangehörigen) spielen häufig persönliche
Erfahrungshintergründe (z.B. Menschen mit Behinderung in der eigenen Familie) auf
der Geschäftsführungsebene eine zentrale Rolle bei besonders engagierten
Unternehmen. Als herausragender Sonderfall darf in Bezug auf Darmstadt die Gründung
der Software AG-Stiftung durch Dr. Peter Schnell 1992 auf keinen Fall unerwähnt
bleiben.
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Die Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen bestehen seit 1968. Die
Einrichtung war bei ihrer Gründung eine der ersten ihrer Art in ganz Hessen.
Ihr Zweck ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.
Daher bietet der heutige Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen im Bereich Arbeit für Menschen einen Arbeitsplatz an, die aufgrund
ihrer Behinderung noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig
sein können.
Die insgesamt 250 Arbeitsplätze werden jeweils individuell den Bedürfnissen des oder
der Beschäftigten angepasst. Dabei entwickeln die Beschäftigten ihre Fähigkeiten durch
individuelle Förderung weiter. Ziel ist dabei immer eine Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt. Die Arbeitsbereiche bieten die unterschiedlichsten Aufgaben aus den
Bereichen Produktion und Dienstleistung, die auch von regional ansässigen
Unternehmen nachgefragt werden.
Neben der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sind die Themen berufliche Bildung und
Vermittlung von Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt wesentliche
Tätigkeitsfelder. Dabei geht es immer um den am individuellen Bedarf angepasste
Lösungen. Es werden alle finanziellen und rechtlichen Förderungsmöglichkeiten
beachtet.
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt:
•Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen in Bezug auf Einstellung von
Menschen mit Behinderung und beruflicher Integration
Die aktive Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen mit dem Ziel einer
Akzeptanzerhöhung und des Erkennens der Vorteile für Unternehmen wird als
Chefsache dem Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent zugeordnet und
administrativ durch Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung bei Firmenbesuchen und
sonstigen Unternehmenskontakten begleitet.
Verantwortlich: Oberbürgermeister/Wirtschaftsdezernent, Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Zeitplan: Ab 2016 und fortlaufend
•Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden ausreichend Informationen
über Förderprogramme für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung an die Unternehmen und einstellenden Institutionen gegeben
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 62
Verantwortlich: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Zeitplan: Ab 2016 und fortlaufend
•Öffentlichkeitsarbeit durch die Erarbeitung eines Flyers für Unternehmen
unter dem Titel „Checkliste Inklusion“ o.ä.
Verantwortlich: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Inklusion als Thema beim industriepolitischen Leitbild der
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbringen
Verantwortlich: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Zeitplan: Bis Ende 2016
•Schaffung von Arbeits- bzw. Praktikumsplätzen in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Mit diesem Ziel geht die Initiierung einer Arbeitsgruppe einher, um Arbeits-, angepasste
Arbeits- und Praktikumsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zu schaffen.
Es soll gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel mit einzelnen Aktionen wie
Schnuppertage „Mal was anderes“ geleistet werden.
Die Vernetzung soll die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen für Menschen mit
Behinderung verstärken.
Folgende Institutionen sollten in der Arbeitsgruppe vertreten sein:
Agentur für Arbeit, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Caritasverband
Darmstadt, Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main, Industrie- und Handelskammer,
Internationaler Bund für Soziale Arbeit IB, interessierte Darmstädter Unternehmen,
Landeswohlfahrtsverband –Integrationsamt
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Jobcenter, Koordination für
Inklusionsprojekte.
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan: Ab Mitte 2016 als kontinuierliche Aufgabe
•Schaffung von betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen in Betrieben des 1.
Arbeitsmarktes
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
(EDW), freie Träger, Jobcenter und Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes
Zeitplan: Ab 2016 und kontinuierliche Aufgabe
•Aufbau von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in der Verwaltung und den
Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Verantwortlich: Sozialdezernat, Dezernat I und Amt für interne Dienste
Zeitplan: Ab Anfang 2016 und kontinuierliche Aufgabe
•Förderung von mehreren angepassten Arbeitsplätzen für Menschen mit
Behinderung bei der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung
Seite 63
Verantwortlich: Sozialdezernat, Dezernat I und Amt für Interne Dienste
Zeitplan: Innerhalb der nächsten zwei Jahre
Information und Beratung
•Ausbau einer niedrigschwelligen Beratungsstelle, die kompetent und
möglichst unabhängig über die Vielzahl an Maßnahmen berät.
Beispielsweise informiert sie über das persönliche Budget oder technische
Unterstützungsmöglichkeiten.
Verantwortlich: Arbeitsgruppe siehe Punkt 2.1
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Ausbau des Beratungsangebotes an Förderschulen und den weiterführenden
Schulen zu Fördermöglichkeiten für Schulabgängerinnen und
Schulabgänger.
Verantwortlich: Arbeitsgruppe siehe Punkt 2.1
Zeitplan: Bis Ende 2017
•Verträge und Arbeitspapiere in den Werkstätten für Menschen mit
Behinderung in leichter Sprache
Verantwortlich: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan: Bis Ende 2017
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 64
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Artikel 30 der UN- Behindertenrechtskonvention
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Fr eizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Me nschen mit Behinderungen,
gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben t eilzunehmen, und treffen alle
geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Mens chen
mit Behinderungen
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen F ormaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervors tellungen und
anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen For maten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Di enstleistungen,
wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Touri smusdiensten,
sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätt en von
nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen , um Menschen
mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kre atives,
künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu ent falten und zu
nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der
Gesellschaft.
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderun gen
Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten h aben;
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderunge n gleichberechtigt
mit anderen Kindern an Spiel-,Erholungs-, Freizeit- und Sport -
aktivitäten teilnehmen können, einschließlich im sc hulischen
Bereich;
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderun gen
Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Er holungs-,
Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
Einführung:
Kultur muss für alle Menschen zugänglich sein. Von daher sind bereits bei den
räumlichen Voraussetzungen Maßstäbe zu setzen, d.h. der Zugang zu allen
Veranstaltungsorten oder allen Orten kultureller Ak tivitäten und allen Orten der
Freizeit sollen zugänglich und barrierefrei gestalt et sein.
Auch kulturelle Denkmale sollen für alle zugänglich sein.
Noch befindet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt dabei auf dem Weg, viele
Angebote wie die des Staatstheaters bieten bereits Barrierefreiheit, andere wie zum
Beispiel Barrierefreiheit für das Mollerhaus herzus tellen ist in Arbeit.
Barrierefreiheit im umfassenden Sinne meint die räu mliche Zugänglichkeit aber
ebenso beispielsweise die Zugänglichkeit durch Gebä rdensprache usw.
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 65
Zur Barrierefreiheit werden auch Mobilitätsassisten zen gezählt, die Menschen mit
Einschränkungen zu Veranstaltungen begleiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit sich
über Freizeit- und Kulturangebote zu informieren. E benso bedarf es der Ermutigung
verschiedene Angebote anzunehmen und zu testen.
Kulturelle Veranstaltungen kosten in der Regel Eint ritt zum Beispiel im Kino, im
Theater etc. Für Menschen mit geringem Einkommen st eht daher die Teilhabecard für
selbstbestimmte sozio-kulturelle Teilhabe zur Verfü gung.
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
arbeiten mit:
BeWo Darmstadt e.V., Centralstation GmbH, Darmstadt , Teilnehmerinnen und
Teilnehmer des World Cafés des Festivals „ Alles in klusive“ im Mai 2015,
ZwischenRäume e.V.,
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Eigenbetrieb Darmstäd ter Werkstätten und
Wohneinrichtungen, Kulturamt, Sportamt, Stadtbiblio thek, Koordination für
Inklusionsprojekte
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt
:
Kulturamt
Das Kulturamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nur in geringem Umfang auch
selbst Veranstalter. Die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention sollten
jedoch vor allem dort auch betrachtet werden, wo sie real umgesetzt werden, also bei
den Kulturinstitutionen und -anbieterinnen in der Stadt.
Grundsätzlich kann man feststellen dass das Bewusstsein für Inklusion in den
Kulturinstitutionen angekommen ist:
Die barrierefreie Zugänglichkeit ist für die städtischen Kultur- und
Veranstaltungshäuser bereits weitestgehend umgesetzt (z.B. Centralstation, Bessunger
Knabenschule, Ausstellungsgebäude ) oder sollen in absehbarer Zeit geschaffen (z.B.
Mollerhaus) werden. Wo dies durch Denkmalschutz oder bauliche Besonderheiten
eingeschränkt ist, wird versucht, die Zugänglichkeit zu optimieren ( z.B. Literaturhaus,
Hochzeitsturm ). Im Rahmen der großen Sanierungsmaßnahmen von Landesmuseum
und Staatstheater wurde Barrierefreiheit vorbildlich umgesetzt. Das Staatstheater
Darmstadt hat den Hessischen Staatspreis für Universelles Design, den ICONIC AWARD
und eine Nominierung für den German Design Award erhalten. Die Zusammenarbeit
zwischen mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund, dem Schwerhörigenbund, dem
CBF und den baulich Verantwortlichen beim Staatstheater im Rahmen der Sanierung ist
besonders gelungen hervorzuheben. Darüber hinaus ist das Staatstheater 2013 mit der
Plakette für Barrierefreiheit des VdK ausgezeichnet worden. Das Schlossmuseum
Darmstadt wird in diesem Jahr barrierefrei umgebaut.
Kulturvermittlung ist eine institutionelle Aufgabe, die – insbesondere in den größeren
Häusern – von theater- oder museumspädagogischen Abteilungen oder Fachkräften
wahrgenommen wird. Auch hier entstehen derzeit konzeptionell inklusive Ansätze der
Vermittlung künstlerisch-ästhetischer Inhalte und zur Teilhabe und Mitgestaltung am
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 66
kulturellen Leben. Die Kulturvermittlung umfasst auch Angebote/Beratung für
Multiplikatoren.
Nichtzuletzt spielen inklusive Konzepte der Aktion von Menschen mit und ohne
Behinderungen in Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen und anderen künstlerischen
Ausdrucksformen eine wichtige Rolle. Eine „Vorbildfunktion“ nimmt dabei der
Theaterbereich ein, in dem aktuell mehrere Projekte ( z.B. Staatstheater, Theaterlabor,
Mollerhaus ) realisiert werden. In der Bildenden Kunst sind es Formate wie
„BehindArt“, die z.B. Arbeits- und Ausstellungsmöglichkeiten für Kunstschaffende aus
Einrichtungen der Behindertenhilfe bieten.
Festivals wie „Alles inklusive?!“ tragen zur öffent lich Wahrnehmung inklusiver Kunst
und Kultur bei (siehe Abschnitt Sensibilisierung)
Centralstation GmbH
Die Centralstation ist ein Kulturbetrieb, untergebracht in einem ehemaligen
Elektrizitätswerk mitten in der Darmstädter Fußgängerzone. Auf drei Ebenen finden seit
1998 Konzerte und Veranstaltungen unterschiedlichster Genres statt. Die
Veranstaltungen in der Centralstation sind facettenreich und sollen ein vielfältiges
Publikum unter einem Dach versammeln – für jeden Geschmack, jedes Interesse und
jeden Geldbeutel ist etwas dabei. Von exklusiven Jazzveranstaltungen bis hin zu
Kindertheater kostenfrei und draußen, Ausstellungen mit freiem Eintritt und
Rockkonzerten, wissenschaftlichen Vorträgen oder Übertragungen von
Weltraumereignissen deckt das Kulturprogramm eine große Bandbreite ab. Auch
Fußballübertragungen – rauchfrei, ohne Eintritt und familienfreundlich – fehlen nicht.
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 erhalten beim Kauf von
Tickets unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises 50% Ermäßigung auf ein Ticket
zu allen Veranstaltungen, bei denen die Centralstation als Veranstalter auftritt. Bei der
Notwendigkeit einer ständigen Begleitung und somit dem Verweis „B“ im
Schwerbehindertenausweis, erhält die Begleitperson ein kostenloses Ticket zu der
gewählten Veranstaltung. Eingerahmt ist das Kultur- und Veranstaltungsprogramm der
Centralstation von einem gastronomischen Betrieb. Tagsüber in der Zeit von 11 bis 17
Uhr findet in den Veranstaltungsräumen die sogenannte „Kulturkantine“ statt. Der
sozial-integrative Gastronomiebetrieb der NRD-Betrieb-GmbH bietet einen Frühstücks-
und Mittagstisch an. Gerne wird die Kulturkantine von Geschäftsleuten sowie von
jungen Eltern gleichermaßen genutzt. Eine Legospielecke sowie viel Platz für
Kinderwagen machen den Ort für Familien attraktiv. Die Centralstation eignet sich für
Rollstuhlfahrende, sie ist barrierefrei. Auf Anfrage wird Rollstuhlfahrenden bei
Veranstaltungen ein Standort mit guter Sicht ermöglicht. Gehbehinderten Menschen
kann nach Absprache bei Stehkonzerten eine Sitzmöglichkeit bereitgestellt werden. Die
Türen des denkmalgeschützten Gebäudes sind teilweise nur schwer und mit Hilfe zu
öffnen. Dies betrifft nicht die Fluchttüren, sondern vor allem Zwischentüren im Gebäude.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen soll diese Barriere beseitigt werden. Im Bereich
Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung weist die Centralstation noch
Defizite auf. Umzusetzen wären hier eine Getränkekarte in Brailleschrift sowie die
Realisierung der Internetseite mit Audiofunktion. Auch für hörgeschädigte Menschen
besteht in der Centralstation noch Handlungsbedarf. Möglich wäre hier eine
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 67
Bereitstellung von Dolmetscherinnen für Gebärden- und Lautsprache sowie der Einsatz
von Graphic Recording bei ausgewählten Veranstaltungen.
In Kooperation mit der Stiftung „Toiletten für alle“ ist bis 2016 eine Sanierung der
Behindertentoilette und des Wickelraums geplant. Es ist angedacht, die Eingangstür der
Behindertentoilette als Schiebetür zu konzipieren, die per Knopfdruck und ohne
Kraftaufwand zu öffnen ist. Außerdem soll geprüft werden, ob der Wickelplatz auch als
Wickelplatz für Erwachsene/Kinder nutzbar gemacht werden kann.
Der Gastronomiebetrieb Kulturkantine, die hohe Frequenz von Besuchern und
Besucherinnen mit Behinderung und die angeregte Kommunikation mit diesen, das
inklusive Kultur-Festival „Alles inklusive?!“ im Frühjahr 2015 und das daraus
gewachsene Netzwerk aus Menschen mit Beeinträchtigung sowie Institutionen und
Initiativen aus dem Bereich Inklusion haben einen fruchtbaren Dialog angestoßen. Er
geht der Frage nach, wie Inklusion im kulturellen Bereich aussehen und verbessert
werden kann.
Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek Darmstadt (Gesamtbestand: 188.195 Medien) besteht aus einer
Hauptstelle im Justus-Liebig-Haus, den Zweigstellen Eberstadt und Kranichstein und
einer Fahrbibliothek, jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die grundsätzliche
Aufgabe ist die Bereitstellung, Erschließung und Präsentation von Medien und
Informationen aller Art. Die grundsätzlichen Ziele sind die Förderung der Meinungs-
und Informationsfreiheit, des Meinungspluralismus und der Chancengleichheit im Sinne
des Grundgesetzes, die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz für den
lebenslangen selbstständigen Wissenserwerb, die Orientierungshilfe bei der Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben und der Bewältigung individueller und sozialer
Alltagsprobleme und die Unterstützung einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Jahresgebühr für die Stadtbibliothek beträgt 10 Euro/Jahr, ermäßigt 5 Euro/Jahr für
Arbeitslose, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner/innen, Schwerbehinderte,
Studierende, Teilhabecard-Berechtigte zahlen keine Gebühr.
Barrierefreiheit: Justus-Liebig-Haus und Hauptstelle sind barrierefrei. Innerhalb der
Hauptstelle sind die unterschiedlichen Abteilungen über einen Treppenlift für
Rollstühle, Fahrstühle und Rampen barrierefrei zugänglich. Die Aufstellung der Regale
berücksichtigt einen inneren Abstand von 1.90 bis 2.00 Meter als Aktionsradius. Seit 10
Jahren bekommt die Hauptstelle das Zertifikat ‚Seniorenfreundlicher Betrieb‘.
Die Zweigstellen Eberstadt und Kranichstein sind barrierefrei zugänglich.
Angebote: Der Gesamtbestand ist von Zuhause aus im Online-Katalog recherchierbar.
Der Hörbuchbestand wird aktuell durch Hörbücher erweitert, die mit Braille-Schrift
versehen sind.
Sportamt
Das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt sich auch des Themas „Sport
und Inklusion“ an. Diese Thematik wird dabei als Qu erschnittsaufgabe verstanden,
zum einen in Verbindung zu anderen Ämtern und Einri chtungen in der Stadt, zum
zweiten in Verbindung zu den Darmstädter Sportverei nen und zum Dritten zur
Bevölkerung.
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 68
Im Zusammenhang mit kommunaler Sportentwicklung spi elen dabei sowohl die
Menschen und Organisationen als Nutzer/innen von Sp ortstätten, die vorhandenen
Sportangebote, die Organisation und die Infrastrukt ur für Sport und Bewegung eine
Rolle.
Aktuell bilden unter den genannten Aspekten als vo rdringliches Thema der Ausbau
des Merckstadion am Böllenfalltor und die Beteiligu ng von Menschen mit
Beeinträchtigung einen konkreten Arbeitsauftrag.
Dabei werden unter Einbeziehung des Schwerbehindert enbeauftragten des Vereins
und eines schwerbehinderten Fans u. a. auch die Bel ange der Barrierefreiheit
berücksichtigt. Die intensivere Einbindung der exte rnen Behindertenbeauftragung für
Bauen und Mobilität ist im weiteren Verlauf ebenfal ls vorgesehen.
Der Sport an sich ist aus verschiedenen Perspektiv en zu betrachten. Er versteht sich
dabei einerseits als Bildungsträger, andererseits a ls Kulturschaffender und ist auch für
den Bereich der Erholung Suchenden ein Anbieter.
So werden z. B. auch Vereine unterstützt, zu denen eine Karnevals- oder eine
Gesangsabteilung gehört oder die eine Theatergruppe anbieten.
Das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt berät über die Darmstädter
Sportberatung Einzelpersonen, z. B. zu unterschied lichen Sportmöglichkeiten, zu
Fragen der Förderung der motorischen Entwicklung vo n Kindern sowie zu allen
weiteren Fragen rund um das Thema Bewegung und Spor t für alle Altersgruppen.
Auch jegliche Gruppen (Betriebsgruppen, Freizeitgru ppen u. a.), Organisationen,
Vereine, Schulen oder andere können sich z.B. zu Fr agen der Angebots- und
Projektentwicklung im Bereich Sport und Bewegung be raten lassen.
Hinsichtlich des Themas Sport und Inklusion untersc heidet das Sportamt in den
Zuschauersport, den Sport für Menschen mit Behinder ung und den Sport mit
Menschen mit Behinderung. Das Sportamt berät, unter stützt und initiiert auf allen
Ebenen.
Wichtigster Sportanbieter sind grundsätzlich die Sp ortvereine in Darmstadt (103
Vereine mit Stand 06/2015). Dies gilt auch für inkl usive Sportangebote, die in vielen
Vereinen eine Selbstverständlichkeit darstellen, oh ne dass sie jeweils explizit so
gekennzeichnet sind. Häufig sind es in den Fällen a uch Einzelpersonen, die im Verein
mit aktiv oder eben auch „nur mit dabei“ sind. Wenn entsprechende Nachfrage
entsteht, dann sind die Vereine gewillt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach
individuellen Lösungen zu suchen bzw. entsprechende Angebote zu entwickeln oder
neu zu gestalten.
Regelmäßige Veranstaltungen, an denen das Sportamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt beteiligt ist wie z. B. das jährlich stat tfindende Sport- und Spielfest im
Darmstädter Herrngarten, werden von mehr als 15000 Bürgerinnen und Bürgern
wahrgenommen.
Die Themen Integration und Inklusion spielen dabei immer schon eine Rolle. Mit
Mitmachangeboten des Vereins für Sport und Gesundhe it (VSG Darmstadt) oder mit
Tandemfahrradfahren auch für Menschen mit Sehbehind erungen wird im Sinne der
Inklusion sensibilisiert. Der Rollstuhlparcours, be i dem jede und jeder die Erfahrung
mit einem Rollstuhl über Hindernisse zu fahren mach en kann, unterstützt diese Form
der Bewusstseinsbildung.
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 69
Besondere Sportprojekte werden über das Sportamt de r Wissenschaftsstadt
Darmstadt gefördert. Zum Beispiel konnte mit der He inrich-Hoffman-Schule in
Darmstadt das Projekt täglich eine Stunde Sport von der ersten bis zur vierten Klasse
umgesetzt werden.
Aufbauend auf dieses Projekt wird in verschiedenen Grundschulen jetzt zunächst eine
regelmäßige 4. Sportstunde in den ersten Schulklass en in Kooperation mit
Sportvereinen durchgeführt. Am Projekt beteiligen s ich neben dem Staatlichen
Schulamt, dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
auch der Landessportbund Hessen.
Dabei spielt die Qualifizierung der Übungsleiterinn en und Übungsleiter eine besondere
Rolle, wenn es um Fragen von Integration und Inklus ion geht.
Ein weiteres Projekt stellt die Rollihandballgruppe an der Bernhard Adelung Schule
dar. Sie wird durch die VSG Darmstadt unterstützt. Schülerinnen und Schüler erfanden
gemeinsam eine neue Sportart. Im Rollstuhl oder auf Rollbrettern wird gemeinsam
Handball gespielt. Die Regeln werden untereinander ausgehandelt.
Was nimmt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor :
•Entwicklung eines inklusiven Kulturführers
Es wird ein Kulturführer entwickelt, mit dessen Hil fe sich alle Menschen
selbstbestimmt über kulturelle Einrichtungen und de ssen
Vermittlungsangebote informieren können.
Verantwortlich: Kulturamt
Zeitplan: bis Ende 2017
•Prüfung inwieweit bei den städtischen Kultur-Förder richtlinien das
Kriterium Inklusion aufgenommen werden kann
Verantwortlich: Kulturamt
Zeitplan: bis Ende 2017
•Entwicklung eines „Koffers“ als Handlungsleitfaden für barrierefreie
Veranstaltungen in Darmstadt
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte
Zeitplan: bis Ende 2016
•Entwicklung einer zentralen Mobilitätsassistenzstel le in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Verantwortlich: Koordination für Inklusionsprojekte und Eigenbetri eb Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Zeitplan: voraussichtlich bis Ende 2017
•Ausbau von bestimmten Beständen in Großdruck und Le ichter Sprache
Verantwortlich : Stadtbibliothek
Zeitplan: bis Ende 2016 und fortlaufend
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport
Seite 70
•Alle Informationsmaterialien der Stadtbibliothek Da rmstadt werden
zusätzlich in Leichter Sprache angeboten
Ebenso alle Informationen auf der Website der Stadt bibliothek
Verantwortlich: Stadtbibliothek in Kooperation mit Koordination fü r
Inklusionsprojekte
Zeitplan: bis Ende 2017 und fortlaufend
•Anschaffung von Sehhilfen zum Entleihen für die Dau er des Aufenthalts
Verantwortlich: Stadtbibliothek
Zeitplan: bis Ende 2017
•Förderung inklusiver Projekte im Sport analog des K asseler Projekts
Gemeinsam in Bewegung
Verantwortlich: Sportamt und Koordination für Inklusionsprojekte in Kooperation
mit Sportkreis Darmstadt-Dieburg, Sportvereinen und weiteren Partnern
Zeitplan: bis Ende 2017
•Qualifizierung von ÜbungsleiterInnen zum Thema Inkl usion
Verantwortlich: Sportamt in Kooperation mit Sportkreis Darmstadt-D ieburg und
Landessportbund Hessen
Zeitplan: bis Ende 2017
•Liste aller Sportstätten und Hallen- und Freibäder unter dem Gesichtspunkt
der Barrierefreiheit
Verantwortlich: Sportamt, Eigenbetrieb Bäder
Zeitplan: bis Ende 2017
•Zugang zu allen Sportstätten sowie Hallen-und Freib ädern unter dem
Gesichtspunkt der Barrierefreiheit
Verantwortlich: dort Sportamt in Kooperation mit Schulamt und Eige nbetrieb
Immobilienmanagement, Eigenbetrieb Bäder sowie mit dem Club der Behinderten und
seiner Freunde
Zeitplan: ab 2016 fortlaufend
4. Ausblick
Seite 71
4. Ausblick
Die aufgeführten Maßnahmen sind ein erster und keinesfalls abschließender Katalog
von Umsetzungsprojekten, die sukzessive abgearbeitet werden.
Gleichzeitig wird der beteiligungsorientierte Prozess weiter geführt.
Wie im Aktionsplan erläutert werden die verschiedenen Akteure auch künftig bei der
Erstellung weiterer Maßnahmen eingebunden.
Der Aktionsplan ist ein auf Dauer angelegter Baustein, der Darmstadt inklusiver und
teilhabegerechter machen wird.
Anlagen
Seite 72
Anlagen
Anlage 1: Magistratsvorlage 2009/276
Anlage 2: Statistik des Landeswohlfahrtsverband zu stationären und ambulanten Hilfen
Anlage 3: Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen
Anlage 4: Definition der Bauverein AG, Bereich Immobilienmanagement,
zu vorhandenen Wohnungsarten
Anlage 5: Checkliste des Grünflächenamts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Anlagen
Seite 73
Anlage 1: Magistratsvorlage 2009/276
Anlagen
Seite 74
Anlagen
Seite 75
Anlagen
Seite 76
4
...
In diesem Sinne kann die „Erklärung von Barcelona“ für die aktuellen und die weiteren
behindertenpolitischen kommunalen Zielformulierunge n der Wissenschaftsstadt Darmstadt als
Richtlinie und Orientierung dienen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt bereits viel e der in der „Erklärung von Barcelona“
formulierten Forderungen um. Einige Beispiele:
• Durch die städtische Beratungsstelle für Menschen m it Behinderungen werden komprimiert
Beratungsleistungen und Informationen angeboten. Da bei kann auch eine Übersicht über
die vorhandene Infrastruktur abgefragt und die Verm ittlung zu Unterstützungsangeboten
gewährleistet werden. Dieses Angebot entspricht Pun kt IV der „Erklärung von Barcelona“.
• Im Sinne von Punkt V ermöglicht die Wissenschaftsst adt Darmstadt Menschen mit
Behinderung Zugang zu allen Informationen über das Gemeinwesen und die städtischen
Angebote. So ist z. B. der Bürgerinformationsservic e sowohl persönlich, als auch telefonisch
und per Internet nahezu barrierefrei abrufbar.
• Gemäß des Punktes IX der „Erklärung von Barcelona“ vermittelt die Wissenschaftsstadt
Darmstadt über das Amt für Wohnungswesen vorhandene behindertengerechte Wohnungen
an Betroffene. Wohnberatung für Menschen mit Behind erungen und Informationen und
Unterstützung bei Antragsstellung zur Mittelakquise bei Umbaumaßnahmen wird dort
ebenfalls vorgehalten. Des weiteren hat der Magistr at beschlossen, eine barrierefreie
Übergangswohnung für Menschen mit Körperbehinderung mitzufinanzieren. Diese wird im
akuten Bedarfsfall über den Verein BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Handicap)
belegt.
• In Anlehnung an Punkt XI der „Erklärung von Barcelo na“ gestaltet die Wissenschaftsstadt
Darmstadt sukzessive den öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der Barrierefreiheit im
Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Im Bereich des öffen tlichen Personennahverkehrs werden
nach und nach bereits bestehende Haltestellen den b ehindertengerechten Standards
angepasst. Neu entstehende Haltestellen werden selb stverständlich entsprechend den
aktuellen DIN Normen gebaut.
Um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behi nderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
systematisch zu verbessern,
wird das Beratungs- und Servicezentrum für Ältere u nd Menschen mit Behinderung
beauftragt, einen konzeptionell aufbereiteten Stufe nplan zu erstellen. Dabei sind
Projekte und Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwa ltung Darmstadt beziehen,
wie beispielsweise die Prüfung der städtischen Verw altungsgebäude auf
barrierefreie Zugänglichkeit, die Beschilderung in Gebäuden der Stadtverwaltung
(auch Piktogramme), die Vereinfachung von Schriftve rkehr und damit der Abbau
von Sprachbarrieren oder auch die kontinuierliche Q ualifizierung und
Sensibilisierung der städtischen Beschäftigten im H inblick auf kompetenten Umgang
und Service für Menschen mit Behinderungen zu berüc ksichtigen. Darüber hinaus
wird eine Bestandaufnahme über Angebote und Teilhab emöglichkeiten für
Menschen mit Behinderungen durchgeführt und anhand einer Analyse gemäß den
Anforderungen der „Erklärung von Barcelona“ ein Maßnahmepaket formuliert. Dabei
sind vor allem integrative Maßnahmen in den Bereich en Arbeitsmarkt, Bildung,
Wohnen, Gesundheit, Sport, Begegnung, Kultur usw. i n den Blick zu nehmen. Das
Maßnahmenpaket und die Zielformulierungen werden im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt.
wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, ein Konze pt vorzulegen. Inhalt des
Konzeptes soll sein, die Interessen und Forderungen von Menschen mit
Behinderungen partizipativ, nachhaltig und bewussts einsbildend aufzugreifen und
Anlagen
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...
zu formulieren und damit konzeptionell sowie strukt urell zur Verbesserung der
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behind erungen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beizutragen. Vernetzun g und Einbindung
bestehender Strukturen (Vereine und Verbände usw.) sind Grundlage des
Konzeptes.
Um die Teilhabe- und Chancengerechtigkeit insbesond ere für Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen zu garantieren und zu erhöhen.
wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stä rkung der Eingliederungshilfen
vorzulegen. Dabei sollen im Mittelpunkt die qualita tive Verbesserung der Angebote, der
strukturellen Rahmenbedingungen sowie der individue llen Förderung der Betroffenen bei
gleichzeitiger Senkung der Fallpauschalen stehen.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt enga giert sich intensiv, bei allen geplanten
Projekten und Maßnahmen, die Belange von Menschen m it Behinderung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird der Magistrat die Aufmerksamkei t aller Akteure und Akteurinnen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Interessen von Menschen mit Behinderung lenken.
In diesem Sinne führen die geplanten Projekte sowie der Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ zu
einer innovativen Handlungsempfehlung für die Wisse nschaftsstadt Darmstadt im Sinne der
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Darmstadt, 24.06.2009
Dezernat V
Jochen Partsch
Stadtrat
Anlage
Anlagen
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Anlage 2: Statistik des Landeswohlfahrtsverbands zu stationären und ambulanten
Hilfen
Vereinbarte Plätze in Darmstadt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen
Stand 30.06.2014 (Daten des LWV)
Art des Angebots
Ergebnis
Stationäres Wohnen
Erwachsene
347
Stationäres begleitetes Wohnen
30
Ambulantes betreutes Wohnen
584
Gesamt
961
Anlagen
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Anlage 3:
Stand: April 2015
Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen
Name der Schule Behinderten-
parkplätze
Personen-
aufzug
barrierefreier
Zugang
Fachräume
barrierefreier
Zugang
Schulgebäude
barrierefreier
Zugang
Klassen-räume
behinderten-
gerechte
Toilette
Handläufe
Treppen-
aufgang
Handläufe
Außentreppe
Andersenschule n n n EG n n
Astrid-Lindgren-Schule n n n n n n n
Bessunger Schule n n n n n n n
Christian-Morgenstern-Schule n n n n n n n
Diesterwegschule n n
Elly-Heuss-Knapp-Schule n
Frankensteinschule n n n n n n
Friedrich-Ebert-Schule n n n n n n
Georg-August-Zinn-Schule n n n n n n
Goetheschule n n
Heinrich-Heine-Schule n n n n n n n n
Heinrich-Hoffmann-Schule n Nur EG n n
Käthe-Kollwitz-Schule n n n n n n n n
Ludwig-Schwamb-Schule n Nur EG n n n
Schillerschule n n n
Wilhelm-Busch-Schule n Teilweise n n Teilweise n n
Wilhelm-Hauff-Schule n Nur EG n n
Wilhelm-Leuschner-Schule im Neubaun n n
Hirtengrundhalle n n n n n
Abendgymnasium n n n n n n n n
Bertolt-Brecht-Schule n n teilweise n n n n n
Eleonorenschule n teilweise n n n n n n
Georg-Büchner-Schule n n n n n
Sporthalle GBS n n n
Justus-Liebig-Schule n
Lichtenbergschule n n n n n n n
Lichtenbergschule / 2. SP-Halle n n n n n
Ludwig-Georgs-Gymnasium Nur EG n n
Viktoriaschule teilweise n n n
Alice-Eleonoren-Schule n n n
Erasmus-Kittler-Schule n n n n n n n
Fachschule für Sozialpädagogik n n
Friedrich-List-Schule n n n n
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule n n n
Martin-Behaim-Schule 5n n n n n n
Peter-Behrens-Schule 2n n n n n n
Außenstelle, Hermannstraße n
Außenstelle, Martin-Buber-Straße n n n n n n
Kyritzschule n n n n n n n n
Christoph-Graupner-Schule n n n n n n n
Ernst-Elias-Niebergall-Schule n n n n Teilweise n n n n
Herderschule n n n n n
ehemalige Lessingschule n
Mühltalschule n
Bernhard-Adelung-Schule n teilweise n n n n
Erich Kästner-Schule, Bart. 33 n n n n n n n n
Erich Kästner-Schule, Wick. 2 n n n n n
Gutenbergschule n n teilweise n n n n n n
Mornewegschule n n teilweise n teilweise n teilweise n n n
Stadtteilschule Arheilgen n n n n n n
Jugendverkehrsschule n
Stand: April 2015
Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen
Name der Schule Behinderten-
parkplätze
Personen-
aufzug
barrierefreier
Zugang
Fachräume
barrierefreier
Zugang
Schulgebäude
barrierefreier
Zugang
Klassen-räume
behinderten-
gerechte
Toilette
Handläufe
Treppen-
aufgang
Handläufe
Außentreppe
Andersenschule n n n EG n n
Astrid-Lindgren-Schule n n n n n n n
Bessunger Schule n n n n n n n
Christian-Morgenstern-Schule n n n n n n n
Diesterwegschule n n
Elly-Heuss-Knapp-Schule n
Frankensteinschule n n n n n n
Friedrich-Ebert-Schule n n n n n n
Georg-August-Zinn-Schule n n n n n n
Goetheschule n n
Heinrich-Heine-Schule n n n n n n n n
Heinrich-Hoffmann-Schule n Nur EG n n
Käthe-Kollwitz-Schule n n n n n n n n
Ludwig-Schwamb-Schule n Nur EG n n n
Schillerschule n n n
Wilhelm-Busch-Schule n Teilweise n n Teilweise n n
Wilhelm-Hauff-Schule n Nur EG n n
Wilhelm-Leuschner-Schule im Neubaun n n
Hirtengrundhalle n n n n n
Abendgymnasium n n n n n n n n
Bertolt-Brecht-Schule n n teilweise n n n n n
Eleonorenschule n teilweise n n n n n n
Georg-Büchner-Schule n n n n n
Sporthalle GBS n n n
Justus-Liebig-Schule n
Lichtenbergschule n n n n n n n
Lichtenbergschule / 2. SP-Halle n n n n n
Ludwig-Georgs-Gymnasium Nur EG n n
Viktoriaschule teilweise n n n
Alice-Eleonoren-Schule n n n
Erasmus-Kittler-Schule n n n n n n n
Fachschule für Sozialpädagogik n n
Friedrich-List-Schule n n n n
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule n n n
Martin-Behaim-Schule 5n n n n n n
Peter-Behrens-Schule 2n n n n n n
Außenstelle, Hermannstraße n
Außenstelle, Martin-Buber-Straße n n n n n n
Kyritzschule n n n n n n n n
Christoph-Graupner-Schule n n n n n n n
Ernst-Elias-Niebergall-Schule n n n n Teilweise n n n n
Herderschule n n n n n
ehemalige Lessingschule n
Mühltalschule n
Bernhard-Adelung-Schule n teilweise n n n n
Erich Kästner-Schule, Bart. 33 n n n n n n n n
Erich Kästner-Schule, Wick. 2 n n n n n
Gutenbergschule n n teilweise n n n n n n
Mornewegschule n n teilweise n teilweise n teilweise n n n
Stadtteilschule Arheilgen n n n n n n
Jugendverkehrsschule n
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Anlage 4: Definition der Bauverein AG, Bereich Immobilienmanagement, zu
vorhandenen Wohnungsarten
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Anlage 5: Checkliste des Grünflächenamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2015/0581
4039 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0581
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311300
Kostenstelle: 050-003-1013 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3113-70 Sachkonto: 6779321
Betreff: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung
Vorlage vom: 21.12.2015
Beschlussvorsch lag:
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung des ersten
Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens
der Vereinen Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu.
2. Die Verwaltung schreibt den Aktionsplan regelmäßig fort, beauftragt eine externe
Evaluation und berichtet in jährlichen Abständen.
3. Für die Umsetzung des Aktionsplanes stehen unter der Kostenstelle 050 -003-1013, SK
6779321, KT 3113 -70, 50.000 Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung.
Anlagen: Entwurf Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt Umsetzung UN -
Behindertenrechtskonvention
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistr ats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.12.2015
Als konsequente Fortsetzung des Beschlusses vom Juli 2009 (Vorlage-Nr. 2009/0267) , in
dem sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung für die Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Behin derung in allen Bereichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ausgesprochen haben, wird mit dieser Vorlage ein erster Aktionsplan vorgelegt, der durch
ausgewiesene Maßnahmen Darmstadt auf dem Weg zur inklusiven Stadt beschreibt.
Die Verantwortung zur Umsetzu ng des Aktionsplanes liegt beim Magistrat und der
Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In allen Zielen und Maßnahmen werden
die Akteure und Akteurinnen der Behindertenhilfe, Verbände, Vereine, Träger und
Institutionen eingebunden, die gemeinsa m mit der Verwaltung diesen Aktionsplan erarbeitet
haben.
Der Aktionsplan orientiert sich an den Kapiteln des Übereinkommens der Vereinen Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention ) und weist
9 Handlungsfelder au f. Dabei wird einerseits aufgezeigt, welche Maßnahm en es bereits in
Darmstadt gibt, andererseits welche Projekte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt künftig
umgesetzt werden sollen.
Der erste Aktionsplan ist ein Maßstab für die schrittweise Umsetzung inkl usiver Maßnahmen
in Darmstadt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Inklusion ein dauerhafter Prozess
ist, der nicht mit einem Aktionsplan beendet ist. Vielmehr soll der Aktionsplan kontinuierlich
evaluiert und fortgeschrieben werden. Eine externe Eval uation garantiert eine fachliche
Überprüfung der gesetzten und erreichten Ziele.
Das Schaubildung unter 3.1 - Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung - zeigt die Struktur
der Weiterarbeit und die Einbindung der Akteure und Akteurinnen in den Prozess.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für erste Umsetzungsmaßnahmen und die
externe Evaluation verwendet.
Dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung wird jährlich berichtet.
Darmstadt, 21.12.2015
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Frankfurter Straße
- Friedberger Straße
- Hermannstraße
- Martin-Buber-Straße
- Akazienweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0581
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00