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2015/0581

Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Magistratsvorlage 21.12.2015

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ENTWURF  
 
 
Auf dem Weg 
zur inklusiven 
Stadt  
 
Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt  zur 
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen  über 
die Rechte von Menschen mit Behinderung

1. Einführung   
 
  
 Seite 2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1. Einführung 
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden 
3. Handlungsfelder 
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung 
3.2 Handlungsfeld: Frauen 
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen 
3.4 Handlungsfeld: Bauen 
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation 
3.6 Handlungsfeld Wohnen 
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege 
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung 
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
4. Ausblick 
Anlagen

1. Einführung   
 
  
 Seite 3 
 
 
1. Einführung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und viele Akteure und Akteurinnen setzen sich 
bereits seit vielen Jahren engagiert für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung ein. 
Alle tragen dazu bei, dass sich unsere Stadt nach und nach zu einer barrierefreien und 
inklusiven Stadt entwickelt. Mit Blick auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention 
der Vereinten Nationen haben viele gemeinsam in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
damit begonnen, ihre Arbeit und ihre Angebote weiterzuentwickeln und inklusiv 
auszurichten. 
 
In Darmstadt leben insgesamt ca. 12 000  Menschen mit einer Schwerbehinderung. 
Wobei hier zu bedenken ist, dass gerade Menschen mit einer psychischen 
Beeinträchtigung keinen Schwerbehindertenausweis beantragen und damit statistisch 
nicht erfasst sind. 
Menschen mit Behinderungen sind  keineswegs eine homogene Gruppe. 
Unterschiedliche Beeinträchtigungen, unterschiedliche  Lebensverläufe und -
bedingungen erfordern völlig unterschiedliche Unterstützungen, um eine Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 
 
Um inklusive Strukturen aufbauen zu können, orientiert sich der Aktionsplan an den 
drei Prämissen Darmstädter Sozialpolitik: Prävention, Partizipation und 
Sozialraumorientierung. Durch diese Leitlinie können die Anforderungen an eine 
solidarische und emanzipatorische Sozialpolitik beteiligungsorientiert in den Stadtteilen 
gesteuert werden.  
  
Im Juli 2009 haben der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die 
Stadtverordnetenversammlung die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung in allen Bereichen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Beschluss 
bestärkt.  
 
Damit stellt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihrer Verantwortung für die 
kontinuierliche und prozessuale Entwicklung Darmstadts zu einer inklusiven Stadt.  
 
Dabei werden folgende Leitlinien beachtet: 
 
•Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet sein politisches Handeln 
konsequent am Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen aus.  
•Darmstadt verfolgt kommunal eine Politik für und mit Menschen mit 
Beeinträchtigungen im Sinne der Einbindung, der Befähigung, der 
selbstbestimmten Teilhabe und der Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz.

1. Einführung   
 
  
 Seite 4 
 
Auf der Basis dieser Leitlinien arbeitet seit vielen Jahren in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung. 
Die Projektgruppe tagt drei bis vier Mal im Jahr.  
Die Projektgruppe wird im Sozialdezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
koordiniert. In der Projektgruppe arbeiten regelmäßig Interessenvertretungen von 
Menschen mit Behinderung, Verbänden, verschiedenen Einrichtungen der 
Behindertenhilfe, Vertreterinnen und Vertretern des Inklusiven Martinsviertels, 
interessierte Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
Relevante Maßnahmen der bisherigen Arbeit sind z. B. die Vernetzungs- und 
Projektarbeit zu zahlreichen Themenstellungen, die Initiierung und Umsetzung des 
Projektes „Inklusives Martinsviertel“ und die Bestellung der Behindertenbeauftragung 
für barrierefreies Bauen und Mobilität und vieles mehr. 
 
Die durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt eingerichtete Stelle zur Koordinierung der 
Inklusionsprojekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird auch 
weiter den Prozess koordinieren und sich der Fragen und Anregungen der Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger annehmen. 
 
Aus der Projektgruppe ‚Stärkung der Teilhabe’ hat sich eine Arbeitsgruppe zur 
Erstellung eines Aktionsplans gegründet, welche die Grundsätze des Aktionsplans 
erarbeitet hat. Es wurden neun Handlungsfelder und die Arbeitsweise der jeweiligen 
Arbeitsgruppen festgelegt 
. 
Unabhängig von der Vorlage dieses Aktionsplans ist die UN-
Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern zu 
berücksichtigen, und zwar insbesondere bei der Erarbeitung von Grundsatzplanungen 
sowie bei der Entwicklung neuer Projekte, Angebote und Standards. 
 
Der kommunale Aktionsplan ist der Handlungsplan der Kommune. Er enthält die 
Beschreibung des Ist-Standes und der Ziele, die durch den Plan bearbeitet werden 
sollen. Diese werden im Aktionsplan beschrieben und festgelegt. 
Darüber hinaus regelt er die verantwortliche Ausführung, den zeitlichen Rahmen, die 
Evaluation und die Fortschreibung dieser Maßnahmen. Die mit dem ersten Aktionsplan 
aufgestellten Maßnahmen sind kein abschließender Katalog, sondern werden 
kontinuierlich ergänzt. 
 
Der kommunale Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde mit 
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern erarbeitet und wird 
entsprechend fortgeschrieben. 
In der Folge sind bei den erarbeiteten Maßnahmen Verantwortlichkeiten der Kommune 
zugeschrieben. 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt jedoch grundsätzlich in Zusammenarbeit mit 
den Kooperationspartnern und –partnerinnen (Träger, Vereine, Verbände und 
Initiativen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt).

1. Einführung   
 
  
 Seite 5 
 
Im Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden dazu folgende Handlungsfelder benannt und 
konkretisiert: 
 
 
•Handlungsfeld: Bewusstsein und Beteiligung 
•Handlungsfeld: Frauen 
•Handlungsfeld: Erziehung, Bildung und lebenslanges Lernen 
•Handlungsfeld: Bauen und Mobilität 
•Handlungsfeld: Kommunikation 
•Handlungsfeld: Wohnen 
•Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege 
•Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung 
•Handlungsfeld: Kultur, Sport und Freizeit 
 
Die Arbeitsweise erfolgte in allen Handlungsfeldern gleich, nach der Erörterung der UN-
BRK, die in jedem Handlungsfeld vorweggestellt ist, wurde dargestellt, diskutiert und 
prozesshaft festgehalten: 
 
 
•Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt 
und 
•Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt 
 
Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der viele Schritte erfordert und in dem 
Lösungen nach und nach entwickelt werden. In diesem Sinne sollen in diesem 
Aktionsplan erste Maßnahmen beschrieben werden, die innerhalb einer bestimmten  
Zeit umgesetzt werden sollen.  
Zum einen ist damit eine Verbindlichkeit verbunden, zum anderen wird der Aktionsplan 
weiterhin als eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung weiterer Ziele, 
Maßnahmen und Aktivitäten verstanden und demnach kontinuierlich ergänzt. 
 
Zu den jeweiligen Handlungsfeldern wurden neun Arbeitsgruppen gegründet.  
In der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde 
über den Diskussionsstand der Arbeitsgruppen informiert und alle, die Interesse hatten, 
konnten mitarbeiten. 
Über das Selbsthilfebüro des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wurden die Protokolle 
der jeweiligen Sitzungen und die prozesshafte Fortschreibung des jeweiligen 
Handlungsfelds schriftlich zugänglich gemacht. 
Nicht jeder und jedem ist es möglich, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen.  
So konnte eine Beteiligung auch durch Einzelgespräche sichergestellt werden. 
Exemplarisch wurden die Schülerinnen und Schüler der SchülerInnenvertretung der 
Ernst-Elias-Niebergallschule über den Aktionsplan informiert und konnten ihre 
Ansichten einbringen.

1. Einführung   
 
  
 Seite 6 
 
Beim Inklusiven Martinsviertel wurde in den verschiedenen Arbeitsgruppen und 
Veranstaltungen für den Aktionsplan geworben und viele haben sich an Sitzungen oder 
durch Einzelgespräche beteiligt. 
Im Rahmen des Fachtages  zum Thema „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderung“ 
sowie beim Darmstädter Festival „Alles inklusive?!“ wurde der Aktionsplan thematisiert. 
Bürgerinnen und Bürger konnten sich in Kleingruppen oder beim World-Café in der 
Centralstation in Darmstadts Mitte beteiligen. Ergebnisse fließen in den Aktionsplan ein. 
 
In den Sitzungen der Projektgruppe zur ‚Stärkung der Teilhabe‘ wurde über den 
Aktionsplan immer wieder berichtet. Ein Zwischenbericht wurde von den Beteiligten 
erstellt und im Rahmen einer Arbeitssitzung, zu der alle Interessierten eingeladen 
waren, vorgestellt. 
Zu der Sitzung der Vorstellung des Zwischenberichts wurde von Seiten der 
Studierenden der Evangelischen Hochschule eine Handlungsempfehlung zur Beteiligung 
eingebracht. 
Die Arbeitsergebnisse wurden zudem der Arbeitsgruppe zum Aktionsplan zur 
Verfügung gestellt. Damit konnte sichergestellt werden, dass möglichst viele sich an 
diesem Prozess beteiligen können. 
 
Mitgearbeitet haben:   
Bauverein AG, BeWo Darmstadt e.V., Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., 
Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., Caritasverband Darmstadt e.V., 
Centralstation GmbH, Club der Behinderten und ihrer Freunde in Darmstadt und 
Umgebung e.V. (CBF e.V.), Deutscher Frauenring Darmstadt e.V., Evangelische 
Hochschule Darmstadt, Studiengang Inclusive Education/ Integrative Heilpädagogik mit 
Studierenden, Fachkonferenz Altenhilfe,  Emilia Seniorenresidenz GmbH, Freie 
Comeniusschule, Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Handwerkskammer Frankfurt-Rhein 
Main, Klinikum Darmstadt GmbH - Pflegedienstleitung, Landeswohlfahrtsverband – 
Integrationsamt, Ludwig Schwamb Schule, Mühltalschule, Nieder Ramstädter Diakonie -  
MitarbeiterInnen,  Pro Familia e.V., Schwerbehindertenbeauftragte der Fa. Merck KGaA, , 
SchülerInnenvertretung der Ernst-Elias-Niebergallschule,  Schwerhörigenbund 
Darmstadt e.V.,  Stadtelternbeirat,  Teilnehmende beim Kulturfestival „Alles Inklusive?!“, 
ZwischenRäume Darmstadt  
Wissenschaftsstadt Darmstadt:  
Amt für Soziales und Prävention, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Amt für 
Wohnungswesen, Bauaufsichtsamt, Bürgerbeauftragte, Denkmalschutzbehörde, 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - Wohnheimrat,  
Werkstattrat,  Eigenbetrieb Immobilienmanagement , Frauenbeauftragte, Mitarbeitende, 
Frauenbeauftragte, Grünflächenamt, Jobcenter - Geschäftsführung und 
Schwerbehindertenbeauftragte, Jugendamt - Städtischer Sozialdienst, Abt. 
Eingliederungshilfe, Abt. Kinderbetreuung, Familienzentrum, Kulturamt, 
Pflegestützpunkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Schulamt, 
Schwerbehindertenbeauftragte der Stadtverwaltung, Sportamt, Stadtplanungsamt, 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt,  Stadtbibliothek, Volkshochschule.

2. Inklusion – Was wird darunter verstanden   
 
  
 Seite 7 
 
2. Inklusion – Was wird darunter verstanden 
„Alles für alle“, „alle dabei“, „Vielfalt“, „alles inklusive“, „Teilhabe“ sind einige der 
Antworten, die zum Begriff Inklusion während des Darmstädter Festivals „Alles 
Inklusive?!“ im Mai 2015 gesammelt wurden. 
 
In Artikel 3 der UN- Behindertenrechtskonvention wird der Grundsatz „volle und 
wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ 
beschrieben. 
Die Forderung nach Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner 
Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen 
Umfang teilzuhaben. 
 
Anhand des Schaubilds wird Exklusion, Separation, Integration und Inklusion 
abgebildet. 
 
      ( Quelle: inklusion.wikipedia.org )

2. Inklusion – Was wird darunter verstanden   
 
  
 Seite 8 
 
Im Bildungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg wurde in der Arbeitsgruppe ‚Inklusiver Sozialraum und lebenslanges Lernen’ 
folgende Definition von Inklusion erarbeitet: 
 
Inklusion ist wenn jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und 
gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von 
Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer 
Herkunft, Geschlecht, Alter, Weltanschauung und sexueller Ausrichtung. 
 
Das Wort Inklusion kommt aus dem lateinischen und heißt so viel wie „einschließen“ im 
positiven Sinne von „einbeziehen“: Alle Menschen gehören dazu, jeder kann mitmachen. 
Inklusion ist ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt, nicht nur für Menschen mit 
Beeinträchtigungen.  
Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand 
gedrängt werden darf.
1 
 
Inklusion ist eine Haltung.  
Zu den Grundideen einer inklusiven Haltung gehört es, die Herausforderungen des 
Miteinanders menschenwürdig anzunehmen.  
Diese Haltung beinhaltet einen wertschätzenden Umgang im Miteinander. 
Diese Haltung ermöglicht allen Menschen am Leben teilzuhaben und Barrieren für eine 
Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen. Dabei erkennt Inklusion jede Person in 
ihrer Einmaligkeit an, mit ihren Kompetenzen, Bedürfnissen und Stärken und 
Schwächen.  
Inklusion umfasst mehr als dabei sein. Inklusion ist „ Ausdruck einer Philosophie der 
Gleichwertigkeit jedes Menschen, der Anerkennung von Verschiedenheit, der Solidarität 
der Gemeinschaft und der Vielfalt von Lebensformen“.
2   
Inklusion findet auf der Basis der Anerkennung unserer gesetzlich verbrieften 
Grundrechte statt. 
 
Inklusion ist ein Prozess. 
Dieser Prozess kann überall und jederzeit beginnen, hört aber nicht auf. Es gibt 
unterschiedliche Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen und verschiedene 
Ebenen, auf denen jede und jeder Einzelne selbst wirken kann. 
Die Anerkennung, Wertschätzung und Nutzung der vorhandenen Formen von Vielfalt in 
einer Gesellschaft trägt dazu bei, die Lebensqualität aller Menschen zu erhöhen und ist 
ein Gewinn für eine Gesellschaft.  
 
 
 
 
                                                 
1 vgl. www. Institut für Menschenrechte.de online-Handbuch 
2 Seifert,M. Inklusion ist mehr als Wohnen in der Gemeinde. In: Dederich, M., Greving, H., Rödler, P. ( Hrsg.) 
Inklusion statt Integration. Heilpädagogik als Kulturtechnik, Psychosozialer Verlag, Gießen,  2006, S.100

2. Inklusion – Was wird darunter verstanden   
 
  
 Seite 9 
 
Inklusion bedeutet damit auch die Auseinandersetzung auf allen Ebenen, damit 
Barrieren abgebaut werden, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern 3. 
In allen Prozessen, die bisher in Darmstadt gestartet und durchgeführt wurden, in den 
Kleinen wie den Großen, wurde deutlich, dass Inklusion Zeit bedarf. Von daher werden 
die Schritte systematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt wie im Aktionsplan 
beschrieben umgesetzt. 
 
Um Inklusion zu erreichen, müssen Exklusionsstrukturen erkannt, analysiert und 
abgebaut werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                 
3 Vgl. Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion. Ein Praxishandbuch.  
Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft (hrsg.). S. 18-20 u. 25-26.

3. Handlungsfelder   
 
  
 Seite 10 
 
3. Handlungsfelder 
Im Folgenden werden die neun Handlungsfelder vorgestellt. 
 
3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung 
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnah-
men zu ergreifen, um 
a.
 in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das 
Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer 
Rechte und ihrer Würde zu fördern; 
b. Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behin-
derungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen 
Lebensbereichen zu bekämpfen; 
c. das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behin-
derungen zu fördern. 
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören 
a. die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur 
Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,  
i. die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behin-
derungen zu erhöhen, 
ii. eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein 
größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern, 
iii. die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Men-
schen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum 
Arbeitsmarkt zu fördern; 
b. die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Men-
schen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen 
Kindern von früher Kindheit an; 
c. die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer 
dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen; 
d. die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für 
Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 11 
 
Einführung:  
Es geht in diesem Handlungsfeld um Bewusstsein und um Beteiligung. 
 
Bewusstsein 
Nach wie vor gibt es Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen. Menschen 
ohne Behinderungen haben noch oft Berührungsängste und sind in verschiedener 
Hinsicht unsicher im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. 
  
Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht Behinderung nicht als negative oder 
defizitäre Abweichung von der Norm. Beeinträchtigungen sind vielmehr ein Teil 
menschlicher Vielfalt. 
 
Im genannten Artikel 8 wird die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und 
ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein gefordert. 
Daraus ergibt sich beispielsweise die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Akteure und 
Akteurinnen aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Thema Behinderung zu sensibilisieren. 
Es gilt ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Behinderung ein Resultat des 
Wechselverhältnisses zwischen individueller Beeinträchtigung und der Umwelt ist. 
 
Die Belange von Menschen mit Behinderung sind bei allen städtischen Vorhaben zu 
beachten. Neben der direkten Beteiligung der Menschen mit Behinderung ist die 
Einbeziehung der externen Behindertenbeauftragung für Bauen und Mobilität von 
Bedeutung. Diese soll nach Möglichkeit in allen relevanten Themenbereichen um 
Stellungnahmen gebeten werden, um deren Erfahrungsschatz, der sich auch wiederum 
aus einem Netzwerk von Behindertenverbänden und dem Kontakt mit der Bevölkerung 
sowie Fachwissen speist, in die Projekte und Maßnahmen einfließen zu lassen. Darüber 
hinaus sind formale Beteiligungsformate der externen Behindertenbeauftragung bei 
baulichen Maßnahmen davon unberührt. 
 
Verwaltungsexterne Kooperations- und Beteiligungsmodelle zur Umsetzung von 
Projekten und Maßnahmen werden von der Koordination für Inklusionsprojekte nach 
Bedarf in Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten gesteuert und geleitet. 
 
Es gilt Menschen mit Beeinträchtigungen so zu stärken, so dass sie am gesellschaftlichen 
Leben uneingeschränkt teilhaben können. Menschen mit Behinderung sollen darin 
gestärkt werden, eigene Rechte und Pflichten zu verstehen.  
Das Bewusstsein für die Ideen, Fähigkeiten und Beiträge von Menschen mit Behinderung 
soll geschärft werden. 
 
Beteiligung 
Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird als gemeinsames Projekt 
der Bürgerinnen und Bürger, der Politik und der Verwaltung verstanden.

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 12 
 
Für die Bürgerschaft ist die Beteiligung ein wichtiges Mittel, um – in Ergänzung bereits 
vorhandener Möglichkeiten – aktiv partizipativ an Vorhaben des Gemeinwesens direkt 
teilzuhaben und an deren Gestaltung verantwortungsvoll mitzuwirken.  
Für die Politik ist Bürgerbeteiligung ein wichtiges Instrument zur stärkeren Einbindung 
der Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem vielfältigeren Entscheidungsprozess 
und zur Stärkung der demokratischen Grundstruktur. 
Für die Verwaltung ist Bürgerbeteiligung ein Grundsatz, um transparent und effizient zu 
einer optimalen Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
4  
 
Die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt in Zusammenarbeit mit politischen 
Vertreterinnen und Vertretern, Trägern der Behindertenhilfe, der Selbsthilfe, 
Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Um in Darmstadt dauerhaft die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auszubauen 
und zu sichern, wurde in der Arbeitsgruppe die Aufwertung der Projektgruppe zur 
Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung empfohlen, mit dem Ziel, dass von 
dort aus die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans begleitet, kontrolliert und 
weiterentwickelt werden sollen. 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung 
arbeiten mit:  
BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V.,  CBF e.V., 
Evangelische Hochschule Darmstadt - Studiengang Inclusive Education / Integrative 
Heilpädagogik, Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Nieder-Ramstädter Diakonie, 
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bürgerbeauftragte, Eigenbetrieb Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen, Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2009 mit einem  Magistratsbeschluss die 
Erklärung von Barcelona unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, die Belange von 
Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Die Initiative dazu kam aus 
dem Bündnis für Menschen mit Behinderung in Stadt und Landkreis. 
In der Folge wurde die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung eingerichtet, die seither regelmäßig tagt. 
Unter der Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollen geeignete Maßnahmen 
entwickelt werden, um Darmstadt inklusiv zu gestalten. 
 
                                                 
4 Präambel : „Damit alle mitmachen können“ – Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 13 
 
An nachfolgenden Beispielen wird deutlich, wie es gelingen kann, Inklusion in die Mitte 
der Gesellschaft zu holen und damit Begegnung, Beteiligung und Sensibilisierung zu 
erreichen. 
 
Das  Projekt „Inklusives Martinsviertel“  wurde in enger Zusammenarbeit zwischen 
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Hochschule Darmstadt, der Software-AG 
Stiftung und der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt. Weitere Mitglieder waren 
BeWo Darmstadt e.V., CBF e.V., Demenz Forum Darmstadt e.V., Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen und ZwischenRäume Darmstadt. 
Das Projekt „ Inklusives Martinsviertel“ hat zum Ziel Inklusion in allen Lebensbereichen 
wie Bildung, Wohnen, Arbeit, Freizeitgestaltung und Mobilität etc. im Stadtteil 
Martinsviertel der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. Mit dem Begriff Inklusion 
wird ein Perspektivwechsel im Zusammenleben beschrieben. Wurde bisher 
vorausgesetzt, dass sich die Menschen den vorhandenen Strukturen anpassen, so wird 
im Inklusiven Martinsviertel und im Aktionsplan festgelegt, dass sich die Strukturen 
verändern müssen, um gleichberechtigte Teilhabe für alle zu garantieren. 
Die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erfahrungen sollen auf das gesamte 
Stadtgebiet übertragen werden, um gelebte Inklusion nach und nach in allen Stadtteilen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. 
 
Das Inklusive Martinsviertel hat über zahlreiche Veranstaltungen, wie z. B. Lesungen, 
inklusive Freizeitveranstaltungen oder inklusiven Ferienspielen dazu beigetragen, das 
Thema Inklusion in die Öffentlichkeit zu holen und damit zu sensibilisieren und 
Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. 
Die Veranstaltungen, bei denen Menschen mit und ohne Behinderungen ihre Ideen 
gemeinsam umgesetzt haben, wurden barrierefrei durchgeführt. Dabei wurden von 
Veranstaltung zu Veranstaltung neue Erfahrungen gemacht, mit größter Achtsamkeit 
wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderung aufgegriffen. 
Die Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, 
war unter Leitung von Professor Dr. Manfred Gerspach, ab 2012 mit der 
Wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beauftragt, die im Mai 2014 mit der Vorlage 
eines Abschlussberichts endete. 
Aus dem Bericht gehen verschiedene Empfehlungen hervor wie zum Beispiel die 
Errichtung eines Übersetzungsbüros in Leichte Sprache oder den Ausbau von 
Praktikaplätzen für Menschen mit Behinderung.
5 Die Empfehlungen werden im 
Aktionsplan aufgegriffen. 
 
In der weiteren Arbeit des Projekts „ Inklusives Martinsviertel“  konnten neue Partner 
und Partnerinnen gewonnen werden. In Kooperation zwischen Stadt und der 
Evangelischen Hochschule, der evangelischen Martin Luther Gemeinde, dem 
Caritasverband Darmstadt e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird die 
Weiterarbeit konzeptionell neu ausgerichtet. 
                                                 
5 vgl. Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts „Inklusives Martinsviertel“ , Prof. 
Dr. Manfred Gerspach, Ulrike Schaab, Hochschule Darmstadt, S. 32

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 14 
 
In der Wissenschaftsstadt hat sich durch das bürgerschaftliche Engagement im 
Inklusiven Martinsviertel bereits eine Sensibilisierung für die Teilhabe von Menschen 
mit Behinderung entwickelt (siehe Broschüre Inklusives Martinsviertel). Diese 
Sensibilität gilt es fortzusetzen und auszubauen. 
 
Das  Festival Alles Inklusive?! fand in der Zeit vom 5. bis 17. Mai 2015 statt. 
Mehr als 2500 Besucherinnen und Besucher haben an Veranstaltungen des Festivals 
teilgenommen. 30 Veranstaltungen fanden an 12 Tagen an 16 verschiedenen Orten in 
der Stadt statt. 
Das Festival wurde initiiert von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Centralstation 
GmbH, der Evangelischen Hochschule Darmstadt und dem Staatstheater Darmstadt. 
In verschiedensten Veranstaltungen konnten sich viele Menschen mit und ohne 
Behinderung begegnen. Sie waren entweder selbst Akteur und Akteurin oder 
Zuschauerin und Zuschauer. 
Vielfalt war auch bei den unterschiedlichen Formaten erlebbar, ob bei Theater, Musik, 
Kunstausstellung, Diskussionen oder bei den Moderationen. Hilfepunkte, organisiert 
vom Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, der Stiftung 
Nieder-Ramstädter Diakonie, boten Auskunft und Unterstützung auf allen 
Veranstaltungen des Festivals an.  
Die Veranstaltungen wurden zudem barrierefrei angeboten, die Programmzeitschrift 
war in vielen Teilen in Leichter Sprache geschrieben, es standen FM-Anlagen zur 
Verfügung und Gebärdendolmetscherinnen haben die Veranstaltungen übersetzt.  
Dieses Festival hat zu Sensibilisierung und Beteiligung in besonderem Maße beigetragen 
 
In den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung  ist der Passus „Damit alle mitmachen können“ 
verankert - inklusive Beteiligung wird als Grundsatz benannt.  
Um das zu realisieren, müssen angemessene Voraussetzungen geschaffen werden, die 
allen reelle Beteiligungschancen garantieren und das vorhandene Beteiligungspotential 
ausschöpfen. Dabei sind adäquate Information und Beteiligungsformate von Bedeutung. 
 
Um Informationen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, wird bei 
Veröffentlichungen eine einfache Sprache verwendet, die durch den Einsatz von Bildern 
ergänzt wird.  
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Der Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt jeweils am 5. Mai begangen 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  Jährlich 
 
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv barrierefreie 
Öffentlichkeitsarbeit zu Bewusstseinsbildung unter Einbeziehung der 
Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Umsetzung von digitalen 
Informationen aus dem Rathaus in Leichter Sprache und mit Videofilmen

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 15 
 
Verantwortlich:  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung und Amt für Interne Dienste, 
IT-Abteilung 
Zeitplan: Bis Ende 2017 
 
•Fortführung des Projekts „ Inklusives Martinsvierte l“ 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte in Kooperation mit allen 
Projektbeteiligten 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Fortbildungsangebote für alle Bürger und Bürgerinne n, auch für 
Kommunalpolitikerinnen und -politiker zum Thema Het erogenität und 
Diversity und Moderation in Leichter Sprache 
Verantwortlich:  Volkshochschule  
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Fortbildungsangebote in der Verwaltung der Wissensc haftsstadt Darmstadt 
zur Verbesserung des Umgangs zwischen Bürgerinnen u nd Bürgern mit 
Behinderung und der Verwaltung 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
In den weiteren Handlungsfeldern werden zudem Maßnahmen beschrieben, die zur 
Sensibilisierung beitragen zum Beispiel 
 
Handlungsfeld Arbeit 
 
•Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen in Bezug auf Einstellung von 
Menschen mit Behinderung und beruflicher Integration 
Verantwortlich:  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Zeitplan:  Ab 2016 und fortlaufend 
 
 
Förderung der Selbsthilfe 
 
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt Initiativen von Menschen mit 
und ohne Behinderung zur inklusiven Bewusstseinsbildung 
Verantwortlich : Sozialdezernat 
Zeitplan : Fortlaufend 
 
•Unterstützung bei der Aktivierung der Selbsthilfe f ür Menschen mit 
Lernschwierigkeiten 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen und 
Sozialdezernat in Kooperation mit dem Selbsthilfebüro des Paritätischen 
Zeitplan: Bis Ende 2017

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 16 
 
•Fortbildungsangebote zur politischen Bildung mit de m Ziel, die Inhalte der 
UN-Behindertenrechtskonvention zu vermitteln und da durch zur 
Umsetzung und Verantwortungsübernahme verschiedener  Gruppen und 
Personen beizutragen 
Verantwortlich:  Volkshochschule  
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Sicherstellung der Zugänglichkeit zum Internet in W ohnheimen und 
Werkstätten 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
Beteiligung 
 
•Stärkung der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung mit dem Ziel, die Umsetzung des Aktionsplanes in 
Unterarbeitsgruppen zu den verschiedenen Handlungsfeldern zu begleiten, 
weiterzuentwickeln und zu evaluieren sowie die Vernetzung der Akteure 
und Akteurinnen sicher zu stellen. Die bestehenden Unterarbeitsgruppen zu 
den verschiedenen Handlungsfeldern tagen einmal jährlich, um den Stand der 
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu verfolgen und gegebenenfalls 
nachzusteuern. Hierfür erhalten sie einen Monat vor der Sitzung einen 
Sachstandsbericht der zuständigen städtischen Stelle. Sollte sich die erwartete 
Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Projektgruppe und über die Fortführung 
der Unterarbeitsgruppen als unzureichend erweisen, kann ggf. eine Kommission 
nach §72 HGO zum Thema Inklusion eingesetzt werden. 
Verantwortlich: Sozialdezernat, Koordination für inklusive Projekte 
Zeitplan:  kontinuierlich  
 
•Im Rahmen der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in d er Wissenschaftsstadt 
Darmstadt werden kontinuierliche Überprüfungen vorg enommen, ob die 
Gruppe der Menschen mit Behinderung tatsächlich in die 
Beteiligungsprozesse eingebunden sind. Ggfs. Werden  Formate überprüft 
und angepasst. 
Verantwortlich:  Bürgerbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zeitplan: kontinuierlich 
 
Nachfolgendes Schaubild zeigt die Struktur der künftigen Arbeit in der Projektgruppe 
und die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplanes. Dabei wird empfohlen, 
kommunalpolitische Gremien einzubeziehen und über den Verlauf der Umsetzung des 
Aktionsplanes direkt zu informieren und in regelmäßigen Austausch zu treten.

3.1 Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung   
 
  
 Seite 17 
 
 
Projektgruppe zur Stärkung der 
Teilhabe 
für Menschen mit Behinderung 
Mit relevanten 
Ämtern der 
Verwaltung  
Externer Begleitprozess/Evaluation mit Beteiligung der 
Akteure durch eine unabhängige Stelle 
 Bauen und Mobilität 
 Bildung/Lebenslanges 
Lernen 
Kommunikation 
Bewusstsein und Beteiligung 
Arbeit und Beschäftigung Gesundheit und Pflege 
Kultur/Freizeit/Sport 
Frauen 
Wohnen 
 4 x im Jahr/ einmal jährlich mit den  
Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
Vorsitz 
Sozialdezernat 
Einmal im Jahr 
Jede/Jeder 
kann  
teilnehmen 
Externe 
Behinderten-
beauftragung

3.2 Handlungsfeld: Frauen   
 
  
 Seite 18 
 
3.2 Handlungsfeld: Frauen 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 6 – Frauen mit Behinderung 
 
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen 
mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht 
Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten 
voll und gleichberechtigt genießen können. 
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen 
Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu 
garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und 
Grundfreiheiten ausüben und genießen können. 
 
Einführung:  
Mit Artikel 6 fordert die UN Behindertenrechtskonvention den Schutz vor 
Mehrfachdiskriminierung, den sozialen Schutz und die größtmögliche Unterstützung für 
Frauen mit Behinderung. 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde an diesem Thema bereits gearbeitet. 
Insbesondere am Fachtag „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderung“ wurde hierzu 
diskutiert und es wurden Forderungen für den Aktionsplan formuliert.  
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Frauen arbeiten mit:  
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V., Werkstattrat der Beschäftigten des Eigenbetriebs 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen,  Frauenbeauftragte des 
Eigenbetriebs der Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, 
Frauenbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Pro Familia Darmstadt und die 
Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeitet für eine tatsächliche 
Gleichstellung von Frauen und Männern. Gender Mainstreaming – also die konsequente 
Hinterfragung aller Maßnahmen auf deren Auswirkungen auf Frauen und Männer – 
findet hierbei Berücksichtigung.  
 
Das Frauenbüro arbeitet als Interessenvertretung innerhalb und außerhalb der 
Stadtverwaltung und hat den gesetzlichen Auftrag, sich dafür einzusetzen und darüber 
zu wachen, dass in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche 
Gleichstellungsgebot für Frauen und Männer erfüllt wird.  
Die Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, bestehende Strukturen zu hinterfragen und 
an Veränderungen mitzuwirken, sich für neue Themen und Ideen einzusetzen und so die

3.2 Handlungsfeld: Frauen   
 
  
 Seite 19 
 
Chancen und Lebensperspektiven von Frauen zu verbessern. Dies gilt für Frauen in allen 
Lebenslagen. 
Das Frauenbüro nimmt dabei geschlechtsspezifische Analysen vor, benennt 
geschlechtsspezifische Diskriminierung und initiiert Maßnahmen zur Frauenförderung.  
Mehrfachdiskriminierung, z. B. Frausein und Behinderung ggfs. mit 
Migrationserfahrung, ist eine extreme Form der Ausgrenzung, von der Frauen 
besonders betroffen sind. 
Insofern hat das Frauenbüro den dezidierten Auftrag, Teilhabegerechtigkeit zu erhöhen 
und entsprechende Maßnahmen dafür zu ergreifen, dies in allen gesellschaftspolitischen 
Bereichen wie in der Erwerbsarbeit, der Familie, in der Mädchenarbeit, in Kultur, Sport, 
Freizeit usw. 
 
Das Frauenbüro arbeitet im Netzwerk Gewaltschutz und sensibilisiert dabei auch für die 
Situation von Frauen mit Behinderungen. 
So sind Frauen und Mädchen mit Behinderung häufiger von sexualisierter, körperlicher 
und psychischer Gewalt betroffen als nicht behinderte Frauen und Mädchen.
6  
 
Alle Veranstaltungen des Frauenbüros beachten barrierefreie Zugänge zu den jeweiligen 
Fachtagen, Festen oder Vorträgen, bei Bedarf wird beispielsweise das Dolmetschen in 
Gebärdensprache oder Assistenz angeboten. 
 
Informationsmaterialien zum Beispiel zum Hilfetelefon werden auch in leichter Sprache 
zur Verfügung gestellt. 
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Etablierung einer Frauenbeauftragten für Beschäftig te (Menschen mit 
Beeinträchtigung) im Eigenbetrieb Darmstädter Werks tätten und 
Wohneinrichtungen 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
Zeitplan : Innerhalb der nächsten 2 Jahre 
 
•Fortführung der Sensibilisierungsarbeit durch Weite rbildungsangebote und 
Fachtage 
Verantwortlich:  Alle, insbesondere die Frauenbeauftragte 
Zeitplan:  Jedes zweite Jahr ein Fachtag  
 
•Umsetzung der Musterdienstvereinbarung zum Umgang m it 
Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuel ler Gewalt gegen 
Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstation ären Einrichtungen 
der Behindertenhilfe 
                                                 
6 Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und 
Behinderungen in Deutschland" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend, 2012

3.2 Handlungsfeld: Frauen   
 
  
 Seite 20 
 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb  Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan:  Ab sofort 
 
•Durchführung eines Inklusiven Wendokurses für Mädch en 
Verantwortlich:  Frauenbüro in Kooperation mit Frauen Offensiv e.V. 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Bereitstellung von ausreichend zeitlichen Ressource n für Einzelberatungen 
für Frauen mit Lernschwierigkeiten und ihre Unterst ützer und 
Unterstützerinnen insbesondere bei der Beratung bei  Schwangerschaft, 
Familienplanung und Schwangerschaftskonflikt 
Verantwortlich:  Frauenbüro in Kooperation mit Pro Familia e.V. und 
Fachberatungsstelle des Frauenhauses Darmstadt 
Zeitplan:  Bis Ende 2017

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 21 
 
3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – 
lebenslanges Lernen 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 7 – Kinder mit Behinderung 
 
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, 
dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle 
Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. 
 
(2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des 
Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. 
 
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, 
ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen 
Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter 
und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße 
Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können. 
 
Artikel 23 – Achtung der Wohnung und der Familie 
(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der 
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der 
Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und 
Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass 
das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage 
des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen 
und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;  
das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste 
Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang 
zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und 
Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser 
Rechte zur Verfügung gestellt werden;  
Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre 
Fruchtbarkeit behalten.  
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit 
Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und 
Vermögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das 
innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes 
ausschlaggebend. Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 22 
 
angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung. 
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in 
Bezug auf das Familienleben haben. Zur Verwirklichung dieser Rechte und mit dem Ziel, 
das Verbergen, das Aussetzen, die Vernachlässigung und die Absonderung von Kindern 
mit Behinderungen zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern mit 
Behinderungen und ihren Familien frühzeitig umfassende Informationen, Dienste und 
Unterstützung zur Verfügung zu stellen. 
(4) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern 
von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich 
nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren 
bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. In keinem Fall darf 
das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider 
Elternteile von den Eltern getrennt werden. 
(5) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Fällen, in denen die nächsten 
Familienangehörigen nicht in der Lage sind, für ein Kind mit Behinderungen zu sorgen, 
alle Anstrengungen zu unternehmen, um andere Formen der Betreuung innerhalb der 
weiteren Familie und, falls dies nicht möglich ist, innerhalb der Gemeinschaft in einem 
familienähnlichen Umfeld zu gewährleisten. 
 
Artikel 24 – Bildung 
 
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf 
Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der 
Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives 
Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die 
menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das 
Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den 
Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; 
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre 
Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung 
bringen zu lassen; 
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu 
befähigen. 
 
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass 
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen 
Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht 
aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen 
Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen 
werden; 
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in 
der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht 
an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; 
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 23 
 
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die 
notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; 
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame individuell 
angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche 
schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. 
 
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische 
Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte 
Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem 
Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem 
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und 
alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von 
Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere 
Menschen mit Behinderungen und das Mentoring; 
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der 
sprachlichen Identität der Gehörlosen; 
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere 
Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den 
Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem 
Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung 
gestattet. 
 
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten 
geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit 
Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur 
Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen 
des Bildungswesens. 
Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die 
Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der 
Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von 
Menschen mit Behinderungen ein. 
 
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne 
Diskriminierung und gleichberechtigt mit Anderen Zugang zu allgemeiner 
Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen 
haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit 
Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 24 
 
Einführung: 
 
Unter lebenslangem Lernen wird das  Konzept verstanden, das Menschen befähigt, 
während ihrer gesamten Lebensspanne zu lernen. Lebenslanges Lernen ist in den 
Kategorien formales, non-formales und informelles Lernen vorhanden. 
 
Formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der in einem organisierten und 
strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Kontext (Schule, Hochschule, etc.) 
stattfindet. In der Regel führt dies zum Erwerb einer Qualifikation in Form eines 
Zeugnisses oder Befähigungsnachweises. Zum formalen Lernen gehören Systeme der 
allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung. 
 
Nichtformales oder auch non-formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im 
Rahmen planvoller Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeit) stattfindet und bei 
dem das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird (zum Beispiel im Rahmen 
eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Es kann Programme zur Vermittlung von im Beruf 
benötigten Fähigkeiten, für die Alphabetisierung von Erwachsenen und die 
Grundbildung nach Schulabbrüchen umfassen.  
Obwohl (nach Schätzungen) etwa 70 Prozent der Lernprozesse Erwachsener außerhalb 
von Bildungsinstitutionen stattfinden, hat das „informelle Lernen“ in Deutschland lange 
Zeit nicht die gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, wie dies 
in vielen anderen Ländern der Fall ist. 
 
Informelles Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im Alltag – am Arbeitsplatz, im 
Familienkreis oder in der Freizeit – stattfindet und in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder 
Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist. Es ist aus Sicht des Lernenden 
möglicherweise nicht beabsichtigt.
7 
 
In der Arbeitsgruppe „Inklusive Sozialräume und lebenslanges Lernen“ des  
Bildungsbeirates der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg wurde Inklusion wie folgt definiert: 
„Inklusion ist, wenn jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und 
gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von 
Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer 
Herkunft, Geschlecht, Alter, Weltanschauung und sexueller Ausrichtung.“ 
 
Ziel inklusiven Lernens ist, an allen Orten, an denen Bildung stattfindet, inklusive 
Strukturen zu entwickeln und zu stärken, bei der Erziehung im Elternhaus, in 
Kindertagestätten, in der Schule, in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, in 
der Erwachsenenbildung usw.  
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt besuchen Kinder und Jugendliche mit 
Beeinträchtigungen vorrangig dieselben Schulen, nachdem sie zuvor gemeinsam in 
denselben, inklusiv arbeitenden Kindertagesstätten betreut wurden. 
                                                 
7 Vgl. http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/caritas/lebenslanges_lernen/273137

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 25 
 
 
Inklusiven Unterricht zu gestalten und zu entwickeln, ist Aufgabe des Hessischen 
Kultusministeriums und damit liegt die Aufgabe in der Umsetzung beim staatlichen 
Schulamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das staatliche 
Schulamt bezeichnet sich als regionale Qualitätsagentur, die die Qualität von Schule und 
Unterricht in der Region und die Funktionsfähigkeit der Schule sichert. 
Das städtische Schulamt  der Wissenschaftsstadt Darmstadt erbringt u.a. Leistungen in 
Bezug auf Lernmittel und der barrierefreien Zugänglichkeit von Schulgebäuden. 
Das Kultusministerium beschreibt Inklusion als „Entwicklungsaufgabe, die in die 
ständige Qualitätsentwicklung jeder Schule eingebettet ist.“ 
8 
 
In der Arbeitsgruppe zum Aktionsplan hat das staatliche Schulamt nicht mitgearbeitet, 
da vornehmlich ein Plan der Kommune erarbeitet wurde. 
 
Die Schulen Mühltalschule, Ludwig Schwamb Schule und die Freie Comenius Schule 
brachten die Qualitätsentwicklung am Beispiel ihrer Schulen in den Erarbeitungsprozess 
ein. 
 
Unter einer „ inklusiven Schule“ versteht die  Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld 
Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen eine Schule, die für alle Kinder und 
Jugendlichen offen ist. Die Schule übernimmt dabei die Verantwortung für alle Kinder 
und Jugendlichen, damit diese in vollem Umfang an allen Gemeinschaftsaktivitäten 
teilnehmen können. Die Kinder und Jugendlichen erhalten dazu die notwendige 
individuelle Unterstützung. Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule in 
heterogenen Lerngruppen. Der Unterricht findet nicht lernzielgleich, sondern 
binnendifferenziert statt. Die Kinder und Jugendlichen spielen, lernen und arbeiten 
dabei am gemeinsamen Gegenstand. 
 
Die Maßnahmen zum Bereich Schule im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK 
begreifen sich als Übergangsschritte eines Veränderungsprozesses. 
 
Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule, mit den entsprechenden personellen und 
räumlichen Rahmenbedingungen und Ressourcen im Sinne der obengenannten 
Definition in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, werden Zwischenschritte nötig sein.  
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Erziehung und Bildung – 
lebenslanges Lernen arbeiten mit:  
Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., BeWo Darmstadt e.V.,  CBF e.V,  Freie 
Comenius Schule, Ludwig Schwamb Schule, Mühltalschule, Nieder-Ramstädter Diakonie, 
Schülerinnen und Schüler der SchülerInnenvertretung der Ernst Elias Niebergallschule, 
Stadtelternbeirat 
Wissenschaftsstadt Darmstadt:  Städtisches Schulamt, Volkshochschule,  Jugendamt -  
Städtischer Sozialdienst, Fachdienst Eingliederungshilfe, Abteilung Kinderbetreuung, 
                                                 
8 Vgl. Homepage des Kultusministeriums Hessen

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 26 
 
Kinder- und Jugendförderung,  Jugendbildungsreferentin, Familienzentrum und 
Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Inklusion in Kindertagesstätten 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es 126 Kindertagesstätten überwiegend für 
Kinder von 1 bis 12 Jahren mit insgesamt ca. 7.600 Plätzen in Krippe, Kindergarten und 
Hort, davon sind 27 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft. 
Darüber hinaus arbeiten ca. 150 Tagespflegepersonen in der Betreuung von 
mehrheitlich unter Dreijährigen. 
Insgesamt sind 51 Einrichtungen barrierefrei, von den städtischen Einrichtungen sind 
11 Einrichtungen barrierefrei. 
Im Einzelnen sind dies: Arheilgen: 3, Bessungen: 8, Eberstadt: 8, Kranichstein: 5, Mitte: 
5, Nord: 12, Ost: 3, West: 7, Wixhausen: 7. 
In der Rahmenvereinbarung zu den Integrationsplätzen ist vereinbart, dass 
grundsätzlich jedem Kind mit Integrationsbedarf 15 Stunden die Woche in den Kitas und 
13 Stunden in der U3 Betreuung als Integrationshilfe gewährt werden. Insgesamt 
beziehen ca. 220 Kinder Integrationsmaßnahmen. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gibt es keine „Förder-Kindertagesstätten“. 
Die Lebenshilfe Darmstadt hält in einer mehrzügigen Kindertagesstätte  sechs 
integrative Gruppen vor.  
Dort werden jeweils 5 Kinder mit Beeinträchtigung und 10 Kinder ohne 
Beeinträchtigung pro Gruppe betreut. 
Weiterhin gibt es die integrative Kindertagesstätte St. Elisabeth, die wiederum 2 
Gruppen mit je 5 Kindern mit Behinderung betreut.  
Die Einzelfallhilfe in den Kindertagesstätten selbst wird durch die Qualitätsentwicklung 
Integration „QUINT“ begleitet.  
Die Handreichungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die in diesem Projekt entwickelt 
und in die Praxis transportiert werden, verfolgen das Ziel, die gemeinsame Bildung, 
Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung systematisch und 
kontinuierlich zu verbessern. 
 
Städtischer Sozialdienst 
Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit kognitiven 
Einschränkungen. Durch geeignete Unterstützungsangebote im Rahmen der Begleiteten 
Elternschaft ermöglicht die Stadt Darmstadt auch Eltern mit kognitiven  
Einschränkungen, als Familie gemeinsam mit ihren Kindern zu leben. Die Unterstützung 
kann auch im Rahmen einer Eltern-Kind-Einrichtung erbracht werden. In der Region 
gibt es aktuell keine entsprechend Einrichtung – hier ist perspektivisch zu prüfen und 
ggfs. zu planen. In Fällen, in denen eine Trennung von Eltern und Kindern im Interesse 
des Kindeswohls notwendig ist, wird über regelmäßige Begleitete Umgänge 
sichergestellt, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern erhalten bleibt. In allen 
Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend.

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 27 
 
Fachdienst Eingliederungshilfe  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es seit 01.11.2011 den Fachdienst 
Eingliederungshilfe beim Jugendamt. Er ist zuständig für alle Darmstädter Kinder und 
Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Mit dem Fachdienst 
wurde eine Qualitätsentwicklung vor allem in den Bereichen Integration in 
Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für alle ambulanten Hilfen verfolgt. 
Die Beurteilung der verschiedenen Bedarfe erfolgt immer unter dem Aspekt der 
Teilhabechancen. Die Betreuung von behinderten Kindern in Tageseinrichtungen von 
Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung gehört zu den wesentlichen 
Aufgaben. Der Fachdienst Eingliederungshilfe beurteilt die einzelnen Bedarfe in 
Kooperation mit den jeweiligen Tageseinrichtungen und der Erziehungsberechtigten auf 
der Grundlage medizinischer Gutachten.  
Eine Unterstützung für unter Dreijährige, deren Betreuungssituation bis zur 
Verwirklichung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz  für den Bereich der 
Eingliederungshilfe nicht geregelt war, fand durch den Fachdienst Eingliederungshilfe 
dennoch statt. Bereits 2010 wurden in Einzelfällen Unterstützungsmöglichkeiten für 
Eltern gesucht und gefunden, um ihre angehenden Kindergartenkinder sowohl in 
Krippen als auch Zuhause zu unterstützen.  
Seit vielen Jahren werden im Bereich der Eingliederungshilfe Schulunterstützungen 
angeboten und Freizeitangebote gefördert 
. Aufgrund der Inklusionsbestrebungen 
werden inzwischen vermehrt auch Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in 
Regelschulen gefördert. Die ausschließlich körperlich behinderten Kinder oder 
Jugendliche besuchen nicht mehr die Schule für motorische Entwicklung 
(Körperbehindertenschule in Langen), sondern finden sich in allen Darmstädter 
Schulbereichen wieder. Dank den Möglichkeiten des SGB XII und SGB IX können auch  
schwer pflegeintensive Aufgaben im Regelschulbereich in Kooperation mit anderen 
Leistungsträgern abgedeckt werden.  
Während die Betreuung und Förderung behinderter oder von einer Behinderung 
bedrohter Kinder bis zu ihrer Einschulung geregelt wird, ist der nachschulische Bereich 
noch ohne bindende Regelung. Hier ist zurzeit lediglich im Einzelfall eine Unterstützung 
möglich. Der Ausbau schulischer Nachmittagsangebote könnte diese Individualhilfe 
ablösen.  
Insgesamt hat sich der Fachdienst Eingliederungshilfe zu einer Anlaufstelle für Fragen 
der Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger 
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert. 
 
Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit seinen Bereichen 
Erziehungsberatung und Familienbildung arbeitet grundlegend mit einer inklusiven 
Haltung und richtet sein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Religion, psychischer wie körperlicher Gesundheit, sozialer Lage, 
Weltanschauung, Kultur und Nationalität.  
Die Einrichtung begleitet Familien (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und 
Senioren) bei alltäglichen und besonderen Themen in Form von Beratungen, 
Kursangeboten und Gesprächskreisen und fördert damit lebenslanges Lernen. Bei

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 28 
 
einzelnen Angeboten werden unterschiedliche Altersstufen im Besonderen 
angesprochen. 
Das Familienzentrum verfügt neben den Räumen der Erziehungsberatung in Darmstadt-
Arheilgen und der Hauptstelle der Familienbildung im Stadthaus III, Frankfurter Straße 
über Außenstellen in Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein und Wixhausen. Die 
Einrichtungen in der Frankfurter Straße, in Eberstadt, in Kranichstein und in Wixhausen 
sind weitgehend barrierefrei.  
Im Bereich Familienbildung entstehen den Teilnehmenden Kosten in Form von 
Kursgebühren, die aber bei Besitz einer Teilhabecard ermäßigt werden können. In 2014 
verfügten 60 Kursteilnehmende über einen Schwerbehindertenausweis. 
Einzelne Angebote sind in der Familienbildung explizit als inklusive Angebote 
ausgeschrieben, wie z.B.: 
- Eltern-Kind-Gruppe für Eltern mit entwicklungsverzögerten, behinderten und nicht 
behinderten Kindern (in Kooperation mit der Frühberatungsstelle des Caritasverbandes 
e.V.) 
- Kreatives Inklusions-Urlaubsangebot für erwachsene Menschen (in Kooperation mit 
der Kurt-Jahn Anlage, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen) 
-Inklusiver Kochtreff (in Kooperation mit der Kurt-Jahn Anlage, Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen) 
Dem Familienzentrum ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen zugeordnet. Dem 
Arbeitsbereich unterstehen zertifizierte Familienhebammen und Familien-, 
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -krankenpfleger, die im Rahmen der 
Frühen Hilfen Familien mit Kindern mit Behinderung begleiten. 
 
Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Um Inklusion in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sichtbar zu machen und 
zu verankern, sind seit 2014 alle Angebote in der Ferien- und Freizeitbroschüre „Da 
mach ich mit“ mit einem Piktogramm versehen, das die unterschiedlichen 
Zugangsmöglichkeiten (Barrierefreiheit) veranschaulicht. Hierdurch wurde deutlich, 
dass 80% der Angebote zumindest teilweise barrierefrei sind. 
 
Ebenfalls im Jahr 2014 gab es erstmals speziell ausgewiesene inklusive Ferienspiele in 
Darmstadt. Die Baas-Halle, das Max-Rieger-Heim und das Jugendhaus Hütte* führten in 
Kooperation mit der Nieder-Ramstädter Diakonie, den Darmstädter Werkstätten und 
der Wohneinrichtung Kurt-Jahn-Anlage im Martinsviertel inklusive Ferienspiele rund 
ums Mittelalter durch. 
Das 2013 neu eröffnete städtische Jugendhaus im Akazienweg wurde barrierefrei 
gebaut. Ebenso werden alle weiteren Neubauten und Renovierungen unter dem 
Inklusionsgedanken geplant und umgesetzt. 
Das Jugendzentrum „Go-In“ in Darmstadt-Eberstadt wurde im Zuge der 
Renovierungsmaßnahmen des „Hauses der Vielfalt“ ebenfalls barrierefrei gestaltet. Ein 
Fahrstuhl und ein rollstuhlgerechter Zugang wurden eingebaut, die den Besuch des 
Jugendzentrums im Souterrain des Gebäudes ermöglichen.

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 29 
 
Schließlich gibt es vielfältige Kooperationen von Kinder- und Jugendeinrichtungen im 
Bereich Inklusion, z.B. mit Schulen und anderen Einrichtungen.  
 
In dem am 25.02.2015 im Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Rahmenkonzept zur 
Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde Inklusion als 
verbindlicher pädagogischer Standard festgelegt. Der Grundgedanke der Inklusion ist 
zukünftig in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit zu berücksichtigen, so 
dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. 
 
Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Das städtische Schulamt erbringt Leistungen zur Förderung der inklusiven Beschulung 
gemäß dem gesetzlichen Auftrag nach dem hessischen Schulgesetz. Dazu zählen 
Finanzierung von Lernhilfsmitteln (außer bauliche) und die Übernahme der Kosten für 
die Schülerbeförderung. 
Ergeben sich aufgrund inklusiver Beschulung besondere bauliche Anforderungen, 
werden hierfür in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement Darmstadt/IDA 
Lösungen erarbeitet. 
Bei allen Sanierungen von Schulgebäuden wird auf die Schaffung weitgehender 
Barrierefreiheit großen Wert gelegt. Bei Neubauten ist dies Standard. Eine Übersicht der 
behindertengerechten Einrichtungen an Darmstädter Schulen ist beigefügt. (Anlage 3) 
 
Amt für Soziales und Prävention 
Erwachsene Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen sollen 
Bildungsmaßnahmen unterschiedlicher Trägerschaften mit unmittelbar 
arbeitsbezogenen Inhalten, wie auch in hohem Maße persönlichkeitsförderliche 
Bildungsmaßnahmen angeboten bekommen. Dadurch sollen auch die 
Teilhabemöglichkeiten der erwachsenen Menschen mit Behinderung am Leben in der 
Gesellschaft verbessert werden. 
 
11 000 Menschen sind in der Wissenschaftsstadt Darmstadt funktionale 
Analphabeten/Analphabetinnen. Funktionaler Analphabetismus bedeutet die 
Unterschreitung der gesellschaftlichen Mindestanforderungen für die Beherrschung der 
Schriftsprache. 
Die Hälfte der betroffenen Menschen steht in Arbeit. Aus diesem Anlass wurde 2011 das 
„Bündnis für Grundbildung“ zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
Unternehmerverbänden Südhessen gegründet. Es hat das Ziel, die Lebensverhältnisse 
im Sinne von Teilhabegerechtigkeit durch Lesen, Schreiben und Rechnen zu verbessern. 
Die Stadt Darmstadt hat das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft beauftragt,  an fünf 
Standorten Angebote der „Lese-, Schreib- und Rechenwerkstatt“ zu realisieren, das von 
unterschiedlichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. 
 
Volkshochschule Darmstadt  
Die Volkshochschule versteht sich als Erwachsenenbildungseinrichtung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und ist Teil des Eigenbetriebes „Kulturinstitute der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“.

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 30 
 
Die Volkshochschule Darmstadt ist offen für alle Erwachsenen und Jugendlichen 
unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Bildungsvoraussetzungen, ihrer sozialen Lage, 
Weltanschauung und Nationalität. Sie legt Wert auf spezielle Angebote für verschiedene 
gesellschaftliche Zielgruppen. Dabei orientiert sich die Volkshochschule Darmstadt an 
den beruflichen, sozialen und persönlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und 
berücksichtigt deren vielfältige Begabungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und 
Lebenserfahrungen, um lebensbegleitendes Lernen für alle zu ermöglichen. 
Die Volkshochschule Darmstadt kooperiert mit anderen Einrichtungen und 
Organisationen. Sie koordinieren das Angebot regelmäßig mit der Arbeit weiterer 
Darmstädter Kulturinstitute und mit dem städtischen Familienzentrum, Bereich 
Familienbildung. 
Das Angebot der Volkshochschule Darmstadt wendet sich an Lerngewohnte und an 
Lernungewohnte und unterstützt die individuelle Auswahl der Lernangebote durch 
fachliche und organisatorische Beratung. Aufbauend auf inhaltlichen und methodischen 
Bildungskonzepten präsentiert die Volkshochschule Darmstadt ein Angebot, das 
Bewährtes und Innovatives miteinander verbindet. Zusätzlich zu den Fachkenntnissen 
erwerben die Teilnehmenden an der Volkshochschule Darmstadt Kompetenzen, die 
ihnen eine Orientierung in einer immer komplexer werdenden Lebens- und Arbeitswelt 
ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören die Fähigkeit zur Gestaltung des 
persönlichen Lebensentwurfs und zu selbstbestimmtem Handeln und der Erwerb von 
Konfliktlösungsstrategien für den privaten und beruflichen Bereich. Die Interessen von 
Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren und 
Menschen mit Migrationshintergrund werden durch besondere Zielgruppenprogramme 
angesprochen. 
Die politische Bildung sieht ihre Aufgabe darin, zum Verständnis historischer und auch 
aktueller politischer Zusammenhänge beizutragen und eine eigene Meinungsbildung zu 
ermöglichen. Neben der Beschäftigung mit Fragen internationaler Politik wird in 
regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen die Geschichte der Stadt Darmstadt 
vorgestellt und im Zusammenhang mit der Erörterung aktueller Entwicklungen auch zu 
kommunalpolitischer Beteiligung angeregt. 
Mit Angeboten zur Alphabetisierung, zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, zum 
Erlernen der Gebärdensprache, der Erwachsenenbildung in der Justizvollzugsanstalt 
Darmstadt-Eberstadt und einer Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung erreicht 
die Volkshochschule Darmstadt auch Bildungsbenachteiligte. Die Angebote der 
Volkshochschule Darmstadt werden alle mit dem Hinweis der Zugänglichkeit für 
Rollstuhlfahrende, sofern Barrierefreiheit gegeben ist, versehen. 
Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können bei den Entgelten einen Nachlass von bis 
zu 50% erhalten. Die jeweiligen Angebote können Online, per Fax und mit Postkarte 
gebucht werden. Aber auch mit persönlicher Beratung kann eine Anmeldung direkt in 
der Volkshochschule Darmstadt erfolgen. 
Schon jetzt wird auf besondere persönliche Bedürfnisse eingegangen und soweit 
möglich berücksichtigt.

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 31 
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Begleitete Elternschaft – Vereinbarung zum Thema „E lternschaft inklusiv 
gestalten“, die Menschen mit Beeinträchtigung beim Thema Elternschaft 
unterstützen 
Verantwortlich: Jugendamt, Städtischer Sozialdienst  
Zeitplan: Bis Ende 2016 
 
•Begleitete Elternschaft – Aufbau von Angeboten zum begleiteten Umgang für 
Eltern mit kognitiven Einschränkungen 
Verantwortlich : Jugendamt, Städtischer Sozialdienst 
Zeitplan : Bis Ende 2016 
 
•Alle Angebote in den Kindertagesstätten werden weit erhin inklusiv 
gestaltet. 
Verantwortlich: Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung  
Zeitplan:  Ab sofort 
 
•Einrichtung eines Runden Tisches „Inklusion in Schu len“ 
Dieser Runde Tisch soll halbjährlich einberufen werden. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt – hier Schulamt – lädt hierzu im Einvernehmen mit dem staatlichen Schulamt 
ein. Eingeladen werden die Schulen, Elternvertretungen, Stadtelternbeirat, 
StadtschülerInnenrat, Wohlfahrtsverbände und die interessierte Öffentlichkeit.  Von 
Seiten der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeiten das Jugendamt, das 
Schulamt und das Amt für Soziales und Prävention mit. 
Die inhaltliche Gestaltung des Runden Tisches obliegt einer Vorbereitungsgruppe. 
Verantwortlich: organisatorisch: Städtisches  Schulamt 
                                  Inhaltlich : Staatliches Schulamt 
Zeitplan:  laufend 
 
•Schulen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule werd en sächlich und 
baulich durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gest ärkt, insbesondere 
Kooperationsmodelle werden sächlich und baulich sei tens des Schulamtes 
und durch die Einzelfallhilfe seitens des Jugendamt es vor dem 
Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention auf ihrem Weg 
unterstützt 
Verantwortlich : Schulamt und Jugendamt 
Zeitplan:  Ab sofort 
  
•„Leuchtturmprojekt“ in der Lincoln-Siedlung, es sol l eine inklusive 
gebundene Ganztagsgrundschule in der Wissenschaftss tadt Darmstadt 
errichtet werden (Konversionsgelände Lincoln-Siedlu ng). 
Verantwortlich : Schulamt und Immobilienmanagement 
Zeitplan:  geplanter Baubeginn Ende 2016

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 32 
 
•Einrichtung einer Erstberatung für Kinder und Jugen dliche mit 
Beeinträchtigungen (Erstellung eines Wegweisers) 
Verantwortlich: Jugendamt - Fachdienst Eingliederungshilfe 
Zeitplan:  Bis 2017 
 
•Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Behinde rungen zur 
Integration in die Regelgrundschule und weiterführe nden Schulen 
Verantwortlich:  Jugendamt - Fachdienst Eingliederungshilfe, Schulamt in Kooperation 
mit dem Staatlichen Schulamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg,  
Beratungs- und Förderzentrum Nord an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule und 
Beratungs- und Förderzentrum Süd an der Herderschule.  
Zeitplan: Ab sofort, fortlaufend  
 
•Bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen für inklu siven Unterricht 
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement und Schulamt 
Zeitplan: Ab sofort, fortlaufend  
 
•Bestandsaufnahme im Rahmen des Schulentwicklungspla nes zur 
Barrierefreiheit von Schulen in der Wissenschaftsst adt Darmstadt. 
Dies umfasst beispielsweise Angaben darüber, welche Schulen bereits barrierefrei 
umgebaut sind und welche Schulen noch barrierefrei umgebaut werden (siehe 
Schulentwicklungsplan 2011-2016, S. 293) 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche  werden inklusiv 
gestaltet 
Verantwortlich: Jugendamt - Kinder- und Jugendförderung in Kooperation mit den 
Trägern der Jugendhilfe  
Zeitplan:  Ab sofort 
 
•Förderung des Angebotes von inklusiven Ferienfreize iten 
Verantwortlich: Jugendamt - Kinder und Jugendförderung in Kooperation mit Trägern 
der Jugendhilfe  
Zeitplan:  Ab sofort 
 
•Inklusive Jugendbildungsangebote gestalten 
Verantwortlich: Jugendamt – Jugendbildungswerk in Kooperation mit Trägern der 
Jugendhilfe  
Zeitplan:  Ab sofort 
 
•Inklusion als Baustein der Ausbildung zur Jugendlei tercard (Juleica). 
Verantwortlich: Jugendamt - Jugendbildungswerk 
Zeitplan:  Ab sofort

3.3 Handlungsfeld: Erziehung und Bildung – lebenslanges Lernen  
  
  
 Seite 33 
 
•Sichtbare inklusive Grundhaltung bei Werbeträgern ( wie Programm, 
Internetauftritt, Flyern und anderem) des Familienz entrums Darmstadt 
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum  
Zeitplan: Bis Ende 2017  
 
•Angebot einer inklusiven Eltern-Kind Gruppe mit dem  Schwerpunkt 
Rhythmus und Musik 
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum  
Zeitplan: Bis Ende 2016  
 
•Angebot eines Elternabends zum Thema „Geschwisterki nder“ mit und ohne 
Behinderung. 
Verantwortlich: Jugendamt - Familienzentrum  
Zeitplan: Bis Ende 2016  
 
•Zugänge in Regeleinrichtungen, wie z. B. Volkshochs chule vereinfachen - 
Sensibilisierung durch aktive Einladung aller Bürge rinnen und Bürger 
Verantwortlich : Volkshochschule 
Zeitplan: Bis Ende 2016  
 
•Die Kursangebote der Volkshochschule Darmstadt werd en inklusiv 
ausgebaut 
Beispiele: 
- Computerkurse auch für „Langsamlernende“,  
- Leichte Sprache als Moderationssprache,  
- Politische Bildung zur UN-Behindertenrechtskonvention 
- Landeskundliche Kurse mit kleiner Einführung in die Fremdsprache 
Verantwortlich : Volkshochschule 
Zeitplan: Bis Ende 2017  
 
•Fortbildungsangebot für die Lehrenden der Volkshoch schule Darmstadt in 
Kooperation mit dem CBF e.V. zum Thema Heterogenitä t und Diversity 
Verantwortlich: Volkshochschule in Kooperation mit dem CBF Darmstadt  e.V. 
Zeitplan: Bis Ende 2016

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 34 
 
3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 9 – Zugänglichkeit 
 
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle 
Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete 
Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten 
Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, 
einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu 
anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und 
ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten 
.Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen 
und –barrieren einschließen, gelten unter anderem für 
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im 
Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und 
Arbeitsstätten; 
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer 
Dienste und Notdienste. 
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen, 
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und 
Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, 
auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen; 
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der 
Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der 
Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen; 
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit 
Behinderungen anzubieten; 
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, 
Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form 
anzubringen; 
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen 
zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -
dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und 
anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, zu erleichtern;  
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit 
Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;  
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und 
Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;  
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher 
Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium 
zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand 
erreicht wird.

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 35 
 
Einführung:  
Barrieren sind im öffentlichen Raum der Stadt Darmstadt nach wie vor vorhanden, ob 
im Kino, auf dem Sportplatz, in der Schule, auf der Straße, im Rathaus und vielen 
anderen Orten. Ziel ist es in der Stadt Darmstadt Barrieren kontinuierlich abzubauen.  
Durch die Nennung der DIN 18040-1 und -2 sowie der DIN 18024-1 (zukünftig 18040-3) 
in den Technischen Baubestimmungen des Landes Hessens, sind diese Normen im 
vorgegebenen Umfang einzuhalten. Sie beschreiben technische Mindest-Standards für 
die Barrierefreiheit von öffentlich zugängigen Gebäuden, Wohngebäuden und des 
öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes. 
Dabei spielt Mobilität eine ebenso große Rolle. In Darmstadt schaffen Straßenbahnen 
und Busse attraktive Verbindungen im ÖPNV. Der Ausbau der barrierefreien 
Haltestellen geht stetig voran.  
Die Erschließung großer Plätze oder die Verständlichkeit der Fahrpläne des ÖPNV 
zeigen auf, dass es noch Aufgaben gibt. 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Bauen arbeiten mit:  
BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V. , CBF e.V., 
Gehörlosenverein Darmstadt e.V., Nieder-Ramstädter Diakonie,  
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bauaufsichtsamt, Denkmalschutzbehörde, Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen,  Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt IDA, Grünflächenamt,  Stadtplanungsamt 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie die Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Stadtplanungsamt 
Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den 
räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Sie hat die Aufgabe, den Bedarf an 
Flächen und Einrichtungen für Wohnen, Arbeiten und Erholung zu ermitteln, darauf 
lenkend zu reagieren und zur Konfliktminderung ordnend einzugreifen. In diesem Sinne 
erarbeitet sie Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und 
privaten Belange. 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch, § 1 (6) Punkt 3, die 
„sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse 
von Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von 
Sport, Freizeit und Erholung zu berücksichtigen.“ Das Prinzip der Inklusion ist somit 
bereits im Baugesetzbuch verankert. 
Die Gestaltung einer barrierefreien Stadt ist ein wichtiger Aspekt der Stadtplanung. Eine 
wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt ist die 
umfassende und rechtzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den 
entscheidenden Planungsprozessen. 
Es werden die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit angewendet und je nach 
Projekt die externe Behindertenbeauftragung  in die Planung eingebunden. Dies ist vor 
allem dann notwendig, wenn Fördermittel beantragt werden.

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 36 
 
Die Einbindung und Beteiligung der externen Behindertenbeauftragung, von 
verschiedenen Interessensgruppen und der 
Öffentlichkeit erfolgt auf ganz unterschiedliche Art und Weise. 
Eine Bürgerbeteiligung kann von reinen Informationsveranstaltungen bis hin zu 
Workshops oder Planungswerkstätten gehen. Innerhalb der Bauleitplanung gibt es über 
die Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit für die Bevölkerung, Anregungen zu den 
offengelegten Planungen einzubringen. 
Im Rahmen der Projekte und Verfahren werden zu den Planungen auch öffentliche 
Veranstaltungen durchgeführt. Diese Veranstaltungen finden in der Regel in öffentlichen 
Gebäuden statt, die barrierefrei zugänglich sind. Ziel ist, alle 
Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich in 
barrierefreien Räumen durchzuführen. 
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt IDA  
Bei Schulbausanierungen und bei anderen städtischen Bauten, Gebäudesanierungen 
oder Umbauten im Bestand werden die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. 
Neubauten werden immer barrierefrei durchgeführt. 
Im Bereich Schule konnte bereits ein Großteil der Schulen mit barrierefreien Zugängen, 
Aufzuganlagen und Behindertentoiletten ausgestattet werden.  
Auch wird es optische Orientierungshilfe durch den Einsatz von Farben gegeben. 
Bei zukünftigen Neubauten und Gebäudesanierungen werden unter Einbezug der 
Beratung eines externen Behindertenbeauftragten für den Bereich Bauen die Belange 
der Barrierefreiheit abgestimmt. 
 
Bauaufsichtsamt 
Die Bauaufsicht ist eine Aufgabe des Landes Hessen, die der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Erfüllung auf Weisung übertragen ist. 
Bei der Prüfung von Bauanträgen wird die Übereinstimmung eines Bauvorhabens mit 
den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. 
Nach den Verfahrensregelungen der hessischen Bauordnung (HBO) ist im vereinfachten 
Genehmigungsverfahren das Bauordnungsrecht und damit auch die barrierefreie 
Zugänglichkeit (DIN 18040, Barrierefreies Bauen) von Gebäuden nicht Prüfungsumfang.  
Bei öffentlich zugänglichen Bauten handelt es sich zumeist um sog. 
Sonderbauten die im (normalen) Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. 
 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt  
In der Arbeit des Amtes werden grundsätzlich die Belange der Barrierefreiheit bei 
Planungen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie bei der Wartung und 
Instandhaltung der verkehrstechnischen Ausstattung im öffentlichen Straßenraum 
berücksichtigt.  
Die Planung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen in der Stadt Darmstadt basiert auf 
den bestehenden gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen technischen Regelwerken und 
dem Leitfaden Unbehinderte Mobilität der Hessischen Straßenbauverwaltung. In Fällen, 
in denen diese technischen Vorgaben nicht ohne maßgebende Modifikationen umgesetzt 
werden können, wird die externe Behindertenbeauftragung in die Planung einbezogen.

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 37 
 
Gegenstand der Planung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind neben der Gestaltung 
der Oberflächen und der Leitsysteme auch die Gestaltung und Anordnung der 
verkehrstechnischen Ausstattung (z.B. Ampelanlagen und Verkehrszeichen). 
Darüber hinaus werden die Aspekte der Barrierefreiheit auch bei der Wartung und 
Instandhaltung der verkehrstechnischen Ausstattung berücksichtigt. Steht für eine 
Ampelanlage im Stadtgebiet ein Erneuerungsaustausch mit Erneuerung der 
Steuerungssoftware an, werden die akustischen und taktilen Signale (Freigabe und 
Orientierung) mit umgebungsgeräuschabhängiger Lautstärkeanpassung nachgerüstet. 
Für die Anforderung der Freigabe kommen Taster mit einer Symbolik zum Einsatz. 
Diese Symbolik beschreibt taktil die im Laufe des Überweges anzutreffende Örtlichkeit 
(z.B. Anzahl Fahrstreifen, Gleisbereiche, Radwege, …). 
Die Einbindung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen in gesamtstädtische Konzepte 
und  Rahmenplanungen zur Förderung von Stadtteilen und Sanierungsgebieten erfolgt 
stets in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Denkmalschutzbehörde. 
Die dabei entwickelten Maßnahmen zielen darauf ab, benachteiligte Gruppen zu 
unterstützen und vorhandene Barrieren abzubauen. Zu den Maßnahmen gehören u.a. 
- die Ertüchtigung von Ampelanlagen mit akustischen und taktilen Signalgebern sowie 
taktilen Tastern für die Anforderung 
- die Anordnung von Leitsystemen und Bodenindikatoren im Bereich von 
Knotenpunkten und Überquerungsstellen 
- die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse (z.B. Raumbedarf) von 
mobilitätsbehinderten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern 
- die Bemessung von öffentlichen Stellplätzen für eine Rollstuhlnutzung 
- die Markierung vertikaler Einbauten und Hindernisse. 
Im Bereich Verkehr werden bezuschusste Baumaßnahmen mit der externen 
Behindertenbeauftragung für bauliche Belange und Mobilität abgestimmt und von 
ihm/ihr mit abgezeichnet. 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt organisiert Schulungen zum Thema 
“Barrierefreies Bauen“ im öffentlichen Straßenraum. 
 
Denkmalschutzbehörde 
Die Denkmalschutzbehörde arbeitet nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz 
(HDSchG).  
Die Erhaltung von Kulturdenkmalen ist eine wichtige gesellschaftliche und öffentliche 
Aufgabe, die darauf abzielt, Denkmale als primäre Quellen geschichtlicher und 
unwiederholbarer kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer 
Leistungen einer Gesellschaft zu bewahren und den nachfolgenden Generationen zur 
eigenen Reflexion dieser Leistungen und der daraus erwachsenen Erkenntnisse zu 
überliefern. Denkmale sind identitätsstiftend, sie befördern die regionale Bindung der 
Menschen und tragen nicht unwesentlich zur unmittelbaren Lebensqualität von Städten, 
Ortschaften und Regionen bei. Dazu wirken das Land, die Gemeinden und 
Gemeindeverbände sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und 
Besitzer von Kulturdenkmälern zusammen (§ 1 Abs. 2 HDSchG). 
Die Umsetzung des „Rechtes aller Menschen, am kulturellen Leben der Gemeinschaft 
teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt 
teilzuhaben“ haben die Vereinten Nationen bereits 1948 als individuelles Recht

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 38 
 
formuliert. Die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt 
die Denkmalpflege ausdrücklich. 
Ein Kulturdenkmal kann zudem nur durch eine sinnvolle Nutzung erhalten und mit 
seinem Zeugniswert den nachkommenden Generationen überliefert werden. Es müssen 
folglich Lösungen gefunden werden, die sowohl den sich wandelnden 
Nutzungsansprüchen als auch der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber 
nachkommenden Generationen möglichst gerecht werden. 
Im Stadtgebiet Darmstadt gibt es ca. 2.450 Kulturdenkmäler, viele in Privatbesitz, zum 
Teil im Eigentum des Landes Hessen aber auch einige im Eigentum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Unter Denkmalschutz stehen neben Gebäuden und Gebäudeanlagen auch Straßen-, 
Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und 
Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen 
Gründen ein öffentliches Interesse besteht. 
Eine grundsätzlich wohlwollende und sorgfältige Prüfung der Belange von Menschen 
mit Behinderungen erfolgt durch die Denkmalschutzbehörde regelmäßig. 
Kommunikation ist dabei eine wesentliche Grundlage, um Denkmalpflege umsetzen zu 
können. In einem Abwägungsprozess mit allen Beteiligten gelingt es erfahrungsgemäß 
in jedem Einzelfall, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.  
Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind somit keine Gegensätze. 
 
Grünflächenamt  
Das Grünflächenamt hat bereits 2012 Darmstadts ersten sog. "Integrativen Spielplatz" 
am Freizeitzentrum Steinbrücker Teich/Oberwaldhaus geplant und gebaut.  
Das Grünflächenamt entwickelte in Zusammenarbeit mit der externen 
Behindertenbeauftragung ein Konzept zur Umsetzung von mehr Spielmöglichkeiten für 
Kinder mit Behinderungen. Das gesamte Konzept wurde unter dem Aspekt der 
Tauglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Handicaps überprüft. 
Das Grünflächenamt entwickelte einen Freiraum und Spielort, der in vielfältiger Weise 
auf die Bedürfnisse von Kindern mit Handicap eingeht.  
Zum Einen mit eigens für sie konzipierten Einbauten (z.B. Behindertenschaukel zum 
Liegend-Schaukeln, Behinderten-Rutsche), zum Anderen mit kleinen, weniger 
aufwendigen Planungsdetails, die dennoch den behinderten Kindern die Nutzung des 
Spielplatzes deutlich erleichtern (Platz für Rollis neben Sitzbänken, kleine Wege durch 
den Sand zu den Spielgeräten ...).  
Darüber hinaus gibt es Spielgeräte, die einzelne Sinne besonders ansprechen, diese sind 
besonders für Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung (z.B. Klangscheibe als 
Attraktion für stark Sehbehinderte) attraktiv. 
Die Erfahrungen und Kompetenzen, welche das Grünflächenamt durch die Planung des 
Spielplatzes am Steinbrücker Teich gewonnen hat sind eingeflossen in die "Checkliste 
behindertengerechter Ausbau" die das Grünflächenamt entwickelt hat. 
„Barrierefrei ist ein öffentlicher Raum dann, wenn er 
1. ohne besondere Erschwernis, 
2. in allgemein üblicher Weise und 
3. ohne fremde Hilfe 
für alle Menschen (also auch für behinderte Menschen) zugänglich und nutzbar ist.“

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 39 
 
Zitat aus dem Behindertengleichstellungsgesetz 
Um sich diesem Ziel anzunähern verpflichtet sich das Grünflächenamt, bei jeder 
zukünftigen Freiraumplanung und jeder grundhaften Erneuerung von Freiräumen, 
insbesondere Spielplätzen innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Belange von 
Menschen mit Behinderungen zu diskutieren, zu prüfen und in einem Protokoll, welches 
i.d.R. dem Entwurf zugeordnet wird, zu dokumentieren. 
Grundlage des Protokolls ist die "Checkliste behindertengerechter Ausbau", die aus den 
Erfahrungen mit der Berücksichtigung von Behindertenbelangen in den 
Planungsprozessen des Grünflächenamtes entstanden ist (siehe Anhang). 
 
ÖPNV-Koordination  
Die ÖPNV-Koordination der Wissenschaftsstadt Darmstadt benennt „die vollständige 
Barrierefreiheit zum 01.01.2022" als eine politische Zielbestimmung, die in der Novelle 
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01.01.2013 festgeschrieben wurde. 
 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gewillt diese Zielvorgabe zu erreichen. Aus 
diesem Grund wird dies auch in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ab 2017 für 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg festgelegt.  
Von insgesamt 162 Straßenbahnhaltestellen der HEAG mobilo in Stadt und Landkreis 
sind bereits 109 barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einem Anteil von 67% 
barrierefreien Straßenbahnhaltestellen.  
Von insgesamt 273 Bushaltestellen im Stadtgebiet Darmstadt sind 122 bereits 
barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einem Anteil von 45 % barrierefreien 
Bushaltestellen.   
 
Neben den öffentlichen Toiletten verfügt die Darmstädter Innenstadt über insgesamt 8 
„nette Toiletten". Die teilnehmenden Gastronomiebetriebe stellen den Besucherinnen 
und Besuchern der Innenstadt ihre Toiletten kostenlos zur Verfügung. Zwei der 
insgesamt acht „netten Toiletten“ in der Darmstädter Innenstadt sind bereits 
barrierefrei (Ratskeller und Café Extrablatt) und auch so im Einkaufs- und 
Servicestadtplan gekennzeichnet. 
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Um die Maßnahmen für Bauen und Mobilität in der Wis senschaftsstadt 
Darmstadt auch unter dem Gesichtspunkt der Barriere freiheit zu 
begleiten, soll es auch weiterhin eine externe Beau ftragung für 
barrierefreies Bauen und Mobilität geben 
Die Aufgaben und Rechte der externen Behindertenbeauftragung werden in einem neu 
zu gestaltenden Vertrag geregelt. Dadurch soll Transparenz und  Klarheit über die 
Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Abstimmungs- sowie Kooperationsstrukturen 
zwischen externer Behindertenbeauftragung und städtischen Verwaltungsstellen die 
Zusammenarbeit prägen. 
Verantwortlich : Baudezernat 
Zeitplan:  Fortlaufend

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 40 
 
•Teilnahme am Hessischen Staatspreis für universelle s Design mit 
städtischen Projekten 
Verantwortlich : Sozialdezernat 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bewirbt sich für d en Access-City-Award 
Die Europäische Kommission fordert Städte mit über 50 000 Einwohnerinnen und 
Einwohnern in allen Mitgliedstaaten dazu auf, Aktivitäten und Strategien vorzustellen, 
die ihre Städte barrierefrei und lebenswerter für alle machen. EU-Städte erhalten so die 
Möglichkeit, ihre Projekte und Pläne für Barrierefreiheit vorzustellen und 
weiterzuempfehlen. 
Verantwortlich : Baudezernat 
Zeitplan:  zu gegebener Zeit 
 
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird das Thema Mob ilität zusätzlich in 
Verbindung mit der Themenstellung zur Bewerbung zur  Modellregion zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Auf trag des 
Hessischen Sozialministeriums bearbeiten 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  Nach Entscheidung zur Bewerbung Modellregion 
 
•Erarbeitung eines Konzeptes/Masterplanes zur Umsetz ung der 
Barrierefreiheit in Darmstadt  
Verantwortlich: Sozialdezernat, Baudezernat, Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
und alle Ämter 
Zeitplan:  Bis Ende 2017  
 
•Barrierefreier Brandschutz bei Baumaßnahmen und Era rbeitung von 
Handlungsempfehlungen dazu  
Verantwortlich: Eigenbetrieb Immobilienmanagement in Kooperation mit der externen 
Behindertenbeauftragung 
Zeitplan: Bis Ende 2017  
 
•Beauftragung für die Entwicklung eines Handlungslei tfadens für ein 
flexibles Orientierungssystem (z. B. Blindenleitsys tem, farbliche und 
symbolische Ergänzungen) in Stadthäusern und städti schen Gebäuden. 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Zeitplan: Bis Ende 2017 
 
•Ausbau von barrierefreien Toiletten im Rahmen des P rojektes „nette 
Toilette“  
Verantwortlich: Citymarketing Darmstadt  
Zeitplan: Bis Ende 2017 
 
•Prüfung und Dokumentation der Belange von Menschen mit Behinderung 
bei Freiraumplanungen

3.4 Handlungsfeld: Bauen und Mobilität  
  
  
 Seite 41 
 
Verantwortlich:  Grünflächenamt 
Zeitplan:  bis Ende 2017 
 
•Erstellung eines Verzeichnisses aller barrierefreie n Veranstaltungsorte 
Verantwortlich:  Darmstadt Marketing GmbH und Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  Bis Ende 2017  
 
•Reduzierung von Barrieren auf den Internetseiten de s Stadtplanungsamtes  
Verantwortlich: Stadtplanungsamt in Kooperation mit dem Amt für Interne Dienste, IT-
Abteilung 
Zeitplan:  Bis Ende 2017  
 
•Öffentliche Veranstaltungen sollen barrierefrei zug änglich sein 
Die Barrierefreiheit eines Veranstaltungsortes soll künftig bereits auf der Einladung zu 
öffentlichen Veranstaltungen dokumentiert sein. Ebenso soll die Einladung bei 
öffentlichen Veranstaltungen verständlich/barrierefrei verfasst sein.  
Verantwortlich : alle Ämter 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Im Zuge von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen Ausstattu ng von Gehwegen 
mit Bodenindikatoren und Begleitstreifen 
Verantwortlich: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erneuert im Rahmen  von 
Erneuerungsaustauschen Ampelanlagen mit akustischen  und taktilen 
Signalgebern sowie taktilen Tastern 
Verantwortlich:  Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Die Ämter der Stadt Darmstadt werden perspektivisch alle barrierefrei 
zugänglich gemacht.  
Verantwortlich : Magistrat 
Zeitplan : fortlaufend 
 
•Unterstützung der Internetplattform mobilemenschen.de, um barrierefreie 
Orte in Darmstadt schneller zu finden.  
Verantwortlich:  Sozialdezernat - Sozialplanung 
Zeitplan:  Fortlaufend

3.5 Handlungsfeld: Kommunikation  
  
  
 Seite 42 
 
3.5 Handlungsfeld: Kommunikation 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 9 – Zugänglichkeit 
 
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle 
Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete 
Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten 
Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, 
einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu 
anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und 
ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. 
Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen 
und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für  
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im 
Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und 
Arbeitsstätten;  
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer 
Dienste und Notdienste.  
 
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,  
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und 
Diensten, die der Öffentlichkeit offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, 
auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;  
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der 
Öffentlichkeit offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der 
Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;  
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit 
Behinderungen anzubieten;  
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, 
Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form 
anzubringen;  
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen 
zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und –
dolmetscherinnen und Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher zur Verfügung 
zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der 
Öffentlichkeit offen stehen, zu erleichtern;  
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit 
Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;  
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und 
Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;  
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher 
Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium

3.5 Handlungsfeld: Kommunikation  
  
  
 Seite 43 
 
zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand 
erreicht wird. 
 
Einführung: 
 
Menschen mit Behinderung sind nicht alle Informationen in den Medien wie z. B. im 
Internet oder Printmedien barrierefrei zugänglich.  
können bisher nicht immer alle Medien, Informationen in Form des Internets, der 
Printmedien und anderem nutzen. 
 
Die Forderung der UN- Behindertenrechtskonvention nach einer barrierefreien 
Kommunikation richtet sich vor allem an Behörden und soziale Einrichtungen, aber 
auch an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Dienstleister und kulturelle Einrichtungen 
. 
Die Verordnung zur Ausführung des hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes 
(HessBGGAV) vom 29. Oktober 2010 beschreibt bereits im ersten Teil der Verordnung 
die Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubblinde 
Menschen im Verwaltungsverfahren. Für die Umsetzung der Verordnung trägt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auch in Zukunft Sorge. 
Die Kommunikationsangebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden im Folgenden 
betrachtet und im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
bearbeitet. 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Kommunikation arbeiten mit: 
Darmstadt Marketing GmbH,  Nieder-Ramstädter Diakonie, Schwerhörigenbund 
Darmstadt e.V. (teilweise) 
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Interne Dienst - IT-Abteilung, Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, 
Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für Menschen mit Hörschädigungen  eine mobile 
Induktionsanlage erstanden, welche bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt wird. 
Die induktive Höranlage (FM-Anlage) ermöglicht Hörgeräteträgerinnen und 
Hörgeräteträgern Veranstaltungen störungsfrei zu folgen. Die mobile Anlage ist mit der 
Anlage im Magistratsaal Graz koppelbar und kann dort eingesetzt werden. 
 
In Darmstadt selbst arbeiten drei Gebärdensprachdolmetscherinnen, welche regelmäßig 
für verschiedene Veranstaltungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebucht werden 
. 
Bei amtlichen Handlungen und Verwaltungsverfahren stellt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei Bedarf DolmetscherInnendienste in Gebärdensprache zur Verfügung. 
Durch die geringe Zahl der zur Verfügung stehenden Dolmetscherinnen gestaltet sich 
die Terminierung oft schwierig.

3.5 Handlungsfeld: Kommunikation  
  
  
 Seite 44 
 
Durch Kooperation insbesondere mit dem Gehörlosenverein Darmstadt e.V.  werden 
verschiedene Kommunikationsformen erprobt, zum Beispiel der Einsatz von 
Schriftdolmetschern und Schriftdolmetscherinnen.  
 
Die Volkshochschule Darmstadt bietet regelhaft einen Grundkurs zum Erlernen der 
Gebärdensprache an.  
 
Der Internetauftritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt arbeitet mit dem 
Contentmanagement System Typo3, durch die Template-Programmierung sind alle 
Webseiten mit einem Screenreader lesbar und durch TAB Navigation nutzbar. Links, 
Texte und Bildunterschriften können vorgelesen werden. Einfache 
Schriftvergrößerungen sind durchgängig verfügbar. Damit sind die Internetseiten für 
Menschen mit einer Sehbehinderung zugänglich.  
 
Informationsmaterialien der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen bisher selten in 
barrierefreier Form oder in Leichter Sprache vor.  
Das Frauenbüro oder der Pflegestützpunkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bieten 
verschiedene Informationen in Leichter Sprache an. 
Zu Veranstaltungen zur Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger und zum 
Bürgerhaushalt wurde bereits in Leichter Sprache eingeladen. 
Leichte Sprache ist eine Form der schriftlichen wie mündlichen Kommunikation, die 
gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten vor allem für Menschen mit 
Lernschwierigkeiten entwickelt wurde. 
Sie erleichtert aber allen Menschen das Verstehen von Informationen, Formularen, 
Verträgen und anderen Texten. 
Der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen baut derzeit mit 
Unterstützung der Koordination für Inklusionsprojekte ein Übersetzungsbüro für 
Leichte Sprache auf.  
Im Fortbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird eine Einführung in Leichte Sprache angeboten, um Informationen über 
Leichte Sprache weiterzugeben.  
 
Neuauflagen von Broschüren der Darmstadt Marketing GmbH werden seit Dezember 
2013 in mind. Schriftgröße PT 12 gedruckt, um eine gute Lesbarkeit zu ermöglichen. 
Auch wird auf den entsprechenden Kontrast von Schrift und Bildern sowie serifenloser 
Schrift geachtet. Dies wurde nach der Empfehlung des Deutscher Blinden- und 
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) nach DIN 32975 erarbeitet. 
 
Alle angebotenen Stadtrundgänge können individuell gestaltet und dementsprechend 
angepasst werden. Alle öffentlichen Rundgänge der Darmstadt Marketing GmbH können 
nach Bedarf stufenlos geführt werden. 
 
Es stehen 'personal guide' Geräte für Gruppen zur Verfügung, die ein optimales 
Hörerlebnis bei Führungen und Stadtrundfahrten ermöglichen. Der Vortrag oder die 
Erzählung des Gästeführers/der Gästeführerin wird individuell auf jeden 
Empfänger/jede Empfängerin übertragen und jeder Nutzer und jede Nutzerin kann die 
Lautstärke individuell einstellen. Die Geräte sind mit Vorreservierung nutzbar.

3.5 Handlungsfeld: Kommunikation  
  
  
 Seite 45 
 
 
Gästeführerinnen und Gästeführer sind für den Umgang mit Gästen mit 
Beeinträchtigungen sensibilisiert. 
Audioguides: Die drei Hörtouren für die Straßenbahn bieten über Handy oder 
Smartphone Hörbeiträge zu Sehenswürdigkeiten, Geschichte u.ä. an. Das ermöglicht 
Personen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, trotzdem individuelle Stadtführungen bzw. 
Rundfahrten mit einem größeren Radius zu machen. 
Alle Feste und Veranstaltungen der Darmstadt Marketing GmbH werden so barrierefrei 
wie möglich gestaltet. Dazu gehören 
- Programmheft in ausreichend großer Schrift etc. (siehe Punkt Broschüren) 
- Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen auf dem Veranstaltungsgelände 
- Ausschildern von barrierefreien Toiletten auf dem Veranstaltungsgelände 
- Hinweis an beteiligte Künstlerinnen und Künstler und Gastronomen und 
Gastronominnen etc. die Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten (bspw. 
Kabelbrücken,- matten, gut leserliche Speisekarten, etc.) 
 
Der Stadtpläne der Darmstädter Innenstadt, der Stadtteile Arheilgen, Kranichstein, 
Wixhausen sowie Eberstadt zeigen, wo u.a. barrierefreie Toiletten, aber auch z.B. 
Apotheken, barrierefreie Querungsstellen, Ampelanlagen, Induktionsanlagen, Anzahl 
und Ort von Behindertenparkplätzen, steile Ansteige, Treppen, Eingänge öffentlicher 
Einrichtungen sowie ÖPNV-Haltestellen sind. 
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Einführung von barrierefreien Schriften des Corpora te Identity der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Verantwortlich : Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Zeitplan : Bis 2017 
 
•Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
Hier ist unter anderem die farbliche und graphische Gestaltung, die Einbindung von 
Gebärdenvideos und Sprachausgabe, das Angebot von Leichter Sprache unter 
Verwendung von Piktogrammen zu überprüfen 
Verantwortlich : Amt für Interne Dienste - IT-Abteilung und Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Zeitplan : Bis 2017 
 
•Vermehrter Einbau und Einsatz von Induktionsanlagen  
Eine Induktionsanlage ist eine drahtlose Signalübertragungsanlage für Menschen mit 
Hörschädigungen. Die mobile Anlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll möglichst 
bei allen öffentlichen Veranstaltungen zum Einsatz kommen und schwerhörigen 
Menschen angeboten werden. Hierzu erfolgen Schulungen von Mitarbeitenden. 
Verantwortlich : Eigenbetrieb Immobilienmanagement und Koordination für 
Inklusionsprojekte 
Zeitplan : Ab sofort

3.5 Handlungsfeld: Kommunikation  
  
  
 Seite 46 
 
 
•Unterstützung des Aufbaus des Übersetzungsbüros für  Leichte Sprache 
Verantwortlich : Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan : Ab sofort 
 
•Einführung eines regelhaften Fortbildungsangebotes für barrierefreies 
Bauen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verw altung zur 
Sensibilisierung und Selbsterfahrung 
Verantwortlich: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarb eiter der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sensibilisierung i m Umgang mit 
Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen  
Verantwortlich : Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan : Ab 2016 
 
•In Gebäuden und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, werden 
nach und nach Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und 
verständlicher Form angebracht. Beschilderungs- und Leitsysteme werden 
mit farblichen und symbolischen Ergänzungen entwickelt. 
Verantwortlich : Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Zeitplan : fortlaufend

3.6 Handlungsfeld Wohnen  
  
  
 Seite 47 
 
3.6 Handlungsfeld Wohnen 
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft 
 
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller 
Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in 
der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um 
Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle 
Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, 
indem sie unter anderem gewährleisten, dass 
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren 
Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht 
verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; 
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen 
Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen 
gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen 
Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung 
in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der 
Gemeinschaft notwendig ist; 
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen 
mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und 
ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. 
Einführung:  
„Gutes Wohnen“ ist ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität. Die Wohnung muss in eine 
intakte Nachbarschaft eingebettet sein. Ihr Umfeld muss aber auch die Bedürfnisse des 
Alltags befriedigen und Orte zum Ausruhen oder gemeinsame Familienerlebnisse 
anbieten. 
 
Grundsätzlich soll festgehalten werden: 
In Darmstadt soll jede Darmstädterin und jeder Darmstädter so selbstständig und 
selbstbestimmt leben und wohnen können wie möglich, gleich welcher 
Unterstützungsbedarf benötigt wird. 
Menschen mit Behinderungen können ihren Aufenthaltsort frei wählen und selbst 
entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. 
Das bedeutet, dass Menschen nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu 
leben. Tatsächliche Wahlfreiheit ist nur gegeben durch eine Vielfalt an Wohnformen. 
Dafür bedarf es der Schaffung von geeignetem Wohnraum. Dies ist gerade bei der 
Bebauung der Konversionsflächen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
berücksichtigen.

3.6 Handlungsfeld Wohnen  
  
  
 Seite 48 
 
Die Wohnhäuser und Wohnungen in Darmstadt sollen barrierefrei sein, das bedeutet 
barrierefreie Zugänge, breite Bewegungsflächen und die Berücksichtigung des Zwei-
Sinne-Prinzips, beispielweise bei Gegensprechanlagen und bei Rauchmeldern. 
Dies bedeutet auch, dass mobilitätseingeschränkte Menschen auch Menschen ohne eine 
Beeinträchtigung besuchen können müssen. 
Ziel ist es, eine ausreichende Infrastruktur zu schaffen. Infrastruktur im Wohnumfeld 
meint eine nahe Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, 
Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche und therapeutische Versorgung und unterstützende 
Hilfen und Dienste. Dafür ist die Einbindung inklusiver Strukturen in alle 
kommunalpolitischen Handlungsfelder notwendig. 
Beispielhaft führt die Unterarbeitsgruppe aber auch auf, dass in einem Wohnhaus 
Wirtschaftsräume, Briefkästen oder Mülltonnen barrierefrei zugänglich sein müssen. 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Wohnen arbeiten mit:  
Bauverein AG, BeWo Darmstadt e.V., Blinden- und Sehbindertenbund Darmstadt, 
Caritasverband Darmstadt, CBF Darmstadt e.V.,  Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD), 
drei ehrenamtliche Mitarbeiter des Inklusiven Martinsviertels 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Amt für 
Wohnungswesen,  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und ihre Wohneinrichtungen, 
Koordination für Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Amt für Wohnungswesen  
In Darmstadt gibt es ca. 80.000 Wohnungen, davon sind 5.500 öffentlich gefördert 
(Sozialwohnungen).  
Die Wohnungsvermittlungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
Sozialwohnungen vermittelt (Vorschläge von Wohnungsbewerber/innen an 
Wohnungsunternehmen) achtet strikt darauf, dass bei der Vermittlung der 
rollstuhlgerechten bzw. behindertengerechten Wohnungen nur Bewerbungen aus der 
Zielgruppe versorgt werden. 
Mit Stand Juni 2012 stehen 57 Wohnungen zur Verfügung, die behindertengerecht 
ausgestattet sind. Auf der Warteliste für öffentlich geförderte Wohnungen stehen ca. 
2200 Haushalte, davon beanspruchen mindestens 27 Haushalte barrierefreien 
Wohnraum.  Die barrierefreien Anpassungen von selbstgenutztem Wohneigentum an 
veränderte Lebensumstände kann zudem durch das Förderprogramm des Landes 
Hessens gefördert werden.
 
Bei der Erschließung neuer Wohngebiete und bei allen Neubauten werden 
Baugesellschaften auf die Notwendigkeit von barrierefreiem Wohnraum hingewiesen 
und im gesetzlichen Rahmen verpflichtet. Beim Neubau öffentlich geförderter 
Wohnungen ist eine verbindliche Anzahl von barrierefreien Wohnungen 
vorgeschrieben. 
Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bereich Lincoln ist die Schaffung von 
Wohnraum für inklusives Wohnen definiert und wird entsprechend umgesetzt.

3.6 Handlungsfeld Wohnen  
  
  
 Seite 49 
 
Es wurde 2010 eine barrierefreie Übergangswohnung für Menschen mit Behinderung 
geschaffen und von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mitfinanziert, die über den 
Verein BeWo Darmstadt e.V. in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen belegt 
wird. Bislang wurde dieses Angebot von drei Personen genutzt. 
 
Amt für Soziales und Prävention  
Die Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen - angesiedelt beim Amt für 
Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt - berät kostenlos. Sie ist ein 
besonderes Angebot der Servicestelle Soziales und Beratung. Sie hat das Ziel, Menschen 
einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. 
 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
Im stationären Wohnbereich in der Kurt-Jahn-Anlage werden 63 Menschen mit 
Behinderungen in 10 Wohngemeinschaften in der Friedberger Straße unterstützt. Im 
Betreuten Wohnen werden 25 Personen in ihren eigenen 
Wohnungen/Wohngemeinschaften im Stadtgebiet ambulant begleitet. Dabei sind die 
unterschiedlichen Wohnformen abhängig vom Wunsch und Unterstützungsbedarf der 
einzelnen Person.  
 
Grundsätzlich gilt nach dem Sozialgesetzbuch das Prinzip ambulant vor stationär. Damit 
soll ein selbstbestimmtes Wohnen gewährleistet werden. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt unterstützt die persönliche Wahlfreiheit in den verschiedensten 
Wohnformen. 
 
Betreutes Wohnen wird von zahlreichen Trägern in Darmstadt angeboten, damit gelingt 
ein inklusives Wohnkonzept dezentral in eigenem Wohnraum im Stadtgebiet bei 
gleichzeitig passgenauer Betreuung. 
 
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
 
•Ausbau des barrierefreien Wohnraums in der Wissensc haftsstadt Darmstadt 
Verantwortlich:  Amt für Wohnungswesen in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft, 
insbesondere der Bauverein AG im Rahmen sozialen Wohnungsbaus  
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Bedarfserfassung für barrierefreien Wohnraum in Zus ammenarbeit mit der 
Selbsthilfe 
Verantwortlich:  Amt für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit dem Baudezernat im 
Rahmen des Masterplanes 2030 – SP: Stadtentwicklung und Wohnungsbau 
Zeitplan:  Bis Ende 2017

3.6 Handlungsfeld Wohnen  
  
  
 Seite 50 
 
•Weiterführung der differenzierten Bedarfserfassung bei der Liste der 
Wohnungssuchenden mit den Kriterien rollstuhlgerecht und barrierefreier 
Zugang im geförderten Wohnungsbau  
Abstimmung der Kategorien 
barrierefreien/barrierearmen/rollstuhlgerechten/behindertengerechten/ 
seniorengerechten usw. Wohnens im Sinne einheitlicher Definitionsentwürfe für 
Darmstadt 
Verantwortlich: Amt für Wohnungswesen, Bauverein AG in Kooperation mit der 
Selbsthilfe 
Zeitplan:  fortlaufend 
 
Unterstützung von selbstbestimmtem Wohnen 
 
•Aufbau einer trägerunabhängigen Beratungsstelle zur Unterstützung des 
selbstbestimmten Lebens und Wohnens 
Verantwortlich: Amt für Soziales und Prävention 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Förderung und Unterstützung von Konzepten des selbstbestimmten Wohnens 
im Sinne von „ambulant vor stationär“ in städtebaulichen und 
wohnungspolitischen Entwicklungen 
Verantwortlich : Sozialdezernat, Baudezernat 
Zeitplan : fortlaufend

3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
  
  
 Seite 51 
 
3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 25 – Gesundheit 
 
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das 
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von 
Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu 
gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen 
Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. 
Insbesondere 
a) stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder 
erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität 
und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich 
sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der 
Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen 
Gesundheitswesens; 
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit 
Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit 
angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, 
durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst 
gering gehalten oder vermieden werden sollen; 
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich 
an, auch in ländlichen Gebieten; 
d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die 
Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität 
wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien 
Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen 
und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung 
das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse 
von Menschen mit Behinderungen schärfen;  
e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen 
in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche 
Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu 
fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten; 
f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von 
Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten 
aufgrund von Behinderung.

3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
  
  
 Seite 52 
 
Artikel 26 - Habilitation und Rehabilitation  
 
(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich 
durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit 
Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende 
körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in 
alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu 
erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die 
Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, 
insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der 
Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme  
a) im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung 
der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen;  
b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten 
sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen 
so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.  
(2) Die Vertragsstaaten fördern die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für 
Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und 
Rehabilitationsdiensten.  
(3) Die Vertragsstaaten fördern die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung 
unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen 
bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation. 
 
Einführung:  
Die Informationen über gesundheitliche Versorgungssysteme und der entsprechende 
Zugang müssen allen Menschen offen stehen. 
Die Kommunikation zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe als betreuende 
Stellen und Einrichtungen im Gesundheitssystem (Krankenhäuser, niedergelassene 
Ärzte/Ärztinnen usw.) muss zur optimalen Betreuung der Patienten und Patientinnen 
mit Behinderung intensiviert werden. 
Die Kommunikationsmöglichkeit von gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen sollte 
ebenfalls optimiert werden.  
Es muss ausreichend Information darüber geben, dass Menschen mit Behinderung bei 
einer stationären Aufnahme in eine Klinik einen Anspruch auf begleitende 
Assistentinnen oder Assistenten haben.  
Neben den stationären Angeboten bieten ambulante Pflegedienste die Möglichkeit, ein 
Leben zu Hause trotz Unterstützungsbedarf möglichst lange zu gewährleisten. Doch 
Gebärdensprachesprechende Pflegende gibt es derzeit in Darmstadt keine. 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Gesundheit und Pflege arbeiten 
mit:  
CBF e.V., Blinden- und Sehbehindertenbund Darmstadt e.V., Gehörlosenbund Darmstadt 
e.V., Emilia Seniorenresidenz GmbH, Fachkonferenz Altenhilfe,  Nieder-Ramstädter 
Diakonie, Klinikum Darmstadt GmbH - Pflegedienstleitung, Pflegestützpunkt Darmstadt,

3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
  
  
 Seite 53 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt:  Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe, 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Koordination für 
Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Pflegestützpunkt Darmstadt 
Im Pflegestützpunkt  werden pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und 
Menschen, die von Behinderung und Pflegenotwendigkeit bedroht sind, umfassend 
informiert und beraten. 
Der Pflegestützpunkt ist oft die erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Pflege 
und Versorgung. Die Mitarbeiterinnen 
 des Pflegestützpunkts informieren unabhängig 
und trägerneutral zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und 
Hilfsangeboten. Sie koordinieren und vernetzen pflegerische und soziale Hilfen und 
Unterstützungsangebote, arbeiten mit Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe und 
des Gesundheitssystems zusammen. Sie führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch. Die 
Beratung ist kostenfrei. Sie stellen Informationen und Broschüren, die es in diversen 
Fremdsprachen oder in einfacher Sprache gibt, zur Verfügung. 
Der Pflegestützpunkt Darmstadt wird in gemeinsamer Trägerschaft der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen 
vertreten durch die HEAG BKK betrieben. 
 
Klinikum Darmstadt GmbH 
Im Jahr 2014 arbeiteten bei den Städtischen Kliniken 106 Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter (6,5%) mit einer Schwerbehinderung.  
Im Haus gibt es eine Schwerbehindertenbeauftragte. Zudem gibt es ein  betriebliches 
Eingliederungsmanagement und Angebote zur stufenweisen Wiedereingliederung. 
Als Krankenhaus der Maximalversorgung sind die Gebäude entsprechend räumlich 
eingerichtet, d.h. überwiegend barrierefrei mit behindertengerechten Toiletten (je nach 
Gebäude). Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten etc. für Patientinnen und Patienten 
stehen selbstverständlich zur Verfügung. 
Das Klinikum verfügt über die Einrichtung eines Krankenhaussozialdienstes inkl. 
Entlassungsmanagement. 
Für gehörlose und der deutschen Sprache nicht mächtige Patientinnen und Patienten 
bietet das Klinikum Darmstadt bildgestützte Kommunikationshilfen an. 
Angehörige bzw. Begleitpersonen können bei Bedarf mit im Patientenzimmer 
übernachten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass das Klinikum Darmstadt ein 
Krankenhaus der Maximalversorgung ist und die Aufnahme von Begleitpersonen immer 
auch abhängig ist von der aktuellen Belegung. 
 
Amt für Soziales und Prävention 
Servicestelle Soziales und Beratung (SuB) 
Die Servicestelle bietet Beratung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung 
an. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit der SuB stehen hilfe- und ratsuchende ältere

3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
  
  
 Seite 54 
 
Menschen. Auch jüngere Menschen mit Behinderungen finden hier Beratung oder sie 
werden auf die verantwortlichen Stellen hingewiesen. Fragen von  Angehörigen 
und/oder dem sozialen Umfeld werden bei der SuB beantwortet. Zielsetzung ist 
insbesondere eine individuelle Informations- und Vermittlungsleistung im Hinblick auf 
Selbstständigkeit. 
Die SuB informiert über und vermittelt gesundheitsrelevante, altenhilfespezifische, 
soziale, psychosoziale Dienste, Einrichtungen und Hilfen. Dies geschieht 
trägerübergreifend bzw. trägerneutral. Bei der Abklärung, welche Leistungen notwendig 
sind und wie sie am besten arrangiert werden können, erfolgt eine Abstimmung mit den 
Hilfesuchenden und ihren Netzwerken. 
Allgemeine Beratungsziele sind:  
-Vermittlung von Leistungsanbietern bei Unterstützungsbedarf 
-Vermittlung von Fachkräften zur Beratung bei Wohnraumanpassung 
-Information zu ambulanter, teilstationärer und stationärer Unterbringung 
-Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen des SGB 
XII 
-Vermittlung bezahlbarer haushaltsnaher Dienstleistungen 
-Weiterführende Vermittlung an Beratungsstellen, wie Pflegestützpunkt, Demenzforum 
Darmstadt, sozialpsychiatrischer Dienst u.a. 
 
Altenhilfeplanung 
Im Rahmen der Altenhilfeplanung werden die Belange älterer Menschen im Rahmen 
verschiedener Beteiligungsprozesse in die weitere Ausgestaltung der Angebote für 
Ältere eingebracht. Die Anforderungen älterer Menschen mit Behinderungen spielen 
dabei eine wesentliche Rolle, insbesondere unter Betrachtung der Infrastruktur in den 
jeweiligen Sozialräumen. 
 
Leistungen zur Existenzsicherung und Teilhabeleistungen/Eingliederungshilfen für 
Menschen mit Behinderung 
Zum Aufgabenbereich im Amt für Soziales und Prävention gehören u. a. auch die 
Finanzierung von Leistungen der Eingliederungshilfe, sowie die Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.  
Als Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 ff SGB XII  werden in Deutschland  
Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen bezeichnet. Sie 
umfassen neben den Leistungen zur Teilhabe nach § 55 SGB IX, die Hilfe zu einer 
angemessenen Schulbildung, zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf, 
zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit einschließlich des Besuches 
einer Hochschule.  
Leistungsberechtigt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind 
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen 
bestreiten können und das 65. Lebensjahr, beziehungsweise die Altersgrenze vollendet 
haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert 
sind. Der Anspruch auf Grundsicherung besteht vorrangig vor dem Anspruch auf Hilfe 
zum Lebensunterhalt, es gibt kein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen.

3.7 Handlungsfeld: Gesundheit und Pflege  
  
  
 Seite 55 
 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
Der Eigenbetrieb bietet Menschen mit Lernschwierigkeiten im Rahmen ihrer 
Gesundheitssorge bedarfsgerecht in den Bereichen Gesundheit und Pflege 
Unterstützung. 
Dazu gehört: 
- Begleitung bei Arztbesuchen 
- Unterstützung beim Umgang mit Medikamenten 
- Unterstützung in der Körperpflege 
- Unterstützung in der Behandlungspflege 
Unter Beachtung des Datenschutzes gibt es dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen 
Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und 
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches Wohnen. 
Eine gesamtgesellschaftliche Zunahme von Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher 
und demenzieller Erkrankungen ist zu verzeichnen.  
 
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Initiierung einer Arbeitsgruppe zum Thema Verbesserung der Betreuung von 
Patientinnen und Patienten mit Behinderungen, z.B. Assistenz in der Klinik, 
Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Inklusion 
und Diversity 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte in Kooperation mit der 
Pflegedirektion des Klinikums Darmstadt 
Zeitplan:  Bis Ende 2016 
 
•Weitere Informationen des Pflegestützpunkts auch in leichter Sprache 
Verantwortlich:  Pflegestützpunkt 
Zeitplan:  Fortlaufend 
 
•Angebot einer „Wickeltoilette“ auch für Erwachsene in Darmstadt 
Verantwortlich:  Amt für Soziales und Prävention, Koordination für Inklusionsprojekte 
in Kooperation mit dem CBF Darmstadt e.V. 
Zeitplan:  Bis Ende 2017

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 56 
 
3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
Relevante Rechtsgrundlagen in der UN-BRK  
 
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung 
 
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen 
auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch 
Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit 
Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder 
angenommen wird.  
Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, 
einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung 
erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, 
um unter anderem  
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im 
Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, 
Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen 
Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;  
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige 
Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für 
gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz 
vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;  
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und 
Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;  
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und 
beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und 
Weiterbildung zu ermöglichen;  
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen 
Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim 
Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg 
zu fördern;  
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von 
Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;  
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;  
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch 
geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive 
Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;  
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit 
Behinderungen getroffen werden;  
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch 
Menschen mit Behinderungen zu fördern;

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 57 
 
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den 
beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.  
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in 
Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit 
anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.  
Einführung:  
Die UN Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung das 
gleichberechtigte diskriminierungsfreie Recht auf Arbeit, die auf einem offenen 
inklusiven Arbeitsmarkt frei ausgewählt werden kann.  
Die vorrangige Aufgabe ist es, Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderung auf dem 
ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.  
Mit dem Aktionsplan sollen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen verbessert und 
geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt selbst 
verdienen können.  
Um an Arbeitsstellen zu gelangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich diesbezüglich 
beraten zu lassen. Ziel der verschiedenen Beratungs- und Vermittlungsangebote ist der 
Abbau von Sonderdiensten und die Qualifizierung von Regelangeboten (z.B. Agentur für 
Arbeit, Jobcenter). 
Es bedarf eines differenzierten und niederschwelligen Angebots für alle Menschen mit 
Behinderung, den chronisch Kranken, den psychisch Kranken, den Körperbehinderten, 
den Menschen mit Lernschwierigkeiten, den blinden, den hörgeschädigten und 
gehörlosen Menschen. 
Der Übergang von der Schule in den Beruf muss verstärkt gefördert werden, um 
Schülerinnen und Schülern umfassend zu informieren und über die vielen 
Fördermöglichkeiten zu beraten.  
Ein weiterer Aspekt ist Diversity Management, das in vielen Darmstädter Unternehmen 
und in der Verwaltung ausgebaut werden kann. Diversity Management bedeutet, dass 
die Ressourcen der Belegschaft und die Verschiedenartigkeit der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter als Chance begriffen werden. 
Das persönliche Budget soll mehr genutzt werden, um Menschen, die bisher in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung gearbeitet haben, Möglichkeiten der 
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzubieten. 
Arbeitsplätze sollen so gestaltet werden, dass für alle Menschen mit Behinderung eine 
uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird. 
Dies beinhaltet auch die Umgestaltung und die Anpassung von Arbeitsplätzen. Innerhalb 
der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und bei den 
Darmstädter Unternehmen soll die positive Haltung fortgeführt und ausgebaut werden.  
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung arbeiten 
mit:  
Agentur für Arbeit, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, Blinden- und 
Sehbehindertenbund Darmstadt e.V. , Caritasverband Darmstadt e.V. , 
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Landeswohlfahrtsverband – 
Integrationsamt, Schwerbehindertenbeauftragte der Firma Merck KGaA

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 58 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Amt für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen, Jobcenter Darmstadt – Schwerbehindertenbeauftragter, 
Schwerbehindertenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt, Zentrale 
Steuerungsunterstützung der Stadtverwaltung Darmstadt, Koordination für 
Inklusionsprojekte. 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt: 
Jobcenter Darmstadt  
Es ist festzustellen, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen infolge der 
demografischen Entwicklung ansteigt. Darüber hinaus wird mit Erhöhung des 
Renteneintrittsalters die Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung in den 
kommenden Jahren vermutlich weiter zunehmen.  
Schwerbehinderte sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von mind. 50 
aufweisen, davon sind überwiegend Ältere betroffen. Funktionseinschränkungen der 
Wirbelsäule, des Herz-Kreislaufsystems, Schädigungen der Organe sowie weitere im 
Lebenslauf erworbene Krankheiten sind die am häufigsten auftretenden Ursache einer 
dauerhaften Behinderung. Zudem ist eine ständig steigende Anzahl an psychischen 
Erkrankungen festzustellen.  
Unter den schwerbehinderten Arbeitslosen befinden sich anteilig mehr Fachkräfte als 
bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen.  
Im Jobcenter Darmstadt sind derzeit (Stand: Sept. 2015) 357 (129 weiblich/228 
männlich) schwerbehinderte Menschen gemeldet. Nach Altersgruppen ist folgende 
Aufteilung festzustellen: bis unter 25 Jahre: 31, 25 bis 49 Jahre: 163, 50 Jahre und älter: 
163 Personen. 
Der überwiegende Anteil der schwerbehinderten Menschen befindet sich in den 
integrationsfernen Profillagen wie z.B. Unterstützungs- und Stabilisierungsprofil (ca. 
174), ca. 70 in den mittleren Profillagen. In den integrationsnahen Profillagen sind keine 
Kunden des Jobcenters zugeordnet. Gleichwohl sind ca. 50 schwerbehinderte Menschen 
in Arbeit integriert, jedoch nach wie vor hilfebedürftig und erhalten aufgrund geringen 
Einkommens weiterhin Leistungen aus dem SGB II.  
Nach einer vorliegenden Auswertung aus dem Monat Dezember 2014 sind in Bezug auf 
die Integrationen bei schwerbehinderten Menschen für das Jobcenter Darmstadt, im 
Vergleich zu ähnlich strukturierten Jobcentern überdurchschnittlich gute Werte 
festzustellen.  
Insgesamt sind derzeit ca. 4 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
schwerbehindert. Die Integrationsquote bei den schwerbehinderten Menschen lag in 
2014 bei 16,2 % und somit über dem Durchschnittswert von 9,7 % bei vergleichbaren 
Jobcentern.  
Die Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten 50plus-Kundinnen und Kunden ist 
besonders schwierig.  
Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es seltener als nicht Schwerbehinderten, eine 
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 59 
 
Die festgefahrenen Einstellungen in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsmarkt 
ändern sich, wenn auch nur langsam.  
Die Barrieren in den Köpfen von Arbeitgebern und Unternehmerinnen und 
Unternehmern erschweren es den Menschen mit Behinderung oftmals Fuß zu fassen.  
Hier bedarf es einerseits der Aufklärung der Unternehmen, dass Menschen mit 
Beeinträchtigung vielfach besonders motiviert und engagiert sind. Gleichzeitig gilt es 
festzustellen, ob die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote erfüllt ist.  
Die meisten Führungskräfte reagieren skeptisch, wenn es um die Einstellung von 
schwerbehinderten Menschen geht. Die Zurückhaltung begründet sich in den Fragen, ob 
die notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten und der gegebenenfalls technische 
und finanzielle Aufwand für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erbracht werden 
kann. Hier herrscht oft eine falsche Vorstellung, da oftmals Behinderungen keine 
einschränkende Relevanz im Hinblick auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit darstellt. 
Der Anteil der schwerbehinderten Menschen bzw. mit schwerbehinderten Menschen 
gleichgestellte an allen Beschäftigten im Jobcenter liegt zum Stichtag 2015 mit 
insgesamt 16 Personen bei  7,7 %. Der Frauenanteil liegt bei 57,1 %. Teilzeit üben 
derzeit 5 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus. 
 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Aus dem Bereich der Statistik stehen die Berichte des Hessischen Statistischen 
Landesamts zu schwerbehinderten Menschen in Hessen zur Verfügung. Diese finden 
auch Eingang in den jährlichen Datenreport der Stadt. Auf der Landesebene liegen dabei 
vergleichsweise genaue Zahlen zur Art der Behinderung und zu weiteren Parametern 
wie zum Beispiel der Staatsangehörigkeit vor. Dies gilt für die Ebene der einzelnen 
Gebietskörperschaften nicht in gleicher Weise. Hier wird nur nach Geschlecht, Alter und 
Behinderungsgrad aufgeschlüsselt. 
Demnach ist der Anteil von Menschen mit schwerer Behinderung (Grad der 
Behinderung ab 50%) an der Gesamtbevölkerung in Darmstadt mit 8,6% (absolut 
12.711 Personen, Stand 31.12.13) gegenüber den anderen kreisfreien Städten in Hessen 
(z.B. Frankfurt 10,0%), dem Regierungsbezirk Darmstadt (9,6%) und dem Land (10,1%) 
leicht unterdurchschnittlich. 
Überdurchschnittlich ist in Bezug auf die Stadt Darmstadt mit einem Anteil von 26,7% 
an allen schwerbehinderten Menschen der Prozentsatz der Menschen mit einem 
Behinderungsgrad von 100% (Land Hessen 22,4%). 
Der Anteil der Frauen ist mit 52,3% ebenfalls höher als der Landesdurchschnitt (48,3%). 
Dies ist allerdings typisch für die kreisfreien Städte und damit ein „Großstadtthema“. 
Der Anteil der Menschen im Erwerbstätigenalter (18 bis 65 Jahre) an allen Menschen 
mit schwerer Behinderung in Darmstadt beträgt 42,2%. 
Damit erschöpfen sich die statistisch validen Angaben in Bezug auf das Stadtgebiet. 
Insbesondere stehen der Stadtstatistik bedauerlicher Weise keine Daten zum Anteil der 
Menschen mit Behinderung in den Betrieben zur Verfügung. Dies fügt sich allerdings in 
die im allgemeinen vergleichsweise dünne Datenlage in der deutschen 
Wirtschaftsstatistik ein, die von der Arbeitsgemeinschaft der Städtestatistiker 
regelmäßig gegenüber dem Bund kritisiert wird.

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 60 
 
Die Wirtschaftsstruktur in Darmstadt ist gekennzeichnet, durch einen hohen Anteil von 
wissens- bzw. technologieintensiven Unternehmen, einen hohen Forschungs- und 
Entwicklungsanteil, einen hohen Anteil von Headquarter-/Verwaltungsfunktionen 
sowie durch eine extrem ausgeprägten Besatz an wissenschaftlichen und universitären 
Einrichtungen. Der Anteil der Akademiker/innen an allen Beschäftigten ist gemeinsam 
mit Erlangen an der Bundesspitze.  
Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Situation von Menschen mit 
körperlichen Einschränkungen am Arbeitsmarkt in der Grundtendenz günstiger ist als 
im Landes- oder Bundesdurchschnitt (was nicht bedeutet, dass hier kein 
Handlungsbedarf herrscht; die Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für 
Arbeit weist nach, dass der Anteil der hochqualifizierten Arbeitslosen mit Behinderung 
höher ist als im Durchschnitt der Hochqualifizierten). 
Als argumentativer Hebel, um die Thematik besser zu positionieren, kommt 
insbesondere die Diskussion um die Mobilisierung von Fachkräftepotenzialen für die 
Wirtschaft in Frage.  
Die Integration von Menschen mit Behinderung kann hier ungefähr verglichen werden 
mit den Ansätzen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf die 
Fachkräftediskussion. Gleichzeitig kann abgeleitet werden, dass sämtliche Maßnahmen 
zur Umsetzung inklusiver Bildung von der Kleinkindbetreuung bis hin zur 
Weiterbildung in Darmstadt eine Funktion zur Stärkung der Arbeitsmarktpräsenz von 
Menschen mit Behinderung erfüllen.     
Im Gegensatz dazu muss davon ausgegangen werden, dass die Situation von Menschen 
mit Lernschwierigkeiten am Arbeitsmarkt im Verhältnis schwieriger ist, da Tätigkeiten 
mit einfacheren Qualifikationsanforderungen entsprechend weniger nachgefragt 
werden.  
Unbedingt hervorzuheben ist hier die Rolle des Eigenbetriebs Darmstädter Werkstätten 
und Wohneinrichtungen und vergleichbarer lokaler/regionaler Akteure, deren 
Aktivitäten aufgrund der spezifischen Arbeitsmarktbedingungen noch unverzichtbar 
sind. Der Eigenbetrieb und das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung haben jüngst 
bei der Erarbeitung eines Konzepts für deren Öffentlichkeitsdarstellung bestens 
zusammengearbeitet. 
Wichtig einzuschätzen ist vor diesem Hintergrund auch die Öffentlichkeitswirksamkeit 
und damit Akzeptanzschaffung von Leuchtturmbetrieben mit Integrationskonzept und 
großer Sichtbarkeit wie in der Centralstation GmbH und am Hofgut Oberfeld in die 
Stadtgesellschaft hinein. Eine Vorbildrolle als Arbeitgeber sollte sich die 
Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund auch selbst zuweisen. Deshalb hat der 
Magistrat explizit in jedem Dezernat Stellen für Integrierte Beschäftigung eingerichtet, 
die von Menschen mit Behinderung besetzt werden sollen. 
Ähnliches kann auch für andere öffentliche „Leuchtturminstitutionen“, wie die drei 
Hochschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, namentlich die Hochschule Darmstadt, 
die Evangelische Hochschule Darmstadt und die Technische Universität Darmstadt, 
abgeleitet werden. 
Für den weit überragenden Teil der Unternehmen und Institutionen in Darmstadt ist 
dagegen davon auszugehen, dass sie im Bereich der gesetzlichen Anforderungen an 
Barrierefreiheit etc. arbeiten (oder dabei sind, diese zu erreichen), jedoch in der

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 61 
 
Integration von Menschen mit Behinderung nicht darüber hinaus gehen. Ähnlich wie bei 
anderen personalorientierten Teilthemen des Arbeitslebens (bspw. Vereinbarkeit von 
Kindern und Beruf, Pflege von Familienangehörigen) spielen häufig persönliche 
Erfahrungshintergründe (z.B. Menschen mit Behinderung in der eigenen Familie) auf 
der Geschäftsführungsebene eine zentrale Rolle bei besonders engagierten 
Unternehmen. Als herausragender Sonderfall darf in Bezug auf Darmstadt die Gründung 
der Software AG-Stiftung durch Dr. Peter Schnell 1992 auf keinen Fall unerwähnt 
bleiben. 
 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Die Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen bestehen seit 1968. Die 
Einrichtung war bei ihrer Gründung eine der ersten ihrer Art in ganz Hessen. 
Ihr Zweck ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. 
Daher bietet der heutige Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen im Bereich Arbeit für Menschen einen Arbeitsplatz an, die aufgrund 
ihrer Behinderung noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig 
sein können. 
Die insgesamt 250 Arbeitsplätze werden jeweils individuell den Bedürfnissen des oder 
der Beschäftigten angepasst. Dabei entwickeln die Beschäftigten ihre Fähigkeiten durch 
individuelle Förderung weiter. Ziel ist dabei immer eine Tätigkeit auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt. Die Arbeitsbereiche bieten die unterschiedlichsten Aufgaben aus den 
Bereichen Produktion und Dienstleistung, die auch von regional ansässigen 
Unternehmen nachgefragt werden. 
Neben der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sind die Themen berufliche Bildung und 
Vermittlung von Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt wesentliche 
Tätigkeitsfelder. Dabei geht es immer um den am individuellen Bedarf angepasste 
Lösungen. Es werden alle finanziellen und rechtlichen Förderungsmöglichkeiten 
beachtet.  
Was sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vornimmt: 
•Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen in Bezug auf Einstellung von 
Menschen mit Behinderung und beruflicher Integration  
Die aktive Sensibilisierung der ansässigen Unternehmen mit dem Ziel einer 
Akzeptanzerhöhung und des Erkennens der Vorteile für Unternehmen wird als 
Chefsache dem Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent zugeordnet und 
administrativ durch  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung bei Firmenbesuchen und 
sonstigen Unternehmenskontakten begleitet.  
Verantwortlich:  Oberbürgermeister/Wirtschaftsdezernent, Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Zeitplan: Ab 2016 und fortlaufend 
 
•Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden ausreichend Informationen 
über Förderprogramme für die Beschäftigung von Menschen mit 
Behinderung an die Unternehmen und einstellenden Institutionen gegeben

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 62 
 
Verantwortlich:  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Zeitplan:  Ab 2016 und fortlaufend 
 
•Öffentlichkeitsarbeit durch die Erarbeitung eines Flyers für Unternehmen 
unter dem Titel „Checkliste Inklusion“ o.ä. 
Verantwortlich:  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Zeitplan:  Bis Ende 2016 
 
•Inklusion als Thema beim industriepolitischen Leitbild der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbringen 
Verantwortlich:  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Zeitplan:  Bis Ende 2016 
 
•Schaffung von Arbeits- bzw. Praktikumsplätzen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
Mit diesem Ziel geht die Initiierung einer Arbeitsgruppe einher, um Arbeits-, angepasste 
Arbeits- und Praktikumsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zu schaffen. 
Es soll gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel mit einzelnen Aktionen wie 
Schnuppertage „Mal was anderes“ geleistet werden. 
Die Vernetzung soll die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen für Menschen mit 
Behinderung verstärken. 
Folgende Institutionen sollten in der Arbeitsgruppe vertreten sein:  
Agentur für Arbeit, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Caritasverband 
Darmstadt, Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main,  Industrie- und Handelskammer, 
Internationaler Bund für Soziale Arbeit IB, interessierte Darmstädter Unternehmen, 
Landeswohlfahrtsverband –Integrationsamt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Amt für Soziales und Prävention, Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Jobcenter, Koordination für 
Inklusionsprojekte. 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan:  Ab Mitte 2016 als kontinuierliche Aufgabe 
 
•Schaffung von betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen in Betrieben des 1. 
Arbeitsmarktes 
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
(EDW), freie Träger, Jobcenter und Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes  
Zeitplan:  Ab 2016 und kontinuierliche Aufgabe  
 
•Aufbau von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in der Verwaltung und den 
Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Verantwortlich:  Sozialdezernat, Dezernat I und Amt für interne Dienste 
Zeitplan:  Ab Anfang 2016 und kontinuierliche Aufgabe 
 
•Förderung von mehreren angepassten Arbeitsplätzen für Menschen mit 
Behinderung bei der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3.8 Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung  
  
  
 Seite 63 
 
Verantwortlich:  Sozialdezernat, Dezernat I und Amt für Interne Dienste  
Zeitplan:  Innerhalb der nächsten zwei Jahre 
 
Information und Beratung 
 
•Ausbau einer niedrigschwelligen Beratungsstelle, die kompetent und 
möglichst unabhängig über die Vielzahl an Maßnahmen berät. 
Beispielsweise informiert sie über das persönliche Budget oder technische 
Unterstützungsmöglichkeiten.  
Verantwortlich:  Arbeitsgruppe siehe Punkt 2.1 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Ausbau des Beratungsangebotes an Förderschulen und den weiterführenden 
Schulen zu Fördermöglichkeiten für Schulabgängerinnen und 
Schulabgänger. 
Verantwortlich:  Arbeitsgruppe siehe Punkt 2.1 
Zeitplan:  Bis Ende 2017 
 
•Verträge und Arbeitspapiere in den Werkstätten für Menschen mit 
Behinderung in leichter Sprache  
Verantwortlich:  Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan:  Bis Ende 2017

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 64 
 
3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
Artikel 30 der UN- Behindertenrechtskonvention 
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Fr eizeit und Sport 
 
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Me nschen mit Behinderungen, 
gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben t eilzunehmen, und treffen alle 
geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Mens chen 
mit Behinderungen 
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen F ormaten haben; 
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervors tellungen und 
anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen For maten haben; 
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Di enstleistungen, 
wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Touri smusdiensten, 
sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätt en von 
nationaler kultureller Bedeutung haben. 
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen , um Menschen 
mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kre atives, 
künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu ent falten und zu 
nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur  Bereicherung der 
Gesellschaft. 
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderun gen 
Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten h aben; 
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderunge n gleichberechtigt 
mit anderen Kindern an Spiel-,Erholungs-, Freizeit-  und Sport - 
aktivitäten teilnehmen können, einschließlich im sc hulischen 
Bereich; 
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderun gen 
Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Er holungs-, 
Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben. 
 
Einführung: 
Kultur muss für alle Menschen zugänglich sein. Von daher sind bereits bei den 
räumlichen Voraussetzungen Maßstäbe zu setzen, d.h.  der Zugang zu  allen 
Veranstaltungsorten oder allen Orten kultureller Ak tivitäten und allen Orten der 
Freizeit sollen zugänglich und barrierefrei gestalt et sein. 
Auch kulturelle Denkmale sollen für alle zugänglich  sein. 
Noch befindet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt  dabei auf dem Weg, viele 
Angebote wie die des Staatstheaters bieten bereits Barrierefreiheit, andere wie zum 
Beispiel Barrierefreiheit für das Mollerhaus herzus tellen ist in Arbeit.  
 
Barrierefreiheit im umfassenden Sinne meint die räu mliche Zugänglichkeit aber 
ebenso beispielsweise die Zugänglichkeit durch Gebä rdensprache usw.

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 65 
 
Zur Barrierefreiheit werden auch Mobilitätsassisten zen gezählt, die Menschen mit 
Einschränkungen zu Veranstaltungen begleiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit sich 
über Freizeit- und Kulturangebote zu informieren. E benso bedarf es der Ermutigung 
verschiedene Angebote anzunehmen und zu testen. 
Kulturelle Veranstaltungen kosten in der Regel Eint ritt zum Beispiel im Kino, im 
Theater etc. Für Menschen mit geringem Einkommen st eht daher die Teilhabecard für 
selbstbestimmte sozio-kulturelle Teilhabe zur Verfü gung. 
 
In der Unterarbeitsgruppe zum Handlungsfeld Kultur,  Freizeit und Sport 
arbeiten mit: 
 
BeWo Darmstadt e.V., Centralstation GmbH, Darmstadt , Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer des World Cafés des Festivals „ Alles in klusive“ im Mai 2015, 
ZwischenRäume  e.V., 
Wissenschaftsstadt Darmstadt: Eigenbetrieb Darmstäd ter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen, Kulturamt, Sportamt, Stadtbiblio thek, Koordination für 
Inklusionsprojekte 
 
Was es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt 
: 
 
Kulturamt 
Das Kulturamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist  nur in geringem Umfang auch 
selbst Veranstalter. Die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention sollten 
jedoch vor allem dort auch betrachtet werden, wo sie real umgesetzt werden, also bei 
den Kulturinstitutionen und -anbieterinnen  in der Stadt. 
Grundsätzlich kann man feststellen  dass das Bewusstsein für Inklusion in den 
Kulturinstitutionen angekommen ist: 
Die barrierefreie Zugänglichkeit ist für die städtischen  Kultur- und 
Veranstaltungshäuser bereits weitestgehend umgesetzt  (z.B.  Centralstation, Bessunger 
Knabenschule, Ausstellungsgebäude ) oder sollen in absehbarer Zeit geschaffen (z.B.  
Mollerhaus) werden. Wo dies durch Denkmalschutz oder bauliche Besonderheiten 
eingeschränkt ist, wird versucht, die Zugänglichkeit zu optimieren ( z.B. Literaturhaus, 
Hochzeitsturm ). Im Rahmen der großen Sanierungsmaßnahmen von Landesmuseum 
und Staatstheater wurde Barrierefreiheit vorbildlich umgesetzt. Das Staatstheater 
Darmstadt  hat den Hessischen Staatspreis für Universelles Design, den ICONIC AWARD 
und eine Nominierung für den German Design Award erhalten. Die Zusammenarbeit 
zwischen mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund, dem Schwerhörigenbund, dem 
CBF und den baulich Verantwortlichen beim Staatstheater im Rahmen der Sanierung ist 
besonders gelungen hervorzuheben. Darüber hinaus ist das Staatstheater  2013 mit der 
Plakette für Barrierefreiheit des  VdK ausgezeichnet worden. Das Schlossmuseum 
Darmstadt wird in diesem Jahr barrierefrei umgebaut. 
Kulturvermittlung ist eine institutionelle Aufgabe, die –  insbesondere in den größeren 
Häusern –  von theater- oder museumspädagogischen Abteilungen oder Fachkräften 
wahrgenommen wird. Auch hier entstehen derzeit konzeptionell inklusive Ansätze der 
Vermittlung künstlerisch-ästhetischer Inhalte und zur Teilhabe und Mitgestaltung am

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 66 
 
kulturellen Leben. Die Kulturvermittlung  umfasst auch Angebote/Beratung für 
Multiplikatoren. 
Nichtzuletzt spielen  inklusive Konzepte der Aktion von Menschen mit und ohne 
Behinderungen in Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen und anderen künstlerischen 
Ausdrucksformen eine wichtige Rolle.  Eine „Vorbildfunktion“  nimmt dabei der 
Theaterbereich ein, in dem  aktuell mehrere Projekte ( z.B. Staatstheater, Theaterlabor, 
Mollerhaus ) realisiert werden. In der Bildenden Kunst  sind es Formate wie 
„BehindArt“, die  z.B. Arbeits- und Ausstellungsmöglichkeiten für Kunstschaffende aus 
Einrichtungen der Behindertenhilfe bieten. 
Festivals wie „Alles inklusive?!“ tragen zur öffent lich Wahrnehmung inklusiver Kunst 
und Kultur bei (siehe Abschnitt Sensibilisierung) 
 
Centralstation GmbH 
Die Centralstation ist ein Kulturbetrieb, untergebracht in einem ehemaligen 
Elektrizitätswerk mitten in der Darmstädter Fußgängerzone. Auf drei Ebenen finden seit 
1998 Konzerte und Veranstaltungen unterschiedlichster Genres statt. Die 
Veranstaltungen in der Centralstation sind facettenreich und sollen ein vielfältiges 
Publikum unter einem Dach versammeln – für jeden Geschmack, jedes Interesse und 
jeden Geldbeutel ist etwas dabei. Von exklusiven Jazzveranstaltungen bis hin zu 
Kindertheater kostenfrei und draußen, Ausstellungen mit freiem Eintritt und 
Rockkonzerten, wissenschaftlichen Vorträgen oder Übertragungen von 
Weltraumereignissen deckt das Kulturprogramm eine große Bandbreite ab. Auch 
Fußballübertragungen – rauchfrei, ohne Eintritt und familienfreundlich – fehlen nicht. 
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 erhalten beim Kauf von 
Tickets unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises 50% Ermäßigung auf ein Ticket 
zu allen Veranstaltungen, bei denen die Centralstation als Veranstalter auftritt. Bei der 
Notwendigkeit einer ständigen Begleitung und somit dem Verweis „B“ im 
Schwerbehindertenausweis, erhält die Begleitperson ein kostenloses Ticket zu der 
gewählten Veranstaltung. Eingerahmt ist das Kultur- und Veranstaltungsprogramm der 
Centralstation von einem gastronomischen Betrieb. Tagsüber in der Zeit von 11 bis 17 
Uhr findet in den Veranstaltungsräumen die sogenannte „Kulturkantine“ statt. Der 
sozial-integrative Gastronomiebetrieb der NRD-Betrieb-GmbH bietet einen Frühstücks- 
und Mittagstisch an. Gerne wird die Kulturkantine von Geschäftsleuten sowie von 
jungen Eltern gleichermaßen genutzt. Eine Legospielecke sowie viel Platz für 
Kinderwagen machen den Ort für Familien attraktiv. Die Centralstation eignet sich für 
Rollstuhlfahrende, sie ist barrierefrei. Auf Anfrage wird Rollstuhlfahrenden bei 
Veranstaltungen ein Standort mit guter Sicht ermöglicht. Gehbehinderten Menschen 
kann nach Absprache bei Stehkonzerten eine Sitzmöglichkeit bereitgestellt werden. Die 
Türen des denkmalgeschützten Gebäudes sind teilweise nur schwer und mit Hilfe zu 
öffnen. Dies betrifft nicht die Fluchttüren, sondern vor allem Zwischentüren im Gebäude. 
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen soll diese Barriere beseitigt werden. Im Bereich 
Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung weist die Centralstation  noch 
Defizite auf. Umzusetzen wären hier eine Getränkekarte in Brailleschrift sowie die 
Realisierung der Internetseite mit Audiofunktion. Auch für hörgeschädigte Menschen 
besteht in der Centralstation noch Handlungsbedarf.  Möglich wäre hier eine

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 67 
 
Bereitstellung von Dolmetscherinnen für Gebärden- und Lautsprache sowie der Einsatz 
von Graphic Recording bei ausgewählten Veranstaltungen. 
In Kooperation mit der Stiftung „Toiletten für alle“ ist bis 2016 eine Sanierung der 
Behindertentoilette und des Wickelraums geplant. Es ist angedacht, die Eingangstür der 
Behindertentoilette als Schiebetür zu konzipieren, die per Knopfdruck und ohne 
Kraftaufwand zu öffnen ist. Außerdem soll geprüft werden, ob der Wickelplatz auch als 
Wickelplatz  für Erwachsene/Kinder nutzbar gemacht werden kann. 
Der Gastronomiebetrieb Kulturkantine, die hohe Frequenz von Besuchern und 
Besucherinnen mit Behinderung und die angeregte Kommunikation mit diesen, das 
inklusive Kultur-Festival „Alles inklusive?!“ im Frühjahr 2015 und das daraus 
gewachsene Netzwerk aus Menschen mit Beeinträchtigung sowie Institutionen und 
Initiativen aus dem Bereich Inklusion haben einen fruchtbaren Dialog angestoßen. Er 
geht der Frage nach, wie Inklusion im kulturellen Bereich aussehen und verbessert 
werden kann. 
 
Stadtbibliothek 
Die Stadtbibliothek Darmstadt (Gesamtbestand: 188.195 Medien) besteht aus einer 
Hauptstelle im Justus-Liebig-Haus, den Zweigstellen Eberstadt und Kranichstein und 
einer Fahrbibliothek, jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die grundsätzliche 
Aufgabe ist die Bereitstellung, Erschließung und Präsentation von Medien und 
Informationen aller Art.  Die grundsätzlichen Ziele sind die Förderung der Meinungs- 
und Informationsfreiheit, des Meinungspluralismus und  der Chancengleichheit im Sinne 
des Grundgesetzes, die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz für den 
lebenslangen selbstständigen Wissenserwerb,  die Orientierungshilfe bei der Teilnahme 
am gesellschaftlichen Leben und der Bewältigung individueller und sozialer 
Alltagsprobleme und die Unterstützung einer sinnvollen Freizeitgestaltung. 
Die Jahresgebühr für die Stadtbibliothek beträgt 10 Euro/Jahr, ermäßigt 5 Euro/Jahr für 
Arbeitslose, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner/innen, Schwerbehinderte, 
Studierende, Teilhabecard-Berechtigte zahlen keine Gebühr. 
Barrierefreiheit: Justus-Liebig-Haus und Hauptstelle sind barrierefrei. Innerhalb der  
Hauptstelle sind die unterschiedlichen Abteilungen über einen Treppenlift für 
Rollstühle, Fahrstühle und Rampen barrierefrei zugänglich. Die Aufstellung der Regale 
berücksichtigt einen inneren Abstand von 1.90 bis 2.00 Meter als Aktionsradius. Seit 10 
Jahren bekommt die Hauptstelle das Zertifikat ‚Seniorenfreundlicher Betrieb‘. 
Die Zweigstellen Eberstadt und Kranichstein sind barrierefrei zugänglich.  
Angebote: Der Gesamtbestand ist von Zuhause aus im Online-Katalog recherchierbar.  
Der Hörbuchbestand wird aktuell durch Hörbücher erweitert, die mit Braille-Schrift 
versehen sind. 
 
Sportamt 
Das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt  nimmt sich auch des Themas „Sport 
und Inklusion“ an. Diese Thematik wird dabei als Qu erschnittsaufgabe verstanden, 
zum einen in Verbindung zu anderen Ämtern und Einri chtungen in der Stadt, zum 
zweiten in Verbindung zu den Darmstädter Sportverei nen und zum Dritten zur 
Bevölkerung.

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 68 
 
Im Zusammenhang mit kommunaler Sportentwicklung spi elen dabei sowohl die 
Menschen und Organisationen als Nutzer/innen von Sp ortstätten, die vorhandenen 
Sportangebote, die Organisation und die Infrastrukt ur für Sport und Bewegung eine 
Rolle. 
Aktuell bilden unter den genannten Aspekten als  vo rdringliches Thema der Ausbau 
des Merckstadion am Böllenfalltor und die Beteiligu ng von Menschen mit 
Beeinträchtigung einen konkreten Arbeitsauftrag. 
Dabei werden unter Einbeziehung des Schwerbehindert enbeauftragten des Vereins 
und eines schwerbehinderten Fans u. a. auch die Bel ange der Barrierefreiheit 
berücksichtigt. Die intensivere Einbindung der exte rnen Behindertenbeauftragung für 
Bauen und Mobilität ist im weiteren Verlauf ebenfal ls vorgesehen. 
Der Sport an sich  ist aus verschiedenen Perspektiv en zu betrachten. Er versteht sich 
dabei einerseits als Bildungsträger, andererseits a ls Kulturschaffender und ist auch für 
den Bereich der Erholung Suchenden ein Anbieter. 
So werden z. B. auch Vereine unterstützt, zu denen eine Karnevals- oder eine 
Gesangsabteilung gehört oder die eine Theatergruppe  anbieten. 
Das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt berät  über die Darmstädter 
Sportberatung Einzelpersonen, z. B.  zu unterschied lichen Sportmöglichkeiten, zu 
Fragen der Förderung der motorischen Entwicklung vo n Kindern sowie zu allen 
weiteren Fragen rund um das Thema Bewegung und Spor t für alle Altersgruppen. 
Auch jegliche Gruppen (Betriebsgruppen, Freizeitgru ppen u. a.), Organisationen, 
Vereine, Schulen oder andere können sich z.B. zu Fr agen der Angebots- und 
Projektentwicklung im Bereich Sport und Bewegung be raten lassen. 
Hinsichtlich des Themas Sport und Inklusion untersc heidet das Sportamt in den 
Zuschauersport, den Sport für Menschen mit Behinder ung und den Sport mit 
Menschen mit Behinderung. Das Sportamt berät, unter stützt und initiiert auf allen 
Ebenen. 
Wichtigster Sportanbieter sind grundsätzlich die Sp ortvereine in Darmstadt (103 
Vereine mit Stand 06/2015). Dies gilt auch für inkl usive Sportangebote, die in vielen 
Vereinen eine Selbstverständlichkeit darstellen, oh ne dass sie jeweils explizit so 
gekennzeichnet sind. Häufig sind es in den Fällen a uch Einzelpersonen, die im Verein 
mit aktiv oder eben auch „nur mit dabei“ sind. Wenn  entsprechende Nachfrage 
entsteht, dann sind die Vereine gewillt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach 
individuellen Lösungen zu suchen bzw. entsprechende  Angebote  zu entwickeln oder 
neu zu gestalten. 
Regelmäßige Veranstaltungen, an denen das Sportamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beteiligt ist wie z. B. das jährlich stat tfindende Sport- und Spielfest im 
Darmstädter Herrngarten, werden von mehr als 15000 Bürgerinnen und Bürgern 
wahrgenommen. 
Die Themen Integration und Inklusion spielen dabei immer schon eine Rolle. Mit 
Mitmachangeboten des Vereins für Sport und Gesundhe it (VSG Darmstadt) oder mit 
Tandemfahrradfahren auch für Menschen mit Sehbehind erungen wird im Sinne der 
Inklusion sensibilisiert. Der Rollstuhlparcours, be i dem jede und jeder die Erfahrung 
mit einem Rollstuhl über Hindernisse zu fahren mach en kann, unterstützt diese Form 
der Bewusstseinsbildung.

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 69 
 
Besondere Sportprojekte werden über das Sportamt de r Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gefördert. Zum Beispiel konnte mit der He inrich-Hoffman-Schule in 
Darmstadt das Projekt täglich eine Stunde Sport von  der ersten bis zur vierten Klasse 
umgesetzt werden. 
Aufbauend auf dieses Projekt wird in verschiedenen Grundschulen jetzt zunächst eine 
regelmäßige 4. Sportstunde in den ersten Schulklass en in Kooperation mit 
Sportvereinen durchgeführt. Am Projekt beteiligen s ich neben dem Staatlichen 
Schulamt, dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
auch der Landessportbund Hessen. 
Dabei spielt die Qualifizierung der Übungsleiterinn en und Übungsleiter eine besondere 
Rolle, wenn es um Fragen von Integration und Inklus ion geht. 
Ein weiteres Projekt stellt die Rollihandballgruppe  an der Bernhard Adelung Schule 
dar. Sie wird durch die VSG Darmstadt unterstützt. Schülerinnen und Schüler erfanden 
gemeinsam eine neue Sportart. Im Rollstuhl oder auf  Rollbrettern wird gemeinsam 
Handball gespielt. Die Regeln werden untereinander ausgehandelt. 
 
Was nimmt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor : 
 
•Entwicklung eines inklusiven Kulturführers 
Es wird ein Kulturführer entwickelt, mit dessen Hil fe sich alle Menschen 
selbstbestimmt über kulturelle Einrichtungen und de ssen 
Vermittlungsangebote informieren können. 
Verantwortlich:  Kulturamt 
Zeitplan:  bis Ende 2017 
 
•Prüfung inwieweit bei den städtischen Kultur-Förder richtlinien das 
Kriterium Inklusion aufgenommen werden kann 
Verantwortlich:  Kulturamt 
Zeitplan: bis Ende 2017 
 
•Entwicklung eines „Koffers“ als Handlungsleitfaden für barrierefreie 
Veranstaltungen in Darmstadt 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  bis Ende 2016 
 
•Entwicklung einer zentralen Mobilitätsassistenzstel le in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Verantwortlich:  Koordination für Inklusionsprojekte und Eigenbetri eb Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen 
Zeitplan:  voraussichtlich bis Ende 2017 
 
•Ausbau von bestimmten Beständen in Großdruck und Le ichter Sprache 
Verantwortlich : Stadtbibliothek 
Zeitplan:  bis Ende 2016 und fortlaufend

3.9 Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport 
  
  
 Seite 70 
 
•Alle Informationsmaterialien der Stadtbibliothek Da rmstadt werden 
zusätzlich in Leichter Sprache angeboten 
Ebenso alle Informationen auf der Website der Stadt bibliothek 
Verantwortlich:  Stadtbibliothek in Kooperation mit Koordination fü r 
Inklusionsprojekte 
Zeitplan:  bis Ende 2017 und fortlaufend 
 
•Anschaffung von Sehhilfen zum Entleihen für die Dau er des Aufenthalts 
Verantwortlich:  Stadtbibliothek 
Zeitplan:  bis Ende 2017  
 
•Förderung inklusiver Projekte im Sport analog des K asseler Projekts 
Gemeinsam in Bewegung 
Verantwortlich:  Sportamt und Koordination für Inklusionsprojekte  in Kooperation 
mit Sportkreis Darmstadt-Dieburg, Sportvereinen und  weiteren Partnern  
Zeitplan:  bis Ende 2017 
 
•Qualifizierung von ÜbungsleiterInnen zum Thema Inkl usion 
Verantwortlich:  Sportamt in Kooperation mit Sportkreis Darmstadt-D ieburg und 
Landessportbund Hessen  
Zeitplan:  bis Ende 2017 
 
•Liste aller Sportstätten und Hallen- und Freibäder unter dem Gesichtspunkt 
der Barrierefreiheit 
Verantwortlich:  Sportamt, Eigenbetrieb Bäder 
Zeitplan:  bis Ende 2017 
 
•Zugang zu allen Sportstätten sowie Hallen-und Freib ädern unter dem 
Gesichtspunkt der Barrierefreiheit 
Verantwortlich:  dort Sportamt in Kooperation mit Schulamt und Eige nbetrieb 
Immobilienmanagement, Eigenbetrieb Bäder sowie mit dem Club der Behinderten und 
seiner Freunde  
Zeitplan:  ab 2016 fortlaufend

4. Ausblick  
 
 
  
 Seite 71 
 
4. Ausblick 
Die aufgeführten Maßnahmen sind ein erster und keinesfalls abschließender Katalog 
von Umsetzungsprojekten, die sukzessive abgearbeitet werden. 
Gleichzeitig wird der beteiligungsorientierte Prozess weiter geführt. 
Wie im Aktionsplan erläutert werden die verschiedenen Akteure  auch künftig bei der 
Erstellung weiterer Maßnahmen eingebunden. 
Der Aktionsplan ist ein auf Dauer angelegter Baustein, der Darmstadt inklusiver und 
teilhabegerechter machen wird.

Anlagen 
  
  
 Seite 72 
 
Anlagen 
Anlage 1: Magistratsvorlage 2009/276 
Anlage 2: Statistik des Landeswohlfahrtsverband zu stationären und ambulanten Hilfen 
Anlage 3: Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen 
Anlage 4: Definition der Bauverein AG, Bereich Immobilienmanagement,  
 zu vorhandenen Wohnungsarten 
Anlage 5: Checkliste des Grünflächenamts der Wissenschaftsstadt  
 Darmstadt

Anlagen 
  
  
 Seite 73 
 
Anlage 1: Magistratsvorlage 2009/276

Anlagen 
  
  
 Seite 74

Anlagen 
  
  
 Seite 75

Anlagen 
  
  
 Seite 76 
 
4 
... 
In diesem Sinne kann die „Erklärung von Barcelona“ für die aktuellen und die weiteren 
behindertenpolitischen kommunalen Zielformulierunge n der Wissenschaftsstadt Darmstadt als 
Richtlinie und Orientierung dienen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt bereits viel e der in der „Erklärung von Barcelona“ 
formulierten Forderungen um. Einige Beispiele: 
 
• Durch die städtische Beratungsstelle für Menschen m it Behinderungen werden komprimiert 
Beratungsleistungen und Informationen angeboten. Da bei kann auch eine Übersicht über 
die vorhandene Infrastruktur abgefragt und die Verm ittlung zu Unterstützungsangeboten 
gewährleistet werden. Dieses Angebot entspricht Pun kt IV der „Erklärung von Barcelona“. 
• Im Sinne von Punkt V ermöglicht die Wissenschaftsst adt Darmstadt Menschen mit 
Behinderung Zugang zu allen Informationen über das Gemeinwesen und die städtischen 
Angebote. So ist z. B. der Bürgerinformationsservic e sowohl persönlich, als auch telefonisch 
und per Internet nahezu barrierefrei abrufbar. 
• Gemäß des Punktes IX der „Erklärung von Barcelona“ vermittelt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt über das Amt für Wohnungswesen vorhandene  behindertengerechte Wohnungen 
an Betroffene. Wohnberatung für Menschen mit Behind erungen und Informationen und 
Unterstützung bei Antragsstellung zur Mittelakquise  bei Umbaumaßnahmen wird dort 
ebenfalls vorgehalten. Des weiteren hat der Magistr at beschlossen, eine barrierefreie 
Übergangswohnung für Menschen mit Körperbehinderung  mitzufinanzieren. Diese wird im 
akuten Bedarfsfall über den Verein BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Handicap) 
belegt.  
• In Anlehnung an Punkt XI der „Erklärung von Barcelo na“ gestaltet die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sukzessive den öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der Barrierefreiheit im 
Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Im Bereich des öffen tlichen Personennahverkehrs werden 
nach und nach bereits bestehende Haltestellen den b ehindertengerechten Standards 
angepasst. Neu entstehende Haltestellen werden selb stverständlich entsprechend den 
aktuellen DIN Normen gebaut. 
 
Um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behi nderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
systematisch zu verbessern, 
wird das Beratungs- und Servicezentrum für Ältere u nd Menschen mit Behinderung 
beauftragt, einen konzeptionell aufbereiteten Stufe nplan zu erstellen. Dabei sind 
Projekte und Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwa ltung Darmstadt beziehen, 
wie beispielsweise die Prüfung der städtischen Verw altungsgebäude auf 
barrierefreie Zugänglichkeit, die Beschilderung in Gebäuden der Stadtverwaltung 
(auch Piktogramme), die Vereinfachung von Schriftve rkehr und damit der Abbau 
von Sprachbarrieren oder auch die kontinuierliche Q ualifizierung und 
Sensibilisierung der städtischen Beschäftigten im H inblick auf kompetenten Umgang 
und Service für Menschen mit Behinderungen zu berüc ksichtigen. Darüber hinaus 
wird eine Bestandaufnahme über Angebote und Teilhab emöglichkeiten für 
Menschen mit Behinderungen durchgeführt und anhand einer Analyse gemäß den 
Anforderungen der „Erklärung von Barcelona“ ein Maßnahmepaket formuliert. Dabei 
sind vor allem integrative Maßnahmen in den Bereich en Arbeitsmarkt, Bildung, 
Wohnen, Gesundheit, Sport, Begegnung, Kultur usw. i n den Blick zu nehmen. Das 
Maßnahmenpaket und die Zielformulierungen werden im  Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. 
wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, ein Konze pt vorzulegen. Inhalt des 
Konzeptes soll sein, die Interessen und Forderungen  von Menschen mit 
Behinderungen partizipativ, nachhaltig und bewussts einsbildend aufzugreifen und

Anlagen 
  
  
 Seite 77 
 
5 
... 
zu formulieren und damit konzeptionell sowie strukt urell zur Verbesserung der 
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behind erungen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beizutragen. Vernetzun g und Einbindung 
bestehender Strukturen (Vereine und Verbände usw.) sind Grundlage des 
Konzeptes. 
 
Um die Teilhabe- und Chancengerechtigkeit insbesond ere für Kinder und Jugendliche mit 
Behinderungen zu garantieren und zu erhöhen. 
 
wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stä rkung der Eingliederungshilfen 
vorzulegen. Dabei sollen im Mittelpunkt die qualita tive Verbesserung der Angebote, der 
strukturellen Rahmenbedingungen sowie der individue llen Förderung der Betroffenen bei 
gleichzeitiger Senkung der Fallpauschalen stehen. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt enga giert sich intensiv, bei allen geplanten 
Projekten und Maßnahmen, die Belange von Menschen m it Behinderung zu berücksichtigen. 
Darüber hinaus wird der Magistrat die Aufmerksamkei t aller Akteure und Akteurinnen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Interessen von  Menschen mit Behinderung lenken. 
 
In diesem Sinne führen die geplanten Projekte sowie  der Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ zu 
einer innovativen Handlungsempfehlung für die Wisse nschaftsstadt Darmstadt im Sinne der 
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.  
 
Darmstadt, 24.06.2009  
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlagen 
  
  
 Seite 78 
 
Anlage 2: Statistik des Landeswohlfahrtsverbands zu stationären und ambulanten 
Hilfen 
Vereinbarte Plätze in Darmstadt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen 
Stand 30.06.2014 (Daten des LWV) 
 
 
Art des Angebots 
 
 
Ergebnis 
 
Stationäres Wohnen 
Erwachsene 
 
 
347 
 
Stationäres begleitetes Wohnen 
 
 
 30 
 
Ambulantes betreutes Wohnen 
 
 
584 
 
Gesamt 
 
 
961

Anlagen 
  
  
 Seite 79 
 
Anlage 3:  
Stand: April 2015 
 
Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen 
Name der Schule Behinderten- 
parkplätze 
Personen- 
aufzug 
barrierefreier 
Zugang 
Fachräume  
barrierefreier 
Zugang 
Schulgebäude 
barrierefreier 
Zugang 
Klassen-räume 
behinderten- 
gerechte 
Toilette 
Handläufe 
Treppen- 
aufgang 
Handläufe 
Außentreppe 
Andersenschule n   n n EG n n  
Astrid-Lindgren-Schule  n n n n n n n
Bessunger Schule n  n n n n n n  
Christian-Morgenstern-Schule n  n n n n n n  
Diesterwegschule n       n  
Elly-Heuss-Knapp-Schule       n  
Frankensteinschule  n n n n n n  
Friedrich-Ebert-Schule n  n  n n n n  
Georg-August-Zinn-Schule  n n n n n n  
Goetheschule       n n
Heinrich-Heine-Schule n  n n n n n n n
Heinrich-Hoffmann-Schule    n     Nur EG n   n  
Käthe-Kollwitz-Schule n  n n n n n n n
Ludwig-Schwamb-Schule    n      Nur EG n  n  n   
Schillerschule     n n n  
Wilhelm-Busch-Schule  n Teilweise n  n Teilweise n   n  
Wilhelm-Hauff-Schule    n     Nur EG n  n   
Wilhelm-Leuschner-Schule   im Neubaun  n   n  
Hirtengrundhalle n    n n n n  
 
Abendgymnasium n  n n n n n n n
Bertolt-Brecht-Schule n  n  teilweise n  n  n  n  n   
Eleonorenschule  n teilweise n  n n n n n
Georg-Büchner-Schule   n n n n n  
Sporthalle GBS    n  n n  
Justus-Liebig-Schule       n  
Lichtenbergschule n  n  n n n n n
Lichtenbergschule / 2. SP-Halle n    n  n n n
Ludwig-Georgs-Gymnasium         Nur EG n   n  
Viktoriaschule      teilweise n  n n
 
Alice-Eleonoren-Schule    n   n n
Erasmus-Kittler-Schule n  n  n n n n n
Fachschule für Sozialpädagogik       n n
Friedrich-List-Schule    n  n n n
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule  n  n   n  
Martin-Behaim-Schule 5n  n  n  n n n
Peter-Behrens-Schule 2n  n  n n n n  
Außenstelle, Hermannstraße       n  
Außenstelle, Martin-Buber-Straße  n  n n n n n
Kyritzschule n  n n n n n n n
 
Christoph-Graupner-Schule n  n n n n n n  
Ernst-Elias-Niebergall-Schule n  n n n Teilweise n  n n n
Herderschule    n n n n n
ehemalige Lessingschule n         
Mühltalschule       n  
 
Bernhard-Adelung-Schule n   teilweise n  n  n n  
Erich Kästner-Schule, Bart. 33 n  n n n n n n n
Erich Kästner-Schule, Wick. 2 n    n n n n  
Gutenbergschule n  n teilweise n  n n n n n
Mornewegschule n  n teilweise n     teilweise n    teilweise n  n n  
Stadtteilschule Arheilgen n  n n n  n n  
 
Jugendverkehrsschule       n  
 
Stand: April 2015 
 
Behindertengerechte Einrichtungen an Schulen 
Name der Schule Behinderten- 
parkplätze 
Personen- 
aufzug 
barrierefreier 
Zugang 
Fachräume  
barrierefreier 
Zugang 
Schulgebäude 
barrierefreier 
Zugang 
Klassen-räume 
behinderten- 
gerechte 
Toilette 
Handläufe 
Treppen- 
aufgang 
Handläufe 
Außentreppe 
Andersenschule n   n n EG n n  
Astrid-Lindgren-Schule  n n n n n n n
Bessunger Schule n  n n n n n n  
Christian-Morgenstern-Schule n  n n n n n n  
Diesterwegschule n       n  
Elly-Heuss-Knapp-Schule       n  
Frankensteinschule  n n n n n n  
Friedrich-Ebert-Schule n  n  n n n n  
Georg-August-Zinn-Schule  n n n n n n  
Goetheschule       n n
Heinrich-Heine-Schule n  n n n n n n n
Heinrich-Hoffmann-Schule    n     Nur EG n   n  
Käthe-Kollwitz-Schule n  n n n n n n n
Ludwig-Schwamb-Schule    n      Nur EG n  n  n   
Schillerschule     n n n  
Wilhelm-Busch-Schule  n Teilweise n  n Teilweise n   n  
Wilhelm-Hauff-Schule    n     Nur EG n  n   
Wilhelm-Leuschner-Schule   im Neubaun  n   n  
Hirtengrundhalle n    n n n n  
 
Abendgymnasium n  n n n n n n n
Bertolt-Brecht-Schule n  n  teilweise n  n  n  n  n   
Eleonorenschule  n teilweise n  n n n n n
Georg-Büchner-Schule   n n n n n  
Sporthalle GBS    n  n n  
Justus-Liebig-Schule       n  
Lichtenbergschule n  n  n n n n n
Lichtenbergschule / 2. SP-Halle n    n  n n n
Ludwig-Georgs-Gymnasium         Nur EG n   n  
Viktoriaschule      teilweise n  n n
 
Alice-Eleonoren-Schule    n   n n
Erasmus-Kittler-Schule n  n  n n n n n
Fachschule für Sozialpädagogik       n n
Friedrich-List-Schule    n  n n n
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule  n  n   n  
Martin-Behaim-Schule 5n  n  n  n n n
Peter-Behrens-Schule 2n  n  n n n n  
Außenstelle, Hermannstraße       n  
Außenstelle, Martin-Buber-Straße  n  n n n n n
Kyritzschule n  n n n n n n n
 
Christoph-Graupner-Schule n  n n n n n n  
Ernst-Elias-Niebergall-Schule n  n n n Teilweise n  n n n
Herderschule    n n n n n
ehemalige Lessingschule n         
Mühltalschule       n  
 
Bernhard-Adelung-Schule n   teilweise n  n  n n  
Erich Kästner-Schule, Bart. 33 n  n n n n n n n
Erich Kästner-Schule, Wick. 2 n    n n n n  
Gutenbergschule n  n teilweise n  n n n n n
Mornewegschule n  n teilweise n     teilweise n    teilweise n  n n  
Stadtteilschule Arheilgen n  n n n  n n  
 
Jugendverkehrsschule       n

Anlagen 
  
  
 Seite 80 
 
Anlage 4: Definition der Bauverein AG, Bereich Immobilienmanagement, zu 
vorhandenen Wohnungsarten

Anlagen 
  
  
 Seite 81 
 
 
Anlage 5: Checkliste des Grünflächenamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Anlagen 
  
  
 Seite 82

Anlagen 
  
  
 Seite 83

Anlagen 
  
  
 Seite 84

2015/0581

4039 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0581 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311300 
Kostenstelle:  050-003-1013 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3113-70 Sachkonto: 6779321 
 
Betreff: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des 
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderung 
 
Vorlage vom: 21.12.2015  
 
Beschlussvorsch lag: 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung des ersten 
Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens 
der Vereinen Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu.  
2. Die Verwaltung schreibt den Aktionsplan regelmäßig fort, beauftragt eine externe 
Evaluation und berichtet in jährlichen Abständen.  
3. Für die Umsetzung des Aktionsplanes  stehen unter der Kostenstelle 050 -003-1013, SK 
6779321, KT 3113 -70, 50.000 Euro im Haushalt 2016  zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: Entwurf Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt Umsetzung UN -
Behindertenrechtskonvention

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistr ats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.12.2015 
 
 
Als konsequente Fortsetzung des Beschlusses vom Juli 2009  (Vorlage-Nr. 2009/0267) , in 
dem sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung  für die Stärkung der Teilhabe von 
Menschen mit Behin derung in allen Bereichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ausgesprochen haben, wird mit dieser Vorlage ein erster Aktionsplan vorgelegt, der durch 
ausgewiesene Maßnahmen  Darmstadt auf dem Weg zur inklusiven Stadt beschreibt.  
 
Die Verantwortung zur Umsetzu ng des Aktionsplanes liegt beim Magistrat und der 
Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In allen Zielen und Maßnahmen werden 
die Akteure und Akteurinnen der Behindertenhilfe, Verbände, Vereine, Träger  und 
Institutionen eingebunden, die gemeinsa m mit der Verwaltung diesen Aktionsplan erarbeitet 
haben. 
 
Der Aktionsplan orientiert sich an den Kapiteln des Übereinkommens der Vereinen Nationen 
über die Rechte von Menschen mit Behinderung  (UN-Behindertenrechtskonvention ) und weist 
9 Handlungsfelder au f. Dabei wird einerseits aufgezeigt, welche Maßnahm en es bereits in 
Darmstadt gibt, andererseits welche Projekte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt künftig 
umgesetzt werden sollen.  
 
Der erste Aktionsplan ist ein Maßstab für die schrittweise Umsetzung inkl usiver Maßnahmen 
in Darmstadt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Inklusion ein dauerhafter Prozess 
ist, der nicht mit einem Aktionsplan beendet ist. Vielmehr soll der Aktionsplan kontinuierlich 
evaluiert und fortgeschrieben werden. Eine externe Eval uation garantiert eine fachliche 
Überprüfung der gesetzten und erreichten Ziele.  
 
Das Schaubildung unter 3.1  - Handlungsfeld Bewusstsein und Beteiligung - zeigt die Struktur 
der Weiterarbeit und die Einbindung der Akteure und Akteurinnen in den Prozess.  
 
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für erste Umsetzungsmaßnahmen und die 
externe Evaluation verwendet.  
 
Dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung wird jährlich berichtet.  
 
Darmstadt, 21.12.2015  
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister    Bürgermeister     Stadträtin 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer    Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 24
TOP 42
TOP 24

Orte (5)

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  • Friedberger Straße
  • Hermannstraße
  • Martin-Buber-Straße
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0581
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00