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AN/0053/2017

Änderungsantrag zu TOP 6.1: Beschaffung von rettungsdienstlichen Leistungen der Notfallrettung nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 entsprechend der Regularien des § 13 RettG NRW (Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen und anderer L

Gem. Änderungsantrag (SPD) 17.01.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.01.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4965 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2017 
 
AN/0053/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.01.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.1: Beschaffung von rettungsdienstlichen Leistungen der 
Notfallrettung nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 entsprechend 
der Regularien des § 13 RettG NRW (Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen und 
anderer Leistungserbringer) 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-
ausschuss am 19.01.2017 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die rettungsdienstlichen Leistungen der Notfallrettung 
auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 nach Maßgabe der sogenann-
ten Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu vergeben und nicht im 
Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. Dabei sind die be-
währten und örtlich tätigen Hilfsorganisationen – Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), 
Deutsches Rote Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst 
(MHD) – gleichberechtigt einzubinden und zu berücksichtigen. Entsprechende Ver-
tragsverhandlungen sind unverzüglich einzuleiten. 
2. Bei den Verhandlungen mit den Hilfsorganisationen soll darauf hingewirkt werden, 
dass für die Beschäftigten der Hilfsorganisationen eine langfristige berufliche Per-
spektive, eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und eine angemessene und vergleichba-
re Bezahlung gewährleistet wird. 
3. Die Verwaltung berichtet den zuständigen Gremien (AVR, Gesundheitsausschuss 
und Hauptausschuss) regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Vertragsver-
handlungen.

- 2 - 
 
Begründung: 
Mit Wirkung zum 18. April 2016 ist das Vergaberecht novelliert worden. Ein wesentlicher Be-
standteil ist die sogenannte Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zugunsten von 
Hilfsorganisationen. Diese sieht vor, dass in den dort bezeichneten Fallkonstellationen 
vergaberechtliche Vorgaben bzw. Beschränkungen bei der Beauftragung von Hilfsorganisa-
tionen nicht gelten. Die Verwaltung schlägt nun – vor dem Hintergrund rechtlicher Ausle-
gungsfragen zu dieser Vorschrift – vor, von den Möglichkeiten der Bereichsausnahme bei 
der erforderlichen Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen auf Basis des Rettungs-
dienstbedarfsplans 2016 keinen Gebrauch zu machen und die Leistungen stattdessen in 
einem förmlichen europaweiten Vergabeverfahren für jeweils 5 Jahre auszuschreiben.  
Das ist aus Sicht der Antragsteller zu kurz gedacht und trägt den verheerenden Auswirkun-
gen auf die bestehende und bewährte Kölner Rettungsdienst- und Katastrophenschutzstruk-
tur nicht ausreichend Rechnung. Die Erhaltung und der Ausbau eines effizienten, miteinan-
der verzahnten und Synergien ausnutzenden Systems von rettungsdienstlichen Leistungen 
mit den Bereichen des Katastrophen und Bevölkerungsschutzes muss in Köln oberste Priori-
tät haben. Basis hierfür sind nicht zuletzt die vielen engagierten und qualifizierten Beschäftig-
ten der Hilfsorganisationen sowie die zahlreichen Ehrenamtler. Eine europaweite Ausschrei-
bung der rettungsdienstlichen Leistungen – zumal auf 5 Jahre beschränkt – stellt ohne Not 
ein unkalkulierbares Risiko für diese gewachsenen Strukturen dar. Folgt man den Plänen der 
Stadtverwaltung, hieße das in letzter Konsequenz: weiterhin befristete Arbeitsverträge, wei-
terhin hohe Arbeitsbelastung bei eher schlechter Bezahlung und das in einem Bereich, der 
stark unter einem Mangel an Fachkräften leidet. Die Zeche zahlen die Beschäftigten, die 
vielen Ehrenamtler und letztlich alle Kölnerinnen und Kölner. Und das ist schon der Idealfall, 
wenn sich die örtlichen Hilfsorganisationen überhaupt gegen die (europäischen) Wettbewer-
ber im Preiskampf durchsetzen können.  
Eine Vergabe auf Grundlage der Bereichsausnahme bietet dagegen neben einer höheren 
Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten der Hilfsorganisationen zudem einen positiven 
Effekt auf das Ehrenamt im Speziellen, wie z.B. beim Katastrophen- und Bevölkerungs-
schutz, und im Allgemeinen, wie z.B. bei Sportfesten, Veedelsumzügen an Karneval, Veran-
staltungen wie dem Weltkindertag oder auch bei vorübergehenden Notlagen wie einer Eva-
kuierung nach einem Bombenfund. Auch die Flüchtlingssituation im vergangenen Jahr hat 
deutlich gemacht, dass es in Krisenzeiten unerlässlich ist, auf ein funktionierendes (ehren-
amtliches) Netzwerk zurückgreifen zu können, wie sich am Beispiel der „Flüchtlingsdreh-
scheibe“ am Flughafen Köln/Bonn eindrucksvoll gezeigt hat. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  gez. Jörg Detjen 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  Die Linke-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

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Details

Aktenzeichen
AN/0053/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
17.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27