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2022/0156

Rest-Finanzierung KIP II Wilhelm-Hauff-Schule, Gesamtsanierung

Magistratsvorlage 08.06.2022

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2022/0156

5709 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0156 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: - 
Kostenstelle:  11-00075-01-02 Investitionsnummer:  INV00345 
Kostenträger:  201 Sachkonto: 951010 
 
Betreff: Rest-Finanzierung KIP II Wilhelm -Hauff-Schule, Gesamtsanierung  
 
Vorlage vom: 08.06.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Rest -Finanzierung der KIP - II Maßnahme Sanierung der Wilhelm -Hauff- 
zu. 
 
 
 
 
Anlagen: Folgekostenberechnung  
Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2022 
 
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:  
 
1. Umsetzung des Magistratsbeschlusses -Nr. 2018/92 KIP II vom 27.06.2019 und 
Magistratsbeschlusses -Nr.2020/139 vom 27.5.2020 - Baubeschluss.  
 
2. Förderbescheid KIP II – Programm, 06411000SB4339171839 mit einem 
Investitionsvolumen von 8.000.000 Euro.  
 
3. Aufstockung der KIP II Förderung im Juni 2020 um 1.500.000 Euro.  
 
4. Aufstockung der KIP II Förderung im Dezember 2021 um 300.000 Euro.  
 
5. Gemäß den Förderrichtlinien erfolgt keine räumliche Erweiterung bis auf den 
Verbindungsbau mit der barrierefreien Erschließung.  
 
6. Die Sanierung ist als energetische Sanierung im Bestand geplant und anhand der 
Bauteilmethode nachgewiesen, da nicht alle Bauteile erneuert werden können.  
 
7. Zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses „Höchste Priorität für 
Klimaschutz“ sind in der Ausführungsplanung dazu weitere Bauteile erneuert 
worden. 
 
8. Die Baugenehmigung BN -2020-140-4 wurde am 10.07.2020 erteilt.  
 
9. Die Fertigstellung ist aktualisiert für 11/2022 geplant.  
 
10. Planungs- und Baufortschritt wird im Rahmen des Stadteilforum Eberstadt 
berichtet. 
 
 
 
Gebäudekennwerte:  
 
 Bruttogrundfläche (BGF):  4.242 m² 
 Bruttorauminhalt (BRI): 20.810 m³ 
 Nutzfläche (NUF):  2.460 m² 
 Verkehrsfläche (VF):  924 m² 
 Technikfläche (TF):  181 m²

- 4 - 
 
 
 
Erläuterungsbericht:  
 
Die parallele Entwicklung der Baumaßnahme zum einen bei Ausführungsplanung und 
darauffolgenden Planungen, mit den zu berücksicht igenden Anpassungen im Rahmen der 
Einhaltung der Klimaschutzziele/Herstellung der Klimaneutralität führen zu erhöhten 
Ansätzen gegenüber der Kostenberechnung.   
 
Die Auswirkungen der Pandemie – Materialknappheit und Lieferengpässe - beeinträchtigen die 
gesamte Vergabe- und Ausführungsphase und damit die Gesamtbaukosten.

- 5 - 
Der Bauzeitenplan war vor Beginn der Pandemie erstellt worden. Bereits die Rohbauarbeiten 
waren stark verzögert durch Lieferengpässe der Perimeterdämmung. Im August 2021 wurde 
der Bauzeitenpla n erstmals aktualisiert. Dies hatte zur Folge das für bereits ausgeschriebene 
Gewerke des 1. Paketes wie Fertigteilfassaden und Fenster die Vertragsfristen nicht zu halten 
waren und Mehrkostenforderungen teilweise zu akzeptieren sind. Im nächsten 
Ausschreibungspaket wurde der aktualisierte Bauzeitenplan zugrunde gelegt.  
 
Die beschlossenen Gesamtbaukosten waren auf Grundlage von Nettobaukosten und 
geringeren Risikozuschlägen ermittelt und somit in der aktuellen Situation nicht 
auskömmlich.  
 
Nicht berücksichtigt war die stadtintern zu leistende Sonder -Nutzungsgebühr für die 
Inanspruchnahme öffentlicher Flächen und die Videobaustellenüberwachung (KGR 200)  
Zur Gesamtfinanzierung sind die zusätzlichen Aufwendungen zur Herstellung der 
Klimaneutralität, die durch Änderungen in der Werkplanung erforderlich wurden, zu 
berücksichtigen. (KGR 300)  
 
Beispielhaft kann der Erhalt der Stahlbetonkonstruktion genannt werden: Um die neue 
hochgedämmte Fassade tragen zu können, sind weitgehende Ertüchtigungen notwendig . In 
Teilbereichen erfolgte aus statischen Gründen eine Erneuerung der Konstruktion.  
 
Mit 90 % Erhalt der Massivbaukonstruktion wird ein wichtiger Beitrag mit Nutzung der 
grauen Energie zum Klimaschutz geleistet.  
 
Das Dach des Hauptgebäudes wird mit der g rößtmöglichen Anzahl an Photovoltaikelementen 
auf der Gründachfläche ausgestattet. Hierzu war eine aufwändige Umplanung notwendig, um 
die erforderliche Festlegung der Photovoltaiktröge und der Sekuranten an die vorhandene 
Tragstruktur des Daches anzupassen . Die Folge war unter anderem eine leichtere, aber 
teurere Wärmedämmung, die sich nun bis zum Einbau weiter verteuerte.  
 
Auch im Technischen Ausbau sind in fast allen Gewerken höhere Kosten für die Anpassungen 
in den Beauftragungen gegenüber der Kostenbere chnung aufgelistet. (KGR 400)  
Der waldartige Baumbestand des Grundstücks generiert zur Sicherung des Baum erhaltes 
eine sehr aufwändige Ausbildung der Rigolen zur Regenwasserversickerung. Dies konnte nur 
mit einer kostenintensiven Verbau - Lösung erreicht we rden. Fassadenbegrünungen mit 
Bewässerung erfordern höherer Kosten, die in den aktualisierten Vergabekosten 
berücksichtigt sind. (KGR 500)  
 
 
Der Vorlage wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 09.02.2022 zugestimmt.  
 
 
 
Dezernat I  Dezernat IV  Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  Holger Klötzner  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer  Stadtrat

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205 Zeichen

Punkt 5: Rest-Finanzierung KIP II Wilhelm-Hauff-Schule, Gesamtsanierung 
 (V-Nr. 2022/0156) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

241 Zeichen

Punkt 11: Rest-Finanzierung KIP II Wilhelm-Hauff-Schule, Gesamtsanierung 
 (V-Nr. 2022/0156) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

193 Zeichen

Punkt 6: Rest-Finanzierung KIP II Wilhelm-Hauff-Schule, Gesamtsanierung 
 (V-Nr. 2022/0157) 
 
Der Schulausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, 
der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 11
TOP 5
TOP 233
TOP 6
TOP 27

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0156
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00