Grundsteuerzahlungen Häuser der Russischen Föderation (AN/1463/2022)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3517/2022 vom 20.10.2022
Stand: Am 21.11.2022 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/30 Vorlagen-Nummer 20.10.2022 3517/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 Grundsteuerzahlungen Häuser der Russischen Föderation (AN/1463/2022) In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.8.2022 bat die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Be- antwortung folgender Fragen: 1. Treffen Informationen zu, denen zufolge die Russische Föderation als Eigentümerin der Häu- ser Friedrich-Engels-Straße 3, 5 und 7 keine Grundsteuern an die Stadt Köln abgeführt hat? 2. Wenn dies zutrifft, welche Schritte plant die Stadt, um sich über diesen Weg Einfluss auf die künftige Gebäudenutzung zu sichern? Antwort der Verwaltung: Aufgrund des Steuergeheimnisses kann die Verwaltung keine Auskunft zu Steuerdaten geben. Für die betroffenen Grundstücke werden aber die einschlägigen Gebühren (Abwasser-, Straßenreini- gungsgebühren) erhoben. Zudem schöpft die Stadt auch im Bereich der Abgabenerhebung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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24.10.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
21.11.2022 zuletzt
TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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