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A-R/0056/2014

Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!

Antrag an den Rat 02.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 51.11

Originalantrag

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Originalantrag

4689 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2014 
Ratsantrag  nach § 3 II der Geschäftsordnung des Rates 
Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als 
inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln! 
 
Der Rat beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schulisches 
Gesamtkonzept zur Inklusion  auf der Grundlage einer 
Bestands- und Bedarfsanalyse zu  erstellen, das beschreibt, 
wie die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zu 
inklusiven Lebens- und Lernorten  weiterentwickelt werden 
können.  
Hierbei sollen bereits vorhandene Fördermöglichkeiten und 
Strukturen der Schulen, und Angebote wie die Förderinseln, 
die Lernwerkstätten, die Schule für Kranke, die 
Integrationshilfen (§ 35a SGB VIII) sowie die außerschulischen 
Lernorte „Villa Interim“ und „Pro B“ mit einbezogen und sinnvoll 
verknüpft werden, sodass schulspezifische Profile und 
Konzepte entwickelt werden. 
Auch die Weiterentwicklung der BuT-bezogenen 
Schulsozialarbeit soll in diesem Kontext miteinbezogen und die 
Ergebnisse der Wirkungsanalyse bezüglich der Umsetzung des 
Bildungs- und Teilhabepaketes mitberücksichtigt werden. 
Desweiteren sollen die Förderschulen in die Überlegungen 
einbezogen werden. 
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Finanz ierungsbedarf dieses integrierten 
Modells unter Einbeziehung schon vorhandener und finanzierter Strukturen für die 
bedarfsgerechte, den fachlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung bis Mitte 
2015, spätestens aber bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 zu ermitteln. 
 
Begründung:  
Neben den Lehrkräften, SonderpädagogInnen und den Fach- und Honorarkräften in den 
Grundschulen gibt es an den Grund- und Förderschulen (vom Land geförderte) 
sozialpädagogische Fachkräfte, BuT Schulsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen, z.B. 
HeilpädagogInnen, ErzieherInnen in den Förderinselangeboten, Lernwerkstätten der 
Schulpsychologie für Kinder mit LRS und Dyskalkulie, IntegrationshelferInnen etc.. Auch an 
den weiterführenden Schulen gibt es unterschiedliche Professionen, die im Schulalltag 
zusammen wirken. 
Wichtig ist, dass die vorhandenen pädagogischen Kompetenzen und räumlichen Ressourcen 
zusammengedacht werden, um schulspezifische, an den Entwicklungsaufgaben und -
bedürfnissen der SuS orientierte ganzheitliche Konzeptionen für den Vor- und 
Nachmittagsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind in den Grundschulen mit 
offenem Ganztag auch die Themen Rhythmisierung des Schulalltags und die Bildung von 
Ganztagsklassen mitzudenken.  
Dies muss auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse stattfinden und an 
bestehende Strukturen, Netzwerke (im Sozialraum) und Initiativen etc. anschließen 
(integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung!) 
26.11.2014 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster

2 
 
In diesem Zusammenhang sind auch die Haushaltsanträge u.a. des Vereins SeHT und des 
AK Coerde und zahlreicher Schulen (insbes. zur BuT Schulsozialarbeit) zu berücksichtigen. 
Bei allen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Grundschulen und den 
weiterführenden Schulen als inklusive Lern- und Lebensorte für Kinder und Jugendliche soll 
im weiteren darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Bereiche möglichst so 
verknüpft werden, dass attraktive Arbeitsplätze - z.B. Vollzeitstellen für qualifizierte 
Pädagogen*innen - entstehen können. 
Der Antrag hat das Ziel, dass ein klar umrissenes Verfahren entwickelt wird, wie 
schulspezifische, inklusive Konzepte auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse 
partizipativ bspw. mit externer Moderation oder Fachberatung der Verwaltung unter 
Beteiligung der unterschiedlichen Akteure an den Schulen entwickelt werden können. 
Räumliche, sächliche und personelle Bedarfe sollen dabei pro Schule ermittelt und 
dargestellt werden (s. auch V/0661/2014 E1 Raumstandards OGS, V/0743/2014 
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen, V/0723/2014 Schulsozialarbeit etc.). Dabei soll  
ein Bezug zur Anzahl der SuS gesamt und spezifisch, z.B. Kinder, die in Armut aufwachsen, 
Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. geben. So soll ein anschauliches Bild der 
jeweiligen schulischen Konzepte entstehen.   
Die Landesmittel in Höhe von 500.000 € zur Förderun g der Inklusion (davon sind ca. 
360.000 € für bauliche Investitionen und 140.000 € für Personalkosten vorgesehen) sind bei 
der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs einzubezieh en. Ebenso ist darzustellen, wie viele 
zusätzliche LehrerInnenstellen es landesseitig im a llgemeinen Schulsystem zur 
Unterstützung der zusätzlichen Förderbedarfe geben wird. 
 
gez. Helga Bennink und Fraktion 
gez. Michael Jung und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 51.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0056/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37