A-R/0056/2014
Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
4689 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2014 Ratsantrag nach § 3 II der Geschäftsordnung des Rates Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln! Der Rat beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schulisches Gesamtkonzept zur Inklusion auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse zu erstellen, das beschreibt, wie die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zu inklusiven Lebens- und Lernorten weiterentwickelt werden können. Hierbei sollen bereits vorhandene Fördermöglichkeiten und Strukturen der Schulen, und Angebote wie die Förderinseln, die Lernwerkstätten, die Schule für Kranke, die Integrationshilfen (§ 35a SGB VIII) sowie die außerschulischen Lernorte „Villa Interim“ und „Pro B“ mit einbezogen und sinnvoll verknüpft werden, sodass schulspezifische Profile und Konzepte entwickelt werden. Auch die Weiterentwicklung der BuT-bezogenen Schulsozialarbeit soll in diesem Kontext miteinbezogen und die Ergebnisse der Wirkungsanalyse bezüglich der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mitberücksichtigt werden. Desweiteren sollen die Förderschulen in die Überlegungen einbezogen werden. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Finanz ierungsbedarf dieses integrierten Modells unter Einbeziehung schon vorhandener und finanzierter Strukturen für die bedarfsgerechte, den fachlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung bis Mitte 2015, spätestens aber bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 zu ermitteln. Begründung: Neben den Lehrkräften, SonderpädagogInnen und den Fach- und Honorarkräften in den Grundschulen gibt es an den Grund- und Förderschulen (vom Land geförderte) sozialpädagogische Fachkräfte, BuT Schulsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen, z.B. HeilpädagogInnen, ErzieherInnen in den Förderinselangeboten, Lernwerkstätten der Schulpsychologie für Kinder mit LRS und Dyskalkulie, IntegrationshelferInnen etc.. Auch an den weiterführenden Schulen gibt es unterschiedliche Professionen, die im Schulalltag zusammen wirken. Wichtig ist, dass die vorhandenen pädagogischen Kompetenzen und räumlichen Ressourcen zusammengedacht werden, um schulspezifische, an den Entwicklungsaufgaben und - bedürfnissen der SuS orientierte ganzheitliche Konzeptionen für den Vor- und Nachmittagsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind in den Grundschulen mit offenem Ganztag auch die Themen Rhythmisierung des Schulalltags und die Bildung von Ganztagsklassen mitzudenken. Dies muss auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse stattfinden und an bestehende Strukturen, Netzwerke (im Sozialraum) und Initiativen etc. anschließen (integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung!) 26.11.2014 SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster 2 In diesem Zusammenhang sind auch die Haushaltsanträge u.a. des Vereins SeHT und des AK Coerde und zahlreicher Schulen (insbes. zur BuT Schulsozialarbeit) zu berücksichtigen. Bei allen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen als inklusive Lern- und Lebensorte für Kinder und Jugendliche soll im weiteren darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Bereiche möglichst so verknüpft werden, dass attraktive Arbeitsplätze - z.B. Vollzeitstellen für qualifizierte Pädagogen*innen - entstehen können. Der Antrag hat das Ziel, dass ein klar umrissenes Verfahren entwickelt wird, wie schulspezifische, inklusive Konzepte auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse partizipativ bspw. mit externer Moderation oder Fachberatung der Verwaltung unter Beteiligung der unterschiedlichen Akteure an den Schulen entwickelt werden können. Räumliche, sächliche und personelle Bedarfe sollen dabei pro Schule ermittelt und dargestellt werden (s. auch V/0661/2014 E1 Raumstandards OGS, V/0743/2014 Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen, V/0723/2014 Schulsozialarbeit etc.). Dabei soll ein Bezug zur Anzahl der SuS gesamt und spezifisch, z.B. Kinder, die in Armut aufwachsen, Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. geben. So soll ein anschauliches Bild der jeweiligen schulischen Konzepte entstehen. Die Landesmittel in Höhe von 500.000 € zur Förderun g der Inklusion (davon sind ca. 360.000 € für bauliche Investitionen und 140.000 € für Personalkosten vorgesehen) sind bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs einzubezieh en. Ebenso ist darzustellen, wie viele zusätzliche LehrerInnenstellen es landesseitig im a llgemeinen Schulsystem zur Unterstützung der zusätzlichen Förderbedarfe geben wird. gez. Helga Bennink und Fraktion gez. Michael Jung und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0056/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37