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0560/2026

Start des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028

Mitteilung Ausschuss 10.03.2026

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Mitteilung Ausschuss

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0560_2026 - Anlage PM der kommunalen Spitzenverbände

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Mitteilung Ausschuss

15629 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/202 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2026 
 0560/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 16.03.2026 
 
Start des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 
1. Allgemeines  
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 hat begonnen. Die 
Aufstellung des Haushaltsentwurfs obliegt nach § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) der Stadtkämmerin. Nach Prüfung und Bestätigung durch 
den Oberbürgermeister wird der Haushaltsplanentwurf dem Rat zwecks Beratung und 
Verabschiedung zugeleitet.  
 
Die derzeit geplante Zeitschiene sieht vor, dass der neue Haushalt spätestens im No-
vember 2026 im Rat der Stadt verabschiedet werden kann. Dies ist Voraussetzung 
dafür, dass der Haushalt - nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln – zum 
01.01.2027 in Kraft treten und damit eine vorläufige Haushaltsführung (sog. Nothaus-
haltsrecht) mit den damit einhergehenden Einschränkungen zu Beginn des Jahres 
2027 vermieden werden kann. Wenn der Haushalt nicht genehmigungsfähig ist, darf 
dieser ebenfalls nicht bekannt gemacht werden mit der Folge, dass die Stadt auf die 
gesetzlichen Regelungen des sog. Nothaushaltsrechts zurückgeworfen ist.  
 
Das verwaltungsinterne Aufstellungsverfahren richtet sich daher an der Zielsetzung 
aus, den städtischen Gremien möglichst den Entwurf eines genehmigungsfähigen 
Haushaltsplans vorzulegen. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist dies dank einer 
gemeinsamen Kraftanstrengung gelungen, indem schon im Aufstellungsverfahren 
erste Gegensteuerungsmaßnahmen im Umfang von rd. 100 Mio. Euro entwickelt wur-
den, die zu großen Teilen Eingang in den final beschlossenen Haushaltsplanentwurf 
gefunden haben.   
 
Die finanzielle Lage der Kommunen und auch der Stadt Köln hat sich durch kumulie-
rende Belastungsfaktoren auf der Aufwandsseite bei gleichzeitig ausbleibender kon-
junktureller Erholung inzwischen allerdings derart zugespitzt, dass das Volumen der 
bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreicht, um zu einer gewissen Stabilisierung 
der finanziellen Situation zu kommen. Die Finanzsituation der Kommunen kollabiert 
vielmehr bundesweit (siehe zuletzt das Pressestatement der Bundesvereinigung der 
kommunalen Spitzenverbände vom 05.03.2026) und verzeichnet einen historischen 
Absturz, der eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzierung, aber auch 
eine Neuausrichtung der Haushaltswirtschaft unumgänglich macht.

2 
 
2. Finanzielle Ausgangslage in der Stadt Köln 
 
Für die Stadt Köln wurde angesichts der massiven finanziellen Verschlechterungen im 
städtischen Haushalt für das abgelaufene Haushaltsjahr 2025 eine Haushaltssperre 
erforderlich, um diese Entwicklung zumindest zu bremsen (s. Haushaltsrechtliche Un-
terrichtung v. 04.11.2025, 2901/2025). Allein die für das Jahr 2025 prognostizierte un-
terjährige Verschlechterung des Jahresergebnisses wird zu einem gravierenden Ei-
genkapitalverzehr von mehr als 10 % führen.  
 
Auf Grundlage des Prognoseberichts mit dem Buchungsstand vom 31.08.2025 wird 
für das Haushaltsjahr 2025 ein voraussichtliches Jahresdefizit von rund 581,8 Mio. € 
erwartet (2901/2025). Dies entspricht einer Ergebnisverschlechterung gegenüber dem 
ursprünglichen Planansatz von rund 182,5 Mio. €. Zentrale Treiber dieser Entwicklung 
sind insbesondere steigende Transferaufwendungen im Bereich SGB VIII und SGB 
XII, höhere Versorgungsaufwendungen sowie Mindererträge bei Steuern (insbeson-
dere der Gewerbesteuer) und Gebühren.  
 
Die dem Rat im Dezember vorgelegte Fortschreibung der Haushaltsdaten (sog. Fort-
schreibung nach § 9 KomHVO) zeigt, dass sich diese Verschlechterungen auch für 
2026 sowie für die Folgejahre fortsetzen werden und keine echte Entspannung zu 
erkennen ist (s. Haushaltsrechtliche Unterrichtung 3146/2025).  
 
Der aktuelle Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 weist schon so – unter Berück-
sichtigung eines globalen Minderaufwands von 45 Mio. € - ein Defizit i.H.v. 443,8 Mio. 
€ aus. Ohne globalen Minderaufwand beliefe sich das Ergebnis auf ein Defizit von rd. 
488,8 Mio. €. Mit Blick auf die o.g. Fortschreibung der Haushaltsdaten werden jedoch 
weitere Verschlechterungen i. H. v. 77,8 Mio. € über diese Planansätze hinaus erwar-
tet.  
 
Vor diesem Hintergrund wurde daher noch Mitte Dezember letzten Jahres für den 
Haushalt 2026 eine restriktive Bewirtschaftung verfügt (s. 3637/2025), um eine früh-
zeitige Steuerung des Haushaltsvollzugs sicherzustellen, welche die bestehenden Be-
wirtschaftungsvorgaben bündelt und verschärft sowie eine laufende Beobachtung der 
Haushaltslage über das unterjährige Berichtswesen vorsieht. Der Effekt der Bewirt-
schaftungsvorgaben für das Jahr 2026 wird im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 
und auf Basis der Prognoseberichte sowie der fortlaufenden Beobachtung der Haus-
haltswirtschaft sichtbar werden und bewertet werden können. 
 
Für die Haushaltsjahre 2027 ff. ist auf Basis der Fortschreibung der Haushaltsdaten 
(s. 3146/2025) schon jetzt eine gravierende Verschlechterung gegenüber der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung des aktuellen Haushalts 2025/2026 erkennbar. 
Im Ergebnis summiert sich die Fortschreibung im Jahr 2027 auf zusätzliche (Netto-) 
Belastungen für den Haushalt in Höhe von 182,1 Mio. €, für 2028 auf 256,1 Mio. € und 
im Jahr 2029 auf 259,3 Mio. €.  
 
Das hat unmittelbare Folgen für das aktuelle Haushaltsaufstellungsverfahren 
2027/2028 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031. Denn ohne zusätzliche Ge-
gensteuerungsmaßnahmen wären auf Basis dieser Zahlen für die Jahre 2027 bis 
2029 deutlich höhere Defizite zu erwarten. 
 
Die nachfolgende graphische Darstellung verdeutlicht die massive Verschlechterung 
gegenüber der – ohnehin schon defizitären – mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung des aktuellen Haushalts. In dieser Darstellung wurden den planerischen Ergeb-
nissen des gegenwärtigen Haushalts der derzeitige Erkenntnis- und Fortschreibungs-
stand (ohne zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen) gegenübergestellt.

3 
 
 
 
 
Während die Stadt Köln 2020-2022 seit vielen Jahren erstmalig wieder positive Jah-
resergebnisse vorlegen und auch das Jahr 2023 nur mit einem minimalen Defizit ab-
geschlossen werden konnte, kippt die Entwicklung ab 2024 ins Defizit. Für 2024 
konnte dieses Defizit noch unter Rückgriff auf die sog. Ausgleichsrücklage abgedeckt 
werden, weshalb die sog. Entnahmequote, welche den relevanten Eigenkapitalverzehr 
darstellt, mit 0% ausgewiesen ist. Trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen 
von rd. 100 Mio. Euro konnte diese Entwicklung im Doppelhaushalt 2025/2026 nicht 
gestoppt, sondern nur verlangsamt werden. Für das Haushaltsjahr 2025 musste letzt-
lich ein Defizit von rd. 399,3 Mio. € und für 2026 von 443,8 Mio. € eingeplant werden. 
Die derzeitigen Prognosen lassen erwarten, dass diese Defizite nochmals überschrit-
ten werden könnten (zu den Hintergründen s. ausführlich oben). Schon die derzeit ab-
sehbare Defizitentwicklung in 2025 wird zum oben schon erwähnten Eigenkapitalver-
zehr von über 10% führen und für 2026 ist nur deshalb ein geringerer Eigenkapitalver-
zehr ausgewiesen, da für dieses Jahr ausweislich des beschlossenen Doppelhaus-
halts 2025/2026 ein Verlustvortrag vorgesehen ist.  
 
Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen würden die zukünftigen Defizite – wie in der Dar-
stellung deutlich wird – auch in den Folgejahren einen sehr hohen und stetigen Eigen-
kapitalverzehr zur Folge haben. Dies begründet einen unmittelbaren und massiven 
Handlungszwang zur Haushaltskonsolidierung. Ohne Gegensteuerung droht in abseh-
barer Zeit nicht nur die Haushaltssicherung sowie ein Verlust finanzieller Handlungs-
hoheit, sondern unsere Stadt würde in wenigen Jahren auch das über viele Jahr-
zehnte aufgebaute Vermögen weitgehend aufgezehrt haben.  
 
Gleichzeitig ist leider festzuhalten: Eine Rückführung der hohen Defizite in dreistelliger 
Millionenhöhe innerhalb weniger Jahre ist allein aus eigener Kraft ohne massive Ent-
lastungseffekte über Steuermehrerträge oder struktureller Reformen bei den auf die 
kommunale Ebene übertragenen Aufgaben nicht realistisch. Bund und Länder sind 
daher dringlich aufgefordert, die notwendigen Strukturreformen voranzutreiben.  
 
3. Weiteres Vorgehen im Aufstellungsverfahren 2027/2028 
 
Die Stadt ist sich gleichwohl ihrer Verantwortung für eine tragfähige Finanzplanung 
bewusst und will die Steuerungshoheit über ihre Finanzen und die damit verbundenen

4 
 
Gestaltungsmöglichkeiten behalten. Nach intensiven Beratungen über realistisch er-
reichbare Zielsetzungen und die dafür erforderlichen Schritte verfolgt die Verwaltung 
mit dem Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2027/2028 daher die folgende 
Zielsetzung:  
 
 Die Haushaltsentwicklung soll sich möglichst an der Größenordnung der bishe-
rigen Defizitentwicklung in der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung orientie-
ren. Der jährliche Eigenkapitalverzehr soll möglichst deutlich auf unter 10% be-
grenzt werden. Der Eigenkapitalverzehr wird mithin nicht beendet, aber deutlich 
verlangsamt. 
 Dafür ist eine glaubwürdige Fortsetzung und Intensivierung des Haushaltskon-
solidierungsprozesses mit einem strukturellen Konsolidierungsvolumen von 
weiteren 280 Mio. € erforderlich. Das wird ohne Einschnitte in Strukturen und 
das Leistungsangebot der Stadt nicht umsetzbar sein.  
 Der Haushaltsausgleich wird in den Folgejahren nicht darstellbar sein. Im Ge-
genteil wird die erneute Nutzung und Ausweitung des Verlustvortrags notwen-
dig werden (2026: 345 Mio. Euro, 2029: 220 Mio. Euro, 2030: 240 Mio. Euro), 
was zusätzliche Herausforderungen in der Zukunft mit sich bringen wird und le-
diglich einen Zeitgewinn darstellt.  
 Da die Haushaltswirtschaft defizitär bleibt, bleiben (aktuell unvermeidliche) Ge-
nehmigungsrisiken für den zukünftigen Haushalt bestehen. Diese wären nur auf 
Basis eines noch umfangreicheren Konsolidierungsvolumens zu vermeiden.   
 
Für die Aufstellung des Haushalts 2027/2028 und das weitere Verfahren gilt daher: In 
Anbetracht der dramatischen finanzwirtschaftlichen Situation muss es das Ziel sein, 
kommunale Kernaufgaben und Leistungen auf Basis einer soliden Finanzierung si-
cherzustellen, die finanzwirtschaftliche Handlungsfähigkeit künftiger Generationen zu 
erhalten sowie die Transformation der Stadt entlang der strategischen Leitlinien fortzu-
entwickeln. Dabei sind weitere, umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen und Aufga-
benkritik unabdingbar. Dies erfordert erheblichen Einsatz von allen Beteiligten. Nur 
durch die Reduzierung der Finanzbedarfe, was wiederum eine kritische Auseinander-
setzung mit dem Aufgabenportfolio ebenso wie mit den Erträgen erfordert, kann eine 
Haushaltssicherung vermieden und der massive Eigenkapitalverzehr zwar nicht gänz-
lich gestoppt, wohl aber verringert werden.  
 
Dies erfordert einen gestrafften, stark strukturierten Aufstellungs- und Beratungspro-
zess und einen - an den Zielen der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung der Haus-
haltswirtschaft ausgerichteten - Priorisierungs- und Konsolidierungsprozess sowohl 
bei der Aufstellung als auch bei der Beratung des Haushalts. 
 
Obwohl das Haushaltsvolumen aufgabenbedingt weiter aufwachsen wird und daher 
insgesamt nicht weniger, sondern mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, wird das 
anstehende Haushaltsplanaufstellungsverfahren daher von Einschnitten in allen Teil-
budgets geprägt sein. Dies fordert von allen Entscheidungsträger*innen ein höchstes 
Maß an Verfahrenstreue, zielgerichteter Unterstützung und Mitarbeit. Nur unter kon-
struktiver Einbringung aller Beteiligten kann es gelingen, einen genehmigungsfähigen 
Haushalt aufzustellen.  
 
Angesichts der hohen Konsolidierungsvolumina wird das Aufstellungsverfahren meh-
rere Handlungsstränge beinhalten: 
 
Ein erster Handlungsstrang betrifft den 2025 eingerichteten verwaltungsinternen Len-
kungskreises Haushaltskonsolidierung (bestehend aus den Querschnittsdezernaten

5 
 
OB, I, II und IX), in dem die Erkenntnisse aus der externen Analyse und Konsolidie-
rungsbegleitung durch PD Deutschland gebündelt und strukturiert werden. Zielsetzung 
ist, dass über diesen Handlungsstrang ein Konsolidierungsvolumen von mind. 100 
Mio. € gehoben wird. 
 
Zur Struktur dieses Beratungs- und Begleitprozesses durch PD Deutschland wird auf 
die Vorlage 2006/2025 vom 18.06.2025 verwiesen. Neben der fachlichen Begleitung 
und Prozesssteuerung, sowie der Erarbeitung, Prüfung und Bewertung von Konsoli-
dierungsvorschlägen zählt auch die Untersuchung der finanziellen Folgewirkungen 
des Investitionsvolumens sowie der Verfahren zur Priorisierung der Bauinvestitionen 
zu den Schwerpunkten der Arbeit. Zu Letzterem wird die städtischen Gremien im kom-
menden Sitzungslauf ein entsprechender Vorschlag erreichen.  
 
In einem zweiten Handlungsstrang sind die Dezernate und Dienststellen gefordert. Da 
den bei der Fortschreibung der Haushaltsdaten ermittelten und geprüften Bedarfen in 
Höhe von rd. 180 Mio. Euro (2027) bzw. 256 Mio. Euro (2028) Rechnung getragen 
werden muss, müssen die hierfür benötigten Haushaltsmittel den betreffenden Dezer-
naten im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden. Das von den De-
zernaten und Dienststellen geforderte Konsolidierungsvolumen von rd. 180 Mio. Euro 
bewirkt mithin größtenteils eine Umschichtung innerhalb des städtischen Haushalts. 
Mit anderen Worten: Die für die Zusatzbedarfe notwendigen Finanzmittel werden 
durch Einsparungen und andere Konsolidierungsmaßnahmen im gesamten Haushalt 
erwirtschaftet. Überwiegend werden dazu ausgewählte Konten der Teilplanzeilen 13 
und 16 herangezogen, die auch in der Bewirtschaftung des Haushalts 2025 und 2026 
im Mittelpunkt standen, was sich grundsätzlich bewährt hat. Darüber hinaus sind die 
Dezernate aufgefordert, separate Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und 
transparent zu erfassen.  
 
Zielsetzung ist es in beiden Handlungssträngen, den Entwurf eines genehmigungsfä-
higen Haushalts zu erarbeiten und dabei die jeweiligen Haushaltskonsolidierungsmaß-
nahmen transparent für die weiteren politischen Beratungen darzustellen. Auf diesem 
Weg kann es gelingen, die o.g. Zielsetzungen zu erreichen, selbst wenn ein Haushalt-
sausgleich aktuell nicht darstellbar ist.  
 
Es sei an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass die so umrissenen Eckwerte 
des künftigen Haushalts 2027/2028 vorläufig sind, da eine Reihe von Unwägbarkeiten 
Auswirkungen auf den Haushaltsaufstellungsprozess haben können. Nur beispielhaft 
sei auf die weitere Steuerentwicklung sowie die Ergebnisse der Steuerschätzung im 
Mai 2026, aber auch die derzeit laufende Fortschreibung des Personalaufwandsbud-
gets um Tarifkosten und sonstige Veränderungen hingewiesen.  
 
Derzeit ist unabhängig hiervon geplant, dass der Haushaltsplanentwurf rechtzeitig zur 
Einbringung am 02.09.2026 aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt 
werden kann. Letzte Änderungen, die sich z.B. durch die sog. Arbeitskreisrechnung 
zum Gemeindefinanzierungsgesetz ergeben können, welche traditionell erst 
Mitte/Ende Juli veröffentlicht wird, werden erforderlichenfalls im Wege von Verände-
rungsnachweisungen der Verwaltung verarbeitet.  
 
Auf diesem Wege sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den städti-
schen Gremien trotz schwierigster Rahmenbedingungen einen Haushaltsplanentwurf 
so rechtzeitig vorzulegen, damit dieser im Vorfeld des neuen Haushaltsjahres verab-
schiedet und vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht zum 01.01.2027 
in Kraft treten kann. 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

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0560_2026 - Anlage PM der kommunalen Spitzenverbände

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Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0560/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.03.2026
Erstellt
25.02.2026 16:50