A-R/0019/2023
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in Münster
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0019/2023
Münster, 02.05.2023
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in
Münster
Der Rat möge beschließen:
1. Der „Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems in
Münster“ (V/1181/2019) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, ein solches System
wird nicht eingeführt.
2. Der Abschlussbericht des Gutachterbüros wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 31.08.2022 wurde die
Fortführung der Arbeiten an dem Fahrradverleihsystem auf Grund der hohen Kosten und der
nicht erkennbaren Kosten-Nutzen-Relation stark in Frage gestellt. Ungeachtet dessen wurde
bei einer neuerlichen Information der verkehrspolitischen Sprecher*innen bzw. deren
Vertretungen am 03.03.2023 ein weiterer Zwisc henstand des Projektes gegeben. In diesem
konnten die Bedenken an dem Projekt aus dem Jahr 2022 nicht zerstreut werden.
Die Hauptschwachpunkte eines etwaigen öffentlichen Fahrradverleihsystems sollen im
Folgenden dargestellt werden:
In weiten Teilen waren die Argumente, die für das Fahrradverleihsystem vorgebracht
wurden, lediglich Argumente dafür, Rad zu fahren. Schlagkräftige Argumente für die
Einführung eines städtischen Verleihsystems konnten unterdes nicht vorgelegt
werden.
In den Darstellungen seitens des Gutachterbüros lassen sich keine relevanten Beiträge
zu einer Verkehrswende entdecken. Weder wurde schlüssig dargelegt, wie ein
Fahrradverleihsystem zu einem Wechsel der Modalform von Kfz zu Rad beitragen soll,
noch konnten realistische Nutzungsbeispiele vorgebracht werden.
Bei der Etablierung eines öffentlich finanzierten Fahrradverleihsystems besteht die
Gefahr, dass in Münster bereits gut etablierte Radverleihsysteme verdrängt werden.
Dies schmälert zukünftige Entwicklungschancen an einer Stelle, an der
Marktmechanismen gut funktionieren. Ein Verlust von bestehenden Arbeitsplätzen
bzw. eine Begrenzung der Entwicklungschancen der etablierten Unternehmen wäre zu
befürchten.
Die Stadt Münster würde sich von einem einzelnen Anbieter abhängig machen, anstatt
auf die Vielfalt der bisherigen Akteure zu setzen.
Zwar kann das Verleihsystem in den ersten Jahren gefördert werden, allerdings würde
der Haushalt der Stadt bei einer dauerhaften Etablierung des Systems mit mindestens
800.000 Euro jährlich belastet. Auf Grund einer bislang nicht schlüssigen
Gegenfinanzierung ist dieses Haushaltsrisiko nicht hinnehmbar.
Bei einer Realisierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems werden personelle
Ressourcen bei den Stadtwerken und in der Verwaltung gebunden, die fü r relevante
öffentliche Aufgaben besser genutzt werden könnten und größere Wirkungshebel
entfalten.
Mit dem Fahrradverleihsystem soll insbesondere auch ein Angebot im
Universitätsbereich geschaffen werden. Hier würde ein Angebot für Nutzer*innen
geschaffen, die ohnehin in großen Teilen über ein eigenes Rad verfügen.
Mobilitätswende setzt aber voraus, dass ein bedeutender Umfang verfügbarer
Ressourcen für die Transformation darauf verwendet werden, Umstiege auf den
Umweltverbund zu realisieren und nicht die Modalformen innerhalb des
Umweltverbundes zu kannibalisieren.
Es kann nicht garantiert werden, dass ausreichend Fläche zur Verfügung steht, die
nicht in Konkurrenz mit anderen Radstellplätzen steht.
Die angeführten Vorteile eines stationsbasierten Verleihs ystems gehen durch eine
Ausdünnung bzw. Aufweichung des Systems nach außen hin verloren. Damit ist das
Verleihsystem vor allem eine öffentliche Subventionierung für Radmobilität, wo sie
ohnehin schon Standard ist.
Das Fahrradverleihsystem soll nicht gänzlich stationsbasiert sein, sondern
Abstellungen sollen insbesondere in Randbereichen auch in „Flexzonen“ und
„Flexstraßen“. Die bereits bekannte Problematik der ungeordneten Abstellung von
Fahrrädern im öffentlichen Raum würde dadurch weiter verschärft.
Anstelle eines Fahrradverleihsystems mit schlechtem Kosten -Nutzen-Verhältnis sollten
bestehende Verleihsysteme durch Kooperationen unterstützt und ggf. ein breiteres Angebot
über Marktanreize und konkrete Beauftragung einzelner Dienstleistungen (z. B. Positionierung
an besonders nachgefragten Standorten, Ausschreibung einer Verfügbarkeitsgarantie an
wichtigen Standorten wie Mobilstationen etc.) angeregt werden.
Mit diesem Aufhebungsbeschluss ziehen die unterzeichnenden Fraktionen und Gruppe die
Reißleine und verhindern die übermäßige Verausgabung öffentlicher Mittel für einen zu
vernachlässigenden Nutzen. Sie setzen damit klare Akzente für eine ressourcenoptimierte
Verkehrswende, die damit auch mehr Spielräume für sozialgerechte Mobilität lässt.
gez.
Christoph Kattentidt Lia Kirsch Martin Grewer Jörg Berens
Andrea Blome Matthias Glomb Helene Goldbeck und Fraktion
Annika Bürger und Fraktion
und Fraktion
Ulrich Thoden
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0019/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 17:26