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A-R/0019/2023

Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in Münster

Antrag an den Rat 02.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2023, TOP 24

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0019/2023 
 
                               
 
Münster, 02.05.2023 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung eines Bike Sharing Systems in 
Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Der „Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems in 
Münster“ (V/1181/2019) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, ein solches System 
wird nicht eingeführt. 
 
2. Der Abschlussbericht des Gutachterbüros wird zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 31.08.2022 wurde die 
Fortführung der Arbeiten an dem Fahrradverleihsystem auf Grund der hohen Kosten und der 
nicht erkennbaren Kosten-Nutzen-Relation stark in Frage gestellt. Ungeachtet dessen wurde 
bei einer neuerlichen Information der verkehrspolitischen Sprecher*innen bzw. deren 
Vertretungen am 03.03.2023 ein weiterer Zwisc henstand des Projektes gegeben. In diesem 
konnten die Bedenken an dem Projekt aus dem Jahr 2022 nicht zerstreut werden. 
Die Hauptschwachpunkte eines etwaigen öffentlichen Fahrradverleihsystems sollen im 
Folgenden dargestellt werden: 
 In weiten Teilen waren die Argumente, die für das Fahrradverleihsystem vorgebracht 
wurden, lediglich Argumente dafür, Rad zu fahren. Schlagkräftige Argumente für die 
Einführung eines städtischen Verleihsystems konnten unterdes nicht vorgelegt 
werden. 
 In den Darstellungen seitens des Gutachterbüros lassen sich keine relevanten Beiträge 
zu einer Verkehrswende entdecken. Weder wurde schlüssig dargelegt, wie ein 
Fahrradverleihsystem zu einem Wechsel der Modalform von Kfz zu Rad beitragen soll, 
noch konnten realistische Nutzungsbeispiele vorgebracht werden. 
 Bei der Etablierung eines öffentlich finanzierten Fahrradverleihsystems besteht die 
Gefahr, dass in Münster bereits gut etablierte Radverleihsysteme verdrängt werden. 
Dies schmälert zukünftige Entwicklungschancen an einer Stelle, an  der 
Marktmechanismen gut funktionieren. Ein Verlust von bestehenden Arbeitsplätzen 
bzw. eine Begrenzung der Entwicklungschancen der etablierten Unternehmen wäre zu 
befürchten. 
 Die Stadt Münster würde sich von einem einzelnen Anbieter abhängig machen, anstatt 
auf die Vielfalt der bisherigen Akteure zu setzen.  
 Zwar kann das Verleihsystem in den ersten Jahren gefördert werden, allerdings würde 
der Haushalt der Stadt bei einer dauerhaften Etablierung des Systems mit mindestens 
800.000 Euro jährlich belastet. Auf Grund einer bislang nicht schlüssigen 
Gegenfinanzierung ist dieses Haushaltsrisiko nicht hinnehmbar.

 Bei einer Realisierung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems werden personelle 
Ressourcen bei den Stadtwerken und in der Verwaltung gebunden, die fü r relevante 
öffentliche Aufgaben besser genutzt werden könnten und größere Wirkungshebel 
entfalten. 
 Mit dem Fahrradverleihsystem soll insbesondere auch ein Angebot im 
Universitätsbereich geschaffen werden. Hier würde ein Angebot für Nutzer*innen 
geschaffen, die ohnehin in großen Teilen über ein eigenes Rad verfügen. 
Mobilitätswende setzt aber voraus, dass ein bedeutender Umfang verfügbarer 
Ressourcen für die Transformation darauf verwendet werden, Umstiege auf den 
Umweltverbund zu realisieren und nicht die Modalformen innerhalb des 
Umweltverbundes zu kannibalisieren. 
 Es kann nicht garantiert werden, dass ausreichend Fläche zur Verfügung steht, die 
nicht in Konkurrenz mit anderen Radstellplätzen steht. 
 Die angeführten Vorteile eines stationsbasierten Verleihs ystems gehen durch eine 
Ausdünnung bzw. Aufweichung des Systems nach außen hin verloren. Damit ist das 
Verleihsystem vor allem eine öffentliche Subventionierung für Radmobilität, wo sie 
ohnehin schon Standard ist.    
 Das Fahrradverleihsystem soll nicht gänzlich stationsbasiert sein, sondern 
Abstellungen sollen insbesondere in Randbereichen auch in „Flexzonen“ und 
„Flexstraßen“. Die bereits bekannte Problematik der ungeordneten Abstellung von 
Fahrrädern im öffentlichen Raum würde dadurch weiter verschärft. 
Anstelle eines Fahrradverleihsystems mit schlechtem Kosten -Nutzen-Verhältnis sollten 
bestehende Verleihsysteme durch Kooperationen unterstützt und ggf. ein breiteres Angebot 
über Marktanreize und konkrete Beauftragung einzelner Dienstleistungen (z. B. Positionierung 
an besonders nachgefragten Standorten, Ausschreibung einer Verfügbarkeitsgarantie an 
wichtigen Standorten wie Mobilstationen etc.) angeregt werden.  
Mit diesem Aufhebungsbeschluss ziehen die unterzeichnenden Fraktionen und Gruppe  die 
Reißleine und verhindern die übermäßige Verausgabung öffentlicher Mittel für einen zu 
vernachlässigenden Nutzen. Sie setzen damit klare Akzente für eine ressourcenoptimierte 
Verkehrswende, die damit auch mehr Spielräume für sozialgerechte Mobilität lässt. 
 
gez. 
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch  Martin Grewer  Jörg Berens   
Andrea Blome   Matthias Glomb  Helene Goldbeck  und Fraktion 
Annika Bürger   und Fraktion    
und Fraktion 
      
Ulrich Thoden 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.05.2023 Rat
TOP 24 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0019/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.05.2023
Erstellt
02.05.2023 17:26