2013/0416
Pilotprojekt Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Darmstadt
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2013/0416
8367 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassun g Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2013/0416
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3131-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Pilotprojekt Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern in Darmstadt
Vorlage vom: 27.11.2013
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Projektes Sozialpädagogische Beratung und
Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter der Kostenstelle 050 -002-1000, SK
7128000, KT 3131-10 ab dem HH-Jahr 2014 in Höhe von 50.000 Euro etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründungseite zur Magistratsvorlage vom 27.11.13:
Während die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Neuzugewanderten und bereits
zugewanderten Personen durch das Zuwanderungsgesetz geregelt ist und von den
Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdiensten als gesetzlicher Auftrag
durchgeführt wird, gibt es für die Gruppe der Asylbewerberinnen und –bewerber keine
gesetzlich vorgegebenen Integrationsangebote. Dies ist der Logik des Gesetzgebers geschuldet,
der nicht von einem dauerhaften Aufenthalt dieser Zielgruppe in Deutschland ausgeht und
daher auch Integrationsangebote als nicht notwendig ansieht.
Die Integrationspolitik sowohl des Bundes als auch des Landes Hessen sieht
Asylbewerberinnen und –bewerber nicht als ihre Zielgruppe an und bezieht sie daher auch im
Jahr 2014 nicht in ihre Förderprogramme (Bund-BAMF / Land-Integrationsministerium) mit
ein. Darüber hinaus laufen die EU-Fördermittel über den ESF, durch die einige Träger in den
letzten Jahren Maßnahmen wie Deutschkurse für Asylbewerberinnen und –bewerber anbieten
konnten, ebenfalls Mitte 2014 aus.
Das bedeutet, dass neben den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerberinnen und –bewerbern künftig noch weniger
Angebote im gesundheitlichen, sozialen und Bildungsbereich zur Verfügung stehen.
Gleichwohl benötigt diese Zielgruppe gerade aufgrund der meist traumatischen
Fluchterfahrungen mehr psychosoziale und sozialpädagogische Betreuung. Kommunen sind
daher bereits aus rein humanitären Gründen gefordert, über die Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz hinaus Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Integration von
Asylbewerber/innen zu entwickeln.
Neben dem humanitären Aspekt ist für die Kommunen der finanzielle Aspekt, nämlich die
Folgekosten der Exklusion an gesellschaftlicher Teilhabe, nicht zu unterschätzen: der
Ausschluss aus den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und insbesondere aus
dem Arbeitsmarkt kann zur Verschärfung psychischer Störungen führen, was wiederum die
Sozialkassen belastet. Durch präventive und integrative Maßnahmen können Folgekosten im
Gesundheits- und sozialen Bereich verringert werden. Durch die Entwicklung möglicher
Arbeitsmarktzugänge sind nachweislich Einsparungen zu erzielen. Dies zeigen Erfahrungen aus
Modellprojekten in anderen Kommunen.
Einige Kommunen haben daher bereits in den letzten Jahren Maßnahmen entwickelt, um dem
Bedarf an Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und –bewerbern gerecht zu werden.
Dazu zählen neben der dezentralen Unterbringung, der sozialpädagogischen Betreuung, der
Öffnung der Regelangebote für diesen Personenkreis (z.B. Deutschkurse) auch die Entwicklung
möglicher Arbeitsmarktzugänge.
- 4 -
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich ihrer integrations- und sozialpolitischen
Verantwortung und bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen
die Zielgruppe der Asylbewerberinnen und –bewerber mit ein.
Mit der dezentralen Unterbringung wurde bereits ein erster und wichtiger Schritt
unternommen, um Asylbewerberinnen und –bewerber aus der Isolation herauszuholen und eine
stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daneben sind jedoch noch
weitere Maßnahmen zur Ermöglichung der Teilhabe an Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt
nötig.
Im Auftrag der zuständigen Fachdezernent/innen wurde eine verwaltungsübergreifende
Arbeitsgruppe (Amt für Prävention und Soziales und Amt für Interkulturelles und
Internationales) gebildet, die weitere notwendige Schritte für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt erarbeiten soll. Am 30.09.2013 wurde ein Fachgespräch „Handlungsempfehlungen
zur sozialpädagogischen Betreuung von Asylbewerberinnen und –bewerbern“ durchgeführt, an
dem die bereits im AK Migration und Soziales vernetzten Fachstellen und weitere Expertinnen
und Experten aus Kommune, Land und Bund (Hessischer Flüchtlingsrats, Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge) teilgenommen und ihre Expertise eingebracht haben.
In der Nachbereitung empfiehlt die AG: „Darmstadt muss zusätzlich zu den Regelleistungen für
Asylsuchende Unterstützungsstrukturen schaffen, die den Menschen die notwendigen Zugänge
zu weiterführenden Hilfen und Unterstützungsangeboten ermöglichen.“ Und: „Als erster Schritt
wird vorgeschlagen, eine Clearing- und Koordinationsstelle einzurichten, die neben der
Bedarfsermittlung im Einzelfall auch die Akquise von Drittmitteln und die Öffnung der
bestehenden Leistungsangebote für den Personenkreis der Asylsuchenden zur Aufgabe haben
wird“.
Folgende Aufgaben beinhaltet die Projektstelle:
Vernetzung und Koordination:
Clearing- und Bedarfsermittlung bei allen dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern mit Hilfe interkultureller Vermittlungskräfte
Aufbau von Vernetzungen und Kooperationen der in diesem Bereich tätigen Institutionen
Öffnung der Regelangebote für diesen Personenkreis insbesondere im Bereich der Sprach -
und Alphabetisierungskurse sowie weiterer Bildungsangebote
Förderung der Möglichkeit von Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten
Durchführung von Maßnahmen zur Integration von Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Anlaufstelle für Fachkräfte und Institutionen, die mit den Asylsuchenden arbeiten
- 5 -
Schnittstelle zur Kommune
Bündelung und Koordination der in Darmstadt zur Verfügung stehenden Ressourcen in
verschiedenen Bereichen
Personell: Integrationsassistentinnen und -assistenten, Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren aus den Migrantenselbstorganisationen
Maßnahmen: IB Sprachkurse, ESF Sprachkurse, VHS
Netzwerke: AK „Migration und Sozialarbeit“, AK „Migration und Gesundheit“,
Ausländerbeirat, Psychosozialer Beirat
Angebote: Darmstadt Teilhabekarte
Institutionen: Diakonisches Werk Darmstadt Flüchtlingsberatung, Aufnahme- und
Beratungszentrum beim staatlichen Schulamt „Seiteneinsteigerklassen“
Initiierung und Koordinierung der Einbeziehung von Ehrenamtlichen
Einzelfallhilfe:
Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten
Beratung in allen Lebenslagen und Konfliktsituationen
Beratung und Begleitung bei Schul- und Kindergartenanmeldung, Arztbesuchen und
Amtswegen
Vermittlung und Kooperation mit Ansprechpersonen aus dem Sozial- und Pädagogikbereich
Vermittlung und Koordination von Lernunterstützung
Unterstützung des zu betreuenden Personenkreises bei z.B. Behördengängen,
Wohnungssuche, freiwilliger Rückkehr etc.
Das Projekt, das federführend im Amt für Soziales und Prävention bearbeitet wird, soll über
einen noch zu bestimmenden Träger zur Umsetzung gelangen. Die hierfür notwendigen
Haushaltsmittel werden unter der Kostenstelle 050-002-1000, SK 7128000, KT 3131-10
etatisiert.
Darmstadt, den 27.11.13
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Kämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0416
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.11.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00