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2013/0416

Pilotprojekt Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Darmstadt

Magistratsvorlage 27.11.2013

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2013/0416

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2013/0416

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassun g Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2013/0416 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 313100 
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3131-10 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Pilotprojekt Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und 
Asylbewerbern in Darmstadt  
 
Vorlage vom: 27.11.2013  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Projektes Sozialpädagogische Beratung und 
Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. 
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter der Kostenstelle 050 -002-1000, SK 
7128000, KT 3131-10 ab dem HH-Jahr 2014 in Höhe von 50.000 Euro etatisiert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründungseite zur Magistratsvorlage vom 27.11.13: 
 
Während die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Neuzugewanderten und bereits 
zugewanderten Personen durch das Zuwanderungsgesetz geregelt ist und von den  
Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdiensten als gesetzlicher Auftrag 
durchgeführt wird, gibt es für die Gruppe der Asylbewerberinnen und –bewerber keine 
gesetzlich vorgegebenen Integrationsangebote. Dies ist der Logik des Gesetzgebers geschuldet, 
der nicht von einem dauerhaften Aufenthalt dieser Zielgruppe in Deutschland ausgeht und 
daher auch Integrationsangebote als nicht notwendig ansieht.  
 
Die Integrationspolitik sowohl des Bundes als auch des Landes Hessen sieht 
Asylbewerberinnen und –bewerber nicht als ihre Zielgruppe an und bezieht sie daher auch im 
Jahr 2014 nicht in ihre Förderprogramme (Bund-BAMF / Land-Integrationsministerium) mit 
ein. Darüber hinaus laufen die EU-Fördermittel über den ESF, durch die einige Träger in den 
letzten Jahren Maßnahmen wie Deutschkurse für Asylbewerberinnen und –bewerber anbieten 
konnten, ebenfalls Mitte 2014 aus.  
Das bedeutet, dass neben den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerberinnen und –bewerbern künftig noch weniger 
Angebote im gesundheitlichen, sozialen und Bildungsbereich zur Verfügung stehen.  
 
Gleichwohl benötigt diese Zielgruppe gerade aufgrund der meist traumatischen 
Fluchterfahrungen mehr psychosoziale und sozialpädagogische Betreuung.  Kommunen sind 
daher bereits aus rein humanitären Gründen gefordert, über die Regelleistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz hinaus Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Integration von 
Asylbewerber/innen zu entwickeln. 
 
Neben dem humanitären Aspekt ist für die Kommunen der finanzielle Aspekt, nämlich die 
Folgekosten der Exklusion an gesellschaftlicher Teilhabe, nicht zu unterschätzen: der 
Ausschluss aus den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und insbesondere aus 
dem Arbeitsmarkt kann zur Verschärfung psychischer Störungen führen, was wiederum die 
Sozialkassen belastet. Durch präventive und integrative Maßnahmen können Folgekosten im 
Gesundheits- und sozialen Bereich verringert werden. Durch die Entwicklung möglicher 
Arbeitsmarktzugänge sind nachweislich Einsparungen zu erzielen. Dies zeigen Erfahrungen aus 
Modellprojekten in anderen Kommunen. 
 
Einige Kommunen haben daher bereits in den letzten Jahren Maßnahmen entwickelt, um dem 
Bedarf an Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und –bewerbern gerecht zu werden. 
Dazu zählen neben der dezentralen Unterbringung, der sozialpädagogischen Betreuung, der 
Öffnung der Regelangebote für diesen Personenkreis (z.B. Deutschkurse) auch die Entwicklung 
möglicher Arbeitsmarktzugänge.

- 4 - 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich ihrer integrations- und sozialpolitischen 
Verantwortung und bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen 
die Zielgruppe der Asylbewerberinnen und –bewerber mit ein.  
 
Mit der dezentralen Unterbringung  wurde bereits ein erster und wichtiger Schritt 
unternommen, um Asylbewerberinnen und –bewerber aus der Isolation herauszuholen und eine 
stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daneben sind jedoch noch 
weitere Maßnahmen zur Ermöglichung der Teilhabe an Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt 
nötig.  
 
Im Auftrag der zuständigen Fachdezernent/innen wurde eine verwaltungsübergreifende 
Arbeitsgruppe (Amt für Prävention und Soziales und Amt für Interkulturelles und 
Internationales) gebildet, die weitere notwendige  Schritte für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt erarbeiten soll. Am 30.09.2013 wurde ein Fachgespräch „Handlungsempfehlungen 
zur sozialpädagogischen Betreuung von Asylbewerberinnen und –bewerbern“ durchgeführt, an 
dem die bereits im AK Migration und Soziales vernetzten Fachstellen und weitere Expertinnen 
und Experten aus Kommune, Land und Bund (Hessischer Flüchtlingsrats, Bundesamtes für 
Migration und Flüchtlinge) teilgenommen und ihre Expertise eingebracht haben.  
 
In der Nachbereitung empfiehlt die AG: „Darmstadt muss zusätzlich zu den Regelleistungen für 
Asylsuchende Unterstützungsstrukturen schaffen, die den Menschen die notwendigen Zugänge 
zu weiterführenden Hilfen und Unterstützungsangeboten ermöglichen.“ Und: „Als erster Schritt 
wird vorgeschlagen, eine Clearing- und Koordinationsstelle einzurichten, die neben der 
Bedarfsermittlung im Einzelfall auch die Akquise von Drittmitteln und die Öffnung der 
bestehenden Leistungsangebote für den Personenkreis der Asylsuchenden zur Aufgabe haben 
wird“. 
 
Folgende Aufgaben beinhaltet die Projektstelle: 
 
Vernetzung und Koordination: 
 Clearing- und Bedarfsermittlung bei allen dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen 
und Asylbewerbern mit Hilfe interkultureller Vermittlungskräfte 
 Aufbau von Vernetzungen und Kooperationen der in diesem Bereich tätigen Institutionen 
 Öffnung der Regelangebote für diesen Personenkreis insbesondere im Bereich der Sprach - 
und Alphabetisierungskurse sowie weiterer Bildungsangebote 
 Förderung der Möglichkeit von Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten 
 Durchführung von Maßnahmen zur Integration von Leistungsberechtigten nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz 
 Anlaufstelle für Fachkräfte und Institutionen, die mit den Asylsuchenden arbeiten

- 5 - 
 Schnittstelle zur Kommune 
 Bündelung und Koordination der in Darmstadt zur Verfügung stehenden Ressourcen in 
verschiedenen Bereichen  
Personell: Integrationsassistentinnen und -assistenten, Multiplikatorinnen und 
Multiplikatoren aus den Migrantenselbstorganisationen  
      Maßnahmen: IB Sprachkurse, ESF Sprachkurse, VHS 
      Netzwerke: AK „Migration und Sozialarbeit“, AK „Migration und Gesundheit“,  
      Ausländerbeirat, Psychosozialer Beirat 
      Angebote: Darmstadt Teilhabekarte 
      Institutionen: Diakonisches Werk Darmstadt Flüchtlingsberatung, Aufnahme- und 
      Beratungszentrum beim staatlichen Schulamt „Seiteneinsteigerklassen“ 
 Initiierung und Koordinierung der Einbeziehung von Ehrenamtlichen  
 
Einzelfallhilfe: 
 Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten  
 Beratung in allen Lebenslagen und Konfliktsituationen 
 Beratung und Begleitung bei Schul- und Kindergartenanmeldung, Arztbesuchen und 
Amtswegen  
 Vermittlung und Kooperation mit Ansprechpersonen aus dem Sozial- und Pädagogikbereich 
 Vermittlung und Koordination von Lernunterstützung 
 Unterstützung des zu betreuenden Personenkreises bei z.B. Behördengängen, 
Wohnungssuche, freiwilliger Rückkehr etc. 
 
 
Das Projekt, das federführend im Amt für Soziales und Prävention bearbeitet wird, soll über 
einen noch zu bestimmenden Träger zur Umsetzung gelangen. Die hierfür notwendigen 
Haushaltsmittel werden unter der Kostenstelle 050-002-1000, SK 7128000, KT 3131-10 
etatisiert. 
 
Darmstadt, den 27.11.13 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Kämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0416
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.11.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00