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SV-2012/0063

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. August 2012 betr. Stand Inklusion in Darmstadt

Große Anfragen 04.09.2012

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SV-2012/0063

4559 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0063 
 
 
 
 
SPD-S TAD TVEROR DNETE NFR AK TION  DARMS TAD T    SPD-S tadtv erord nete nf raktion Darm stadt 
Wilhel min enstr . 7 a 
642 83 Dar ms ta dt 
 
Fon: 0 61 51 – 2 79 02 75 
Fax: 0 61 51 – 2 79 02 71 
info @s pd frakt ion-d a. de 
www.spd frakt ion-d a. de 
 
Sparka ss e D arm sta dt 
BLZ: 50 8 5 01 50 
Konto: 8 00 63 77 
 
 
Große Anfr age 
 
 
Stand  Inklus ion in Da rm sta dt 
 
 
1. Wie viele Kinder  mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf we rden im S chuljahr 
2012/2013 mit Wohnsitz in Darmstadt  an einer R egelschu le unterrichtet (mit der 
Bitte um Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde r schwerpunkt)? Wie  weit ist die 
Stadt Darmstadt no ch v on der  Vorga be de r UN-Be hindertenrechtskon vention 
entfernt, die eine Inklu sion squote  von  mindesten s 80 % for dert? 
 
2. Wie viele Kinder  mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf,  die in der Grun ds chule am 
gemeinsamen Unterricht teilnahmen, wur den im Schuljahr 2012/2013 auch in die 
Sekundarstufe I einer  Regel schu le übern ommen? 
 
3. In wie vielen  Fällen  konnte der  För derbe darf von den Kindern, die am gemeinsamen 
Unterricht teilnehmen, aufgeho ben wer den? 
 
4. Bei wie vielen F örde rschü lern konnte der F örder b edarf aufgeho ben werden? 
 
5. Wie viele Kinder  mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf ver ließen mit der  
Vollen dung de s Schu ljahre s 2011/2012 die S chule ? Wie viele  Kinder verließen die 
Schule mit einem Schu labs chlu ss (mit der Bitte u m Aufschlü sse lung nach A bsch lus s)? 
 
6. In wie vielen  Fällen  konnte im Schu ljahr 2012/20 13 dem Wunsch  der Eltern , ihr 
Kinder mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m gemeinsamen Unterricht an einer  
Grundschu le zu bes chulen, ni cht entspr ochen we rden (mit de r Bitte um 
Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde rschwe rpu nkt)? Warum wurde dem 
Elternwil len nicht ents pro chen? 
 
7. In wie vielen  Fällen  konnte im Schu ljahr 2012/20 13 dem Wunsch  der Eltern , ihr 
Kinder mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m gemeinsamen Unterricht an einer  
weiterführenden Schule  zu be schu len, nicht ents prochen we rden (mit der Bitte um 
Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde rschwe rpu nkt)? Warum wurde dem 
Elternwil len nicht ents pro chen? 
 
8. Wie viele son derpä dagogis che Fachkräfte gibt e s in Darmstadt? Wie viele 
Voll zeitstel len fal len da von  auf Regel schu len? 
 
9. An wie vielen Grun ds chulen, die Rege ls chulen sind, sin d Maßnahmen getr offen 
worden, um eine  komp lette Barrierefreiheit zu  e rreichen? Wel che weiteren

2 
Planungen gibt e s an den Grund schulen , die n och  nicht komp lett barrieref rei sin d? 
Welche Maßnahmen sind hier  im Schul bausanieru ngsprog ramm sch on vorge sehen? 
 
10. An wie vielen weiterführen den Schu len, die  Rege lschu len sin d, sin d Maßnahmen 
getroffen wor den, um eine k omplette Bar rierefre iheit zu erreichen? We lche 
weiteren Maßnahmen sind an den weiterführen de n Schulen in Planung, die noch  
nicht komplett barrierefrei  sind ? Welche  Maßnah men sind hier im 
Schulbausanierung sp rogramm schon vo rgesehen? 
 
11. Welche Maßnahmen hat die Stadt Darmsta dt ergr iffen, um integrativ be schu lten 
Kindern mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m Anschlu ss an die Schu lzeit den  
Einstieg in die a llgemeine A rbeitswe lt zu erm ögli chen? 
 
12. Welche In vestitionen in we lcher H öhe sin d für we itere bauliche Maßnahmen für die 
folgenden  Jahre gep lant, um das langfristige Ziel  der inklu siven S chule zu 
erreichen? 
 
13. Wie viele zusätzli che Räume wer den an wel chen Schulen dur ch da s langf ristig 
gesetzte Ziel  der Ink lusion  benötigt? We lche Mittel stehen dafür im Hausha lt bereit 
und welche Mittel so llen zukünftig im Hau shalt fü r das Jahr 2013 be reitgestel lt 
werden? 
 
14. Welche Maßnahmen hat die Stadt umgesetzt bzw . sind in Planung fü r ein 
wohnortnahes Bi ldungsange bot für  Schüle rinnen und Schüler  mit 
sonder pädag ogischen F örd erbe darf? Wie definiert  der Magistrat in die sem Kontext 
wohnortnah? 
 
15. Wie bereitet die Stadt die Um setzung integrative r Maßnahmen mit dem Ziel  der  
Inklusion a ls  Schulträger  mit den Rege ls chulen vo r? 
 
16. Gibt es rege lmäßige Ab stimmungen mit den Schu l leitungen und dem  staatlichen 
Schulamt über die Um setzungen und Vor bereitung eines inklusi ven 
Regels chulbetrie bs ? 
 
Darmstadt, 30. August  2012 
 
 
Horst- A dal bert Härter    Hanno Benz 
Moritz Röd er     (Fraktionsv orsitzen der) 
Heinrich Hausmann 
(Stadtvero rdnete)

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Bürgermeister 
Rafael Reißer 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Bürgermeister 
Rafael Reißer 
  
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstraße 7a 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt  
Telefon: 06151 13-2301 – 04  
Telefax: 06151 13-2214  
Internet: http://www.darmstadt.de  
E-Mail: buergermeister@darmstadt.de 
 
Datum: 
 
   29. November 2012 
 
 
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. August 2012 
Stand Inklusion in Darmstadt 
 
 
Sehr geehrte Damen, 
sehr geehrte Herren, 
 
Ihre o. g. Große Anfrage vom 30.08.2012 beantworte ich wie folgt: 
 
Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger und somit zuständig für die „äußere Schulver- 
waltung“ zu den an sie gerichteten Fragen auf keine eigenen Daten/Informationen zurückgreifen kann, 
wurde das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt – Dieburg und die Stadt Darmstadt, zu-
ständig für die „Innere Schulverwaltung“, um Unterstützung gebeten. Von dort liegen uns jedoch nur 
teilweise vollständige Angaben vor. Diese geben wir in den Antworten an Sie weiter. 
 
Die Fragen 9, 10, 12 – 16 wurden vom Dezernat III, Immobilienmanagement Darmstadt/IDA und die  
Frage 11 vom Dezernat V, Jugendamt beantwortet. 
 
Frage 1: 
 
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Schuljahr 2012/2013 mit 
Wohnsitz in Darmstadt an einer Regelschule unterrichtet (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach 
Schule und Förderschwerpunkt)? Wie weit ist die Stadt Darmstadt noch von der Vorgabe der UN 
Behindertenrechtskonvention entfernt, die eine Inklusionsquote von mindestens 80 % fordert? 
 
Antwort: 
 
In diesem Schuljahr werden 173 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische 
Förderung an allgemeinen Schulen in Darmstadt unterrichtet.                                                           …

2 
Ca. 75 % haben den Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Zur Aufschlüsselung nach 
Schule, Förderschwerpunkt und Inklusionsquote stellte mir das Staatliche Schulamt keine Daten zur 
Verfügung. 
 
Frage 2: 
 
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in der Grundschule am gemeinsamen 
Unterricht teilnahmen, wurden im Schuljahr 2012/2013 auch in die Sekundarstufe I einer Regelschule 
übernommen? 
 
Antwort: 
 
Übernommen wurden 17 Schüler(innen). 
 
Frage 3: 
 
In wie vielen Fällen konnte der Förderbedarf von den Kindern, die am gemeinsamen Unterricht teil-
nehmen, aufgehoben werden?  
 
Antwort: 
 
Bei 4 Schüler(innen) konnte der Förderbedarf aufgehoben werden. 
 
Frage 4: 
 
Bei wie vielen Förderschülern konnte der Förderbedarf aufgehoben werden?  
 
Antwort: 
 
Bei 42 Schüler(innen) konnte der Förderbedarf aufgehoben werden. 
 
Frage 5: 
 
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verließen mit der Vollendung des Schuljahres 
2011/2012 die Schule? Wie viele Kinder verließen die Schule mit einem Schulabschluss (mit der Bitte 
um Aufschlüsselung nach Abschluss)? 
 
Antwort: 
 
Zum Ende des Schuljahres 2011/2012 verließen insgesamt 70 Schüler(innen) mit sonderpädagogi- 
schem Förderbedarf eine Förderschule in Darmstadt, mit Schulabschluss 61 Schüler(innen) (davon 38 
mit Förderschulabschluss, 5 mit Hauptschulabschluss, 18 mit qualifiziertem Hauptschulabschluss), 
ohne Schulabschluss 9 Schüler(innen). 
 
Frage 6: 
 
In wie vielen Fällen konnte im Schuljahr 2012/2013 dem Wunsch der Eltern, ihr Kind mit sonderpäda- 
gogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule zu beschulen, nicht ent-
sprochen werden (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Schule und Förderschwerpunkt)? Warum 
wurde dem Elternwillen nicht entsprochen? 
 
Antwort: 
 
In 5 Fällen, alle Förderschwerpunkt Lernen. 
 
Frage 7: 
 
In wie vielen Fällen konnte im Schuljahr 2012/2013 dem Wunsch der Eltern, ihr Kind mit sonderpäda- 
gogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an einer weiterführenden Schule zu beschulen, 
nicht entsprochen werden (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Schule und Förderschwerpunkt)? 
Warum wurde dem Elternwillen nicht entsprochen? 
 
…

3 
Antwort:  
In 5 Fällen konnte dem Elternwillen nicht entsprochen werden. 
 
Frage 8: 
 
Wie viele sonderpädagogische Fachkräfte gibt es in Darmstadt? Wie viele Vollzeitstellen fallen davon 
auf Regelschulen? 
 
Antwort: 
 
In Darmstadt arbeiten an den 4 Förderschulen 116 Förderschullehrkräfte, davon sind 34,5 Lehrkräfte 
an der allgemeinen Schule eingesetzt. 
 
Die folgenden Fragen (9, 10, 12 – 16) wurden vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
(IDA) in Zusammenarbeit mit dem Schulamt beantwortet: 
 
Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die derzeit 
vorhandene Definition von Barrierefreiheit darzustellen. 
 
Barrierefreiheit wird im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 wie folgt formuliert: „Niemand darf wegen 
seiner Behinderung benachteiligt werden. Die gesetzlichen Grundlagen werden über die entsprechen- 
den Landesbauordnungen geregelt.“ 
 
Definitionen zum Begriff „Barrierefreiheit“ findet man zahlreich in der Literatur und im Internet. So 
definiert z. B. „barrierefrei.de“: 
 
„Doch was heißt das eigentlich – barrierefrei? 
  
Ziel des barrierefreien Bauens ist, einen Lebensraum so zu gestalten, dass sowohl dem Bedarf von 
Menschen mit Behinderungen als auch den Realitäten des Älterwerdens und den damit verbundenen 
Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen Rechnung getragen wird. Barrierefreiheit definiert sich als 
eine soziale Dimension. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbst-
bestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt 
menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personen-
gruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein. 
 
Definition:
 
„Barrierefrei“ bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, 
betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen 
kann.  
 
Mit einer einzelnen baulichen Veränderung, zum Beispiel dem Einbau einer Rollstuhlrampe, lässt sich 
dabei Barrierefreiheit nur in den seltensten Fällen verwirklichen.  
 
Eine Wohnung ist zum Beispiel nur dann barrierefrei, wenn das auch für den Zugang zum Haus, den 
Weg zur Müll-Tonne oder zum Parkhaus gilt und wenn in diesem Haus auch jeder Nachbar von jedem 
Nachbarn besucht werden kann. Barrierefreies Planen und Gestalten hat dabei immer auch eine 
vorsorgende Dimension. Der normale Lebensablauf eines jeden Menschen muss dabei berücksichtigt 
werden. Die Herausforderung ist, eine Wohnung und ihr Umfeld so zu gestalten, dass man darin alt 
werden kann oder mit eingeschränkter Mobilität selbstständig und unabhängig darin wohnen kann.“ 
 
 
 
…

4 
Eine weitere Art der Definition lautet:  
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, 
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommuni-
kationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in 
der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
zugänglich und nutzbar sind.“ 
 
Da es die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein Ideal, dem sich die Realität 
nur annähern kann. Insbesondere die Natur selbst schafft immer wieder Barrieren, die auch von nicht 
behinderten Menschen nur schwer zu überwinden sind. Alle durch Leistungseinschränkungen bewirk-
ten Handicaps durch technische Maßnahmen zu kompensieren, ist unmöglich - widerspräche zudem 
auch anderen Idealen, insbesondere auch unter den Aspekten der Inklusion. 
 
Seit Beginn des Schulbausanierungsprogramms werden bei Neubauten, Gebäudesanierungen oder 
Umbauten im Bestand Belange der Barrierefreiheit unter Beachtung der Hessischen Bauordnung 
(HBO) berücksichtigt. 
 
Hier werden die vorhandenen baulichen Anlagen und Gebäudestrukturen sowie etwaigen rechtlichen 
Einschränkungen (Denkmalschutz) im Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit des Aufwands zum 
Ergebnis geprüft und über die Art der Umsetzung entschieden. 
 
Ein Großteil der Schulen konnte bereits mit barrierefreien Zugängen, Aufzugsanlagen und behinder- 
tengerechten Toiletten ausgestattet werden. Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierungen an 
Förderschulen, wie z. B. der Christoph-Graupner-Schule und der Herderschule, ist vorgesehen, die 
Belange der Barrierefreiheit mit den spezifischen Anforderungen für Rollstuhlbenutzer, Blinde und 
Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte und Kinder mit sonstigen Behinderun- 
gen zu berücksichtigen. Der Hauptfokus liegt hier eindeutig auf bewegungseingeschränkten Menschen. 
Leitsysteme für stark Sehbehinderte sind derzeit nicht Standard. 
 
Frage 9: 
 
An wie vielen Grundschulen, die Regelschulen sind, sind Maßnahmen getroffen worden, um eine kom-
plette Barrierefreiheit zu erreichen? Welche weiteren Planungen gibt es an den Grundschulen die noch 
nicht komplett barrierefrei sind? Welche Maßnahmen sind hier im Schulbausanierungsprogramm 
schon vorgesehen? 
 
Antwort: 
 
Unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten Begriffsbestimmung ist keine der Darmstädter Schulen 
„zu 100 %“ barrierefrei. 
 
Mit dem Hauptfokus auf bewegungseingeschränkte Menschen wurden jedoch seit 2003 im Rahmen 
des Schulbausanierungsprogramms sowie anderer Bauprogramme an 13 Grundschulen (+ 2 Förder-
schulen mit Grundstufe) entweder „barrierefreie“ Neubauten oder bauliche Maßnahmen zur Erlangung 
von einer größtmöglichen Barrierefreiheit umgesetzt.  
 
Je nach Anforderungen wurden Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge zu Schulgebäuden (Ram-
pen) und barrierefreie Zugänge zu Klassenräumen (Aufzüge) und behindertengerechte Toiletten ge-
baut. 
 
Im Rahmen des Schulbausanierungsplans (SSPs) konnte bisher nur ein Teil der geplanten Gesamtsa- 
nierungen an Grundschulen umgesetzt werden. Die erreichte bauliche Barrierefreiheit differenziert sich 
an den Grundschulen wie folgt: 
…

5 
Neubauten „barrierefrei“:  
Heinrich-Heine-Schule sowie Christian-Morgenstern-Schule, bis auf die konstruktive Grundstruktur. 
 
Erweiterungsbauten „barrierefrei“, als Anbau oder Einzelbauten: 
 
Wilhelm-Busch-Schule , Georg-August-Zinn-Schule, Käthe-Kollwitz-Schule, Andersenschule, Friedrich-
Ebert-Schule, Frankensteinschule, Turnhalle Goetheschule, Schillerschule. 
 
Umfängliche Sanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“: 
 
Bessunger Schule, Andersenschule, Schillerschule (aktuell im Bau), (Förderschulen, Grundstufe mit   
Sek. 1: Nebengebäude Herderschule, Ernst-Elias-Niebergall-Schule Block A und F). 
 
Teilsanierungen, je nach Baustruktur (teil-)barrierefrei: 
 
Friedrich-Ebert-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule. 
 
Je nach Anforderung können an diesen Grundschulen weitere, ergänzende Maßnahmen zur Barriere-
freiheit (z. B. Leitsysteme, Bodenindikatoren, akustische Aufrüstung o. ä.) umgesetzt werden. Sobald 
entsprechende Anforderungen gestellt werden, wird umgehend geprüft, inwieweit Sofortmaßnahmen 
aus Mitteln des gültigen Wirtschaftsplanes umgesetzt werden können. Dies hat gegebenenfalls eine 
Umverteilung der Mittel zur Folge. Da aber neben dem Brandschutz auch die Barrierefreiheit eine ent-
sprechend hohe Priorität hat, wird hier je nach Bedarf eine Mittelverschiebung veranlasst. 
 
Derzeit ist dem Immobilienmanagement kein Fall bekannt, bei dem eine Anforderung zur Ergänzung 
der Barrierefreiheit in Schulgebäuden nicht rechtzeitig vor Antritt des Schulbesuches der entsprechen-
den Person umgesetzt wurde. 
 
Frage 10: 
 
An wie vielen weiterführenden Schulen, die Regelschulen sind, sind Maßnahmen getroffen worden, um 
eine komplette Barrierefreiheit zu erreichen? Welche weiteren Maßnahmen sind an den weiterführen- 
den Schulen in Planung, die noch nicht komplett barrierefrei sind? Welche Maßnahmen sind hier im 
Schulbausanierungsprogramm schon vorgesehen? 
 
Antwort: 
 
Mit dem Hauptfokus auf bewegungseingeschränkte Menschen (siehe oben) wurden seit 2003 im 
Rahmen des Schulbausanierungsprogramms sowie anderer Bauprogramme an 14 weiterführenden 
Schulen entweder barrierefreie Neubauten oder bauliche Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefrei- 
heit umgesetzt. Je nach Anforderungen wurden Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge zu 
Schulgebäuden (Rampen) und barrierefreie Zugänge zu Klassenräumen (Aufzüge) und behindertenge- 
rechte Toiletten gebaut. 
 
Im Rahmen des SSPs konnte bisher nur ein Teil der geplanten Gesamtsanierungen an weiterführenden 
Schulen umgesetzt werden. Die erreichte bauliche Barrierefreiheit differenziert sich an den weiterfüh-
renden Schulen wie folgt: 
 
Neubauten, „barrierefrei“: 
 
Bertolt-Brecht-Schule, 1. BA Naturwissenschaften, 2. BA beschlossen.  
Erich Kästner Schule, Sek. I in Kranichstein, Gutenbergschule, Block F. 
 
Erweiterungsbauten „barrierefrei“ als Anbau oder Einzelbauten: 
 
Mensen und Ganztagsbereiche an Mornewegschule, Bernhard-Adelung-Schule, Georg-Büchner-Schule, 
Stadtteilschule Arheilgen (incl. Naturwissenschaften), Wilhelm-Leuschner-Schule, Naturwissenschaften, 
Werkstätten am Berufsschulzentrum Mitte (z. Z. im Bau). 
…

6 
Umfängliche Sanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“:  
Eleonorenschule, Lichtenbergschule, Georg-Büchner-Schule, Gebäude Kyritzschule, Gutenbergschule 
Block A. 
 
Teilsanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“: 
 
Bernhard-Adelung-Schule, Berufsschulzentrum Mitte (Erasmus-Kittler-Schule, Peter-Behrens-Schule). 
 
Je nach Anforderung können an diesen Schulen weitere ergänzende Maßnahmen zur Barrierefreiheit     
(z. B. Leitsysteme, Bodenindikatoren, akustische Aufrüstung o. ä.) umgesetzt werden. Sobald ent-
sprechende Anforderungen gestellt werden, wird umgehend geprüft, inwieweit Sofortmaßnahmen aus 
Mitteln des gültigen Wirtschaftsplanes umgesetzt werden können. Dies hat gegebenenfalls eine 
Umverteilung der Mittel zur Folge. Da aber neben dem Brandschutz auch die Barrierefreiheit eine 
entsprechend hohe Priorität hat, wird hier je nach Bedarf eine Mittelverschiebung veranlasst. 
 
Derzeit ist dem Immobilienmanagement kein Fall bekannt, bei dem eine Anforderung zur Ergänzung 
der Barrierefreiheit in Schulgebäuden nicht rechtzeitig vor Antritt des Schulbesuches der entsprechen-
den Person umgesetzt wurde. 
 
Konkret wurden keine weiteren Anforderungen gestellt, bzw. weitere Sanierungen an den 14 weiterfüh-
renden Schulen und damit verbunden barrierefreie Maßnahmen sind nicht politisch beschlossen. 
 
Im SSP sind Gesamtsanierungen für die Bertolt-Brecht-Schule (Neubau und Sporthalle), Rollsporthalle 
Berufsschulzentrum Nord, Justus-Liebig-Schule (Gesamtsanierung), Mornewegschule (Gesamtsanie- 
rung), Wilhelm-Leuschner-Schule (Verwaltungsumbau und Erweiterung) vorgesehen.  
 
Als Fortsetzungsmaßnahmen sind Eleonorenschule (Gesamtsanierung), Friedrich-Ebert-Schule 
(Gesamtsanierung), Gutenbergschule (Toilettensanierung) und Lichtenbergschule (Fassadensanierung) 
geplant. Details und die Planung aller weiteren Schulbausanierungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte 
dem aktuellen Bericht zum SSP. 
 
Frage 11: 
 
Welche Maßnahmen hat die Stadt Darmstadt ergriffen, um integrativ beschulten Kindern mit 
sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Schulzeit den Einstieg in die allgemeine 
Arbeitswelt zu ermöglichen? 
 
Antwort: 
 
Für den Bereich der Schulischen Erziehungshilfe (Förderschwerpunkt: sozial-emotionale Entwicklung) ist 
einleitend festzuhalten, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt über keine öffentliche Schule für Erzie-
hungshilfe verfügt. 
 
Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der sozial-emotionalen 
Entwicklung werden im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (bestehende Maßnahmen), im Rahmen der 
inklusiven Beschulung (Maßnahmen seit dem Schuljahr 2012/13) oder durch die beiden Klassen für 
Erziehungshilfe – Tagesprojekt PETRA und Schule am Geisberg – beschult. 
 
Das Tagesprojekt PETRA richtet sich an Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse und die  
Schule am Geisberg an Schülerinnen und Schüler der Klassen sechs bis zehn. 
 
In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt, dem Jugendamt und dem Evangelischen Verein für Innere 
Mission Wiesbaden (EVIM) wurde ein individuelles Beschulungsangebot für maximal 20 Darmstädter 
Schülerinnen und Schüler geschaffen. 
…

7  
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit massiven, langfristigen Verhaltensauffälligkeiten. Kriterien         
für die Beschulung in der Schule am Geisberg sind unter anderem die Sicherstellung der Beschulung inner-   
halb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Erfüllung der Schulpflicht, schulische Elternarbeit sowie der Ver-     
zicht auf eine mögliche Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. 
 
Die Beschulung in der Schule am Geisberg zielt bei jüngeren Schülerinnen und Schüler auf die Rückführung      
in die allgemeine Schule. Ältere Schülerinnen und Schüler werden individuell auf die Berufswahl vorbereitet, 
können in der Schule am Geisberg ihren Schulabschluss erlangen und/oder werden in die Berufschule be- 
gleitet. 
 
Die Schule am Geisberg wird von Schule und Jugendhilfe gemeinsam finanziert. Das Land Hessen finan-       
ziert die Lehrerstellen. Ergänzend erfolgt die Finanzierung der Beschulung im Rahmen der Hilfe zur Er-    
ziehung nach dem SGB VIII durch das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Personensorge-
berechtigten müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. 
 
Ein weiteres Angebot als Unterstützung für Jugendliche stellt die Kompetenzagentur Darmstadt dar, sie ist 
Beratungsstelle für Berufswegplanung und wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert und vom 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 
gefördert.  
 
Der Übergang Schule – Beruf ist für Jugendliche mit problematischen Lebenslagen, z. B. fehlendem 
Schulabschluss, besonders schwierig. Hier setzt die Kompetenzagentur an. Sie berät und begleitet 
Darmstädter Jugendliche durch ein maßgeschneidertes Case-Management und betreibt enge Netzwerkar-   
beit mit allen Akteuren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Verbunden sind die Akteure der Jugendberufshilfe im Rahmen der AG § 78 SGB VIII zur Jugendberufshilfe.     
Hier werden in enger Abstimmung und nach den Bedarfslagen neue Projekte und Angebote für Jugendliche      
im Übergang Schule – Beruf entwickelt, wobei das Augenmerk verstärkt integrativ beschulten Jugendlichen     
mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt.  
 
Das Programm „Durchbruch“ – Konzept vertiefter Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an der 
Mühltalschule in Darmstadt (Schule für Lernhilfe) kann hier beispielhaft genannt werden. Ziel dieses Pro-      
jekts ist die Erhöhung der Ausbildungsreife und damit bessere Chancen auf das Einmünden in Ausbildung      
und Arbeit. Projektträger ist die Mobile Praxis, umsetzende Träger das Bildungswerk der hessischen Wirt-  
schaft und der Werkhof. Finanziert wird das Programm über das Ausbildungsbudget der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
 
Um zu verhindern, dass die Jugendlichen nach der Schule im Übergangssystem „verschwinden“ setzt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Bündelung der Koordinierung und der Netzwerkarbeit zwischen    
Schulen, Jugendhilfe, Jobcenter, Agentur für Arbeit, den Kammern, freien Trägern und Staatlichem Schul-    
amt, um präventiv und umfassend Maßnahmen ergreifen zu können.  
 
Frage 12: 
 
Welche Investitionen in welcher Höhe sind für weitere bauliche Maßnahmen für die folgenden Jahre 
geplant, um das langfristige Ziel der inklusiven Schule zu erreichen? 
 
Antwort: 
 
In einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Schuldezernenten und der Sozialdezernentin und Be-
teiligung von Staatlichem Schulamt, städtischem Schulamt, Schulleitern, Interessensvertretern (Eltern 
von Kindern mit Behinderung, Behindertenverbände) und Immobilienmanagement Darmstadt werden 
aktuell die Voraussetzungen zur Umsetzung inklusiver Schule auf organisatorischer Ebene diskutiert.  
…

8 
Die Ergebnisse werden in die Raum- und Bauplanung an Schulen einfließen. 
 
Konkrete bauliche Anforderungen an Schulgebäuden wurden bisher in der AG noch nicht formuliert, 
entsprechend können keine Kosten genannt werden. 
 
Grundsätzlich können konkrete Maßnahmen auf Anforderung kurzfristig in einem gewissen 
 Rahmen 
des Wirtschaftsplans von IDA umgesetzt werden. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen kann dann 
auch zur Folge haben, dass andere Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden müssen. 
 
Frage 13: 
 
Wie viele zusätzliche Räume werden an welchen Schulen durch das langfristig gesetzte Ziel der 
Inklusion benötigt? Welche Mittel stehen dafür im Haushalt bereit und welche Mittel sollen zukünftig 
im Haushalt für das Jahr 2013 bereitgestellt werden? 
 
Antwort: 
 
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12. 
 
Frage 14: 
 
Welche Maßnahmen. hat die Stadt umgesetzt bzw. sind in Planung für ein wohnortnahes Bildungsan- 
gebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf? Wie definiert der 
Magistrat in diesem Kontext wohnortnah? 
 
Antwort: 
 
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12. 
 
Frage 15: 
 
Wie bereitet die Stadt die Umsetzung integrativer Maßnahmen mit dem Ziel der Inklusion als Schul-
träger mit den Regelschulen vor? 
 
Antwort: 
 
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12. 
 
Frage 16: 
 
Gibt es regelmäßige Abstimmungen mit den Schulleitungen und dem staatlichen Schulamt über die 
Umsetzungen und Vorbereitung eines inklusiven Regelschulbetriebs? 
 
Antwort: 
 
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12, Absatz 1. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

9 
 
 
Verteiler: 
 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der STAVO m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen 
Büro des Bürgermeisters 
Magistratsgeschäftsstelle 
Pressestelle    (  ) zur Kenntnis 
                      (  ) zur Publikation 
Dezernat II zum Vorgang 
Dezernat III, IDA 
Dezernat V, Jugendamt 
Schulamt - Kopie für Ordner Große Anfragen

Beratungsverlauf (7)

TOP 15.1
TOP 20.1
TOP 20.1
TOP 39.1
TOP 22.1
TOP 18.1
TOP 14.1

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0063
Typ
Große Anfragen
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00