SV-2012/0063
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. August 2012 betr. Stand Inklusion in Darmstadt
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SV-2012/0063
4559 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2012/0063 SPD-S TAD TVEROR DNETE NFR AK TION DARMS TAD T SPD-S tadtv erord nete nf raktion Darm stadt Wilhel min enstr . 7 a 642 83 Dar ms ta dt Fon: 0 61 51 – 2 79 02 75 Fax: 0 61 51 – 2 79 02 71 info @s pd frakt ion-d a. de www.spd frakt ion-d a. de Sparka ss e D arm sta dt BLZ: 50 8 5 01 50 Konto: 8 00 63 77 Große Anfr age Stand Inklus ion in Da rm sta dt 1. Wie viele Kinder mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf we rden im S chuljahr 2012/2013 mit Wohnsitz in Darmstadt an einer R egelschu le unterrichtet (mit der Bitte um Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde r schwerpunkt)? Wie weit ist die Stadt Darmstadt no ch v on der Vorga be de r UN-Be hindertenrechtskon vention entfernt, die eine Inklu sion squote von mindesten s 80 % for dert? 2. Wie viele Kinder mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf, die in der Grun ds chule am gemeinsamen Unterricht teilnahmen, wur den im Schuljahr 2012/2013 auch in die Sekundarstufe I einer Regel schu le übern ommen? 3. In wie vielen Fällen konnte der För derbe darf von den Kindern, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, aufgeho ben wer den? 4. Bei wie vielen F örde rschü lern konnte der F örder b edarf aufgeho ben werden? 5. Wie viele Kinder mit son der pädagogi schem Fö rde rbedarf ver ließen mit der Vollen dung de s Schu ljahre s 2011/2012 die S chule ? Wie viele Kinder verließen die Schule mit einem Schu labs chlu ss (mit der Bitte u m Aufschlü sse lung nach A bsch lus s)? 6. In wie vielen Fällen konnte im Schu ljahr 2012/20 13 dem Wunsch der Eltern , ihr Kinder mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m gemeinsamen Unterricht an einer Grundschu le zu bes chulen, ni cht entspr ochen we rden (mit de r Bitte um Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde rschwe rpu nkt)? Warum wurde dem Elternwil len nicht ents pro chen? 7. In wie vielen Fällen konnte im Schu ljahr 2012/20 13 dem Wunsch der Eltern , ihr Kinder mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m gemeinsamen Unterricht an einer weiterführenden Schule zu be schu len, nicht ents prochen we rden (mit der Bitte um Aufschlü sse lung nach Schu le und F örde rschwe rpu nkt)? Warum wurde dem Elternwil len nicht ents pro chen? 8. Wie viele son derpä dagogis che Fachkräfte gibt e s in Darmstadt? Wie viele Voll zeitstel len fal len da von auf Regel schu len? 9. An wie vielen Grun ds chulen, die Rege ls chulen sind, sin d Maßnahmen getr offen worden, um eine komp lette Barrierefreiheit zu e rreichen? Wel che weiteren 2 Planungen gibt e s an den Grund schulen , die n och nicht komp lett barrieref rei sin d? Welche Maßnahmen sind hier im Schul bausanieru ngsprog ramm sch on vorge sehen? 10. An wie vielen weiterführen den Schu len, die Rege lschu len sin d, sin d Maßnahmen getroffen wor den, um eine k omplette Bar rierefre iheit zu erreichen? We lche weiteren Maßnahmen sind an den weiterführen de n Schulen in Planung, die noch nicht komplett barrierefrei sind ? Welche Maßnah men sind hier im Schulbausanierung sp rogramm schon vo rgesehen? 11. Welche Maßnahmen hat die Stadt Darmsta dt ergr iffen, um integrativ be schu lten Kindern mit son derpä dagogis chem För derbe darf i m Anschlu ss an die Schu lzeit den Einstieg in die a llgemeine A rbeitswe lt zu erm ögli chen? 12. Welche In vestitionen in we lcher H öhe sin d für we itere bauliche Maßnahmen für die folgenden Jahre gep lant, um das langfristige Ziel der inklu siven S chule zu erreichen? 13. Wie viele zusätzli che Räume wer den an wel chen Schulen dur ch da s langf ristig gesetzte Ziel der Ink lusion benötigt? We lche Mittel stehen dafür im Hausha lt bereit und welche Mittel so llen zukünftig im Hau shalt fü r das Jahr 2013 be reitgestel lt werden? 14. Welche Maßnahmen hat die Stadt umgesetzt bzw . sind in Planung fü r ein wohnortnahes Bi ldungsange bot für Schüle rinnen und Schüler mit sonder pädag ogischen F örd erbe darf? Wie definiert der Magistrat in die sem Kontext wohnortnah? 15. Wie bereitet die Stadt die Um setzung integrative r Maßnahmen mit dem Ziel der Inklusion a ls Schulträger mit den Rege ls chulen vo r? 16. Gibt es rege lmäßige Ab stimmungen mit den Schu l leitungen und dem staatlichen Schulamt über die Um setzungen und Vor bereitung eines inklusi ven Regels chulbetrie bs ? Darmstadt, 30. August 2012 Horst- A dal bert Härter Hanno Benz Moritz Röd er (Fraktionsv orsitzen der) Heinrich Hausmann (Stadtvero rdnete)
anlage 3
22226 Zeichen
Bürgermeister
Rafael Reißer
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bürgermeister
Rafael Reißer
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Wilhelminenstraße 7a
64283 Darmstadt
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Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
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Telefax: 06151 13-2214
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E-Mail: buergermeister@darmstadt.de
Datum:
29. November 2012
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. August 2012
Stand Inklusion in Darmstadt
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Ihre o. g. Große Anfrage vom 30.08.2012 beantworte ich wie folgt:
Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger und somit zuständig für die „äußere Schulver-
waltung“ zu den an sie gerichteten Fragen auf keine eigenen Daten/Informationen zurückgreifen kann,
wurde das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt – Dieburg und die Stadt Darmstadt, zu-
ständig für die „Innere Schulverwaltung“, um Unterstützung gebeten. Von dort liegen uns jedoch nur
teilweise vollständige Angaben vor. Diese geben wir in den Antworten an Sie weiter.
Die Fragen 9, 10, 12 – 16 wurden vom Dezernat III, Immobilienmanagement Darmstadt/IDA und die
Frage 11 vom Dezernat V, Jugendamt beantwortet.
Frage 1:
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Schuljahr 2012/2013 mit
Wohnsitz in Darmstadt an einer Regelschule unterrichtet (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach
Schule und Förderschwerpunkt)? Wie weit ist die Stadt Darmstadt noch von der Vorgabe der UN
Behindertenrechtskonvention entfernt, die eine Inklusionsquote von mindestens 80 % fordert?
Antwort:
In diesem Schuljahr werden 173 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung an allgemeinen Schulen in Darmstadt unterrichtet. …
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Ca. 75 % haben den Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Zur Aufschlüsselung nach
Schule, Förderschwerpunkt und Inklusionsquote stellte mir das Staatliche Schulamt keine Daten zur
Verfügung.
Frage 2:
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in der Grundschule am gemeinsamen
Unterricht teilnahmen, wurden im Schuljahr 2012/2013 auch in die Sekundarstufe I einer Regelschule
übernommen?
Antwort:
Übernommen wurden 17 Schüler(innen).
Frage 3:
In wie vielen Fällen konnte der Förderbedarf von den Kindern, die am gemeinsamen Unterricht teil-
nehmen, aufgehoben werden?
Antwort:
Bei 4 Schüler(innen) konnte der Förderbedarf aufgehoben werden.
Frage 4:
Bei wie vielen Förderschülern konnte der Förderbedarf aufgehoben werden?
Antwort:
Bei 42 Schüler(innen) konnte der Förderbedarf aufgehoben werden.
Frage 5:
Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verließen mit der Vollendung des Schuljahres
2011/2012 die Schule? Wie viele Kinder verließen die Schule mit einem Schulabschluss (mit der Bitte
um Aufschlüsselung nach Abschluss)?
Antwort:
Zum Ende des Schuljahres 2011/2012 verließen insgesamt 70 Schüler(innen) mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf eine Förderschule in Darmstadt, mit Schulabschluss 61 Schüler(innen) (davon 38
mit Förderschulabschluss, 5 mit Hauptschulabschluss, 18 mit qualifiziertem Hauptschulabschluss),
ohne Schulabschluss 9 Schüler(innen).
Frage 6:
In wie vielen Fällen konnte im Schuljahr 2012/2013 dem Wunsch der Eltern, ihr Kind mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule zu beschulen, nicht ent-
sprochen werden (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Schule und Förderschwerpunkt)? Warum
wurde dem Elternwillen nicht entsprochen?
Antwort:
In 5 Fällen, alle Förderschwerpunkt Lernen.
Frage 7:
In wie vielen Fällen konnte im Schuljahr 2012/2013 dem Wunsch der Eltern, ihr Kind mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an einer weiterführenden Schule zu beschulen,
nicht entsprochen werden (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Schule und Förderschwerpunkt)?
Warum wurde dem Elternwillen nicht entsprochen?
…
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Antwort:
In 5 Fällen konnte dem Elternwillen nicht entsprochen werden.
Frage 8:
Wie viele sonderpädagogische Fachkräfte gibt es in Darmstadt? Wie viele Vollzeitstellen fallen davon
auf Regelschulen?
Antwort:
In Darmstadt arbeiten an den 4 Förderschulen 116 Förderschullehrkräfte, davon sind 34,5 Lehrkräfte
an der allgemeinen Schule eingesetzt.
Die folgenden Fragen (9, 10, 12 – 16) wurden vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
(IDA) in Zusammenarbeit mit dem Schulamt beantwortet:
Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die derzeit
vorhandene Definition von Barrierefreiheit darzustellen.
Barrierefreiheit wird im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 wie folgt formuliert: „Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden. Die gesetzlichen Grundlagen werden über die entsprechen-
den Landesbauordnungen geregelt.“
Definitionen zum Begriff „Barrierefreiheit“ findet man zahlreich in der Literatur und im Internet. So
definiert z. B. „barrierefrei.de“:
„Doch was heißt das eigentlich – barrierefrei?
Ziel des barrierefreien Bauens ist, einen Lebensraum so zu gestalten, dass sowohl dem Bedarf von
Menschen mit Behinderungen als auch den Realitäten des Älterwerdens und den damit verbundenen
Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen Rechnung getragen wird. Barrierefreiheit definiert sich als
eine soziale Dimension. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbst-
bestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt
menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personen-
gruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein.
Definition:
„Barrierefrei“ bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde,
betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen
kann.
Mit einer einzelnen baulichen Veränderung, zum Beispiel dem Einbau einer Rollstuhlrampe, lässt sich
dabei Barrierefreiheit nur in den seltensten Fällen verwirklichen.
Eine Wohnung ist zum Beispiel nur dann barrierefrei, wenn das auch für den Zugang zum Haus, den
Weg zur Müll-Tonne oder zum Parkhaus gilt und wenn in diesem Haus auch jeder Nachbar von jedem
Nachbarn besucht werden kann. Barrierefreies Planen und Gestalten hat dabei immer auch eine
vorsorgende Dimension. Der normale Lebensablauf eines jeden Menschen muss dabei berücksichtigt
werden. Die Herausforderung ist, eine Wohnung und ihr Umfeld so zu gestalten, dass man darin alt
werden kann oder mit eingeschränkter Mobilität selbstständig und unabhängig darin wohnen kann.“
…
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Eine weitere Art der Definition lautet:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommuni-
kationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in
der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.“
Da es die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein Ideal, dem sich die Realität
nur annähern kann. Insbesondere die Natur selbst schafft immer wieder Barrieren, die auch von nicht
behinderten Menschen nur schwer zu überwinden sind. Alle durch Leistungseinschränkungen bewirk-
ten Handicaps durch technische Maßnahmen zu kompensieren, ist unmöglich - widerspräche zudem
auch anderen Idealen, insbesondere auch unter den Aspekten der Inklusion.
Seit Beginn des Schulbausanierungsprogramms werden bei Neubauten, Gebäudesanierungen oder
Umbauten im Bestand Belange der Barrierefreiheit unter Beachtung der Hessischen Bauordnung
(HBO) berücksichtigt.
Hier werden die vorhandenen baulichen Anlagen und Gebäudestrukturen sowie etwaigen rechtlichen
Einschränkungen (Denkmalschutz) im Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit des Aufwands zum
Ergebnis geprüft und über die Art der Umsetzung entschieden.
Ein Großteil der Schulen konnte bereits mit barrierefreien Zugängen, Aufzugsanlagen und behinder-
tengerechten Toiletten ausgestattet werden. Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierungen an
Förderschulen, wie z. B. der Christoph-Graupner-Schule und der Herderschule, ist vorgesehen, die
Belange der Barrierefreiheit mit den spezifischen Anforderungen für Rollstuhlbenutzer, Blinde und
Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte und Kinder mit sonstigen Behinderun-
gen zu berücksichtigen. Der Hauptfokus liegt hier eindeutig auf bewegungseingeschränkten Menschen.
Leitsysteme für stark Sehbehinderte sind derzeit nicht Standard.
Frage 9:
An wie vielen Grundschulen, die Regelschulen sind, sind Maßnahmen getroffen worden, um eine kom-
plette Barrierefreiheit zu erreichen? Welche weiteren Planungen gibt es an den Grundschulen die noch
nicht komplett barrierefrei sind? Welche Maßnahmen sind hier im Schulbausanierungsprogramm
schon vorgesehen?
Antwort:
Unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten Begriffsbestimmung ist keine der Darmstädter Schulen
„zu 100 %“ barrierefrei.
Mit dem Hauptfokus auf bewegungseingeschränkte Menschen wurden jedoch seit 2003 im Rahmen
des Schulbausanierungsprogramms sowie anderer Bauprogramme an 13 Grundschulen (+ 2 Förder-
schulen mit Grundstufe) entweder „barrierefreie“ Neubauten oder bauliche Maßnahmen zur Erlangung
von einer größtmöglichen Barrierefreiheit umgesetzt.
Je nach Anforderungen wurden Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge zu Schulgebäuden (Ram-
pen) und barrierefreie Zugänge zu Klassenräumen (Aufzüge) und behindertengerechte Toiletten ge-
baut.
Im Rahmen des Schulbausanierungsplans (SSPs) konnte bisher nur ein Teil der geplanten Gesamtsa-
nierungen an Grundschulen umgesetzt werden. Die erreichte bauliche Barrierefreiheit differenziert sich
an den Grundschulen wie folgt:
…
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Neubauten „barrierefrei“:
Heinrich-Heine-Schule sowie Christian-Morgenstern-Schule, bis auf die konstruktive Grundstruktur.
Erweiterungsbauten „barrierefrei“, als Anbau oder Einzelbauten:
Wilhelm-Busch-Schule , Georg-August-Zinn-Schule, Käthe-Kollwitz-Schule, Andersenschule, Friedrich-
Ebert-Schule, Frankensteinschule, Turnhalle Goetheschule, Schillerschule.
Umfängliche Sanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“:
Bessunger Schule, Andersenschule, Schillerschule (aktuell im Bau), (Förderschulen, Grundstufe mit
Sek. 1: Nebengebäude Herderschule, Ernst-Elias-Niebergall-Schule Block A und F).
Teilsanierungen, je nach Baustruktur (teil-)barrierefrei:
Friedrich-Ebert-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Schule.
Je nach Anforderung können an diesen Grundschulen weitere, ergänzende Maßnahmen zur Barriere-
freiheit (z. B. Leitsysteme, Bodenindikatoren, akustische Aufrüstung o. ä.) umgesetzt werden. Sobald
entsprechende Anforderungen gestellt werden, wird umgehend geprüft, inwieweit Sofortmaßnahmen
aus Mitteln des gültigen Wirtschaftsplanes umgesetzt werden können. Dies hat gegebenenfalls eine
Umverteilung der Mittel zur Folge. Da aber neben dem Brandschutz auch die Barrierefreiheit eine ent-
sprechend hohe Priorität hat, wird hier je nach Bedarf eine Mittelverschiebung veranlasst.
Derzeit ist dem Immobilienmanagement kein Fall bekannt, bei dem eine Anforderung zur Ergänzung
der Barrierefreiheit in Schulgebäuden nicht rechtzeitig vor Antritt des Schulbesuches der entsprechen-
den Person umgesetzt wurde.
Frage 10:
An wie vielen weiterführenden Schulen, die Regelschulen sind, sind Maßnahmen getroffen worden, um
eine komplette Barrierefreiheit zu erreichen? Welche weiteren Maßnahmen sind an den weiterführen-
den Schulen in Planung, die noch nicht komplett barrierefrei sind? Welche Maßnahmen sind hier im
Schulbausanierungsprogramm schon vorgesehen?
Antwort:
Mit dem Hauptfokus auf bewegungseingeschränkte Menschen (siehe oben) wurden seit 2003 im
Rahmen des Schulbausanierungsprogramms sowie anderer Bauprogramme an 14 weiterführenden
Schulen entweder barrierefreie Neubauten oder bauliche Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefrei-
heit umgesetzt. Je nach Anforderungen wurden Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge zu
Schulgebäuden (Rampen) und barrierefreie Zugänge zu Klassenräumen (Aufzüge) und behindertenge-
rechte Toiletten gebaut.
Im Rahmen des SSPs konnte bisher nur ein Teil der geplanten Gesamtsanierungen an weiterführenden
Schulen umgesetzt werden. Die erreichte bauliche Barrierefreiheit differenziert sich an den weiterfüh-
renden Schulen wie folgt:
Neubauten, „barrierefrei“:
Bertolt-Brecht-Schule, 1. BA Naturwissenschaften, 2. BA beschlossen.
Erich Kästner Schule, Sek. I in Kranichstein, Gutenbergschule, Block F.
Erweiterungsbauten „barrierefrei“ als Anbau oder Einzelbauten:
Mensen und Ganztagsbereiche an Mornewegschule, Bernhard-Adelung-Schule, Georg-Büchner-Schule,
Stadtteilschule Arheilgen (incl. Naturwissenschaften), Wilhelm-Leuschner-Schule, Naturwissenschaften,
Werkstätten am Berufsschulzentrum Mitte (z. Z. im Bau).
…
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Umfängliche Sanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“:
Eleonorenschule, Lichtenbergschule, Georg-Büchner-Schule, Gebäude Kyritzschule, Gutenbergschule
Block A.
Teilsanierungen, je nach Baustruktur „(teil-)barrierefrei“:
Bernhard-Adelung-Schule, Berufsschulzentrum Mitte (Erasmus-Kittler-Schule, Peter-Behrens-Schule).
Je nach Anforderung können an diesen Schulen weitere ergänzende Maßnahmen zur Barrierefreiheit
(z. B. Leitsysteme, Bodenindikatoren, akustische Aufrüstung o. ä.) umgesetzt werden. Sobald ent-
sprechende Anforderungen gestellt werden, wird umgehend geprüft, inwieweit Sofortmaßnahmen aus
Mitteln des gültigen Wirtschaftsplanes umgesetzt werden können. Dies hat gegebenenfalls eine
Umverteilung der Mittel zur Folge. Da aber neben dem Brandschutz auch die Barrierefreiheit eine
entsprechend hohe Priorität hat, wird hier je nach Bedarf eine Mittelverschiebung veranlasst.
Derzeit ist dem Immobilienmanagement kein Fall bekannt, bei dem eine Anforderung zur Ergänzung
der Barrierefreiheit in Schulgebäuden nicht rechtzeitig vor Antritt des Schulbesuches der entsprechen-
den Person umgesetzt wurde.
Konkret wurden keine weiteren Anforderungen gestellt, bzw. weitere Sanierungen an den 14 weiterfüh-
renden Schulen und damit verbunden barrierefreie Maßnahmen sind nicht politisch beschlossen.
Im SSP sind Gesamtsanierungen für die Bertolt-Brecht-Schule (Neubau und Sporthalle), Rollsporthalle
Berufsschulzentrum Nord, Justus-Liebig-Schule (Gesamtsanierung), Mornewegschule (Gesamtsanie-
rung), Wilhelm-Leuschner-Schule (Verwaltungsumbau und Erweiterung) vorgesehen.
Als Fortsetzungsmaßnahmen sind Eleonorenschule (Gesamtsanierung), Friedrich-Ebert-Schule
(Gesamtsanierung), Gutenbergschule (Toilettensanierung) und Lichtenbergschule (Fassadensanierung)
geplant. Details und die Planung aller weiteren Schulbausanierungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte
dem aktuellen Bericht zum SSP.
Frage 11:
Welche Maßnahmen hat die Stadt Darmstadt ergriffen, um integrativ beschulten Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Schulzeit den Einstieg in die allgemeine
Arbeitswelt zu ermöglichen?
Antwort:
Für den Bereich der Schulischen Erziehungshilfe (Förderschwerpunkt: sozial-emotionale Entwicklung) ist
einleitend festzuhalten, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt über keine öffentliche Schule für Erzie-
hungshilfe verfügt.
Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der sozial-emotionalen
Entwicklung werden im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (bestehende Maßnahmen), im Rahmen der
inklusiven Beschulung (Maßnahmen seit dem Schuljahr 2012/13) oder durch die beiden Klassen für
Erziehungshilfe – Tagesprojekt PETRA und Schule am Geisberg – beschult.
Das Tagesprojekt PETRA richtet sich an Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse und die
Schule am Geisberg an Schülerinnen und Schüler der Klassen sechs bis zehn.
In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt, dem Jugendamt und dem Evangelischen Verein für Innere
Mission Wiesbaden (EVIM) wurde ein individuelles Beschulungsangebot für maximal 20 Darmstädter
Schülerinnen und Schüler geschaffen.
…
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Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit massiven, langfristigen Verhaltensauffälligkeiten. Kriterien
für die Beschulung in der Schule am Geisberg sind unter anderem die Sicherstellung der Beschulung inner-
halb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Erfüllung der Schulpflicht, schulische Elternarbeit sowie der Ver-
zicht auf eine mögliche Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen.
Die Beschulung in der Schule am Geisberg zielt bei jüngeren Schülerinnen und Schüler auf die Rückführung
in die allgemeine Schule. Ältere Schülerinnen und Schüler werden individuell auf die Berufswahl vorbereitet,
können in der Schule am Geisberg ihren Schulabschluss erlangen und/oder werden in die Berufschule be-
gleitet.
Die Schule am Geisberg wird von Schule und Jugendhilfe gemeinsam finanziert. Das Land Hessen finan-
ziert die Lehrerstellen. Ergänzend erfolgt die Finanzierung der Beschulung im Rahmen der Hilfe zur Er-
ziehung nach dem SGB VIII durch das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Personensorge-
berechtigten müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Ein weiteres Angebot als Unterstützung für Jugendliche stellt die Kompetenzagentur Darmstadt dar, sie ist
Beratungsstelle für Berufswegplanung und wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
gefördert.
Der Übergang Schule – Beruf ist für Jugendliche mit problematischen Lebenslagen, z. B. fehlendem
Schulabschluss, besonders schwierig. Hier setzt die Kompetenzagentur an. Sie berät und begleitet
Darmstädter Jugendliche durch ein maßgeschneidertes Case-Management und betreibt enge Netzwerkar-
beit mit allen Akteuren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Verbunden sind die Akteure der Jugendberufshilfe im Rahmen der AG § 78 SGB VIII zur Jugendberufshilfe.
Hier werden in enger Abstimmung und nach den Bedarfslagen neue Projekte und Angebote für Jugendliche
im Übergang Schule – Beruf entwickelt, wobei das Augenmerk verstärkt integrativ beschulten Jugendlichen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt.
Das Programm „Durchbruch“ – Konzept vertiefter Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an der
Mühltalschule in Darmstadt (Schule für Lernhilfe) kann hier beispielhaft genannt werden. Ziel dieses Pro-
jekts ist die Erhöhung der Ausbildungsreife und damit bessere Chancen auf das Einmünden in Ausbildung
und Arbeit. Projektträger ist die Mobile Praxis, umsetzende Träger das Bildungswerk der hessischen Wirt-
schaft und der Werkhof. Finanziert wird das Programm über das Ausbildungsbudget der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Um zu verhindern, dass die Jugendlichen nach der Schule im Übergangssystem „verschwinden“ setzt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Bündelung der Koordinierung und der Netzwerkarbeit zwischen
Schulen, Jugendhilfe, Jobcenter, Agentur für Arbeit, den Kammern, freien Trägern und Staatlichem Schul-
amt, um präventiv und umfassend Maßnahmen ergreifen zu können.
Frage 12:
Welche Investitionen in welcher Höhe sind für weitere bauliche Maßnahmen für die folgenden Jahre
geplant, um das langfristige Ziel der inklusiven Schule zu erreichen?
Antwort:
In einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Schuldezernenten und der Sozialdezernentin und Be-
teiligung von Staatlichem Schulamt, städtischem Schulamt, Schulleitern, Interessensvertretern (Eltern
von Kindern mit Behinderung, Behindertenverbände) und Immobilienmanagement Darmstadt werden
aktuell die Voraussetzungen zur Umsetzung inklusiver Schule auf organisatorischer Ebene diskutiert.
…
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Die Ergebnisse werden in die Raum- und Bauplanung an Schulen einfließen.
Konkrete bauliche Anforderungen an Schulgebäuden wurden bisher in der AG noch nicht formuliert,
entsprechend können keine Kosten genannt werden.
Grundsätzlich können konkrete Maßnahmen auf Anforderung kurzfristig in einem gewissen
Rahmen
des Wirtschaftsplans von IDA umgesetzt werden. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen kann dann
auch zur Folge haben, dass andere Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden müssen.
Frage 13:
Wie viele zusätzliche Räume werden an welchen Schulen durch das langfristig gesetzte Ziel der
Inklusion benötigt? Welche Mittel stehen dafür im Haushalt bereit und welche Mittel sollen zukünftig
im Haushalt für das Jahr 2013 bereitgestellt werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12.
Frage 14:
Welche Maßnahmen. hat die Stadt umgesetzt bzw. sind in Planung für ein wohnortnahes Bildungsan-
gebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf? Wie definiert der
Magistrat in diesem Kontext wohnortnah?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12.
Frage 15:
Wie bereitet die Stadt die Umsetzung integrativer Maßnahmen mit dem Ziel der Inklusion als Schul-
träger mit den Regelschulen vor?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12.
Frage 16:
Gibt es regelmäßige Abstimmungen mit den Schulleitungen und dem staatlichen Schulamt über die
Umsetzungen und Vorbereitung eines inklusiven Regelschulbetriebs?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 12, Absatz 1.
Mit freundlichen Grüßen
Rafael Reißer
Bürgermeister
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Verteiler:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der STAVO m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen
Büro des Bürgermeisters
Magistratsgeschäftsstelle
Pressestelle ( ) zur Kenntnis
( ) zur Publikation
Dezernat II zum Vorgang
Dezernat III, IDA
Dezernat V, Jugendamt
Schulamt - Kopie für Ordner Große Anfragen
Beratungsverlauf (7)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0063
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 04.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00