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3991/2021

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2022-2025

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Ansehen

Anlage 2a - Erfolgsplan 2022

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Ansehen

Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2022

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Ansehen

Anlage 4 - Stellenübersicht 2022

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Ansehen

Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022

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Ansehen

Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2022

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Ansehen

Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2022ff

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Ansehen

Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2021-2025

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Ansehen

Anlage 3a - Vermögensplan 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2830 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3991/2021 
Freigabedatum 
19.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung 
fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögens-
plans erforderlich ist, wird auf 12,0 Mio. Euro festgesetzt. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   10.635.056  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  4.817.756 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzu-
stellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. 
 
Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer 
besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassen-
krediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. 
 
 
 
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:  
 
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2022  
 
2. Erfolgsplan 2022 mit Erläuterungen

3 
3. Vermögensplan 2022 mit Erläuterungen  
 
4. Stellenübersicht 2022  
 
5. Erläuterung mittelfristig e Planung 
 
6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2021 -2025 
 
7. Mittelfristiger Vermögensplan 2022 -2025

Anlage 7 - mittelfristige Vermögensplanung 2022-2025

1726 Zeichen

Anlage 7 
Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Mittelfristiger Vermögensplan 2022-2025 
Mittelbedarf 2022 2023 2024 2025 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Gesamtinvestitionen 1.080.000 0 0 0
B  Betriebsteil Philharmonie 
Gesamtinvestitionen 1.555.000 4.406.050 2.300.000 670.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Gesamtinvestitionen 1.800.000 1.800.000 0 300.000 
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 0 0 0 0
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei 3.000.000 4.000.000 2.500.000 0
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 11.500.000 11 .200.000 11.200.000 11.600.000 
Jahresverlust 1.535.447 65.819 710.775 1.681.060 
Summe 13.035.447 11.265.819 11.910.775 13.281.060 
Gesamtmittelbedarf 20.470.447 21.471.869 16.710.775 14. 251.060 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01. 700.000 94.434 -1.346.835 -1.703.810 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 3.410.000 2.485.000 2.720.000 3.125.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.255.602 3.268.600 3.281.800 3.295.200 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.199.278 1.277.000 1.352.000 1.377.700 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Bastei 0 0 0 203.000 
Summe 7.864.880 7.030.600 7.353.800 8.000.900 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 12.000.000 13.000.000 9.000.000 6.000.000 
Summe 12.000.000 13.000.000 9.000.000 6.000.000 
Gesamtmittelbereitstellung 20.564.880 20.125.034 15.00 6.965 12.297.090 
Liquide Mittel zum 31.12. 94.434 -1.346.835 -1.703.810 -1.953.970 
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.

Anlage 2a - Erfolgsplan 2022

2817 Zeichen

Anlage 2 
Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Erfolgsplan 
Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ergebnis 2020 Ergebnis 2019 Erg ebnis 2018 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.133.855 3.135.855 2.989.453 2.965.703 2.841.506 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 2.300 .000 2.300.000 3.000.000 3.000.000 
1.097.056 1.250.000 285.281 298.540 782.870 
720.701 743.876 766.698 789.177 811.320 
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 289 .537 386.058 386.058 386.058 386.058 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.817 .300 7.495.800 5.649.600 5.283.900 5.180.300 
    Sonstige Erträge 8.640 8.640 31.099 1.629.336 738.184 
Summe 10.933.234 12.184.374 9.418.736 11.387.010 10.898.732 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.410.000 3.770.000 3.671.093 3.665.433 3.648.134 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 285.000 273.000 146.689 238.708 210.725 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.040.000 1.125.000 817.428 728.404 184.697 
     Instandhaltung technische Anlagen 350.000 350.000 799.070 356.826 373.746 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 600.000 532.543 601.860 558.283 
     Versicherungen 91.300 91.300 91.311 71.400 64.000 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 172.001 123.373 159.029 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.800 18. 500 17.900 17.900 17.500 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 54.500 24.3 00 24.120 20.851 20.346 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 108.228 84.367 75.905 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 700 741 796 
     Sonstige 200.000 200.000 187.379 128.000 208.852 
Summe 2.862.600 2.855.100 2.969.370 2.444.430 1.945.878 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.256.700 7.485.8 00 5.428.117 5.531.563 4.904.198 
Ergebnisübernahme 
KÖLNKONGRESS GmbH 0 0 0 -2.030.972 -440.073 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.020.000 3.365.000 2.701.636 2.890.125 3.588.779 
    Sonstige Zinsen 50.000 50.000 127.697 39.293 24.636 
Summe 3.070.000 3.415.000 2.829.333 2.929.418 3.613.415 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -1.532.212 -2.205.672 -2.489.723 -2.249.103 -811.460 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 150.000 0 0
Sonstige Steuern 3.235 0 3.235 3.235 0
Jahresergebnis -1.535.447 -2.205.672 -2.642.958 -2.252.338 -811.460 
- 2 - 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung

Anlage 1 - Vorbemerkungen Wirtschaftsplan 2022

6346 Zeichen

Anlage 1 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2022
 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln betreibt im Wege von Vermie- 
tungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städti- 
sche Einrichtungen: 
 
 
Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : 
 
Philharmonie 
 
Gürzenich 
Rheinterrassen/Tanzbrunnen 
Flora 
Betriebsg esellschaft  
 
KölnMusik GmbH 
 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
 
 
 
Die Beteiligungen der Stadt Köln an den oben genannten Betriebsgesellschaften sind in das Ver- 
mögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eingelegt und begrün- 
den aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). 
 
Am Stammkapital der KölnMusik GmbH  ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- 
ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- 
rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für 
den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der ei- 
genbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über 
das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirt- 
schaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausge- 
wiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. 
Der 
 Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Ab- 
schreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. 
 
Die KölnMusik GmbH als Betreiberin der Kölner Philharmonie wurde von den Auswirkungen der 
Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Nachdem die Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2020 
zum Ausgleich des Corona-Verlustes Bundeshilfen in Höhe von rd. 1,7 Mio. € erhalten hat, musste 
in 2021 der städt. BKZ auf bis zu rd. 7,5 Mio. € (+rd. 1,8 Mio. €) aufgestockt werden, um eine bilan- 
zielle Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden. Die Geschäftsführung der KölnMusik GmbH 
geht in ihren Planungen für das Jahr 2022 weiterhin von einem unter Corona-Einfluss sehr zurück- 
haltenden Besucherverhalten aus. Sie prognostiziert ein nach Abzug des städt. Zuschusses ver- 
bleibendes Defizit von rd. 450 Tsd. €, das die Gesellschaft allerdings durch vorhandene Rücklagen 
decken kann. Auf Seiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung führt die Rücklagenentnahme aber 
zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. 
 
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse 
GmbH  in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das 
Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs-
zentrum Köln zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. € getätigt, 
die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- 
zieren musste.  
 
In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse 
GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- 
gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt-

verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. € um mehr als 
2,0 Mio. € über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitären 
Einrichtung führt.  
 
Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, 
die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse 
GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- 
gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmolze- 
ne Gesellschaft firmiert nunmehr unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben 
der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen 
Pachtverträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue 
Gesellschaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der de- 
fizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin be- 
stehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet.  
 
Auch die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit 
besonderer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu ei- 
nem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionspro- 
gramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Sei- 
ten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in 
Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum Köln hat entsprechend 
der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszentrum hat die 
Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die eigenbe- 
triebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darlehens ver- 
fügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Die Koelnmesse geht auch für das 
Jahr 2022 noch von einem deutlichen, Corona-geprägten Verlust aus, weitere Kapitalzuführungen 
seitens der Gesellschafter sind jedoch nicht vorgesehen. 
 
Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erbbauzinsen und dem Wegfall der Ver- 
lustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zu- 
schüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – 
wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- 
richtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ab- 
lauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der 
Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der 
Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Anlage 4 - Stellenübersicht 2022

1465 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
 
 
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen.  
Ein Mitglied wird vom Rat zum*zur Ersten Betriebsleiter*in bestellt. Ist ein*e Beigeord- 
nete*r Mitglied der Betriebsleitung, so ist er*sie Erste*r Betriebsleiter*in.  
Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beige- 
ordnete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten 
Betriebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- 
schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. 
 
Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des 
Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- 
gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz-
brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- 
triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. 
 
Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird 
durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- 
forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- 
chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. 
 
Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln kei- 
ne Stellen auszuweisen.

Anlage 2b - Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022

5891 Zeichen

2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022 
 
 
Allgemeines 
 
Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- 
schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- 
schlusses auszuweisen.  
 
 
Umsatzerlöse 
 
Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- 
congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- 
rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- 
rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins von rd. 
2,5 Mio. Euro (vorher: 341 Tsd. Euro) und über das Parkhausgelände mit einem Erbbau- 
zins von 295 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechtsvertrag aus dem 
Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 69 Tsd. Euro.  
 
 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 
 
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und 
Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 
20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt 
worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend 
mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. 
Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- 
postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- 
schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- 
schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wird der Sonderposten mit letztmali- 
ger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. € vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragsposten in 
Zukunft entfällt. Zugleich fallen in 2022 letztmalig Abschreibungen für das Gebäude Gür- 
zenich an. 
 
 
Zuschuss der Stadt Köln 
 
Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2022 ist 
im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro veranschlagt. Daneben 
sind weitere städtische Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,8 Mio. € als Zinsanteil der 
Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das Veranstatlungszentrum im Rahmen von Kapital- 
zuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 2008: 22,7 Mio. € und in 2021: 96,0 Mio. €) 
und für die Generalsanierung der Flora (40 Mio. €) aufgenommen hat. Der korrespondie- 
rende Tilgungsanteil für die Darlehen (rd. 4,5 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan be- 
rücksichtigt.  
 
 
Abschreibungen 
 
Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, das Alt-Gebäude und den Neubau des 
Gürzenichs nebst Außenaufzug sowie die auf das Sachanlagevermögen im Rheinpark 
entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der Flora sind seit 
2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,3 Mio. Euro p.a. anzusetzen.

3
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- 
standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie 
inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie sowie die Bewachung des 
Heinrich-Böll-Platzes (285 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den Instandhaltungen die 
Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen (100 Tsd. Euro), die Instandsetzung der 
Treppen in der Philharmonie (305 Tsd. Euro) sowie die klangliche Überarbeitung der Or- 
gel (134 Tsd. Euro).  
 
 
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2022 der KölnMusik. Der bei der Vor- 
lagenerstellung nur in der Entwurfsfassung vorliegende und noch nicht genehmigte Wirt- 
schaftsplan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2022 geht von einem weiterhin 
unter Corona-Einfluss stehenden Jahresfehlbetrag von 6.257 Tsd. Euro aus. Dies führt zu 
einer Abschreibung des Beteiligungswertes in gleicher Höhe. Der unter den sonstigen be- 
trieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskostenzuschuss für die KölnMusik GmbH für 
das Jahr 2022, der mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 auf 5.807 Tsd. Euro festgelegt 
wurde (Vorlage Nr. 4008/2018), wird damit um 450 Tsd. € überschritten.  
 
Die Gremien der KölnMusik GmbH werden den Wirtschaftsplan 2022 am 06.12.2022 be- 
handeln.  
 
 
Aufwendungen aus der Verlustübernahme 
 
Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen die 
Aufwendungen aus Verlustübernahme.  
 
 
Jahresergebnis 
 
Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- 
diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- 
meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen 
Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten 
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- 
führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der 
Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH 
führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. 
 
Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, 
soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- 
nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung 
zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch 
Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- 
zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende 
Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.

Anlage 3b - Erläuterungen zum Vermögensplan 2022

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2
 
 
 
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 
 
 
 
 
Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2022 zu finanzierenden 
Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- 
weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. 
 
Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 1.555 Tsd. Euro berücksichtigt 
ausschließlich mehrjährige andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in 
der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Erneuerung der 
Elektroakustischen Anlage inkl. Leitungsnetz und neuen Deckenaufbau (Kosten gesamt: 
3.898 Tsd. Euro, Ansatz 2022: 350 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleit- 
technik (Kosten gesamt: 2.260 Tsd. Euro, Ansatz 2022: 250 Tsd. Euro) sowie die Umsetzung 
eines neues Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (Kosten gesamt: 2.103 Tsd. Euro, 
Ansatz 2022: 303 Tsd. Euro). Die Erneuerung der elektronischen Schließanlage soll in 2022 
abgeschlossen werden (600 Tsd. Euro). 
 
Im Betriebsteil Gürzenich ist in 2022 die Erneuerung der Klimatechnik sowie einer Punktzug- 
anlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.080 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen 
wird die Planung für die Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Er- 
tüchtigung der OpenAir-Bühne fortgeführt. Die Investitionssumme soll sich auf insgesamt 
3.600 Tsd. € belaufen, in 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 1.800 Tsd. Euro vorgesehen. 
Der Baubeschluss für die beiden zusammenhängenden Maßnahmen soll in 2022 eingeholt 
werden. 
 
Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die 
Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- 
ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- 
tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- 
rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- 
tes mit Außengastronomie zu ermitteln und darzustellen. Dabei sollen besondere Schwer- 
punkte auf die baulichen Erfordernisse für einen wirtschaftlichen Gastronomiebetrieb sowie 
auf die haustechnischen Modernisierungsbedarfe gelegt werden. Die Ergebnisse des Pla- 
nungsauftrags sollen dem Ausschuss im Rahmen eines Workshops mit dem Ziel dargestellt 
werden, einen Baubeschluss vorzubereiten. Hierfür hat der Ausschuss die Betriebsleitung 
ermächtigt, Planungsleistungen bis zu einer Höhe von 600 Tsd. Euro in Anspruch zu neh- 
men.  
Dem Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bastei wurde eine grobe Kostenprog- 
nose von rd. 9.900 Tsd. Euro zugrunde gelegt. Da noch keine spezifischere Kostenberech- 
nung vorliegt, basiert der Wirtschaftsplan weiterhin auf der groben Prognose der Baukosten 
von 9.900 Tsd. Euro, die sich auf die Jahre 2022-2024 aufteilen. Von den veranschlagten 
Baukosten sind bisher Mittel in Höhe von rd. 400 Tsd. € abgeflossen. Die Einholung des 
Baubeschlusses verzögert sich infolge der freigelegten massiven Schäden am Tragwerk und 
ist nunmehr in 2022 geplant. Der Vermögensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme für 
das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 3.000 Tsd. Euro vor.

Anlage 5 - Erläuterungen zur Mifrifi 2022ff

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Anlage 5 
 
 
 
Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2021-2025 
 
 
 
Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit 
dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. 
 
Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- 
testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2022. Die städtischen Betriebskosten- 
zuschüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2023 und 2024 hat der Rat der Stadt Köln 
mit seinen Beschlüssen vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 4342/2019) und 23.03.2021 (Vorla- 
gen-Nr. 0531/2021) auf 5.919.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2025 wurde zu- 
nächst entsprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. 
Ein Ratsbeschluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2025 steht noch aus. Ferner be- 
rücksichtigt die Planung die Ausgleichszahlung von 10.000 Euro p.a. für die anteilige Ab- 
schreibung des von der KölnMusik GmbH als Mietereinbau errichteten Vordaches der Phil- 
harmonie. Die KölnMusik GmbH geht in ihrer mittelfristigen Wirtschaftsplanung ab 2023 wie- 
der von einem Corona-unabhängigen Geschäftsbetrieb aus. 
 
Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten 
Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- 
ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- 
len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- 
maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage, der Sprachalarmierungsanlage sowie 
die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaaldecke in der Philharmonie vor. Ferner wer- 
den die Ertüchtigung der Open-Air-Bühne und der Schirme im Tanzbrunnen fortgesetzt. Dar- 
über hinaus ist in 2025 die Erneuerung des Sternwellenzeltes im Tanzbrunnen (300 Tsd. €) 
geplant. Die Fertigstellung der General-sanierung der Bastei ist nunmehr für Ende 2024 vor- 
gesehen.

Anlage 6 - mittelfristige Erfolgsplanung 2021-2025

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Anlage 6 
Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Mittelfristiger Erfolgsplan 2021-2025 
2021 2022 2023 2024 2025 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.135.855 3.133.855 3.133.855 3.217.168 3.221.599 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
1.250.000 1.097.056 1.062.703 1.028.152 993.402 
743.876 720.701 636.069 575.100 549.400 
0 0 0 0 300.000 
    Erträge  aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 386.058 289.537 0 0 0
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 7.495.800 5.817.300 5.929.400 5.929.400 5.929.400 
    Sonstige Erträge 8.640 8.640 8.640 8.640 8.640 
Summe 12.184.374 10.933.234 10.636.812 10.541.292 10.780.842 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.770.000 3.410.000 2.485.000 2.720.000 3.125.000 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 273.000 285.000 300.000 320.000 345.000 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.125.000 1.040.000 400.000 525.000 750.000 
     Instandhaltung technische Anlagen 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 600.000 650.000 650.000 700.000 700.000 
     Versicherungen 91.300 91.300 100.000 100.000 100.000 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 0 0 0
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.500 18.800 19.500 20.500 20.500 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 24.300 54.500 55.250 56.600 57.400 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
     Sonstige 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 
Summe 2.855.100 2.862.600 2.247.750 2.445.100 2.695.900 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
     Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 7.485.800 6.256.700 6.020.500 6.140.900 6.262.600 
Ergebnisübernahme 
KölnKongress GmbH 0 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.365.000 3.020.000 3.030.000 3.110.000 3.550.000 
    Sonstige Zinsen 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 
Summe 3.415.000 3.070.000 3.080.000 3.160.000 3.600.000 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -2.205.672 -1.532.212 -62.584 -707.540 -1.681.060 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 3.235 3.235 3.235 0
Jahresergebnis -2.205.672 -1.535.447 -65.819 -710.775 -1.681.060 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Bastei 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora

Anlage 3a - Vermögensplan 2022

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Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Anlage 3 
Vermögensplan 
Mittelbedarf 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Erneuerung Klimatechnik 950.000 
Punktzuganlage 130.000 
Summe 1.080.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 250.000 
Erneuerung Elektronische Schließanlage 600.000 
ELA-Sprechanlagen/Inspizientenanlage inkl. Leitungs netz 350.000 
Beleuchtung Konzertsaaldecke 303.000 
Neuanschaffung Notenpulte 52.000 
Summe 1.555.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Ertüchtigung Open Air-Bühne 800.000 
Erneuerung Schirmaufbauten 1.000.000 
Summe 1.800.000 
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 0
Summe 0
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 3.000.000 
Summe 3.000.000 
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 11.500.000 
Jahresverlust 1.535.447 
Summe 13.035.447 
Gesamtmittelbedarf 20.470.447 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01.2022 700.000 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 3.410.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.255.602 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.199.278 
Summe 7.864.880 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 12.000.000 
Summe 12.000.000 
Gesamtmittelherkunft 20.564.880 
Liquide Mittel zum 31.12.2022 94.434 
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den ei nzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseit ig deckungsfähig. 
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Beratungsverlauf (2)

06.12.2021 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz 273

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Details

Aktenzeichen
3991/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2021
Erstellt
11.11.2021 16:30