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1224/2021

Entfernung vom Zebrastreifen auf der Nußbaumerstraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 12.1.11

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 1224/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 
 
Entfernung vom Zebrastreifen auf der Nußbaumerstraße 
hier: Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.03.2021, TOP 6.2 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die folgende mündliche Nachfrage: 
 
„Die Verwaltung sieht in der Beantwortung der Anfrage nicht die Notwendigkeit, dass dort erneut ein 
Fußgänger*innenüberweg markiert werden solle. Die Querung vor dem Gasthaus Essers ist leider 
häufig zugeparkt, dass Schulkinder nicht sicher über die Straße kommen. Wäre es alternativ möglich 
die Schulwegsicherheit durch Poller vor dem Gasthaus Essers (die Falschparken verhindern können) 
zu erhöhen? Auf der Gegenüberliegenden Seite verhindern Poller richtigerweise auch schon das 
Falschparken. Zwar ist auf der Straße ein „gesetzliches Haltverbot“ an dieses wird sich jedoch nicht 
immer gehalten und kontrolliert wird es auch eher sporadisch.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht keine Notwendigkeit auf der Ecke Nußbaumer-
str./Ottostr., vor dem Gasthaus Essers Absperrpfosten anzuordnen. 
Wie bereits erläutert, ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von 
den Schnittpunktender Fahrbahnkanten, laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO untersagt. Sofern Fahrzeuge 
also in diesem Eckbereich stehen  (und dadurch womöglich auch das Überqueren der Straße er-
schweren), liegt die Zuständigkeit der Überwachung in der Abteilung des Ordnungs- und Verkehrs-
dienstes des Amtes für öffentliche Ordnung. Bei den Mitarbeitenden von diesem kann unter der Tele-
fonnummer: (0221) 221-32000 um konsequente Kontrollen gebeten werden. 
Der, auf der anderen Seite der Kreuzung, angelegte Fußgängerüberweg ist aus Sicht der Straßen-
verkehrsbehörde ausreichend, um eine gefahrlose Querung der Schulkinder über die Nußbaumerstr. 
zu gewährleisten. 
Mit Blick auf das gesetzliche Parkverbot und die in den §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO festgehalte-
ne Regelung, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies 
auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, wird derzeit davon abgesehen, auf 
dem Gehweg vor der Gaststätte Essers Absperrpfosten einzurichten.

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nußbaumerstraße

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Details

Aktenzeichen
1224/2021
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.04.2021
Erstellt
01.04.2021 07:31