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1456/2019

ISEK Porz-Mitte - Glashütte

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 10.13

Anlage 2, Auszug BV 7 vom 13.06.2019

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Anlage 3 Beantwortung der Frage aus der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 RPA Bedarfsprüfung

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Anlage 2, Auszug BV 7 vom 13.06.2019

534 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung 
Porz vom 13.06.2019  
öffentlich 
7.3 ISEK Porz-Mitte - Glashütte  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz-Mitte 
1456/2019 
 
 
Mit der Frage geschoben, wieso kein Wettbewerb im Werkstattverfahren stattfindet 
und ob das förderschädlich ist.

Anlage 3 Beantwortung der Frage aus der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019

1339 Zeichen

Anlage 3 
 
Beantwortung der Frage aus der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019 
 
In der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019 wurde zu der Vorlage ISEK Porz-Mitte – Glashütte 
(1456/2019) folgende mündliche Frage gestellt: 
Mit der Frage geschoben, wieso kein Wettbewerb im Werkstattverfahren stattfindet und ob das 
förderschädlich ist (siehe Anlage 2). 
Antwort der Verwaltung: 
Aus Sicht der Fachverwaltung ist die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens entbehrlich, 
da anhand der vorgegebenen Qualitätsanforderungen im Verhandlungsverfahren bei der 
Ausschreibung der Planung an die fünf qualifizierten Landschaftsarchitekturbüros und der 
begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Planungsprozesses in 
jeglicher Hinsicht ein sehr hohes Planungsergebnis zu erwarten ist. Die Durchführung eines 
Wettbewerbsverfahrens würde eine erhebliche zeitliche Verzögerung im Verfahren bedeuten 
mit der Konsequenz, dass im Sommer 2020 kein Förderantrag gestellt werden kann. Die 
vorgesehene intensive Bürgerbeteiligung beinhaltet zu Beginn des Planungsprozesses einen 
Planungsworkshop sowie zwei weitere Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Vor- und 
Entwurfsplanung. 
Mit dem gewählten Verfahren ist nach Auffassung der Verwaltung die optimale Einbindung der 
Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess gewährleistet.

Beschlussvorlage Ausschuss

6496 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1456/2019 
Freigabedatum 
31.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
ISEK Porz-Mitte - Glashütte 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz-Mitte 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung grundsätzlich – vorbehaltlich 
der Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch das 
Land - mit der Gesamtplanung durch ein externes Landschaftsarchitekturbüro (571.000 €) der 
Maßnahme Grünfläche an der Glashüttenstraße.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 166.000 € für die Beauftragung eines externen Land-
schaftsarchitekturbüros bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) im Teilfinanzplan 0902 – 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Feststellung des Planungsbedarfs der Maßnahme ab 
und verzichtet auf die 70%igen Investitionszuwendungen aus dem ISEK.  
 
 
Beirat Porz Mitte 04.06.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   571.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 399.700  €   
 70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  571.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 399.700  €  
 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte (1061/2018) wurde am 27.09.2018 vom 
Rat beschlossen und liegt aktuell der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kom-
munales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zum Zwecke der 
Anerkennung vor. Eine Beschlussfassung wird in der IntermAG-Sitzung des Ministeriums im Juni 
2019 erwartet. Der Ausbau der ca. 2,5 ha großen Grünfläche Glashüttenstraße mit veranschlagten rd. 
4,0 Mio. € Gesamtkosten ist Bestandteil vom ISEK Porz Mitte.  
 
 
Die Planungsschwerpunkte für die Grünfläche Glashüttenstraße umfassen folgende Kriterien:  
 
- Entwicklung einer Parkanlage 
- Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums 
- Aufwertung der Grünfläche 
- Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen 
- Schaffung und Steigerung der Aufenthaltsqualität 
- Angebotserweiterung für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen 
- Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven Park 
 
Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. Für die recht-
zeitige Umsetzung im Rahmen des vorgegebenen zeitlichen Förderkorridors (notwendige Antragsein-

3 
reichung bis Sommer 2020) ist mangels eigener Planungskapazität die Unterstützung eines externen 
Landschaftsarchitekturbüros zwingend erforderlich. Die gesamten externen, förderfähigen Planungs-
kosten einschl. Nebenkosten für Gutachten, Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Herstel-
lung der Förderreife belaufen sich auf 571.000,00 €. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat am 04.02.2019 (RPA-Nr. BD 2019/0387) den gesamten Pla-
nungsbedarf anerkannt, siehe Anlage. Die Honorarkalkulation wurde hierbei vom RPA um 5.000 € auf 
571.000 € angehoben.   
 
Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens hält die Verwaltung für entbehrlich. Mit den vorgege-
benen Qualitätsanforderungen bei der Planungsausschreibung im europaweiten Verfahren nach der 
Vergabeverordnung und der begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Pla-
nungsprozesses ist die Verwaltung der Auffassung, dass in jeglicher Hinsicht eine hohe Planungs-
qualität erzielt wird. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung der investiven Auszahlung in Höhe von 166.000,00 € für die vorgesehene Beauftra-
gung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zur Abdeckung der Leistungsphasen 3 (Entwurfs-
planung) erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200 
Städtebauförderung und wird im Rahmen der Bewirtschaftung auf die Finanzstelle 1502-0902-7-5223 
ISEK Porz-Mitte  - Glashütte haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Ausgehend von einer Förderquote von 70 % beläuft sich die zu erwartende Investitionszuwendung 
auf 116.200,00 €.  
 
Die Maßnahmen an der Glashüttenstraße stellen eine Investition im als Festwert bewerteten städti-
schen Vermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind 
den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als 
Aufwand abzubilden.  
 
Die für das Projekt „Glashütte“ im Festwert erforderliche Aufwandsdeckung wird zunächst vollständig 
im Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwicklung ausgewiesen, denn die konkreten festwertspezifischen 
Flächenanteile (Verkehrs- und Grünflächen) lassen sich erst nach der Entwurfsplanung (LPH 3), 
wenn eine aussagefähige Objektbeschreibung, Dokumentation des Entwurfsergebnisses sowie eine 
prüffähige Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt, zuverlässig aufgliedern.  
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich demnach grundsätzlich sowohl im investiven Teilfi-
nanzplan beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik als auch in den konsumtiven Teilergebnisplä-
nen der beteiligten Ämter (Amt für Stadtentwicklung und Statistik und Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen) dar. 
 
Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus.  
 
Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt und auf Basis der jährlich bereitgestell-
ten Fördermittelbeträge. Die Einzahlungen/Erträge werden daher zeitversetzt zu den Aufwendungen 
und investiven Auszahlungen abgebildet.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Bedarfsprüfung RPA

Anlage 1 RPA Bedarfsprüfung

8812 Zeichen

...2'£.02. 2019

14
143 B- TT— Herr Himmelsbach
| E32 Stadt Köln 28666
BD 2019-0387 Stellung-

Eingang nahme 14 zur Bedarfsprü-
06. Feb, 19 fung Glashüttenstraße.docx

67-Amtfü Y
| nu dr Landschaftspggge q IR: 08.02.

und Grünflächen
L-

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- 67-

Grünanlage Glashüttenstraße, Köln-Porz
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Planungsleistungen und Gutachterleistungen
im Rahmen des ISEK Porz

RPA-Nr. BD 2019/0387

eingereichte Kosten: 475.000,- € (netto) 565.000,- € (brutto)
anerkannte Kosten: siehe Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 24.01.2019 legt Amt 67 — Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - die Be-
darfsprüfung für die externe Vergabe freiberuflicher Leistungen für die Planung und Umset-
zung des Grünzuges Glashüttenstraße im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-

zepts (ISEK) Porz-Mitte vor.

Unter der Voraussetzung, dass Sie in Ihrem Amt derzeit nicht über die notwendigen Perso-
nalkapazitäten verfügen um die Maßnahme mit eigenem Personal zu planen und umzuset-
zen, erkenne ich den beschriebenen Bedarf an.

Die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, die freiraumplanerischen Leistungen zunächst
nur bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung (HOAI) zu beauftra-

gen und die Weiterbeauftragung vertraglich unter den Vorbehalt der Fördermittelzuwendung

zu stellen, ist sinnvoll und sollte so umgesetzt werden.

Für die Honorarberechnung sind Sie von durchschnittlichen Ausbaukosten von 115,- EUR/m?
ausgegangen. Dieser Schätzwert basiert nach Ihrer Auskunft aus Erfahrungen ähnlicher
Maßnahmen unter Berücksichtigung der jüngeren Baukostenentwicklung. Die geschätzten
Baukosten erscheinen für die Maßnahme (Mix aus Vegetationsbereichen, befestigte Flä-
chen, Spielbereiche, Möblierung, Beleuchtung etc.) angemessen.

Eine Überprüfung Ihrer Honorarberechnung nach HOAI 2013 unter Verwendung der erwei-
terten Honorartabelle (RiFT 2013) ergibt eine um ca. 5.000,- EUR höhere Honorarsumme,
als nach Ihrer Berechnung. Meine Honorarberechnung und die erweiterte Honorartabelle
liegen als Anlage diesem Schreiben bei.

di

Die sonstigen Baunebenkosten, wie z.B. Gutachten und Besonderen Leistungen haben Sie
als geschätzte Pauschalen angegeben, vermutlich ebenfalls Erfahrungswerte. Hier erschei-
nen das Lärmgutachten, die Fotodokumentation und die Baustellensparziergänge als groß-
zügig gerechnet, aber noch im vertretbaren Rahmen. Bei der Fotodokumentation sollte vor
einer Vergabe überprüft werden, ob diese Leistung nicht bereits durch die Grundleistung in
der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) nach HOAI ausreichend
abgedeckt ist.

Bei der vorgelegten Honorarermittlung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung auf
Basis einer groben Kostenschätzung (Fläche 2,5 ha, projektierte Netto-Ausbaukosten von
115,- Euro/m?, anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt 2,875 Mio. Euro). Für die späte-
re Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zum
Entwurf zu Grunde zu legen.

Ein Umbauzuschlag kommt offensichtlich nicht zum Tragen. Mit Verweis auf 86 Abs. 2 Satz
5 HOAI 2013, ist diese Tatsache deshalb vertraglich festzuhalten. Ebenso empfehle ich ver-
bindliche Ausbaukostenobergrenzen bzw. Ausbaustandards vorzugeben und diese vertrag-
lich zu vereinbaren.

Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtauftragshöhe der Freianlagenplanung (über dem
EU- Schwellenwert, derzeit 221.000,- € netto), wird für die Freiraumplanerischen Leistungen
(Landschaftsarchitektur) ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig.

Aufgrund der großen Bedeutung und dem Umfang der Planung (Porz-Mitte) empfehle ich
eine Vergabe mit vorgeschaltetem oder integriertem Wettbewerbsverfahren.

Ein korrekt durchgeführtes Wettbewerbsverfahren hat den Vorteil dass eine höhere Qualität
der Baumaßnahme in Gestalt, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann,
ohne dass es zu einer Kostenerhöhung oder Terminverlängerung der Gesamtmaßnahme
führt.

Die bereinigten Kosten für Wettbewerbsverfahren (inkl. der Preisgelder) betragen in der Re-
gel ca. 2% der Baukosten. Die Auftragsvergabe im Anschluss an einen Planungswettbewerb
findet dann auf Grundlage eines Vorentwurfs statt, über dessen grundsätzliche Qualitäten
schon Einvernehmen besteht, so dass nach einer relativ kurzen Überarbeitungsphase mit
der Entwurfsplanung begonnen werden kann.

Abschließend verweise ich bezüglich des weiteren Verfahrens zur Bedarfsfeststellung auf die
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 29.03.2018.

Mit freundlichen Grüßen

aaa

Anlagen: Bedarfsprüfung inkl. Anhängen
Honorarberechnung mit erweiterter Honorartabelle (RiFT 2013)

BD 2019/0387 2 143/1

Honorarberechnung externe Vergabe Herr Himmelsbach
0221/221-28666
. 01.02.2019
Projekt: Grünzug Glashüttenstraße, Köln-Porz
Planung: 67

Honorarvorausberechnung

Honorarermii ach HOAI 2013

Honorarzone nach 8 40: IV (vier), Mindestsatz
anrechenbare Kosten: 2.875.000,00
oberer Wert: (Grundlage RifT 2013) 3.000.000,00 €
Honorar unterer Wert: 453.198,00 €
unterer Wert: 2.500.000,00 €
Honorar unterer Wert: 388.023,00 €
ermittelter Honorarsatz: 436.904,25 EUR
Honorar nach Leistungsphasen VORAUSBERECHNUNG
Leistungsphase 8 39 HOAI 2013

Grundleistungen % EUR
Grundlagenermittlung LP1 3,0% 13.107,13
Vorplanung LP2 10,0% 43.690,43
Entwurfsplanung LP3 16,0% 69.904,68
Genehmigungsplanung LP4 4,0% 17.476,17
Zwischensumme 33,0% 144.178,40
Ausführungsplanung LP5 25,0% 109.226,06
Vorbereitung der Vergabe LP 6 7,0% 30.583,30
Mitwirkung bei der Vergabe LP7: 2,0% 8.738,09
Zwischensumme 34,0% 148.547,45
Objektüberwachung LP8& 30,0% 131.071,28
Objektbetr./Dokumentation LP9 2,0% 8.738,09
Zwischensumme 32,0% 139.809,36
Besonder Leistung (BL): Überwachung Entwicklungspflege 1,0% 4.369,04
gesamt/Honorar netto 100,0% 436.904,25
Nebenkosten 3,0% 13.107,13
Honorar netto 450.011,38
weitere Baunebenkosten und Besondere Leistungen:

Bürgerbeteiligung und Workshops 3.000,00
Offentlichkeitsarbeit 2.000,00
Vorlagen für Politik 1.000,00
Teilnahme an Sitzungen in polit. Gremien 1.500,00
Erstellung Förderantrag 1.000,00
Lärmgutachten 7.500,00
Bodengutachten 7.500,00
Fotodokumentation 3.500,00
Baustellenspaziergänge 3.000,00
Nettosumme weitere Baunebenkosten und Besondere Leistungen: "30.000,00
Honorar inkl. weitere Baunebenkosten und Besond. Leistungen (nettı 480.011,38
zzgl. MwSt. 19% 91.202,16
Honorar brutto 571.213,54

PR Wanne

——

soroLo'sı |082'rrr'9L |08ZrrrIL |4es'9errt

223 98rvL |rorsıg’iı |vor'sısıı |es22s96 \zs2ıse's |0E9'L60'8 |000'000°052

— ——
essveeg |zesveerg |v2zeeso2 |000°000'002

g0L759'Sı |Lerese'ri |\22reszrı |6csilsseı |6zs'les’eı | 1LS1L'960'0L | LSL'960'01

vi1g’266'2L |S81'298°LL |S8L’298'LL |BPS0Sr0L
681’618'6 Er8'996'8 Er8'596'8 H87'868°2
261'556'2 ger’ E92’ 2 ger'e92'l Kr2'86€°9

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Beratungsverlauf (5)

04.06.2019 Beirat Porz Mitte
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Glashüttenstraße

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Details

Aktenzeichen
1456/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2019
Erstellt
23.04.2019 10:50