1456/2019
ISEK Porz-Mitte - Glashütte
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Anlage 2, Auszug BV 7 vom 13.06.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 öffentlich 7.3 ISEK Porz-Mitte - Glashütte Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- le Stadt" Porz-Mitte 1456/2019 Mit der Frage geschoben, wieso kein Wettbewerb im Werkstattverfahren stattfindet und ob das förderschädlich ist.
Anlage 3 Beantwortung der Frage aus der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019
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Anlage 3 Beantwortung der Frage aus der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019 In der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019 wurde zu der Vorlage ISEK Porz-Mitte – Glashütte (1456/2019) folgende mündliche Frage gestellt: Mit der Frage geschoben, wieso kein Wettbewerb im Werkstattverfahren stattfindet und ob das förderschädlich ist (siehe Anlage 2). Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Fachverwaltung ist die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens entbehrlich, da anhand der vorgegebenen Qualitätsanforderungen im Verhandlungsverfahren bei der Ausschreibung der Planung an die fünf qualifizierten Landschaftsarchitekturbüros und der begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Planungsprozesses in jeglicher Hinsicht ein sehr hohes Planungsergebnis zu erwarten ist. Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens würde eine erhebliche zeitliche Verzögerung im Verfahren bedeuten mit der Konsequenz, dass im Sommer 2020 kein Förderantrag gestellt werden kann. Die vorgesehene intensive Bürgerbeteiligung beinhaltet zu Beginn des Planungsprozesses einen Planungsworkshop sowie zwei weitere Bürgerbeteiligungen im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung. Mit dem gewählten Verfahren ist nach Auffassung der Verwaltung die optimale Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess gewährleistet.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 1456/2019 Freigabedatum 31.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff ISEK Porz-Mitte - Glashütte Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz-Mitte Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung grundsätzlich – vorbehaltlich der Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch das Land - mit der Gesamtplanung durch ein externes Landschaftsarchitekturbüro (571.000 €) der Maßnahme Grünfläche an der Glashüttenstraße. 2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 166.000 € für die Beauftragung eines externen Land- schaftsarchitekturbüros bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Alternative: Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Feststellung des Planungsbedarfs der Maßnahme ab und verzichtet auf die 70%igen Investitionszuwendungen aus dem ISEK. Beirat Porz Mitte 04.06.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 571.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 399.700 € 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 571.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 399.700 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte (1061/2018) wurde am 27.09.2018 vom Rat beschlossen und liegt aktuell der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kom- munales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zum Zwecke der Anerkennung vor. Eine Beschlussfassung wird in der IntermAG-Sitzung des Ministeriums im Juni 2019 erwartet. Der Ausbau der ca. 2,5 ha großen Grünfläche Glashüttenstraße mit veranschlagten rd. 4,0 Mio. € Gesamtkosten ist Bestandteil vom ISEK Porz Mitte. Die Planungsschwerpunkte für die Grünfläche Glashüttenstraße umfassen folgende Kriterien: - Entwicklung einer Parkanlage - Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums - Aufwertung der Grünfläche - Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen - Schaffung und Steigerung der Aufenthaltsqualität - Angebotserweiterung für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen - Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven Park Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. Für die recht- zeitige Umsetzung im Rahmen des vorgegebenen zeitlichen Förderkorridors (notwendige Antragsein- 3 reichung bis Sommer 2020) ist mangels eigener Planungskapazität die Unterstützung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zwingend erforderlich. Die gesamten externen, förderfähigen Planungs- kosten einschl. Nebenkosten für Gutachten, Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Herstel- lung der Förderreife belaufen sich auf 571.000,00 €. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat am 04.02.2019 (RPA-Nr. BD 2019/0387) den gesamten Pla- nungsbedarf anerkannt, siehe Anlage. Die Honorarkalkulation wurde hierbei vom RPA um 5.000 € auf 571.000 € angehoben. Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens hält die Verwaltung für entbehrlich. Mit den vorgege- benen Qualitätsanforderungen bei der Planungsausschreibung im europaweiten Verfahren nach der Vergabeverordnung und der begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Pla- nungsprozesses ist die Verwaltung der Auffassung, dass in jeglicher Hinsicht eine hohe Planungs- qualität erzielt wird. Finanzierung: Die Finanzierung der investiven Auszahlung in Höhe von 166.000,00 € für die vorgesehene Beauftra- gung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zur Abdeckung der Leistungsphasen 3 (Entwurfs- planung) erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200 Städtebauförderung und wird im Rahmen der Bewirtschaftung auf die Finanzstelle 1502-0902-7-5223 ISEK Porz-Mitte - Glashütte haushaltsneutral umgeschichtet. Ausgehend von einer Förderquote von 70 % beläuft sich die zu erwartende Investitionszuwendung auf 116.200,00 €. Die Maßnahmen an der Glashüttenstraße stellen eine Investition im als Festwert bewerteten städti- schen Vermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für das Projekt „Glashütte“ im Festwert erforderliche Aufwandsdeckung wird zunächst vollständig im Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwicklung ausgewiesen, denn die konkreten festwertspezifischen Flächenanteile (Verkehrs- und Grünflächen) lassen sich erst nach der Entwurfsplanung (LPH 3), wenn eine aussagefähige Objektbeschreibung, Dokumentation des Entwurfsergebnisses sowie eine prüffähige Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt, zuverlässig aufgliedern. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich demnach grundsätzlich sowohl im investiven Teilfi- nanzplan beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik als auch in den konsumtiven Teilergebnisplä- nen der beteiligten Ämter (Amt für Stadtentwicklung und Statistik und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) dar. Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt und auf Basis der jährlich bereitgestell- ten Fördermittelbeträge. Die Einzahlungen/Erträge werden daher zeitversetzt zu den Aufwendungen und investiven Auszahlungen abgebildet. Anlagen: Anlage 1 Bedarfsprüfung RPA
Anlage 1 RPA Bedarfsprüfung
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...2'£.02. 2019 14 143 B- TT— Herr Himmelsbach | E32 Stadt Köln 28666 BD 2019-0387 Stellung- Eingang nahme 14 zur Bedarfsprü- 06. Feb, 19 fung Glashüttenstraße.docx 67-Amtfü Y | nu dr Landschaftspggge q IR: 08.02. und Grünflächen L- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - 67- Grünanlage Glashüttenstraße, Köln-Porz hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Planungsleistungen und Gutachterleistungen im Rahmen des ISEK Porz RPA-Nr. BD 2019/0387 eingereichte Kosten: 475.000,- € (netto) 565.000,- € (brutto) anerkannte Kosten: siehe Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 24.01.2019 legt Amt 67 — Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - die Be- darfsprüfung für die externe Vergabe freiberuflicher Leistungen für die Planung und Umset- zung des Grünzuges Glashüttenstraße im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon- zepts (ISEK) Porz-Mitte vor. Unter der Voraussetzung, dass Sie in Ihrem Amt derzeit nicht über die notwendigen Perso- nalkapazitäten verfügen um die Maßnahme mit eigenem Personal zu planen und umzuset- zen, erkenne ich den beschriebenen Bedarf an. Die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, die freiraumplanerischen Leistungen zunächst nur bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung (HOAI) zu beauftra- gen und die Weiterbeauftragung vertraglich unter den Vorbehalt der Fördermittelzuwendung zu stellen, ist sinnvoll und sollte so umgesetzt werden. Für die Honorarberechnung sind Sie von durchschnittlichen Ausbaukosten von 115,- EUR/m? ausgegangen. Dieser Schätzwert basiert nach Ihrer Auskunft aus Erfahrungen ähnlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung der jüngeren Baukostenentwicklung. Die geschätzten Baukosten erscheinen für die Maßnahme (Mix aus Vegetationsbereichen, befestigte Flä- chen, Spielbereiche, Möblierung, Beleuchtung etc.) angemessen. Eine Überprüfung Ihrer Honorarberechnung nach HOAI 2013 unter Verwendung der erwei- terten Honorartabelle (RiFT 2013) ergibt eine um ca. 5.000,- EUR höhere Honorarsumme, als nach Ihrer Berechnung. Meine Honorarberechnung und die erweiterte Honorartabelle liegen als Anlage diesem Schreiben bei. di Die sonstigen Baunebenkosten, wie z.B. Gutachten und Besonderen Leistungen haben Sie als geschätzte Pauschalen angegeben, vermutlich ebenfalls Erfahrungswerte. Hier erschei- nen das Lärmgutachten, die Fotodokumentation und die Baustellensparziergänge als groß- zügig gerechnet, aber noch im vertretbaren Rahmen. Bei der Fotodokumentation sollte vor einer Vergabe überprüft werden, ob diese Leistung nicht bereits durch die Grundleistung in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) nach HOAI ausreichend abgedeckt ist. Bei der vorgelegten Honorarermittlung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung auf Basis einer groben Kostenschätzung (Fläche 2,5 ha, projektierte Netto-Ausbaukosten von 115,- Euro/m?, anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt 2,875 Mio. Euro). Für die späte- re Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung zum Entwurf zu Grunde zu legen. Ein Umbauzuschlag kommt offensichtlich nicht zum Tragen. Mit Verweis auf 86 Abs. 2 Satz 5 HOAI 2013, ist diese Tatsache deshalb vertraglich festzuhalten. Ebenso empfehle ich ver- bindliche Ausbaukostenobergrenzen bzw. Ausbaustandards vorzugeben und diese vertrag- lich zu vereinbaren. Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtauftragshöhe der Freianlagenplanung (über dem EU- Schwellenwert, derzeit 221.000,- € netto), wird für die Freiraumplanerischen Leistungen (Landschaftsarchitektur) ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig. Aufgrund der großen Bedeutung und dem Umfang der Planung (Porz-Mitte) empfehle ich eine Vergabe mit vorgeschaltetem oder integriertem Wettbewerbsverfahren. Ein korrekt durchgeführtes Wettbewerbsverfahren hat den Vorteil dass eine höhere Qualität der Baumaßnahme in Gestalt, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann, ohne dass es zu einer Kostenerhöhung oder Terminverlängerung der Gesamtmaßnahme führt. Die bereinigten Kosten für Wettbewerbsverfahren (inkl. der Preisgelder) betragen in der Re- gel ca. 2% der Baukosten. Die Auftragsvergabe im Anschluss an einen Planungswettbewerb findet dann auf Grundlage eines Vorentwurfs statt, über dessen grundsätzliche Qualitäten schon Einvernehmen besteht, so dass nach einer relativ kurzen Überarbeitungsphase mit der Entwurfsplanung begonnen werden kann. Abschließend verweise ich bezüglich des weiteren Verfahrens zur Bedarfsfeststellung auf die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 29.03.2018. Mit freundlichen Grüßen aaa Anlagen: Bedarfsprüfung inkl. Anhängen Honorarberechnung mit erweiterter Honorartabelle (RiFT 2013) BD 2019/0387 2 143/1 Honorarberechnung externe Vergabe Herr Himmelsbach 0221/221-28666 . 01.02.2019 Projekt: Grünzug Glashüttenstraße, Köln-Porz Planung: 67 Honorarvorausberechnung Honorarermii ach HOAI 2013 Honorarzone nach 8 40: IV (vier), Mindestsatz anrechenbare Kosten: 2.875.000,00 oberer Wert: (Grundlage RifT 2013) 3.000.000,00 € Honorar unterer Wert: 453.198,00 € unterer Wert: 2.500.000,00 € Honorar unterer Wert: 388.023,00 € ermittelter Honorarsatz: 436.904,25 EUR Honorar nach Leistungsphasen VORAUSBERECHNUNG Leistungsphase 8 39 HOAI 2013 Grundleistungen % EUR Grundlagenermittlung LP1 3,0% 13.107,13 Vorplanung LP2 10,0% 43.690,43 Entwurfsplanung LP3 16,0% 69.904,68 Genehmigungsplanung LP4 4,0% 17.476,17 Zwischensumme 33,0% 144.178,40 Ausführungsplanung LP5 25,0% 109.226,06 Vorbereitung der Vergabe LP 6 7,0% 30.583,30 Mitwirkung bei der Vergabe LP7: 2,0% 8.738,09 Zwischensumme 34,0% 148.547,45 Objektüberwachung LP8& 30,0% 131.071,28 Objektbetr./Dokumentation LP9 2,0% 8.738,09 Zwischensumme 32,0% 139.809,36 Besonder Leistung (BL): Überwachung Entwicklungspflege 1,0% 4.369,04 gesamt/Honorar netto 100,0% 436.904,25 Nebenkosten 3,0% 13.107,13 Honorar netto 450.011,38 weitere Baunebenkosten und Besondere Leistungen: Bürgerbeteiligung und Workshops 3.000,00 Offentlichkeitsarbeit 2.000,00 Vorlagen für Politik 1.000,00 Teilnahme an Sitzungen in polit. Gremien 1.500,00 Erstellung Förderantrag 1.000,00 Lärmgutachten 7.500,00 Bodengutachten 7.500,00 Fotodokumentation 3.500,00 Baustellenspaziergänge 3.000,00 Nettosumme weitere Baunebenkosten und Besondere Leistungen: "30.000,00 Honorar inkl. weitere Baunebenkosten und Besond. Leistungen (nettı 480.011,38 zzgl. MwSt. 19% 91.202,16 Honorar brutto 571.213,54 PR Wanne —— soroLo'sı |082'rrr'9L |08ZrrrIL |4es'9errt 223 98rvL |rorsıg’iı |vor'sısıı |es22s96 \zs2ıse's |0E9'L60'8 |000'000°052 — —— essveeg |zesveerg |v2zeeso2 |000°000'002 g0L759'Sı |Lerese'ri |\22reszrı |6csilsseı |6zs'les’eı | 1LS1L'960'0L | LSL'960'01 vi1g’266'2L |S81'298°LL |S8L’298'LL |BPS0Sr0L 681’618'6 Er8'996'8 Er8'596'8 H87'868°2 261'556'2 ger’ E92’ 2 ger'e92'l Kr2'86€°9 8rS’0sr'Ol |892'62E'8 H8r'868'2 |YLO’EEE'I syz’sLle'8 |ZE0'296'9 E0'2196°9 erz'le8’S |000°000°0SL Y9r0'see'9 [rS9’592°5 |959'S92°S |79L'LL7'7 |000°000°00, IPL'86€'9 Szg’0e1’S ezs’0EL’ Ss |828'5927 |828'592r |2L20'2S’E |000°000'82 Le0geB's |LoB'seeis |zosiszeis |ze2ıear |zs2ı60r |eueisze I628191°E |scerzere Isse'zzire |segozg’e |000°000’05 6ı669E'5 Jozszosr Jozszosr leszisıer leszisıer leozegre |sozeegre |zeseuse |zesssuse |ezszırz |000'000'8% ser'Legr |esorggrr |esoragrr |sirvesse Isırvesie |ızessıe Jızersıee leverzese |jerszese | 1092612 |000°000°0v orosser |euzeior |ezzeior |sresesse |oresesse |zeısese |zzısese Iuszzsee |uszusee |zeosszsı |000'000°8€ verısge |Lezvvsie |zeeivrsie |voerzziie \vogzzıre |egreose |eurreosse |eessısore |oesısoe |o66er21L |000’000'0€ sLo’gree |stissore |stiissore lımısge lımısge Ieususıe |eususte Iruererı Ivuevezı |irereosı |000’000'82 o6zsBLe |teoersz |1s0erse |zveoree |zverovee lorersezı loreisezr Jzusesrı Tzesssorı Jzeeiszir [00000002 osgresı? |zireooe |zireooe jiserezr |isowrozı Jooswirı Jooswirı [versunı Jrverezrr |res'ses 000’000'51 seerzası eumaanı eurer |esweser Jesse Jzesszooı |zeszooı jeuzzee jevzzee |srsroz Jooooooror vers leisen leaiveL Isesieeg |susisee |eesoss [szsioos loser loser |sszose Joooooors gserser sorgen sorgen (evzeeg levzeeg Iurezıs Iuveeıs leerer looveer Ireesse |000005°% eegielz |eco4ss |ocouse |sesisus |seseus LLLYOR rar loss'sse loss'sse lerereee |o00’000'r vovzva lersess lersess laizeıs Iaızeıs lvoerı» |voerır eure (eure (sıesse |oooooge 9Er'E95 krrvıs 14247) 86L’Esr SLE'EIE GLE’EIE 432403 gEeL’z0E 1:12 374 L0r'28r 42 65r'0OFr E20'88E 8Lr’Lıe 8Lr’Lıle 89'853 89'853 vel’9L2 ii 198'86€ YLL'v9E vLL'v9E 028'03€ 038'03€ vEed'l3d vEd'lsd 088’E,2 088’EL3 Z6L’6/1 000°000°3 290'2L€ rE6'7BZ rE6'FBZ LLO'LSS FLO'LSS r92’L08 r92°L02 OrE'29L orE'291 voz’OrL 000°005’L 3sıq 3 uon 3s1q 3 uon 3 sıq 3 uon 3 sıq 3 uon 3 s1q 3 uon 3 Il | ? ue]so A auoz AI 8u0Z IN 8uoZ Il 8uoZ 1 3u0Z Sie das > au, Sean n-
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Glashüttenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1456/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2019
- Erstellt
- 23.04.2019 10:50