2014/0227
Bebauungsplan W 58 - Nördlich der Holzhofallee / ehem. Wella-Gelände - (Aufstellungsbeschluss) und Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1 (Aufstellungsbeschluss)
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2014/0227
6889 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.08.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0227
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 58 - Nördlich der Holzhofallee / ehem. Wella-Gelände -
(Aufstellungsbeschluss) und Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 30.07.2014
Beschlussvorschlag :
1. Für das Gebiet des ehemaligen Verwaltungs- und Forschungsstandortes der Wella AG
nördlich der Holzhofallee, begrenzt durch die Bebauung der Hochschule Darmstadt im
Norden, die Berliner Allee im Osten und dem Haardtring im Westen, in der Gemarkung
Darmstadt, Flur 17, Flurstücke Nr. 1/19, 1/49, 1/83, 1/100, 1/104, 1/105, 1/106, 1/107,
64/179, 64/277, 64/278, 64/279, 64/280, 64/281, 65/8 und Nr. 65/9, ist ein
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht zur Neuordnung des
Plangebiets, basierend auf einem städtebaulichen Konzept, welches das Gebiet in Bereiche
unterschiedlicher Nutzung (Wohnnutzung sowie gewerbliche Nutzung / Bürogebäude für
Dienstleistungen) gliedert.
- 2 -
2. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Bereich dieses aufzustellenden Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB zu ändern (Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0227 vom 30.07.2014:
Mit dem Umzug des ehemaligen Verwaltungs- und Forschungsstandortes der Wella AG wird an
der Berliner Allee eine ca. 6 ha große Fläche für neue Nutzungen frei. Die Fläche wird im Osten
durch die Berliner Allee, im Süden durch die Holzhofallee und im Westen durch den Haardtring
begrenzt. Im Norden schließt sich die Bebauung der Hochschule Darmstadt an.
Im Auftrag des neuen Flächeneigentümers, der SFM GmbH, wurden die städtebaulichen
Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein städtebauliches Konzept
erarbeitet. Dieses berücksichtigt den Erhalt der bestehenden Gebäude im Osten der Fläche
(Franz-Ströher-Haus, historisches Hauptgebäude, Verwaltungsgebäude an der Berliner Allee
und Verwaltungsgebäude an der Holzhofallee).
Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Plangebiet in unterschiedliche Bereiche „Wohnen“,
„Park Solitäre“ und „Büro / Gewerbe“, zu gliedern. Hierbei werden vorhandene Nutzungen in
der Umgebung des Plangebiets aufgenommen und so angeordnet, dass eine in sich schlüssige
Gesamtplanung entsteht.
Entlang der Holzhofallee ist der Schwerpunkt „Wohnen“ vorgesehen, der die sich südlich der
Holzhofallee anschließende, bestehende Wohnnutzung aufnimmt und durch eine
mehrgeschossige Bebauung die Kubatur des an der Holzhofallee bestehenden Bürogebäudes
fortsetzt.
Im Norden des Plangebiets liegt der Schwerpunkt „Büro / Gewerbe“, der mit seinen robusteren
Nutzungen in einer mehrgeschossigen Bebauung auf das nördlich anschließende Gelände der
Hochschule Darmstadt reagiert.
Im mittleren Bereich „Park Solitäre“ ist sowohl Wohnnutzung als auch nicht störende
gewerbliche Nutzung vorgesehen, um so einen Übergang zwischen dem Wohnschwerpunkt im
Süden und dem Dienstleistungsschwerpunkt im Norden zu bilden. Durch die Anordnung von
mehrgeschossigen Einzelgebäuden in diesem Bereich entstehen großzügige Grünflächen, die in
parkartiger Ausbildung als verbindendes Element (grüne Mitte) dienen.
Darüber hinaus ist im Norden des Plangebiets zum Gelände der Hochschule Darmstadt hin die
Ausbildung eines „Boulevards“ geplant, der den Alleecharakter der Holzhofallee aufnehmend
eine neue Grünverbindung in Ost-West-Richtung vorsieht.
Die Unterbringung der für die Nutzungen im Plangebiet erforderlichen Stellplätze wird
weitgehend über Tiefgaragen erfolgen. Hierbei werden auch die auf der Fläche bereits heute
vorhandenen Tiefgaragen weiter genutzt bzw. ausgebaut. Es soll geprüft werden, ob im Bereich
des „Boulevards“ weitere ebenerdige Stellplätze angeordnet werden können.
Das vorliegende städtebauliche Konzept wurde im nicht öffentlichen Teil des
Gestaltungsbeirats vorgestellt. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sollen bei der
Aufstellung des Bebauungsplans eingearbeitet werden.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans soll berücksichtigt werden, dass in Darmstadt zur Zeit
ein sehr hoher Bedarf an Wohnbauflächen besteht. Das Plangebiet ist auf Grund seiner Lage
und Erreichbarkeit sehr gut geeignet für Wohnentwicklung.
Die durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten, sowie Kosten für Planungsleistungen und
Bekanntmachungen haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Entsprechende Regelungen
werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB getroffen.
- 4 -
Zu 1.:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe Abb. Seite 4) umfasst die Flurstücke der
Gemarkung Darmstadt Flur 17, Flurstücke Nr. 1/19, 1/49, 1/83, 1/100, 1/104, 1/105,
1/106, 1/107, 64/179, 64/277, 64/278, 64/279, 64/280, 64/281, 65/8 und Nr. 65/9.
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 58 (ohne Maßstab)
Für das Plangebiet existiert bisher kein Bebauungsplan. Daher soll zur Schaffung von
verbindlichem Baurecht zur Neuordnung des Plangebiets ein Bebauungsplan aufgestellt
werden, dessen Aufstellungsverfahren mit diesem Aufstellungsbeschluss eingeleitet wird.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- 5 -
Zu 2.:
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aus. Da diese Darstellung nicht der geplanten
Neuordnung auf der gesamten Fläche entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes
aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss daher
die Darstellung im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in eine
gemischte Baufläche geändert werden.
Das Änderungsverfahren beginnt mit diesem Aufstellungsbeschluss und wird parallel zu den
Schritten des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, 30.07.2014
61.2 ha Nst. 2112
61.1 fe Nst. 2613
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Holzhofallee
- Berliner Allee
- Haardtring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0227
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00