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2014/0227

Bebauungsplan W 58 - Nördlich der Holzhofallee / ehem. Wella-Gelände - (Aufstellungsbeschluss) und Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1 (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 30.07.2014

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2014/0227

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2014/0227

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.08.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0227 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: Bebauungsplan W 58 - Nördlich der Holzhofallee / ehem. Wella-Gelände - 
(Aufstellungsbeschluss) und Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 30.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Für das Gebiet des ehemaligen Verwaltungs- und Forschungsstandortes der Wella AG 
nördlich der Holzhofallee, begrenzt durch die Bebauung der Hochschule Darmstadt im 
Norden, die Berliner Allee im Osten und dem Haardtring im Westen, in der Gemarkung 
Darmstadt, Flur 17, Flurstücke Nr. 1/19, 1/49, 1/83, 1/100, 1/104, 1/105, 1/106, 1/107, 
64/179, 64/277, 64/278, 64/279, 64/280, 64/281, 65/8 und Nr. 65/9, ist ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.  
Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht zur Neuordnung des 
Plangebiets, basierend auf einem städtebaulichen Konzept, welches das Gebiet in Bereiche 
unterschiedlicher Nutzung (Wohnnutzung sowie gewerbliche Nutzung / Bürogebäude für 
Dienstleistungen) gliedert.

- 2 - 
 
2.  Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Bereich dieses aufzustellenden Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 
BauGB zu ändern (Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 8.1). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0227 vom 30.07.2014: 
 
 
Mit dem Umzug des ehemaligen Verwaltungs- und Forschungsstandortes der Wella AG wird an 
der Berliner Allee eine ca. 6 ha große Fläche für neue Nutzungen frei. Die Fläche wird im Osten 
durch die Berliner Allee, im Süden durch die Holzhofallee und im Westen durch den Haardtring 
begrenzt. Im Norden schließt sich die Bebauung der Hochschule Darmstadt an. 
Im Auftrag des neuen Flächeneigentümers, der SFM GmbH, wurden die städtebaulichen 
Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein städtebauliches Konzept 
erarbeitet. Dieses berücksichtigt den Erhalt der bestehenden Gebäude im Osten der Fläche 
(Franz-Ströher-Haus, historisches Hauptgebäude, Verwaltungsgebäude an der Berliner Allee 
und Verwaltungsgebäude an der Holzhofallee). 
Das städtebauliche Konzept sieht vor, das Plangebiet in unterschiedliche Bereiche „Wohnen“, 
„Park Solitäre“ und „Büro / Gewerbe“, zu gliedern. Hierbei werden vorhandene Nutzungen in 
der Umgebung des Plangebiets aufgenommen und so angeordnet, dass eine in sich schlüssige 
Gesamtplanung entsteht.  
Entlang der Holzhofallee ist der Schwerpunkt „Wohnen“ vorgesehen, der die sich südlich der 
Holzhofallee anschließende, bestehende Wohnnutzung aufnimmt und durch eine 
mehrgeschossige Bebauung die Kubatur des an der Holzhofallee bestehenden Bürogebäudes 
fortsetzt.  
Im Norden des Plangebiets liegt der Schwerpunkt „Büro / Gewerbe“, der mit seinen robusteren 
Nutzungen in einer mehrgeschossigen Bebauung auf das nördlich anschließende Gelände der 
Hochschule Darmstadt reagiert. 
Im mittleren Bereich „Park Solitäre“ ist sowohl Wohnnutzung als auch nicht störende 
gewerbliche Nutzung vorgesehen, um so einen Übergang zwischen dem Wohnschwerpunkt im 
Süden und dem Dienstleistungsschwerpunkt im Norden zu bilden. Durch die Anordnung von 
mehrgeschossigen Einzelgebäuden in diesem Bereich entstehen großzügige Grünflächen, die in 
parkartiger Ausbildung als verbindendes Element (grüne Mitte) dienen. 
Darüber hinaus ist im Norden des Plangebiets zum Gelände der Hochschule Darmstadt hin die 
Ausbildung eines „Boulevards“ geplant, der den Alleecharakter der Holzhofallee aufnehmend 
eine neue Grünverbindung in Ost-West-Richtung vorsieht.  
Die Unterbringung der für die Nutzungen im Plangebiet erforderlichen Stellplätze wird 
weitgehend über Tiefgaragen erfolgen. Hierbei werden auch die auf der Fläche bereits heute 
vorhandenen Tiefgaragen weiter genutzt bzw. ausgebaut. Es soll geprüft werden, ob im Bereich 
des „Boulevards“ weitere ebenerdige Stellplätze angeordnet werden können. 
Das vorliegende städtebauliche Konzept wurde im nicht öffentlichen Teil des 
Gestaltungsbeirats vorgestellt. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sollen bei der 
Aufstellung des Bebauungsplans eingearbeitet werden. 
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans soll berücksichtigt werden, dass in Darmstadt zur Zeit 
ein sehr hoher Bedarf an Wohnbauflächen besteht. Das Plangebiet ist auf Grund seiner Lage 
und Erreichbarkeit sehr gut geeignet für Wohnentwicklung. 
Die durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten, sowie Kosten für Planungsleistungen und 
Bekanntmachungen haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Entsprechende Regelungen 
werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB getroffen.

- 4 - 
 
 
Zu 1.: 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe Abb. Seite 4) umfasst die Flurstücke der 
Gemarkung Darmstadt Flur 17, Flurstücke Nr. 1/19, 1/49, 1/83, 1/100, 1/104, 1/105, 
1/106, 1/107, 64/179, 64/277, 64/278, 64/279, 64/280, 64/281, 65/8 und Nr. 65/9. 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 58  (ohne Maßstab) 
Für das Plangebiet existiert bisher kein Bebauungsplan. Daher soll zur Schaffung von 
verbindlichem Baurecht zur Neuordnung des Plangebiets ein Bebauungsplan aufgestellt 
werden, dessen Aufstellungsverfahren mit diesem Aufstellungsbeschluss eingeleitet wird. 
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

- 5 - 
 
 
Zu 2.: 
 
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aus. Da diese Darstellung nicht der geplanten 
Neuordnung auf der gesamten Fläche entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes 
aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss daher 
die Darstellung im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in eine 
gemischte Baufläche geändert werden.  
Das Änderungsverfahren beginnt mit diesem Aufstellungsbeschluss und wird parallel zu den 
Schritten des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.  
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt,  30.07.2014 
61.2 ha Nst. 2112 
61.1 fe Nst. 2613

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 12
TOP 4
TOP 5
TOP 334

Orte (3)

  • Holzhofallee
  • Berliner Allee
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0227
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00