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V/0470/2025

Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH): Jahresabschluss 2024

Vorlagen 17.07.2025

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Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht 2024 KVB GmbH

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht 2024 KVB GmbH

35805 Zeichen

31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
A. A.
I. II. Stammkapital 66.001,00 66.001,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
4.393,00 6.904,00
II. Kapitalrücklage 3.205.523,82 2.996.317,32
II. III. Verlustvortrag -448.411,35 -239.204,85
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.659,00 1.908,00 IV. Jahresfehlbetrag -173.790,99 -209.206,50
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.300.100,68 6.281.660,37 2.649.322,48 2.613.906,97
8.309.759,68 6.283.568,37
8.314.152,68 6.290.472,37 B. 26.647,00 26.647,00
B. C.
I. 31.437,50 14.631,00
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,00 0,00 D.
2. sonstige Vermögensgegenstände 145.513,55 159.262,60 1. 769.557,84 535.894,37
145.514,55 159.262,60
II. 3.017.297,59 1.867.701,99 2. 8.000.000,00 5.126.357,62
3.162.812,14 2.026.964,59 8.769.557,84 5.662.251,99
11.476.964,82 8.317.436,96 11.476.964,82 8.317.436,96
Verbindlichkeiten
A k t i v a
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Bilanz zum 31. Dezember 2024
in EUR
sonstige Rückstellungen
in EUR
Summe Aktiva
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Anlagevermögen
Summe Passiva
RückstellungenUmlaufvermögen
Sonderposten aus Zuschreibungen des Anlagevermög
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
- sämtlich mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Sachanlagen
P a s s i v a
Eigenkapital
Anlage I/1

1. 125,00
2.
a) 12,93
b) 141.224,10 141.224,10 47.431,17 47.444,10
3.
a) 53.668,01 33.955,71
b)
13.268,66 66.936,67 9.863,80 43.819,51
4. 3.741,70 2.648,32
5. 13.770,22 23.187,87
6. 51.881,70 0,00
7. 0,00 92.231,70
8. -173.790,99 -209.206,50
9. -173.790,99 -209.206,50
€ 4.012,50; Vorjahr € 2.620,00
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Altersversorgung und für Unterstützung
Löhne und Gehälter
Personalaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
Materialaufwand
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
2024in €
Jahresfehlbetrag 
- davon für Altersversorgung
sonstige betriebliche Erträge
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
soziale Abgaben und Aufwendungen für
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
sonstige betriebliche Aufwendungen
Ergebnis nach Steuern
Anlage I/2

Anlage I/3 
 Seite 1 
 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal 
 
Amtsgericht Wuppertal, HRB 30432 
 
Anhang für das Geschäftsjahr 2024 
 
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht erstrecken sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 
zum 31. Dezember 2024 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH.  
 
 
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Der Jahresabschluss wird entsprechend den handelsre chtlichen Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften und den einschlägigen Vorschriften des Gmb HG aufgestellt. Es handelt sich zwar um eine 
Kleinstkapitalgesellschaft, die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) ist je doch nach § 22 
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags (Satzung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH) verpflich-
tet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf-
zustellen. 
 
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung  
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, 
wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Anwendung 
findet. 
 
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a 
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 
264 bis 278 HGB) erstellt. 
 
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen  werden mit ihren Anschaffungs - bzw. Her-
stellungskosten, die um planmäßige lineare Abschrei bungen entsprechend den steuerlichen AfA -Tabel-
len gemindert wurden, angesetzt. Die Bemessung der Nutzungsdauern für die Abschreibung der Anlage-
güter orientiert sich an den Richtlinien der Finanzverwaltung. 
 
In die Anschaffungs- und Herstellungskosten, ausgewiesen unter den Anlagen in Bau, werden beginnend 
mit dem Geschäftsjahr 2024 Fremdkapitalzinsen einbezogen. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  werden mit ihren Anschaffungskosten in Höhe 
der Nominalwerte angesetzt. Erkenn bare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen entsprechend 
berücksichtigt. 
 
Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. 
 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtun-
gen. Die Wertermittlung erfolgt zum nach vernünftig er kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrag und berücksichtigt beschlossene bzw. kü nftig erwartete Preis - und Kostensteig erungen. 
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über eine m Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundes-
bank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. 
 
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Anlage I/3 
Seite 2 
 
II. Erläuterung zur Bilanz  
 
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die in der Bilanz aus-
gewiesenen Forderungen weisen ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aus. 
 
(2) Kapitalrücklage 
 
Das gezeichnete Kapital der Klärschlammverwertung B uchenhofen GmbH, Wuppertal, beträgt 
66.001,00 €. Durch den Beitritt weiterer Gesellschafter am 20 .08.2021 hat sich das gezeichnete Kapital 
von ursprünglich 50.000,00 € um 16.001,00 € erhöht.  Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Die 
Geschäftsanteile werden wie folgt gehalten: 
 
Gesellschafter Anteil Stammeinlage in % 
Aggerverband 8.333,00 € 12,63 % 
Bergisch-Rheinischer Wasserverband 11.806,00 € 17,89 % 
Stadt Münster 7.500,00 € 11,36 % 
Landeshauptstadt Düsseldorf 16.667,00 € 25,25 % 
Wupperverband 15.278,00 € 23,15 % 
Abwasserbetrieb TEO AöR 1.111,00 € 1,68 % 
Stadt Ahlen 1.389,00 € 2,10 % 
Stadt Oelde 792,00 € 1,20 % 
Stadt Warendorf 903,00 € 1,37 % 
Stadt Bergisch Gladbach 2.222,00 € 3,37 % 
  66.001,00 € 100,0 % 
 
 
Das Eigenkapital weist unter den Kapitalrücklagen ein v on den Gesellschaftern geleistetes Agio über 
2.757.112,47 € sowie einen zur Deckung der Jahresfehlbeträge der  Vorjahre geleisteten Ausgleich über 
448.411,35 EUR aus. 
 
(3) Sonderposten aus Zuschreibungen des Anlagevermögens 
Von den in 2021 an einem Beitritt zur KVB interessi erten Städten und Gemeinden war ein Agio zu ent-
richten. Dieses wurde einem Sonderposten zugeführt.  Mit Beitritt der Neugesellschafter wurde die von 
ihnen geleistete Agiozahlung aus dem Sonderposten in die Kapitalrücklage umgebucht und damit analog 
zu den von den Altgesellschaftern geleisteten Agioz ahlungen in der Bilanz abgebildet. Die Agiozahlung 
der nicht beigetretenen Interessenten wird weiterhin als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und mit 
Inbetriebnahme und Aktivierung der Klärschlammverwertungsanlage aufgelöst. 
  
(4) Rückstellungen 
 
Sonstige Rückstellungen bestehen im Wesentlichen fü r Prüfungs- und Beratungskosten sowie ausste-
hende Rechnungen. 
 
(5) Verbindlichkeiten 
 
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu fünf Jahren.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wurden in der Vorjahresbilanz als Verbindlichkeiten 
gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Beide Posten beinhalten die identische n Sachver-
halte. Diese Form der Darstellung im Vorjahr war in der gemeinsamen Nutzung der Buchhaltungssoftware 
SAP des Gesellschafters Wupperverband und dortiger Anforderungen begründet.

Anlage I/3 
 Seite 3 
 
 Verbindlichkeitenspiegel Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
€ € € €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 769.558 769.558 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern 8.000.000 0 8.000.000 0
  ∑ 8.769.558 769.558 8.000.000 0
davon mit einer Restlaufzeit
 
 
 
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Den Aufwendungen im Berichtsjahr standen keine Ertr äge gegenüber. Im Ergebnis wird daher ein Jah-
resfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 € ausgewiesen.  
 
 
IV. Ergänzende Angaben 
 
 
(1) Mitarbeiter 
 
Die KVB hat derzeit nur eine*n Mitarbeiter*in. 
Im Übrigen erfolgte eine aufgabenbezogene Personalgestellung durch den Wupperverband. 
 
 
(2) Geschäftsführung 
 
Herr Dirk Salomon, Geschäftsführer, Wuppertal, Betriebsleiter der Schlammverbrennungsanlage beim 
Wupperverband.  
 
Die Geschäftsführung hat von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. 
 
 
(3) Aufsichtsrat 
 
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: 
 
• Dr. Uwe Moshage, Aggerverband, Vorstand des Aggerverbandes  
• Thorsten Falk, Aggerverband, Stellv. Vorstand des Aggerverbandes  
• Engin Alparslan, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Geschäftsführer des Bergisch-Rheini-
schen Wasserverbandes  
• Holger Streuber, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Vorstand und Sprecher der Bau- und 
Finanzkommission 
• Frank Heuner (stellv. Vorsitzender), Stadt Düsseldorf, technischer Betriebsleiter des Stadtent-
wässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf  
• Andreas Hartnigk, Stadt Düsseldorf, Rechtsanwalt - Peters Rechtsanwälte Partnerschaftsge-
sellschaft mbB  
• Uwe Warnecke, Stadt Düsseldorf, Ratsherr der Stadt Düsseldorf  
• Christine Zeller (Vorsitzende), Stadt Münster, Kämmerin der Stadt Münster  
• Dr. Robin Korte, Stadt Münster, Ratsherr der Stadt Münster  
• Andreas Schröder, Wupperverband, Stadt Hückeswagen, Vorsitzender des Investitions- und 
Bauausschusses

Anlage I/3 
Seite 4 
 
• Ingo Noppen, Wupperverband, Vorstand des Wupperverbandes  
• Thomas Klein, Wupperverband, Geschäftsbereichsleiter Technik und Flussgebietsmanagement  
• Thomas Köpp, für TEO AöR/Stadt Ahlen/Stadt Oelde/Stadt Warendorf, Beigeordneter und 
Stadtbaurat der Stadt Ahlen 
 
Der Aufsichtsrat hat von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. 
 
 
(4) Abschlussprüferhonorar 
 
Das vom Abschlussprüfer, der Dr. Röhricht - Dr. Schillen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu-
erberatungsgesellschaft, Bielefeld , für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar bet rägt 3.100,00 € 
(netto). Es beinhaltet ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 
 
 
(5) Vorschlag zur Gewinnverwendung 
 
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 € auf neue Rechnung vorzutragen. 
Eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates und Bes chlussfassung der Gesellschafterversammlung 
lag zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. 
 
 
(6) Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres 
 
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Berichtszeitraums eingetreten, die 
einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss gehabt hätten. 
 
 
Wuppertal, den 15. Mai 2025 
 
 
 
Der Geschäftsführer

Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
- Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2024 -
[Werte in Euro]
Anschaffungs- / Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Stand Zuschüsse Zugänge Abgänge Umbuchg. Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchg. Stand Stand Stand 
01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024
I  Immat. Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, 
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
10.042,50 0,00 0,00 0,00 0,00 10.042,50 3.138,50 2.511,00 0,00 0,00 5.649,50 4.393,00 6.904,00
Immaterielle Vermögensg. insgesamt 10.042,50 0,00 0,00 0,00 0,00 10.042,50 3.138,50 2.511,00 0,00 0,00 5.649,50 4.393,00 6.904,00
II Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.045,32 0,00 8.981,70 0,00 0,00 11.027,02 137,32 1.230,70 0,00 0,00 1.368,02 9.659,00 1.908,00
2. geleistete Anzahlungen und 
Anlagen im Bau
6.281.660,37 0,00 2.018.440,31 0,00 0,00 8.300.100,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.300.100,68 6.281.660,37
Sachanlagen insgesamt 6.283.705,69 0,00 2.027.422,01 0,00 0,00 8.311.127,70 137,32 1.230,70 0,00 0,00 1.368,02 8.309.759,68 6.283.568,37
 Anlagevermögen insgesamt (netto) 6.293.748,19 0,00 2.027.422,01 0,00 0,00 8.321.170,20 3.275,82 3.741,70 0,00 0,00 7.017,52 8.314.152,68 6.290.472,37
Anlage zum Anhang

Anlage II 
 Seite 1 
 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal 
 
L A G E B E R I C H T  
für das Geschäftsjahr 2024 
 
 
Der Lagebericht ist wie folgt gegliedert:  
I. Grundlagen des Unternehmens 
II.  Wirtschaftsbericht 
III. Prognose, Chancen- und Risikobericht 
IV. Gesamtaussage 
 
 
Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr, die aktuelle Lage der Gesellschaft sowie die wesentlichen 
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bilde n die Schwerpunkte des Lageberichts.  
 
I.   Grundlagen des Unternehmens 
Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und Entsorgung der bei der Abwasserentsorgung 
und -aufbereitung anfallenden Abfälle für Ihre Gesellschafter. Zur Auslastung freier Kapazitäten kann eine 
Tätigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erfolgen (Annextätigkeit). 
 
Gegenstände des Unternehmens sind 
a) die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, 
b) die Erzeugung, Verwertung, Vermarktung und der Verkauf der bei der Klärschlammverbrennung 
gewonnenen Energien, 
c) die Deponierung und Entsorgung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, 
d) das Recyceln des Phosphors aus der Klärschlammasche und dessen Verwertung und Vermark-
tung und 
e) Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Klärs chlammentsorgung sowie die damit im Zu-
sammenhang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung. 
 
II.  Wirtschaftsbericht 
a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Im Wesentlichen unabhängig von der Expansion der Wi rtschaft, von handelspolitischen Konflikten, von 
Entscheidungen der Europäischen Zentralbank oder de r Verschuldungsproblematik einiger Nachbarlän-
der ist die Klärschlammentsorgung durch gesetzliche und umweltpolitische Regelungen geprägt. Gleich-
wohl können Faktoren, wie d ie Zinsentwicklung, ein deutlicher Materialpreisanstieg, eine hohe In vestiti-
onstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur oder Veränderungen in der Kapazitätsauslastung im Hoch- und 
Tiefbau sowie Maschinen- und Anlagenbau die Klärschlammentsorgung tangieren.  
 
Die Bedingungen der Klärschlammentsorgung sind von einem Wandel geprägt. Rechtlich wird der Klär-
schlamm nach der Entwässerung vom Abwasser zum Abfall, womit nationales und EU – Abfallrecht, das 
Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Klärschlammverordnung sowie bei dem Einsatz der Sekundärrohstoffe 
(P Recycling) das Düngegesetz und die Düngemittelverordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen bil-
den.

Anlage II 
Seite 2 
 
Die Anforderungen an die umweltverantwortliche Entsorgung von Klärschlämmen wurden in der Vergan-
genheit (z.B. u.a. durch die Richtlinie 2000/76/EG vom 04.1 2.2000 über die Verbrennung von Abfällen 
und die Abfallklärschlamm -Verordnung) stetig erhöht. Für die landwirtschaftliche Verwertu ng von Klär-
schlamm sind seit 2015 die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV) ausschlaggebend. Die land-
wirtschaftliche Verwertung wird damit deutlich erschwert. Die am 03.10.2017 in Kraft getretene Abfallklär-
schlammverordnung sieht außerdem ein Verbot der landwirtschaftlich en Verwertung für Klärschlämme 
aus Kläranlagen sowie die Rückgewinnung von Phospho r aus Klärschlamm aus Anlagen größer 50.000 
Einwohnerwerten in der Zukunft vor. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass ein Klärschlammverbrenner 
zum Phosphorrecycling unabhängig von der Größe der liefernden Abwasserbehandlungsanlagen ver-
pflichtet ist. Die bislang über die Landwirtschaft oder auch landbaulich vorgenommene Klärschlamment-
sorgung bedarf einer strategischen Neuau srichtung und lässt auf der Suche nach neuen Wegen einer 
ordnungsgemäßen Verwertung eine Verknappung der son stigen Verbrennungskapazitäten (Mitverbren-
nung in der Kohleverstromung oder Zementindustrie) erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherhei-
ten sind preisliche Schwankungen bei den zukünftigen Entsorgungskosten schwerlich einzuschätzen. Die 
in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betriebenen Abwasserentsorge r sind daher gefordert, frühzeitig öko-
logisch und ökonomisch zielführende Wege der zukünftigen Klärschlammverwertung zu finden.  
 
b) Geschäftsentwicklung 
Die thermische Verwertung von Klärschlamm in Monove rbrennungsanlagen wird aus heutiger Sicht der 
wesentliche Entsorgungspfad der Zukunft sein. Gleic hzeitig verspricht die Monoverbrennung von Klär-
schlämmen nach derzeitigem Kenntnis - und Diskussionsstand ein hohes Rückgewinnungspotenz ial für 
Phosphor.  
 
Der Aggerverband (AV), der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW), die Landeshauptstadt Düssel-
dorf, dort federführend der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD), die Stadt 
Münster (MS) und der Wupperverband (WV) haben als ö ffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach un-
terschiedlichen Rechtsgrundlagen die Aufgabe der Ab wasserbeseitigung nach Maßgabe des Lan-
deswassergesetzes NRW sowie der Entsorgung der bei der Durchführung dieser Aufgabe anfallenden 
Abfälle. Um die Entsorgungssicherheit für die in ihren Kläranlagen anfallenden Klärschlämme im Rahmen 
der gesetzlichen Vorgaben umweltverantwortlich, wirtschaftlich und langfristig sicherzustellen haben AV, 
BRW, LHD, MS und WV im Juli 2019 die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) gegründet. 
Am 20.08.2021 sind die Stadtentwässerungsbetriebe d er Städte Ahlen (SAH), Bergisch Gladbach (BG), 
Oelde (SOE), der Abwasserbetrieb Warendorf (WAF) so wie die Abwasserbetrieb TEO AöR (TEO) - ein 
Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Telgte und der G emeinden Everswinkel, Ostbevern und Beelen - 
als weitere öffentlich-rechtliche Partner der Gesellschaft beigetreten. 
 
Die Eintragung der KVB im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020 beim Amtsgericht Wuppertal unter 
der HRB 30432. Der Zweck der Gesellschaft ist die V erwertung und Entsorgung der bei der Abwasser-
entsorgung und –aufbereitung anfallenden Abfälle in einer gemeinsam en Verbrennungsanlage, sowie 
das Recycling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie.

Anlage II 
 Seite 3 
 
Entsprechend der bei den Gesellschaftern anfallende n Klärschlammmengen wird die neue Anlage für 
eine Kapazität von 47.500 tTR/a entwässerter kommunaler Klärschlamm ausgelegt und stellt die Verwer-
tung und Entsorgung der Schlämme unter Verwendung d er bestverfügbaren Technik (BVT) mittels Wir-
belschichtfeuerung sicher. Gleichzeitig sind damit die Voraussetzungen für die ab 2029 gesetzlich gefor-
derte Rückgewinnung von Phosphor, der zu einem erheblichen Anteil in der Verbrennungsasche enthal-
ten ist, geschaffen. 
 
 
c) Lage 
Nach Abschluss der Ausführungsplanung und Vorlage des rechtskräftigen Genehmigungsbescheides 
zur Errichtung der Anlage von der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.01.2024 war das Geschäftsjahr 
2024 maßgeblich von den Arbeiten zur Ausschreibung und Vergabe der Leistungen für die Errichtung 
der Anlage geprägt. Die Sicherstellung der wirtschaftlichen Finanzierung der Anlage und eines umfäng-
lichen Versicherungsschutzes während der Bau- und Montagephase bildeten weitere Schwerpunkte. 
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben die vorliegende Ausführungsplanung und das Ge-
nehmigungsverfahren Ende Januar 2024 abgenommen. Alle Gesellschafter der KVB haben daraufhin 
eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit beschlossen.  
 
Die Aufwendungen im Geschäftsjahr waren dementsprec hend insbesondere von Planungs - und Bera-
tungsleistungen geprägt. Erträge aus Leistungen der KVB standen den Aufwendungen keine gegenüber. 
In Summe ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 €.  
 
Die Eigenkapitalquote wird vom Stammkapital und von einem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten 
und in die Kapitalrücklage eingestellten Agio in Hö he von 2.757.112, 47 € sowie dem Deckungsbetrag 
zum Ausgleich der Vorjahresfehlbeträge in Höhe von 448.411,35 EUR bestimmt und beläuft sich auf 
23,1 %.  
 
Im Geschäftsjahr wurde mit den Gesellschaftern eine dritte Darlehensvereinbarung über insgesamt 
14.582.000,00 € getroffen, die in 2025 in einer Tranche zur Einzahlung fällig wird. Die Darlehensverträge 
haben zunächst eine Laufzeit bis zum 01.11.2027. Es besteht eine Verlängerungsoption der Verträge bis 
zum 01.11.2030. Der Zins der Darlehensvereinbarung wird zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt der 
Tranchen ermittelt. 
  
Durch die Refinanzierung über die Gesellschafter wa r die KVB jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsver-
pflichtungen nachzukommen.

Anlage II 
Seite 4 
 
III. Prognose, Chancen- und Risikobericht 
Die Aussichten zur gesamt - und branchenwirtschaftlichen Entwicklung für 202 5 und das Folgejahr sind 
durch geopolitische Unwägbarkeiten bestimmt.  
 
Davon in Teilen unabhängig ist die Klärschlammentsorgung insbesondere durch gesetzliche und umwelt-
politische Auflagen und den derzeitigen Wandel des Klärschlammentsorgungsmarktes geprägt. 
Die KVB sieht sich vor diesem Hintergrund mit der öffentlich -rechtlichen Kooperation und einer von ver-
gleichbaren Rahmenbedingungen und Interessen der Ge sellschafter geleiteten gemeinsamen Klär-
schlammentsorgung in der Rechtsform einer GmbH derzeit auf gutem Weg. 
 
Die weitere Entwicklung wird wesentlich von den zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Meilenstei-
nen und daran geknüpften Handlungsoptionen sowie de n Ergebnissen der Ausschreibung und Vergabe 
der Leistungen zur Errichtung der Klärschlammverwertungsanlage und den Bedingungen ihrer Finanzie-
rung bestimmt.  
 
Im Geschäftsjahr 2024 hat die KVB einen wettbewerblichen Bankenprozess für den angedachten Fremd-
finanzierungsanteil durchgeführt. Die Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen stellt sich als wirtschaft-
lich günstiger dar, so dass die Bankenansprache in 2025 beendet wurde. 
 
Das aktuelle Geschäftsjahr entspricht in seinem bis herigen Verlauf den Erwartungen. Bestandsgefähr-
dende Risiken sowie weitere Risiken, die über den allgemeinen Geschäftsverkehr hinausgehen, sind der-
zeit nicht erkennbar. 
 
 
IV. Gesamtaussage 
 
Um auch in Zukunft hinsichtlich der Klärschlammverwertung technisch, wirtschaftlich und ökologisch lang-
fristig gut aufgestellt zu sein haben die Entwässerungsbetriebe der Städte Düsseldorf und Münster sowie 
der Aggerverband, der Bergisch -Rheinische Wasserverband und der Wupperverband mit Unterzeich-
nung des Gesellschaftsvertrages am 17. Juli 2019 di e Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
(KVB) gegründet. Am 20.08.2021 sind die Stadtentwässerungsbetriebe d er Städte Ahlen, Bergisch Gla-
dbach, Oelde, der Abwasserbetrieb Warendorf sowie die Abwasserbetrieb TEO AöR (Gemeinschaftsun-
ternehmen der Stadt Telgte und der Gemeinden Eversw inkel, Ostbevern und Beelen) als weitere öffent-
lich-rechtliche Partner der KVB beigetreten. 
 
Der Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und E ntsorgung der bei der Abwasserentsorgung und  
-aufbereitung anfallenden Klärschlämme in einer gemeinsamen Verbrennungsanlage, sowie das Recyc-
ling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie.

Anlage II 
 Seite 5 
 
Das Stammkapital und das vereinbarte Agio sind von den Gesellschaftern vollständig eingezahlt. Die 
Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020, die Eintragung der Änderungen 
zur Aufnahme der Neugesellschafter am 14.10.2021, beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem von den Planun gsaufwendungen, der Ausschreibung der Leistun-
gen zur Errichtung der Anlage und dem weiteren Aufbau und der Finanzierung der Gesellschaft geprägten 
Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 €. 
 
Der Geschäftsführer der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH versiche rt, dass in diesem Lage-
bericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ges chäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft 
nach bestem Wissen so dargestellt sind, dass ein de n tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind. 
 
Wuppertal, den 15. Mai 2025 
 
 
 
 
 
Der Geschäftsführer

Anlage III 
 Seite 1 
BESTÄTIGUNGSVERMERK  DES  UNABHÄNGIGEN  ABSCHLUSSPRÜFERS 
An die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal 
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal, 
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für 
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließ-
lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus ha-
ben wir den Lagebericht der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden  handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unte r 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft 
zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
zum 31. Dezember 2024 und 
o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein  zutreffendes Bild von der Lage der 
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem 
Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ei nwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung d urchgeführt. Unsere Vera ntwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des L ageberichts“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten  Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen.

Anlage III 
Seite 2 
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und 
den Lagebericht 
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent-
lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jah resabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner  ist 
der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die in ternen Kontrollen, die er in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ord nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat,  
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen 
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.  Manipulationen der Rechnungslegung 
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unte rnehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf 
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesent-
lichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang  steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chancen und Risiken de r zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen 
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein-
stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlich en Vorschriften zu ermöglichen und 
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnung slegungsprozesses der 
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit dar über zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellu ngen aufgrund von dolosen Handlungen 
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesam t ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen  Belangen mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit §  317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtsc haftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte 
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und w erden als wesentlich angesehen, wenn 
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen 
von Adressaten beeinflussen.

Anlage III 
 Seite 3 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesen tlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolose n Handlungen und Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen 
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird , ist höher als das Risiko, das s eine 
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da do-
lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal-
ten können. 
o erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfun g des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lag eberichts relevanten Vorkehrungen 
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die  unter den Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil z ur Wirksamkeit der internen 
Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. 
o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem geset zlichen Vertreter angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Ver-
treter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangte n Prüfungsnachweise, ob eine we-
sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, 
die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Sc hluss kommen, dass eine wesentli-
che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö-
rigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls 
diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestä-
tigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenhei-
ten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht 
mehr fortführen kann. 
o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des J ahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschlus s die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den t atsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ver-
mittelt. 
o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit de m Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Au f Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von de m gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsame n Annahmen nach 
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunf tsorientierten Angaben aus diesen 
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches 
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen.

Anlage III 
Seite 4 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststel-
len. 
 
 
Bielefeld, den 16. Mai 2025 
 
 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN GmbH 
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
 
 
 Cebulla Heidbrink 
 Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
 
Dokument
unterschrieben
von: Marc Heidbrink
Dokument
unterschrieben
von: Stephan-Ulrich
Cebulla

Anlage A

1028 Zeichen

Anlage A zur V/0470/2025 
Kurzüberblick 
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der Jahresabschluss von 
der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf die städtische Vertretung in der 
Gesellschafterversammlung einer Ermächtigung durch die kommunalen Gremien. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss 2024 der Klärschlamm-
verwertung Buchenhofen GmbH. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

6492 Zeichen

V/0470/2025 
V/0470/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH): Jahresabschluss 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Wohnen, Liegen-
schaften, Finanzen und Wirtschaft übertragenen Zuständigkeit für Beteiligungsangelegenheiten (Ziffer 
II (Zuständigkeiten der Ratsausschüsse), 2.2.2 5. Spiegelstrich) zieht der Rat diese Angelegenheiten 
an sich und beschließt: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwer-
tung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: 
 
a. Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss 2024 der KVB GmbH, be-
stehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von 11.476.964,82 €, der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 173.790,99 €, dem Anhang sowie 
dem Lagebericht der Geschäftsführung, wird festgestellt (Anlage 1). 
 
b. Der Jahresfehlbetrag 2024 i.H.v. 173.790,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
c. Die Gesellschafter zahlen entsprechend ihres Gesellschaftsanteils einen anteiligen, in 
die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellenden Ertragszuschuss in Höhe des 
Jahresfehlbetrags 2024 von 173.790,99 €.  
 
d. Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2024 entlas-
tet. 
 
e. Die Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesellschaft, 
Bielefeld wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
2025 gewählt.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
14.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0470/2025 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der durch die Stadt Münster in 2025 zu zahlende Anteil am 
Ertragszuschuss gem. Ziff. 1 lit. c) 19.749,61 € beträgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025 wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2025 19.750  Ertragszuschuss 
für das Ge-
schäftsjahr 2024  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage 
V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück-
holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss 
beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht. 
 
Die Stadt Münster ist aktuell mit 11,364 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Dem Aufsichts-
rat obliegt nach § 11 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrags der KVB GmbH die Beratung und Vorla-
ge einer Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresab-
schlusses und zur Behandlung des  Ergebnisses (§  22 Abs.  2). Gem. § 19 lit e) - h) des Gesell-
schaftsvertrags stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über 
die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Ge-
schäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. 
 
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2024 auf 11.477  T€ (Vorjahr: 8.317 T€). Bei den Aktiva  
steigt das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 2.024  T€ auf 8.314  T€. Hierbei handelt es 
sich i. W. um die als Anlagen im Bau aktivierbaren Planungsleistungen. Die Guthaben bei Kreditinsti-
tuten und die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 3.163 T€. Die Passiv-
seite ist durch die Finanzierung aus Gesellschaftermitteln geprägt. Das Stammkapi tal beträgt 66 T€. 
Das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Agio i.H.v. 2.757  T€ sowie die Ertragszuschüsse 
(Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2019 - 2023) i.H.v. 448 T€ sind von den Gesellschaftern vollständig 
in die Kapitalrücklage eingezahlt worden. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge und des Jahres-
fehlbetrages ergibt sich ein Eigenkapital i.H.v. 2.649  T€ (EK -Quote: 23,1 %). Die Verbindlichkeiten 
aus Gesellschafterdarlehen haben sich um 2.874  T€ auf 8.000 T€ erhöht. Die Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen belaufen sich stichtagsbedingt auf 770 T€.  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 174 T€, der auf neue Rechnung vorge-
tragen werden soll, ab. Die wesentlichen Aufwendungen betreffen nicht aktivierbare Material - und 
Personalgestellungskosten (141 T€), Personalkosten (67  T€) und die sonstigen betrieblichen Auf-
wendungen (14 T€). Den Aufwendungen stehen lediglich Zinserträge i.H.v. 52  T€ gegenüber. Der 
Ausgleich des Jahresfehlbetrages soll durch anteilige Zahlungen  der Gesellschafter entsprechend 
ihres Gesellschaftsanteils erfolgen. Auf die Stadt Münster entfällt somit ein Anteil in Höhe von 20 T€.

- 3 - 
V/0470/2025 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind der  Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-
nung, dem Anhang sowie d em Lagebericht der KVB GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage).  Die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesell-
schaft, Bielefeld hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
erteilt. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 29.08.2025 die Beschlussempfehlung an die Ge-
sellschafterversammlung beraten, die in ihrer Sitzung am selben Tag entsprechend beschließen soll. 
Das Votum des städtischen Gesellschaftervertreters steht unter Gremienvorbehalt. 
 
Einschätzung durch das Beteiligungsmanagement 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht  – 
Dr. Schillen GmbH haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KVB GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vor-
gelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberich-
tes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB GmbH zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Christine Zeller  
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht 2024 KVB GmbH

Beratungsverlauf (2)

03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 13.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0470/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2025
Erstellt
17.07.2025 08:22