V/0470/2025
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH): Jahresabschluss 2024
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Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht 2024 KVB GmbH
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31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 A. A. I. II. Stammkapital 66.001,00 66.001,00 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.393,00 6.904,00 II. Kapitalrücklage 3.205.523,82 2.996.317,32 II. III. Verlustvortrag -448.411,35 -239.204,85 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.659,00 1.908,00 IV. Jahresfehlbetrag -173.790,99 -209.206,50 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.300.100,68 6.281.660,37 2.649.322,48 2.613.906,97 8.309.759,68 6.283.568,37 8.314.152,68 6.290.472,37 B. 26.647,00 26.647,00 B. C. I. 31.437,50 14.631,00 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,00 0,00 D. 2. sonstige Vermögensgegenstände 145.513,55 159.262,60 1. 769.557,84 535.894,37 145.514,55 159.262,60 II. 3.017.297,59 1.867.701,99 2. 8.000.000,00 5.126.357,62 3.162.812,14 2.026.964,59 8.769.557,84 5.662.251,99 11.476.964,82 8.317.436,96 11.476.964,82 8.317.436,96 Verbindlichkeiten A k t i v a Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Immaterielle Vermögensgegenstände Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2024 in EUR sonstige Rückstellungen in EUR Summe Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlagevermögen Summe Passiva RückstellungenUmlaufvermögen Sonderposten aus Zuschreibungen des Anlagevermög Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern - sämtlich mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Sachanlagen P a s s i v a Eigenkapital Anlage I/1 1. 125,00 2. a) 12,93 b) 141.224,10 141.224,10 47.431,17 47.444,10 3. a) 53.668,01 33.955,71 b) 13.268,66 66.936,67 9.863,80 43.819,51 4. 3.741,70 2.648,32 5. 13.770,22 23.187,87 6. 51.881,70 0,00 7. 0,00 92.231,70 8. -173.790,99 -209.206,50 9. -173.790,99 -209.206,50 € 4.012,50; Vorjahr € 2.620,00 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Altersversorgung und für Unterstützung Löhne und Gehälter Personalaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe Materialaufwand Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 2023 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 2024in € Jahresfehlbetrag - davon für Altersversorgung sonstige betriebliche Erträge sonstige Zinsen und ähnliche Erträge soziale Abgaben und Aufwendungen für stände des Anlagevermögens und Sachanlagen sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis nach Steuern Anlage I/2 Anlage I/3 Seite 1 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal Amtsgericht Wuppertal, HRB 30432 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Der Jahresabschluss und der Lagebericht erstrecken sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wird entsprechend den handelsre chtlichen Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften und den einschlägigen Vorschriften des Gmb HG aufgestellt. Es handelt sich zwar um eine Kleinstkapitalgesellschaft, die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) ist je doch nach § 22 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags (Satzung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH) verpflich- tet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf- zustellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Anwendung findet. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 278 HGB) erstellt. Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs - bzw. Her- stellungskosten, die um planmäßige lineare Abschrei bungen entsprechend den steuerlichen AfA -Tabel- len gemindert wurden, angesetzt. Die Bemessung der Nutzungsdauern für die Abschreibung der Anlage- güter orientiert sich an den Richtlinien der Finanzverwaltung. In die Anschaffungs- und Herstellungskosten, ausgewiesen unter den Anlagen in Bau, werden beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 Fremdkapitalzinsen einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten in Höhe der Nominalwerte angesetzt. Erkenn bare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen entsprechend berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtun- gen. Die Wertermittlung erfolgt zum nach vernünftig er kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül- lungsbetrag und berücksichtigt beschlossene bzw. kü nftig erwartete Preis - und Kostensteig erungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über eine m Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundes- bank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Anlage I/3 Seite 2 II. Erläuterung zur Bilanz (1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die in der Bilanz aus- gewiesenen Forderungen weisen ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aus. (2) Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital der Klärschlammverwertung B uchenhofen GmbH, Wuppertal, beträgt 66.001,00 €. Durch den Beitritt weiterer Gesellschafter am 20 .08.2021 hat sich das gezeichnete Kapital von ursprünglich 50.000,00 € um 16.001,00 € erhöht. Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Die Geschäftsanteile werden wie folgt gehalten: Gesellschafter Anteil Stammeinlage in % Aggerverband 8.333,00 € 12,63 % Bergisch-Rheinischer Wasserverband 11.806,00 € 17,89 % Stadt Münster 7.500,00 € 11,36 % Landeshauptstadt Düsseldorf 16.667,00 € 25,25 % Wupperverband 15.278,00 € 23,15 % Abwasserbetrieb TEO AöR 1.111,00 € 1,68 % Stadt Ahlen 1.389,00 € 2,10 % Stadt Oelde 792,00 € 1,20 % Stadt Warendorf 903,00 € 1,37 % Stadt Bergisch Gladbach 2.222,00 € 3,37 % 66.001,00 € 100,0 % Das Eigenkapital weist unter den Kapitalrücklagen ein v on den Gesellschaftern geleistetes Agio über 2.757.112,47 € sowie einen zur Deckung der Jahresfehlbeträge der Vorjahre geleisteten Ausgleich über 448.411,35 EUR aus. (3) Sonderposten aus Zuschreibungen des Anlagevermögens Von den in 2021 an einem Beitritt zur KVB interessi erten Städten und Gemeinden war ein Agio zu ent- richten. Dieses wurde einem Sonderposten zugeführt. Mit Beitritt der Neugesellschafter wurde die von ihnen geleistete Agiozahlung aus dem Sonderposten in die Kapitalrücklage umgebucht und damit analog zu den von den Altgesellschaftern geleisteten Agioz ahlungen in der Bilanz abgebildet. Die Agiozahlung der nicht beigetretenen Interessenten wird weiterhin als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und mit Inbetriebnahme und Aktivierung der Klärschlammverwertungsanlage aufgelöst. (4) Rückstellungen Sonstige Rückstellungen bestehen im Wesentlichen fü r Prüfungs- und Beratungskosten sowie ausste- hende Rechnungen. (5) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wurden in der Vorjahresbilanz als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Beide Posten beinhalten die identische n Sachver- halte. Diese Form der Darstellung im Vorjahr war in der gemeinsamen Nutzung der Buchhaltungssoftware SAP des Gesellschafters Wupperverband und dortiger Anforderungen begründet. Anlage I/3 Seite 3 Verbindlichkeitenspiegel Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre € € € € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 769.558 769.558 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern 8.000.000 0 8.000.000 0 ∑ 8.769.558 769.558 8.000.000 0 davon mit einer Restlaufzeit III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Den Aufwendungen im Berichtsjahr standen keine Ertr äge gegenüber. Im Ergebnis wird daher ein Jah- resfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 € ausgewiesen. IV. Ergänzende Angaben (1) Mitarbeiter Die KVB hat derzeit nur eine*n Mitarbeiter*in. Im Übrigen erfolgte eine aufgabenbezogene Personalgestellung durch den Wupperverband. (2) Geschäftsführung Herr Dirk Salomon, Geschäftsführer, Wuppertal, Betriebsleiter der Schlammverbrennungsanlage beim Wupperverband. Die Geschäftsführung hat von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. (3) Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: • Dr. Uwe Moshage, Aggerverband, Vorstand des Aggerverbandes • Thorsten Falk, Aggerverband, Stellv. Vorstand des Aggerverbandes • Engin Alparslan, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Geschäftsführer des Bergisch-Rheini- schen Wasserverbandes • Holger Streuber, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Vorstand und Sprecher der Bau- und Finanzkommission • Frank Heuner (stellv. Vorsitzender), Stadt Düsseldorf, technischer Betriebsleiter des Stadtent- wässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf • Andreas Hartnigk, Stadt Düsseldorf, Rechtsanwalt - Peters Rechtsanwälte Partnerschaftsge- sellschaft mbB • Uwe Warnecke, Stadt Düsseldorf, Ratsherr der Stadt Düsseldorf • Christine Zeller (Vorsitzende), Stadt Münster, Kämmerin der Stadt Münster • Dr. Robin Korte, Stadt Münster, Ratsherr der Stadt Münster • Andreas Schröder, Wupperverband, Stadt Hückeswagen, Vorsitzender des Investitions- und Bauausschusses Anlage I/3 Seite 4 • Ingo Noppen, Wupperverband, Vorstand des Wupperverbandes • Thomas Klein, Wupperverband, Geschäftsbereichsleiter Technik und Flussgebietsmanagement • Thomas Köpp, für TEO AöR/Stadt Ahlen/Stadt Oelde/Stadt Warendorf, Beigeordneter und Stadtbaurat der Stadt Ahlen Der Aufsichtsrat hat von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. (4) Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer, der Dr. Röhricht - Dr. Schillen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu- erberatungsgesellschaft, Bielefeld , für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar bet rägt 3.100,00 € (netto). Es beinhaltet ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. (5) Vorschlag zur Gewinnverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 € auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates und Bes chlussfassung der Gesellschafterversammlung lag zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. (6) Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Berichtszeitraums eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss gehabt hätten. Wuppertal, den 15. Mai 2025 Der Geschäftsführer Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2024 - [Werte in Euro] Anschaffungs- / Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte Stand Zuschüsse Zugänge Abgänge Umbuchg. Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchg. Stand Stand Stand 01.01.2024 31.12.2024 01.01.2024 31.12.2024 31.12.2024 01.01.2024 I Immat. Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.042,50 0,00 0,00 0,00 0,00 10.042,50 3.138,50 2.511,00 0,00 0,00 5.649,50 4.393,00 6.904,00 Immaterielle Vermögensg. insgesamt 10.042,50 0,00 0,00 0,00 0,00 10.042,50 3.138,50 2.511,00 0,00 0,00 5.649,50 4.393,00 6.904,00 II Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.045,32 0,00 8.981,70 0,00 0,00 11.027,02 137,32 1.230,70 0,00 0,00 1.368,02 9.659,00 1.908,00 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.281.660,37 0,00 2.018.440,31 0,00 0,00 8.300.100,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.300.100,68 6.281.660,37 Sachanlagen insgesamt 6.283.705,69 0,00 2.027.422,01 0,00 0,00 8.311.127,70 137,32 1.230,70 0,00 0,00 1.368,02 8.309.759,68 6.283.568,37 Anlagevermögen insgesamt (netto) 6.293.748,19 0,00 2.027.422,01 0,00 0,00 8.321.170,20 3.275,82 3.741,70 0,00 0,00 7.017,52 8.314.152,68 6.290.472,37 Anlage zum Anhang Anlage II Seite 1 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal L A G E B E R I C H T für das Geschäftsjahr 2024 Der Lagebericht ist wie folgt gegliedert: I. Grundlagen des Unternehmens II. Wirtschaftsbericht III. Prognose, Chancen- und Risikobericht IV. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr, die aktuelle Lage der Gesellschaft sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bilde n die Schwerpunkte des Lageberichts. I. Grundlagen des Unternehmens Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und Entsorgung der bei der Abwasserentsorgung und -aufbereitung anfallenden Abfälle für Ihre Gesellschafter. Zur Auslastung freier Kapazitäten kann eine Tätigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erfolgen (Annextätigkeit). Gegenstände des Unternehmens sind a) die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, b) die Erzeugung, Verwertung, Vermarktung und der Verkauf der bei der Klärschlammverbrennung gewonnenen Energien, c) die Deponierung und Entsorgung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, d) das Recyceln des Phosphors aus der Klärschlammasche und dessen Verwertung und Vermark- tung und e) Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Klärs chlammentsorgung sowie die damit im Zu- sammenhang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung. II. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Wesentlichen unabhängig von der Expansion der Wi rtschaft, von handelspolitischen Konflikten, von Entscheidungen der Europäischen Zentralbank oder de r Verschuldungsproblematik einiger Nachbarlän- der ist die Klärschlammentsorgung durch gesetzliche und umweltpolitische Regelungen geprägt. Gleich- wohl können Faktoren, wie d ie Zinsentwicklung, ein deutlicher Materialpreisanstieg, eine hohe In vestiti- onstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur oder Veränderungen in der Kapazitätsauslastung im Hoch- und Tiefbau sowie Maschinen- und Anlagenbau die Klärschlammentsorgung tangieren. Die Bedingungen der Klärschlammentsorgung sind von einem Wandel geprägt. Rechtlich wird der Klär- schlamm nach der Entwässerung vom Abwasser zum Abfall, womit nationales und EU – Abfallrecht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Klärschlammverordnung sowie bei dem Einsatz der Sekundärrohstoffe (P Recycling) das Düngegesetz und die Düngemittelverordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen bil- den. Anlage II Seite 2 Die Anforderungen an die umweltverantwortliche Entsorgung von Klärschlämmen wurden in der Vergan- genheit (z.B. u.a. durch die Richtlinie 2000/76/EG vom 04.1 2.2000 über die Verbrennung von Abfällen und die Abfallklärschlamm -Verordnung) stetig erhöht. Für die landwirtschaftliche Verwertu ng von Klär- schlamm sind seit 2015 die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV) ausschlaggebend. Die land- wirtschaftliche Verwertung wird damit deutlich erschwert. Die am 03.10.2017 in Kraft getretene Abfallklär- schlammverordnung sieht außerdem ein Verbot der landwirtschaftlich en Verwertung für Klärschlämme aus Kläranlagen sowie die Rückgewinnung von Phospho r aus Klärschlamm aus Anlagen größer 50.000 Einwohnerwerten in der Zukunft vor. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass ein Klärschlammverbrenner zum Phosphorrecycling unabhängig von der Größe der liefernden Abwasserbehandlungsanlagen ver- pflichtet ist. Die bislang über die Landwirtschaft oder auch landbaulich vorgenommene Klärschlamment- sorgung bedarf einer strategischen Neuau srichtung und lässt auf der Suche nach neuen Wegen einer ordnungsgemäßen Verwertung eine Verknappung der son stigen Verbrennungskapazitäten (Mitverbren- nung in der Kohleverstromung oder Zementindustrie) erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherhei- ten sind preisliche Schwankungen bei den zukünftigen Entsorgungskosten schwerlich einzuschätzen. Die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betriebenen Abwasserentsorge r sind daher gefordert, frühzeitig öko- logisch und ökonomisch zielführende Wege der zukünftigen Klärschlammverwertung zu finden. b) Geschäftsentwicklung Die thermische Verwertung von Klärschlamm in Monove rbrennungsanlagen wird aus heutiger Sicht der wesentliche Entsorgungspfad der Zukunft sein. Gleic hzeitig verspricht die Monoverbrennung von Klär- schlämmen nach derzeitigem Kenntnis - und Diskussionsstand ein hohes Rückgewinnungspotenz ial für Phosphor. Der Aggerverband (AV), der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW), die Landeshauptstadt Düssel- dorf, dort federführend der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD), die Stadt Münster (MS) und der Wupperverband (WV) haben als ö ffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach un- terschiedlichen Rechtsgrundlagen die Aufgabe der Ab wasserbeseitigung nach Maßgabe des Lan- deswassergesetzes NRW sowie der Entsorgung der bei der Durchführung dieser Aufgabe anfallenden Abfälle. Um die Entsorgungssicherheit für die in ihren Kläranlagen anfallenden Klärschlämme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umweltverantwortlich, wirtschaftlich und langfristig sicherzustellen haben AV, BRW, LHD, MS und WV im Juli 2019 die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) gegründet. Am 20.08.2021 sind die Stadtentwässerungsbetriebe d er Städte Ahlen (SAH), Bergisch Gladbach (BG), Oelde (SOE), der Abwasserbetrieb Warendorf (WAF) so wie die Abwasserbetrieb TEO AöR (TEO) - ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Telgte und der G emeinden Everswinkel, Ostbevern und Beelen - als weitere öffentlich-rechtliche Partner der Gesellschaft beigetreten. Die Eintragung der KVB im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020 beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. Der Zweck der Gesellschaft ist die V erwertung und Entsorgung der bei der Abwasser- entsorgung und –aufbereitung anfallenden Abfälle in einer gemeinsam en Verbrennungsanlage, sowie das Recycling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie. Anlage II Seite 3 Entsprechend der bei den Gesellschaftern anfallende n Klärschlammmengen wird die neue Anlage für eine Kapazität von 47.500 tTR/a entwässerter kommunaler Klärschlamm ausgelegt und stellt die Verwer- tung und Entsorgung der Schlämme unter Verwendung d er bestverfügbaren Technik (BVT) mittels Wir- belschichtfeuerung sicher. Gleichzeitig sind damit die Voraussetzungen für die ab 2029 gesetzlich gefor- derte Rückgewinnung von Phosphor, der zu einem erheblichen Anteil in der Verbrennungsasche enthal- ten ist, geschaffen. c) Lage Nach Abschluss der Ausführungsplanung und Vorlage des rechtskräftigen Genehmigungsbescheides zur Errichtung der Anlage von der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.01.2024 war das Geschäftsjahr 2024 maßgeblich von den Arbeiten zur Ausschreibung und Vergabe der Leistungen für die Errichtung der Anlage geprägt. Die Sicherstellung der wirtschaftlichen Finanzierung der Anlage und eines umfäng- lichen Versicherungsschutzes während der Bau- und Montagephase bildeten weitere Schwerpunkte. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben die vorliegende Ausführungsplanung und das Ge- nehmigungsverfahren Ende Januar 2024 abgenommen. Alle Gesellschafter der KVB haben daraufhin eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit beschlossen. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr waren dementsprec hend insbesondere von Planungs - und Bera- tungsleistungen geprägt. Erträge aus Leistungen der KVB standen den Aufwendungen keine gegenüber. In Summe ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 €. Die Eigenkapitalquote wird vom Stammkapital und von einem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten und in die Kapitalrücklage eingestellten Agio in Hö he von 2.757.112, 47 € sowie dem Deckungsbetrag zum Ausgleich der Vorjahresfehlbeträge in Höhe von 448.411,35 EUR bestimmt und beläuft sich auf 23,1 %. Im Geschäftsjahr wurde mit den Gesellschaftern eine dritte Darlehensvereinbarung über insgesamt 14.582.000,00 € getroffen, die in 2025 in einer Tranche zur Einzahlung fällig wird. Die Darlehensverträge haben zunächst eine Laufzeit bis zum 01.11.2027. Es besteht eine Verlängerungsoption der Verträge bis zum 01.11.2030. Der Zins der Darlehensvereinbarung wird zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt der Tranchen ermittelt. Durch die Refinanzierung über die Gesellschafter wa r die KVB jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsver- pflichtungen nachzukommen. Anlage II Seite 4 III. Prognose, Chancen- und Risikobericht Die Aussichten zur gesamt - und branchenwirtschaftlichen Entwicklung für 202 5 und das Folgejahr sind durch geopolitische Unwägbarkeiten bestimmt. Davon in Teilen unabhängig ist die Klärschlammentsorgung insbesondere durch gesetzliche und umwelt- politische Auflagen und den derzeitigen Wandel des Klärschlammentsorgungsmarktes geprägt. Die KVB sieht sich vor diesem Hintergrund mit der öffentlich -rechtlichen Kooperation und einer von ver- gleichbaren Rahmenbedingungen und Interessen der Ge sellschafter geleiteten gemeinsamen Klär- schlammentsorgung in der Rechtsform einer GmbH derzeit auf gutem Weg. Die weitere Entwicklung wird wesentlich von den zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Meilenstei- nen und daran geknüpften Handlungsoptionen sowie de n Ergebnissen der Ausschreibung und Vergabe der Leistungen zur Errichtung der Klärschlammverwertungsanlage und den Bedingungen ihrer Finanzie- rung bestimmt. Im Geschäftsjahr 2024 hat die KVB einen wettbewerblichen Bankenprozess für den angedachten Fremd- finanzierungsanteil durchgeführt. Die Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen stellt sich als wirtschaft- lich günstiger dar, so dass die Bankenansprache in 2025 beendet wurde. Das aktuelle Geschäftsjahr entspricht in seinem bis herigen Verlauf den Erwartungen. Bestandsgefähr- dende Risiken sowie weitere Risiken, die über den allgemeinen Geschäftsverkehr hinausgehen, sind der- zeit nicht erkennbar. IV. Gesamtaussage Um auch in Zukunft hinsichtlich der Klärschlammverwertung technisch, wirtschaftlich und ökologisch lang- fristig gut aufgestellt zu sein haben die Entwässerungsbetriebe der Städte Düsseldorf und Münster sowie der Aggerverband, der Bergisch -Rheinische Wasserverband und der Wupperverband mit Unterzeich- nung des Gesellschaftsvertrages am 17. Juli 2019 di e Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) gegründet. Am 20.08.2021 sind die Stadtentwässerungsbetriebe d er Städte Ahlen, Bergisch Gla- dbach, Oelde, der Abwasserbetrieb Warendorf sowie die Abwasserbetrieb TEO AöR (Gemeinschaftsun- ternehmen der Stadt Telgte und der Gemeinden Eversw inkel, Ostbevern und Beelen) als weitere öffent- lich-rechtliche Partner der KVB beigetreten. Der Zweck der Gesellschaft ist die Verwertung und E ntsorgung der bei der Abwasserentsorgung und -aufbereitung anfallenden Klärschlämme in einer gemeinsamen Verbrennungsanlage, sowie das Recyc- ling von Phosphor und die Erzeugung und Nutzung von regenerativer Energie. Anlage II Seite 5 Das Stammkapital und das vereinbarte Agio sind von den Gesellschaftern vollständig eingezahlt. Die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgte am 08.01.2020, die Eintragung der Änderungen zur Aufnahme der Neugesellschafter am 14.10.2021, beim Amtsgericht Wuppertal unter der HRB 30432. Das Geschäftsjahr schließt mit einem von den Planun gsaufwendungen, der Ausschreibung der Leistun- gen zur Errichtung der Anlage und dem weiteren Aufbau und der Finanzierung der Gesellschaft geprägten Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.790,99 €. Der Geschäftsführer der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH versiche rt, dass in diesem Lage- bericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ges chäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft nach bestem Wissen so dargestellt sind, dass ein de n tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind. Wuppertal, den 15. Mai 2025 Der Geschäftsführer Anlage III Seite 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus ha- ben wir den Lagebericht der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unte r Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ei nwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung d urchgeführt. Unsere Vera ntwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprü- fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des L ageberichts“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage- bericht zu dienen. Anlage III Seite 2 Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jah resabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die in ternen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unte rnehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei- teren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesent- lichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor- schriften entspricht und die Chancen und Risiken de r zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlich en Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnung slegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit dar über zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellu ngen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesam t ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtsc haftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und w erden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund- lage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Anlage III Seite 3 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesen tlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolose n Handlungen und Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we- sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird , ist höher als das Risiko, das s eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig- keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal- ten können. o erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfun g des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lag eberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil z ur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem geset zlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Ver- treter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangte n Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Sc hluss kommen, dass eine wesentli- che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö- rigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestä- tigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenhei- ten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des J ahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschlus s die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den t atsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ver- mittelt. o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit de m Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Au f Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga- ben von de m gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsame n Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunf tsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Anlage III Seite 4 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststel- len. Bielefeld, den 16. Mai 2025 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Heidbrink Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Dokument unterschrieben von: Marc Heidbrink Dokument unterschrieben von: Stephan-Ulrich Cebulla
Anlage A
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Anlage A zur V/0470/2025 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung einer Ermächtigung durch die kommunalen Gremien. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss 2024 der Klärschlamm- verwertung Buchenhofen GmbH. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0470/2025 V/0470/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH): Jahresabschluss 2024 Beratungsfolge 03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 03.09.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Wohnen, Liegen- schaften, Finanzen und Wirtschaft übertragenen Zuständigkeit für Beteiligungsangelegenheiten (Ziffer II (Zuständigkeiten der Ratsausschüsse), 2.2.2 5. Spiegelstrich) zieht der Rat diese Angelegenheiten an sich und beschließt: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwer- tung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH) wird ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben: a. Der von dem Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss 2024 der KVB GmbH, be- stehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von 11.476.964,82 €, der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 173.790,99 €, dem Anhang sowie dem Lagebericht der Geschäftsführung, wird festgestellt (Anlage 1). b. Der Jahresfehlbetrag 2024 i.H.v. 173.790,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. c. Die Gesellschafter zahlen entsprechend ihres Gesellschaftsanteils einen anteiligen, in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellenden Ertragszuschuss in Höhe des Jahresfehlbetrags 2024 von 173.790,99 €. d. Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2024 entlas- tet. e. Die Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesellschaft, Bielefeld wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 14.08.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0470/2025 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der durch die Stadt Münster in 2025 zu zahlende Anteil am Ertragszuschuss gem. Ziff. 1 lit. c) 19.749,61 € beträgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2025 19.750 Ertragszuschuss für das Ge- schäftsjahr 2024 Begründung: Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück- holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht. Die Stadt Münster ist aktuell mit 11,364 % am Stammkapital der KVB GmbH beteiligt. Dem Aufsichts- rat obliegt nach § 11 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrags der KVB GmbH die Beratung und Vorla- ge einer Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresab- schlusses und zur Behandlung des Ergebnisses (§ 22 Abs. 2). Gem. § 19 lit e) - h) des Gesell- schaftsvertrags stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Ge- schäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2024 auf 11.477 T€ (Vorjahr: 8.317 T€). Bei den Aktiva steigt das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 2.024 T€ auf 8.314 T€. Hierbei handelt es sich i. W. um die als Anlagen im Bau aktivierbaren Planungsleistungen. Die Guthaben bei Kreditinsti- tuten und die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 3.163 T€. Die Passiv- seite ist durch die Finanzierung aus Gesellschaftermitteln geprägt. Das Stammkapi tal beträgt 66 T€. Das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Agio i.H.v. 2.757 T€ sowie die Ertragszuschüsse (Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2019 - 2023) i.H.v. 448 T€ sind von den Gesellschaftern vollständig in die Kapitalrücklage eingezahlt worden. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge und des Jahres- fehlbetrages ergibt sich ein Eigenkapital i.H.v. 2.649 T€ (EK -Quote: 23,1 %). Die Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen haben sich um 2.874 T€ auf 8.000 T€ erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich stichtagsbedingt auf 770 T€. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 174 T€, der auf neue Rechnung vorge- tragen werden soll, ab. Die wesentlichen Aufwendungen betreffen nicht aktivierbare Material - und Personalgestellungskosten (141 T€), Personalkosten (67 T€) und die sonstigen betrieblichen Auf- wendungen (14 T€). Den Aufwendungen stehen lediglich Zinserträge i.H.v. 52 T€ gegenüber. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages soll durch anteilige Zahlungen der Gesellschafter entsprechend ihres Gesellschaftsanteils erfolgen. Auf die Stadt Münster entfällt somit ein Anteil in Höhe von 20 T€. - 3 - V/0470/2025 Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech- nung, dem Anhang sowie d em Lagebericht der KVB GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage). Die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Gesell- schaft, Bielefeld hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 29.08.2025 die Beschlussempfehlung an die Ge- sellschafterversammlung beraten, die in ihrer Sitzung am selben Tag entsprechend beschließen soll. Das Votum des städtischen Gesellschaftervertreters steht unter Gremienvorbehalt. Einschätzung durch das Beteiligungsmanagement Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KVB GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vor- gelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberich- tes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVB GmbH zum Bilanzstichtag. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht 2024 KVB GmbH
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0470/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2025
- Erstellt
- 17.07.2025 08:22