0218/2021
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel
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Anlage 2.2 - Querschnitt B-B M 1_150
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12.87 2.81 4.03 11.77 2.75 9.77 2.00 2.00 0.50 2.81 2.00 4.03 11.76 2.92 4.91 4.11 4.11 3.12 5.72 4.91 Nebenanlagen Fahrbahn Fahrspur Gehweg Gehweg Nebenanlagen Parkbucht PLANUNG Querschnitt B-B Anlage 2.2 M 1:150 Fahrspur Fahrrad- Schutzstreifen Fahrspur Nebenanlagen Fahrbahn Fahrspur Gehweg Nebenanlagen BESTAND Querschnitt B-B M 1:150 Fahrspur Gehweg Fahrspur Aufweitung für Spurteilung Fahrrad- Schutzstreifen
Anlage 3.3 Bilanz - Straßenbäume
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Bilanz - Straßenbäume Anlage Nr. 3.3 Ehrenfeld Gürtel - Grüner Weg 0 4 Grüner Weg - Lichtstraße 0 0 Lichtstraße - Oskar-Jäger- Straße 0 0 Anzahl Bäume 0 4 vorgesehene Bestandsbaumfällungen 0 vorgesehene Neupflanzungen 4 Bilanz + 4 Vogelsanger Straße 2. BA geplantAbschnitt heute
Anlage 2.1 - Querschnitt A-A M 1_150
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2.47 3.82 2.94 2.94 3.72 2.47 7.54 1.94 2.60 2.00 2.00 2.90 1.94 9.00 1.75 1.75 2.04 1.57 1.80 1.80 5.74 Anlage 2.1 Nebenanlagen Fahrbahn M 1:150 Fahrspur Gehweg Fahrspur Gehweg Nebenanlagen BESTAND Querschnitt A-A Nebenanlagen Fahrbahn M 1:150 Fahrspur Gehweg Fahrspur Gehweg Nebenanlagen PLANUNG Querschnitt A-A halbseitiges Gehwegparken halbseitiges Gehwegparken Fahrrad- Schutzstreifen Fahrrad- Schutzstreifen nutzbare Gehwegbreite nutzbare Gehwegbreite nutzbare Fahrbahn
Anlage 1.1 Vorentwurf Blatt 1 M 1_250
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Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 005 4 -Vogelsanger Str. II BA 1520 mm 604 mm Vogelsanger Straße II v:Gürtel b: Oskar-Jäger-Straße 4/Ehrenfeld Vorentwurf 005 Krüger, 04.12.2020 Krüger, 04.12.2020 Blatt 1 04-12-2020 642-13 LSA 661-43 Radverkehr gez. Herr Braun 11.12.2020 gez. Frau Rohmer 16.12.2020 664/3 Frau Krüger, 16.12.2020 664 Frau Dietz, 17.12.2020 66 Herr Harzendorf, 19.12.2020 Ausbaugrenze Einmündung Oskar-Jäger-Str. & Blattanschluss Krüger Krüger Claußen 11.01.2021
Anlage 3.1 Bilanz - öffentliche Stellplätze
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Bilanz - öffentliche Stellplätze Anlage Nr. 3.1 Stellplatzangebot Ehrenfeld Gürtel - Grüner Weg 0 4 Grüner Weg - Lichtstraße 20 0 Lichtstraße - Oskar-Jäger- Straße 47 0 Anzahl Kfz-Stellplätze 67 4 Bilanz - 63 Abgestellte Kraftfahrzeuge Ehrenfeld Gürtel - Grüner Weg 0 23 23 Grüner Weg - Lichtstraße 16 0 16 Lichtstraße - Oskar-Jäger- Straße 47 4 51 Anzahl Kfz-Stellplätze 63 27 90 Auslastung 134% Vogelsanger Straße 2. BA Abschnitt legal Zählung 20.03.2019 * Annahme: 5 - 6 m Länge pro Stellplatz illegal Zählung 20.03.2019 gesamt Abschnitt heute* geplant*
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 0218/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger- Straße und Ehrenfeldgürtel Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Planungen zur Umgestaltung der Vo- gelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung fortzusetzen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Öffentlichkeits- beteiligung im Rahmen der weiteren Planung. Alternative Keine. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Die Vogelsanger Straße ist als Verbindungsstraße Bestandteil des mobilitätsrelevanten Straßennet- zes. Als eine der drei größten radial verlaufenden Hauptverkehrsstraßen des Stadtbezirks Ehrenfeld verbindet sie die Stadtteile Vogelsang, Bickendorf und Ehrenfeld sowohl untereinander als auch mit der Kölner Innenstadt. Gegenstand dieser Vorlage ist der Abschnitt von Oskar-Jäger-Straße bis Ehrenfeldgürtel, welcher durch eine Mischung von unterschiedlichen Nutzungen geprägt ist. Das ehemals von gewerblicher Nutzung geprägte Quartier befindet sich durch eine Vielzahl von in Umsetzung befindlichen und ge- planten Neubauvorhaben in einem strukturellen Wandel. Neben Flächen für Gewerbe und Büronut- zung ist in Teilbereichen zukünftig auch Wohnbebauung vorzufinden. Durch die geplante Ansiedlung der Heliosschule zwischen Ehrenfeldgürtel und Heliosstraße kommt es zu einer weiteren strukturellen Änderung des Gebiets. Die derzeitige durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) beträgt 11.490 Kfz/Tag. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Laut Verkehrsunfallstatistik der Polizei ist die Unfallsituation im Bereich zwischen der Oskar-Jäger- Str. und Ehrenfeldgürtel in den letzten Jahren unauffällig. Nördlich entlang der Vogelsanger Straße verlaufen die S-Bahn-Linien S12, S13 und S19 als Hoch- 3 bahntrasse, welche vom nahegelegenen Bahnhof Ehrenfeld erreichbar sind. Die ebenfalls nahe gelegene Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Gürtel bietet Anschluss an die oberirdisch entlang des Gürtels verlaufende Stadtbahnlinie 13 sowie die unterirdisch entlang der Ven- loer Straße verlaufenden Stadtbahnlinien 3 und 4. 2. Planungshistorie Im Jahr 2008 wurde seitens der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Umgestaltung der Vogelsanger Stra- ße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel beschlossen (Vorlagennummer BV4/027/2008). Ergänzend wurde seitens der Bezirksvertretung Ehrenfeld 2011 die Planung für den weiterführenden Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Oskar-Jäger-Straße beschlossen. Die Verwaltung hat die beschlossene Gesamtplanung von Innere Kanalstraße bis Oskar-Jäger Straße entsprechend der bei- den Beschlüsse in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der Ausbau des ersten Bauabschnittes zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel entspre- chend der von der Verwaltung vorgelegten Planung wurde 2015 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen (Vorlagennummer 2175/2015). Die Maßnahme befindet sich aktuell im Ausbau. In dem hier behandelten Beschlussverfahren wird die Vorentwurfsplanung des zweiten Bauabschnitts der Vogelsanger Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Oskar-Jäger-Straße zur Beratung und Be- schlussfassung vorgelegt, um die Planung auf dieser Grundlage fortzusetzen. Die Ergebnisse einer 2016 durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Heliosgelände, in dem die Ver- kehrsführung im Bereich des Schulneubaus bereits thematisiert wurde, sind in die Planung eingeflos- sen. Schwerpunkt der Straßenplanung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs, insbesondere des zukünftigen Schülerverkehrs. Die Straßenplanung wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 12. März 2020 im Rahmen eines Fachgespräches vorab erläutert. Die teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld stimmten der Planung grundsätzlich zu. Ergänzend wurde darum gebeten zu prüfen, ob Alternativen für den ruhenden Verkehr vorgesehen werden können. Die Prüfung hat hierzu erge- ben, dass derzeit keine öffentlichen Flächen für den ruhenden Verkehr angeboten werden können. Des Weiteren werden die derzeit nicht bebauten privaten Flächen in Zukunft bebaut. 3. Mängelbeschreibung Aufgrund von unterschiedlichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüchen an den Straßen- raum kommt es auf der Vogelsanger Straße zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Ver- kehrsarten. Diese Situation stellt sich wie folgt dar: schlechter baulicher Zustand der Fahrbahn und der Nebenanlagen, keine barrierefreien Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr außerhalb der Lichtsig- nalanalagen, keine Führung für den Radverkehr, illegales und ungeordnetes Parken, teilweise schmale oder durch Parken eingeengte Gehwegbereiche. Der aktuelle Zustand entspricht nicht mehr den heutigen und zukünftigen Ansprüchen, die an diesen Straßenraum, insbesondere unter Berücksichtigung des Schulneubaus der Heliosschule, gestellt werden. Die Planung greift die durch den Strukturwandel des Quartiers entstehenden neuen Anforderungen an den Straßenraum und die Infrastruktur auf und verfolgt das Ziel, den Streckenzug entsprechend zu optimieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. 3.1 Gehwegbereich und Nebenanlagen Durch die Umsetzung vieler Neubauvorhaben wurde der Streckenabschnitt in den letzten Jahren stark beansprucht. Sowohl Nebenanlagen als auch Fahrbahn haben sich über die Jahre zu Flicken- teppichen aus unterschiedlichen Materialien gewandelt. Die Gehwegbereiche weisen zudem teilweise größere Beschädigungen auf. Ferner werden diese Flächen häufig zum illegalen Parken genutzt. 3.2 Fahrbahn und Knotenpunkt Eine Querung der Fahrbahn ist für den Fußverkehr aufgrund der breiten Fahrbahn und der hohen Verkehrsstärken nicht gefahrlos möglich. Auch für den Radverkehr ist die Gesamtsituation aufgrund der fehlenden Radverkehrsführung auf der Strecke und innerhalb der Knotenpunkte unzureichend und entspricht nicht mehr den heutigen An- 4 sprüchen. 4. Planungs- und Gestaltungsgrundsätze Aus der Mängelanalyse und den Vorgaben aus dem politischen Raum wurden verkehrliche und ge- stalterische Merkmale abgeleitet, die im Folgenden dargestellt werden: 4.1 Verkehrliche Merkmale Um die Funktionalität im Straßenraum zu verbessern sind folgende Planungsgrundsätze formuliert worden: Die Verkehrsflächen werden zugunsten einer durchgängigen Radverkehrsführung neu aufgeteilt. Die Fahrbahnbreite wurde durchgehend auf 9,0 m reduziert. Die sich daraus ergebenden Flächen- gewinne werden den Seitenbereichen zugeschlagen. Der Radverkehr wird straßenbündig auf 1,75 breiten Schutzstreifen geführt. Die Überquerbarkeit der Straße wird für den Fußverkehr durch zusätzliche Querungshilfen im Be- reich der Heliosschule verbessert. Um durchgängig ausreichend breite Gehwege vorzusehen, entfallen die öffentlichen Kfz- Stellplätze mit Ausnahme der geplanten Stellplätze vor der neuen Heliosschule. Die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Vogelsanger Straße/Ehrenfeldgürtel sowie an der Einmün- dung Vogelsanger Straße/Grüner Weg bleiben erhalten. Zur Querung der Vogelsanger Straße steht dem Fußverkehr somit weiterhin eine signalisierte Führung zur Verfügung. Beide Knotenpunkte wer- den durch eine separate Führung des Radverkehrs ergänzt. Im Knotenpunktbereich Vogelsanger Straße/Ehrenfeldgürtel werden zudem zusätzliche indirekte Linksabbiegemöglichkeiten für den Rad- verkehr geschaffen. Im Einmündungsbereich der Heliosstraße in die Vogelsanger Straße werden die Fahrspuren von heu- te drei auf zukünftig zwei reduziert. Hierdurch kann der Gehwegbereich deutlich verbreitert und die Querung der Heliosstraße im Einmündungsbereich erleichtert werden. Es ist vorgesehen, die Einbahnstraße im Bereich der Lichtstraße bis zur Tiefgaragenzufahrt des dort entstehenden Wohnkomplexes für den Zweirichtungsverkehr zu öffnen. Hierfür wird seitens der Ver- waltung eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt. Die Möglichkeit zur Öffnung der Einbahnstraße ist bei der Planung bereits berücksichtigt, sodass diese ohne weitere bauliche Änderungen umgesetzt werden kann. In den Bereichen zwischen Ehrenfeldgürtel und Grüner Weg sowie zwischen Grüner Weg und He- liosstraße ist jeweils eine Mittelinsel als Querungshilfe für den Fußverkehr vorgesehen, die insbeson- dere im Zuge des Schulwegs das Queren im Bereich vor der geplanten Heliosschule erleichtert. Die Nutzung dieser Querungshilfen erhöht zudem die Verkehrssicherheit erheblich, da jeweils nur eine Fahrtrichtung gequert werden muss. Im Bereich vor der geplanten Heliosschule ist die Schaffung einer Platzfläche vorgesehen. Die Grundstücksgrenze für das Schulgebäude wird hierzu nach hinten versetzt, sodass Platz für eine größere Freifläche geschaffen wird. Neben der möglichen Einrichtung einiger Kfz-Längsstellplätze und Fahrradabstellanlagen werden hier zudem vier Baumneupflanzungen sowie Sitzgelegenheiten eingerichtet, um die Aufenthaltsqualität vor der Schule zu erhöhen (siehe Anlage 3.1 Bilanz – öffentli- che Stellplätze und Anlage 3.3 Bilanz – Straßenbäume). Weitere Fahrradabstellanlagen werden entlang des gesamten Planungsabschnittes vorgesehen, so- fern es die Breiten der Nebenanlagen zulassen. Die konkrete Anzahl wird im weiteren Verlauf der Planung abschließend festgelegt. In der Anlage 3.2 zur Bilanzierung der Fahrradabstellanlagen findet sich eine erste Abschätzung. 4.2 Gestalterische Grundsätze Zur Behebung der gestalterischen Defizite sind folgende Grundsätze entwickelt worden: Als gestaltendes Element werden vier neue Bäume gepflanzt. Die Pflanzengruben werden gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln angelegt, damit die Bäume sich künftig optimal entwickeln können, ohne die Straßensubstanz durch Wurzelschäden zu schädigen. Für die Seitenräume werden hochwertige und zeitlos dezente Materialien ausgewählt. Dabei werden die Grundsätze des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln berücksichtigt. 5. Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Öffentlichkeit 5 Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln als beitragspflichtige Straßenaus- baumaßnahme enthalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) ist daher eine Anliegerversammlung mit den von der Maßnahme voraussichtlich betroffenen Anliege- rinnen und Anliegern durchzuführen. Die Verwaltung wird dabei die Planung vorstellen und zugleich über die voraussichtlich anfallende Beitragspflicht informieren. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerbeteiligung wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Beschlussvorlage zum Baubeschluss informieren. Darüber hinaus ist eine Information der Öffentlichkeit im Rahmen der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beabsichtigt. 6. Kosten und Finanzierung Da die Maßnahme mit eigenen Ressourcen geplant wird, fallen keine Planungskosten an. Die zur Durchführung der Bürgerbeteiligung anfallenden Kosten für technische und räumliche Aus- stattungen sowie personelle Einsätze werden, abhängig vom Format der Veranstaltung, auf maximal 5.000 Euro geschätzt. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen für das Haushaltsjahr 2021 im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Kosten für den Ausbau der Gesamtmaßnahme werden derzeit auf ca. 3,0 Millionen Euro ge- schätzt. Die Umsetzung der Maßnahme wird mit der Inbetriebnahme der Heliosschule synchronisiert. 7. KAG Die vorgesehene Sanierung und Umgestaltung der Vogelsanger Straße wird voraussichtlich eine Bei- tragspflicht nach § 8 KAG NRW auslösen. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch nicht bezif- fert werden. Wenn der Baubeginn absehbar ist, wird für die Maßnahme eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. 8. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1.1: Vorentwurfsplanung M 1:250 Blatt 1 Anlage 1.2: Vorentwurfsplanung M 1:250 Blatt 2 Anlage 2.1: Querschnitt A-A M 1:150 Anlage 2.2: Querschnitt B-B M 1:150 Anlage 3.1: Bilanz – öffentlicher Parkraum Anlage 3.2: Bilanz - Fahrradstellplätze Anlage 3.3: Bilanz - Straßenbäume
Anlage 1.2 Vorentwurf Blatt 2 M 1_250
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Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 004 4 -Vogelsanger Str. II BA 1520 mm 604 mm 4/Ehrenfeld Vorentwurf Vogelsanger Straße II BA v:Gürtel b: Oskar-Jäger-Straße 004 Krüger, 04.12.2020 Krüger, 04.12.2020 04.12.2020 Batt 2 642-13 LSA 661-43 Radverkehr Baumneupflanzungen 671-44 gez. Herr Gerhardt 13.08.2020 gez. Herr Braun 16.12.2020 11.12.2020 664/3 Frau Krüger, 16.12.2020 664 Frau Dietz, 17.12.2020 66 Herr Harzendorf, 19.12.2020 Darstellung Heliosschule, Blattanschluss & Ergänzung/Anpassung Textfelder Krüger Krüger gez. Frau Rohmer Claußen 11.01.2021
Anlage 3.2 Bilanz - Fahrradstellplätze
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Bilanz - Fahrradstellplätze Anlage Nr. 3.2 Ehrenfeld Gürtel - Grüner Weg 0 50 Grüner Weg - Lichtstraße 10 0 Lichtstraße - Oskar-Jäger- Straße 0 0 Anzahl Fahrradstellplätze 10 50 Bilanz + 40 geplant*Abschnitt * Annahme: 2 Fahrräder pro Anlehnbügel Vogelsanger Straße 2. BA heute*
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Oskar-Jäger-Straße 4
- Vogelsanger Straße 2
- Innere Kanalstraße
- Grüner Weg 0
- Ehrenfeldgürtel
- Venloer Straße
- Heliosstraße
- Straße II
- Straße 4
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 0218/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 08:12