BV2/013/2026
Kinderspielplatz an der Neanderstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
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Beantwortung BV2 013 2026 Kinderspielplatz an der Neanderstraße
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Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/013/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 12.01.2026 hier: Kinderspielplatz an der Neanderstraße Frage 1: Aus welchen Gründen wurde der Kinderspielplatz an der Neanderstraße in Flingern- Nord gesperrt? Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung eingeleitet bzw. sind vorgesehen, um die zur Sperrung führenden Mängel zu beheben, und zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit einer Wiedereröffnung der Anlage zu rechnen? Antwort zu Frage 1 und 2: Unter dem Kinderspielplatz befindet sich eine private Tiefgarage. Im Rahmen der Ausschreibungen für die Bauarbeiten zur Sanierung des Spielplatzes wurde daher der Eigentümer um Übersendung der konkreten Statik zur Tiefgarage gebeten, da diese Informationen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, u.a. für den Einsatz von Maschinen, relevant sind. Die inzwischen vorliegende Statik hat dazu geführt, dass das gesamte Bauvorhaben gestoppt wurde, da sich die bestehenden Auflasten und die anstehenden Bauarbeiten dort statisch nicht abbilden lassen. Recherchen in diesem Zusammenhang haben ergeben, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Investor des Bauvorhabens und der Stadtverwaltung existiert, der das dauerhafte Betreiben eines öffentlichen Kinderspielplatzes sicherstellt. Im geschlossenen Vertrag sind hierzu auch Regelungen zur Statik enthalten. Dem Eigentümer wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung zu seinen Lasten in Vorleistung gehen wird, um eine Sicherstellung des bisherigen Spielplatzes und Spielbetriebs über die einzuholende Beurteilung eines Statikers herzustellen. Aktuell ist ein Statiker beauftragt, einen kurzfristigen Zugang zur Tiefgarage zu erhalten um anhand von Plänen und der Begutachtung vor Ort eine Beurteilung abzugeben. Je nach Ergebnis wird der Spielplatz zeitnah wieder geöffnet werden. Eine Entscheidung zum Umbau und / oder der Freigabe des Spielplatzes kann erst auf Grundlage der abzuwartenden Ergebnisse zur belastbaren Statik getroffen werden. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung unaufgefordert informiert.
Anfrage
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BV2/013/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.01.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Kinderspielplatz an der Neanderstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1.) Aus welchen Gründen wurde der Kinderspielplatz an der Neanderstraße in Flingern-Nord langfristig gesperrt? 2.) Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung eingeleitet bzw. sind vorgesehen, um die zur Sperrung führenden Mängel zu beheben, und zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit einer Wiedereröffnung der Anlage zu rechnen? Sachdarstellung: Der Kinderspielplatz an der Neanderstraße (Standort-Nr. 9772) ist seit etwa sechs Monaten aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt. In der umliegenden Nachbarschaft besteht ein großes Interesse daran, den Spielplatz für Familien mit Kindern zeitnah wieder nutzbar zu machen. gez. Kerstin Prasuhn Fraktionssprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/013/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 08:14