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BV2/013/2026

Kinderspielplatz an der Neanderstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Anfrage 12.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 27.01.2026, TOP 8.3

Beantwortung BV2 013 2026 Kinderspielplatz an der Neanderstraße

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Beantwortung BV2 013 2026 Kinderspielplatz an der Neanderstraße

2160 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 27.01.2026 
Vorlagennummer BV2/013/2026 
 
 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 12.01.2026 
hier: Kinderspielplatz an der Neanderstraße 
 
Frage 1: 
Aus welchen Gründen wurde der Kinderspielplatz an der Neanderstraße in Flingern-
Nord gesperrt? 
 
Frage 2: 
Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung eingeleitet bzw. sind 
vorgesehen, um die zur Sperrung führenden Mängel zu beheben, und zu welchem 
Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit einer Wiedereröffnung der Anlage zu 
rechnen? 
 
 
Antwort zu Frage 1 und 2: 
Unter dem Kinderspielplatz befindet sich eine private Tiefgarage. Im Rahmen der 
Ausschreibungen für die Bauarbeiten zur Sanierung des Spielplatzes wurde daher der 
Eigentümer um Übersendung der konkreten Statik zur Tiefgarage gebeten, da diese 
Informationen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, u.a. für den Einsatz von 
Maschinen, relevant sind. Die inzwischen vorliegende Statik hat dazu geführt, dass 
das gesamte Bauvorhaben gestoppt wurde, da sich die bestehenden Auflasten und 
die anstehenden Bauarbeiten dort statisch nicht abbilden lassen.  
 
Recherchen in diesem Zusammenhang haben ergeben, dass ein öffentlich-rechtlicher 
Vertrag zwischen dem Investor des Bauvorhabens und der Stadtverwaltung existiert, 
der das dauerhafte Betreiben eines öffentlichen Kinderspielplatzes sicherstellt. Im 
geschlossenen Vertrag sind hierzu auch Regelungen zur Statik enthalten. 
 
Dem Eigentümer wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung zu seinen Lasten in 
Vorleistung gehen wird, um eine Sicherstellung des bisherigen Spielplatzes und 
Spielbetriebs über die einzuholende Beurteilung eines Statikers herzustellen. Aktuell 
ist ein Statiker beauftragt, einen kurzfristigen Zugang zur Tiefgarage zu erhalten um 
anhand von Plänen und der Begutachtung vor Ort eine Beurteilung abzugeben. Je 
nach Ergebnis wird der Spielplatz zeitnah wieder geöffnet werden.  
 
Eine Entscheidung zum Umbau und / oder der Freigabe des Spielplatzes kann erst 
auf Grundlage der abzuwartenden Ergebnisse zur belastbaren Statik getroffen 
werden. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung unaufgefordert informiert.

Anfrage

1008 Zeichen

BV2/013/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.01.2026
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
 
 
 
 
 
 
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
 
 
Betrifft:
Kinderspielplatz an der Neanderstraße 
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
1.) Aus welchen Gründen wurde der Kinderspielplatz an der Neanderstraße in 
Flingern-Nord langfristig gesperrt?
 
2.) Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung eingeleitet bzw. sind 
vorgesehen, um die zur Sperrung führenden Mängel zu beheben, und zu 
welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit einer Wiedereröffnung 
der Anlage zu rechnen?
 
 
Sachdarstellung:
Der Kinderspielplatz an der Neanderstraße (Standort-Nr. 9772) ist seit etwa 
sechs Monaten aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt. In der umliegenden 
Nachbarschaft besteht ein großes Interesse daran, den Spielplatz für Familien 
mit Kindern zeitnah wieder nutzbar zu machen.
 
 
gez. Kerstin Prasuhn
Fraktionssprecherin

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 2
TOP 8.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/013/2026
Typ
Anfrage
Datum
12.01.2026
Erstellt
12.01.2026 08:14