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2016/0100

Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende

Magistratsvorlage 15.03.2016

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2016/0100

2184 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.03.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0100 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 5401010 
 
Betreff: Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum 
Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asy lsuchende 
 
Vorlage vom: 15.03.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von dem Erlass gemäß § 50 Abs. 3 HGO Kenntnis.  
 
 
 
 
Anlagen: Schreiben des Hess. Ministerium des Innern und für Sport vom 02.03.2016  
 
Datenschutzrelevante Anl age:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15. März 2016 
 
 
 
 
 
Mit Schreiben vom 02.03.2016 teilt das Hessische Ministerium des Innern und Sport mit, dass  
die Stadt Darmstadt eine Zuweisung für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Erstau f-
nahmeeinrichtung und in Notunterkünften in Höhe von einmalig  575.400 Euro erhält.  
Es handelt sich um einen Pauschalbetrag von 350 Euro für jede zum Stichtag (31.12.2015) 
untergebrachte Person. Diese 1.644 Flüchtlinge werden aufgrund der Regelung in § 3          
Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erst in den Schlüsselzuweisungen 2017 berücksichtigt. 
Als Kompensation wird diese Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock bewilligt. 
Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und ist der 
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO vollständig bekannt zu geben. 
 
 
 
Darmstadt, 15. März 2016 
 
 
 
Der Dezernent: 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 1

3117 Zeichen

Hessisches Ministerium des Innern und für son

IM

Eu Gr HESSEN

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport y/ Aktenzeichen IV 23-33 6.09
Postfach 31 67 - D-65021 Wiesbaden = lo $ v.

i Iny ssei Bearbeiter/in Herr Ostgen, Herr Hardt
Magistrat der nechataniateD Durchwahl (06 11)353 1611 (1510)
Herrn OberbürgerMeistertJochen Partsch | rax (06 11) 353 1697

f E-Mail Stephan.Ostgen@hmdis.hessen.de
Luisenplatz 5 R , 1 Mi 2016 Ihr Zeichen
Eing.: . Marz Ihre Nachricht
64283 Darmstadt
Finanzverwaltung und Datum ZU Murz2016

Abteilung Kämmerei

148.

Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesaus-
gleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl-
suchende

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Stadt hat das Land Hessen in 2015 eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) so-
wie eine Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden be-
trieben. Daneben wurde Ihrer Stadt in 2015 eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen
und Asylsuchenden nach 8 2 des Landesaufnahmegesetzes (LAG) zugewiesen. Für
die Unterstützung bei diesen wichtigen Aufgaben möchte ich Ihnen und allen, die daran

mitgewirkt haben, ausdrücklich danken.

In der EAE in Darmstadt waren zum 31.12.2015 nach Mitteilung des Hessischen Minis-

teriums für Soziales und Integration insgesamt 724 Personen untergebracht.
In der Notunterkunft waren zum 31.12.2015 insgesamt 542 Personen untergebracht.

Nach Mitteilung des zuständigen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) be-
trug zum Stichtag 15.11.2015 die Zahl der berücksichtigungsfähigen Flüchtlinge und
Asylsuchenden nach 8 2 LAG in Ihrer Stadt 378.

Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,

freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden - Tetefon (06 11) 353 - 0 - Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 - Telex 4 186 814

Email: poststelle@hmdi.hessen.de A u VS U

= de
Aufgrund der Regelung in $ 3 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) wirken sich all die-
se Personen noch nicht auf den aktuellen kommunalen Finanzausgleich 2016 aus. Die-
se Personen werden erst bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen für 2017 be-

rücksichtigt.
Als Kompensation für die Berücksichtigung der von Ihnen aufgenommenen Per-
sonen erst im Finanzausgleichsjahr 2017 bewillige ich Ihnen eine Gesamtzuwei-
sung aus dem Landesausgleichsstock (Kap. 17 24 613 01) in Höhe von

575.400 €.

Für jede untergebrachte Person wird ein Pauschalbetrag von 350 € zu Grunde gelegt.

Die Gesamtzuweisung errechnet sich wie folgt:

Anzahl der be- | Betrag pro Gesamtbetrag
rücksichtigten Person
Flüchtlinge
EAE 724 x 350,- € 253.400 €
Notunterkunft 542 x 350,- € 189.700 €
82LAG 378 x 350,- € 132.300 €
Insgesamt 1.644 575.400 €

Der bewilligte Betrag wird Ihnen vom Regierungspräsidium Darmstadt ausge-
zahlt.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Fi-

nanzen.

Dieser Erlass ist gemäß $ 50 Abs. 3 HGO vollständig der Stadtverordnetenver-

7 bek "” |
Be

Staatsminister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0100
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00