2016/0100
Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende
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2016/0100
2184 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.03.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0100
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 910-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6110-11 Sachkonto: 5401010
Betreff: Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock zum
Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asy lsuchende
Vorlage vom: 15.03.2016
Beschlussvorschlag :
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von dem Erlass gemäß § 50 Abs. 3 HGO Kenntnis.
Anlagen: Schreiben des Hess. Ministerium des Innern und für Sport vom 02.03.2016
Datenschutzrelevante Anl age:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15. März 2016
Mit Schreiben vom 02.03.2016 teilt das Hessische Ministerium des Innern und Sport mit, dass
die Stadt Darmstadt eine Zuweisung für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Erstau f-
nahmeeinrichtung und in Notunterkünften in Höhe von einmalig 575.400 Euro erhält.
Es handelt sich um einen Pauschalbetrag von 350 Euro für jede zum Stichtag (31.12.2015)
untergebrachte Person. Diese 1.644 Flüchtlinge werden aufgrund der Regelung in § 3
Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erst in den Schlüsselzuweisungen 2017 berücksichtigt.
Als Kompensation wird diese Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock bewilligt.
Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und ist der
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO vollständig bekannt zu geben.
Darmstadt, 15. März 2016
Der Dezernent:
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
3117 Zeichen
Hessisches Ministerium des Innern und für son IM Eu Gr HESSEN Hessisches Ministerium des Innern und für Sport y/ Aktenzeichen IV 23-33 6.09 Postfach 31 67 - D-65021 Wiesbaden = lo $ v. i Iny ssei Bearbeiter/in Herr Ostgen, Herr Hardt Magistrat der nechataniateD Durchwahl (06 11)353 1611 (1510) Herrn OberbürgerMeistertJochen Partsch | rax (06 11) 353 1697 f E-Mail Stephan.Ostgen@hmdis.hessen.de Luisenplatz 5 R , 1 Mi 2016 Ihr Zeichen Eing.: . Marz Ihre Nachricht 64283 Darmstadt Finanzverwaltung und Datum ZU Murz2016 Abteilung Kämmerei 148. Gewährung einer außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesaus- gleichsstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl- suchende Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stadt hat das Land Hessen in 2015 eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) so- wie eine Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden be- trieben. Daneben wurde Ihrer Stadt in 2015 eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach 8 2 des Landesaufnahmegesetzes (LAG) zugewiesen. Für die Unterstützung bei diesen wichtigen Aufgaben möchte ich Ihnen und allen, die daran mitgewirkt haben, ausdrücklich danken. In der EAE in Darmstadt waren zum 31.12.2015 nach Mitteilung des Hessischen Minis- teriums für Soziales und Integration insgesamt 724 Personen untergebracht. In der Notunterkunft waren zum 31.12.2015 insgesamt 542 Personen untergebracht. Nach Mitteilung des zuständigen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) be- trug zum Stichtag 15.11.2015 die Zahl der berücksichtigungsfähigen Flüchtlinge und Asylsuchenden nach 8 2 LAG in Ihrer Stadt 378. Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung Friedrich-Ebert-Allee 12 : D-65185 Wiesbaden - Tetefon (06 11) 353 - 0 - Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 - Telex 4 186 814 Email: poststelle@hmdi.hessen.de A u VS U = de Aufgrund der Regelung in $ 3 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) wirken sich all die- se Personen noch nicht auf den aktuellen kommunalen Finanzausgleich 2016 aus. Die- se Personen werden erst bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen für 2017 be- rücksichtigt. Als Kompensation für die Berücksichtigung der von Ihnen aufgenommenen Per- sonen erst im Finanzausgleichsjahr 2017 bewillige ich Ihnen eine Gesamtzuwei- sung aus dem Landesausgleichsstock (Kap. 17 24 613 01) in Höhe von 575.400 €. Für jede untergebrachte Person wird ein Pauschalbetrag von 350 € zu Grunde gelegt. Die Gesamtzuweisung errechnet sich wie folgt: Anzahl der be- | Betrag pro Gesamtbetrag rücksichtigten Person Flüchtlinge EAE 724 x 350,- € 253.400 € Notunterkunft 542 x 350,- € 189.700 € 82LAG 378 x 350,- € 132.300 € Insgesamt 1.644 575.400 € Der bewilligte Betrag wird Ihnen vom Regierungspräsidium Darmstadt ausge- zahlt. Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Fi- nanzen. Dieser Erlass ist gemäß $ 50 Abs. 3 HGO vollständig der Stadtverordnetenver- 7 bek "” | Be Staatsminister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz 5R
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0100
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00