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3067/2018

Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.11.2018

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Anlage 4 - Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.2018

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Anlage 5 - Auszug Beschlussprotokoll SteA 15.11.18

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Anlage 1 - Spielplatzbedarfsplanung 2018 - allgemeiner Teil - Richtwert, Leitlinien, Qualitätsstandars

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Anlage 7 - Kommentierung und abschließender Beschlussvorschlag der Verwaltung

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Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll BV 7 Porz 13.11.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll BV Nippes 15.11.18

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Anlage 6 - Auszug Entwurf der Niederschrift Umwelt und Grün 20.11.18

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Anlage 4 - Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.2018

1858 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 19.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses 
vom 15.11.2018 
öffentlich 
4.6 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogi-
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Ak-
tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
3067/2018 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
 (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, päda-
gogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktions-
flächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die 
den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themen-
feldes zugrunde liegt. 
 (2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige 
quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kin-der 
und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sin-
ne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer 
Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, 
dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren 
nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet. 
es ist ein Punkt (3) einzufügen. 
 (3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, 
dass nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah 
errichte wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nut-
zen können. Zwischen 
Planungsende mit den Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von ma-
ximal 2 Jahren liegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Auszug Beschlussprotokoll SteA 15.11.18

1826 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 22.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 
öffentlich 
6.6 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogi-
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Ak-
tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
3067/2018 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pä-
dagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spi el-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenpl a-
nung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des 
wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt. 
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche  je Einwohner*in als zukünftige 
quantitative Planungsgröße für Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Ki n-
der und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch 
im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (h ier 
ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orie n-
tiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarung s-
gemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet. 
(3) Die bereitzustellenden Spielflächen können auch außerhalb des betrachte-
ten B-Plan-Gebietes angesiedelt werden.  
 
(4) Die Flächen können auch durch Aufwertung bestehender Spielplätze 
nachgewiesen werden 
 
 
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.

Anlage 1 - Spielplatzbedarfsplanung 2018 - allgemeiner Teil - Richtwert, Leitlinien, Qualitätsstandars

65156 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  
für Kinder und Jugendliche  
im öffentlichen Raum 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018  
 
 
 
 
Richtwert, Pädagogische Leitlinien und 
Qualitätsstandards Gesamtstadt 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
Integrierte Jugendhilfe- und  
Schulentwicklungsplanung 
Amt für Kinder, Jugend und Familie –  
Kinderinteressen und Jugendförderung 
 
 
 
Köln, im September 2018

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 2

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und 
Programmen ........................................................................................................... 6 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der vorliegenden Rahmenplanung ........................................... 7 
(2) Reflexion der vorgehenden „Spielplatzbedarfsplanung 2011“ ............................ 8 
(3) Richtwerte: Quantitative und qualitative Versorgung ........................................ 12 
3.1. Quantitative Versorgung nach Kennzahl 2 qm je Einwohner*in ........................... 12 
3.2. Qualitative Versorgung nach Spielwert der Spiel-, Bewegungs- und 
Aktionsflächen ...................................................................................................... 17 
(4) Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards .............................................. 19 
4.1. Interessensvertretung und Parteilichkeit ............................................................... 19 
4.2. Inklusion / Integration ............................................................................................ 19 
4.3. Partizipation und Engagement .............................................................................. 20 
4.4. Multifunktionale Lösungen .................................................................................... 21 
(5) Ein „Spielplatz“ wird (um-)gestaltet ................................................................... 22 
(6) Barrierefreies Bauen ......................................................................................... 24 
(7) Perspektiven ..................................................................................................... 26 
7.1. Trendsport ............................................................................................................ 26 
7.2. Öffentlich nutzbare Räume ................................................................................... 27 
7.3. Naturnahe Gestaltung ........................................................................................... 27 
7.4. Wasserspielanlagen ............................................................................................. 28 
7.5. Kunst und Spiel ..................................................................................................... 29

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 
 
1.1 Hintergrund und Ziele 
 
Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt 
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, 
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung 
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: 
 
 Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender 
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von 
Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen 
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf 
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multif unktionalität. Daneben ist ers-
tens der quantitative Bedarfswert von 2  qm Nettospielfläche je Einwohner*in  wichtig, 
der eine verbindlichen Planungsgröße  der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, 
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, da s es erlaubt, die Qualität 
von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten 
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadt bezirke und der 
Stadtteile differenziert zu beschreiben.  Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung.  Gleichwohl ergeben 
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den 
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).  
 
 Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2 qm Nettospielfläche je Einwoh-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und 
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise 
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von B ebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und 
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von 
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunal en Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden.  Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je 
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt.  Ein 
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht  darin, 
dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 5 
 
 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt 
die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkrete Maßnahmenpl a-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt 
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durc h-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt 
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h-
menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten 
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretun gen eingebracht; dies erfolgt im 
Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in 
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können 
zum einen gesamtstädtische  pädagogische Leitlinien und Qualitätsst andards für die 
Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die 
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. 
 
 Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: 
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetzbuch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).  
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im 
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung 
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche 
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB 
und § 3 Absatz 1 BauGB).  
  
Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden 
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in 
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, 
in Köln se it ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen 
Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es 
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche 
schon mit Beginn der städtebauliche n Entwic k-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 6 
lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr 
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden 
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. 
Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln 
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in 
Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
 Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert 
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen konze p-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu 
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, d ie gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt 
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks  und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt 
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen 
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz 
grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es 
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehme n, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. 
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle 
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stad tgebiet“ aus 
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 
 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen 
 
Die vorliegende A ktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Verbi n-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser 
Stelle drei  besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: 
 
 Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig 
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das ge samte Stadtge-
biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit 
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Spielplat z-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 7 
bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide 
Planungen verweisen an ge eigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. 
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in 
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen 
im Veedel und den dort ansässigen Verei nen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung 
einen Schub. 
 
 Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (ver gleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische 
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um  gesamtstäd-
tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit 
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ 
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklu ngs-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitprojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen 
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten 
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. 
 
 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.  
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei 
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine 
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen int ensiven Austausch , z.B. 
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der vorliegenden Rahmenplanung 
 
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der 
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, soll in Kapitel 2 ein Rückblick auf die vorgehe n-
de Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln von 2011 vor genommen werden.  In Kap itel 3 
werden die  empirischen Ana lyseinstrumente zur quantitativen und qualitativen Verso rgung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 8 
mit Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
in Köln vorgestellt. Diese Analysen bilden – wie in Kapitel 1 schon ausgeführt – die Grundla-
ge für die Umsetzung der stadtbezirklichen, konkreten Maßnahmenplanung und e rfordern – 
insbesondere hinsichtlich der Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2 qm Nettospiel-
fläche je Einwohner*in als ve rbindliche Zielorientierung der Verwaltung  – das Votum durch 
den Rat. Kapitel 4 beschreibt die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards, bevor in 
Kapitel 5 und 6 bauliche Standards sowie Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen von 
Spielplätzen dargestellt werden. Kapitel 7 behandelt Perspektiven und Weiterentwicklungen 
für die Planung und den Bau von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen  im öffentl ichen 
Raum. 
 
(2) Reflexion der vorgehenden „Spielplatzbedarfsplanung 2011“ 
 
Von 2011 bis Juni 2018 konnten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der stadtweiten, 
quantitativen und qualitativen Versorgung mit Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen insge-
samt 417 Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. 
 
Die Stadt Köln verfolgt eine 
Doppelstrategie: Zum einen 
geht es darum, trotz Fl ä-
chenkonkurrenzen neue 
Spielflächen zu generieren 
und bestehende Spielflächen 
in ihrem Bestand a bzusi-
chern. Gleichzeitig investiert 
die Stadt Köln massiv in die 
Qualität der bestehenden 
Spiel-, Bewegungs - und A k-
tionsräumen für Kinder und 
Jugendliche.  
Hier konnte in den letzten 
Jahren seit 2011 viel e rreicht 
werden. Rund 20 0 Neu- und 
Umgestaltungen von best e-
henden Spie lplätzen sowie 
rund 150  Ersatzbeschaffun-
gen haben Wi rkung gezeigt. 
Der durchschnittliche päd a-
gogische Spielwert der 
Spielplätze in Köln konnte 
sehr deutlich erhöht werden. 
Der Anteil von Spielplätzen 
mit guter Qualität aus fachl i-
cher Sicht ist deutlich angestiegen.  Der hohe Anteil an Ersatzb eschaffung sowie Neu- und 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel - oder Sportgerät wird durch ein gleich - wertiges 
Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangeb otes und 
Erhöhung des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfä ltiges 
Spielangebot geschaffen, sondern die Spie lflächen neu 
strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen 
Fläche zu einem öffentlichen Spiel -, Bewegungs - und 
Aktionsfläche.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 9 
Umgestaltungen zeigt, dass viel in die qualitative Aufwertung und die Erhöhung des Spie l-
wertes von Spielplätzen investiert wurde.  
 
 
 
In 8 von 9 Stadtbezirken konnte der Gesamtspielwert erhöht werden. Im Stadtbezirk Li n-
denthal ist der Gesamtspielwert um 0,1 Punkte ganz leicht gesunken. Den niedrigsten G e-
samtspielwert gibt es im Stadtb ezirk Chorweiler, den höchsten in den Stadtbezirken Porz 
und Kalk.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 10 
Der quantitative Versorgungsgrad gemessen an einem Soll von 2  qm Net tospielfläche je 
Einwohner*in seit 2011 gesunken. In 8 von 9 Kölner Stadtbezirken liegt die Versorgungsquo-
te niedriger als im Jahr 2011. 
 
 
 
In 2018 st ehen in Köln 1,14 qm Nettospielfläche je Einwohner*in zur Verfügung. Der Wert 
hat sich gegenüber 2011 verringert. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 1,24. In 2011 lag die A b-
deckung in Bezug auf den definierten Bedarf von 2 qm Spielfläche je Einwohner*in bei 62%. 
Dieser Abdeckungs - bzw. Versorgungsgrad ist in Köln auf 57% in 2018 abgesu nken. Zum 
Zeitpunkt der Spielplatzbedarfsplanung 2011 lag der Flächenfehlb edarf bei ca. 782.000 qm 
in 2018 liegt der Flächenfehlbedarf bei ca. 932.000 qm (Differenz rund 150.000 qm). 
 
Diese Entwicklung hat folgende Gründe: 
 In der Spielplatzbedarfsplanung 20 11 wurde zur Darstellung des aktuellen Bestands 
die komplette Fläche des Flurstücks zu Grunde gelegt , auf dem sich der Spielplatz b e-
fand. D.h. es war nicht unüblich, dass ein Flurstück die Größe von 15.000 qm umfas s-
te, aber der tatsächlich als Spiel -, Bewegungs- und Aktionsfläche nutzbare , bebaute 
Raum nur 1 .800 qm umfasste. Gleichzeitig bezog sich die Bedarfsberechnung auf 2 
qm Nettospielfläche je Einwohner*in. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich 
nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten und beide Berec hnungsparameter aufeinander 
anzupassen, war eine Neubewertung einzelner Flächen notwendig. Durch diese Ne u-
berechnung hat sich die Gesamtfläche der Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen um 
insgesamt ca. 114.000 qm verringert. Sie gibt nunmehr einen adäquaten Wert wieder. 
 
 Zunehmende Versorgungslücken entstehen dadurch, dass der Zuwachs an Flächen 
zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen nicht mit der Bevölkerung s-
entwicklung mithalten kann. Alleine von 2015 bis heute ist die Schere zwischen den

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 11 
„Soll-Flächen“ und „Ist-Flächen“ mit ca. 28.000 qm stark auseinandergelaufen. Für den 
gesamten Zeitraum von 2011 bis heute beträgt die Differenz insgesamt ca. 36.000 qm. 
 
 Es wurde gleichzeitig eine ganze Reihe neuer Spielflächen angelegt, von 2011 bis 
06/2018 insgesamt 38. Aufgrund von Flächenknappheit und Flächenkonkurrenzen in 
einer rasant wachsenden Stadt waren dies aber trotz vielfältiger Bemühungen nicht 
genug, um den Versorgungsgrad von 2011 halten zu können.  Der Abbau von vorha n-
denen Fehlbedarfen ist n ur in geringem Umfang erfolgt. Dies liegt daran, dass neue 
Flächen fast ausschließlich im Rahmen von Bebauungsplanverfahren neu angelegt 
werden. Ein Absenken eines bereits bestehenden Fehlbedarfs ist auf diese Weise nicht 
zu erreichen. (Siehe auch Seite 15). 
 
Die Quadratmeterzahl der 38 Neuanlagen wurde der Bevölkerungsentwicklung im gleichen Zeitraum gegenübergestellt. Die 
Einwohnerzahl wurde mit dem Flächenrichtwert von 2qm multipliziert und somit die „Soll-Fläche“ errechnet. Für die Stadt Köln 
wurde der Richtwert von 2 qm ausgewiesener Spielfläche (= als Spielplatz gestaltete Fläche incl. Wege, Einfriedung etc.) pro 
Einwohner*innen als Grundlage für die Flächenfestlegung als sinnvoll erachtet und in der Spielplatzbedarfsplanung 2011 als 
Richtwert festgelegt. Hierzu folgt in Kapitel 2 eine ausführliche Darstellung. 
 
Angesichts der gestiegenen Bevölkerungszahl und des prognostizierten, auch zukünftig r a-
santen Bevölkerungswachstums in Köln ist es ungeheuer schwierig, die quantitati ve B e-
darfsdeckung auf dem bestehenden Niveau zu halten oder sogar auszubauen. Die Kinder- 
und Jugendverwaltung sieht hier insbesondere zwei Ansätze:  
 Erstens sind gerade in den geplanten großen neuen Wohnbaugebieten „Mülheim-Süd“, 
„Deutzer Hafen“, „Parksta dt-Süd“, „Rondorf-Nordwest“, „Zündorf-Süd“ etc. seitens der 
Kinder- und Jugendverwaltung – neben Flächen für Kindertageseinrichtungen und 
Schulen – auch adäquate Flächenanteile für Spiel -, Bewegungs- und Aktionsräume für 
Kinder und Jugendliche reklamiert u nd gesichert worden. Neue Spielplätze werden d a-
neben selbstverständlich auch bei kleineren und mittelgroßen Wohnbauprojekten vo r-
gesehen, hier sind die Zielkonflikte allerdings häufig sehr erheblich.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 12 
 Zweitens muss das Thema der multifunktionalen Nutzung von  Flächen vor dem Hinter-
grund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonku r-
renzen bzw. Zielkonflikten weiter entwickelt werden: „Spielen in der Stadt“ ist nach Ei n-
schätzung der Kinder- und Jugendverwaltung z.B. auch verstärkt auf zentralen Plätzen, 
in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Straßen, auf Schulhöfen und in Parks etc. 
denkbar, wenn die Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen stimmen. Das heißt bei 
Schulhöfen z.B. zusätzliche Reinigungen, Beseitigung von Vandalismusschä den und 
Klärung der Aufsichtspflicht in Bezug auf den Offenen Ganztag. „Multifunktionale Nut-
zung weiter denken“ meint bei knappen Flächen und vielen Nutzungsansprüchen auch, 
Synergien zu nutzen und ggf. neue ergebnisorientierte Lösungsansätze hinsichtlich 
von Nutzungsmöglichkeiten und -zeiten von Flächen zu entwickeln. 
 
Um den Nachholbedarfen hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitstellung von  Spiel-, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen im öffentliche n Raum gerecht zu werden, erweist es sich als u n-
abdingbar, die vorhandenen Flächen – auch im Interesse zukünftiger Generationen – dauer-
haft zu sichern, auszubauen und qualitativ gut auszustatten. 
 
(3) Richtwerte: Quantitative und qualitative Versorgung 
 
3.1. Quantitative Versorgung nach Kennzahl 2 qm je Einwohner*in 
 
Für öffe ntliche Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bestehen Rechtsvorschriften und 
Richtlinien, die es zu berücksichtigen gilt. Während das Baugesetzbuch (BauGB) konkrete 
Hinweise zur Einbeziehung von Kinder - und Jugendinteressen sowie zur frühzeitigen Beteil i-
gung im Zuge der Bauleitplanung liefert, sind für die gesamtstädtische Spielplatzbedarfspl a-
nung die DIN 18034 und der Runderlass des Innenministeriums NRW zu § 9 der Bauor d-
nung relevant. 
 
 Das Deutsche Institut für Normung bietet in der aktuell gültigen DIN 18034 (Spielplätze 
und Freiflächen zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den 
Betrieb) Orientierungswerte zu Flächengröße und Erreichbarkeit (das heißt Nähe des 
Wohnumfeldes) an. Die DIN 18034 verweist bezüglich des Spielflächenbedarf s auf den 
Mustererlass der ARGE Bau (Bauministerkonferenz - Arbeitsgemeinschaft der für 
Städtebau, Bau - und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 
Länder der Bundesrepublik Deutschland) von 1987, der einen Richtwert von 2 bis 4 qm 
Nettospielfläche (bebaute Spielfläche) pro Einwohner*in angibt. 
 
 In Nordrhein-Westfalen liefert ein Runderlass des Innenministeriums NRW zu § 9 der 
Bauordnung vom 31.7.1974 mit Stand vom 21.6.2016 Hinweise für die Planung von 
Spielflächen. Die Verpflichtung der Ge meinde zur Bereitstellung öffentlicher Spielfl ä-
chen gemäß BauGB wird hier präzisiert. Der Spielflächenbedarf hängt nach Runde r-
lass insbesondere ab von:  (a) der Lage, Größe und Struktur der Gemeinde,  (b) der 
Einwohnerdichte, sowie von der Bebauungs- und Erschließungsform, (c) der gesamten

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 13 
Wohngeschossfläche und dem Freiflächenanteil,  (d) der Art des Spielflächensystems,  
(e) anderen Möglichkeiten der Spielbetätigung. 
 
 In dichter bebauten Gebieten und in den Verdichtungsgebieten des Landes ist der B e-
darf größer als in locker bebauten Gebieten und in Gemeinden der ländlichen Zonen. 
Als Anhalt für die Ermittlung des Gesamtbedarfs für öffentliche Spielflächen (Bruttofl ä-
chen einschließlich abschirmender Grünflächen etc.) kann von einem Richtwert von 
durchschnittlich 4 qm/Einwohner ausgegangen werden. Der spezifische Bedarf für ei n-
zelne Ortsteile soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Struktur und Bebauungsdic h-
te (Wohndichte) aus den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Richtwerten e r-
mittelt werden, die in der Regel nicht unterschritten werden sollen.  
 
 Die Richtwerte, insbesondere in überwiegend bebauten Gebieten, k önnen bis zur Hälf-
te der notwendigen Flächen unterschritten werden, wenn ausreichende Spielm öglich-
keiten anderweitig sichergestellt sind, beispiel sweise durch  (a) Spielstraßen und g e-
eignete Fußgängerbereiche,  (b) Doppelnutzung geeigneter und hierzu freigegebener 
Flächen, z. B. auf Schulh öfen in der nutzungsfreien Zeit, auf Sportanlagen, (c) dauern-
de Bereitstellung geeigneter privater Spielstätten fü r die Allgemeinheit, z. B. Gemei n-
schaftsanlagen nach § 10 Abs. 2 BauO NW. 
 
 
Die vorgehenden Erläuterungen verdeutlichen, dass auf Bundes -, Landes und kommunaler 
Ebene unterschiedliche Ziel - und Richtwertgrößen diskutiert werden. Die Kinder- und J u-
gendverwaltung schlägt vor, sich stark an die DIN 18034 und damit die Empfehlung der AR-
GE Bau anzulehnen und einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche  vorzusehen. Der Wert 
an der unteren Grenze des Empfehlungskorridors  wird ganz bewusst gewählt, da eine en t-
sprechende Zielorientierung in einer stark verdichteten Millionenstadt schon sehr ambitioniert 
ist. Weit über den vorgesehenen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche hinausweisende Zie l-
größen wären utopisch. D abei wird ausdrücklich in Rechnung gestellt, dass es viele  weitere, 
extrem wichtige Flächenerfordernisse in Köln gibt, insbesondere für den Wohnungsbau, aber 
auch z.B. den Bau von Kinder tageseinrichtungen und Schulen. Nach Einschätzung der Kin-
der- und Jugendverwaltung stellt ein Richtwert von 2 qm Nettospielfläch e als Ergebnis eines 
Abwägungsprozesses eine adäquate, weder zu niedrige noch überzogene Richtschnur dar.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 14 
Quelle Stadt Köln 
 
Wie schon weiter oben beschrieben, stehen in Köln aktuell nur 1,14 qm Spielfläche je Ei n-
wohner*in zur Verfügung. Insbesondere in  stark verdichteten Wohngebieten ist dieser Wert 
kaum noch durch Ausweisung neuer Spielflächen anzuheben. Für neue Quartiere braucht es 
den Mindestrichtwert von 2  qm, damit der notwendige Flächenbedarf an Spiel - Bewegung 
und Aktionsflächen auch für zukünftige Generationen adäquat gesichert werden kann.  
Zur weiteren Orientierung werden an dieser Stelle noch die Fl ächenbedarfswerte anderer 
deutscher Großstädte für ihre Spielplatzplanungen dargestellt.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 15 
Stadt Flächenfestlegung pro Einwohner 
Nürnberg 3,40 qm 
Düsseldorf 2,00 qm bis 4,00 qm 
München 2,25 qm 
Berlin 1,00 qm 
Hamburg 1,50 qm 
Bremen 3,00 qm 
 
Die Ausweisung neuer Flächen für den Spiel - und Bewegungsbedarf von Kindern und J u-
gendlichen erfolgt nach wie vor nahezu ausschließlich im Rahmen von Be bauungsplanver-
fahren. Allerdings kann hier nur der in den Neubaugebieten zusätzlich entstehende Bedarf 
an öffentlichen Spielflächen durch den Bau neuer Spielplätze innerhalb der Plangebiete g e-
deckt werden, das Absenken eines bereits bestehenden Fehlbedarfs  im Stadtteil ist auf di e-
se Weise nicht zu erreichen. 
 
In Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder - und Jugendverwaltung darauf hin, dass der 
zusätzlich entstehende Bedarf an öffentlichen Flächen für Mädchen und Jungen in neuen 
Wohnbaugebieten entsprechend eines quantitativen Richtwertes von 2 qm Nettospielfläche 
je Einwohner*in gedeckt wird und entsprechende Spiel -, Bewegungs - und Aktionsgelege n-
heiten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. 
 
Bei Neuplanungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird laut  Umsetzungsanwei-
sung des Kooperativen Baulandmodells der Bedarf zunächst anhand der erwarteten Ei n-
wohnerzahl im Plangebiet ermittelt. Diese wird berechnet auf Grundlage der nutzungsspez i-
fischen Flächenangaben (Geschossflächen Wohnen) für das jeweilige Vorh aben, aus denen 
sich rechnerisch eine Anzahl Wohneinheiten ergibt, die mit einer festgelegten Erstbel e-
gungsquote multipliziert wird. Mit Konkretisierung der städtebaulichen Planung zum Gebiet s-
charakter wird die erwartete Einwohnerzahl verfeinert. 
 
Grundsätzlich löst jedes Wohnungsbauvorhaben einen Mehrbedarf an öffentl ichen Spiel -, 
Bewegungs- und Aktionsflächen aus. Im Rahmen des Ämterbeteiligungsverfa hrens nach § 4 
Abs. 1 BauGB übersendet die Kinder- und Jugendverwaltung hierfür ihre Bedarfsmeldung an 
die Stadtplanung. Bei einer Bebauung nach § 34 BauGB (Nachverdichtungen) fehlt die 
Rechtsgrundlage, um Spielflächen für Kinder und Jugendliche  ab 6 Jahre realisieren zu kön-
nen. Dies ist insofern problematisch, da in Köln durch viele und zum Teil große Nachverd ich-
tungen die Einwohnerzahl stark zunimmt, ohne dass Planungsbedarfe der sozialen Infr a-
struktur mit einbezogen werden müssen. 
 
Darüber hinaus wird das Ziel der Sicherung und Weiterentwic klung von städtischen Spiel -, 
Bewegungs- und Aktionsflächen zunehmend durch andere, ebenfalls wichtige  Ziele der Fl ä-
chennutzung in Frage gestellt. Die Berücksi chtigung von Spiel- und B ewegungsflächen in 
Bebauungsplänen, in Verfahren nach § 34 BauGB  und ihre tatsächliche Realisierung  erwei-
sen sich jedoch als  dringliche Aufgabe, um in Ne ubaugebieten mit der Bereitstellung einer

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 16 
adäquaten sozialen Infrastruktur die Entwicklung des sozialen Miteinanders im gesamten 
Stadtteil zu befördern.  
 
Um der Sicherung und We iterentwicklung von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen ein 
eigenes Gewicht gegenüber anderen Flächenanspr üchen zu verleihen, benötigt die Kinder - 
und Jugendverwaltung einen durch Ratsbeschluss gesicherten und verbindlichen kommun a-
len Flächenrichtwert von mindestens 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in. Für Planungen 
nach § 34 BauGB ist die Einbeziehung von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in  ab einer 
Flächengröße von 3.000 qm in Form einer Selbstverpflichtung anzustreben. 
 
Wohnortnahe, p rivate Spielflächen für Kleinkinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand 
dieser Planung. In diesem Zusammenhang ist auf die ab 01.01.2019 geändert anzuwenden-
de BauO NW  hinzuweisen, hier besonders auf § 8 (2) BauO NW: „Bei der Errichtung von 
Gebäuden mit mehr als drei Wo hnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer 
Nähe auf ei nem anderen geeigneten Grundstück, de ssen dauerhafte Nutzung für diesen 
Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Klei n-
kinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmi ttelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage 
oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz g eschaffen wird oder vorhanden oder 
ein solcher Spielplatz wegen der Art und der L age der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei 
bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Herstellung von Spielplätzen für Kleink inder 
verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern. Der Spie l-
platz muss barrierefrei erreichbar sein“. 
 
Die konkrete Umsetzung regelt die Spielplatzsatzung der Stadt Köln. Die Satzung für private 
Spielflächen für Kleinkinde r vom 15. August 1999, befindet sich u.a. aufgrund der Novelli e-
rung im § 8 (2) BauO NW in der Aktualisierung.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 17 
3.2. Qualitative Versorgung nach Spielwert der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsfl ä-
chen 
 
Ein weiteres, ausgesprochen wichtiges Handlungsmodul besteht da rin, die Qualität auf vo r-
handenen Spielflächen zu erhalten bzw. im Bedarfsfall möglichst zeitnah aufzuwerten.  
 
Vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit erweist sich der Abbau von Spielgeräten i m-
mer wieder als zwingend erforderlich; ein natürlicher und witterungsbedingter Verschleiß von 
Spielgeräten bedingt die Notwendigkeit von Ersatzbeschaffungen. Im Falle einer unz u-
reichenden Größe oder Tiefe des vorhandenen Fallschutzbereiches sind im Vorfeld die e r-
forderlichen landschaftsgärtnerischen Arbeiten zu initiieren. Bei einer veralteten unattraktiven 
Gesamtgestaltung wird jedoch aus pädagogischen sowie ök onomischen Gründen nicht in 
eine Ersatzbeschaffung investiert, sondern eine grundlegende Umgestaltung der Spielplat z-
fläche gemäß den aktuellen Erforderniss en vorgenommen; der Spielplatz erfährt eine vol l-
ständige Umgestaltung. Da Umgestaltungen neben der Schaffung von Ersatz für abgebaute 
Spielgeräte den größten Handlungsbedarf im Bereich der Aufwertung der Qualität auf öffen t-
lichen Spiel- und Bolzplätzen begründen, wird unter Punkt 5 ausführlicher dargestellt, wie die 
Umgestaltung eines Spielplatzes konkret vonstattengeht. 
 
Die qualitative Überprüfung des Spielangebots der Spielplätze hinsichtlich Umfang und A t-
traktivität wird unter besonderer Berücksichtigun g der unterschiedlichen Bedürfnisse von 
Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen vorgenommen. Für die Bewertung 
der Attraktivität muss regelmäßig überprüft werden, inwieweit das vorhandene Angebot den 
heutigen Anforderungen noch entspricht. Neb en dem Bewegungsbedürfnis der Kinder und 
Jugendlichen sind auch der W unsch nach Abenteuer und Risiko, Aspekte wie Kreativ ität, 
sinnliche Wahrnehmung, barrierefreie Spielmöglichkeiten und Erreichbarkeit ohne Gefäh r-
dung durch Verkehr zentrale  Qualitätsansprüche, die bei der Bewertung von Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen eine große Rolle spielen.  Um die Qualität aller Spielflächen stad t-
teilbezogen feststellen zu können, ist es erforderlich, auf der Basis der für die einzelnen 
Spielplätze ermittelten Spiel werte für jeden einzelnen der 86 Kölner Stadtteile die durc h-
schnittliche Qualität der hier vorhandenen Spielflächen zu e rmitteln. Die folgende Tabelle 
gibt einen Überblick zu den einzelnen Bewertungskategorien:

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 18 
 
Analysegrundlage Spielwert  
Spielwert 
 
Innerhalb dieser Hauptk a-
tegorien wurden mehrere 
Teilaspekte mit Punkten 
von 0 bis 6 bewertet. 
Das jeweilige Kriterium 
war wie folgt erfüllt:  
0 = gar nicht  
1 = sehr wenig 
2 = wenig 
3 = durchschnittlich 
4 = viel 
5 = sehr viel 
6 = optimal. 
 
Zur Ermittlung des  Ge-
samtwerts des Hauptkrit e-
riums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspe kten ein 
Durchschnittswert gebi l-
det. 
Standort  Lage und Erreichbarkeit 
 Art und Dichte der Wohnbebauung 
im Umfeld  
 verkehrssichere Zuwegung für Fuß-
gänger oder Fahrradfahrer. 
Zustand der 
Spielgeräte und 
Gesamteindruck 
des Platzes 
 baulicher Zustand von Spielgeräten, 
Bodenbelag und Einfriedung etc. 
 ästhetischer Gesamteindruck 
Multifunktionalität 
der Spiel -, Bew e-
gungs- und  
Aktionsflächen 
 
 Verschiedenartigkeit der Spiel - und 
Funktionsbereiche, z um Beispiel 
Spielen, Sport, Treffpunkt, Komm u-
nikation, Verweilen, Rückzug, Fre i-
flächen 
 Spielmöglichkeiten und Spielmater i-
alien 
Erlebniswert für 
Kinder und  
Jugendliche 
 Erlebnisvielfalt 
 Möglichkeiten zur Entwicklung von 
Motorik und sozialer Kompetenz, 
hierzu gehört die erlebnisreiche G e-
staltung des Spielplatzes, die Au s-
stattung mit a ktuellen Spielgeräten, 
Erlebniswert der Ball - und Sporta n-
gebote (zeitgem äße Platzgestaltung 
und Ausstattung). 
Aufenthaltswert 
für die verschi e-
denen Alter s-
gruppen 
 dreizehn Asp ekte bezüglich Attrakt i-
vität, zum Beispiel die Kommunik a-
tions- und Aufen thaltsmöglichkeiten 
(Lage der Spielflächen bei Sonne n-
einstrahlung, Schutz vor Hunden, 
Begegnungs- und Kommunikat i-
onsmöglichkeiten für Erwachsene 
etc.) und Aufenthaltswert der Ball - 
und Sportangebote (sonstige Au s-
stattung).

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 19 
(4) Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards 
 
Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards  der Abteilung Ki nderinteressen und 
Jugendförderung für das Au fgabenfeld der Spie lplatzplanung bilden die Grundlage bei der 
Planung und Realisierung von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und J u-
gendliche im öffentlichen Raum. 
 
4.1. Interessensvertretung und Parteilichkeit 
Das Recht auf Spiel 
 § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Absatz 1a: „Geräuscheinwir kungen, die 
von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie 
beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im R egelfall 
keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkunge n 
dürfen Immissionsgrenz- und -Richtwerte nicht herangezogen werden.“ - Die von Ju-
gendlichen auf Bolzplätzen, Skateranlagen, Multifunktionsfeldern etc. ausgehenden 
Immissionen sind von dieser rechtlichen Regelung nicht erfasst.  
Der öffentliche Raum gehört auch Kindern und Jugendlichen 
 Mit zunehmender Verdichtung der Stadt braucht der öffentliche Raum eine gute Au f-
enthaltsqualität für Kinder und Jugendliche. 
 Kinder und Jugendliche sind in ihrem Tagesablauf wesentlich mehr auf Wegen u n-
terwegs als auf Spielplätzen, etwa auf dem Weg zur Schule oder zum Einkaufen. Die 
Qualität des öffentlichen Raums muss sich auch an  Kindern und Jugendlichen orie n-
tieren. Wegesysteme und Plätze müssen zum Verweilen einladen . In der Stadt sollen 
Kinder und Jugendliche überall Dinge vorfinden, an denen sie sich betätigen können. 
„Ein Raum muss ausstrahlen: Benutz mich!“ 
 Die Wahrnehmung von Jugendlichen im öffentlichen Raum ist gesellschaftlich te n-
denziell eher von einem störenden und defizitären Bild geprägt. Attraktive Tref f-
punktmöglichkeiten für weibliche und männliche Jugendliche fehlen. Dieses führt d a-
zu, dass es immer wieder zu Konflikten mit and eren Zielgruppen kommt, wenn es um 
die Aneignung öffentlicher Räume geht. J ugendliche brauchen attraktive Treffpunkte 
außerhalb pädagogischer Räume, in denen sie Ihren Interessen nachgehen können.  
Moderation bei divergierenden Interessen im Wohngebiet 
 Lösungsorientierung und Konfliktmanagement bei divergierenden Interessenslagen 
und Beschwerden durch unzureichende Sauberkeit, nichtad äquater bzw. nichtsa t-
zungsgemäßer Nutzung, Straftaten wie Drogenmissbrauch oder Vandalismus etc. 
 Sensibilisierung der Bürger*innen für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und 
Jugendlichen. 
4.2. Inklusion / Integration  
Ein Angebot für Alle schaffen 
 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  sind integrative Orte. Sie bieten die Möglich-
keit des Miteinanderspielens für alle Kinder - und Jugendlichen  – ohne Ausgrenzung,

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 20 
unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger 
oder seelischer Gesundheit.  
 Spielplätze sollten daher so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht 
wird, die Begegnung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird und 
das gegenseitige Helfen angeregt wird. 
Kölner Familien brauchen Wohlfühlorte 
 Köln als wachsende und zuneh mend verdichtete Stadt braucht familien - kinder- und 
jugendfreundliche Rahmenbedingungen.  
 Die Einrichtung und der Erhalt attraktiver Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen 
steigert die Att raktivität einer Stadt als Wohn – und Lebensort mit hoher Qualität für 
Familien. 
Wir bewegen Kinder und Jugendliche 
 Kinder und Jugendliche in der Stadt sind in ihrem Bewegungs - und Naturerleben z u-
nehmend eingeschränkt. In der Folge führt Bewegungsarmut zu Verzögerungen in 
der körperlichen und psychisch- emotionalen Entwicklung. 
 Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen müssen ausreichend vorhanden sein. Auf 
diesen Flächen trainieren Kinder  und Jugendliche ihre motorischen Fähigkeiten, Kle t-
ter- und Spielgeräte machen körperliche Grenzen erfa hrbar und beim gemeins amen 
Spiel und Sport werden soziale  Kompetenzen entwickelt und erweitert.  
Das Angebot ist offen und kostenfrei zugänglich 
 Jedes/Jeder Mädchen/Junge bis 18 Jahre kann das Angebot auf öffentlichen Spiel -, 
Bewegungs- und Aktionsflächen nutzen.  
 Die Benutzung der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen ist kostenfrei. 
4.3. Partizipation und Engagement 
Wir beteiligen Kinder und Jugendliche an der Spielplatzplanung 
 Seit ca. 30 Jahren werden Kinder und Jugendliche grundsätzlich an allen Spiel raum-
planungen beteiligt. 
 Durch die aktive Teilnahme am Beteiligungsprozess  wird eine bedarfsgerechte Pl a-
nung erreicht und die Qualität der Planungsvorhaben verbessert. 
 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung fördert die Identifikat i-
on mit der neu geschaffenen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
Eine attraktive Plattform für bürgerschaftliches Engagement 
 Für und auf Spielplätzen engagieren sich Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kitas, 
Unternehmen oder Initiativen.  
Spielplatzpaten sind unsere Stütze 
 In Köln gibt es seit 40 Jahren Spielplatzpaten. Sie stellen ein  wichtiges Bindeglied 
zwischen Spielplatz und Verwaltung dar. 
 Spielplatzpaten sind wichtige Multiplikatoren. Dies wirkt sich positiv auf den Spie l-
platz, die Nutzer*innen sowie das Umfeld aus.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 21 
 Spielplatzpaten werden in die  ihren Spielplatz betreffenden Planungsprozesse  ein-
bezogen. 
 Spielplatzpaten erhalten Unterstützung durch eine von der Kinder- und Jugendve r-
waltung vierteljährlich erscheinenden Patenzeitung, in der für die Paten wichtigen In-
formationen komprimiert zu sammengefasst sind. Sie werden regelmäßige zu einem 
Informations- und Fachaus tausch eingeladen und bekommen finanzielle Unterstü t-
zung für Spiel- und Reinigungsmaterialien sowie Zuschüsse für Spielplatzfeste. 
 Aktuell werden 348 (= 54%) der 700 öffentlichen Spielplätze durch 455  Spielplatzpa-
ten betreut. Die Anzahl der Spielplatzpaten soll weiterhin erhöht werden. 
4.4. Multifunktionale Lösungen 
Wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur im öffentlichen Raum für unter schied-
liche Zielgruppen 
 Mit zunehmender Verdichtung der Stadt werden Spiel -, Bewegungs - und Aktionsfl ä-
chen immer mehr zu Orten der Begegnung verschiedener Altersgruppen und Kult u-
ren.  
 Der Spielplatz ist zum Veedelstreffpunkt geworden; er wird zunehmend au ch als Ort 
der Kommunikation und Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen.  
 Immer häufiger nutzen Kindergärten, Schulen und Tagesmütter die Spielplätze.  
 Bedarfsgerechte Ausstattung für Jugendliche  
 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen trage n entscheidend zur Lebensqualität aller 
in den Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürger bei. 
Hier ist Platz für Angebotsvielfalt 
 Niedrigschwellige, pädagogisch begleitete Sportangebote und Jugendprojekte von 
Vereinen, Trägern und Initiativen werden au f öffentlichen Spiel - und Bolzplätzen 
durchgeführt. 
 Der Mobile Treff „Juppi" bietet Ferienaktionen und unterstützt Spielplatzfeste. 
Lösungen bei unterschiedlichen Infrastrukturbedarfen finden 
 Zunehmende Flächenkonkurrenzen der Bereiche Wohnen, Verkehr, Wasserwirtschaft 
und sozialer und technischer Infrastruktur erfordert eine vielfältigere und bessere 
Nutzbarkeit vorhandener Stadträume und Flächen.  
 Zahlreiche Freiräume werden derzeit nur eindimensional und monofunktional geplant 
oder genutzt. Eine gemeinsame Erschließung un d multifunktionale Nutzung von Fl ä-
chen können unter Berücksichtigung der gegebenen BauO Flächennot mindern und 
Konkurrenzen abbauen.  
 Funktional bereits „belegte“ Freiräume können durch ergänzende Gestaltung und o r-
ganisatorische Maßnahm en über ihre ursprüngliche Funktionsbestimmung hinaus 
neue dauerhafte oder auch temporäre Nutzungsoptionen eröffnen. 
 „Spielen in der Stadt“ ist verstärkt auch z.B. auf zentralen Plätzen, in Fußgängerz o-
nen, in verkehrsberuhigten Straßen, auf Schulhöfen und in Parks etc. denkbar, wenn 
die Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen stimmen.  Das heißt bei Schulhöfen 
z.B. zusätzliche Reinigungen, Beseitigung von Vandali smusschäden und Klärung der 
Aufsichtspflicht in Bezug auf den Offenen Ganztag.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 22 
(5) Ein „Spielplatz“ wird (um-)gestaltet

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 23

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 24 
(6) Barrierefreies Bauen 
 
Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Damit ist ein Spielplatz gemeint, der die Möglichkeit 
des Miteinanderspielens für alle Kinder und Jugendlichen bietet – ohne Ausgrenzung, unab-
hängig von deren Alter, Gesc hlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seel i-
scher Gesundheit. 
 
Derzeit gibt es ca. 700 Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Köln. Hinsichtlich der E r-
reichbarkeit besitzen bereits ca. 95% einen barrierefreien Zugang. Der restliche Teil d er 
Spielplätze wird sukzessive überarbeitet und wo topografisch möglich auch stufenfrei umg e-
baut. 
 
Barrierefreiheit der Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bedeutet für die Kinder - und Ju-
gendverwaltung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass sow ohl die barrierefreie 
Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner Spielzonen ermöglicht und darüber 
hinaus eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden realisiert wird. 
 
Mit einem integrativen Spielplatz ist ein Ort ge meint, der die Möglichkeit des Miteinande r-
spielens für alle Kinder bietet – ohne Ausgrenzung, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, 
Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Integratives Spiel 
bedeutet allen Kindern zur gle ichen Zeit den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen und 
hängt nicht ausschließlich von spezifischen Ausstattungsgegenständen ab. 
 
Dies ist umso wichtiger, da aus Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilg e-
nommen haben und aus Erfahrungen mi t inklusive Kindertagesstätten klar zu erkennen ist, 
dass die Spielinteressen von Kindern mit Beeinträchtigungen sich nicht wesentlich von d e-
nen anderer Kinder unterscheiden. Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeins a-
mes Spiel ermöglicht und die  Begegnung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefö r-
dert wird. Lediglich die Nutzung der Spielgeräte ist unterschiedlich eingeschränkt und verei n-
zelt auch nur mit Hilfestellung möglich. Aber auch das gegenseitige Helfen beinhaltet den 
inklusiven Gedanken. 
 
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzlich oder an Stelle der bisherigen Spielplat z-
ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe 
genutzt werden können. Das gemeinsame Spiel sollte immer im Fo cus stehen. Barrierefrei-
heit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot gleich nutzen kann. U nterschiedliche 
Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung 
von Motorik, Risiko - und Selbsteinschätzung. D ies ist sowohl für körperlich oder geistig b e-
einträchtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleinere, motorisch ungeschicktere oder ängstl i-
che Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. 
 
In Treffen mit Vertreter*innen de s Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“, sachkundigen Bü r-
ger*innen Vertreter*innen von Verbänden und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 25 
wird an der Weiterentwicklung von Standards gearbeitet. Die Ergebnisse werden in die Pl a-
nungen eingea rbeitet. Ein e Mitteilung über die gemeinsam erarbeiteten Standards wird in 
Kürze in die polit ischen Gremien eingebracht. Gemäß der Behindertenpolitik werden in allen 
neuen Flächen für Wohnungsbau und den jetzigen Neubaugebieten Barrierefreiheit auf 
Spielplätzen berücksichtigt. 
 
Für die Anlage eines barrierefreien Spielplatzes bedeutet das in den Teilaspekten insbeso n-
dere Folgendes: 
Standards für barrierefreies Bauen 
(entwickelt mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“) 
Planung 
Kinder und Jugendliche unabhängig von d eren Alter, Geschlecht, Nati o-
nalität und von körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit einb e-
ziehen und/oder Einbeziehung einer Schulklasse aus dem Gemeins a-
men Lernen oder einer Förderschule. 
Zugänglichkeit 
Der Zugang erfolgt nicht ausschließlich über Treppen.  
Mindestens ein Zugang ist ohne Stufe und taktil und visuell wahrneh m-
bar gestaltet 
Nutzbarkeit 
Wichtige Zielpunkte sind barrierefrei auffindbar zu gestalten. 
Hindernisse und Gefahrenstellen sind taktil wahrnehmbar und visuell 
ausreichend kontrastierend zu gestalten. 
Barrierefreie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden  (Ram-
pen) 
Sind Treppen auf der Platzfläche vorgesehen,  müssen die Treppenst u-
fen ausreichend markiert sein. 
Bodenbeläge 
Bodenbeläge sind erschütterungsarm, berollbar, eben und rutschhe m-
mend auszuwählen 
Wo möglich sind als Belag um die Spielgeräte auch Alternativen zu 
Sand zu erproben. 
Pflege 
Durch eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung wird verhi n-
dert, dass sich Erosionsrinnen bilden und die Befahrb arkeit der wasse r-
gebundenen Wegedecken beeinträchtigen wird oder dass die kontras t-
reichen Farben abblättern. 
Spielgeräte 
Grundsätzlich sollen Spielgeräte von Kindern und Jugendlichen mit und 
ohne Behinderung gemeinsam genutzt werden können. 
Im Einzelfall, vor allem auf großen Spielplätzen mit überörtlicher Bede u-
tung, kö nnen „Spezialgeräte“, also Spielgeräte, die speziell für Kinder 
mit Behinderung entworfen worden sind, aufgestellt werden. 
Es sollen alle Sinne angesprochen werden; die Einsatzmöglichkei t von 
Klanggeräten ist vor Ort zu prüfen. 
Vogelnestschaukeln sollen möglichst nah am Weg aufgestellt, der 
Schaukelraum aber taktil wahrnehmbar gestaltet werden, damit das 
Rollstuhl fahrende Kind einfach in die Schaukel gehoben, das sehbehi n-
derte Kind aber nicht unvorbereitet in den Schaukelraum läuft.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 26 
Sand- und 
Matschspiele 
Eine geeignete Liege - und Sitzfläche ermöglicht Kindern bäuchlings li e-
gend oder sitzend mitzuspielen.  
Mobiliar 
Bänke und andere Sitzgelegenheiten sollten mit Arm - und Rückenle h-
nen ausgestattet sein. Sie müssen so ausgebildet sein, dass bli nde und 
sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig wahrnehmen können. 
Tische sollten grundsätzlich unterfahrbar sein. 
Informationstafeln 
Alle Informationen müssen auch für Menschen mit sensorischen E in-
schränkungen zugänglich und nutzbar sein (möglichst nah am Gehweg). 
WC-Anlage 
Sollten in der Nähe von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen vorhan-
den sein. 
 
 
(7) Perspektiven 
 
7.1. Trendsport 
 
Der fortlaufende Wandel von Sport - und Bewegungskultur en ist allgege nwärtig und insb e-
sondere im städtischen Raum wahrnehmbar. Parallel zum organisierten Sport wächst eine 
Kultur des selbstbestimmten Sports, der enormen Zulauf insbesondere von jungen Me n-
schen verzeichnet. Diese informellen Sportarten lassen sich durch Indiv idualität, Eigenmoti-
vation, flexible Ausübungszeiten und Ortsunabhängigkeit charakterisieren. Unter dem Begriff 
„Urban Sports“ werden hie r Skateboarding, BMX und Parkour als die drei zentralen Bew e-
gungspraktiken gefasst (Scooter und Inline als die sekundär en Urban Sports), deren U r-
sprung und Aktionsfeld im städtischen Raum verortet sind. In der Literatur firmieren diese 
Sportarten auch häufig als „Trendsport“, „Funsport“,  „Outdoor-Gym“, „Extreme Sports“ oder 
auch „Action Sports“. 
Darin lässt sich die Notwen digkeit erkennen, das Thema Skateparks bzw. Urban Sports auf 
einer proaktiven und planerischen Ebene detaillierter darzustellen. Aktuell befindet sich hier-
zu ein Konzept in Bearbeitung, welches  die Implementierung eines USMPK  (Urban Sports 
Masterplan Köln) zum Ziel hat. Dabei spielt die Schaffung von qualitativ hochwertigen Ang e-
boten als auch der Sicherung von Aufenthaltsflächen - und Räumen für Jugendliche und jun-
gen Erwachsenen im städtischen Umfeld eine besondere Rolle.  
 
Zusammengefasst werden folgende Schwerpunkte verfolgt: 
 Um Jugendliche anzusprechen , werden zeitgemäße Trendsportarten nach Möglic hkeit 
aufgegriffen. Das ist natürlich nicht bei allen Sportarten möglich. 
 Vorwiegend sind es Sportarten aus dem Urban Sports Bereich wie z.B . Skaten, BMX , 
Outdoor-Gym und Parkour, hier auch in Verbindung mit Calesthenics. 
 Die Nachfrage im Bereich S katen hat sich zurzeit deutlich erhöht, da zwei dieser 
Sportarten olympisch werden (Street und Park). 
 Es sind vor allem die Sportarten, die im städtischen Kontext entst anden sind. Wie 
komme ich sportlich von A nach B (Fahren, Hindernisse überwinden, etc.).

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 27 
 Gemeinsam mit den verschiedenen Nutzergruppen wird gerade ein „Masterplan für 
Urban-Sports-Anlagen“ entwickelt, der in Kürze dem Jugendhilfeausschuss vorg estellt 
wird. 
 Eine Verbindungslinie zur Sportentwicklungsplanung ist hergestellt. 
 
7.2. Öffentlich nutzbare Räume 
 
Öffentlich n utzbare Räume werden mehr und mehr zum Dreh - und Angelpunkt eines gut 
funktionierenden Sozialgefüges in der Stadt. Öffentliche Räume prägen das Ges icht der 
Kommune, sie bieten Platz für kulturelle Aktivitäten, Kommunikation und Sozialisation. 
 
In den letzten Jahren hat die Debatte um die Qualität, sinnvolle Nutzung und Ausg estaltung 
öffentlich nutzbarer Räume deutlich zugenommen. 
 
Im Rahmen neuer Pla nungsansätze zur Aufenthaltsqualität ist es wichtig, die Interessen der 
Kinder und Jugendl ichen mit zu berücksichtigen. Insbesondere die Kölner Innenstadt und 
große und zentrale Plätze sind Anziehungspunkte und bei der Gruppe junger Menschen als 
Treffpunkte ebenso beliebt wie bei Erwachsenen. 
  
Über kinder- und jugendgerechte Beteiligungsformate lasse n sich Interessen und Wünsche 
für die Nutzung öffentlicher Räume  herausfinden und in quartiersbezogene Stadtplanung  
einbeziehen. 
 
7.3. Naturnahe Gestaltung 
 
Das Erleben von Natur ist gerade für Kinder und Jugendliche in den verdichteten urbanen 
Räumen von wesentlicher Bedeutung. Ein naturnaher Spielraum sollte darum Erfahrungen 
für die Sinne bieten, Erde, Wasser, Luft spielerisch erlebbar machen und ein hohes Maß an 
Abenteuer erlauben - soweit es die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln ermöglicht. 
 
Ein Naturerlebnisplatz ließe sich auf vielfältige Art und Weise herstellen, es liegt hier keine 
festgelegte Definition zu Grunde. Grundpf eiler sind naturnahe Baumateri alien, eine Struktur 
durch Geländemodellierungen mit vielfältiger Bepflanzung und - wenn die Gegebenheiten es 
zulassen - ein Wasserspielangebot. Teilelemente wie Blühstreifen, Obstbäume,  Wasserstel-
len, Findlinge und vieles mehr wurden in der Vergangenheit angelegt und sollten an weiteren 
Standorten ermöglicht we rden. Wichtig ist, dass diese neuen Spielräume gemeinsam mit 
Kindern und Jugendlichen geplant werden. 
 
In der sich verdichtenden  Stadt ist darüber hinaus der Schutz und Erhalt der „weißen Fl e-
cken“ wi e Brachen, Brombeerhecken, ungemähte  Wiesen oder ähnliches , die Kinder und 
Jugendliche auch heute noch in Köln finden und nutzen, zu schützen und zu erhalten.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 28 
7.4. Wasserspielanlagen 
 
Wasser ist Lebensgrundlage. Wasser ist immer in Bewegung. Wasser sucht sich seinen 
Weg, kann aber auch geleitet werden. Wasser kann in den vielfältigsten Aggregatszuständen 
erlebt werden – fließend, spritzend, vernebelt, als Strahl, als ruhige Fläche… Wasser ist 
schön anzufassen, kann kühlen und wärmen. Wasser ist auch „gefährlich “, denn wenn man 
nicht aufpasst, ist man schnell klitschnass. 
  
Wasser ist deshalb stets Anziehungspunkt und ein ideales Element für Kinder, um spielend 
zu lernen, sich auszutoben, sich abzukühlen. Wasserspiel sollte daher überall dort angeb o-
ten werden, wo viele Kinder sind. 
Wasserspiel birgt jedoch auch echte Gefahren: Kleinkinder können ertrinken, in stehendem 
Wasser vermehren sich Krankheitskeime, nasser Boden ist rutschig. Ein Spielangebot mit 
Wasser bedeutet daher einen erhöhten Pflege- und Wartungsaufwand – auch für die wasser-
technische Anlage. Die Fixkosten sind höher als bei einem ‚normalen‘ Spielplatz. Ein für alle 
offener Wasserspielplatz im öffentlichen Raum bedarf einer sorgfältigen Planung und eines 
langfristigen Betriebskonzepts. 
 
Unter dem Begriff „Wasserspielplatz“ hat man heute landläufig ein System aus Wasserrinnen 
vor Augen, in dem die Kinder mittels Sperren, Wehren, Strömungs elementen experimentie-
ren und miteinander kommunizieren können. Geschöpft wird das Wasser mit einer 
Schwengelpumpe oder der Archimedischen Spirale, wodurch die Kinder lernen, dass Wa s-
ser stets gehoben werden muss, um nach unten zu fließen.  
Im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung, längeren Hitz eperioden und steigenden 
Höchsttemperaturen sind insbesondere in innerstädtisc hen Bereichen verstärkt Wasser - und 
Brunnenanlagen beliebt, in deren Umfeld durch die Vernebelung und Verdunstung des Wa s-
sers ein kühles Kleinklima herrscht. Vermehrt besteht aber auch eine Nachfrage nach b e-
spielbaren Wasseranlagen für Kinder mit interakti ven Spielelementen, steuerbaren Düsen 
und Wasserstrahlen, Zufallsfontänen, etc. Solche Anlagen gab bereits in den 70er Jahren , 
häufig als ‚günstige Alternative‘ zum Freibad. Die meisten davon wurden aus Sicherheits - 
und Hygienegründen oder Materialermüdung  abgebaut und werden nun vielerorts wieder 
aktiviert oder neu gebaut.  
 
So wird 2019 auch der Wasserspielplatz  im Kölner Grüngürtel wieder zum Leben erweckt. 
Der Wasserspielplatz wird moderne Spielelemente erhalten, die aus dem Bereich der Fre i-
zeit- und Er lebnisbäder stammen und somit dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich 
Sicherheit, Hygiene, Ökologie/ Wasserersparnis entsprechen und dabei maximalem „Fun“ -
Faktor garantieren.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Richtwert, Pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  
 29 
7.5. Kunst und Spiel 
 
Jede einzelne Spielplatzgestaltung ist ein kreatives P rojekt. Auf kleinem Raum trifft hier D e-
sign, Pädagogik und Stadtplanung zusammen. Öffentlicher Raum wird durch Kinder und 
Jugendliche, Landschaftsarchitekten, Politik und Verwaltung neu gestaltet. 
  
Kunst kann daher neue Impulse für Spielplatzkonzepte gebe n. Dies ist auf verschiedenen 
Ebenen möglich : durch Kunstobjekte oder S kulpturen, als prägende und/oder bespielbare 
Elemente, Mal- und Graffitiaktionen, Einbeziehen von Künstlern, Mitmachbaustellen und vie-
les andere mehr. So wird nicht nur Verständnis für Kunst geweckt, sondern auch die Identif i-
zierung mit der eigenen Stadt gestärkt. 
  
An dieser Stelle sei auf die Ausstellung „The Playground Project“ in der „Kunst und  
Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn verwiesen, welche die Verbi n-
dungslinie zwischen Kunst, öffentlichem Raum, Stadtplanung und Spiel genauer betrachtet. 
 
 
Bisher hat die Forschung den Spielplatz eher stiefmütterlich behandelt. Das ist erstaunlich. Immerhin gibt es kaum einen Raum, in dem Design, 
Pädagogik und Städteplanung so eng zusammenspielen. Die Wanderausstellung "The Playground Project" macht dies mit Fotos, Modellen, Filmen 
und Originalen eindringlich deutlich. 
 
Zwischen 1950 und 1980 war der Spielplatz ein kreatives Labor. In den Städten der Industrienationen entstanden innovative, verrückte, interessante 
und aufregende Projekte: Landschaftsarchitekten, Künstler, Aktivisten und Bürger wollten Kindern den besten Spielort zur Verfügung stellen und 
zugleich Gemeinschaft und Stadt neu denken. The Playground Project macht den Reichtum dieser Zeit erlebbar, durch Bilder, Modelle, Pläne, Bücher 
und zahlreiche Filme aber auch durch Spielskulpturen zum Kriechen, Rutschen, Verstecken, Lachen und Rennen. Kinder, Eltern, Spielraumplaner, 
Pädagogen, Architekten, Studenten sind willkommen, den Spielplatz von Gestern zu entdecken und sich jenen von Morgen auszudenken. The 
Playground Project wurde 2013 erstmals im Rahmen der Carnegie International in Pittsburgh gezeigt, 2016 in der Kunsthalle Zürich vertieft und ist 
seither in Städten Europas unterwegs. Jede Station widmet sich zudem vertieft dem Gastland.
Ausgehend von den Pionieren neuer Spielplatzkonzepte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zeigt die Ausstellung wie die Ideen in verschieden 
Ländern aufgenommen, angepasst und erweitert wurden. So ist der Spielplatz mehr als ein Stück Stadt, sondern erzählt viel über die Gesellschaft, die 
ihn gebaut hat: Sozialreformer, die Kinder vor Ausbeutung schützen wollten, Künstler wie Isamu Noguchi, die reine Landformen als imaginäre 
Spiellandschaften entwarfen, Landschaftsarchitekten wie Carl Theodor Sørensen, die einen Ort schaffen wollten fürs Bauen, Graben, Gärtnern und 
gemeinsame Spiel. Landschaftsarchitektinnen wie Lady Allen of Hurtwood, die erkannten, dass ein Spielplatz Heimatgefühl inmitten von Trümmern 
gibt. Und nicht zuletzt Politiker, die Kinder vor Fernsehen und Schundliteratur schützen wollten
13. Juli bis 28. Oktober 2018
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Museumsmeile Bonn
Friedrich-Ebert-Allee 4
53113 Bonn

Anlage 7 - Kommentierung und abschließender Beschlussvorschlag der Verwaltung

6263 Zeichen

1
IV 11.12.2018 
IV/2  
  
 
Anlage zu 3067/2018: Spielplatzbedarfsplanung der S tadt Köln 2018 – Richtwert, Pädagogi- 
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, B ewegungs- und Aktionsflächen für Kinder 
und Jugendliche im öffentlichen Raum 
 
Geänderte Beschlussempfehlungen, Kommentierung und abschließen- 
der Beschlussvorschlag der Verwaltung 
 
Nachdem die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köl n 2018“ die Beratungsfolge bis zum 
Rat durchlaufen hat, lässt sich festhalten, dass di e Mehrheit der Gremien ungeändert be- 
schlossen hat. In der folgenden Synopse sollen die geänderten Beschlussfassungen im 
Überblick aufgezeigt und mit einer kurzen Kommentierung der Verwaltung versehen werden. 
 
Geändert zugestimmt Kommentar der Verwaltung 
Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung 
(Beschlusspunkte 1 und 2) wurde nicht ge- 
ändert; es wurde ein Beschlusspunkt er- 
gänzt: 
 
(3) Wenn bei den Planungen Kinder betei- 
ligt werden, so ist sicher zu stellen, 
dass nach Abschluss der Planungen 
mit den Kindern der Spielplatz so zeit- 
nah errichtet wird, damit die mitpla- 
nenden Kinder diesen Spielplatz auch 
noch nutzen können. Zwischen Pla- 
nungsende mit den Kindern und Fer- 
tigstellen soll eine Zeitgrenze von ma- 
ximal 2 Jahren liegen. 
 
• Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag 
der Bezirksvertretung Porz und plädiert 
dafür, diesen als ergänzenden Punkt in 
den Beschlussvorschlag für den Rat mit 
aufzunehmen. 
Sportausschuss vom 15.11.2018: 
Beschluss wie Bezirksvertretung Porz 
Bezirksvertretung Nippes vom 
15.11.2018: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung 
(Beschlusspunkte 1 und 2) wurde nicht ge- 
ändert; es wurde ein Beschlusspunkt er- 
gänzt: 
 
(3) bittet die Verwaltung, in den pädagogi- 
 
• Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag 
der Bezirksvertretung Porz und plädiert 
dafür, diesen als ergänzenden Punkt in 
den Beschlussvorschlag für den Rat mit 
aufzunehmen.

2
schen Leitlinien zukünftig das Alter der 
Kinder verstärkt zu berücksichtigen. So 
soll sichergestellt werden, dass auch 
Kleinkindern unter der Aufsicht der El- 
tern kind- und altersgerechte 
Spielmöglichkeiten angeboten werden 
können. 
Stadtentwicklungsausschuss vom 
15.11.2018:  
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung 
(Beschlusspunkte 1 und 2) wurde nicht ge- 
ändert; es wurden zwei Beschlusspunkte 
ergänzt: 
 
(3) Die bereitzustellenden Spielflächen 
können auch außerhalb des betrachte- 
ten B-Plan-Gebietes angesiedelt wer- 
den. 
(4) Die Flächen können auch durch Auf- 
wertung bestehender Spielplätze 
nachgewiesen werden. 
 
 
• Auf entsprechende Nachfragen vor Be- 
schlussfassung hatte die Verwaltung im 
Stadtentwicklungsausschuss bestätigt, 
dass es Konstellationen geben mag, in 
denen 2 qm Spielfläche in einem fragli- 
chen neuen Wohngebiet nicht adäquat 
umgesetzt werden können, dies aber 
durch eine neue Spielfläche in unmit- 
telbarer Nachbarschaft außerhalb die- 
ses Gebietes und gut erreichbar für 
Kinder, Jugendliche, Bürger*innen des 
fraglichen Wohngebietes kompensiert 
werden könnte. Außerdem sei es in be- 
gründeten Ausnahmefällen und bei gu- 
ten Argumenten denkbar, fehlende 
Quadratmeter durch Aufwertungen be- 
stehender Spielplätze zu kompensie- 
ren. 
• Der Verwaltung ist es gleichsam wich- 
tig, dass die Umsetzung des Richtwer- 
tes von 2 qm Nettospielfläche je Ein- 
wohner*in Bebauungsplanverfahren 
und Verfahren nach § 34 BauGB in der 
Regel gewährleistet wird, um eine adä- 
quate Steuerungswirkung erzielen zu 
können. Die Bereitstellung von Spielflä- 
chen anderenorts und die Aufwertung 
von bestehenden Spielflächen sollten 
begründete Ausnahmen sein. Nach 
Einschätzung der Verwaltung bildet 
sich dies in den ergänzten Beschluss- 
punkten nicht ab. 
• Die Verwaltung schlägt dem Rat des- 
halb vor, im Beschlusspunkt (3) die 
Formulierung „ausnahmsweise und gut 
erreichbar“ und im Beschlusspunkt (4) 
die Formulierung „in begründeten Aus- 
nahmefällen“ zu ergänzen.

3
 
 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Unveränderter Beschlussvorschlag der Verwaltung (Beschlusspunkte 1 und 2)  
+ zwei ergänzende Beschlusspunkte 3 und 4 nach Besch luss des Stadtentwicklungsaus- 
schuss, in leicht modifizierter Form nach Vorschlag der Verwaltung 
+ zwei ergänzende Beschlusspunkte 5 und 6 nach Besch lüssen der Bezirksvertretungen 
Nippes und Porz sowie des Sportausschusses: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der St adt Köln 2018 – Richtwert, pädagogi- 
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, B ewegungs- und Aktionsflächen für 
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten 
zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wic htigen Themenfeldes zugrunde 
liegt. 
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantita- 
tive Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktio nsflächen für Kinder und Jugend- 
liche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer 
Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengrö- 
ße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße or ientiert sich daran, dass die Ver- 
waltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 
BauGB ab dieser Größe unterrichtet. 
(3) Die bereitzustellenden Spielflächen können ausnahmsweise und gut erreichbar  auch 
außerhalb des betrachteten B-Plan-Gebietes angesiedelt werden. 
(4) Die Flächen können in begründeten Ausnahmefällen  auch durch Aufwertung beste- 
hender Spielplätze nachgewiesen werden. 
(5) bittet die Verwaltung, in den pädagogischen Lei tlinien zukünftig das Alter der Kinder 
verstärkt zu berücksichtigen. So soll sichergestell t werden, dass auch Kleinkindern un- 
ter der Aufsicht der Eltern kind- und altersgerecht e Spielmöglichkeiten angeboten wer- 
den können. 
(6) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden,  so ist sicher zu stellen, dass nach 
Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielpl atz so zeitnah errichtet wird, da- 
mit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können. Zwischen 
Planungsende mit den Kindern und Fertigstellen soll  eine Zeitgrenze von maximal 2 
Jahren liegen.

Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll BV 7 Porz 13.11.2018

2686 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.11.2018 
öffentlich 
7.3 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogi-
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Ak-
tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
3067/2018 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pä-
dagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs- und Akti-
onsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenp la-
nung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des 
wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt. 
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige 
quantitative Planungsgröße für Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Ki n-
der und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch 
im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier 
ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orie n-
tiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarung s-
gemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet. 
es ist ein Punkt (3) einzufügen. 
(3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, dass 
nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte 
wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können. 
Zwischen Planungsende mit den Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von 
maximal 2 Jahren liegen 
Abstimmungsergebnis: 
In geänderter Form einstimmig empfohlen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.11.2018 
öffentlich 
7.3.1 Änderungsantrag der Fraktion die Grünen zu TOP 7.3 - Spielplatzbe-
darfsplanung 
AN/1497/2018 
 
 
es ist ein Punkt (3) einzufügen. 
(3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, dass 
nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte 
wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können. 
Zwischen Planungsende mit den Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von 
maximal 2 Jahren liegen 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

5618 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3067/2018 
Freigabedatum 
19.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogische Leitlinien und 
Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitl i-
nien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugen d-
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Sportausschuss 15.11.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
liche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsg e-
rechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt. 
 
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Pl a-
nungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinde r und Jugendliche im Rahmen 
zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planung s-
verfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Fl ä-
chengröße orientiert sich daran, dass die Verwal tung die Bezirksvertretungen vereinbarung s-
gemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 
2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder - und  
Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. 
 
Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von 
„Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die 
Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden kon zeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des 
öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder -, jugend - und familienfreundliche 
Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunik a-
tion und Begegnu ng für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es 
sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Skateranlagen 
sowie Familienparks. 
 
Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern 
und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung 
und Ausbau von Spiel - und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig b e-
darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und 
hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. 
 
Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zu -
ständigkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat un d den Bezirksvertretungen zwei sich ergä n-
zende Beschlussbestandteile vorgelegt: 
 
 Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung , also über den „allgemeinen Teil“ der akt u-
alisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und 
Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche 
Sichtweise auf die bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum.  
 
 Die Bezirksvertretungen entsch eiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und d a-
mit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda -Setting“ inklusive Prio-
risierungen von Maßnahmen . Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfa s-
sen dabei Ersatzbeschaffungen von S pielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von 
Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, 
hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken 
durchgeführt, Maßnahmenvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so en t-
standenen Maßnahmenplanungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertr e-
tungen zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre 
Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen rege l-

4 
mäßig in einem Kurzbericht über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ e r-
fordert zuweilen Abweichungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderpr o-
gramme mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spende n-
gelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. 
Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinde r- 
und Jugendverwaltung und Bezirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. 
 
Anlagen

Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll BV Nippes 15.11.18

1880 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 16.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 
öffentlich 
9.2.5 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogi-
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Ak-
tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
3067/2018 
Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt 
dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pä-
dagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel -, Bewegungs- und Akti-
onsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenpl a-
nung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des 
wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt. 
 
(2) legt einen Ric htwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige 
quantitative Planungsgröße für Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Ki n-
der und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch 
im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier 
ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orie n-
tiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarung s-
gemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet. 
 
(3) bittet die Verwaltung, in den pädagogischen Leitlinien zukünftig das Alter der 
Kinder verstärkt zu berücksichtigen. So soll sichergestellt werden, dass auch 
Kleinkindern unter der Aufsicht der Eltern kind - und altersgerechte Spielmö g-
lichkeiten angeboten werden können. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 6 - Auszug Entwurf der Niederschrift Umwelt und Grün 20.11.18

2399 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 22.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 20.11.2018 
öffentlich 
4.6 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Richtwert, Pädagogi-
sche Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Ak-
tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
3067/2018 
RM Frau Stahlhofen geht kurz auf die ergänzten Beschlussempfehlungen der BV 
Porz und des Sportausschusses ein. Sie kommt anschließend auf den vorgeschla-
genen Richtwert von 2 m2 Nettospielfläche zu sprechen und merkt an, dass die Stadt 
Köln mit aktuell 1,1 m2 noch weit darunter liege, der tatsächliche Richtwert jedoch 
laut Landesgesetzgebung 4 m2 betrage. Sie bittet um Aufklärung der unterschiedli-
chen Zahlen von 2 und 4 m2, hinterfragt kritisch, weshalb die Stadt Köln den Kindern 
den untersten Bedarf zumute und bittet die Verwaltung, dies noch mal in ihrer Pla-
nung zu überdenken. 
RM Herr Struwe berichtet aus dem Stadtentwicklungsausschuss, dass die Flächen 
nach Baurecht für den Bauherrn verpflichtend seien. Im vorliegenden Fall gehe es 
um die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln, die über das hinausgehe, was die 
privaten Bauherren im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften leisten müs-
sen. 
RM Frau Welcker beantragt, den ergänzten Beschlusstext des Stadtentwicklungs-
ausschusses zur Abstimmung zu stellen, wonach diese Spielplatzflächen auch au-
ßerhalb eines konkreten Bebauungsplans gelten sollen oder auch durch Aufwertung 
eines alten Spielplatzes nachgewiesen werden können. 
SB Herr Dr. Albach bekräftig dies und betont im Hinblick auf die Beschlussfassung 
der BV Porz, dass der Ausschuss Umwelt und Grün demnächst im Fokus stehe, 
wenn es um Bürgerbeteiligung gehe. 
Da der ergänzende Beschlusstext aus dem Stadtentwicklungsausschuss nicht vor-
liegt, schlägt Ausschussvorsitzender Herr Struwe vor, die Fragen zu Protokoll zu ge-
ben und die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
Mit dem Vorschlag sind alle Mitglieder des Ausschusses einverstanden.

Beschluss:  
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (15)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Sportausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.12.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3067/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.11.2018
Erstellt
13.09.2018 14:50