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2758/2019

Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt

Beschlussvorlage Ausschuss 01.10.2019

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Anlage 2- Lageplan_VE-Variante-B

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

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Anlage 3 - Bestandsplan

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Anlage 5 - Lageplan RVKI

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

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Anlage 4 - Umgestaltung-Tunissstr.-Maßnahmenübersichtsplan

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Anlage 1- Lageplan_VE-Variante-A

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Beschlussvorlage Ausschuss

8741 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 2758/2019 
Freigabedatum  01.10.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße 
zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung der 
Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Variante B (indi-
rekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse über einspuriger 
Wendefahrt an der Breite Straße) gemäß der Anlage 2 weiter zu verfolgen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innen-
stadt und der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Alternative: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung der 
Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Variante A (direkte 
Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse) gemäß der Anlage 1 wei-
ter zu verfolgen und nimmt die hierbei entstehenden verkehrlichen Beeinträchtigungen in 
Kauf. 
 
 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Verkehrsausschuss 02.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Verkehrsausschuss hat mit Beschluss vom 11.09.2007 (1231/2007) die Verwaltung mit der Um-
setzung des Konzeptes zur Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba beauf-
tragt. Als erster Baustein wurde die Neugestaltung des L.-Fritz-Gruber-Platzes in Angriff genommen. 
Die Umsetzung wurde im Jahre 2013 abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Verwaltung eine Machbar-
keitsstudie für die Umgestaltung der Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße erstellt 
und den Gremien zur Beratung vorgelegt. Mit Beschluss vom 30.10.2012 (4845/2010) hat der Ver-
kehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Planung auf Basis der vorgelegten Variante A der 
Machbarkeitsstudie (signalisierter Linksabbieger Glockengasse) zu erstellen. Desweiteren sollten die 
Neue Langgasse zur Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung geändert und die Baumallee in der Mitte 
der Tunisstraße erhalten werden. Die Umwandlung der Neue Langgasse zur Einbahnstraße wurde im 
Rahmen der Maßnahmen zur Sanierung des Offenbachplatzes und der Umgestaltung der umliegen-
den Straßen im Jahre 2016 realisiert. Auch die östlichen und nördlichen Abschlüsse des Offenbach-
platzes an der Tunisstraße bzw. Glockengasse sind im Zuge der o. g. Sanierungsmaßnahmen ent-
sprechend der beschlossenen Machbarkeitsstudie zu Gunsten der Platzflächen erstellt worden. 
 
 
Ergebnis der Planung: 
 
In Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung wurden die Vorgaben aus dem Radverkehrs-
konzept für die Kölner Innenstadt (RVKI), Beschluss vom 14.06.2016, berücksichtigt. Die Machbar-
keitsstudie sah entsprechend dem Konzept für die Radfahrverbindungen Nord-Süd-Richtung auf der 
Tunisstraße ab der Glockengasse in Richtung Norden bis zur Straße Unter Sachsenhausen für beide 
Fahrtrichtungen eine durchgängige Radverkehrsanlage in Form von Radfahrstreifen vor. Im RVKI ist 
die gesamte Nord-Süd-Fahrt Bestandteil des sogenannten gelben Netzes (MIV-Vorrang-Straßen - 
Radfahren auf Radverkehrsinfrastruktur). Dementsprechend wurden die Radfahrstreifen nach Süden 
bis zu Streitzeuggasse bzw. Brückenstraße verlängert. Auf der westlichen Fahrbahn zwischen Glo-
ckengasse und Brüderstraße muss dafür die dritte MIV-Fahrspur wegfallen. In Verbindung mit dieser 
Spurreduktion für den Kraftfahrzeugverkehr und der Änderung der Signalsteuerung mit Ergänzung 
einer dann notwendigen Linksabbbiegephase in die Glockengasse wird auch bei abnehmendem Ver-
kehrsaufkommen die Leistungsfähigkeit deutlich überschritten. Die notwendige Zeitinanspruchnahme 
für den Linksabbieger führt des Weiteren dazu, dass die Grünzeiten der stark frequentierten Fußgän-
gerquerung vermindert werden müssen. Das gesetzte Ziel, dass zu Fuß Gehende bei den ersten fünf 
Grünsekunden die Tunisstraße nachfolgend in einem Zuge überqueren können, wird somit mit Vari-
ante A (Anlage 1) nicht mehr erreicht. Zudem wird eine Längsführung der zu Fuß Gehenden im Zuge 
der Tunisstraße bei Freigabe der Linksabbieger unterbrochen und somit ein zusätzlicher Widerstand 
für zu Fuß Gehende provoziert. 
 
Entsprechend der heutigen Verkehrsführung wurde ein Planungsfall mit einspuriger Wendefahrt an 
der Breite Straße und Wegfall der direkten Linksabbiegermöglichkeit an der Glockengasse (Variante 
B - Anlage 2) betrachtet. Hierdurch können die in Variante A bestehenden Defizite beseitigt und signi-
fikante Erweiterungen der Fußwege realisiert werden. 
 
Diese Erkenntnisse lassen die Variante B gegenüber Variante A vorteilhafter erscheinen. 
 
 
Varianten: 
 
Variante A 
 
Direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse (Anlage 1)

3 
 
Aus  Sicht der städtebaulichen Gestaltung des Straßenraumes ist der Rückbau der Fahrbahnen in 
dem Streckenabschnitt zwischen Glockengasse und Breite Straße am weitest gehenden. Durch die 
Erhaltung der Bäume in der Mittellage ergibt sich eine asymmetrische Gliederung des Straßenrau-
mes, in dem der westliche Seitenraum  ca. 4 m breit bleibt und der östliche einen Zuwachs von 3 m 
auf 9 m aufweist. Insbesondere für die Gestaltung des östlichen Seitenraumes eröffnen sich dadurch 
vielfältige Möglichkeiten. 
 
Aus verkehrlicher Sicht ist diese Variante ungünstig, eine separate Signalisierung des Linksabbiegers 
ist unvermeidbar. Der hierdurch entstehende Zeitbedarf für Grün- und Schutzzeiten geht zulasten der 
Fußgängerquerung über die Tunisstraße sowie nicht verträglicher Ströme auf der Tunisstraße in  
Fahrtrichtung  Süden und der Ausfahrt der Glockengasse. Die Folge ist, dass sich die Überquerungs-
bedingungen der Tunisstraße speziell für Fußgänger gegenüber heute verschlechtern werden und 
zeitweise Stauerscheinungen zu erwarten sind. In Fahrtrichtung Norden stellt zudem die Verkürzung 
der Verflechtungsstrecke vor der Linksabbiegespur der Glockengasse ein sicherheitsrelevantes Risi-
ko dar. 
 
 
Variante B 
 
Indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse über einspuriger 
Wendefahrt an der Breite Straße (Anlage 2) 
 
Die erforderliche Fläche für die Wendefahrt befindet sich im Bereich der heute bestehenden Fahr-
bahnflächen. Die östliche Aufweitung der Seitenräume wird deshalb gegenüber Variante A um 2 m 
auf 7 m und die Aufweitung im Bereich der Mittelinsel um 1,75 m vermindert. 
 
Die Überquerungsbedingungen für die Fußgängerströme über die Tunisstraße werden durch den 
Entfall der Linksabbiegephase verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Knotens Tunisstra-
ße/Glockengasse erhöht sich in Fahrtrichtung Süden zu allen Zeiten im Vergleich zu der Variante A, 
da der separat signalisierte Linksabbieger entfällt. Rechnerische Rückstauerscheinungen an der Glo-
ckengasse sind nur noch in den Nachmittagsspitzenstunden zu verzeichnen. Ein zusätzlicher Vorteil 
der Variante ist, dass die in Fahrtrichtung Norden sicherheitsgefährdende Verkürzung der Verflech-
tungsstrecke für die Linksabbiegespur der Glockengasse der Variante A entfällt. 
 
 
Kosten: 
 
Da sich die beiden Varianten in Hinblick auf die zu bebauenden Flächen und die technischen Anlagen 
nicht grundlegend voneinander unterscheiden, sind die prognostizierten Kostenorientierungswerte für 
die Maßnahme, unabhängig von der gewählten Variante, gleichzustellen. Der prognostizierte Kos-
tenorientierungswert aus dem Jahr 2012 in Höhe von 900.000,00 Euro hat sich aufgrund des höheren 
Detailierungsgrades der Planung und der massiven Erhöhung des Baupreisindexes in den letzten 
Jahren verdoppelt. Nach der Kostenschätzung ist von Baukosten in Höhe von rd. 1.800.000,00 Euro 
auszugehen. Eine detaillierte und damit verlässliche Kostenberechnung ist Ergebnis und Bestandteil 
der Entwurfsplanung. 
 
Für die weitere Planung entstehen keine Kosten, da diese mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird.  
 
 
Weiteres Vorgehen: 
 
Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird die Entwurfsplanung und Kostenberechnung abschlie-
ßend qualifiziert. 
 
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen:

4 
 
Anlage 1:  Variante A - direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse 
 
Anlage 2:  Variante B - indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse 
über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße 
 
Anlage 3:  Bestandsplan

Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

1975 Zeichen

Anlage 6 
 
Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße 
zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan 
Innenstadt 
Vorlagen-Nr.: 2758/2019 
 
RM Sterck hat in der Sitzung am 28.10.2019 darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung 
gestellten Pläne im Norden zwischen Breite Straße und WDR enden und bat um 
Bereitstellung weiterer Planunterlagen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Der Abschnitt Tunisstraße zwischen Brüderstraße/Schildergasse und Röhrergasse – An der 
Rechtsschule/Komödienstraße ist zentraler Bestandteil der Nord-Süd-Achse im 
Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI).  
Als erste Maßnahme auf dieser Achse wurde im Süden der Schutzstreifen auf der 
Vorgebirgsstraße und der Radfahrstreifen auf der Ulrichgasse umgesetzt.  
Derzeit ist für den Abschnitt Tel-Aviv-Straße und Neuköllner Straße, zwischen 
Severinsbrücke und Ost-West-Achse, eine Piktogrammkette geplant. Hierfür ist eine 
Sondergenehmigung der Bezirksregierung erforderlich; die Beantragung wird zurzeit 
vorbereitet. Endgültig ist auch hier ein Radfahrstreifen vorgesehen. 
Nördlich befindet sich für die Riehler Straße zwischen Ebertplatz und Elsa-Brandstöm-Straße 
die Planung eines Radfahrstreifens in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
Der nördliche Anschluss des in der Vorlage vorgestellten Abschnitts wird als nächster Schritt 
mit der Planung in 2020/2021im Rahmen des RVKI auf der Ost-West-Achse 
Magnusstraße/Komödienstraße betrachtet. 
Der südliche Anschluss durch den Tunnel unter dem Weltstadthaus ist auf Grund seiner 
Komplexität zu einem späteren Zeitpunkt in der Bearbeitung vorgesehen. 
Der jetzt vorgestellte Abschnitt stellt aus Sicht der Verwaltung einen sinnvollen Abschnitt auf 
der Nord-Süd-Achse aus dem RVKI mit Nutzwert für den Radverkehr dar und ermöglicht 
zudem eine erhebliche Komfortverbesserung für den Fußverkehr in Form von optimierten 
Querungsmöglichkeiten und breiteren Nebenanlagen.

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

3565 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 03.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.12.2019  
öffentlich 
3.2 Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanla-
gen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß 
städtebaulichem Masterplan Innenstadt 
2758/2019 
SE Kissenbeck teilt mit, dass die SPD-Fraktion Variante B befürworte, wenngleich es 
sich bei den vorgelegten Planungen um eine Insellösung handele. 
 
Seitens der CDU-Fraktion merkt RM Michel an, dass diese im Gegensatz zur vorge-
legten Verwaltungsvorlage eine andere Lösung bevorzuge und sich hier mehr größe-
re und qualitätsvollere Räume wünsche. Seine Fraktion möchte diese städtebauliche 
Wunde schließen und halte eine Machbarkeitsstudie für eine Tieferlegung für ange-
bracht. Der Zeitpunkt sei nun erneut gekommen, da Förderungen im Verkehrsbereich 
leichter zu erhalten seien. 
 
Auch RM Hammer möchte diese städtebauliche Sünde auf ein erträglicheres Maß 
zurecht gestutzt wissen. Begrüßenswert sei, dass sich die Verwaltung in der Vorlage 
auch den Nebenräumen gewidmet habe. In den Planunterlagen vermisse er jedoch 
noch die Einfärbung der geplanten Radspuren/-wege, zumindest in den Kreuzungs-
bereichen. Zudem rege er eine Verschwenkung des Fußgängerüberweges Tunis-
straße in Höhe der Glockengasse in Laufrichtung an (statt wie geplant in einem rech-
ten Winkel) und eine andere Markierungslösung bei den separaten Rechtsabbiegern 
von der Tunisstraße in die Glockengasse, damit die Kfz-Fahrer nicht über den Rad-
weg fahren müssen . 
 
Herr Hammer nimmt des Weiteren Bezug auf die nachgereichten Planunterlagen und 
möchte für diese Anschlüsse und auch für die hier vorgestellte „Insellösung“ eine 
zeitliche Perspektive benannt bekommen. 
 
RM Sterck teilt für die FDP-Fraktion mit, dass diese die Vorschläge der Verwaltung 
sehr kritisch sehe. Es handele sich hier um eine kleine Insellösung mit geringem

Nutzen für den Radfahrenden; dafür sei jedoch der geplante Eingriff in den Straßen-
raum zu groß. Die von der CDU-Fraktion gewünschte Machbarkeitsstudie liege seit 
vielen Jahren vor; die Realisierung der Tieferlegung sei aus seiner Sicht und nach 
seiner Erinnerung jedoch nicht finanzierbar. Zweifel habe er, dass sich die vorgestell-
ten Pläne am Städtebaulichen Masterplan Innenstadt anlehnen. 
 
Die nachgereichten Planunterlagen reichen Herrn Sterck nicht aus und er möchte die 
Frage aufwerfen, wie später die Minoritengasse, Kolpingplatz, Kolumbastraße oder 
Drususgasse aussehen werden. 
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, informiert, 
dass der Städtebauliche Masterplan Innenstadt ein zweistufiges Verfahren in diesem 
Bereich vorsehe; zunächst eine Lösung an der Oberfläche so wie hier präsentiert 
und anschließend - auf langfristige Sicht - die Prüfung einer unterirdischen Lösung. 
Er betont weiterhin nachdrücklich, dass der Masterplan sich mit gestalterischen, 
städtebaulichen Fragen und Aspekten befasse und nicht mit verkehrlichen Fragen.  
 
Das Verkehrsführungskonzept für das Kolumbaviertel sehe für die Minoritengasse 
eine Fußgängerzone vor; der Autoverkehr werde über die Brückenstraße aus dem 
Viertel hinaus geführt. 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt

Anlage 3 - Bestandsplan

750 Zeichen

Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
1-Tunis 
1094 mm 297 mm
2019-08-06_VE-Bestand 
Reuber 
08.05.2019 
Kozubski 
08.05.2019 
Innenstadt / Altstadt-Nord Vorentwurf 
Umgestaltung der Tunisstraße                    ANLAGE 3 
Bestand 
Berücksichtigung nördlicher Anschlussbereich FF 15.01.18 BU 
XX

Anlage 5 - Lageplan RVKI

1088 Zeichen

erster BA Ulrichgasse
(Radfahrtstreifen)
Tunisstraße
- Vorlage 2758/2019 -
Verknüpfung der Maßnahmen
- Tunisstraße (2758/2019)
- Magnusstraße (1678/2019)
- ggf. Komödienstraße im Zuge
der Verlegung der Reisebusse
Verknüpfung Unterführung Weltstadthaus
entlang der Nord-Süd-Achse 
derzeit noch unklar (siehe auch RVKI)
zweiter BA Ulrichgasse:
Ulrichgasse/Sachsenring
(Radfahrtstreifen)
zweiter BA Ulrichgasse:
Vorgebirgsstraße
(Schutzstreifen)
Riehler Straße
(Radfahrtstreifen)
Tel-Aviv-Straße/ Neuköllner Straße
(mittelfristig Radfahrtstreifen geplant
kurzfristig ggf. Piktogrammkette)
Turiner Straße
(Radfahrtstreifen)
Radverkehrshauptnetz (gesamt) aus dem RVKI
Big5-Maßnahmen (5 Hauptmaßnahmen aus dem RVKI)
Maßnahme Tunisstraße (2758/2019)
Nord-Süd-Achse - aktuelle Maßnahmenschwerpunkte
Nord-Süd-Achse - umgesetzte Maßnahmen 2017 - 2019
Einbindung der Maßnahme Tunisstraße in das
Radverkehrskonzept Innenstadt
Übersichtsplan Radverkehrsmaßnahmen
auf der Nord-Süd-Achse
Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI)
Stand: 14.11.2019
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Anlage 5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

1484 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664/1 
 
Vorlagen-Nummer 
2758/2019
Stand: 10.11.2023 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße 
zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan 
Innenstadt 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung 
der Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Vari-
ante B (indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse 
über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße) gemäß der Anlage 2 weiter zu ver-
folgen. 
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mit einer Machbarkeitsstudie zu 
prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Tunisstraße im Bereich von der 
Unterführung der Schildergasse bis zur Unterführung des WDR Hauses in einen 
Tunnel verlegt werden kann.  
Neben der Machbarkeit soll auch eine mögliche Finanzierung mit Städtebauför-
dermitteln geprüft werden. 
Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Teilplan 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Umsetzung des Beschlusses wurde von der Verwaltung aufgrund anderer Prioritäten im 
Bereich der Innenstadt wie z. B. Ehrenstraße und Via Culturalis zurückgestellt. 
 
Nächste Schritte: 
Eine Prognose kann zurzeit nicht abgeben werden. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
September 2024

Anlage 4 - Umgestaltung-Tunissstr.-Maßnahmenübersichtsplan

778 Zeichen

Glockengasse
Streitzeuggasse
Nord-Süd-Fahrt
Offenbachplatz
Breite Straße
Röhrergasse
AnderRechtsschule
Kolumbastraße
Minoritenstraße
Elstergasse
Tunisstraße
Kolpingplatz
Elstergasse
Anpassung  -  30 m Neugestaltung - 220 m Anpassung der Verkehrsführung - 100 m
Neue Radverkehrsanlagen
mit dem Anschluss an das
bestehende Netz
Attraktivierung der Hauptfußgängerachse
Breite Straße / MinoritenstraßeNeue Ost-West-Radverkehrsverbindung
Direkte Zufahrt Parkhaus Brückenstraße-
Reduzierung des Verkehrs im Viertel.
Komfortable Fußgängerverbindung
zw. Kolumba- und  Opernquartier
Brüderstraße
Umgestaltung Tunisstraße
Maßnahmenübersichtsplan
Primäre Ziele der Beschlüsse
vom 11.09.2007 u. 30.10.2012
Ergänzende Maßnahmen
aus dem Radverkehrskonzept
für die Kölner Innenstadt
N
Anlage 4

Beratungsverlauf (4)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2758/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.10.2019
Erstellt
12.08.2019 16:13