2758/2019
Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 2758/2019 Freigabedatum 01.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung der Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Variante B (indi- rekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße) gemäß der Anlage 2 weiter zu verfolgen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innen- stadt und der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) uneingeschränkt zustimmt. Alternative: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung der Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Variante A (direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse) gemäß der Anlage 1 wei- ter zu verfolgen und nimmt die hierbei entstehenden verkehrlichen Beeinträchtigungen in Kauf. Verkehrsausschuss 28.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Verkehrsausschuss 02.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Verkehrsausschuss hat mit Beschluss vom 11.09.2007 (1231/2007) die Verwaltung mit der Um- setzung des Konzeptes zur Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba beauf- tragt. Als erster Baustein wurde die Neugestaltung des L.-Fritz-Gruber-Platzes in Angriff genommen. Die Umsetzung wurde im Jahre 2013 abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Verwaltung eine Machbar- keitsstudie für die Umgestaltung der Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße erstellt und den Gremien zur Beratung vorgelegt. Mit Beschluss vom 30.10.2012 (4845/2010) hat der Ver- kehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Planung auf Basis der vorgelegten Variante A der Machbarkeitsstudie (signalisierter Linksabbieger Glockengasse) zu erstellen. Desweiteren sollten die Neue Langgasse zur Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung geändert und die Baumallee in der Mitte der Tunisstraße erhalten werden. Die Umwandlung der Neue Langgasse zur Einbahnstraße wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Sanierung des Offenbachplatzes und der Umgestaltung der umliegen- den Straßen im Jahre 2016 realisiert. Auch die östlichen und nördlichen Abschlüsse des Offenbach- platzes an der Tunisstraße bzw. Glockengasse sind im Zuge der o. g. Sanierungsmaßnahmen ent- sprechend der beschlossenen Machbarkeitsstudie zu Gunsten der Platzflächen erstellt worden. Ergebnis der Planung: In Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung wurden die Vorgaben aus dem Radverkehrs- konzept für die Kölner Innenstadt (RVKI), Beschluss vom 14.06.2016, berücksichtigt. Die Machbar- keitsstudie sah entsprechend dem Konzept für die Radfahrverbindungen Nord-Süd-Richtung auf der Tunisstraße ab der Glockengasse in Richtung Norden bis zur Straße Unter Sachsenhausen für beide Fahrtrichtungen eine durchgängige Radverkehrsanlage in Form von Radfahrstreifen vor. Im RVKI ist die gesamte Nord-Süd-Fahrt Bestandteil des sogenannten gelben Netzes (MIV-Vorrang-Straßen - Radfahren auf Radverkehrsinfrastruktur). Dementsprechend wurden die Radfahrstreifen nach Süden bis zu Streitzeuggasse bzw. Brückenstraße verlängert. Auf der westlichen Fahrbahn zwischen Glo- ckengasse und Brüderstraße muss dafür die dritte MIV-Fahrspur wegfallen. In Verbindung mit dieser Spurreduktion für den Kraftfahrzeugverkehr und der Änderung der Signalsteuerung mit Ergänzung einer dann notwendigen Linksabbbiegephase in die Glockengasse wird auch bei abnehmendem Ver- kehrsaufkommen die Leistungsfähigkeit deutlich überschritten. Die notwendige Zeitinanspruchnahme für den Linksabbieger führt des Weiteren dazu, dass die Grünzeiten der stark frequentierten Fußgän- gerquerung vermindert werden müssen. Das gesetzte Ziel, dass zu Fuß Gehende bei den ersten fünf Grünsekunden die Tunisstraße nachfolgend in einem Zuge überqueren können, wird somit mit Vari- ante A (Anlage 1) nicht mehr erreicht. Zudem wird eine Längsführung der zu Fuß Gehenden im Zuge der Tunisstraße bei Freigabe der Linksabbieger unterbrochen und somit ein zusätzlicher Widerstand für zu Fuß Gehende provoziert. Entsprechend der heutigen Verkehrsführung wurde ein Planungsfall mit einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße und Wegfall der direkten Linksabbiegermöglichkeit an der Glockengasse (Variante B - Anlage 2) betrachtet. Hierdurch können die in Variante A bestehenden Defizite beseitigt und signi- fikante Erweiterungen der Fußwege realisiert werden. Diese Erkenntnisse lassen die Variante B gegenüber Variante A vorteilhafter erscheinen. Varianten: Variante A Direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse (Anlage 1) 3 Aus Sicht der städtebaulichen Gestaltung des Straßenraumes ist der Rückbau der Fahrbahnen in dem Streckenabschnitt zwischen Glockengasse und Breite Straße am weitest gehenden. Durch die Erhaltung der Bäume in der Mittellage ergibt sich eine asymmetrische Gliederung des Straßenrau- mes, in dem der westliche Seitenraum ca. 4 m breit bleibt und der östliche einen Zuwachs von 3 m auf 9 m aufweist. Insbesondere für die Gestaltung des östlichen Seitenraumes eröffnen sich dadurch vielfältige Möglichkeiten. Aus verkehrlicher Sicht ist diese Variante ungünstig, eine separate Signalisierung des Linksabbiegers ist unvermeidbar. Der hierdurch entstehende Zeitbedarf für Grün- und Schutzzeiten geht zulasten der Fußgängerquerung über die Tunisstraße sowie nicht verträglicher Ströme auf der Tunisstraße in Fahrtrichtung Süden und der Ausfahrt der Glockengasse. Die Folge ist, dass sich die Überquerungs- bedingungen der Tunisstraße speziell für Fußgänger gegenüber heute verschlechtern werden und zeitweise Stauerscheinungen zu erwarten sind. In Fahrtrichtung Norden stellt zudem die Verkürzung der Verflechtungsstrecke vor der Linksabbiegespur der Glockengasse ein sicherheitsrelevantes Risi- ko dar. Variante B Indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße (Anlage 2) Die erforderliche Fläche für die Wendefahrt befindet sich im Bereich der heute bestehenden Fahr- bahnflächen. Die östliche Aufweitung der Seitenräume wird deshalb gegenüber Variante A um 2 m auf 7 m und die Aufweitung im Bereich der Mittelinsel um 1,75 m vermindert. Die Überquerungsbedingungen für die Fußgängerströme über die Tunisstraße werden durch den Entfall der Linksabbiegephase verbessert. Die Leistungsfähigkeit des Knotens Tunisstra- ße/Glockengasse erhöht sich in Fahrtrichtung Süden zu allen Zeiten im Vergleich zu der Variante A, da der separat signalisierte Linksabbieger entfällt. Rechnerische Rückstauerscheinungen an der Glo- ckengasse sind nur noch in den Nachmittagsspitzenstunden zu verzeichnen. Ein zusätzlicher Vorteil der Variante ist, dass die in Fahrtrichtung Norden sicherheitsgefährdende Verkürzung der Verflech- tungsstrecke für die Linksabbiegespur der Glockengasse der Variante A entfällt. Kosten: Da sich die beiden Varianten in Hinblick auf die zu bebauenden Flächen und die technischen Anlagen nicht grundlegend voneinander unterscheiden, sind die prognostizierten Kostenorientierungswerte für die Maßnahme, unabhängig von der gewählten Variante, gleichzustellen. Der prognostizierte Kos- tenorientierungswert aus dem Jahr 2012 in Höhe von 900.000,00 Euro hat sich aufgrund des höheren Detailierungsgrades der Planung und der massiven Erhöhung des Baupreisindexes in den letzten Jahren verdoppelt. Nach der Kostenschätzung ist von Baukosten in Höhe von rd. 1.800.000,00 Euro auszugehen. Eine detaillierte und damit verlässliche Kostenberechnung ist Ergebnis und Bestandteil der Entwurfsplanung. Für die weitere Planung entstehen keine Kosten, da diese mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird. Weiteres Vorgehen: Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird die Entwurfsplanung und Kostenberechnung abschlie- ßend qualifiziert. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: 4 Anlage 1: Variante A - direkte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse Anlage 2: Variante B - indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße Anlage 3: Bestandsplan
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 6 Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt Vorlagen-Nr.: 2758/2019 RM Sterck hat in der Sitzung am 28.10.2019 darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Pläne im Norden zwischen Breite Straße und WDR enden und bat um Bereitstellung weiterer Planunterlagen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abschnitt Tunisstraße zwischen Brüderstraße/Schildergasse und Röhrergasse – An der Rechtsschule/Komödienstraße ist zentraler Bestandteil der Nord-Süd-Achse im Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI). Als erste Maßnahme auf dieser Achse wurde im Süden der Schutzstreifen auf der Vorgebirgsstraße und der Radfahrstreifen auf der Ulrichgasse umgesetzt. Derzeit ist für den Abschnitt Tel-Aviv-Straße und Neuköllner Straße, zwischen Severinsbrücke und Ost-West-Achse, eine Piktogrammkette geplant. Hierfür ist eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung erforderlich; die Beantragung wird zurzeit vorbereitet. Endgültig ist auch hier ein Radfahrstreifen vorgesehen. Nördlich befindet sich für die Riehler Straße zwischen Ebertplatz und Elsa-Brandstöm-Straße die Planung eines Radfahrstreifens in der verwaltungsinternen Abstimmung. Der nördliche Anschluss des in der Vorlage vorgestellten Abschnitts wird als nächster Schritt mit der Planung in 2020/2021im Rahmen des RVKI auf der Ost-West-Achse Magnusstraße/Komödienstraße betrachtet. Der südliche Anschluss durch den Tunnel unter dem Weltstadthaus ist auf Grund seiner Komplexität zu einem späteren Zeitpunkt in der Bearbeitung vorgesehen. Der jetzt vorgestellte Abschnitt stellt aus Sicht der Verwaltung einen sinnvollen Abschnitt auf der Nord-Süd-Achse aus dem RVKI mit Nutzwert für den Radverkehr dar und ermöglicht zudem eine erhebliche Komfortverbesserung für den Fußverkehr in Form von optimierten Querungsmöglichkeiten und breiteren Nebenanlagen.
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 03.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2019 öffentlich 3.2 Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanla- gen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt 2758/2019 SE Kissenbeck teilt mit, dass die SPD-Fraktion Variante B befürworte, wenngleich es sich bei den vorgelegten Planungen um eine Insellösung handele. Seitens der CDU-Fraktion merkt RM Michel an, dass diese im Gegensatz zur vorge- legten Verwaltungsvorlage eine andere Lösung bevorzuge und sich hier mehr größe- re und qualitätsvollere Räume wünsche. Seine Fraktion möchte diese städtebauliche Wunde schließen und halte eine Machbarkeitsstudie für eine Tieferlegung für ange- bracht. Der Zeitpunkt sei nun erneut gekommen, da Förderungen im Verkehrsbereich leichter zu erhalten seien. Auch RM Hammer möchte diese städtebauliche Sünde auf ein erträglicheres Maß zurecht gestutzt wissen. Begrüßenswert sei, dass sich die Verwaltung in der Vorlage auch den Nebenräumen gewidmet habe. In den Planunterlagen vermisse er jedoch noch die Einfärbung der geplanten Radspuren/-wege, zumindest in den Kreuzungs- bereichen. Zudem rege er eine Verschwenkung des Fußgängerüberweges Tunis- straße in Höhe der Glockengasse in Laufrichtung an (statt wie geplant in einem rech- ten Winkel) und eine andere Markierungslösung bei den separaten Rechtsabbiegern von der Tunisstraße in die Glockengasse, damit die Kfz-Fahrer nicht über den Rad- weg fahren müssen . Herr Hammer nimmt des Weiteren Bezug auf die nachgereichten Planunterlagen und möchte für diese Anschlüsse und auch für die hier vorgestellte „Insellösung“ eine zeitliche Perspektive benannt bekommen. RM Sterck teilt für die FDP-Fraktion mit, dass diese die Vorschläge der Verwaltung sehr kritisch sehe. Es handele sich hier um eine kleine Insellösung mit geringem Nutzen für den Radfahrenden; dafür sei jedoch der geplante Eingriff in den Straßen- raum zu groß. Die von der CDU-Fraktion gewünschte Machbarkeitsstudie liege seit vielen Jahren vor; die Realisierung der Tieferlegung sei aus seiner Sicht und nach seiner Erinnerung jedoch nicht finanzierbar. Zweifel habe er, dass sich die vorgestell- ten Pläne am Städtebaulichen Masterplan Innenstadt anlehnen. Die nachgereichten Planunterlagen reichen Herrn Sterck nicht aus und er möchte die Frage aufwerfen, wie später die Minoritengasse, Kolpingplatz, Kolumbastraße oder Drususgasse aussehen werden. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, informiert, dass der Städtebauliche Masterplan Innenstadt ein zweistufiges Verfahren in diesem Bereich vorsehe; zunächst eine Lösung an der Oberfläche so wie hier präsentiert und anschließend - auf langfristige Sicht - die Prüfung einer unterirdischen Lösung. Er betont weiterhin nachdrücklich, dass der Masterplan sich mit gestalterischen, städtebaulichen Fragen und Aspekten befasse und nicht mit verkehrlichen Fragen. Das Verkehrsführungskonzept für das Kolumbaviertel sehe für die Minoritengasse eine Fußgängerzone vor; der Autoverkehr werde über die Brückenstraße aus dem Viertel hinaus geführt. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt
Anlage 3 - Bestandsplan
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Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 1-Tunis 1094 mm 297 mm 2019-08-06_VE-Bestand Reuber 08.05.2019 Kozubski 08.05.2019 Innenstadt / Altstadt-Nord Vorentwurf Umgestaltung der Tunisstraße ANLAGE 3 Bestand Berücksichtigung nördlicher Anschlussbereich FF 15.01.18 BU XX
Anlage 5 - Lageplan RVKI
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erster BA Ulrichgasse (Radfahrtstreifen) Tunisstraße - Vorlage 2758/2019 - Verknüpfung der Maßnahmen - Tunisstraße (2758/2019) - Magnusstraße (1678/2019) - ggf. Komödienstraße im Zuge der Verlegung der Reisebusse Verknüpfung Unterführung Weltstadthaus entlang der Nord-Süd-Achse derzeit noch unklar (siehe auch RVKI) zweiter BA Ulrichgasse: Ulrichgasse/Sachsenring (Radfahrtstreifen) zweiter BA Ulrichgasse: Vorgebirgsstraße (Schutzstreifen) Riehler Straße (Radfahrtstreifen) Tel-Aviv-Straße/ Neuköllner Straße (mittelfristig Radfahrtstreifen geplant kurzfristig ggf. Piktogrammkette) Turiner Straße (Radfahrtstreifen) Radverkehrshauptnetz (gesamt) aus dem RVKI Big5-Maßnahmen (5 Hauptmaßnahmen aus dem RVKI) Maßnahme Tunisstraße (2758/2019) Nord-Süd-Achse - aktuelle Maßnahmenschwerpunkte Nord-Süd-Achse - umgesetzte Maßnahmen 2017 - 2019 Einbindung der Maßnahme Tunisstraße in das Radverkehrskonzept Innenstadt Übersichtsplan Radverkehrsmaßnahmen auf der Nord-Süd-Achse Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) Stand: 14.11.2019 Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Anlage 5
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664/1
Vorlagen-Nummer
2758/2019
Stand: 10.11.2023
Sachstandsbericht
Erweiterter Planungsbeschluss über die Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße
zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan
Innenstadt
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Verbreiterung
der Nebenanlagen zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße auf Basis der Vari-
ante B (indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Tunisstraße in die Glockengasse
über einspuriger Wendefahrt an der Breite Straße) gemäß der Anlage 2 weiter zu ver-
folgen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mit einer Machbarkeitsstudie zu
prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Tunisstraße im Bereich von der
Unterführung der Schildergasse bis zur Unterführung des WDR Hauses in einen
Tunnel verlegt werden kann.
Neben der Machbarkeit soll auch eine mögliche Finanzierung mit Städtebauför-
dermitteln geprüft werden.
Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Teilplan 1201 – Straßen, Wege,
Plätze.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Umsetzung des Beschlusses wurde von der Verwaltung aufgrund anderer Prioritäten im
Bereich der Innenstadt wie z. B. Ehrenstraße und Via Culturalis zurückgestellt.
Nächste Schritte:
Eine Prognose kann zurzeit nicht abgeben werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
September 2024
Anlage 4 - Umgestaltung-Tunissstr.-Maßnahmenübersichtsplan
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Glockengasse Streitzeuggasse Nord-Süd-Fahrt Offenbachplatz Breite Straße Röhrergasse AnderRechtsschule Kolumbastraße Minoritenstraße Elstergasse Tunisstraße Kolpingplatz Elstergasse Anpassung - 30 m Neugestaltung - 220 m Anpassung der Verkehrsführung - 100 m Neue Radverkehrsanlagen mit dem Anschluss an das bestehende Netz Attraktivierung der Hauptfußgängerachse Breite Straße / MinoritenstraßeNeue Ost-West-Radverkehrsverbindung Direkte Zufahrt Parkhaus Brückenstraße- Reduzierung des Verkehrs im Viertel. Komfortable Fußgängerverbindung zw. Kolumba- und Opernquartier Brüderstraße Umgestaltung Tunisstraße Maßnahmenübersichtsplan Primäre Ziele der Beschlüsse vom 11.09.2007 u. 30.10.2012 Ergänzende Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt N Anlage 4
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2758/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 12.08.2019 16:13